1850 / 260 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 8

Telegraphische Notizen.

FTrankfurt a. M., 19. Sept. 2 ½ Uhr. Nordb. 42 ½. Met. F 1 8 Loose 156 ½, 100 h. Sp

B. A. 1191. Bad. 31 ⁄. Wien 101 8. Sept. 2 ½ Uhr. Köln⸗Mind.

4 ½proz. 71, 5proz. 81⅛. 33 ⁄%6. Kurhess. 31 ⅛. Hamburg, 19. Geschäft. Hamburg⸗Berlin 91 ¼. Witt. 56 ½. Nordb. 39 ¼. Getraidemarkt still. Paris, 18. Sept. 5 Uhr. Amsterdam, 18. Sept. Ard. 12 %, Z proz. inl. 33 1. 1 neue 82 ¼ sehr flau. Hope 88 %, neue Russ. 96 47. Rüböl pr. Okt. 35, pr. Mai 35 lassend. Roggen nominell.

Zproz. 58. 15. 4 ½ Uhr.

Anhaltend geringes

Fonds flauer. Int. 57 ⁄. 8 Met. 2 proz. 41 ½¼, 5proz. 77³, proz. Im 0

3 Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin,“

Charl. Birch⸗Pfeiffer.

97 ¾. Magd.⸗ Sonntag, 22. Sept.

5proz. 93. 70. von Hoguet.

Schauspielhause.

von Charl. Birch⸗Pfeiffer.

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 21. Sept. Im Schauspielhause. 147ͤte Abonnements⸗ Vorstellung: Im Walde. Ländliches Charakter⸗Gemälde in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Erzählung der George Sand, von

Im Opernhause. Vorstellung: Die Hugenotten, Oper in 5 Abth. Musik vom Königl. General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. 1— (Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff: Valentine. Herr Ditt: Raoul de Nangis, als letzte Gastrolle. Herr Salomon: Marcel.) 148ste

moor. Sonntag, 102te Abonnements⸗

Ballets Abonnements⸗⸗Vorstellung:

von Rossini.

Sonnabend, 21. Sept. Zum erstenmale Oper in 3 Akten. 22. Sept. Herrmann: Vorstellung in der indis 2 Abtheilungen. b Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang in 2 Akten, von J. Nestroy. des Herrn Professor Herrmann.

Montag, 23. Sept. nisch erstenmale wiederholt in dieser Saison: (Der Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Alten.

Königsstädtisches Theater.

(Italienische Opern⸗ Vorstellung.) wiederholt in dieser Saison: Lucia di Lammer- Musik von Donizetti. 8 „Zum Benesiz des Herrn Professor schen und chinesischen Magie in Hierauf: Die beiden Nachtwandler, oder: Das

Zum Schluß: Zweite Abtheilung der Vorstellung (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum

II Barbiere di Siviglia.

Musik

Berliner Börse vom 20. September.

Wechsel-Course-

1

250 Pl. Kurz 250 Fl. 2 Mt.

8 300 Mk.

Hamburg. . do.

London

Kurz

2 Mt.

1 Lst. 3 Mt.

300 Fr. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt.

8 Tage 2 Mt. 100 Fl. 2 Mt.

100 SRbl.

n 20 Nᷓã.. ...

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuls 100 Thlr.

Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Inländische Fonds, Efandbriese, Kommunal- Papiere und

Geld-Course.

Brief.

150 150 ¾

6 22 ½ 6 21 ¾

101 ½ 101 V 99 ¼

3 Wochen

Eischhbhahnhn- Actien.

Geld

141 ½ 140 ½G 112. aehh e Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCi. bez. Actien sind v. Staat gar.

149 1493

Stamm-Actien. V Kapital.

g.

Rein-Ertra 1849.

Börsen-Zins- Rechnung

Prioritäts-Actien. Y Kapital.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung 5 1 pCt. amortisirt.

Zinssuss

80 79 Berl. Anh. Litt. A. B. 85 6 85 do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger... Halle-Thüringer Cöln - Minden .. do. Aachen. Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld..

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200

99 99

zt. Brief. Geld. Gem. Prouss. Freiw. Anl 106 ½ 106 ¼ 06d.-Deichb.-Obl. 4 ½⅔ fk. Sech.-Präm.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 5 104 ¼

Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. V

8

SAnen

5

. 8 .

Kur- u. Nm. do. Schlesische do.

do. Lt. B. gar. do.]⸗ Pr. Bk. Anth.-Sch.

92

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 90 ½ 90 ½ Grosshb. Posen do. 4 101 2

Disconto.

zü. Brief. Geld.

Grhb. Pos. Pfabr. 90 ¼ 90 I

95 ⅛˖ 851 Cosel-Oderberg....

5 98 1 do. do. 3 ⅔½ 84 ¼ Friedrichsd'or. 13 ⁄2 And. Goldm. à 5 th. 1148

Steele -Vohwinkel ..

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.

Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg MöI Stargard-Posen

Brieg-Neisse. . Magdeb.-Wittenb....

Ausltändische Fonds.

Quittungs - Hogen.

Russ. Iamb. Cert. Poln. neue Prabr.] 4 do. Hope 1. Anl. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 93 ¼ do. de. 300 Fl.

do. do. 5. A. Hamb. Feuer-K. 3 ½ do. v. Rthsch. Lst. 110 ¾, do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleihe 96 ½ Lübock. Staats-A. 4 do. Poln. Schatz0. 80 IHoll. 2 ½ % Int. 22 do. do Cert. L. A. 9⁴½ Kurh. Pr. 0. 40 th. do. do. L. B. 200 Fl. N. Bad. do. 35 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½

Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..

Ausländ. Actien.

do. Sgkez See

priedr. Wilh. Nordb. s8,000, 000

Schluss-Course von Cöln-Minden 97 ¾ b⸗z.

96 B. 95 G. 91 ¾ 8 br v do. 105 ½ bz. u. G. do. do. 65 ¾ bz. . do.

do. 64 % etw Z. u. B. do. 97 % bz.

44 ½ G

6S===S + b⸗*

.

1,400,000 8 1,300,000 Gem.] Niederschl. Märkisch. 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 1,000,000 5,000,000 1,100,000 1,500,000

2,750,000

93 n. do. do. 38 ½ ½ Rhein. v. 82 ¼ bz. do.

do. 108 ¼ B 105 B.

2— 8☛ —*⸗

28g””n

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S

do.

* b⸗

8— ö9gFnn er

SSG;

Kiel-Altona

97 % n.

Berl.-Anhalt.. Hamburg

Potsd.-Magd. .. do. do. . do. Litt. D. Stettiner’. Magdeb.-Leipziger .. Halle - Thüringer.... Cöln-Minden

Staat gar. 1. Priorität .. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. 3,500,000 do. III. 70²⁷ 3 do. Zweigbahn 38 ¾ n. Magdeb.-Wittenb.... 81 2. Oberschlesische

8 Krakau-Oberschl. .. 56 ½ bz. Cosel-Oderberg

8 Steele-Vohwinkel do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg ... Berg.-Märk. .

Ausl. Stamm-Ael.

Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000

II. Ser.

Serie. 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 I 100,000

Reinertr. .

91 ½ B. 48 bz. 38 B.

p. 2,050,000 —. 650,000 4,300,000

Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 98 ¼ z.

Das Geschäft war auch heute in den meisten Actien, aufser in Perlin IHlamburgern, worin ein sehr schhafter Umsatz stattfand, im Allgemeinen geringfügig,

g. die Course aber fest.

Bekanntmachungen.

[547] 6V1ie«e Die unten näher bezeichnete unverehelichte Pauline Emilie Marie Maybaum aus Berlin ist des Dieb⸗ stahls verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte der May⸗ baum Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver⸗ züglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde An⸗ zeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Mili⸗ tair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst er⸗ sucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trausports an die

hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 19. September 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IX. für Voruntersuchungen. Signalement der Maybaum.

Dieselbe ist 22 Jahr alt, evangelischer Religion, in Berlin geboren, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, runde Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, spitze Nase, kleinen Mund, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen.

15400) SOeffentliche Vorladung.

Auf die von dem Klempnergesellen Carl Arnim, frü⸗ her zu Oppeln, in der Untersuchungssache wider ihn wegen leichter Körperbeschädigung eines Menschen und wegen Beschädigung fremden Eigenthums aus Muth⸗ willen gegen die erste Entscheidung eingelegte Appella⸗ tion steht zum mündlichen Verfahren und zur Entschei⸗ dung der Sache ein Termin auf den 3. Januar 1851, Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude hierselbst an, wozu der Appellant ꝛc. Arnim, dessen gegenwärtiger Aufenthalts⸗ ort unbekannt ist, öffentlich unter der Verwarnung vor⸗ hehn wird, daß bei seinem Ausbleiben mit der Ver⸗

andlung und Entschei S 9 1 e veh ee ehg der Sache in contumaciam

Natibor, den 10. September 1850. Königliches Appellationsgericht. Kriminal⸗Senat. Mikulowsli.

450] Oeff .

Die efsentliche Vorladung.

Amahte deth hehe Handarbeiter Schmidt, Christiane w.I; zu Torgau hat wegen bösliche

Gonlob dan Fen ihren Ehemann, den Handarbeiter

verlassen hat und h. welcher seit Jahresfrist Torgau

Ehescheidungsklage afen Aufenthalt unbekannt i

9) 1 ngsklage angestelt. ist, die

Wir lade en nunmehr den Handarbeiter Carl Gottlob

Schmidt vor, in dem v richter Trescher, auf dr unserem Deputitten, Kreis⸗

den 31. Oktober, Vormi anberaumten Termine sich zu gesenen unt, hr gehörig zu beantworten, widrigenfall ets Enos⸗

trag seiner Ehefrau die Trennung nf eeaee

sprochen und der ꝛc. Schmidt für den schuldigen Theil erklärt werden wird. Torgau, den 13. Juli 1850 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[544] WII1

Der Seilergeselle Carl Friedrich Gottlieb Schmidt, Sohn des hier verstorbenen Hechtreißers Carl Gottlieb Schmidt, hat sich vor längerer Zeit von hier entfernt.

Unterzeichneter ist demselben zum Abwesenheits⸗Ku⸗ rator bestellt, und da der ꝛc. Schmidt ein kleines Erb⸗ theil zu erheben hat, so fordere ich ihn auf, mir über seinen Aufenthalt Nachricht zu geben.

Wriezen, den 18. September 1850.

Schwieger, Rechts⸗Anwalt. [545] SAJT“

Montag den 30sten d., Vormittags von 9—1 Uhr, findet die öffentliche Prüfung der vier Schulklassen des Instituts statt. Zur Theilnahme an derselben werden die Aeltern und Angehörigen der Zöglinge, so wie alle Freunde des Schulwesens, ergebenst eingeladen.

Anmeldungen zur Aufnahme von Zöglingen für die Pension von 100 Thlr. jährlich bitte ich vor dem 1. Ok⸗ tober c. an mich gelangen zu lassen.

Jenkau bei Danzig, den 14. September 1850.

von Conradisches Schul⸗ und Erziehungs⸗Institut.

Neumann, Direktor.

[543] 8 LII15 von 588 Stück Certilikaten der Russischen 5prozentigen A nleihe bei Hope & Co. Ater Serie.

In Folge der in St. Petersburg stattgehabten Ver- loosung von Inscriptionen der fünsprozentigen Rus- sischen Anleihe Ater Serice bei Hope & Co. hat das Administrations-Büreau der Herren Hope & Co., Ketwich C Voombergh und Wwe. Wm. Borski in Amsterdam eine Verloosung von 588 Srück Certifikaten dieser Anleihe veranstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kommen, als:

114 55 1894 3172 4429 5371

70 789 1901 3186 4 5454

86 1002 2002 3301 4 5475

122 1060 2048 3348 45. 5712

1068 2137 3357 4 5820 1080 2296 3373 5857 1118 2299 3402 2 5931 1195 3404 5939 3463 5984 3543 5994

6707 6816 6889 6935 6941 6975 6992 6998 7024 7031 7050 7088 7093 7134 7204 7209 7273 7282 7284 7344 7357 7417

1277 4 1318 47. 3604 5999

V 1201

6046 6093 6126

1348 252: 3607 4923 1350 2558 3620 4977 147 3717 4999 1495 270⸗ 3858 5083 6143 41512 4 3997 5146 6168 1532 283 4024 5167 6201 1574 4032 5190 6402 1596 4149 5194 6415 1769 3020 4335] 5300 6480 1881 3139 4363 5329 6497 1888 3150] 4366 ]1 5334 60684

25649 25709 2571 25714

25745 055577⸗

20772

—055

2 58 73 26037 26120 26140 26203

26270

17190] 20317 20325 20384 20398 20400 20421 20461 20485 20558 20596 17744 20623 17831 20696 22910 17849 20766 22940 26290 17864 20790 23043 26399 17918 20857 23061 26403 17984 20901 3079 26409 17993 20945 3093 26480 18070 20965 26499 18360 20998 26501 18364 21004 26553 18370]1 21010 26564 18405 21048 26616 18502 241 140 26644 18528 21155 20704 18536 21209 26756 18562 3 26760 18571 26811 18660 20834 18682 26914 18685 27154 18717 27201 18920 27208 18974 27238 19019 21609 27240 19034 21610 27418 19044 27646 19177 27650 19219 27710 19290 27735 19307 27803 19314 27840 19336

27951 19338 28163 19392 28272 19461 28281 19491

28293 19540 21889 28295 19561 21896 28309 19699 21913 28547 19751 22014 28585 19773 220841 28635 19877 22083 28684 19932 22118 24800 28704 19955 22122 25180 287 14 19959 22183 25205 28761 16744 19983 224192 25291 28907 16762 20006 22233 25348 28951 16763 20088 28955 16766 20112 28961 16810] 20160 28973 17063 20162

11047 14054 28975 11075] 44103] 17142 20298 25580] 28986

Die Zahlung erfolgt seiner Zeit unter denselben

7490 7503 7540 7561 7611 7711 7768 7839 8122 8181 8197 8261 8267 8324 8395 8667 8679 8752 8840 8898 8910 8970 8990 9049 9134 9189 9192 9198 9227 1 9357 1 9424 1 9586 1 9628 1

1

1

1

1

£E G

22

5 SS 5 οÆ AIJöIAn‚nn

ö

ASES=gbes’snhseeönn

——

11603 11617 11655 11669 11676 11700 11844 14969 11880 15115 11903 15116 11923 15167 12087 15168 12096 15266 12129 15324 2147 45401 20 15415

9 2 93 3 2 38

14941

vWxwrxeEnen aIxwWxwcmWeüEümüʒümwn

α ,——S

06 15430 94] 15434 2 V 15467 I

5

9670 252 15610 9700 9718 9767 9794 9809 9835 9844 9855 9951 10101 10123 10142 10292 10330 10357 10394 10405 10482 10570 10581 10654 10787 13921 10932 13927 10948 13933 11005 13947 11038 13986

9* 31 49

2 be 9- 0⸗

549 15628 651 15649 769 15692 12887 15723 13066 15802 15812 15875 15900 15945 16022 16033 16043 16061 16367 10425 16481 16571 16623 16658 16660 167341

——

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E b. ₰ꝙ —2

Verhältnissen, wie bei den früheren Verloosungen,

8

und werden die Inhaber dieser verloosten Certifikate aufgefordert, dieselben mit allen noch nicht verfalle nen Zinscoupons (ausgenommen desjenigen pr. 4 /13. November d. J., welcher auf die gewöhnliche Weise bezahlt werden wird), so wie mit dem Beweise zur Erhebung neuer Coupons verschen, bis spätestens den 29. OktobGIS9G. J. Nachmittags 2 Uhr, bei dem obengedachten Administrations- Büreau in Amsterdam oder, falls die Zahlung hier in Berlin verlangt wird, bis spätestens den 22. Oktober 2. c. bei den Unterzeichneten einzureichen. M jenigen Inhaber ausgelooster Certifikate, welche die zeitige Einlielerung derselben in KAmsterdam oder müier versäumen sollten, werden es sich selbst zuzu schreiben haben, dals ihnen das Kapital erst bei der zunächst folgenden sec hsmonatlichen Zzinsenzahlung wird ausgezahlt werden können, Verlust des Zinsengenusses,

Nummern

und zwar mit der mit dem bevorstehenden ve II b GA. C. au b - 1 0 g 090E gänzlich au fhöpt.

s bleibt übrigens jedem Inhaber von verloosten Certihkaten vorbehalten, von den im Ant. 10. des Berichts über die Errichtung der Administration ent haltenen Bestimmungen Gebrauch zu machen.

Berlin, am 19. September 1850.

Ankalt und Wagener, Brüderstrafse No. 5.

[130 b] oE161616161 Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga seit längerer Zeit sich folgende Gelder in deposito asservirt befinden, nämlich: 1) zum Besten des abwesenden Adam Jeschkiewitz —eines Sohnes des weiland Arbeiters Carl ZJesch⸗ kiewitz und dessen nach ihm im Jahre 1783 ver⸗ storbenen Ehefrau Ehster, geborenen Silling 1358 Rb. 32 Cop., zum Besten des abwesenden Johann Barthold Ehmcke eines Sohnes des Knopfmachers Peter Conrad Ehmke und dessen Ehefrau Christina Elisa⸗ beth, geborenen Löschmann 154 SRb. 83 Cop., ohne daß die resp. Interessenten ihre desfallsigen Ge⸗ rechtsame wahrgenommen oder sich zum Empfange ge⸗ meldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des eiwanigen Ablebens erss be⸗ deren eheliche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb⸗ nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von 18 Monaten a dato, und spätestens den 19. § ebruar 1852 ent⸗ weder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad bausam gehörig zu legitimiren, unter der Verwarnung, daß im Nichterscheinungsfalle benaunte Verschollene fuür todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten gsser⸗ virte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitimiren im Stande sein werden, ausgeant⸗ wortet werden solle, letztere aber, wenn sie in der an⸗ beraumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermögen für präkludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbigem nach den Gesetzen verfahren werden wird. Riga, den 19. August 1850. A. E. Kröger,

Imp. Civ. Reg. Jud. pupill. Secrs.

Beilage zum

Inhalt.

11111X“ Notenwechsel in Betreff der Elbschifffahrts⸗Kommission.

Wissenschaft und Kunst. 1“ Verhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Monat Juli.

Oesterreich.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Eisenbahn. Neisse⸗Brieger Eisenbahn

Deutsechland.

Oesterreich. der Hamburger Korrespondent enthält folgende zwei neuer⸗ dings zwischen der preußischen und österreichischen Regierung in Betreff der Elbschifffahrts⸗Kommission gewechselte diplomatische Ak⸗ tenstücke:

1) Schreiben des Königlich preußischen Gesandten u. s. w. Grafen von Bernstorff vom 19. August d. J.:

„Nachdem der unterzeichnete Königlich preußische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister nicht gesäumt hatte, den Inhalt der Erwiederung Sr. fürstlichen Gnaden des K. K. Minister⸗Präsidenten und Minister des Aeußern, Herrn Fürsten von Schwarzenberg, vom 10. Juli, auf die Einladung des Königlichen Gouvernements wegen Beschickung der dritten zu Magdeburg zusammentretenden Revisions Kommission der Elb⸗ schifffahrts⸗Akte, höheren Orts einzuberichten, ist er gegenwärtig beauf⸗ tragt worden, dem Herrn Präsidenten des Minister⸗Rathes diejenigen Be⸗ merkungen mitzutheilen, zu welchen sich das Königliche Ministerium in Folge jener Erwiederung veranlaßt sieht.

Die Königliche Regierung ist sich bewußt, nicht minder lebhaft, als je⸗ des andere deutsche Goüvernement, dem Ziele einer gänzlichen Freiheit ver deutschen Flußschifffahrt nachzustreben und glaubt dieses Streben dadurch am wirksamsten zu bethätigen, daß sie im steten Hinblick auf das endliche, wenn auch vielleicht noch fern liegende Ziel nichts unterläßt, um inzwischen das zunächst Erreichbare zu realisiren.

Von diesem Standpunkte aus kann die preußische Regierung daher auch die Bedenken, welche Kaiserlich österreichischerseits gegen das Zusam⸗ mentreten der dritten Elbschifffahrts⸗Nevisions⸗Kommission im Hinblick auf diejenigen Ansichten über die Regelung der Schifffahrt und der Schifffahrts⸗Abga⸗ ben auf den deutschen Flüssen erhoben werden, die von Seiten derösterreichischen Regierung an anderen Orten ausgesprochen worden sind, nicht als begründet anerkennen; dieselbe hält sich vielmehr verbunden, bei dem vertragsmäßig begründeten Antrage auf den unverweilten Zusammentritt der gedachten rommission, für welchen sie den 15. September d. J. in Vorschlag bringt, zu beharren.

Die Elbschifffahrts⸗Revisions⸗Kommission versammelt sich auf Grund des besonderen hinsichtlich der Regulirung der Elbschifffahrt geschlossenen Vertrages der Elbschifffahrts⸗Akte vom 23. Juni 1821 und der in Verfolg verselben getroffenen Abreden. Durch die Verhandlungen vor dieser Kom⸗ mission werden allgemeine Berathungen über die Schifffahrtsverhältnisse ꝛc. ac. auf den deutschen Flüssen nicht ausgeschlossen; solche allgemeine Berathun⸗ gen sind aber nicht vor diese Kommission zu ziehen.

Im Interesse einer möglichst schleunigen Erreichung des Zieles einer Ermäßigung der Elbzölle wird aber die Berathung des Gegenstandes von der Kommission, nach diesseitiger Ansicht, vor der vorgeschlagenen Erörterung im diplomatischen Wege den entschiedenen Vorzug verdienen.

Eben so wenig wird preußischerseits dem Verlangen der Kaiserlichen Regierung ad 2 der Erwiederung vom 10. Juli entsprochen werden können. Wie jeder der Elb⸗Uferstaaten, so muß auch Preußen das Recht in An⸗ spruch nehmen, seine Zustimmung zu den gestellten Anträgen von denjenigen Bedingungen abhängig zu machen, welche es in seinem und im allgemeinen Interesse nothwendig erachtet. Hieraus ergiebt sich aber für das Königliche Gouvernement die Befugniß, im vorliegenden Falle seine Zustimmung zu der Elbzoll⸗-Ermäßigung an den Vorbehalt zu knüpfen, daß eine Herab⸗ setzung der Durchgangs⸗Abgaben im Zollverein eintrete.

Hinsichtlich der ad 3 der mehrgedachten Note in Aussicht gestellten An⸗ träge sieht man den entsprechenden Eröffnungen durch den Kaiserlichen Be⸗ vollmächtigten preußischerseits seiner Zeit entgegen. Nur muß hinsichtlich der zu erkennen gegebenen Absicht, einen Mann aus dem Gewerbestande als zweiten Kommissarius zur Revisions⸗Kommission abzuordnen *), schon jetzt bemerkt werden, daß eine solche Abordnung nach den vertragsmäßigen Abreden nicht zulässig erscheint. Nach Art. 30 der Elbschifffahrts⸗Akte hat jeder der Elbuferstaaten nur Einen Bevollmächtigten zu delegiren. Es steht der Kaiserlichen Regierung jedenfalls frei, einen Mann aus dem Gewerbe⸗ stande zum Kommissarius zu bestellen, oder ihrem Kommissarins noch einen Vertrauensmann mitzugeben; aber in ein offizielles Verhältniß zur Revi⸗ sions⸗Kommission wird dieser Vertrauensmann nicht treten und als Mit⸗ kommissarius nicht betrachtet werden können.

Von den übrigen betheiligten Regierungen haben die Herzoglich an⸗ haltschen Regierungen, die Senate der freien Städte Hamburg und Lübeck die Königlich hannoversche und die Königlich sächsische Regierung ihre Theilnahme an der dritten Elbschifffahrts⸗Revisions⸗Kommission zugesagt.

Wenn nun auch die Großherzoglich mecklenburgische Regierung den vertragsmäßig nicht begründeten Antrag, welchem sich später die Kö⸗ niglich sächsische Regierung angeschlossen, gestellt hat, daß vor dem Zusammentritt der Kommission eine gemeinschaftliche Strombefahrung der Elbe erfolgen solle und die Königlich hannoversche Regierung ihrerseits von vorn herein jede, ohne Entschädigung stattfindende Ermäßigung der Elbzölle abgelehnt hat, so hält sich die Königlich preußische Regierung mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes und in Betracht der getroffenen Ab⸗ reden, doch verpflichtet, an ihrem Antrage auf dem diesjährigen Jus 1 iele aisas. ommission festzuhalten, und bbbe. en Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktor L M ihrem Kommissarius ernannt. hb11“

Das Königliche Ministerium giebt sich der an Zo daß man Kaiserlich österreichischerseits 11 E11““ Cüng, hin, lassen und, den vertragsmäßigen Verabredungen gemäß, sich der Mitwirku 88 an der mehrerwähnten Revisions⸗Kommission nicht entziehen wird und sieht demnach einer baldgefälligen Mittheilung wegen der Ernennung des Kalser⸗ lichen Kommissarius und seines Eintreffens in Magdeburg zum , tember d. J. entgegen. 3 . e

*) Die betreffende Stelle der österreichischen Note vom 10. Juli lau⸗ tet: „Endlich muß Oesterreich drittens darauf dringen, daß, wenn schon eine Revisions⸗Kommission zusammentritt, nicht nur der bestehende Tarif in Beziehung auf die Einreihung der einzelnen Objekte in denselben einer genauen Durchsicht unterzogen, sondern auch die anderen Bestimmungen der Verträge über die Elbschifffahrt, im Interesse der thunlichsten Förderung des Verkehrs auf diesem Strome, geprüft und daß zu diesem Ende, und um den Vorwurf zu beseitigen, welcher den früheren Revisions⸗Kommissionen diesfalls mit Recht gemacht wurde, zu der gegenwärtig eventuell zusammen⸗ tretenden, außer den Regierungs⸗Beamten auch Vertrauensmänner aus dem Handels⸗ und Schifferstande zu dieser Kommission beigezogen werden. Oesterreich namentlich würde glauben, der öffentlichen Meinung offen ent⸗ gegenzuhandeln, wenn es nicht außer einem Regierungs⸗Beamten auch einen Mann aus dem Gewerbestande als seinen Bevollmächtigten zu jener Kommission entsenden würde.“

Die Niedersächsische Ztg. und nach ihr

trags hierdurch zu entledigen und Se. fürstliche Gnaden aum eine geneigte Rütäußerung ergebenst ersucht, benutzt er zugleich mit Vergnügen diesen Anlaß zc. ꝛc. gez. Bernstorff m. p. 8

2) Antwort des K. K. Ministers des Auswärtigen, Fürsten von Schwarzenberg, gegeben Wien, den 7. Sept. d. 3.

„In Erwiederung auf das schäßbare Promemoria vom 19ten v. M., welches der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister, Herr Graf von Bernstorff Hochgeboren, betreffend die von seiner hohen Regierung auf den 15ten d. M. nach Magdeburg erfolgte Ein⸗ berufung der dritten Elb⸗Schifffahrts⸗Revisions⸗Kommission, an den Unter⸗ zeichneten zu richten in dem Falle war, beehrt sich derselbe, Sr. Hochgebo⸗ ren vor Allem bekannt zu geben, daß das Kaiserliche Kabinet, wie dasselbe solches dem Herrn Gesandten bereits unter dem 16. Juli d. J. angedeutet hatte, ungeachtet seiner Ueberzeugung von der geringeren Zweckmäßigkeit und der voraussichtlichen Langwierigkeit des zur Herbeiführung der so dringen⸗ den Erleichterung in den Elbzöllen vorgeschlagenen Weges, und ungeachtet es die von Preußen nur bedingungsweise beantragte Ermäßigung dieser Zölle gegenüber den von allen Seiten laut werdenden Bedürfnissen des Ver⸗ fehrs als ungenügend erklären müsse, dennoch treu den eingegangenen Verbindlichkeiten, keinen Anstand nehmen konnte, sich ohne Widerspruch an der nach Magdeburg einberufenen Revisions⸗Kommission zu betheiligen, so⸗ bald die übrigen Elbufer⸗Staaten zur Beschickung derselben sich gleichfalls bereit erklärt haben würden. . 1

Da dieses in Gemäßheit des Eingangs bezogenen schätzbaren Pro⸗ memoria nunmehr wirklich erfolgt ist, so hat die Kaiserliche Regierung sich beeilt, zur Ernennung eines Bevollmächtigten bei der vorbemerkten Kom⸗ mission zu schreiten und hierzu den Kaiserlichen Ministerial⸗Secretair im Handels⸗Ministerium, Herrn Anton Hueber, berufen und ihm als Ver⸗ trauensmann den Chef des Speditionshauses Jordan und Barber in Tet⸗ schen, Herrn J. L. Jordan, beigeordnet. Auch haben Beide bereits den Auftrag erhalten, sich zur Reise nach Magdeburg dergestalt anzuschicken, daß sie zuverlässig vor dem 15ten d. M. daselbst eintreffen können.

Was nun die übrigen in dem geschätzten Promemoria vom 19ten v. M. berührten Fragen betrifft, so glaubt der Unterzeichnete hinsichtlich derselben nach dem in seiner Note vom 10. Juli bercits Gesagten hier nur noch Nachstehendes beifügen zu sollen.

Oesterreich würde vermeinen, seine Pflicht gegen die eigenen Staats⸗ Angehörigen, wie nicht minder gegen das gesammte an dem Elbverkehr betheiligte Deutschland hintenanzusetzen, wenn es seinen Bevollmächtigten bei der zusammenberufenen Revisions⸗Kommission nicht dahin instruirte, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln einzuwirken, daß die erdrückende Last, unter welcher die Elbschifffahrt im Vergleiche mit der Schifffahrt auf anderen deutschen Strömen und namentlich mit jener auf der Oder zu lei⸗ den hat, endlich einmal beseitigt und daß diese Maßregel, von welcher die Erhaltung des Wohlstandes nicht blos Böhmens, sondern auch der übrigen Elbuferstaaten zum großen Theile bedingt ist, nicht von irgend einem ande⸗ ren fremdartigen Umstande abhängig gemacht werde.

Eben so wird der österreichische Bevollmächtigte die Weisung erhalten, nachdrücklich darauf zu dringen, daß der von Oesterreich ernannte Ver⸗ trauensmann aus dem Gewerbestande und eben so diejenigen Vertrauens⸗ männer, welche von anderen Elbuferstaaten außer und neben ihren Bevoll⸗ mächtigten zu jener Kommission entsendet werden dürften, mit ihren Bemer⸗ kungen, Wünschen und Gutachten im Schooße der Kommission gehört und überhaupt sie Alle als ein der Kommission beigeordnetes Kollegium von Sachkundigen betrachtet werden, indem nur hierdurch nach der Ansicht des Kaiserlichen Kabinets es möglich werden kann, dem in den Elb⸗ schifffahrts⸗Angelegenheiten den deutschen Regierungen so oft gemachten Vor⸗ wurse zu entgehen, daß die Interessen des Handels und der Gewerbe von ihnen nie die gebührende Vertretung und Beachtung erhalten hätten. Es handelt sich namentlich bei Abänderung der Elbschifffahrts⸗Verträge eben so um schwierige Rechts⸗ und Verwaltungs⸗, als um wichtige Gewerbe⸗ Interessen, und es erscheint daher unerläßlich, daß in den einschlägigen Ver⸗ handlungen auch beide Interessen entsprechend vertreten erscheinen.

Den von der Großherzoglich mecklenburgischen und später von der Königlich sächsischen Regierung gestellten Antrag, daß vor dem Zusammen⸗ tritte der Revisions⸗Kommission eine gemeinschaftliche Befahrung der Elbe erfolgt, vermag das Kaiserliche Kabinet jedenfalls nur als vertragsmäßig vollkommen begründet anzuerkennen, da dieser Antrag auf einer Bestimmung der Separat⸗Artikel zur Additional⸗Akte von 1844, und zwar auf jener des Separat⸗Artikels zum §. 56 der gedachten Akte, beruht. Es heißt näm⸗ lich in diesem Artikel ausdrücklich: daß der Zusammenkunft der dritten Revisions⸗Kommission die gemeinschaftliche Befahrung und Untersuchung des Elbstroms durch Hydrotechniker sämmtlicher Uferstaaten voranzugehen habe. Imgleichen liegt diese Aufeinanderfolge ganz im Sinne und Geiste der Elbschifffahrts⸗Convention, da nur durch jene Bereisung die Stromver⸗ hältnisse, so wie die Mittel zu deren Verbesserung, welche einen Hauptge⸗ genstand der Revisions⸗Kommission zu bilden haben, gründlich erhoben werden können.

Auch Oesterreich ist daher in der Nothwendigkeit, auf jener Bereisung

bestehen zu müssen. Da jedoch in Folge der Ablehnung der österreichischen, auf die Verhandlungen hinsichtlich der Elbzoll⸗Ermäßigungen im diploma⸗ tischen Wege abzielenden Vorschläge der Zusammentritt der Elbschifffahrts⸗ Kommission das einzige Mittel geblieben ist, um jene so dringende Ermä⸗ ßigung durchzusetzen, so dürfte, im Einverständnisse sämmtlicher Elbufer⸗ staaten, der eben citirte Separat⸗Artikel für diesesmal dahin modifizirt an⸗ gewendet werden, daß jene Bereisung nicht vor, sondern gleichzeitig mit dem Zusammentritte der Revisions⸗Kommission in der Art stattfinde, daß die Ergebnisse jener Bereisung noch von der gedachten Kommission benutzt zu werden vermöchten. Demgemäß erachtet die Kaiserliche Regierung, die oben bezeichnete Ab⸗ änderung vorausgesetzt und fußend auf das in jenem Separat⸗Artikel ihr diesfalls eingeräumte Recht sämmtliche Elbufer⸗Staaten und sohin auch Preußen zur Veranlassung der gedachten Strombefahrung anmit einzuladen und für den Zusammentritt der hierzu zu delegirenden Hydrotechniker in Melnik den 20. September d. J. namhaft zu machen. Der für diese Be⸗ reisung österreichischerseits abzuordnende Techniker wird noch vor dem letzt⸗ bemerkten Zusammentrittstage sämmtlicher Elbuferstaaten namhaft gemacht werden.

Indem der Unterzeichnete sich die Ehre giebt, den Herrn Grafen von Bernstorff Hochgeboren ergebenst zu ersuchen, seiner hohen Regierung von der gegenwärtigen Eröffnung gefälligst Mittheilung machen zu wollen und sich die Bekanntgebung des von derselben zur Strombereisung zu bestim⸗ erbittet, benutzt er mit Vergnügen diesen An⸗

Indem der Unterzeichnete die Ehre hat, sich des ihm gewordenen Auf⸗

wissenschaft und Kunst

erhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Monat Juli.

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In der öffentlichen Sitzung der Akademie am 4. Juli zur Feier des Leibnizischen Jahrestages hielt Herr Böckh die in der Beilage zu dem Monatsbericht vollständig abgedruckte Gedächtniß⸗Rede und erwähnte darin im Namen der Akademie, daß sie nunmehr Herrn Alexander von Hum⸗ boldt funfzig Jahre als ihr Mitglied zähle und die Ausführung seines Brustbildes in Marmor beschlossen habe, um es einst in ihrem Saale auf⸗ zustellen.

Hierauf verlas Herr Trendelenburg, als Secretair der philosophisch⸗ historischen Klasse, das Urtheil über eine Beantwortung der von der Aka⸗ demie am Leibnizischen Jahrestage 1847 gestellten Preis⸗Aufgabe und machte zugleich die für das Jahr 18583 gestellte neue Preis⸗Aufgabe bekannt. (Siehe Preuß. Staats⸗Anz. Nr. 186.)

Nachdem sodann die neueingetretenen Mitglieder Lepsius, Homeyer

und Petermann ihre Antritts⸗Reden gehalten hatten und von Herrr Trendelenburg im Namen der Akademie begrüßt worden waren, hielt Herr Pertz einen Vortrag über die Denkwürdigkeiten der Markgräsin von Bayreuth. Er prüfte die bisher unentscheidbare Frage über die Aechtheit und Glaubwürdigkeit dieses Werkes mit Hülse der vor einiger Zeit aus einer öffentlichen Versteigerung für die hiesige Königliche Bibliothek erwor⸗- benen eigenhändigen Handschrift der Prinzessin, zeigte, daß dasselbe keines weges den erzählten Begebenheiten gleichzeitig, sondern in den Jahren 174. bis 1745 aus der Erinnerung und mit Hülfe einzelner Briefe verfaßt sei woraus, so wie aus der lebhaften Reizbarkeit der Fürstin und der Bestim⸗ mung des Werkes, sie in ihren häuslichen Leiden zu beschäftigen und An⸗ dere zu unterhalten, Irrthümer, falsche Auffassung und übertriebene Darstellung ihre natürliche Erklärung finden. Nachdem dieser für die Würdigung des Werkes entscheidende Punkt aus dem Original nachgewiesen war, wurde er auch durch die außerdem vorhandenen abschriftlichen Ausfertigungen ver⸗ folgt, und gezeigt, daß sie alle sieben sind bekannt eine unmittelbar, die übrigen durch drei Mittelglieder auf das Original zurückführen. Zuletzt wurde der Beweis geführt, daß auch diese drei verschiedenartigen Bearbei⸗ tungen von Niemanden anders als von der Markgräfin selbst herrühren können, also bei der Beurtheilung und Benutzung ihrer Nachrichten gleich⸗ mäßig berücksichtigt werden müssen. Der bisher ungedruckte Theil der Original⸗Handschrift enthält das Tagebuch der Markgräfin über ihre italie⸗ nische Reise in den Jahren 1754 und 1755.

Inn den übrigen Sitzungen der Akademie wurden noch folgende Vor⸗ träge gehalten:

Herr Dove legte eine Karte vor, welche die Gestalt⸗Aenderung und das Fortrücken der Isothermen von 40 und + 200 R. in der jährlichen Periode darstellt. Zu allen Zeiten des Jahres giebt es einen die ganze Erde umfassenden Guͤrtel, dessen Wärme 200 übersteigt. In der Mitte des⸗ selben steigt die erwärmte Luft auf und wird dadurch Veranlassung zu den mächtigsten primären Luftströmen, den Passaten. Die veränderliche Lage dieses heißesten Gürtels in der jährlichen Periode erzeugt zwischen den Wendekreisen die Abwechselung der Regenzeit und der trockenen Zeit und reagirt durch die oben abfließenden in höͤheren Breiten herabsinkenden Luft⸗ massen auf die Witterungs⸗Erscheinungen der gemäßigten Zone. Eine klare Anschauung von diesen Verhältnissen wird nur indirekt erhalten, wenn man die Lage der Isothermen von + 200 auf der nördlichen und südlichen Erdhälfte in den von Herrn Dove veröffentlichten Isotherm⸗Karten der zwölf Monate aufsucht. (S. Preuß. Staats⸗Anz. Nr. 133 135.) Sie wird viel präziser, wenn man auf derselben Karte die Lage der zwölf Isothermen⸗ Paare durch entsprechende Farben unterschieden darstellt. Dies ist auf der von Herrn Dove vorgelegten Karte in Aequatorial⸗Projection geschehen; der Maßstab ist der der größeren Karte, in welcher die Isothermen des Juli und Januar vereinigt sind. Die Karte ist auf Herrn Dove's Ver⸗ anlassung durch Herrn Dr. Keßler aus den zwölf Original⸗Karten kombi⸗ nirt worden. 1

Das großartige Werk Maurv's, Windand Current Chart (3. Edit. 1849 No. 23. Series A.) enthält die Darstellung der inneren und äußeren Grän⸗ zen des Nordost⸗Passats im Atlantischen Ocean. Betrachtet man den Ver⸗ lauf der inneren Gränzen für die extremen Monate, so sieht man deutlich, daß sie sich fast genau an die Isotherme von 210. anschließt, selbst da, wo sie in der Nähe der Küste von Afrika im Januar plötzlich anhebt. Ein ähnliches übereinstimmendes Zurückweichen fndet für die äußere Gränze in der Nähe der Kanarischen Inseln statt. Bei Beantwortung der schwierigen Frage, in welcher Weise im Innern von Afrika die Passate des Atlantischen Oceans in die Monsuns des Indischen Meeres übergehen, kann daher die vorliegende Karte als Anhaltspunkt dienen. Die im Sommer auf dem Mittelländischen Meere herrschenden Nordwinde, die Etesien der Griechen, erscheinen nun als nothwendige Folge dieser Betrachtung, wenn man die äußere Gränze des Passats im Juli parallel der Isotherme von 200 wei⸗ ter führt. Die große Erweiterung des Spielraums, innerhalb dessen der

von der Isotherme von 200 eingeschlossene Gürtel in Asien und Australien sich bewegt, bezeichnet die Winde jener Gegenden unmittelbar als Moussons, d. h. Winde der Jahreszeiten.

Wenn für mittlere Zustände es gültig sein mag, daß die Entwickelung der Vegetation sich an das Eintreten einer bestimmten Wärme knüpft, so wird das Fortschreiten derselben parallel gehen dem Fortrücken der Isother⸗ men. Für die europäischen Verhältnisse ist hier die von 40 gewählt, als die dem Nullpunkt nächste. Aus ihrer Bewegung sieht man, daß der Früh⸗ ling in Frankreich, England, Deutschland und Skandinavien nicht von Sud nach Nord, sondern von Südwest nach Nordost fortrückt. Sehr schön zeigt sich der hemmende Einfluß der arktischen Strömung in der Nähe der Newfoundlands⸗Bank. Die Verzögerung ist erst im Juni überwunden und das Fortschreiten dann hier rasch. Dadurch erläutert sich, daß die zurück⸗ kehrenden Kurven im Herbst eine viel flachere Gestalt haben, als die vor⸗ schreitenden im Frühling.

Herr Ehrenberg las zuerst über sehr ausgebreitete urweltliche, Vi⸗

vianit⸗Kugeln einschließende Infusorien⸗Biolithe in Ost⸗Sibirien. Die blaue Eisen⸗Erde von Bargusina, welche Herr Ehren berg im Jahre 1843 (Mo⸗ natsberichte 1843, S. 40) als einen Infusorien⸗Biolith beschrieben hat, ist, seinen weiteren Nachforschungen zufolge, ein sehr wahrscheinlich aus Pallas' Nachlaß stammendes, merkwürdiges Originalstuück von der Reise Georgi's, und die von demselben gegebenen Nachrichten lassen keinen Zweifel, daß der diesen Vivianit einschließende, zum Theil mit ihm gemischte „leichte weiß⸗ graue Schieferthon“, wie er es nennt, eine große, sehr ausgedehnte und bis über fünf Klafter mächtige, urweltliche Formation ist (Infusorien⸗Biolith, Polirschiefer), welche wahrscheinlich der Braunkohlen⸗Zeit angehört. Hier⸗ nach gäbe es denn außer der gewöhnlichen neuesten Bildung des Vivianits in Sümpsen noch einen besonderen älteren Vivianit, der durch eingemengte sehr ausgezeichnete Polpgastern⸗Schalen innerlich charakterisirt ist, als besse⸗ res Farbematerial dient, bisher aber sostematisch unbeachtet geblieben ist. Herr Ehrenberg hat jetzt 71 mikroskopische Formen daraus ermittelt, worunter 57 Polpgastern und 10 Phytolitharien. Das weitere Detail wird in dem im Druck befindlichen zweiten Theile des größeren Infusorien⸗Wer⸗ kes, welches das erdbildende kleinste Leben umfaßt, mitgetheilt werden.

Ferner trug Herr Ehrenberg vorläufige Bemerkungen über die mi⸗ kroskopischen Bestandtheile der Schwarz⸗Erden (Tscherno⸗Sem) in Rußland vor. Diese ergiebigste aller Kultur⸗Erden nimmt im südlichen Rußland einen Raum von 60,000 geographischen Quadratmeilen ein und ihre Mächtigkeit wird zu 30 Centimeter bis 2 Met. 60 Centimet. angegeben. Eine im Jahre 1837 von Herrn Herrmann in Moskau angestellte Analvse dieser Erde ergab 85 87 pCt. Mineral⸗Bestandtheile, 7—10 pCt. Humus⸗Theile, 3.4 pCt. Wasser. (Erdmann’'s Journ. für prakt. Chemie Bd. XII.) Im Jahre 1849 hat Herr Prof. Dr. E. Schmid in Jena eine neue Analyse gemacht, die in dem Bülletin der phosikal⸗mathemat. Klasse der petersb. Akademie T. VIII. Nr. 11 u. 12 (1820) mitgetheilt worden ist. Herr Ehrenberg hat ebenfalls eine vom Staatsrath Eichwald ihm übersandte Probe dieser Schwarz⸗Erde untersucht und die Resultate von zehn Analvsen der Akademie mitgetheilt. Die Probe gleicht einem schwarzen, feinkörnigen, setten Moorboden, dessen sandige Theilchen, wenn er feucht ist, zwischen den Fingern wenig bemerkbar sind. Die eigentlichen, an Infusorien reichen Moor⸗Erden haben dasselbe fettige Gefühl beim Reiben zwischen zwei Fingern. Trocknet man die nasse Masse, so wird sie erst grau, beim stärke⸗ ren Erhitzen dann wieder schwarz und beim Glühen braunroth. Mit Salz⸗ säure befeuchtet, erfolgte kein Brausen. In der Masse finden sich mancher⸗ lei mit bloßen Augen sichtbare Pflanzen⸗Fragmente. Breitet man die unge⸗ schlemmte Erde unter dem Mikroskop im Wasser aus, so sieht man viele unförm⸗ liche Sandtheilchen mit schwarzen, formlosen Partikeln und einzelnen Stäbchen. Nach dem Glühen sind die schwarzen Theilchen meist verschwunden. Es sind also verbrennbare Humus⸗ Theilchen. Nicht selten erkennt man aber auch bestimmte Theilchen des Pflanzen⸗Zellgewebes wohl erhalten in der rohen Erde. Beim Schlemmen bleibt ein nicht unbeträchtlicher Bodensatz von gröberem Sande, und die abgeschlemmte seinere Masse ist nun weniger reich an Sand, aber ansehnlich reicher an stabartigen Theilchen. Diese Stäbchen sind I“ der jetzt gewöhnlichen Form von Grä⸗ sern. Herr Chrenberg bat 22 Arten derselben aus zehn Analysen nadelkopfgroßer Theilchen verzeichnet. Dazwischen fanden sich aber

auch 6 Arten von Polygastern, die sämmtlich, bis auf ein ungewisses Frag⸗