1 N b1 3 8 Mit. Die festliche Enthüllung der Bavaria ötsd Ein 3. nicht an einem spateren Tage — stattfinden. Pesehe Umzug der Künstler, der Innungen ꝛc. wird erst am 9. Oktober gehalten 2 —₰
werden.
München, 29. Sept. (N. M. Ztg.) Das Regierungs⸗ Blatt Nr. 48 vom 28. Sept. enthält eine Bekanntmachung de Königl. Staatsschulden⸗Tilgun
zu widmen. — finden Sie in dem Wahlspruche: t Gott für König und Vaterland! Das Vertrauen zu Gott darf nicht wanken, das Vertrauen, die treue Ergebenheit zu unserem Könige darf nicht wanken. Wohlan denn, lassen Sie uns unsere Thätigkeit mit diesem Spruche beginnen und dann wird der Erfolg nicht ausbleiben. Es wurde nun zur Wahl des Vorstehers ge⸗ schritten. Herr Seidel war zu Gunsten des Herrn Fournier zu⸗ rückgetreten. 95 Mitglieder waren anwesend. Davon erhielt Ers Eisenbahn⸗Direktor Fournier 63 Stimmen, Herr Seidel 30, Pr. Schäffer 1 und Herr Krebs 1. § 1 er ist somit Fagn gbor. steher gewählt. 5
gs⸗Kommission vom 20. September,
nach welcher die Zins⸗Coupons von Grundrenten⸗Ablösungsschuld⸗ briefen in den ersten 14 Tagen nach der Verfallzeit auch von dem Handlungshause Mayer Amschel von Rothschild u. C. in Frankfurt g. M. für Rechnung der Königl. Grundrenten⸗ Ablösungs⸗Kasse eingelöst werden. U
Herr Fourni somit zu Derselbe dankte der Versammlung in Sae. er. ten für das Vertrauen, das ihm geschenkt worden, erbielt auf die Wahl des Vorsteher⸗Stellvertreters ein. 1 Lotb 5 Herr Kaufmann Fähndrich von 95 Stimmen 2 und Krebs Herr Schäffer 3, und die Herren Seideh, Dr. 2T jeder 1 Stimme. “ “ Der Gemeinderath war Eichwehr ufttagt hibe auf darauf seine erste Sizung, Henm Krebs ihren Dank durch Auf⸗ zuerst dem Alterspräsidenten bestehend aus den Herren stehen. Es wurde zuerst eine Def 114“ Veit. Schäffer, Lehnert, Vollgold und Seidel, ernannt, 1 1 8 auf welche Art künftig das Protokoll der Versamm⸗ Aeng gefübes werden soll. Ferner beschloß die “ cs alte Geschäftsordnung so lange zu benutzen, bis eine neue verathen und angenommen ist. Die nächste Sitzung der Versammlung wurde auf Sonnabend Nachmittag um 4 Uhr angesetzt. Die ordentlichen Sitzungen des Gemeinderaths werden wie früher Donnerstags Nach⸗ mittags um 4 Uhr stattfinden. Die Versammlung bestimmte außer⸗ dem, daß zur Vorberathung der Wahl eines Bürgermeisters und eines Beisitzers eine Deputation von 12 Mitgliedern und zur Vor⸗ berathung der Wahl der 22 Schöffen eine Deputation von 18 Mit⸗ gliedern niedergesetzt werde, welche jedoch erst in der nächsten Siz⸗ ing gewählt werden soll. Nachdem noch einige geschäftliche, Ge⸗ genstände besprochen worden waren, wurde die Sitzung nach 2 Uhr geschlossen.
Berlin, 1. Okt. Sicherem Vernehmen nach wird die Er⸗ öffnung der zehn Meilen langen Strecke der westfälischen Eisenbahn von Hamm über Soest und Lippstadt nach Paderborn schon am 4. Oktober d. J. (nach anderthalbjähriger Banzeit) stattfinden.
Breslau, 29. Sept. (Schles. Ztg.) Das Königliche Konsistorium der Provinz Schlesien hat an die evangelischen Geist⸗ lichen der Diözesen Pleß, Ratibor, Neisse, Kreutzburg und Namslau ein Schreiben, so wie an die evangelischen Familien Schlesiens einen Aufruf erlassen, worin mit Hinweisung auf den Erfolg, welchen der öffentliche Aufruf an die katholischen Familien Schlesiens behufs der Unterbringung einiger Tausend katholischer Waisenkinder, deren Aeltern vom Typhus hingerafft worden, gehabt, ebenfalls die Er⸗ reichung eines solchen Wohlthätigkeitszweckes angestrebt und resp. die Verlesung des Aufrufes von den Kanzeln herab in deutscher, so wie faßlich übersetzt in polnischer Sprache anbefohlen und den Geistlichen aufgegeben wird, die Gemeinden für das in Rede ste⸗ hende Liebeswerk günstig zu stimmen und die zur Aufnahme von Waisen geneigten und geeigneten Familien aufzusuchen und bei dem mit Organisation der oberschlesischen Waisen⸗Erziehung beauftragten Regierungs⸗Rath von Götz zu Pleß anzumelden.
Inowraclaw, 29. Sept. (Pos. Ztg.) Die Freude der Räuberbande in der Umgegend von Strzelno ist von kurzer Dauer gewesen. In Folge der vielen Klagen, die über das Treiben der Spitzbuben einliefen, wurde, nachdem unsere Dragoner wieder ein⸗ gerückt waren, alsbald ein Kommando derselben dahin entsendet, um in Gemeinschaft mit einigen Gendarmen die Gegend von dem Raubgesindel zu sänbern. Schon am 26sten d. M. brachten zwei Gendarmen den hier vor nicht langer Zeit entsprungenen, als Hauptmann jener Bande geltenden Malinowski, der, mittelst
Landau, 22. Sept. (Pfälz. Ztg.) Die Staats⸗Regie⸗ rung hat die Richtung der Verbindungsbahn zwischen dem elsässischen und dem Ludwigshafen⸗Bexbacher Schienenwege einer neuen Prü⸗ fung unterstellt, und gestattet, daß für den Zug am Gebirg hin Actien gezeichnet werden; ohne allen Zweifel wird sie sich für die Richtung von Weissenburg nach Neustadt entscheiden, will jedoch keine Zinsengarantie dafür übernehmen.
Sachsen. Leipzig, 1. Okt. Die Leipziger Zeitung enthält die Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 13. Sep⸗ tember 1850, die Schlachtsteuer, ingleichen die Verbrauchs⸗Abgabe von zollvereinländischem Fleischwerk betreffend, vom 28. September 1850, diese Verordnung wird demnächst im Gesetz und Verord⸗ nungs⸗Blatte erscheinen. 16
Hannover. Hannover, 30. Sept. (Hannov. Bl.) Ihre Durchlaucht die Prinzessin Albert von Schwarzburg⸗Rudolstadt ist nach Rudolstadt zurückgereist. Se. Königliche Hoheit der Erh⸗ großherzog von Oldenburg ist von Braunschweig hierselbst einge⸗ troffen.
Des Königs Majestät hat Sr. Königlichen Hoheit dem Erb⸗ großherzoge von Oldenburg das Großkreuz des Königlichen Guel⸗ phen⸗Ordens verliehen, und gestern den Kaiserlich österreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hie⸗ sigen Hofe, Geheimen Rath und Kammerherrn Freiherrn Kreß von Kressenstein, in einer Privat⸗Audienz empfangen, in welcher derselbe die Ehre hatte, sein Abberufungs⸗Schreiben zu überreichen. An demselben Tage übergab der Kaiserlich österreichische General⸗ major von Langenau in einer Privat⸗Andienz sein Beglaubigungs⸗ Schreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi⸗ nister am hiesigen Hofe.
(Z. f. N.) Gestern Mittag kamen 180 Mann preußische Husaren von Hameln, wo sie Quartier genommen hatten, durch unsere Stadt, wie es hieß, auf dem Marsche nach Düsseldorf. Der Stadtkommandant Rettberg und der Commandeur der ersten Kavalleriebrigade, Generalmajor Graf Decken, waren den Truppen entgegengeritten und führten sie vor dem Palais des Königs vorü⸗ ber, der ans Fenster trat und ihre Honneurs entgegennahm. Die preußischen Truppen gingen dann in Linden ins Quartier.
Baden. Karlsruhe, 28. Sept. (D. Z.) Die von der zweiten Kammer in ihrer heutigen Sitzung angenommenen Kommissions⸗ Anträge in Betreff des Militairvertrages mit Preußen sind fol⸗ gende: Die Kammer ersucht den Großherzog 1) Bei den Unter⸗ handlungen mit Preußen dahin wirken zu lassen, daß die Ueber⸗ einkunft vom 25. Mai d. J. zwischen der preußischen und der Großh. badischen Regierung wegen Stellung und Verpflegung der Königl. preußischen Truppen im Großherzogthum Baden vom 1. Oktober 1849 an, und Verlegung der Großherzoglich badischen Truppen in preußische Garnisonen — in Erwägung, daß dieselbe, insoweit sie die Verlegung der badischen Truppen in preußische Garnisonen betrifft, nicht zum vertragsmäßigen Vollzuge ge kommen ist; daß für die Beseitigung der im Wege ste⸗ 1 2 henden Hiadernisse innerhalb einer bestimmbaren Frist keine genügen⸗ Stricken an die Pferde befestigt, zwischen denselben gebunden und den Garantieen vorliegen; daß der Vollzug gegenwärtig nicht mehr geschnürt ging, zur Beruhigung des Publikums hier wieder ein. in dem früheren Maße und zu dem Zwecke der Neubildung der Derselbe ist, nach der Erzählung eines Gendarmen, als Spion zu badischen Heeres⸗Abtheilung nothwendig erscheint; daß durch die einem Gutsbesitzer gekommen, unter dem Vorwande, Schafe zu fortdauernde Anwendung der übrigen Bestimmungen ohne gleichzei⸗ kaufen, von diesem aber erkannt, mit Hülfe seiner Leute festgenom⸗ lige, vertragsmäßige Durchfuhrung der Verlegung die Großherzog⸗ men und dem Militair⸗Kommando überliefert worden. Außer liche Staatskasse und das Land zur Ungebühr belastet werden — Malinowski haben die Dragoner noch einige seiner Spießgesellen in entsoprechender Weise abgeändert werde; 2) bei den Verhand⸗ im Walde aufgegriffen. lungen durch Höchstihre Regierung insbesondere dahin wirken zu lassen: X. daß sich die der Entschädigungs⸗Berechnung des Art. 3 zum Grunde liegende Kontingentszahl vermindere: a) um die Zahl der bereits in preußische Garnisonen einmarschirten Großherzoglichen Truppen von dem Tage ihrer Ankunft daselbst; b) um die Zahl der im Großherzogthum aufgestellten badischen Truppen von dem Tage an, an welchem sie dienstbereit erklärt sind und zum Dienste verwendet werden können; B. daß eine Verminderung der Königlich preußi⸗ schen Besatzungs⸗Truppen, mindestens insoweit sie nöthig werden könnte, um für die Unterbringung der Großherzoglichen Truppen in Kasernen Raum zu gewinnen, badischerseits nicht beanstandet werde; C. daß jedoch eine solche Verminderung keinen Einfluß auf die Besetzung der Festung Rastatt gewinne; 3) die Großherzog liche Regierung zu veranlassen, mit möglichster Beschleunigung dem gegenwärtigen Landtage, so weit es nicht bereits 1“ die⸗ „ jenie 8 Gesetz⸗ F 1— 8 6. 8 8 „ . ; cj ig er⸗ putirte aller Königlichen und städtischen Behörden, des evangelischen 11““ 8 ihä. 1“ A“ 6 Minsstertums und der öu e. Fcer seten, “ die Freiheit der Per⸗ issistenz von sieben Geistlichen, das an Psalm 24 ende, tief 11““ veee zi schüten. Waͤhegebet, welchem das Hallelujah von F. W. Berner, son an 8 o11““ Ba⸗ vorgetragen von der Barfüßer Liedertafel, folgte. — Nach der den ür aMob ümschun e G Frtbee ng so ist solche eben⸗ Fest⸗Liturgie und dem Hauptliede: vesassngg 1 e. f te i d 8 K ü isstons⸗Berichte erwähnt; sie beträgt 2,614,829 sien Gut’, bestieg Herr General⸗Superintendent Möller, welcher sells in dam Kammissstonz-Antrg hierüber lautet: vom Jahr 5 bis n. Nsrsch, -N Se Thaler. Der Kommissions⸗Antrag hierü⸗ 5 Semeinde Die Kommission stellt den Antrag: 1) zu Protokoll zu erklä⸗ gewesen, die Kanzel und predigte über den Text: Jeremias 30, Die Nomnmn 1 zält zwar an der Ansicht fest, daß die For⸗ B. 17 bis 22 — die Andacht der feiernden Gemeinde auf den drei⸗ ren: „Die Kammer häͤlt zrer e X“
Fhauf he. 6 6 “ derung für militairische Hülfeleistung an Baden nur bis zu dem fachen Ruf lenkend: „Hebe deine Augen auf und siehe rückwärts Betrage seines Matrikular⸗Beitrages begründet ist. Sie sindet auf das schwere Verhängniß, welches wir ausgekostet haben; auf⸗ aber auch in den aus dem Kommissions⸗Berichte ersichtlichen An⸗ wüis auf den wundersamen esn den wir “ erbietungen der Großherzoglichen Regierung gegenüber der Forde⸗ “] auf die beglückenden Verheißungen, mit 1Se “ rung Preußens für Mobilmachung und Unterhaltung des zur Un⸗ 82 heutige Tag den Anfang macht. Den Schluß 8 1 “ terdrückung des Aufstandes im Großherzogthum aufgestellten Armee⸗ ee —— Fele und Segen gesunger „Corps unter der Voraussetung, daß dieselben zu einer billigen
1öA* “ Abfindung füͤhren — keinen Anlaß, jetzt schon, bei noch obschweben⸗
Hohenzollern, 27. Sept. (O. P. A. Z.) Nach der im den Unterhandlungen, deren Ergebniß nur durch die ständische Zu⸗ Dezember v. J. für den Zollverein aufgenommenen Zählung be⸗ stimmung rechtskräftig werden kann, einen Beschluß zu fassen“; rug die Bevölkerung im Fürstenthum Hohenzollern⸗Hechingen 2) in der Adresse die unterthänige Bitte an Se. Königl. Hoheit 8 Seelen (5058 Familien), darunter 9901 männlichen und den Großherzog aufzunehmen: „) Gegen die im Widerspruche mit ZE Geschlechts; die Bevölkerung im Fürstenthum allen Rechtsgrundsätzen fortdauernde willkürliche Beschlagnahme ver lich 20,327 velarhgen 41,1 11 Seelen (8595 Familien näm⸗ Antheile Badens üt den Vereinszoll⸗Einkünften durch den Königl. wohnerzahl vein ichen und 20,814 weiblichen Geschlechts; die Ein⸗ preußischen Finanz⸗Minister nochmals entschiedene Verwahrung ein⸗
er Fürstenthümer also 61,612. legen, nöthigenfalls aber: b) auf geeignetem Wege, etwa bei dem provisorischen Union⸗Schiedsgerichte, nachdrücklich für die baldige rechtliche Erledigung dieses Gegenstandes wirken zu lassen.“
bergersee sich befindet, wird ba 2 g sindet, wird bis zum 2. Oktober hierher kommen, Freiburg, 27. Sept. (N. Fr. Ztg.) Heute ist eine An⸗
Erfurt, 29. Sept. (Erf. Ztg.) Am heutigen Michaelis⸗ tage sah unsere Stadt ein eben so seltenes, als erhebendes Fest: die feierliche Einweihung der im Jahre 1232 gegründeten, am 8. Januar 1838 in Truͤmmer gesunkenen und durch Königliche Gnade und die Opfer der Gemeinde, unter Leitung des Baumeisters, Herrn Professor Pabst, zu der alten Herrlichkeit wieder hergestellten Bar⸗ füßer Kirche. Vormittags 10 Uhr nahm der Gottesdienst in diesem schönen Denkmal gothischer Baukunst, dessen Inneres festlich mit Blumengewinden und Kränzen geschmückt war, seinen Anfang. Alle Räume ver Kirche waren von Schaaren der Andächtigen gefüllt, und gewaltig brauste durch die Hallen, begleitet von den kräftigen Klängen der neuen Orgel, der tausendstimmige Chor: „Allein Gott in der Höh sei⸗ Ehr!“ Hierauf sprach der General⸗Superintendent der Provinz Sachsen, Herr Dr. Möller, am Hauptaltare, in dessen Nähe De⸗
— Könchen, 28. Sept. (A. Z.) Der König von 1 Festern im Schlosse Possenhofen am Starn⸗
zu werden. Einige, welche dem hier liegenden Regiment zugetheilt werden, sind hier verblieben, die anderen werden ihre Reise an ih⸗ ren resp. Bestimmungsort fortsetzen.
Hessen. Kassel, 29. Sept. (Fr. J.) Großes Aufsehen erregt die (bereits erwähnte) höheren Orts verfügte Räumung des hiesigen Kastells, eines Gefängnisses, das seit langen Jahren zur Aufbewahrung von Festungsgefangenen und in Untersuchung be⸗ findlichen Militair⸗Personen, seit neuester Zeit auch der sogenann⸗ ten Straf⸗Compagnie, d. h. nämlich durch gerichtliches Erkenntniß zu längeren Freiheitsstrafen verurtheilter Soldaten, verwendet wurde. Die Straf⸗Compagnie wird künftigen Montag nach Hof⸗ geismar abgehen; es ist bis jetzt noch ein Räthsel, welchen Zweck man mit dieser Maßregel verbindet; sehr nahe liegt der Gedanke, daß man alle Personen, welche sich Zuwiderhandlungen gegen den Kriegszustand schuldig machen, besonders die renitenten Beamten, zu künftigen Bewohnern des Kastells ersehen hat, da die ordent⸗ lichen Behörden keine in Folge des rechtlich nicht existirenden Kriegs⸗ zustandes verfügten Verhaftungen vollziehen und die Aufnahme in vdie Gefängnisse verweigern. Bei dem Comité, welches Zeichnungen von Beiträgen für die Unterstützung verfassungstreuer Staatsdiener annimmt, sollen schon mehr als 30,000 Rthlr. gezeichnet sein. Die Einzahlungen werden als Darlehen betrachtet, und es wird den Zah⸗ lenden ein betreffender Theil des Gehalts⸗Anspruches der Staats⸗ diener cedirt, der vom Augenblick der Fälligkeit in 5proz. Zinsen läuft und die größte Sicherheit gewährt.
Kassel, 1. Okt. (D. R.) Der Landtags⸗Ausschuß beleuch⸗ tet die letzte Verordnung und das Manifest des Ministeriums und legt feierlich Verwahrung dagegen ein. Eine neue eeng von heute macht den General Haynau wegen IG“ zum Oberbefehlshaber. Dieser droht Eöö. mit 8 gedehnter Vollmacht versehen, das Schebert der Gricken 5] schiedenheit zu füͤhren. der LLE111“ einen Nach⸗ trag zur Minister Anklage gellefert. Militairversetzungen wurden vorgenommen.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 30. Sept. (Dst. Ztg.) Die heute erschienene Nr. 46 des Großherzoglichen Regierungs⸗Blattes enthält die Verkündigung, die Auflösung der Stände⸗Versammlung betreffend.
Ludwig III. ꝛc. Ein bedeutungsvolles Ereigniß veranlaßt Uns, in dieser Verkündigung zu Unserem treuen Volke zu sprechen. Zum zweiten Male im Laufe d. J. haben Wir Uns entschließen müssen, in Ausübung Unseres verfassungsmäßigen Rechtes die Stände⸗Versammlung des Großherzogthums aufzulösen. Diese im Edikt vom 27sten d. M. erfolgte Entschließung ist als unvermeid⸗ liche Nothwendigkeit herbeigeführt worden durch verfassungs⸗ widriges Verhalten der zweiten Kammer der Stände. Es hat dieselbe die ihr von Unserer Regierung angesonnene Zustim⸗ mung zur Forterhebung der Steuern für die nächsten Mo⸗ nate verweigert! Mit dieser Steuerverweigerung hat die Kammer es unternommen, Unserer Regierung die Mittel für die Bedürfnisse des Staates zu entziehen die Thätigkeit derselben geradezu un⸗ möglich zu machen. Das haben Männer beschlossen, welche von den Einwohnern dieses Landes gewählt sind, um verfassungsmäßig mit⸗ zuwirken zur Erhaltung des Staates, wodurch das Wohl aller Einzelnen bedingt ist! Fragt man, wie es zu solchem Beginnen kommen konnte, so geben darüber die Bestrebungen und Erfolge der Partei Aufschluß, welche seit den letzten Jahren durch Mittel aller Art die Auflösung aller staatlichen Ordnung betreibt. Diese Partei, durch Vereine eng verbunden, welche das Land mit verderb⸗ lichem Netze überzogen haben, feindet jede Autorität an in der bür⸗ gerlichen wie in der kirchlichen Ordnung, Unzufriedenheit in den Ge⸗ müthern, Verbannung der sittlichen Scheu, welche Bestehendes achtet und schützt, ist ihr nächstes Ziel. Dahin führen gehässige Vergleichungen der Verhältnisse von Höheren und Niederen, von Reichen und Armen, trügerische Vorspiegelungen, deren Erfüllung unmöglich ist. Mit Anwendung solcher Mittel, in ihrer verderblichen Wirksamkeit durch Mißbrauch der Presse nach allen Orten verbreitet, ist es bei⸗ Be nutzung des durch Gesetz vom 3. September 1849 erweiterten Stimm⸗ rechts der Partei gelungen, schon bei dem zwölften Landtage mit überwiegender Majorität in die zweite Kammer der Stände zu treten. Ein Zusammenwirken Unserer Regierung mit einer solchen Kammer, die in Anmaßung zur Förderung von Parteizwecken selbst nicht vor Eingriffen in die richterliche Gewalt zurückwich, zeigte sich als⸗ bald unthunlich. Die Auflösung der Ständeversammlung konnte nicht unterbleihben. Wir haben hierauf neue Wahlen nach den bestehen⸗ den Vorschriften angeordnet. Es konnte dies im Hinblick auf den ersten betrübenden Erfolg der neuen Wahlordnung nur in der Hoff⸗ nung geschehen, daß ein besserer Gebrauch von der Wahlbefugniß gemacht werde. Indessen haben die Wahlen für den 13ten Landtag ein noch beklagenswertheres Ergebniß geliefert — bei den beharr⸗ lich fortgesetzten Bemühungen der Umsturzpartei, bei der genährten Verwirrung der Begriffe in einem großen Theile der Wähler, bei der unterlassenen Theilnahme vieler der achtbarsten Staatsbürger, durch welche sie, an wirksamer Betheiligung verzweifelnd, ihren Ge⸗ sinnungen Ausdruck geben zu müssen glaubten. Sehr klein war in der neugebildeten zweiten Kammer die Zahl der Männer von wah⸗ rem Beruf für die Aufgabe des Volksvertreters. Dagegen fehlte es in der herrschenden Partei an solchen nicht, welche als erklärte Feinde der staatlichen Ordnung längst sich kenntlich gemacht haben. Die durch die Auflösung des 12ten Landtages zurückgewie⸗ senen Angriffe sollten auf dem dreizehnten mit erhöhter Hef⸗ tigkeit und Erbitterung aufgenommen werden bis zum Aeußersten. Willkür und leichtfertige Nichtbeachtung bestehender Vorschriften zeigten sich schon beim Zusammentritt der zweiten Kammer. Einer der ersten Anträge aber schlug der Kammer vor, die Verweigerung aller Steuern zu beschließen, gestützt auf eine Anhäufung von Vor⸗ würfen gegen Unsere Regierung; und unter dem Einflusse dieser Anfeindung nahm die Kammer den von Unserer Regierung einge⸗ brachten Gesetzvorschlag auf, welcher auf die nothwendige Fort⸗ erhebung der Steuern in den letzten 3 Monaten d. J. gerichtet war. Die Vorbereitung für die Berathung darüber im Aus⸗ schusse fiel fast allein denen zu, welche mit Leidenschaftlich⸗ keit ohne Gleichen Unserer Regierung gegenüber verfuhren. Die im erwähnten Antrage aufgezählten Vorwürfe wurden auch hierbei auf ungehörige Weise mit der Steuerproposition in Verbindung ge⸗ bracht. Mit augenfälliger, vergeblich in der Kammer selbst miß⸗ billigter Verletzung der in der Geschäftsordnung enthaltenen ge setzlichen Bestimmungen wurde jede Aufklärung. durch Benehmen mit den betreffenden Mitgliedern Unserer Ministerien unterlassen; eine nähere Prüfung wagte man für überflüssig zu erklären. Sonach wurde ganz im Sinne des Ausschusses eine Reihe von Verordnungen und Verfügungen durch Kammer⸗ Beschlüsse für Ver⸗ fassungs⸗Verletzungen erklärt, nach einer Berathung, welche die auf⸗ fallendste Unkenntniß auch solcher Stimmgeber zu Tage gebracht hat, denen die Bildung für besseres Verständniß nicht mangeln konnte. So wurde in hastiger Ueberstürzung ein durchaus werthloser Aus⸗ spruch gegen Verordnungen geschleudert, worin der ordnungsliebende
und man hofft, daß Se. jens E 4 ’ 8u—'— werde. hoff 8 Se. Mazestät unserem Oktoberfeste beiwohnen zahl hohenzollernscher Soldaten hier eingetroffen, um unter die im EI1I1 errüt i, 88h8666 Großherzogthum liegenden Königlich preußischen Truppen eingereiht
Theil des Volkes nur Maßregeln erkannt hat, welche durch die
Umstände veranlaßt und nach Verfassung und Recht ergriffen wor⸗ den sind. Aber das höchste Maß von Pflichtvergessenheit und die staatsgefährlichsten Absichten hat die Majorität der zweiten Kammer dadurch bethätigt, daß sie auf den Antrag des Ausschusses die Zu⸗ stimmung zu der Forterhebung der Steuern in den letzten drei Monaten d. J. versagt hat. Nachdem Unseren Ständen bereits im Jahre 1847 das Staats⸗Budget für die Jahre 1848 — 50 vor⸗ gelegt worden war, hatten es die eingetretenen außerordentlichen Ereignisse bis jetzt unmöglich gemacht, zu der Feststellung des Staats⸗ Voranschlags und zur Vereinbarung über ein neues Finanzgesetz für die gedachten Jahre zu gelangen, und es war daher die Wirk⸗ samkeit des früheren Finanzgesetzes mehrmals und zuletzt bis zum ersten Oktober d. J. auf verfassungsmäßigem Wege verlängert wor⸗ den. Unsere Ministerien waren während dieser Zeit eifrigst be⸗ müht, den Staatshaushalt in geregeltem Zustande fortzuführen und überall Ersparnisse eintreten zu lassen, wo es ohne überwiegende Nachtheile für die Zwecke des Staats geschehen konnte. Wenn dessenungeachtet die finanziellen Ergebnisse der Staats⸗Verwaltung keine günstigen waren, so konnte dieses nicht die Schuld der Regie⸗ rung sein; es war vielmehr die Folge der Ereignisse, welche die Ergiebigkeit der Einnahmequellen verminderten und außergewöhn⸗ liche Staatsbedürfnisse hervorriefen; es war insbesondere die Schuld jener wühlerischen Partei, die ein Nachbarland ins Verderben stürzte und den Staat fortwährend nöthigte, sich gegen sie zu rüsten, der⸗ selben Partei, die jetzt wieder in der Majorität der aufgelösten Stände⸗Versammlung ihr Haupt erhoben hat. Mit dem Gesetz⸗ Entwurf wegen Forterhebung der bestehenden Steuern bis zu Ende d. J. war alsbald nach der Eröffnung der Stände⸗ Versammlung zugleich ein nach den Resultaten der Jahre 1848 und 1849 abgeändertes Budget, begleitet von einem erläu⸗ ternden Vortrag Unseres Finanz⸗Ministeriums, vorgelegt wor⸗ den, woraus hervorging, daß bei dem Fortbestand der bishe⸗ rigen Einnahmequellen am Schlusse der Finanz⸗Periode noch ein beträchtlicher Ausfall an der Einnahme zur Ausgleichung der Ausgaben zu decken bleibe. Hätten die Stände auch die Ansicht der Regierung über die Nothwendigkeit einzelner Ausgaben nicht theilen wollen, so konnte doch nach den gelieferten Nachweisungen darüber nicht der mindeste Zweifel obwalten, daß die Forterhebung der be⸗ stehenden Abgaben zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse unum⸗ gänglich nothwendig sei. Dennoch verweigerte die Majorität der zweiten Kammer der Stände ihre Zustimmung. Diese Verweige⸗ rung war nach der augenscheinlichen Absicht der Führer geradezu gegen die bestehende Staatsordnung gerichtet, die dadurch unter⸗ graben werden soll. Vertrauensvoll wurde bei Gründung der Ver⸗ fassung die Steuerbewilligung als Recht, aber auch zugleich mit der heiligen Pflicht, für die Deckung aller wirklichen und nothwendigen Staatsbedürfnisse zu sorgen, in die Hände der Stände gelegt, nachdem der Ausschuß der Stände⸗Versammlung von 1820 selbst ausgesprochen hatte: „Es lasse sich nicht als möglich denken, daß Landstände, sei es nun aus wirklichem In⸗ teresse für das Volk oder aus egoistischem Interesse der Ein⸗ zelnen die Existenz des Staats durch Verweigerung wahrhaft nothwendiger Steuern auf das Spiel setzen sollten, man müßte denn annehmen, daß es zu irgend einer Zeit Landstände geben könne, deren Mitglieder der Majorität nach zugleich meineidig und aller Einsicht beraubt wären; denn ein Anderes ließe sich wohl nicht unterstellen, bei Männern, die für das Staatswohl vereinigt, zu Erreichung dieses Staatswohls dem Staate selbst den Untergang zu bereiten trachteten. ..“ Was man damals sich nicht als möglich dachte, ist jetzt geschehen. Frevelhaft wurde das Steuerbewilligungs⸗
Recht gemißbraucht und die Existenz des Staates auf das Spiel⸗
gesetzt. Unsere Regierung befindet sich nun in der Lage, entweder ihre Verpflichtungen gegen auswärtige Staaten, namentlich auch gegen den Zollverein, wie ihre Verbindlichkeiten gegen die Gläubiger des Landes, die öffentlichen Diener, die bewaffnete Macht, die vielen Tausende, welche in den Unternehmungen des Staates für sich und ihre Familien Erwerb finden, die Unter⸗ haltung und Fortsetzung der öffentlichen Bauten und Anstalten ein⸗ stellen, das Land der Anarchie und Auflösung preisgeben oder zu den Mitteln greifen zu müssen, welche ihr die Verfassung für einen solchen außerordentlichen, bis jetzt in der ständischen Geschichte Hessens seit dem Erscheinen der Verfassung nicht dagewesenen Fall darbietet. Eingedenk Unserer Pflichten als Regent Unseres ge⸗ liebten Landes können Wir zur Abwehr der dringenden Gefah⸗ ren, womit der Staat bedroht ist, nicht zögern, von dem nach Art. 73 der Verfassungs⸗Urkunde Uns zustehenden Rechte in drin⸗ genden Fällen auch ohne Mitwirkung der Stände das Nöthige zur Sicherheit des Staates vorzukehren, Gebrauch zu machen und die Forterhebung der Steuern in den letzten drei Monaten anzu⸗ ordnen. Wir werden auch nicht unterlassen, zum Schutze der gefährdeten Ordnung weiterem Frevel zu begegnen; insbesondere sind Wir fest entschlossen, Unsere zum Heile des Volks beste⸗ henden Rechte, das monarchische Prinzip unverrückt im Auge, zu wahren, mit Anwendung der in Unserem Rechte gegebenen Mittel, welche die Ereignisse erfordern. Wir ermahnen und warnen Alle, welche nicht schon der Ernst der Umstände zur Er⸗ kenntniß ihrer Pflicht vermögen könnte, hiermit nachdruücklich, aus der Bahn derselben nicht zu weichen, damit sie den Folgen der LJC“ 11“ entgehen und Unsere Regierung der Wie Wir 81 1“ 8gh Strenge überhoben werde. so außerordentliche dae de 88 Großherzogthum R1 Wille, vor Allen I 114“ önnen, so ist es auch Unser em die Verfassung in ihrer Wirksamkeit gegen aber 8 föhrtices stellen. Wir werden Unser treues Volk zu itwirkung auffordern, um Uns von wahren und würdigen Vertretern desselben in Befestigung der Ordnung und Beförderuͤng des allgemeinen Wohls unterstützt zu sehen. Wir wollen hierin ge⸗ rechten Wünschen und Erwartungen begegnen und haben auch das Vertrauen, daß alle redliche Männer, mit Eifer Unserem Rufe folgend, zu besonnener Theilnahme sich vereinigen zunächst aber zählen Wir bei allen zum Schutz der bedrohten Ord nung zu treffenden Maßregeln auf die thätigste Pflichterfüllung Unferer Beamten, wie auch auf die Unterstützung aller derjenigen, welche es mit Uns, mit ihrem Vaterlande und mit sich selbst wohl meinen Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des bei⸗ gedruckten Staatssiegels. Darmstadt, am 29. September 1850 Ludwig. von Dalwigk. 8
Verordnung, die Forterhebung der direkten und indirekten Steuern für das vierte Quartal des Jahres 1850 betreffend.
Ludwig III., von Gottes Gnaden, Großherzog zꝛc. Nachdem die zweite Kammer der am 27sten d. M. aufgelösten Stände⸗Ver⸗ sammlung die Zustimmung zu der Verlängerung des Finanzgesetzes vom 7. Oktober 1845 auf die letzten drei Monate dieses Jahres ungeachtet der nachgewiesenen Nothwendigkeit pflicht⸗ und verfas⸗ sungswidrig versagt hat und hierdurch die Erhaltung des Staats ind des Staatskredits den dringendsten Gefahren preisgegeben vorden ist, so haben Wir in Ausübung Unseres Rechts ind Unserer Regentenpflicht, für die Erhaltung und Sicher⸗
heit des Staats zu sorgen und in dringenden Fällen das
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Nöthige auch ohne Mitwirkung der Stände vorzukehren, auf den Grund des Art. 73 der Verfassungs⸗Urkunde verordnet und ver⸗ ordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Die bestehenden direkten und indirekten Auflagen, so wie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, sollen nach Maßgabe des Finanzge⸗ setzes vom 7. Oktober 1845 in den letzten 3 Monaten des Jahres 1850 forterhoben werden. Art. 2. Unser Ministerium der Fi⸗ nanzen ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Ur⸗ kundlich ꝛc. Darmstadt, den 29. September 1850. Ludwig. Schenck.
Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock, 28. Sept. (Rost. Ztg.) Der am 20. Dezember v. J. aufgelöste engere Ausschuß ist heute Mittag 12 Uhr in seinem ehemaligen Lokale auf dem hie⸗ sigen Rathhause wieder restaurirt und in das von dem freienwalder Schiedsgericht ihm unter Nichtigkeits⸗Erklärung des Staatsgrund⸗ gesetzes zuerkannte Dasein wieder eingesetzt worden. Von den rit⸗ terschaftlichen Mitgliedern war außer den beiden Landräthen von Blücher⸗Kuppentin und von Maltzan⸗Rothenmoor nur der Depu⸗ tirte des stargardischen Kreises gegenwärtig; dagegen fehlte Engel⸗ Charlottenthal. Die Stelle eines Deputirten des mecklenburgischen Kreises ist zwar auf der ritterschaftlichen Versammlung hierselbst am 5. Oktober v. J. in der Person des damals erwählten von Müller⸗Rankendorf wieder besetzt worden, auch war dieser Herr in Rostock anwesend; doch ist bekanntlich schon früher von dem landschaftlichen engeren Ausschusse diese Wahl für eine ungesetzliche erklärt worden, und der Einführung des Herrn von Müller stehen daher Hindernisse entgegen, die wohl erst auf dem bevorstehenden Landtage der am 10. Oktober v. J. auf gelösten alten Stände ihre Beseitigung finden werden. Die Land⸗ schaft war vollständig vertreten, da außer dem Bürgermeister Ben⸗ card von Rostock die drei vorderstädtischen Bürgermeister Langfeld⸗ Güstrow, Flörke⸗Parchim und Brückner⸗Neubrandenburg zugegen waren. Das Kommissorium zur Wiedereinsetzung des engeren Ausschusses im Namen des Großherzogs hatten verschiedene Män⸗ ner, welche man damit nach der Reihe beehren wollte, wie der Re⸗ gierungs⸗Rath Knaudt, der Land⸗Rath von Blücher⸗Kuppentin, ausgeschlagen, bis der Vice⸗Direktor der hiesigen Justiz Kanzlei, Martini, sich dazu bereit finden ließ. Den Amts⸗ Verwalter Bökler hatte man diesmal mit einem Auftrage verschont. Nach der Vollendung des Hauptgeschäftes wurden durch den Großherzogl. Kommissarius auch die früheren landständi schen Offizianten dem engeren Ausschusse wieder überwiesen und von diesem provisorisch übernommen. Der Landsyndikus Groth und der ritterschaftliche Syndikus Ditmar waren zu der Sitzung nicht zugezogen worden. Um etwanigen Störungen der Ordnung vor⸗ zubeugen, soll ein Kommando von 32 Mann vom hiesigen zweiten Musketierbataillon konsignirt worden sein. Viele adelige Gutsbe⸗ sitzer waren heute zur Stadt gekommen, um ihrer Freude über den erfochtenen Sieg durch eine gemeinsame Mittagstafel einen Aus⸗ druck zu schaffen. 8
In der heute Abend in Betreff obigen Ereignisses zusammen⸗ gerufenen außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten brachte Kloß den dringlichen Antrag ein: „Sicherem Vernehmen nach ha⸗ ben die Mitglieder des früheren E. A. heute das ehemals von demselben benutzte Zimmer des Rathhauses wieder eingenommen. In Erwägung: 1) daß der E. A. in Folge des Staatsgrundgesetzes vom 10. Oktober v. J. aufgelöst worden, mithin ein E. A. nicht mehr existirt; 2) daß selbst in der Ministerial⸗Verordnung vom 14Aten d. M. die Verfassung vom 10. Oktober als „aufgehoben“ bezeichnet, mithin deren früheres rechtliches Bestehen anerkannt ist, woraus denn auch folgt, daß selbst das jetzige Ministerium zugiebt, es habe der E. A. eine Zeit lang aufgehört, zu eristiren; 3) in Er⸗ wägung, daß das sogenannte E. A.⸗Zimmer also jedenfalls wieder der freien Disposition der Stadt anheimgefallen ist; 4) daß eine solche Dis⸗ vosition über das Stadtvermögen ohne ausdrückliche Genehmigung der repräsentirenden Bürgerschaft rechtlich nicht geschehen darf, — erklärt die Stadtverordneten⸗Versammlung, für den Fall, daß der Rath das E. A.⸗Zimmer eingeräumt hätte, diese That für einen eigenmächtigen Eingriff in die stadtverfassungsmäßigen Rechte der repräsentirenden Burgerschaft und macht den Rath für diese Ver⸗ letzung verantwortlich. Mag aber auch der sogenannte E. A. das bezeichnete Zimmer ohne Zuthun des Raths in Besitz genommen haben, so fordert die Stadtverordneten⸗-Versammlung den Rath in beiden Fällen auf, den sogenannten E. A. an der weiteren Be⸗ nutzung des bezeichneten Zimmers zu verhindern.“ Die Dringlich⸗ keit, so wie der Antrag selbst, wird nach bloßer Motivirung durch den Antragsteller mit großer Majorität genehmigt.
Nassau. Wiesbaden, 29. Sept. (F. J.) In diesen Ta⸗ gen hat sich der Bischof von Limburg hierher begeben, um mit dem Herzoge und dem Ministerium hinsichtlich seines Konfliktes mit dem⸗ selben persönlich zu verhandeln. Insofern sich unsere Staatsregie⸗ rung in dieser Sache nur von dem Geiste unserer Verfassung und gesetzlicher Berechtigung leiten ließ, dürften jene persönlichen Ver⸗ handlungen zu keinem anderen Resultate geführt haben, als was bereits bekannt ist. — Die erste Sitzung unserer landständischen Verhandlungen nach ihrer Vertagung enthielt unter Andereen die erfreuliche Mittheilung an die Stände, daß die Regierung densel⸗ ben drei Gesetzentwürfe vorlegen werde, worin unsere Elementar⸗ und Reallehrer schon längst ihren materiellen Messias erblickt ha ben, nämlich: 1) über Erhebung und Auszahlung der Besoldun⸗ gen durch die Rezepturen, also die Staatskasse; 2) Bildung eines Pensionsfonds, ebenfalls aus der Landessteuerkasse, was wenigstens der Separatbesteuerung der Gemeinden bedeutend vorzuziehen wäre und am gründlichsten die Nachtheile des bisherigen Pensionsmodus, der die einzelnen betroffenen Gemeinden und Schulen belastete, he ben dürfte; 3) Erhöhung der Besoldungen nach Besoldungsklassen, wodurch die Leiden der Volksschullehrer wenigstens namhaft gemil⸗ dert werden.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Koburg, 26. Sept. (N. C.) Die Landstände haben nach längerer Vertagung heute wieder die erste Sitzung gehalten. Die Staatsregierung zeigt an, daß sie den auf Koburg fallenden Beitrag zu den Verpflegungskosten der deut⸗ schen Reichstruppen in Schleswig⸗Holstein aus dem Jahre 1849. mit 2000 Rthlr. an das Departement des Auswärtigen zu Rends⸗ burg vollständig auszuzahlen verfügt habe, und verlangte die nach⸗ trägliche ständische Zustimmung. — Da in der jüngsten Zeit in hiesiger Stadt die naͤchtliche Ruhe durch Fenstereinwerfen und Legen⸗ von Kanonenschlägen wiederholt gestört, auch der Polizei⸗Behörde bei Ausübung ihrer Pflicht vom lärmenden Haufen Widersetzlichkeit gezeigt wurde, sah sich das Staats⸗Ministerium veranlaßt, aus dem von den Ständen bereits beschlossenen, aber noch nicht publizirten neuen Strafgesetzbuch die betreffenden Artikel über Aufruhr, Tumult u. s. w. unterm 23. September als Verordnung bekannt zu machen. Nachdem mehrere, diese Verordnung enthaltende Maueranschläge nächtlicher Weile abgerissen oder besudelt wurden, hat das Staats⸗ Ministerium eine Belohnung von 100 Fl. auf die Entdeckung der Urheber solches Frevels gesetzt.
Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, 29. Sept. (Ztg. f. N. D.) Der früher erwaäͤhnte, vom Kanzlei⸗Assessor von Campe
angeregte Friedens⸗Verein zur außergerichtlichen Ausgleichung der Rechtsstreitigkeiten ist zu Stande gekommen. Heute wird in einer General⸗Versammlung der beigetretenen Mitglieder der Vorstand gewählt. Wir hoffen das Beste von diesem Institute.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 29. Sept. (Fr. J.) Die Frau Großfürstin Helena von Rußland und die Prinzessin Katha⸗ rina von Rußland, welche mehrere Tage hier weilten, haben bereits unsere Stadt wieder verlassen.
Die hier stehende Abtheilung des preußischen 12ten Husaren⸗ Regiments wird am 2. Oktober nach Paderborn abrücken; sie ersetzt eine gleich starke Abtheilung preußischer Ulanen. 1
Unsere gesetzgebende Versammlung gedenkt noch in dieser Woche mit der ersten Lesung des Verfassungs⸗Entwurfs zu Ende zu kom⸗ men. Es fragt sich aber noch sehr, ob nach der zweiten Lesung der Senat sofort die Bürgerschaft zur Abstimmung vor⸗
heute folgende Mittheilung aus dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: „Herr von Persigny, der kuürzlich nach England abgereist ist, hat keinen Auftrag fuͤr die dortige Regierung. Herr von Persigny hat sich in rein persönlichen Angelegenheiten nach London begeben.“
Es ist strenger Befehl gegeben worden, Jedermann von dem Saale, in welchem Ministerrath gehalten wird, so wie von den anstoßenden Gemächern, entfernt zu halten.
In dem seit zwei Tagen vor den Geschwornen geführten Ver⸗ handlungen über ein legitimistisches KFomplott wurden vier Mitglie⸗ der zu sechs Monaten Gefängniß, zwei außerdem zu 100 Fr. Geld⸗ buße und einjährigem Verluste der bürgerlichen Rechte, Alle aber in die Kosten verurtheilt. 22 wurden freigesprochen.
Verschiedene legitimistische Blätter theilen heute einen Brief des Grafen von Chambord mit, in welchem dieser dem Werke des Herrn Thiers: „Ueber das Eigenthum“, großes Lob ertheilt.
Emil von Girardin beklagt sich heute darüber, daß die viel⸗ besprochene Cité Napoléon für Arbeiter⸗Wohnungen, zu welcher der Präsident vor zwei Jahren den Grundstein legte, und die bereits im Oktober des verflossenen Jahres ausgebaut und bewohnt sein sollte, noch immer eine unvollendete Ruine sei.
Die Gerüchte von einer Auflösung der Gesellschaft des 10. Dezember widerlegen sich am besten dadurch, daß gestern eine Ver⸗ sammlung derselben zu Groscaillou, Rue St. Dominique, im Saale der Ignorantiner stattgefunden hat, welche von dem Orga⸗ nisations⸗Kommissar Nadal ausgeschrieben war.
Der Bezirksrath von Ajaccio hat für Louis Bonaparte zehn⸗ jährige Verlängerung der Präsidentschaftsdauer verlangt.
Meyerbeer ist heute hier eingetroffen.
Großbritanien und Irland. London, 28. Sept. In Gutldhall fand heute die Inauguration der neuen Sheriffs von London und Middlesex, so wie die Wahl des Lord⸗Mayors von London, statt. Sieben Personen waren als geeignet für letztere Würde vorgeschlagen worden; die Wahl fiel auf Alderman Mus⸗ grove.
Der Oberst Lieutenant Bloomfield geht als Militair⸗Komman⸗ dant nach den Jonischen Inseln.
Mußland und Polen. St. Petersburg, 26. Sept. (Petersb. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser, welcher am 20. Sep⸗ tember in Moskau eingetroffen ist, hat nachstehendes Handschreiben an den Commandeur des 3ten Infanterie⸗Corps, General der Ka⸗ vallerie, General⸗Adjutanten Grafen Rüdiger, gerichtet:
„Graf Fedor Waßiljewitsch! Mit aufrichtigem Bedauern er theile Ich Meine Zustimmung zu Ihrer Entlassung von dem bi her von Ihnen bekleideten Posten und kann nicht umhin, den aus⸗ gezeichnet nützlichen Diensten, welche Sie zwanzig Jahre hindurch als Commandeur des 3ten Infanterie⸗Corps geleistet haben, ge⸗ rechte Anerkennung zu würdigen. Die Truppen dieses Corps sind durch Ihre unermüdliche Sorgfalt in einen in jeder Beziehung musterhaften Zustand versetzt und haben sich während des letzten Feldzugs in Ungarn, unter Ihrem persönlichen Befehl, durch glän⸗ zende Waffenthaten ausgezeichnet. Zum Zeichen Meines besonde⸗ ren Wohlwollens habe Ich Sie zum Mitgliede des Reichsraths er nannt und bin vollkommen überzeugt, daß Sie auch in dieser neuen Stellung dieselbe nützliche Thätigkeit an den Tag legen werden, welche stets Ihre langjährigen und eifrigen, dem Throne und Va⸗ terlande geleisteten Dienste auszeichneten. Ich verbleibe Ihnen für immer wohlgewogen. 1
Nikolai.“
St. Petersburg, den 7. September 1850.
Italien. Turin, 25. Sept. (Franz. Bl.) Die Staats Zeitung erklärt heute abermals, der Bannfluch des Erzbischofs von Cagliari habe zu keinem blutigen Zusammenstoße Anlaß gege⸗ ben, auch sei keine Militair⸗Verstärkung von Genua nach der Insel abgegangen. “ ““
Der hiesige französische Gesandte, Ferdinand Barrot, hat dem Minister⸗Präsidenten Azeglio angezeigt, daß Lucian Murat von dem General Lahitte den Auftrag erhalten habe, die Differenz mit Rom, wo möglich, zu vermitteln.
Rom, 19. Sept. (J. des Déb.) Auf Befehl des Pavpstes sind die Schulen des römischen Seminars wieder eröffnet worden. Es haben sich bereits viele Schüler gemeldet.
Spanien. Madrid, 24. Sept. (Fr. Bl.) Herr de la Tour, Secretair des Herzogs von Montpensier, ist nach England abgegangen, um der Familie Orleans die Einladung zu einem län⸗ geren Aufenthalte in Andalusien zu überbringen. Man erwartet von den nächsten Cortes eine Lösung der Eisenschutzzollfrage. Spanische Journale stellen die Nachricht von einer baldigen Abreise der Kö⸗ nigin Christine in Abrede. Nach dem offiziellen Heraldo ist die spanische Kriegs⸗Marine unter dem gegenwärtigen Ministerium um mehr als funfzig Schiffe aller Art vermehrt worden.
Wissenschaft und Kunst.
Elfte Versammlung der deutschen Philologen, Schulmänner und Orientalisten.
Berlin, 2. Okt. Außer den gemeinschaftlichen Sitzungen des Ver⸗ eins wurden in den beiden letzten Tagen auch die Sitzungen der zwei Haupt⸗Sectionen, der pädagogischen und der der Orientalisten, in den Mittagsstunden abgehalten. In der ersteren wurden gestern auf Ver⸗ anlassung der von uns bereits erwähnten Schrift des Herrn Prof. Mützell: Pädagogische Skizzen u. s. w., die Reformen des höheren Schulwesens
zum Gegenstande der Verhandlungen gemacht, während in der Section der
1““ ..“ v“ “ “““ Frankreich. Paris, 29. Sept. Der Moniteur bringt
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