Pinelli schließlich von dem Papste an eine eigens bestellte Kardinal⸗ Kommission gewiesen worden ist. Pinelli habe, in Erwartung län⸗ gerer Dauer der Verhandlungen, ein Quartier gemiethet. Von Turin sind Depeschen an ihn expedirt worden, vorläufig unbekann⸗ ten Inhalts.
Die erste General⸗Versammlung des Vereins der Philologen, Schulmänner und Orientalisten zu Berlin findet Montag, den 30. September, 10 Uhr Vormittags, in der Aula der Universität statt. Außer der Begrüßungs⸗Rede von Seiten des Präsidenten wird in dieser Sitzung die Geschäftsordnung festgestellt werden. Das erste Mitglieder⸗Verzeichniß und einige vorläufige Benachrich⸗ tigungen über die für die Versammlung getroffenen Veranstaltungen
Si sgege werden am Montage vor der Sitzung au 2 8 Herren Mitglieder werden sich Sonntag, den
29. September, Abends von 7 ÜUhr ab, im 8 den Linden 23, zu einer geselligen Zusammenkunft und Begrüßung
einfinden zu wollen.
1618
ben werden. Die
t gebeten, ergebenst g. Maͤderschen Lokal, Unter
Vorstellung: von Charl. Birch⸗Pfeiffer.
Vorstellung: Kabale und Liebe, Trauerspiel in 5 Akten, (Herr Wauer tritt bei seinem
Königliche Schauspiele. Freitag, 27. Sept. Im Schauspielhause. 151ste Abonnements⸗ 2 Im Walde. Ländliches Charakter⸗Gemälde in 4 Akten,
Im Schauspielhause. 152sͤte Abonnements⸗ b — s von Schiller. Scheiden von der Königlichen Bühne
Sonnabend, 28. Sept.
in der Rolle des Stadtmusikus Miller fang 6 Uhr.
Zunder, alter Plunder. 81 D. Kalisch. Musik von A. Schäffer.
um letztenmale auf.) An
—
Königsstädtisches Theater. — 27. Sept. Zum erstenmale wiederholt: Jung Lebensbild mit Gesang in 3 Akten, von
Freitag,
Sonnabend, 28. Sept. Auf vieles Begehren: Vorstellung des
Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann
aus Hannover, in 2 1— 99 Zwischen der 1sten und 2ten Abtheilung: Dreiunddreißig Minuten
in Grüneberg, oder: Der halbe Weg. K. von Holtei.
Abtheilungen. (Mit neuen Darstellungen.)
Possenspiel in 1 Akt, von
8
Sonntag, 29. Sept. Junger Zunder, alter Plunder.
Berliner Börse vom 26. September.
mWechsel-Course.
Eiscecnbahn- Actie!
Brief. Geld. 2 Mt.
2650 l. 250 Pl.
“ 300 Mk. Hamburg 300 Mk.
Amsterdam Kurz 150 ½¼ 2 Mt. 149 149 ⅞
Stamm-Actien. V Kapital. 1403 — 18
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Tages- Cours.
Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertrag 1849.
Prioritäts-Actien. Kapital. 3 1“ 8 5 5 Iages 8 Cours-
Simintliche Prioritäts-Actien werden durch zahrliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt
do.
3 Mt. 6 21 6 21 ⅓ 2 Mt. 79 ⅔ 2 Mt. 85 ½ 85 ⅔ 2 Mt. 101 ⅔ 2 Mte. 99 ½
1 Lst. 300 Fr. 88E11111“ 1- Fl. Augsburg 11““ 11“ 15 ) Fl.
Breslau . 100 Thlr.]
3 8 Tage — Fuls.. 100 Thlr. 2 mt. 999 1 109 vFTI. 2 Mt. 66 14
100 sRbl.] 3 wochen 107 ¼ 107
Leipzig in Courant im 14 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Inländische Fonds, Pfundbriese, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
2f. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. Geld. Gem.
preuss. Freiw. Anl 5 106 % 106¼ Grh. Pos. Pfdbr. - — 90 ½⅔
do. St Anl. v. 50/ 4 ½ 100 ½ 99 ⅔ Ostpr. Pfandbr. * —
St. Schuld-Sch. 3 ½ 86 85 ½ Pomm. Pfandbr. % 95 7¼1 943
06d.-Deichb.-Obl. 4 ½ — ’ — Kur- u. Nm. do. 3 ½ 95 5 94 ½
Sech.-Präm. 112 —
ꝙ— do. Lt. B. gar. do.
3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or.
And. Goldm. à 5th.
Disconto.
Schlesische do.
K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. do. do.
Westpr. Pfandbr. 32 Grofsh. Posen do. 4
Ausländische Fonds.
Russ. Hamb. Cert. do. IHHope 1. Anl. 4₰ do. Stiegl. 2. 4. A.
do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Est. do. Engl. Anleibe do. Poln. Schatz 0. * do. do Cert. L. A. eeee ö1 Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½ —
Poln. neue Pfdbr. 4 95 ⅔ do. Part. 500 Fl. 4
do. deoe. 300 Fl. — 136 ¾% Hamb. Feuer-K. 3 ½ — do. Staats-Pr. Anl. — —
Lübeck. Staats-A. 4 ½ 98 ⅔
IIoll. 2 ½ % Int. 2 ¾i½ — Kurh. Pr. 0. 40 th. — 32 ¾¼ 322 N. Bad. do. 35 Fl. — 18 ¼ 7. .
Berl. Anh. Litt. A. B. V do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... 99 Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger Halle-Thüringer.... Cöln -Minden SoE Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.
Oberschl. Lit. A.
Cosel-Oderberg.... Breslau Krakau-Oberschl.. Bre NI Stargard-Posen
Brie Magdeb.-Wittenb.... 4,1
Quitlungs- Bogen.
Aachen-Mastricht .. 81¾⅔ Aachen Düsseldorf..
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb.
95 a 4 bz.
90 ¼ ⸗ 4 ba. 106 G.
65 bz. u. G.
131 ½ n.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 Füeh“ 1,100,000
⸗—
64 bz. 97⅔ bz. u. 6. 19 a 4 bz.
d0 80
— *
—SESe
— —
90 ½ B. 38 ½1 bz. u. G. 82 B. 107 ½ bz. u. G. 105 B 85 B.
SI
₰7 —
do. Zweigbahn
boOd.
do. III
F IA
Freiburg. ..
70 ¾ B. 38 B. 81 ¼ 6G.
99u
— I
56 B
2
2,750,000
38 ¾ 39
97 3¾ bz.
8,000,000
do. Prior...
' Schluss-Course von Cöln-Minden 97 ½ G.
e der bedeutenden Mehreinnahme
94¼ B.
100 ¾ B
99 G.
92 B.
10¹ ½ bz. 100 ¾¼ bz. 104 ¼ 6.
99 bz. u. B. 101 ½ B. 103 B.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1 000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 100,000 1,100,000
Berl.-Anhalit.. do. Hamburg. do. do- 1II. Ser. do. Potsd.-Magd. .. do.D do. do. AdO Witt D. do. Stettiner.
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer.
(SIh eFhehnmmbe do. do.
V
n’N⸗
—
Rhein. v. Staat gar. ,; bSeeh⸗1 do. Stamm-Prier.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. ; do. III. Seriec. do. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb.
Obeéerschlesische
Krakau Oberschl...
Cosel -Oderberg
Steele- Vohwinke! do. dOo. II 8er
Breslau-Freiburg...
Berg.-Märk..
89 G. 90 ¾ B. 94 ¾˖ B. 103 ¾ bz. 102 ½ bz.
97 ⅛½ G. 98 n. 89 ½ B. 99 ½ etw.
1.5
5vv8SöSnnögöööenneöönnneeöö
₰
Börsen- Zinsen.
Ausl. Stamm-Acl.
2,050,000 650,000 4,300,000
Kiel -Altona Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
re N
——
— 3
ank-Antheilen 98 bz.
von Preussischen B fuür Rheinische Actien zu steigendem
Das Geschäft war heute im Allgemeinen bpelebt und die Course von allen Actien fest,
pesonders zeigte sich in Folg
Course vielseitige Frage.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 25. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Friedrichsd'or 113 ⁄½2 Br. Louisd'or 111 ¾ Br. Poln. Papiergeld 95 bez. Oestr. Banknot. 86 ½, 86 u. 86 ⅛ bez. u. Gld. Freiwill. Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ¾ Br. Staats⸗ Schuldscheine 85 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 113 Br. Posener Pfand⸗ briefe 4proz. 101 ¼ Br., do. 3 ½proz. 902 bez. Schlesische Pfand⸗ briefe 3½proz. 95 % Br., do. neue 4proz. 101 %˖ Br., do. Litt. B. 4proz. 100 ⁄2 Br., do. 3 ½proz. 92 ⅞ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Br., Br., do. Partiallvoose a 300 Fl. 135 Gld., Fl. 8 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 Br., do. Litt. B. 105 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 75 Br. Niederschlesisch⸗ Märkische 82 Gld., do. Prior. 103 ½ Br., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗Brieg 33 Br. Kra⸗ kau⸗Oberschles. 70 bez. Friedrich⸗Wilhelm⸗ Nordbahn 38 ½ bez. und Geld.
do. neue 4proz. 95 do. a 500 Fl. 81 ¼
95 ⅞ — ½. 4proz. 75 ½, ¼ 4 ½ proz. 83 ¾%, 83 ¾. Anl. 34: 187 Nordbahn 111 ¼ — 111 ½, 111. Gloggnitz
78 — 77 ½. Pesth 89 — 88 ¾. B. A. 1105
1 4. Sept. Met. 5proz. 75. 28 proz. 51 4 1 8
186 ½. 39: 119 ¾,
2 1
14164. Wechsel⸗Course. Amsterdam 163 Gld. Augsburg 118 ⅔ Gld. Frankfurt 118 ¾ Br., 148 Gld. Hamburg 174 Br., 173 ½ Gld. London 11.43 Gld. Paris 139 ½ Gld. K. Gold 124 ½ — 124 ½. Silber 117 ½ — 117 ½. 1 In Fonds und Actien wenig Geschäft. Comptanten höher bezahlt, schlossen offerirt. Leipzig⸗Oresdener Part. Oblig. 1082 Leipzig⸗Dresdener E. A. 134 % Gld., Schlesische 92 ½ Br. Magdeburg⸗Leipzig Altona⸗ Preuß.
Fremde Valuten und
Leipzig, 25. Sept. Gld. Lais . A. 1589 Glb. Sächsisch⸗Bayerische 86 ¾˖ Br. nitz⸗Riesa 22 ¼ Br. Löbau⸗Zittau 24 ½ Br. 218 Br. Berlin⸗Anhalt. 94 ½ Gld. Krakauer 70 Br. Kiel 91 Br. Deß. B. A. A. 151 ¼ Br., do. B. 118 Br. B. A. 97 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Gld.
31 % Br., 31 ½ Gld. 33 ½ Br., 33 1 Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 Gld., Br., 81 ½ Gld. 41 ¾ Br., 41 ⅞ Gld.
Pr. Oblig. 89 ¼ Gld. Gld. 6proz. Vereinigte Staaten 106 ¼ Br. 90 ⅔i Br., 90 8⅜ Gld. 56 % Br. Gld.
34 Br.
Chem⸗
herrsronkfurt a. M., 24. Sept. An der heutigen Börse 8 v für 5⸗ und 4 ½ proz. Metalliques, und insbesondere österr. sich Fö eine ungünstige Stimmung, deren Course hielten Rordbahn Hedene Verkäufe gedrückt. Auch blieben Friedr. Wilh. Zproz. span 8. 50 Fl.⸗Loose und belg. Obligationen flauer. Course gesuchten wegen ihres Steigens von Madrid zu besserem Gattunzen dhtenertrDas Geschäft war beträchtlich. Alle übrigen 22sten ware 1ger ngem Umsatz ohne Bewegung. Von Wien vom Oestr. ercn. Notirungen bekanntt. Br., 1164 Gid.. Mit. 30 8 Br., 79 ½ Gld. Bank⸗Actien 1168 53 Br., 52 ⅞ Gld., do. heh gvoß a 50 Fl. vom Jahre 1840: 2 25 Fl. 20 Br., 28 Gld. Hess. Part.⸗Loose à 40 Rchlr. preußisch
Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. Syanien 3proz. inländ. 34 8 Br., 34 ¼ Gld. do. Obligationen a 500 Fl. 8123 Berbach 79 ¾½ Br., 79 ½ Gld. Fr. Wilbh. Nordb. Köln⸗Minden 98 Br., 97 ⅔ Gld. 24. Sept. 3 proz. 89 ½ Br. und Eld St E. R. 106 Gld. Stiegl. 89 Br. Dän. 74 ¼ Ard. 11 Br., 10 ¼ Gld. Zproz. 32 ¼ Br. u. Gld Amer. und Gld.
Gld.
Hamburg,
Hamburg⸗Berl. Bergedorf 93 Br. Magdeburg⸗Wittenberge Köln⸗Minden 97 ¾ Br., 972¾
2⁸½1 Mecklenburg.
Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½
Wechsel⸗Course.
Paris 189 ½.
St. Petersburg 332
London 13. 6 ¼.
Frankfurt 88 ¼.
Amsterdam 35.85.
Wien 177.
Breslau 152 ½.
Gold al Marco 433 ½.
Dukat. 102.
Louisd'or 11. 2 ½.
Preuß. Thaler 50 ½. In Wechseln heute mehr Frage. Fonds still und in Hamb.
und Meckl. Eisenhahn⸗Actien ziemlicher Umsatz.
5proz. 93. 45. Nord⸗
Paris, 23. Sept. 3 proz. 57. 95. bahn 462. 50. Gold al marco 7.50 a 8. Dukaten 11. 90 Nach der Börse. 5proz. 93. 47 ½. Wechsel⸗Course.
Amsterd. 209 ½.
Hamb. 185⅛.
Berlin 367 ½.
London 25. 17 ½
Frankf. 210 ¾.
Wien 212 ½.
Petersb. 396 ½. Die Börse war vollkommen ruhig. London, 23. Sept. 3proz. Cons. p. C. 90 ¼, a. . Ard. 18 ½,I , Z proz. 38 ½, Pass. 3 ½. Russ. 4 ½proz. 97 . 30 . Peru 81 ⅞. 1 “ Engl. Fonds eröffneten hente fest; doch blieben die Geschäfte beschränkt. In fremden wenig Umsatz und die Preise blieben fast stationair.
2 Uhr. Engl. Fonds ohne Geschäft. Fremde ebenfalls still und die Preise ohne Veränderung.
Amsterdam, 23. Sept. Holl. Fonds bei geringem Umsatz nur wenig verändert. Von fremden Effekten waren Span. Ard. und Coup. sehr angeboten; in letzteren belebtes Geschäft. Russ. und Oestr. zu niedrigeren Preisen angeboten.
Holl. Int. 57, %. 3 proz. neue 68 ½. Span. Ard. 11 ½, 7, v. gr. Piecen 12, %. Coupons 8 ⅛, 4, . Nussen alte 105 ½. Aproz. 88 . Oestr. Met. 76 ⅛, 4. 2 proz. 41, 40 ¼. Mexik.
29 , .
.965. Mex.
Paris 56 ⅞.
Wien 30 Br.
Frankfurt 100 Br. 1
London 2 M. 11. 90 Gld., S. 11. 95 Gld.
Hamburg 35 ½ Gld.
Petersburg 187 Gld.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 26. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 55 — 60 Rthlr. Roggen loco 34 — 355¾ Rthlr.
„ vr. Sept. /Okt.) 33 a 33 2¼ Rthlr. bez., 33 ½ Br., Okt./ Nov. 33 ¼ G. Nov./Dez. 33 ½ a ½ Rthlr. bez., 34½ Br., 34 G. pr. Frühj. 1851 38 ½ Rthlr. Br., 38 a38 bez. u. G.
Gerste, große loco 28—29 Rthlr. „ kleine 23 — 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 18—49 Rthlr. 50pfd. pr. Sept. /Okt. 18 ½ Rthlr. Br., 18 G. 48 pfd. pr. Frühjahr 19 ½ Rthlr. Pr., 49 G. 50pfd. 20 ½ Rthlr. Br., 20 G. 1 Erbsen 40—48 Rthlr. Rüböl loco 12 ½ Rihlr. Br., 12 ⁄2 bez., 12; pr. Sept. 12 1⁄. Rthlr. Br., 12 ½ G. Sept. / Okt. 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12 ¾ G Okt./ Nov. 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12 ¾ Nov. /Dez. 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12 1. Dez. /Jan. Jan./Febr. ½ 12 ½ Rthlr. Br., 12 12 G. Febr. / März) März /April 12 Rthlr. Br. April / Mai 12 Rthlr. bez. u. Br. Leinöl loco 12 ½ Rthlr. „ pr. Sept./Okt. 12 Rthlr. G. Mohnél 13 ½ 2 13 ¾ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. Spiritus loco ohne Faß 15 Rthlr. bez. 5 mit Faß pr. Sept. /Okt. 159 Rthlr. Br., 15 ½ bez., 158 G.
Okt./Nov. 15“ Rthlr. bez. u. Br., 15 ½ oG.
15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ G.
Nov. /Dez. „ 8 17 Rthlr. bez., 17
pr. Frühjahr 1851 17 a Br. u. G. 8 pr. Nov. allein 15 ½, Dez. 15 , Jan. 16 a 16 ½ bez.
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 25. Sept. 2 ½ Uhr. Nordb. 41 ½. Met. 4 proz. 70. 5proz. 80. B. A. 1170. Loose 156 ½, 100 ¼. Span. 34 %. Bad. 31 ½. Kurhess. 31 8. Wien 100 ½. Hamburg, 25. Sept. 2. Uhrv. Hamburg⸗Berlin 90 ½. Köln⸗Mind. 97 ¼. Magd.⸗Witt. 56. Nordb. 37 ½. Getraidemarkt leblos. Paris, 24. Sept. 5 Uhr.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei. Beilage
3proz. 57. 75. 5proz. 93. 25.
Beaden.
8
Hessen und bei Rhein. Darmstadt.
Beilage zum † reußischen Staats-A
““
nzeiger.
2——
IFnhalt. Deutschland.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen.
Hanau. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Verordnungen. Gesetzgebende Versammlung
Hessen.
Frankfurt. Frankfurt a. M. mischtes.
1 Ausland. Frankreich. Paris. Vermischtes. 1 Italien. Turin. Kongreß der Bischöfe. — Die Zerwürfr
8 Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten.
nit Rom.
lichtamtlicher Theil. Dentschland.
Sachsen. Dresden, 23. Sept. (D. A. Z.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer brachte die Registrande zwei Petitio nen um Aufrechthaltung und strenge Durchführung der Bestim⸗ mungen für das Institut der Kommunalgarde, eine Petition gegen die Rückwirkung des den Kammern im Entwurfe vorgelegten Ge⸗ etzes wegen Aufhebung der Geschworenengerichte für Preßver⸗ gehen, und eine Petition des Central⸗Ausschusses zur Errichtung von National⸗Banken in Dresden, worin derselbe um einen Theil der im Budget für das Auswanderungswesen angesetzten Posi⸗ tion von 5000 Rthlrn. für seine Zwecke nachsucht. Die erstere Petition wurde an die Staatsregierung, die zweite an die erste, die letzte an die zweite Deputation abgegeben. Mittelst Kommuni⸗ kats des Königl. Gesammt-Ministeriums werden der Kammer die Erklärungen mehrerer einberufenen, aber nicht erschienenen Abge⸗ ordneten und Stellvertreter auf die an sie gelangte zweite La dung übermacht, darunter auch eine von dem Stellvertreter Dr. Meiß⸗ ner in Rötha, worin derselbe nachzuweisen sucht, daß ihm die Wähl⸗ barkeit nicht mehr zur Seite stehe, weshalb er bittet, bis zur Ent⸗ scheidung über diesen Punkt das Einberufungsverfahren gegen ihn einzustellen. Auf Vorschlag des Direktoriums beschloß die Kammer; die betreffenden Herren, mit Ausnahme des Dr. Meißner, zum drit⸗ ten und letzten Mal aufzufordern, binnen 8 Tagen in die Kammer, einzutreten, mit der Verwarnung, daß ihr Nichterscheinen nunmehr nach §. 18 des Wahlgesetzes den Verlust der Wählbarkeit zur Folge haben werde. Auf der Tagesordnung befand sich der Bericht der Finanz⸗Deputation über das Ausgabe⸗Budget für das Departe⸗ ment der Justiz. Für dieses Departement wird nach dem Staatshaushaltungs ⸗Plane für die Jahre 1849 bis 1851. ein jährlicher Durchschnitts⸗-Aufwand von zusammen 304,583 Rthlr. (einschließlich 32,283 Rthlr. transitorisch) verlangt; es hat sich daher eine Vermehrung von 50,117 Rthlrn. nöthig gemacht, vovon 40,459 Rthlr. dem Normal⸗ und dem transitorischen Etat ufallen. Bei der Diskussion erklärt auf eine Anfrage des Abg. Haberkorn Staatsminister Dr. Zschinsky, daß die Reorganisation der Untergerichte allerdings in nächster Zeit in Aussicht stehe, und sowohl die betreffenden Organisationsgesetze, als auch die neue Kri⸗ minalprozeßordnung oder doch die obersten Grundsätze der letzteren, dem nächsten Landtage, und zwar sofort nach dessen Zusammentritt, vorgelegt werden sollten. Es werden hierauf bewilligt „für das Ministerium nebst Kanzlei und Sportelfiskalat“ 23,690 Rthlr. und 5187 Rthlr. transitorisch. „Für das Ober⸗Appellationsgericht“ 44,850 Rthlr. etatsmäßig und 7769 Rthlr. transitorisch (3712 Rthlr. mehr als früher). Für die Appellationsgerichte zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen 81,610 Rthlr. etatsmäßig und 18,646 Rthlr. transitorisch. Auch hier hat sich der Normal⸗Etat um 1000 Rthlr., der transitorische aber um 8445 Rthlr. gesteigert. Als „Zuschuß zu den Besoldungen und den Administrationskosten der Unterge⸗ richte“ werden 50,000 Rthlr. und für „Untersuchungs⸗ und Vaga⸗ bondenkosten bei den Gerichtsbehörden der Erblande“ 60,000 Rthlr. gefordert. Die geforderten Summen sind ebenfalls bedeutend höher, wie in der abgelaufenen Finanzperiode, indem beziehungsweise 17,978 Rthlr. und 10,231 Rthlr. mehr postulirt wurden.
Baden. Karlsruhe, 23. Sept. (K. Z.) In der heuti⸗ gen Sitzung der zweiten Kammer führt die Tagesordnung zur In⸗ terpellation von Seiten des Abgeordneten von Soiron, die Verhält⸗ nisse in Kurhessen betreffend. Derselbe giebt zur Begründung der selben zuerst eine kurze erzählende Darstellung der bekannten neue sten Ereignisse in Kurhessen. Er sieht in der Wendung, welche diese Wirren jetzt genommen haben, nur das Streben des kurhessi⸗ schen Ministeriums, sich bei dem vorgenommenen Verfassungsbruch auf die Versammlung zu Frankfurt und auf die Waffengewalt zu stützen, und erklärt sich besonders dagegen, daß man sich von Sei⸗ ten des Kurfürstlichen Ministeriums auf die durch Bundesbeschluß vom Jahre 1848 aufgehobenen Ausnahmegesetze vom Jahre 1832 berufe. Er fährt dann ungefähr in folgender Weise fort: Bei diesen Wirren ist es Sache der Union, Abhülfe zu gewähren. Kur⸗
hessen hat sich von der Union nicht losgesagt und kann sich einseitig
nicht lossagen.
cht lossagen. Aufgabe der Union ist es aber, bei inneren Zer⸗ würfnissen in einem Unionsstaate durch das gesetzliche Schiedsgericht und auf andere Weise vermittelnd einzuschreiten. In dem vorlie genden Falle ist dieses Einschreiten um so mehr nöthig, weil es sich bvarum handelt, einen trefflichen deutschen Volksstamm gegen den Absolutismus und gegen ein verhaßtes Ministerium zu schützen; weil es sich handelt von Abwehr gegen Angriffe, bei welchen man freilich glücklicherweise nicht auf die Mitwirkung des eigenen Hee res und der eigenen Beamten sich stützen konnte. An die Rücktehr des Absolutismus in Deutschland im Allgemeinen wird zwar kein Vernünftiger glauben; aber es ist nothwendig, diese hessischen Wir⸗ ren so bald als möglich zu beenden. Zugleich liegt hierin eine Lebensfrage für die Union.
Es handelt sich um die Frage, ob die Sympathie für die Union in Deutschland erkalten oder ob die Union durch ihr Auftreten in dieser Sache die Sympathie des ganzen con⸗ stitutionellen Deutschlands für sich gewinnen soll. Ich stelle daher an den Herrn Minister des Auswärtigen die Anfrage: ob und welche Verhandlungen bei dem provisorischen Fürsten⸗Kolle⸗ gium über die Schlichtung der Wirren in Kurhessen eingeleitet sind, und besonders welche Instructionen der badische Bevollmäͤch⸗ tigte in diesem Punkte erhalten hat.
Stäaats⸗Minister Klüber erklärt hierauf: Der neueste Bericht des badischen Gesandten sei von dem 19ten d. M. Bis dahin seien von keinem der beiden Theile, weder von der kurhessischen Regie⸗
rung, noch von den hessischen Ständen Schritte bei dem Fürsten⸗ Kollegium geschehen. Man wisse, daß eine Note von Seiten der Königlich preußischen Regierung im vermittelnden Sinne an das Kurfürstliche Ministerium gerichtet worden sei. Das Verhältniß der früheren hier einschlagenden Bundesgesetze, deren unbedingte Aufhebung von dem Interpellanten angenommen werde, sei nicht so einfach. Es seien durch Bundesbeschluß vom 2. April 1848. zwar die früheren Ausnahmegesetze aufgehoben worden, je⸗ doch nur im Allgemeinen; in manchen Fällen könne aber darüber Zweifel entstehen, welche Gesetze darunter begriffen seien. Im All
gemeinen (fährt der Redner fort) sind drei Wege zur Schlichtung dieser Wirren denkbar, und zwar entweder durch die frühere Ge⸗ setzgebung des Bundes oder durch das Schiedsgericht der Union oder endlich durch eine friedliche Lösung auf den Grund der hessi
schen Verfassung selbst, in welcher die Mittel zur Lösung einer sol⸗ chen Kollision gegeben sind. Dieser dritte Weg ist gewiß der wünschenswertheste und der beste. Wenn er betreten wird, so ist das Einschreiten von anderer Seite her nicht nöthig und zugleich werden dadurch am besten andere Kollisionen, welche die beiden ersten Wege erschweren könnten, vermieden. In Rücksicht auf dieses Sachverhältniß wird man zugeben müssen, daß der Zeit
punkt für das Einschreiten von Seiten der Union noch nicht eingetreten ist. In das Materielle der Streitfrage finde ich mich nicht veranlaßt einzugehen, und muß wünschen, daß dieser Theil der Frage der Erörterung und Schlichtung derjenigen Behörde überlassen bleibe, welche diesen Streit zu schlichten befugt ist. von Soiron theilt nicht die Ansicht, als sei der Zeitpunkt für das Einschreiten der Union noch nicht gekommen. Es sei vielmehr Pflicht des provisorischen Fürsten⸗Kollegiums, als der Unions⸗Re⸗ gierung, solche Zustände wie sie im Kurfürstenthum Hessen seien, nicht ferner zu dulden, sondern sie auf alle Weise zu beendigen. Nicht minder sei es die Pflicht der Unions⸗Regierung, jedes unbe⸗ fugte Einschreiten von anderer Seite zu verhindern. Er stellt daher den Antrag: Mittelst einer Erklärung zu Protokoll die Großherzogl. Re⸗ gierung zu ersuchen, allen ihren Einfluß bei der provisorischen Regierung der Union dahin zu verwenden, daß der verfassungsmäßige Zustand in Kurhessen wieder hergestellt, und jeder Intervention von deut⸗ schen Staaten, die sich dem Bündniß vom 26. Mai nicht ange⸗ schlossen, oder nicht dabei beharren, vorgebeugt werden solle. Trle furt unterstützt den Antrag und fügt bei: Selbst wenn der Aus⸗ tritt Kurhessens aus der Union eine vollendete Thatsache wäre, so könne die Union, ohne sich selbst aufzugeben, den Vorgängen in Kurhessen nicht gleichgültig zusehen. Sie könne es schon darum nicht, weil das monarchische Prinzip durch diese Vorgänge auf das schwerste gefährdet sei. Staats⸗Minister Klüber erinnert daran, daß dieser Gegeustand gewisse Rücksichten erfordere. Er wünscht daher, daß die Verhandlung hier nicht weiter in das Materielle der Sache eingehen möge. Da sich inzwischen ein Abgeordneter zum Sprechen erhoben hatte, so giebt das Präsidium demselben noch das Wort im Falle, daß gegen den gestellten Antrag gesprochen werden wolle. Zell: Ich will mich in das Materielle der Frage nicht einlassen. Eine solche constitutionelle Streitfrage, wie die vor⸗ liegende, erfordert gründlich studirt zu werden, wenn man ein un⸗ parteiisches Urtheil abgeben soll. Meine Beschäftigung durch Kennt⸗ nißnahme von unseren Vorlagen und Berichten hat mir eine ge⸗ nauere Beschäftigung mit der hessischen Angelegenheit noch nicht er laubt. Ich spreche deswegen kein Urtheil hierüber aus. Doch schon als gewöhnlicher Zeitungsleser kann ich die Behauptung aufstellen daß die Darstellung der Sache, wie sie der Herr Antragsteller qt⸗ geben hat, unvollständig ist und Unrichtigkeiten enthaͤlt. Aber eine Frage möchte ich stellen: Glaubt irgend Jemand wirklich im Ernste, daß wir durch diese Verhandlung der Sache hier Etwas zur Lösung dieser betrübenden Wirren beitragen werden? Der Weg solcher Interpellationen in den einzelnen Kammern bei den mancherlei Streitfragen in unseren deutschen Verhältnissen ist nicht durchzuführen, weil deren zu viele vorkommen, und führt auch sonst nicht zum Ziele. Die deutschen Angelegenheiten sind voller Schwisrigfesten, aber wenn alle einzelnen Kammern sich in dieser Weise daran betheiligen, werden sie noch viel schwieriger. Wenn wir aufs neue durch solche Interpellationen alle Streitfragen in an⸗ deren deutschen Staaten in unseren Bereich ziehen; wenn wir das politische Parteigezänke in unseren Blättern begünstigen oder auch nur zu begünstigen den Anschein haben; so kommen wir ganz auf den alten unglücklichen Weg zurück, der für uns so bittere Früchte gebracht hat. Gleiche Ursachen werden dann wie früher aufs neue dieselben Wirkungen hervorbringen. Beschäftigen wir uns doch mit unseren eige⸗ nen Zuständen und deren möglichster Verbesserung. Gönnen wir doch unserem badischen Lande, welches durch Aufregungen aller Art Jahre lang gequält worden ist und die Leiden einer Revolution eben erst überstanden hat, einige Ruhe. Dies fordert das Volk von uns. Fragen Sie den fleißigen Landmann, den soliden Bür⸗ ger darüber, die große Majorität des Volkes. Das Volk will schleunige Erledigung der Geschäfte und keine unfruchtbare, aufre⸗ gende politische Interpellationen und Diskussionen mehr. Ich stimme gegen den Antrag. Häusser: Ja, dieselben Ursachen werden die⸗ selben Wirkungen haben, und eben hierin liegt der Grund, uns mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. Ich erwiedere dem Ab
geordneten, welcher so die Augen geschlossen hält für das, was um uns vorgeht: Wir werden keine Aufregung verursachen, wenn wir für das Recht sprechen, welches diesmal von oben her verletzt wird. Die Vorgänge in Hessen müssen Jeden mit Schmerz erfüllen. Für die Union ist diese hessische Angelegenheit überdies von dem traurigsten Einfluß. Von Hessen aus fing man an, der
Uinion entgegenzuarbeiten. Der Verfassungsstreit daselbst ist nur
der neueste Angriff, der von dort aus gegen die Union geführt wird.
Hier sind Konflikte künstlich bereitet und die Furien heraufbeschwo⸗
ren worden. An einem anderen Orte ist gesagt worden: „es sei
jetzt nach dem großen Feuer Zeit, auch Löschanstalten zu errichten.“
Hier ist nun ein Feuer zu löschen. Hier liegt es Preußen ob, für eine
Löschanstalt zu sorgen; dafür zu sorgen im Interesse des monarchi⸗
schen Prinzipes. Zittel: Man wirft uns vor, daß wir wieder
den alten Weg der großen Politik gehen wollen. Aber wer hat uns
86 auf diesen Weg gebracht? So lange kein großes deutsches
Parlament vorhanden ist, nöthigt man uns auf diesen Weg. In
Baden sucht man die Folgen der Revolution wieder gut zu machen
und von außen her wirkt man verderblich auf unsere Zustände.
So werden die guten Bestrebungen unserer eigenen Regierung zur
Wiederherstellung der Ordnung gehindert. Unsere Regierung hat
überall den verfassungsmäßigen Weg eingehalten, obgleich durch den
Aufstand in Baden Vorwand gegeben war, den Weg der Untreue
zu betreten. Anderwärts war keine solche Veranlassung vorhanden
und man hat doch den Weg der Untreue ungescheut eingeschlagen
und man hört ungescheut entsprechende Grundsätze aussprechen.
Wir Geistliche sollen an heiliger Stätte das Volk Treue lehren;
wir danken unserem Großherzog, daß wir dieses thun können,
9 „ prNo 9 „ 9 hne (coers eht h werden. „Anderwärts ist es nicht so. Bei uns
1 bes fremde Mordbrenner das Haus angezündet. An⸗ derwärts hat man, wie wir sehen, selbst das Haus ö 682 8 ein neues zu bauen. Was macht dies für einen Eindruck? T. 8 8 Volk wird demoralisirt; das Vertrauen geht hin und mit dem Ver trauen die Treue. Wir können die Wirren in Hessen nicht 828. den; aber einen Ausspruch sollten wir in der Sache thun. 8
Es sprechen hierauf noch die Abgeordneten Zentner und Jung⸗ hanns für den Antrag des Abgeordneten von Soiron und der Ab⸗ geordnete Bader gegen denselben. Wir werden die Vorträge der⸗ selben so wie den Schluß des Berichtes über die Sitzung morgen geben. Der Antrag wurde durch Stimmenmehrheit angenommen.
Hessen. Hanau, 22. Sept. (N. H. Ztg.) Der hiesige Stadtrath hat heute folgende öffentliche Einladung erlassen: Es ist die Pflicht des Landes, den verfassungsgetreuen Staatsdienern, welche in der dermaligen Krise der Gefahr ausgesetzt sind, demnaͤchst vielleicht auf längere Zeit ihre Besoldungen und dadurch die Mittel zu ihrem und der Ihrigen Unterhalt zu entbehren, auf jede zweck⸗ dienliche Weise unter die Arme zu greifen. Der hiesige Stadtrath nimmt daher Veranlassung, hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß alle diejenigen, welche sich bei diesem Unternehmen betheiligen wollen, Feingeladen sind, sich zur vorläufigen Besprechung und Bil⸗ dung eines Comité's mit dem Vice⸗Bürgermeister Herold und den Stadtraths⸗Mitgliedern C. P. Brandt und Fr. König ins Einver⸗ nehmen zu setzen. Hanau, am 21. September 1850. Der Stadt⸗ rath dahier. 1
E 22 82 — 2 2 vie keseihe Begrüehels 0. eha vx “ g mit, womit der Stadtrath zu Eschwege seinen Protest gegen die bekannten Verordnungen eingelegt hat: Fnrc. Gesammt Staatsministerium in Kassel. Protesta⸗ Stadtraths zu Eschwege gegen die Verordnung vom 7. September 46,50, Se Erklärung des Kriegszustandes betreffend. Als wir eben im Begriffe sind, gegen die in rubro erwähnte Ver⸗ ordnung bei Kurfürstl. Gesammt⸗Staatsministerium zu protestiren, geht uns das Ausschreiben Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 10ten d. M. zu Nr. 9308 P. d. J. heute zu wodurch den Stadträthen sämmtlicher kurhessischen Städte von der Antwort Nach⸗ richt gegeben wird, welche Kurfürstliches Ministerium dem Stadtrathe der Residenz auf die Eingabe, wodurch dieser gegen fragliche Ver⸗ ordnung Protest eingelegt, ertheilt hat. 3
Da wir durch die in gedachtem Ministerial⸗Ausschreiben gege⸗
bene „belehrende Aufflärung“ uns von der rechtlichen und verfas⸗ sungsmäßigen Zulässigkeit und Gültigkeit der in Rede stehenden Verordnung nicht im geringsten haben überzeugen können, so hin⸗ dert uns erwähnter Ministerial⸗Beschluß nicht, unsere Protestation gegen die besagte Verordnung, wie hiermit geschieht, auszuführen.
Im ganzen Lande herrscht — was ja auch in dem allegirten Ministerial⸗Ausschreiben anerkannt wird — die tiefste Ruhe; nir⸗ gends hat das kurhessische Volk im mindesten die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört, überall vielmehr ein durchaus gesetzmäßiges Verhalten beobachtet: es war und ist mithin zu Erklärung des Kriegszustandes auch nicht ein Schein von Veranlassung vorhan⸗ den, und dennoch ist es geschehen das Unglaubliche, das Unerhörte
Kriegszustand im tiefsten Frieden und, mit Suspendirung der wichtigsten durch Verfassung und Gesetze dem Volke gewährleisteten Rechte, reine Militair⸗Diktatur bei völlig gesetzlicher Haltung des Volkes!!! v
Daß die vom Kurfürstlichen Gesammt Staats⸗Ministerium
dem Landesherrn anzurathenden Schritte ihre Richtung durch die Gesetze des deutschen Bundes hätten erhalten müssen, dies aus dem mehr angezogenen Schreiben zu ersehen, hat uns nur mit Staunen erfüllen können, wie nicht minder die subtile Unterscheidung zwischen Anerkennung der Existenz des deutschen Bundes und des Bundes rechtes gegenüber den entgegengesetzten Ansichten deutscher Regie⸗ rungen über den rechtlichen Bestand der Bundes Versammlung. Wir sind der Meinung, daß alles dieses — deutscher Bund, Bun desrecht und Bundes⸗Versammlung — im engsten Zusammenhange stehen und daß, so wie über den rechtlichen Bestand der Bundes Versammlung von den Bundes⸗Staaten entgegengesetzte Ansichten noch vertreten werden, dies auch den deutschen Bund und das Bundesrecht konzernire. Darüber aber kann nicht der mindeste Zweifel obwalten, daß das deutsche Volk über den deutschen Bund, insofern er nichts als ein Fürsten⸗Bund war, wie über das demselben zu Grunde liegende Bundesrecht und die dar aus hervorgegangene Bundesversammlung, längst den Stab gebro chen und es mit Jubel begrüßt hat, daß alle diese Dinge, aus denen für Deutschland viel des Unsegens hervorgegangen ist, im Jahre 1848 faktisch und rechtlich ihre Endschaft erreichten. Wir in Kurhessen sind ja überdies durch gesetzliche Bestimmungen an die unter Preußens Vorgange angebahnte Union verwiesen, welche die Bestimmung hat, dem deutschen Volke eine zeitgemäße Verfassung mit Volksvertretung zu geben, wodurch allein die jetzigen fast bei⸗ spiellos traurigen Zustände in Deutschland eine Gestaltung erhalten können, welche geeignet ist, dem deutschen Volke die Ehre und Würde zu sichern, die ihm gebührt, und die Stellung anzuweisen die es unter den Nationen Europa's einzunehmen so werth als be⸗ rufen ist. Wir protestiren nach allem diesem feierlich mit dem ge sammten Volke Kurhessens und Deutschlands gegen die Wiederher aufbeschwörung der alten und veralteten, zudem nicht mehr zu Rech bestehenden Bundestagszustände und gegen jede Begründung der gegen wärtig über Kurhessen verhängten ganz außerordentlichen und ungerecht fertigten Maßregel durch Bundesbeschlüsse, welche mit unserer Verfassung nicht im Einklange stehen. Nach unserer Verfassung aber und den bei uns bestehenden Landesgesetzen begründet nicht einmal eine Steuer verweigerung durch die Stände⸗Versammlung, geschweige denn eine vorläufige Nichtverwilligung der Steuern, wovon hier allein die Rede sein kann, einen Kriegszustand, und kann sie das im vorlie⸗ genden Falle um so viel weniger, als doch billig hiererst gefragt werden muß, wer zur Steuernichtverwilligung Veranlassung gege⸗ ben hat und warum von der Staatsregierung namentlich nicht das Budget pro 1850 und 1851 der Stände⸗Versammlung vorgelegt worden ist, welches diese nun wohl erwarten dürfte, um im ordent⸗ lichen Wege den Staatsbedarf ermitteln und feststellen zu können 8 Daß aber nun gar die Verordnung vom 7ten l. M. die vö lige Bedeutung eines einstweilen geltenden Gesetzes habe, wie vom Kurfürstl. Ministerium des Innern behauptet wird, dagegen müssen wir uns um so entschiedener verwahren, je weniger wir irgend an⸗ zuerkennen vermögen, daß der §. 95 der Verfassungs⸗Urkunde im vorliegenden Falle Anwendung finden könne. Wenn schließlich Kurfürstliches Ministerium des Innern sich der Erwartung hingiebt, daß eine nochmalige Erwägung der Sache
den Stadtrath bestimmen werde, mit Vertrauen auf die Bestrebun⸗ gen der Staats⸗Regierung hinzublicken, so müssen wir als unsere