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„Ew. Hochgeboren erhalten hierneben Abschrift dersjenigen, De⸗ pesche des Fürsten zu Schwarzenberg vom lsten v. M., vSe- na Kaiserlich österreichische Gesandte am hiesigen 826en. 3. Diese Prokesch⸗Osten, der Königlichen Regierung nithetheitt sa.n 1en. Depesche bespricht, unter Bezugnahme auf die üs 69 der seitens schriften vom 30. Dezember v. J. und 30. Mai . 8 Ben der Kaiserlichen Regierung versuchte Annäherung 5 und das Ver⸗ der von ihm erstrebten Zoll⸗ und Handels⸗Einigung, insbesondere halten Preußens zu diesen Bestrebungen, vo e hervorgehoben wird, daß die preußische “ für die Ge⸗ terlassen habe, der Anerbietungen “ son⸗ neral⸗Konferenz zu Kassel bestimmten 8 men e aufgenomn⸗ dern auch unter die dort gestellten An Annähe men habe, welche wenig geeignet seien, die 1 In letzterer rung und Verschmelzung der Interessen, ju a Preußen die ver⸗ Beziehung wird darauf aufmerksam “ in Frage gestellt, tragsmäßige Zollfreiheit der böhmischen Aüschen Cö“ die Erhöhung des Einfuhrzolles en Mese handlung Aber die Elb⸗ Einfuhr⸗Artikeln beantragt W“ deutschen Standpunkt zn ferl⸗ zölle, Elbzölle auf die Hälfte als ein nicht zn len, 8G Marimum betrachtet, so wie überdies diese “ den Beschlüssen der kasseler Zoll⸗ Konferenz in 2 etreff ligung pfuhr⸗Abgaben abhängig gemacht habe. Die österreichische “ hält sich indeß verpflichtet, Preußen 1 nem aufrichtigen Eingehen auf ihre Zolleinigungs⸗ zufordern. Zu dem Ende beantragt dieselbe, n6 sh pr 118. Regierung bei der General⸗Konferenz in Kassel 99 9. hüceftgn e, daß entweder unmittelbar eine allgemeine deutsche Zo 8 söln Vorbereitung und zum eventuellen Abschluß der österrei 88 sch 8 Zolleinigung berufen, oder daß Preußen, Bayern und L 68 den übrigen Zollvereins⸗ Regierungen CCCC hhcg des Zollvereins mit Oesterreich, 1 auf Grund der in en ge 8 Denkschriften enthaltenen Vorschläge über die E“ die bis zum Eintritte dieser Zolleinigung zu vereinbarenvden gege 8 seitigen Verkehrs Erleichterungen in Verhandlung zu treten, he Ergebnisse demnaäͤchst als Grundlage eines allgemeinen in Fran ur g. M. abzuhaltenden deutschen Zoll⸗Kongresses zu benutzen 1 würden. Nachdem diese Depesche der Gegenstand sorgfältiger 8 wägung auf Seiten der Königlichen Regierung E11““ ich bei der zeitigen Abwesenheit des Staats⸗Ministers von Schleinitz keinen Anstand, Ew. Hochgeboren LP gebenst zu eroͤffnen. Die Königliche Regierung hat ihre Ansi tG üͤber die in der Denkschrift vom 30. Dezember v. J. gestell⸗
8 ar 1eees ; 8 22 4S ten Anträge der Kaiserlichen Regierung in der Note vom 28. Fe
bruar d. J. ausfuührlich dargelegt. Sie ist hierbei nicht stehen ge⸗ blieben, sondern hat zur Bethätigung ihres bereitwilligen Entgegenkom⸗ mens durch Absendung eines Bevollmächtigten nach Wien noch ei⸗ nen Schritt weiter gethan, welcher nur geeignet sein konnte, die aufrichtigen Ansichten der Königlichen Regierung vollkommen zu bekunden. Nach den diesfälligen Erfahrungen und nachdem die
Königliche Regierung ihre Auffassung der in der Denkschrift vom
30. Dezember vorigen Jahres enthaltenen Vorschläge durch Mit⸗ theilung der Note vom 28. Februar dieses Jahres zur Kenniniß sämmtlicher Vereins⸗Regierungen gebracht, hatte dieselbe die wei⸗ teren Anträge österreichischerseits zu erwarten. Dieselbe konnte zu einer wiederholten Anregung des Gegenstandes ihrerseits Aieh so weniger Veranlassung sehen, als die Kaiserliche Regierung Be⸗ denken getragen hatte, in Unterhandlungen auf der diesseits ange⸗ betenen Basis einzutreten und die Königliche Regierung sich nicht bewogen fand, ihre nach reiflicher Erwägung gefaßten Absichten in der Sache zu modifiziren, in der in Bezug genommenen Denkschrift vom 30. Mai d. J. aber für die Königliche Regierung kein
Anlaß zu einer Wiederaufnahme liegen konnte, da ihr solche öster⸗
reichischerseits nicht mitgetheilt worden ist. Inmittelst ist dem Wunsche der Kaiserl. Regierung, ihre Anträge im Schoße der kasseler General⸗Konferenz zur Sprache gebracht zu sehen, aus
1¹ abe⸗
Veranlassung einer in dieser Beziehung von der Königlich bap⸗ rischen Regierung gemachten, in Wien ohne Zweifel bekannten Proposttion entsprochen worden, und es hat hiermit der nächste Zweck der Depesche des Fürsten zu Schwarzenberg seine Erledi⸗ gung gefunden. Es wird nicht erst der wiederholten Versiche⸗ rung bedürfen, daß die Königl. Regierung mit aller Mufeichigkett auch auf der kasseler Konferenz bestrebt sein wird, zur Errei⸗ chung eines Zieles mitzuwirken, dessen großartige und nationale Bedeutung auch diesseits fortdauernd in vollem Umfange erkannt wird. Was die einzelnen, in der gedachten Depesche zur Sprache gebrachten Punkte angeht, so darf ich mich wegen der böhmischen Leinen und der Elbzölle auf die hierüber der Kaiserlichen Regie⸗ rung besonders zugegangenen Mittheilungen, von denen die eine am 21. Juli d. J. an den hiesigen Kaiserlichen Gesandten, die an⸗ dere am 17ten d. M. an Ew. Hochgeboren gerichtet worden, bezie⸗ hen. In Betreff der Verzollung der rohen Seide, der halbseidenen Waaren und der Shawls wird sich bei Verhandlung der über diese Artikel von Seiten Preußens und von anderen Seiten gestellten Anträge auf der General⸗Konferenz ergeben, inwieweit es möglich sein wird, den dieserhalb geäußerten Wünschen der Kasserlichen Regierung zu entsprechen. Ew. Hochgeboren ersuche ich ergebenst, das Kaiserliche Ministerium hiervon unter abschriftlicher Mitthei lung der gegenwärtigen Depesche in Kenntniß setzen zu wollen.
Berlin, den 31. August 1850. — (gez.) Graf von Bra ndenburg
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An den Königl. preußischen Gesandten ꝛc.,
Herrn Grafen von Bernstorff, Hochgeboren, in Wien.“
Bayern. München, 21. Sept. (A. Z.) Zu der am Untermain konzentrirten bayerischen Brigade unter dem Kommando des Generals Grafen Guyot Duponteil werden vier Schwadronen Chevau⸗ legers von Ansbach und die erforderliche Munitions⸗Reserve stoßen. Es ist aber völlig ungegründet, daß in Aschaffenburg ein Corps von 12,000 Mann zusammengezogen werden soll. 3 beträgt, einschließlich jener Verstärkung, gegenwärtig kaum mehr als 3500 Mann, wie Unterrichtete versichern, und ist Vorsichts hal⸗ ber zur Observation an der kurhessisch⸗bayerischen Gränze auf⸗ gestellt.
Sachsen. Dresden, 22. Sept. (D. J.) Die Finanz⸗ Deputation der zweiten Kammer hat derselben ihren Bericht über die Chemnitz⸗Risaer Eisenbahn vorgelegt. Die Deputation hat sich in eine Majorität und Minorität gespalten. Erstere bejaht die
Frage: ob überhaupt auf die Erwerbung der gedachten Bahn für Staatsrechnung Räücksicht zu nehmen sei? und befürwortet die Er⸗ werbung der Bahn zu den von der Regicrung gemachten Vorschlä⸗ gen; daß entweder a) unbedingt eine Entschädigung von 30 Rthlrn. für sede Ackie, odver b) 25 Rthlr. mit Aussicht auf mehr bei hö⸗ herem Reinertrag in den ersten zehn Betriebsjahren in der Art ge⸗ währt weet sehn Deirtedslahren in t ge⸗ 515 8 ei letzterem Vorschlage jetzt 20 Rthlr., 5 Rthlr. aber nach Ablauf der Gse ehe. der Ertrag der Bahn sich niedre zehn Jahre, und zwar auch wenn Die Wahl eines dieser beid Fer gestalten sollte, gezahlt werden. estell Die Minorität de Vorschläge ist den Actionairen frei⸗ gestellt. inori er Deputation beantragt (statt des oben
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genannten ersten Vorschlags der Regierung): 21 21 8. für allemal ein Abfindungs⸗Quantum von nur 20, a Böad⸗ im Privatbesitz befindliche Actie in zwei vierproze! nleihe 8 ** scheinen ihrer auf den Staat übergehenden Unleihe rie Ia. = 10 Rthlr. nebst den Coupons über ie seit dem 1. Juli 1849 erwachsenen Zinsen, worauf 8 8 ass einen jährlichen Betrag Stückzinsen zuzulegen haben, als Kaufp 8 rwäl erde, oder (zu d eiten Vorschlage) b) daß die Di⸗ gewährt werde, oder (zu dem zw Besah. nassg⸗ vidende erst nach den ersten zehn Betriebejahren nach ds g setzung der ganzen Linie von Dresden über Freiberg und hemnitz an die Sächsisch⸗Bayerische Eisenbahn berechnet, und daß, wenn der 25fache Betrag derselben nicht. 15 Rthlr. für die Actie gäbe, falls 15 Rihlr. auf jede im Privatbesitz befindliche Actie, mit Aus⸗ schluß der noch vorräͤthigen, gewährt, und daß daher für jede Actie im Privatbesitz vier Wochen nach Vertrags⸗Abschluß nicht 20 Rthlr., sondern nur 10 Rthlr. in einem vierprozentigen Schuldschein von 1847 Serie Ia. à 10 Rthlr. nebst den Coupons über die seit dem 1. Juli 1849 erwachsenen Zinsen, worauf jedoch die Actien⸗ Inhaber einen halbjährigen Stück⸗Zinsenbetrag baar zuzulegen haben, geleistet und außerdem ein „Anwartschafts⸗Schein“ auf Nachzahlung des diesen Abschlagsbetrag übersteigenden Werths der Actie und jedenfalls auf Nachzahlung von 5 Rthlrn. ausgeantwor⸗ tet werde. * Der bisherige Bauaufwand der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahn hat bereits die Höhe von 5,424,381 Rthlrn. errreicht, während die noch erforderlichen Baukosten mit 1,513,475 Rthlrn. veranschlagt sind, so daß der Gesammtaufwand 6,937,856 Rthlr. oder für die Meile 786,200 Rthlr. betragen würde. Im Falle die Vorschläge der Regierung nach dem Antrage der Majorität der Deputation die Genehmigung der Kammer erhalten, würde gegenwärtig jedoch nur noch ein Postulat von 1,917,611 Rthlrn. zu bewilligen sein, in welchem zugleich eine Summe von 242,485 Rthlrn. inbegriffen ist, welche der Fiskus von der Gesellschaft noch zu forden hat. Die zu bewilligende Summe gestaltet sich folgendermaßen: Der wahre au⸗ genblicklich zu bestreitende Bedarf besteht in a) 1,513,475 Rthlr. fernerweiter Bauaufwand, b) 886,950 Rthlr. Abfindungsquantum für 29,565 Stück Actien 30 Rchlr., 0) 153,851 Rthlr. schwebende Schuld der Gesellschaft, in Summa 2,554,276 Rthlr. Hierzu sind aber als hereits vorhanden zu verwenden 879,150 Rthlr. Prioritäts⸗ Anleihe⸗Obligationen, die noch nicht verausgabt waren, und 27 7,000 Rthlr. dergleichen in der Staatskasse als Pfand befindlich „ also 1,156,150 Rthlr. in Summa, so daß nur noch 1,398,120 Rthlr. zu beschaffen bleiben. Nach allen diesem rathet die Majerität der Deputation in Bewilligung des nöthigen Postulats der, Kammer an: dieselbe wolle sich gegen die Staats⸗Regierung erklären, daß sie 1) die Löschung der Forderung von 242,485 Rthlrn. an die Gesellschaft ohne Gegenleistung genehmige; 2) die ö“ sämmtlicher Prioritäts⸗Anleihe⸗Obligationen im N . 1,156,150 Rthlrn. beantrage; 3) die Uebernahme der 2 Millionen Prioritäts⸗Anleihe als künflige Staatsschuld geschehen lasse, und 4) die Bemilligung der fernerweit nöthigen baaren Summe von 1,398,126 Rthlrn. dergestalt ausspreche, daß ieselbe. nach stehend unter 1, 2, 3 genannten Summen auf die Bedürfnisse des außerordentlichen Budgets übertragen werde.
Hannover. Osnabrück, 22. Sept. (W. Ztg.) Mi⸗ nisterial⸗Vorstand Stüve, der schon seit mehreren Monaten erwar⸗ tet wurde, ist vorgestern Abend hier zum Besuch auf einige Tage eingetroffen und zwar, ohne indessen Besorgniß zu erregen, un⸗ päßlich.
Württemberg. Stuttgart, 23. Sept. Die Majo⸗ rität der Wahlen für die Kammer ist in demokratischem Sinne aus gefallen.
Baden. Karlsruhe, 24. Sept. Die Volkskammer bean⸗ tragt die Vermittelung der Union in Kurhessen und Verhinderung unionsfeindlichen Einschreitens.
Hessen. Kassel, 20. Sept. (F. J.) An sämmtliche hier noch weilende Kurfürstliche Haus⸗ und Hofbeamte ist der Befehl Fergangen, sich bis Mitte der nächsten Woche bei Verlust ihrer Stel⸗ len nach Wilhelmsbad, Frankfurt und Hanau zu begeben. Auch die bei den Wasserkünsten in Wilhelmshöhe beschäftigten Techmiker haben Ordre erhalten, ihre Verrichtungen einzustellen.
Hanau, 22. Sept. (Fr. J.) Der hiesige Stadtrath s am heutigen Tage die nachstehende Petition an den Kurfürstern Königliche Hoheit nach Wilhelmsbad abgehen lassen:
I
Königliche Hoheit! 8 X““ „Die huchste Verszveang vom 17ten d. M., “ G“ Regierung nach Wilhelmsbad verlegt wird, “ b b Behörden Kurhessens pflichtwidrigen Verhaltens und G zu Ihren Unterthanen die Erwartung aus, daß viesel en 1 gierung in Ihren auf E11““ der Landesverfassung gerich⸗ teten Bestrebungen unterstützen würden. 8 teten Begrehiche Hoheit. Der gehorsamst unterzeichnete Stadtrath von Hanau kann, den Thatsachen und Ereignissen der letzten Zeit gegenüber, nur von der Voraussetzung ausgehen, daß Höchstsie über die allgemeine Stimmung des Landes falsch berichtet sind und noch fortwährend falsch berichtet werden, und hält es daher für Pflicht, über die öffentliche Meinung, wie sie in Ansehung der Maßnahmen Ihrer Regierung, insbesondere vom Monat Septem⸗ ber dieses Jahres, sich kundgiebt, Ihnen ein eben so wahrheitsge⸗ treues, als unumwundenes Zeugniß abzulegen. „Ihre jetzigen Minister, Königl. Hoheit, erklärt die allgemeine Stimme für Ihre ärgsten Feinde und für Männer, die es nicht blos auf den Umsturz der kurhessischen Staatsverfassung, sondern zugleich auch auf den Ruin Ihres Kurfürstlichen Hauses Mes sehen haben, und die Sie gleichwohl wie Schlangen am eigenen Busen erwärmen. Verurtheilt durch die öffentliche Meinung, ja fast er⸗ drückt durch die Wucht der ganzen deutschen Volksverachtung, wis⸗ sen diese Menschen zwar wohl, daß sie keinen sicheren Aufenthals⸗ ort, keine ruhige Stätte mehr haben. Aber dennoch treten sie nicht zurück, dennoch fahren sie fort, ihr verzweifeltes Spiel zu treiben; ja sie verbarrikadiren sich lieber in einem Badeort, als daß sie der Stimme der Vernunft und des Rechts Gehör schenken. Eine der⸗ artige Situation ist unerhört in den Annalen deutscher Fürsten⸗ eschichte. 1 basch „Königliche Hoheit! Das hessische Volk steht nicht auf Ihrer Seite. Ihre gegenwärtige Regierung befindet sich vielmehr, von wenigen Verblendeten und Eigennützigen abgesehen, in vollkommen⸗ ster Isolirung vom Volke. Ihre Behörden sind keinesweges pflicht⸗ widrig, sondern umgekehrt gerade pflicht⸗ und verfassungstreu, und schon die ganze gesetzliche und würdevolle Haltung des Volkes wird Ihnen andeuten müssen, wo diejenigen zu suchen sind, welche Recht und Gesetz mit Füßen getreten und die Landesverfassung gebrochen haben. „Königliche Hoheit! Machen Sie Ihren Frieden mit dem Lande und beendigen Sie einen Zustand, welcher, sein Ausgang sei auch wie er wolle, jedenfalls nicht zu Ihren Gunsten ausschlagen
kann. Bedenken Sie, daß eine constitutionelle verfassungsmäßige Regierung mit Ministern dieses Schlages unmöglich ist und Ihnen also mit diesen Ministern kein anderer Ausweg bliebe, als die Ver⸗ fassung zu beseitigen und ein rein despotisches Regiment einzu⸗ führen! .
„Königliche Hoheit! Erfüllen Sie unsere gehorsamste Bitte, geruhen Sie, den Sitz der Regierung wieder in die Hauptstadt des Landes zurückzuverlegen und Ihre pflichtwidrigen Minister zu ent fernen, indem Sie sich, der höchsten Zusicherung vom 11. März 1848 gemäß, mit Männern umgeben, welche das Vertrauen des Landes besitzen.
„Ehrfurchtsvoll verharrt Königlicher Hoheit gehorsamster Stadt⸗ rath zu Hanau. Hanau, am 21. September 1850.“
Frankfurt, 23. Sept. (D. Ztg.) Die kurhessische Regie rung hat sich bekanntlich an den Bundestag gewendet. Der Bun destag hat vorgestern den Beschluß gefaßt: Daß die kurhessische Regierung die Steuern nach wie vor erheben und den Widerstand dagegen durch alle „verfassungsmäßigen“ Mittel zu brechen suchen solle. Auf den Fall, daß sie hiermit nicht zu Stande kommt, ist den Regierungen von Hannover und Württemberg aufgegeben den, Truppen (10,000 Mann) bereit zu halten und beim Enn Wink zur kräftigen Handhabung des durch die Se 7. September verkündigten Kriegszustandes EETö1““ zu lassen. Man erfährt übrigens, daß alle Schritte, 1ee 1 Hassenpflug gethan, aus gemeinsamen Berathungen niiß 98 sc 88s Bundestags⸗Gesandten hervorgegangen sind, und daß er b
““ BET don, vom 4. und 7. September vorsichtig gewesen ist, die Verordnungen vom — LE vor ihrer Bekanntmachung dem engeren Rathe zur Durchsicht u Approbation vorzulegen.
6 Frankfurt a. M., 24. Sept. (D. R.) Der Bundestag erklärt die kurhessische Steuerverweigerung bundeswidrig und for⸗ dert die Regierung zur Herstellung gesetzlichen Zustandes durch geeig⸗ nete Mittel auf, behält sich auch die geeigneten Maßregeln vor.
Hessen und bei Rhein. D armstadt, 21. Sept. (Frankfurter Journ al.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der Bericht des Finanz Ausschusses über die Prorogation der Steuern bis zum Schlusse dieses Jah⸗ res und den Steuerverweigerungs⸗Antrag des Abgreordn. Lehne durch die Herren Müller⸗Melchiors und Diehm erstattet. Der Erstere verlas den Bericht. Nach einem Rückblick in die mit Will⸗ kürmaßregeln gegen Gesetz und Recht angefüllte Vergangenheit ent wickelte er in demselben, wie dermalen den Ständen die 7te Ver⸗ längerung des Finanzgesetzes angesonnen wird. Weiter folgt ein Zahlennachweis, wie die angekündigten Ersparnisse nur solche Realitäten betreffen, welche später größere Auslagen erheischen, wie z. B. an Chausseen, Fluß⸗ und Dammbau, während in den eigentlichen Rubriken von der Hofhaltung, dem Militair, den Pensionen ꝛc., den vielfach gegebenen Versprechungen zuwider, die Ausgaben bedeutend erhöht seien, so daß ein D efizit von mehr als 2 Millionen vorliege. Trotzdem, daß die drückende Salzsteuer, der hohe Stempel und die verhaßte Getränkesteuer immer noch be⸗ ständen, werde jetzt auch noch eine bedeutende Erhöhung der direk⸗ len Steuern in Aussicht gestellt. Der Bericht zeigt ferner die trau⸗ rige Lage der Finanzen. Ueber die zur Eisenbahn verwendeten 9 Millionen sei bis zur Stunde keine Rechenschaft abgelegt, eben so wenig über das Papiergeld. Die Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗ Kasse Rechnungen seien seit Jahren nicht geprüft und abgeschlossen worden. Mit einem Wort: der 13te Landtag sehe sich in Unkennt⸗ niß über die Finanzlage, und bei der Nichtberücksichtigung der Wünsche des 12ten Landtags könne er in dise nur b sichtliche Mißkennung der Art. 67 und 68 der ES seitens der Staats⸗Regierung unterstellen. ꝛ ach dem eist dem Wortlaute dieser Artikel liege eine provisorische Steuer Bee willigung jetzt nicht mehr in den Befugnissen der Stände, und das Ansinnen der Staats⸗Regierung um wiederholte Bewilligung wi⸗ derspreche den Bestimmungen der Verfasung. Die Minister gin⸗ gen damit um, den Ständen jede Umgestaltung des Staats⸗ haushalts unmöglich zu machen, und jede weitere „Verwilligung werde zu einer wiederholten Auflösung und zur Verlängerung die⸗ ser verfassungswidrigen Wirthschaft auf weitere neun Monate füh⸗ ren. Außer dieser offenbaren Mißachtung des ständischen Steuer⸗ bewilligungsrechts handle es sich auch hier ferner um eine Prü⸗ fung der Regierungshandlungen des gegenwärtigen Ministeriums, und hiermit geht er auf den früher berichteten Steuerverweige⸗ rungs⸗Antrag des Abg. Lehne über, welchem er im Wesentlichen beitritt. Der Gesammt⸗Antrag des Berichtes geht wörtlich dahin: X. Bezüglich der Gesetzesvorlage der Staats⸗Regierung, die Ver⸗ längerung des Finanzgesetzes von 1845 auf das letzte Quartal 1850: 1) die zweite Kammer wolle diesem, unter dermaligen Verhältnissen den Rechten und Pflichten der Landesvertretung zuwiderlaufenden Ansinnen ihre Zustimmung versagen; 2) die zweite Kammer wolle gegen die seitens des abgetretenen Mini⸗ sters Jaup und der gegenwärtigen Räthe der Krone systema⸗ tische Mißachtung der Vorschriften der Art. 67 und 68 der Ver fassungs⸗-Urkunde und die dadurch erzielte faktische Aufhebung des ständischen Besteuerungsrechts feierlichen Protest einlegen. — . Bezüglich des Lehneschen Antrags: 1) die zweite Kammer der Stände wolle erklären und aussprechen, daß folgende Erlasse und Maßnahmen des abgetretenen Ministers Jaup und der ge genwärtigen Verwaltung die nachstehend erwähnten Grundlagen des hessischen Staatsrechts verletzen. (Kommen die 14 Beschwerde⸗ punkte des Lehneschen Antrags.) 2) Die zweite Kammer der Stände wolle zum Schutze der verfassungsmäßigen Rechte des Landes gegen die vorbezeichneten, gesetz⸗ und verfassungswidrigen, und darum nicht zu Recht bestehenden Regierungs⸗Maßregeln feierlichen Einspruch erheben. — Der Finanz⸗Ausschuß war aber nicht einstimmig; ein Mitglied desselben (der Abgeordnete Hainz) verlas ein Sondergutachten, welches Verschiebung der Berathung und Beschlußnahme über den Gesetz⸗Entwurf bis zur Vorlage der von der Regierung zugesicherten Nachweise (auf etwa 14 Tage bis 3 Wochen) verlangt. Ueber die Zeit, wann die Berathung des Berichts stattfinden solle, entspinnt sich eine Debatte, an welcher sich Müller⸗Melchiors, Reh und Volhard betheiligen; der Erstere wünscht baldige, die beiden Letzteren spätere Berathung des Berichts. Der Abg. Hillebrand spricht vermittelnd; der Präsident fixirt die Diskussion auf Mittwoch Nachmittag; wahrscheinlich wird die Diskussion auch noch den Donnerstag in Anspruch nehmen. Der Abgeordnete Paulsackel verlas hierauf seinen Antrag auf Schutz der Volkslehrer durch Aufnahme in die Kategorie der Staatsdiener. Auf verschiedene Bemerkungen des Präsidenten, und namentlich des Abgeordneten Müller⸗Melchiors, modifizirte er den Dringlichkeits⸗Antrag dahin, daß er um baldige Bildung eines Schul⸗Ausschusses bat, welche zugesichert wurde und den Secretair Steinberger veranlaßte, über die Thätigkeit des Büreau's und die Bildung der bezüglichen Ausschüsse die geeignete Mittheilung zu machen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 20. Sept. (A. M.) Die hiesige theologische Fakultät hat den Departements⸗Chef der geist⸗
lichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten, Superintendenten Rehhoff, und den als ordentlichen Professor der Theologie nach Rostock be⸗ rufenen Prediger Dr. Baumgarten, Lic. der Theologie honoris causa zu Doktoren der Theologie kreirt. Letzterer gedenkt ganz in kurzem an seinen neuen Bestimmungsort abzugehen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 23. Sept. (Meckl. Ztg.) Gestern und heute haben unter den Mitgliedern der Rechten der für aufgehoben erklärten Abgeordneten⸗Kammer Be⸗ sprechungen über die gegenwärtige faktische und rechtliche Lage der Dinge stattgefunden und zu dem Endrusaltat geführt, daß einstim⸗
mig die Abgabe einer verwahrenden Erklärung an das Gesammt⸗ Ministerium beschlossen und vollzogen ist. Da mehrere Mitglieder für den Augenblick nicht anwesend waren, jedoch gebeten hatten, ihnen die Theilnahme an der beschlossenen Maßregel möglich zu machen, so wird die Uebergabe der Erklärung erst nach Einholung der betreffenden Unterschriften erfolgen.
Vor Schluß unseres Blattes geht uns von einem Augenzeugen die Mittheilung zu, daß heute Nachmittag mehrere im Hotel de Paris versammelte Mitglieder der Linken (Moritz Wiggers, Kloß, Reinhard, Wendt, Beutler, Zesch, Meklenburg, Genzke u. A.),
naachdem sie einer Aufsorderung des Stadtwachtmeisters Behncke, auf dem Polizei⸗Büreau zu erscheinen, nicht Folge geleistet, durch meh⸗
rere Stadtdiener und Gendarmen dorthin abgeführt sind. Vorher hatten sie erklärt, als Abgeordnete hier zu sein und namentlich M. Wiggers die ihn Arretirenden darauf aufmerksam gemacht, daß sie als solche nicht verhaftet werden dürften.
Nassau. Wiesbaden, 22. Sept. (Fr. J.) Der Kon⸗ flikt unserer Staats⸗Regierung mit dem katholischen Bischof Blum zu Limburg ist durch einen Schritt des Letzteren nunmehr an einen bedeutenden Höhepunkt angelangt. Bischof Blum hat nämlich in
diesen Tagen durch das bischöfliche Ordinariat an den katholischen
Kirchenrath, Dekan Schröder zu Camp, also auch den Pfarrer von
Bornhofen, ein Schreiben ergehen lassen, wonach, im Falle die HReedemptoristen in Bornhofen ausgewiesen würden (und das ist ge⸗ schehen), die Kirche daselbst zu schließen sei und, wenn er (Kirchen⸗
rath Schröder) oder ein anderer Geistlicher gleichwohl daselbst noch
Kirche halten oder Messe lesen würde, ihn die Excommunication
treffe. — Durch unseren Kirchenbrand erhalten wir nun auch eine englische Kirche hierher, da bekanntlich die Engländer bis dahin ihren Gottesdienst auch in der evangelischen Kirche gehalten hatten.
Bereits haben die Vorarbeiten zum Neubau der englischen Kirche
begonnen.
Braunschweig. Braunschweig, 20. Sept. (W. Ztg.) Der Großherzog von Oldenburg hat am Losten d., nach⸗ dem er mit dem Prinzen Peter von Oldenburg in Rehme zusam mengetroffen war, in Braunschweig übernachtet. Es sind zwischen demselben und dem Herzoge von Braunschweig Besuche gewechselt, worauf der Großherzog die Rückreise nach seiner Residenz antrat, der Prinz Peter aber seine Reise nach Dresden fortgesetzt.
Oldenburg. Oldenburg, 22. Sept. (W. Ztg.) Der Großherzog ist vorgestern in aller Frühe von der Zusammenkunft mit dem Erbgroßherzog und dem Prinzen Peter in Rehme hierher zurückgekehrt. Der Prinz Peter von Oldenburg ist von Rehme wei⸗ ter gereist, der noch auf einer Besuchsreise verweilende Erbgroß⸗ herzog wird in etwa 8 Tagen zurückerwartet.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Arnstadt, 20. Sept. (D. A. Z.) Daß wir in diesen Tagen die erste allgemeine Ver⸗ sammlung deutscher Bienenwirthe hier begrüßen konnten, verdanken wir ohne Zweifel dem in diesem Fache der Landwirthschaft als Schriftsteller bekannten Präsidenten Busch in Eisenach, welcher seit kurzem erst, zufolge der Vereinbarung unserer Regierung mit Wei⸗ mar, seinen Geburtsort Arnstadt, wo er seither Präsident des Lan⸗ des⸗Justiz⸗Kollegiums war, mit Eisenach vertauscht hat. Die Mehr⸗ zahl der Theilnehmer an obengenannter Versammlung war aus weiter Ferne, aus München, aus der Pfalz, aus Württemberg und Schlesien hergekommen; Sachsen war nur durch ein Mitglied ver⸗ treten, und nur die württembergische Regierung hatte durch Absen⸗ dung eines von ihr ofsiziell beglaubigten Abgeordneten ihre Theil⸗ nahme bezeigt. Für das nächste Jahr wurde München zum Ver⸗ sammlungsort gewählt.
Lübeck. Lübeck, 21. Sept. (L. 3Z.) Der Commandeur der oldenburgisch⸗hanseatischen Brigade, General Graf Ranzow, wird in den nächsten Tagen hier eintreffen, um eine Inspection des hiesigen Kontingents vorzunehmen. Zu dem in Magdeburg zu⸗ sammentretenden Elbschifffahrts⸗Kongreß ist von Seiten Lübecks Dr. Krüger abgeordnet, und wird derselbe morgen dahin abgehen. Als Techniker ist der Wasserbau⸗Direktor Müller von hier deputirt, der sich bereits dort befindet.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 22. Sept. (Fr. J.) Fol⸗ gendes sind die §§. 17 bis 44 der grundrechtlichen Verfassungsbe — stimmungen (zweite Abtheilung), wie sie in der gestrigen Sitzung unserer gesetzgebenden Versammlung angenommen wurden:
S. 17. Jeder Staatsangehörige hat volle Glaubens⸗ und Ge⸗ wissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeu⸗ gung zu offenbaren. S§S. 18. Jeder Staatsangehörige ist unbeschränkt in der gemein⸗ samen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Ver⸗ brechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit began⸗ gen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen.
8 §. 49. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Ge “ staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch be⸗ schränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Ab⸗ bruch thun. „S. 20. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den allgemeinen Staats⸗ gesetzen unterworfen. Keine Religions⸗Gesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat; es besteht fernerhin keine Staatskirche. Neue Religions⸗Gesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht.
§. 21. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feler⸗ lichkeit gezwungen werden.
„Ich schwöre es, so
§. 22. Die Formel des Eides wahr mir Gott helfe.“
§. 23. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilaktes abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Civilaktes stattfinden. Die Religions Verschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß. „ S. 24. Die Standesbücher werden von den bürgerlichen Be⸗ hörden geführt. K. 25. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
§. 26. Das Unterrichts⸗ und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staates und ist, abgesehen vom Religions⸗Unter⸗ richt, der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher enthoben.
§. 27. Unterricht zu ertheilen, Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗
nuß der
lautet:
1611
Anstalten zu gründen und zu leiten, steht jedem Staats⸗Angehööri⸗ gen frei, wenn er seine Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Be⸗
schränkung. 1
§. 28. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen überall genügend gesorgt werden. Aeltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorge⸗ schrieben ist.
§. 29. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staats⸗ diener. Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volks⸗ schulen an. 3
M§. 30. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwer⸗
den schriftlich an die Behörden des Staats und der Gemeinden zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Jedem einzeln, als von Mehreren vereint und von Körperschaften und Gemeinden aus⸗ geübt werden.
§. 31. Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Hand⸗ lungen gerichtlich zu verfolgen.
§. 32. Die Staats⸗Angehörigen haben das Recht, sich fried⸗ lich und ohne Waffen zu versammeln, einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.
§. 33. Die Staats⸗Angehörigen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregel be⸗ schränkt werden. Mißbrauch des Vereins⸗Rechts wird nach gesetz⸗ lichen Bestimmungen bestraft.
§. 34. Die Bestimmungen der §§. 30, 32 und 33 finden auf die bewassnete Macht Anwendung, insoweit die militairischen Diszi⸗ plinar⸗Vorschriften nicht entgegenstehen.
§. 35. Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen wer⸗ den. Die Forderung der Entschädigung, wenn sie streitig wird, ist Rechtssache.
§. 36. Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz un⸗ ter Lebenden oder von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern. Das Recht, für die todte Hand Liegenschaften zu erwerben oder zu Gunsten der todten Hand darüber zu verfügen, kann durch die Gesetzgebung beschränkt werden.
§. 37. Die aus dem guts⸗ und schutzherrlichen Verbande flie⸗ ßenden persönlichen Abgaben und Leistungen sind ohne Entschädi⸗ gung aufgehoben; es fallen damit auch die Gegenleistungen und Lasten weg, die dem bisher Berechtigten dafür oblagen.
§. 38. Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten, sind ablösbar. Es soll fortan kein Grundstück mit einer unablösbaren Abgabe oder Leistung be⸗ lastet werden.
§. 39. Im Grund⸗Eigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagddienste, Jagdfrohnden und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben. Nur ablösbar jedoch ist die Jagdgerechtigkeit, welche erweislich durch einen lästigen mit dem Eigenthümer des belasteten Grundstückes ab⸗ geschlossenen Vertrag erworben ist. Die Ausübung des Jagdrechts aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls zu ordnen, bleibt der Gesetzgebung vorbehalten. Die Jagd auf fremdem Grund und Boden darf in Zukunft nicht wieder als Grund⸗ gerechtigkeit bestellt werden. 1 öG Familien⸗Fideikommisse erlöschen nach den gesetz⸗ lichen Bestimmungen. Die Errichtung neuer Familien-Fideikommisse oder die Vergrößerung bestehender ist untersagt.
„S. 41. Aller Lehensverband ist aufzuheben. Die Ausführungs⸗
weise bleibt der Gesetzgebung vorbehalten. J. 42. Die Strafe der Vermögens⸗Einziehung soll nicht stattfinden. 3 b §. 43. Eine Steuer kann vom Staate nur kraft eines Ge⸗ setzes erhoben werden. Die Besteuerung zu Staats⸗ und Ge⸗ meindezwecken soll immer so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen oder Güter nicht stattfindet. §. 44. Niemand darf verhindert werden, aus dem Staats⸗ Verbande zu treten, wenn er die zur Zeit bereits entstandenen Obliegenheiten gegen den Staat erfüllt. Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden.
Frankfurt, 23. Sept. (Fr. J.) Der Kurfürst von Hessen kommt tagtäglich hierher, um bei seiner Familie Besuche abzule⸗ gen. Gestern Mittag trafen mehrere hochbepackte Kurfürstliche Wagen und Marstallpferde, von Kassel kommend, hier ein. — In der gestern abgehaltenen General⸗Versammlung unserer großen Lese⸗ Gesellschaft, eine der ältesten Deutschlands, 1788 gegründet, gegen 200 Zeitschriften haltend und eine reiche Sammlung von Hulfs⸗ büchern besitzend, wurde deren fernerweitiges Bestehen durch Accla⸗ mation beschlossen.
Frankfurt a. M. (Deutsche Zeitu ng.) Die frankfurter „Gesellschaft für deutsche Reinsprache“ hat in einer am 18ten d. M. abgehaltenen Versammlung die Satzungen ihrer Wirksamkeit, wie solche von einem Ausschusse vorbereitet waren, zur Berathung gebracht. Den Vorsitz führte Herr Dr. J. M. Jost. Die Verhand⸗ lungen zeigten, daß die Stimmführer der Gesellschaft sich ihrer
Vergleich zu den drei vorhergehenden Jahren. Es lich an 8 im Juni 1850:
kamen näm⸗ 2397, im Juli 1850: bb 1848: 7715, „ „ 1848.
Vom 1. Januar bis 1. August 1849 betrug die Zahl 34,164, vom 1. Januar bis 1. August 1850 nur 25,174 w4E Au - fall von 8990 ergiebt. Es kamen 23 Schiffe von Bremen, 15 228
Havre, 7 von Rotterdam, 5 von Antwerpen, 1 von Hamburg, 1 Die Mehrzahl der Auswanderer zog nach dem
9173, zusammen 11,570 7601, 2 5,749
—6 8 7503, 5)
15,218
2 22
2 2
2) 2
von Amsterdam. Westen und Nordosten, nach Wisconsin, Michigan, S. Louis und Cincinnati, doch auch mehr als früher nach Kanada. Von denen welche in der Nähe von New⸗NYork blieben, zog die Mehrzahl Eisen⸗ bahnarbeiten dem zwar weniger einträglichen, aber sichereren Ver⸗ dienst auf Farmen vor. Weibliche Dienstboten waren wieder so gesucht, daß dem Bedürfniß nicht genügt werden konnte. Die deutsche Gesellschaft verschaffte über 1000 Personen Beschäftigung und Unterkunft. “
g Hamburg. Hamburg, 23. Sept. (B. H.) Gestern traf, Rückreise von Kopenhagen über Travemünde, Herr Elihu “ das bekannte Mitglied des Friedens ⸗Kongresses, hier ein. Auf demselben Wege ist gestern auch der Gutsbesitzer Lorenzen von Wassersleben (im Herzogthum Schleswig) aus Kopenhagen hier an⸗ gelangt, nachdem er dort mehrere Wochen lang (er war gleichzeitig mit dem Pastor Lorenzen von Adelbye und kurz nach dem Inspek⸗ tor von Krogh aus Gravenstein weggeführt worden) eine strenge Haft und vielfache Insulten zu bestehen gehabt hatte. Mit dem heutigen Vormittagszuge kam unter Anderen der General⸗Stabsarzt Prof. Stromeyer in Altona an. g
AMAusland
8 E Paris, 22. Sept. Ueber die Manöver, welche
ei Versailles stattfinden sollen, erfährt man Folgendes: Die in einem ziemlich weiten Umkreise um Paris lagernden Truppen wer⸗ den nach und nach jeden Sonntag ins Lager nach Versailles ab⸗ rücken, wo sie an diesem Tage Rast halten. Montag und Dienstag führen sie dann immer unter den Augen des Präsidenten Feld. übungen aus. Es handelt sich also nicht um eine einfache Revue sondern um periodische Manöver, denen jeder Truppentheil beiwoh⸗ nen wird.
Vom 8. bis 10. September sind in Algier drei⸗ Erdstöße verspürt worden; der längste dauerte 15 Sekunden.
Die Marine⸗Untersuchungs⸗Kommission soll am 25sten neuer⸗ dings in Brest zusammentreten.
‚Seit drei Tagen müssen sämmtliche Theater-⸗Direktoren von Paris dem Polizei⸗Präfekten jeden Vormittag einen Bericht über das Abends aufzuführende Stück einreichen. Derselbe muß den vollständigen Namen des Stückes, das Revpertoire, zu welchem es gehört, die Anzahl der Akte, den Tag der ersten Aufführung enthal⸗ ten. Das betreffende Cirkular stützt sich auf das Gesetz vom 30. Juli 1850.
Das Sisele hatte im Monat Juni die Mittheilung gemacht, daß die Erzeugnisse der Obst⸗ und Gemüsegärten der früheren Civilliste vom Präsidenten der Republik unrechtmäßig verwendet würden. Gestern stand der Redacteur dieses Blattes vor den Ge⸗ schworenen und wurde von denselben schuldig mit mildernden Um ständen erkannt. Der Gerichtshof verurtheilte ihn zu drei Monna⸗ ten Gefängniß und 2000 Franken Geldbuße.
Die Untersuchungen gegen die kalifornischen Gesellschaften tra⸗ gen bereits ihre Früchte. Gestern wurde der Direktor der „Cali⸗ fornienne“ wegen Mißbrauch des Vertrauens seiner Actionaire ver⸗ haftet. Es sind 49 Beweisstücke aufgefunden worden.
In mehreren kleinen Departemental⸗Städten finden jetzt Ban⸗ kette von Arbeitern statt, die hier Aufsehen erregen. Man will da⸗ mit die theilweise erfolgten Arbeitseinstellungen, z. B. der Tischler zu Toulouse, in Verbindung bringen.
Lady Peel und ihre Familie werden für längere Zeit in Pa⸗ ris erwartet.
Die hiesige Regierung soll ganz darauf gefaßt sein, daß die piemontesischen kirchlichen Wirren in nächster Zeit zu sehr ernstlichen Zerwürfnissen führen dürften. Der Depeschenwechsel zwischen Turin und Paris ist sehr lebhaft. Der dortige französische Gesandte, Ferdinand Barrot, hatte bekanntlich sich zum Leichenbegängniß Santa Rosa's eingefunden, was von seiner Regierung sehr miß⸗ fällig aufgenommen worden ist. Da seine Stellung zu den näch⸗ sten Folgen des Todes Santa Rosa's, also zu den gegenwärtigen Differenzen, eine schiefe ist, so war man im Ministerrathe schon ge sonnen, ihm einen Nachfolger zu geben. Nur fand sich Niemand, der diese mehr als schwierige Stellung anzunehmen geneigt gewe⸗ sen wäre und so dürfte Herr Barrot wohl nur nach Paris berufen werden, um ganz genaue und bestimmte Instructionen für alle Eventualitäten zu erhalten.
Das neue Theater⸗Censur⸗Comité hat eine Menge seit Februar 1848 aufgeführter Stücke gestrichen, welche daher nicht mehr ge geben werden dürfen. Den Reclamationen der Direktoren und Schriftsteller wird entweder gar nicht oder nur mit abschlägigen Bescheiden geantwortet.
Dänemark. Kopenhagen, 21. Sept. Mittags. (B. H.)
Aufgabe bewußt sind und eifrig streben, dieselbe würdig zu lösen und alle Abwege ähnlicher früherer Bestrebungen zu meiden. In Betreff der Sprachreinigung betrachtet die Gesellschaft alsfremd nur solche aus anderen Sprachen entlehnte Ausdrücke und Wörter, welche durch echt deutsche schon vorhandene oder auch im deutschen Sprachgeiste, ohne Zwang und ohne lästige oder gar abgeschmackte
Zusammensetzungen neu zu bildende Ausdrücke ersetzt werden können. Sie wird dabei jedoch alle dem gebührend Rechnung tragen, was ein für allemal als gut und angemessen anerkannt ist, sei es nun in altherkömmlicher Einbürgerung, oder sei es zur nöthigen Verstän⸗ digung in Kunst, Wissenschaft und Verkehr, wobei alle Völker sich mehr oder minder betheiligen und gern gemelnsame Ausdrücke an⸗ wenden. Sie will andererseits hierüber auch Belehrungen und Aufschlüsse ertheilen, um eine möglichst gründliche Kenntniß solcher Ausdrucksweisen zu verbreiten und ein sicheres Gefühl in der An⸗ wendung zu erzielen. Die Gesellschaft will daher nicht gegen wohl⸗ berechtigte Benennungen und Bezeichnungen, die eine allgemeine Geltung erlangt haben, zu Felde ziehen, noch viel weniger der Sprache allerlei abenteuerliche Bildungen aufdringen und der Sucht nach Neuerungen Vorschub leisten, sondern auf alle Weise eine tüch
tige Sachkenntniß fördern und durch sie die Reinheit, Angemessen⸗ heit und Schönheit des deutschen Ausdruckes, so weit es in ihren Kräften steht, zum Gemeingut machen.
Frankfurt a. M., 21. Sept. (D. Ztg.) Die Berichte der deutschen Gesellschaft in New⸗York für den Juni und Juli ergeben eine bedeutende Verminderung der deutschen Auswanderung im
Dem Dannewirke wird aus London geschrieben, daß Dr. Poul⸗ sen als Regierungs⸗Kommissär eine Dampfschiff⸗Verbindung zwischen London und Westjütland (Hjerting und Agger) einrichte durch ein
zum 1. April 1851 fertig werdendes Dampfboot von 120 Pferde kraft. Die Bexling. Ztg. widerlegt die Befürchtungen, als ob Kammerherr Scheel an Tillisch's Stelle zu treten bestimmt sei. Geheimerath Tillisch will die Kriminal⸗Jurisdiction den Har⸗ desvögten zutheilen und den Amtleuten entziehen.
Rach r uf.
Am 10. September d. J. starb zu Potsdam Heinrich An ton Dähling, Lehrer und Professor bei der Königlichen Akade⸗ mie der Künste und seit 1828 Mitglied des Senats derselben, im 78sten Lebensjahre. Die Akademie verliert durch seinen Hingang einen ihrer thätigsten Lehrer, seine Kollegen aber betrauern den Verlust eines Freundes, der durch die Reinheit und Biederkeit sei⸗ ner Gesinnung, wie durch die Tüchtigkeit seines Strebens, ihnen Werth war.
Sein Andenken wird in Ehren bewahrt we ihnen fortleben. 6
Berlin, den 24. September 1850.
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