des Militair⸗Departements zugewendet und daher zur Zeit nur mit dem Friedensetat sich beschäfugt. Dieser übersteigt nach den Vor⸗ anschlägen der Regierung die früheren Bewilligungen in der lan⸗ fenden Finanzperiode allerdings um 505,884 Rihlr. 4 Ngr. 6 Pf.; allein bei allem Streben, Ersparnisse zu beantragen, wo solche nur irgend ausführbar erscheinen, ist dies der Deputation dennoch nur bei einzelnen Positionen gelungen, da sie nicht umhin kann, der gegenwärtigen Militair⸗Verwaltung die Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, bei der neuen Organisation der „Armee ihr zu Gebote stehenden Mitteln das Moöglichste geieilke zu haben. Von einem direkten Antrage auf Verminde⸗ rung der Armee glaubte die Deputation zur Zeit waltn absehen zu müssen, weil 1) demselben die noch bestehenden geses 88 chen Bestimmungen entgegen sein würden, ²) in dem gegesheleügirt Augenblicke der europaäische Friede noch EE11616*“” werden könne, und 3) selbst die innere Ruhe noch Sa-s vñ 6q gesichert erscheine. Dagegen hat sie in der E“ b 8 Bestrebungen für Reduction des Militnir Fucwande 8 Haunn ven Erfolg begleitet sein werden, wenn das belannte i. . Vermehrung der Streitmacht auf 2 Prozent der 2 evöl kfung w 8 der aufgehoben worden, folgenden allgemeinen Antrag an die Staats⸗ Regierung zu bringen vorgeschlagen: „Es wolle dieselbe bei der Organisation der deutschen Bundesverhältnisse mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinwirken, daß die Militairpflicht der einzelnen Bundesstaaten vermindert werde, damit dem nächsten Landtage ein Militair⸗Budget vorgelegt werden kann, welches dem Betrage der früher bewilligten möglichst gleichkommt.“
Die von der Deputation in Vorschlag gebrachte Abminderung beläuft sich im Ganzen auf 48,910 Rthlr. (darunter 1414 Rthlr. transitorisch). Die bei Position 47: „Militair⸗Vorraths⸗Anstalt“, in Vorschlag gebrachte Abminderung von 350 Rthlrn. Grehalt für den Assistenten des Inspektors der Militair⸗Vorraths⸗Anstalt ist indeß für jetzt blos nominell, indem diese Summe bei Position 60, temporelle Verpflegung“, bei dem transitorischen Etat wieder ein⸗ getreten ist. Bei Position 48 a: „Traktement, Löhnung, Quartier⸗ und Hufschlagsgelder“, beträgt die Abminderung 5426 Rthlr. etats⸗ mäßig, nämlich: 500 Rthlr. bei dem Gehalte des Artillerie⸗Corps⸗ Kommandanten (die Vorlage postulirt 3500 Rthlr.), 4600 Rthlr. durch Ersparniß der für 23 Stabs⸗Offiziere der Artillerie und In⸗ fanterie postulirten Gehalts⸗Zulage und 326 Rthlr. durch Vermin⸗ derung des Etats der Zugpferde beim Kommissariats⸗Train. Da⸗ gegen hat sich die Deputation mit der in der Budget⸗Vorlage auf⸗ gestellten Normirung der Gehalte der Rittmeister und Hauptleute, so wie mit den zugleich vorgeschlagenen Dienst⸗Alters⸗Zulagen, ein⸗ verstanden erklärt. In der Voraussetzung, daß der Deputations⸗ Antrag wegen Reduction der Pferdezahl des Kommissariats⸗Trains
angenommen wird, sind fernerweit bei Position 48 b 6: „Fourage⸗ Verpflegung“, 3470 Rthlr. in Wegfall gebracht worden.
Bei Position 50 „Ergänzung der Armee“ sind 10,000 Rthlr. bei dem Postulat für Ankauf der Remonte (40,000 Rthlr.) abge⸗ mindert worden. Die bedeutendste Abminderung hat bei Position 52 „Fonds zu dem gesammten Kasernirungs⸗ und Einquartierungs⸗ Aufwand“ stattgefunden; sie beträgt 26,250 Rthlr. und ist dadurch herbeigeführt worden, daß die Deputation mit Rücksicht auf die Steuerpflichtigen den beantragten täglichen Menage⸗Zuschuß von 10 Pfennigen für Unteroffiziere und Soldaten auf 7 ½ Pf. herabgesetzt hat. Bei dem Fonds zu verschiedenen Nebenbedürfnissen (Pos. 56) beträgt die Abminderung 2000 Rthlr. und bei den temporellen Aus⸗ gaben (Pos. 60) 1414 Rthlr., weil nach Aufstellung des Etats durch eingetretene Veränderungen mehrere Ansätze von selbst in Wegfall gekommen sind. Die Position 61 „Mehrerforderniß der Verpflegung ꝛc. im Jahre 1849“ im Betrage von 165,000 Rthlr. ist von der Deputation unter Anführung gewichtiger Gründe im ordentlichen Budget gestrichen worden, weil diese Summe füglicher auf das außerordentliche Budget zu setzen und nach dem Vorschlage derselben dort zu bewilligen sein werde. Die übrigen Positionen sind sämmtlich in der von der Regierung postulirten Höhe zur Ge⸗ nehmigung vorgeschlagen.
Leipzig, 29. Sept. (Deutsche Allg. Ztg.) Die feier⸗ liche Enthüllung des Thaer⸗Denkmals fand, wie wir bereits gestern vorläusig meldeten, gestern Nachmittags 4 Uhr statt. Von den in Magdeburg versammelten deutschen Land⸗ und Forstwirthen war eine nicht geringe Anzahl mit einem Extrazuge hier angekommen, um der Feier beizuwohnen; sie, so wie die hiesigen Behörden und sonstige Eingeladene, versammelten sich in der Aula des Augusteums, von wo sich der lange Zug nach der Promenade an die Stätte des Denkmals in Bewegung setzte. Der Vorstand des Thaer⸗Comité, Dr. Crusius, wies mit einfach⸗herzlichen Worten auf die unendlichen Verdienste des gefeierten Landwirths und auf die Pflicht seiner Schüler hin, dem Dankgefühle gegen ihren großen Lehrer würdigen Ausdruck zu leihen, und übergab hierauf das jetzt enthüllte Denk⸗ mal dem Vorstande der dreizehnten Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe, Ober⸗Präsident von Bonin. Dieser übergab das Denkmal der Stadt Leipzig, in deren Namen es Bürgermeister Koch entgegennahm, indem er dasselbe zu schützen und zu ehren gelobte. Zum Schluß sprach noch der Sohn des verewigten Thaer, Landes⸗ Oekonomie⸗Rath Thaer, mit tiefer Rührung seinen Dank aus für die große Liehe und Verehrung, die so viele wackere Männer sei⸗ 61 unvergeßlichen Vater bewiesen. Damit war die Feierlichkeit geschlossen.
Leipzig, 30. Sept. Die Leipziger Zeitung enthält fol⸗ gende Bekanntmachung. Einem Antrage der Kammern der Volks⸗ Vertretung in der Landtagsschrift vom 10. Dezember 1849 ent⸗ sprechend, wird das Gesetz wegen Einführung einer kurzen Verjäh⸗ rungsfrist für gewisse Forderungen, vom 23. Juli 1846 (S. 91 flg. des Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Blattes v. J. 1846), nebst dem Ge⸗ setze, einen Aufschub des Ablaufs der im Gesetze vom 23. Julim 1846 bestimmten Verjährungsfrist betreffend, vom 12. Dezember 1849 (S. 295 flg. des Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Blattes v. J. 1849), auch durch nachsolgenden Abdruck zur allgemeinen Kenntniß spebragt. Dresden, am 25. Mai 1850. Ministerium der ZJustiz.
r. Zschinsky. Fickelscherer. (Folgen die beiden Gesetze.)
lege Freiberg, 26. Sept. (D. J.) Heute, als am dritten und sännrage des Wernerfestes, waren Vormittags von 9—1 Uhr Henn che Sammlungen der Berg⸗Akademie geöffnet und den Fest⸗ gene Vatrn zugänglich. Jene Sammlungen zerfallen aber in fol⸗ ehend acheilungen; 1) die Bibliothek, aus 12,175 Nummern be⸗ stripte komtie noch 1364 Karten und Atlanten, so wie 306 Manu⸗ Wernersche Mof 2) die mineralogischen Sammlungen, nämlich das Aussatzstucen “ „aus 8043 Nummern in 16 Schränken, 278 bestehend, und dis einer Edelsteinsammlung von 1368 Nummern Sammlung vo 1—um Unterrichte dienende methodische Mineralien⸗ lung; 4) 8. nl 19,000 Nummern; 3) die Versteinerungs⸗Samm⸗ eralten⸗ Sansgengnostische Sammlung; ⁵) die geographischen Mi⸗ un ’nämlich die Suiten⸗Sammlung, die geo⸗
bysikaleeh 8. Sachsens und die des Auslandes; 6) d physikalische und mathemztische Apparat; 7 55) der at; 7) vie sebr reichhaltige
und instruktive bergmännische und hüttenmännische Modeü⸗
1644
Sammlung, aus 315 Nummern, zum Theil von sehr gro⸗ sem Umfange, bestehend. Gleichzeitig wurden noch nach⸗ träglich in dem Akademiegebäude einige kleinere Vorträge spezielle⸗ ren Inhalts gehalten. So sprach Professor Breithaupt über die von dem Obersten von Jossa aus Rußland mitgebrachten Minera⸗ lien, die in unserem gestrigen Berichte irrthümlich als Geschenke des Kaisers bezeichnet sind (öobenan stand der größte, bisher im Ural bei Slatoust gefundene gediegene Goldklumpen, 86 Pfund schwer, aber freilich nur in einer Nachbildung von Gips, geschenkt vom Herzoge von Leuchtenberg; aus anderen Quellen kam das Modell eines 23 Pfund schweren Platinastücks, ein schöner Beryll, von Herrn von Jossa selbst ein 1 Pfund schweres Stück Platin u. s. w.); der Oberst von Jossa sprach über eine neue Methode, Gold und Silber auf galvanoplastischem Wege zu reduziren, der steyerische Kommissar von Morlot, früherer Zögling der Akademie, über das silurische System Böhmens, ein Professor Löwe über Knochen, die in einem antediluvianischen Löwenlager bei Teplitz gefunden wor⸗ den u. s. w. Außerdem waren während des ganzen Vor⸗ und Nachmittags auf mehreren Gruben (Himmelfahrt, Junge hohe Birke, Mordgrube, Beschert Glück, Himmelsfürst, Kur⸗ prinz Friedrich August und Oberes neues Geschrei) so wie auf den beiden Schmelzhütten und dem Amalgamirwerke zu Halsbrücke, Führer gegenwärtig, und auf den Gruben für solche auswärtige Gäste, die einzufahren wünschten, Fahrkleider bereit. Der stärkste Zug der Fremden wie der Einheimischen ging aber nach dem Reine kleine Stunde entfernten Amalgamirwerke, nicht sowohl um dieses selbst in Augenschein zu nehmen, als um das großartige Druckwerk, welches als Feuerspritze dient und aus dem Hauptarme einen 60 — 80 Ellen hohen Wasserstrahl liefert, in Gang gesetzt zu sehen, wozu sich nur selten Gelegenheit darbietet. Dasselbe wird durch ein Wasserrad getrieben; es wurde angelegt, nachdem das frühere 1787 — 1790 erbaute Amalgamirwerk fast unmittelbar nach seiner Vollendung durch Feuer zerstört und 1793 neu aufgebaut hne war. Die Schläuche desselben sind durch das ganze Gebäude geleitet.
Der Abend war den Musen des Gesanges und der Tanzkunst gewidmet. In dem großen geschmackvoll dekorirten und glänzend erleuchteten Saale des Kaufhauses fand unter des Musik⸗Direktors Anacker Direction eine in den Hauptsachen recht gelungene Auf⸗ führung seines im Jahre 1832 komponirten Bergmannsgrußes statt. Mit dem Balle schloß sich das ganze schöne Fest mit seinen Ehren⸗ und Freudentagen für unsere alte Bergstadt. Diese kehrt nach Beendigung des Festes, nach der Abreise aller herbeigeström⸗ ten Fremden (unter denen auch die französische und die englische Nation durch einige Individuen vertreten war) sofort wieder zu ih⸗ rer gewohnten Stille zurück. In 16 Jahren steht jedoch das hun⸗ dertjährige Jubiläum der Akademie bevor.
Baden. Aus Baden, 27. Sept. (N. Fr. Ztg.) Vorgestern Abend ist Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen von sei⸗ ner Inspections⸗Reise wieder in Baden eingetroffen. Er wird wahr⸗ scheinlich demnächst eine solche in den unteren Landes⸗Gegenden vornehmen.
Hessen. Kassel, 27. Sept. (O. P. A. Ztg.) Staats⸗ rath Scheffer soll sich geweigert haben, bei der Bildung eines neuen
Ministeriums sich zu betheiligen. Derselbe hat Wilhelmsbad wie⸗ der verlassen. Ober⸗Finanzrath Zuschlag hat der Aufforderung, nach Wilhelmsbad zu kommen, bis jetzt noch keine Folge gegeben; man sagt, er werde seine Entlassung einreichen. Heute Morgen hatte das Ober⸗Appellationsgericht eine erst gestern Abend spät an⸗ gesagte Sitzung, zu welchem Zwecke ist unbekannt. Auch der land⸗ ständische Ausschuß hielt heute eine Berathung. Polizei⸗Kommissär Müller ist seiner Haft entlassen, das Instructions⸗Verfahren gegen ihn wird indeß fortgesetzt. Die Entlassung ist die Folge einer durch das Justiz⸗Ministerium veranlaßten Beschwerde der Staats⸗ Prokuratur.
Wilhelmsbad, 28. Sept. (Kass. Ztg.) Heute geht sicherem Vernehmen nach die Denkschrift der Staatsregierung über die kur⸗ hessischen Wirren an die sämmtlichen resp. Hoöfe ab; die Denkschrift wurde sehr beeilt, da man auswärts den Verlauf der Wirren nur
nach den Berichten der hessischen Oppositionspresse zu beurtheilen 17 Druck⸗
scheint. Die Denkschrift macht mit Beilagen etwa bogen aus.
Fulda, 27. Sept. (H. Ztg.) Gestern Abend durchzogen starke Patrouillen die Stadt; die Weisung des kommandirenden Unteroffiziers lautete: „in allen Gast⸗ und Wirthshäusern sich nach fremden Soldaten zu erkundigen.“
Kassel, 29. Sept. Die Neue Hess. Zeitung enthält fol⸗ gende Bekanntmachung: In der Besorgniß, daß die nächstfälligen Gehalte der hiesigen Staatsdiener zur Auszahlung nicht gelangen möchten, hat der Stadtrath dahier, in Anerkennung des patrioti⸗ schen Sinnes dieser Staats⸗Beamten und deren bewährter, auf⸗ opfernder Hingebung für unsere Landesverfassung, sich bewogen ge⸗ funden, den Unterzeichneten zur Bildung eines Vereins zu ermäch⸗ tigen, welchem die Sorge der geeigneten Herbeischaffung von Mit⸗ teln zugedacht ist, um hieraus denjenigen Staatsdienern, welche es wünschen sollten, den fällig gewordenen Gehalt gegen Cession ihrer desfallsigen Ansprüche auszuzahlen. Vorläufig hiervon Nachricht ertheilend, bemerke ich, daß das gedachte Comité bereits gebildet ist und aus den Herren Obergerichs⸗Anwalt Alsberg, Fabrikant G. Eggena, Obergerichts⸗Anwalt Dr. R. Harnier, Buürgermeister Hen⸗ kel, Kaufmann Fr. Knappe, Geh. Rath a. D. Koch, Ober⸗Post⸗ meister F. Nebelthau, Obergerichts⸗Anwalt Fr. Oetker, Kommerz⸗ Rath G. Pfeiffer, Obergerichts⸗Anwalt von Schlemmer und dem Unterzeichneten besteht. Daß das Unternehmen diejenige Unter⸗ stützung bei Kassels Einwohnern finden werde, die zur gedeihlichen Erreichung des wichtigen Zwecks als erforderlich sich darstellt, dafür bürgt wohl die hochherzige Gesinnung derselben! Kassel, am 28. September 1850. Der Ober⸗Bürgermeister dahier: Hartwig.
Der ehrenvollen Aufforderung des hochlöblichen Stadtraths freu⸗ dig solgend, haben wir uns vereinigt, um nicht nur für die Aus⸗ zahlung der Gehalte der in der hiesigen Stadt wohnhaften Staatsdiener alsbald Fürsorgezu treffen, sondern daneben auch die weiteren Einleitun⸗ gen zu besorgen, um die gleiche unabweislich nöthige Maßregel für die Staatsdiener im ganzen Lande zu erreichen. Die Grundlage die⸗ ses Planes besteht darin, daß seitens des sich bildenden Vereines denjenigen Staatsdienern, welche auf diesem Wege in den alsbal⸗ digen Bezug ihres Gehaltes zu gelangen wünschen, gegen Cession des letzteren dessen Zahlung geleistet werde. Hierdurch wird be⸗ kanntlich nicht nur die vollste Sicherheit für den gezahlten Betrag selbst, sondern auch ein vollkommen sicherer Anspruch auf gesetz⸗ liche Verzinsung (zu fünf Prozent) geschafft. 1 I Die Ausführung des Plans wird bedingt durch eine möglichst lebendige und allgemeine Betheiligung unserer wohlhabenderen Mit⸗ bürger. Im Vertrauen auf deren patriotische Bereitwilligkeit haben wir ein Unternehmen begonnen, dessen hohe politische Bedeutung in dem Verfassungskampfe Kurhessens unverkennbar ist. Diejenigen, welche sich durch Unterzeichnung und Einzahlung von Beträgen
hieran betheiligen, erhalten damit einen verhäͤltnißmäßigen Anspruch an den der Gesellschaft dagegen zucedirenden Gehaltsbeträgen und anden davon aufkommenden Zinsen, an welchen letzteren nur die thun⸗ lichst zu beschränkenden unvermeidlichen Auslagen und Unkosten eine Verminderung herbeiführen werden. Einzeichnungen nimmt jeder der Unterzeichneten an. Ueber den Ort und den Zeitpunkt der Einzahlung gegen Aushändigung eines entsprechenden Dokuments, über das Geschäftslokal und die sonstige Einrichtung wird nähere Be⸗ kanntmachung erfolgen. Kassel, am 28. September 1850. (gez.) Alsberg, Obergerichts⸗Anwalt. G. Eggena, Fabrikant. Dr. R. Harnier, Obergerichts⸗Anwalt. Hartwig, Oberbürgermeister. Hen⸗ kel, Bürgermeister. Fr. Knappe, Kaufmann. Koch, Geh. Rath ga. D. F. Nebelthau, Ober⸗Postmeister. Fr. Oetker, Obergerichts⸗ Anwalt. G. Pfeiffer, Komm rzienrath. v. Schlemmer, Ober⸗ gerichts⸗Anwalt.
Kassel, 28. Sept. (N. H. Ztg.) Das hiesige Comité zur Beschaffung der nöthigen Geldmittel behufs Auszahlung der Ge⸗ halte wird sich dem Vernehmen nach alsbald mit anderen bedeutenderen Orten des Landes in Verbindung setzen, um die Betheiligung an dem patriotischen Unternehmen möglichst allgemein zu machen. Na⸗ mentlich durfte ein Benehmen mit dem in Hanau vom Stadtrathe niedergesetzten Ausschusse ꝛc. sogleich erfolgen. Dort hatte sich schon im Juli d. J. von Seiten der constitutionellen Partei ein Comité gebildet, welches den Staatsdienern die etwa rückständig bleibenden Gehalte auszahlen wollte. Es kam jedoch damals die bekannte Maßregel des Kurfürsten dazwischen und das Comité be⸗ schloß deshalb, da der größte Theil sogleich auf das ihm gemachte Anerbieten einging, seine Thätigkeit einstweilen einzustellen, jedoch alsbald wieder zusammenzutreten, wenn später die Gehaltszahlungen eingestellt werden sollten. Nachdem nun jüngst eine Verfügung der Direction der Haupt⸗Staatskasse bekannt geworden, wonach die Ge⸗ halte für September nur zur Hälfte bezahlt werden sollten, hat das Comité, wie wir erfahren, seine Aufgabe wieder aufgenommen und in Veranlassung der Bekanntmachung des Stadtraths die darin erwähnten Stadtraths⸗Mitglieder aufgefordert, sich mit ihm zu ge⸗ meinschaftlichem Wirken zu vereinigen. Die se Vereinigung wird ohne Zweifel erfolgen und steht dann der beste Erfolg der gemeinsamen Bestrebungen zu erwarten.
Schleswig⸗Holstein. Von der Niederelbe, 28. Sept. (D. R.) Alle Nachrichten vom Kriegsschauplatze stimmen darin über ein, daß ein Angriff auf die dänischen Positionen bei Friedrichstadt in den nächsten Tagen in Aussicht steht. Es ist faktisch, daß starke Truppenabtheilungen von Rendsburg aus ihre Richtung dahin ge nommen haben, daß ferner beinahe die gesammte Artillerie, mit Inbegriff der 84⸗pfünder⸗ und der Granatenbatterie desselben We⸗ es gegangen sind, und daß endlich, nachdem schon gestern der Bbers von der Tann und Herr von Gagern diesen Weg einge⸗ schlagen haben, heute auch der General von Willisen an der Spitze des Generalstabes die Festung verlassen und dieselbe Richtung ver⸗ folgte. Es ist die Absicht, nach Allem, was wir hören, sich in den Besitz von Friedrichstadt zu bringen. Man sucht den Anlaß dazu in einer Deputation von Gutsbesitzern aus und um Friedrichstadt selbst, die bei dem General von Willisen gewesen wären, dem⸗ selben ernste Vorstellungen über das Bedauerliche ihrer Lage ge macht hätten. Nicht nur, daß die Dänen durch die Abdämmung der Treene vermittelst der Schließung der Friedrichstädter Schleu⸗ sen, durch welche dieser Fluß mit der Eider verbunden ist, das ganze Land bis weit um Friedrichstadt herum schon seit Wochen unter Wasser gesetzt haben, wodurch die ganze Aerndte dieses Striches, der mehrere 1000 Tagwerk beträgt, zu Grunde gegangen ist, so sind die Requisitionen derselben dennoch so unermeßlich, daß sie auch bei dem besten Willen nicht beschafft werden können. Besonders sollen die Dorsschaften bei Wohlde und Norderstapel, deren meiste Weiden in einen See verwandelt sind, und deren im Sommer gestochener Torf auf diesem See herumschwimmt, sehr darunter leiden. Die Ländereien, die in der Nähe innerhalb der dänischen Vorpostenkette liegen, sind faktisch der Benutzung der Eigenthümer ganz entzogen. Die Vorstellungen nebst den Bitten dieser Deputa⸗ tion, welche den verzweifelten Wunsch geäußert haben soll, daß sie lieber die Bombardirung von Friedrichstadt sehen würde, als noch länger diesen Drangsalen ausgesetzt zu sein, welche nur mit dem gänzlichen Ruin aller Ländereibesitzer endigen müssen, soll nun das Generalkommando veranlaßt haben zu der Eingangs erwähnten Operation.
Von der Niederelbe, 29. Sept. Als Fortsetzung unseres gestrigen Schreibens können wir Ihnen berichten, daß der Angriff auf Friedrichstadt nach Einigen schon gestern Abend, nach Ande⸗ ren erst heute Morgen erfolgt ist, und soll diese Stadt nach einem dreistündigen Kampfe heute Morgen 10 Uhr von den Unsrigen ge⸗ nommen worden sein. Gerade als der Bahnzug sich von Rends burg nach Altona in Bewegung setzen wollte, das ist Nachmittags gegen 4 Uhr, kam ein Soldat aus der Stadt nach dem Bahnhof und brachte dem Postmeister die Meldung, daß eine so eben aus Friedrichstadt an⸗ gekommene Estaffette diese Nachricht überbringe. Nach rendsburger Briefen, die mindestens eine halbe Stunde früher geschlossen sind, war man dort der Ansicht, daß die Meldung von der Einnahme dieser Stadt durch die Unsrigen noch heute in Rends⸗ burg eingehen müßte, da laut Bericht von zuverlässigen Reisen den, die Kanonade, die sehr heftig gewesen war, gegen 10 Uhr schwieg. Den Angriff leitete der Oberst von der Tann, obwohl es die Brigade des Generals von der Horst sein soll, die hier agirte, während von der anderen Seite behauptet wird, daß von der Horst mit seiner Brigade einen Scheinangriff von Brekendorf aus auf das Centrum des Feindes unternommen haben soll, um ihn hier zu beschäftigen. Zuverlässig ist es, daß sowohl hier bei Brekendorf als bei Wohlde kleine Gefechte stattgefunden haben. Auch das, was wir Ihnen gestern in Betreff der Deputation geschrieben haben, welche Willisen um Vertreibung der Dänen aus Friedrichstadt um jeden Preis gebeten hat, können wir nur bestätigen mit dem Hinzufügen, daß die Eiderstedter dem General sagen ließen, daß ste, im Falle, daß Friedrichstadt dabei in Trüm⸗ mer geschossen wird, im Stande sind, dasselbe wieder aufbauen zu lassen.
Rendsburg, den 29. Sept. Mittags. (H. C.) Um 11 Uhr diesen Vormittag traf die Meldung hier ein, daß wir bei und um Friedrichstadt herum im vollen Kampf mit dem Feinde begrif⸗ fen sind. Einige wollen die Kanonade schon seit 3 Uhr diesen Mor⸗ gen gehört haben. Sie ist fortwährend im Zunehmen und äußerst lebhaft. b8 Oberst von der Tann kommandirt im Westen, während der General von Willisen den Feind anderswo zu beschäftigen wissen wird. Da wir den Angriff machen, ist anzunehmen, daß unsere Sireitkräfte deren Angriffsplan überall entsprechen werden. Der König von Dänemark soll in Schleswig sein; wahrscheinlich haben die Dänen seine Ankunft durch einen Angriff feiern wollen, wir sind demselben zuvorgekommen. Sollte auch Friedrichstadt, wie zu
—befürchten steht, in Flammen aufgehen, kein Opfer ist zu groß für
die Freiheit des Vaterlandes. Bis zum Abgange der Post, 2 Uhr Nachmittags, ist keine Meldung über die Einnahme von Friedrich⸗ stadt durch die Unsrigen eingegangen, obgleich dieser Nachricht von Minute zu Minute mit Spannung entgegengesehen wird.
Altona, 29. Sept. (H. C.) Kurz vor Abgang des Zuges ist in Rendsburg die Nachricht eingetroffen, Friedrichstadt solle diesen Mor⸗
ggen 10 Uhr von den Unsrigen genommen sein.
Hamburg, Montag, 30. Sept. (D. R.) Seit mehreren Ta⸗ gen ist die Armee ausgerückt und vorgestern Mittag der General⸗ stab. Bis jetzt wissen wir nur, daß Friedrichstadt seit gestern Morgen 8 Uhr den ganzen Tag über bombardirt worden und 10 Uhr Abends das Bombardement noch fortwährte. Tönningen ist von 2 Compagnieen Holsteiner genommen und besetzt. In Lunden soll eine Abtheilung dänischer Gefangener eingebracht sein. Auch bei Breckendorf soll ein Scharmützel stattgefunden haben.
Rendsburg, 29. Sept. (H.C.) Ueber den seit heute Morgen auf Friedrichstadt begonnenen Angriff sind wir im Stande, folgende zuverlässige Nachrichten mitzutheilen: Unsere südlich von Friedrich⸗ stadt belegenen, mit schwerem Geschütz versehenen Kanonenböte er⸗ öffneten den Angriff und hatten bis gegen 12 Uhr die ihnen gegenüber⸗ liegende feindliche Schanze demontirt und, da sie auch mit Kartät⸗ schen schossen, dem Feinde bedeutenden Abbruch gethan. Den gan⸗ zen Nachmittag, bis zu dem Augenblicke, wo wir dieses schre ben, hat man anhaltenden Kanonendonner gehört, bis zum Postschluß, Abends 9 Uhr, jedoch keine näheren Resultate vernommen. Da keine besondere Eilboten bis dahin hier eingetroffen, ist anzuneh⸗ men, daß unsere Angelegenheiten im Westen günstig stehen, wenn gleich Friedrichstadt Nachmittags noch nicht in unseren Händen gewesen zu sein schien. Bis Mittag war Friedrichstadt noch nicht bombardirt worden, obgleich man als letztes Mittel kein Bedenken tragen wird, dasselbe anzuwenden, um den Feind herauszutreiben. Gestern Abend wurde eine unserer Patrouillen, 20 Mann stark, vom 5ten Bataillon, von zwei Bataillonen Dänen, die über Wohlde nach Friedrichstadt marschirten, angegriffen. Eine halbe Stunde leisteten die Unsrigen dem Feinde hartnäckigen Widerstand und zogen sich erst zurück, als 4—5 Mann unsererseits verwundet worden.
Im Centrum, d. h. bei der Dannevirke, ist Alles ruhig. Zur Untersuchung der Marketendereien, namentlich der Qualität ihrer Waaren, so wie des Maßes und Gewichts, ist in Veranlassung vorgekommener Unzuträglichkeiten eine Kommission niedergesetzt worden.
Heide, 29. Sept. (3 Uhr Nachmittags.) Das Treffen hat um 8 Uhr Morgens begonnen und ist von der Batterie Christiansen eröffnet worden. Unsere Kanonenböte haben wacker darein ge⸗ schossen. Von Süderhöft haben unsere Dragoner einen Angriff ge⸗ macht und die Husumer Chaussee wahrscheinlich besetzt. Die reitende Batterie hat ebenfalls von Süderhöft aus geschossen. Dänischer⸗ seits wurde um 10 ½ Uhr Vormittags nach der Dithmarschen Seite hin das Feuer nur schwach erwiedert. Die Hauptschanze der Dänen ist zerstört. (5 ½ Uhr Nachmittags.) Friedrichstadt wird bombardirt und brennt jetzt. Eine zweite Schanze der Dänen schweigt. (7 Uhr.) Der lundener Postbote bringt Folgendes: Tönningen ist nach zwei⸗ stündigem Kampfe von 2 Compagnieen der Unseren gegen 1200 Dänen besetzt. 54 Gefangene sind nach Lunden gebracht. Die Dänen sind nach Garding gezogen. (10 Uhr Abends.) Noch immer Bombardement. Vier verwundete Dänen sind nach Heide einge⸗ bracht. Noch so eben sind in Lunden 163 Gefangene eingebracht, worunter vier Offiziere.
Altona, 28. Sept. Der Alt. Merkur enthält folgende Verfügung über fernere Abänderungen der Verordnung vom 8. Juli 1848, betreffend die Einführung allgemeiner Wehrpflicht:
In Uebereinstimmung mit einem Beschlusse der Landesversamm⸗ lung vom 18ten d. M. verfügt die Statthalterschaft der Herzogthü⸗ mer Schleswig⸗Holstein für die Dauer des gegenwärtigen Krieges, wie folgt: §. 1. Das bisher auf 60 Zoll rheinländischen Maßes bestimmte Soldatenmaß wird auf 57 Zoll herabgesetzt. Die bei den bisherigen Aushebungen wegen Untermaßes übergangene Mann schaft von 20 bis 30 Jahren ist einer nochmaligen Messung zu un⸗ terziehen, und sofern sie 57 bis 60 Zoll hoch befunden wird, auch, soweit sie der 26⸗ bis 30jährigen Altersklasse angehört, am 1sten dieses Monats noch unverheirathet gewesen ist, für den Dienst auszuheben. §. 2. Die in der Seerolle als „Nichtsee⸗ gewohnt“ aufgeführte und bisher nicht im Seedienst verwandte Mannschaft von 22 bis 30 Jahren, die 26⸗ bis 30jährige jedoch nur, insofern sie am 1sten d. M. noch unverheirathet war, so wie diejenige 20⸗ bis 22jährige, in der Seerolle aufgeführte oder mit Interims⸗- oder Volontair⸗Patenten versehene Mannschaft, welche zur Zeit, wenn ihre Altersklasse zur Aushebung kommt, noch keine Seereisen gemacht hat, ist der Aushebung für den Land-Militair⸗ dienst zu unterziehen. Auf gleiche Weise ist es hinsichtlich der 19jäh⸗- rigen Altersklasse, so wie der Verheiratheten von 26 bis-30 Jah⸗ ren und der höheren Altersklassen, zu verhalten, wenn dieselben nach §. 3 dieser Verfügung und nach §. 10 der Verordnung vom 8. Juli 1848, betreffend die Einführung allgemeiner Wehrpflicht, zur E 9 1111A4A“X“ Altersklasse, das
„. 8. 1 LqNIbbe und der Bekanntmachung vom 25. August 1848 berech v der Wehrpflicht unterworfen, und nächst der zufolge Verfügung vom 12. Juli 1849, enthaltend einige Abänderungen 2olabesrse sergsts ae 8. Juli 1848, zur Aushebung zugezogenen jährigen, so wie der in den §§. 1 und 2 erwähnten Mannschaft, für den Dienst ausgehoben. Dasselbe gilt von der 18jährigen Al⸗ tersklasse, insofern die Aushebung von der Regierung für nöthie erachtet wird. §. 4. Die Aushebung geschieht entweder auf 8 sonderen Militgir⸗Sessionen oder, wenn solches wegen Kürze Zeit nicht zulässig sein sollte, durch die dem Civilstande angehorigen Militair⸗Sessions⸗Deputirten, welche sodann über die nach der Ver⸗ ordnung vom 8. Juli 1848 §§. 4, 5, 6, 9 zulässigen Befreiungs⸗ gründe zu entscheiden haben, und über die Diensttüchtigkeit der Mann⸗ schaft vor ihrer Ansetzung zum Dienst eine sorgfältige ärztliche Unter⸗ suchung, wo möglich unter Zuziehung eines Militair⸗Arztes, anstellen lassen. §. 5. Sämmtliche bisher durch die Land⸗Militair⸗Sessio nen, durch Militair⸗Cassations⸗Kommissionen und in Folge spezieller
Resolutionen erfolgten Cassationen, Befreiungen und Uebergehungen von der Aushebung der zwanzig⸗ bis dreißigjährigen Altersklassen, der sechsundzwanzig⸗ bis dreißigjährigen indeß nur, so weit sie am 1sten d. M. unverheirathet waren, sei es wegen Krankheit, körper⸗ licher Gebrechen und Fehler oder wegen anderer aus den bürger⸗ lichen und Familien⸗Verhältnissen hergenommenen Gründe werden einer allgemeinen Revision nach gleichmäßigen Grundsätzen unter⸗ zogen, und diejenigen Wehrpflichtigen dieser Altersklassen, welche bei dieser Revision tüchtig befunden werden oder zur Zeit keine gesetzlichen Befreiungsgründe nachzuweisen vermögen, mit besonderer Berücksichtigung ihrer möglichen Verwendung als Nichtkombattanten zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht angehalten. Zu Offizierburschen⸗ diensten soll indessen auf die Dauer Niemand wider seinen eigenen
1645 Willen bestimmt werden. §. 6. Zu dem Ende wird vom Departe⸗ ment des Innern eine Militair⸗Revisions⸗Kommission fur jeden Land⸗Kriegskommissariats⸗Distrikt bestellt, bestehend aus einem and⸗ Kriegskommissär, einem Civil⸗Beamten und einer Militair⸗Person, welchen fur die ärztlichen Untersuchungen ein Civil⸗ und ein Mili⸗ tair⸗Arzt beigegeben wird. Keines der Mitglieder darf bis⸗ her bei den Cassationen, Untüchtigkeits⸗ Erklärungen und Befreiungen, die der Revision unterzogen werden, als Beam⸗ ter fungirt oder als Arzt in den Distrikten, welche zur Frage stehen, praktisirt haben. §. 7. Die den beikommenden Di⸗ strikten vorgesetzten Landkriegs⸗Kommissare, Ober⸗ und Lokalbeam⸗ ten haben den Revisions⸗Kommissionen alle von diesen etwa ge⸗ wünschten Nachrichten und Aufklärungen zu geben, nehmen aber an deren Berathungen und Beschlüssen nicht Theil. §. 8. Die Kommissionen werden von dem Departement des Innern mit einer den Geschäftsgang regelnden Instruction versehen. Kiel, den 20. September 1850. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schles⸗ wig⸗Holstein. Reventlou. Beseler. Bopsen. H. A. Springer.
Frankfurt. Frankfurt, 27. Sept. (Fr. J.) Die gesetzgebende Versammlung beendet heute den vierten Abschnitt der Verfassung, vom Senate. Wir lassen hier den wesentlichen Inhalt der angenom⸗ menen Paragraphen folgen. Für die Wahl eines Senats⸗Mit⸗ glieds wird ein Wahl⸗Ausschuß ernannt, der aus Mitgliedern der drei Staatsgewalten besteht; in den Senat wählbar soll jeder in die gesetzgebende Versammlung wählbare Staatsbürger sein. Ver⸗ wandte und verschwägerte Staatsbürger können nicht in den Se⸗ nat gewählt werden, tritt indeß bei bereits Gewählten ein ver⸗ wandtschaftliches Verhältniß ein, so findet für diesen Fall Aus⸗ nahme von der Regel statt. Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Bürgermeister und für Verhinderungsfälle einen Stellvertre⸗ ter desselben auf zwei Jahre; das Bürgermeisteramt kann von der⸗ selben Person nicht zweimal hinter einander bekleidet werden. Der Senat ist vollziehende Gewalt und Verwaltungs⸗Behörde; er hat die Oberaufsicht über die Rechtspflege, über sämmtliche Zweige der Verwaltung, insbesondere über das Unterrichts⸗, Erziehungs⸗ und Stiftungswesen, über Handel und Gewerbe, er übt die dem Staate zustehende Oberaufsicht über die Gemeinden und Religionsgesell⸗ schaften aus, verfügt innerhalb der gesetzlichen Schranken über die bewaffnete Macht und hat im Allgemeinen die gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten und die Sicherheit des Staates im Innern wie nach außen zu wahren. Es steht ihm das Recht zu, im Falle eines Krieges oder Aufruhrs die grundrechtlichen Bestimmungen über Verhaftung, Haussuchung, Versammlungsrecht, Vereinsrecht und Preßfreiheit auf drei Tage außer Kraft zu setzen. Der Senat vertritt den Staat dem übrigen Deutschland und dem Auslande gegenüber, übt das Begnadigungsrecht, legt der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung und dem Bürgerausschuß alle Steuern und Abgaben betreffenden Gesetze zur Prüfung vor und erwirbt oder veräußert liegende Staatsgüter bis zum Taxationswerth von 4000 Fl. unter Zustimmung des Bürgerausschusses. Die Senats⸗Mitglieder be⸗ ziehen Gehalt und können pensionirt werden. Nach Annahme die⸗ ser Bestimmungen wurde der erste Paragraph des 5ten Abschnitts, von dem Bürgerausschusse, berathen. Der Bürgerausschuß besteht aus 48 Mitgliedern, welche auf 8 Jahre gewählt werden, und von denen jährlich sechs ausscheiden. Schließlich wurde die Zahl der Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung auf 66 nachträg⸗ lich festgestellt.
Musland
Oesterreich. Venedig, 24. Sept. (Lloyd.) Auf An⸗ ordnung des Ministerrathes ist hier die Bildung einer aus ange⸗ sehenen Einwohnern der Stadt bestehenden Kommission beschlossen worden, welche sich unter dem Vorsitze des Statthalters zu versam⸗ meln und uber die geeignetsten Mittel, wie dem durch die neuesten Ereignisse veranlaßten leidenden und gedrückten Zustande der Stadt abzuhelfen wäre, zu berathen haben wird.
Frankreich. Paris, 28. Sept. Der Moniteur zeigt heute offiziell an, daß der Minister der oöͤffentlichen Arbeiten die während seiner Abwesenheit dem Justiz⸗Minister übertragene Lei⸗ tung seines Departements wieder übernimmt.
Gestern begann vor dem Assisenhofe des Seine⸗Departements der Prozeß der kürzlich in Rouen aufgehobenen geheimen bewaff⸗ neten Gesellschaft, welche die Wiederherstellung der Regierung des älteren Zweiges der Boüurbonen zum Zwecke hatte. Die Zahl der Angeklagten ist 27.
Paris, 26. Sept. (K. Z.) Die Oppositionsblätter sind nicht der Ansicht, daß die Erklärung der ministeriellen Blätter über den bekannten Artikel des Bulletin de Paris hinreichend sei, und sie verlangen nicht blos eine amtliche Verleugnung desselben inm Moniteur, sondern sogar eine im Namen des Präsidenten zu er⸗ lassende amtliche Zurückweisung und Ablehnung der Lehren und Theyrieen eines Korrespondenten, der seine lithographirten Artikel den meisten Provinzialblättern zusende. Galignani's Mes⸗ senger sagt über diese Zumuthung: „Wenn der Präsident sich ver⸗ pflichtet fühlen sollte, auf alles wüste Zeug zu antworten, was von Leu⸗ ten, welche den Provinzialblättern oder den hiesigen Journalen Briefe zuschicken, ersonnen oder wiederholt wird, so würde erauf die Regierungs⸗ Angelegenheiten nur wenig Zeit verwenden können. Diese Arbeit der Widerlegung und Abweisung würde bald schon an sich allein eine hinreichende Beschäftigung für ihn, wie für jeden sein, der in der nämlichen Stellung wäre; denn sie würde um so mehr anwachsen,
je pünktlicher und sorgfältiger man ihr obläge. Nichts wäre den Korrespondenten willkommener, als in eine Kontroverse mit dem höchsten Beamten sich einlassen zu können. Dies würde sicher ihre Wichtigkeit bedeutend steigern und sie würden nie, wie jetzt häufig in flauen Zeiten der Fall ist, in die Verlegenheit kommen, gar nichts mittheilen zu können. Wir meinen, daß es für einen Staatsmann völlig hinreicht, wenn er durch die geeigneten Kanäle Irr⸗ thümer und Unwahrheiten, welche man bei Darstellung seiner Handlungen begeht, widerlegen läßt, daß man ihm aber nicht zumuthen kann, noch durch andere Kanäle auf Voraussetzun⸗ gen und Unterschiebungen bezüglich seiner Absichten zu antworten.“ Die Union bringt einen von Herrn Lubis unterzeichneten Leit⸗ Artikel als Antwort für den Constitutionnel. Sie leugnet, daß die legitimistischen Repräsentanten beschlossen hätten, jeden Vor⸗ schlag zu verwerfen, welcher etwa zur Versöhnung der verschiedenen Parteien geschehen möchte, welche, wenn vereinigt, die Majorität zur Aufrechthaltung der Ordnung bilden. Nach der Union, welche drei Viertel der Legitimisten vertritt, ist der einzige Punkt, worüber die legitimistischen Repräsentanten zu einem Beschlusse gelangt sind: Widerstand gegen jeden definitiven, die Zukunft bindenden Akt; ei⸗ nem Vergleiche aber im Interesse der Staatsgesellschaft werden sie sich nicht widersetzen.
Großbritanien und Irland. London, 28. Sept. Der „North Star“ ist heute früh aus dem nördlichen Polar⸗Meere in Portsmouth angekommen, hat aber keine Kunde vom Capitain
Franklin mitgebracht. Am Bord der Schiffe „Lady Franklin“, „Sophia“, „Assistance“, „Intrepid“ und „Felix“, die sich im Wel⸗ lington Channél befanden, war Alles wohl.
Die große Noth der Auswanderer, welche wöchentlich die Hafenstraßen von Liverpool belagern, und die vielen Prellereien, welchen diese Armen ausgesetzt sind, bevor sie das Schiff besteigen, welches sie von Europa wegführt, hat zu der Idee Veranlassung gegeben, ein Gebäude zu errichten, in welchem Auswanderer Unter⸗ kunft finden können, bis sie zu Schiffe gehen. Der Vor⸗ schlag wird in der nächsten Session vor das Parlament gebracht werden. „Die Raub⸗ und Habsucht der liverpooler Gastwirthe, Wohnungsvermiether u. dgl.“, sagt der Mercury, „übersteigt jeden Begriff. Täglich, ja stündlich, werden die unglücklichen Emi⸗ granten, die all' ihre Habe in wenige Goldstücke umgetauscht haben, auch um diese letzten Sparpfennige geprellt, ja es ist nicht selten der Fall vorgekommen, daß Emigranten, welche gezwungen waren, längere Zeit in Liverpool auf ihr Schiff zu warten, um all' ihr Vermögen betrogen wurden und als Bettler wieder den Weg in ihre Heimat antreten mußten.“
Dänemark. Kopenhagen, 28. Sept. (H. C.) Se. Majestät der König sind vorgestern, Morgens 6 Uhr, in Begleitung des Erbprinzen Ferdinand mit dem Dampfschiff „Eideren“ nach Flens⸗ burg abgereist.
Italien. Florenz, 24. Sept. (Wd.) Der Monitore bringt zwei Dekrete des Großherzogs vom 21sten, mitunterzeichnet vom Minister⸗Präsidenten Baldasseroni, vom Minister des Innern Lan ducci und vom Justiz⸗Minister Lami. Der General⸗Rath der De⸗ putirten, welcher am 10. Januar 1849 zusammengetreten war, des⸗ sen Sitzungen aber durch die Februar⸗Revolution unterbrochen wur⸗ den, ist aufgelöst. Bis zum Momente, wo es möglich sein wird, die legislative Versammlung zusammenzuberufen, wird der Groß⸗ herzog alle Gewalt ausuüben, jedoch in den angezeigten Fällen den Staatsrath hören und, so weit es die Umstände zulassen, vie durch das Statut sanctionirten Prinzipien beibehalten. Das zweite Dekret betrifft die Presse. Wer ein Journal gründen oder sonst die Publication einer periodischen Schrift unter⸗ nehmen will, muß die Genehmigung vom Minister des Innern einholen, bei welcher Gelegenheit Name, Alter u. s. w. des Redac⸗ teurs angegeben werden muß. Die Unternehmer der gegenwärtigen Journale durfen dieselben fortsetzen, doch mussen sie sich den bezüg⸗ lichen Bestimmungen unterziehen. Die Veröffentlichung eines Jour⸗ nals wird nur dort gestattet, wo ein Präfekt oder Gouverneur resi dirt, und nur Personen, welche durch ihre Rechtlichkeit und bürger⸗ liche Klugheit sich als geeignet zum Journalisten erweisen. Durch diese Verfuügungen soll übrigens den Vorschriften hinsichtlich der Cautionen und des Stempels kein Abbruch gethan werden. Die Blätter können vom Minister des Innern suspendirt werden, doch darf die Suspension nicht einen Monat über⸗ schreiten. Die Gouverneure und Präfekten können Blätter, die ihnen gefährlich scheinen, sequestriren und ihre Verthei⸗ lung verhindern. Bei Strafe von 100 bis 300 Lire ist es verbo⸗ ten, mit politischen Schriften, die nicht vier Bogen stark sind, wenn sie auch auswäͤrts gedruckt sind, Handel zu treiben. Zu dem erste ren Erlasse fand sich der Großherzog dadurch bewogen, weil die politischen Verhältnisse Europa's, namentlich aber Italiens und ins⸗ besondere Toskana's, es nicht rathsam machen, jenes Repräsentativ⸗ System zu erneuern, welches im Februar 1848 genehmigt, aber im Februar 1849 durch die Revolution unterdrückt wurde, das jedoch wieder erneuert werden soll, und zwar auf eine Art, die keinen Umsturz mehr befürchten läßt; der Großherzog fand sich ferner hierzu bewogen, weil sich der Zeitpunkt nicht bestimmen laßt, wann der gegenwaͤrtige prekäre Zustand sein Ende finden wird und doch einstweilen etwas für die Ruhe und Ordnung geschehen muß.
Wissenschaft und Runst. Elfte Versammlung der deutschen Philologen, Schulmänner und Orientalisten.
Berlin, 1. Okt. Der echt klassische Genuß einer in den Hauptrollen mit wahrer Meisterschaft und im Ganzen vollendeten Aufführung von So⸗ pholles; „Antigone“ hatte gestern Abends die Mitglieder der deutschen Philologen⸗Versammlung in dem Königlichen Schauspielhaus ver⸗ einigt. Sie bot, namentlich unseren Gästen, welche noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, einer solchen Vorstellung beizuwohnen, reichen Stoff zu mannigfachen Betrachtungen über Auffassung und scenische Behandlung der altgriechischen Tragödie in unserer Zeit, und wirkte in dieser Hinsicht sehr anregend, was sich auch durch wiederholten ungetheilten Beifall zu erken⸗ nen gab. 8
Heute Morgen 10 Uhr fand die zweite gemeinschaftliche Sitzung des Vereins statt, welche unter Anderen auch Se. Excellenz der Wirkliche Ge⸗ heime Rath Herr Alexander von Humboldt mit seiner Gegenwart beehrte. Nachdem das Präsidium einiges rein Geschäftliche erledigt hatte, wie namentlich in Betreff einer zu bildenden Kommission, welche die Revi⸗ sion der Statuten und die Wahl des Ortes für die nächste Zusammenkunft in nähere Erwägung ziehen soll, und Herr Professor Jakob Grimm mit einigen Worten die Theilnahme der Versammlung für Schleswig⸗Holstein in Anspruch genommen, ging man zur eigentlichen Tagesordnung, den angekündigten Vorträgen, über. Bei der Kürze der Zeit konnten indes⸗ sen heute nur zwei derselben erledigt werden. Der eine, von Herrn Prof. Gerlach aus Basel gehalten, handelte „über das Verhältniß der Ueberlieferung zur Geschichte in Beziehung auf Roms Gründung“ der andere betraf einen „archäologischen Gegen⸗ stand“ und wurde von Herrn Prof. Gerhard von hier gehalten. Die Natur dieser Vorträge erlaubt uns indessen nicht, ihrem Gehalte hier durch vereinzelte unzusammenhängende Mittheilungen darüber Abbruch zu thun; wir verweisen deshalb auf die ausführlichen Berichte darüber, welche ohne Zweifel in den der Veröffentlichung vorbehaltenen „Verhandlungen“ des Vereins ihre Stelle finden werden, indem wir nur kurz andeuten wollen, daß der erstgenannte Vortrag der Ueberlieferung ihr volles Recht gewahrt wissen will, während der zweite namentlich einige allgemeine Ge⸗ sichtspunkte heraushob, welche bei dem Studium der Archäologie in ihrem Verhältniß zur Philologie und zur klassischen Kunst überhaupt in unserer Zeit einer näheren Prüfung und Erwägung zu empfehlen wären. Weitere Ausführungen darüber versprach der Redner in einer für morgen angesetzten Versammlung der Mitglieder in dem Antiquarium des Königlichen Mu⸗ seums zu geben.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
1850.
Nach einmaliger 29. Sept.
Beobachtung.
Nachmittags 2 I
Morgens 6 Uhr.
Luftdruck. Luftwärme .... + 6,8° R. + 1 18. R. Thaupunkt . + 8 R + 9,19 R. Dunstsäüttigung . 76 pCt 83 pCt. 93 pCt. Wetter trübe. Regen. balbheiter. b““ 4. “ SW. Wolkenzug .... WSW.
Tage 33* 8- + 8,4° 1 + 6,3*
——
.333,48“Par. 331,41 „Par. 331 „S3“Par. Quellwärme 7,7⁰0 R.
†— 7,0 R. Flusswärme 11,8 °9 RK. + 6,1° . Bodenwarme Ausdünstung 8 Niederschlag 0,406 Rh. Wurmeweechsel +† 1,89 6,0⁰
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