1850 / 257 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den Antrag des Herrn Bürgermeisters Hennig müsse sich die Staats⸗ Regierung erklären.

Die ganze Debatte bewegte sich hierauf lediglich um die An⸗ träge der Majorität und Minorität. Hören wir zunächst die Red⸗ ner, welche in der letzteren Richtung sich äußerten. Bürgermeister Hennig setzt in den Willen der Regierung, die Schwurgerichte

einzuführen, keinen Zweifel; allein die ernste Absicht der Regie⸗ rung reiche nicht aus. Es gehöre auch die Genehmigung der Kammer dazu. Wenn er nun auch nicht glaube, daß diese den be⸗ treffenden Gesetz⸗Entwurf ablehnen werde, so habe er doch auch keine Gewißheit, daß es nicht geschehen werde. Sein Antrag bezwecke aber weiter nichts, als die verfassungsmäßige Gewißheit herbeizu⸗ führen, daß das Institut der Geschworenen im Prinzipe aufrecht erhalten werden solle. Prof. Dr. Tuch hält es für bedenklich, jetzt, wo alle Länder um Sachsen herum sich des Geschworenen⸗Instituts erfreuten, dieses Institut, wenn auch nur vorübergehend, zu besei⸗ tigen. Darin stimme er indeß mit der Majorität überein, daß die von den nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. November 1848 ein⸗ geführten Geschworenen gehegten Erwartungen weit hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben seien, und daß die Ursache davon in der Identifizirung der richterlichen mit den politischen Wahlen zu suchen sei. Auch setze er in den ernsten Willen der Regierung nicht den ge⸗ ringsten Zweifel; allein zwei Jahre, welche bis zur Einführung der neuen Strafprozeß⸗Ordnung etwa vergehen könnten, wären jetzt ein langer Zeitraum, und Manches könne sich in demselben ereignen, was der Regierung die Ausführung unmöglich mache. Er wünsche verfassungsmäßige Garantieen für die Beibehaltung des Geschwor⸗ nen⸗Instituts, und deshalb werde er für den Minoritäts⸗Antrag stimmen. Superintendent Großmann macht zuvörderst darauf aufmerksam, daß er 1848 zwar für Oeffentlichkeit und Mündlich⸗ keit, nicht aber für die Geschwornen gestimmt habe. Die Erfahrun⸗ gen der zwei letzten Jahre seien auch nicht geeignet gewesen, ihn zu einem fanatischen Freunde der Geschwornen umzuwandeln. Wenn er nichtsdestoweniger gegen die Vorlage und für den Hennigschen An⸗ trag stimmen werde, so geschähe es, weil er die jetzige Zeit nicht für geeignet halte, mit einem solchen Gesetze hervorzutreten. Es werde nur dazu dienen, das Vertrauen zu der Regierung zu erschüttern und dem Radikalismus in die Hände zu arbeiten. Der Grund sei⸗ ner Besorgniß liege nicht in der Staatsregierung, sondern in dem Radikalismus. Bürgermeister Wimmererklärtunter der Versicherung, daß er das größte Vertrauen zur Regierung habe, dennoch für den Minoritäts⸗Antrag stimmen zu müssen. Stadtrath Pfotenhauer giebt, selbst auf die Gefahr hin, verkannt zu werden, dieselbe Er⸗ klärung ab und glaubt, daß, so lange die Grundrechte des deut⸗ schen Volkes noch in Kraft wären, auch das provisorische Gesetz vom 18. November 1848 nicht aufgehoben werden könne. Se⸗ cretair Starke erklärt ebenfalls im Interesse der Regierung, der Stände und des Volkes, für den Minoritäts⸗Antrag stimmen zu müssen. Indem Herr Dr. Großmann zum

Superintendent Schlusse der Debatte nochmals das Wort ergreift, ruft er der Kam⸗ mer zu: Maß zu halten in allen Dingen, auch in der Restaura⸗ tion. In der anderen Richtung, für die Vorlage, äußerte sich zu⸗ vörderst Freiherr von Friesen gegen Bürgermeister Hennig da⸗ hin, daß das Prinzip des öffentlichen und mündlichen Gerichtsver⸗ fahrens mit Schwurgerichten bereits in §. 24 des Gesetzes vom 23. November 1848 enthalten und eine weitere Garantie also gar nicht nöthig sei, wogegen ersterer den freilich von mehreren Seiten, auch von Herrn Staats⸗Minister Dr. Ischinsky, bekämpften Satz aufstellt, daß das allegirte Gesetz erst eine Konsequenz des Gesetzes vom 18. November 1848 sei, was man jetzt aufzuheben im Begriff stehe. Ober⸗Hofprediger Dr. Harleß kann sich nicht überzeugen, daß man das Prinzip aufhebe, wenn man das beseitige, was man

jetzt für das Prinzip der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit halte.

Der Zweck der Vorlage sei hauptsächlich die Beseitigung des Wahl⸗

modus. Was jetzt öffentlich heiße, das sei in Winkeln geboren, und

das, was man nach dem Provisortum Recht nenne, sei das Unrecht

ausgeübt unter dem Scheine des Rechts. Das Provisorium

vom 18. November enthalte keine Wahrung des Rechts und gebe

keinen Schutz. Jeden Tag, wo es noch bestehe, müsse er als eine

Landes⸗Kalamität bezeichnen. Amtshauptmann von Welck kann

nicht glauben, daß Jemand, welcher noch den Glauben an Treue und Wahrhaftigkeit sich bewahrt hat, zu bezweifeln im Stande sei, die Staats⸗Regierung oder die Stände oder beide vereint wür⸗ den dem Volke das Institut der Geschwornen wirklich gewähren.

Se. Königliche Hoheit Prinz Johann ist ebenfalls gegen den

Hennigschen Antrag, denn er sei kein Freund vom Aufschieben; was

nothwendig sei, müsse man sofort thun. nebrigens werde man,

man möge beschließen, was man wolle, eine größere Garantie doch

nicht zu erlangen im Stande sein, als die Staatsregierung bereits

gegeben habe. Secretair von Polenz und von Heynitz sprechen

sich ebenfalls für das Majoritäts⸗Gutachten aus., von Posern

ist der Ansicht, daß nichts die Kammer in der Achtung des Volkes mehr herabsetzen würde, als wenn sie das schlechteste aller Gesetze

noch länger wollte fortbestehen lassen. Regierungs⸗Rath von Zeh⸗

nen endlich meint, daß das Gesetz vom 18. November 1848 nicht

länger bestehen dürfe, wenn das Vertrauen zu der neuen Gerichts

verfassung nicht gänzlich untergraben werden solle. In ihm liege

auch die Ursache, aus welcher die Presse gewissermaßen in Belage⸗ rnungszustand hätte erklärt werden müssen und die Annahme der Preßverordnung vom 3. Juni nöthig geworden wäre.

Zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Ansichten nimmt

von Schönberg⸗Bibran eine vermittelnde Stellung ein; er

bringt in diesem Sinne einen von der Kammer zahlreich unterstütz⸗

ten Antrag des Inhalts ein, daß nach den Worten des Majoritäts⸗

Vorschlags gesetzt werden soll: „will jedoch, im Fall die Kammer

sich mit dem Deputations⸗Antrage einverstanden erklären sollte, aus⸗

drücklich beantragen, daß in der ständischen Schrift ausgedrückt werde, wie man sich der Erwartung hingebe, das Gerichtsverfahren werde nach den Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Münrdlichkeit geordnet und über schwere Verbrechen durch Schwurgerichte entschie⸗ den werden.“ Staats Minister Dr. Zschinsky erklärt, daß die Staats⸗Regierung gegen diesen Antrag etwas nicht einzuwenden habe; er glaubt aber, daß der Herr Antragsteller sich mit folgendem aus §. 61 der revidirten Verfassungs⸗Urkunde entnommenen Zusatz einverstanden erklären werde: „Ausnahmen bestimmt das Gesetz.“ von Schönberg⸗Bibran giebt sein Einverständniß damit zu er⸗ kennen, ein Gleiches vermag er jedoch nicht mit folgendem vom Secretair 8es vorgeschlagenen Amendement zu thun; „in dem in §. 24

8 8 esetzes vom 23. November 1848 zugesicherten Maße.“ Es

nun dieser Zusatz vom Secretair Starke als selbstständiger

Antrag eingebracht, fi 1 * iche Unterstützung. zt, findet aber in der Kammer keine ausreichende

Bei der nun folgenden Ahstimmung wird 1) der Minoritäts⸗

29 gn 8 Hüirsermn irss Pnnig gegen 8 Stimmen verworfen, vegehmiguhg sindets 9 schönberg⸗Bibran gegen 10 Stimmen

enehmigung findet; eben so gelangten 3) die sechs Paragraphen des Entwurfs gegen 7 bis beziehentlich 10 Stimmen ohne alle De⸗ batte zur Annahme; bei der Schlußabstimmung mittelst Namensauf⸗ rufs fand 4) die ganze Vorlage gegen 10 Stimmen unveränderte Annahme. Gegen den Entwurf stimmten: die Bürgermeister Vice⸗

1564 Präsident Gottschald, Secretair Starke, Wimmer, Pfotenhauer, Müller, Hennig und Löhr, alsdann Professor Dr. Tuch, Superin⸗ tendent Dr. Großmann und Dr. Prihonsky. Die öffentliche Sitzung wurde hierauf geschlossen und die Kam⸗ mer hielt alsdann noch eine kurze geheime.

Dresden, 15. Sept. (D. J.) Da bei dem anhaltend gu⸗ ten Befinden des Prinzen Albert bestimmt zu erwarten ist, daß der Heilungsprozeß des Bruches in dem gewöhnlichen Zeitraum von einigen Wochen ohne Störung glücklich zu Ende gehen werde, d unterbleibt von morgen an das bisherige Auslegen der ärztlichen

11“ Württemberg. Stuttgart, 13. Sept. (F. J.) Se. Majestät der König ist heute wieder für einige Tage nach Baden abgereist, wohin ihm Prinz Friedrich nebst Gemahlin (Tochter des Königs) vorgestern voranging. Auch der Minister des Innern, Freiherr von Linden, hat sich heute zur Fortsetzung seiner Rund⸗ reise durch das Land wieder auf den Weg gemacht. Bis zu dem am 27sten d. M. eintretenden 69sten Geburtsfeste des Königs wird jedoch die ganze Familie wieder hier beisammen sein, auch der Kronprinz und die Kronprinzessin, welche eben auf einer Schweizer⸗ reise begriffen sind. Das den Tag nach des Königs Geburtsfest stattfindende kanstatter Volksfest wird diesmal ganz ungewöhnlich stark besucht werden, da man namentlich der Eisenbahnverbiudung wegen eine große Menge von Oberländern erwartet, die sonst nur

sehr spärlich zu diesem Fest zu kommen pflegten.

Baden. nigliche Hoheit Inspection im Oberrhein⸗ und Seekreis, so wie in mern, von hier abgereist. In der Begleitung des Prinzen befinden sich die Adjutanten von Bergh und von Hartmann, Hofmarschall Graf Pückler, Secretair Licutenant Borck und der Großherzogliche Geheime Rath Schaaff. Dem Vernehmen nach wird die Reise 14 Tage in Anspruch nehmen.

Se. Majestaͤt der König von Württemberg ist gestern hier an⸗ gekommen.

Freiburg, 13. Sept. (K. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen sind heute Abend 5 Uhr in Begleitung Sr. Excellenz des Herrn Generals von Schreckenstein hier eingetroffen. Se. Königl. Hoheit wurden am Bahnhofe von dem Stabe der hier liegenden Königlich preußischen Truppen und den Vorständen der Civilbehöͤrden, so wie dem Gemeinderathe, empfangen.

Im Gasthof zum Deutschen Hof, wo Se. Königl. Hoheit höchstdero Absteigequartier nahmen, empfing der Prinz die Aufwar⸗ tung des ganzen Offizier⸗Corps.

Um 8 Uhr brachten die Musik⸗Corps der hier liegenden Trup⸗ pen Sr. Königl. Hoheit eine feierliche Serenade, und um 9 Uhr war großer Zapfenstreich mit Musik.

Die Kaserne und andere öffentliche Gebäude waren mit Fah⸗ nen und Laubgewinden geschmückt.

Karlsruhe, 14. Sept. (Karlsr. Ztg.) Folgendes sind die Standquartiere der Großherzoglich badischen Truppen in Preu⸗ ßen. I. Generalstab: Berlin. II. Infanterie: a) Drittes Infan⸗ terie⸗Bataillon, Stab, 2te, 3te und 4te Compagnie: Perleberg; erste Compagnie: Lenzen. b) Fünftes Infanterie⸗ (Füstlier⸗) Vataillon, Stab, 3te und 4te Compagnie: Havelberg; lste und 2te Compag⸗ nie: Pritzwalk. III. Reiterei: a) Zweites Reiterregiment: Stab, lste und 2te Schwadron: Königsberg i. d. N.⸗M.; Zte und 4te Schwadron: Arnswalde. b) Drittes Reiterregiment: Stab, 1ste und 2te Schwadron: Kottbus: 3te und 4te Schwadron: Wrietzen. IV. Artillerie: 2te, 3te, Ate und 5te Fußbatterie: Prenzlow.

Baden, 14. Sept. (Karls. Ztg.) Se. Kö⸗ der Prinz von Preußen ist gestern zur Truppen⸗ den Fürstenthü⸗

Hessen. Kassel, 14. Sept. (D. R.) Die uns so eben zugekommene Abschrift des gestern erfolgten Beschlusses des Gene⸗ ralk⸗Auditoriats in der Anklage⸗Sache dee bleibenden landständischen Ausschusses gegen den General⸗Lieutenant Bauer, lautet:

Auszug aus dem Inquisitions⸗Protokoll des General⸗Audito⸗ riats. Kassel, den 13. September 1850. Nr. 399, betreffend die von dem bleibenden landständischen Ausschuß wegen Amtsmißbrauch, Verfassungsverletzung und Theilnahme am Hochverrath gegen den General⸗Lieutenant Bauer hierselbst crhobene Anklage. Beschluß: Das hiesige Garnisonsgericht erhält auf Grund des §. 33 der Militairstrafgerichts⸗Ordnung hiermit den Auftrag, die in der an⸗ liegenden Eingabe des bleibenden landständischen Ausschusses vom gestrigen Tage zu 3) und 4) bezeichneten, wider den General⸗Licu⸗ tenank Bauer zur Anzeige gebrachten, behauptermaßen in Vollzie⸗ hung der Verordnung vom 7ten d. M. begangenen und hiernach als mit Verletzung der Verfassung verübten Mißbrauch der Amts⸗ gewalt sich darstellenden Handlungen zu untersuchen und sonst auf die Eingabe w. R. zu verfügen.

Dagegen liegt fur die Ausdehnung des Auftrags zur Unter⸗ suchung der unter 1 und 2 der erwähnten Eingabe

Chatsachen, welche den Thatbestand eines Vergehens nicht genügend

vor. 2) Dem bleibenden

erkennen lassen, eine Veranlassung nicht Verfügung andurch Nach⸗

landständischen Ausschuß wird von dieser richt gegeben. von Urff, General⸗Major. Eichen berg, Die in diesem Beschluß angezogenen Punkte lauten: c. Die durch die Verordnung vom 7ten d. M. erlassenen Bestimmungen sind demnach formell und materiell ungültig und unverbindlich. Gleichwohl hat der General Bauer bei deren Aus⸗ führung sich wesentlich betheiligt dadurch, daß er:

1) nach seinem unter X anliegenden Erlasse an die städtische Po⸗ lizeiverwaltung vom 8ten d. M. die ihm durch eine weitere Verordnung vom 7ten d. M., die Ernennung eines militairi⸗ schen Oberbefehlshabers betreffend, übertragenen Functionen, und zwar schon am Sten d. M., also noch vor der Publica⸗ tion, da die Aufnahme in das Gesetzblatt erst am 9ten d. M. erfolgt ist (Verordnung vom 8. September 1815 und Minist. Ausschr. vom 25. Oktober 1829) übernahm und als militai⸗ rischer Oberbefehlshaber unzuständige Handlungen vollzog, insbesondere aber 1

2) daß er an dem nämlichen Tage die Suspension des Bürger⸗ meisters Henkel von den Geschäften eines Hülfsbeamten der Staatspolizei⸗Verwaltung aussprach und diese Geschäfte ei⸗ nem Anderen übertrug; .

3) daß er am Sten d. M. ausweislich der unter C. nebst An⸗

lage beigefügten Eingabe des Obergerichts⸗Anwalts Friedrich

Detker hierselbst das Forterscheinen der von diesem heraus⸗

gegebenen Neuen Hessischen Zeitung gewaltsam ver⸗ hinvert und den Drucker dieser Zeitung, Fr. Scheel, in der . ö seiner Druckerei störte;

4) daß er am 10ten d. M. ungeachtet eines inmittelst ergange⸗ nen, unter D. angebogenen Dekrets des hiesigen Obergerichtes, der erlassenen Verfügung

General⸗Auditeur.

[8ää

durch welches die Zurückziehung

angeführten

der Klageschrift

aufgegeben und untersagt worden war, den Druck, die Her⸗ ausgabe und Verbreitung jener Zeitung zu verhindern, die Beschlagnahme der hierselbst erscheinenden Blätter, die Neue Hessische Zeitung, der Volksbote und die Hornisse angeordnet, den Druck und die Herausgabe derselben verboten und verhindert hat, wie solches die unter E. beigefügten Ak⸗ tenstücke näher erweisen. Der General Bauer hat sich durch diese Handlungen eines Mißbrauchs der Amtsgewalt und einer Verletzung der Landes⸗ Verfassung schuldig gemacht (§. 1 d. V. O. vom 14. Febr. 1795) an dem Verbrechen des Hochrerraths Theil genommen, womit man die Ruhe und Sicherheit des Landes feindselig zu stören und dessen bisherige Einrichtung und Verfassung zu Grunde zu richten sucht. Auf den Grund des §. 61 der V.⸗U. haben wir daher die Anklage gegen den General Bauer wegen der oben näher bezeichneten Hand⸗ lungen auf Mißbrauch der Amtsgewalt ꝛc. beschlossen und bitten Kurfürstl. General⸗Auditoriat:

wegen Untersuchung und Aburtheilung derselben

Erforderliche anzuordnen.

Schon hier stellen wir übrigens

digenden Antrag:

daß die Verhaftung des Angeklagten

werden, um dessen immer res Landes in zu thun.

Kassel, Montag, 16. Sept., 9 Uhr. Anklage beim Ober⸗Appellationsgericht ist noch neral Bauer ist noch Ober⸗ Befehlshaber. der Regierung werden brerst abgewartet ungestört.

schleunigst das

den gehörigen Orts zu erle⸗ alsbald möge verfügt

noch fortdauernden gemeinschädlichen, die Ruhe hohem Grade gefährdenden Handlungen Einhalt

(D. R.) Die Minister⸗ unerledigt. Ge⸗ Weitere Schritte Die Ruhe ist völlig

Frankfurt a. M., 16. September, Nachmittags 3 Uhr. (D. R.) Der Kurfürst von Hessen ist hier eingetroffen, auch Has⸗ senpflug soll hier sein. Gestern wurde in Kassel das Verfassungs⸗ fest wuͤrdig begangen. .

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 14. Sept. (Darmst. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog ist in Begleitung des Prinzen Alexander Großh. Hoheit und Ihres Gastes, des Prinzen Luitpold von Bayern Königl. Hoheit, gestern von Aschaffenburg hier angekommen. Heute Morgens wohnten die ho⸗ hen Herrschaften einem scharfen Schießen der Großh. Artillerie bei, welches mit so eminenter Präzision vollzogen wurde, daß auf eine Distanz von 800 Schritten 75 Prozent Scheibenschüsse gezählt wur⸗ den. Montag ist, dem Vernehmen nach, der Besuch Sr. Maje⸗ stät des Königs Otto von Griechenland in Aussicht, bei welcher Veranlassung die Aufführung d 8 „Prophet“, von Meyerbeer statt⸗ findet. 4 1 1 1““]

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 15. Sept. (H. C.) Der Großherzogliche Hof wird sich morgen nach Ludwigelust begeben.

ü Das hiesige Militair, welches heute beurlaubt werden sollte, hat plötzlich Contre⸗Ordre erhalten.

Heute werden 150. preußische Husaren in fen und daselbst übernachten.

Ludwigslust eintref⸗

Sept. Das Regierungs⸗Blatt für

Schwerin, 16. 8 . gs⸗ Mecklenburg⸗Schwerin enthält folgende Ver⸗

das Großherzogthum ordnung:

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr ꝛc. Nachdem Wir in Uebereinstimmung mit dem Erlasse der provisori⸗ schen Bundes⸗ Central⸗Kommission vom 28. März d. J. über die Reclamation der Vertreter der Ritterschaft gegen die Rechtsgültig⸗ keit des Staatsgrundgesetzes vom 10. Oktober v. J. ein Kompro⸗ miß auf Grund der Patent⸗Verordnung vom 28. November 1817 zu gewähren beschlossen, haben Wir, nach Vereinbarung mit den Klägern, denjenigen Weg zur Bildung des Schiedsgerichtes gewählt, welcher in der gedachten Patent⸗Verordnung durch die Bestimmung des §. 2 sub Nr. 2 geordnet ist.

Demzufolge haben Wir an Se. Majestät den König von Han⸗ nover das Ersuchen gerichtet, einen der Schiedsrichter zu ernennen, während die Vertreter der Ritterschaft ihrerseits Se. Majestät den König von Preußen durch Unsere Vermittelung um Ernennung des anderen Schiedsrichters ersucht haben. Ihre vorgedachten Maje⸗ stäten haben hierauf, und zwar Se. Majestät der König von Preu⸗ ßen Allerhöchstihren Vice⸗Präsidenten des Ober⸗Tribunals Dr. Götze, Se. Majestät der König von Hannover Allerhöchstihren Ge⸗ heimen Kabinets⸗Rath a. D. Freiherrn von Schele zu Mitgliedern des zu bildenden Schiedsgerichts ausersehen und abgeordnet, welche beide, in Gemäßheit des §. IV. der mehrgedachten Patent⸗Verord⸗ nung, den Königlich Sächsischen wirklichen Geheimen Rath und Präsidenten des Ober⸗Appellationsgerichts Dr. von Langenn zum Obmann erwählt haben.

Das solchergestalt gehörig konstituirte Schiedsgericht hat nach stattgehabtem prozessualischen Verfahren dasjenige Urtel gefällt und zu Freienwalde am 12ten d. M. in Gegenwart der Bevoll⸗ mächtigten beider streitenden Theile, publizirt, welches hier folgt und wörtlich also lautet: Urtel. In Sachen der mecklenburgischen Rit⸗ terschaft, vertreten durch die Gutsbesitzer Rettich auf Rosenhagen, Graf Bassewitz auf Schwiessel und von Dewitz auf Miltzow, Klägerin an weem, des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Franz, E gerzogs von Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzebus, auch Grafen zu Schwerin, der gard Herrn, Beklagten am anderen Theile, scheidung über die Streitigkeiten, welche in dem 10. Oktober 1849 für das Großherzogthum c Schwerin eingeführte Verfassung entstanden sind, in Gemäßheit der Patent⸗Verordnung vom 28. November 1817 eingesetzte Schieds⸗ gericht, nach geschlossenem Verfahren der Parteien, 1) Daß die gegen die Legitimation der Klägerin erhobenen Einwen⸗ dungen des Herrn Beklagten zu verwerfen; 2) daß das durch Ge⸗ setz vom 10. Oktober 1849 w das Großherzogthum Mecklenburg Schwerin, nicht minder das unter demselben Tage erkassene Großherzogliche Gesetz, betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung, fuͤr rechts⸗ beständig nicht anzusehen, vielmehr, den Anträgen der Ritterschaft gemäß, wie hierdurch von Schiedsgerichts wegen geschieht, für nichtig zu erklären; 3) daß hiernächst Se. Königl. Hoheit der durchlauch⸗ tigste Herr Großherzog für verbunden zu achten, nach Anleitung des mecklenburgischen landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom Jahre 1755 für den Herbst des Jahres 1850 einen Landtag auszuschrei⸗ ben. Von Rechts wegen. Dessen zu Urkund ist gegenwärtiges Ur⸗ tel von den Mitgliedern des Schiedsgerichts unterzeichnet und mit

deren Siegeln verser worden

erkennt das zur Ent⸗ Bezug auf die unter

der Lande Rostock und Star-⸗ Mecklenburg⸗ für Recht:

eingeführte Staatsgrundgesetz für

8

geschehen Freienwalde an der Oder, den 11. September 8 Dr. von Langenn,

Königlich sächsischer Wirklicher Ge⸗ heimer Rath, Präsident des Ober⸗ Appellationsgerichts zu Dresden.

(L. O.

Dr. Götze, Vice⸗Präsident des Königlich preußischen Ober⸗Tribunals.

(b. 8.) Freiherr von Schele,

Königlich hannoverscher Geheimer Kabinets⸗Rath a. D.

„Indem Wir hiermit diesen Rechtsspruch Unserem Lande ver⸗ kündigen, behalten Wir Uns vor, diejenigen Verordnungen alsbald zu erlassen, welche zu dessen nach §. XII. der Patent⸗Verordnung Uns obliegenden Vollziehung sich als nothwendig ergeben.

Wir werden ungesäumt die erforderlichen Einleitungen treffen, damit das Werk der Reform der ständischen Vertretung und der Landes⸗Verfassung, welches auf dem außerordentlichen Landtage im Frühjahre 1848 begonnen wurde, unter verfassungsmäßiger Mitwir⸗ kung Unserer getreuen Stände wieder aufgenommen werde.

Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium, Schwerin, am 14. September 1850. 8

3 Friedrich Franz. Graf von Bülow. von Schröter. von Brock. b

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg „auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr ꝛc. In Ausführung des durch Unsere Verordnung vom heutigen Tage ver⸗ kündeten Urtels des zur Entscheidung über den Rechtsbestand der Verfassung vom 10. Oktober v. J. niedergesetzten Schiedsgerichtes, verordnen Wir wie folgt: 1) das am 10. Oktober 1849 publi⸗ zirte Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum, so wie die auf Grund desselben bestandene Landes⸗Vertretung, sind hiermit auf⸗ gehoben und treten vom heutigen Tage an außer Wirksamkeit. 2) Wir entbinden hiermit Unsere Beamte und Unterthanen von den gegen die gedachte Verfassung übernommenen Verpflichtungen. 3) Die Verordnung vom 10. Oktober 1849, betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung (Nr. 20 des offiziellen Wochenblattes von 1849) wird hiermit außer Wirksamkeit gesetzt.

Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium, Schwerin, am 14. September 1850. G

o Graf von Bülow. von Schröter. von Brock.

Musland.

Frankreich. Paris, 14. Sept. Der Moniteur enthält Folgendes: „Einige Journale haben angekündigt, der Präsident der Republik würde auch den Süden Frankreichs bereisen. Diese Nach⸗ richt ist grundlos. Die Jahreszeit ist schon zu weit vorgerückt, als daß der Präsident daran denken könnte, eine dritte Reise zu unter⸗ nehmen.“

Der Herzog von Nemours und Prinz Joinville haben im Na⸗ men der Familie Orléans ein Dankschreiben für den in der Tuile⸗ rieen⸗Kapelle abgehaltenen Gottesdienst an General Changarnier gerichtet.

Aus dem Constitutionnel erfährt man, daß General Chan⸗ garnier den Prästdenten nicht am Bahnhofe erwartete, sondern sich durch einen Adjutanten vertreten ließ. Der General war am Tage der Ankunft des Präsidenten beständig in Militair⸗Uniform und hatte die Besatzung des Palastes der National⸗Versammlung, worin die permanente Kommission eine Sitzung hielt, um mehr als die Hälfte verstärkt.

Die permanente Kommission hat heute dem Minister des Innern die Aufforderung zukommen lassen, sich zu ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag einzufinden. Obschon mehrere Journale früher Aehnliches berichteten, ist dieses doch das erstemal, daß die perma- nente Kommission den Minister zu sich entbietet. Man ist gespannt auf die Ursache dieses Schrittes.

Im Laufe dieses Monats kommen Garnison nach Paris.

Herr Berryer ist gestern Abend von seinem Landsitze Anger⸗ ville angekommen. Die Nachricht mehrerer Journale von seiner Unpäfllichkeit ist ungegründet. 1

Die (gestern mitgetheilte) Nachricht von Mendizabal's Tod ist falsch. Heute langte ein Brief von ihm hier an.

Briefen aus Alexandrien zufolge, sind in Ober⸗Aegypten an der Küste des Rothen Meeres so reichhaltige und der Qualität nach ausgezeichnete Schwefelminen entdeckt worden, daß Sicilien eine harte Konkurrenz zu bestehen haben dürfte.

Großbritanien und Irland. London, 14. Sept. Gestern Abend gingen vom Kolonial⸗Amte Depeschen für den Gou⸗ verneur von Kanada und die Gouverneure sämmtlicher anderen nordamerikanischen Kolonieen ab.

Der Herzog von Wellington schwebte bei seiner Rückreise von Dover nach Walmer Castle einen Augenblick lang in einer sehr dro⸗ henden Gefahr. Die Pferde seines Wagens scheuten vor einigen ausgehängten Papieren zurück, der Postillon konnte die Pferde nicht mehr halten und der Wagen stürzte von der Straße zwei Fuß tief hinab auf ein Stoppelfeld. Eines der Pferde stürzte, der Junge wurde, ohne weiter Schaden zu nehmen, vom Kutschbock hinabge⸗ schleudert. Zufällig kamen zwei Marine⸗Offiziere des Weges und halfen dem Herzog aus dem Wagen. Er konnte sogleich seine Reise weiter fortsetzen.

In Bezug auf das von der Times und den meisten anderen Blättern in ihren Berichten aus Cherbourg erwähnte Faktum, daß an Bord des französischen Kriegsschiffes „Valmy“ die schweren Deckgeschütze vermittelst einer einfachen Schraube viel schneller und leichter gerichtet würden, als dies auf englischen Schiffen der Fall sei, wird heute in einem Briefe an den Herausgeber der T imes nachgewiesen, daß die neue bewunderte Schraube des „Valmy“ seit nicht weniger als 50 Jahren bei englischen Wall⸗ und Deckge⸗ schützen in Gebrauch ist, daß alle Kanonen der Martello⸗Thürme und der Batterieen längs der Küste von Suffolk und Essex, mit Einschluß des Landguard⸗Forts und der Redzute, die den Hafen von Harwich vertheidigt, nach diesem Systeme bedient würden.

Versuche, die unter der Leitung von Sir Thomas Hastings und Capitain Chads angestellt wurden, zeigen, daß eiserne Kriegsdampf⸗ schiffe nicht eben sehr praktisch sind, indem Metallplatten, als Schiffs rippen⸗Verkleidung, gegen 32⸗ und selbst gegen 8⸗Pfünder weder für das Fahrzeug, noch für die Mannschaft den erwarteten Schutz bieten. Bereits 1842, 1846 und 1849 machte man im Hafen von Portsmouth Versuche, die jenes Resultat gaben; die neuesten Ver⸗

drei Regimenter der lyoner

1 Schiffsseite leisten, die Kugel einen Regen gefährlichster Splitter auf das Verdeck fallen läßt. Auch Holzwerk zwischen zwei Platten von Schmiedeeisen helfen diesem Uebel nicht ab. Der offizielle Be⸗ richt über diese Versuche ist so eben auf Verlangen und Kosten des Parlaments gedruckt worden. 4

Eine von den Ausstellungs⸗Kommissären angestellte Untersuchung des begehrten Raumes zeigt, daß Maschinen und mechanische wird, und zwar, wenn man die schönen Künste als Einheit an⸗ nimmt, ergiebt sich folgendes Verhältniß: Schöne Künste 1; Roh⸗ materiallen 1,02; Manufakturwaaren 6,7; Maschinen und mecha⸗ nische Arbeiten 13,2. Den Amerikanern wurden bekanntlich 80,000 Quadrat⸗Fuß Raum zuerkannt; aber auf ihre Vorstellung, daß dies nicht genügen würde, hat ihnen die Kommission ein neues Zuge⸗ ständniß von 5000 Q. Fuß gemacht. Die britischen Kolonieen zu⸗ sammengenommen erhalten 107,050 Q. Fuß, wovon auf Indien, mit Einschluß von Singapore, 60,000 O. Fuß kommen, für China sind 5000, fur Frankreich 100,000 OQ. Fuß bestimmt. Belgien ver⸗ langt 28,800 Q. Fuß. Von denjenigen Parteien, welche bereits Sendungen angekündigt haben, gehören 258 Industrielle zu Nie⸗ der⸗Oesterreich, 160 zu Böhmen, 1058 zu Ober⸗Oesterreich. Ungarn, Croatien, Siebenbürgen und Slavonien zusammen meldeten 70 Aus⸗ 1c an, die Lombardei stellt 47, Mähren und⸗Schlesien kündigen

0 an.

Ein Brief von der Menai⸗Straße, datirt vom 13. September, enthält folgende Angaben über die große Tubularbrücke: Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben die Ingenieure, welche an diesem großen Werke betheiligt sind, am heutigen Tage die letzte der Brittania⸗ Röhren auf ihren bestimmten Standpunkt hinabgesenkt. Der Re⸗ gierungs⸗Kommissar wird sofort den Bau genau untersuchen, bevor er dem ungestörten Verkehr übergeben wird. Trotzdem daß seit dem März fortwährend schwere Lastzüge durch die Röhrenbrücke gehen, ist bis jetzt nur eine theilweise unbedeutende Senkung wahr⸗ genommen worden. Es wurden mittlerweile mehrere interessante akustische Phänomen beobachtet. Pistolenschüsse, im Innern des Tubus abgefeuert, gaben ein sechsfaches Echo. Die oberen und un⸗ teren Zellen werden von den Ingenieuren als Sprachrohr benutzt, und sie können von einem Ende zum Anderen ohne Anstrengung sich unterhalten, wenn sie nur etwas laut sprechen. Folgendes ist der (bis jetzt noch nicht veröffentlichte) Kostenbetrag des gan⸗ zen Baues: Grundpfeiler und Ausläufer, auf der Seite von Caernarvon 17,459 Pfd.; der Caernarvon⸗Thurm 28,626 Pfd.; der Brittania⸗Thurm 38,671 Pfd.; der Anglesea⸗Thurm 31,430 Pfd.; Grundpfeiler und Ausläufer auf dem Ufer von An⸗ glesea 40,470 Pfd.; die Löwen 2048 Pfd.; im Ganzen 158,704 Pfd. Sterl.; Schmiedeeisen für die Röhren 118,946 Pfd.; Guß⸗

Röhren 226,234 Pfd.; Pontons, Seile, Drehwinden und Anstrei⸗ cher⸗Material 28,096 Pfd.; Hebemaschinen 9782 Pfd.; Zimmer⸗ mannsarbeit. Ferner die Arbeit beim Schwemmen, Heben und Zu⸗ sammenfügen der Brücke 25,498 Pfd.; Versuche 3968 Pfd.; im Ganzen 601,865 Pfd. Das Totalgewicht eines jeden der Eisen⸗ wege, die nun vollendet sind, beträgt 12,000 Tonnen. Das Mauer⸗ werk, welches die Wücke trägt, begreift im Ganzen eine Million Kubikfuß. Das Werk wurde mit einer Geschwindigkeit von drei Fuß Arbeit in der Minute ausgeführt.

Der Bank⸗Ausweis der letzten Woche bis zum 7. September lieferte folgende Resultate: Noten waren 19,481,585 Pfd. im Um⸗ lauf; somit eine Abnahme von 201,160 Pfd. Der Vorrath an Barren 16,706,943 Pfd.; demnach 62,630 Pfd. weniger als beim letzten Ausweis.

Der Lord⸗Lieutenant von Irland hielt vorgestern seinen feier⸗

lichen Einzug in Belfast. Der Stadtrath gab ihm zu Ehren ein großes Bankett. Nach dem Freeman's Journal hat die Elektrische Tele⸗ graphen⸗Gesellschaft bereits Vorbereitungen getroffen, um eine elek⸗ trische Verbindung zwischen Irland und England herzustellen. Ihr Agent, Mr. Gray in Dublin, erwartet einen Ingenieur der Ge⸗ sellschaft, der nächstens die Passage zwischen Kingstown und Holy⸗ head, zur Anlegung des unterseeischen Drahtes, vermessen wird.

Italien. Turin, 10. Sept. (Wand.) Briefe aus Rom versichern, daß der Kardinal Antonelli stets vermeide, sich mit Pi⸗ nellt in Gespäche über die piemontesische Frage einzulassen. Er verweise den sardinischen Gesandten an den Papst, bei welchem je⸗

der größte Theil desselben für Instrnmente in Anspruch genommen

eisen für die Röhren nnd Thurmpfeiler 30,619 Pfd.; der Bau der

doch Pinelli bisher nur Privataudienzen und noch keine offizielle erlangen konnte. Man vermuthet sonach, er werde unverrichteter Sache zurückkehren.

Rom, 6. Sept. (Ll.) Die provisorische Munizipal⸗Kommis⸗ sion macht bekannt, daß der Papst im Interesse der Bevölkerung und bei dem jetzigen hohen Preisstande der Feldfrüchte die Wieder⸗ herstellung der im Jahre 1800 eingeführten und im Jahre 1838 abgeschafften Brot⸗Taxe für zweckdienlich erachtet, und deren Ein⸗ führung demgemäß verordnet habe.

Türkei. Widdin, 3. Sept. (Wand.) Der am verflosse⸗ nen Sonnabend aus Konstantinopel hier angekommene Courier brachte den Ernennungs⸗Ferman für Ali Riza Pascha und die Ab⸗ setzung Zia Pascha's. In der Mittagsstunde wurde dieser Ferman von dem höchsten Imam Widdin's im Beisein der beiden Pascha's und sämmtlicher Beamten vorgelesen und mit 21 Kanonenschüssen begrüßt, worauf sogleich die Uebergabe und Uebernahme erfolgte. Zia Pascha hatte drei Tage vorher seine älteste Tochter mit seinem ersten Secretair, Damat Bey, verheirathet und ihr eine glänzende Hochzeit bereitet, ohne den nahen Fall zu ahnen. Morgen wird er sich auf der stromabwärts fahrenden „Stadt Pesth“ einschiffen, in Rustuihozus Land steigen und zu Lande seine Reise nach Warna fossetzen. Seine Pferde und Wagen sammt Bagage sendete er schec heute mit einem türkischen Segelschiffe nach Rustuk ab.

Verzeichniß Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der iglichen Akademie der Künste im Winterhalbjahre vom 1. Oktober 1850 bis ult. März 1851.

A. Fächer der bildenden Kunst: Zeichnen und Modelliren nach dem lebenden Modell, geleitet von den Mitgliedern des Senats der Akademie. rtsaaicht in der Composition und Gewandung: Professor Begas. Zeichnen und Malen im Königlichen Museum: Professor Herbig. Anatomie: Dr. du Bois⸗Reymond. Zeichnen nach Gips⸗Abgüssen: Professor Däge.

der

suche, im Juli 1850, bestätigen die Erfahrung, daß nicht nur 8 bis 10 Zoll dicke Eisenplatten von gewöhnlichen Dampfboot Geschützen auf eine Entfernung von 400—500 Schritten ganz durchbohrt wer⸗ den, sondern daß bei dem Widerstand, den die nicht unmittelbar, sondern nachträglich getroffenen Planken auf der entgegengesetzten

Landschaftszeichnen: Professor Schirmer.

Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde: Maler Eybel. Die Prüfungsklasse: Professor Däge.

Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Maler Domschke..

10) Kupferstechen: Professor Buchhorn.

11) Holz⸗ und Formstechen: Professor Gubitz.

12) Schrift⸗ und Kartenstechen: der akademische Lehrer Reyher. der akademische Lehrer

13) Metall⸗Graviren und Steinschneiden: K. Fischer. 14) Bronzegießen: der akademische Lehrer H. Fischer. 8 15) Kunstgeschichte: Dr. Guhl. 16) Mythologie: Professor Dr. Geppert. ““ B. Baufächer. 17) Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäude, ver⸗ punden mit praktischen Uebungen im Entwerfen derselben: Professor Rabe. Privatim wird derselbe vortragen: a) die Lehre von den Constructionen oder: wie die Gebäude und jeder einzelne Theil derselben den Forderungen der Festigkeit gemäß zweckmäßig zu errichten sind. b) Die Geschichte der Baukunst bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be⸗ schreibung der verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und der Gegenwart. Die Projectionen, die Lehre von den Säulen⸗Ordnungen nach Vitruv, Perspekuve und Optik: Professor Hummel und Professor Bechmann. Zeichnung und Composition architektonischer Professor Bötticher. Entwerfen der Gebäude: Professor Strack. structionen: Derselbe. Perspektive für Architekten: Professor Beckmann. Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: Pro⸗ fessor A. Fischer. C. Musik.

Lehre der Harmonie: Musik⸗Direktor Bach.

Doppelter Contrapunkt und Fuge: Derselbe

Choral⸗ und Figural⸗Styl: Derselbe. ““

Freie Vokal⸗Composition: Die Musik⸗Direktoren Bach und

Professor Rungenhagen. 5

Freie Instrumental⸗Compositionen: Dieselben.

h. Bei der mit der Akademie verbundenen

Zeichnenschule:

Freies Handzeichnen, in drei Abtheilungen, unter Leitung der

Professoren Herbig, Lengerich und dem akademischen Leh⸗

rer Holbein.

Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ und

Gewerkschule:

29) Freies Handzeichnen: die Professoren Herbig, Lengerich und die akademischen Lehrer Holbein, Schütz und der Kupferstecher Linger.

30) Modelliren nach Gips⸗Abgüssen: Professor Fischer.

31) Geometrisches und architektonisches Reißen: Professor Zielke

und Professor Stövesandt. 8

Für die Unterrichtsgegenstände von Nr. 1— 28 hat man sich zuvor zu melden im Akademie⸗Gebäude jeden Mittwoch von 12 bis 2 Uhr im Konferenz⸗Zimmer, und für Nr. 29 31 Sonntags von 10 bis 12 Uhr ebendaselbst. EE

Berlin, den 26. August 1850.

Königliche Akademie der Künste. 8 Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

Decorationen:

a) Bau⸗Con⸗

8

Professor Wichmann und

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 17. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie LL“ Weizen nach Qualität 56—59 Rthlr. Roggen loco 33—35 Rthlr. pr. Sept. / Okt. 33 ¾½ a ½ Rthlr. bez., 34 Br., 33 G. Okt. /Nov. 34 Rthlr. bez. u. Br., 33 ½ G. pr. Frühjahr 1851 38 ¾ a 38 Rthlr. verk., 38 ¼ Br., 38 G. Gerste, große loco 27—29 Rthlr. 8 kleine 23 —25 Rthlr. Hafer loco nach Qualttät 18—19 Rthlr. 50pfd. pr. Sept./Okt. 18 ½ Rthlr. Br., 18 G. 48pfd. pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. Br. 1 50pfb. 21 Rthlr. Br., 20 ¾ G. Erbsen 40—45 Rthlr. Rüböl loco 12 Rthlr. Br., 12 ½ bez., 12 ½ G. pr. Sept. 12 ¾ Rthlr. Br., 12 bez., 12 G. Sept./Okt. 12 ¼ a Rthlr. bez., 12 ½ Br., 12 ½ G. Okt./ Nov. 12 12 2 Rthlr. bez., 125 Br., 12 ½ G. Nov. /Dez. 12 Rthlr. Br., 12 ½¼ bez. u. G. Dez./ Jan. 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ G. Jan. /Febr. 12 ½ a Rthlr. bez., 12 ½ Br., 12 ½ G. Febr./März 12 ½ Rthlr. Br., 12 ¼2 bez. u. G. Maärz/ April 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½6 G. April/ Mai 12 ½⅞ Rthlr. Br., 12 G. Leinöl loco 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ G. pr. Sept. /Okt. 12 ½ Rthlr. Br., 12 G Mohnöl 13 ½ à 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¼ a 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ a ¾ Rthlr. verk. 8 Okt./Nov. 15 Rthlr. Br., 15 ¾ G. 8 pr. Frühjahr 1851 16 ¾ a 17 Rthlr. bez., 17 ½ Br., 17 G. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 16. September. Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf.; Hafer 28 Sgr 9 Pf., auch 25 Sgr. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; roße Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; Ha⸗ 889 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 23 Sgr.

9 Pf. Sonnabend, den 14. September. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Stettin, 15. Sept. 2 ½ Uhr. Roggen 36 ½, 33 ⅜, pr. Herbst 33 ½, pr. Frühjahr 37 ¼ bez. u. Br.

Rüböl loco bis Dez. 12 ½, .

Spiritus 24, pr. Frühjahr 22 ½ bez. u. Gld.

Köln, 14. Sept. (2 Scheffel.) Weizen 5 Rthlr. 47 Sgr. 6 Pf. Waare, pr. November 5 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, do. 89 pfd. 6 Rthlr. Waare, 5 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Geld, pr. März 5 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Waare, do. 89 pfd. 6 Rthlr. 9 Sgr. Waare, 6 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Geld.

Roggen direkt 4 Rthlr. 40 Sgr. Waare, pr. November 4 Rthlr. 6 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 4 Sgr. Geld, pr. März 4 Rthlr. 19 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Geld, pr. Mai 4 Rthlr. 24 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 23 Sgr. Geld.

Der