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das hundert⸗ Königliche Hoheit der nach Hechingen durch bst der Schu
Menschen von
Burgkapelle ertönen und Böllersalven wecken fache Echo des Thales, denn Prinz von Preußen reiste auf dem Wege das Thal. Geistliche und weltliche Ortsvorsteher ne jugend und Einwohner der Stadt und eine Menge 8s Es nah und fern empfangen ihn mit Anreden und 9ed87 ., Ab⸗ wurde eine Adresse überreicht, in welcher unter Ner ee. stammung der Hohenzollern weiblicherseits, von der . Graf genealogisch nachgewiesen wurde. Denn Burkhard der Vonlers 4 von Veringen, der den ersten Kriegszug Heinrich weichnung mit⸗ das Jahr 921 gegen die Ungarn mit großer 1e- Otto von machte, vermählte bald nachher seine Tochter L tti L Zollern, von dem das Fürstenhaus Preußen stammt.
M„ 2 Sept. 3
88 8 Minister⸗ Raths 86 den Zuden⸗Familien im Kronlande Ungarn, in Ju 8 dem temescher Banate auferlegte Strafcontribution gänzlich erlassen. 8 v es der Wilr des Kaisers, daß ein eigener Fond P. denannten Landestheilen mit Schul⸗ und Unterrichtswesene ir Million Gulden C. M. ge⸗ einem Stammkapital von einer Mig 11“ bildet werde, zu dem alle Jsraeliten 1““ serbischen Woiwodschaft und dem temescher C 1“ niger Ausnahme der ganz Mittellosen, im Verhältnisse ihles Einkommens beizutragen verpflichtet sind. Die Ver⸗ theilung dieser Summe auf die Gemeinden soll durch ein eige⸗ nes in Pesth zu diesem Behufe zu konstituirendes Comité, dem auch Vertreter der betheiligten israelitischen Landesgemeinden in angemessener Zahl beizuziehen sind, geschehen und die C em inden haben die ihnen zuerkannten Beiträge auf die Familien oder dividuen zu vertheilen. Die Einzahlung geschieht in acht halbjähri⸗ gen gleichen Raten, wovon die erste mit Ende Dezember d. J. ein⸗ zuzahlen ist. Ueber die Verwaltung und Verwendung des neu⸗ zu bildenden israelitischen Schul⸗ und Unterrichts⸗Fonds werden die näheren Bestimmungen nachträglich erfolgen.
Sachsen. Dresden, 26. Sept. (D. A. Ztg.) Zweite Kammer. In der heutigen Sitzung wurde mit 35 gegen 18 Stim⸗ men beschlossen, die Erwerbung der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahn auf Staatskosten zu genehmigen, vorbehaltlich jedoch des Beschlusses über die Bedingungen, unter denen der Ankauf zu geschehen habe. Ein eventueller Antrag des Abgeordn. Sachße, (Mitglied der Mi⸗ norität der Deputation): „die Staats⸗Regierung zu ersuchen, der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahngesellschaft die in dem Dekret vom 2.
Se.
; Wiener Zeit.) Se. Oesterreich. (Wien
Majestät der Kaiser ha
Juden Gemeinden und Juden⸗6
der serbischen Woiwodschaft und
digt worden. stimmig am 2 erstell — aufgehobenen Bundestags und alle darauf gerichteten Bestrebungen feierlichst protestirt. zunehmen, müssen daher das kurhessische Land gegen die Wirlsam⸗ keit des wahren und erklären jede Einmischung der dort gebildeten Versamm⸗ lung in die Angelegenheiten Kurhes “ Sicherheit und Unabhängigkeit dieses souverainen Staates, dessen des israelitischen Regent in seiner landesherrlichen Autorität nirgends im Kurfürsten⸗ thum bedroht ist. Schutze des welche zur Vollziehung des mit allei⸗
Befugnisse vorzuschreiten wissen.
Ministerium, Geh. Ober theilt, schleunigst nach Wilhelmsbad sich zu begeben. man bei diesem, wie auch bei dem bereits in den Referenten im Schwierigkeiten stoßen, wenn man sich ihrer Huͤlfe zur Ausfuhrung verfassungswidriger Maßregeln bedienen wollte. an der hannoverschen Gränze immer denen 300 in der Stadt und 350 im Landbezirke gens sind dort seit Wochen schon Armatur fur eine ganze gen hat neben einer dem Kurfürsten im Sinne der hanauer Erklä⸗ rung zugegangenen Petition dem schuß eine Dankadresse zugesandt.
1628 schen Centralgewalt für Deutschland auerkannt. Mit dem Ein⸗ tritt ihrer Wirksamkeit hört, nach Inhalt des dieselbe ein⸗ fuͤhrenden Gesetzes das Bestehen des Bundestags auf, dem⸗ nach ist Bundestag und Bundes⸗Versammlung erloschen. Die Vorstände für die Ministerien der Justiz und des Innern, wie des Aeußern haben im landständischen Konferenzprotokolle vom 1850 die Erklärung abgegeben, daß ohne die Mitwirkung der Stände verfassungsmäßig der Bundestag nicht her⸗ gestellt werden könne. Es ist bislang wegen dessen Herstellung we⸗ der ein Gesetz, noch ein sonstiger Akt durch das Gesetzblatt verkün⸗ Die jüngste Stände⸗Versammlung hat vielmehr ein⸗ 29. August 1850 gegen die Herstellung des rechtsgültig
“
März
Wir, berufen, das landständische Interesse wahr⸗
)
am 2 1850 zu Frankfurt gesaßten Beschlusses ver⸗
1. Sept.
ssens für ein Attentat gegen die
.
Wie wir hiermit den kurhessischen Staat dem Völkerrechts anvertrauen, so werden wir gegen Alle, in Frankfurt gefaßten Beschlusses mit⸗ Gränzen unserer verfassungsmäßigen Kassel, den 25. September 1850. Der bleibende landständische Ausschuß. Schwarzenberg. Henkel. Bayrhoffer. Kellner. (D. Ztg.) Dem Referenten im Finanz⸗ Finanzrath Zuschlag, ist der Befehl er Doch dürfte Wilhelmsbad anwesen⸗ Justiz-Ministerium, Rode, auf bedeutende
virken würden, innerhalb der
Gräfe.
Kassel, 25. Sept.
Bis jetzt stehen nur noch 650 Mann, von Münden liegen. Uebri⸗ und Monturgegenstände
Brigade aufgehäuft. Der Stadtrath von Gelsun⸗
bleibenden landständischen Aus⸗
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 25. Sept. (Fr. J.) In der heutigen Nachmittags⸗Sitzung der zweiten Kammer der
J „d. J. unter 1) bezeichneten Vorschläge endgültig zu wieder⸗ % v 1 E8 3 b b Januar d. J.; schläg Stände brachte eine Communication der ersten Kammer den Antrag
holen und im Ablehnungsfalle die nach Sachlage und Recht geeig⸗ neten Schritte zu thun“, wird bei Berathung über die Ankaufs⸗ Bedingungen zur Abstimmung kommen.
Württemberg. Stuttgart, 26. Sept. (Schw. M.) Se. Königl. Majestaͤt haben sich, vermöge höchster Entschließung vom 23. September, bewogen gefunden, die Verwaltung des De⸗ partements des Kirchen⸗ und Schulwesens dem Präsidenten des evangelischen Konsistoriums, Staatsrath von Wächter⸗Spittler, von neuem gnädigst zu übertragen.
Baden. Karlsruhe, 25. Sept. (K. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer führt die Tagesordnung zur Fabrik⸗Inhabers Lauer über die die Forderung der Statthalterschaft Verpflegung badischer Truppen im Jahre 1849 betreffend. Die Kommission beantragt folgende zassung der Adresse: „In Erwägung, daß die Forderung der Herzogthümer Schleswig Holstein durch Verpflegung und Trans⸗ port badischer Truppen entstanden ist; daß die gegenwärtige Lage er Herzogthümer die Bezahlung der Forderung zu einer morali⸗ chen Verbindlichkeit erheben würde, wenn sie auch streng⸗ echtlich nur an die Gesammtheit der deutschen Staaten zu richten wäre, Ew. Koönigl. Hoheit unterthänigst zu bitten, die Auslagen der Statthalterschaft für Verpflegung und Trans⸗ ort badischer Truppen im Jahre 1849 ersetzen zu lassen.“ Bei der hierauf eröffneten Diskussion über diesen Bericht spricht sich Hofrath Zöpfl in einem ausführlichen und umfassenden Vortrage für den Kommissions⸗Antrag aus, stellt aber zugleich den weiteren Antrag: „Die hohe Kammer wolle die vertrauensvolle Erwartung zu Protokoll niederlegen, daß die Großherzogliche Re⸗ gierung im Verein mit ihrem hohen Verbündeten ernstlich bestrebt sein werde, in Gemäßheit des Art. 37 der wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 dem Blutvergießen in Schleswig⸗ Holstein Einhalt zu thun und bei den in Gemäßheit des Friedensschlusses vom 2. Juli d. J einzuleitenden Verhandlungen zur Wahrung der Rechte Deutschlands an den durch die Bundesbeschlüsse vom 17. Septem⸗ ber 1846, 4. und 12. April 1848 gegebenen Grundlagen unver⸗ rückt festzuhalten.“ Freiherr von Rinck unterstützt diesen Antrag, und nachdem noch der Berichterstatter dem Hofrath Zöpfl für die gründliche Behandlung des vorliegenden Gegenstandes seinen Dank ausgesprochen hatte, wird zur Abstimmung geschritten und werden beide Anträge einstimmig von der Kammer angenommen.
Hessen. Kassel, 26. Sept. Die N. H. Ztg. enthält die folgende Erklärung des bleibenden landständischen Ausschusses in Betreff der Verordnung vom 23. September 1850. 1 Eine Kurfürstliche Verordnung vom 23. September 1850 bringt, mit dem Vorbehalt weiterer Vollziehungs⸗Anordnungen, den Beschluß einer Bundes⸗Versammlung vom 2lsten d. M. zur allgemeinen Kenntniß, durch welchen die hessische Regierung, aus Anlaß einer vermeintlich vorgekommenen Steuerverweigerung, aufge⸗ fordert wird, alle, einer Bundes⸗Regierung zustehenden Mittel an⸗ zuwenden, um die ernstlich bedrohte landesherrliche Autorität im Kurfürstenthum sicher zu stellen. Wir aber können einer Bundes⸗ Versammlung nicht als bestehend anerkennen. Die Bundes⸗Ver⸗ sammlung, welche bestimmt war, die Angelegenheiten des durch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 geschaffenen Bundes zu besorgen, hat selbst in der als ihre letzte bezeichneten Sitzung vom 12. Juli 1848 ihre Thätigkeit für beendigt erklärt. Es geschah solches in einer Plenarsitzung, also in derjenigen Form, welche zur Abfassung und Abänderung von Grundgesetzen des Bundes wie zu Beschlüssen, welche die Bundes⸗Akte selbst betreffen, geeignet war⸗ Ein von der National ⸗Versammlung angenommenes Gesetz hat statt Diese a nece serssche Centralgewalt für Deutschland eingeführt. Bundesversam 1Vesscmmlung war in Folge eines eschlusses der Grund des Gesen. zusammenberufen und von Kurhessen auf den ihr ncenaieniee Wrene 10. April 1848 beschickt. Jenes von nisterium am 19 Dsse ist durch das Gesammt⸗ Staats⸗Mi⸗ Kenntniß gebracht Durch 4848 im Gesetzblatte zur öffentlichen 1848, also durch eine sch den 155 vom 31. Oktober vom Landesherrn wie von den Landständen
Erstattung des Berichtes des Adresse der zweiten Kammer,
on Schle wig⸗Holstein für
von Müller⸗Melchiors, die dermaligen kurhessischen Verhältnisse be⸗ treffend, mit dem Zusatz⸗Antrag zweiten Kammer. Präsidenten, die Müller⸗Melchiorsschen ein Theil der Mitglieder
Gebhard's, vor das Forum der Die Kammer beschließt, auf den Vorschlag des Akten zurückzusenden, um einen Beschluß über den Antrag zu veranlassen (bekanntlich hatte sich der ersten Kammer der Abstimmung ent⸗ halten und so eine förmliche Beschlußfassung vereitelt). Ein weiter von der ersten Kammer mitgetheilter Antrag Jaup's in demselben Betreff wird, weil kein Beschluß uͤber denselben vorliege, lediglich zu den Atten genommen. Hierauf folgte die Rückäußerung des Staats⸗Ministe⸗ riums über die ihm in der von Müller⸗Melchiors angeregten An⸗ gelegenheit mitgetheilten Aktenstücke in Sachen Müller⸗ Melchiors gegen Herrn Müller und Herrn von Dalwigk. Das Staats Mi⸗ nisterium führt nämlich in diesem durch den Secretair verlesenen Schreiben aus, daß dieser Gegenstand, gesetzlicher Bestimmung nach, gar nicht in den Wirkungskreis der Kammer gehöre. Halte sich Müller⸗Melchiors für verletzt, so habe er deshalb als Pri vatmann bei Gericht Hülfe suchen müssen; sei ihm eine Rechts⸗ verletzung widerfahren, so stehe ihm der Weg der Beschwerde offen, worüber dann, wenn sie an die Kammer gelangt wäre, der Petitions⸗ Ausschuß zu berichten haben würde. Obwohl Herr von Dalwigk in einem anliegenden Schreiben sich gerechtfertigt habe, so müsse doch das Staats⸗Ministerium der Kammer über die Mit⸗ theilung sein Befremden ausdrücken, und die etwaige Zumuthung, sich mit Ungehörigem zu befassen, entschieden zurückweisen. Herr von Dalwigk erklärt in dem an das Staats⸗Ministerium angeschlos⸗ senen Schreiben, daß ihn Müller im August 1. J. um Anstellung zugleich gebeten habe, seine Bitte
worauf seine Antwort vom 24. Zeit darauf bei ihm erschie⸗
Mainz erklärt und in⸗
oder Unterstützung ersucht und
mündlich vortragen zu vnürfen, August l. J. Herr 1“ 6 nen, habe sich über das politische Treiben r W Arfschlüsse versprochen. ˖Hierauf habe er E“ über Angriffe auf die Sicherheit 1u.“ “ ETI für erwünscht erklärt und bemerkt, daß das C Ta is che ge⸗ biete. Trotz der eidlichen Versicherung des EE11“ ver⸗ abreden, daß von einzelnen Individuen de Rehe e.l sei; un⸗ wahr sei, daß Müller seinen Prinzipal habe auskundschaften sollen. Die verschiedenen Briefe Müller's seien für ihn (von Dal⸗ wigk) so wenig interessant, in Bezug auf Anstellung oder Unter⸗ stüzung aber so zahlreich und so dringend gewesen, daß er ihm vor 14 Tagen ein Geldgeschenk von 5 Fl. mit dem Bedeuten, ihn nunmehr in Ruhe zu lassen, habe auszahlen lassen. Nieme's
habe er ihm aber eine Anstellung versprochen. Die Berichte Müller's betreffend, sei es der Kammer und deren Präsidenten nicht unbekannt, daß in Rheinhessen ein nicht unbedeutender Theil der Bevölkerung die sozial demokratische Republik wolle und einzufüh⸗ ren suche, und die Regierung könne solchen Bestrebungen gegen⸗ über nicht neutral bleiben. Wenn er deshalb sich über die offene und geheime Thätigkeit jener sehr wohl organisirten Partei in⸗ struirt habe, so müsse das nur zu billigen sein. Zum Schlusse erwähnt denn das Schreiben noch, daß Müller ihm seiner Zeit mitgetheilt habe, daß ihm sein Pult bei Müller⸗ Melchior'’s heim⸗ lich geöffnet und er seiner Korrespondenz beraubt worden sei. Weit entfernt, den Herrn Müller⸗Melchiors oder sonst Jemanden einer so schmählichen Handlung zu beschuldigen, welche an die Entwendung von Aktenstücken aus der Bürgermeisterei Oppen⸗
heim erinnere, müsse Herrn Müller Melchiors die Gelegenheit er⸗ wünscht sein, sich wegen eines etwaigen Verdachts zu rechtferti⸗ gen. Hierauf bemerkt Herr Müller⸗Melchiors, die Pulteröff⸗ nung sei ihm fremd, da er. seit dem 40ten l. M. nicht in Mainz gewesen sei. Sein Zweck sei erfüllt durch die Konstatirung, daß Herr von Dalwigk mit seinem Schreiber in Verbindung gestanden habe und sich nun durch die salus publica zu schützen suche, ob mit Erfolg, darüber möge das Land urtheilen. Der zum Zeugen auf⸗ gerufene Herr Lehne bestätigt Müller⸗Melchior's Abwesenheit von Mainz seit der angegebenen Zeit und bemerkt, er rühre nicht gern im Schmutz, allein zwei Gesichtspunkte seien in der Sache hervor⸗ zuheben: 1) Wie bei uns die Anstellungen erworben und vergeben würden, und 2) aus welchem Sumpf die Staatsregierung ihre Nach⸗ richten habe, und wie sir nach den Mittheilungen eines
unterzeichnet 5 Maßzach een “ unterssegelten, auch als Staatsgesetz nach — 9* 6 ver Verfassungs⸗Urkunde bekannt gemach⸗
ten Vertrag ist vom Lanve G mung mit den Landständen, vieen, in Fener ee
16“
Schurken die Mittel ergreife. Dem entgegnete Herr Ministerialrath Maurer: Herr Lehne habe Folgerungen an das Schreiben ge⸗ knüpft, die es nicht veranlaßt habe das Verbrechen sei im Sumpfe,
die Regierung oben darüber im Klaren; überdies sei ja Müller gar
81ö1“ “ 16“ 8 v““
nicht angestellt worden, die Folgerung also ganz unrichtig. Müller⸗Melchiors: Er habe nie ein Verbrechen begangen, weder gegen die Gesetze des Staats, noch gegen die der Sittlichkeit, es habe deshalb bei ihm keiner Kundschaster bedurft. Thudichum beantragt Schluß der Debatte zur Wahrung der Würde der Kam⸗ mer. Ministerial⸗Rath Maurer: Er habe Herrn Müller⸗Melchiors keinen Vorwurf machen wollen. Nach einer Bemerkung über die geschäftliche Behandlung dieser Sache seitens des Präsidenten schließt dieser die Debatte und läßt das Schreiben des Staats⸗Ministeriums zu den Akten gehen. (Fortsetzung folgt.)
Die Darmst. Z. sagt: Zur Beurtheilung der maßlosen An⸗ griffe auf die Regierung, welche der in der zweiten Kammer erstattete Bericht des Finanz⸗Ausschusses über die vorgeschlagene Erhebung der Staats⸗Auflagen für das letzte Vierteljahr 1850 enthält, möge Folgendes dienen: Auf Seite 6 dieses Berichts wird gesagt: „Zur Unterhaltung des Militairs und der Militair⸗Anstalten, wofür der frühere Aufwand schon die besten Kräfte des Landes verzehrte, bei welchen Rubriken ganz Hessen die umfassendsten Reductionen erwar⸗ tete, werden jährlich 1,523,600 Fl., d. h. 350, 105 Fl. mehr als früher verlangt.“ Damit soll also gesagt werden: Wofür man frü⸗ her 1,173,195 Fl. gefordert habe, dafür verlange man jetzt 1,523,600 Fl., das Militair solle demnach 350,405 Fl. jähr lich mehr kosten. Die Wirklichkeit ist aber folgendt: Re Summe rdes jährlichen Militair⸗ Budgets für 1848/50, wel⸗ ches Ende 1847 den Ständen übergeben wurde, betrug 1,173,195 Fl. Im Laufe des Jahres 1848 wurde diese Forderung von der Regierung auf 1,155,31 Fl. vermindert. Nun haben aber die Jahre 1848 und 1849 durch die in Folge des be⸗ kannten Beschlusses der National⸗ Versammlung eingetretenen Ver
rendt 3 8 G mehrungen, durch die beständigen Bewegungen der Truppen im In Ausmärsche nach Ba⸗
und Auslande, namentlich durch zweimalige 1 g den, überhaupt durch die revolutionairen Zustände, begreiflicherweise einen sehr beträchtlichen außerordentlichen Aufwand für das Mili⸗ air herbeigeführt. Diesen außerordentlichen Aufwand stellt nun der erwähnte Vericht als eine Vermehrung des ordentlichen Militair⸗ Budgets hin und rechnet davon jedem der 3 Jahre der Finanz⸗Pe⸗ riede * mit 368,282 Fl. zu, um dem Lande zu sagen, man wolle jetzt 350,405 Fl. mehr für das Militair haben, als früher.
Mecklenburg⸗Schwerin. 8 Schwerin, 26. Sept. (M. Ztg.) Auf dem Polizeibüreau hierselbst wurde den am 22sten und sten d. M. dahin citirten Abgeordneten der folgende Ministerialbefehl weiteren Verfolg des Reskripts an den hiesigen Ma⸗ M. wird dem Polizeiamte hierselbst von Sei⸗ hierdurch der nachstehende
verlesen: Im gistrat vom 19ten d. ird der ten des unterzeichneten Ministeriums Befehl: Das Polizei⸗Amt hat sämmtliche nicht in Schwerin wohnhafte Mitglieder der früheren Abgeordnetenkammer, die sich entweder schon jetzt hier aufhalten, oder im Laufe der beiden nächsten Tage an⸗ kfommen sollten, vorzufordern und über den Zweck ihrer Anwesenheit am hiesigen Orte protokollarisch zu befragen. Sollte der Eine oder der Andere die schuldige Auskunft zu geben überhaupt verweigern oder in seiner Erklärung irgend einen Zweifel über den wahren Zweck seiner Anwesenheit möglich lassen, oder endlich sich dahin er⸗ klären, daß er an der durch den Advokaten M. Wiggers zu Rostock mittelst Schreibens vom 15ten d. M. hierher einberufenen Versamm⸗ lung der Mitglieder der früheren Abgeordnetenkammer Theil zu nehmen beabsichtige, so hat das Polizeiamt von diesem die aus⸗ druͤckliche und unzweideutige Erklärung zu fordern, daß er sich wäh⸗ rend seines Aufenthaltes in Schwerin nur als Privatperson geriren und unter keinen Umständen an einer Versammlung Theil nehmen werde, welche die Rechte der früheren mecklenburgischen Abgeordneten⸗ kammer zu haben prätendire. Im Falle der Verweigerung einer solchen Erklärung hat das Polizeiamt dem Betreffenden zu eröffnen: daß er binnen 2 Stunden die Stadt Schwerin zu verlassen und im Falle, daß er binnen 3 Tagen dorthin zurückkehre, sofortige Arretur zu gewärtigen habe. “ Se dieses Befehls hat das Polizei⸗Amt in der Art Sorge zu tragen, daß es die betreffenden Personen, falls sie nach Ablauf der zweistündigen Frist noch anwesend sein sollten, sofort arretirt und entweder auf dem gewöhnlichen Wege oder jeden falls mit dem nächsten Bahnzuge aus der Stadt entfernt. Es hat das Polizei⸗Amt zwar denjenigen auswärtigen Mitgliedern der frü⸗ heren Abgeordneten⸗Kammer, welche die vorerwähnte ausdrückliche Erklärung abgeben, den Aufenthalt in hiesiger Stadt zu gestatten, allemal aber auch seine Maßnahmen so zu tressen, daß es im Stande ist, jeden trotz der ergriffenen Präventiv⸗Maßregeln unternommenen Versuch, eine Kammersitzung zu Wege zu bringen, auf das ener⸗ gischste zu verhindern. Die Mittel der ausführenden Gewalt, um den befehlsmäßigen Maßregeln Nachdruck zu verleihen, sollen dem Polizei- Amte nicht entstehen. Es hat sich, sobald es die ihm zu Gebote stehenden Kräfte nicht ausreichend erachten sollte, modo re quisitionis an die Kommandirenden der Gensdarmerie, event. der bewaffneten Macht zu wenden, die mit den geeigneten Instruckieren. versehen sind. Schwerin, am 22. September 1850. Großherzog⸗ lich mecklenburgisches Ministerium des Innern. Graf von Bu⸗ low. An das Polizei⸗Amt hierselbst.
Nassau. Wiesbaden, 25. Sept. (O. P. A. Z k um 11 Uhr Vormittags, ist die Wiedereröffnung unseres Landtags erfolgt. Vorsitzender ist der Abgeordnete Wirth. Minister⸗Präsi⸗ dent Wintzingerode empfiehlt zuvöͤrdest die Berathung über die rück⸗ ständigen Budgets und kündigt die Vorlage einer Dienstpragmatik an. Die Summe der bis Ende des Jahres berechneten Gesammt⸗ Ausgabe für 1850 beträgt 4,090,709 Fl. Nach einer Mittheilun⸗ des Justizministers Lex beträgt die
A. Ztg.) Heute,
bisherige und noch zu gewir⸗ tigende Einnahme 3,407,658 Fl., wonach zur Deckung der Gesamw⸗ Exigenz 683,051 Fl. aufzubringen wären; zu diesem Behuse würde die Erhebung von zwei Steuersimpeln mit den auf den 10. Okto⸗
ber und 20. November angesetzten Erhebungs⸗Terminen beantragt, welche 53,000 Fl. abwerfen und wonach das 133,051 Fl. beträgt, wobei jedoch das über laufende Defizit für 1849 nicht berücksichtigt erscheint. Ministern von Wintzingerode, Fe lage mehrerer Gesep⸗Entwürfe angekündigt. ler stellt den Antrag: „Die Kammer zollt tung, welche das kurhessische Volk in seinem rechthaltung der Verfassung an den Tag legt, Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluß erhoben.
Von den
Der Abgeordnete Leis⸗ der ehrenwerthen Hal⸗
Ztg.) Die am 20sten hier eingetroffenen Bevollmächtigten der kur⸗ hessischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn⸗Actien⸗Gesellschaft, Land syndikus Dirks, Bezirks⸗Direktor Haafe und Ober⸗Ingenieur
Wagner, sind gestern Abend nach Kassel zurückgekehrt, nachdem sie einen speziellen Plan über die zu erbauende Werra⸗Eisenbahn bei der hiesigen Regierung übergeben und einen förmlichen Antrag auf Konzessions⸗Ertheilung gestellt haben. In den Bedingungen des Unternehmens ist noch immer der Anschlußpunkt bei Gerstungen festgehalten worden, dagegen macht sich die Gesellschaft verbindlich,
im Genehmigungsfall schon im nächsten Frühjahr mit dem Bau
Defizit für 1850 noch 400,000 Fl. sich be-
und von Hadeln wird die Vor⸗
Kampf für die Auf⸗ volle Anerkennung.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 23. Sept. (O. P. A.
“ 8. hb““
der Eisenbahn zu beginnen. Inzwischen haben sich auch die Actionaire der thüringischen Eisenbahn um die Konzession zur Erbauung der Werra-⸗Eisenbahn beworben, und es steht zu erwarten, daß die kur⸗ hessischen Bevollmächtigten, nachdem sie von erschwerenden Bedin⸗ gungen, wie z. B. einer von den betheiligten Staaten zu überneh⸗ menden Zinsen⸗Garantie ꝛc., abgestanden sind, dem Verlangen der Großherzoglich weimarschen Regierung, wegen des Bahn⸗Anschlusses bei Eisenach, mit Aufgebung der Richtung nach Gerstungen, keine Schwierigkeiten mehr entgegenstellen wird. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß es am Ende zu einer Ausgleichung kommt, nach welcher im Interesse der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesell⸗ schaft, neben der Hau. tbahn nach Eisenach oder Gerstungen, auch eine Zweigbahn von der Zwick ab nach Schmalkalden, Flohr, Kleinschmalkalden, durch einen Tunnel am Jagds⸗ berg, nach Reinhardtsbrunn, Schnepfenthal und Waltershausen, erbaut werden wird, doch werden die kurhessischen Bevollmächtigten dies vor der Hand noch zu hindern suchen. Nach Erledigung der Differenz über den nördlichen Anknüpfungspunkt wird sich hoffent⸗ lich auch Koburg⸗Gotha nachgiebiger, wegen der projektirten Rich⸗ tung von Hildburghausen nach Eisfeld, mit Umgehung der Linie über Rodach, zeigen, da es dann mit seiner Reclamation allein da⸗ steht und bei einem längeren Sträuben fürchten muß, daß seine Lande durch eine andere Bahnrichtung ganz umgangen werden. — Unser Herzog ist vor einigen Tagen von seiner Reise nach München zurückgekehrt und verweilt wieder auf seiner Sommer⸗Residenz zu Schloß Altenstein.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 24. Sept. (Nstr Ztg.) Se. Hoheit der Herzog Georg ist am 21sten d. M. von
Rumpenheim und Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog gestern aus England zurückgekehrt.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 95. Sept; (Fr. J.) Veit der heutigen Berathung der gesetzgebenden Versammlung über den Verfassungs⸗Entwurf ruckte der letztere um einen neuen Schritt vorwärts. Angenommen wurden die §§. 50 — 70 in folgender Fassung: 1
§. 50. Vor der Wahl werden Verzeichnisse der Wahlberech⸗ tigten aufgestellt. Die Einrichtung dieser Verzeichnisse und die Bildung der Wahlbehörden wird durch das Gesetz bestimmt.
§. 51. In die Wählerlisten sind nur diejenigen aufzunehmen, welche mit der Zahlung direkter Staats- oder Gemeinde⸗Steuern nicht im Rückstande sind.
§. 52. Der Senat hat in den Jahren, in welchen die gesetz⸗ gebende Versammlung zu erneuern ist, die Wahlen im Laufe des Monats Oktober anzuordnen und deren Ergebniß bekannt zu machen. “ Wählbar (in den gesetzgebenden Körper) ist jeder Wahlberechtigte, ohne Rücksicht auf den Gemeinde⸗Verband, dem er angehört, sobald er das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat.
§. 54. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, vorausgesetzt, daß die Anzahl dieser Stimmen nicht weniger als den dritten Theil der Abstimmenden des Wahlbezirks beträgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
§. 55. Ueber die Gültigkeit der Wahlen erkennt allein die ge⸗ setzgebende Versammlung.
§. 56. Jeder Staatsbürger, mit Ausnahme der Mitglieder des Senats und des Bürger⸗Ausschusses (§§. 135 und 136) ist ver⸗ pflichtet, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen und in die gesetz⸗ gebende Versammlung einzutreten. Nur der Versammlung selbst steht das Recht zu, von dieser Verpflichtung in einzelnen Fällen aus er⸗ heblichen Gründen zu entbinden und die Ablehnung der Wahl oder den Austritt aus der Versammlung zu genehmigen.
§. 57. In dem Wahlbezirk, dessen Wahl für unguͤltig erklärt worden ist, wird eine neue Wahl angeordnet. “
§. 58. Die gesetzgebende Versammlung wird alle zwei Jahre vollständig erneuert. Ihre Mitglieder sind stets wieder wählbar.
§. 59. Jeder Abgeordnete vertritt die Gesammtheit der Staats⸗ bürger, nicht den Bezirk, in welchem er gewählt ist. Er kann durch Aufträge oder Vorschriften seiner Wähler nicht gebunden werden, auch nicht gültige Verpflichtungen hinsichtlich scines Verhaltens in der gesetzgebenden Versammlung gegen dieselben übernehmen.
§. 60. Die Abgeordneten dürfen von Staats wegen für ihre Abstimmungen oder für die in Ausübung ihres Berufes gethanen Aeußerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
§. 61. Die Abgeordneten versehen ihr Amt unentgeltlich.
§. 62. Alle zwei Jahre am ersten Montag des Novembers tritt die gesetzgebende Versammlung auf Einladung des Senats, und wenn eine solche nicht erfolgt, kraft eigenen Rechts zusammen. Die folgenden Sitzungen werden durch ihren Vorsitzer angeordnet.
§. 63. Eine Sitzung der gesetzgebenden Versammlung muß angeordnet werden: 1) Auf Antrag des Senats, 2) Auf Antrag des Bürger⸗Ausschusses, und 3) auf Antrag von 24 Mitgliedern der gesetzgebenden Versammlung.
§. 64. Die Sitzungen der gesetzgebenden Versammlung sind öffentlich. Nur ausnahmsweise können sie durch Beschluß der Ver⸗ sammlung in nichtöffentliche verwandelt werden. 1—
§. 65. Die gesetzgebende Versammlung kann nur dann be⸗ schließen, wenn wenigstens (...) Abgeordnete anwesend sind. Sie faßt ihre Beschlüsse durch absolute Stimmenmehrheit der anwesen⸗ den Mitglieder.
§. 66. Das Recht, Gesetze zu beantragen, steht dem Senate und jedem Mitgliede und Ausschusse der gesetzgebenden Versamm⸗ lung zu.
8. G “ der gesetzgebenden Versamm⸗ ihr 1 nach utfinden entweder den Senat er⸗ sa. einen Gesetzentwurf vorzulegen oder das Gesetz sogleich §. 68. Die von dem Senate beantragten Gesetze kann die gesetzgebende Versammlung annehmen, verwerfen oder verändern ¹(Ss. 69. Die von der gesetzgebenden Versammlung beschlossenen Gesetze werden dem Senate zur Verkündigung und Vollziehung übersendet. . §. 70. Ist das beschlossene Gesetz vom Senate beantragt und von der gesetzgebenden Versammlung unverändert angenommen wor⸗ den, so hat der Senat dasselbe innerhalb vier Wochen nach der ihm von der gesetzgebenden Versammlung gewordenen Mittheilung zu verkünden. Läßt der Senat diese Frist verstreichen, so kann das Gesetz von der gesetzgebenden Versammlung verkündet werden.
Hamburg. Hamburg, 26. Sept. (B. H.) Einer Ver⸗ fügung der Königl. dänischen Regierung zufolge, welche dem ham⸗ burger Senat mitgetheilt worden, ist der Befehlshaber der dänischen Truppen ermächtigt worden, die freie Schifffahrt auf der Eider, so⸗ fern dieses durch militairische Zwecke geboten sei, zu untersagen.
Ausland
„Frankreich. Paris, 25. Sept. Gestern fand großes Ma⸗ növer und Revue auf der Ebene von Satory vor dem nepalesischen
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1629
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r und dem Präsidenten der Republik statt. Es waren vier Regimenter Infanterie, vier Regimenter Ka⸗ vallerie und zwei Batterieen versammelt. Der Präsident und Dschung Bahadur frühstückten zu Versailles im Landhause des Mar⸗ quis Normanby. Den Präsidenten begleitete diesmal zuerst sein neuer General⸗Adjutant, Divisions⸗General Roguet. Die Truppen manöverirten sehr präcis und Angesichts einer zahllosen Menschen⸗ menge. Nach der Revue wurden die Offiziere und Soldaten vom Präsidenten bewirthet. Horace Vernet stürzte mit dem Pferde, ist
Gesandten Dschung Baha
Der Moniteur enthält heute wegen der verschiedenen Aus⸗ legung der Signatur⸗Verpflichtung bei Journal⸗Artikeln eine halb⸗ offizielle Mittheilung, welche sich auf Artikel 3 des betreffenden neuen Preßgesetzes stützt. Er lautet: „Jeder über Politik, Philosophie, Religion handelnde, in ein Journal eingerückte Artikel muß von sei⸗ nem Verfasser unterzeichnet sein.“ In Folge dessen müssen alle Artikel (nicht bloß der leitende), mit voller Unterschrift und nicht mit Anfangsbuchstaben, endlich von einem Individuum als solchen und nicht als Vertreter eines Redactions⸗Comité's unterzeichnet sein. Jede andere Deutung würde die Journale gerichtlicher Be⸗ langung aussetzen.
aber nicht gefährlich verletzt. V
lichkeit möge noch So⸗ V heiten Ketben lange an der Spitze der auswaͤrtigen Angelegen⸗
Um die Mitte dieses Monats v nats soll d We Fünitn Fler Nicaragua tröffnet Ferbar eges ist bedeutend, wenn me t, d. V tische Hafen für die neue — 188 J“ Tagen durch die westindischen Len önat “ ““ Der New⸗York Herald redet diesem “ “ 9 8 T 88 . 8 e 2 prophezeiht, daß es bald Niemanden mehr 8ne. SG“ 5 Weg nach Kalifornien über Panama einzuschlagen. Der We⸗ Nicaragua ist nicht allein etwas kürzer, sondern um 50 — 50 Dol⸗ lars billiger. Der He rald schildert die Schönheit der die auf diesem Wege zu passiren sind, und beruft sich dabei auf die Landschafts⸗Schilderungen Alex. von Humboldt's im Kosmos Der Gesundheitszustand in London war in der letzten Woche befriedigender als seit langer Zeit; es starben im Ganzen 848 Per sonen. Seit gestern fangen die Herbstnebel an, sich übe ie - auszubreiten. “ Gestern wurde das walisische Bardenfest (Ei st (Eisteddvod), wel jährlich unter dem Patronat der Königin zur Erhaltung und Pschg⸗ der nationalceltischen Musik und Poesie gefeiert wird, auf Schloß
er geg nach Kali⸗ Der Vortheil dieses
„Das Manifest des Elysee“, wie der Artikel des Bulletin de Paris genannt wird, hat einen wahren Sturm erregt. Auf⸗ fallend war dabei, daß deutsche Journale, welche hier am 23sten anlangten, von der nahen Veröffentlichung dieses Aktenstückes, die am anderen Abende auch erfolgte, bereits Kunde gaben. Alle Re⸗ gierungsblätter drucken dasselbe ohne Bemerkung, der Moniteur du V soir sogar mit fetter, durchschossener Schrift, ab. Dies Aktenstück war natürlich Gegenstand der Gespräche im Konferenzsaale der National⸗Ver⸗
faufmerksam, daß zwei Tage vor Schluß der Sitzungen der legislativen Versammlung ein ähnlicher Artikel im Moniteur du soir erschien, welcher die bekannte Scene mit Baroche veranlaßte. Man erinnerte an die plötzliche Rückkehr des Generals Baraguay d'öHilliers, welcher seit der Vertagung nicht in Paris war. Man erinnert sich, daß diesem Generale das Kom⸗ mando des projektirten versailler Lagers zugedacht war und findet es sehr taktlos, daß Louis Napoleon gegenwärtig bei Versailles die konzentrirten Truppen versammelt. Man macht übrigens so wenig Geheimniß von dem nahen Konflikte der beiden Staats⸗ Gewalten, daß General Leflo, Quästor der National⸗Versammlung, in der Sitzung erklärte: „Dies ist das erste Symptom der großen Krise.“ Der Präsident Dupin war namentlich durch den unhöfli⸗ chen Ton des Manifestes verletzt und begab sich sofort nach dem Elysée, um Louis Napoleon die entschiedenste Mißbilligung eines solchen Verfahrens auszusprechen. General Changarnier hat übri⸗ gens heute den großen Stab der pariser Armee in den Tuilerieen versammelt.
Das Bulletin de Paris erklärt heute, der Artikel stamme nicht aus dem Elysée, sondern von ihm. „Es ist beklagenswerth“, sagt das Blatt weiterhin, daß das Volk durch die ewig erneuerten Gerüchte von Staatsstreichen erschreckt wird, woran, wie wir mit vollkommener Kenntniß der Lage versichern können, Niemand weder in der Regierung, noch in der Umgebung des Staats⸗Oberhauptes denkt.“ Hierzu bemerkt der Constitutionnel: „Wir sind voll⸗ kommen dieser Ansicht, aber man würde diese traurigen Aufregun⸗ gen vermeiden, wenn man den Präsidenten nicht sprechen ließe, ohne ihn zuvor selbst gehört zu haben, und wenn man nicht Ideen und Raisonnements, die ihm fremd sind, als eine Darlegung seiner An⸗ “ U “ übrigens ermächtigt, auf das Bestimm⸗ teste zu erklären, daß das Bulleti eine pffizielle Mittheilung 1“ 1B1“““
Das Pouvoir äußert sich über das Manifest: Venn wir auch den loyalen Gesinnungen der Redacteure des Bulletin de Paris volle Gerechtigkeit widerfahren kassen, so bedauern wir doch daß sie in einer anscheinend offiziellen Form die späteren Absichten des Staats⸗Oberhauptes ankündigen zu dürfen glaubten. Zuvör⸗ derst verletzte es die Achtung vor dem Publikum, solche Eröffnungen anders als durch den natürlichen Weg des Moniteur und ohne Betheiligung des Minister⸗Rathes zu machen. Dann aber glauben wir versichern zu können, daß die Nachrichten des B ulletin de Paris keinesweges authentisch sind, und das Staats⸗Oberhaupt, welches wohl zum Lande zu sprechen weiß, wenn es Zeit ist, Nie⸗ beauftragt hat, über so wichtige Dinge in seinem Namen das Wort zu führen. Was aber die Journale betrifft, welche gegen die Idee einer Befragung des Volkes über Form und Wesen seiner Regierung auftreten, so scheint es uns sonderbar, daß derlei Skru⸗ pel in Blättern zum Vorschein kommen, welche so viel von ihrer hohen Achtung vor dem Willen des Landes sprechen.“
General von St. Priest, welcher in dem legitimistischen Manifeste als einer der Mandatare des Grafen von Chambord ge⸗ nannt wird, richtet an die legitimistischen Blätter heute ein länge⸗ res Schreiben. Er erklärt darin, daß das von Barthélemy unter zeichnete Cirkular nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt gewesen sei, daß es ferner die Verurtheilung einer vom monarchischen Stand⸗ punkt irrigen Lehre von der Berufung an das Volk kund machen te Den Schluß macht eine sehr beißende Diatribe gegen den Vertreter der Berufung an das Volk (Larochejaecquelin), der aber nicht genannt wird.
E Regierung wird für die Industriellen, welche steden sstellung beschicken, eigene Dolmetscher nach London 1“X“ Legitimist, Vicomte d'Arlincourt, ist in Paris
9 9 A. 23¾ „„
8. Börse war das Gerücht verbreitet, die permanente Kommission wolle die National⸗Versammlung vor Ablauf des Ur⸗ laubs einberufen. Dieses Gerücht, obschon es unbegründet ist, be⸗ wirkte ein Fallen der Fonds.
Das Univers, welches bisher nur ultramontane Tendenzen
verfolgt hatte, erklärt sich heute für legitimistisch, weil der Graf von Chambord nur durch das göttliche Recht herrschen und mit der Revolution ganz brechen wolle. 8 Der Haupt⸗Redacteur und verantwortlicher Gerant des Journ. des Débats, Herr Armand Bertin, sagt heute, daß die Unterzeichnung der Artikel seines Blattes erst am 25sten beginnen werde, weil die Verpflichtung dazu erst mit diesem Tage beginne und fügt dann hinzu: „Wir fühlen nicht das Bedürfniß, bei dieser Gelegenheit irgend eine Grundsatz⸗Erklärung abzugeben. Wir da⸗ tiren nicht vom 25. September 1850; das neue Gesetz ändert nichts in unseren Ansichten und wird nichts in unserem Verhalten ändern. Wir sind heute, was wir gest aren. Wir bleiben einfach das Journal des Débats.“
sammlung. Man machte darauf
Großbritanien und Irland. Der Globe veröffentlicht eine Adresse der angesehensten britischen Kaufleute auf der Insel Haiti an Lord Palmerston; sie danken dem Lord für die Versicherung, die er in seiner berühmten Parlaments⸗ Rede ausgesprochen, englische Bürger überall zu schützen, wo ihnen die Gesetze des fremden Landes, in welchem sie leben, keinen genü⸗
genden Schutz gewähren, und drücken den Wunsch aus, Se. Herr⸗
London, 25. Sept.
Rhuddlan im Norden von Wales eröffnet. Das Schloß, Eigen⸗ thum eines Mr. Shipley Conway, der jedoch zur älteren Linie von Lord Hertford's Geschlecht gehört, ist eine schöne, halberhaltene Ruine, die zum Behuf der Feier des Sängerfestes überdacht, aus⸗ tapeziert und mit walisischen Wappenschildern, Ahnenbildern u s. w verziert wurde. Der Präsident, Lord Mostyn, ein Sqjähri er Greis, hielt eine Eröffnungs⸗Rede im wälschen Idiom. Das S8n gerfest dauert vier Tage und besteht aus mittelalterlichen und m — dernen Aufführungen: Konzerten, Wettgesängen, Bällen und P 8. zessionen. Als Kampfpreise werden silberne Harfen d gol 18 Medaillen von den Ladies Patronesses ausgetheilt v Der Fürst von Leiningen ist am vorigen Sonnabend von Aber⸗ geldie, dem Wohnsitze der Herzogin von Kent, hier eingetroffen u 1 an demselben Tage über Dover nach dem Festlande abgereist Die indische Post hat aus Canton, Hong⸗kong 2— Interessantes in Bezug auf die Ausstellung gebracht. M 2 ahj überall mit großem Ernste an die Sache. Asien will ei 8 89 seine alten Schätze den Erfindungen Europa's 1g. Ige n de namentlich werden die Wunder der orientalischen Pflanzenwelr als Rohprodukte und verarbeitet zahlreich vertreten Ein 1 zes asiatisches und viele Zweig⸗Comité's haben sich gebildet S. mit einander berathen, theils um das Vorzüglichste aus de mneish zu sondern, theils um doppelte Sendungen eines und besfelse 8 genstandes zu vermeiden. Der Hurkaru meldet daß folgende Artikel sich bereits im Magazin für nicht zu verzollende FMaann Kalkutta befinden. Ein großes orientalisches Zelt mit ver oldet 8 Stangen und einem Dach vom schönsten Raschtaüte Sb n. ches über und über mit Gold und Silber gestickt ist; ein Etui aus schönem Opal, in Gold gebunden und auf dem Deckel mit Diaman⸗ ten und Rubinen verziert; ein prachtvolles Bett und sechs Stühle, aus Elfenbeinschnitzwerk bestehend, ein Geschenk des Nuab Na im für die Königin von England; ein Bettkissen aus Gold⸗ und Sil⸗ berfäden, mit den Namen Victoria und Albrecht darauf die An⸗ fangsbuchstaben Diamanten, die anderen große Perlen; hundert⸗ undzwanzig lebensgroße Figuren, welche die verschiedenen Beschäf⸗ tigungen der Hindus vorstellen, nebst dazu gehörigem Handwerks⸗ Geräthe. 1 . 9 “ der Times findet sich folgende Mittheilung, welche vom Präsidenten der spanischen Schuld⸗Inhaber ausgegangen ist: „Die Comité's zur Schuld⸗Regulirung in Madrid haben unter dem Vor⸗ wande, daß die spanischen Finanzen nicht den Lasten gewachsen seien, welche die Bedingungen ihnen auferlegen würden, sich geweigert, die von den englischen Gläubigern vorgeschlagenen Bedingungen zu empfehlen, und enthalten sich, irgend welche andere für jetzt vorzu⸗ schlagen.“ 8
Dänemark. Kopenhagen, 25. Sept. (H. C.) Nach Flyveposten wird der Aufenthalt des Königs beim Heere in Schleswig nur 5 bis 6 Tage währen, so daß derselbe in den er⸗ sten Tagen des Oktobers zurück sein wird.
Die russische Dampf⸗Fregatte „Kamtschatka“ kam am von der Flotte hier wieder an, um den hiesigen Kaiserlich Gesandten nach Schleswig hinüberzubringen. “
22sten d. russischen
Meteorologische Beobachtungen.
Morgens Aachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.
1850. 27. Sept.
Nach einmaliger
Abends Beobachtung.
10 Uhr.
.. 337,19 Par. 337,20"Par. 336,97“Par. Quellwärme 7,80 R. 88 9,9 R. + 16,49 R. + g; R. Flusswärme 1383618“ + 8,4° + 9,5 ° n. + 9,6° R. Bodenwärme Dunstsättigung . 86 pqt. 58 pct. 80 pCt. Wetter trübe. trübe. trübe. “ W. W. W. Wolkenzug... — 337,12 Par.
Luftdruck Luftwärme... Thaupunkt .. .. Ausdünstung Ntederschlag 0,060 "Kh. Wärmewechsel 16, 8 9,50 75 pct. W.
Tagesmittel:
+ 12,99 n.. + 9,2“ n...
Königliche Schauspiele. Sonntag, 29. Sept. Im Opernhause. 105te Nbondiements⸗ Vorstellung: Der Ehestifter, Lustpiel in 1 Akt, frei nach Goldoni, von J. R. Mifksch. Hierauf: Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth., nach dem Gedicht des Lord Byron: „The Corsair“*, von P. Taglioni. Musik von Gährich. (Herr Karl Müller wird hierin tanzen.) Anfang 6 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 8 Im Schauspielhause. 153ste Abonnements⸗Vorstellung: Im Walde, ländliches Charakter⸗ Gemälde in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Erzählung der George Sand, von Charl. Birch⸗ Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. Montag, 30. Sept. Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Antigone, Tragödie von Sophokles. Uebersetzung von Donner. Musik von Felix⸗Mendelssohn⸗Bartholdy. Anfang 7 Uhr. ¹Eiinn Verkauf von Billets zu dem Parqguet und den Parquet⸗ Logen findet bei dieser Vorstellung nicht statt, weshalb auch den Abonnenten die Billets zu den Parquet⸗Plätzen nicht überwiesen
werden können. 1u“
1 Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 29. Sept. Junger Zunder, alter Plunder. bild mit Gesang in 3 Akten, — A. Schäffer.
Montag, 30. Sept. Vorstellung des Professors Herrn Herr⸗ mann, in 2 Abtheilungen. Zwischen der ersten und zweiten Ab⸗ theilung: Wer ißt mit? Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von W. Friedrich
Dienstag, 1. Okt. Junger Zunder, alter Plunder.
Lebens⸗ von D. Kalisch. Musik von