1850 / 290 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ildes selbst. Nach Ersteigung von 58 Stufen befinden wir uns endlich Se v wo zwei eherne Kissen, die für acht Personen Platz bie⸗ ten, den vom Steigen erschöpften Besucher zur Ruhe einladen. Die Oeffnungen am Haupte der Bavaria, in den Locken angebracht, bieten eine ausgedehnte rei⸗ zende Aussicht, in der Mitte und zur Rechten glänzen uns die schneebedeck⸗ fen Häupter der Hochalpen entgegen, zur Linken übersieht 18 ausgedehnte Hauptstadt mit ihren Kuppeln und Thürmen. Am höchsten unkte im Innern des Hauptes befindet sich folgende Inschrift: „Dieser Koloß, von Ludwig I., König von Bavern, errichtet, ist erfunden und mo⸗ ellirt von Ludwig von Schwanthaler und wurde in den Jahren 1844 bis 850 in Erz gegossen von Ferdinand Miller.“ Die Höhe der ganzen S. stalt beträgt von der Sohle bis zur Spitze des aufgehobenen Kranzes 63 Fuß. Zur Veranschaulichung der Verhältnisse der Festahr sei 8 der Zeigefinger der Bavaria den Umfang einer mittleren Mädchentaille hat, daß man ihre große Zehe kaum mit zwei Händen bedecken kann. Bei der eierlichen Hebung des Hauptes aus der Gußgrube, welcher König Ludwig nwohnte, befand sich in demselben ein Chor von Sängern. Als diese, 28 an der Zahl, aus dem Innern des Kopfes herausstiegen, ergriff die An⸗ wesenden freudiges Staunen und König Ludwig meinte: „Gesehen, gesehen und doch unglaublich!“ Das Gesammt⸗Metallgewicht beträgt 1560 Cent⸗ ner. Das Metall dazu ist größtentheils von türkischen Kanonen genom⸗ men, die nach der Schlacht von Navarin vom Meeresboden heraufgeholt wurden. Auch Norwegen lieferte einen Theil des verwendeten Erzes in alten Kanonen. . 1 Eine dieser Tage erschienene Schrift theilt einige Auszüge aus dem agebuche des Eisengießerei⸗Direktors Miller mit, aus denen der Laie mit den Hindernissen und Gefahren einigermaßen bekannt wird, welche bei em Riesengusse, dem in der Geschichte der Erzgießkunst unbestreitbar das erste Blatt gebührt, zu überwinden waren. Der Körper wurde in fünf auptstücken gegossen. Der Guß des ersten Stückes, des Kopfes, fand am 11. September 1844 statt. Meister Miller schrieb nach jenem Tage in sein

Tagebuch nieder: 3 „Es war am 11. September des Jahres 1844, als zwei dicke Rauch⸗

säulen aus den Kammern der Erzgießerei gerade gegen Himmel ausstiegen La, es

man die weit

röhren zu sehen. Feu 1— glotzten mich an aus denselben und doch so freundlich, so fröhlich! Welch

Welch' ein Anblick, welche Freude Feurige Augen ein Jubel, als ich ausrief: Glück auf! der Guß ist gelungen! Viel Schmerz, viel Freude habe ich schon erlebt, nie aber einen solchen Wechsel von Schrecken und Freude empfunden. Wie brannte ich vor Neugierde, zu erforschen, wie es zugegangen. Der Druck des Erzes hatte die zwei Fn dicke Mauer um die Form durchbrochen, vierzig Centner Erz strömten aus der Oeffnung, endlich erstarrt die flüssige Masse, und erstarrt in einem Mo⸗ mente, wo nicht mehr fünfzig Pfund hätten aus dem Niß entweichen dür⸗ fen, sonst wäre der Guß mißlungen. Gewöhnlich nennt man so 8. was einen glücklichen Zufall, doch mein Gefühl drängte mich, mein Hämer zu entblößen und die tiefempfundenen Worte auszusprechen: „Gott, Di danke ich Alles!“

So weit der wackere Meister, der mit Geschick it ggt gts cen geet. fuhr, das große Werk zu fördern, was ihm auch so e 55 2 daß bei der jahrelangen mühe⸗ und gefahrvollen Arbeit uch 1 aröc⸗ der ihm untergeordneten Arbeiter verunglückte. Bei dem F. 888 8 g Stückes, des Bruststückes, zu welchem 6 türkische Dreißigpfünder⸗S 13 kleinere Kanonen und 110 Centner Erz erforderlich waren, entzündete sich im kritischen Augenblicke, als eben das glühende Erzmeer flüssig wurde,

1 ; EEE151 Gießerei und der Feuerruf er⸗ durch die furchtbare Hitze der Dachstuhl der C 3 1 8 lönte. 111“ Löschapparate stets in Bereitschaft zu halten, und die ruhige Energie, mit welcher Miller J1u““ den Guß wie die Lösch⸗ ten leitete, steuerte dem nahen Unglück. W“ Koloß und seine Entstehung. Deutschland darf stolz auf dieses Erzeugniß deutscher Kuͤnst sein, welches den Vergleich mit den größten Erzkolossen des Alterthums aushält. (H. N.)

Die am 16ten d. M. im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater von dem Besitzer desselben, Herrn Deichmann, zum Besten der Kasse des Frauen⸗Vereins zur Unterstützung verschämter Armen in Ber⸗ lin wohlwollend veranstaltete Vorstellung hat der Vereins⸗Kasse 18 reine Einnahme gewaͤhrt voon. 233 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf.

nd verkündeten, daß heute ein großer Guß stattfinden werde. 2 sollte heute nicht allein das erste Stück der Bavaria, der Kopf derselben, es sollte auch mein erster Guß geschehen. Das Erz war flüssig im Ofen wie Wasser, viele Zuschauer, selbst fürstliche Damen waren zugegen. Mit welch kaltem Blute stieß ich sonst den Zapfen aus; heute war mir so

ange, so ängstlich, doch es mußte vor sich gehen. Das Erz see gira⸗

er in die Form mit Macht mit pochendem Herzen erwarte 6 5. rohe Zeichen an den Luftröhren; aber es will nicht erscheinen.

in Unglück im Anzuge“, durchschauert es mich, rasch bitte ich L Zuschauer, die Gießerei zu verlassen, da höre ich es plötzlich heebis prasseln in der Tiefe. Gott! die Form war v“ niichts strömte das Erz aus der Form, der Schreck lähmte mir alle

ehr konnte ich thun, um zu retten, als nur einen Blick nach Dden

nit den Worten: „„Herr Gott, hilf Du!““ Das wan Alles, was ich nochte, und still stand ich, mein Unglück zu schauen.

Da erkaltete der Feuerstrom es dringt kein Erz mehr in die Form, ich sfls fach Metall auf der Höhe des Kanals, ein Hoffnungsstrah 8 Innerstes, ich steige schnell über den glühenden Kanal, un

An milden Gaben sind bei diesem Anlaß von Ihren Majestäten dem König, der Königin, so wie von Ihren Kö⸗ niglichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Karl 15 Stück Frie⸗ drichsd'or und von anderen edlen Wohlthätern 5 Rthlr. eingegangen,

in Courant zusammen . .. 11““

323 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. Allen, welche zur Erreichung dieses günstigen Resultats mild⸗ thätig beigetragen haben, sprechen wir nochmals den wärmsten Dank

hiermit aus. 1 Berlin, den 18. Oktober 1850.

v cen 1

Der Central⸗Vorstand des Frauen⸗Vereins zur Unterstützung verschämter Armen in Berlin.

Könhigliche Schauspiele. Montag, 21. Okt. Im Schauspielhause. 168ste Abonnements⸗ Im Walde, ländliches Charakter⸗Gemälde in 4 Ak⸗ ten, mit freier Benutzung einer Erzählung der George Sand, von Charl. Birch⸗Pfeiffer.

Dienstag, 22. Okt. Im Opernhause. 116te Abonnements⸗ Vorstellung. Auf Höchstes Begehren: Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth., nach dem Gedicht des Lord Byron: „Ihe Corsair“, von P. Taglioni. Musik von Gährich. Vorher: Die Kirmes, Operette in 1 Akt, von Devrient. Musik von W. Tau⸗ bert. Anfang 6 Uhr. 1

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Prosceniun 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

In Potsdam: Im Walde, . 4 Akten, mit freier Benutzung einer Erzä

Ch. Birch⸗Pfeiffer. Billets 9 . Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: 8

Erster Balkon und erster Rang Logen 25 Sgr., Parguet ine Parquet-Logen 20 Sgr., zweiter Rang Logen 10 Sgr., 9 10 Sgr., Amphitheater 5 Sgr.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 21. Okt. Vorstellung des Prose haan 2 und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 4 Liebe neuen Darstellungen). Hierauf, zum erstenmale: Liebe aus Caprice. Lustspiel in 1 Akt, von 88 sckalisch

Dienstag, 22. Okt. Zum vorletztenmale: Muftta 5 4 8 torische und mimisch⸗plastische Akademie 13 ellun

Mittwoch, 23. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum

g in dieser Saison: I Capuletti ed i Montecchi. erstenmale wiederholt in dieser Saison: Oper in 4 Akten. Musik von Bellini. Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

ländliches Charakter-Gemälde in hlung der George Sand,

————-'———

1850. Morgens Luftdruck 335,02"⁄Par. 333,11 Poar. 333,01Par. Auellwärme Le1. 8 Luftwärme + 1 R. + 9,25 B. + 7,0 H. Flasswärms 7,1 I. Thaupunkt .. .. + 7,00 n 8 71 6,8 R

99 pCet. 93 poet. V 99 pCt. Ausdünstung 8 8 Regen. Regen. Regen. Ntederschlag 0,892 S G W. Wärmewechsel +† 9,8

W. 6,0 v1114A4““

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

Dunstsättigung .

Wetter

Wolkenzug. ... Tagesmittel:

333,71“ Par. + 7,9 9

Berlin, 14. Okt. Im Laufe dieser Woche hat unsere Börse eine ungemeine Thätigkeit entwickelt, und 1ö1“ sich L der größeren Beruhigung unserer Spekulanten für 8 fekten anhaltende Kauflust. Am meisten sind Actien⸗ Ga 8* gen gestiegen, deren Rentabilität mit jedem Monat und für deren weitere Entwickelung die E en vorhanden sind. Insbesondere kamen Rheinische Actien in luf⸗ nahme, indem nicht allein die bedeutenden Mehreinnahmen in die⸗ sem Jahre in Anschlag gebracht werden, sondern die Meinung herrschend bleibt, daß solche bei der Tarif⸗Erhöhung, die 18 tigen Jahre auf volle 12 Monate ihre 11“ ausi 8 8 Ertragsfähigkeit im hohen Grade steigern muß. Eben so anhal⸗

tend günstig bleibt die Meinung für Oberschl. G“ Litt. A., welche nach Berechnung der neunmonatlichen Einnahmen eine Dividende von eirca 7 % abwerfen können. Die Actien Litt. B. bleiben wegen der jährlichen al pari Verloosung zurück, sind indeß ebenfalls gestiegen. Für Berlin⸗ A nhalter, Berlin⸗Stettiner, Düsseldorf⸗Elberfelder und Kosel⸗ Oderberger zeigte sich ebenfalls viel Begehr, und mit der allge meinen guͤnstigen Stimmung nahmen alle übrigen industriellen Papiere und Fonds zum Theil einen sehr beträchtlichen Aufschwung.

2 99 Berliner Börse. Am ansehnlichsten war die Steigerung in Berliner K assenver⸗ ein⸗Bank⸗Actien, welche sowohl für Rechnung unserer Privaten wie für auswärtige, besonders für sächsische Rechnung, gekauft wurden. Auch preußische Bank ⸗A. ntheile besserten sich im Course und waren besonders auf spätere Termine sehr begehrt. Von preußischen Fonds, deren Course sich im Allgemeinen ebenfalls gebessert haben, spielten preu ßische Seehandlungs⸗ Prämienscheine nach beendeter Ziehung eine Hauptrolle, indem solche von 115 a 123 Rthlr. pr. Stück bezahlt wurden. Mit dem Steigen der 4 ½proz. neue n Anleihe haben sich auch alle 42— und 5proz. Prioritäts⸗Obligationen gehoben und die Ver⸗ käufer blieben sehr zurückhaltend. Die Course unserer Haupt⸗Effekten stellten sich im Laufe dieser Woche gegen den Schluß der vorwöchentlichen Börse wie folgt: Berlin⸗Anhalter von 95 a 96 ½ P. 8 Berlin⸗Hamburger von 89 ¾ a 91 u. 90 ½ KP. Potsdam⸗Magdeb. von 63 ½ a 64 ½ ℳ. Berlin⸗Stettiner von 105 ¾ a 106 ¾ %o. Köln⸗Minden von 96 ¼ a 97 ½ Krakau⸗Oberschl. von 68 a 69 ½ ͤ. Düssselvorf⸗ Elberfelder von 89 ½ a 91 ½ und 91 NP. 8

Magdeburg⸗Halberstädter von 133½ 8 135 ½˖ . Magdeburg⸗Wittenb. von 53½,a 55 5. Kosel⸗Oderberger von 83 a 84 Niederschlesisch⸗-Märkische von 814 1 82 und 81 ¼ ℳ. Posen⸗Stargard von 81 bis 81 ¾ . Oberschl. Litt. A. von 108 a 1112 und 140 i a ½ ͤ. do. Litt. B. von 105 a 106 ½ . Steele⸗Vohwinkel von 36 ¾ a 37½ Bergisch⸗Märkische von 36 % a 38 . Rheinische von 48 ½ a 52 %. Halle⸗Thüringer 62 a 64 %. Friedrich Wilh. Nordb. von 38 a 38 a 5 %. reuß. Bank⸗Antheile von 96 ⅜˖ a 98 %. 8 Berliner Kassenverein⸗Bank von 108 a 113 0. Auch für fremde Fonds zeigten sich im A11 Käufer als Abgeber, in 1“” 4 gen. Stieglitz von. 92½ 8 N., Pöin. Schatz von 78 ½⅞ a 109 %, 4 ½⁄proz. Russen von 96 ult, Kurhessische Loose 79 ½ %, Poln. Litt. A. von 93 4 % bezahlt, Kurhessif

0, von 31 ½ a 32 ½ Rthlr. bez.

Gold al Marco 4.50 —5.

Answärtige Börsen.

Breslau, 19. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 113 ⁄2 Br. Louisd'or 1112% Br. Poln. Papiergeld 96 bez. u. Gld. Oesterr. Banknot. 85 42 bez. u. Br. ö Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ½ Gld. Staats⸗Schuldscheine 886 l. Seehandlungs⸗Prämienscheine 50 Rthlr. 122 Gld. Pos. 2 fam . briefe 4proz. 101 Br., do. 2½proz. 90 ⁷12 bez. Schles. . G 3 ½ proz. 95 bez. u. Gld., do. neue 4proz. 101 Gld., do. 1“tt. B. 4proz. 100 ¾ Gld., do. proz. 92 ½ Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½ Gld., do. neue Aproz. 98 Gld., do. Partialloose a 500 Fl. 81 ¼ Gld., do. Bank⸗Certif. a 2 Fl. 18z Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 ½ Gld.

1 Actien: Litt. B. 106 Gld.

1 irt - 7 3 44 4 Br Oberschles. Litt, A. 110 - 111 ¼ bez. u. Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freib. 74 ¾ Br. . derschlesisch⸗Märkische 82 Gld., do. Prior. 103 ¾ Gld., do. Ser. II 103 Gide Ostrhein. (Küln⸗Minden) 97 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 33 Gld. Krakau⸗Oberschlesische 70 70 % bez. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 38 ¾ bez. u. Br.

Wechsel⸗Conrste.

Imsterdam 2 M. 141 ⁄2 Gld.

Hamburg a vista 150 ½ Gld. do. 2 M. 149 ½ Gld.

London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 22 ¼

Berlin a2 vista 100 ⅛½˖ Br.

dov. do. 2 M. 99 ¼ Gld.

Paris 2 M. 80 Gld.

Wien, 18. Okt. Met. 5proz. 94 ½ . 45proz. 82 ¾, ½, . 2 ½ proz. 49 ½ 50. 39 17 Nordbahn 108 109. 9 1 il. Pesth 88 88 ½. B. A. 1158 1153. Wechsel⸗Course. Amsterdam 166 ½ Br., 166 Gld. Augsburg 119 ¾ Br., 119 ½ Gld. Frankfurt 119 ½ Br., 119 ¼ Gld. 8 Hamburg 176 Br., 175 ⁄¾ Gld. 18 London 11.51 Br. und Gld. Paris 141 ½ Gld. 8 K. Gold 125 ½. 8 Silber 119. 8 8 matter. 7

4proz. 74

8 Fonds Fremde Devisen beliebter.

Frankfurt a. vr. 1s Hü. Von Fomds waren an heu⸗ kurhessischen, polnischen und darmstädti⸗ 8

so wie alle sündeuischen Höligationen und Friedrich⸗ i2 5 hter, und man bezahlte dafür bessere Preise als gestern. Oesterreichische Actien und 3proz. Spanier blie⸗

tiger Börse die badischen, schen Loose, Wilhelms⸗Nordbahn, gesuchter,

Anl. 34: 185 ½ 186. Gloggnitz 117 116 ¼.

ben etwas flauer. Alle übrigen Fonds und Actien Eö1 Veränderung. Der Umsatz war von einigem Belang. Nach der Börse ohne Bewegung. 8

Oestr. 5proz. Met. 79 ½ Br., 78 6 Gld.

Bank⸗Aectien 1163 Br., 1159 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840:

Dukaten 11. 80 a 11.90.

Durch bedeutende Einkäufe stieg die Rente Ee“ London, 17. Okt. Zproz. Cons. p. C. 97 58, 2, 8, 5, a. Z. 3 8 1 - ö 22* 97⅞, , v, 17. 3 ½2 proz. 99 ½. Ard. 18 ⅛, 8. 0z. 39, 38 ½. Pass. 3 ½, z. Int. 58, 57 ½. 4proz. 89, 88 ½. Russ. 5proz. 111,

52 Bp., 652 5 Gld., do. a2 35 Fl. vom Jahre 1850: 81 31 ¾ Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 ¼ Br. Gld. Sardin. Part.⸗Loose 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33. Br. 32 ¾ Gld. Darmst. Partial⸗Loose 2 50 Fl. 78 ½ Br., 78 Gld., do. a 25 Fl. 28 Br., 27 ¾ Gld. Spanien Zproz. inländ. 34 ½ Br./ 34 Gld. Poln. 4proz. Obligationen a 300 Fl. 139 Gld., Sh 500 Fl. 81 ¾ Br., 81 ¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 41 ½⅔ Br., v Gld. Bexbach 79 Br., 78 Gld. Köln⸗Minden 97 Br., 97 Gld. Hamburg, 18. Okt. 35proz. p. C. 89 Br. und Gld. St. Präm.⸗Obligationen 90 Br. E. R. 100 Br. B 88 Br. Dän. 74 ¼ Br., 74 Gld. Ardoins 102 Br., 10 %⅛ 88 3proz. 32 Br. und Gld. Amer. 6proz. V. St. 106 ¾ Br 106 Gld. Hamburg⸗Verl. 90 Br., 89 Gld. Bergedorf 92 29 Magdeburg⸗Wittenberge 54 ½ Br., 54 Gld. Altona⸗Kiel 87 8 Köln⸗Minden 97¼ Br. Friedrich⸗MWilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Br. Mecklenburg 31 ½ Br. Wechsel⸗Course. Paris 189 ½. St. Petersburg 33 ¼1½. London 13.. Amsterdam 35 . 70 Frankfurt 88 ½. Wien 180. Breslau 152 ½. Gold al Marco 431. Louisd'or 11. v. Dukat. 101 ½. Preuß. Thaler 50 33. Fonds fest. In Eisenbahn⸗Actien bei etwas niedrigeren sen einiger Umsatz. Paris, 17. Okt. bahn 465. 1 Nach der Börse. ö5proz. 92. 90. Wechsel⸗Course. ee“ Hamb. 186. Berlin 367 ½. London 25. 10. Frankf. 210 ¾. Wien 208 ½. Petersb. 397 ½.

2

3proz. 57. 60.

v“

Prei⸗

5proz. 92.85. Nord⸗

109. 4 2 proz, 97 ⅛, 967.. Bras. 91, 89. Mex. 81 ¼, . Peru Der Engl. Fonds⸗Markt sehr fest; die Preise nicht so gut, als gestern. Fremde Fonds im Allgemeinen fest und Peru steigend. 2 Uhr. Engl. Fonds flau und ohne Bewegung. ohne Umsatz. Amsterdam, 17. Okt. Holl. Fonds waren heute ut preishaltend. Der Handel darin zeigte wenig Leben. Span. fas unverändert. Oesterr. und Russ. höter gefragt. Peru merklich besser. 8 1 8 Holl. Int. 562 %. 3 proz. neue 67 ½. Span. 8 Gr. Piecen 11 %. Coupons 8 %, ¼%, . b Russ⸗ alte 105. Met. 5 proz. 75 ⅛⅜, 76. 2 ½proz. 40 %, . Bras. 90 ½. 29 ¼, 116. Peru 80 ʃ.

Fremde

Ar 1 1 Oest. Mer.

Wechsel⸗Course Paris 56 % Gld. Wien 29 ½ Gld. Frankfurt 99 Gld. 1 London 2 M. 11.82 ½ Br. k. S. 11.87 Br. Hamburg 35 Gld. Petersburg 186 ½ Gld. Telegraphische Notizen. Hamburg, 19. Okt. 2 Uhr. Börse fest. lin 90 ½¼. Köln⸗ Mind. 97. bahn 37 ½. Getraide leblos. Paris, 18. Okt. 5 Uhr. Zproz. 57. 80. Amsterdam, 18. Okt. 4 ½ Uhr. Int. Met. 2 ½proz. 40 ½. 5proz. 76 ¼. Neue 5proz. 80 8 Hope 87 ½. Stiegl. 87 9. Neue Russ. 95. Roggen 3 Fl. höher. Ceretts 1g. Hlt r. Frühjahr 37 Gld. Rüböl pr. Herbst 12 ½ Br. Spiritus 22 bez., pr. Frühjahr 202 Br.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofb

5proz. 92. 95.

Hamburg⸗Ber⸗ Magdeb.⸗Wittenb. 54 ⅛. Nord⸗

Span. 33 % Russ. 4proz⸗

1 2 ½ Uhr. Roggen pr. Herbst 34 Br

uchdruckerei. Beilage

Montag d. 21. Okt.

Deutschland. Frankfurt. Frankfurt a. M. Protokoll der vierten Sitzung der Bun⸗

des⸗Versammlung. (Schluß.) Markt⸗Berichte.

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Frankfurt ag. M., 15. Okt. Protokoll der (Schluß des im

Ftrankfurt. - vierten Sitzung der Bundes⸗Versammlung.

Hauptblatte abgebrochenen Artikels.)

Die inmittelst ausgebrochenen Feindseligkeiten wurden indessen in steigender Lebhaftigkeit fortgesetzt. General von Wrangel rückte in Schleswig und Jütland vor, und in den Protokollen der Bundes⸗ Versammlung finden sich zahlreiche Berichte, die derselbe, als Ober⸗ Feldherr, über den Fortgang seiner Operationen erstattete. So kam die Zeit heran, in welcher Se. Kaiserliche Hoheit der Erzher⸗ zog Johann als Reichsverweser die Leitung der deutschen Angele⸗ genheiten übernahm. Mit Zustimmung der vereinigten schleswig⸗ holsteinischen Stände⸗Versammlung war damals durch ein von der provisorischen Regierung erlassenes Wahlgesetz eine konstituirende Landes⸗Versammlung berufen worden. Diese trat am 15. August zusammen und brachte schon am 15. September ein Staatsgrund⸗ gesetz für die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein zu Stande, welches von der provisorischen Regierung Namens des Landesherrn sanctio⸗ nirt und veröffentlicht wurde. Namens des deutschen Reiches ward dann die provisorische Regierung als Statthalterschaft für die Her⸗ zogthümer Schleswig und Holstein eingesetzt, dabei wurden aber die Rechte des Landesherrn ausdrücklich vorbehalten. Näher auf den Verlauf des fortgesetzten Kampfes hier ein⸗ zugehen, wäre überflüssig, er ward mit abwechselndem Glücke fort⸗ geführt, ohne daß ein wirklich entscheidender Erfolg ihm ein Ziel setzte. Um dem fuüͤr beide Theile höchst nachtheiligen und lästigen Zustand ein Ende zu machen, fand sich die Königlich preußische Re⸗ gierung bewogen, gegen Ende des Monats August den Waffen⸗ stillstand zu Malmö einzugehen, welcher vom Bunde bestätigt wer⸗ den sollte. Die Aufregung, welche durch diesen Waffenstillstand, dessen Stipulationen anzuführen unnöthig sein möchte, in der da⸗ maligen Natio nal Versammlung hervorgerufen wurde, die dadurch veranlaßte Veränderung im Reichs⸗Ministerium, die Straßenkämpfe in Frankfurt, sind bekannt genug, um hier nur angedeutet zu wer⸗ den, zumal die Feindseligkeiten bald wieder ausbrachen und erst durch den Schluß der Verhandlungen in Berlin im Juli 1849 un⸗ terbrochen wurden. Diese Verhandlungen führten, unter englischer Vermittelung, zu dem Uebereinkommen vom 10. Juli 1849, welches in Präliminar⸗Friedensartikeln, einer offenen Waffenstillstands⸗ Convention und vier geheimen Artikeln bestand. Zweck dieser ver⸗ schiedenen Verträge war, Anbahnung eines definitiven Friedens und Verhinderung ferneren Blutvergießens, bis derselbe erreicht sein würde. Es wurden die deutschen Truppen aus Jütland und in Schleswig bis zu einer festgesetzten Demarvrations⸗Linie zu⸗ rückgezogen, die Zahl der zur Besetzung des abgegränzten Theils von Schleswig zu verwendenden preußischen Truppen ward festgesetzt und stipulirt, daß der nördliche, an die Demarcations⸗ Linie gränzende Theil des Landes von neutralen (schwedischen) Truppen besetzt werden solle. Für Schleswig ward eine besondere aus beiderseitigen Kommissarien zusammengesetzte Behörde un⸗ ter dem Namen der Landesverwaltung eingesetzt. Ratifizirt wur⸗ den diese Friedenspräliminarien nicht, der Waffenstillstand trat in⸗ dessen in Wirksamkeit und in dieser Lage fand die durch den Ver⸗ trag vom 30. September eingesetzte Bundes⸗Kommission diese An⸗ gelegenheit. Wie aus den weiter unten mitzutheilenden Urkun⸗ den erhellt, so fand sie sich durch ihre auf die Befugnisse des enge⸗ ren Raths der Bundes⸗Versammlung beschränkte Kompetenz, so wie durch die mit dem Bundesbeschlusse vom 17. September 1846 nicht ganz in Einklang zu bringenden Stipulationen des Ueberein⸗ kommens vom 10. Juli 1849 behindert, ihre Genehmigunglderselben aus⸗ zusprechen. Sie erkannte die Statthalterschaft auch nicht weiter als eine schleswig⸗holsteinische Behördean, da Schleswig kein deutsches Bundes⸗ land ist, und trat zu derselben nur unter dem Titel der Statthal⸗ terschaft in Kiel in Beziehungen, welche durch einen in Frankfurt anwesenden Agenten der letzteren vermittelt ward, ohne daß eine offizielle Eigenschaft desselben anerkannt worden wäre. Ueber die Entgegennahme der Vollmachten des von dem Könige von Däne⸗ mark als Herzog von Holstein⸗Lauenburg bei der Central⸗Kommis⸗ sion beglaubigten Herrn Bevollmächtigten fanden Meinungsverschie⸗ denheiten unter den beiderseitigen Herren Kommissären statt, die nicht ausgeglichen worden sind. Es ward zwar die rechtliche Zu⸗ lässigkeit desselben zugestanden, doch trat die Kommission mit ihm nur in offiziösen Verkehr, da die förmliche Anerkennung desselben mit Rücksicht auf den noch nicht bewirkten Friedensstand zwischen Deutsch⸗ land und Dänemark von der einen Seite verweigert ward. Die Bundes⸗Kommission mußte es aber als ihre Befugniß und ihre Pflicht erkennen, die Vorbereitungen zur endlichen definitiven Beilegung dieser unseligen Streitigkeiten zu treffen. Schon in den Eingangs erwähnten Bundesbeschlüssen von dem Jahre 1848 war die Königlich preußische Regierung sowohl zu den militairischen Operationen, als zu Verhandlungen und Beilegung des Streites mit Auftrag versehen. Hieran anknüpfend, ertheilte die Bundes⸗ Kommission der Königlich preußischen Regierung förmliche Vollmacht, so wie Instructionen zur Unterhandlung eines Friedens mit Däne⸗ mark im Namen des deutschen Bundes. Diese beiden Urkunden beehrt sich der Ausschuß vollständig vorzulegen. (Beil. I. u. II.) Zubemerken möchte hierbei sein, daß der von der Bundes⸗Kommission in ihrer Voll⸗ macht gemachte Vorbehalt „der von sämmtlichen deutschen Bundes⸗ staaten einzuholenden schließlichen Genehmigung“ zu Mißverständ⸗ nissen Anlaß gegeben hat. Zur Vollmachts⸗Ertheilung war die Bundes⸗Kommission gewiß kompetent, denn diese gehört zu den Vor⸗ bereitungen des Friedens, welche innerhalb der Befugnisse des en⸗ geren Rathes fallen. Die Genehmigung, Ratifizirung des Friedens selbst, mußte, nach den bekannten Vorschriften des Bundes⸗Gesetze, dem Plenum der Bundes⸗Versammlung vindizirt werden. Wäre nun der Abschluß des Friedens in die Zeit vor dem 1. Mai d. J. gefallen, so hatte die Bundes⸗Kommission, indem sie die Be⸗ fugnisse des engeren Rathes der Bundesversammlung hatte, von ihrem Standpunkt aus, kaum anders gekonnt, als ein Mittel zu suchen, den Mangel des Plenums zu ersetzen. Sie konnte sich als Einigungspunkt auch für das Plenum betrachten, da sie mit Zu⸗

l stimmung aller Bundes⸗Regierungen functionirte, und die bei ihr abgegebenen und durch sie weiter kund gemachten Erklärungen aller einzelnen Bundes⸗Staaten hätten, da sie in diesem Einigungs⸗ punkt gesammelt, als eine Gesammterklärung erschienen und sich manifestirt hätten, einen Plenarbeschluß ersetzen können. Mit dem Erlöschen der Vollmacht der Bundes⸗Kommission verschwand aber diese Füglichkeit, die immerhin nur eine Aushülfe gewesen sein und den Mangel eines vollberechtigten Centralorgans beurkundet haben würde. Die Königlich preußische Regierung nahm die ihr Na⸗ mens des Bundes übertragene Vollmacht an und erkannte es auch ihrerseits als Aufgabe, die dem Bunde zustehenden Rechte nach Maßgabe des Bundes⸗Beschlusses vom 17. September 1846 zu wahren, erklärte aber dabei, daß die Uebereinkunft vom 10. Inli 1849, auf deren Basis die Unterhandlungen zu führen sein wür⸗ den, nicht im Widerspruch mit dirsem Bundes⸗Beschlusse ständen; sie theilte die Ansicht, daß die Bestätigung eines Friedens⸗Vertrages außerhalb der Kompetenz der Bundes⸗Kommission liege. Das Königliche Ministerium erklärte sich auch bereit, dem Ersuchen, ein die Waffenruhe sicherndes Provisorium in Vorschlag zu bringen, zu genügen, behielt sich die nähere Aeußerung hier⸗ üͤber jedoch bis nach Einziehung der nothwendigen Erhebungen vor,

sagte jedoch zu, daß sie die Statthalterschaft von Bundes wegen von jedem thatsächlichen Vorgehen abmahnen und sie für Aufrechterhal⸗ tung der Waffenruhe und der öffentlichen Ordnung verantwortlich machen werde. Letzteres ist auch geschehen, mindestens ist bekannt, daß am 12. April d. J. ber bestimmte Antrag an die Statthalter⸗ schaft in Kiel erlassen worden ist, sich jeder Ausdehnung ihrer fak⸗ tischen Wirksamkeit zu enthalten und die Waffenruhe aufrecht zu er⸗ halten. Daß es aber nicht gelungen ist, diese Waffenruhe so zu sichern, wie es die Bundes⸗Kommission gewünscht hatte, ist leider durch die neueren blutigen Vorgänge dargethan. Während die Frie⸗ dens⸗Verhandlungen unter englischer Vermittelung zwischen der Kö⸗ niglich preußischen und Königlich dänischen Regierung fortgesetzt wurden, waren auch Vertrauensmänner aus Holstein nach Kopen⸗ hagen gesendet, um dort ein Uebereinkommen zu Stande zu brin⸗ gen, einen Erfolg hatte diese Sendung aber nicht.

Wendet sich der Ausschuß nun zu dem seiner Begutachtung in der ersten Sitzung der Bundesversammlung am 2. September un⸗ terstellten Friedensvertrage, vom 2. Juli (S. 22 des Protokolls), so muß er bedauern, daß überhaupt von einem Frieden zwischen dem Bunde und einem Bundesfürsten die Rede ist, denn zwischen diesen sollte ein Krieg nie stattfinden. Auch ist in der That keine förmliche Kriegserklärung, über welche sich in Artikel 50 u. folg. der Schlußakte Vorschriften finden, geschehen, und wie die be⸗ klagenswerthen jahrelangen Feindseligkeiten in grellem Wider⸗ spruche mit dem Bundes⸗Verhältnisse stehen, so wäre es demselben vielleicht entsprechender gewesen, für die Beendigung dieses widri⸗ gen Zustandes eine andere Form, als die des Friedens⸗Traktates, zu wählen. Allerdings trägt der Vertrag Spuren der Verhält⸗ nisse, die leider innerhalb des deutschen Bundes stattfinden. Wenn nicht im Art. 5 von Festsetzung der Gränzen die Rede wäre, würde kaum eine Andeutung des bestehenden Bundesverbältnisses darin enthalten sein, denn die Stipulationen des Art. 4 könnten eben so gut zu Gunsten eines nicht zum Bunde gehörigen Landes getroffen worden sein. Der von der Krone Preußen im Auftrage des Bun⸗ des und in legaler Vollmacht desselben abgeschlossene Friedensver⸗ trag liegt jedoch in dieser Form vor, und hohe Bundesversamm⸗ lung wird nicht füglich anders können, als auf dem einmal einge⸗ schlagenen Wege fortzuschreiten; sie wird zu ratifiziren haben, sofern der Vertrag der Vollmacht und der Jnstruction entspricht, auf Grund davon er geschlossen ist, und wenn sonst keine dringenden Bedenken gegen denselben stattfinden. Hinsichtlich der Kompetenz hierzu erinnert der Ausschuß an die betreffenden Vorschriften der Bundesakte und Schlußakte, namentlich an Art. 11 der Bundes⸗ akte, Art. 12, 40 49 der Schlußakte; in ihnen ist vorgeschrieben, daß eine förmliche Kriegserklärung nur in voller Versammlung mit der Stimmenmehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden, daß nach einmal erklärtem Bundeskrieg kein Mitglied des Bundes einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde, noch einen Waffenstillstand oder Frieden eingehen dürfe, und daß die Annahme und Bestätigung eines Friedensvertrages nur in dem Plenun zu geschehen habe. So weit der gegenwärtige Vortrag daher die Ratificationsfrage betrifft, ist er unzweifelhaft Plenarsache. Der vorliegende Vertrag vom 2. Juli ist ein Friedens⸗Vertrag in dem engsten Sinne des Wor⸗ tes, man hat bei Abschließung desselben keinen anderen Zweck ver⸗ folgt, als die Feindseligkeiten und das Blutvergießen aufhören zu lassen; die Streitigkeiten, welche zum blutigen Austrag führten, sind sämmtlich unerledigt geblieben. Die Koͤniglich preußische Re⸗ gierung hat den Status quo ante durch denselben wiederherstellen wollen, so daß die Differenzen auf die Weise auszugleichen seien, wie sie nach dem bestehenden Bundesverhältnisse beseitigt werden müssen, also keinenfalls ferner durch Waffengewalt. Daß die Streit⸗ fragen unerledigt blieben, kann nicht erwünscht sein, aber wenn es nicht gelungen ist, sie zu lösen und einen befriedigenden Zustand der Dinge in den Herzogthümern herzustellen, so muß man mit den Verhältnissen rechten, nicht daraus der im Namen des Bundes handelnden Regierung einen Vorwurf machen wollen, welcher in Hinblick auf die Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen hatte, und auf die großen Opfer und Nachtheile, welche ihr aus diesem Kampfe erwuchsen, ein ungerechter sein würde. Aber sehr zu be⸗ dauern ist es, daß auch der Zweck, einem blutigen Kriege ein Ziel zu setzen, nach den inmittelst eingetretenen Thatsachen als verfehlt erscheint. Der Ausschuß ist weit entfernt, der Königlich preußi⸗ schen Regierung einen Vorwurf daraus zu machen, daß es ihr nicht gelungen ist, nach dem Wunsche der Bundes⸗Kom⸗ mission solche Vorkehrungen zu treffen, daß die faktische Waffenruhe erhalten worden wäre; aber geleugnet kann nicht werden, daß das Protokoll vom 2. J (Seite 23

2. Julz des Protokolls), in welchem das Zurückziehen der preußischen so wie der neutralen Truppen festgesetzt worden, nicht geeignet war, diese Wirkung zu äußern. Gewiß wäre es eine ganz irrige Auffassung desselben und des dadurch herbeigeführten Verhältnisses, wenn man annähme, daß der ganze Zweck des Friedens kein anderer sei, als daß die Fortsetzung des Krieges den Herzogthümern allein über⸗ lassen bleibe. Die Bundes⸗Versammlung wuürde einer solchen Auf⸗ fassung nicht beistimmen können, sie wird diesem Vertrage nur den Zweck beizumessen haben, daß durch denselben die Beilegung der bestehenden Streitfragen von dem Felde des Kampfes und der Schlachten auf das der ruhigen Erörterung und friedlichen Ver⸗ ständigung übergetragen werde. Hierzu kann nun der vorliegende Vertrag, den man in Verbindung mit der von dem Königlich dä⸗ nischen Herzoglich holstein⸗lauenburgischen Gesandten in der ersten Sitzung abgegebenen zu beurtheilen hat, ohne Zweifel als Grundlage dienen. Er stellt in seinen drei ersten Artik

Status quo ante freilich nur wie er bei Beginn der Feind⸗ seligkeiten war wieder her; es wird aber Aufgabe des Bundes sein, dafür zu sorgen, daß die nach den Bestimmungen des Art. 4 angerufene Intervention des Bundes dahin gerichtet werde, diesen wenig erfreulichen Status quo ante in einen für die Interessen und Rechte Deutschlands und namentlich des Herzogthums Holstein befriedi⸗ genden Zustand bleibend verwandelt werde. Hinsichtlich dieses Art. 4 muß der Ausschuß erwähnen, daß eine Interpretation desselben in einem Schreiben des Königlich großbritanischen Gesandten am berliner Hofe in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter der vermittelnden Macht vorliegt. Derselbe eröffnet dem Königlich preußischen Herrn Minister der ausoärtigen Angelegenheiten unterm 4. Juli, daß der Königlich dänische Bevollmächtigte Baron Pechlin die Versicherung ertheilt habe:

„Die Worte „pourra réclamer“ seien nur in dem Sinne an⸗ statt des Wortes: „réclamera“ gebraucht, daß Se. Majestät der König von Dänemark durch dieselben autorisirt sein solle, auch ohne die Dazwischenkunft des Bundes durch versöhnliche Mittel friedliche Verhältnisse zu Holstein herbeizuführen, und daß, wenn dies zu kei⸗ nem Ziel führe, die Verpflichtung anerkannt werde, die Dazwischen⸗ kunft des Bundes anzurufen, ehe zu militairischen Maßregeln, um die landesherrliche Autorität herzustellen, geschritten würde. Nur in dem Falle, daß die Dazwischenkunft des Bundes nicht gewährt würde oder erfolglos bliebe, würde Se. Majestät berechtigt sein, mit seiner bewaffneten Macht einzuschreiten.“

Ganz im Einklange mit der so verstandenen Stipulation ist von Sr. Majestät dem König⸗Herzog vorgeschritten worden, wie dies aus der in der ersten Sitzung abgegebenen Erklärung erhellt. Die Intervention des Bundes ist angerufen worden; daß sie erfolgen müsse, dafür sprechen mehrere ausdrückliche Bestimmungen der Bun⸗ desgesetze, namentlich die Art. 25 und 26 der Schlußakte. Sie wird das Mittel sein, die Rechte des Bundes sowohl, als des Herzogthums Holstein zu wahren und die in dem Bundesbeschluß vom 17. September 1846 vorbehaltene Kompetenz der Bun⸗ desversammlung zur Geltung zu bringen. Indessen ist nicht zu leugnen, daß der Art. 4, da die Worte: „pourra réclamer“ ein⸗ mal gewählt wurden, einer mit dem Bundesrechte nicht ganz in Einklang stehenden Auslegung fähig ist, denn fast könnte man an⸗ nehmen, es sei in die Willfür Sr. Majestät des Königs von Däne⸗ mark gestellt, den Bund als existent zu betrachten oder auch nicht. Es dürfte daher bei Ratifizirung des Friedens eine ausdrückliche Anerkennung der vollen Anwendbarkeit der Bundesgesetze auf das Herzogthum Holstein seitens Sr. Majestät des Königs⸗Herzogs zu wünschen und durch eine Verwahrung in der Ratifications⸗Urkunde herbeizuführen und das Recht hierauf jedenfalls zu sichern sein. Sie wird um so weniger einem Anstand unterliegen, als in der Erklärung des Gesandten schon die Versicherung enthalten ist, daß Se. Majestät zu Erfüllung aller Ihnen als Herzog von Holstein und Lauenburg vertragsmäßig obliegenden Bundespflichten jederzeit bereit sei. Das Gutachten des Ausschusses geht nach alledem da⸗ hin: Hohe Bundesversammlung wolle:

1) Den Friedensvertrag vom 2. Juli ratifiziren, dabei aber eine Verwahrung der Rechte des deutschen Bundes einlegen, um dadurch die aus der Fassung des Art. 4 möglichen Zweifel zu be⸗ seitigen, 2) solche Maßregeln beschließen, welche zu Pazifizirung des Herzogthums Holstein nöthig erscheinen werden und Einleitungen dahin treffen, daß die Verhältnisse und Einrichtungen des Bundes⸗ staates Holstein in einer den Rechten des Bundes und Holsteins entsprechenden Weise dauernd geordnet werden.

Indessen beantragt der Ausschuß zur Zeit nur den ersten Theil seines Gutachtens, der einem Plenar⸗ Beschluß anheim⸗ fällt, zur Ausführung zu bringen, während er, was den zweiten Theil desselben betrifft, sich spezielle Anträge noch vorbehalten muß. Um sie stellen zu können, werden einmal noch Vorschläge, wie sie nach Art. 4 des Friedenstraktates in Aussicht gestellt sind, erwartet werden dürfen, und dann hofft der Ausschuß in kurzem in den Stand gesetzt zu sein, seine speziellen Anträge mit gründlicherer Kenntniß aller einschlagenden Verhältnisse stellen zu können, als er es heute vermöchte. Was den seitens des Königlich dänischen Her zoglich holstein⸗lauenburgischen Gesandten gestellten Antrag auf ein an die Statthalterschaft zu Rendsburg zu erlassendes Inhibitorium betrifft, so ist der Ausschuß des Dafrhaltens, daß diese Maßregel, allein und vereinzelt, nicht ausreichend sein würde, die Ruhe und Ordnung herzustellen und zugleich die Rechte des Bundes und des Bundeslandes zu sichern. Der Ausschuß muß sich daher fernere Anträge vorbehalten, hat indessen, um künftige Wiederholungen zu vermeiden, nicht unterlassen, in den ersten Theil gegenwärtigen Vor⸗ trages schon die Materialien zu Beurtheilung der stattfindenden Streitfragen aufzunehmen.

Der Ausschuß beehrt sich für jetzt folgenden Entwurf eines Bundes⸗Plenarbeschlusses vorzulegen: 1) Der deutsche Bund, nach⸗ dem derselbe von dem Friedensvertrage Einsicht genommen hat, welcher von Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Bundes, kraft der durch die Bundes⸗Central⸗Kommission am 20. Januar d. J. ausgestellten Vollmacht, mit Sr. Majestät dem Kö⸗ nige von Dänemark zu Berlin am 2. Juli d. J. abgeschlossen wor⸗ den ist, (hier falgt dem Wortlaute nach der bereits mitgetheilte Traité de Paix entre Sa Majesté le Roi de Danemark, d'une bHart, et Sa Majesté le Roi de Prusse, en Son nom et au nom de la Confédération Germanique, de l'autre.

erklärt hiermit die Annahme dieses Friedensvertrages und ertheilt demselben die Ratification, unter Verwahrung gegen jeden aus dem vierten Artikel des Vertrages etwa herzuleitenden Zweifel an der vollen Geltung und Wirksamkeit der Gesetze und Rechte des Bun des. 2) Die Ratifications⸗Urkunde ist hiernach auszufertigen und zu vollziehen, und wird die Kaiserlich österreichische Präsidialgesandt⸗ schaft ersucht, die Auswechselung derselben gegen die Ratifications⸗ Urkunde Sr. Maäjestät des Königs von Dänemark zu vermitteln. 3) Die beglaubigte Abschrift des Friedensvertrags vom 2. Juli ist in das Bundes⸗Archiv zu hinterlegen. 4) Der Ausschuß wird be⸗ auftragt, bald thunlichst spezielle Anträge über den zweiten Theil seines Gutachtens vorzulegen.

Nachdem von Seiten mehrerer Herren Bevollmächtigten erklärt wird, hierüber vorerst Instructionen einholen zu müssen, giebt der Königlich dänische Herzoglich holstein und lauenburgische Herr Ge⸗ sandte zu Protokoll:

Der Gesandte müsse jede Verzögerung der von hoher Ver⸗ sammlung rücksichtlich der Ratifizirung des Friedens⸗Vertrags, so wie rücksichtlich der dem Bunde vorbehaltenen Intervention zu fassenden Beschlüsse im Hinblick auf die in der ersten Sitzung ent⸗ wickelten Gründe bedauern, erlaube sich daher, falls von Einzelnen der Herren Bevollmächtigten über die Vollziehung der vom Ausschuß beantragten Ratification annoch Instructionen von ihren hohen und

höchsten Regierungen einzuholen seien, hoher Versammlung den