eer Z durch die Voraussetzung der Annahme dieses §. 12 be⸗ ngt ist.
Abg. Prestinari: Die in den vorkommenden Fällen der Re⸗ gierung eingeräumte Ernennung des Bürgermeisters ist als ein Pro⸗ visorium auf drei Jahre anzusehen, worauf die Gemeinde wieder wählt. Daß man aber in solchen Kollisionsfällen der Regierung die Bestellung des Provisoriums überläßt, muß als natürlich er⸗ scheinen. Die Regierung ist in solchen Kollisionen jedenfalls un⸗ befangener, als die Gemeinde. Den ausschließlichen Einfluß der Lokalbeamten fürchte ich nicht, weil der Regierung noch andere
Wege der Prüfung offen stehen, welche sie benutzen wird.
Ministerialrath Fröhlich weist darauf hin, daß der Bürger⸗ meister, wie allgemein anerkannt werde, zugleich Staatsbeamter sei; daß hinsichtlich des der Regierung nothwendigen Antheiles an der Ernennung des Bürgermeisters das Gesetz von 1831 ganz illuso⸗ risch sei, auch nirgends eine ähnliche gesetzliche Bestimmung vor⸗ komme. Das richtig so bezeichnete Provisorium brauche auch nicht einmal drei Jahre zu dauern. In den Fällen, wo es zulässig sei, werde die neue Wahl früher vorgenommen werden können. Die Anträge der Lokalbeamten werde die Regierung gehörig zu prüfen und zu würdigen wissen.
Der Berichterstatter, Abgeordneter von Soiron: Die frü⸗ here gesetzliche Bestimmung hat, wie schon angeführt worden ist, zwei Auslegungen gefunden. Nach der Auslegung der Re⸗ gierung hat dieselbe jetzt schon in Kollisionsfaͤllen den Bür⸗ germeister ernannt. Das Gesetz hat sich also selbst im Sinne und Interesse derjenigen, welche es beibehalten wollen, nicht einmal brauchbar bewährt. Dabei dürfen wir unseren gegenwärtigen Zu⸗ stand unmittelbar nach den revolutionairen Stürmen nicht außer Rechnung lassen. Ich besorge nicht die angeführte Gefahr, daß durch Mißbrauch des unbedingten Bestätigungsrechtes die Lokal⸗ beamten indirekt den Bürgermeister durch absichtliche dreimalige Ver⸗ werfung ernennen können. Es dient dagegen der Rekurs an die höheren Behörden. Uebrigens ließe sich auch die Ansicht in Er⸗ wägung ziehen, ob nicht die Bestätigung, statt von den Lokalbeam⸗ ten, sogleich von einer höheren Behörde auszugehen habe. Wenn man in diesem Sinn den Paragraphen zu neuer Berathung an die Kommission zurückgeben will, bin ich nicht entgegen.
Staatsrath Freiherr von Marschall: Wenn gegen die Wahl des Bürgermeisters durchaus kein Bedenken obwaltet, so ist nicht abzusehen, warum die Bezirksbehörde die Bestätigung nicht ertheilen soll. Eine Verwerfung der Wahl geschieht aber auch jetzt schon nur durch die vorgesetzte Kollegialbehörde. Die Zurückweisung des Paragraphen an die Kommission scheint mir darum unnöthig zu sein. Ein solcher Mißbrauch des Bestätigungsrechts, wie er angedeutet worden ist, wodurch die Regierung indirekt die Ernennung des Bürgermeisters an sich ziehen wollte, läßt sich nicht annehmen, ein⸗
ach aus dem Grunde, weil eine Regierung, welche sich solcher Mit⸗
el bediente, überhaupt nicht bestehen könnte. Ein Gesetz des Miß⸗ rauens kann man dieses Gesetz nicht nennen, so wenig, als ich Je⸗ nand Mißtrauen vorwerfen kann, weil er mich nicht zu Allem und Jedem gleich befähigt erachtet; ein Gesetz des Mißtrauens kann man ein Gesetz nicht nennen, welches die Befugnisse und Rechte, wo es nöthig ist, festsetzt und ordnet; sonst wäre selbst unser Ver⸗ feassungsgesetz ein Gesetz des Mißtrauens. 1 Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der Antrag des Abg. Weller mit einer großen Majorität (gegen fünf Stim⸗ men) abgelehnt, desgleichen der Antrag des Abg. Lamey auf Rück⸗ weisung des Paragraphen an die Kommission, somit der Antrag der Regierung und Kommission angenommen. Zu §. 13 werden zwei Verbesserungs⸗Vorschläge der Abgg. Fromherz und Rettig an⸗ genommen. Nach dem ersteren sollen diejenigen, welche die Stelle eines Gemeinderathes schon verwaltet haben, von der allgemeinen
Verpflichtung, eine auf sie gefallene Wahl zum Amte des Bürger⸗ meisters anzunehmen, nicht ausgenommen sein. Der Antragsteller macht darauf aufmerksam, wie sehr besonders in kleineren Gemein⸗ den durch diese Ausnahme die Wahl des Bürgermeisters erschwert würde. Nach dem Antrag des Abg. Rettig sollen auch diejenigen, welche das Amt eines Gemeinderechners versehen haben, von der allgemeinen Verpflichtung der Annahme der Wahl zum Bürger⸗ meister ausgenommen sein.
In den am Schlusse des Gesetzes gegebenen Uebergangs⸗Be⸗ stimmungen enthält der Regierungs⸗Entwurf die Bestimmung, daß das Gesetz binnen zwei Jahren vom Tage der Verkündigung in Vollzug gesetzt sein soll. Die Kommission schlägt statt dieser Zeit vor: „binnen Jahresfrist.“
Der Abg. Schaaff stellt und begründet den Antrag auf Wie⸗ derherstellung des Regierungs⸗Entwurfes. In Folge der Diskussion hierüber, wobei der Abg. Böhme und Staatsrath von Marschall für die Zeit von zwei Jahren sich erklären, der Abg. Lamey und der Berichterstatter für den Kommissions⸗Antrag, wird der Antrag des Abg. Schaaff angenommen.
Die Abstimmung über das ganze Gesetz wird bis zur Beschluß⸗ fassung über den an die Kommission zurückgewiesenen §. 4 a. aus⸗
esetzt. gcheh. der nun eintretenden Diskussion über den Bericht der
Budget⸗Kommission über das Budget des Ministeriums des Groß⸗ herzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten für 1850 und 1851 wird der von der Mehrheit der Budget⸗Kommission ge⸗ stellte Antrag: „Die Kammer möge zu Protokoll erklären, daß sie den Aufwand für ein besonderes Ministerium (oder Ministerial⸗ Kollegium) der auswärtigen Angelegenheiten nicht für nothwendig erachte und deshalb der hohen Regierung die Aufhebung desselben
empfehle“ von der Kammer verworfen und dagegen auf den An⸗
trag des Abgeordneten Zentner der Vorschlag der Minderheit der
Kommission angenommen, welcher dahin geht, den Wunsch zu Pro⸗
tokoll zu erklären, daß die Aufhebung dieses Ministeriums erst er⸗
folgen möge, wenn eine Central⸗Bundesgewalt eingesetzt sei.
Karlsruhe, 15. Okt. (K. Z.) Das heutige Geburtsfest
Sr. Majestät des Königs von Preußen ist hier in solenner Weise gefeiert worden. Zu seiner Vorfeier fand bereits am gestrigen Abend in dem geschmackvoll dekorirten großen Saale des Museums ein von den Königlich preußischen Offizieren veranstalteter glänzen⸗ der Festball statt, welchen der gesammte Hof mit seiner Anwesenheit beehrte. Dem heute Vormittag in der Schloßkirche von dem Kö⸗ niglich preußischen Divistons⸗Prediger abgehaltenen Gottesdienst wohnten die Generalität, die Stabsoffiziere und das gesammte Of⸗ fizier⸗Corps der hiesigen Garnison, so wie viele Beamte und eine g Offiziere der Bürgerwehr, bei. Nachmittag war große Tafel bei Hof, zu welcher die Minister, das viplomatische Corps und sämmtliche hier befindliche Stabs⸗Offiziere mit ihren Adjutan⸗ ten gezogen waren. Am Abend werden die Truppen der Garnison güaxge “ die seit heute früh im Festschmucke prangen und wenther. räuch der Dunkelheit beleuchtet sein werden, festlich be⸗
8 Mannheim, 414. Okt. (Karlsruher Zeit Heute bereits sind Anstalten getroffen zur Ferr 8 nens egee. tages Sr. Majestät des Königs von Preußen. Das Zeughaus, als jetzige Kaserne des hier liegenden Bataillons vom 30sten preu⸗
“
ischen Linien⸗Infanterie⸗Regimente, so wie die ehemalige Dragoner⸗ in 8§ zwei Chwäbdrogen des 6bten Ulanen⸗Regiments einquartirt sind, sind verziert mit preußischen Fahnen und Laub⸗ gewinden, und werden morgen festlich illuminirt werden. In der Harmonie⸗Gesellschaft ist großer Ball. Derselbe ist sehr besucht und glänzend. Fast das ganze hier stationirte badische Offiziercorys hat sich bis jetzt dabei eingefunden.
Karlsrube, 14. Okt. (Schw. M.) Unterm 1. Oktober ist folgender landesherrliche Befehl, die Bestellung untersuchung⸗ führender Offiziere betreffend, erschienen: Leopold, von Gottes Gnaͤ⸗ den ꝛc. Nach Anhörung unseres Kriegs⸗Ministeriums haben wir beschlossen und verordnen, wie folgt: §. 1. Das Kriegs⸗Ministerium kann auf Antrag des mit der Gerichtsbarkeit bekleideten Regiments⸗ beziehungsweise Bataillons⸗Kommandanten für einzelne Truppen⸗ Abtheilungen untersuchungsführende Offiziere aus der Zahl der Subaltern⸗Offiziere bestellen. §. 2. Die untersuchungsführenden Offiziere werden von dem betreffenden Regiments⸗ beziehungsweise Bataillons⸗Kommandanten unter Mitwirkung des Auditors dahin beei⸗ digt: „daß sie die Pflichten des ihnen übertragenen Amtes den Gesetzen ge⸗ mäß gewissenhaft erfüllen, auch sich davon weder durch Gunst noch Haß oder Ansehen der Person wollen abwendig machen lassen.“ §. 3. Die⸗ selben haben im Auftrag des Gerichtsherrn 1) die Bntessachunag über die zur disziplinarischen Abwandlung geeigneten Straffälle zu führen und sie mit Strafantrag vorzulegen; 2) in gerichtlichen Straffällen bis zum Eintreffen des zuständigen Auditors vorberei⸗ tende Untersuchungshandlungen, namentlich solche, bei denen Gefahr auf dem Verzug haftet, vorzunehmen; 3) bei Untersuchungen, welche bereits dem Auditor überwiesen sind, nach dessen Anträgen einzelne Untersuchungshandlungen zu vollziehen. §. 4. Erscheint ihnen die Vornahme einer gerichtlichen Wund⸗ oder Leichenschau oder die eidliche Abhör von Zeugen so dringend, daß die Ankunft des Auditors nicht abgewartet werden kann, so sind sie gleichwohl nicht ermächtigt, diese Untersuchungshandlungen vorzunehmen, sondern haben deren Vor⸗ nahme durch das nächste zu derartigen Gerichtshandlungen zustän⸗ dige Civilgericht zu beantragen. §. 5. In Disziplinar⸗Strafsachen sind sie berechtigt, die Zeugen mittelst Handgelübdes zu vegpstsFhen. §. 6. Innerhalb ihres militairgerichtlichen Wirkungskreises ha 18 sie mit den Auditoren gleiche Befugnisse und Pflichten, auch 8. die innerhalb ihrer Zuständigkeit und auf gesetzliche nommenen Protokolle die Kraft und Wirkung Un “ §. 7. Das Kriegs⸗Ministerium hat die zum Vollzug unserer Ver⸗ ordnung nöthigen Dienstweisungen zu erlassen. Hierzu hat nun
v; ber eine Instructi ie Regiments⸗ und dasselbe unterm 3. Oktober eine Instruction an die Regiments⸗
v seht zns Fonshanvanten und eine (ausführliche) Dienstweisung für die untersuchungsführenden Offiziere erlassen.
Hessen. Kassel, 15. Okt. (N. H. Z.) Heute Morgen sind auf höchsten Befehl die Herren Ober⸗Finanzrath Duysing und Flügel⸗Adjutant, Hauptmann von Loßberg, nach Wilhelmsbad ab⸗ gereist. Es läßt dieser Umstand mit Recht auf eine baldige Lösung der bisherigen Wirren durch Entfernung des Ministeriums und Rückkehr Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürsten hierher schließen.
Kassel, 16. Okt. (D. R.) Eine so eben erschienene Ordre bestimmt den Sammelplatz für jedes Truppen⸗Corps, wenn die Signale zu den Waffen rufen, und trifft sonstige Vorsichtsmaßregeln beim Ausbruch von Tumult.
11I1A“ schlossen, sich nicht zu versammeln, wenn von Seiten der Militair⸗ Behörde Allarm geschlagen werde. Haynau erschien wieder auf der Parade.
Hessen und bei Rhein. Mainz, 15. Okt. (O. P. A. Ztg.) Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs von Preußen wurde in der Frühe durch Reveille und Kanonendonner Stadt und Umgegend verkündet. Die Parade, der auch die Kaiserl. österreichische Be⸗ satzung sich anschloß, wurde mit einem Feldgottesdienst auf dem Paradeplatze, welchem auch die Civilbehörden beiwohnten, verbun⸗ den. Nach demselben defilirte die sämmtliche Besatzung vor den Festungs⸗Behörden. Große Tafel bei dem Königlich preußischen Festungs⸗Kommandanten Herrn Generalmajor von Schack wird die Feier des Tages beschließen.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 16. Okt. (B. H.) Zu⸗ folge eines Schreibens von der Insel Fehmarn werfen die Dänen auf der West⸗ und Südseite der Insel hohe Schanzen auf, die sie mit schwerem Geschütz armiren. Die dänische Besatzung dieser In⸗ sel, die nächstens durch Rekruten abgelöst werden soll, ist noch immer gegen 1000 Mann stark. In dem Städtchen Burg wurde im vo⸗ rigen Monat eine Militair⸗Session abgehalten und die 22 24jäh⸗ rige Mannschaft der Insel für den dänischen Militairdienst ausge⸗ hoben und zur Einkleidung nach Kopenhagen geführt.
Hamburg, 17. Okt. (D. R.) Auf der Linie soll ein Ge⸗ fecht engagirt sein
Ausland.
Mailand, 11. Okt. zetta di Milano berichtet, daß einer folge die Prüfung der auf die Bühne zu
(Lloyd.) Die Ga⸗ amtlichen Verfügung zu⸗ bringenden Stücke nicht sondern einer sachverständigen Jury
Oesterreich.
mehr einem einzelnen Beamten, unterliegen soll.
Venedig, 11. Okt. fant Don Juan von Spanien und Beatrix Este, incognito eingetroffen.
Frankreich. Paris, 15. Okt. Ein Dekret des Präsiden⸗ ten eröffnet dem Großkanzler der Ehrenlegion einen außerordent⸗ lichen Supplementar⸗Kredit von 25,210 Franken 16 Sous, welcher später der National⸗Versammlung zur nachträglichen Bewilligung vorgelegt werden soll. b. 8
Der Justiz⸗Minister Rouher hat in einem Cirkulare alle Staats⸗ anwalte aufgefordert, die Journale mit größter Strenge zu über⸗ wachen. Bereits sind über 300 Repräsentanten in Paris anwesend, welche täglich in Partei⸗Versammlungen sich bersathen. Diese dürf⸗ ten einige Aenderungen gegen früher erleiden. Die Legitimisten werden sich in die Fraction Larochejacquelin und Vatismenil spal⸗ ten, ein Theil der Orleanisten wird zur Fahne des Journal des Débats, ein anderer zu jener des Ordre schwören. Die Bona⸗ partisten werden zu ihren Versammlungen die großen Säle des Staatsrathsgebäudes benutzen. Von dort soll der Antrag auf Prä⸗ sidentschafts⸗Verlängerung ausgehen. Die Opposition wird nach ihren vaas in drei Gruppen zerfallen: Joly, Michel (de Bourges),
avaignac⸗Bixio. 8 Bie Presse bespricht heute in ihrem ersten Artikel die Noth⸗ wendigkeit, das Verbannungs⸗Dekret der Bourbonen aufzuheben.
(Lloyd.) Gestern sind hier der In⸗ d seine Gemahlin, die Erzherzogin
“ 8
Sie widerlegt alle Gründe, welche dagegen angeführt werden, und bemerkt unter Anderem: „Wir glauben, behaupten zu können, daß Niemand ernstlich an die Kandidatur des Prinzen von Joinville denke. Wir wissen nicht, ob je davon die Rede sein wird. Die Absichten, welche der junge Admiral kürzlich, wie man sagt, kund gab, beweisen mindestens, daß sein Ehrgeiz nicht dahin gehe. Aber selbst in dieser Kandidatur würden wir nur eine Garantie der Re⸗ publik erblicken.“ 1 Wie gestern die Union, verlangt heute das Sidele die so⸗ fortige Einberufung der National⸗Versammlung. „Durch
Absicht, den man sonst nur am Vorabende blutiger Kämpfe zu hö⸗ ren bekam: Man muß damit ein Ende machen.“ 8 1
Vorgestern wurde der erste Draht zu den Versuchen über die vom Ingenieur Dumont projektirte elektrische Telegraphenlinie in Paris gelegt. Er geht von der Passage Jouffroy bis zur Made⸗ leine⸗Kirche. ain
Thiers hat bei seiner Rückkehr aus Deutschland dem Präsiden⸗ ten der Republik einen Besuch abgestattet. 1
Der Constitutionnel bespricht in seinem von dem Haupt⸗ Redacteur Boilay unterzeichneten Leitartikel die letzte Sitzung der permanenten Kommission: „Mehrere Journale geben ganz unglaub⸗ liche Details über das angebliche Resultat der in den letzten Tagen gehaltenen Sitzungen der permanenten Kommission. Sie sagen, das Protokoll beschuldige die Regierung verschiedener Dinge und ent⸗ halte einen förmlichen Tadel der Exekutiv⸗Gewalt. Wir halten diese Blätter für schlecht unterrichtet. Wir wissen nicht, ob das, was sie sagen, richtig ist, aber würden EEE1ö“ . es falsch ist, weil es constitutionell unmöglich ist. Wenn man behaup⸗ tet, die Kommisston habe sich erlaubt, die Regierung zu tadeln, so heißt das, sie einer Pflichtverletzung, einer Mandats⸗Usurpation beschuldigen. Wir wiederholen es noch einmal, es ist unmöglich. Wir leugnen es nicht, authentische Weise das Gegentheil bewiesen wird. sind folgende: Wir wiederholen unaufhörlich, daß die permanente Kommission ein möglichst beschränktes Mandat hat: sie hat nur ein Recht, ein einziges, das Recht nämlich, die National⸗Versammlung einzuberufen. Sie folgt dem Gange der politischen Ereignisse, wie sie will, sie prüft die Zustände, sie verlangt Aufschlüsse von den Ministern, die sie ihr geben oder verweigern, wie es ihnen ange⸗ messen scheint und dann, je nachdem das Schweigen oder die Auf⸗ schlüsse der Regierung für sie ein Sehia der Besorgniß oder der Beruhigung sind, beruft sie die J nicht. Beruft sie dieselbe, so geschieht dies durch einen Beschluß, der von einer Darlegung der Motive nicht begleitet sein kann und darf, denn diese Motive dürfen nur vor der National⸗Repräsenta⸗ tion, der einzigen Richterin über diese Angelegenheit, dargelegt wer⸗ 111. Mitglieder der permanenten Kommission.
Kommission wird heftig darüber debattirt, daß der erwähnte Arti⸗ kel des Constitutionnel in dem heutigen Blatte des offiziellen Moniteur abgedruckt worden ist.
Großbritanien und Irland. London, 15. Okt. Die Königin und Prinz Albrecht erhielten am Sonntag Morgen die Nachricht von dem Ableben der Königin der Belgier. Sie brach⸗ ten den ganzen Tag in stiller Einsamkeit zu.
Die Ausstellungs⸗Kommission hat ein Memorandum über die Dekorirung des Ausstellungs⸗Gebäudes veröffentlicht. In Bezug auf die vielen Anfragen und Meldungen über die Ausschmückung der Plafonds, Legung der Fußböden, Anbringung von Springbrun⸗ nen und dgl. erklärt sich die Kommlsston brrrit, von Jrit zu Zeit, je nachdem der Bau fortschreitet, die Gattung der Verzierungen anzugeben, welche als wünschenswerth erscheinen. Für jetzt ist sie bereit, Anerbietungen von englischen und fremden Ausstellern in Bezug auf Verzierungen der Fußböden, Decken, Eisengitter und sonstiger ornamentalen Gegenstände in Farben⸗Cement, Scagliola und dgl. anzunehmen. Holzschnitzer, Modelleure, Decorateure ꝛc., welche Ornamente in Gyps, Papiermaché, Holz und dgl. zu liefern wünschen, werden hiermit benachrichtigt, daß die Deckenräume durchschnittlich 24 Quadratfuß halten, und eine Elevation von 19 Fuß, vom Fußboden aus gerechnet, haben werden. Die Räume, welche sich zur Ausfüllung mit Cement, Scagliola und ähnlichen Wand⸗Verzierungen eignen dürften, werden 14 Fuß hoch, mit halb⸗ kreisförmigen Obertheilen, und 8 Fuß weit sein. Diejenigen, welche beabsichtigen, Springbrunnen zur Verzierung einzusenden, werden gebeten, deren Höhe, Durchmesser und Einrichtung früher angeben zu wollen. Diejenigen, welche Gitter⸗Zierrathen ausstellen wollen, können alle erforderlichen Bedingungen dazu von der Kommission in Erfahrung bringen. Die Räume, welche zu den hier genannten Zwecken von der Haupt⸗Kommission bewilligt werden, werden bei dem denselben Ausstellern von irgend einer Lokal⸗Kommission zuge⸗ sagten Raume nicht in Abzug gebracht. Es wäre jedoch zu wün⸗ schen, daß die Einsender solcher besonderer Verzierungen sich früher direkt an die londoner Kommission wenden, um über den ihnen zu gestattenden Raum genaue Auskunft erhalten zu können.
Der Lord⸗Mavor von York giebt am 25sten ein großes Ban⸗ kett für den Lord⸗Mayor von London. Prinz Albrecht, sämmtliche Minister, die höchsten Magistrate und viele Mitglieder des Ober⸗ und Unterhauses haben Einladungen erhalten.
Die Nachrichten, welche das Schiff „Kanada“ aus Amerika mitgebracht hat, reichen bis zum 3. Oktober. Die New⸗York⸗ Tribune vom 2. Oktober meldet: „Wir haben Nachrichten aus Central⸗Amerika bis zum 5. September. Der Abschluß des zwi⸗ schen Clayton und Bulwer verhandelten Vertrags über den Durch⸗ stich der Landenge von Panama bringt eine große Aufregung her⸗ vor, da man ihn als eine praktische Anerkennung der anglo⸗moski toschen Ansprüche auf Central⸗Amerika ansieht.
Das Gesetz über die Auslieferung flüchtiger Sklaven, welches bereits in New⸗York gegen einen Farbigen aus Baltimore in An wendung gekommen ist, macht in den noördlichen Staaten sehr böses Blut. Die Sprache der Presse wird täglich bitterer darüber. An dererseits sind die Anti⸗Abolitionisten wüthend über den durch Mr. Seward im Senat verfochtenen Grundsatz, die Sklaverei in keinem neu erworbenen oder zu erwerbenden Gebiet zu dulden. Die Ul⸗ tra's im Süden arbeiten sogar offen auf eine Lösung der Union hin. Mr. Rhett in Süd⸗Karolina hat zu dem Zweck ein Monstre⸗ Meeting in Georgia zusammenberufen, und der Gouverneur von Mississippi, Mr. Quitman, hat sich der Bewegung angeschlossen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 14. Okt. Aus dem Berichte der Tabell⸗Kommission über die Bevölkerung Schwedens während des letzten Quinquenniums (1841—1845) ent⸗ nehmen wir Folgendes: Am Ende des Jahres 1840 betrug Schwe⸗ dens Volksmenge 3,138,887, im Jahre 1845 aber 3,316,536 See⸗ len, und im Durchschnitt während obiger 5 Jahre 3,227,712 Per⸗ sonen. Das Verhältniß der Geborenen zur ganzen Volksmenge ist wie 10 zu 320, der Gestorbenen wie 10 zu 495, der Gestorbenen zu den Geborenen wie 100 zu 155. Täglich werden geboren in
anz Frankreich“, sagt dies Blatt, tönt diesmal der Ruf in friedlicher
wir bezeichnen es nur als falsch, bis auf
Unsere Gründe
ational⸗Versammlung oder
Der Artikel schließt mit einem heftigen Ausfall gegen die
In der so eben stattfindenden Versammlung der permanenten
Stockholm 4,3 eheliche und 3,4 uneheliche Kinder, in den übrigen
Städten 14,0 und 3.3, und auf dem Lande 234,8 und 16,6. In Stockholm sterben täglich 8,s, in den übrigen Städten 14,8 und auf dem Lande 154,8 Personen. Leider ist die Cholera jetzt benfalls in Gothenburg und außerdem in einigen einzelnen Dorf⸗ stusen ausgebrochen. Man glaubt noch immer, durch Vorsicht und Sperrung einer allgemeineren Verwüstung dieses Mordengels Gränzen setzen zu können.
Daänemark. Kopenhagen, 15. Okt. (D. R.) Die Kaiserl. österreichische Korvette „Caroline“, Commandeur Graf Ka⸗ roly, ist gestern auf der hiesigen Rhede auf der Rückreise von St. Petersburg nach Triest angekommen. Die Korvette kommt direkt von Karlskrona und ist deshalb unter Quarantaine gelegt worden. Der Regierungs-Kommissär im Herzogthum Schleswig, Geheime Rath von Tillisch, ist vorgestern von hier nach Flensburg wieder abgereist.
Während seiner Anwesenheit bei der Armee hat der König am 28. September folgendes Handschreiben an den höchstkommandiren⸗ den General⸗Lieutenant von Krogh gerichtet:
„Wie es Uns eine besondere Befriedigung gewesen ist, wäh⸗ rend Unseres Aufenthalts bei der Armee am heutigen Tage, per sönlich Unseren tapferen Kriegern Unsere herzliche Anerkennung des Heldenmuthes und der standhaften Ausdauer, wovon sie in der ewig denkwürdigen Schlacht bei Idstedt und in dem ruhmvollen Kampf bei Missunde so leuchtende Beispiele gegeben haben, aussprechen zu können, so ist es Uns auch eine wahre Freude gewesen, an Ort und Stelle bei dieser Gelegenheit die musterwürdige Ordnung und Dis⸗ ziplin wahrnehmen zu können, wovon die Armee durchdrungen ist, so wie die Alles aufopfernde Anhänglichkeit an König und Vater⸗ land, welche sie beseelt, und die, im Verein mit ihrer ausgezeichneten materiellen Ausrüstung, ihr diejenige Kraft und Sicherheit giebt, welche dafür bürgt, daß sie siegreich den Kampf für Unsere Ehre und Unsere gerechte Sache zu Ende führen wird.
Diese Unsere ausgesprochene Anerkennung der großen Ver⸗ dienste der Armee und ihrer geheiligten Ansprüche auf die Unsrige und des Vaterlandes Dankbarkeit hast Du durch einen Tagesbefehl den Truppen bekannt zu machen.
Welches Wir Dir somit allergnädigst zu erkennen geben, in⸗ dem Wir mit besonderer Huld und Gnaden Dir wohlgewogen ver⸗ bleiben.
Schleswig, den 28. September 1850. Friedrich .
Italien. Turin, 11. Okt. (Wien. Ztg.) Graf Ca⸗ vour ist zum Handels⸗ und Marine⸗Minister an Santa Rosa's Stelle ernannt worden. Pinelli ist von seiner Sendung nach Rom bereits wieder in Florenz eingetroffen.
Spanien. Madrid, 10. Okt. (Fr. Bl.) Heute, am Ge⸗ burtstage der Königin, ist die Statue derselben enthüllt worden. Sie hat eine Höhe von sieben Fuß und steht zwischen der Arsenal⸗ straße und dem Theater Oriente.
Griechenland. Athen, 8. Okt. (Lloyd.) Die Köni⸗ gin führt die Zügel der Regierung mit gewandter Hand. Alle ihre Anordnungen zielen auf die Verbesserung der Zustände des Landes, und wenn die Früchte auch erst mit der Zeit reifen können, so er⸗ kennen doch alle Parteien ihr Streben vollkommen an. Am 5ten wurde das Namensfest des Königs Otto feierlich begangen. Am 7ten war der Geburtstag der Königin, welche aber, um alle cere⸗ moniellen Feierlichkeiten zu vermeiden, an demselben Tage einen Ausflug nach Aegyna und Poros machte, von wo sie erst in der Nacht, von den Behörden ehrfurchtsvoll empfangen, zurückkehrte.
Die Mahlen für die am 414 MNogoembov oe ev ffaesnseon, Kene. mern gehen, in Folge der von der Regierung ergriffenen Maßre⸗ geln, in bester Ordnung vor sich. Die Herren Maurokordato und Metaxa, die vorzüglichsten Stützen der Opposition, haben sich eben⸗ falls der Regierungspolitik zugewendet. Ersterer wurde zum Mi⸗ nister-Residenten in Paris, letzterer in derselben Eigenschaft für London designirt. Beide haben viele Chancen zur Wahl als De⸗ putirte, und zwar für Athen und Missolonghi.
Der Minister des Krieges hat ein Rundschreiben an sämmt⸗ liche Militair-Behörden gerichtet, in welchem er der bewaffneten Macht empfiehlt, sich jeder Einmischung in das Wahlgeschäft zu enthalten, indem derselben nur die Aufrechthaltung der Ruhe obliege.
Ueber den Mord des Ministers Korfiotakis verlautet noch nichts Näheres, und man dürfte wohl kaum vor Eröffnung der Assisen Aufschlüsse erhalten. Die Untersuchungen dauern indeß fort; es heißt, daß auch zwei Mitglieder der Familie Mauromichali in der Maina die Aufforderung erhalten haben, vor dem Gerichte zu er⸗ scheinen.
Die Gemeinderaths⸗Wahlen in Athen haben am 20. Septem⸗ ber begonnen und gehen in bester Ordnung von statten.
“ 11XA“ die Einsendungen zur londoner Industrie⸗Ausstellung betreffend.
In Beziehung auf die durch zahlreiche Anmeldungen der Künstler und Industriellen hervorgetretene erfreuliche Theilnahme für die im nächsten Jahre bevorstehende Industrie⸗Ausstellung aller Völker zu London wird hierdurch Nachstehendes zur Kenntniß der “ Feiacst
1) Mit Rücksicht auf die Aussteller aus den Provinzen Sach⸗ sen, Westfalen und Rheinland, so 85 aus G“ “ Staaten, deren Regierungen die Ausstellungsgegenstände ihres Ge⸗ bietes durch die preußischen Empfangstelleu nach London befördert zu sehen wünschen, sind außer den bisher angeordneten Empfangs⸗ stellen zu Berlin, Danzig und Köln deren auch zu Magdeburg und Düsseldorf errichtet. 8 1
2) Die Empfangstelle zu Berlin wird mit den Anmeldungs⸗ Verzeichnissen aus den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Posen und Pommern; die Empfangsstelle zu Magdebu rg mit denen aus der Provinz Sachsen und aus denjenigen thüringischen und an haltinischen Vereinsstaaten, welche ihre Aussteller an dieselbe ver weisen werden; die Empfangsstelle zu Danzig mit den Anmel⸗ dungs⸗Verzeichnissen aus der Provinz Preußen; die Empfang⸗ stelle zu Köln mit den Anmeldungs⸗Verzeichnissen aus den Re⸗ gierungs⸗Bezirken Köln, Aachen, Trier und Koblenz, und die Empfangstelle zu Düsseldorf mit den Anmeldungs Verzeichnissen aus den Bezirken Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Minden ver⸗ sehen, und werden die Herren Aussteller ersucht, ihre Ausstellungs⸗ Gegenstände rechtzeitig an die betreffende Empfangstelle zu be⸗ fördern.
3) Die Empfangstellen werden in dem Zeitraume vom 1. De⸗ zember 1850 bis spätestens am 1. Februar 1851 die an⸗ gemeldeten und zur Einsendung genehmigten Ausstellungsgegen⸗ stände in Empfang zu nehmen bereit sein, zu einer weiteren Aus⸗ dehnung der Einsendungsfrist ist keine Aussicht. Wegen der Art der Einsendungen und der Form der beizufügenden Declarationen, der eine besondere Eröffnung an die Herren Aussteller ergehen.
4) Die Königlich großbritanischen Ausstellungs⸗Kommissarien haben sich in einem unter dem 30. September an uns gerichteten Antwortschreiben bereit erklärt, für die Auslegung und Aufstel⸗ lung aller zur Ausstellung zulässigen Gegenstände Vorkehrung zu treffen, so weit es die Anschaffung gewöhnlicher Tische betrifft, auf welche die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände zu legen sind. Auch wird es zur Befriedigung der diesseitigen Aussteller gereichen, daß der Königlich preußische Generalkonsul Hebeler zu London und beziehungsweise die Konsuln derjenigen anderen Zollvereinsstaaten, welche eine konsularische Vertretung in London haben, die Interes⸗ sen der vereinsländischen Aussteller bei Eröffnung der Ausstellung in London und während derselben vertreten werden. Was sodann die Besichtigung der Ausstellung durch Sachverständige im Interesse der vereinsländischen Industrie, die amtliche Beurtheilung der Lei⸗ stungen der Aussteller und die Berichterstattung über dieselbe be⸗ trifft, so ist vorbehalten, zu diesem Zweck noch besondere Kommissa⸗ rien während der Ausstellung nach London abzusenden. Es ist um so weniger zu besorgen, daß die diesseitigen Aussteller bei dieser Angelegenheit benachtheiligt werden sollten, da die Königlich groß⸗ britanischen Ausstellungs⸗Kommissarien bereits im Art. 108 ihrer von uns unterm 8. Mai d. J. veröffentlichten Beschlüsse angekün⸗ digt haben, daß die Preisgerichte, welche die Zuerkennung der Prämien zu leiten haben werden, theils aus Engländern, theils aus Fremden zusammengesetzt sein werden.
.5) Die Beschlüsse der londoner Ausstellungskommissarien be⸗
stimmten schon in ihrer früheren Fassung: „Jeder Fabrikant, welcher Gegenstände ausstellt, die geeigneter Weise nach der bereits bekannt gemachten Classification zusam⸗ mengestellt werden können, wird die Befugniß haben, diese Ge⸗ genstände nach seinem Belieben aufzustellen und seine Einrichtun⸗ gen werden nicht gestört werden, falls solche mit dem Interesse anderer Aussteller und des Publikums verträglich sind.“
Dieser Bestimmung ungeachtet hatte sich in einigen Gebiets⸗ theilen des deutschen Zollvereins das Gerücht verbreitet, daß die Beifügung der Namen oder Firmen an den ausgestellten Gegen⸗ ständen untersagt werden sollte. Die Königlich großbritanischen Aus⸗ stellungs⸗Kommissarien haben uns auf eine dieserhalb gemachte An⸗ frage unterm 30. September d. J. wegen jenes ganz unbegründe⸗ ten Gerüchts mit dem Bemerken beruhigk, es sei nie untersagt wor⸗ den, Namen von Firmen oder von Ausstellern den ausgestellten Gü⸗ tern hinzufügen, das Gegentheil sei der Wahrheit näher; Folgen⸗ des sei die Bestimmung über diesen Gegenstand in ihrer jüngsten Abfassung:
„Die Kommissarien wünschen, daß Fabrikanten ihre Güter aus⸗ stellen und ihre Namen als Fabrikanten ihren eigenen Er⸗ zeugnissen hinzufügen; und ferner, daß die Namen aller, der Be⸗ lohnung werthen Erzeuger von ausgestellten Artikeln, in allen Fällen diesen auf solche Weise hinzugefügt werden, welche ihren bezüglichen Ansprüchen Gerechtigkeit widerfahren läßt.“
Wir ersuchen ergebenst, hiernach zur Zeit der Absendung bei der Bezeichnung der auszustellenden Gegenstände verfahren zu wollen.
6) Wegen der Mittheilung der Verkaufspreise der ausgestell⸗ ten Gegenstände sind wir nochmals mit den Königlich großbritani⸗ schen Ausstellungs⸗Kommissarien in Briefwechsel getreten und be⸗ halten uns die Benachrichtigung über das Ergebniß vor.
7) Der Herausgeber des Kunst⸗Journals in London, Herr Hall, ist damit beschäftigt, eine vollständige Berichterstattung für die große Ausstellung vorzubereiten, indem er Anstalten getroffen hat, die aus⸗ gezeichneteren und verdienstlicheren Kunst⸗ und Industrie⸗Gegen⸗ siände nicht blos zu beschreiben, sondern auch, so weit dies nach den allaemeinen Ausstellungsbedingungen zulässig ist, oder von den betreffenden Ausstellern gestattet wird, durch Holzschnitt zu illustriren. Er wird zu diesem Zweck dem Kunst⸗Journal Supplement⸗ oder Doppelnummern beifügen, von denen jede 52 Quartseiten und 250 bis 300 Holzschnitte liefern und deren vier einen vollständigen illustrirten Ausstellungs⸗Bericht enthalten werden, Der Herausgeber hat uns von diesem Unternehmen mit dem Ersuchen der Mittheilung an die vereinsländischen Aussteller und mit dem Beifügen in Kenntniß gesetzt, daß der Hofrath Dr. Fr. Förster in Berlin von ihm beauftragt ist, von den Künstlern und Fabrikanten Zeichnungen und Preisangabe der Gegenstände, welche sie nach London zur Ausstellung senden, so wie kurze Notizen über die betreffenden Etablissements, zur Veröffentlichung in dem ge⸗ nannten Kunst⸗Journal in Empfang zu nehmen; nur müßten die⸗ selben vor Ablauf des Monats November sich in den Händen des genannten Beauftragten (Berlin Cantianstraße Nr. 5 franko) befinden.
Eine Anzahl von Probeblättern und Abdrücken der Ankündi⸗ gung sind in unserem Lokal in dem Gewerbehause einzusehen, be⸗ ziehungsweise zu entnehmen.
Berlin, am 14. Oktober 1850.
Kommission für die londoner Industrie⸗Ausstellung. von Viebahn. Druckenmüller. H. Thomas.
1.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 17. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 113 ⁄½2 Br. Louisd'or 111 ½ Br. Poln. Papiergeld 96 bez. u. Gld. Oesterr. Banknot. 86 12 — bez. Freiw. Staats⸗ Anleihe 5proz. 106 ½ Gld. Staats⸗Schuldscheine 85 ½¼ Gld. See⸗ handlungs⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 122 Gld. Pos. Pfandbriefe 4proz. 101 Br., do. 3 ½proz. 90 ⅛ Gld. Schles. Pfandbriefe 3 ½ proz. 95 ½⅛ Gld., do. neue 4proz. 100 ¹ Gld., do. Litt. B. 4proz. 100 ½ u. bez., do. ½ 9Pöroz. 92 ½ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½ Gld., do. neue 4 proz. 95 ¼ Gld., do. Partialloose a 500 Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ½ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 ⅔ Gld. 8
EEEE3“ . Wechsel⸗Conrse. Amsterdam 165 ½ Br. Augsburg 119 i Br., 119 Gld.
118 ½ Gld.
Frankfurt 118 ⅔ Br., Hamburg 174 ½ Gld.
London 11. 47 Br., 11.46 Gld Paris 140 ¼ Br. —
K. Gold 123 ½.
Silber 118. Stille Fonds⸗Börse; desto mehr Umsatz in fremden Devi welche zur Notiz offerirt blieben. 1 evisen
Leipzig, 17. Okt. Leipzig⸗Dresdener E. A. 136 ½ Leipz. B. A. 160 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Gld. Sächsisch⸗Bayer. 86 ½ Br. Schlef. 94 ¼ Gld. Riesa 22 ½ Br. Löbau⸗Zittau 25 ½ Br. Magveburg⸗Leipzig 219 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. 95 ¾ Br. Krakauer 69 Br. Friedr Wilh. Nordbahn 38 ½ Gld. Altona⸗Kiel 89 Br. D
151 Br., do. B. 119 Br. Preuß. B. A. 97 Gld.
Frankfurt a. M., 16. Okt. Die Umsätze an heutige Börse waren von einigem Belang. Oesterr. Fonds, Bad., Darmst. und poln. 300 Fl.⸗Loose, Frankf., Württemb., Darmst. und Belg. Obligationen, so wie F. W. Nordbahn und Berbacher Actien, waren begehrt, und dafür höhere Preise als gestern zu machen. Z proz. Spanier, gingen auf die niedrige Notirung von Madrid und Pa ris um * zurück, hielten sich jedoch gesucht. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Veränderung.
Oestr. 5proz. Met. 79 ¼ Br., 79 Gld. Bank⸗Actien 1170 Br., 1167 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 52 ½ Br., 52 ¼ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1850: 31 ¼ Br., 31 ½ Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 31 ¾ Br., 31 ¼ Gld. Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 32 ¾ Br., 32 ½ Gld. Darmst. Partial⸗Loose 2 50 Fl. 77 Br., 76 ¾ Gld., do. 2 25 Fl. 28 Br., 27 ⅔¼ Gld. Spanien 3 proz. inländ. 33 ½ Br., 33 ½3, Gld. Poln. Aproz. Obligationen a 300 Fl.⸗Loose 138 ½ Gld., do. a 500 Fl. 81 ½ Br., 81 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 41 ½ Br., 41 ¼ Gld Bexbach 79 ½ Br., 78 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ½¼ Br., 96 ¾ Gld.
Hamburg, 16. Okt. 35proz. p. C. 89 ½ Br., 89 ¼ Gld. St. Präm.⸗Obligationen 89 ¾ Br. E. R. 106 Br. Stiegl. 88 Br. Dan. 74 ¼ Br., 74 Gld. Ardoins 10 ½ Br., 10 x¼ Gld. Zproz. 32 Br. und Gld. Amer. 6proz. V. St. 105 Br. Ham⸗ burg⸗Berl. 90 ¼ Br., 90 Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeburg⸗ Wittenberge 54 ½ Br., 54 Gld. Altona⸗Kiel 87 Br. Köln⸗Min⸗ den 96 ¼ Br., 96 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Br. Mecklenburg 31 Br.
In Eisenbahn⸗Actien mehr Leben.
Paris, 15,. Okt. Zproz. 56.95. Nord⸗ bahn 460. Nach der Vorse. 5 proz, 941. 77 ½. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ½. Hamb. 186. Berlin 367 ½. London 25. 12 ½. Frankf. 210 ½. Wien 208 ½. Petersb. 397 ½. Gold al Marco 4. 50 a 5. Dukaten 11.80 a 11.90. Die Rente blieb wenig verändert.
5proz. 91.80
Actien: Oberschles. Litt. A. 108 ⅞ a ¹½ bez., do. Litt. B. 105 ¼ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freib. 74 Br. Niederschlesisch⸗ Märkische 81 4, bez., do. Prior. 104 Br., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Küln⸗Minden) 96 3, Gld. Neisse⸗Brieg 32 ½ Br. Krakau⸗ Oberschlesische 69 ¼ u. 3 bez. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ¼
u. *⁄ bez. Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 141 ½¼ Gld. “ Hamburg a vista 150 3 Br. TTöTöTIITTI“ London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 23 Br. Berlin a vista 100 ½ Br. 11 do. do. 2 M. 99 ¼ Gld.
Wien, 16. Okt. Met. 5proz. 94 ½ — 95. 4proz. 73 ¾ — 4¼. „proz. 83 — 82 ⅛. 2 ½ proz. 49 ½ — 50. Anl. 34: 186 — 185 ½. 39: — ½. Nordbahn 109 ½ — ¼. Gloggnitz 116 ¾ — 116. Malil. — 75. Pesth 88 ¾ — 1. B. A. 1162 — 1100.
5
3proz. Cons. p. C. 97 ½, †, , a. Z 1 3 5 2 111“ „8, 8 3 ½ proz. 98 ⅛, . Int. 58, 57 ½. 4proz. 89, 88 ½. Ard. G 18 ½, 5. vW“ Russ. 101, 109. 4 ½proz. 97 98 Bras. 91, 89. Mex. 31 ¾, 3. Peru 80, 79 ½.
9% höher als
Engl. Fonds blieben steigend und schlossen ¼ gestern. Fremde bei geringem Geschäft ohne Veränderung. Cons. fest. — Fremde Fonds fest bei größerem
London, 15. Okt. 97 ½,
2 Uhr. Umsatz.
Amsterdam, 15. Okt. Holl. Fonds bei ziemlich belebtem Geschäft in Int. etwas mehr angeboten. — Von fremden Effekten waren Oesterr. und Span. ebenfalls niedriger zu haben; in keiner Gattung derselben zeigte der Handel besonderes Leben.
Holl. Int. 56 ⁄1, %. Span. Ard. 11 ½. Gr. Piecen 11 ½%, 6. Coupons 8 ⁄. Russ. alte 104 ⅞. Oest. Met. 5proz. 75 ½, 2 ⁄proz. 40 ⁄2. Mex. 29 ¾. 8
Markt⸗ Berichte.
Marktpreise vom Getraide Berlin, den 17. Oktober. G Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. auch 2 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr., auch 27 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 2 Rthlr. Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. und 2 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; Hafer 1 Rthlr., auch 25 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. (schl. Sorte.) Mittwoch, den 16. Oktober. Das Schock Stroh 8 Rthlr. 10 Sgr., auch 7 Rthlr. 20 Sgr. Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 17 Sgr. IE“
Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf. metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf. yf 1 G Branntwein⸗Preise.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am o
14. 10 * v. 16 Rthlr. e Igäö . „S800 % „
15. CCE1“ Tralles * “ 3
16. 17 u. 16 ⅔ Berlin, den 17. Oktober 1850. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Berliner Getraidebericht vom 18. Oktober.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt Weizen nach Qualität 52 — 57 Rthlr. Roggen loco 35—37 Rthlr.
9 2. 2 8 1e.,Sene. 34 ½ Rthlr. bez., Br. u. G. Nov. /Dez. 34 ¾ Rthlr. bez. u. Br., 34 ½ G. » pr. Frühjahr 1851 38 ²¾ Rthlr. Br., 38 ½ bez. u. G. Gerste, große loco 26—28 Rthlr. „ kleine 23—25 Rthlr