1850 / 291 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dringenden Wunsch anheimzugeben, daß die Frist zu deren Einho⸗ lung möglich kurz bemessen werden möge.

Hierauf wurde die schleunigste Instructions⸗Einholung be⸗ schlossen, um spätestens nach Verlauf von acht Tagen abstimmen zu können. Fr. Thun. Xylander. Nostitz und Jäncken⸗ dorf. Detmold. Reinhard. Hassenpflug. Münch. Bülow. von Scherff. von Oertzen. Dr. von Linde.

Beilagen l. und II. 1 zu §. 11 des Protokolls der 4ten Sitzung des engeren ve er deutschen Bundes⸗Versammlung vom 21. September 1850.

Beilage I. u“ Nachdem die zur Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten 2 deutschen Bundes eingesetzte Bundes⸗Central⸗ hasnisisn 28 genwärtigen Stand des Streites zwischen dem beseet. Bhas und dem Königreiche Dänemark in Berathung 8ge ihrer wichtigsten Aufgaben darin erkannt hat, ha ö §. 5 der Uebereinkunft vom 30. September 1849 der wiener Schlußakte bestimmten Befugnisse 1 vesaht⸗ 8 S gerechten und für alle Theile erwünschten Frie 2 1 setan neseh lichem Wege zuzuführen, so hat die Bundes⸗Cen veas 8 G in ihrer heutigen Sitzung auf erstatteten Vortrag Fl 8 g Königlich preußische Regierung hierdurch zu 6e gegen 5 e Krone Dänemark wegen des Abschlusses eines Frie 8 im b amen des deutschen Bundes und unter Wahrung der dem zunde zuste⸗ henden Rechte in Unterhandlungen zu treten, und dieselben unter der bereits von beiden Theilen angenommenen Vermittelung der Königlich großbritanischen Regierung vorbehaltlich der von sämmt⸗ lichen deutschen Bundesstaaten einzuholenden schließlichen Genehmi⸗ gung des Friedensvertrags zu Ende zu führen. Demgemäß ist auf Verordnung der Bundes⸗Central⸗Kommission die gegenwärtige Voll- macht für die Königlich preußische Regierung urkundlich der Unter⸗ schriften und des beigedruckten Insiegels ausgefertigt worden. So geschehen zu Frankfurt a. M, am 20. Januar 1850. (gez.) von Kübeck. von Peucker. von Schönhals. Bötticher. (L. S.)

Beilage II.

Die Königlich preußische Regierung hat bereits von den An⸗ trägen Kenntniß genommen, welche von Seiten Sr. Majestät des Königs von Dänemark als Herzogs von Holstein und Lauenburg mittelst einer von Herrn von Bülow am 2ten d. M. überreichten Denkschrift bei der Bundes⸗Central⸗Kommission angebracht worden sind. Ueber das Ergebniß der durch diese Anträge veranlaßten Be⸗ rathung und Beschlußfassung beehrt sich die Bundes⸗Kommission an Se. Excellenz den Königlich preußischen Minister⸗Präsidenten Herrn Grafen von Brandenburg die nachstehende Mittheilung zu richten. Dem Antrag auf Bestätigung der am 10. Juli v. J. zu Berlin zwischen den Kronen Preußen und Dänemark abgeschlossenen Friedens⸗Präliminarien vermochte die Bundes⸗Kommission, welche ihre Entschließungen unter strenger Einhaltung des ihr durch die Uebereinkunft vom 30. September v. J. zugewiesenen Wirkungs⸗ kreises auf das Recht und die Interessen des deutschen Bundes zu gründen hat, aus dem Grunde nicht stattzugeben, weil nach Arti⸗ kel 49 der wiener Schlußakte die Annahme und Bestätigung eines Friedensvertrags, mithin auch eines mit verbindender Wirkung ab⸗ geschlossenen Präliminar⸗Friedens, nur der vollen Bundes⸗Versamm⸗ lung zustand und gegenwärtig nach §. 5 der gedachten Ueberein⸗ kunft nicht von der Bundes⸗Kommission, sondern nur von sämmt⸗ lichen deutschen Regierungen ausgehen kann, weil ferner die Frie⸗ dens⸗Grundlage, welche im §. 1 der Präliminarien ausgedrückt ist, mit dem am 17. September 1846 unter Annahme der eigenen Er⸗ klärungen der dänischen Regierung gefaßten Bundesbeschlusse und mit den diesseitigen Rechtfertigungsgründen des Krieges nicht im Einklange steht. Dem alternativen Antrage des Herrn von Bülow, wonach Preußen zur Führung der Friedens „Unterhandlungen nach den Präliminarien Namens des Bundes zu ermächtigen wäre, stehen die nämlichen Erwägungen entgegen. Die Kommission ist jedoch nicht im Zweifel darüber, daß für den wünschenswerthen Erfolg des Friedenswerkes am zweckmäßigsten gesorgt sein werde, wenn die Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf Einladung der Bundes⸗Kommission sich geneigt erweise, die Unterhandlungen mit Dänemark, in welche sie bereits eingetreten, vermöge Auftrags des Bundes und vorbehaltlich der schließlichen Genehmigung des Friedensvertrags durch sämmtliche deutsche Bundesstaaten weiterzu⸗ führen und dabei die Wahrung der dem Bunde zustehenden und durch den erwähnten Beschluß vom 17. September 1846 anerkann⸗ ten Rechte ohne anderweitige Beschränkung der zu ertheilenden Voll⸗ macht zu übernehmen. Da die Königlich preußischen Mitglieder der Kommission sich in den Stand gesetzt fanden, die Bereitwilligkeit ihrer hohen Regierung zur Annahme eines solchen ihr von Bundes wegen anzuvertrauenden Auftrags auszusprechen, so ist von der Kommission die Ausfertigung des zu diesem Zwecke erforderlichen Vollmachts⸗Instrumentes beschlossen und dasselbe im Original dem gegenwärtigen Schreiben beigefügt worden. Der gleichzeitig mit den Präliminarien zu Berlin abgeschlossene Waffenstillstand, welcher für den deutschen Bund die Wirkung einer faktischen Einstellung erlangt hat, konnte gleichfalls von der Bundes⸗Kommission nicht bestätigt werden. Denn einestheils beruht der Waffenstillstands⸗ Vertrag auf den ihm ausdrücklich in der Einleitung zu Grund ge⸗ legten Friedens⸗Präliminarien, deren Grundsatz er zur Ausführung bringt, beziehungsweise die Ausführung desselben vorbereitet, und anderentheils ist eine unmittelbare Verständigung über den in Folge des Waffenstillstandes entstandenen unsicheren und unhalt⸗ baren Zustand zwischen Vertrauensmännern des Königreichs

Dänemark und der Herzogthümer eingeleitet, auf deren Erfolg eine Aenderung der gegenwärtigen Sachlage stöͤrend einwirken würde. Dagegen hat die Kommission ihre nächste Aufgabe darin erblicken müssen, die Fortdauer der Waffenruhe während des jetzigen rein thatsächlichen und in der Ausführung bestrittenen Zustandes sicher zu stellen und bis zum Abschlusse eines desinitiven Friedens oder bis zur Regelung eines rechtlich anerkannten Provisoriums den erneuten Konflikten vorzubeugen, welche gegenwärtig die Ruhe der Herzogthümer und des Bundes bedrohen. In Betracht der Mittel, welche zu diesem Zweck der Königlichen Regierung zu Ge⸗ bote stehen, so wie des untrennbaren Zusammenhanges dieses wich⸗ tigen Anliegens mit dem von Preußen übernommenen Friedens⸗ Geschäfte, wünscht die Bundes⸗Kommission eine gefällige Aeußerung des Königlichen Herrn Minister⸗Präsidenten darüber zu erhalten, unter welchen Modalitäten nach den gegenwärtigen Verhältnissen und nach dem Stande der Verhandlungen eine Regulirung des interimistischen Zustandes bis zum Frieden erreicht werden könnte, welche die Waffenruhe zu sichern und zugleich ein mit dem Bun⸗ desbeschluß vom 17. September 1846 übereinstimmendes definitives Abkommen anzubahnen geeignet wäre. Da es sich außerdem um Verhütung eines augenhlicklichen Ausbruchs handelt, so ersucht und ermächtigt zugleich die Kommission die Königliche Regierung, auch in dieser Hinsicht sich der erforderlichen Fürsorge zu unterziehen, und insofern ein Angriff oder eine Ueberschreitung der in Folge des Waffenstillstandes eingenommenen militairischen Stellungen von Holstein aus beabsichtigt werden sollte, die Statthalterschaft von Bundes wegen von jedem thatsächlichen Vorgehen abzumahnen und dieselbe für die Aufrechthaltung der Waffenruhe und der öffent⸗ lichen Ordnung verantwortlich zu machen. Ueber die Annahme der Vollmacht und die sonstigen in Folge dieser Mittheilung von der Königlichen Regierung gefaßt werdenden Beschlüsse erbittet sich die Kommission baldgefällige Benachrichtigung. Frankfurt, den 20. Ja⸗ nuar 1850. Die Bundes⸗Central⸗Kommission: (gez.) von Kübeck. von Peucker. von Schönhals. Bötticher. An Se. Excellenz den Königl. preußischen Minister⸗Präsidenten Herrn Grafen von Brandenburg in Berlin.

Die Frankf. O. P. A. Ztg. enthält ferner in ihrem amttli⸗ chen Theile das Protokoll der Plenarversammlung. Geschehen Frankfurt a. M., den 30. September 1850. In Gegenwart: Von Seiten Oesterreichs: des Kaiserlich⸗Königlichen Herrn wirklichen Geheimen Rathes, Grafen von Thun⸗Ho hen stein; von Sei⸗ ten Sachsens: des Königlichen Herrn Geheimen Rathes Nostiz und Jänckendorf; von Seiten Bayerus: des Königlichen Herrn General⸗Majors, Ritters von Xylander; von Seiten Hanno⸗ vers: des Königlichen Herrn Legationsrathes Dr. Detm old: von Seiten Württembergs: des Königlichen Herrn Geheimen Lega⸗ tionsrathes von Reinhard; von Seiten Kur hessens: des Kur⸗ fürstlichen Herrn Staats⸗Ministers Hassen pflug; von Seiten des Großherzogthums Hessen: des Großherzoglichen Herrn Ober⸗ Appellations⸗ und Cassations⸗Gerichts ⸗Rathes, Freiherrn von Münch⸗Bellinghausenz von Seiten Dänema rks wegen Hol⸗ stein und Lauenburg: des Königlich dänischen Herrn Kammerherrn von Bülom; von Seiten der Niederlande wegen Luxem⸗ burg und Limburg: des Königlich niederländischen Herrn Staats⸗

raths von Scherff; von Seiten von Mecklenburg⸗Strelitz: des Großherzoglichen Herrn Geheimen Justizrathes von Oertzen; von Seiten von Liechtenstein: des von dem Fürstlich liechten⸗ steinschen Herrn Bundestags⸗Gesandten, Dr. von Linde, substi⸗ tuirten Landgräflich hessen⸗homburgschen Bundestags⸗Gesandten, Herrn wirklichen Geheimen Raths, Freiherrn von Holzhausen; von Seiten Schaumburg⸗Lippe'’s: des Fürstlichen Herrn Ge⸗ heimen Kabinetsraths Strauß; von Seiten H. essen— Hom⸗ burg's: des Landgräflichen Herrn wirklichen Geheimen Raths Freiherrn von Holzhausenz und meiner: des Kaiserlich österrei⸗ chischen Ministerial⸗Konzepts⸗Adjunkten und interimistischen Proto⸗ kollführers, Ritters von Roschmann⸗Hörburg. §. 1. Substitution. Präsidium zeigt an, daß der zeit⸗ lich abwesende fürstlich liechtensteinsche Bundestags⸗ Gesandte, Dr. von Linde, den landgräflich hessen⸗homburgischen Gesandten, Frei⸗ herrn von Holzhausen, substituirt habe. 1 §. 2. Ratification des Friedensvertrags mit Dä⸗ nemark. Präsidium. Nachdem die in der Sitzung vom 241sten d. M. angesetzte Frist zur Instructions⸗Einholung über den Kom⸗ missions⸗Antrag in Betreff des mit Dänemark abgeschlossenen Frie⸗ densvertrages vom 2. Juli d. J. verstrichen ist, so eröffnet Prä⸗ sidium das Protokoll zur Abstimmung über diesen Gegenstand. Der Kommissions⸗Antrag lautet folgendermaßen: Der deutsche Bund, nachdem derselbe von dem Friedensvertrage Einsicht genom⸗ men hat, welcher von Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Bundes, kraft der durch die Bundes⸗Central⸗Kommis⸗ sion am 20. Januar d. J. ausgestellten Bollmacht, mit Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Dänemark zu Berlin am 2. Juli d. J. ab⸗ geschlossen worden ist. (Hier folgt dem Wortlaute nach der bereits mitgetheilte Praité de Paix entre Sa Majesté le Roi de Dane- marc, d'une part, et Sa Majesté le Roi de Prusse, en Son nom et au nom de la Confédération Germanique, de P'autrc.) erklärt hiermit die Annahme dieses Friedens⸗Vertrages und ertheilt demselben die Ratificalion, unter Verwahrung gegen jeden aus dem vierten Artikel des Vertrages etwa herzuleitenden Zweifel an der vollen Geltung und Wirksamkeit der Gesetze und Rechte des Bun⸗ des. 2) Die Ratifications⸗Urkunde ist hiernach auszufertigen und zu vollziehen, und wird die Kaiserlich österreichische Präsidial⸗Ge⸗

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sandtschaft ersucht, die Auswechselung derselben gegen die Ratifica⸗

8 tions⸗Urkunde Sr. Majestät des Königs von Dänemark zu vermit⸗ teln. 3) Die beglaubigte Abschrift des Friedens⸗Vertrages vom 2. Juli ist in das Bundes⸗Archiv zu hinterlegen. 4) Der Ausschuß wird beauftragt, bald thunlichst spezielle Anträge über den zweiten Theil seines Gutachtens vorzulegen. 1

Umfrage: Oesterreich tritt dem Ausschuß⸗Antrage bei. Königreich Sachsen. Die Königlich sächsische Regierung tritt den von dem Ausschusse in der 4ten Sitzung gestellten Anträgen bei und spricht dabei ihre Ueberzeugung dahin aus, daß unter den ge⸗ genwärtigen Umständen die Wiederherstellung des Status quo ante, wie solches, nach Maßgabe des Art. II. des Friedens⸗Traktates und der von den Königlich preußischen Unterhändlern gleichzeitig abgegebe⸗ nen verwahrenden Erklärung geschehen, eine statthafte Basis des Friedens sei; daß aber eine ersprießliche Benutzung dieses Abkom⸗ mens für den deutschen Bund und für das Herzogthum Holstein insbesondere sich nur dann erwarten lasse, wenn der Bund, unter Zurückweisung der Verwendung nicht deutscher Streitkräfte im deut schen Bundesgebiete, die Pacification des Herzogthums Holstein sich selbst vorbehalte und die Wiedereinsetzung der Behörden im Her⸗ zogthume, wie solche bis zum Jahre 1848 bestanden, im Einverneh⸗ men mit Sr. Majestät dem Könige von Dänemark, Herzog zu

Holstein-Lauenburg übernehme; endlich ist sie der veb daß, indem der Bund unter dem beantragten Vorbehalt durch Gesammtbeschluß den abgeschlossenen Frieden ern den Herzogtbtieeen i te Geisegeen. tigen Willen der Beendigung des Kriegszustandes zu gebe. Bayern. Die Königliche Regierung, von der⸗ Voraus⸗ setzung geleitet, daß die Bestimmung des Art. III. des vertrags vom 2. Juli 1850 alle Rechte umfasse, die Bunde vor dem Kriege zugestanden, somit Tiea nee ns28 dem Beschlusse der Bundesversammlung vom 1“ üi 8 18 behaltenen, wie dies im Zusammenhange Mi v. der Bundes⸗Central⸗Kommission vom 20. Januar d. J. an die Königl. preußische Regierung anzunehmen ihrerseits dem in Frage stehenden Friedensvertrage die C enehmigung, indem sie ihren Beitritt zu dem Antrage, wie er von dem Ausschusse gestellt wor den ist, erklärt. Hannover. Der Königliche L ist derzeit noch ohne Instructionen. Württemberg. Die Königl. württembergische Regierung geht mit der Königl. bayeri⸗ schen von der Voraussetzung aus, daß im Art. III. des Friedensvertrags mit Dänemark vom 2. Juli 1850 dem

deutschen Bunde alle Rechte vorbehalten seien, die ihm vor dem Kriege zugestanden, somit namentlich alle diejenigen, welche der Beschluß der Bundesversammlung vom 17. Sep⸗ tember 1846 vorbehalten habe. In dieser Voraussetzung und in der Hoffnung, daß die deutsche Bundes⸗Versammlung, ihren Be⸗ fugnissen und ihren Pflichten gemäß, recht bald Einleitungen treffen werde, um die Verhältnisse und Einrichtungen des Bundes⸗Staats Holstein in einer den Rechten des Bundes und Holsteins entspre⸗ chenden Weise dauernd zu ordnen, tritt die Königlich württember⸗ gische Regierung den in der 4ten Sitzung der Bundes⸗Versamm⸗ lung vom 21. September 1850 von dem Ausschusse gestellten An⸗ trägen bei und ertheilt ihrerseits dem Friedens⸗Vertrage mit Dä⸗ nemark vom 2. Juni 1850 ihre Genehmigung. Kurhessen: Der Kurfürstliche Gesandte sieht sich in der Lage, dem vorliegenden Antrage mit Beziehung auf die von dem Königl. württembergischen Bevollmächtigten zu Protokoll gegebene Erkärung beizustimmen. Großherzogthum Hessen: Die Großherzogliche Regierung er⸗ theilt dem im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Frie⸗ dens⸗Vertrag vom 2. Juli d. J. nach dem Antrage des Ausschusses dieser hohen Versammlung, eben so und unter derselben Voraus⸗ setzung, wie solches von Seiten der Königlich ö“ rung geschehen ist, ihre zustimmende Genehmigung. ne⸗ mark, wegen Holstein und Lauenburg: wie Oesterreich. Niederlande wegen Luxemburg und Limburg: wie Oester⸗ reich. Mecklen burg⸗Strelitz: wie Oesterreich. Liech⸗ tenstein: Der Gesandte tritt der Kaiserlich üsterreichischen Er⸗ klärung bei. Schaumburg⸗Lippe: Der Gesandte hat dem Antrage beizustimmen. Hessen⸗Homburg: Der Gesandte tritt dem Kommissions⸗Antrage bei. P räsid ium erklärt sonach, daß bis zur nächsten am 3. Oktober d. J. statthabenden Sitzung das Protokoll offen gehalten und dann in dieser Sitzung der förm⸗ liche Beschluß gezogen werden würde. Hiermit wird die Sitzung geschlossen. Fr. Thun. Nostitz und Jän ckendor f. Nylander. Detmold. Reinhard. Hassenpflug. Münch. Bülow. Scherff. Oertzen. Holzhausen. Strauß.

Markt⸗Berichte.

Breslau, 19. Okt. Weißer Weizen 50, 55, gelber Weizen 49, 54, 58 Sgr. 1 Roggen 38 ½, 40, 42 ½ Sgr.

Gerste 26, 28, 30 Sgr.

Hafer 19, 21, 23 Sgr.

Spirilus Rthlr. Gld.

Rüböl 12 Rthlr. bez.

Zink loco 4 Rthlr. 19 Sgr. Br.

Die Stimmung am Markte war heute fest und wurde eher besser bezahlt.

nanche Frucht

Bekanntmachungen. 1549] Bekanntmachung.

Nachdem durch das unterzeichnete Gericht über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Simon Morwitz, Inhabers der Handlung W. D. Morwitz, am 16. Juli

De’

1850 der Konkurs eröffnet und der Notar Röpell als

bestand bis jetzt übersehen läßt, die aus Mobiliar, Waaren und Forderungen bestehende Aktivmasse nur einen Werth von 6700 Thalern, dagegen die Palsiv⸗ masse einen Betrag von 89,600 Thalern erreicht. Der Gemeinschuldner Kaufmann Simon Morwitz, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird auf⸗ gefordert, in obigem Termine ebenfalls zu erscheinen. Danzig, den 10. September 1850.

Amgaw aea

Handlungshause Stieglitz

12815. 12821. 12828. 12875. 12912. 12978. 13023. 13090. 13182.

Nr. 12873. 12908. 12976. 13013. 13083. 13178.

12921. 129941.

12916. 12981. 13041.

I. Abtheilung.

& Co. kontrahirten An⸗ 98 1 W.. G☛ . sind: 5 500 leihe kündigungsfähig geworden 112829. 12878. 12891. 12899. 12900. 12927. 12995. 13043. 13055. 13096. 13114. 13116. 13200. 13205.

Nr. über Rubel Silber. Transport 16500 5078 2570192 5150 1000 5182 500 5231 1000 5258 1000 500 500 500

Nr. über Rubel Silber.

778 741 1530 1697 2365 2644

75 2677

1000 1000 500 500— 1000 1000 1000 1000

12867. 12904. 12957.

13010.

12837.

12948. 13002. 13076. 13080. 13147. 13472. 13209. 13214.

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*

Mazjestät der Kaiser ist brunn zurückgekehrt.

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EEA113“ Amtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien. Ankunft des Kaisers. Veränderung der Mili⸗ tair⸗Administration. Rückkehr des preußischen Gesandten.

Bayern. München. Marschbereitschaft der Truppen. Nürnberg. Reise des Königs Otto von Griechenland.

Sachsen. Dresden. Paßkarten⸗Kongreß.

Württemberg. Stuttgart. Hoftrauer. holsteinischen Departements⸗Chefs des Aeußern.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Bekanntmachung, betreffend die Wahl der Abgeordneten zur ersten Kammer. Mainz. Das Handelsgericht.

Nassau. Wiesbaden.

Sachsen⸗Weimar.

Frankfurt.

Schreiben des schleswig⸗

Bevorstehende Vermählung des Herzog

Weimar. Vermischtes.

Frankfurt a. M. Gesetzgebende Versammlung.

1 Ausland.

Frankreich. Paris. Der belgische Gesandte. Vermischtes.

Großbritauien und Irland. London. Rückkehr des Herzogs von Cambridge. Die Ausstellung. Nachrichten aus Brasilien.

Dänemark. Kopenhagen. Die Kriegsschiffe zurückberufen. Schrei⸗ ben des Obergenerals der Armee. Unterstützung für die Bewohner Friedrichsstadts. 1

Wissenschaft und Kunst.

Königl. Opernhaus. (Wilhelm Tell.) Matinée musicale. Musikalisches.

8 Eisenbahn⸗Verkehr. -

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Sanitäts⸗Rathe Dr. Krocker zu Breslau den C

ter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verlei

Ihre Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohen⸗ zollern⸗Sigmaringen sind nach Dresden abgereist.

e“*“ 8 8 Miunis erium der geistlichen ꝛc.

Der Thierarzt erster Klasse J. G. Lange ist zum Kreis⸗ Thierarzt des Mogilnoschen Kreises, Regierungs⸗Bezirks Brom⸗ berg, er worden.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. Mai d. J. wird das Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß der Schluß der diesjährigen Seepost⸗Verbindung zwischen Stettin und St. Pe⸗ tersburg in der Weise stattfindet, daß das Kaiserlich russische Post⸗ Dampfschiff „Wladimir“ 1

Sonnabend, den 26sten d. M., zum letztenmale von Stettin nach Kronstadt (St. Petersburg) abgeht. 8 Berlin, den 19. Oktober 1850. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der 3ten Artillerie⸗Inspection, von Erhardt, nach Breslau.

Se. Durchlaucht der Fürst Nikolaus zu Sayn⸗Witt⸗ genstein⸗Berleburg, nach St. Petersburg.

Oesterreich. Wien, 19. Okt. (Wien. Ztg.) Se.

gestern Nachmittag von Bregenz nach Schön⸗

In Folge kriegsministeriellen Erlasses vom 12ten d. treten mit

nowitz. e) Das Landes⸗Militair⸗Kommando zu Hermann⸗ stadt. f) Jenes zum Temesvar, mit dem Interims⸗Militair⸗Kom⸗ mando zu Semlin und g) das kroatisch⸗slavonisch⸗dalmatische Mili⸗ tair⸗ und Civil⸗Gouvernement, mit den Landes⸗Militair⸗Komman⸗ do’s in Agram und Zara. Jedem Militair⸗Kommando wird zur Besorgung der Dienst⸗Angelegenheiten beigegeben: für das rein militairische ein Hauptmann oder Subaltern⸗Offizier, für das öko⸗ nomische ein Ober- oder Feldkriegs⸗Kommissär, zugleich Kanzlei⸗ Direktor, für die Verpflegungs⸗Geschäfte ein Verpflegungs⸗Beamter, für die Justiz ein Garnison⸗Auditor und endlich ein im betreffen⸗ den Orte stationirter Stabs⸗ oder Regiments⸗Arzt.

Der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf 8 ist in seinem Sommer⸗Aufenthalte zu Hitzing einge roffen.

„Bayern. München, 17. Okt. (A. Ztg.) Nach einer jüngsten Verordnung aus unserem Staats⸗Ministerium des Krieges werden nun auch von vier Bataillonen Infanterie und einer ent sprechenden Abtheilung Kavallerie und Artillerie des ersten Armee⸗ Corps sofort sämmtliche Beurlaubte eingerufen. Die betreffenden Bataillone sind zwei vom 11ten, ein Bataillon vom 7ten und ein Bataillon vom 15ten Infanterie⸗Regiment. Desgleichen hat das Kriegs⸗Ministerium die schleunige Anschaffung massenhafter Vor⸗ räthe angeordnet. Seit diesem Morgen haben endlich auch vier Schwadronen des hiesigen Kürassier⸗Regiments und das erste hier garnisonirende Infanterie⸗Regiment Marschbereitschaft erhalten. An die Garnison von Augsburg ist dieselbe Weisung ergangen.

Der Befehl zur Marschbereitschaft ist, wie man hört, im Gan⸗ zen an 22 bis 24 Bataillone ergangen, denen die entsprechende Zahl Reiterei zur Seite stehen wird.

München, 17. Okt. (A. Abd. Ztg.) Laut drei heute er⸗ schienenen Kriegs⸗Ministerial⸗Reskripten wurde befohlen: 1) daß nicht nur die bisherigen, schon in Akkord gegebenen Montur⸗Mate⸗ rialien geliefert werden sollen, sondern auch außerdem bis längstens Mitte Januar 1851 eine Nachschaffung derselben sowohl für In fanterie als Kavallerie in angemessenen Quantitäten zur Ablieferung gegeben werden muß. 2) Findet eine Ausgleichung des Pferde⸗ standes bei den Kavallerie⸗Regimentern statt, und wird hierzu die ältere Mannschaft zur Berittenmachung der anzukaufenden Remon⸗ ten einberufen. 3) Sollen sämmtliche Beurlaubte des Königlichen Infanterie⸗Regiments König schleunigst auf dem kürzesten Wege einberufen werden und haben sich somit diese beiden Bataillone „marschbereit“ zu halten.

Nürnber 9, 19. Okt. (N. C.) Heute Mittag werden Ihre Majestäten der König Otto von Griechenland und die Königin The⸗ rese von Bayern mit dem Bahnzuge von München hier eintreffen

und nach kurzem Aufenthalt die Reise weiter nordwärts fortsetzen.

Sachsen. Dresden, 18. Okt. (Dr. J.) Zu dem am heutigen Tage begonnenen Paßkarten⸗Kongresse allhier, wel⸗ cher die Aufnahme des Königreichs Bayern in den bereits beste⸗ henden Paßkarten⸗Verein und die Verabredung weiterer Bestim⸗ mungen über die Einrichtung und Anwendung der Paßkarten, als einer wesentlichen Erleichterung für den Verkehr, zum Zwecke hat, haben sich als Kommissarien der betheiligten deutschen Staaten an⸗ gemeldet: 1) aus Preußen der Geheime Ober⸗Regierungs -Rath Frantz und der Geheime Legations⸗Rath Hellwig; 2) aus Bayern der Legations⸗Rath Baron von Tautphoecus; 3) aus Sachsen der Geheime Regierungs⸗Rath Körner; 4) aus Hannover der Polizei⸗ Direktor Dr. Wermuth (zugleich für Schaumburg⸗Lippe); 5) aus Braunschweig der Kreisdirektor von Hohnhorst; 6) aus Mecklen⸗

burg⸗Schwerin der Regierungs⸗Rath von Bassewitz; 7) aus Ko⸗ burg⸗Gotha der Ministerial⸗Rath Brückner; 8) aus Altenburg der Regierungs⸗Direktor Schuderoff; 9) aus Hamburg Dr. Afher; 10) aus Bremen der Senator Dr. Olbers; 11) aus Sachsen⸗ Weimar der Geheime Regierungs⸗Rath Schambach (zugleich mit für die Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie).

Württemberg. Stuttgart, 17. Okt. (Schw. M.) Wegen Ablebens Ludwig Philipp's, weiland Königs der Franzosen,

wird von morgen an auf acht Tage Hoftrauer angelegt.

Der Abgeordnete Seeger hat das nachfolgende Schreiben des schleswig- holsteinischen Departements⸗Chefs des Aeußern, Francke, erhalten: „Schleswig- holsteinisches Departement der auswärtigen Angelegenheiten. Der Unterzeichnete hat aus öffentlichen Blättern mit lebhafter Freude ersehen, mit wie warmen und kräftigen Wor⸗ ten der Herr Abgrordnete Seeger sich in der württembergischen Landesversammlung für die Wiedererstattung der von den Herzog⸗ thümern Schleswig⸗Holstein für das Königlich württembergische Kontingent während des Reichskrieges gegen Dänemark im Jahre

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fur Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

88 8

1850.

tet. Ein so warmes und kräftiges Wort aus einer deutschen Kam mer muß immer einen erhebenden und ermuthigenden Einfluß ha⸗ ben. Mit besonderer Hochachtung. Kiel, den 11. Oktober 1850. Francke. An Herrn Seeger, Abgeordneten zur württembergischen Landes⸗Versammlung in Stuttgart.“ .

„Hessen. Kassel, 18. Okt. (N. H. Ztg.) Heute Morgen ist der Auftrag des Herrn Oberst⸗Lieutenants von Bardeleben zur Versehung der Stadt⸗Kommandanten⸗Stelle zurückgezogen, und tritt Herr General von Helmschwerd wieder in Function.

In Vollziehung des jetzt rechtskräftig gewordenen Bescheides V vom 7. Oktober d. hat das hiesige Obergericht in seinen verei

J. nigten Civilkammern heute die kurfürstliche Stadt⸗Kommandantur, mit Beziehung auf §. 123 der Verfassungs⸗Urkunde, aufgefordert, zu bewirken, daß Herr Oetker seiner Haft sofort entledigt werde. Die Wirkung dieser Aufforderung ist noch nicht bekannt. Der §. 123 lautet: „Sie (die Gerichte) sollen in ihrem Verfahren, na⸗ mentlich auch in der Vollziehung ihrer Verfügungen und Ur⸗ theile geschützt, und soll ihnen hierzu von allen Civil⸗ und Militair⸗Behörden der gebührende Beistand geleistet werden.“ Morgen kehrt das fuldaer Regiment nach Fulda und übermo gen das hanauer Regiment nach Hanau zurück. J1 Kassel, 18. Okt. (D. A. Z.) Der Obergerichts⸗Rath E vers ist heute Morgen von Wilhelmsbad zurückgekehrt, wird aber schon mit dem Abendzuge wieder dorthin sich begeben. Nach seiner Aussage ist der Kurfürst geneigt, Herrn Hassenpflug zu entlassen, und ohne Aenderung des streng konservativen Systems versöhnlichere Elemente in das Ministerium zu berufen und den Weg der Ge⸗ waltthat zu verlassen, den Herr Hassenpflug eingeschlagen. Elvers selbst hat wenig Neigung, in ein Ministerium einzutreten, und wenn er sich dazu verstände, so würde er die Selbstständigkeit der Gerichte und die unverkürzte Aufrechthaltung der Verfassung, folglich auch die Zurückziehung der September⸗Verordnungen zur Bedingung seines Eintritts machen. Der Kurfürst scheint aber die Beibehal⸗ tung eines Theils der jetzigen Minister zu wünschen, und das würde sicher der Bildung eines neuen Ministeriums nicht geringe Schwie⸗ rigkeiten in den Weg legen. Eine Entscheidung ist indessen in Wilhelmsbad überhaupt noch nicht gefaßt. Der Kurfürst hat noch⸗ mals den auf Wartegeld stehenden Staatsrath Scheffer berufen, um dessen Rath zu hören. Wohin dieser sich neigen wird, läßt sich 1e abnehmen, die derselbe in Vilmar's Volks⸗ reunde abgegeben hat. Hiernach ist er mit Herr sse durchaus AUleberrascht hat heute die Nachricht, daß die vor drei Wochen ur Durchführung des verschärften Kriegszustandes hierher verleg⸗ en Truppen größtentheils in ihre Garnisonen zurückkehren werden.

Hessen und bei MNhein. Darm stadt, 19. Okt. Die

heute erschienene Nr. 51 des Großherzoglichen Regierungsblat⸗

tes enthält die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. Oktober, die Wahl der Abgeordneten zur er

sten Kammer der außerordentlichen Ständeversammlung durch die höchstbesteuerten Grundbesitzer betreffend. Zum Behuf einer voll⸗ ständigen Aufzeichnung der nach Art. 3, Nr. 1 der Verordnung vom

2. d. M. bei der Wahl von Abgeordneten zur ersten Kammer der

Stände stimmberechtigten Staatsbürger ist es erforderlich, zuverläs⸗ sige Kenntniß davon zu erlangen, welche Beiträge an Grundsteuer von Einzelnen wegen Besitzes in verschiedenen Gemarkungen entrich tet werden. Es werden deshalb diejenigen, welche außer der Ge markung ihres Wohnorts Grundsteuer zu entrichten haben und dar

thun zu können glauben, daß sie bei deren Zurechnung den funf

zig wegen eigenthümlichen oder nutznießlichen Grundbesitzes höchst⸗ besteuerten, wenigstens 25 Jahre alten, Staatsbürgern im Groß⸗ herzogthume beizuzählen sind, hiermit aufgefordert, über die geltend zu machende Steuerentrichtung binnen 14 Ta

gen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatte an, dem Steuer⸗Kommissär des Bezirks, zu welchem der Wohnort gehört, durch Vorlegung von Steuerzetteln oder Registerauszügen, Nachweisung zu ertheilen. Hierzu wird jedoch bemerkt, daß nach den bereits vorliegenden Notizen diejenigen, welche, nach Abzug der Beiträge zu den Kosten für den Neubau von Provinzial⸗Straßen, an Grundsteuer weniger als 200 Gulden jährlich entrichten, nicht erwarten dürfen, zu der Zahl der Stimmberechtigten zu gehören. Es wird ferner angefügt, daß diejenigen Staatsbürger, welche einen festen Wohnsitz im Großherzogthum dermalen nicht haben

aber ihre Stimmberechtigung als Grundbesitzer darthun wollen, die Nachweisung über die von ihnen zu entrichtende Grundsteuer dem Großh. Steuer⸗Kommissär zu Darmstadt unter Angabe ihres Aufenthalts vorzulegen haben. Diejenigen, welche dieser Aufsorde⸗ rung nachzukommen unterlassen, würden es sich selbst zuzumessen haben, wenn sie in das Verzeichniß der nach Art. 3, Nr. 1 der

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.

Bekanntmachung.

2719 3018 9 3206

. 3387

309 22.

18295.

General⸗Substitut des Rechts⸗Anwalts Zacharias zum 13408.

Kurator bestellt worden ist, werden alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die Konkursmasse in dem an ordent⸗

13234. 13335. 13438, 13498.

13222. 13329. 13432. 13483.

dem 1. November d. J. die Modificationen in Leitung der Mili⸗ tair⸗Administration mit Rücksicht auf die bestehende Armee⸗Einthei⸗ lung ins Leben. In dieser Beziehung sind dem Kriegs⸗Ministerium

——

500 1000 1000 1000

Verordnung stimmberechtigten 50 Staatsbürger nicht aufgenommen

1849 vorschußweise abgehaltenen Verpflegungskosten verwendet ha⸗ werden sollten.

ben. Der Unterzeichnete hat sich als Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten wiederholt, zuletzt unterm 13. Juli

1000 1000 500

6

331 388. 341 [137 b] 4 347

3270. 4

13554.

licher Gerichtsstelle vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreis⸗ richter Dr. Hambrock auf den 19. Februar 1851, Vorm. um 11 Uhr, angesetzten Termin vorschriftsmäßig zu liquidiren, und Fehn Person oder durch einen gehörig bevollmächtig⸗ n seechis⸗Anwalt, wobei den mit den Ortsverhältnissen 8 ekannten Kreditoren die hier wohnhaften Rechts⸗ Sese Breitenbach, Walter, Besthorn und Täubert zu 9P Gesesschlas gebracht werden. gen Gläubiger, welche unserer Ladung ni Folge leisten, werden auf e esae ihren Ansprüchen an die Masse unker Auferlegung eines ewigen Stillschweigens den übrigen Gläubigern gegen⸗ über ausgeschlossen werden. Fee ges Nachrichtlich wird bemerkt, daß, so weit sich der That⸗

[138 b]

gür Feuerschäden und Verwaltungskosten sind von den Müͤgliedemn der unterzeichneten Bank auf das Halbjahr vom 1. April bis 30. September Versicherungssumme in der in ie. zweiten das Doppelte und so fort aufzubringen.

Leipzig, den 14. Oktober 1850. Direction der Brandversicherungs⸗Bank für Deutschland. Franz Brunner.

Von der Verwaltung der Allerhöchst bestätigten Esth⸗ ländischen adeligen Kreditkasse wird desmittelst zur all⸗ gemeinen Kenntniß gebracht, daß nach veranstalteter

Loosung nachstehende Nummern Esthländischer schaftlichen Obligationen sub Litt. S. von der mit dem

0 92 9 80 90

1 13 13 13 13564. 1. 13 13647 und

13563.

13631. 13670.

1850 von 100 Thaler ersten Klasse 15 Pfennige,

[139 b]

Carl Klein. Dr. Schultze. Von der

briefe pro 12.

land⸗

1 1 5S1 1 1

) 538. 501.

Reval, den 14. September 1850. W. v. Samson.

Direction des Kurländischen Kredit⸗Vereins wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach der am 1sten d. M. vollzogenen Ausloosung die nachbezeichneten ter⸗ minmäßig unkündbar gewesenen Kurländischen Pfand⸗ 24. Juni 1851 reglementsmäßig künd⸗ bar geworden sind, und daß demzufolge die resp. In⸗ haber selbige fortan bei dieser Direction mit dem Ver⸗ merke der Kündbarkeit versehen lassen können, als nämlich:

3. 3556. 3625. 1000 500 1000

500

3470 3821 3879 3969 3980 500 4117 500 1279 500 4600 500 4936 1000 E nsport 16500 Tacheh den 11./23. September 1850. 8 (Nr. 281.) Direktor C. v. Vietinghoff. Protokollist Feldten, 1I. S.

13615.

500

unmittelbar untergeordnet:

Kommando in Salzburg), 2) Graz, mit den Militair⸗Kommando's in Laibach und Innsbruck, 3) Brünn, mit dem Militair⸗Kommando Militair⸗Kommando's in

Kommando Preßburg, Kaschau, Großwardein, Oedenburg. d) Das 4te Armee

a) Das 4ste Armee⸗Kommando mit dem Landes⸗Milltair⸗Kom⸗ mando 1) zu Wien (Militair⸗Kommando in Linz und Festungs⸗

in Troppau und 4) zu Prag.

b) Das 2te Armee⸗Kommando, mit dem

Landes⸗Militair⸗Kommando zu Verona und den Mailand, Triest und Laibach. c) Armee⸗Kommando, mit dem Landes⸗Militair⸗ zu Ofen und den Militair⸗Kommando's zu

Das dritte

Kommando berg

dem

Mili

mit

Landes ⸗Militair⸗Kommando zu Lem⸗ und den

air⸗Kommando's zu Krakau und Czer⸗

gelegenheiten gewendet, jedoch immer eine ablehnende Antwort er

und 21. August d. J., mit dem Antrage auf Wiedererstattung jener Kosten an das Königliche Ministerium der auswärtigen An⸗

halten, während eine Reihe deutscher Regierungen bereits ihre Ver⸗ pflichtung zur direkten Wiedererstattung durch Abschlagszahlungen anerkannt und neuerdings die nassauische Regierung sich mit der aufgestellten Berechnung einverstanden erklärt und demgemäß die ganze Forderung der Herzogthümer berichtigt hat. Von wie gro⸗ ßer materieller Bedeutung die Rückzahlung dieser für sämmtliche deutsche Regierungen ungefähr 1 Million Rthlr. und für Würk⸗ temberg 21,659 Rthlr. 16 ½ Sgr. betragenden Vorschüsse ist, liegt auf der Hand. Sollte aber Ihr Antrag keine unmittelbare Folge haben, so fühle ich mich Ihnen doch zu lebhaftem Danke verpflich⸗

8 “;

Mainz, 18. Okt. (Ober⸗Post⸗Amts⸗ Zeitung.) Gestern wurden in feierlicher Sitzung des hiesigen Groß herzoglichen Handelsgerichts die in diesem Justizjahr neu eintreten den Richter installirt. Vorher las der Präsident des Gerichts einen kurzen Bericht über die Leistungen des Handelsgerichts im verflos⸗ senen Zustizjahr vor. Aus demselben ergab sich, daß im abgelau fenen Dienstjahre vom hiesigen Handelsgerichte 1070 Urtheile ge fällt wurden, von welchen 421 Wechselstreitigkeiten, 461 Differenzen aus Verkäufen und die übrigen verschiedene auf den Handel bezug liche Streitigkeiten zum Gegenstand hatten. Der Bericht bemerkte daß in dem abgelaufenen Jahre 452 Urtheile weniger gefällt wur⸗ den, als in dem vorhergegangenen Jahre, und fand die Ursachen dieser Prozeßverminderung theils in der durch die Zeitverhältnisse