1850 / 281 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Eröffnung der ganzen Bahn der Personenverkehr, insbesondere aber der Güter⸗ und Kohlentransport gehoben, und die Einnahmen stei⸗ gerten sich in den letzten vier Monaten auf das Dreifache der frü⸗ heren Einnahmen. Im Ganzen wurden im Jahre 1849 443,240 Civil⸗ und 41,299 Militairpersonen befördert; im Jahre 1848 nut 404,213 Personen, mithin 1849 mehr 80,332. Nach Prozenten. berechnet kommen auf I. Klasse 0,04 %, auf II. Klasse 3,77 e. III. Klasse 22,63 %, auf IV. Klasse 65,04 % und 8,52 %. Im Vergleich zu dem bezüglichen Ergebniß 8 res sind sich die erste und zweite Klasse fast ganz glei * blieben, während die dritte Klasse um 5,13 11“ welche der vierten Klasse zugewachsen sind. Dies ist 1 das eine Folge der Verbesserung der Wagen vierter Klasse 58,053 Fl Decken derselben. Die Einnahme betrug für Personen 158,053 Sl. 33 Fr 11,843 F 36 Kr. auf die Militair⸗Transporte 12 28 4. v 8 . G fallen. Der Ertrag der verschiedenen eee einen günstigeren Prozentsatz, nämlich: valnsfe 45 93 9%, und Klasse 10,76 ‧1%, dritte Klasse 33,61 9, „Erträ niß vom Personen⸗ Militair 7,32 . Nach dem Gesaumt⸗Ertz el1 ine Person im Transport einschließlich der Neben⸗Erträge, zah 11 5 8 8 E8 N shnitt 21 Kr. Den stäaärksten Personen⸗ Verkehr besitzt die Durchschnitt 20 7. sze beförderte im Jahre 1849 80,449 Personen Ce 90n 31,319 Fl. 38 Kr. An Reisegepäck wurden beferdert 12,464 Ctr. 4 Pfd. gegen 1848 mehr 1828 Ctr. 9 Pfd. Der Geld⸗Ertrag mit 5302 Fl. 27 Kr. gab eine Mehr⸗ einnahme gegen das Vorjahr von 1632 Fl. 42 Kr. Die Einnahms⸗ quelle aus dem Equipagen⸗J ransport ist unbedeutend; es wurden im Jahre 1849 dafür eingenommen 201 Fl. 30 Kr., mehr gegen 1848 130 Fl. 27 Kr. An Vieh wurden 1849 befördert 10,256 Stück, 31,918 Stück mehr als 1848. Der Ertrag hierfür belief sich auf 4780 Fl. 12 Kr., mehr gegen 1848 3405 Fl. 1 Kr. An Kohlen wurden befördert 800,984 Ctr., mit einem Ertrage von 81,280 Fl. 6 Kr., davon fallen auf die vier letzten Monate des Jahres, wäh⸗ rend welcher die ganze Bahn im Betrieb stand, 516,579 Ctr., mit einer Einnahme von 63,088 Fl. 56 Kr. Der Centner Steinkohlen hat daher durchschnittlich ertragen: im ganzen Jahre 6 Kr., in den letzten vier Monaten 72% Kr. Nach Ludwigshafen gingen 231,592 Ctr., nach Neustadt 124,204 Ctr., nach Speyer 43,905 Ctr., un⸗ geachtet diese Stationen nur vier Monate für den Kohlenverkehr eröffnet waren. Nach Kaiserslautern gingen im ganzen Jahre 290,423 Ctr. Güter wurden befördert 148,613 Ctr., mit einem Frachtergebniß von 22,792 Fl. 7 Kr., da im Jahre 1848 nur 64,585 Ctr., mit einem Ertrage von 5783 Fl. 3 Kr. transportirt wurden, so ergiebt sich eine Differenz in plus gegen das Vorjahr von 84,128 Ctr. und 17,009 Fl. 4 Kr., mithin eine Erhöhung dieser Einnahmsquelle auf das Vierfache. Betriebs⸗Einnahmen. Betrag pro 1849. Betrag bis ult. De⸗ zember 1849 Für Personen 8 Reisegepäck und Lagergelder W6* Frachtgüter 3 Kohlen und Koaks..... Summa. Pachterträge Zufällige Einnahmen Summa der Einnahmen pro 1““ Summa der Betriebs⸗Ein⸗ nahmen der Vorjahre . .. 213,35 8 Summa aller Betriebs⸗Ein⸗ nahmen ....

5,8092 JG- 4,780 22,792 81,280 »b 272,470 Fl. 27 Kr. 1,208 15 2 IWW0

87,271SI. 7 Kr.

816b O

273,768 Fl. 18 Kr. 487,120 Fl. 50 Kr.

487,120 Fl. 50 Kr.

1692 48,107 Fl. 15 Kr.

Betriebs⸗Ausgaben.

Verwaltungs⸗ u. Erhebungs⸗ 8 55 224 „* kosten. 8 8 . 22,224 Fl. 36 814 &

Transportkosten u. dergl. der Werkstätte vbbbb1 198,547 »

Unterhaltungskosten 41,885 » 31

Zufällige Ausgaben.. 8 193 » 41 Summa der Betriebs⸗Aus⸗

gaben pro 1890“ 167,474 Fl. 30 Kr. do. der Vorjahre 10 » E 324,752 Fl. 40 Kr.

Die Ausgaben von den Einnahmen ab bleibt Aktiv⸗Rest bis Ende 1849 162,368 Fl. 10 Kr.; hierzu den Werth des vorräthigen Materials laut Inventariums 12,710 Fl. 2 Kr., ergiebt 175,078 Fl. 12 Kr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen von der Brutto⸗Ein⸗ nahme 56,5 pCt., im Jahre 1848 65,0 pCt., somit 9,1 „Ct. weniger in 1849.

In den ersten acht Monaten des laufenden Jahres wurden be⸗ fördert 240,386 Personen für 139,036 Fl. 38 Kr., 269,443 Ctr. 6 Pfd. Güter, wofür die Einnahme inkl. von Vieh ꝛc. 42,655 Fl. 15 Kr. betrug; Kohlen wurden befördert 962,950 Ctr. für 100,620 Fl. 42 Kr. Gesammt⸗Einnahme 282,312 Fl. 35 Kr. Die größte Anzahl Personen, die in einem Monat befördert wur⸗ den, war im August mit 51,962 mit einer Einnahme von 22,494 Fl. 4 Kr.; das größte Quantum der beförderten Güter brachte der Monat Juli mit 65,247 Ctr. 52 Pfd., das geringste war im Januar mit nur 16,242 Ctr. 75 Pfd.; das größte Quantum Koh⸗

len betrug 141,840 Ctr. und zwar im Januar, hierauf folgt März mit 141,830 Ctr., dann Februar mit 141,520 Ctr., dann Juni mit 123,440 Ctr., dann August mit 119,840 Ctr., dann Mai mit 105,360 Ctr., alsdann Juli mit 96,160 Ctr. und April mit nur 92,960 Ctr. Die größte Einnahme in einem Monat betrug 42,723 Fl. 31 Kr. und zwar im August, die geringste betrug nur 26,912 Fl. 39 Kr. und zwar im Januar.

Taunns⸗Eisenbahn.

Obschon in den Jahren 1849 und 1848 die Einnahmen dieser Eisenbahn durch die politischen Erschütterungen von ihrem früheren Standpunkt gewichen sind, so ergeben dafür die erstverflossenen neun Monate des laufenden Jahres desto bessere Resultate. Es befuhren in genannten Monaten 1850 die Bahn 632,016 Personen, welche eine Einnahme von 341,316 Fl. 16 Kr. ergaben; an Gütern wur den befördert 230,768 ½ Ctr. für eine Einnahme von 42,816 Fl. 41 ½ Kr., so daß sich eine Gesammt⸗Einnahme für diesen Zeitraum von 384,132 Fl. 57 ½ Kr. ergiekt. In gleichem Zeitraum 1849 wurden befördert 571,801 Personen füͤr 279,245 Fl. 51 Kr. und 203,494 ½ Ctr. Güter für 38,274 Fl. 30 ½ Kr. Gesammt⸗ Ein⸗ nahme 317,520 Fl. 21 ½ Kr.; desgleichen im Jahre 1848 befuhren die Bahn 529,778 Personen, welche eine Einnahme von 271,236 Fl. 40 Kr. gewährten, an Gütern wurden 168,985 Ctr.

transportirt für 34,254 Fl. 42 Kr., Gesammt⸗Einnahme 305,491 Fl. 22 Kr. In genannten Monaten 1847 wurden befördert 604,523 Personen für 331,184 Fl. 52 Kr. und an Gütern 225,884 Ctr. für 48,672 Fl. 4 Kr. Insgesammt⸗Einnahme 379,856 Fl. 50 ½ Kr. Es wurden in genanntem Zeitraum 1850 gegen denselben 1849 mehr befördert 60,215 Personen und 27,274 Ctr. Güter, einge⸗ nommen wurden mehr für Personen 62,070 Fl. 35 Kr. und für Güter 4542 Fl. 11 Kr. Insgesammt mehr 66,612 Fl. 36 Kr.; gegen den Zeitraum 1848 wurden mehr befördert 102,238 Personen und 61,783¼ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr für Personen 70,079 Fl. 36 Kr. und für Güter 8561 Fl. 59 Kr. Insge⸗

sammt mehr 78,641 Fl. 35 ½ Kr.; gegen 1847 wurden im laufen⸗

den Jahre mehr befördert 27,493 Personen und 4884 ½ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr für Personen 10,131 Fl. 24 Kr., dage⸗ gen weniger für Güter 5855 Fl. 23 Kr., so daß sich nur eine Mehreinnahme von 4276 Fl. 1 Kr. für 1850 ergiebt. Die Ein nahme im genannten Zeitraum des Jahres 1846 übersteigt aber die von 1850; es wurden vereinnahmt 385,048 Fl. 9 Kr., mithin mehr als 1850 915 Fl. 11 ½ Kr. Stellt man die Ge⸗ sammt⸗Einnahme der verschiedenen Quartale in den letzten Jahren gegenüber, so ergiebt sich Folgendes: Im ersten Quartal 1850 betrug dieselbe 59,211 Fl. 4 ½ Kr. gegen 63,429 Fl. 11 ½ Kr. in 1849 und 58,600 Fl. 53 Kr. in 1848, mithin 1850 weniger gegen 1849 = 4218 Fl. 7 Kr., dagegen mehr gegen 1848 = 610 Fl. 11 ½ Kr.; im zweiten Quartal 1850 betrug die Einnahme 120,426 Fl. gegen 100,904 Fl. 44 ½ Kr. in 1849 und gegen 95,086 Fl. 18 Kr. in 1848, mithin mehr gegen 1849 = 19,521 Fl. 15 ½ Kr. und gegen 1848 mehr 25,339 F. 42 Kr.; im dritten Quartal 1850 betrug dieselbe 204,495 Fl. 53 Kr. gegen 153,186 Fl. 25 ½ Kr. in 1849 und gegen 151,804 Fl. 11 Kr. in 1848; mithin 1850 gegen 1849 mehr 51,309 Fl. 27 ½ Kr. und ebenfalls mehr gegen 1848 = 52,691 Fl. 42 Kr. Die größte Anzahl der beförderten Personen in einem Monat war 1850 im Monat Juli mit 117,476 Juli 1849 nar 97,215 Personen, welches aber demnach die größte Anzahl im Jahre 1849 war. Die stärkste monatliche Einnahme betrug im Jahre 1850 77,202 Fl. 29 ¼ Kr., und zwar im Monat August; im Jahre 1849 betrug dieselbe 54,200 Fl. 21 Kr., die geringste war in beiden Jahren im Januar fenden mit 14,846 Fl. 21 ½ Kr., in 1849 aber 17,033 Fl 10 ¼ Kr. Berechnet man die Einnahmen Monat und Meile, so ergiebt sich Folgendes: raum 1850 kamen pro Monat und Melle⸗ Fl. 29 Kr., für Güter ꝛc. 828 Fl. 23 Kr., zusammen 52 Kr.; in 1849 kamen 8 ein: perso ““ für Güter 739 Fl. 36 Kr., zusammen 6135 Fl. 36 Kr.; im Jahre 1848 kamen durchschnittlich ein: für Personen 5241 Fl. 17 Kr. und für Güter 661 Fl. 55 Kr., zusammen 5903 Fl. 12 Kr.; im ge⸗ nannten Zeitraum 1847 kamen durchschnittlich ein: für Personen 6399 Fl. 42 Kr. und für Güter 940 Fl. 32 Kr., zusammen 7340 Fl. 14 Kr.

.

7423 Fl.

CC6VFhbahn. Betriebs⸗Einnahme. Für Personen, Gepäck und Equipagen.

ETö

Für Güter und Vieh. ———

8 590,474 3 5 948,522 8 81 00 1 d-0

8 5 081 ,322 8

Transitzölle un

so we

Zusammen. .—

““ ““ yw. 877 Im Januar bis inkl. August 1850. 358,048 4 Im Sept. c. eirea 51,000 Summa ca. 409,048 4 8 672,274 (Einschließlich der mit den Frachten erhobenen vorbehaltlich der Feststellung durch die Kontrolle, es noch erforderlich ist.) den Monaten Januar bis inkl. Sept. vorigen Jahres betrug die Einnahme.. Also im entsprechenden Zeitraum des laufen⸗ den Jahres mehr ca..

Ni schlesische Zweigbahn. f shs 8 86 1 1 d im Monat Sept. c. Auf der Niederschlesischen Zweigbahn sin Monat Sept. c. 9424 Personen und 17,069 Ctr. Güter befördert, wofür 5836 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. eingenommen wurden.

960,451

124,000

E111

vaοαιιπαꝶμιαꝶ⁹⁹‿ E1““

Bekanntmachungen. 2 88 [578] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst in der Gubener Vorstadt, kleine Linden Nr. 9, belegene, dem Maurermeister Höpfner als titu⸗ lirter und dem Lehrer Marschhausen als Naturalbesitzer gehörige, im Hypothekenbuche Vol. II. No. 113 ver⸗ zeichnete und laut gerichtlicher Taxe auf 5979 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf. abgeschätzte Grundstück soll im Wege der nothwendigen Subhastation im Termine

den 1. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem Direktor Ritter an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr 1, öffentlich verkauft werden. Tare und Hypothe⸗ kenschein sind in unserer Registratur einzusehen.

Frankfurt a. d. O., den 23. September 1850

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

10. Januar selben Tage

verehelichten

. dato Queis [275] Nothwendiger Verkauf. Die dem Kaufmann Isaae Falk Rosenthal und sei⸗ ner Ehefrau Tine, geborenen Glücksmann, gehörigen, zu Podgorsz sub Nr. 29 und 30 des Hypothekenbuchs

häusern, Speicher, Ställen und einem Backhause, nebst einem Gemüsegarten mit Wiese von * Morgen kulmisch und 12 Morgen Waldland, gerichtlich abgeschätzt zusam⸗ men auf 5252 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf., sollen im Termine

den 21. Dezember c.

Vormittags 11 und Nachmi 1 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Thorn, den 23. April 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

ezahlen.

16686 iiaCon. verpflichtet Folgende verloren gegangene Dokumente und Forde⸗ rungen sollen öffentlich aufgeboten und amortisirt, re⸗ spektive gelöscht werden: 8 1) das Duplikat des Kaufvertrags de dato Creuma vom 2. Dezember 1826, gerichtlich rekognoszirt Delitzsch den 16. März und ausgefertigt den 19. März 1827, wonach Johann Friedrich Schönbrodt zu Creuma seiner Frau, Marie Christiane Schön⸗ brodt geborenen Kohlmann zu Creuma, für ein Einbringen von 700 Thlr. und 2 Kühen mit einer 8- Barleing⸗Mark gelegenen walzenden Hufe Lan⸗ leasched Wiese Hypothek bestellt hat, mii Hopothe⸗ ) das Mvoon 48. August 1832. Landsberg veremplar des Kaufvertrags de dato tenschein Januagr 1831 und Hypothe⸗ Gottlieb Pee 8e eesh Tage, wonach Johann an seine Aeltern. doberstau sich verpflichtet hat, Marie Sabine gebsohann Christoph Poetzsch und ine geborene Ob 4 zu 4 Prozent Zinsen, so mr eidaselbst, 600 Thlr. und Auszug zu hni Wohnungs⸗Recht gute Nr. 3 Doberst „wofür mit dem Hüfner⸗ g Joberstan Hypothet bestellt ist Die 600 Thlr. sollen bis auf 100 Tylr. ge⸗

thekenbuch

tillgt sein. 3) Das Neben⸗Exemplar desselben Kaufvertrags vom

Doberstau, jetzt verehelichte Starke, wonach Johann Gottlieb Poetzsch sich verpflichtet hat, der ꝛc. Poetzsch,

und Pflege zu gewähren, auch 300 Thlr. Courant à 3 ½ Prozent, eine Kuh oder 20 Th. Schafe oder 12 Thlr. und die nöthigen Kleidungs⸗ stücke oder 20 Thlr. an dieselbe zu zahlen. 8 Diese Rechte sind für die jetzt verehelichte Starke auf das Hüfnergut Nr. 3 Doberstau in das Ho⸗ pothekenbuch eingetragen. Die Ausfertigung des Erbrezesses über den laß des Schöppen Johann Christoph Schumann senior zu Wiedersdorf, de dato ert confirmatione Queis und Wiedersdorf den 14. Januar 1817, mit Nachtrags⸗ respektive Alimenten⸗Vertrage de

Johanne Rosine Schumann geborene Ziegler zu Wiedersdorf, esitz za Christoh Schumann zu Wiedersdorf sich verpflich⸗ 3 et hat, an die belegenen beiden Grundstücke, bestehend aus 2 Wohn⸗ SZree einen Wohnungs⸗ und Natural⸗Auszug zu ntrichten und 87 Thlr. 15 Sgr. oder 100 Gulden Erbtheil auf Tagezeiten mit 10 Gulden jährlich zu

Diese Rechte sind auf das Anspännergut Nr. 18 . G Wiedersdorf in das Hypothekenbuch eingetragen. ttags 4 Uhr, 5) Die Ausfertigung des Kaufvertrags de dato Queis den 6. April 1839 mit Hypothekenschein von dem⸗ selben Tage für die Wittwe Anne Rosine Schu⸗ nann geborene Ziegler zu Wiedersdorf, wonach Johann Friedrich Zschege und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Christiane geborne Schumann daselbst sich

mann 387. Johanni 1839 und 212 Thlr. 15 Sgr., wie sie s verlangt, zu zahlen. ilgt, 212 Thlr. 15 Sgr. in Rest sein.

Diese Forderung ist in das Hopothekenbuch des

Anspannguts Nr. 18 Wiedersdorf eingetragen. Die Neben⸗Ausfertigung des Kaufvertrages de lato Oueis den 12. November und 5. Dezember 836 mit Hypothekenschein vom letzteren Tage für en Auszügler Johann Christoph Gutermilch aus Queis, wonach sich

selbst verpflichtet hat, dem

Auszug zu

sen zu zahlen, wie es der Gutermilch verlangt.

Es ist bestimmt, 2 Tode des Gutermilch auf den 0 Horn und dessen künftige Ehefrau Johann Rosine Hutermilch übergehen soll und Hvpothek mit dem

Hufe in Turgau⸗Mark bestellt und in das Hypo⸗

7) Die Konsens⸗Urkunde de dato Bitterfeld den 21. April 1803 mit Hypothekenschein de dato Witten⸗ berg den 12. August stian Günther und dessen Ehefrau, Christiane Eli⸗

1831 mit Hypothekenschein von dem⸗

für Johanne Christiane Poetzsch zu Johann

Kitzendorf, von Zschernitz 100 Mfl. Thlr.

ihnen, Leineweber

Starke, Aufenthalt, Kost, Wartung jetzt dem

20 Thlr., sechs Stück el pfändet haben.

getragen.

Neuhaus den 24. April 1840

Nach⸗

den 3. Dezember 1830, für die Wittwe

wonach der Gutsbesitzer Johann Wittwe ꝛc. Schumann geborene tragen.

berg den 3. September und mit Hopothekenschein de Februar 1836 für den meister Ludwig Franz Hei nach derselbe von der Wittwe Heinrich geb Erbtheil à Profession, Au jährigkeit zu fordern hatte.

haben, an die gedachte Wittwe Schu⸗

Thlr. 15 Sgr., und zwar 175 Thlr. zu 1 E113“ Endlich

Die 175 Thlr. sollen ge⸗

den 7. November 1811

Johann Christoph Horn da⸗

zc. Gutermilch einen

gewähren und 800 Thlr à 3 pCt. Zin⸗ abuch; Leichenkasse eingetragen.

daß der Ueberrest erst bei dem

Johann Christoph

eingetragen.

1828, wonach Johann Chri⸗

sabeth geborene Lochmann, auf dem 1 Michael Troitzsch Conventions⸗Münze oder 87 12 gGr. zu 4 pCt. Zinsen erborgt, auch das Johann . Günther gehörige, auf dem Rheine bei Kitzendorf gelegene Haus Nr. 17 des Hypothekenbuchs ver⸗

Die Forderung ist in das Hopothekenbuch ein⸗

Die Neben⸗Ausfertigung des Kaufvertrages de dato und Wölkau 8. Juni 1846 mit Hopothekenschein de dato Wöl⸗ kau den 8. Juni 1846 für die verehelichte Jo⸗ hanne Eleonore Ehrlich geborene Bieling und de⸗ ren Ehemann, Handarbeiter Gottlieb Ehrlich zu Paupitzsch, wonach dieselben von dem Maurer⸗ Gesellen Friedrich Wilhelm Beyer aus Zschepen ein Wohnungs⸗ resp. Nutzungs⸗Recht und 40 Thlr. Couraut à 4 pCt. Zinsen zu fordern haben.

Diese Rechte sind in das Hppothekenbuch des im Dorfe Paupitzsch liegenden Hauses Nr. 14 einge⸗

Die Ausfertigung des Erbrezesses

Sep 23. November 1835 .dato Landsberg den 16. jetzt verstorbenen Schneider⸗ Heinrich zu Glebitzsch, wo⸗ 8.899 1 Johanne Christiane E“ borenen Leise zu Klein⸗Kyhna 75 Thlr. 4 pCt. Zinsen, die Kosten der Lehre, Aufnahme, Aufenthalt in der Minder⸗

Diese Rechte sind in das Hypothekenbuch über das jetzt dem Maurer Johann Gottlieb Hahn ge⸗ hörige Haus Nr. 12 Klein⸗Kohna eingetragen.

hat Gottlob Kinne und dessen Ehefrau Christiane Elisabeth geborene Ihbin in dem Kaufvertrage de dato Brehna den 10. Juni et consirmatione sich verpflichtet, 50 Mfl. oder 43 Thlr. 18 gGr. Kapital an die Leichen⸗Gesellschaft zu Brehna zur Zah⸗ lung zu übernehmen, und das Kapital, über wel⸗ ches kein weiteres Dokument existirt, ist auf Grund jenes Kaufvertrags nach dem Hypothekenschein de dato Wittenberg den 22. Juli 1828 in das Hy⸗ pothekenbuch des Hauses Nr. 6 Thiemendorf für die

Nach einer von Friedrich Franke ausgestellten Privat⸗Urkunde de dato Brehnag den 17. Mai 1842 ist bei Auflösung der Leichenkassen⸗Gesellschaft die⸗ ses Kapital an den Magistrats⸗Assessor Johann Hute Nr. 11 Queis, Hufe in Kritzschina⸗, 2 Gottfried Kitzing cedirt und dieser von dem ꝛc.

Franke als Gläubiger anerkannt; nach einer von Karl Kitzing ausgestellten Privat⸗Quittung de dato Brehna den 14. Juni 1847 zurückgezahlt und hier⸗ nach die Tilgung der Schuld von dem jetzigen Besitzer des verpfändeten Grundstücks, Webermeister Karl Franke in Thiemendorf, behauptet. 68

Es werden alle diejenigen, welche an einer der sub 1 bis 10 aufgeführten Posten und die darüber ausge⸗ stellten, respektive verlorenen Instrumente als Eigen thümer, Cessionarien, Pfand⸗ haber oder auf die Forderung

Rheine bei auf

Gottfried

sprüche bei hiesigem Gericht in termino

den 19. Februtar 1851 Vorm 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Zeiz, einzufinden, mit der Warnung, daß der Ausbleibende mit seinen etwanigen Ansprüchen an eine dieser Forde⸗ den rungen oder Dokumente präkludirt, ihm deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amortisation fahren wird.

Delitzsch, den 3. September 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1A“ Es ist bei dem unterzeichneten Gericht auf Amorti

1. April d. J. über 300 Thlr. ausgestellten, auf M. Mever in Berlin gezogenen, von diesem acceptirten, am 1. Juli c. an die Ordre von Leopold Lischefsko

de dato Lands⸗

Blau in B. Sommerfeld hierselbst gerirten Wechsels angetragen worden.

Die unbekannten Inhaber des Wechsels werden hier durch öffentlich aufgefordert, binnen 6 Monaten, späte⸗ stens aber in dem auf

den 25. April k. J., Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Stadtgerichts⸗Rath Herrmanni, im Stadtge richts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 21, angesetzten Termine den Wechsel dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, widrigenfalls derselbe für wirtungs⸗ los erklärt wird.

Berlin, den 18. September 1850.

Königl. Stadtgericht,

à 5 pCt. Zinsen putation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.

[579]

gen wird von jetzt ab von Breslau bis Magdeburg bis auf Weiteres auf „12 Sgr. 6 Pf.“ für den Zoll⸗Cent⸗ ner, mit Einschluß des Auf⸗ und Abladens und Ueber⸗ führens vom Bahnhofe der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Berlin bis zum unsrigen, be⸗ stimmt, wogegen die Abfuhr in Magdeburg zur Zeit noch Sache der Empfänger bleibt.

Potsdam, den 8. Oktober 1850.

WIEEPEVEEPEEöEu

v“

ebenfalls im Monat August; tar und zwar im lau-

der letzten Jahre pro im genannten Zeit⸗ d Meile ein: für Personen 6595

durchschnittlich ein: für Personen 5396 Fl,

oder sonstige Briefs⸗In⸗ sub Nr. 10 Anspruch zu

ddem 9. Oktober 1850 ein Patent machen haben, geladen, sich zum Nachweis ihrer An- 2

der Urkunden, respektive Löschung der Forderungen ver-⸗ Freiherr von Schleinitz, aus Braunschweig.

Preußen, von Brünneck, nach Trebnitz.

sation des nachstehenden, angeblich verloren gegangenen, von dem Kaufmann J. Brün in Graudenz unter dem

zahlbar gewesenen, von diesem mit dem Accept des Be⸗ zogenen versehen an H. Philippsthal, von diesem an Marienwerder und von diesem an

Abtheilung für Civilsachen, De⸗

Der Frachtsatz für Eisen und Zink in Wagenladun⸗

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. n allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

No. 281.

Amtlicher Theil. 8

Deutschland.

Wien. Neue Organisation der Medizinal⸗Verwaltung.

Hesterreich. Vermischtes.

Bayern. München.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

Baden. Karlsruhec. Kammer⸗Verhandlungen. Heidelberg. Mannheim. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verordnung, betreffend die Berufung einer außerordentlichen Stände⸗Versammlung. Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Nachträgliches vom Kriegs⸗ schauplatze. Verlustliste. Altona. Unterstützungs⸗Verein für po⸗ litische Flüchtlinge aus Schleswig. Frankfurt. Frankfurt a. M.

die Prinzessin von Preußen.

Ausland.

Frankreich. Paris. Verordnung über Privat⸗ und Elemen ar⸗Unter⸗ richt. Verhandlungen der permanenten Kommission. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Reise der Königin. Die Ausstellungs⸗Kommission. Vermischtes. 8

Niederlande. Aus dem Haag. Eröffnung der General⸗Staaten.

Belgien. Brüssel. Befinden der Königin.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Landes⸗ und Volksthing

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und

Kriegsbericht. Lande.

votiren einen Dank an die Armer. Vorlage des Finanzgesetzes

Italien. Florenz. Vermischtes. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Garten⸗Direktor Lenné den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Geheimen Finanzrath von der Reck den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Baurath Helfft den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist aus der Grimnitz (Schorfhaide) wieder hier eingetroffen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht und Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Alexandrine (Kinder Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht) sind von Meiningen hier angekommen. Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Kaufmann Joseph Neuß Sohn zu Aachen ist unter

auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Construction

von Leitwalzen und Spulenträgern an einer Feinspinn⸗

maschine für Wolle, in der durch Zeichnung und Beschrei⸗

bung nachgewiesenen Zusammensetzung

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, fang des preußischen Staats ertheilt worden.

und für den Um⸗

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath

Abgereist: Se. Excellenz der Ober⸗Burggraf des Königreichs Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister

am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, nach Stockholm.

stamtlicher The Deutschland.

Preußen. Berlin, 11. Okt. Se. Majestät d öni Lo 6 . 8 8 192 8

haben Allergnädigst geruht: dem Major Deetz, E b Artillerie⸗Regiment und Kommandanten von Frankfurt a. M., die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Groß⸗

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

18— 8 Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

1“

Sachsen. Dresden, 8. Okt. Die erste Kammer beschäf⸗ tigte sich heute mit der Berathung des Ausgabe⸗Budgets für das Departement der Finanzen. Die Positionen 30— 38 wurden durch⸗ gehends ohne eine irgend bedeutende Debatte bewilligt und zwar in der Höhe, daß die durch die zweite Kammer beschlossenen Abminde⸗ rungen wieder kompensirt und die im Budget geforderte Bewilli⸗ gungs=Summe von 476,218 Rthlr. wieder hergestellt wurde.

Auf der Tagesordnung der zweiten Kammer stand die spezielle Berathung des Gesetz⸗Entwurfs über die Ablösung der Natural⸗ leistungen an Geistliche und Schullehrer. (Referent von Crie⸗ gern.) Eine eben erst eingegangene, auf Aufschiebung der Be⸗ rathung und Beschlußfassung über den Entwurf gerichtete Petition mehrerer Geistlichen und Schullehrer aus der Gegend von Leipzig wurde bei Seite gelegt und man ging sogleich zur Berathung der einzelnen Paragraphen, die nach einer längeren De⸗ batte, während welcher mehrere Amendements gestellt und abge⸗ worfen wurden, auch Annahme fanden. Bei der Schluß⸗Abstim⸗ mung über das b

selbe Es Gesetz stimmte nur ein Mitglied gegen das⸗ selbe. s werden also sonach künftig auch diejenigen Naturallei⸗ stungen an Geistliche und Schullehrer, welche nach dem Gesetze vom 14. Juli 1840 blos in Folge freier Vereinbarung ablösbar sein sollten, wieder ohne Ausnahme auf einseitigen Antrag abgelöst wer⸗ den können, und die bisher den Geistlichen und Schullehrern für die aus den Ablösungen erwachsenen Verluste aus der Staatskasse geepeti kt Entschädigung in Wegfall kaommen. Doch wird, um dem durch das neue Gesetz möglichen Sinken des Einkommens einzelner Pfarr⸗ und Schulstellen vorzubeugen, die Bestimmung getroffen, daß die Ablösung der Körnerfrüchte im ganzen Lande nach einem festen Preis erfolgen soll. 5

Baden. Karlsruhe, 7. Okt. Auf der heutigen Tagesdediige der ersten Kammer war der Kommissions⸗Bericht über den Gesetz⸗ Entwurf, die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände betreffend. Der Gesetz⸗Entwurf wurde, da bei der Abstimmung sich Stimmen⸗ gleichheit ergab, durch die entscheidende Stimme des Vorsitzenden angenommen.

Heidelberg, 8. Okt. (O. P. A. Z.) Unsere S heute einen festlichen Anblick. Befahl b Fahnen wehen aus allen Fenstern zu Ehren Ihrer Königl. Hohei⸗ ten des Prinzen und der Prinzessin von Preußen. Die vier De⸗ kane der hiesigen Universität machten Sr. Königl. Hoheit ihre Auf⸗ wartung. Im Laufe des Gespraͤchs, das die Politik der Gegen⸗

herzoge von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Komthurkreuzes 2ter Klasse vom Verdienst⸗Orden Philipp's des Großmüthigen mit Schwertern zu ertheilen.

DOesterreich. Wien, 9. Okt. Die Wien. Ztg. enthält die von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigten Grundzüge zur pro⸗ visorischen Organisation der öffentlichen Medizinal⸗Verwaltung, so Fi⸗ Vortrag des Ministers des Innern über diesen Gegen⸗ stand.

Bayern. München, 7. Okt. (A. Z.) König Mar ist heute, von dem Königlichen Staats⸗Minister Dr. von der Pfordten be⸗ gleitet, nach Hohenschwangau abgereist. Auch Fürst Schwarzenberg wird München heute verlassen. König Otto von Griechenland weilt hier. Von den früher in griechischen Diensten gestandenen Offizieren aus dem bayerischen Heere ist eine namhafte Anzahl mit Ordens⸗Auszeichnungen von dem griechischen Monarchen bedacht worden. Wegen des Ablebens „Sr. Majestät Ludwig Philippis weiland Königs der Franzosen“ ist durch den Königlichen Oberst⸗ Kämmererstab eine Hoftrauer von 14 Tagen, von heute bis ein⸗ sclüssig den 20. Oktober, auf Allerhöchsten Befehl angeordnet

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wart berührte, soll der Prinz geäußert haben, daß Preußen bisher alles Mögliche gethan habe, um die Einigung Deutschlands zu Stande zu bringen, Alles aber gescheitert sei. Se. Königl. Hoheit ging Vormittags von hier ab. Die Prinzessin verließ, nachdem die Musik der hiesigen Garnison unter den Fenstern des Hotels zum Prinzen Karl, wo Ihre Königl. Hoheiten abgestiegen waren, ein Ständchen gebracht, mit dem Dreiuhrzug der Eisenbahn unsere Stadt und begab sich nach Friedrichsfeld. Zwei Eilboten sind heute an den Prinzen von Preußen hier eingetroffen.

Mannheim, 8. Okt. (O. P. A. Ztg.) Heute nach 11 Uhr Vormittags kam Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen von der Truppen⸗Inspection in Heidelberg hier an. Stadt und Bahnhof waren festlich geschmückt, und in dem letzteren hatten die Regierungsbehörden, der Bürgermeister und mehrere Gemeinderäthe zum Empfange des hohen Gastes sich eingefunden. Der Prinz be⸗ gab sich, ohne das für ihn bereit gehaltene Frühstück anzunehmen, nach dem Exerzierplatz, gefolgt von den Generalen von Schrecken⸗ stein, von Willisen und von Bruhn, den badischen Obersten Holtz und von Röder und einigen Wagen mit Regierungsräthen, dem Stadt⸗ direktor und einigen Mitgliedern des Gemeinderaths. Auf dem Exer⸗ zierplatze waren sämmtliche Truppen der hiesigen Garnison aufge⸗ stellt. Der Prinz ließ sie zuerst vorbeimarschiren und sodann ma⸗ növriren. Ulanen und Artillerie exerzierten im Feuer. Sämmt⸗ liche Manöver wurden mit bewunderungswürdiger Fertigkeit ausgeführt. Das ö6te badische Infanterie⸗Bataillon that das Sei⸗ nige, um nicht zurückzubleiben. Der Prinz von Preußen äußerte sich sehr vortheilhaft über die Truppen. Da nur das 6te und nicht auch das 1ste badische Bataillon einer genaueren Inspection unter⸗ worfen wurde, so vermuthet man dahinter nicht ohne Grund eine baldige Verlegung des 6ten Bataillons nach Westfalen. Die heu⸗ tige Inspection, eine der großartigsten, die hier gehalten wurden, dauerte bis 2 Uhr, da erst ritt der Prinz nach dem Bahnhofe zu⸗ rück, nahm einige Erfrischungen und fuhr nach einer huldreichen Unterhaltung mit den verschiedenen Mitgliedern unserer Behörden um 3 Uhr von hier ab. Bei Berührung unserer politischen Ver⸗ hältnisse äußerte sich der Prinz mit der ihm eigenen Entschiedenheit. In Friedrichsfeld erwartete ihn seine hohe Gemahlin, um mit ihm nach Koblenz zurückzukehren.

Hessen. Wilhelmsbad, 9. Okt. (Fr. J.) Der Kom⸗ mandant Gerland ist, wie man aus Kassel erfährt, zurückgetreten. Auf eine Aufforderung des Generals von Haynau, die Komman⸗ dantur zu übernehmen und sich seinen Befehlen zu fügen, haben fast alle Stabsoffiziere ablehnend geantwortet. Einstweilen hat sich je⸗ doch der Major von Bardeleben von Kurfürst⸗Husaren dazu bereit gefunden. Der General Urff hat seinen Abschied eingereicht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Mehrzahl der höheren Offiziere dasselbe thun. 8 68

Kassel, 8. Okt. (D. Ztg.) Statt die Verhaftung Haynau's zu dekretiren, wie der landständische Ausschuß beantragt hatte, hat jetzt umgekehrt das General⸗Auditoriat zu erwarten, von Haynau ins Kastell gebracht zu werden, nachdem es abgelehnt, Haynau ver⸗ haften zu lassen. Die Suspension dieses Gerichts ist heute erfolgt. Das ist die Nachricht, welche der Oberst⸗Lieutenant Hildebrand und der Hauptmann Zinke gestern Abend von Wilhelmsbad mitgebracht

Stadt ohne Ausnahme militairisch besetzt. Es kann jetzt keine Zei⸗ tung mehr herausgegeben werden. Oetker sitzt noch immer im Kastell. Die Gerichte werden nicht mehr respektirt. Man fahndet auf den Ober⸗Gerichtsanwalt und Mitglied des bleibenden land⸗ ständischen Ausschusses, Henkel, so wie auf andere Personen. Die Civil⸗Personen des General⸗Auditoriats haben sich ebenfalls auf eine Verhaftung gefaßt gemacht und einem Ober⸗Gerichts⸗Anwalt die nöthige Vollmacht für gewisse Fälle ertheilt.

Kassel, 9. Okt. (D. R.) Haynau soll unbedingte Voll⸗ macht über Leben und Tod erhalten haben.

Alle Husaren⸗Offiziere, mit Ausnahme der Kurfürst⸗Husa⸗ ren, sämmtliche Offiziere des Schützen⸗ und Fuldaer Bataillons haben ihren Abschied verlangt. Unter den Offizieren des ersten Regiments fanden sich nur zwei, des Jäger⸗Bataillons ebenfalls nur zwei, der Artillerie nur einer, die ihre Demission nicht eingereicht. Auch mehrere Hrdonnenst elbst mehrere Offiziere der Kurfürst⸗Husa⸗ ren, begehren ihre Entlassung. In der gestern Abend voön Haynau an die Offiziere gehastenen Rede befand sich der Passus: Oester reich werde eine Freiheit, wie die kurhessische, nicht dulden.“ Die Bürgerwehr⸗Entwafftg ug sollte endlich heute vorgenommen werden.

81b Rhein. Darmstadt, 9. Okt. Die heute erschienene Nr. 49 des Großherzogl. Regierungs⸗ Blattes enthäͤlt: UEv898 g er vsg

Vero rdnung, die Berufung einer außerordentlichen

1 Ständeversammlung betreffend. . Ludwig III., von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. In der Verkündigung vom 29sten v. M. haben Wir die Gründe dargelegt, aus welchen die Auflösung der Stände⸗

ausgedrückt, das Großherzogthum hiernach bei dem von der aufge⸗ lösten zweiten Kammer zuletzt gefaßten unheilvollen Beschlusse in so außerordentliche Lage versetzt zu sehen. Wir werden es stets als die erste Bedingung der Staatswohlfahrt erkennen, daß Unsere Regierung in glücklicher Vereinigung mit einer würdigen und tüchtigen Landes⸗ vertretung zu wirken im Stande sei, und können ganz besonders bei den nun eingetretenen Umständen nichts dringender wünschen, als daß die Staatsverwaltung unter solchem Zusammenwirken in den ordentlichen, frevelhaft gestörten Zustand zurückgeführt werde. Wir haben daher beschlossen, getreue Stände um Uns zu versammeln. Nachdem es aber zu wiederholten Malen bei Anwendung der im

5) aus dem Kanzler der Landes⸗Universität; Staatsbürgern, welche Wir dazu berufen werden. nungen sollen nicht über die Zahl von acht Mitgliedern ausgedehnt werden. 8

kreisen (Art. 3 mer werden von Wahlmännern, diese von den Urwählern gewählt.

haben sollen. Heute Morgen wurden sämmtliche Druckereien der

Wahlgesetze vom 3. September 1849 enthaltenen Bestimmungen nicht gelungen ist, in der Landesvertretung solchen Mäͤnnern Wirk⸗ samkeit zu verschaffen, welchen das Wohl des Volkes wahrhaft am Herzen liegt und welche sich in dessen Beförderung mit Unserer Regierung zu vereinigen gesonnen sind nachdem vielmehr bei Anwendung dieser Bestimmungen eine der Staatsordnung feindliche Partei Mittel und Wege finden konnte und gefunden hat, die Wahlen im weitesten Umfang zu beherrschen und ihre Anhänger mit überwiegender Mehrzahl in der Stände⸗Versammlung Unserer Regierung gegenüber zu stellen nachdem Wir so betrübende Er fahrungen machen mußten, vermögen Wir in so schwerer, Gefahr drohender Zeit nicht, einen abermaligen Versuch in seitheriger Weise mit Unseren Pflichten zu vereinigen. Wir können nicht ge⸗ schehen lassen, daß die erklärten Feinde des Staates dessen Ein richtungen in Mittel zur Vernichtung desselben verkehren, Wir dürfen nicht fernerhin Unser treues Volk unter den Erschütterun⸗ gen leiden lassen, welche von der Partei des Umsturzes selbstsüchtig herbeigeführt und unterhalten werden. In Betracht alles dessen, geleitet von dem sehnlichen Wunsche, dem Lande den Frieden dauernd zu sichern, und in der zuversichtlichen Hoffnung, daß dies unter Beistand einer Stände⸗Versammlung gelingen werde, in wel⸗ cher die verschiedenen anerkennenswerthen Interessen eine gerechte und wahrhafte Vertretung finden, haben Wir daher bei dem ein⸗ getretenen Falle dringender Nothwendigkeit, für die Erhaltung und Sicherheit des Staates Vorkehrung zu treffen, auf den Grund des Art. 73 der Verfassungs⸗Urkunde verordnen und verordnet wie folgt:

Art. 1. Es soll eine außerordentliche Stände⸗Versamm⸗ lung berufen werden, welche die nach der Verfassungs⸗Urkunde des Großherzogthums den Ständen zustehenden Rechte aus⸗ übt und an welche Wir gemäß den Bestimmungen der Ver⸗ fassung nach Erforderniß ständischer Mitwirkung die geeigneten Vor⸗ lagen, zunächst aber einen Gesetzvorschlag über die Zusammensetzung der landständischen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten zur Verabschiedung werden gelangen lassen.

Art. 2. Die außerordentliche Stände⸗Versammlung wird ge⸗ mäß den nachfolgenden Artikeln dieser Verordnung aus zwei Kam⸗ mern gebildet.

Art. 3. geordneten,

Die erste Kammer besteht: 1) aus zehn Ab⸗ welche die funfzig wegen eigenthümlichen oder nutznießlichen Grundbesitzes höchstbesteuerten, wenigstens 25 Jahre alten Staatsbürger des Großherzogthums dergestalt wählen, daß jeder der Provinzen Starkenburg und Oberhessen drei, der Provinz Rheinhessen aber zwei der Gewählten als ECin⸗ wohner angehören müssen, zwei derselben aber ohne Rücksicht dar⸗ auf, in welcher Provinz sie wohnhaft sind, gewählt werden können; 2) aus neun, in den Wahlkreisen (Artikel 5) für jede der drei Provinzen zu gleicher Anzahl gewählten Abgeordneten; 3) aus dem katholischen Landes⸗Bischof; 4) aus den protestantischen Prälaten; 6) aus denjenigen Diese Ernen⸗

1 Die zweite Kammer besteht aus 50 Abgeordneten. Art. 4. Die Abgeordneten zur ersten Kammer aus den Wahl⸗ Nr. 2) und die Abgeordneten zur zweiten Kam⸗

Art. 5. Zum Zweck der Wahlen der Abgeordneten zur zwei⸗ ten Kammer werden 48 Wahlkreise, zum Zweck der Wahlen der

versammlung beschlossen werden mußte, und dabei Unseren Schmerz