In Wechseln sehr flaues Geschäft. Fonds Actien sehr fest bei einigem Umsatz.
Paris, 3. Okt. 3proz. 57.15. bahn 460. Gold al Marco 6 a 7. Dukaten 11.80 a 11
Nach der Börse. 5proz. 92. 10.
Wechsel⸗Course. ͤbX¾X¾XqXppXX““ Hamb. 185 ½.
Berlin 367 ½. London 25. 17 ½. Frankf. 210 ½.
Wien 212 ½. Petersb. 396 ½. .
Die Börse bewegt; Fonds flau.
London, 3. Okt. Jproz. Cons. p. aö81
— Zproz. 38 ½, * Pass. 1„ 11“
89, ½. Russ. 5proz. 109. 4 proz. 97 ⅛, s.
Mex. 31 ½, 31 ½. Peru 80 , 792.
Cons. sind etwas gewichen. 2
Geschäft und die Preise etwas gewichen.
2 Uhr. Cons. ohne viel Geschäfte.
Umsatz und keine Veränderung.
Amsterdam, 3. Okt. schäften in Int. fast wie gestern. S und Coup. zeigte der Handel wenig Leben. fremden Effekten waren mex. etwas angenehmer. Holl. Int. 56 1, 57, 56 1. 3proz. neue 68. 18 11 %. gr. Piecen 12 9⁄. Coupons 9, 8 . lproz. 88 ½. Oest. Met. 22 roz. 40 ¼,. Bras. 92. Wechsel⸗Course. Paris 56 ½. Wien 30 Br. Frankfurt 99 ¼. London 2 M. 1 1. 141 Hamburg 35 ½. Petersburg 187.
Von
und Eisenbahn⸗
5proz. 92. 15.
Int. 38, 57 ½. 9z Bras. 91, 89. 33 Rthlr. Br., pr. Frühjahr 37 Rt Fremde Fonds ohne bedeutendes Hafer 52pfd. pomm, pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. bez. Fre
In fremden Fonds wenig
Holl. Fonds waren bei einigen Ge— Span. wenig verändert; in Ard.
Russen alte 105 ½. % Gld. Merx. 29 8, .
1670
Hamburg, 5, Okt. 2½ Magdeb.⸗Wittenb. 544. Börse fest. 8 1 Getraide unverändert still.
“
Nord⸗
90.
bönigsberg, 3. Okt. 31
zen 50 bis 69 Sgr. pr.
46 Sgr., Kartoffeln 16 Sgr.
Stettin, 5. Okt. Von We 39 ½ pfd. posener in loco zu 56 ½ Rthl gelb. schles. bis ult. Nov. zu liefern Roggen behauptet, 82 pfd. pr.
Ard. 4proz.
96 ⅞, X.
Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. 90 92 ö“
Gerst
Oelsamen.
den übrigen ohne Faß 23 ¾ ℳ bez., jetzt 23 ¼ —
Span. Ard. Faß 24 ℳ bez. u. Gld., pr. Früh
bez., pr. April Zink in loco 5 Rthlr.
Breslau, 5. Okt. Weiß
gelber Weizen 49, 54, 57 Sgr. Roggen 38, 10, 42 Sgr. Gerste 25, 27, 29 Sgr. Hafer 18, 20, 21 Sgr.
Kleesaat, rothes, 9 ½, 11 ½⅞ bez. Spiritus 6 ½ Rthlr. Br. Rüböl 12 ½ Rthlr. Gld. Zink loco 4½ Rthlr. Gld
Telegraphische Notizen.
Uhr.
darkt⸗Berichte.
Schffl., Roggen 32 bis 36 Sgr., große Gerste 26 bis 30 Sgr., kleine Gerste 24 bis 30 Sgr., bis 22 Sgr., graue Erbsen 40 bis 50 Sgr., weiße Erbsen 33 bis
, wird 52 Rthlr. geboten.
24 àA 26. 70 Wspl. schles. Winterrapps pr. Olt. zu liefern, sind mit 80 Rthlr. gehandelt, ferner zwei Ladungen poln. Rapps und eine do. Rübsen durchschnittlich zu 79½ Rthlr.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle
Rüböl pr. Okt. 12 Rthlr. Br., pr. Nov. — Dez. 115 Rthlr. Mai 11 ½ Rthlr. bez., Br. u. Gld. 1 Br., schwimmend 4 Rthlr. 262 Sgr. Br.
Kleesaat, weißes, blieb 12 ¼ bez.
8 voch unverändert. Hamburg⸗ Berlin ü
Köln⸗Mind. 96 ½.
Meteorologische Beobachtungen.
1850. 5. Okt. V
Morgens 6 Uhr.
Nach Beobachtung.
Abends einmaliger
Nachmittags V 10 Uhr.
2 Uhr.
Luftwürme.. Thaupunkt.. .. Dunstsättigung Wetter öA“ Wolkenzug .... Tagesmittel:
ifuhr war mittelmäßig. Wei⸗
Hafer 18
Luftdruck 334,52“ Par. 334,41“„Par. 334,40„Par. Auellwärme + 8,0° n. +† 11LL1 + 7,00 86 pCt.
wW. w. — 334,44“ Par. + 9,59 K. +†, 8,3 ° n...
1 + 9, R. Flusswärme 9,9° R. +₰ 8,0° R. Bodenwärme 84 pCt. Ausdünstung trübe. Nfederschlag 0,31 6"Rh. W. Wärmewechsel bII1,s89° 5,90 83 PpCt. W.
+ 10,0“ n. 83 pCt. Regen.
trübe.
W.
izen sind gestern noch 14 Wsp. r. gehandelt. Für neuen 89 pfd.
3023
227
Okt. Rthlr. bez. u.
Montag, 7 hlr. bez., Br. u. Gld. Montag, 7.
Gld., Vorstellung. Dienstag, Vorstellung: zu Putlitz.
Erbsen.
g. Hafer. 40 a 44.
1820
tanzen.) Der Billet den 7ten d. M.
909
23 ½
%, aus zweiter Hand ¹ % Br., 23 ½ — 3 „% Gld., mit jahr 22 ¼ % bez. und Br., 22
—24 70 222
Montag, Sonnambula. von Bellini.
er Weizen 50, 55, 59 Sgr.,
theilungen.
.
Zum erstenmale: Akten und einem Vorspiele, von E. Raupach.
8. Okt. Das Hierauf: von P. Taglioni.
7. Hki. (Die Nachtwandlerin).
Dienstag, 8. Okt. und chinesischen Magie, (Mit neuen T lung, zum erstenmale: Eine in 1 Akt, frei nach Dumanoir, von M. P.
Königliche Schauspiele. Okt. Im Schauspielhause. 158ste Abonnements⸗ Saat und Frucht, Drama in 5
Im Opernhause. 109te Abonnements⸗ Herz vergessen! Lustspiel in 1 Akt, von G. Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth.,
(Herr Karl Müller wird hierin zum letztenmale
Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag
Königsstädtisches Theater. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Oper in 2 Akten.
La Musik
(Sga. Elisa Taccani⸗Tasca, Prima donna assoluta der ita⸗ lienischen Oper in Paris: Amina, als erste Gastrolle.)
Vorstellung des Professors der indischen Herrn Herrmann aus Hannover, in 2 Ab⸗ arstellungen.) Nach der ersten Abthei⸗ Ohrfeige um jeden Preis. Lustspiel
9
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Oben Hofbuchdruckerei.
Bekanntmachungen. --] 511““ Db
Da sich der dringende Verdacht ergeben hat, daß der in dem anbei wiederholten Steckbrief des Königlichen Stadtgerichts dahier vom 19. September c. verfolgte und ebenda näher bezeichnete jüdische Handelsmann Michael Jacobson noch im Preußischen Staate oder den benachbarten Polnischen Provinzen, namentlich etwa in der Nähe der Russisch⸗Polnischen Gränze von West⸗ preußen aufhält, so hat mich die Königliche Haupt⸗Ver⸗ waltung der Staatsschulden ermächtigt, demjenigen eine Belohnung von
fünfhundert Thalern Preuß. Courant
zuzusichern, der den Aufenthalt des ꝛc. Jacobson so nachweist, daß seine Arretirung erfolgen kann. Ich for⸗ dere daher Jedermann, der Kenntniß von dem Aufent⸗ halt des ꝛc. Jacobson hat oder erlangt, auf, selbige der nächsten Polizei⸗Behörde mitzutheilen oder sonst zur Ergreifung des ꝛc. Jacobson mitzuwirken, wonächst er im Falle, daß diese erfolgt, der vorgedachten Beloh⸗ nung gewiß sein kann.
Königsberg, den 2. Oktober 1850.
Der Königliche Staats⸗Anwalt.
11131““
Der unten näher bezeichnete Handelsmann Michae⸗ lis Jacobson, welcher der Anfertigung und Verbrei⸗ tung von falschen Bankscheinen dringend verdächtig ist, hat sich am 21. Juni d. J. heimlich aus hiesiger Stadt entfernt, und sein Aufenthalt ist bis jetzt nicht ermittelt worden.
Sämmtliche Militair⸗ und Civil⸗Behörden werden ersucht, auf den Jacobson vigiliren und ihn im Be⸗ tretungsfalle an uns abliefern zu lassen.
Königsberg, den 19. September 1850.. Königl. Stadtgericht. Erste Abtheilung für Strafsachen.
Signalement.
Michaelis Jacobson, früher Mechauikus und Goldleisten⸗Verfertiger, jetzt Händler, ist mosaischer Re⸗ ligion, aus Zempelburg gebürtig, zu Königsberg in Preu⸗ ßen ansässig, 40 Jahr alt, 5 Fuß 4 Zoll groß und von mittlerer Statur. Seine Haare sind braunschwarz, seine
Stirn ist hoch, die Augenbrauen schwarz, die Augen
blaugrau, die Nase stark, der Mund groß, Zähne voll⸗
ständig, Bart braun, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichts⸗
farbe blaß. Besondere Kennzeichen. Eine Narbe auf der Nase und ein etwas gebückter Gang. 8 Beileidung. Schwarzer Tuch⸗Ueberrock, schwarze luchene Hosen, schwarzseidene Weste und ein schwarzer Filzhut. Der Gesuchte pflegte goldene Ringe und eine Bu sennadel in Gestalt einer Hand zu tragen, die einen Brillanten hält.
1568 Bekanntmachung. Die zum Königl. Domainen⸗Rent⸗Amt Brandenburg gehörigen, im Kreise Heiligenbeil belegenen Vorwerke Hrandenburg nebst Brauerei⸗Nutzung, Cranzberg und ainen sollen nach höherer Bestimmung vom 1. Juni
Das Vorwerk Brandenburg liegt am frischen Haff und an der Chaussee von hier nach Berlin, 2 ½ Meilen, die anderen beiden Vorwerke 3 Meilen von Königsberg entfernt. Das Vorwerk Brandenburg enthält: 514 Morgen 7 Ruthen an Acker, 66 „ 142 5 an Wiesen, 9 5) 40 8 an Gartenland, 185 8 86 8 an Hütung und 81 8 10 5 Unland,
855 Morgen 105 Ruthen Preuß. 1 Der Flächen⸗Inhalt des Vorwerks Cranzberg betragt:
143 Morgen 2 Ruthen Acker,
584 2 86* 29 Wiesen,
10 8 144 „ Gartenland, 457 14 Weland, 180 8 6 2 Unland, 1575 Morgen 119 Ruthen Preuß. 1 Das zum Vorwerk Cainen gehörige Areal besteht aus: 745 Morgen 172 Ruthen Aecker, 386 8 6 72 Wiesen, 14 8 5 8 Gärten,
277 „ 91 „ Roßgärten u. Weideland, 309 8 156 „ Unland, 77355 Morgen 131 Ruthen Preuß. 8 Sämmtliche Vorwerke sind separirt, die Absatzwege für die Vorwerks⸗Erzeugnisse bei der Nähe von Königs⸗ berg sind sehr günstig, die erforderlichen Wohn und Wirthschafts⸗Gebäude vorhanden und in gutem Stande. Das Minimum der jährlichen Pacht ist für die 3 Vorwerke nebst Brauerei⸗Nutzung auf 3006. Thur. incl. „ in Golde festgesetzt, außer der Verzin ung des Kö⸗ niglichen Inventariums, welche erst bei der Uebergabe regulirt werden wird. Die speziellen und allgemeinen Pachtbedingungen nebst Vermessungs⸗Register und Karten können in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur und bei dem Rent⸗Amt in Bran⸗ denburg eingesehen werden. 1.
Zur Abgabe der Pachtgebote haben wir einen Ter⸗ min auf
den 31. Oktyober d. J., Vormittags 11 Uhr, im Geschäfts⸗Lokale der unterzeich⸗ neten Königlichen Regierung angesetzt, wozu Pachtbe⸗ werber hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß dieselben ihre Qualification als Landwirthe und das zur Uebernahme der Pachtung erforderliche Vermö⸗ gen unmittelbar vor dem Termine glaubhaft nachzuwei⸗ sen haben, und diejenigen derselben, welche diesen Nach weis nicht zu führen im Stande sind, zum Mitbieten nicht zugelassen werden können. Unter den drei Best bietenden bleibt dem Königl. Finanz⸗Ministerium die unbedingte Auswahl vorbehalten und erlangt keiner der⸗ selben durch das gegebene Pachtgebot ein Anrecht auf den Zuschlag, bleibt aber an sein Gebot so lange ge⸗ bunden, bis er durch Zuschlag an einen Anderen oder auf sonstige Weise davon entbunten ist.
Königsberg, den 28. September 18 9. Königliche Regierung. Abtheilung für Lie Berwaltung
der direkten Steuern, Domalnen und Harstn.
[570] EJ “ Die verehelichte Jalowska, Cathattat g*b. Rlebswala, von Christburg, hat wider ihren Ehemann, ver Mebeits⸗
8 ab anderweit auf 18 Jahre im Wege der Lici⸗ tion verpachtet werden. ö1“
mann Anton Jalowoli, welcher sich vot 4 Bwhten zon 1
Christburg entsernt und von seinem Leben und Aufent⸗ halt seit länger als einem Jahre keine Nachricht gege⸗ ben hat, wegen böslicher Verlassung und Ehebruch auf Ehescheidung geklagt. Der Anton Jalowski wird daher hierdurch aufgefordert, sich zur Auslassung auf die Klage spätestens im Termine den 25. Januar 1851, Vorm. 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗Nath Grosheim persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihm die Rechts⸗ Anwalte von Duisburg, Schenckel und Justizrath Dreck⸗ schmidt vorgeschlagen werden, einzufinden oder zu ge⸗ wärtigen, daß die Ehe getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt werde. Marienburg, den 25. September 1850. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[425] 111’ Es werden hiermit solgende Personen:
1) Christian Wilhelm Meißner aus Naumburg, gebo⸗ ren den 16. Juli 1756;
2) Bernhardt Jonothan Meißner aus Naumburg, geboren den 9. Juni 1752, welche Beide sich seit dem Jahre 1779 von hier entfernt, seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben haben und ein Vermögen zusammen von 20 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf. besitzen; Marie Sophie Hubert aus Freyburg, geboren den 11. Juni 1787, welche seit dem Jahre 1815 zum letztenmale von Böhmen aus von sich Nachricht gegeben hat, und deren Vermögen in 10 Thlr. 20 Sgr. besteht; Johann Christian Dauderstedt aus Naumburg, geboren am 20. September 1757, welcher seit dem Jahre 1784 abwesend, von sich keine Nachricht gegeben und dessen Vermögen in 9 Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. Convent. Geld besteht; Johann Karl Friedrich Gübner aus Schkölen, außerehelicher Sohn der am 13. Februar 1804 verstorbenen Johanne Eleonore verehelichten Hem⸗ vel, gebornen Pfeiffer, welcher in einem Alter von 16 bis 17 Jahren sich mit sranzösischem Militair im Jahre 1800 von Schkölen entfernt und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat, dessen Ver⸗ mögen in 3 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf. besteht; Christoph Heinrich Hennig aus Cölleda, geboren den 21. Februar 4795, welcher im Jahre 1814 nach Ungarn gegangen ist und seitdem keine Nach⸗
richt von sich gegeben hat, dessen Vermögen in
35 Thlr. besteht;
Wilhelm Mala hias Jubitz aus Sachsenburg, ge⸗
boren den 20. Oktober 1803, welcher seit 13 Jah⸗
ren als Fleischergesell in die Fremde gegangen ist
und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat,
70 Thlr. Muttererbe be⸗
28
dessen Vermögen in steht, und Johann Christoph Töppe, den 6. Oktober 1734 zu Laubingen getauft, welcher nach Norwegen gegan gen, seit 1769 von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat, dessen Vermögen in 35 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf. besteht, auf Antrag ihrer Verwandten resp. Kuratoren hierdurch nebst ihren etwa zurückgelassenen unbekannten Erben vorgeladen, sich innerhalb 9 Monate, spätestens aber in dem auf
den 10. Mai 1851, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Obergerichts⸗Assesson Rabe, anstehenden Termine an Gerichtsstelle persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwar⸗ ten, unter der beswarma. daß sie außerdem für todt erklärt werden sollen und ihr Vermögen alsdann den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet wird. Naumburg, den 14. Juni 1850. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung
1419] Nothwendiger Verkauf.
Das im Soldiner Kreise belegene, früher zum Amte Carzig, jetzt dem Gutsbesitzer Hartfeil gehörige ehema⸗ lige Erbpachts⸗Vorwerk Clausdorff soll
am 25. Februar 1851, Vormitt. 11 an ordentlicher Gerichtsstelle hier subhastirt werden. Die Taxe und der neueste Hopothekenschein können in unse⸗ rer Registratur eingesehen werden. Der Reinertrag des Grundstücks beträgt 1257 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf., der Gesammtwerth à 4 Prozent 30,777 Thlr. 5 Pf. und zu 5 Prozent 24,6075 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., darauf haftet ein Kanon von 50 Thlr. Gold, welcher ein Kapital von 1416 Thlr. 20 Sgr. repräsentirt, so daß der Werth des Grundstücks à 4 Prozent 32,193 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. und zu 5 Prozent 26,091 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. beträgt. 1
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Interessen⸗ ten, Regierungs⸗Conducteur Heinrich Wilhelm Recht und Amtmann Friedrich Wilhelm Wolf, werden zum Termine hiermit vorgeladen.
Soldin, den 29. Juni 1850.
Königl. Kreisgericht. Abtheilung I.
Ediktal⸗Vorladung 1 Apotheker Eugen Bombelonschen Konkurs⸗ Wronke steht Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse
am 23. Dezember d. J., Vorm. um 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Bergmann im Parteienzim⸗ mer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm
818 I‚de sache von
deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden. Samter, den 6. August 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[529 IE EEEIA11“
Die Inhaber der Prioritäts⸗Actien der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hiermit ersucht, ihre Actien behufs der Beifügung einer neuen Serie Zins⸗Coupons in der Zeit vom 15. Ok⸗ tober bis 15. November c. mit zwei gleichlauten⸗ den, vom Präsentanten eigenhändig vollzogenen De⸗ signationen, auf welchen die Nummern der Actien nach der Reihenfolge anzugeben sind, und von welchen die eine auf einem ganzen Bogen geschrieben sein muß, bei unserer Hauptkasse einzuliefern und sie demnächst 8 Tage nach der Einlieferung in den Nachmittagsstunden von 2 bis 6 Uhr daselbst wieder in Empfang zu nehmen.
Magdeburg, den 4. September 1850. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Le
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Das Abonnement betraͤgt 2 Athlr. für ¼ Jahr. 41 Athlr. ⸗ 4 Jahr. 8 Athlr. ⸗ 1 Jahr
in allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Rummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
“
1“ Theil. D
Desterreichh. Wien. Vermischtes. Bayern. München. König Ludnig. und Bischöfe Bayerns zu Freising. Die freien Gemeinden der Pfalz. Aschaffenburg. Füßen. Vermischtes. Hannover. Hannover. Legations⸗Rath Detmold. Württemberg. Stuttgart. Eröffnung der Landes⸗Versammlung. Vermischtes. Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen. Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verordnung, betreffend die Vervielfältigung und Verbreitung von Druckschriften und verschiedene durch Rede, bildliche oder andere Darstellung begangene strafbare Hand⸗ ungen, Schleswig⸗Holstein. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. — Beschlüsse der Landes⸗Versammlung. 1 Nassan. Wiesbaden. Vermischtes. Frankfuüurt. Frankfurt a. M. Vermischtes Ausland. “ Fraukreich. Paris. Der Streit mit Brasilien. — Schreiben rochejacquelin's. Vermischtes. Großbritauien und Irland. London. Die Reise der Königin.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher “ 8 eutschland.
Versammlung der Erzbischöfe
Kiel.
9 „ 1 8 Beilage. 8 ““ äẽCZqqAqefFff8.‧
Amtlicher Theil.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, von Gräfenberg. Der Wirkliche Geheime Ober⸗ZJustizrath und Unter „Staats⸗ Secretair im Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten Bode, von Landsberg a. d. W. .
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präsident der Provinz Posen, von Bonin, von Magdeburg. Ahbgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Commandeur der 6ten Division, Fürst Wilhelm von Radzi⸗ will, nach Torgau.
Durchgereist: Schleswig Holstein⸗Sonderburg Dresden kommend, nach Schleswig.
Aichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Oesterreich. Wien, 5. Okt. Die Wien. Ztg. enthält
den Vortrag des Ministers des Kultus und Unterrichts über den Entwurf einer Studien⸗Ordnung für die rechts⸗ und staatswissen schaftlichen, medizinisch-chirurgischen und philosophischen Fakultäten an den Universitäten zu Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Olmütz, Gratz und Innsbruck. Der Entwurf hat die Kaiserliche Genehmi⸗ gung erhalten. Das Ministerium des Handels hat den zur Preisausschreibung für die Semmering ⸗Lokomotive bis Ende Mai 1851 festgesetzten Termin auf weitere sechs Wochen, d. i. bis Mitte Juli 1851, ver⸗ längert, wonach die konkurrirenden Lokomotiven am 106. Juli 1851 zur Vornahme der Probefahrten auf den betreffenden Stationen bereit stehen müssen.
D D
Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Glücksburg, von
Bayern. München, 3. Okt. (A. Z.) König Ludwig und Königin Therese sind gestern mit dem letzten Eisenbahnzuge von Aschaffenburg hier angekommen, König Otto von Griechenkand aber hat sich von Augsburg aus über Kaufbeuern nach Hohenschwangau begeben. Die auf heute festgesetzte feierliche Enthüllung der „Ba varia“ hat wie schon gestern vorauszusehen war — der äußerst ungünstigen Witterung wegen nicht stattfinden können, sondern wurde auf den nächsten schönen Tag verschoben. Eine Deputation der hiesigen Künstlerschaft hat jedoch diesen Vormittag das von ihr als Geschenk für den König Ludwig bestimmte Fest. Album demselben überreicht. Seit dem 1. Oktober sind zu Freising die Erzbischöfe und Bischöfe von Bayern (mit Ausnahme des kranken Bischofs von Augsburg) zu einer Berathung versammelt. In dem deshalb an sie von Sr. päpstlichen Heiligkeiterlassenen besonderen Schreiben werden die⸗ selben aufgefordert, diese ihre Versammlung nur als einfache Berathun nicht als Provinzialkonzilzu betrachten und ganz besonders am bagerischen Konkordat festzuhalten. Gegenstände ihrer Besprechungen seien das künftige Verhältniß der Kirche zum Staat, ferner die inneren kirch⸗ lichen Verhältnisse, besonders die Hebung der Kirchenzucht Wah⸗ rung der kirchlichen Lehre in hohen und niederen Schulen, Priester⸗ Exercitien, Volks⸗Missionen ꝛc., endlich worauf Se. Heiligkeit ein ganz besonderes Gewicht gelegt wissen will die Errichtung von bischöflichen Knaben⸗Seminarien, und zwar in diesen zur Wah⸗ rung ihres kirchlichen Charakters der sogenannten Scholac internac. Was das künftige Verhältniß der Kirche zum Staat betrifft, wird die Versammlung zunächst wohl sich auszusprechen haben über die Grundsätze, welche die Königliche Regierung in dem revidirten und dem nächsten Landtage vorzulegenden Religions⸗Edikt niederzulegen beabsichtigt, und somit auch über die deshalb nothwendig werdenden Abänderungen des bayerischen Konkordats.
(N. K.) Der Vorstand der freien Gemeinde in Kaiserslau tern hat im Namen sämmtlicher freien Gemeinden der Pfalz (1500 Personen) nachdem dieselben wiederholt bei der Königlichen Kreis⸗-Regierung um staatliche Anerkennung eingekommen, von der selben aber noch keine Resolution erhalten haben, obgleich seit der letzten Eingabe bereits mehrere Monate verstrichen sind sich nun⸗ mehr an das Königliche Staats⸗Ministerium mit der Bitte um bal⸗
“
Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erxpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße IUr 57
“ 1.“
BVerlin, Dienstag den 8. Oktober
digsten Entscheid unter Bezugnahme auf die Königliche Proclama tion vom 6. Mai 1848 gewendet.
Aschaffenburg, 1. Okt. (Asch. Ztg.) Heute begaben sich der Großherzog und die Großherzogin von Hessen, welche auf Be⸗ such hier weilten, nach Darmstadt zurück. Das gesammte hier befindliche Linien Militair, so wie die Landwehr, waren ausgerückt und bildeten bei der Abfahrt Spalier in den Straßen.
Füßen, 3. Okt. (A. Z.) König Mar und die Königin werden nicht in München bleiben, sondern künftigen Montag, den Ften d., mit König Otto von Griechenland nach Hohenschwangau zurückkehren, woselbst am 9ten d. der regierende Kaiser von Oester⸗ reich eintreffen wird.
Hannover. Hannover, 4. Okt. (Ztg. f. N.) Herr Detmold hat bereits gestern Audienz beim Könige gehabt und ist heute bei Hofe zur Tafel gezogen worden. Auch wurde gestern ein Ministerrath abgehalten, an welchem Herr Detmold Theil nahm.
Hannover, 5. Okt. (H. Z.) Der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin haben sich nach Hummelshain im Altenburgischen begeben.
Se. Majestät der König haben dem Legationsrathe Detmold die vierte Klasse des Königlichen Guelphen⸗Ordens verliehen.
Württemberg. Stuttgart, 3. Okt. (St. A.) Wie wir vernehmen, beabsichtigt die Regierung eine genauere Fassung der in ihrem Verfassungs⸗Entwurf auf die Kirche und ihre Stel⸗ lung zu Staat und Schule bezüglichen Paragraphen, um damit verschiedenen Mißverhältnissen und Mißdeutungen, welche die erste Fassung dieser fraglichen Sätze gefunden hat, vorzubeugen. Die bisherigen Zöglinge der Offizier⸗Bildungs⸗Anstalt zu Ludwigsburg werden den Winter hindurch noch von den Generalstabs⸗Offizieren Unterricht erhalten, so daß das Institut bis kommendes Frühjahr noch fortbesteht.
Stuttgart, 4. Okt. (Schwäb. Merk.) Die Eröffnung der dritten verfassungrevidirenden Landes-Versammlung fand diesen Vormittag statt. Um 10 Uhr begann der Gottesdienst in der Stiftskirche, wo der Stifts Prediger, Ober Konsistorial⸗Rath von Klemm, die herkömmliche Landtags⸗ Predigt hielt. Der von dem Könige gewählte Text ist aus Sacharia 8, 18 ff. genommen und lautet: „Und es geschah des Herrn Zebaoth Wort zu mir: liebet Wahrheit und Frieden.“ Der Redner führte diese Stelle als Wahlspruch aus, welchem Regierung und Stände nur treu bleiben dürfen, um ihre Aufgabe zum Gedeihen zu führen. Die Wahrheit bestehe nicht in dem Unterthansein unter die öffentliche Meinung, wo man die Parole des Tages bei Anderen hole, sondern in dem Handeln nach bester Ueberzeugung, in Uebereinstimmung mit dem Gewissen. Der Friede dürfe nie und nimmer auf Kosten der Wahr⸗ heit erkauft werden, mit Recht aber dürfe man von dem Geiste der Friedfertigkeit, der Allem aufbiete, daß Alles ordentlich und ehrlich zugehe, ein Gelingen hoffen. Auf diese Weise werden die Unglückspropheten Unrecht haben, welche wieder von einem vergeb⸗ lichen Landtage sprechen. Von der Stiftskirche aus begaben sich die Mitglieder der Landes⸗Versammlung in den Ständesaal. Der Präsident des Ausschusses trat vor und forderte den Abgeordneten von Stuttgart, A. Schott, auf, das Amt eines Alters⸗Präsidenten zu übernehmen, da mit dem heutigen Tage die Thätigkeit des Aus⸗ schusses aufgehört habe. Der Alters⸗Präsident bezeichnete hierauf die Deputation, welche den Königlichen Kommissär in den Saal geleiten soll. Um 11 ½ Uhr trat der Chef des Ministeriums des Innern, Staatsrath Freiherr von Linden, in Begleitung der übri⸗ gen Departementschefs und mit dem Kanzlei⸗Direktor Leypold in den Saal. Freiherr von Linden trat in die Mitte des Stände⸗ saals und sprach: Nachdem in Folge der Königlichen Ver⸗ ordnung vom 28sten v. M. die Mitglieder der neu gewähl ten Landes⸗Versammlung einberufen worden sind, und Se. Majestät der König mir den ehrenvollen Auftrag ertheilt haben, in Höchstihrem Namen diese Versammlung zu eröff⸗ nen, so beehre ich mich vor Allem, die älteren Mitglieder derselben auf das feierliche Gelübde hinzuweisen, welches sie bei ihrem erst⸗ maligen Eintritt in die verfassungsberathende Landesversammlung abgelegt haben. Die neu in diese Versammlung eingetretenen Mit⸗ glieder aber lade ich ein, den Eid zu leisten, wie er in dem Ge⸗ setze vom 1. Juli v. J. und in der Königlichen Verordnung vom 12. November v. J. vorgezeichnet ist. Der Kanzlei⸗Direktor Ley⸗ pold las die Eidesformel vor, worauf die neu eingetretenen Mit⸗ glieder den Eid von ihren Plätzen aus ablegten und dann einzeln den⸗ selben in die Hände des Königlichen Kommissärs bekräftigten. Es sind die Abgeordneten Kapff (Kirchheim), Reger, Notter, Weigle, Vogel (Neckarsulm), Roth, Walther und von Steffelin. (Scheffold von Ehingen war abwesend.) Hierauf hielt der Königliche Kom missär folgende Rede:
„Hochzuverehrende Herren! Zum drittenmale ist an das würt⸗ tembergische Volk der Ruf ergangen, seine Vertreter zum Zwecke der Verfassungs⸗Revision an diese Stätte zu senden. Dieser Ruf ist aus dem aufrichtigen Wunsche eutsprungen, auf dem Wege der Vereinbarung zwischen König und Volk ein Werk zu gründen, welches das künftige Wohl Württembergs bedingen soll. Gewissenhaft hat die Regierung erwogen, was sie zum Zwecke dieser Vereinbarung zu bieten vermag; sie hat sich in dem Ihnen vorzulegenden Verfassungs⸗Entwurfe ohne Rückhalt ausgesprochen, damit möglichst bald der verderbliche Zustand der Unentschiedenheit beseitigt werde. Dabei wurde sie durch die Erwartung geleitet, die Vertreter des Volkes werden hierin und in der Stimmung des Landes, wie solche gegenüber der vorliegenden Aufgabe aus deut⸗ lichen Zeichen der neuesten Zeit zu entnehmen ist, dringende Gründe sinden, von Wünschen und Bestrebungen abzustehen, welche die Re⸗ gierung zu verwirklichen außer Stande ist. Es liegt nun an Ihnen, meine Herren, durch Ihre Beschlüsse wesentlich mitzuwirken, daß un⸗ seren öffentlichen Zuständen im Allgemeinen und insbesondere dem
Staatshaushalte bald wieder die allerseits gewünschte Festigkeit zu Theil werde; die Regierung trägt in sich das beruhigende Bewußt⸗ sein, solches, so weit es immer geschehen konnte, erleichtert zu ha
ben. Gern wird die Regierung an diese wichtige Arbeit die Be⸗ rathung von Gesetz⸗Entwürfen anreihen, durch welche besonders dringenden Volkswünschen hinsichtlich unserer bürgerlichen und ge⸗ werblichen Zustände entgegengekommen werden soll, insbesondere in Beziehung auf das Bürgerrechts⸗Gesetz und seine Bestimmungen über die häusliche Niederlassung, die Gewerbe⸗Ordnung, das Prio⸗ ritätsgesetz, die Armen⸗Versorgung. Zur besonderen Befriedigung wird es der Regierung gereichen, wenn sie, wie sie gegründete Hoffnung hat, in den Stand gesetzt werden sollte, nähere Aussich
ten auf die Herstellung der Eisenbahn⸗Verbindung mit den Nach⸗ barstaaten zu eröffnen; wenn sie ferner in Beziehung auf die so wün
schenswerthe Lösung der in dem letzten Stadium angelangten Unter
handlung über die Post⸗Angelegenheit die nöthigen Vorlagen zu machen vermag. Wendet die Regierung sich zu den Verhältnissen Württembergs nach außen, so beklagt auch sie tief, daß es noch immer nicht gelungen ist, das deutsche Verfassungswerk so zu gestalten, wie es dem Bedürf⸗ niß des deutschen Volkes entspricht; sie beklagt dies um so mehr
als dadurch, wie der höhere Aufschwung des materiellen Wohlstan⸗ des gefährdet, so insbesondere das vereinte nationale Wirken fort⸗ während gehemmt erscheint gegenüber der sich darbietenden wichti⸗ gen, für die Ehre und Integrität Deutschlands, wie für den Frie⸗ den und den gesetzlichen Zustand einzelner deutscher Lande so be⸗ deutungsvollen Fragen. Von der Regierung, welche diese Fragen stets zum Gegenstande ihrer ernsten Fürsorge gemacht hat, ist nichts versäumt worden, was zu jenem Ziel führen konnte. Die Schritte, welche sie gethan hat, als alle Versuche, dasselbe zu erreichen, sich als mißlungen darstellten, waren für sie, wie jetzt wohl nicht mehr bezweifelt werden wird, nicht ein Akt willkürlichen Ermessens, son⸗ dern die Folge bestehender rechtlicher Verhältnisse nicht zu ge⸗ denken anderer, tief in der Natur der Dinge begründeter Pflichten, welchen im Angesichte drohender politischer Verwickelungen ein dop⸗ peltes Gewicht zukommen mußte. Hierdurch, meine Herren, ist zu⸗ gleich der Gang vorgezeichnet, welchen die Regierung auch künftig, wenngleich stets unter sorgfältiger Pflege jedes Mittels zur Verständi⸗ gung, zu gehen haben wird; die Regierung wiederholt aber, was sie in feierlicher Weise ausgesprochen: ihre gegenwärtige Stellung ist ihr zugleich rechtliche Grundlage und Ausgangspunkt für eine dem Bedürfnisse nationaler Einigung entsprechende Neugestaltung der deutschen Verfassung; und dieser Zweck, meine Herren, wird
um sicherer erreicht werden, je mehr die Volksvertretungen der ein⸗ zelnen deutschen Staaten sich im Einklang mit ihren Regierungen das praktisch Mögliche und Ausführbare zum Ziel setzen. Die Re⸗ gierung glaubt von dem gesunden Sinne und dem Patriotismus der Vertreter des Volkes erwarten zu dürfen, daß ihr die Revision der Verfassung im Wege der Vereinbarung nicht unmöglich ge⸗ macht, sondern daß diese Aufgabe auf eine Weise werde gelöst wer⸗ den, welche, unter dem Schutze des Höchsten, zum Wohle des Kö⸗ nigs und des Volkes, zum Segen des Vaterlandes gereicht. In dieser Erwartung, mit dem lebhaften Wunsche, daß sic erfüllt wer⸗ den möge, erkläre ich im Namen Sr. Königlichen Majestät diese außerordentliche Landes⸗Versammlung für eröffnet.“
Nachdem die Minister den Saal verlassen hatten, beraumte der Alters⸗Präsident auf heute Abend um 4 Uhr eine Sitzung für die Wahl des Präsidenten, des Vice⸗Präsidenten und der Secretaire an
Baden. Karlsruhe, 3. Okt. (Karlsr. Ztg.) In de heutigen Sitzung der zweiten Kammer kündigen Mathy und Junghanns aus Auftrag der Budget⸗Kommission zwei Inter pellationen an, und zwar Ersterer darüber, ob es wirklich richtig sei daß von Seiten des preußischen Finanz⸗Ministers der Antheil Ba dens an den Zollvereinsgefällen auch fur das zweite Quartal 1850 gleich jenem für das erste Quartal und für das Jahr 1849 zurück behalten worden, und Letzterer in Betreff der Entschädigungs⸗For⸗ derung, welche das Großherzogthum Namens der Pfalz an Bayeru zu machen hat. Beide wurden auf die nächste Tagesordnung ge setzt und sofort die gestern abgebrochene Berathung über den Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Abänderung der bürgerlichen Prozeß⸗Ord nung fortgesetzt, auch mit Ausnahme derjenigen Punkte, welche zur nochmaligen Berathung an die Kommission zurückgewiesen worden sind, zu Ende gebracht. Als eine wesentliche Verbesserung betrachtete man die von der Regierung vorgeschlagene und von der Kammer angenommene Ernennung eigener Vollstreckungs- Beamten, und die Entfernung der Ortsvorstände, welchen die Vollstreckung seither übertragen war, von diesem Dienste, sodann das Festhalten an einem einfacheren mündlichen Verfahren in erster Instanz, die möglichste Beseitigung der Anwalte hierbei, ein schnelleres und durchgreifendes Vollstreckungs⸗Verfahren, die Abkürzung der Fristen und die Erhöhung der Ober⸗Appellations⸗Summe von 500 888 auf das Doppelte, so wie endlich die größere Rechtssicherheit des Gläubigers seinen bis jetzt zu sehr begünstigten Schuldnern ge⸗ genüber, und ein einfacheres Verfahren in der Instanz der Rechts⸗ mittel. Sobald die Kommission über die an sie wieder zurückge
wiesenen Punkte Bericht erstattet hat, soll über das Gesetz selbst abgestimmt werden.
Hessen. Kassel, 4. Okt. (D. Z.) Die Auflösung der Bürger⸗ garde ist verfügt. General Haynau hat darüber ein Schreiben an den Ober⸗Bürgermeister der Residenz gerichtet, welches mit der weiter unten mitgetheilten Bekanntmachung, betreffs Auflösung der Bürgerwehr, gleichlautend ist.
Der Ober⸗Bürgermeister hat darauf Folgendes erwiedert: „Sr. Excellenz dem Herrn General⸗Lieutenant von Haynau. Auf Ew. Excellenz so eben erhaltenes Schreiben von heute beehre ich mich zu erwiedern, daß ich in dem darin erwähnten Verhalten des Regi⸗ ments⸗Commandeurs und der übrigen Offiziere der Bürgergarde nichts zu erblicken vermag, was in irgend einer Hinsicht irgend ei⸗ nem Gesetze zuwider wäre. Ich muß vielmehr deren Handlungen