1850 / 292 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Bör

ͤͤZͤͤ111*X“

Geld. 142 141 8 150 ¾⅔

Wechsel-Course. 8 Rrief.

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mte. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 9 1. 2 Mt. 99 ½8 2 MHt. 56 24 56 20 107 ½ · 107 5

. 250 Pl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst.

100 Thlr. . 100 Thlr.

100 L.

Inländische Fonds, Pfandbriesée, ERommunal- Papiere uncl geld-Course.

Zi. Brief.] Geld. Gem.

zůf. Brief. Geld. Gem.

5

Grh. Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr.

Preuss. Freiw. Anl 5 106 ⅔˖ 106 ½ do. St Anl. v. 50 4 ½ 100; 100 gt.-Schuld-Sch. 3 85 5 Pomm. Pfandhr. Od.-Deichb.-Obl. 4 ½ V Seeh. Pram.-Sch. 122 ½

H. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 82 ½ Berl. Stadt-Obl. 5 104½ 100 ½ V

SEFS

Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

EßEAA

82

-

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 90 Grossh. Poseu do. 4 101

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl.* do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Holl. 2 ½ 9% Iunt. 24 Kurh. Pr. O. 40 th. 32 ½ 6 N. Bad. do. 35 Fl. 18 ¼

uss. Hamb. Cert. do. Hope 1. Aul. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

963⸗ 79 ½

SaEngöEn

Eisenbahn- Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

Fe 8 299 8 Der Reinertra, wird nach erfolgter Bekanntm. Tages- Cours. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertra 1849.

Prioritäls-Actien.

Kapital.

Tages- Cours.

Zinssuss.

Sümmtliche Priorildts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt. 2

96 ½⅔ bz. 90 ½ bz. u. 106 ½⅔ bz 64 a 63 bz. 135 ½ B.

64 ¼˖ B 972 52 a bz. 91 ½ n.

3222 11b 81½ bz. u. B.

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger...

Halle-Thüringer

Cöln - Minden .. do. Kachen .....

Bonn- Cöln u

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A.

do. Lit. B. Cosal-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau- ”“ 8. Berg Marl ... Stargard-Posen Brieg- Neisse. . . .. .. Magdeb.-Wittenb. ...

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

B.

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110 ¾ a 111 bz. 106 ½ B 84 bz. u

69 ¼ B. 69 C. 38 B.

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185,

Quiltungs - Hogen.

Aachen-Mastricht ..

2,750,000] Aachen-Düsseldorf.. 1

Ausländ. Aetien.

38 a 37 bz 97 ½ B.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. SrI

I 8,000,000

1 Kassen-Vereins-Bank-Actien 112 ½ a 112 bLz.

([Steele-Vohwinkel

Berl, Anhalt... do. Hamburg.. do. do. II. Ser.

do. Potsd.-Magd... do. do.

do. do. Litt. D.

do. Stettiner .. ...

Magdeb.-Leipziger ..

Halle-Thüringer. ...

Cöln-Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. 1D0oV SES8S do. Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb. ...

Oberschlesische

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 101 ½¼ bz. 3,500,000 103 bz. 1,217,000 3 ½ 8 2,487,250 89 ½ 1,250,000 80 G. 1,000,000 90 6G. 4,175,000 94 G. 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 86 B 250,000 325,000 5 97 u. 375,000 5 89 ½ 6 400,000] 4 1.100,000

99 ⅜, G. 92 bz. 101 bLz. 101 ¾ bz. 104 ½ B.

98 bz.

do. do. II. Ser. Breslau- Freiburg... Berg.- Märk..

Ausl. Stamm-Act.

Sp. 2,050,000 650,000 4,300,000

Kiel-Altona Cöthen-Bernb. 1 hlr. Mecklenburger Thlr.

Preussische Bank-Antheile 97 ½ bz. u. 6.

namentlich aber für

Dic Börse wurde hente anfangs durch falsche Gerüchte gedrückt, doch gegen Ende schlofs sie wieder steigend,

und man bewilligte für mehrere Eisenbahn -Actien,

Rheinische, höhere Preise.

Auswärtige Börsen.

Wien, 19. Okt. Met. 5proz. 94 ½- 4 ½proz. 82 ½¼, , ½. 2 k proz. 49 ½ 50. 39: 117 117 ¼. Nordbahn 108 ½. Mail. 75— 74 ½. Pesth 88 ½ —88. B. A. 1159 Wechsel⸗Course. b Amsterdam 166 ½ Br., 166 Gld. Augsburg 120 ½ Br. Frankfurt 119 ½ Br. Hamburg 176 ¼ Br. II S Paris 142 Br., 141 Gld. K. Gold 125 ½. Silber 1192. Fonds matt, ohne Veränderung. begehrt, schlossen unter Notiz offerirt.

. 4proz. 74 73 ⅞. Anl. 34: 186 ½ 186. Gloggnitz 116 ½ 116.

1157.

Fremde Valuten, anfangs

Frankfurt a. M., 18. Okt. Seit meinem letzten Berichte haben sich die Börsengeschäfte bedeutend gebessert, und bei sehr er⸗ heblichen Umsätzen sind fast alle hier gangbaren Effekten⸗Gattungen wieder merklich in die Höhe gegangen. Die seitherige flaue Stim⸗ mung, so wie die Besorgnisse vor politischen Wirren, sind fast gänz⸗ lich verschwunden; das baare Geld zeigte sich abundanter, und die Börsenberichte von Wien, Berlin und Paris lauteten wieder gün⸗ stiger. Die Kauf⸗ und Speculationslust erneuerte sich dadurch, und ansehnliche Posten österreichischer und süddeutscher Papiere wurden täglich für Geldanlagen zu steigenden Preisen vom Markte genom⸗ men; am Schlusse der Woche blieben sogar von württembergischen, darmstädtischen und bayerischen Fonds Käufer übrig, da die verlangten Stücke nicht alle beigeschafft werden konnten. In Folge dessen stiegen seit dem 13ten d. die 5 und 4 ½ proz. Metalliques um 1 pCt., Wiener 34r und 39r Loose fast um 2 pCt. 4 ½proz. Württemb. gingen von 96 auf 97 %, 3 ⁄proz. do. von 81 ¾ auf 82 ½kS‚, 4 ½proz. Darmst. von 94 auf 95 und 3 ½proz. Bayer. von 83 ¼ auf 83 in die Höhe. Auch alle Anle⸗ hensloose erfuhren bei lebhaftem Geschäft eine merkliche Besserung, am ansehnlichsten stiegen die Bad. 35r (30 auf 31 ½), Kurhess. von 30 ¾¼ auf 32 ½ und Darmst. 50 Fl. Loose von 76 ¼ auf 78 ½. Die fremden Fonds, als belgische, holländische, Toscana und Sar dinien, folgten zwar weniger der steigenden Bewegung, indessen waren solche doch willig anzubringen. Die spanische Zproz. inländ. Schuld variirte nicht bedeutend, jedoch wurde zwischen 33 und 34 viel umgesetzt. In Eisenbahn⸗Actien wenig Handel und die Preise stationair. Das Wechselgeschäft war sehr ausgebreitet; alle fremde Valuten konnte man zu höheren Preisen anbringen, besonders blieb nach Amsterdam, Paris, London, Hamburg und Wien viel Frage. Der Geldzins⸗Cours behauptete sich fest auf 2 ½ a 2 ½ pCt.

2v 823

Frankfurt a. M., 19. Okt. 5⸗ und 4 ½ proz. Met. gin⸗

Magdeburg⸗Wittenberge 55 Br., 54 ½ Gld. Altona⸗Kiel 87 Br. Köln⸗Minden 97 ¼ Br., 97 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Br. Mecklenburg 31 ½ Br.

Bei stillem Geschäft war es im Allgemeinen mit Fonds und Actien etwas fester.

London, 18. Okt. 3proz. Cons. p. C. 97 ½, ½, a. Z. 87 ⅛, z2. 3 ½ũproz. 99, ½. Ard. 18 ½, ½. Zproz. 39 ¼, 38 ½. Pass. 3 ⅞), ½. Int. 58, 57 ½. A4proz. 89, 88 ½. Bras. 91, 89. Mex. Engl. Fonds blieben stationair und behaupteten ihre gestrige Festigkeit. B 1

Fremde Fonds im Allgemeinen fester; Geschäfte nur still.

2 Uhr. Engl. Fonds bei mäßigem Geschäft still. Von frem⸗ den nur in Peru Geschäfte.

Holl. Fonds waren bei einigen

Von fremden waren Russ. Peru eben⸗

Amsterdam, 18. Okt. Geschäften in Int. etwas angenehmer. 5proz. etwas flauer. Oesterr. wiederum höher gesucht.

falls höher. 3proz. neue 67 ½. 3 8 proz. Synd. 89.

Holl. Int. 56 9%, p†. . 1— 9 Span. Ard. 11 %, ¼. Gr. Piecen 11 %. Coupons 8 ½, M. Russ.

alte 104 ½. 4proz. 87 ½.

Markt⸗Berichte.

erliner Getraidebericht vom 21. Oktobe

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —57 Rthlr. RNoggen loco 35—39 Rthlr.

JS 3 8 8. 252 1. nro.] 35 a 2 Rthlr. verk, 353 Br, Nov. /Dez. 35 ¼ Rthlr. Br., 35 ½ G. pr. Frühjahr 1851 39 ½ Rthlr. bez., 40 Br., 39 G. Gerste, große loco 26—28 Rthlr. 5 kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 19—21 Rthlr. 48pfd. pr. Okt. 18 ¾ Rthlr. Br., 18¼ G. 50pfd. 19 ½ Rthlr. bez. 48 pfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br., 20 G. 50pfd. 22 Rthlr. Br., 21 ½ G. Erbsen, Koch⸗ 45—50 Rthlr., Futter⸗ 38 Rüböl loco 12 ½ Rthlr. Br., 12 G. GH a Rcthlr. verk., 12 ½ Br. u. G. Okt./Nov. 42 Rthlr. Br., 12½ G. Nov. /Dez. 12 ½ Rthlr. Br., 12 G.

Dez.//Jan. 112 ½ Rthlr. Br., 12 G.

35 ½ G.

26K3 35 ½%

42 Rthlr.

gen auf einige Verkäufe, die jedoch von keinem Belang waren, um a ½ zurück. Auch stellte sich der Cours der 3proz. Spanier we⸗ gen ihres Rückganges von Madrid und Paris um * niedriger als gestern. Es fanden darin mehrere Umsätze statt. Oester. Actien, und Poln. 500 Fl. Loose angenehmer. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien beinahe ohne Geschäft und Veränderung.

Oestr. 5proz. Met. 783¼ Br., 78 ½ Gld. Bank⸗Actien 1166 Br., 1162 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840: 52½ Br., 52 ½ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1850: 31 Br., 31 ¾ Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 ½ Br., 32 Gld. Sardin. Part.⸗Loose 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 ½ Br., 32½ Gld. Darmst. Partial⸗Loose a 50 Fl. 78 ¾ Br., 78 ½ Gld., do. a . 28 Br., 27 Gld. Spanien Zproz. inländ. 33 Br.,

500 Fl. 82 Poln. 4proz. Obligationen a 300 Fl. 139 Gld., do. a 8. 32 Br., 84⁄ Glv. Friedr. Wilh. Nordb. 41 ½ Br., 412 erbach 78 8 Br., 78 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ½ Br.,

T11 19. Okt. 3 ⁄proz. p. C. 89 Br. und Gld. „„Dan. 74 ½ Br., Bld. Ardoins 10 ½ Br., 10 ¼ Gld 3proz. 31 ¾ Br., 31 ½ Gld. Amer. 6proz. . Et 18“ 80 S

Gld. Hamburg⸗Berl. 90 ¾ Br., 90 ¼ Gld. Vergevorf 91 Br.

Jan./Febr.] Febr./März 12 ½³ Rthlr. Br., 11 G. März / April 11 %, Rthlr. Br., 11 ½ G. April /Mai 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ¾ G. loco 13 Rthlr. Br. pr. Okt. / Nov. 12 Rthlr. Br., 12 ½ G pr. Frühjahr 12 Rthlr. Br., 11 ¾˖ G. Mohnöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr.

Palmöl 11 ½ Rthlr.

Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. Spiritus loco ohne Faß 17 ¼ a 17½ Rthlr. bez. 1 mit Faß pr. Okt. 17 ½¼ Rthlr. bez. u. Br., 17 G.

Okt./Nov. 17 ½ Rthlr. bez. u. Br., 17 ½ G.

Nov. /Dez. 17 a 17 Rthlr. bez., 17 ¾ Br., ½ G., Dez. allein 18 bez.

pr. Frühj. 1851 19 ½ a 19 Rthlr. verk., 19 Br. u. G.

Königsberg, 18. Okt. Zufuhr war gering. Weizen 50 bis 66 Sgr. pr. Schfl., Roggen 32 bis 38 Sgr., große Gerste 25 bis 29 Sgr., kleine Gerste 24 bis 28 Sgr., Hafer 18 bis 22 Sgr., graue Erbsen 40 bis 50 Sgr., weiße Erbsen 37

bis 46 Sgr., Kartoffeln 15 bis 16 Sgr.

Posen, 18. Okt. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) Weizen

1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf. Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. bis 1 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. Hafer 20 Sgr. bis 22 Sgr. 3 Pf.

Buchweizen 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. bis 1 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf.

Erbsen 2 Rthlr. 5 Sgr.

Kartoffeln 12 Sgr. 6 Pf. bis 14 Sgr.

Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. bis 25 Sgr.

Stroh, das Schock zu 1200 Pfd., 5 Rthlr. bis 6 Rthlr.

Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 10 Sgr. bis 1 Rthlr. 15 Sgr.

Bonn, 18. Okt. (2 Scheffel.) Weizen, alter 5 Rthlr. 14 Sgr. Roggen, neuer 4 Rthlr. 15 Sgr. Gerste, hiesige 3 Rthlr. 20 Sgr. Hafer 2 Rthlr. 5 Sgr.

Reps 9 Rthlr. a 9 Rthlr. 20 Sgr.

Neuß, 18. Okt. Weizen 2 Rthlr. 8 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 23 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 14 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 12 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 16 Sgr., Hafer 27 Sgr., Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 18 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr.

Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 1 Rthlr. 3 Sgr.

Kleiner Samen 3 Rthlr. 10 Sgr.

Rüboel pr. Ohm a 282 Pfd. o. F. 33 Rthlr. 2. pr. Mai 33 Rthlr. 15 Sgr., pr. Okt. 33 Rthlr. 22

Leinöl pr. Ohm 35 Rthlr.

Rübkuchen pr. 1000 St. 33 Rthlr.

Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 27 Rthlr.

Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 12 Rthlr. 10 Sgr.

Gereinigtes Oel 35 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Stroh pr. Schock von 1200 Pfd. 6 Rthlr.

Für Getraide überhaupt scheint sich eine bessere Meinung zu gestalten; Rüböl in Folge der Steigerung angenehmer

Sgr. 6 Pf.,

Mainz, 18. Okt. Weizen 8 Fl. 40 Kr. Korn 6 Fl. 59 Kr.

Gerste 6 Fl. 25 Kr.

Hafer 6 Fl. 8 Kr.

Weißmehl 8 Fl.

Roggenmehl 7 Fl.

Amsterdam, 18. Okt. Weizen zu den vorigen Preisen an Konsumenten verkauft; 127. 28pfd. rheinischer 240.43 Fl.

Roggen etwas höher verkauft: 124pfd. preuß. 168 Fl.

Gerste wie früher; 97pfd. Wintergerste 122 Fl. an den Müh⸗ len; 113 pfd. dänische 145 Fl.; 115 pfd. best. danz. 155 Fl. an den Mühlen.

Hafer wie früher; 80pfd. Futterhafer 101 Fl.

Kohlsaamen gleich unverändert; in diesem Mongt ½ L. höher; verkauft: nordholl. 55, 57 ½ L.; auf 9 Faß im Oltober und No⸗ vember 59 L.

Leinsaamen wie früher; 112 pfd. petersburg. 310 Fl.; 116 fd. königsberger 310 Fl.; 110. 11pfd. archang. 290 Fl.; 109 pfd. dito 285 Fl.; 99.400pfd. rigaer 245 Fl.

Rüböl gleich wie früher; auf Lieferung für das Spätjahr etwas angenehmer; auf 6 Wochen 36 ½ Fl.; effekt. 35 ½ Fl.; No⸗ vember und Dezember 35 ¼ a ½ Fl.; Mai 35 ½ a Fl.

Leinöl nicht williger; auf 6 Wochen 36 ½ Fl.; effekt. 35¼ Fl.

Hanföl auf 6 Wochen 38 ½ Fl.; effekt. 37¼ Fl. , 8

8 ““

Italien.

Das Abonnement betraͤgt 2 Athlr. für ½¼ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ ur Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.

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8

Amtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin. Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. Swinemünde. Russische Kriegsdampf⸗Fregatte „Archimedes“ gestrandet.

DOesterreich. Wien. Hofnachrichten. Depeschen nach Kassel. Kommando der vorarlberger Division. Vermischtes.

Bayern. München. Vermischtes.

Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Die Zustände im [Kurfürstenthum. 1 8

isch und bei Rhein. Darmstadt. Die Großherzogliche Civil⸗ iste.

Schleswig⸗Holstein. Nachrichten schauplatze. 3

Frankfurt. Fyankfurt a. M. Reorganisation der Stadtwehr.

Bremen. Bremen. Antrag, betreffend den, Ersatz der Verpflegungs⸗ gelder an Schleswig⸗Holstein. 3 8

8 Ausland.

Fraukreich. Paris. Bekanntmachung in Betreff des Ordens der Eh⸗ ren⸗Legion. Der General Changarnier. Vermischtes.

W““ und Irland. London. Hofnachrichten. Ver⸗ ni es.

Rußland und Polen. Warschau. Ankunft des Kaisers. Jubi⸗ läum des Fürsten Paskewitsch.

Dänemark. Kopenhagen. Die Fortbringung der „Gefion“. Schiff⸗ fahrt zwischen Schleswig und Holstein verboten. Vermischtes.

n. Turin. Die Beziehungen zur römischen Kurie. Kandibat

für die Kammer⸗Präsidentschaft. Die Trennung des Marinewesens

vom Kriegs⸗Departement. Rückkehr des Kriegs⸗Ministers. Pinelli.

‚ef “B Pinelli's. Vermischtes. Rom. Die Gesetze über die Munizipal⸗ und Provinzial⸗Ve⸗

E11““ zip P z rwaltung. Vermischtes. ral⸗Capitains von Madrid.

8—

Rendsburg. vom Kriegs⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ersten Prediger an ver Hofkirche zu Breslau, Konsisto⸗ rial⸗Rath und Superintendenten Falk, dem katholischen Pfarrer Puls zu Lichtenau, Regierungs⸗Bezirk Minden, und dem Steuer⸗ Empfänger a. D. von Zastrow zu Aachen den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 13. Juli d. J. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegen⸗ wärtig noch nachstehend verzeichnete 7 Realschulen als zur Erthei⸗ lung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Baufaches befähigt, anerkannt sind:

1) in Minden das mit dem Gymnasium verbundene Real⸗In⸗ stitut.

in Kolberg die Realschule.

in Stolpe die höhere Buͤrgerschule.

in Erfurt die Realschule.

in Nordhausen die Realschule.

in Görlitz die höhere Bürgerschule.

in Krotoschin die Realschule. 1 Die vorschriftsmäßig ausgestellten Entlassungs⸗Zeugnisse dieser Anstalten werden demnach von der Königl. technischen Bau⸗Depu⸗ tation und dem Direktorium der Königlichen Bau⸗Akademie eben⸗ falls als genügend angenommen werden.

Berlin, den 14. Oktober 1850.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Der Minister für Handel, Ge⸗ Angelegenheiten. werbe ꝛc. Ladenberg. von der Heydt.

Angekommen: Der Hof⸗Jägermeister Graf von Reichen bach, von Breslau.

Der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Görtz, von Darmstadt. 8 1 Abg ereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirender General des 7ten Armee⸗Corps, Graf von der Gröben, nach Eisenach.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 22. Okt. Das Amtsblatt des Königl. Post⸗Departements enthält die Verordnung, betreffend die Porto⸗ Vergünstigungen für diejenigen Truppentheile, welche aus ihren Garniso⸗ nen abgerückt und in der Gegend von Paderborn zu einem Deta⸗ chement vereinigt worden sind. Desgleichen, betreffend die Aufhe⸗ bung der Portkofreiheit für die Korrespondenz und Paketsendungen des entomologischen Vereins zu Stettin. Desgleichen, betreffend die Einrichtung neuer Post⸗Expeditionen zu Gerolzhofen in Unterfran⸗ ken und zu Helmbrechts in Oberfranken und Berichtigung des Mei⸗ lenzeigers für Bayern. Desgleichen, betreffend in Absicht auf die Bewilligung von Umzugskosten⸗Entschädigungen. Desgleichen, be⸗ treffend die Lieferung der von dem Post⸗Hauptmagazin und der ge⸗ heimen Kanzlei zu beziehenden Post⸗Druckmaterialien. Desgleichen,

Einberufung der Cortes. Ankunft des Gene⸗

betreffend die Berichtigung der Stellvertretungs⸗Kosten für Beamte, welche behufs ihrer Verheirathung beurlaubt werden. Desgleichen, betreffend die Abholung der mit den Posten eingehenden Gelder und Pakete an die in Reihe und Glied stehenden, gegenwärtig in den diesseitigen Staaten stationirten Großherzoglich badischen Soldaten.

Swinemünde, 19. Okt. (Ostsee⸗Ztg.) Durch ein bornholmer Fahrzeug ist heute an das hiesige Kaiserlich russische Vice⸗Konsulat der Rapport eingegangen, daß die Kaiserlich russische Kriegs⸗Dampf⸗Fregatte „Archimedes“ gestern Morgen unweit Rönne gestrandet ist. Das Schiff soll bereits wrack und von der Mann⸗ schaft 8 Mann ertrunken sein.

Oesterreich. Wien, 20. Okt. Se. Majestät der Kaiser hat die Reise von Innsbruck nach Wien in 36 Stunden zurückge⸗ legt. Die erfolgte Ankunft des Monarchen in Schönbrunn wurde sogleich den Aeltern Sr. Majestät nach Triest telegraphirt, welche auch im Laufe des heutigen Tages die Reise nach Schönbrunn an⸗ treten. Die Brüder Sr. Majestät des Kaisers, die Erzherzoge Fer⸗ dinand und Karl, sind gestern früh um sieben Uhr in Schönbrunn eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser verfügte sich gestern früh in Begleitung des Generals Grafen von Grünne von Schönbrunn in die Hofburg nach Wien zur Audienz, wo den Monarchen ein zahl⸗ reicher Kreis von Supplikanten erwartete. Ueber den Tag der Ab⸗ reise Sr. Majestät des Kaisers und des Minister⸗Präsidenten nach Warschau verlautet noch nichts Sicheres.

Das Neuigkeits⸗Büreau theilt mit: „Gleich nach Been⸗ digung der bregenzer Konferenz wurde ein Courier mit nach Kassel lautenden Depeschen expedirt, welcher Bregenz am 14ten d. M. ver⸗ ließ. Die Depeschen sollen den Wunsch ausdrücken, die Regierung möge einer einzelnen Persönlichkeit wegen die Sache nicht auf die äußerste Spitze treiben, besonders da nach erfolgter Aenderung im Ministerium die kurhessischen Verhältnisse sich von selbst entwirren würden.“

Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Wilhelm hat das Kommando der seinen Namen führenden, in Vorarlberg stationirten Division bereits übernommen, wird aber vorläufig das Hauptquartier in Innsbruck beziehen. 1

Der österreichische Gesandte und bevollmächtigte Minister am niederländischen Hofe, Freiherr von Dobblhoff, hat vorgestern seine Besitzungen nächst Baden verlassen und über Wien die Rückreise nach dem Haag angetreten. Die beiden französischen Legations⸗ Attachés, Herr Roziere und Herr Croy, sind nach Paris abgereist, der französische Ministerial⸗Beamte Herr Fenillet und der franz6⸗ sche Deputirte de Seze von Paris hier angekommen. Der russische Feldjäger-⸗Lieutenant Leuthier ist vorgestern mit Depeschen von Warschau angekommen und der russische Lientenant Fedoloff sogleich wieder von hier dahin abgesendet worden. 8 Die Bezirks⸗Hauptleute sind angewiesen worden, dem sonn⸗ tägigen Gottesdienste mit dem ihnen untergeordneten Personale bei⸗ zuwohnen, wie dies, des guten Beispiels wegen, durch mehrere noch in Kraft bestehende Verordnungen bestimmt ist.

Auf der Nordbahn werden in einigen Tagen Versuche mit einer neuen, von dem bekannten Mechaniker Nevillie erfundenen eisernen Hängebrücke vorgenommen werden, um zu erproben, ob solche Brücken, deren Zweckmäßigkeit anerkannt ist, auch mit Lokomotiven befahren und für die Bahnen nutzbringend gemacht werden können.

Mit dem 1. November tritt die neue Geschäfts⸗Ordnung zwi⸗ schen dem Armee⸗Ober⸗Kommando und dem Kriegs⸗Ministerium in Wirksamkeit. Die Bestimmungen derselben wurden sämmtlichen Militair⸗Kommanden mitgetheilt, um sie in Kenntniß zu setzen, auf welchem Wege sie vom 1. November an die Gegenstände des Dienstes zu leiten haben. 8

Bayern. München, 18. Okt. (A. Abd. Ztg.) Nach der heute getroffenen Verfügung marschiren vorläufig keine Truppen in Kurhessen ein. Es wurden nämlich als Stabsquartierorte be⸗ stimmt: Aschaffenburg, Würzburg, Bamberg und Schweinfurt. Dem Kommandirenden, Fürst von Thurn und Taxis, welcher seinen Sitz in Würzburg zu nehmen hat, bleibt die Dislocation der Truppen überlassen. Vom ersten Armee⸗Corps haben acht Bataillone, und zwar vom 1sten, 3ten, 11ten und 15ten Infanterie⸗Regiment je zwei, und acht Eskadronen, und zwar vom 1sten und 2ten Küras⸗ sier-Regiment je vier, sodann noch drei Batterieen Artillerie Marsch⸗ bereitschaft erhalten. Die vier Eskadronen des hiesigen Kürassier⸗ Regiments marschiren am Montag den 2lsten d. mit möglichster Benutzung der Eisenbahn nach Bamberg ab; jene in Landshut gar⸗ nisonirenden vier Eskadronen folgen. Die Garnison Fürstenfeld⸗ bruck hat in München und die Garnison Landsberg in Neuburg a. D. einzurücken. Der Ausmarsch der Infanterie⸗Bataillone hat zu erfolgen, wenn die Stärke der Compagnieen auf 100 Mann durch die Einrückenden angewachsen ist. Der König wird morgen früh nach Berchtesgaden sich begeben und in drei bis vier Tagen wieder zurück sein.

Minister von der Pfordten hat in Bregenz von dem Kaiser von Oesterreich das Großkreuz des Leopold⸗Ordens erhalten.

Der König hat genehmigt, daß zu Regensburg eine Filiale der Königlichen Bank errichtet werde.

Die Telegraphenlinie von Bamberg über Würzburg bis Aschaf⸗ fenburg wird im Anschluß an die bereits bestehenden Linien von Bamberg nach Hof und von Bamberg über Nürnberg, Augsburg und München nach Salzburg am 20sten d. zur Benutzung für die Privat⸗Korrespondenz eröffnet. 1

König Otto wird von der Zusammenkunft mit seinem Schwie gervater, dem Großherzoge von Oldenburg, am 24sten zu Hof hierher zurückkehren und einige Tage später wahrscheinlich die Rück⸗ reise nach Athen antreten.

Seit einigen Tagen befinden sich die Herren von Welden und Volz, die Regierungs⸗Präsidenten von Schwaben und Mittelfran⸗ ken, in unserer Stadt und zwar, wie man glaubt, in dienstlichen An⸗ gelegenheiten. 1

Baden. Karlsruhe, 17. Okt. (K. Ztg.) Zur Be⸗ leuchtung der durch das provisorische Gesetz vom 28. Juni d. J. erhöhten Rübenzuckersteuer und der darüber in der Sitzung der zweiten Kammer vom 16ten d. M. geführten Diskusston schicken wir dem Berichte über diese Diskussion folgende Stellen aus dem gedruckten Vortrag der Großherzoglichen Regierungs⸗Kommission voraus:

Der Eingangszoll, der vom ausländischen Zucker erhoben wird, hatte ursprünglich nicht die Natur eines Schutz⸗, sondern die eines Finanz⸗Zolles. Nicht darum ward der Zuckerzoll angeordnet, da⸗

In⸗ und

mit die Erzeugung von Zucker im Inland hervorgerufen und der

Absatz inländischen Zuckers erleichtert würde; nur darum ward der Zuckerzoll, und zwar ein hoher Zuckerzoll, zu erheben beschlossen, weil Zucker eben einer der Verzehrungs⸗Gegenstände ist, die sich ganz vorzugsweise zur Besteuerung eignen. Der Zuckerzo war demnach, wie gesagt, von Anfang an ein Finanz⸗Zoll, und er hat sich in dieser Eigenschaft vorzugsweise bewährt, i dem er dem Zollverein Jahr für Jahr eine Einnahme lieferte,

ein Viertel aller Zolleinkünfte erreichte oder überstieg. Als später die Rübenzucker⸗Industrie im Zollgebiete ins Leben trat, nahm der Zuckerzoll ihr gegenüber auch die Eigenschaft eines Schutzzolls an, so weit man den inländischen Zucker mit gar keiner Verzehrungs steuer belastete oder doch nur mit einer solchen, die geringer war, als die Eingangsabgabe vom ausländischen Zucker. Das inländi sche Zuckerfabrikat von aller Verzehrungssteuer frei zu lassen, ging offenbar nicht an. Damit wäre zuletzt die ganze Zolleinnahme vom Zucker eingebüßt worden; die Konsumenten hätten zwar nahezu den bisherigen Zuckerzoll, wenn schon in anderer Form, im Preise des inländischen Erzeugnisses fortentrichtet; ihre Steuerzahlung

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wäre aber nicht mehr den Staatskassen, sondern der einheimischen Zucker⸗Industrie zu gut gekommen; ein Opfer von sechs bis sieben

Millionen Thalern jährlich hätte dieser gebracht werden müssen, und ein Opfer von solcher Größe wäre für den fruchtbringendsten Ge⸗ werbzweig viel zu groß gewesen. Den inländischen Zucker rücksichts⸗ los gerade so hoch zu besteuern, wie den des Auslandes, war ebern

so unzulässig. Jede inländische Industrie nimmt dem gleicharti⸗ gen Gewerbe im Ausland gegenüber den Schutz des Recht in dem Maße in Anspruch, als sie desselben zu ihrer kräfti gen Entwickelung bedarf und nach dem Grade des staatswirthschaf

lichen Nutzens, den sie leistet, würdig ist. Und gerade hier mußten sich die Vorzüge der Rübenzuckerindustrie besonders geltend machen

Zolltarifs mit

Nicht blos die Rübenzuckerfabriken an sich sind es, die man dabei ins

Auge zu fassen hat; ihre innige Verbindung mit dem Landbau ist es, die vor Allem Beachtung verdient. Das Rohprodukt, dessen die Fabrication in großer Masse bedarf, ist ein Erzeugniß des vater ländischen Landbaues; sie erhebt eine für letzteres höchst wirksame Nachfrage, und blühende Rübenzuckerfabriken äußern auf den Wohlstand des Landmanns in ihrer näheren Uimgebung unverfenn⸗ bar den wohlthätigsten Einfluß. Ein Zollschutz für den Rüben⸗ zucker ist darum ein Opfer, das nicht blos der Rübenzucker⸗Industrie sondern neben ihr auch dem Landbau gebracht wird. Aber natür⸗ lich nur so weit, als es des Zollschutzes zum Fortbestande der Fa⸗ Vedette überhaupt bedarf. Ueberschreitet der Zollschutz dieses Maß, so ist, was er mehr beträgt, zwecklos aufgewendet und kommt nicht mehr dem Landbau, sondern blos noch wenigen Gewerbs⸗ Unternehmern zu gut. Der inländische Rübenzucker durfte demnach nicht völlig steuerfrei bleiben; er durfte aber auch nur so hoch be⸗ steuert werden, daß in dem Unterschiede zwischen dem Eingangszoll vom fremden und der Steuer vom inländischen Erzeugniß für die⸗ ses ein zureichender Zollschutz übrig blieb. Die Normen, nach wel⸗ chen die Steuer vom inländischen Rübenzucker jeweils zu bemessen ist, hat die Uebereinkunft vom 8. Mai 1841 festgestellt. Es wird dabei natürlich von der Höhe des Zolls für ausländischen Zucker ausgegangen. Es ist ferner ein⸗ für allemal angenommen, daß die Rübenzucker⸗Steuer nicht vom Rohzucker selbst, sondern von den zur Zuckerbereitung verwendeten rohen Rüben erhoben werde, und daß zwanzig Centner roher Rüben zur Darstellung eines Cent⸗ ners Rüben⸗Rohzucker für nöthig erachtet werden. Drei Richt⸗ punkte sind es nun, nach welchen die Rübenzucker⸗Steuer zu regeln ist; der Art. 7 der Uebereinkunft hat sie angegeben. Dem inländischen Zuckerfabrikate soll ein angemessener Schutz zu Theil werden, so jedoch, daß dadurch die Mitbewerbung des aus⸗ ländischen Zuckers nicht auf eine die Einkünfte des Vereins oder das Interesse der Konsumenten gefährdende Weise beschränkt wird. Der Eingangszoll vom ausländischen Zucker und Syrup und die Steuer vom inländischen Rübenzucker zusammen sollen ferner für den Kopf der jeweiligen Bevölkerung des Zollvereins mindestens eben so viel an Roh⸗Einnahme liefern, als im Durchschnitt der Jahre 1838, 1839 und 1840 der Eingangszoll vom ausländischen Zucker und Syrup für den Kopf der damaligen Bevölkerung gewährt hat. In keinem Falle endlich soll die Steuer vom inländischen Rüben⸗ zucker geringer sein, als 20 Prozent vom Zollsatze des auslän⸗ dischen für Zuckersiedereien im Zollgebiet eingehenden Roh⸗ zuckers. Bei der Diskussion erhebt sich zuerst auf die An⸗ regung des Abg. Küßwieder die Vorfrage, ob nicht die Diskussion noch zu vertagen sei wegen der erst heute eingekommenen und in gedruckten Exemplaren vertheilten Petition der badischen Gesellschaft für Zucker⸗Fabrication, über den Gesetz⸗Entwurf, die Zollsätze von Zucker betreffend. Die Kammer beschließt, die Tagesordnung ein⸗ zuhalten. Staatsrath Regenauer setzt in Hinsicht auf die einge⸗ kommene Petition mit ausführlicherer Begründung aus einander daß die Zucker⸗Fabrication zu Waghäusel ungeachtet der erhöhten Steuer sehr wohl bestehen könne. Als Beweis dafür könne schon der Umstand gelten, daß der Betrieb der Fabrik, obschon diese Steuer⸗ erhöhung vorausgesehen wurde, in der letzten Zeit sich immer weiter ausdehnte. Er weist auf die große Höhe des Zollschutzes hin, welche die Zucker⸗Fabrication bei uns in Vergleich mit Frankreich und Belgien genieße. So sei in Frankreich der fremde, d. i. nicht fran⸗ zösische, Kolonialzucker kaum um sechzig Prozent, in Belgien der Kolonialzucker kaum um dreißig Prozent höher besteuert, als der