1850 / 272 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Orientalisten Herr Prof. Rödiger aus Halle in einem längeren Vor⸗ eine Uebersicht der Fortschritte gab, welche in den letzten Jahren auf dsg orientalischer Sprachwissenschaft gemacht worden sind. h rüber werden die Verhandlungen des Vereins jedenfalls ausführlichere Mittheilungen bringen. b Am gestrigen Abend empfing der Präsident des Vereins, Geheime Rath Prof. Böckh, die Mitglieder desselben in gastfreundlicher Weise in seiner Behausung. Auch Se. Excellenz der Herr Minister des Unterrichts, Dr. von Ladenb erg, und der Wirkliche Geheime Rath, Herr von Humboldt Excellenz, gesellten sich hier zu den Männern der Wissen⸗ schaft, welche gleiche Zwecke und gemeinsames Streben uns in diesen Ta⸗ gen aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes zugeführt haben. Die nicht auf die Sitzungen verwendete Zeit eebs von den 8 F Mitgliedern vorzüglich dazu benutzt, die Sammlungen für Wissenschaf b Kunst in unserer Haupistadt zu besuchen. So besichtigte IC66 Anzahl derselben, unter Führung des Herrn Prof. Dr. Bopp⸗ Waffensammlung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen, K und * 1 en hatte sich ein ansehnlicher Kreis in dem ägoptischen N üseum! G Prof. Lepsius gesammelt, welcher während der Besichtigung über ie do aufgestellten Monumente einige erläuternde Bemerkungen machte. Die heutige dritte allgemeine Sitzung wurde 8 I 6 18 damit eröffnet, daß er die Städte nannte, welche 5— der . mission als Orte für die nächste Versammlung in Vorschlag gebracht wor⸗ den waren. Da man sich darüber vereinigt hatte, jedenfalls eine süd⸗ deutsche Stadt zu wählen, so entschied man sich dahin, unter den beantragten für dieses Mal Erlangen den Vorzug zu geben. Ein Einspruch dagegen er⸗ hob sich von keiner Seite und auch die Wahl des Präsidenten der dort zu⸗ sammenkommenden Versammlung, welche auf Herrn Professor Döderlein aus Erlangen geleitet wurde, fand die allgemeine Zustimmung. Herr Pro⸗ fessor Döderlein sprach sofort in einigen herzlichen Worten den Dank für die Ehre aus, welche seiner Vaterstadt und ihm durch diese Beschlüsse der Versammlung widerfahren sei.

Ehe hierauf zur Tagesordnung übergegangen wurde, erhob sich Herr Gomnasial⸗Direktor Wer aus Schwerin, um den Antrag zu stellen, daß die Versammlung sich veranlaßt sehen möge, dem völlig vergessenen Grabe Friedrich August Wolf's, „des Begründers der neueren Philologie“, in Marseille ihre Aurmerksamkeit und Theilnahme zuzuwenden; es komme zunächst nur darauf an, die Ruhestätte dieses großen Kenners des klassi⸗ schen Alterthums genau zu ermitteln und dann werde sich wohl auch der Weg finden, sie wenigstens durch ein einfaches würdiges Denkmal der Ver⸗ gessenheit zu entreißen. Dieser Antrag fand natürlich den allgemeinsten An⸗ klang in der Versammlung und von mehreren Seiten wurden sogleich An⸗ erbielungen gemacht, für jene Ermittelung thätig zu sein. Die RNesultate, welche sich auf diese Weise erzielen lassen, werden dann die Grundlage wei⸗ terer Beschlüsse in dieser Angelegenheit bei der nächsten Versammlung der deutschen Philologen bilden.

Auf der Tagesordnung standen heute drei Vorträge: Prof. Mullach von hier sprach über eine Bearbeitung von „Ducange Lexicon mediae et insimae Graecitatis“, dessen Mängel er mit vieler Sachkenntniß nachwies; Prof. Scheibe aus Neustrelitz machte eine „vergleichende Charakteristik der griechischen und römischen Beredsamkeit“ zum Gegenstande eines län⸗ geren Vortrags; und endlich gab Prof. Piper von hier über die Grün⸗

dung der christlich⸗archäologischen Kunstsammlung bei der hiesigen Univer⸗ sität und deren Verhältniß zu den klassischen Alterthümern“ einige sehr in⸗ teressante Erläuterungen. Zu einem weiteren Vortrage archäologischer Na⸗ tur hatte Prof. Gerhard die Mitglieder für die Mittagsstunden nach dem Antiquarium des Königl. Museums eingeladen.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 3. Okt. Im Schauspielhause. 155ste Abonne Vorstellung: Heinrich IV., Erster Theil, Schauspiel in 5 Abth.,

von Shakespeare, nach A. W. Bühne bearbeitet von Fr. Baron de la Motte Fouqué.

Freitag, 4. Okt. Im Opernhause. 107te Abonnements⸗ Vorstellung: Wallenstein's Lager, Schauspiel in 1 Akt, von Fr. von Schiller. Hierauf: Thea, Ballet in 3 Bildern, von P. Taglioni.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 3. Okt. Vorstellung des Professors der indi⸗ schen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover, in 2 Abtheilungen. Zwischen der ersten und zweiten Abtheilung: Der Kurmärker und die Picarde. Genrebild, von L. Schneider.

Freitag, 4. Okt. Junger Zunder, alter Plunder. Lebens⸗ bild mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Musik von A. Schäffer.

Sonnabend, 5. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Tor- quato Tasso. Oper von Donizetti. (Dritter Akt.) Belisario, Oper von Donizetti. (Zweiter Akt.) 3

Im Zwischenakt und zum Schluß: Vorstellung der mimisch⸗ plastischen Darstellungen der Gesellschaft des Herrn L. Keller vom Théàtre national in Paris. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Die Erklärung der Tableaux ist Abends an Sgr. zu haben.

der Kontrolle àn 2 ½

Berliner Börse vom 2. Oktober.

IWechsel- Course.

Geld. IWurz 1 11 4 2 Mt. 140³, 149 149 ½ 21½

Brief. 250 PFl. 250 Pl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 8 150 Pl. 2 Mt. 65 5 85 150 11l 2 t 101 ½ 101½

. 100 Thlr. 2 Mt. 89

8 Tage 90* 3

100 Thlr. 8 T ge 1

Amsterdam. 1ö1A1“

do. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 5 2176

2 Mt.

Hamburg do, London Paris.. Wien in 20 Xr.

Augsburg .

HBreslau

Leipzig in Couraut im 14 Thlr. Fufs... 2 Mt. 99 ¼ S1 100 Fl. 2 Mt. CCEb

Fraukfurt a. M. südd. W. 1 100 SRbl. 3 Wochen 107¼ 107 1

Petersburg

Inländische Fonds, Efandbriese, Kommunal-Papiere und Geld- Course.

Erief. Geld. Gem.

Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ 90 Ostpr. Pfandhr.

2tf. Brief. Geld Preuls. Freiw. Anl 5 106 ¾ do. St Aunl. v. 50/ 4 ½ 100 ½ 0d.-Peichb.-Obl. Kur- u. Nm. do. % Sech.-Präm.-Sch.

K. u. Nm. S 3, Berl. Stadt-Obl. 5 104 ½¼ 10, do. 3 ½˖ 84 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 90⅔ 8 And. Goldm. à 5th. Grolsh. Posen do. 4 10132

F8

Ponmn. Pfandhr.

Schlesische do.

Friedrichsd'or.

Disconto.

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdbr.

do. Hope 1. Anl. 1P do. Part. 500 Fl. 81

do. Stegl. 2. 4. A. 4 92 ½ do. do. 300 Fl. 135 ¼ do. do. 5. 4 92 IHIamb. Feuer-K. 5ᷣ˖ 2—

do. v. Rthsch. Lst. 5 109 3, do. Staats-Pr. Anl.

do. Engl. Anleihe 4 ½ 96 ½ Lübeek. Staats-A. * 98 ¼

do. Poln. Schatz 0. 4 110ll 2 ½ % Int.

do. do Cert. L. A. 5 93 ½ Kurh. Pr. O. 40 th.

do. do. L. B. 200 Fl. N. ad. do. 35 Pl. 18

Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96

31 ½

7

1 2

2

Eischbahhn- Actieh.

Stamm-Actien. EKapilal.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntrn. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertrag.

89 ¾% B. 105 ½ bz. 64 a 2 bz. u. 6G.

6,000,000 8,000,000 4,82 4,000 41,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 4 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger...

Halle-Thüringer....

Cöln -Minden do KAachlehh

Bonn- Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A.

do. LIB

Cosel-Oderberg....

Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... ZSerg. Mar... Stargard-Posen Brieg -Neisseoe . Magdeb.-Wittenb....

62 ½ bz. 96 ½ G6. 17 etw. 48 mehreres bz.

90 B. 37 ¾% bz. 81 ½ bz. 107 ¾ bz. 105 B

—õbgnögng

89

38 bz. u. B. 81 ¼ bz u. B

——

—,—

guitlungs- Bogen.

Aachen-Mastricht . 2,750,000

Aachen-Düsseldorf ..

Auslünd. Actien.

8,000,000 T“ 97 B.

Friedr. Wilh.-Nordb.

111u] Prior.. 5

Schluss-Course von Cöln-Minden 96 ½ G.

Prioritäts-Actien. Kapital.

8 2 Tages - Cours Saümmtliche Prioritäts-Actien werden qurch 3 Jäbrliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000

94 ½ B. 100 ½ B. 99 . 92 ½ B 101 ¼ . 100 bz. 104 ½ g.

98 a 94 EEEEö

101 ¼%˖ B. 103 bz.

er. Ieehülee

do. Hamburg

do. do II Se

do. Potsd.- Magd..

do. do.

do. do. Litt. D.

do. Stettiner..

Magdeb.-Leipziger ..

Halle-Thüringer. ...

Cöln-Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Niederschl. Märkisch. 4,175,000

do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000

Magdeb.-Wittenb. ... 2,000,000

Oberschlesische 370,300

Krakau-Oberschl... 360,000

Cosel-Oderberg 250,000

Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. 11 Ser 375,000

Breslau-Freiburg ... 400,000

Berg.-Märk... .. 1, 100,000

⁸8n

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E HE A

22 8

89 B. 78 ½ B 90 ¼ B. 94 B;. 103 ¼ B. 102 B

᷑EnrE ES

Ausl. Stan m-Acl.

Börsen- Zinsen. Reinertr.

91 B. 48 ½ B

35 bz.

p. 2,050,000 650,000 4,300,000

Kiel-Altona Cöthen-Bernb. Mecklenburger

1B

Thlr.

2

von Preussischen Bank-Antheilen 96 a bz. u. 6.

Das Geschäft war heute belebter als gestern,

und schliefst die Börse im Allgemeinen fest.

Rheinische gesucht und beträchtlich höher bezahlt.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 1. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Br. Friedrichsd'or 113 ⁄⁄2 Br. Louisd'or 111 ½ Br. Poln. Papiergeld 95 ½ bez. u. Gld. Oestr. Banknot. 86 46 bez. u. Br. Freiwill. Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ¾ Br. Staats⸗Schuldscheine 85 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 113 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 Br., do. 3 ½proz. 90 ⁄2 Br. Schlesische Pfandbriefe 3⁄èproz. 95 u. 95 ½ bez. u. Br., do. neue 4proz. 100 Br., do. Litt. B. 4proz. 100 ¼ Br., do. 3 proz. 92 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½ Gld., do. neue 4proz. 95¾ u. 95 bez., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81% Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 Gld. Russisch⸗Pol⸗ nische Schatz⸗Obligationen à 4 pCt. 82-Sein

„Actien: Oberschlesische Litt. A. 107 Br., do. Litt. B. 105 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗-Freiburg 74 ¼ Br. Nieder⸗ schlesisch— Märkische 82 Br., do. Prior. 103 ½¼ Br., do. Ser. III. 102¼ Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗Brieg 33 Br. Krakau⸗Oberschlesische 68 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelm⸗Nordbahn 37⅜ u. ¼ bez. u. Gld. Wien, 30. Sept. Met. 5proz. 94 ¼, Aproz. 82 %, ½, ⁄2. 2 proz. 50 ½, 51. 39: 117½ 118. Nordbahn 109 ¼, ¼, 4, ¼. Mail. 77 ½, ½. Pesth 88 %, 3. B. A. 1100.11

K. Gold 123 1. Silber 117 116 ½.

Wechsel⸗Course.

msterdam 163 ¼ Gld. Augsburg 117 ¾ Br. und Gld. Frankfurt 117 ½ Br. und Gld. Hamburg 173 ½ Br., 173 Gld. kondon 11.41 Br. und Gld. Paris 138 ¾ Br. und Gld.

e- matt, schlossen etwas fester. Fremde Valuten ohne Ver

Gld. 6⸗ 8 Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ 135 ½ Gld. Sächse 58 Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 130 Br., Gld. Chemni hsisch⸗Bayer. 86 ¾ Br. Schlesische 93 ¼ Br., 93 düneg.dehenneihn üesa 23 Br. Löbau⸗Zittau 25 Br. Mag 1anere,n 1 118 Hr. Berlin⸗Anhalt. 95 Br., 94 ½ Gld. Kra⸗ do. . 1195 Br. Preuß. B. 40 99 10*. B. A. K. 151 Br.

Rbbbö 4 34: 187

Anl. Gloggnitz 117 ¼

hauptsächlich alle Oesterr. Gattungen. Das Geschäft war jedoch, mit Ausnahme der 3 proz. Spanier, von keiner Bedeutung.

Oestr. 5 proz. Mrt. 79 Br., 78 ¾ Gld. Bank⸗Actien 1145 Br., 1140 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840: 52 ⅜˖ Br., 52 ½ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1805: 31 Br., 31 ½1 Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 Rthlr. preußisch 31 ½ Br., 31 Gld. Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 Br., 33 ½ Gld. Darmstadt Partial⸗Lvose 2 50 Fl. 78 ½ Br., 77 ½ Gld., do. 2 25 Fl. 28 ½ Br., 28 ¼½ Gld. Spanien 3 proz. inländ. 34 % Br., 34 ½ Glv. Poln. 300 Fl.⸗Loose 135 Br. Aproz. Obligationen a 500 Fl. 81 ½ Br., 81 Gld. Fr. Wilh. Nordb. 41 ¼ Br., 41 Gld. Bexbach 79 Br., 78 8 Gld. Köln⸗Minden 97 ¾ Br., 97 ¼ Gld.

Wechsel⸗Course.

Amst. 100 Fl. C. k. S. 99 ¾ Br., 99 Gld., do. 2 M. 99 ½ Gld. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 119 ¼ Gld. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105 Br., 105 ¼ Gld. Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S. 98 ½ Br., 98 ½ Gld. Hamburg 100 M. B. k. S. 88 ¼ Br., 88 Gld. do. 2 M. 87 Gld. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 Br., 1053 Gld. London 10 Livr. St. k. S. 119 ½ Br., do. 8b e ee Lyon 200 Fr. k. S. 94 ¼ Br. Paris 200. Fr. k. S 94 ¼ Br. Mailand in Silber k. S. 99½ Br. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl.⸗ Fuß 101 ½ Br., 100 ¼ Gld. Diskonto 2 ½¾ Gld.

Hamburg, 30. Sept. 3 pErsz. 89 ¾ Br., 89 Gld. St. Prioritäts⸗Obligationen 89 ½ Br., 89 Gld. E. R. 106 Gld. Stiegl 88¼ Br. Dän. 74 ½ Br. Ardoins 10 Br., 102 Gld. Zproz. 32 ½ Br., 32 ½ Gld. Amer. 6proz. V. St. 106 ¾ Br., 106 Gld. Hamburg⸗Berl. 90 ½ Br., 90 ½ Gld. Bergedorf 93 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 55 ¼ Br., 55 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ½⅔ Br., 97 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Br. Mecklenburg 33 ½ Br.

Auch heute fast ganz geschäftslos. Preise unverändert.

Amsterdam, 29. Sept. Sonntag. Effekten⸗Sozietät. 4 ½ Uhr.

Ard. Coup. zu 8 ½, 1⁄., Mex. zu 29 v⅞ gehandelt.

555

Markt⸗Berichte. 8 Berliner Getraidebericht vom 2. Oktober heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 53—58 Rthlr. Roggen loco 33 ½ 36 Rthlr.

Am

rankf - für Ere . E1 Abrechnung bahn⸗Actien hielten sich mehr oder minder Eö“

pr. Okt. 22 Fw.

Oit./Nov.) 33 Rthlr. Br., 33 ½ G.

Nov./Dez. 34 Rthlr. Br., 33 ¾ a 34 G.

pr. Frühjahr 1851 38 ½ Rthlr. bez. u. Br., 38 a 387 G. 1.“ ö“

Frühjahr 37 ½ Br.

Met. 4 z proz. 69 ½.

Gerste, große loco 28—29 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—19 Rthlr. „JIeeeee 60 pfd. do. 18 ½ Rthlr. Br. 4A8pfd. pr. Fruhjahr 19 ½ a 19 Rthlr. Erbsen 40 50 Rthlr. Rüböl loco 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12⁵12 pr. Okt. 12 ½ Rthlr. bez. u. Br., 12 ½ G. Okt. /Nov. 12 a Rthlr. bez. u. Br., 12 ½ G. Nov. /Dez. 42 ⁄2 Rthlr. bez. u. Br., 12 G. F 12. 8 Febr./ März 12 Rthlr. bez., Br. u. G März / April 12 Rthlr. Br., 11 G. 2 AF ril!’ Mat I11n Rihlr. Br., 11 ½ G. Leinöl loco 12¼ ½ Rthlr. bez. 2 Nov 8 G 5 .“ ohne Anstellung. Mohnöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ a 16 Rthlr. bez. u. Br. mit Faß pr. Okt.) 15 a ½ Rthlr. bez. u. Br., Okt./Nov. 15 ½ G. Nov. /Dez. 16 Rthlr. Br., 15 bez. u. G. pr. Frühjahr 1851 17 ¾ a 17 Rthlr. Br., 17 bez. u. G. Stettin, 1. Okt. 2 ½ Uhr. Roggen pr. Herbst 33 Rüböl 12 ¼ Br. Spiritus 24 ½, pr. Frühjahr 22 ¾ Gld

Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 1. Okt. 2 ½ Uhr. Nordb. 41 ¼. 5proz. 79 %. B. A. 1160 ,. Loose 157 ¼, Bad. 31 ½. Kurh. 31 ½. Wien 100 ½. Hamburg, 1. Okt. 2 Uhr. Hamburg⸗Berlin 89 ½¾. Köln⸗Mind. 90 ½. Magdeb. Wittenb. 54. Nordb. 37 ½. Lon don 13 ½. Getraide⸗Markt still.

99 ⅞. Span. 34 %.

Paris, 30. Sept. 5 Uhr. 3proz. 57.55. 5proz. 92.55.

en Ober⸗Hofbuchdruckerei.

rschen Gehei Beilage

Berlin, Druck und Verlag der?

Schlegel's Uebersetzung, für die

Hessen und bei Rhein.

Ppearbeitet vorgelegt werden konnte, sahen die

1651

Beilag zum Preußischen Staats-Anzeiger.

111

Deutschland. Darmstadt. Vortrag des Finanz⸗Direk⸗ tors Freiherrn von Schenk zur Widerlegung des Finanz⸗Ausschuß⸗Berichts Schleswig⸗Holstein. Altona. Hamburg. Nachrichten vom Kriegs⸗ schauplatze. Flensburg. Verordnung. Die Treene⸗Ueberschwem⸗ mungen. Frankfurt. Frankfurt a. M. Gesetzgebende Versammlung. Ausland. Paris. Vermischtes. Wissenschaft und Kunst. Matinée musicale. Musitkalisches. Eisenbahn⸗Verkehr Auswärtige Börsen.

Frankreich.

RNichtamtlicher Theil. Dentschland.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 28. Sept. (Darmst. Ztg.) Nachstehend geben wir als Ergänzung unserer Auszüge aus den Verhandlungen der zweiten Kammer den Vortrag, welchen der Direktor des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Herr Freiherr von Schenk, in der Nachmittags⸗Sitzung am 2ö5sten d. M. zur Widerlegung des Finanz⸗Ausschuß⸗Berichtes der zweiten Kammer gehalten. Wir bringen diesen Vortrag nach Privat⸗Auf⸗ zeichnungen, wobei wir, wenn auch nicht überall, für den Wort⸗ laut, doch für gewissenhaftes Wiedergeben des Sinnes einstehen können und darum dieses wichtige Aktenstück der reiflichen und ruhigen Prüfung des besonnenen Lesers empfehlen wollen. Meine Herren! Ihr Finanz-Ausschuß hat über den vorgeleg⸗ ten Gesetz⸗Entwurf wegen Forterhebung der Staats⸗Auflagen in den drei letzten Monaten des Jahres 1850 Bericht erstattet und es seinen Intentionen entsprechend gefunden, auf Ablehnung anzutragen. Ueberraschend konnte mir dies nicht sein, da ein Mit⸗ glied des Ausschusses sogar den Zeitpunkt der Beschlußnahme über den Regierungs⸗Antrag nicht abwarten konnte, sondern schon vor⸗ her eine besondere Motion auf Verweigerung der Steuern einzu⸗ bringen sich gemüßigt sah. Wenn die Absicht eines solchen Beschlus⸗ ses vorliegt, dann ist es auch leicht erklärlich, daß man Gründe hierfür findet, mögen dieselben auch sein wie sie wollen. Diese Gründe etwas näher zu betrachten, wird indessen doch nicht über⸗ flüssig sein, und ich hoffe, Ihnen leicht nachweisen zu können, daß dieselben völlig unstichhaltig sind. Ihr Finanz⸗Ausschuß, meine Herren, glaubt vor Allem einen Rückblick auf die ihrem Ende nahende Fi⸗ nanzperiode werfen zu müssen und beginnt diesen schon mit einer Unrichtigkeit. Das Finanzgesetz vom 7. Oktober 1845 regulirte keinesweges den Staatshaushalt für die Jahre 1843, 1844 und 1845, sondern vielmehr für die Jahre 1845, 1846 und 1847. Ich würde die Angabe in dem Berichte nur für ei⸗ nen Druckfehler gehalten haben, doch spricht hiergegen die darin enthaltene Bemerkung, daß dies Gesetz erst küurz vor Ablauf der betreffenden Periode erlassen worden sei, während es doch 2 ¼ Jahre vorher erschien. Unter diesen Umständen vermag ich nicht zu er⸗ klären, wie eine solche Angabe in dem Berichte Platz finden konnte. Berichtigend muß ich demnach bemerken, daß bis zum Schluß des Jahres 1847 die Finanz⸗Verwaltung durch das Finanzgesetz vom 7. Oktober 1845 vollständig geregelt war und daß noch vor dessen Ablauf den Ständen das neue Budget pro 1848—50 vorgelegt wurde. Unmittelbar nachher wurde ganz, wie es auch auf dem Landtage von 1838 —39, 1841—42 und von 1844—45 geschehen war, eine Prorogation des Finanzgesetzes auf die ersten 6 Monate des Jahres 1848 von der Staats⸗Regierung erlassen. Die Stände ertheilten dersel⸗ ben nachträglich ihre Zustimmung, und selbst, wenn die Ansicht des früheren Ministeriums, daß diese Prorogation einseitig von der Regierung erfolgen könne, nicht richtig war, so wurde hierdurch jedenfalls die Form gewahrt und der Gegenstand beseitigt, eine weitläufige Erwähnung des Vorgangs erschien also jetzt gänzlich überflüssig. Ein Budget für 1848—50 war also damals vorgelegt, die Stände schienen übrigens keine besondere Geneigtheit zu haben, die Finanzfragen zu beeilen, denn während, wie der jetzige Herr Berichterstatter auf dem vorigen Landtage versicherte, innerhalb drei Monaten die Beschlußnahme beider Kammern über ein Budget möglich sein soll, war selbst bei der zweiten Kammer bis zum März 1848 noch nicht einmal ein Bericht über einen Theil des Budgets erstattet. Dies war jedenfalls nicht die Schuld der Regierung. Nachdem also bis zum März 1848 die Stände in Beziehung auf das Budget nichts gethan hatten, wurde aller⸗ dings dasselbe von dem Herrn Minister von Gagern zurückgenom⸗ men und die Bearbeitung eines neuen versprochen. Völlig unrichtig ist es aber, daß diese Zusage nie erfüllt worden sei, denn dem vo⸗ rigen Landtage wurde allerdings ein neu bearbeitetes Budget für die Periode von 1848—50 vorgelegt. Daß ein solches Budget, namentlich unter den damaligen Verhältnissen, nicht alsbald neu Stc† 3 ozr rj 1 ein, und sie stimmten daher den h1“” auf das 2te Semester 1848 und auf das jste Semester 1849 bei. Als darauf der 11te Landtag seinem Wunsche gemäß, nach Verabschiedung des neuen Wahlgesetzes, aufgelöst worden war, mußte die Regierung in Gemäßheit des Artikels 69 der Verfassungs⸗Urkunde das bestehende Finanzgesetz auf die letzten 6 Monate des Jahres 1849 prorogiren. Vor Ablauf dieser Pe riode trat der 12te Landtag zusammen, er prorogirte das Finanz⸗ Gesetz auf die drei ersten Monate des Jahres 1850, und ihm wurde ein neu bearbeitetes Budget für die Finanz⸗Periode von 1848 50 vorgelegt. Leider mußte allerdings kurz nach Vorlage dieses Budgets der 12te Landtag wieder aufgelöst werden. Eine besondere Rechtfertigung dieses Schrittes schien der Regierung durchaus nicht erforderlich, da auch ohne eine solche Jedermann, der dem Gang der Verhandlungen gefolgt war, den Schritt der Regierung fuͤr nothwendig halten mußte. Die Regierung kann also auch hier keine Schuld treffen, daß eine Fest⸗ stellung des Budgets mit den Ständen nicht möglich war. So trat nun, nach abermaliger verfassungsmäßiger Proro⸗ gation des Finanzgesetzes auf 6 Monate, der jetzige 13te Landtag zusammen. Demselben wurde alsbald nach dem Beginne seiner Thätigkeit das Budget für die laufende Periode vorgelegt, zugleich aber, da eine Aenderung im bestehenden Finanzgesetz für diese Periode nicht mehr möglich war, die weitere Prorogation die⸗ ses Gesetzes für die letzten 3 Monate dieses Jahres angesonnen

und ein Gesetz⸗Entwurf über Abänderungen an der Tranksteuer vorgelegt.

So ist jetzt die Lage in der Wirklichkeit. Den Ständen wurde also zugleich mit dem Ansinnen einer Steuer⸗Verwilligung auch in dem Budget eine Nachweisung daruͤber übergeben, in welcher Weise die Steuern verwendet werden sollten. Sie konnten sich demnach vergewissern, daß die Steuern zur Bestrei⸗ tung der Staats⸗Ausgaben auch wirklich erforderlich waren, sie konnten sonach mit voller Ueberzeugung der Nothwendigkeit die⸗ selben bewilligen. Wo aber wie hier durch die vorgelegten Mate⸗ rialien die Nothwendigkeit der Steuerverwilligung so volsständig be⸗ gründet ist, da ist es Pflicht der Stände, die Verwilligung wirklich eintreten zu lassen und nicht durch eine Verweigerung das Land entweder der Verwirrung preiszugeben oder die Regierung in den Zustand der Nothwehr zu versetzen. Ihr Finanz⸗Ausschuß, meine Herren, hat aber tief genug in das vorgelegte Budget gesehen, um daraus selbst die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Ver⸗ willigung schöpfen zu können. Das beweisen die verschiedenen in seinem Berichte angegebenen Zahlen, die er zu seinem Zwecke aus den An⸗ lagen und Unteranlagen des Budgets, und zwar der Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Budgets zusammen, zu suchen wußte. Wie er trotz seiner Ueberzeugung den von ihm gestellten Antrag einbringen konnte, diese Frage will ich unbeantwortet lassen. In Beziehung auf die von dem Ausschuß hervorgehobenen Zahlen bemerke ich nur noch, daß es zu weit führen würde, über diese hier in eine spezielle Dis⸗ kussion einzugehen. Solche einzelne aus dem Zusammenhange ge⸗ rissene Zahlen beweisen übrigens nichts, da man sie sich, wie man sie gerade braucht, zusammensuchen kann. Wie dieselben aber be⸗ nutzt wurden, ergiebt sich schon daraus, wenn ich bemerke, daß während auf der einen Seite angeführt wird, daß Pensionen und Militairausgaben sich höher belaufen, als in der früheren Periode, was wahrlich, bei dem Militair namentlich, nach den Ereignissen der Jahre 1848 und 1849 nicht überraschend sein kann, auf der anderen Seite durchaus nicht bemerkt ist, daß die anderen ange⸗ führten Rubriken: „Bedürfnisse des Großherzogl. Hauses und Hofes,“ „Zollrückvergütungen“ und „Hofbauwesen“ zusammen um ganz nahe an 80,000 Fl. jährlich niedriger angesetzt sind, als in der Pe⸗ riode von 1845—47. Wenn man Zahlen so gebraucht, wie in dem Ausschußberichte, so kann man Alles damit beweisen. Das Nähere wird übrigens in die Berichterstattung und Berathung über das Budget gehören. Wenn dort die Möglichkeit von Ersparnissen nach gewiesen wird, wird die Regierung sich solchen nicht entziehen. All⸗ gemeine Declamationen aber, wie sie auf pag. 5 und 6 des Aus⸗ schußberichts enthalten sind, führen nicht zu Ersparnissen. Sie können nur das bezwecken, neue Aufregung in die Massen zu wer⸗ fen, und darin liegt kein Mittel, die Staatsbedürfnisse zu verringern. In Beziehung auf das vorgelegte Budget stellt Ihr Finanz⸗Aus⸗ schuß, meine Herren, die Behauptung auf, daß es nirgends auf Wahrscheinlichkeit, geschweige denn auf Wahrheit beruhe, daß es also ein werthloses Dokument sei; dies ist völlig unrichtig. Ein Budget kann zwar allerdings, da es immer nur ein Voranschlag ist, nicht ganz genan die Zahlen enthalten, die sich bei der wirkli⸗ chen Verwaltung ergeben, und insofern entspricht das vorgelegte Budget der Wahrheit nicht ganz, es nähert sich derselben aber so weit an, als dies bei einem Voranschlag überhaupt möglich ist. Ich kann sogar behaupten, daß es genauer ist und mehr der Wirklich⸗ keit sich anschließt, als es bei einem der früher vorgelegten Bud⸗ gets der Fall war. Dies ergiebt sich nämlich sehr leicht aus der Zeit, zu welcher es aufgestellt wurde. Denn am Schlusse des vorigen Jahres, wo es zusammengestellt wurde, war es mög⸗ lich, schon einen Theil der Verwaltung der laufenden Finanz⸗ periode zu übersehen. Es wurde also dabei auf die bis dahin be⸗ kannten Ergebnisse die geeignete Rücksicht genommen, was aber bei einem vor dem Beginne der Finanzperiode bearbeiteten Voranschlag natürlich nicht eintreten kann. Betrachtet man das vorgelegte Budget von diesem Gesichtspunkte aus, so kann man es zugleich auch als etwas mehr ansehen, nämlich als einen vorläufigen Nachweis über die Resultate der Finanzperiode pro 1848—1850, wie sich ein solcher am Schlusse des Jahres 1849 aufstellen ließ. In ähnlicher Lage wurde den Ständen auf dem Landtage von 1835 ebenfalls eine vorläufige Nachweisung über die Finanz⸗Verwaltung der Periode von 1833 1835, gestützt auf die Resultate am Schlusse des Jahres 1834, vorgelegt. Die Stände hielten dies da⸗ mals für genügend, und eine weitere auf einen späteren Zeitraum gestützte vorläufige Nachweisung ist für diese Periode nie verlangt oder gegeben worden. Der Finanz-⸗Ausschuß glaubt, daß von einem Budget überhaupt nicht mehr die Rede sein köͤnne, daß ein provi⸗ sorischer Rechenschaftsbericht verwilligter und verausgabter Summen nöthig wäre. Wie dieser geliefert werden könne, ist mir nicht klar, da die Ausgaben durchaus nicht verwilligt sind. Nur eine Nach⸗ weisung, wie sich die Verwaltung, so weit es sich übersehen läßt, wirklich gestaltet hat, kann gegeben werden, und diese habe ich in nahe Aussicht gestellt. Der Ausschuß hebt hervor, daß die Zeit genügend ge⸗ wesen sei, um das Budget umzuändern und eine provisorische Nach⸗ weisung der Finanz⸗Verwaltung jetzt zu liefern. Es fragt sich aber nur, auf welchen Zeitpunkt die Arbeit hätte gestützt werden sollen. Wollte man es auf den Schluß des vorigen Jahres basiren, dann bedurfte es keiner Umänderung und keiner Nachweisung, dann lie⸗ ferte es dasselbe Resultat, welches das vorgelegte Budget enthält. Wollte man sich aber der Wirklichkeit so weit annähern, als es bei Eröffnung der Stände⸗Versammlung möglich war, dann mußte man einen weit späteren Zeitpunkt wählen. Da man nun annehmen durfte, daß es Ihnen weniger darauf ankommen werde, die Nach⸗ weisung einige Tage früher, als dieselbe möglichst richtig zu erhal⸗ ten, so ist dieser letztere Weg eingeschlagen worden. Dabei konnte allerdings die Nachweisung Ihnen nicht gleich bei Eröffnung der Stände⸗Versammlung vorgelegt werden, sie wird aber nunmehr in wenigen Tagen vollendet sein und dann auch die Verwaltung der Periode so genau darstellen, als es vor dem gänzlichen Ablauf der⸗ selben überhaupt geschehen kann. Eine Umarbeitung des Budgets, auf gleichen Zeitpunkt gestützt, wäre aber völlig unnöthig gewesen, da sie nur ganz dieselben Resultate als die Nachweisung hätte lie⸗ fern können.

In Beziehung auf die vorhin erwähnte provisorische Nach⸗ weisung über die Resultate der Finanzverwaltung muß ich übrigens bemerken, daß die Ansicht des Ausschusses über den Werth solcher Vorlagen von der Ansicht der früheren Kammern beträchtlich ab⸗ weicht. Frühere Kammern haben denselben durchaus kein besonde⸗ res Gewicht beigelegt, weil dieselben doch nie sichere Resultate zei⸗ gen, da sie nicht auf abgeschlossenen Rechnungen beruhen, sondern immer mehr oder weniger noch ein Voranschlag sind. Frühere Kammern haben daher darüber fast immer nur den Beschluß gefaßt, die Beschlüsse darüber bis zur definitiven Rechenschafts⸗ Ablage auszusetzen. In der Verfassungs⸗Urkunde ist von densel⸗

ben durchaus nichts erwähnt, doch sind sie i

WW11 1 z, doch sind sie immer gegeben wor⸗ den und der jetzige Ausschuß scheint hohen Werth zu legen und wie ich schon früher bemerkte, wird eine solche in ganz weni⸗ gen Tagen vorgelegt werden können. 8

Indem ich auf den Ausschußbericht zurückkomme, habe ich wei⸗ ter zu bemerken, daß der jetzige Landtag, wie ich schon früher be⸗ merkte, bei dem Ansinnen der Prorogation der Vorlage eines Bud⸗ gets keinesweges entbehrte. Ein vollständiges möglichst richtiges Budget liegt demselben vor. Eine provisorische Rechnungsablage über verwilligte Ausgaben der Periode kann nicht vorgelegt werden, da keine verwilligt wurden, allein eine provisorische Nachweisung über die ganze Finanzverwaltung der laufenden Periode wird ganz in der Kürze vorgelegt werden. Eine definitive Nachweisung der Staatseinnahmen und Ausgaben in der Periode von 1845—47 kann allerdings noch nicht übergeben werden, da die Hauptstaats⸗ kasse⸗Rechnung für 1847 die Revision bei der Rechnungskammer noch nicht vollständig passirt hat, obgleich sie bereits seit drei Monaten zu diesem Behufe übergeben und der Rechnungs⸗ kammer möglichste Beschleunigung anempfohlen worden ist. Doch kann auch diese Behörde durchaus kein Vorwurf der Verzögerung treffen, wenn man den Umfang solcher Rechnungen in Erwägung zieht. Sie werden dies selbst finden, wenn ich Ihnen sage, daß zu der Rechnungsablage der Hauptstaatskasse über ein Jahr die Stellung von 11 Rechnungen gehört, daß von diesen die wichtigste, die eigentliche Hauptstaatskasse⸗Rechnung für das Jahr 1847 675 Seiten umfaßt, und zu ihr 70 Urkundenbände mit über 39,000 Urkunden gehören. Die sämmtlichen 11 Rechnungen um⸗ fassen für das Jahr 1847 nahe an 16,000 Seiten, zu ihnen ge⸗ hören 133 Urkundenbände mit über 70,000 Urkunden. Solche Rechnungen lassen sich gewiß nicht in wenigen Monaten stellen und eben so wenig ist eine Revision derselben in 3 Monaten möglich. Die ferneren Vorwürfe des Ausschusses auf S. 7 seines Berichts sind eben so unrichtig als unbegründet. Schon am 10. Mai 1848 wurde den Ständen eine auf abgeschlossen

Rechnungen gegründete Nachweisung über die Kosten der Main⸗

aber bis zu ihrer am Ende Mai 1849 erfolgten Auflösung einen Beschluß zu fassen nicht für nöthig hielt. Weitere Nachweisungen über die Eisenbahnbanten werden Ihnen noch auf diesem Landtage übergeben werden, sobald die desfallsigen Rechnungen abgeschlossen sind. Bei diesen Nachweisungen werden Sie sich auch überzeugen, daß die verwilligten 2 Millionen Grundrentenscheine nicht allein, wie von den Ständen beschlossen wurde, vorzugsweise, sondern gänzlich zum Zweck des Eisenbahnbaues verwendet wurden, daß sie also in dem Staatsbudget nicht erscheinen und in der Hauptstaats⸗ Kasse nicht verrechnet werden konnten. Gänzlich unrichtig ist es, daß die Staatsschuldentilgungskasse seit 1844 keine definitive Rechnung gestellt habe. Ich bitte Sie, nur in Nr. 27 des diesjährigen Regierungsblattes zu sehen, wo Sie in Gemäßheit des §. 16 des Staatsschulden⸗ Tilgungs⸗Gesetzes das Resultat der Staatsschulden⸗Tilgungskassen Rechnung von 1847 veröffentlicht finden werden. In ähnliche Weise sind schon früher die Ergebnisse der Rechnungen von 1845 und 1846 zur öffentlichen Kenntkniß gebracht worden. Auch über diesen Zweig der Verwaltung wird Ihnen wie sonst mit der defini⸗ tiven Rechenschaft pro 1845 bis 1847 die erforderliche Vorlage ge⸗ macht werden, und ich bemerke nur noch, daß auch die Staats⸗ schulden⸗Tilgungskassen⸗Rechnung von dem Jahre 1848 bereits ge⸗

stellt und schon vorlängst der Revisions⸗Behörde übergeben worden ist. Nach diesen Erläuterungen und Berichtigungen kann gewiß nicht verkannt werden, daß das Staats⸗Rechnungswesen keinesweges vernachlässigt wurde und daß durchaus nicht die Stände absichtlich über die Finanzlage des Landes in Unkenntniß gehalten wurden. Es sind vielmehr Nachweisungen gegeben, so viel als thunlich war, andere, die bis jetzt nicht gegeben werden konnten, werden möglichst bald nachfolgen. Dies ist namentlich hinsichtlich der definitiven Nachweisung der Staatsausgaben pro 1845—47 der Fall und in dieser Bezie⸗ hung muß ich insbesondere hervorheben, daß sie auch auf vorderen Landtagen nie in einem so frühen Zeitpunkte übergeben wurden, als es jetzt von dem Ausschuß in Anspruch genommen wird. Die Ueber⸗ gabe dieser Nachweisungen ist bedingt durch den vorherigen Abschluß aller Staatsrechnungen der Periode, und dies hat zur natürlichen Folge, daß die Aufstellung derselben erst spät erfolgen kann. So konnte die definitive Nachweisung über die Finanzperiode von 1833— 35 erst am 8. November 1838, die über die Finanzperiode von 1835— 38 erst am 7. Dezember 1841, die über die Finanzperiode von 1839— 41 erst am 7. Dezember 1844 und endlich die über die Finanzperiode von 1842—44 erst am 18. Dezember 1847 übergeben werden. Es ist daher wohl einleuchtend, daß die Nachweisung von 1845—47 jetzt nicht 2—3 Monate früher übergeben werden kann, zumal da wahrlich die Zeit⸗ ereignisse auf einen früheren Abschluß der Staatsrechnungen nicht hin⸗ wirken konnten, dieselbe im Gegentheil um Monate verzögerten. Nach dieser Auseinandersetzung kann ich ruhig jedem unbefangenen Mann das Urtheil überlassen, ob die Vorwürfe des Ausschusses begründet sind, und ob die Herren Berichterstatter die von ihnen gebrauchten Ausdrücke zu rechtfertigen vermögen. Eine sonderbare Aufgabe bleibt mir aber auch noch, nämlich den Ständen ein Recht zu vin⸗ diziren, was sie seit 30 Jahren unbestritten geübt haben, was aber jetzt der Finanzausschuß ihnen zu bestreiten für gut findet, nämlich das Recht einer provisorischen Steuerverwilligung. Die ganzen Ausführungen, wodurch der Ausschuß dieses nie bezweifelte Recht beseitigen will, entbehren aber aller Begründung. Ein Steuer⸗ ausschlag aufs Geradewohl wird nicht verlangt, die Un⸗ entbehrlichkeit der künftigen Auflagen ist durch Vorlage des Budgets nachgewiesen, und über die gesetzliche Verwendung der erhobenen Summen ist eine Auskunft nicht versagt, im Gegentheil die Ertheilung derselben zu der ganz gewöhnlichen Zeit zugesagt worden. Nicht einzusehen ist es aber, warum die Stände, wenn sie auf drei Jahre bewilligen können, nicht auch auf drei oder sechs Monate sollten bewilligen dürfen, sofern nur so viel ge⸗ wünscht wird. Schon der Schluß a majori ad minus spricht gegen eine solche Behauptung. Wenn aber von dem Ausschuß auf solche Weise ein nie bestrittenes Recht der Stände wegzudemonstriren ver⸗ sucht wird, dann kann man wahrlich den Grund davon nur darin finden, daß derselbe das sehr richtige Gefühl hatte, wie mit diesem Recht auch die Pflicht zusammenhängt, in dem vorliegenden Falle die Verwilligung eintreten zu lassen. Darum sollte das Recht besei tigt werden, damit man sich mit ihm auch der Pflicht überhoben fühlen koͤnne. Diese Pflicht läßt sich aber nicht so leicht wegwischen, sie liegt in der beschworenen Verpflichtung der Stände, das allgemeine Wohl berathen zu wollen. Dem allgemeinen Wohl kann es nicht förderlich sein, wenn Sie durch extreme Beschlüsse auf den Umsturz hinarbeiten. Fassen Sie daher bei Ihrem Beschlusse ins Auge, was Sie thun. Nicht den Ministerien verwilligen Sie die Steuern,

Sie verwilligen dieselben zur Erhaltung des ganzen Staatslebens,

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Neckar⸗Eisenbahn vorgelegt, über welche Nachweisung die Kammer