1850 / 260 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oktoher an die Wachtposten auf der Brücke und vor den Staats⸗ gebäuden, welche bis jetzt vom Militair besetzt wurden, durch die Polizei zu besetzen. Natürlich stellt sich nun die Zahl der Polizei⸗ mannschaften als zu gering heraus, und dürften dieselben vermehrt werden müssen.

8 Dresden, 17. Sept. (D. Z.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Johann ist heute Nachmittag von Grimma wieder in Pillnitz eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 18. Sept. (Schw. M.) Der Beobachter enthält folgende Eingabe des Ausschusses der Landes⸗ Versammlung wegen der Königlichen Verordnung vom 28. August: Königliche Majestät! In Folge der verfassungsmäßigen Prüfung der Königlichen Verordnung vom 28sten und der dazu gehörigen Verfügung der Ministerien vom 29. August d. J., betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts⸗Abgaben, der Accisege⸗ fälle, der Sporteln und der Hunde⸗Auflage, sieht sich der unterzeich⸗ nete Ausschuß der Landes⸗Versammlung gedrungen, Eiw. Königliche Majestät nachfolgende Vorstellung und Verwahrung ehrerbietigst einzureichen. Die Königliche Verordnung vom 28. August enthält Vollziehungs⸗Vorschriften zu Gesetzen, welche wie in der König⸗ lichen Verordnung selbst anerkannt wird nach jeder Etats⸗Periode erst durch neue „ständische Verabschiedung“ wieder in Wirksamkeit treten; da nun die Frist der provisorischen Steuerverwilligung mit dem letzten August abgelaufen ist, so liegt es außer Zweifel, daß vom 1. September d. J. an ohne vochergehende neue Verab⸗ schiedung keines der in der fraglichen Verordnung aufgeführten Ge⸗ setze in rechtlicher Wirksamkeit besteht, und daß demgemäß auch keine Vollziehungs⸗Verordnung im Sinne des §. 89 der Verfassungs⸗ Urkunde dazu erlassen werden kann. Zwar will die Königliche Verordnung ihre Vollzugs⸗Verschriften nur als einstweilige „behufs der Sicherstellung verschiedener in der Zwischenzeit nach bestehenden Gesetzen anfallenden Abgaben“ gegeben wissen; gleichwohl sind auch diese Vorschriften, sowohl die Bestimmungen des §. 1, als rie der §§. 2 und 3 der Königlichen Verordnung, nach der Ansicht des Ausschusses mit den Bestimmungen des §. 109 der Verfassungs⸗ Urkunde nicht vereinbar, welcher sagt: „Ohne Verwilligung der Stände kann weder in Kriegs⸗, noch in Friedenszeiten eine direkte oder indirekte Steuer ausgeschrieben und erhoben werden.“ Wenn nämlich die Königliche Verordnung in §. 1 den Steuerbeamten vorschreibt, die betreffenden indirekten Abgaben „aufzunehmen, zu berechnen und anzusetzen“, und in §§. 2 und 3 den muth⸗ maßlichen Abgabepflichtigen auferlegt, je nach dem Ermes⸗ sen des Steuerbeamten „den vollen Betrag der angesetzten und angefallenen Abgaben baar zu hinterlegen“, wobei die Abga⸗ bepflichtigen nach Ziffer 1 der Ministerial⸗Verfügung gehalten sind, auch ihrerseits nach Ablauf des Steuerprovisoriums „den in den erwähnten Gesetzen und Vollziehungs⸗Instructionen gegebenen Vorschriften bei Vermeidung von Strafen vollständig nachzukom⸗ men;“ so vermag der Ausschuß der Landes⸗Versammlung zwischen der so mit Zwang verbundenen Aufnahme, Berechnung, Ansetzung

und theilweisen Hinterlegung einer noch nicht verwilligten Abgabe und der Ausschreibung und Erhebung derselben im Sinne des §. 409 der Verfassungs⸗Urkunde einen Unterschied nicht zu finden. Denn das Aufnehmen, Berechnen und Ansetzen ist eben die Voll⸗ ziehung des Ausschreibens einer Steuer, und die gezwungene Hin⸗ terlegung von Seiten des muthmaßlichen Pflichtigen ist nichts An deres, als eine Erhebung von Seiten des Empfängers. Was ins⸗ besondere die Hinterlegung der Abgaben betrifft, so bestimmt zwar der §. 3 der Königl. Verordnung, daß die so hinterlegten Gel⸗ der bis zur Verabschiedung nicht zu Staatszwecken verwendet werden dürfen, und die Ministerial⸗Verfügung vom 29. August stellt in Ziffer 3 eine nähere Anweisung des Königlichen Steuerkollegiums über die Behandlung derselben in Aussicht, auch sind die Steuerbe⸗ amten durch §. 116 der Verfassungs⸗Urkunde dafür verantwortlich gemacht, daß sie „die eingehenden Steuergelder unter keinem Vor⸗ wand an eine andere als an die durch die Verabschiedung bestimmte Kasse verabfolgen;“ allein um nichts zu sagen von den Willkürlich⸗ keiten, zu welchen die Bestimmung der §. 2 der Königlichen Ver⸗ ordnung führen kann, der angezogene §. 116 der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde schließt eben damit, daß er nur von verwilligten, verabschie⸗ deten Steuergeldern spricht, die Deponirung nicht verwilligter aus, wie denn die Verfassungs⸗Urkunde überhaupt zum Voraus deponirte Steuern gar nicht kennt, so daß nach ihren Bestimmungen weder den muthmaßlich Pflichtigen die Hinterlegung einer noch nicht ver⸗ willigten Abgabe anbefohlen, noch den Hebekassen die Aufbewahrung derartiger Steuern überlassen werden kann. Es könnte sich demnach nur noch darum handeln, ob die Umstände von der Art sind, daß der zweite Satz des §. 89 der Verfassungs⸗Urkunde in Anwendung kom⸗ men müßte, wonach „ohne Mitwirkung der Stände von der niglichen Staats⸗Regierung in dringenden Fällen zur Sicherheit des Staats das Nöthige vorzukehren“ ist. Nach der Ansicht des Aus⸗ schusses liegt ein solcher Fall nicht vor, man müßte denn die Sicher⸗ stellung der Staatskasse für gewisse Einnahmen auf kurze Zeit mit der Sicherheit des Staats selbst verwechseln. Zwar verkennt der Ausschuß die ökonomische Seite des Falles durchaus nicht, aber er kann nicht zugeben, daß aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit die klarsten Verfassungs⸗Bestimmungen bei Seite gesetzt werden dürfen. Ueberdirs war es ganz in den Willen der Königlichen Staats⸗Re⸗ gierung gelegt, die Wahlen zu einer neuen Landes⸗Versammlung so zeitig auszuschreiben, daß diese noch vor Ablauf des Steuer⸗ Provisoriums hätte einberufen werden können, um so mehr, als nach dem Vorgang vom 17. Januar d. J. das Wahlausschrei⸗ ben keine besonderen Vorbereitungen nöthig machen konnte. Wenn also durch die Vorbeilassung des Termins der Steuer⸗ Verwilligung zum Nachtheil der Staatskasse etwas versäumt worden ist, so geschah es lediglich in Folge der verspätelen Anordnung der Wahlen, und da notorisch durchaus kein unüber⸗ steigliches Hinderniß vorlag, welches die Einberufung einer neuen Landesversammlung „erst im Laufe des Oktobers“ möglich gemacht hätte, da zudem noch das Königl. Gesammt⸗Ministerium durch die Note des Ausschusses vom 24. Juli auf seine Verantwortlichkeit in dieser Sache aufmerksam gemacht wurde, so kann der Ausschuß von ü verfassungsmäßigen Standpunkt um so weniger zugeben, daß as Versäumte durch Verordnungen und Verfügungen hereingebracht ““ welche ihrer Wirkung nach an die Stelle von Gesetzen tre⸗ 1hn gediesen ge halten wir uns für perpflichtet, in Ge⸗ ehrerbietigsten Böes 28 er Verfassungs⸗Urkundt zugleich mit dieser menden Lndes⸗Verfamn⸗ und indem wir das Weitere der kom⸗ tretung das verfassungsmaßg vorbehalten, Namens der Landesver⸗ seinem ganzen Umfang 4 2 Recht der Steuerverwilligung in ordnung zu verwahren. 9Lenüber der fraglichen Königlichen Ver⸗

In tiefster Ehrfurcht Ew. Köni

Ansschuß der K. gl. Majestät treugehorsamster

ndes⸗Versammlung.

1580 g-

fortzusetzen. Se. Excellenz unser hochwürdigster Erzbischof, Dr. Hermann von Vicari, ist von seiner Reise wieder hier eingetroffen und hat gestern dem Prinzen von Preußen seine Aufwartung ge⸗ macht.

Karlsruhe, 17. Sept. (K. Z.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer verliest das Präsidium eine Mittheilung der zweiten Kammer, die von ihr beschlossene Adresse an Se. Königliche Hoheit den Großherzog hinsichtlich des Ersatzes der Auslagen der Statthalterschaft von Schleswig- Holstein für Verpflegung und Transport badischer Truppen im Jahre 1849 betreffend. Dieselbe wird an die Budget⸗Kommission verwiesen. 8

Die seither in dem Lager bei Forchheim gewesenen beiden Infanterie⸗Bataillone haben dasselbe zu Ende voriger Woche ver⸗ lassen und in den umliegenden Ortschaften Kantonnirungen be⸗ zogen.

Hessen. Kassel, 17. Sept. (N. H. Ztg.) In Folge der heute hier eingetroffenen Befehle aus Bockenheim wird, dem Vernehmen nach, am 19. und 20. September je ein Bataillon Garde in den Bezirk Hanau abgehen. Se. Königl. Hoheit der Kurfürst sollen sich in Philippsruhe befinden. Das hier anwesende diplomatische Corps hat sich in großer Verlegenheit befunden, da die Regierung die hiesige Residenz verlassen hatte, ihr Aufenthalt unbelannt war und der „Bezirk Hanau“, in welchen sie laut Proclamation verlegt war, keine nähere Bezeichnung ihres ei⸗ gentlichen Aufenthaltsortes enthielt. Der österreichische Bevoll⸗ mächtigte, Graf Hartig, der an die Stelle des plötlich zurück⸗ berufenen Baron von Kübeck⸗Kübau hier vor einigen Tagen eintrat, ist sogleich nach Frankfurt abgereist, in der Hoffnung, dortselbst die Regierung aufzufinden. Außer dem Subaltern⸗Beamten des Mi⸗ nisteriums des Aeußern, welcher heute Morgen nach Wilhelmsbad bei Hanau beordert ward, erhielt auch Ober⸗Finanzrath Dufais die Weisung, sich in Wilhelmsbad einzufinden. Derselbe hat jedoch aus Gesundheits rücksichten abgelehnt und bereits ein ärztliches Attest ein⸗ gesandt. Man sagt, Herr Vilmar solle nunmehr auch als Finanz-⸗ Referent in Wilhelmsbad fungiren. Uebrigens ist angeordnet wor den, daß alle eiligeren Sachen alsbald in der Reinschrift zur Signa⸗ tur nach Wilhelmsbad abgehen.

Kassel, 18. Sept. (N. H. Ztg.) Der bleibende ständische Ausschuß hat gegen die Minister eine doppelte Anklage erhoben, beim Ober⸗Appellationsgerichte als Staatsgerichtshof eine solche wegen Verfassungs⸗Verletzung (nach §. 100 der Verfassungs 2 Ur⸗ kunde), beim gewöhnlichen Kriminalgerichte durch Vermittelung der Staats⸗Prokuratur eine solche wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt und Hochverraths. In beiden Fällen wurde sofortige Verhaftung beantragt. Der Staats⸗Prokurator wies die letztere Anklage zu⸗ rück; der General⸗Staatsprokurator aber gab ihm auf, dieselbe zur gerichtlichen Verhandlung zu bringen. Hierauf lehnte die Raths⸗ kammer des hiesigen Obergerichts die Einleitung einer Untersuchung ab. Auch hiergegen wurde Beschwerde geführt. Der Kriminal⸗ senat des Ober⸗Appellationsgerichts hat jedoch das Verfahren der Rathskammer durch Dekret vom 16. September gebilligt, weil die Frage, ob eine Verfassungsverletzung vorliege, präjudiziell sei und über Verfassungs⸗Verletzungen nur der Staatsgerichtshof zu ent⸗

Stuttgart, den 13. September 1850.

Baden. Freiburg, 46. S Königliche Hoheit der ngss. Sept. wieder von hier abgereist, um sei

(N. Fr. Sng. Se.

Preußen ist heute früh 6 ½ Uhr ne Inspectionsreise im Oberland

scheiden habe. Das erwähnte Dekret lautet wörtlich, wie folgt:

„Die Krimmnal⸗Kammer des Kurfürstlich hessischen Ober⸗Appel⸗ lationsgerichts zu Kassel ertheilt in der Anzeigesache gegen den Staats⸗Minister Hassenpflug, den Major von Haynau und den Legationsrath von Baumbach daselbst, wegen Mißbrauchs der Amts⸗ gewalt ꝛc., auf die von dem General⸗Staatsprokurator erhobene Beschwerde gegen eine Verfügung der Rathskammer des hiesigen Obergerichts vom 9. September J. J., wodurch die Einleitung des Instructions⸗Verfahrens in obiger Sache abgelehnt worden ist, das nachstebende Dekret:

Auf erstatteten Vortrag des bestellten Referenten, nach An⸗ hörung des General⸗Staatsprokurators, nach erfolgter Berathung in Abwesenheit des Letzteren und in Betracht,

daß die Einleitung des Instructions⸗Verfahrens gegen die oben⸗ genannten Personen mit Recht abgelehnt worden ist,

da die Anklage, wenn auch nicht formell, doch den darin ange⸗ fuüͤhrten Thatsachen nach auf Verfassungsverletzung gerichtet ist und daran der Umstand nichts zu ändern vermag, daß der an klagende Theil den Vergehen, deren er die Ministerial⸗Vorstände beschuldigt, eine andere Bezeichnung giebt, indem nach §. 10 des Strafprozeßgesetzes vom 31. Oktober 1848 das Gericht an die Anträge des Anklägers, so weit dieselben die rechtliche Beurthei⸗ lung verjenigen Thatsachen, auf welche eine Anklage gerichtet ist, betreffen, nicht gebunden ist,

wegen Verfassungsverletzung aber die Ministerial⸗Vorstände

nach §. 100 der Verfassungs⸗Urkunde nur bei dem Ober⸗Appella⸗ tionsgerichte angeklagt werden können;

daß auch die mit solchen etwa ideal konkurrirenden anderen

Verbrechen, deren Thatbestand wesentlich von der Vorfrage, ob

eine Verfassungsverletzung vorliege oder nicht, abhängt, nicht von

einem anderen Gerichte, als dem Ober-Appellationsgerichte, als

Staatsgerichtshof untersucht und abgeurtheilt werden können, wird die erhobene Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Kassel, am 16. September 1850. Schotten. Günste. Eichen⸗ berg, Erter. Knatz, Froölich, Zuschlag.“

Kassel, 18. Sept. (N. H. Ztg.) Dem Vernehmen nach hat nun auch Major Wachs die fernere Mitwirkung im Kriegs⸗Ministe⸗ rium abgelehnt. Hauptmann von Ende hat sich statt seiner bereit finden lassen, in Wilhelmsbad als Kriegsministerial⸗Referent zu fungiren.

Hanau, 16. Sept., Nachmittags. (Mz. J.) So eben ist Se. Königl. Hoheit in Begleitung seiner Minister zu Wilhelmsbad angekommen. Sofort verfügten sich die Vorstände der höheren Kol— legien, so wie die Stabsoffiziere des hiesigen Regiments, hinaus, um Sr. Königl. Hoheit ihre Aufwartung zu machen.

Se. Königl. Hoheit der Kurfürst traf um 10 Uhr Vormittags und Herr Minister Hassenpflug um 6 Uhr Abends im Schloß Phi⸗ lippsruhe ein.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 18. Sept. (O. P. A. Z.) Die hohen Gäste unseres Hofes haben sich gestern Nachmittag, und zwar direkt von der Ludwigseiche, wo die Tafel gehalten wurde, wieder nach Aschaffenburg zurückbegeben. Heute bezieht Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander sein schö⸗ nes Besitzthum, das jugenheimer Schloß, wo auch Se. Großherzog⸗ liche Hoheit Prinz Karl mit Gemahlin und Familie für einige Zeit ihren Landaufenthalt nehmen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Sept. (Fr. J.) Der Kurfürst von Hessen hat diesmal gleich nach seiner Ankunft in unserer Stadt dem älteren Bürgermeister und dem Stadt⸗Kom⸗ mandanten die förmliche Anzeige machen lassen, daß er hier ange⸗ kommen sei, worauf zahlreiche Patrouillen vorgestern und gestern Abend die Umgegend der Kurfürstlichen Wohnung durchzogen. Gestern Abend 7 ½˖ Uhr hat der Kurfürst unsere Stadt wieder verlassen und sich wahrscheinlich nach Philippsruhe oder Wilhelmsbad begeben.

Hassenpflug nahm sein Absteigequartier im Gasthaus zum „Engli⸗ schen Hof.“ 8. Frankfurt a. M., 17. Sept. (D. Ztg.) Der Kurfürs von Hessen weilt seit gestern Abend in Wilhelmsbad und stieg im „Fürstenhaus“ ab. Der friedliche Erholungsort so eine Besatzung von 200 Mann erhalten haben. Es ist übrigens das Garde⸗Regiment von Kassel nach Hanau auf dem Marsche

rung und des Ober⸗Kommando's nach Hanau kommen. In Bocken⸗

heim scheinen alle Nachforschungen nach geeigneten Lokalitäten

aufzuhören.

Frankfurt, 18. Sept. (Fr. J.) Der Kurfürst wird sich in Philippsruhe niederlassen; die Minister Haynau und Baumbach in Hanau. Herr Hassenpflug wird als kurhessischer Minister und kur⸗ hessischer Bundestags⸗Gesandter abwechselnd in Philippsruhe und Frankfurt sich aufhalten.

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Musland.

Frankreich. Paris, 17. Sept. Der russische Gesandte, Herr von Kisseleff, hatte heute eine längere Konferenz mit dem Präsidenten. Kurz darauf wurde Herr von Persigny zu demselben entboten und erhielt den Auftrag, sich zur Reise nach Berlin fertig zu machen. Er wird Depeschen in Bezug auf die füngsten deut⸗ schen Angelegenheiten mitnehmen und einen Tag in Hannover ver⸗ weilen. .“ Herr von Wendland hat dem Präsidenten der Republik sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevoll⸗ mächtigter Minister des Königs von Bayern übergeben.

Man liest im Moniteur: „Die Zolleinigung Belgiens und Frankreichs ist seit einiger Zeit Gegenstand verschiedener Journal⸗ Artikel geworden. Die betreffende Diskussion ist ohne Grund, da keine der dabei interessirten Regierungen weder direkt, noch indirekt sie hervorgerufen hat.“ 1I1

Demselben Blatte zufolge werden im Ackerbau⸗Ministerium verschiedene Projekte zu einer großartigen Einführung der Trocken⸗ legung (Drainage) vorbereitet. Da diese Arbeit mehrere Jahre dauern dürfte, so wird bei dem Unterrichte der Zöglinge des Acker⸗ bau⸗Instituts darauf besondere Rücksicht genommen. 86n

Ferner veröffentlicht der Moniteur das von den sardinischen Kammern angenommene und vom Könige sanctionirte Gesetz, wel⸗ ches die Beschränkungen von Ausländern bei Erwerbung und Pach⸗ lung unbeweglicher Güter im Königreiche Sardinien aufhebt.

Die plötzliche Abreise des Kurfürsten von Hessen aus Kassel war Veranlassung zu einem Ministerrathe, der gegen vier Stunden pauerte. Unmittelbar danach wurde eine telegraphische Depesche nach Straßburg an General Magnan, den Kommandanten der Ost⸗ Armee, abgesendet. 1

Dupin, der Präsident der National Versammlung, ist heute hier angekommen und wird nächsten Donnerstag den Vorsitz in der permanenten Kommission führen. Bekanntlich ist dies die erste wichtige Sitzung derselben, weil Herr Baroche in ihr Rechenschaft üͤber die Gesellschaft des „zehnten Dezember“ geben soll.

Aus guter Quelle erfährt man, daß der Präsident nicht, wie früher gesagt wurde, bei Lord Normanby speisen wird. Bei dem Diner, welches der Präsident der Republik dem Gesandten von Nepaul zu geben beabsichtigt, wird derjenige, welchem zu Ehren es gegeben wird, nicht an der Tafel erscheinen. Die indischen Gäste essen näm— lich nie in Gegenwart Anderer; der Gesandte wird daher in einem Nebengemache des Elysee allein speisen.

Man wollte heute im Konferenzsaale der National⸗Versammlung wissen, daß Changarnier und Lamoricière, welche als Mitglieder der permanenten Kommission sich jetzt häufiger sehen, sich versöhnt haben sollen. Man betrachtet dies als ein Ereigniß von Wichtig keit. Lamoricière hat heute einen kleinen Ausflug gemacht und wird der Sitzung der permanenten Kommission am Donnerstag nicht beiwohnen.

Bei einem gestern vor General Changarnier ausgeführten Rei⸗ ter⸗Manöver sind bei Uebersetzung mehrerer Gräben hinter einander drei Reiter gestürzt und auf der Stelle todt geblieben. Die Anzahl der zu Grunde gegangenen Pferde beträgt elf.

In den nächsten Tagen reist von hier eine französische Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft nach Kalifornien ab.

Im Evenement liest man: „Ungeachtet aller Bemühungen der Kardinäle scheint sich Pius IX. doch nicht entschließen zu kön⸗ nen, dem Erzbischof von Paris in seinem Verfahren gegen das Univers Unrecht zu geben. Eben so soll die von Veuillot gegen Mery begonnene Polemik und die Unschicklichkeit der Artikel des Univers vom höheren Klerus sehr gemißbilligt werden. Man soll Herrn Veuillot sogar seiner gefährdenden Stellung bei diesem religiösen Journale zu entheben gesonnen sein.“

Großbritanien und Irland. London, 17. Sept. Ihre Majestät die Königin Victoria macht von Schloß Balmoral setzt täglich Ausflüge in das Herz des Hochlandes und gewinnt die Herzen der Hochländer immer mehr. Am 12. September war sie auf Schlß Braemar und beehrte sammt ihrem Hofstaat das Gathering (ein Volksfest) des Landes Mar mit ihrer Anwesenheit. Zu ihrem Empfange marschirten die Clans⸗Compagnieen von Duff, Mar, Leeds, Inveriauld u. s. w. in ihren Trachten, mit Bannern und bei den Tönen der nationalen Sackpfeife in feierlicher Prozession auf und ließen, als Ihre Majestät und Prinz Albrecht gefahren ka men, ein Lebehoch ertönen, das in allen Bergen und Thä⸗ lern des Hochlandes wiederhallte. Die Königin war in Trauer (um Ludwig Philipp), über die Trauerkleidung hatte sie aber den nationalen „Royal Stuart Tartan Shawl“ ge⸗ worfen. Auch der Gemahl der Königin und die kleinen Prinzen erschienen in reich mit Edelsteinen verzierter Hochlandstracht. Die Gegend, wo die nationalen Spiele gefeiert wurden, gehört zu den malerischsten in Schottland. Schloß Braemar liegt an den Ufern des Dee; ringsum erhebt sich ein Amphitheater von Gebirgen. Gegen Süden die wilde Kette des von Lord Byron besungenen Lochnagar, gegen Westen der Forst von Mar, überragt und durch⸗ brochen von majestätischen Granitzacken; gegen Norden streckt der Catragorum seine mit ewigem Schnee bedeckten Gipfel über die Wolkenregion, während den Hintergrund das Gut Inveriauld mit mehre idyllischen Bildern ausfüllt. Die Spiele dauerten von drei bis fünf Uhr Nachmittags. Beim Stein⸗ und beim Hammer Werfen zeigten die ritterlichen Hochländer ine enorme Muskelkraft: Einer schleuderte einen 28 Pfund schweren Stein 26 Fuß weit, ein Anderer gar einen 10 Pfund schweren Hammer 47 Fuß weit. Dann kam ein Wettrennen bergauf, steile Höhen hinan, die, wie man glauben sollte, nur Gemsen zugänglich sind, Schwertertanz und andere Tänze, Alles beim Klang des Dudelsacks. Am folgenden Tage, einem Freitag, bestieg die Königin Victoria sogar den 3900 Fuß hohen Ben⸗na⸗bourd, der zur Cairagorum Gebirgskette gehört. In ihrer Begleitung befand sich, außer dem Prinzen Albrecht und einem Gefolge von Führern und Laufpagen (gillies) die Marquise von

avnd es soll nicht allein die Residenz, sondern auch der Sitz der Regie⸗

anbelangt, 90 Tiefe von fünf Faden (30 Fuß) ist selbst in den gewaltigen Strom

Douro nebst einem Sohn des Fürsten von Leiningen. Bis zur Brücke von Inveriauld wurde gefahren, von da bis auf den Gipfel es Slogan ritten Majestät und Prinzen auf Ponys, nun aber am eine Stelle, wo weder Pony noch Esel oder Maulesel zu ge⸗ brauchen ist, wo nicht nur die Beine das einzige Lokomotivmittel, ondern wo, wie der Perth Courier sich ausdrückt, auch die Hände an der Arbeit der Ortsbewegung Theil nehmen müssen. Ihre Majestät erreichte den Gipfel zuerst. Bei einer Fischpartie n der Umgegend von Balmoral lernte die Königin auch einen ei⸗ genthümlichen Gebrauch der Vorzeit kennen. Capitain Forbes, ein enthusiastischer Hochländer, der mit 42 Dienern in voller Hochlands⸗ racht ihr seine Aufwartung machte, wurde sammt den Zweiundvier⸗ zig auf den Rücken von 42 Pächtern durch den Fluß getragen, in velchem die Salmnetze ausgeworfen waren. Darauf ließ Capitain Forbes einen Pächter seinen Holzschuh ausziehen, füllte ihn mit Whisky und trank ihn auf das Wohl der Bauern auf einen

Morning Chroniele zeigt heute in deutscher, engli⸗ scher und französischer Sprache an, daß sie von jetzt an in diesen drei Sprachen Alles mittheilen wuͤrde, was zum Verständniß der Anordnung der Ausstellungs⸗Kommission dienlich sein könne. „Mit dem heutigen Tage“, sagt dies Blatt, „treten wir, unserem Ver⸗ sprechen gemäß, aus unserer gewöhnlichen Bahn heraus und wa⸗ gen eine Neuerung auf dem Felde der englischen Journalistik ein⸗ zuführen, die vielleicht später zu bedeutsamen, noch nicht zu ermes⸗ senden Folgen führen dürfte. Die eben so sinnige als hohbe Idee, welche alle Völker gleichsam geistig unter einem Dache versammeln möchte, erheischt zu ihrer Verwirklichung die größtmögliche Ver⸗ breitung, um eine gegenseitige Verständigung unter denen, die mit der Ausführung beauftragt oder dabei betheiligt sind, zu ermögli⸗ chen. Diese völkervereinende Idee, deren besonderem Dienste wir uns gern widmen, theilt daher auch unseren Spalten etwas von dem ihr eigenen kosmopolitischen Charakter mit. Wir, die wir uns gleichsam zum Vermittler des geistigen Verkehrs bei dem kommenden Wettstreite erboten haben, sehen uns verpflichtet uns der Sprachen der Nationen zu bedienen, die vorzüglich dabei betheiligt sind, indem wir dadurch hoffen, manche störende Mißstände noch bei Zeiten zu beseitigen. Die Hauptschwierigkeiten, mit denen das Unternehmen sicherlich beständig zu kämpfen haben wird, werden größtentheils aus der Unmöglichkeit herrühren, ein vollkommenes Einverständniß unter allen Betheiligten und die nothwendige Beach tung geringfügig scheinender Vorschriften hinsichtlich der Zeit und des Raumes zu bewerkstelligen. Zunächst werden wir vorläufig unser besonderes Augenmerk darauf richten, Alles zur Kenntniß un⸗ serer Leser zu bringen, was zum Verständniß der Anordnungen der Kommission dienlich sein könnte. Für jetzt werden wir uns auf wöchentliche Berichte wohl beschränken können, doch so wie die Zeit näher heranrückt und der Stoff sich mehrt, werden wir den wach⸗ senden Bedürfnissen gebührende Rechnung tragen.“

Ueber den submarinen Telegraphen zwischen Frankreich und Eng⸗ land wird der Times aus Dover Folgendes geschrieben. „Die Direktoren des Unternehmens befinden sich in diesem Augenblicke in Paris, um die Rückkunft des Präsidenten abzuwarten. Es handelt sich nämlich darum, vom französischen Gouvernement die Konzession zu erlangen, den submarinen Draht vom Cap Grinez bis an das Eisenbahn⸗Büreau der Paris⸗Dover Bahn zu leiten (15 englische Mei⸗ len), da erst dann die direkte Verbindung zwischen Paris und Lon don als vollkommen hergestellt betrachtet werden kann. Unterdessen werden weitere Experimente angestellt, und es scheint erwiesen, daß der ganze Draht⸗Apparat viel solider koönstruirt werden muß, um dem Zwecke zu entsprechen. Aber es dürften nun der Gesell⸗ schaft auch Schwierigkeiten vom französischen Gouvernement in den Weg gelegt werden. Dieses hatte der englischen Gesellschaft wohl die ausschließliche Konzession ertheilt, den submarinen Tele⸗ graphen anzulegen, aber mit der Klausel, daß diese Konzession dem französischen Gouvernement wieder anheimfallen müsse, wo⸗ fern das am 1. September anzustellende Experiment nicht gelin⸗ gen sollte. Der Draht ist jetzt entzwei, das Unternehmen ist in Stockung, ja, es werden vielleicht ganz andere Apparate verwendet werden müssen, aber es ist nicht zu leugnen, daß das Experiment am 1. September allen Erwartungen vollkommen entsprach. Es ist daher nicht denkbar, daß die franzoöͤsische Regierung jene Klausel zu einem Vorwande gebrauchen könne, die ausschließliche Konzession zurückzunehmen. Der Draht war, wie man jetzt gefunden hat, un gefähr eine (engl.) Meile weit vom Cap Grinez an einer scharfen hervorstehenden Felsenkante entzweigerissen und zugleich mit seiner Guttaperchahülle an einer anderen Stelle geborsten, so daß ein an 400 Yards langes Stück weggeschwemmt wurde, bis es endlich ein boulogner Fischer auffischte, nicht ohne für den Schaden, den es seinen Netzen gemacht, 60 Fr. Entschädigung zu begehren. Ueber⸗ haupt fangen die Fischer beider Küsten jetzt schon an zu klagen, daß der Draht dem Fischfange, namentlich in tiefer See, Eintrag thun werde. Herr Brett hat den Vorschlag gemacht, diesen Leuten eine Jahresrente zu zahlen und zu gleicher Zeit für ihre Familien einen Fonds zu stiften, um sie für die Erhaltung des großen Unternehmens zu interessiren. Sowohl die englischen, als die französischen Behörden haben einstweilen bei Strafe den Fischern verboten, in der Gegend des Telegraphendrahts zu fischen, den Schiffern, daselbst Anker auszuwerfen. Jedenfalls werden bedeu⸗ tende Veränderungen in der Drahtlegung vorgenommen werden. Der Draht selbst, welcher nicht dicker als die Schnur eines Damen Schnürleibchens ist, wird in ein Tau von 5—10 Zoll Dicke einge⸗ kapselt und mit diesem durch starke Gewichte auf den Meeresgrund

hinabgesenkt. Die Umhüllung wird durch eine chemische Mischung

vor Fäulniß gesichert und das Ganze, wie die Schienen auf den Eisenbahnen, durch große Gewichtsklammern niedergehalten werden.“

Daily News bemerkt noch, es sei die Absicht der Unterneh⸗ mer, die Leitung sogleich bis nach Marseille fortzuführen, wo⸗ fern sie in Paris dazu die Konzession erhalten. Mornin g Chroniele berichtet dasselbe und fügt dann noch hinzu: „Fischer und Piloten schütteln bedenklich das Haupt, wenn sie von der gro ßen Drahtlegung sprechen. Ihnen erscheinen die Hindernisse, welche aus dem Antreiben von Schiffs⸗ und Felsentrümmern, von Strö⸗ mungen und Schiffs⸗Ankern drohen, unüberwindlich. Was nutzt es, den Schiffern zu verbieten, in der Nähe des Drahtes keinen Anker auszuwerfen? meinen diese alten Bursche. Manches gute Fahrzeug ist bei großem Sturm gezwungen, seinen Anker 10 bis 12 (eng⸗ lische) Meilen mit sich fortzuschleppen, bis er Grund faßt, und nun gar in der Varne, die zuweilen nicht elf Fuß Wasser hält! Vieles, was die Erfahrung dieser amphibienartigen Gesellen einwirft, ist durch die Wissenschaft widerlegt, und viele andere Hindernisse wer⸗ den durch Ausdauer überwunden werden. Was die Strömungen so sind diese nur in der Höhe gefährlich. In einer

schnellen des Menai und Mississippi vollkommene Ruhe. Die Draht⸗ umhüllung wird endlich nicht nur der Fäulniß wegen mit harzigen

Stoffen überzogen werden, sondern wird auch sonstige giftartige

Stoffe enthalten müssen, um sie vor den Angriffen der Bohrmuschel (Teredo navalis) zu schützen.“ Die United Service Gazette sagt: „Wir vernehmen mit

4⁄2proz. 83 ½ 84. 2 ½proz. 51 ½ ½2. Anl. 34: 187 119 ½ ½. Nordbahn 111 ¼, ¼, ¼. Gloggnitz 1185—118. 77 ½1 ½. Pesth 89 ½ 89.

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Bedauern, daß die Desertion der Truppen in Kanada auf sehr be⸗ denkliche Weise zunimmt, und daß dadurch mehrere der Regimenter unter ihren normalen Stand bedeutend herabgebracht sind. Eine neue Rekrutirung muß so thätig als möglich die Lücken auszufüllen ens Spectator erinnert die londoner Wirthsleute, Woh⸗ nungsvermiether, Handlungsbesitzer bei ihrer Ehre und ihrem Vor⸗ theil daran, die Fremden nicht zu prellen. Er macht die Eisenbahn⸗, Omnibus⸗ und Dampfschiff⸗Gesellschaften u. s. w. darauf aufmerk⸗ sam, daß es noch andere Menschen als Londoner auf der Welt giebt, und daß man daher auf den Stationen das Reglement, die Fahr⸗ Taxe und die verschiedenen Einmündungen der Straßen in verschie⸗ denen Sprachen angeben möge, um den Gästen unangenehme Miß⸗ verständnisse zu ersparen.

Dänemark. Kopenhagen, 17. Sept. (A. M.) Der Reichstag ist in Folge Beschlusses Sr. Majestät zum 5. Oktober einberufen. 8

Unterm gestrigen Datum ist ein Gesetz emanirt, demzufolge die Einfuhr⸗Consumtions⸗ und Mahlsteuern am 7. Oktober für die Städte, Kopenhagen ausgenommen, aufgehoben werden. Die Be⸗ steuerung des Branntweins außerhalb Kopenhagen wird in Ueber⸗ einstimmung mit der auf die Branntweinbrennereien in Schleswig gelegten Abgabe verändert. In Betreff Kopenhagens wird dem Reichstage ein Antrag wegen einer Umregulirung der bestehenden Consumtions⸗ und Branntwein⸗Besteuerung vorgelegt werden.

Italien. Turin, 13. Sept. (Fr. Bl.) Der König hat für seinen Großonkel Ludwig Philipp eine 30tägige Hoftrauer an⸗ geordnet. 1 Ein Regierungs⸗Dampfschiff bringt Herrn Pinelli sein Rück⸗ berufungsschreiben. 1 8

Auf der Insel Sardinien soll der Erzbischof von Cagliari den Kirchenbann über König und Minister ausgesprochen haben und das Volk aufwiegeln. Bedeutende Verstärkungen sind dahin abge⸗ gangen.

Spanien. Madrid, 12. Sept. (Fr. Bl.) Die Ga⸗ ceta veröffentlicht ein Dekret über mehrere Modificationen beim Verkaufe der Güter des Johanniter⸗Ordens. Die wichtigste ist, daß ein Drittel des Kaufpreises in 3 proz. Staatspapieren erlegt werden kann.

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. instudirt: Der Seeräuber, Ballet von P. Ta⸗ glioni. Musik von Gährich. (Dienstag, den 17. Septembe r.)

Das nach dem bekannten Byronschen Süjet von Herrn Paul Ta⸗ glioni komponirte Ballet, welches seit mehreren Jahren geruht hatte, ging heute vor einem sehr vollen Hause wieder in Scene und wurde mit Recht äußerst beifällig aufgenommen.

Die größtentheils neuen Decorationen, vom Königl. Decorationsmaler Herrn Gerst recht geschmackvoll ausgeführt, die reichen, gleichfalls meist neu⸗ angefertigten Kostüme, vor Allem aber der kunstvolle Tanz unserer Solisten, so gesammten Balletcorps, gewährten einen überaus glänzenden Anblick.

Vorzüglich gefielen das große Ballabile des ersten Aktes, der Ensem⸗ bletanz und das Glockenspiel des zweiten, ausgeführt von den Damen Bethge, Koch, Starcke und Dittbaner und Herrn Röhnisch, welcher Letz⸗ tere eine seltene Fertigkeit in der Behandlung seiner ambulanten Mützen⸗ Harmonika zum großen Ergötzen des Publikums entfaltete. Der erste Pas de deux mußte auf Verlangen wiederholt werden. Auch wurde Herr Paul Taglioni mehrfach hervorgerufen.

Die Königin des Abends war Frl. Marie Taglioni, welche Herrn Karl Müller in einem großen Pas de deux meisterhaft unterstützte. Herr Karl Müller, erster Tänzer vom Theater der Königin in London, macht der Schule des Herrn Taglioni alle Ehre und wurde sehr beifällig aufgenom⸗ men. Herr Müller ist zwar kaum erst den Knabenjahren entwachsen, den⸗ noch bekundet er eine bemerkenswerthe Fertigkeit, Leichtigkeit und Sauber⸗ keit der Bewegungen und viel körperliche Ausdauer, welches Alles durch eine wohlgebildete Gestalt ins beste Licht gesetzt wird. Ob der junge Mann auch auf dramatischen Ausdruck in Mienen und Gebehrden schon die nö⸗ thige Aufmerksamkeit gerichtet hat, war aus der heutigen Production noch nicht zu ersehen; für seine technische Ausbildung spricht es jedenfalls, daß er sich hier in Berlin neben einer Notabilität des eleganten Ballettanzes, wie Herr Hoguet⸗Vestris (der heute nicht auftrat), geltend machen konnte.

Ruhmende Erwähnung verdienen von Einzelnen noch die Herren Stullmüller (Conrad) und Gasperini, so wie die Damen Brue (Medora), Galster und Lilienthal.

8 Auswärtige Börsen. 19. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 90½ Br. 113 ⁄2 Br. Louisd'or 111 Br. Poln. Papiergeld 96 bez. u. G. Oest. Banknoten 87 a 87 ½2 bez. u. Br. Freiw. Staats⸗ Anleihe 5proz. 106 ½ Br. Staats⸗Schuldscheine 85½ Br. See⸗ handlungs⸗Prämienscheine 50 Rthlr. 113 Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 101 ¼ Br., do. 3 ½ proz. 90 bez. Schlesische Pfandbriefe 3 ½ proz. 95 1, bez. u. Br., do. neue 4proz. 101 ⁄12 Br., do. Uitt. B. 4proz. 100 % Br., do. zproz. 92 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 90 Gld., do. neue 4proz. 95 Br., do. Partiallvose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 ¼ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 Ct. 80 Br.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 ½ bez. u. G., do. Litt. B. 105 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 74 ½ Gld. Niederschlesisch⸗ Märkische 82¼ Gld., do. Prior. 104 Br., do. Ser. III. 103 Gld. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 ¼ Gld. Neisse⸗Brieg 33 Br. Kra⸗ kau⸗Oberschl. 70 ¼ bez. Frievr.⸗Wilh.⸗Nordb. 39 ¼ bez. u. Br.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 140 ¾ Br.

Hamburg a vista 150 ½ Br.

do. 2 M. 149 Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 22 Br. Berlin visto 100 Br.

do. do. 2 M. 99 ¼ Gldv. Paris 2 M. 300 Fr. 79 ½ Gld.

Wien, 18. Sept. Met. 5proz. 96 96 ½. 4proz. 75 ½ 186 4. 39: Mail. B. A. 1474 4171. 8 Wechsel⸗Course. Amsterdam 161 ½ Br. u. Gld. Hamburg 172 ½ Br. u. Gld. Augsburg 117 ¼ Br. u. Gld. Frankfurt 117 Br. u. Gld. London 11.39 Br. u. Gld. Paris 138 ¾˖ Br. K. Gold 123 ¼ Br. Silber 116 ½ Br.

91 ½ Br., 91¼ Gld. 57 Br., 56 ½ Gld.

97 ½ Br. und Gld. Mecklenburg 34 ½ Br. und Gld.

17. 18. 19. 1

1

Fonds und Actien fester. Fremde Valuten unverändert. Comp⸗ tenten angetragen.

Leipzig, 19. Sept. Leipzig⸗Dresdene blig. 108 ¾ nd. Leipz. P. A. 1881 G1r. Kses. Lrrnden A 1292 9.— 133 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 86½ Br. Schlesische 93 ½ Br. Chemnitz⸗ Riesa 22 ½ Br. Löbau⸗Zittau 25 Br. Magdeburg⸗Leipzig 218 Br. Verlin⸗Anhalt. 95 Br., 95 Gld. Kraktuer 702 Br. SFee ee. 39 Gld. Altona⸗Kiel 91 Br. Deß.

.A. A. 151 Br., do. B. 120 Br. Preuß. B. A. 98 ¼ Br., 9s Gc Preuß. B. A. 98 ½ 2 Hamburg, 18. Sept. 3 ⁄proz. 89 ¾ Br., 89 ¾ Gld. St. Pr. Oblig. 89 Gld. E. R. 106 Gld. Stiegl. 89 Br. Dän. 74 ¼ Gld. Ard. 12 Br., 11 V Gld. 3proz. 31 ¾ Br., 31 ¾ Gld. Amer. bproz. Vereinigte Staaten 106 ½ Br., 106 ½¾ Gld. Hamburg⸗Berl. Bergedorf 93 Br. Magdeburg⸗Wittenberge Altona⸗Kiel 90 ½ Br., 90 Gld. Köln⸗Minden

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Br.

„In 6proz. Am. und Hamb.⸗Berl. und Mecklenb. etwas Ge- 5proz. 93. 45. Nord⸗

Paris, 17. Sept. Zproz. 58. 5.

bahn 463. 75.

Gold al marco 7 a 8. Dukaten 11.80 a 11.90. Nach der Börse. öproz. pr. ult. 93. 472 1 Wechsel⸗Course. Amsterd. 210. 8 Hamb. 185 ½. Berlin London 25.30. Frankf. 210 ¾. Wien 212 ½. Petersb. 396 ½. Die Rente blieb matt und schloß minder gut als gestern.

London, 17. Sept. Zproz. Cons. p. C. 96 ½, 5, ½¼, †, a. Z. 96 ⅛, 2, ½, l. Ardv. 19 ½, x. 3 prpz. 37 ¼¾, 5†. Paff. 4 ½, 4. Il. 59, 97 ½. 4prz. 41 ½, 90 z TIIW“ 97, 96 ¼. Bras. 93, 91. Mex. 30, 29 ½. Peru 34, 33 ½¾.

Engl. Fonds eröffneten fest und steigend.

Fremde Fonds ebenfalls fest und höher. 1

Cons. ½ niedriger. p. C. 96 ¼, ¼, a. Z. 96 ⅞, 3.

Amsterdam, 17. Sept. Holl. Fonds waren heute nicht meldenswerth verändert; in Int. zeigte der Handel etwas Leben. Von fremden Effekten waren Ard. Coup. besonders gesucht und das Geschäft darin zu höheren Preisen sehr belebt; alle Uebrigen wenig oder gar nicht verändert. Oest. mehr angeboten.

Holl. Int. 57 ½. Zproz. neue 68 7%. Span. Ardoins 12 1⁄. gr. Piecen 13, 12 ⁄. Coupons 10 ¼, , . Zfr. 4 ½ Oest. Met. 5proz. 78 ¼, 78, 2 ½proz. 41 ½. Mex. 28 ½, W. 1

1 Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 20. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: G Weizen nach Qualität 56 59 Rthlr. Neggen loco 34—36 Rthlr. 8 Okt. 1 33 ½ Rthlr. bez. u. Br., 33 G. pr. Frühjahr 1851 38 a 37 Rthlr. verk., 38 Br., 37 G. Gerste, große loco 27—29 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 18—49 Rthlr. 50pfd. pr. Sept. /Okt. 18 ½ Rthlr. Br., 18 G. 48 pfd. pr. Frühjahr 20 Rthlr. Br., 194¾ 50 pfb. 21 Rehlr. Br., 20 ½ G. Erbsen 40 —45 Rthlr. Rüböl loco 12 ½ Rthlr. Br., 12 G. pr. Sept. 12, 72 Rthlr. Br., 12 ½ G. 8 Sept. / Okt. 12 ⁄2 Rthlr. Br., 12 ½ bez. u. G. Okt. / Nov. 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12 ½ G. Nov. /Dez.) 0 8 8 Dez./Jan. 12 ½ Rihlr. Br., 12 ½ G. Jan./Febr. 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½¾ G. Febr. /März 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ bez. u. G März /April 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½2 G. April/ Mai 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ G. Leinöl loco 12 ¼ Rthlr. bez. u. Br. pr. Sept./Okt. 12 Rthlr. Br., 12 G. Mohnöl 13 ½ a 13 ¼ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½ a 42 Rthtt. Spiritus loco ohne Faß 15 ½¼ a 15 ½ Rthlr. bez. mit Faß pr. Sept./Okt. 15 Rthlr. Br., 15 ¼ bez., 15 G. Okt./Nov. 15 Rthlr. Br., 15 ¼ bez., 15 ¼ G. pr. Frühjahr 1851 17 ½ Rthlr. bez., Br. u. G. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 19. September. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.; Roggen

1 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Hafer 28 Sgr. 9 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.,

auch 2 Rthlr. 15 Sgr. und 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., g 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; Ha 3 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.

auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; S Gerste er 26 Sgr.

Mittwoch, den 18. September. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 5 Sgr., auch 6 Rthlr. 18 Sgr.

Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Kartoffel⸗Preise. 8 Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.,

metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf.

Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 13. Sept. 1850 15 ½ Rthlr. 10. l

A l

rei ins Haus geliefer pr. 10,800 % nach Tralles.

—₰ S=S

*

Berlin, den 19. September

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Stettin, 19. Sept. Weizen fest.

Roggen 35, 33, pr. Herbst 33 G., pr. Frühjahr 37 ½ Br.,

Rüböl still, unverändert. Spiritus 24, pr. Frühjahr 23 ¾ Br., 23 G.

37 G.