nungen, der Gesichtspunkt geltend gemacht, daß mit der Wieder⸗ berufung des Bundestages auch das Mittel für Lösung aller schwe benden Fragen gegeben, und daß unser Widerspruch hiergegen eine Rechtsverletzung sei, also uns allein die Schuld der Folgen solchen Zwiespalts treffe.
Die hierin liegende petitio principii können uns erneuerter Darlegung der unseren Standpunkt vollkom⸗ men rechtfertigenden Gedankenreihe deshalb wohl überheben. Doch will ich nicht unterlassen, von neuem auf den wesentlichsten Unter⸗ schied zwischen unserem und dem üsterreichischen Standpunkte auf⸗ merksam zu machen. 1135 des
Während nämlich Oesterreich für seine Wiederherstellung - durch den einstimmigen Beschluß aller Bundesglieder GG 5 Bundestages den Charakter eines Zwangsrechts in ““ ungeachtet Preußen mit einem großen Theile der Bun ber Regierungen solchem Schritte widerspricht, haben 8 ” unseren Bemühungen für Wiederherbeiführung ein c zßlich ’ Standes der Dinge in Deutschland, immer und auss 1 6 an die freie Entschließung der deutschen Regierungen 8s Einklange hiermit, hören wir auch jetzt. W A11“ Königlichen Kabinet das dringende Bedürfniß “ freien T erstän . digung mit demselben und mit allen deutschen nahe zu legen, und wir werden auf Geltendmachung dieses Bedürfnisses in jeder Phase der deutschen Wirren und in Bezug auf eine jede, die Dazwischenkunft eines allseitig anerkannten Bundes⸗Organs erheischende Angelegenheit zurückkommen. Es wird deshalb sicher nicht an uns liegen, wenn jenes Bedürfniß noch länger unbefriedigt bleibt. “ 1 8 28
Der oben gedachte Erlaß des Herrn Fürsten von Schwar⸗ zenberg an den Freiherrn von Pr okesch vom 24sten d. M. bemerkt, daß Preußen deshalb gegen Beschlüsse des sogenannten Bundestages und gegen deren Ausführung Bedenken zu erheben nicht in dem Falle sein würde, weil es sich hier nicht um eine Wirksamkeit außerhalb des Kreises der dem Bundestage beigetrete⸗ nen Regierungen handele. In Erwiderung hierauf, glauben wir von dem Bündnisse vom 26. Mai v. J. und von dessen Wirkungen vor der Hand absehend — nur von Neuem an die geographische Lage des Kurstaates zwischen den beiden Theilen der preußischen Monarchie und an die vielfältigen nahen Beziehungen zwischen Kur⸗ hessen und den preußischen Landen erinnern zu sollen.
Wir hegen die Ueberzeugung, daß wenn, was nicht der Fall ist, irgend ein deutscher Staat sich in gleicher Lage und in gleich engen Beziehungen zu dem österreichischen Kaiserstaate befände, das Kaiserlich Königliche Kabinet sich auch zu einer der unserigen völlig gleichen Auffassung der hieraus, jedem fremden Einschreiten gegen⸗ üͤber, hervorgehenden Rechte und Pflichten bekennen würde.
Wir können nur dringend wünschen, daß die Kurfürstliche Re⸗ gierung durch die ihr innerhalb des eigenen Landes zu Gebote ste⸗ henden Mittel den bestehenden Zwiespalt im Einklange mit den Ueberzeugungen des pflichttreuen Theiles der Bevölkerung, schlichten,
ist augenfällig und wir
und — unter Wahrung auch des formalen Rechtes — die Auto⸗ rität der höchsten Obrigkeit im Kurstaate wiederherstellen und sichern möge.
Ueberhaupt, wie wir dem Kaiserlich Königlichen Kabinet bereits ausgesprochen haben, geht in dieser, wie in jeder Angelegenheit, unser Bestreben einzig und allein dahin, der Sache des Rechts und der Ordnung in Deutschland, im Gegensatze gegen jede feindselige Bestrebung, mit der uns anvertrauten Macht zu dienen. Wir kön⸗ nen dies aber nur auf dem von uns als richtig erkannten Wege, den wir daher festen Schrittes weiter verfolgen müssen und werden.
Die gegenwärtige Instruction mögen Ew. ꝛc. dem Herrn Für⸗ sten von Schwarzenberg vorlesen. 8 ““
Berlin, den 27. September 1850
I1“ den Königlichen Geschäftsträg Herrn Grafen von Oriolla Hochgeboren zu Wien.
III. I1 vW“ 8 Kaiserlich Königlichen Minister⸗ Präsidenten, Fürsten von Schwarzenberg, an den Kaiserlich Königlichen Gesandten zu CEP1PIA Wien, den 27. September 1850.
Graf von Bernstorff ist vor wenigen Tagen zur Herstel⸗ lung seiner geschwächten Gesundheit mit Urlaub nach Triest abge⸗ gangen. Der für die Dauer seiner Abwesenheit mit der Besorgung
von Radowitz.
einer Weisung des
der gesandtschaftlichen Geschäfte betraute Graf von Oriolla hat mir vorgestern eine noch an den Königlichen Gesandten gerichtete Depesche des berliner Hofes vom 22sten d. M. mitgetheilt, welcher Abschriften von zwei am 12ten und 2lsten d. M. an den König⸗ lichen Geschäftsträger zu Kassel ergangenen Weisungen angefügt waren.
Die von der Königlich preußischen Regierung abschriftlich mitfolgenden Aktenstücken aufgestellten lassen sich in nachstehende Sätze zusammenfassen:
Preußen erklärt: . b
daß es Kurhessen der Verpflichtungen, welche dasselbe durch seinen Beitritt zu dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 eingegangen ist, nicht als entbunden betrachte;
daß der verschiedene Standpunkt, welchen die deutschen Re⸗ gierungen zu der wieder eröffneten Bundes⸗ Versammlung ein⸗ genommen haben, als eine Thatsache zu gelten habe, welcher bei Behandlung deutscher Fragen Rechnung getragen werden müsse;
daß, abgesehen von allen Theorieen und formellen Fragen, zu Tage liege, daß eine Versammlung, an welcher Preußen und die Mehrzahl der deutschen Regierungen nicht betheiligt sind, faktisch der Bundestag nicht sei, und daher nicht erwarten könne, ihre Beschlüsse als Akte der höchsten Bundes⸗Autorität allgemein anerkannt zu sehen;
daß Preußen alle wie immer gearteten Beschlüsse, welche von dieser Bundes Versammlung im Namen des Bundes in Be⸗ zug auf das Kurfürstenthum gefaßt werden möchten, als zu Recht bestehende Akte nicht anerkennen könne und nicht anerkennen werde, und die Königliche Regierung sich demnach, solchen Be⸗ schlüssen gegenüber, jede wetere Entschließung vorbehaͤlten müsse,
“ Deutschland und insbesondere gegen daß bei dem vheis 85 Se 1 Lösung von Fragen e- 8. aS. Zeit in Deutschland für die erkann eeeeh vorliegende es ist, kein allseitig an⸗ erkanntes Organ bestehe, alle Glieder des d 8 insbesondere die näher ieder des deutschen Bundes, und reg⸗- die näher Betheiligten, mehr wie je berechtigt und verpflichtet seien, die Mittel Ab 888 von dem gemeinsamen Vatenn Z wendung drohender Gefahren fassen; 8 iude rechtzeitig in das Auge zu daß die Geltenvmachung dieser Berechtigung, und die Er⸗ lillung dieser ixcattax allen 8J-nan; Peenßen 89889
in diesen hier Behauptungen
1712 Mai v. J,
indem sich aus dem Bündnisse vom 26. „ so wie aus der geographischen Lage des Kurstaates, nicht nur die engsten und für beide Theile bedeutendsten Beziehungen zu der preußischen Monarchie ergeben, sondern auch dieser Beziehungen wegen die aus den kurhessischen Wirren erwachsenden Gefahren Preußen zunächst bedrohen; daß sonach Mittel und Wege gefunden werden müssen, um eine Behandlung der kurhessischen Angelegenheit möglich zu ma⸗ chen, an welcher Preußen und die mit ihm auf demselben Stand⸗ punkte stehenden Regierungen sich zu betheiligen vermöchten; daß für den Fall, wo dieser Weg nicht gefunden und eine einseitige, daher unberechtigte Lösung der Frage irgendwie ver⸗ sucht werden wollte, die Königliche Regierung sich alle diejenigen Schritte vorbehalten müßte, welche nach Umständen ihr Recht am Bunde, so wie die Rücksicht auf die Sicherheit und die ganze Stellung des eigenen Staates, ihr zur Pflicht machen könnten; daß aber das Königliche Kabinet die Ueberzeugung hege, es würden sich innerhalb der kurhessischen Landes⸗Verfassung selbst auch noch jetzt die Mittel finden lassen, durch die Herbeiführung der dort vorgeschriebenen kompromissarischen Entscheidung den obschwebenden Streit, ohne Beeinträchtigung der Autorität und Würde der Regierung, auf friedliche Weise zu schlichten.
Die Königliche Gesandtschaft ist beauftragt worden, die drei eben erwähnten Schriftstücke, welche diese Erklärungen enthalten, ohne Zögerung zu meiner Kenntniß zu bringen, damit das K. K. Kabinet über die Auffassung und Stellung Preußens nicht im Zweifel sei. .
Wir müssen uns für diese Eröffnung zu Danke verpflichtet finden, da die heutige Auffassung des Königlichen Hofes und die Stellung, welche derselbe einnehmen zu wollen ankündigt, nicht nur durchaus nen, sondern selbst im entschiedenen Widerspruch mit sei⸗ nen früheren, ja mit seinen unmittelbar vorher abgegebenen Erklä⸗ rungen sind, und es uns daher nur willkommen sein konnte, den Standpunkt kennen zu lernen, auf welchen Preußen sich nunmehr stellen zu wollen scheint.
Ohne uns auf eine abermalige Erörterung der schon öfter und gründlich besprochenen Rechtsfrage einlassen zu wollen, ob die aus dem Bündnisse vom 26. Mai geschiedenen Regierungen und namentlich Kurhessen dessenungeachtet gehalten werden können, in verpflichtenden Beziehungen zur Union zu bleiben, wollen wir nur auf die bei jeder Veranlassung von dem Königlich preußischen Hofe abgegebenen bündigen Erklärungen hinweisen, vermöge welcher jeder Regierung die volle Freiheit des Willens und Entschlusses gewahrt bleiben sollte.
Diese Erklärungen haben noch neuerlich eine förmliche Bestä⸗ tigung in den Worten des Königs gefunden, indem Se. Majestät den zu Berlin versammelten Fürsten die feierliche Versicherung er⸗ theilten, daß Preußen keinen derselben zurückhalten wolle, sondern im Gegentheil Werth darauf lege, daß deren. Entschließungen das Werk freiester Selbstbestimmung seien.
Obwohl diese Freiheit des Willens als von selbst verstanden angenommen werden müßte, hielten wir es doch immerhin für nütz⸗ lich, auf jene Erklärungen des preußischen Kabinets und auf das Unterpfand des Königlichen Wortes zurückzukommen, um den Be⸗ weis herzustellen, daß selbst Preußen sich bis jetzt der Anerkennung der Unabhängigkeit der Genossen des Deutschen Bundes im Grund⸗ satze nicht versagt habe.
Wie vertraäͤgt sich aber diese Anerkennung mit der Beschrän⸗ kung, welche nunmehr Kurhessen auferlegt werden will, sich nicht nach eigenem Ermessen den Standpunkt wählen zu dürfen, den es zu der wiedereinberufenden Bundes⸗Versammlung einzunehmen für gut findet? und wie verträgt sich die von Preußen selbst vertretene Ansicht, daß die Verschiedenheit des von den deutschen Regierungen zu dieser Versammlung eingenommenen Standpunktes als eine That⸗ sache zu gelten habe, welcher bei Behandlung deutscher Fragen Rechnung zu tragen sei, mit der Erklärung, daß Preußen alle wie immer gearteten Beschlüsse in Bezug auf das Kurfürstenthum als zu Recht bestehende Akte nicht anerkennen werde und denselben ge genüber, sich jede weitere Entschließung vorbehalten müsse?
Wenn Niemand es dem Kurstaate verwehren kann, die Bun⸗ des⸗Versammlung anzuerkennen, sich in ihr vertreten zu lassen und von ihr Schutz und Unterstützung anzusprechen, hat wohl auch Nie⸗ mand das Recht, gegen Beschlüsse dieser Versammlung Einsprache zu erheben, welche nur innere Angelegenheiten Kurhessens berüh⸗ ren, und nur in diesem Staate zur Ausführung gebracht werden sollen.
Solchen Beschlüssen aber wohl gar entgegentreten zu wollen, wäre eine Gewaltthat, welcher gegenüber die bundesgetreuen Regie⸗ rungen es nicht mehr bei Verwahrungen bewenden lassen könnten, und welche nicht nur im grellen Widerspruche mit den Erklärungen sein würde, die Preußen aus Anlaß der von uns vorgenommenen Einberufung der Bundes⸗Versammlung abgegeben hat, sondern auch in keiner Weise und daher auch nicht durch das angebliche Gebot einer als Nothwendigkeit geltend gemachten Konvenienz zu entschuldigen wäre.
Als dem Königlichen Kabinet unsere Absicht bekannt wurde, die Bundes⸗Versammlung wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, sprach sich dasselbe in einer Eröffnung vom 5ten v. M. dahin aus: daß es dieser Versammlung „alle und jede Anerkennung versagen und deren Beschlüsse für diejenigen Bundesglieder, welche keinen Theil an derselben genommen hätten, im Voraus als durchaus wirkungslos und unverbindlich erklären müßte.“
Als wir es hierauf dessenungeachtet für unsere Pflicht hielten, unseren Entschluß auszuführen, ward uns auf die nach Berlin er⸗ lassene Einladung zur Theilnahme an den Verhandlungen des ein⸗ berufenen verfassungsmäßigen Bundes⸗Organs am 25sten v. M. die Erwiederung ertheilt, daß Preußen diese Theilnahme nicht nur ablehnen müsse, sondern auch für den Fall, wo „eine solche Ver⸗ sammlung in Frankfurt zusammenkommen und die Formen des alten Bundestages annehmen sollte, das Königliche Kabinet alle dort etwa ge⸗ faßten Beschlüsse ohne Rücksicht auf Majorität oder Minorität des Skimmen⸗Verhältnisses, lediglich als Uebereinkünfte zwi⸗ schen einer Anzahl deutscher Regierungen ansehen, ihre Wirksamkeit über diesen Kreis hinaus durchaus abweisen und keinerlei Anwendung derselben auf sich
9 17
zulassen werde. 1 “ XX
Wir haben zwar den Entschluß, dessen Ausdruck diese Erklä⸗ rungen waren, aufrichtig bedauern müssen, uns jedoch darauf be⸗ schränkt, den sich hierdurch in Deutschland ergebenden Zwiespalt zu beklagen, und unsere Rechtsverwahrungen einzulegen, ohne Preu⸗ ßen und die sich ihm anschließenden Regierungen in der von ihnen eingenommenen Stellung zu beirren.
Wollte dagegen die Königliche Regierung, wie es den Anschein gewinnt, nunmehr die Gränzen verletzen, welche sie selbst durch ihre Erklärungen vom 5ten und 25sten v. M. der Thätigkeit der Bun⸗ des⸗Versammlung zu ziehen beabsichtigte, wollte sie den in der An⸗ erkennung dieser Versammlung zur Uebereinstimmung gelangten Staaten sogar das Recht absprechen, in ihrem eigenen Bereiche zu schalten, und die Wirksamkeit des aus ihrer Theilnahme wieder hervorgegangenen Central⸗Organes in diesem Bereiche
gelten zu
lassen, eine Befugniß, welche Preußen und seine Verbündeten für ihren Verein und dessen Umfang in vollster Ausdehnung seit an⸗ derthalb Jahren nicht nur gefordert, sondern auch, aller dagegen erhobenen Einwendungen ungeachtet, zur Anwendung gebracht ha⸗ ben, — so müßte eine solche eigenmächtige Einsprache gegen die Ausübung eines nicht nur unzweifelhaften, sondern auch von Preu⸗ ßen selbst schon anerkannten und seinerseits für
rückgewiesen, einer thatsächlichen Störung der Rechtes aber in geeigneter Weise begegnet werden. die Bundes⸗Versammlung, in welcher übrigens, was wir zur Be⸗ richtigung eines Irrthumes nur nebenbei erwähnen wollen, von 17
Stimmen, aus welchen sie verfassungsmäßig besteht, bereits 9 ganze
und 2 halbe Stimmen vertreten sind, nicht anerkennen will, so wol⸗ len wir die zwar nicht rechtliche Auffassung dem Ermessen der Königlichen Regierung anheimstellen.
Dagegen müssen wir in Erwiederung der Aufrichtigkeit, mit welcher das Königliche Kabinet uns seine dermalige Auffassung mit⸗ getheilt hat, eben so bestimmt erklären, daß wir dem schon zur Ge⸗ nüge verkündeten Grundsatze getreu bleiben, daß die Bundes⸗Ver⸗
träge mit den daraus abzuleitenden Rechten und Verpflichtungen noch in voller Kraft bestehen, jedem Genossen des deutschen Bundes
auf dem Boden
die volle Freiheit gewahrt bleiben müsse, mit uns Vod 1 fest entschlossen
dieser Verträge auszuharren, und wir daher auch
sind, die bundestreuen Regierungen innerhalb des Bereiches ihrer Gebiete in der Geltendmachung ihrer Rechte mit allen uns zu Ge⸗ bote stehenden Mitteln zu unterstützen, ohne uns durch irgend einen 8
unberechtigten Einspruch beirren zu lassen. 8 Daß Kurhessen zu diesen Staaten gehört, ist unzweifelhaft. Es wird daher des ausreichenden Schutzes der Bundes⸗ Ver⸗ wenn es desselben bedarf und ihn anspricht, sein müssen und demnach eines weiteren Schutzes eben so wenig bedürfen, als dessen Aufdringen geduldet werden könnte. 1 Diese Zusicherung ist gewiß auch geeignet, Preußen, wie das übrige Deutschland, gegen die ihnen in Folge der kurhessischen Wir-⸗ ren etwa drohenden Gefahren sicherzustellen und daher die Besorg nisse des Königlichen Kabinets vollkommen zu beschwichtigen. Ob der von Preußen angedentete Ausweg, um die nur durch Formfragen verwickelte Angelegenheit
sammlung,
einer Ausgleichung zuzufüh ren, möglich sei, ohne die Autorität der Regierungsgewalt, um deren Aufrechthaltung es sich doch vor Allem handeln muß, fur immer zu vernichten, ist nicht an uns zu entscheiden, da hierüber an anderen Orten abzusprechen sein wird.
Ew. Excellenz haben gegenwärtige Depesche, einem unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers stattgehabten Ministerrathe einhellig beschlossen worden ist, vurch Mittheilung einer Abschrift zur Kenntniß der Königlichen Regierung zu bringen und ihr dieselbe zur ernstesten Erwägung zu empfehlen.
Empfangen ꝛc. G
IV. der Mittheilungen, welche die Königliche Ge⸗
*
In Erwiederung elche ich sandtschaft in Wien in Folge erhaltener Weisung vom 22sten d. die kurhessischen Ereignisse betreffend, der Kaiserlichen Regierung gemacht hat, ist dem ergebenst Gefertigten der Auftrag zugekom⸗ men, die anliegende Depesche, deren Fassung in einem unter dem Vorsitze Sr. Maäjestät des Kaisers stattgehabten Ministerrathe ein⸗ hellig beschlossen worden ist, abschriftlich zur Kenntniß der König⸗ lichen Regierung zu bringen und Ihr dieselbe zur ernstesten Er wägung zu empfehlen. 1
Der Gefertigte benutzt zugleich u. 1
Berlin, den 30. September 1850.
—.) von Prolesch
(g An Seine, des Herrn General⸗Lieutenant ꝛc von Radowitz, Excellenz 8 5
Mit meiner unter dem 27sten d. M. an Ew. Hochgeboren ge⸗ richteten Eröffnung in der kurhessischen Angelegenheit hat⸗ sich eine denselben Gegenstand betreffende Mittheilung des Kaiserlich König⸗ lich österreächischen Kabinets gekreuzt, welche Sie aus der abschrift⸗ lich anliegenden Note des Freiherrn von Prokesch vom heutigen Tage und aus dem ihr in Abschrift beigefügten Erlasse des Kai⸗ serlich Königlichen Minister-Präsidenten vom 27sten p. M. ersehen wollen.
Unsere Erwiederung hierauf liegt bereits in der eben ange⸗ führten, Ew. ꝛc. unter dem 27sten d. M. ertheilten Instruction, auf deren Mittheilung an den Herrn Fürsten von Schwarzen⸗ berg wir der Rückäußerung entgegensehen. Doch unterlasse ich nicht, zur Vermeidung von Mißverständnissen, zu der Depesche an den Freiherrn von Prokesch vom 27sten d. M. noch folgende Bemerkungen zu machen, die Ew. ꝛc. durch Vorlesung des gegen⸗ wärtigen Erlasses zur Kenntniß des Kaiserlich Königlichen Minister⸗ Präsidenten bringen mögen.
Unsere nach Wien mitgetheilten Instructionen für den König lichen Geschäftsträger am Kurfürstlich hessischen Hofe ergeben, daß wir bei unseren Erklärungen in der kurhessischen Sache zunächst abgesehen haben von den bis jetzt ungelöseten Verpflichtungen, welche Kurhessen durch seinen vollkommen freiwilligen Beitritt zu dem Bündnisse vom 26. Mai v. J. eingegangen ist.
Die dieses Bündniß betreffenden Argumente in dem Erlasse des Herrn Fürsten von Schwarzenberg vom 27sten d. M. sind des⸗ halb ohne Anwendung auf unsere Mittheilungen über den vorlie⸗ genden Gegenstand.
Was sodann den uns vorgeworfenen Widerspuch zwischen un⸗ seren verschiedenen Aeußerungen über die in Frankfurt a. M. unter dem Namen des deutschen Bundestages zusammengetretene Bevoll⸗ mächtigten⸗Versammlung angeht, so können wir denselben nicht ein⸗ mal als einen scheinbaren gelten lassen. Um des Friedens willen und in der trotz des großen Hindernisses der Rückkehr Oesterreichs zu dem sogenannten Bundestage von uns festgehaltene Hoffnung einer Verständigung zwischen den dentschen Regierungen, beschränk⸗ ten wir uns in dem Erlasse vom 5ten v. M. auf eine Erklärung gegen jedes Hinübergreifen der Beschlüsse jener Versammlung in die Verhältnisse der in ihr nicht vertretenen Glieder des deutschen Bundes. Hiermit sprachen wir aber keinesweges aus, daß wir
hinsichtlich aller die Verhältnisse der an dem sogenannten Bundes⸗ tage theilnehmenden Regierungen betreffenden Beschlußnahmen und hinsichtlich ihrer Ausführung bei der Erklärung der, bundesrechtlichen Nichtigkeit stehen bleiben würden. Auch die gleichfalls von dem Wunsche, daß noch ein Weg der Verständigung übrig bleiben möge, eingegebene Bezeichnung solcher Beschlußnahmen, als Uebereinkünfte einer Anzahl deutscher Regierungen, brachte eine solche Beschränkung nicht mit sich. Unsere Absicht war und ist vielmehr, an die als Akte der deutschen Bundes⸗Autorität rechtlich wirkungslosen Be⸗ schlüsse in derselben Weise, wie an eine jede ohne unsere Dazwischen⸗ kunft beschlossene Uebereinkunft zwischen selbstständigen Staaten, lediglich den Maßstab unseres Rechts und der aus unseren Ver⸗ hältnissen hervorgehenden Pflichten anzulegen.
1
sich und seine Ver⸗ bündeten in Anspruch genommenen Rechtes, mit Entschiedenheit zu⸗ Ausubung dieses Wenn Preußen
— für jetzt thatsächlich
versichert
deren Fassung in
8
Dies und nur dies haben wir in der kurhessischen Sache g than, deren nahe Beziehung auf Preußen und seine Rechte und Pflichten eines Nachweises nicht bedarf. Hieran werden wir fest⸗ halten. Wir * veshalb weder eines Widerspruches mit uns selbst, noch der Verletzung irgend eines von uns anerkannten Rechts zu zeihen.
Auch haben wir uns jeder Herbeirufung eines Konflikts ent⸗ halten, vielmehr ohne Unterlaß das Bedürfniß einer Gemeinschaft mit Oesterreich und mit den übrigen deutschen Regierungen sowohl in Betreff der Erwägung der kurhessischen Sache, als hinsichtlich der übrigen, die Interessen Deutschlands berührenden großen Fra⸗ gen geltend gemacht und den Weg für deren Herbeiführung be⸗ zeichnet. Wir können das Kaiserlich Königliche Kabinet und die demselben näherstehenden Bundesglieder nicht zur Betretung dieses Weges nöthigen, müssen aber auch ihnen allein, die Folgen ihrer Schritte beimessen. 1
Endlich erwähne ich noch, in Bezug auf den Schluß der De⸗ pesche des Herrn Fürsten von Schwarzenberg, daß wir in dem rechtlichen Austrage eines Zwiespalts zwischen Regierung und Un⸗ terthanen überhaupt keine Erschütterung, sondern eine Neubegrün dung der durch den Zwiespalt selbst erschütterten obrigkeitlichen Au forität sehen, und daß wir solchen Nachtheil davon am wenigsten in Deutschland zu besorgen haben, wenn mit einer der unsrigen gleichkommenden Bereitwilligkeit die deutschen Regierungen nicht säumen, sich über ein neues Central⸗Organ des deutschen Bundes zu verständigen. 8
Berlin, den
den Königlichen Geschäftsträger ꝛc. Herrn Grafen von DOriolla, zychgeboren.
Wien. 8 . Berlin, 13. Okt. Es dürfte auch das größere Publikum interessiren, über den Angriff und Fortgang der großen Eisenbahn⸗ Brückenbauten über die Weichsel und die Nogat bei Dirschau und Marienburg einige Nachrichten zu erhalten.
Bekanntlich war der in Verbindung mit der Anlage der Ost⸗ bahn unternommene Bau der Weichsel⸗ und Nogatbrücken im Jahre 1845 eingeleitet, im Sommer 1847 aber eingestellt worden, nachdem zunächst nur die Bearbeitung der Projekte bewirkt und die Vorbe⸗ reitungen zur eigentlichen Bau⸗Ausfuhrung getroffen worden waren.
Seit April d. J. ist dieser Bau wieder aufgenommen und hat mun, gestützt auf jene früheren Vorbereitungen und Beschaffungen von Geräthen und Materialien, so wie auf die inzwischen ununker⸗ brochen fortgeführten Deich⸗ und Strom⸗Regulirungsbauten an der Weichsel und Nogat, namentlich in Betreff der Weichselbrücke bei T irschau⸗ kräftig in Angriff genommen werden können. Diese Brücke soll fünf Oeffnungen, jede von nahezu 470 Fuß Weite erhalten, und es wird daher der Bau von zwei Land⸗ und vier Mittelpfeilern er⸗ forderlich. Der Landpfeiler des linken Ufers, auf welchem letzteren vornehmlich die Werkpolätze und die zugehörigen Einrichtungen anzu⸗ legen waren, ist zunächst Gegenstand der diesjährigen Arbeit gewe⸗ sen. Eine doppelte Reihe von Pfahlwänden in Verbindung mit ausgedehnten Steinschüttungen, welche zum Schutz der Baugrube und der Pfeilerfundamente erforderlich werden, ist unter Anwen⸗ dung zahlreicher Ramm⸗Maschinen vollendet, wobei die von Eng⸗ land beschaffte Dampframme so vorzügliche Dienste leistete, daß es gerathen erschien, den Bau noch zweier solcher Maschinen in der gegenwärtig mit der Baukommission verbundenen Maschinenbau⸗An⸗ stalt bei Dirschau in Aussicht zu nehmen. Die Austiefung der Baugrube wurde mittelst zweier Dampfbagger⸗Maschinen bewirkt, und nachdem man von der vollkommenen Zuverlässigkeit des Bau⸗ grundes vollständige Ueberzeugung gewonnen hatte, mit der Ein⸗ bringung der Betonfundirung vorgegangen. Der Beton, aus in der Umgegend aufgefundenen Materialien bereitet, erlangt unter Wasser innerhalb einer Woche die Härte guten Sandsteines und erfordert verhältnißmäßig nur geringe Kosten. Der Anschluß die⸗ ses Pfeilers an das linkseitigen Ufer ist durch Steinschüttungen be⸗ reits hergestellt. Zugleich hat auch mit der Eröffnung der Bau⸗ grube für den Landpfeiler auf dem rechten Weichselufer begonnen werden können und sind dort bereits über 1800 Schachtruthen Bo⸗ den gefördert worden.
Im Uebrigen sind für die kräftige Förderung des Bauestheils die nöthigen Einrichtungen in ausgedehntem Maße vervollständigt, — Schienenbahnen gelegt, geneigte Ebenen zur Verbindung der Werkplätze mit dem Strome hergestellt, Cementöfen erbaut, Ma⸗ schinen zur Mörtel⸗ und Beton⸗Bereitung vorgerichtet, — theils die Material⸗Beschaffungen weiter eingeleitet. ziegelsteine werden in vortrefflicher Qualität auf der bereits früher bei Kniebau einge⸗ richteten Ziegelei gefertigt, wo in diesem Sommer 3 ½ Millionen Ziegel gebrannt und eben so viel schon nach der Baustelle bei Dirschau angeliefert wurden. Granitblöcke werden in der Umge⸗ gend in beträchtlicher Menge gegraben, gesprengt und angefahren. Ueber 800 Menschen und zahlreiche Gespanne sind für den Bau bei Dirschau in Thätigkeit.
Weniger hat hisher für die Nogatbrücke bei Marienburg ge⸗ schehen können, doch sind auch hier Material⸗Beschaffungen in Gang gesetzt, und werden alle Einleitungen getroffen, um auch den Bau dieser kleineren Brücke, welche nur 3 Oeffnungen von etwa 200 Juß Weite erhalten soll, demnächst angemessen in Angriff zu nehmen.
KGgSbb1In SS B gsberg, 11. Okt. (D. R.). Heute ist folgende Be⸗ kanntmachung erschienen: üsg b des 116““ Kabinets⸗Ordre vom 26. v. M. haben ln ööb ajestät befohlen; daß die Gouvernements von Bres⸗ Pflichten Fn. Behörden eingehen, daß die Rechte und dgenvlich vie 8 erneure den Kommandanten übertragen werden, v ührer 14“ Gerichte, ohne irgend eine Aende⸗ rung ih Kompetenz, a Garnisonsgerichte vrhostehe be sollen. sonsgerichte fortbestehen bleiben Dies wird zur gefälligen Beacht 8 S. chtung hierdur Kenntniß gebracht. “ Königsberg,
“
ch zur allgemeinen
den 10. Oktober 1850.
Königliche Kommandantur. v. Owstien, Oberst.
Köln, 12. Okt. (K. Z.) Se. Königli Hohei Köln, Ot. (K. Z.) Se. gliche Hoheit der Prin von P. keußen traf heute Nachmittags hier ein 8 hielt sbands auf der Mülheimer Heide Heerschau über die Truppen der hiesigen G 88 beles derselbe eine Anrede an das Offiziercorps richtete. Mit dem Nachtzuge begiebt sich Se. Königli
I zu⸗ 1 . iche Hoheit nach Berlin. “
Kdoblenz, 11. Okt. Nachdem vorgestern Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Preußen hierher zurückgekehrt war langte gestern Nachmittag auch der Prinz, von Mainz kommend, hier an , und hielt heute früh auf der Ebene der Karthause große Revite über alle Truppen unserer Besatzun
1713
Oesterreich. Wien, 13. Okt. Die Wien. Ztg. ent⸗ hält in ihrem amtlichen Theile den Vortrag des Kultus⸗ und Un⸗ terrichts⸗Ministers, Grafen Thun, über die provisorische Organisa⸗ tion der ungarischen und der agramer Reichs⸗Akademieen, welche die Kaiserliche Genehmigung erhalten hat. 8
Es hat sich hier ein Comité aus Mitgliedern des Bürger⸗ und des Beamtenstandes gebildet, welches zur Vermehrung der unter dem Schutze von Radetzky, Welden, Jellacic, Haynau und Latour gebil⸗ deten fünf Invaliden⸗Fonds die Genehmigung einer Geld⸗Lotterie er⸗ wirkte, deren ganzer Reinertrag diesen fünf Invaliden⸗Versorgungs⸗ Fonds gleichmäßig zugewiesen werden soll.
Bayern. München, 12. Okt. Zur Vorfeier des Namensfestes des Königs fanden gestern Abend im Königl. Hoftheater und den beiden Volkstheatern Festvorstellungen bei beleuchtetem Hause statt. Heute Morgen wurde dieses Fest durch Kanonensalven und Tag⸗ Reveille angekündet, und dann durch feierlichen Gottesdienst in den Kirchen aller Konfessionen, so wie in der israelilischen Synagoge, große Pa ade der Linie und der Landwehr feierlichst begangen. — Der König war am Sten Abends um 9 ⅛ Uhr von Hohenschwangau kommend zu Reutte eingetroffen, wo 1 ½ Stunden zuvor bereits Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich angelangt und in der Post ab⸗ gestiegen war. Nach etwa 20 Minuten, während welcher Zeit die beiden Monarchen beisammen blieben und die Kapelle vom Kaiser⸗ lichen Regiment Benedek auf dem Platze vor der Post spielte, reiste der König wieder nach Hohenschwangau zurück, wo am folgenden Morgen der Kaiser Franz Joseph eintraf. Die Königin ist bereits gestern Nachmittag mit der Eisenbahn wieder hier eingetroffen.
München, 11. Okt. (A. Z.) Nachrichten aus Hohenschwangau zufolge, ist der Kaiser von Oesterreich gestern daselbst angelangt und hat sich heute mit unserem Könige nach Bregenz zu einer Zu⸗ sammenkunft mit dem Könige von Württemberg begeben. Im Ge⸗ folge befinden sich die Minister⸗Präsidenten Fürst Schwarzenberg und von der Pfordten.
Der König Otto, bei welchem diesen Mittag große Vorstellung stattfand, soll schon am 21sten d. M. seine Rückreise nach Griechen⸗ land antreten.
Professor von Hermann hat in Folge seiner Reaktivirung als Ministerial⸗Rath die Rektorwürde an hiesiger Hochschule abgelehnt, weshalb bereits vom Ministerium eine neue Wahl sür kommendes Studienjahr angeordnet worden ist.
Die von München bis Aschaffenburg zu errichtende phenlinie wird in längstens 14 Tagen vollendet werden.
Füßen, 10. Okt. Der Kaiser von Oesterreich traf gestern Vormittag in Hohenschwangau ein, verweilte daselbst bis heute Mor⸗ gen 7 Uhr, trat dann die Reise nach Bregenz an, wohin ihm zwei Stunden später der König Max folgte. Die Minister Fürst Schwar⸗ zenberg und Herr von der Pfordten und der Kaiserlich österreichi⸗ sche Gesandte Graf Esterhazy begaben sich ebendahin.
Te legra⸗
Sachsen. Leipzig, 14. Okt. (D. A. Z.) Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, sind den Professoren Haͤupt, Jahn und Mommsen die in der gegen sie eingeleiteten Untersuchung wegen sie eingeleiteten Untersuchung wegen ihrer angeblichen Betheiligung an den Maiunruhen des Jahres 1849 gefällten Urtel erster Instanz nunmehr publizirt worden. Professor Jahn ist freigesprochen, da⸗ gegen Professor. Haupt zu einem Jahr und Professor Mommsen zu neun Monaten Landesgefängniß verurtheilt worden.
Zwickau, 11 Okt. (Dr. J.) Der schon seit einigen Mo⸗ naten in hiesiger Amtsfrohnfeste inhaftirte Archidiakonus Heubner hat heute sein Urtel, welches auf zwei Jahre Landesgefängniß lautet, vernommen. Sein älterer Bruder, der suspendirte Regierungsrath, so wie der Stadtkassirer Bär hier, sind in Mangel mehrern Ver⸗ dachts freigesprochen worden.
Von den freiberger Maiangeklagten sind 45 begnadigt worden. Die im dippoldiswalder Amtsbezirke geführten Untersuchungen we⸗ gen der Maivorgänge haben theils mit Freisprechung, theils mit Niederschlagung geendet.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 13. Okt. (D. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin sind heute Morgen
nach München abgereist, wo Höchstdieselben, dem Vernehmen nach, vier Wochen lang verweilen dürften.
Schleswig⸗Holstein. Nendsburg, 12. Okt. (N. fr. W r.) Zuverlässigen Mittheilungen zufolge, sind am Aten d. bei Friedrichsstadt dänischerseits außer der ganzen Zten Brigade noch das 9te, 10te, 11te und 12te Linien⸗Bataillon konzentrirt gewesen, so daß die Gesammtstärke des dänischen rechten Flügels an dem Tage 10,0900. Mann überstiegen haben mag; das dänische 6te Infanterie⸗Bataillon und das 3te Reserve⸗Jäger⸗Corps sind hauptsachlich im Feuer gewesen.
Dieser Tage wird der Armeebericht über die glorreichen, wenn auch erfolglosen Thaten unserer Truppen bei Friedrichsstadt erschei⸗ nen. Er wird sowohl eine Berichtigung mancher bisherigen Journal⸗ Daten als bisher noch nicht mitgetheilte interessante Einzelheiten enthalten. Die Schwierigkeit des Terrains mag aus dem einzigen Umstande erhellen, daß wir 84 Brücken schlagen mußten, um den Sturm möglich zu machen. Unerhört in der Kriegsgeschichte dürfte unter Anderem sein, daß 84pfündige Kanonen auf Deichwegen, welche in der herrschenden Witterung kaum für Bauerwagen fahrbar er⸗ klärt wurden, ohne Pferde, durch Mannschaften bis auf einige Dutzend Schritte vor die feindlichen Werke geschleppt und nach be⸗ wirktem zerstörenden Feuer auf gleiche Weise wieder zurückge⸗ bracht sind.
Altona, 13. Okt. (A. M.) Die dänischen Kriegsschiffe sol⸗ len ihre Station vor dem Kieler Hafen aufgegeben haben und nach Eckernförde gesegelt sein.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 11 1 (Fr. 88 Prinz Friedrich von Preußen ist gestern wieder von⸗ hier abgereist. — Unsere Großdeutschen bezeichnen den hier anwesenden General von Schmerling als Vorsitzenden fur die wieder ins Leben zu rufende Militair⸗Kommission des deutschen Bundes. — Herr Legations⸗Rath Detmold ist bis heute noch nicht hier eingetroffen; ihn eersetzt einst⸗ weilen in der sogenannten Bundes⸗Versammlung der Königlich säch⸗ sische Gesandte von Nostitz und Jänkendorf.
8 8
Ausland.
Frankreich. Paris, 12. Okt. In der gestrigen Sitzung der permanenten Kommission wurden folgende Anträge verworfen: 1) der Antrag auf sofortige Einberufung der National⸗Versamm⸗ lung, weil der Präsident Dupin die Lage der Dinge nicht für so ernst gehalten wissen will; 2) der Antrag, vom Kriegs⸗Minister einen Tagesbefehl zu verlangen, welcher die aufrührerischen Rufe ver⸗
biete, wegen Befürchtung von Konflikten mit Changarnier bei dieser Gelegenheit, wie dies bereits der Fall war; 3) der Antrag, die
Urheber des aufrührerischen Geschreis zu verfolgen, weil dies zu vielen Lärm machen und zu weit führen könne. Man bemerkte ferner, daß die Art der Rufe sehr verschieden, das Stillschweigen des größtentheils der Truppen aber auch bedeutungsvoll gewesen sei. Man kam überein, die Kommission habe keine Vollmacht, das Ministerium vor ihre Schranken zu laden, daß ihr besonderer Zweck Einberufung der Legislative bei Gefahr für Land oder Parlament sei, daß die Gefahr der Manifestationen keine unmittelbare ge nannt werden könne, daß man im Nothfall einem ergebenen General ein Kommando über beliebige Truppen⸗Anzahl ertheilen, aber nicht durch vorzeitige Berufung jetzt die Geschäftswelt beun⸗ ruhigen dürfe. Interpellationen wurden bis zum Beginn der Siz⸗ zungen verschoben, man hielt es aber für Pflicht der Kommission, die Aufmerksamkeit der Legislative auf solche die öffentliche Ruhe gefährdende Manifestationen zu lenken und eine motivirte Tages⸗ Ordnung zu beschließen. Mehreren bedeutenden Mitgiedern wurde der Auftrag, das Protokoll der Sitzung mit einer strengen Rüge zu verfafsen, welches bei Wiedereröffnung der Session auf den Tisch des Hauses gelegt werden solle. Man war sehr unangenehm da⸗ durch berührt, daß der Präsident diese aufrührerischen Rufe durch sein Benehmen gebilligt und ermuntert, der Kriegs⸗Minister aber keinen Schritt dagegen gethan habe. Nur die Ueberzeugung, diese Revue sei die letzte gewesen, verhinderte entschiedenere Schritte.
In der heutigen Sitzung der permanenten Kommission wurde das unter Mitwirkung der Herren Dupin, Bedeau, Odilon Barrot, J. de Lasteyrie, von Léon Faucher verfaßte Protokoll des gestrigen Tages mit einem strengen Tadel des Kriegs⸗Ministers verlesen und angenommen. Am 11. November wird es auf das Büreau der Legislative niedergelegt werden.
Großbritanien und Irland. London, 12. Okt. Ihre Majestät die Königin hat gestern früh um 8 Uhr Edinburg verlassen und ist gegen 8 Uhr Abends im Buckingham⸗Palast an⸗ gekommen. Heute wird die Königliche Familie sich nach Osborne⸗ house begeben.
Die Kommission für die Ausstellung bringt durch ein Cirkular in Erinnerung, daß Raum⸗Anmeldu ungen nur bis zum 31. Oktober angenommen werden.
Belgien. Brüssel, 13. Okt. Der Moniteur Belge enthält heute das Programm für die Beisetzung der verstorbenen Königin, welche auf den in den letzten Augenblicken von der Ver⸗ ewigten ausgesprochenen Wunsch in der Kirche von Laeken stattfin⸗ den wird.
Ostende, 12. Okt. Die Minister sind heute Vormittag vom Könige empfangen worden, und werden um drei Uhr Nachmittags nach Brüssel zurückkehren. 1 1
Der Herzog von Nemours kann das Bett noch nicht verlassen. Die Herzogin von Orleans wird heute Abend nach England zu⸗ rückkehren. 8
Wissenschaft und Kunst.
burtstagsfeier Sr. Majestät des Königs in der Königlichen Akademie der Künste.
(Den 15. Oktober.)
Ddie Königliche Akademie der Künste beging das Geburtsfest Sr. Ma⸗ jestät des Königs heute Morgen um 10 ½ Uhr in dem Hauptsaale des Aka⸗ demie⸗Gebäudes durch eine öffentliche Sitzung. Nach einer Introduction des Orchesters eröffnete der Vice⸗Direktor der Akademie, Herr Professor Herbig, die Sitzung, welcher außer den Senats⸗Mitgliedern hohe Staats⸗ Beamte, künstlerische und wissenschaftliche Notabilitäten u. s. w. zahlreich beiwohnten, durch folgende Ansprache: Hochgeehrte Versammelte!
Im Namen der Akademie der Künste habe ich die Ehre, Sie in dieser festlichen Stunde zu bewillkommnen. Der heutige Tag, vom ganzen Lande froh begrüßt und gefeiert von Allen, die in dem Landesherrn den Landes⸗ vater lieben, ist für uns Künstler vor Allem ein Tag der höchsten Freude die wir in unserem Königlichen Herrn, dem Hohen Protektor dieser Kunst⸗ Anstalt, den schützenden Genius der vaterländischen Kunst verehren. Nur ein Gefühl muß unsere Brust bewegen in dieser Feierstunde: das Gefühl dankbaren Vertrauens, mit welchem wir zu dem aufblicken, in dessen mäch⸗ tigem Schutz allein die Kunst in unserem Vaterlande zu frischer, lebens⸗ voller Kraft gedeihen kann. Mit dankbarem Vertrauen! aber diese Dank⸗ barkeit darf nicht ein Wort bleiben, — sie muß zur That werden. Wie kann sie das schöner, als wenn wir, die unser König an diesen einflußrei⸗ chen Platz gerufen hat, auf dem wir das jüngere Geschlecht heranbilden sollen, daß es tüchtig gemacht werde und würdig, um selber einzutreten in den Tempel der Kunst, auch diese unsere Aufgabe ganz begreifen und ihrer Lösung alle Kräfte widmen! Der Akademie als Lehranstalt ist diese heilige Aufgabe gestellt, und sie kann sie lösen mit den bedeutenden Kräften, die in ihr vereinigt sind. Denn gerade in neuerer Zeit ist dafür Sorge getragen, daß für jeden Lehrzweig Männer gewonnen wurden, die nicht nur den Ge⸗ genstand ihres Unterrichts vollkommen beherrschen, sondern die sich auch prattisch bereits als tüchtige Lehrer bewährt haben. Mögen sie, mögen wir Alle die Dankbarkeit, welche wir unserem Königlichen Herrn schulden, in ganzer und voller Pflichterfüllung immerdar bethätigen, in der Pflichterfül⸗ lung, die sich auch ihres Zieles stets bewußt ist. Dieses Ziel aber kann nur sein: dem Lernenden ein möglichst reiches Maß von Kenntnissen mit⸗ zutheilen, die er aufsammelt für spätere Zwecke und für einen künftigen Ge⸗ brauch, die aber eben deshalb auch sein volles Eigenthum werden müssen. Denn je schneller dem ausübenden Künstler das Erlernte zu Gebote steht, um so lebendiger werden die Eingebungen seiner Einbildungskraft, seiner Phantasie dadurch vermittelt werden. Von diesem Gesichtspunkte, den allein unsere Lehrthätigkeit festhalten muß geht auch der deutsche Künstler aus, der die lebendigen Gestalten seiner reichen schöpferischen Phantasie in die Form des wohllautendsten Verses zu bannen wußte, Schiller, wenn er in dem Aufsatze: über die nothwendigen Gränzen beim Gebrauch schöner For⸗ men sagt: Der Lehrer soll seinem Schüler die strenge Gesetzmäßigkeit der Methode keinesweges verbergen, sondern ihn vielmehr darauf aufmerksam und, wo möglich, begierig machen. Der Studirende soll lernen, einen Zweck verfolgen und um des Zweckes willen auch ein beschwerliches Mittel si gefallen lassen. Bei dem wissenschaftlichen Vortrage werden die Sinne ganz und gar abgewiesen, bei dem Schönen werden sie ins Interesse gezogen. Schlummert echte Geniekraft in dem Jüngling, so wird der Muth des wah⸗ ren Talents ihn bald zum Versuchen ermuntern. Er studirt, wenn die Na⸗ tur ihn zum plastischen Künstler ausgestattet, den menschlichen Bau unter dem Messer des Anatomikers, steigt in die unterste Tiefe, um auf der Ober⸗ fläche wahr zu sein, und fragt bei der ganzen Gattung herum, um dem Individuum sein Recht zu erweisen. Um diesen Sinn im Schuler zu er⸗ wecken, bedarf es aber der vollen Hingabe des Lehrers an seinen Beruf, und diese allein erscheint mir die rechte wirkungsvolle Bethätigung der dank⸗ baren Gesinnung zu sein, welche heute unsere Brust erfüllt. Wohlan, bie⸗ ten wir uns von neuem die Hand und vereinen wir uns in diesem Sinne zu dem gemeinsamen Werke, zu dem die Königliche Huld uns berufen hat, dann wird uns auch unser Vertrauen nicht täuschen; die Kunst, die wir pflegen, wird immer lieblicher und kräftiger erblühen in der Sonne seiner Gunst. Und wir Alle, die wir hier versammelt sind, Lehrer und Schüler Gönner und Freunde der Kunst, vereinigen wir die Wünsche unserer Her⸗ zen für Ihn, den geist⸗ und gemüthvollen Pfleger alles Edlen und Schönen in dem Ruf, in dem wir allen Segen des Himmels auf ihn herniederflehen:
Lange lebe der König! 1
Daran schloß sich unmittelbar der Vortrag eines „Domine salvum fac Regem“ von C. Eckert, von Mitgliedern der Sing⸗Akademie unter Orchester⸗ Begleitung ausgeführt. Die auf den Tag bezügliche Rede hielt, wie immer, der Seecretair der Akademie, Herr Geh. Reg.⸗Rath Prof. Toelken. Der