1850 / 259 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

von der Großherzoglichen Staats⸗Regierung verlangt, nach offi⸗ zieller Bekanntmachung auch alsbald, was anzuerkennen ist, eine Abschlagszahlung von 10,000 Fl. empfangen, den Rest aber noch licht. Der Krieg, der jetzt in Schleswig⸗Holstein geführt wird, ist ganz derselbe, welcher vor zwei Jahren begann und in welchem 80,000 Deutsche anderer Stämme, Bayern, Hannoveraner, Kur⸗ hessen, Preußen, Sachsen, Württemberger ꝛc., Hülfe leisteten. Schleswig⸗Holstein wahrt sich gegen dänisches Unrecht, das seine Verfassung ändern, eventuell eine andere regierende Dynastie ihm aufdringen will; ein Unrecht, welches indirekt alle deutschen Dynastieen bedroht. Das Allergeringste, was unsere Brü⸗ der im Norden jetzt fordern können, von selbst erwarten müssen, besteht darin, daß man jene Verpflegungsgelder vollständig zahle. Daher stelle ich den Antrag: „die Staatsregierung unverzüglich zu ersuchen und sie zu ermächtigen, die erwähnte Forderung alsbald ganz zu berichtigen und, wenn etwa ihres Erachtens die Forderung an das gesammte Deutschland zu richten sei, dieselbe, da ein solches jetzt nicht existirt, vorlagsweise auszuzahlen, sich vorbehaltend, seiner Zeit den Ersatz bei der Gesammtbehörde Deutschlands zu verlan gen.“ Unter den anderen Anträgen, welche der Präsident anzeigte, hob sich hervor die Motion um Vorlegung eines Gesetz . Entwurfs zur Revision des Edikts von 1832, über Organisation, des Schul⸗ wesens nach näheren vom Antragsteller aufgestellten Prinzipien (Aufhebung der Konfessionsschulen und Errichtung von Kommunalschu⸗ len, Anstellung der Schullehrer durch die Gemeindenc.); Antrag, durch die Gesetzgebung dem Umsichgreifen der Brandstiftungen entgegenzuwir⸗ ken; Antrag auf Ausdehnung der rheinhessischen Rechtsinstitutionen, na⸗ mentlich des bürgerlichen und Handels⸗Gesetzbuches, auf das ganze Land; Antrag des Abgeordneten Gebhardt auf Adoption des Be⸗ schlusses der zweiten Kammer, wodurch sie dem Antrage des Ab⸗ geordneten Müller⸗Melchiors in Bezug auf die kurhessischen Zu⸗ stände Folge gab, so wie auf Erlassung einer Adresse an die Staats⸗ Regierung, um sie aufzufordern, alle ihr zu Gebote stehenden Mit⸗ tel zur Herstellung des gestörten Rechtszustandes in diesem stamm verwandten Lande aufzuwenden. Der Antragsteller wollte das Beispiel der zweiten Kammer, sofortige Acclamation, befolgt wissen, während der Präsident vorschlug, den Antrag zur schleunigen Be⸗ richterstattung an den Ausschuß zu verweisen. Es entspann sich dadurch eine ausführliche Erörterung, welche zwar bewies, daß es dem Antrage an allgemeiner Sympathie nicht fehlte, aber damit endigte, daß es zu keinem Beschluß kam. Dagegen wurde beschlos⸗ sen, die Eröffnungs⸗Rede durch keine Dank⸗Adresse zu beantworten, da der Minister nicht „Namens des Regenten“ gesprochen hätte.

Darmstadt, 16. Sept. In der heutigen Nachmittags⸗ Sitzung der zweiten Kammer wurde die beanstandete Wahl des Abgeordneten Reh mit 30 gegen 9 Stimmen für definitiv gültig erklärt.

Mainz, 16. Sept. (M. J.) Se. Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen ist gestern Abend von Koblenz mit Extrapost hier angekommen und mit seiner Begleitung sogleich mit dem lebten Zug der Taunus⸗Eisenbahn nach Frankfurt gereist.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 11I(EJ Wie bereits gemeldet ist der Kurfürst von Hessen glücklich und wohlbehalten vorgestern in unserer Stadt eingetroffen und hat sein Absteigequartier in der vor dem Untermainthor belegenen Kurfürstl. Garten⸗Villa genommen. Im Verlaufe des gestrigen Tages sind noch mehrere zu dem Generalstabe gehörende Personen hier ange kommen. Heute Mittag soll abermals eine Sitzung des sogenann⸗ ten Bundestages in Beziehung der kurhessischen Frage stattgefunden haben. In demselben wurde seither Herr Hassenpflug durch den Koönigl. saͤchsischen Gesandten Herrn Nostitz und Jankendorf ver⸗ möge Substitution ersetzt. Mit Hinsicht auf die zu Kassel stattfin⸗ dende Zoll⸗Konferenz ist hier die Benachrichtigung eiagetroffen, daß sich die Herren Bevollmächtigten der Vereinsstaaten ohne ÜUn⸗ terbrechung mit den ihrer Berathung vorgelegten Gegenständen be⸗ schäftigen. Dermalen sind die Durchgangszölle an der Reihe, auf eren Ermäßigung Preußen angetragen hat.

Frankfurt a. M., 16. Sept. (Fr. J.) Die in neuerer Zzeit unter dem Ministerium Hassenpflug in vieler Beziehung un⸗ erquicklichen Zustände in Kurhessen haben auch dadurch einen sehr unerfreulichen Zuwachs erhalten, daß den Spielpächtern in Wil⸗ helmsbad die Eröffnung ihrer Industrie durch Allerhöchstes Reskript bieder verstattet worden ist. Seit mehreren Wochen ist die wil⸗ helmsbader Spielbank wieder in Wirksamkeit getreten, jedoch mit er vorläufigen Beschränkung, daß die Betheiligung an den Glücks⸗ spielen der grünen Tische, die vorerst in die oberen Gesellschafts⸗ äiume des Kurhauses verbannt sind, nur gegen eine Eintrittskarte verstattet wird, welche gegen Hinterlegung einer Summe von 50 Fl., die der Deponent jedoch wieder zurückerhält, von dem Portier zu beziehen ist.

Frankfurt, 16. Sept. (O. P. A. Z.) In der heutigen Sitzung der hiesigen gesetzgebenden Versammlung stellt D.. Jucho en dopbelten Antrag auf Beginn der Berathung der Verfassungs⸗

Entwürfe am Mittwoch den 18ten d. M. und auf Austheilung der⸗ selben an die Bürger zu Stadt und Land. Präsidium theilt hier⸗ auf einen Protokoll⸗Auszug des großen Raths mit, nach welchem das Erachten des ständigen Bürger⸗Kollegiums bei dem Senat ein⸗ gegangen ist und der gesetzgebenden Versammlung sofort mitgetheilt werden wird, worauf die Berathungs⸗Sitzungen sogleich angeordnet werden sollen; die Austheilung der verschiedenen Entwürfe betref⸗ fend, so werde dieselbe mit dem morgenden Amtsblatt erfolgen. Dr. Blum beantragt auch die Vertheilung des Gutachtens der Senats⸗Kommission und des ständigen Bürger⸗Kollegiums. Auf den Antrag von ör. Souchay wird, unter gleichzeitiger Genehmi⸗ gung des Vorschlags von Dr. Blum, beschlossen, Freitag den 20sten d. M. mit der Berathung des Verfassungs⸗Entwurfs zu beginnen.

Schluß der Sitzung um 5 ½ Uhr Abends.

„Frankfurt, 16. Sept. (O. P. A. Z.) Mit der heute ver⸗ öffentlichten Nr. 112 des Amtsblatts der freien Stadt Frankfurt ist die „Vorlage der gemischten Kommission zur Begutachtung der Verfassungsrevision“, ein ziemlich starkes Oktavheft, mit dem An⸗ fügen ausgegeben und zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden, die von dem Senat in dieser Verfassungssache ausgehenden

wentae dn färzester Zeit gleichfalls der Oeffentlichkeit übergeben

Heihee⸗. M., 16. Sept. Die gestern zurückgebliebenen

e oll Sitzung der

betreffen, lauten wie folgt; eics den zinischch Prieden

1“ I. e Majesteé le Roi de d'une

Part, g8 8 8„ Roi de Prusse, en Son nam et au nom de la lonfédération Germanique, da Namn

Sa Majesté le Roi de Danemarc, Gune part, et Sa Ma-

1 Mgr. ae h Confé- jesté le Roi de Prusse, en Son nom et au nom de la Con 88 dération Germanique, de pautre, animés du désir de rétablir entre le Danemare et la dite Confédération le paix etb la bonne harmonie, interrompues par les afférends relabifs aux duchés

de Slesvic et de Ilolstein, ont pour cet effet nommé et auto- risé comme Plénipotentiaires, savoir: b 1

Sa Majesteé le Hoi de Danemarc; le Sieur Frédéric Baron de Pechlin, Son Chambellan et Conseiller Intime des Confé- rences, Grand-Croix de Son ordre du Danebrog et décoré de la croix d'honneur du mème ordre, Grand Croix de Pordre de Léopold et Chevalier de celui de la couronne de fer de. la lère classe, Chevalier de Pordre de Sainte-Anne de la lLre classe, Grand-Croix de Pordre du Lion d'or de Hesse- Grand- Croix de heluai de Zaechringue; le Sieur Holger Christian de Reedtz, Son Chambellan, Gommandeur de Son ordre du Da nebrog et décoré de la croix d'bonneur du mème ordre. Com-

de l'Etoile polaire de Suède, de celui de la Légion Thonneur de France et de celui de Léo- pold de Belgique; et le Sieur Antoine Guillaume de Scheel, Docteur en droit, Auditeur général de Son Armée, Chevalier de Son ordre du Danebrog et décoré de la croix d honneur du mêème ordre, Chevalier de l'ordre Norvégien du Saint- Olaf; et

Ia Mafesté le oi de Prusse: le Sieur Charles George Louis Guido de Usedom, Son envoyé extraordinaire et Mi- nistre plénipotentiaire près le Saint-Siêge et les cours de Tos- cane, qe parme et de Modène, Chevalier des ordres Prussiens de Sain-Jean de Jérusalem et de l'Aigle rouge Zme classe avec le noeud.

Les susdits Plénipotentiaires, avec le concours du comte de Westmorland, Pair du Royaume Uni de la Grande-Bre- tagne et d'irlande, Lieutenant-Général des armées de 8 Ma- jesté Britannique, Colonel du 56me Régiment de la ligne, Chevalier Grand-Croix du très-honorable ordre du bain et Gommandeur de la Section militaire du meme ordre, Cheva- lier Grand-Croix de l'ordre de l'Aigle rouge de Prusse et de pordre militaire des Guelphes, Grand-Croix de ordre de Saint-Ferdinand des Deux-Siciles, de Saint-Joseph de Toscane et de Henri-le-Lion de Brunswick, Chevalier de Pordre Im⸗= bérial et militaire de Marie-Thérese, décoré de la médaille mi- ee Britannique pour la guerre péninsulaire et de 86 la Russie pour la campagne de aunée 1814, Conseiller do 8 3 Majesté Britannique en Son Conseil Privé et Son bnvoy extraordinaire et Ministre Plénipotentiaire pres Sa Majesté le Roi de Prusse, comme Représentant de la Paissauce ““ trice, après s'etre communiqués leurs Pleinponvoirs respecti 8 trouvés en bonne et due forme, sont convenus des Articles

mandeur de l'ordre Royal

suivans: 1“ 3

Art. I. Il y aura à l'avenir paix, amitié el bonne intel- ligence entre 10 Danemarec et la Confédération Germanique. On apportera des deux côtés la plus grande attention à main- tenir Pbharmonie si heureusement rétablie, et évitera soignen- sement tout ce qui pourrait Paltérer.

Art. II. Tous les Traités et Conventions conelus entre le Danemarc et la Confédération Germanique sont par le pré- sent Praité rétablis dans leur vigueur.

Art. III. Les Hautes Parties contractantes se réservent tous les droits qui Leur ont appartenu réciproquemem avant la guerre.

v Après la conclusion du présent Traité, Sa Ma- jesté le Roi de Danemarc, Duc de Holstein, conformément au- droit fédéral, pourra réclamer l'intervention de la Confédéra- tion Germanique pour rétablir [Pexercice de son autorité 16- gitime dans le Ilolstein, en communiquant en méme temps zes intentions sur la pacibcation du pays. Si sur cette réela- malion la Confédération ne jugeait pas devoir intervenir, pour le présent, ou que son intervention restät inefücace, Sa Ma- jesté Danoise sera libre d'étendre au Holstein les mesures mi- litaires et d'employer à cet effet Ses forces armées.

Art. V. Dans l'espace de six mois après la signature du présent Traité, Sa Majesté le Roi de Danemarc et la Consé- dération Germanique nommeront des Commissaires pour fixer, d'après les documens et autres preuves y relatifs, la limite entreée les Etats de Sa Majesté HD) anoise non-compris dans la Confédération Germanique et ceux qui y appartiennent.

Art. VI. Le présent Traité 1

„Zsera ratihé et les ratifications en seront échangées à Berlin dans Pespace de trois semaines, ou plus tôt, si faire se peut. Ien foi de quoi le Ministre de la Puissance Médiatrice et les Plénipotentiaires respectifs ont signé le présent Traité, et y apposé le sceau de leurs armes. Fait 4 Berlin, le 2. Juillet 1850. mestmorland. (1ö Usedom. (L. S.) Freih. o. Pechlin. (L. S.) Reedeéz. 8) A. IW. Scheel. (L. S.) pro vera copia Stampe, Archivar des Ministeriums des Auswärtigen. Kopenhagen, den 19. August 1850. Vorstehende Unterschrift des Geheimen Legations⸗Raths von Stampe, Archivar im Königlich dänischen Ministerium der auswär⸗ tigen Angelegenheiten, wird hierdurch beglaubigt. Königlich däni⸗ sche Bundestagsgesandtschaft wegen der Herzogthümer Holstein und Lauenburg. Frankfurt, den 2. September 1850. B. Bülor

Beilage b. Protocole entre le Danemarc et la Prusse.

Sa Majesté le Roi de Danemarc et Sa Majesté le Roi de Prusse, venant de conclure la paix entre le Danemarc et la Confédération Germanique par le Traité signé aujourd'hui par Leurs Plénipotentiaires, sont en outre convenus des stipula- tions suivantes:

Art. I. Immédiatement après Péchange des ratifications Danoise et Prussienne du présen! Protocole, Sa Majesté le Roi de Prusse retirera entièrement bors des Duchés de Sles- vic, de Holstein et de Lauenbourg les troupes Prussiennes, stationnées, en vertu de Jv'article IV. de la Convention d'ar- mistice du 10 Juillet 1849, dans le Slesvic méridional. Les trou- pes neutres, stationnées an nord de la ligne de démarcation, quitteront le Slesvic en mèême temps que les troupes Prus- siennes. Sa Majesté Prussienne S'oblige à ne meittre aucun obstacle aux mesures militaires qui, après 'évacnation du Duché de Slesvic, seraient prises dans ce duché par le Gouvernement Danois. Avant que les troupes Prussiennes mwaient effectué leur retraite du Duché de Slesvic, le Danemare ne fera en- trer ancune force militaire sur le continent de ce Duché, à moins que les troupes Hlolsteinoises n'y entrent. Toutefois les troupes Danoises ne pourront as dépasser la ligne de démarcation avant que les troupes B maient entiè- rement évacué le Slesvic, conformément à Particle suivant.

Art. II. Onze jours après l'échange des ratifications Da- noise et Prussienne du présent Protocole, les troupes Prussien-

nes devront avoir passé la frontière qui sépare le Slesvic du Holstein. Onze jours après ce dernier terme elles devront avoir évacué les Duchés de Holstein et de Lauenbourg.O

ratifier le présent Protocole, et à cations à Berlin dans Pespace faire se peut.

sedom. (L. S.) C. A. WI. Scheel. (L. S.) pro vera copia Stampe,

Ministeriums des Auswärtigen. Kopenhagen,]

Archivar des Königlich legenheiten, wird hierdurch beglaubigt. Königlich tagsgesandtschaft wegen z0 Frankfurt, den 2. September 1850.

* Les Hautes Parties Contractantes s'engagent à en faire échanger les ratif⸗ de huit jours, ou plus tôt, 81

mMestmorland. (L. S.) Reedtz. (L. S.)

Archivar des den 10. August 1850.

Fait à Bevrlin, ce 2. Juillet 1850. Freih. oon Pechlin. (I.. S.)

Vorstehende Unte rschrift des Geheimen Legationsraths von Stampe, dänischen Ministeriums der auswärtigen Ange⸗

dänische Bundes der Herzogthümer Holstein und Lauenburg. 1 B. Bülow.

Beilage c. Article secret aun protocole entre le Danemarc signé à Bersin, le 2. Juillet 1850. à prendre part aux Danemarc prendra suceesston dans les

et la Prusse,

Sa Majesté le roi de Prusse S'engage négociations dont Sa Majesté Ie Rol de pinitiative à Peffet de rẽgler Porqre de 1 8 de Sa Masesté Danoise. Le pré- que le Proto- échangées

tats réunies sous le sceptre senl Articele Secret sera ratihé en mème temps cole signé ce sour et les ratifcations en seront simultanément.

Fait Berlin, ce 2. Juillet 1850. Uedom. (I. S.) Pechlin. (L. S.) (1SIIb“ copia Stampe, Archivar des Auswärtigen. Kovenhagen, den 19. August 1850.

Vorstehende Unterschrift des Geheimen Legations⸗Raths von Stampe, Archivar des Königlich dänischen Ministeriums der auswär⸗ tigen Angelegenheiten, wird hierdurch beglaubigt. Königlich 888 nische Bundestagsgesandtschaft wegen der Herzogthümer Holstein

N

und Lauenburg. Frankfurt, den 2. September 1850. B. Bülow. Beilage d. Manifest. Der am 2. Juli zu Berlin zwischen Dänemark und dem Deut⸗

Im'vstmorland. A S.) Feed'’tz. (L. S.) FSoheel. Ministerims des

schen Bunde abgeschlossene Friede ist freilich von letzterem noch nicht ratifizirt. Allein in der Erwartung, daß die deutsche Ratification demselben nicht entstehen werde, glauben Wir schon jetzt öffentlich aussprechen zu sollen, was Uns bei dem Friedenswerke vor Allem am Herzen liegt. Wir fassen es in dem innigsten Wunsche zusam⸗ men, daß nicht blos ein äußerer Friede gestiftet sein möge; denn sonst würde für dessen Früchte bis weiter keine Gewähr vorliegen. Hierzu bedarf es noch eines Anderen, es bedarf Vertrauens an der Stelle des Mißtrauens, welches zu Unserem tiefsten Leidwesen nur zu lange in den vordem so erfreulich begründeten nahen Beziehun⸗ gen zwischen Deutschland und Dänemark geherrscht hat. Leider ist vies Mißtrauen Uns nirgends feindseliger entgegengetreten, als in dem einen der zwei deutschen Länder, wofür Wir dem Bunde als Mitglied angehören, und in einem Theile von Schleswig. Möchten dessen bedauerliche Eingebungen bald ihre verderbliche Wirksamkeit verlieren, um Unsere Hoffnung zu verwirklichen, mit einer gerechten und milden Regierung wieder Glück und Zufriedenheit in Unseren Herzogthümern zu verbreiten. Ein Friede mit dem Deutschen Bunde, nach dessen Vollmacht vollzogen, kann für kein Bundesland eine Berechtigung zur Fortsetzung des Krieges, am wenigsten gegen den eigenen Landesherrn, offen halten. Derselbe fordert Unterwerfung, welche auch die Rechtsansprüche seien, die dieses Land zu haben ver⸗ meint. Dafür entscheidet das Bundesrecht. Fügt sich Holstein sei⸗ ner unzweideutigen Vorschrift, so wollen Wir Vergeben und Ver⸗ gessen vorwalten lassen. Eine allgemeine Amnestie und eine Bestä tigung der jetzigen Beamten für die von denselben bekleideten Aem⸗ ter in Holstein und Lauenburg, wie in Schleswig, nur mit solchen Ausnahmen, welche der Wiedereintritt der rechtmäßigen Landes⸗ herrschaft mit Nothwendigkeit erfordert, sollen diese Unsere landes⸗ väterliche Gesinnung beurkunden. Im Herzogthum Schleswig wird die veutsche Nationalität, gleich der dänischen, die gewünschten Bürg⸗ schaften empfangen, und die etwanige Sorge, daß eine Incorpora⸗ tion dieses Herzogthums in Dänemark beabsichtigt sein könne, fin⸗ det jedenfalls in Unserer hiermit erneuerten Zusage, daß eine solche nicht stattfinden soll, ihre definitive Beseitigung. Wir verkünden Unsere weitere landesherrliche Willensmeinung dahin: Wenn keine von dem Herzogthum Holstein aus unternommenen Feindseligkeiten Uns daran hindern, so wollen Wir unverweilt achtbare Männer ans dem Herzogthum Schleswig, dem Königreich Dänemark und dem Herzogthum Holstein berufen, um ihre Meinung über die Ordnung der Verhältnisse des Herzogthums Schleswig zum König⸗ reich Däͤnemark einer⸗ und zum Herzogthum Holstein andererseits zu hören. Die Männer des Herzogthums Schleswig sollen an Zahl einerseits die für Dänemark und andererseits die für Hol⸗ stein berufenen übertreffen; allein die Männer des Königreichs und des letzteren Herzogthums werden in gleicher Anzahl berufen wer⸗ den. Wir werden die Ergebnisse der Erwägungen dieser vereinten Männer mit Vertrauen prüfen und ihren Ansichten und den Wün⸗ schen der Herzogthümer in Betreff der Verhältnisse derselben zum Königreiche, wie unter einander, so weit diese Ansichten und Wünsche irgend mit dem Wohle der Monarchie zu vereinigen sind, bereit⸗ willig Rechnung tragen. Für die Feststellung der Verhältnisse des Herzogthums Lauenburg wollen Wir das Gutachten gleichzeitig be⸗ rufener achtbarer Männer dieses Herzogthums vernehmen. Schloß Frederiksborg, den 14. Juli 1850. Frederik R. Beilage e. Allerhöchste Bekanntmachung.

Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Hol⸗ stein, Stormarn, der Dietmarschen und zu Lauenburg wie auch zu Oldenburg, thun kund hiermit: Daß Wir, um die stete Liebe zu bethätigen, mit der Wir alle Unsere Unterthanen ohne Unterschied umfassen, Uns allerhöchst bewogen gefunden haben, allen denjenigen Schleswigern und Holsteinern, welche zur Zeit gegen Uns, ihren rechtmäßigen Fürsten und Landesherrn, die Waffen tragen, die Rückkehr zu ihrer Pflicht und zum Gehorsam möglichst zu erleich⸗ tern. Aus landesväterlicher Huld und Gnade versprechen Wir solchemnach allen und jeden in den Herzogthümern Schleswig und Holstein gebornen Soldaten, welche gleich die Waffen niederlegen und sich entweder zu Unserer Armee begeben oder in ihre Heimat zurückkehren und sich dort ruhig erhalten, daß sie vom Militair Dienste jeglicher Art so lange völlig befreit sein sollen, bis nach J retene eden die Verhältnisse der Wehrpflicht aufs neue eingetretenem Frieden die 1e e1848 geordnet worden. Den vor dem Jahre 1848 ausgehobenen Sol⸗ Laten wird dabei die Zusage ertheilt, daß sie nie wieder zum Mili⸗ tairdienste einberufen werden sollen. Eingeborne Unteroffiziere, welche auf ähnliche Weise zu ihrer Pflicht zurückkehren, können fer⸗ nerhin in ihrer Stellung verbleiben oder auch auf ihr desfälliges Ansuchen den Abschied mit Pension erwarten. Denjenigen aus den Herzogthümern gebürtigen Offizieren, welche nach dem 24. März 1848 angestellt sind, wird eine völlige Straflosigkeit unter der Be⸗ dingung zugesichert, daß sie die Waffen gleich niederlegen und ent weder sich zu Unserer Armee begeben oder von einem nicht in der Gewalt der Insurgenten befindlichen Orte aus ihre Unterwerfung

und den Eid der Treue an Uns einsenden. Es soll dabei ihrer freien Wahl überlassen sein, ob sie sernerhin in ihrer Charge zu dienen wünschen oder etwa die Entlassung mit Pension vorziehen. Wonach sich mäͤnniglich allerunterthänigst zu achten. Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen und vorgedruckten Insiegel. Gegeben auf Unserem Königlichen Schlosse Frederiksborg, den 14. Imi 1850. Frevertt RN. A. s. N.)

Frankfurt a. M., 17. Sept. heute unter der Rubrik Amtlicher Theil folgende Berichtigung: Durch einen Druckfehler ist das in der außerordentlichen Beilage zu Nr. 221 dieser Zeitung abgedruckte Protokoll in der Ueberschrift als ein Protokoll der Bundes⸗Plenar⸗Versammlung bezeichnet. Die Ueberschrift soll vielmehr lauten: „Protokoll der ersten dies⸗ jährigen Sitzung der deutschen Bundes⸗Versammlung.“

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Ausland

Frankreich. Paris, 16. Sept. Einem Dekrete des Prä⸗ sidenten zufolge, welches der Moniteur heule veröffentlicht, über⸗ nimmt Finanz⸗Minister Fould von heute an wieder sein Portefeuille von dem provisorisch damit beauftragten Unterrichts⸗Minister Parrieu.

Der Präsident reist heute nach Fontainebleau ab und wird da⸗ selbst ein Fest geben, zu dem der Gesandte von Nepaul und seine Begleiter geladen sind. Der Gesandte hat von dem Präsidenten einen goldenen Degen in ciselirter Arbeit mit dem Namen „Napo⸗ leon“ zum Geschenk erhalten.

Der Gegenstand, worüber die permanente Kommission den Mi⸗ nister des Innern nächsten Donnerstag vernehmen will, ist die Ge⸗ sellschaft des „zehnten Dezember“.

Am 20sten d. M. beginnt die Verpflichtung der Journalisten, jeden Journal⸗Artikel zu unterzeichnen. Der Minister des Innern wird ein eigenes Detret erlassen, welches die Ausführung regelt.

Vor dem Louvre ist jetzt, wie gebräuchlich, drei Tage die Sta⸗ sue des Marschalls Oudinot, Herzogs von Reggio, welche für seine Vaterstadt Bar le Duc bestimmt ist, aufgestellt. Die Statue ist in Bronze, von Debay ausgeführt und sehr ähnlich.

Der National erklärt sich förmlich für das bekannte Grévy⸗ sche Amendement, wonach die National⸗Versammlung einen „Präsidenten des Ministerraths“ ernennen und diesem die Exekutiv⸗ gewalt übertragen würde. Der National willigt in die Verfas⸗ sungs⸗Revision unter der Bedingung, daß sie diese Nauerung zum Ziele habe und unter den gesetzlichen Bedingungen stattfinde, so wie

daß vorher das allgemeine Stimmrecht wiederhergestellt werde. Die

Presse geht noch einen Schritt weiter; zu ihrem Wahlspruch: Kein Präsident mehr! fügt sie noch den hinzu: „Auch keine Ver⸗ fassung mehr!“ den sie auf die „Unveräußerlichkeit“ der Volkssou⸗ verainetät stützt. Die Presse will dabei zugleich die Abschaffung ger gesetzgebenden Bersammlungen und die Errichtung einer, zugleich gesetzdebenden, verantwortlichen und absetzbaren Exekutivgewalt, d. h. ein Ministerium nebst dessen Präsidenten.

Paris, 15. Sept. (K. Z.) Der Moniteur veröffentlicht einen an den Präsidenten der Republik gerichteten und in drei Ab⸗ schnitte getheilten Bericht des Kriegs⸗Ministers über die gesammte Kolonistrung in Algerien; derselbe giebt eine Uebersicht aller bisher auf dem ganzen Gebiete vollführten öffentlichen Bauten, der den Kolonisten bisher gewährten Unterstützungen und der bisherigen Ergebnisse und Hülfsquellen der Kolonisirung.

Nach einer genauen Uebersicht haben unter den 85 General- Räthen der Departements 21 die Frage wegen der Verfassungs⸗ Revision ganz unberührt gelassen, 10 die gestellten Anträge in Be⸗ zug auf Verfassungs⸗Revision verworfen, 29 für die gesetzliche Ver⸗ fassungs⸗Revision votirt, 2 auf jeden Fall die Respektirung der Verfassung anempfohlen, ohne sich für oder gegen die Revision aus⸗ zusprechen, 10 einfach die Verfassungs⸗Revision empfohlen, ohne die Modalität zu berühren, und 5 für die Verfassungs⸗Revision in kür⸗ zester Frist, d. h. unbekümmert um die von der Verfassung selbst vorgeschriebene Modalität, sich ausgesprochen; 2 General⸗Räthe spre⸗ chen nicht geradezu von Verfassungs⸗Revision, wollen aber etwas gethan wissen, um die Gefahren der jetzigen Lage zu beseitigen, 3

verlangen die Aufrechthaltung der Gesetzlichkeit der Verfassungs⸗

Revision, deuten auf die Wiedererwählung L. Napoleon's hin, 1. General⸗Rath fordert die gesetzgebende Versammlung auf, unter Umständen sich selbst zur konstituirenden Verfassung zu machen und die Verfassungs⸗Revision vorzunehmen; der letzte endlich hat sich im Falle einer Verfassungs⸗Revision gegen die Wie⸗ dererwählbarkeit des Präsidenten und im Falle der Abschaffung der Republik für die Rückkehr zur Monarchie ausgesprochen. Aus die⸗ ser Statistik lassen sich folgende Resultate ziehen: 51 Generalräthe haben sich (49 direkt, 2 indirekt) für die Verfassungs⸗Revision über haupt, 10 dagegen ausgesprochen; Majoxität für die Verfassungs⸗ Revision 41. 45 Generalräthe sind als der Gesetzlichkeit bei der Verfassungs⸗Revision ausdrücklich oder ipso facto (diejenigen, dier sich gegen die Revision erklärt haben) zugethan zu betrachten, 19 ha⸗ ben die Verletzung der Gesetzlichkeit empfohlen oder sich gegen die Gesetzlichkeit gleichgültig gezeigt; Majorität für die Gesetzlichkeit 24. 4 Generalräthe haben ausdrücklich die Verlängerung der Präsident⸗ schaft Louis Napoleon Bonaparte's befürwortet, 1 Generalrath. hat sich ausdrücklich dagegen erklärt; die übrigen haben diesen Punkt unberührt gelassen.

Die Gesellschaft des „zehnten Dezember“ läßt gegenwärtig eine Petition cirkuliren, in welcher folgende vier Punkte verlangt werden: 1) die Verfassungs⸗Revision; 2) die zehnjährige Präsident⸗ schaft zu Gunsten Louis Napoleon’'s; 3) eine jährliche Civilliste von 6 Millionen Franken; 4) die Bewohnung der Tuilerieen durch Louis Bonaparte. Diese Petition cirkulirt besonders in den Vor⸗ städten sehr zahlreich.

Berichte aus Pernambuco vom 8. August melden, daß der dortige französische Konsul in Folge der ihm von Seiten der Be⸗ hörden zugefügten Unbilden genöthigt gewesen war, dem Präsidenten der gleichnamigen Provinz sein Exequatur zurückzuschicken und sich nach Frankreich einzuschiffen, nachdem er zuvor die dort wohnenden Franzosen und ihr Eigenthum unter den Schutz des englischen Konsuls gestellt hatte.

Großbritanien und Irland. London, 14. Sept. (Köln. Ztg.) Das wichtigste Ereigniß dieser Woche ist die Abfahrt der ersten Auswanderer⸗Schiffe des Canterbury⸗Settlement (Neu⸗Seeland). Ueber 600 Personen, darunter Söhne von Peers, Verwandte der bedeutendsten Familien des Landes, Angehörige ei⸗ nes jeden Berufes und Gewerbes, Geistliche, Advokaten, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer, haben so eben auf vier stattlichen Schiffen das Mutterland für immer verlassen. Aber diese Abthei⸗ lung bildet nur den Vortrab einer weit größeren Menge angese⸗ hener, reicher und wohlhabender Familien, welche in der neue⸗ sten Welt, auf Neu⸗Seeland, das alte und, wie die Mehrzahl der gegenwärtigen Briten denkt, veraltete England neu zu grün

Die O. P. A. Ztg. bringt⸗

den hoffen. Noch nie ist seit jenen Tagen, in denen die Helle⸗ nen ihre überzählige Jugend mit den alten Göttern und Gewohn⸗ heiten an den Küsten der Barbaren landeten, ein so systemati⸗ scher Colonisations⸗Versuch, wie der vorliegende, gemacht worden. Selbst die Ansiedelungen der Presbyterianer und Quäker in Neu⸗ England nahmen keinen so viel versprechenden Anfang. Wohl wan⸗ derten auch damals ganze Gemeinden mit ihren Seelsorgern oder Lehrern aus, aber der Glanz hoher Namen, die Autorität des Ge⸗ setzes und vor Allem die Organisation übers ganze Mutterland ging ihnen ab. Während der Staatsmann der materiellen Seite der Expedition und ihrem Erfolge seine Aufmerksamkeit zuwendet, hef⸗ tet sich die allgemeine Betrachtung mehr an die Motive einer so auffallenden Erscheinung. Die Gründer und Leiter dieses neuen Auswanderungsplanes sind fast alle Anhänger der klerikalen Par⸗ tei in der Kirche von England, und der Gorham⸗Streit allein hat jenem seine überraschende Ausdehnung gegeben. Zum ersten Male wohl fliehen die Freunde der Intoleranz die alte Heimat, um in einem fernen Welttheile den Tempel der Unduldsamkeit neu zu er⸗ richten. Unähnlich jenen Presbyterianern, welche mit ihrer Kirche und ihrem Glauben England verließen, weil der Staat Beides in Fesseln schlagen wollte, ziehen die Männer des Canterbury⸗ Settlement, nach dem Ausdruck ihrer eigenen Redner, aus dem Lande der Pharaonen, ihren Moses und Aaron an der Spitze, weil rder Staat und die bei weitem größere Anzahl der Kirchenglieder die Verbindung zwischen Kirche und Staat nicht zur Kette machen lassen will, an der die orthodoxe Partei alle anderen Ansichten nie⸗ derhält. „Der Bischof und das Common Prayer Book“ ist das Losungswort der Auswanderer. Mit den nächsten Schiffen wird ihr ernanntes geistliches Oberhaupt, Bischof Jackson, schon abgehen. Lord Lyttleton steht an der Spitze des leitenden Comité's, Lord Wharneliffe's Sohn ist unter den Abgesegelten, Prof. Sewell von Orford, der heftigste Redner bei der neulichen großen Protest⸗Ver⸗ sammlung, nimmt ebenfalls thätigen Antheil an der Sache. Außer der Wohlhabenheit aller Theilnehmer wird strenge Rechtgläubigkeit im Sinne der genannten Herren und ihrer Freunde verlangt. In dieser, so wie in fast jeder anderen Beziehung, unbeschadet der Ober⸗ herrlichkeit der englischen Krone, hat die Regierung der Gesellschaft völ⸗ lig freie Hand gegeben. Sie kann sich und ihr Gebiet regieren, wie sie will. Zwischen England und Bolivia hat sich eben wegen der Sil⸗ berminen in Lopiaso eine Schwierigkeit erhoben. Die bolivische Re⸗ gierung wollte nach dem Beispiel von Kalifornien, um Bolivia zu bevölkern, die Ausbeutung dieser außerordentlich reichen Minen Je⸗ dermann freistellen. England widersetzt sich dieser Maßregel und behauptet, das Recht, diese Silberminen auszubeuten, sei englischen Unterthanen abgetreten worden. Man versichert, von London aus sei der Befehl abgesandt worden, Cobija zu blokiren, jedoch bedarf diese Nachricht noch der Bestätigung. Der Engländer Morison, welcher in diesem Augenblicke Per⸗ sien bereist, hat in Hadaman, einer Stadt von Iran, dem alten Ecbatana, der früheren Hauptstadt von Medien, das Grabmal des Hephästion, des berühmten Günstlings Alexander's des Großen, der 324 vor Christi Geburt in dieser Stadt starb, entdeckt. Dieses Grabmal ist eine sehr kostbare Antiquität. Die daran befindliche, ziemlich gut erhaltene Inschrift erlaubt keinen Zweifel über den Ursprung dieses Monuments. 8

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Sept. (Petersb. Ztg.) Der Commandeur des 3ten Infanterie⸗Corps, General⸗Adjutant, General der Kavallerie Graf Rüdiger, ist zum Mitgliede des Reichsrathes, mit Belassung desselben in der Stel⸗ lung eines General⸗Adjutanten ernannt worden.

Schweden und Norwegen. Christiania, 14. Sept. (B. H.) Es hat sich ein Comité gebildet mit Agenten in allen Orten des Landes zur Actienzeichnung auf eine Eisenbahn zwischen Christiania, Oejere und Mjösen, in Verhindung mit einem elektro⸗ magnetischen Telegraphen; eme englische Gesellschaft hat die Hälfte des Anlage⸗Kapitals herzugeben beschlossen unter etwas günstigeren Bedingungen als früher.

Daänemark. Kopenhagen, 14. Sept., Abends. (B. H.) Königliche Bekanntmachungen zeigen die Einziehung der alten Funf⸗ zig⸗Reichsbankthaler⸗Scheine von 1834 und die Ausgabe neuer, zur Auswechselung jener alten Zettel bestimmten Funfzig⸗Thaler⸗ scheine an.

Italien. Turin, 12. Sept. (K. Z.) Gestern gegen Abend traf ein Courier mit einer Depesche ves wiener Kabinets in Turin ein, in Folge dessen Herr d'Azeglio sogleich einen Ministerrath zu⸗ sammenberief. Die Berathung währte etwa acht Stunden, von 9 Uhr Abends bis heute Morgens gegen 5 Uhr. Aus diesem Um⸗ stande läßt sich wohl der Schluß ziehen, daß eine bedeutende Frage zur Berathung vorlag. Mit der größten Bestimmtheit wird ver⸗ sichert, daß das wiener Kabinet der sardinischen Regierung seine Vermittelung in der Angelegenheit mit der römischen Kurie ange⸗ tragen habe, und zwar, wie dasselbe betheuere, ohne von Seiten des päpstlichen Hofes besonders dazu veranlaßt worden zu sein, doch in der Absicht, die sardinisch⸗ römischen Negociationen, die auf dem Punkte ständen, abgebrochen zu werden, einem rascheren Resultate entgegenzuführen. Die Note des wiener Ka⸗ binets soll die Forderung aussprechen, daß der Prozeß gegen Msgr. Fransoni fallen gelassen und dieser selbst in Freiheit gesetzt werde, um der römischen Kurie dadurch einen thatsächlichen Beweis von dem versöhnlichen Geiste der sardinischen Regierung zu liefern. Das Verlangen nach dem Rücktritte der Minister d'Azeglio und Sic⸗ cardi ist zwar nicht ausdrücklich in der wiener Note ausge⸗ sprochen, doch nicht unklar angedeutet. Die Niederschlagung des Prozesses Fransoni's und seine Entlassung aus der Haft würde übrigens nicht nur die Herren d'Azeglio und Siccardi, sondern das ganze Kabinet zu widerspruchsvoll erscheinen lassen, als daß ein solcher Akt nicht einen vollständigen Kabinets⸗ wechsel zur Folge haben müßte. Man kennt bis jetzt nicht die Re⸗ sultate des in der verwichenen Nacht abgehaltenen Minister⸗Con⸗ seils; es ist vielleicht nicht unwahrscheinlich, daß die lange Bera⸗ thung noch kein bestimmtes Ergebniß herbeigeführt hat. Heute Morgen hat sich Herr d'Azeglio nach Moncalieri zum Könige be⸗ geben. Es heißt, daß zu heute Nachmittag ebenfalls ein Kabinets Conseil anberaumt ist, ohne Zweifel zur Fortsetzung oder zum Ab⸗ schluß der Berathungen in der verwichenen Nacht.

Rom, 11. Sept. (Wien. Z.) Ein päpstliches Dekret re⸗ gelt das Staatsministerium wie folgt: Inneres, Justiz, Finanzen, Handel, Ackerbau, Industrie und schöne Künste, öffentliche Arbeiten und Krieg werden je einen Staats⸗Secretair, der Kardinal sein muß, an der Spitze haben. Ein zweites Dekret organisirt den Staatsrath mit 9 ordentlichen, 6 außerordentlichen Räthen und ei⸗ nem Kardinal als Vorstand.

Spanien. Madrid, 10. Sept. (K. Ztg.) Die Rückkehr des Generals Narvaez, die gestern Abend stattgefunden hat, scheint allen Gerüchten über eine bevorstehende Modification des Ministeriums ein Ende gemacht zu haben. Ein Beweis der in dem Kabinet

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herrschenden Einigkeit ist darin vaß al Mimister in of⸗ fenen, mit 4 Pferden bespannten Wagen dem General Narvaez entgegen gefahren sind.

Die auf den balearischen Inseln gewählten Deputirten gehören alle der konservativen Partei an.

Die Königin⸗Mutter wird vor Ende dieses Monats nicht nach Madrid zurückkommen. Die von mehreren französischen Blättern gebrachte Nachricht von einer Reise derselben nach Paris und Rom hat sich bis jetzt noch nicht bestätigt.

Gegenwärtig halten sich viele Fremde hier auf, unter welchen man eine große Anzahl Künstler bemerkt.

Brasilien. Rio de Janeiro, 16. Juli. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat sich gestern über die Sklaven⸗ handel⸗-Frage, so wie über die Zerstörung des Forts von Parana⸗ guay durch das englische Schiff „Cormorant“ ausgesprochen. Der Minister wies auf die verschiedenen Verzögerungen hin, welche bis⸗ her alle Versuche, mit der britischen Regierung in Unterhandlung zu treten, erlitten hätten und drückte die Hoffnung aus, daß die Zeit nahe si, wo man den Vorschlägen Brasiliens eine möglichste Beachtung zuwenden werde. Er erklärte, auf gewisse politische Ucbelstände nicht eingehen zu wollen, und ersuchte das Haus, zu bedenken, ob, wenn eine Macht wie Großbritanien den Entschluß gefaßt habe, dem Sklavenhandel ein Ende zu machen und andere Nationen ebenfalls für diesen Zweck gewonnen habe, es für Cuba und Brasilien möglich sei, denselben allein noch lange fortzuführen. Er seinerseits halte es nicht für möglich. England habe Ver⸗ träge mit mehreren der mächtigsten Häuptlinge an der afrikanischen Sklavenküste geschlossen, und der Geist der Civilisation werde nicht eher rühen, als bis er sein Werk vollendet habe. Möge dieser Tag nun nahe oder fern sein, so erscheine es ihm, selbst angenommen, daß jener Zeitpunkt erst nach 10, 15 oder 20 Jahren kommen werde, nicht weise, wenn Brasilien für die Hinausschiebung des⸗ selben mitwirke. Brasilien müsse vielmehr danach trachten, auf an⸗ dere Art Arbeitskräfte zu gewinnen, und wenn auch das Land die Vertilgung des Sklavenhandels in gewissem Grade als einen Schlag empfinden werde, so müsse es den ihm daraus erwachsenden Ver lust dadurch zu neutralisiren suchen, daß es Mittel ausfindig mache, um die Qualität seiner Produkte zu verbessern. Was die in Be⸗ zug auf den „Cormorant“ an ihn gerichteten Interpellationen be⸗ treffe, so begnüge er sich damit, zu erklären, daß die Regie⸗ rung die Forts angewiesen habe, sich nach Kräften allen Gewaltschrit⸗ ten, die etwa gegen das Gebiet gerichtet werden möchten, zu wider⸗ setzen. Ein Vorfall wie der in Rede stehende könne nur die Schwie⸗ rigkeiten der Frage vergrößern. Es sei nothwendig, auf andere Grundsätze hin zu einer Uebereinkunft zu gelangen und feste Be⸗ stimmungen für die Zukunft niederzulegen. Sobald die britischen Kreuzer ihr Verfahren einstellen und aufhören würden, das brasi⸗ lianische Gebiet zu verletzen, werde die Regierung Mittel finden, die Unterhandlungen einzuleiten, die mit der Würde und dem Ur⸗ theile des Landes im Einklang seien. Gegenwärtig liege der Re⸗ gierung kein Vorschlag von Seiten Großbritaniens vor, weder in Bezug auf einen Handels⸗Vertrag, noch hinsichtlich der Mittel zur Unterdrückung des Sklavenhandels, und es sei der aufrichtige Ent⸗ schluß der brasilianischen Regierung, die Bedingungen des Vertra⸗ ges von 1826 endlich zu erfüllen und so eine moralische Kraft zu behaupten, vermöge deren sie auf Achtung Anspruch machen könne.

Lauter Beifall folgte diesen Erklärungen.

Eisenbahn⸗Verkehr. 8 Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde am 10. September 1850.

Der Verein hatte in den letztverflossenen 3 Sommer⸗Monaten, in welchen die ordentlichen Versammlungen statutenmäßig ausfallen,

außergewöhnliche Zusammenkünfte in Erkner, auf dem Eisenbahn⸗ hofe zu Potsdam und auf dem Stahlwerke Karlswerk bei Neustadt⸗

Eberswalde gehalten. Es nurde beschlossen, der Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn und der Direction der Berlin⸗ Stettiner Eisenbahn für die bei diesen Gelegenheiten bewilligten unentgeltlichen Fahrten nach Erkner und Neustadt und der Direction der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn für die bereitwillig vergönnte Besichtigung der Potsdamer Eisenbahn⸗Anlagen ꝛc. den Dank des Vereins im Protokoll auszusprechen. Nach Vorlegung zahlreicher eingegangener Schreiben und Drucksachen erläuterte Herr Mellin die gegenwärtig veröffentlichte Zusammenstellung der Betriebs⸗ Verhältnisse der preußischen Eisenbahnen im Jahre 1849. Herr Brix sprach über die von verschiedenen Eisenbahn⸗Technikern nützlich erachtete Verjüngung der Eisenbahnachsen in der Mitte; er gab als Resul

tat seiner Untersuchungen an, daß eine solche Verjüngung nur in so geringem Maße räthlich erscheine, daß sie für die praktische An⸗ wendung ganz außer Acht bleiben könne. Herr Steenke machte Mittheilungen über die projektirte Ausführung des oberländischen Kanales in Ostpreußen und dessen Schleusen⸗Anlagen. Herr Grüson sprach über die zu Karlswerk angestellten Versuche mit gußstählernen Federn für Eisenbahnwagen und über die Anwen⸗ dung sehr schwacher gußstählerner Achsen. Herr Costenoble gab Auskunft über einen am 3. September vorgekommenen Unfall auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, bei welchem jedoch nur einige Wagen geringe Beschädigung erlitten hatten. Herr Grüson theilic einige Erfahrungen über Lokomotiven, namentlich über Reparaturen an Röhrwänden, mit. Mehrere neue Mitglie⸗ der wurden aufgenommen.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. Morgens Nachmittags Abends 18. Sept. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.

Nach einmaliger Boobachtung.

338,75“ Par. 338,04“„Par. 337,26“Par. Quellwärme 7,70 R. 6,32 K. + 15,10 l. + 9,1° h. Flusswärme 12,0˙ R Thaupunkt .. + 5,20 R 7549 R. + 7,3° R. Bodenwürme Dunstsättigung . 91 pet. 53 pcCt. 87 pCt. Wetter . trübe. heiter. trübe. ““ NO. NO0. NO. Wolkenzug .. .. NO. Tagesmittel: 338,02“Par. 4 19oö.

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Luftdruck

Luftwärme...

Ausdünstung Nrederschlag 0 Rh. Wärmewechsel 15,4 8 + 7,1

+ 6,6° RH. 77 pet. No.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 20. Sept. Im Opernhause. 101 ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Aufzügen, nach dem Französischen des Scribe, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Halévy. Ballets von Hoguet. (Frau Küchenmeister⸗Ruders⸗ dorff: Recha; Herr Ditt, vom Stadttheater zu Hamburg: Eleazar; Herr Salomon: den Kardinal.) Anfang 6 Uhr. b

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mit Donner⸗ stag bezeichneten Opernhaus⸗Billets gültig; auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Donnerstag bezeich⸗ net sein. .

Sonnabend, 21. Sept. Im Schauspielhause. 147ste Abonnements⸗