1850 / 262 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gane zu stützen sein werden. wiefern von der Gründun

dem Gewerbstande der dortigen Provinz Kenntniß zu

Berlin, den 31. August 1850.

Ew. Excellenz Ermessen wird ü⸗ dieser Preis⸗Medaillen in geeignete geben sein moͤchte.

berlassen, in⸗

geeigneter Weise

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von der Heydt.

An 3 den Königlichen Staats⸗Minister und Ober⸗Präsidenten Herrn Flottwell Excellenz zu Potsdam.

Auf Ihren Bericht vom 10. Oktober d. J. gene . sich durch rühmliche nützliche Erfindungen, wissen

Zwecke, um denjenigen, welche Gewerbe auszeichnen oder durch tigkeit oder sonstiges

den zu lassen, eine größere Medai die Gewerbe“, in Gold und Silber,

‚für ber anssouci, den 22. Oktober 1849. (gez.)

An

den Minister für Handel, Vorstehender Erlaß Gewerbe und öffentliche2 Weflc tiftung einer

zur bffegz lichen Kenntniß gebracht. * JPoisdam, den 11. September 1850.

C. Sachsen.

September c., so wie den Vertrag, österreichischen Telegraphen⸗Vereins. Regierungen von Sachsen, spektiven Staaten die Vortheile sätzen geregelten graphen- tung eines deutsch⸗ österreichischen schlosee und behufs der hierüber zu gen zu Kommissarien ernannt und

EFhrenstein und den Königlichen lian Maria Freiherrn

Regterung den Kaiserlichen Sections⸗

ewerbliche Leistungen“, in Silber und

Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt.

gemeinnütziges Wirken um die G

Zei öffentlicher Anerkennu dient machen, ein passendes Zeichen öffentlicher Anerk 1

F ille mit der Inschrift: kleinere mi

und eine t werde.

Bronze gepräg

Gewverbe und öffentliche Sr. Ercellenz des Herrn

Arbeiten vom 31. August d.

22 Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 22. D. - berhcg le „für Verdienst um die Gewerbe“,

dönigl. Ober⸗Präsidium der Provinz 8 J Schultze.

Leipzig, 22. Sept. Die Leipz. Z. enthält die Verordnung, betr. die Benutzung der Staats⸗Telegraphen vom 13. betr. die Bildung des deutsch

Nach dem letzteren haben die Oesterreich, Preußen und Bayern in der Absicht, dem öffentlichen wie dem Privat⸗Verkehre Ihrer re⸗ eines nach gleichmäßigen Grund⸗

eist

Arbeiten.

Ministers für Handel, J., so wie die darin ktober 1849, betreffend die werden hierdurch

t der

Brandenburg.

Telegraphen⸗Systems zuzuführen, Telegraphen

pflegenden

zwar:

von Weber; die

zische Regierung den Königlich Regierungs

hen Ministerialrath Ludwig Freiherrn von

Regierungsrath Karl Dyck.

die

Kaiserlich

A7 A* Brüuck,

Wir theilen von dem Vertrage, über welchen di anter Vorbehalt der Ratisication übereingekommen si

die im ersten Abschnitte enthaltenen allgemeinen Art. 1. Als zum Bereiche des deutsch

ohenvereins gehörig werden nicht allein

vorgenannten hohen Regierungen gelegenen,

Telegraphenlinien und Stationen angesehen.

andere der Vereins⸗Regierungen in fremden S

oder noch ansegen sollte, letztere Linien und Sirrumen jedoch nu 1

insoweit, als die mit den betreffenden frimde

28 Ost

die

Vereins Verhandlun⸗ Königlich⸗ ssche Regierung den Königlichen Geheimen Rath Karl Wolf von n Telegraphen⸗Direktor Maximi⸗ österreichische Rath Dr. Karl Steinheil, den K. K. Postkommissar Herrmann Richter; die Königlich preu⸗ und Baurath Friedrich Zilhelm Nottebohm, den Königlich kommissarischen Post⸗Inspektor Wilhelm Wiebe, und die Königlich bapersche Regierung den Königli⸗ den Königlichen

hmige Ich, daß zu dem ungen in ihrem schaftliche Thä⸗ ewerbe besonders ver⸗ ng zu Theil wer⸗ für Verdienst um

Inschrift:

Errich⸗ be⸗

Staaten unterhält

Regierungen beste⸗

henden oder noch abzuschließenden Vertrute ur Ansdehnung der

Vereinsbestimmungen auf jene zulassen.

8

mnien und Stationen, so wie über di in geographischen Meilen, werden sich

ngungen werden erfolgen, sobald i Betrieb gesetzt werden sellen. Ner

gen ist zunächst nur die nrernununtat

mmmmn vir vestrhenden Li⸗

awmstmrcvenen Entfernungen

r umtrahmenden hoben Re⸗ güerungen gegenseitig Mittheilung nachmr. Gierchertigt Benachrich⸗ nane Umien pder neue Stationen

——

.

ohische Korrespondenz nermmrfer bei

2

rung überlassen. Die

mor

Vereins zur Geltung gebracht werden.

neuer Linien geschehen. Art. 4. Die

Art. 3.

b. P.

Hertss sertes, S Biche

rungen übernehmen gegenseitig die Verpfichtung,

Stationen zur Beförderung angenommemen Depe nahme der im Artikel 19 vorgesehenen Fälle mit möglichster Schnel⸗ ligkeit und Zuverlässigkeit weiter geßen ju in für die richtige Ueberkunft jener Depeschen überhaugt ader deren Ueter⸗ kunft in einer gewissen Zeit irgend eine Gewühr at leisten

verbleibt jeder Regierung die Befugniß, nach Guthefinnen ernzel

7

ssen,

8 vhne

Den Verrinsbestimmun⸗ vdiejenige telegra⸗ welcher die Ursprungs⸗ und die Endstation versairhenen Vereins⸗Verwaltungen angehören. Inwieweit auch die innen Krerespondenz in den betreffenden Staa⸗ den nach gleichen Grundsüzen zu bvehandeln ist, bleibt jeder Regie⸗ remden Stationen ausgehende oder dahm gerichtete telegraphesche Korrespondenz ist, falls sie die Linien mehrerer Vereins⸗Regierungen berührt, rücksichtlich der Beförderung im Bereich des Vereins so zu behandeln, als wäre sie bei der Ein

zangsstation aafgegeben ober nach der Ausgangsstation bestimmt. Beim Abschlusse neuer Verträge einzelner Vereins⸗Regierungen mit sremden Regierungen sollen diesen gegenüber die Bestimmungen des Jeder Regierung bleibt die Wahl beliebiger Systeme von Leitungen und Apparaten für ihre Telegraphenlinien vorbehalten und wird demgemäß in der Regel an demjenigen Punkte, wo die Telegraphenlinien zweier Vereins⸗Regierungen zusammentreffen, ein Umtelegraphiren jeder von einer Linie auf die andere übergehenden Devesche stattfinden. Den hierbei betheiligten Regierungen ist jedoch unbenommen, sich über das Durchtelegraphiren derartiger Depeschen zwischen gewissen deiderseitigen Stationen zu verständigen. Ueber die Einrichtung der be⸗ stehenden Linien und Apparate werden die kontrahiren

rungen sich gegenseitig Mittheilung machen. Dasselben

nden hohen Regie⸗ d bei Einrichtung

hohen Regie⸗ 1

8r

4. 55,— chen⸗

Linien für alle oder für gewisse Arten der Kurrospyndeng

außer Betrieb zu setzen.

setzt werden. Art. 5.

in seder Beziehung auf das strengste

vese her Perssnal darauf vereidet werde. 8 Zutritt zu den Apparaten⸗Zimmern der Telegraphen⸗Sta⸗ während des Telegraphirens nicht zu gestatten.

Hannover, 20. Sept. (Ztg. f. N. D.) Der alcke ist heute früh plötzlich gestorben. mer (im Britih en an einer leichten Unpäßlichkeit das Zim⸗

18 Gestern Abend war er g 8 war er noch so wohl, da er bis 11 Uhr eine Konferenz abzuhalten fühig 899 s h ß

tio 4 „Sermaver. Geheime Kabinetsratb h von Seit acht Tagen vütete

Morgens verließ ihn se

ins Zimmer kam Pener⸗

Württemberg, Vorgestern hatte aus Anlaß verlangten Rückgabe der der hiest

lassenen sechs Kanonen eine Sihun

Bürgerwehr statt, in welcher be

schlo

Die kontrahirenden

ssen

v9s The b Sobald ein suscher Fall eimnrpitt die übrigen Vereins⸗Regterungen hiernon sofürt in Kenntniß ge⸗ werben S. goßen Regierungen Len Sorge tragen, daß die Mitth Uung son Depeschen an Un⸗ efugte verhindert und daß das Telegraphen⸗Geheimniß überhaupt gewahrt und das gesammte Fremden Personen

gmn zßpwoan 1 Dr

EEEPW Doch

e egss Um 4 Uhr 8 derselbe um 6 Uhr wieder „war Herr von Falcke schon “]

Stuttgart, 19. Sept. der vom

(Schw. M.)

Aus⸗

72

zeitwer werden

1590 1

um geeignete Vorstellungen gegen die Rückgabe anzugehen, welch die faktische Auflösung des Corps enthielte.

1] 2 he⸗ Tübingen, 18. Sept. (Schw. M.) Nachdem die C

schworenen heute den Fürsten von Waldburg⸗Zeil⸗Trauchburg der Beleidigung der Königlichen Staatsregierung für schuldig erklärt hatten, wurde derselbe von dem Gerichtshofe zu einer auf der Fe⸗

stung zu erstehenden Kreisgefängnißstrafe von fünf Monaten, zu einer Geldbuße von zweihundert Gulden und zu Bezahlung der

Prozeßkosten verurtheilt.

Baden. Karlsruhe, 16. Sept. (Karlsr. Ztg.) Am 13ten und 14ten l. M. war der Verein deutscher Thierärzte hier versammelt; demselben hatte die Lesegesellschaft ihre Lokale in zu⸗ vorkommender Weise eingeräumt. Die Versammlung war von Thier⸗ ärzten (35 an Zahl) nur mäßig besucht, meist von badischen, indeß waren auch die preußischen, bayerischen, mecklenburgischen und hessen⸗ darmstädtischen vertreten. Außer den Thierärzten wohnten noch mehrere höhere Beamten und andere Freunde des Thierheilwesens der Versammlung bei, unter diesen die Direktoren der landwirth⸗ schaftlichen Centralstelle, der Landes⸗Sanitäts⸗Kommission und der Militair⸗Sanitätsstelle, so wie Mitglieder dieser Stellen. Von aus⸗ wärtigen, eingeladenen, nicht⸗thierärztlichen Gästen erschien Hofrath Dr. Perner aus München, der bekannte Gründer des dortigen Vereins gegen Thierquälerei. Nachdem der Vorsitzende der Versamm⸗ lung am ersten Tage einen kurzen Bericht über die Wirksamkeit des Vereins⸗Vorstandes seit der letzten General⸗Versammlung und über andere, den Verein näher interessirende Ereignisse dieses Zeitab⸗ schnittes erstattet hatte, ernannte derselbe den Herrn Hofrath Dr. Perner und den Großherzoglichen Kammerherrn Ferd. Freiherrn von Lotzbeck in Lahr zu Ehren⸗Mitgliedern des Vereins deutscher Thierärzte, weil dieselben sich um das Thier⸗Heilwesen erhebliche Verdienste erworben haben; der Erstere dadurch, daß er dem Ver⸗ einswesen gegen Thierquälerei eine auch dem Thier⸗Heilwesen för⸗ derliche Richtung zu geben verstand; der Andere dadurch, daß er einen badischen Thierarzt auf seine Kosten auf eine Ausbildungs⸗ reise gesandt, und daß er einen Preis von 50 Dukaten auf die Lösung der im Jahre 1838 von der Gesellschaft deutscher Land⸗ und Forstwirthe gestellten Frage: „Wie müssen Veterinairschulen eingerichtet und geleitet sein, wenn sie für die Landwirthschaft von Nutzen sein sollen, und welche Maßregeln sind zu ergreifen, um auch auf dem Lande einen zweckmäßigen Hufbeschlag einzuführen?“ gesetzt und gegeben hat. Hierauf schritt der Vorsitzende zur Vor⸗ lage der ersten Proposition des Programms: „Welcher besonderen Schritte bedarf es zur Zeit seitens des Vereins zur Hebung des thier⸗ äritlichen Faches und zur Förderung der Standesverhältnisse der Thier⸗ ärzte?“ Da diese Proposition eine stehende in den Programmen der Ge⸗ neralversammlungen des Vereins deutscher Thierärzte ist, so leitete der Vorsitzende die Diskussion über dieselbe mit der Bezeichnung der früher erkannten Mittel zur Erreichung jenes Zweckes ein. Es wurden als solche genannt: Hebung und Vervollkommnung des Un⸗ vgrrichts an thierärztlichen Bildungsanstalten, sowohl in wissenschaft⸗ icher als künstlerischer Hinsicht, und die Förderung der damit im nothwendigen Zusammenhange stehenden höheren Vorbildung der Thierereneischüler; ferner: möglichste Sicherstellung des thierärztli⸗ chen Faches und ihrer Ausüber durch Emancipation des Thierheil⸗ wefens von der Medizin, und Aufhebung der thierärztlichen Quack⸗ alberci. Als in weiterer Reihe stehende Mittel wurden genannt: daß Recht der Selbstdispensirung der Arzneien für Thierärzte in

eigenen Praxis; ferner die Einführung von guten, durch die Staaten geleiteten Vieh⸗Assekuranzen; die Beförderung der Vereine gegen Thierquälerei; die Aufhebung der Wasenmeistereien un⸗ ter Handhabung geeigneter polizeilicher Bestimmungen durch die Thierärzte; die Reform der Gesetze für den Viehhandel, und end⸗ lich Hervorhebung der Bedürfnisse des Thierheilwesens in politi⸗ schen Blättern, um dieselben direkt und ungetrübt vor die entschei denden Stellen zu bringen. Die Beschlüsse, welche in Folge der Diskussion in der Richtung der genannten Propositionen gefaßt wurden, lauteten: Es sei dem Vorstande des Vereins deutscher Thierärzte aufzugeben, die Vorstände der Lokal Abtheilungen derje nigen deutschen Staaten, in denen noch keine selbstständige Vertre⸗ tung der Thierärzte stattfindet, anzuregen, dieselbe durch geeignete Mittel und Wege zu erstreben; denn (so wurde unter anderen Gründen für diesen Beschluß angegeben) wie achtbar auch sonst die fremdartigen Vertreter des Thierheilwesens als Menschen und als Kenner ihres eigenen Faches sein möchten, so besäßen sie doch in der Regel nicht denjenigen Grad von Wissenschast und künstleri⸗ scher Ausbildung, um gegründeten Anspruch auf Bevormundung in diesem Gebiete machen zu können. Ein anderer Beschluß, welcher auf jenes Ziel hinauslief, war die Stellung einer Preis⸗ aufgabe, deren beste Lösung aus Vereinsmitteln nach Ermessen des Vorstandes bis zum Betrage von 50 Rthlr. honorirt werden soll. Diese Aufgabe lautet: „Es find die Ansichten, auf welche die⸗ jenigen Regierungen sich stützen, die Ansand nehmen, ein Strafgesetz gegen thierärztliche Pfuscherei zu erlassen, zu bekämpfen.“ Früher schon hatie der Verein eine auf Unterdruͤckung der Quacksalberei hinzielende Preisaufgabe gestellt; sie lief inzwischen, ohne Rücksicht auf rechtliche und volkswirthschaftliche Gründe, nur auf Angabe verjenigen Mittel und Wege hinaus, welche von den Thierärzten enzuwenden und zu betreten seien, um die thierärztliche Pfuscherei möglichst zu beschränken. Eine recht gute, in der thierärztlichen Zeitung, dem Organe des Vereins deutscher Thierärzte, nieder⸗ gelegte Arbeit war hiervon die Folge, die aber noch eine Lücke ließ, welche die nun gestellte Preisaufgabe hervorrief. Die zweite, vom Vorsitzenden verlesene Proposition lautete: „Ist eine Reform der redhibitorischen Gesetze für den Viehhandel nothwendig, und ist es besonders wünschenswerth, daß hierin eine Uebereinstimmung in den verschiedenen deutschen Staaten erzielt werde?“ Es war das drittemal, daß diese Proposition auf dem Programm stand; zuerst für die dritte General⸗Versammlung des Vereins zu Heidelberg. Hier wurde folgender Beschluß gefaßt: „Daß in jedem Währschafts⸗Gesetze die Bestimmung gewisser Feh⸗ jer oder Krankheiten als Haupt⸗ oder Gewährsfehler, unter Aus⸗ schluß aller übrigen nicht benannten Fehler oder Krankheiten, mangelhaft und daher unzulässig sei.“ Diejenigen, welche diesen Ausspruch gethan haben, waren inzwischen in ih⸗ ren Ansichten auseinandergehend darüber: Ob in einem Währ⸗ schafts⸗Gesetze für den Viehhandel Gewährsfristen für die jenigen Krankheiten überhaupt, welche, theoretisch betrachtet, den Charakter von redhibitorischen Fehlern an sich tragen, bestimmt werden sollten oder nicht; d. h. für den letzten Fall mit anderen Worten: ob gar kein spezielles Währschaftsgesetz bestehen sollte und der Viehhandel nur unter die allgemeinen Gesetze über den Handel und Wandel zu bringen sei. Bei der wiederholten Be⸗ rathung dieses Gegenstandes zu Berlin in der achten General⸗

Königl. Kriegsministerium

1

gen Bürger⸗Artillerie seither über⸗ g8 des Verwaltungsraths der wurde, den G

emeinderath ö“ EEE“

Versammlung des Vereins konnte kein Majoritäts⸗Beschluß über

denselben, weder nach der einen noch der anderen Richtung erzielt

werden, und so kam die Proposition hier zur abermaligen Bera⸗

rs e Sg sich für ein allgemeines Währschaftsgesetz ür den Viehhandel d hie fe di

“] Feeeebne hielt zu diesem Behufe die Bestimmungen

des badischen Landrechts oder die gleichlautenden des Code Na- poléon von §§. 1641 bis inkl. 1649 unter geringen Mo⸗ dificationen für vollständig ausreichend. Daß es zum Be⸗ hufe der Förderung des internationalen Verkehrs im Viehhandel wünschenswerth sei, eine Uebereinstimmung der Währschaftsgesetze in den deutschen Staaten zu haben, darüber hat niemals ein Zwei⸗ fel bei den Thierärzten obgewaltet. Nach diesen Verhandlungen hielt Herr Hofrath Dr. Perner aus München einen Vortrag über das Vereinswesen gegen Thierquälerei, und die nächste Folge dieses interessanten Vortrags war der Anschluß des Vereins deutscher Thierärzte an den münchener Verein gegen Thierquälerei mit Lei⸗ stung eines angemessenen jährlichen Geldbeitrags; man hofft durch diesen Schritt namentlich eine einige und kräftige Durchdringung der beiderseitigen Vereinsthätigkeiten zu erwirken. Hiermit wurde die Sitzung des ersten Tages geschlossen. Wenn der Vortrag des Herrn Dr. Perner nicht so zahlreich besucht war, wie man erwar⸗ tet hatte, so trug wohl meist der Umstand, daß eine veranlaßte, hierauf bezügliche Anzeige im Tagblatt aus Versehen der Drucke⸗ rei unterblieben war, hieran Schuld. Die Propositionen für die Verhandlungen des zweiten Tages hatten weniger ein allge meines Interesse; sie betrafen meist auf Fortbildung der gerichtli— chen und polizeilichen Thierheilkunst zielende Fragen. München wurde für die nächste General⸗Versammlung im folgenden Jahre gewählt⸗ Die Anstalten, welche die Thierärzte bei ö ihrer Versamm⸗ lung hierorts besuchten, sind: der Großherzog iche Marstall, das desgestüt, das Naturalienkabinet, die Hofbibliothek, der bäetasc fe Garten, die landwirthschaftliche Centralstelle, die v“ und das Zeughaus. Ueberall wurde von den b“ 8 Anstalten das freundlichste, von den Ther 68 Entgegenkommen gefunden, während andere Anstalten, 1 die po⸗ lytechnische Schule, das phvsikalische Kabinet und die Bildergalle⸗ rie, eben so freundlich dem Besuche 11““ geöffnet aber es mußte derselbe leider wegen Mangels an Zeit eusgesetzt werden. Die Thierärzte verließen, anscheinend durchweg befriedigt, unsere Stadt mit erneuerten Anregungen, die sie gewiß Wre Kreise zur endlichen Erreichung des Zieles ihres Strebens übertra⸗ gen werden.

Hessen. Hannover hat

Kassel, 19. Sept. (D. Ztg.) das Gesuch um Intervention abgeschlagen und auf den Bundestag verwiesen. In Frankfurt scheint zur Zeit eben so wenig Aussicht. Wir haben von dort her die sichere Mittheilung erhalten, daß der Kurfürst dort den Antrag auf sofortige „Bundeshülfe“ gestellt hat. Graf Thun hat jedoch auf diesen Antrag nicht eingehen zu können geglaubt, vielmehr zunächst an seinen Hof berichten wollen. Dabei soll er zugleich darauf aufmerksam gemacht haben, wie dringend wünschenswerth es erscheine, daß der Kurfürst ein anderes Mini⸗ sterium ernenne; ein Wunsch, den auch Herr von Kübeck schon geäu⸗- ßert haben soll, als er sah, welchen Ausgang die Hassenpflugschen Maßregeln nehmen werden. Inzwischen wird n ahrscheinlich der landständische Ausschuß noch einmal einen Schritt thun, den Kurfürsten über die wahre Stimmung im Lande zu belehren und ihm nochmals die dringende Bitte ans Herz zu legen, daß er sich baldigst mit einem volksthümlichen Ministerium umgeben möge. Es heißt, daß der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Ober⸗ gerichts⸗Anwalt Schwarzenberg, seit langen Jahren Präsident der kurhessischen Ständeversammlung, diese Mission übernehmen werde. Nachdem im Bezirk Hanau auf Grund eines Ministerialreskripts vom Jahre 1832, wonach die Bezirksdirectionen angewiesen sind, ohne weitere Aufforderung von Seiten des Ministeriums die Wah⸗ len zu einer neuen Ständekammer vornehmen zu lassen, die Neu⸗ wahlen zur nächsten Ständeversammlung bereits angeordnet sind, ist jetzt auch im hiesigen Bezirke das Wahlausschreiben erfolgt. Den aktiven und den in Ruhestand versetzten Staatsdienern ist jetzt vorläufig die Hälfte ihres Gehalts resp. ihrer Pension ausge

zahlt. Mit dem 1. Oktober aber wird der volle Gehalt ausge⸗ zahlt werden. Die Staatskassendirection hat zu diesem Behufe, da die Einnahmen aus den Domainen, Forsten ꝛc. nicht ausreichen, bei Banquierhäusern ein Anlehen kontrahirt. Die Wachen ziehen jetzt in gewöhnlicher Stärke auf, jedoch immer mit gepackten Tor⸗ nistern. General Bauer ist noch hier und bettlägerig. Er leidet an Blutbeschwerden.

Kassel, 19. Sept. (Fr. J.) Das erste Bataillon der Leib garde ist mit der Regiments ⸗„Musik heute früh nach der Provinz Hanau abgegangen; das zweite Bataillon wird morgen nachfol gen. Da die Regiments⸗Musik zum großen Theile aus Mitglie⸗ dern des Hof⸗Orchesters besteht, so wird vorerst das Theater durch deren Abgang eine große Störung erleiden; eine Opern⸗Auffüh⸗ rung ist bei dem gegenwärtigen mangelhaften Orchester völlig un⸗ möglich. Der daraus erwachsende Verlust trifft aber natürlich die Hofkasse.

Fulda, 19. Sept. (Frankf. Jo urn. ) Stadt⸗Rath und Bürger⸗Ausschuß haben nun wirklich den Ober 8 Mackenrodt dahier zur Anklage gebracht, weil Letzterer 8 tigte Kriegszustands⸗Verordnung publizirt und sogar I es Generals Schirmer unter Verletzung des Preßgesetzes Befehl zur Unterdrückung und Confiscation des hier zerscheinenden Blattes „Wacht auf!“ gegeben hat. Die Stadtbehörden lassen die betref fenden Anklagen, welche auffallenderweise nicht bis auf den Gene⸗ ral Schirmer selbst ausgedehnt wurden, durch die Hand des land⸗ ständischen Ausschusses gehen. Der Bürgermeister Zörster zu Hün⸗ feld, ein Mitglied der aufgelösten Kammer, hat den dortigen Landrath wegen der Anmuthung, die berüchtigte Verordnung zu verkünden, deim Staats⸗Prokurator Morchut dahier zur Bestra⸗ fung angezeigt, worauf jedoch von Letzterem, nach eingeholter Ansicht der Bezirks⸗Direction, die Einleitung einer chun abgelehnt wurde. Der Regierungsrath Wegner und der Assesso von Oeynhausen sind wieder an unserer Bezirks⸗Direction beschäf⸗ tigt, nachdem Ersterer, als die Sache bedenklich wurde, sein Civil⸗ Kommissariat verlassen, und Letzterer, welcher nach Ordre des Ge⸗ nerals Bauer Bezirks⸗Referent und Civil⸗Kommissär für Hanau zugleich sein sollte, vom dortigen Bezirks⸗Direktor Rohde nicht zu⸗ gelassen worden ist. Da nun auch Regierungsrath Wiegand von Kassel Referent an hiesiger Behörde geworden ist, so haben wir Ursache, unsere Bezirks⸗Direction als eine wahrhaft gesegnete zu bezeichnen.

Berlin, 21. Sept. (D. R. Auf telegraphischem Wege geht uns aus Kassel vom heutigen 2 atum folgende Mittheilung zu: Das General⸗Auditoriat hat nachträglich sämmtliche Anklagepunkte des landständischen Ausschusses gegen den Ober⸗ Befehlshaber General Bauer mit Ausnahme des ersten (daß der General seine Function schon vor Publication der Verordnung vom 7. September antrat) dem Garnison⸗Gericht zur Untersuchung überwiesen. Es ist ferner eine Erklärung des ständischen Ausschusses auf die letzte Regie⸗ rungs „Verordnung (s. Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 261) erfolgt, worin den Staatsdienern die Widersprüche des Ausschusses gegen die Verordnungen vom Aten und 7ten d. M. in Erinnerung gebracht und sie vor den Folgen gesetzwidriger Handlungen gewarnt werden.

ün

Sitzung ausgeglichen.

Untersuchung

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 19. Sept. (A. M.) Die bei Föhr stationirten drei schleswig⸗olsteinischen Kanonenböte sind am vorgestrigen Tage von dem dänischen Kriegsdampfschiffe „Geiser“ und sechs dänischen Kanonenböten angegriffen worden. Trotz der großen Uebermacht ist es den Dänen nicht gelungen, auch nur ein Kanonenboot zu nehmen oder kampfunfähig zu machen. Vielmehr haben sich die schleswig⸗holsteinischen Kanonenböte nach einem lebhaften Kampfe, worin sie 4 Todte und 7 Verwundete ge⸗ habt haben, durchgeschlagen und sind jetzt in Sicherheit.

Am heutigen Tage ist ein bei Cropperbusch gefangener däni⸗ scher Dragoner hierselbst eingebracht.

Altona, 20. Sept. Abends. (A. M.) Unsere bei List und Föhr bisher stationirt gewesenen drei Kanonenböte haben am Montag Nachmittag und Dienstag Morgen mit sechs dänischen Kanonenböten, dem Dampfschiffe „Geyser“ und der Korvette „Flora’ ein Rencontre gehabt.

Nachdem am Montag Abend die Unsrigen sich unter Amrum zu

rückgezogen, ist am Dienstag Morgen beim Aussegeln in die See das Gefecht wieder aufgenommen worden, und namentlich soll das Dampfschiff „Geyser“ fortwährend glatte Lagen gegeben haben, jedoch ind unsere Kanonenböte, unter Befehl des Divisions⸗Commandeurs Hensen, unversehrt in Büsum angekommen. Das Dampfschiff Geyser soll zweimal Feuer gefangen und den Schornstein verloren haben. Baß die dänischen Fahrzeuge gelitten haben müssen, erhellt

am besten daraus, daß sie keine Miene zur Verfolgung gemacht haben.

Braunschweig. Braunschweig, 20. Sept. (D. R. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg nebst der Prinzessin Elisabeth, die mit dem Prinzen Peter von Olden⸗ burg und dessen Gemahlin in Rehme zusammengekommen waren, sind gestern Nachmittag 6 Uhr mit dem hannoverschen Eisenbahn⸗ zuge hier eingetroffen, und jener im „Deutschen Hause“, dieser im „Rheinischen Hofe“ abgestiegen, wo sie mit ihrem ansehnlichen Ge⸗ folge übernachtet haben. Es sind zwischen denselben und Sr. Ho⸗ heit unserem Herzoge Besuche empfangen und erwiedert, und heute Mitlag ist der Großherzog auf der Eisenbahn nach Bremen, von wo er nach Oldenburg zurückkehren wird, der Prinz aber nach Dres den abgereist.

Oldenburg. Oldenburg, 18. Sept. (B. H.) Die heu⸗ tige Nummer der ministeriellen Neuen Blätter enthält folgende Mittheilung: „Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb unserer Staatsregierung, die man gewöhnlich als Ministerkrisis bezeichnet hat, sind in einer gestern des Großherzogs Abreise gehaltenen d ig aus Demzufolge werden die Geschäftsverhältnisse im Ministerium in einer der constitutionellen Verantwortlichkeit ent⸗ sprechenderen Weise geordnet werden. Es wird eine Abschlags⸗ zahlung auf die Forderung der Statthalterschaft von Schleswig⸗ Holstein geleistet und die Auszahlung in diesen Tagen angewiesen werden, und endlich wird eine Reduction der Kavallerie von vier auf drei Schwadroͤnen vor sich gehen.“

ghr vor

1 Frankfurt. Fr ankfurt a. M., 20. Sept. (Fr. J.) Herr Legationsrath von Thile, Königl. preußischer Geschäftsträger beim kurhessischen Hofe, ist gestern Abend hier eingetroffen.

——

Ausland.

Frankreich. Paris, 19. Sept. Ueber die Verhandlun⸗ gen in den Minister⸗Conseils, welche jetzt täglich im Elysee gehalten werden, geben die Blätter jeden Abend die verschiedenartigsten Be⸗ richte. Wahrscheinlich ist nur die eine Angabe, daß das Ministe⸗ rium und der Präsident sich mit den Departements⸗Angelegenhei⸗ ten beschäftigen. Zwei Punkte sollen dabei im Vordergrunde stehen. Zuvörderst soll die Regierung die Voten der Generalräthe, welche eine Verfassungs⸗Revision wünschen, diskutiren und ein Theil der Minister der Ansicht sein, daß die Regierung durch dieselben zur Vorlage eines Projektes der Verfassungs⸗Revision berechtigt sei, während ein anderer Theil dieses Verfahren inconstitutionell und gefährlich findet. Außerdem nehmen die Wünsche der Gemeinden, welche der Präsident während seiner Reise vernommen, die Auf⸗ merksamkeit der Minister in Anspruch. Man eilt um so mehr mit deren Erfüllung, als einige legitimistische Repräsentanten beabsichti gen, nach dem Wiederzusammentritte der gesetzgebenden Versamm⸗ lung mehrere Departements⸗Wünsche zu Gegenständen der parla⸗ mentarischen Initiative zu machen.

Der von Pernambuco wegen erlittener Insulten abgereiste und bereits hier angekommene französische Konsul Sentis hat eine län⸗ gere Audienz beim Minister der auswärtigen Angelegenheiten ge⸗ habt, der sein Benehmen vollkommen billigt. Der hiesige brasilia nische Gesandte hat die zuversichtliche Hoffnung ausgesprochen, seine Regierung werde volle Genugthuung geben, wenn dies nicht bereits geschehen sei. 1 1 Der Präsident der National⸗Versammlung, Dupin, welcher kürzlich in Paris angekommen ist, erschien gestern im Konferenzsaale der National⸗Versammlung. Man bestürmte ihn mit Fragen über seine Ansichten von der gegenwärtigen politischen Lage. Er erklärte seiner Ankunft liege kein politischer Umstand zu Grunde, er sei über die öffentliche Stimmung nicht beunruhigt. Seine Ueberzeugung sei, daß kein Aufstand gegen, aber auch keiner für den Präͤsidenten gelingen werde. Man liest in der Presse: „Vor einigen Tagen hatten meh⸗ rere Franzosen, welche vor dem Schlosse von Richemont vorüber kamen, die Aufmerksamkeit, bei der Herzogin von 8 Karten abzugeben. Sie wurden sofort eingeladen, sich in den Sa⸗ lon der Prinzessin zu begeben, welche ihnen, den Grafen von Paris an der Hand, für ihre Achtung und Sympathie ihre Erkenntlich⸗ keit aussprach. Einer der Besucher glaubte die Politik anschla en zu müssen, und versicherte die Herzogin von Orleans, daß Fragt. reich sehnlichst die Rückkehr der Juli⸗Dynastie wünsche und glücklich sein werde, wenn der Graf von Paris als Erbe Ludwig Philipp's in die Tuilerieen einzöge. „Gott gebe es und möge vor Allem Frankreich es wünschen“ antwortete bewegt die Herzogin von Or⸗ leans. Ein Zeuge der Scene hat uns diese Antwort mitgetheilt Sie beweist eben nicht, daß die Fusion, zu deren Unterhändler Sal⸗ vandy sich gemacht, sehr im Gange sei.“

Folgendes ist der Text der Testaments⸗Klausel Ludwig Phi⸗ lipp's in Bezug auf die Testaments⸗Exekutoren: „Ich ernenne zu meinen Testaments⸗Vollstreckern Herrn Dupin, Baron Laplange⸗ Barris, Grafen Montalivet, Herzog von Montmoreney und Herrn Scribe, und schätze mich glücklich, ihnen dieses Zeugniß meines Zu⸗ trauens und meiner Gesinnung gegen sie zu geben.“ Am 15. September wurde im Schlosse Randau bei Clermont Ferrant ein Trauergottesdienst für Ludwig Philipp gehalten.

Der General Piat, Präsident der Gesellschaft des 10. Dezem ber, richtet heute einen neuen Brief an das Journal des De bats. Er erklärt darin, diese Gesellschaft sei keine geheime, er⸗ fülle alle gesetzlichen Bedingungen und habe weder politischen An⸗ strich noch Ziel. Die Devise der Gesellschaft sei: Einigkeit, Barm⸗

8

herzigkeit, Ordnung und Arbeit. Das Journal des Débats bemerkt hierzu: „Die Rolle, die allgemein der Gesellschaft des 10. Dezember zugeschrieben wird, bei den gewaltthätigen Scenen, welche die Rückkehr des Präsidenten veranlaßte, hat die öffentliche Mei⸗ nung der Art und so ernsthaft aufgeregt, daß Erklärungen der Regierung unerläßlich geworden sind. Mögen der Minister des Innern oder der Polizeipräfekt uns ihre Meinung über Charakter und Handlungen dieser Gesellschaft mittheilen.“ Auch das Journal L'Ordre schenkt den Versicherun⸗ gen des Präsidenten der Gesellschaft des 10. Dezember keinen Glauben. Der obige Brief ist ihm nur ein Leugnen, denn auf die Frage nach den Ursachen bonapartistischer Ruhestörungen erhalte man immer die unveränderte Antwort: Die Gesellschaft des 10. De⸗ zember. „Warum geben nicht nach den letzten Scenen achtbare Mit⸗ glieder derselben ihre Demission? Wir sind daher überzeugt, daß die Gesellschaft einen politischen Zweck verfolge.“ General Piat's bonapartistische Vergangenheit lasse keinen Zweifel darüber. Ueber⸗ haupt gelte das Wort eines Privatmannes nicht, wo es sich um offizielle Widerlegung seitens der Regierung handle.

Mehrere spanische Naturforscher sind auf ihrer wissenschaftlichen Ver⸗

Reise nach Berlin und Wien hier durchgekommen.

Ein Schreiben aus Konstantinopel berichtet von neuen wickelungen der Pforte mit Oesterreich wegen der ungarischen Flüchtlinge. Nach Ansicht der Pforte ist nämlich die Internirungs⸗ frist mit nächstem Monate abgelaufen und daher ein Regierungs⸗ Dampfschiff in Bereitschaft, die Internirten nach England oder Amerika zu bringen. Bereits war das Reisegeld 125 Fr. für den Kopf angewiesen, als der Vertreter Oesterreichs in Konstantinopel, Herr von Klezel, eine verwahrende Note einlegte, welche den Zeit⸗ raum eines Jahres erst von Beginn der Internirung rechnen will. Die Pforte hat sehr energisch darauf geantwortet und der Minister⸗ Rath Oesterreichs Forderungen als ungegründet abgewiesen. Die Pforte will nicht nachgeben und hat sich an England und Frank⸗ reich gewendet. Rußland ist scheinbar ganz neutral.

Großbritanien und Irland. London, 19. Sept. Gestern hielten die Direktoren der Ostindischen Compagnie eine Sitzung im East India House, in welcher General⸗Lieutenant Sir William Maynard Gomm zum Ober⸗Befehlshaber aller Truppen der Compagnie in Indien ernannt wurde.

Die Lords der Admiralität haben Befehl gegeben, die West⸗ küste von Cork genau zu besichtigen, um sich zu überzeugen, ob die⸗ selbe für eine Station der transatlantischen Paketboote und für einen Schutzhafen geetgnet sei. Drei Regierungs⸗Kommissäre haben sich bereits an Ort und Stelle verfügt.

Ein Band Parlaments⸗Tabellen (Blue book) von beträcht⸗ lichem Umfange ward gestern ausgegeben. Er enthält den Bericht und Ausweis über die Gefängniß⸗Disziplin, welche dem besonderen Comité des Unterhauses vorgelegt worden waren.

Der Times war von ihrem pariser Korrespondenten mitgetheilt worden, man behaupte in dortigen politischen Kreisen, daß die bri⸗ tische Regierung auf die Vorstellungen auswärtiger Mächte eingewil⸗ ligt habe, gewisse Maßregeln gegen die in England lebenden Flücht⸗ linge zu ergreifen. Ueber dieses Gerücht äußert nun die Times sich in folgender Weise: „Die pariser Politiker begreifen nicht, wie die Anwesenheit einer Masse von Flüchtlingen aus allen Theilen Europa's weder uns, noch unseren Nachbarn Gefahr drohen könne. Die pariser Politiker verstehen eben den gesunden Verstand des englischen Volkes nicht. Der Anfall auf General Haynau erscheint ihnen als ein Werk der deutschen Demokraten und anderer Auf⸗ ruhrstifter vom Festlande. In dem Meeting, wo einige sogenannte Sozialisten und rothe Republikaner den betrunkenen Wilden von Bankside ihren Dank votirten, sehen sie bereits eine furchtbare Coa⸗ lition zwischen britischen und ausländischen Revolutionairs; und sie erstaunen über die Lässigkeit unserer Regierung und über die Ruhe, mit der unsere achtungswerthen Volksklassen neben diesem Brennpunkt allen Unheils fortleben können. „England wird auch schon an die Reihe kommen, heißt es in ganz Europa: die Feinde der Ordnung fliehen dahin, wie die Geier, wo sie Beute wittern. Englands Stunde muß bald schlagen. .. Wir können dagegen mit der größten Zuversicht unseren pariser Freunden mittheilen, daß die englische Regierung gar nicht die Absichten hat, irgend welche Maßregeln gegen politische Flüchtlinge zu ergreifen. England bleibt, was es immer gewesen: das Asyl aller Nationen. Wir würden einen Ver⸗ rath an dem Geiste unserer Verfassung begehen, es wäre der höchste Undank von Vielen unter uns, deren Vorfahren in diesem ihrem Adoptivlande eine Zuflucht fanden, wenn wir ohne die dringendste Nothwendigkeit an die Ausschließung ober sonstige Mißhandlung politischer Flüchtlinge dächten. Eine solche Maßregel wäre nur ge⸗ setzlich durch einen Alien Act, und die letzte erlosch im Laufe dieses Jahres. Beim Schluß der Sitzung wurde die Verkündigung ihres Erlöschens mit allgemeinem Beifall aufgenommen, ein Beweis, wie wenig solche Maßregeln dem Geschmacke des Engländers zusagen... Wenn die Vorsehung ein Land zum Asyl für Europa ausersah, so ist es diese Küste, die jeder Invasion unzugänglich ist, und unter dieser Bevölkerung, die so schwer sich aufregen läßt. Der Flüchtling in England vegetirt in Sicherheit. Er findet keine Feinde, aber auch keine Bundesgenossen. Seine Theorieen welken und fallen wie die Blätter eines Baumes, der nach einem ungünstigen Boden verpflanzt wurde. Kein Argwohn, keine Spionage belästigt ihn; mit dem Passe hat er jede Furcht für seine persönliche Sicherheit weggeworfen, aber er kann andererseits auch nichts ausrichten. Ledru Rollin und Louis Blanc phantasiren hier vergebens; sie lassen drucken, was ihnen gefällt, kein Censor kann sie daran hindern, aber das Publikum liest es nicht. England ist in der That ein Asyl, doch irren wir uns nicht, so möchte man⸗ cher Flüchtling lieber die Bastille als dieses Asyl bewohnen. Einige Tausend deutsche Arbeiter leben in London; sie haben gewiß ihre Fehler, aber sie bedrohen weder den Handel noch die Sicherheit des Staats. Ein Ausländer zeigt sich nie bei einem öffentlichen Meeting, es sei sozialistisch oder philantropisch, ohne daß man ihn belächelt. Dasselbe gilt von der literarischen Thätigkeit der gebilde teren Flüchtlinge. Sie mögen wohl im Stande sein, irrige Mei⸗ nungen über ihre eigene Heimat zu verbreiten, aber die Erfahrung zeigte, daß sie stets nur einen sehr mittelbaren und unbedeuten⸗ den Einfluß auf unsere Politik üben werden England selbst hat demnach von der Anwesenheit der Flüchtlinge Nichts zu fürch⸗ ten; die Gefahr jedoch, mit der die Anhaͤufung der Flüchtlinge un⸗ sere Nachbarn bedrohen soll, ist außerordentlich übertrieben worden. Flüchtlinge können nur dann Bedeutendes ausrichten, wenn sie im Stande sind, eine Allianz zwischen einer fremden Regierung und einer sehr mächtigen Partei in ihrem eigenen Lande herzustellen; mächtig wären z. B. Locke und Burnett in Holland, als sie den Prinzen von Oranien mit den Unterthanen des verblendeten Jakob II. in Verbindung setzten.“

Die Morning Chronicle, welche (wie bereits erwähnt) alle interessanteren Nachrichten über die Ausstellung auch in deut⸗ scher und französischer Sprache bringen wird, zeigt heute an, daß sie die nöthigen Anstalten getroffen habe, alle auf die Ausstellung bezüglichen Annoncen in die englische, deutsche oder französische

4

Sprache übersetzen zu lassen, wobei nur die gewöhnlichen Insertions⸗ Gebühren zu entrichten sind und für die Uebersetzung nichts be⸗ rechnet wird.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 14. Sept. (Petersb. Ztg.) Der Reichsrath hat im Departement der Ge⸗ setze und in der allgemeinen Versammlung die auf Befehl des Kai⸗ sers eingereichte Vorstellung des Gendarmerie⸗Chefs und des Mi⸗ -S u“ in Betreff der zu verhindernden Einfuhr ver⸗ otener Bücher aus dem Auslande, in Erwägung ge⸗ ind be⸗ schlossen⸗ . gung gezogen und be⸗

Zur Beseitigung der bei Anwendung der bestehenden Regeln eingetre⸗ tenen Zweifel und gleicherweise, um allen Mißbräuchen im russischen Buch⸗ handel vorzubeugen, wird festgesetzt: G

1) Die aus dem Auslande an Buchhändler adressirten Bücherballen, Bücherpakete u. s. w. werden, nachdem der Einfuhrzoll dafür entrichtet, aus den Zoll⸗Aemtern, plombirt, laut näherer Bestimmung des Ministeriums der Volks⸗Aufklärung entweder an die Censur⸗Behörden oder geradezu an die Buchhändler befördert, wenn dies für angemessener erachtet wird. Im ersten Falle werden die Censur⸗Behörden, beim Empfange der Ballen, —* kete u. s. w. mit ausländischen Büchern, dieselben öffnen in Gegenwart des Buchhändlers oder seines Bevollmächtigten, welche gleichzeitig verpflichtet sind, wenn dies nicht bereits vor dem Empfange der Bücher geschehen, die Original⸗Fakiuren oder Verzeichnisse der Bücher in zwei Exemplaren beizu⸗ bringen. Nach geschehener Darlegung der Bücher laut Faktur oder Verzeichniß schreiten die Censur⸗Behörden zur Auswahl und Durch⸗ sicht derselben, und werden die der Censur bekannten und von ihr bereits früher erlaubten Bücher den Buchhändlern ohne Verzögerung ausgehändigt, eben so wie diejenigen neuen Schriften, deren Ver⸗ kaufe kein Hinderniß entgegensteht; diejenigen aber, welche nach dem Urtheile der Censur einem unbedingten Verbote unterliegen, werden versiegelt und auf Verfügung der Ober⸗Censur⸗Behörde in das Zollamt zurückbefördert, zum daselbst bis zur Abfertigung ins Ausland aufbewahrt zu werden. Der Buchhändler wird hiervon benachrichtigt und verbindlich gemacht, die be⸗ zeichneten Bücher im Laufe des Jahres ins Ausland zurückzuschicken oder nach Ablauf dieser Frist zu gewärtigen, daß dies auf seine Kosten seitens de.ae ggescheht. In Betreff der Bücher, die mit Ausnahme einiger Blätter zugelassen werden, setze ie Ce „Behö 18 sj Bücher, did vgc nbideu sehen 5 Kanchans eheeee vache ”asg 82

en. ZöTööö— 8 erabfolgen ihnen, ihrem Verlangen gemäß, so viel Exemplare davon, mit Ausschnitten, als sie zum Ver kaufe zu haben wünschen; die übrigen Exemplare und die ausgeschnittenen Blät⸗ ter behalten sie so lange zurück, bis die Buchhändler die Absicht kundgeben, dieselben ins Ausland zurückzubefördern. Alsdann werden die bezeichneten Exemplare und gleicherweise die, welche die Buchhändler den Censur⸗Behörden etwa zurück⸗ liefern, und die dann durch die früher ausgeschnittenen Blätter wieder ver⸗ vollständigt werden, auf dieselbe Weise ins Ausland zurückbefördert, wie es hinsichtlich der verbotenen Bücher bestimmt ist. Im zweiten Falle d. h. wenn das Ministerium der Volksaufklärung es für angemessener hält die vom Auslande kommenden Bücherballen, Bücherlisten u. s. w. bei der Buchhändlern selbst, an welche sie adressirt sind, zu öffnen, geschieht dies unmittelbar nachdem die Buchhändler dieselben vom Zollamte empfangen haben, in Gegenwart des Buchhändlers durch ein Mitglied der Censur⸗ behörde, welches nach Darlegung der Bücher laut Faktur oder Verzeichniß alle der Censur bekannten und bereits früher von ihr erlaubten Schriften dem Buchhändler zum Verkaufe zurückläßt. Die Durchsicht der übrigen Bücher und alle weiteren sie betreffenden Verfügungen geschehen ganz nach der oben gegebenen Vorschrift, welche hinsichtlich der in den Censur⸗Behör⸗ den geöffneten Bücherballen befolgt wird. 1t

2) Die im vorhergehenden Paragraphen vorgeschriebenen Regeln haben ihre volle Geltung auch in Bezug auf Kupferstiche, Lithographieen, Pläne, Landkarten, Noten mit untergelegten Worten u. s. w., die aus dem Aus⸗ lande eingeführt werden.

.3) Bücher und andere der Censur unterliegende Gegenstände, welche Reisende aus dem Auslande mit sich führen, werden von den Zollämtern geradezu an diejenige Censur⸗Behörde befördert, welche der Reisende selbst zu diesem Behufe bezeichnet.

1) In Bekreff der ausländischen Bücher, die für höhere gelehrte und

Unterrichts⸗Anstalten und deren wirkliche Mitglieder, denen es nach den be⸗ stehenden Verordnungen freigegeben ist, solche Bücher ohne Durchsicht der Censur zu beziehen, vom Auslande eingeführt werden, sind solgende Regeln zu beobachten:

a) Alle diese Bücher werden von den Zollämtern unmittelbar an das Ministerium der Volksaufklärung gesandt und auf Verfügung des Mini⸗ sters in dem Censur-Comité durchgesehen. Hierauf wird über unbevdingt verbotene Bücher an diejenigen Anstalten und Personen, an weiche sie adressirt sind (wenn nicht ein besonderer Allerhöchster Befehl über Zu⸗ stellung derselben an die Adressaten vorliegt), berichtet, damit sie Anstalten treffen, die bezeichneten Bücher im Laufe des Jahres ins Ausland zurückzu schicken, und werden dieselben, nach Empfang der darauf bezüglichen Ant⸗ worten, seitens des Censur⸗Comités der ausländischen Schriften und un⸗ ter Siegel dieses Comité's an die betreffenden Zollämier befördert zur Abfer⸗ tigung ins Ausland. Wenn diese Abfertigung in Jahresfrist von den be⸗ theiligten Anstalten oder Personen nicht veranlaßt worden, so werden die bezeichneten Bücher mittelst einer desfalls zu erbittenden allerhöchsten Ge⸗ nehmigung, der Kaiserlichen öffentlichen Bibliothek überantwortet. Die übrigen Bücher anlangend, welche nur hinsichtlich des allgemeinen Umlaufs im Publikum nicht erlaubt sind, so werden sie, unter Beidrückung des Stem⸗ pels des genannten Censur⸗Comits’'s auf das Titelblatt jedes Bandes, laut Verfügung des Ministeriums der Volksaufllärung den Adressaten ausge⸗ händigt, welche dafür einen Revers auszustellen haben, daß sie die Bücher bei sich und nur zum eigenen Gebrauche halten und nicht anderen Perso⸗ nen mittheilen wollen. 1

b) Wenn ein Mitglied höherer gelehrten oder Unterrichtsanstalten seine

Stellung als solches aufgiebt, indem es seinen Abschied nimmt oder in ein Dienstverhältniß anderer Art tritt, ist es verpflichtet, alle auf diese Weise erhaltenen verbotenen Bücher der Direction seiner Anstalt zu übergeben; aus der Zahl derselben werden diejenigen, welche mit Ausnahme einiger Blätter zulässig sind, dem, der sie zur Durchsicht eingereicht, mit den für nöthig erachteten Ausschnitten wieder zugestellt; die übrigen verbotenen Bücher nimmt die betreffende Anstalt in ihre Bibliothek, indem sie dem austreten⸗ den Mitgliede eine durch gegenseitige Einwilligung zu bestimmende Entschä⸗ digungssumme zahlt. Falls man sich über den Preis nicht einigen sollte, bleibt es der Entscheidung des Ober⸗Chefs überlassen, schließlich eine an⸗ gemessene Entschädigung zu bestimmen. Demgemäß wird auch im Falle des Ablebens eines Mitgliedes der höheren gelehrten oder Unterrichts⸗An⸗ stalten verfahren und den Erben des Verstorbenen für die der Anstalt aus seinem Nachlasse verbleibenden Bücher eine Entschädigung gezahlt.

c) Ueber die verbotenen Bücher, welche auf die bezeichnete Weise den genannten Anstalten und ihren Mitgliedern verabfolgt werden, führt das Censur⸗Comité ausländischer Schriften ein besonderes Verzeichniß, worin bei jedem Buche bemerkt wird, wann und wem es zugestellt worden.

5) Der Verkauf von Büchern durch Herumträger auf Straßen und Plätzen in den Hauptstädten und an solchen Orten, wo sich Buchläden be⸗ finden, wird untersagt. Wer überführt wird, Bücher auf diese Weise ver⸗ fauft zu haben, unterliegt, außer der Confiscation der Bücher und sämmt⸗ licher übrigen Waaren, die etwa gleichzeitig von ihm feilgeboten werden, im ersten Uebertretungsfalle einer Geldstrafe von 10, im zweiten von 20, im dritten von 30 R. S. u. s. w., jedesmal einer um 10 R. S. höheren Strafe. Befinden sich unter diesen Büchern solche, welche die Censur noch nicht gutgeheißen oder bereits verboten hat, so wird der Schuldige, nach Maßgabe der Kategorie, in welche diese Bücher gehören, zu den im Stras⸗ Gesetzbuche Art. 1314 und 1315 festgesetzten Strafen in ihrer ganzen Strenge verurtheilt.

Dieser Beschluß ist den 8. Mai d. J. allerhöchst bestätigt und dem dirigirenden Senate vom Verweser des Justiz⸗Ministeriums behufs weiterer Verfügung mitgetheilt worden.

Dänemark. Kopenhagen, 19. Sept. (B. H.) Eine amtliche Bekanntmachung aus dem Kriegsministerium macht bekannt, daß, wie aus dem Marinebericht hervorgehe, die Besatzung von Eckernförde am 12ten Abends, als die Abtheilungen bei Kochendorf und Kosel sich gegen Missunde zurückgezogen und die feindliche Stärke gegen Eckernförde gerückt, die Stadt ohne Gefecht verlassen