1850 / 292 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Rübenzucker; im Zollverein dages en sei der Kolonial⸗ zucker jetzt über sechshundert Prozent höher besteuert, als der inlän⸗ dische Rübenzucker, und jener werde auch nach der beantragten Steuererhöhung für letzteren immer noch um fast dreihundert Pro⸗ zent höher belastet sein. Alle anderen Staaten des Zollvereins (Regierungen wie Stände) hätten die Nothwendigkeit einer Erhö⸗ hung der Steuer auf den Rübenzucker anerkannt; wir allein könn⸗ ten hierin nicht zurückbleiben. Wenn eine einzelne Fabrtt bei uns unter ungünstigeren Verhältnissen arbeite, was hier übrigens 8* nicht einmal der Fall sei, so könne sich doch die 2 2* heit nicht danach richten. Man könne dem Gbe- in nicht zumuthen, auf eine Steuererhöhung von 9. 600,000 Thalern zu verzichten, damit einzelne 1“ Ge⸗ ten, die auch sonst ganz gute Geschäfte machen, vW“ 8 winn erlangten. Es sei die höhere Steuer kein Opfkt⸗/ den übrigen Staaten des Zollvereins bringen, sondern 8 888 das Erhöhung komme unserer eigenen Staatskasse mit Ba gpeil d; Erträgniß der Zollrevenüen

und somit auch der ö Staatskasse daran wesentlich durch das Verhältniß der Besteuerung des Rübenzuckers zu

dem Eingangszoll des ausländischen Zuckers bedingt sei. Er wiederholt die Versicherung, 6 Fabrik zu Waghaͤusel werde gewiß auch bern * erhet 8 688 fortbestehen köͤnnen; und daß hie Steuer⸗ Fihedhrncs eitig 86 Zuckerrüͤbe bedrohe, also auf die Landwirthschaft na hthei ig a virke, das sei eine Behauptung, die jeder einigermaßen von den Verhaͤltnissen Unterrichtete als gänzlich unrichtig anerkennen werde. Er glaube mit Bestimmtheit diese beruhigende Versicherung geben

zu können

inländische

und müsse darum auch die Annahme des Kommissions⸗

es dringend empfehlen. Nanrasen Reptig fvricht mit Lebhaftigkeit und Nachdruck für die Aufrechterhaltung des im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses gegen die Erhöhung der Steuer und ruft die Gründe, welche damals die Kammer bestimmten, in das Gedächtniß zurück. Indem man sich auf den verbesserten und erweiterten Betrieb der Fabrik Waghäu⸗ el berufe, um dadurch die Steuererhöhung zu rechtfertigen, strafe man die erhöhte Betriebsamkeit und Intelligenz der Fabrication. Man soll ihr einige Zeit noch gönnen, damit sie sich von früheren Verlusten erholen und befestigen könne. Jedenfalls sei es der Stel⸗ ung der Kammer angemessen, gegen die Steuererhöhung zu

stimmen. 1 8 Ich habe früher gegen die Erhöhung der Steuer

Abg. Dennig: 1 höhu teue auf den Rübenzucker gestimmt. Inzwischen habe ich mich aber über⸗ für diese Fabrication nicht

eugt, daß der frühere so starke Schutz F. mehr nöthig ist. Obgleich ein Vertheidiger der Schutzzölle, kann ch doch niemals für einen übertriebenen Schutz zum Nachtheil der Staatskasse und der Konsumenten stimmen. Ueberblae kann man fordern, daß die Fabrik Waghäusel die verbesserten Methoden an⸗ derer Fabriken sich aneigne. Vielleicht wäre es⸗ auch vortheilhafter, wenn, nach der Art wie dieser Industriezweig im Norden von Deutsch⸗ and betrieben wird, die eine große Fabrik sich in mehrere kleinere nit dem Betrieb der Landwirthschaft verbundene Fabriken auflösen wäsgs (Schluß folgt.) Hessen. Kassel, 19. Okt. (D. A. Ztg.) Der Ober⸗ gerichtsrath Elvers ist heute Morgen nach Wilhelmsbad zurückge⸗ kehrt. Er hat sich hier besonders über die finanziellen Schwierig⸗ keiten unterrichten wollen, welche etwa der Bildung eines neuen Ministeriums entgegenstehen. Hierüber sind ihm beruhigende Nach⸗ weisungen gegeben worden. Kurhessen kann ohne Steuerzahlung noch mehrere Monate existiren, ohne daß der Staat zu Grunde geht. In der Hauptstaatskasse ist so viel Geld vorhanden, daß sämmt⸗ liche Gehalte der Beamten und noch manche andere nothwendige Ausgaben davon bestritten werden können. Aber Hassenpflug hat jede Auszahlung von Gehalten verboten. Auch der Geheime Re⸗ gierungsrath Dusing ist gestern hierher zurückgekehrt, geht aber heute ebenfalls wieder nach Wilhelmsbad. Das fuldaer Ba⸗ taillon ist heute Nachmittag per Eisenbahn von hier abmarschirt; das hanauer folgt morgen früh. Dagegen wird das erste Ba⸗ taillon Garde in diesen Tagen hier wieder eintreffen. Gestern Abend gegen 6 Uhr war Feuerlärm und es wurde Allarxm geschlagen. Auch eine Abtheilung Bürgergarde versammelte sich, wie es in solchen Fällen üblich ist, ohne daß ihrem Dienste irgend ein Hinderniß in den Weg gelegt wurde. Das Feuer, in der Nähe des Königsplatzes, was übrigens unbedeutend und nach einer Viertelstunde war Alles vorüber. Die Bürgergarde hat ihre Wache noch nicht wieder bezogen, um jeden möglichen Konflikt zu vermeiden.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 20. Okt. Das Darmst. J. enthält nachstehenden Artikel über die Großherzogliche Civilliste: 8

Zur Bestreitung des Aufwandes für das Haus und die Hof⸗ haltung der Fürsten waren von Alters her die Kammergüter der⸗

selben (Waldungen, Güter, gutsherrliche Gefälle und Berechtigun⸗

gen) bestimmt, und obgleich stets noch ein Ueberschuß aus denselben auch zu einzelnen Staatsausgaben verwendet wurde, so nahm man doch im Allgemeinen an, daß das Kammergut Eigenthum der fürst⸗ lichen Familien sei; worauf es denn auch beruht, daß bei den in dem Jahr 1806 eingetretenen Mediatistrungen den jetzt unterwor⸗ fenen vormaligen Regenten, jetzigen Standesherren, zufolge einer Bestimmung der Rheinbunds⸗Akte solches belassen und ihnen mit Rücksicht hierauf nur hinsichtlich der Kammerschulden einige X asten hingewiesen wurden. In Folge dieser Ansicht waren daher auch in dem ersten Edikte über die Verfassung des Großherzogthums (vom 18. März 1829) den Ständen hinsichtlich der Großherzoglichen Domainen nur sehr unbedeutende Rechte und Einwirkungen einge⸗ räumt worden. 1

Die Männer aber, welche den ersten Landtag des Großher⸗ zogthums bildeten und welchen man das Gelingen des Verfassungs⸗ werks vorzugsweise zu verdanken hat, erlangten durch ihre Ver⸗

handlungen mit der Regierung, daß damals schon die Frage, ob und welche Ansprüche zur Bestreitung von Staatsbedürfnissen an das Kammervermögen gemacht werden können? worüber heute noch in vielen Staaten gestritten wird, durch eine Bestimmung in der nachherigen Verfassungs⸗Urkunde dahin erledigt wurde: daß ein Drittheil des ganzen Kammerguts (der Domainen) an das Land abgetreten und zur Tilgung von Staatsschulden mittelst Veräuße⸗ rung bestimmt wurde; die übrigen zwei Drittheile sollten das schul⸗ deufreie, unveräußerliche Familien⸗Eigenthum des Großherzoglichen Hauses bilden; die Bedurfnisse des Großherzoglichen Hauses und Heües sollten vorzugsweise hierauf radizirt sein, die Erträge aber ennoch in die Staatskasse fließen. e 5 schwierige Ausscheidung des zu veräußernden Drit⸗ vect 188 na8 stattgehabt, wurde in dem Jahr 1841 Sn Feeis nn der Stände mit der Regierung fest⸗ Verhandlungen ei und aus den desfallsigen landständischen 1 gen ergiebt sich, daß, einschließlich einer in dem Jahr

1752

Gulden durch Veräußerung von Domainen zur Tilgung von Staats⸗ schulden und anderen Staatszwecken verwendet worden ist. 8 Ergiebt sich aber hieraus, daß die Regenten⸗Familie nicht ver⸗ mögenslos in ihrem Verhältnisse zum Lande dagestanden hat; so hat auch ferner der Staat oder die Gesammtheit der Steuerpflich⸗ tigen auch keinen Nachtheil davon, daß der Ertrag der als Fami⸗ lien⸗Eigenthum anerkannten zwei Drittheile in die Staatskasse fließt und daß aus dieser, ohne Rücksicht auf den Ertrag der Domainen, die für die Bedürfnisse des Großherzoglichen Hauses und Hofes bestimmten Summen bestritten werden. Die Civilliste, welche für Ludwig J. auf dem Landtage von 1820 21 mit Rücksicht auf das damals den Ständen nachgewie⸗ sene wirkliche Bedürfniß durch Uebereinkunft mit den Ständen fest⸗ gesetzt wurde, betrug 576,000 Fl. Eben so viel wurden Ludwig II. im Jahre 1830 von den Ständen bewilligt, und gleicher Betrag wird für Ludwig III. angesprochen. Während also alle Bedürfnisse des Lebens für alle Klassen der Bevölkerung gestiegen sind, ist seit 30 Jahren die Civilliste gleich geblieben. Ein in dem Jahre 1830 vereinbarter Zusatz von 5000 Fl. war keine Erhöhung, sondern be⸗ ruhte darauf, daß durch Uebereinkunft die Civilliste gewisse Bau⸗ kosten, welche der Staatskasse oblagen und zu durchschnittlich 5000. Fl. veranschlagt waren, übernahm. Die neben der Civyilliste beste⸗ henden Apanagen und Deputate haben keinen ständigen Betrag, indem sie von der Zahl der berechtigten Personen und anderen Ver⸗ hältnissen abhängen; nur eine aus früheren Rechtsverhältnissen mo⸗ tivirte nicht erhebliche Erhöhung einiger Sätze fand im Jahr 1842 mit Zustimmung der Stände statt. In dem den Ständen im Januar 1850 vorgelegten, im Sep⸗ tember 1850 wiederholt übergebenen Hauptvoranschlage sind für Bedürfnisse des Großherzoglichen Hauses und Hofes vorgesehen: eigentliche Civilliste wie früher 576,000 Fl. und 5000 Fl. = 581,000 Fl., Apanagen und Deputate 129,258 Fl., zusammen 710,258 Fl. Der Ertrag der nun noch übrigen Kameral⸗ und Forstdomai⸗ nen ist aber in demselben Budget zur Verwendung für Staats⸗ Bedürfnisse veranschlagt mit einer (. rauhen) Einnahme von 1,627,131 Fl. . Zieht man auch hiervon die (nach demselben Budget) darauf lastenden Ausgaben in vollstem Maße ab, so bleibt immer noch ein sämmtliche Bedürfnisse des Großherzoglichen Hauses und Hofes weit übersteigender Betrag übrig, der sogar noch gesteigert werden könnte, venn man die Domainen blos finanziell verwalten, d. h. ohne alle Rücksichten der Billigkeit und der Bedürfnisse der Staatsangehöri⸗ gen auf den höchsten Ertrag bringen wollte. 1 Bei dem Auffassen der Größe der Civilliste ist übrigens auch nicht zu übersehen, daß dieselbe keinesweges nur für die persönliche Unterhaltung des Regenten gegeben und verwendet wird, sondern daß dem Regenten bedeutende Ausgaben blos darum obliegen, weil er Regent ist, ohne daß er oder sein Haus einen persönlichen Nuz⸗ zen davon zieht, und zu deren Bestreitung die Civilliste mit be⸗ stimmt ist. Man denke z. B. nur an die reichlichen Unterstützungen für Arme und Nothleidende oder bei allgemeinen Unglücksfällen, denen sich der Regent nicht entziehen kann, an manchen Aufwand, welchen die Verhältnisse des Staats zu anderen Staaten veranlas⸗ sen, an manche Anstalten und Einrichtungen, die er anstandshalber oder aus Rücksicht auf das Publikum unterhalten muß zc. Wer es weiß oder gar mit angesehen hat, mit welchem Jubel im Jahre 1820 Großherzog Ludwig J., der hochherzige Stifter der Verfassung, begrüßt, wie er hochgepriesen und gesegnet wurde, als er ein volles Drittel der Domainen dem Lande ganz abtrat; wer es weiß, daß die dem fürstlichen Hause als sein Eigenthum geblie⸗ benen zwei Drittheile auch auf Rechnung des Staats verwaltet werden und daß deren reiner Ertrag höher ist, als die Civilliste und Apanagen, welche der Großherzog und die Großherzoglichen Prinzen beziehen; wer ferner weiß, laß außer dem Vortheile, wel⸗ cher dem Staate dadurch allein schon entsteht, noch der ganze Be⸗ trag dem Gewerbstande, den Künsten, der Wissenschaft, den Armen und Nothleidenden zu gute kommt, welche durch unser edles Fürstenhaus im reichlichsten Maße bedacht werden Prinz Alexander z. B. läßt seine ganze Apanage zu mildthätigen Zwecken im Lande; wer dies Alles weiß, der muß erstaunen über die vielen undankbaren Stimmen und die verkehrten Ansichten, welche oft über diesen wich⸗ tigen Gegenstand aus dem Lande erschallen. Abgesehen davon, daß das Großherzogliche Haus diese Civilliste und Apanagen als Ertrag von seinem Familien⸗Eigenthume zu fordern berechtigt ist, so sind sie auch nicht höher als in anderen deutschen Staaten, im Gegen⸗ theil verhältnißmäßig geringer, besonders wenn man bedenkt, daß in mehreren Staaten, wie z. B. in Württemberg, dem Regenten außer der Civilliste noch ein besonderes Kammergut, aus hestimm ten bedeutenden Domainen bestehend, zur freien eigenen Verwaltung und beliebigen Benutzung überlassen ist.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 19. Okt. Die of⸗ fizielle Verlustliste der schleswig⸗holsteinischen Armee in den Ge⸗ fechten bei Fridrichsstadt lund Tönning vom 28. Sept. bis 5. Okt d. J. ist nunmehr erschienen. Gefallen sind 12 Offiziere, 10 Un⸗ teroffiziere und 51 Gemeine; verwundet 23 Offiziere, 43 Unter⸗ offiziere und 406 Gemeine; vermißt werden 3 Offiziere, 9 Unter⸗ offiziere und 141 Gemeine (die jrdoch keinesweges alle als Gefan⸗ gene anzusehen sind). Am meisten gelitten haben das 6te und llte Bataillon, die in Summa mit resp. 211 und 149 Gefallenen, Ver⸗ wundeten und Vermißten aufgeführt sind; sodann das 1ste Jäger⸗ Corps und das 15te Bataillon (resp. 77 und 64). Außerdem sind 2 Aerzte verwundet. Leichtverwundete, die bei ihren Truppentheilen geblieben, sind nicht mitgerechnet.

(N. F. P.) Das Zte dänische Reserve⸗Bataillon war nach der idstedter Schlacht ungefähr 980 Mann stark, 245 Mann in jeder Com⸗ pagnie. Nach dem Gefecht bei Missunde, wo dieses Bataillon die Deckung der Schanze und des Brückenkopfes und durch das Granatfeuer unserer Batterieen sehr gelitten hatte, zählt das Ba⸗ taillon nur noch gegen 600 Mann; es verlor in diesem Gefecht 3 Capitaine und mehrere Lientenants; eine Compagnie hatte allein 30 Todte und Verwundete.

Kiel, 18. Okt. (K. C. B.) In dem nach der friedrichs⸗ städter Affaire am 6ten d. ausgegebenen Armeebefehl war der Mit⸗ wirkung der Marine nicht erwähnt; der folgende Armeebefehl des kommandirenden Generals vom Steu d. ist desfalls als eine Ergän⸗ zung des ersteren anzusehen. „Bei den Vorfällen von Friedrichs⸗ stadt haben sich die Kanonenböte unter Führung des Lieutenants Kier vorzüglich unerschrocken und mit größter Ausdauer geschlagen, wofür ich ihnen, so wie denen, welche früher gegen den „Hecla“ bei Kiel und gegen den „Geiser“ gefochten, hiermit die Anerkennung und den Dank ausspreche, welcher ihnen mit großem Rechte ge⸗ bührt.“

Nach einer Veröffentlichung des Herrn Superintendenten. Niel⸗ sen im Kirchen⸗ und Schulblatte sind während der letzten Monate 77 Geistliche von ihren Aemtern im Herzogthume Schleswig ent⸗ fernt worden. Von diesen halten sich jetzt noch in dem vom Feinde

18441 erfolgten weiteren Verwendun ü

g. von Domainen für Staats⸗ wecke, welche den noch vorhandenen, dem Lande in Fa zugetheil⸗ ten Objekten, im Ganzen eine Kapitglsumme von acht Millionen

. v““

7

besetzten Theile Schleswigs 29 auf. Dorthin zurückgekehrt sind außerdem 6, Einer hat sich von Tillisch wieder konstituiren lassen und Einer ist nach seiner Absetzung gestorhen. Außerhalb Schles⸗

wigs befinden sich also gegenwärtig 40 Geistliche, unter denen 12 eine amtliche Thätigkeit bereits geworden ist.

selben also noch 28.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 18. Okt. (D. R.) Senat der freien Stadt, den wiederholt an ihn gerichteten Vor⸗ stellungen und Bittgesuchen wegen Reorganisation der Stadtwehr zu genügen, hat eine den Gegenstand betreffende Vorlage an die gesetzgebende Versammlung gelangen lassen, die in ihrer heutigen Abendsitzung zum Vortrage kommen soll. Die Hauptbestimmungen des vom Kriegszeugamt ausgehenden und vom Senate genehmig⸗ ten Reorganisations⸗Entwurfs sind folgende: Sämmtliche Infante⸗ rie⸗Corps der Stadtwehr, deren es bis jetzt 5 oder 6 von unter⸗ schiedlicher Stärke, Kleidung und Bewaffnung gab, und die mi Hinsicht auf ihre ursprüngliche, aus der Kriegszeit sich 1 8 schreibende Formation auf Bevorzugung gegenseitig Anspruch machten, sollen in ein Regiment von zwei Bataillonen, gleichförmig gekleidet und bewaffnet, zusammengezogen wer⸗ den, denen sämmtliche conscriptionspflichtige Bürgersöhne, mi Ausnahme derjenigen eingereiht werden, die es nicht vorziehen möchten, in das auf 200 Pferde zu bringende Reitergeschwade oder in die Artillerie einzutreten, die aus einer Compagnie mit 8 Geschützen besteht. Den Oberbefehlshaber der Stadtwehr, mit dem Range eines Obersten bekleidet, ernennt der Senat aus Machtvollkommenheit. Die Stabsoffiziere werden on den Fesnses. tiven Offiziercorps erwählt, dem Senate vorgeschlogen uns von diesem, genehmigt er die Wahl, mit Patenten versehen. 2 leute und Lieutenants wählen die Unteroffiziere, 1e der Genehmigung des Kriegszeug⸗Amtes u. s. w. . E1“ Geschäftsübung gemäß wird dieselbe Senatsvorlage e sion zur gutachtlichen Prüfung und Berichterstattung. überwiesen F(SS r enwärtigen Legislative mit werden; da aber die dege geg -

iesem Monat endigt, so dürfte die gung de vI die eben nicht dringlich dhhe scheint, wohl dr nächstkünftigen Versammlung vorbehalten bleiben.

Bremen. Bremen, 48. Okt. (H. C.] Her in der Bür⸗ gerschaft vom 16ten d. angenommene Antrag, den Ersatz der Ver⸗ pflegungsgelder für das bremische Bundes⸗Kontingent an Schles⸗ wig⸗Holstein betreffend, lautet folgendermaßen: „Auf den Beschbass der Bürgerschaft vom 14. August d. J., worin dieselbe einstimmig die Erwartung ausgesprochen hat, „der Senat werde ihr darin zu stimmen, daß Bremen hinsichtlich der von Seiten der Statthalter schaft von Schleswig⸗Holstein an unsern Staat gestellten Forderun⸗ gen wegen Verpflegung unseres Kontingents hinter anderen deut⸗ schen Staaten nicht zurückbleiben dürfe“, ist von Seiten des Se— nats nach mehr als drei Wochen, durch Mittheilung vom 9. Sep⸗ tember, die Erklärung erfolgt: „er werde sich über diesen Gegen— stand, hinsichtlich dessen Verhandlungen mit den beiden anderen Hansestädten stattfänden, weil er, auch den „gemachten An⸗ sprüchen nach, gemeinschaftliche Verhältnisse der Städte berühre, er⸗ klären, sobald jene Verhandlungen zu einem Resultate geführt hät⸗ ten.“ Die Bürgerschaft hat darauf den Senat um baldige, geeig nete Mittheilung der Gründe ersucht, welche der Erledigung des von ihr gestellten Antrages im Wege ständen, und dabei die Er⸗ klärung wiederholt, daß sie auf ihrer früher ausgesprochenen An⸗ sicht, es sei die fragliche Schuld baldmöglichst vollständig abzutra⸗ gen, auf das Entschiedenste beharren müsse. Da nun der Senat sich zu einer Rückäußerung auf diesen, bereits am 11. Septembe von der Bürgerschaft fast einstimmig gefaßten Beschluß bis jetzt nicht bewogen gefunden hat, so sieht sich die Bürgerschaft zu der folgenden offenen Erklärung veranlaßt: Die Abtragung der frag⸗ lichen Schuld an die Statthalterschaft der Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein darf unter den obwaltenden beklagensw⸗ rthen Verhältnissen in den beiden Herzogthümern keinerlei weitere Verzögerung erleiden. Dit Ehre Bremens, die Ehre des Senats und der Bürgerschaft fordert dieses; Senat und Bürgerschaft haben die gemeinsame Pflicht, die Ehre unseres Staates höher zu achten, als alles Andere. Möge immerhin, wie es der Senat in seiner Mittheilung vom 9. Sep tember anzudeuten scheint, entweder hinsichtlich des Betrags dieser Forderung oder wegen der Vertheilung derselben auf die drei Han⸗ sestädte, Differenzen obwalten, so müssen doch solche Rucksichten im gegenwärtigen Augenblicke, in welchem das deutsche Bundesland Holstein die fast unerschwinglichen Lasten des Krieges trägt, zurück treten vor dem Gebote der Pflicht und der Ehre. Die Bürger schaft kann es nicht unterlassen, den Senat darauf hinzuweisen⸗ daß bereits eine bedeutende Anzahl der dentschen Bundes⸗ staaten, diesem Gebote der Pflicht und der Ehre folgend, den Anforderungen der Statthalterschaft ganz oder doch zum größten Theil Genüge geleistet hat, während es allbekannt ist, wi von Seiten der Statthalterschaft gegen die Hansestadt Lübeck ander weitige Entschädigungs „Ansprüche erhoben worden, und in Folge dessen Differenzen entstanden sind, welche auch hinsichtlich der wegen der rückständigen Verpflegungsgelder zwischen den d rei Hansestädten obschwehenden Verhandlungen ein baldiges Resultat schwerlich mit Sicherheit erwarten lassen. Die Bürgerschaft muß daher den Senat nochmals dringend auffordern, die Abtragung der fraglichen Schuld, und zwar in dem Betrage, in welchem dieselbe von Seiten der Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein von dem hremischen Staate verlangt worden ist, oder doch in einer diesem Betrage sich annähernden Abschlagszahlung, unver⸗ züglich ins Werk zu setzen, indem sie ihrerseits die dazu erforder⸗ lichen Geldmittel bewilligt und die General⸗Kasse zu der Auszah⸗ lung der erforderlichen Summe autorisirt. Sie zweifelt nicht, auch der Senat werde es erkennen, daß in den gegenwärtigen traurigen Verhältnissen unseres zerrissenen deutschen Vaterlandes fuͤr unser kleinen Staat, wenn anders er mit Ehren oben bleiben will, R ernste, dringende Mahnung liegt, unwandelbar festzuhalten an dem, was Recht und Ehre von ihm verlangt, und glaubt sie daher, einer unverzüglichen Erledigung dieser Angelegenheit mit Zuversicht en gegensehen zu dürfen.“

Frankreich. Paris, eine Regierungs⸗Mittheilung,

19. Okt. Der Moniteur enthält worin den ehemaligen Militairs der Republik und des Kaiserreiches, welche dem Präsidenten während Verleihung des Ordens der Ehrenlegion überreichten und zugleich die damit verknüpfte Pension zu erhalten hofften, der Bescheid gegeben wird, daß nur denen, welche den Orden der Ehrenlegion im aktiven Dienste erhalten, die statuten⸗ mäßigen Pensionen⸗ ausgezahlt werden, sonst aber der Orden eine ine E e sei. see Firninnl Ktommission hat ihre Jahressitzung unter Vorsitz des Alters⸗Präsidenten d'Argout eröffnet. Der frühere Präsident Languetin, die früheren Vice⸗Präsidenten Perrier und

2

Thierry wurden wieder gewählt. 1 Der Constitutionnel enthält heute einen von Véron un⸗

seiner Reise Gesuche um

terzeichneten Leit⸗Artikel mit der Ueberschrift: „Der General Chan⸗

Es entbehren der⸗

Der

her⸗

die Erledigung des betreffenden

garnier“, worin es unter Anderem heißt; „General Changarnier kann in unserer Armee nicht seines Gleichen haben, aber jedenfalls zühlt er in ihr Nebenbuhler, welche seinen Ruhm bestreiten, seine Ansprüche angreifen würden. Man erinnert sich, was selbst nach den blutigen Junitagen der Name des Generals Cavaignac in der Wahlurne geworden ist.“ Ueber die Ursache des Zwiespaltes zwi⸗ schen Changarnier und d'Hautpoul erfährt man nun, daß dieselbe keine geringfügige, sondern eine sehr ernste ist. Während Chan⸗ garnier nur die Gefahren des Tages und ihre Besiegung im Auge habe, wolle d'Hautpoul die ganze Armee⸗Wissenschaft verändern. Es sind nicht zwei Männer, sondern zwei Systeme, die sich gegen⸗ über stehen. „Der Präsident muß und wird zwischen beiden wäh⸗ len. Fest unseren Ahnungen vertrauend, zögern wir keinen Augen⸗ blick, das Land über die Zukunft zu beruhigen. Giebt es Männer, welche der Spielball sie erfassender und hinrei⸗ ßender Umstände und Ereignisse sind, so ist Changarnier ganz der Mann, dem äußeren Andrange zu widerstehen, dem nur sein Ge⸗ wissen die Richtschnur seines Benehmens giebt, der stets auf dem Posten der Ehre und Pflicht ausharrt. Unserer Ansicht nach be⸗ steht im Herzen und Charakter sogar ein Bruderbund zwischen dem Präsidenten und dem von ihm gewählten Ober⸗General. Beide haben diese ehrenhafte Ruhe und Kühnheit, die nicht aus dem Ehrgeize entspringt, wohl aber von Vaterlandsliebe und Ruhmes⸗ sehnsucht eingefloͤßt wird. Dies sind Beweise genug dafür, daß Changarnier's Entschlüsse stets den reinsten Patriotismus zur Quelle haben werden. Was die Sicherheit der Ausführung anbelangt, davon hat der General Proben geliefert. Wenn, was Gott ver⸗ hüten möge, wir noch einmal in Paris „Große Tage“ erleben soelten, so würde er weder zu den Voreiligen, noch zu den Saum⸗ seligen, noch zu den Gleichgültigen gehören. Der General Chan⸗ garnier wird sich stets zum Heile der Gesellschaft entschließen und zu rechter Zeit kommen. Ueberhaupt hat ja General Changarnier das Kommando, welches er besitzt, von Louis Napoleon Bonaparte er⸗ halten. Für den Gebrauch, den er davon machen wird, bürgt seine Ehre. Der Präsident der Republik und Changarnier sind in Gesinnung und vor der Gefahr solidarisch. Darum stehen wir nicht an, zu erklären, General Changarnier, der schon mehr als einen Dienst geleistet, wird den Präsidenten der Republik in der Rettung Frankreichs, der Gesellschaft, der gesammten Civilisation kräftig unterstützen.“ b Man liest im Evénement: „Man erinnert sich, daß ein naher Verwandter Montalembert's bei der Revue von Satory sich dadurch bemerklich machte, daß er das Zeichen zum verfassungswi⸗ drigen Rufe: „Es lebe der Kaiser!“ gab. Man erinnert sich auch an gewisse Gerüchte, dieser Verwandte Montalembern's solle vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Ja, man sagte sogar, der Name dieses Mannes habe die permanente Kommission in Bewegung ge⸗ bracht. Will man das Ende von dem Allen wissen? Will man die dem Verwandten Montalembert's diktirte Strafe kennen? Der fragliche Verwandte hat dieser Tage im Elysé an der Tafel Louis Bonaparte's gespeist und wurde dem Ehrengaste, dem Prinzen von Capua, vorgestellt.“ n al des 8 6 b ats kündigt für das Ende dieses 67 3 neue Werke Guizot's an, nämlich: Mouk, Sturz der 1 Republik und Wiederherstellung der Monarchie in England 1660, und Washington, Gründung der nordamerikanischen Republik. Die Nordbahn befördert nunmehr die ihr zum Transporte an⸗

vertrauten Waaren und Colli's unentgeltlich von ihrem Bahnhofe

nach allen in Paris einmündenden Bahnen. Der Präsident der Republik ist der einzige Inhaber des Ordens vom goldenen Vließe in Frankreich; im Almanach national de 1850 sind noch als Ritter dieses Ordens aufgeführt: die Herren de Noailles, de Talaru, de Villèle, Marschall Soult und Guizot. Der Präsident ist also erst der Sechste im Range.

Großbritanien und Irland. London, 19. Okt. Herzogin von Kent hat gestern London wieder verlassen und ist ihr Gut in der Nähe von Windsor abgereist.

Capitain George James Graf von Egmont soll zum Flotten Adjutanten der Königin ernannt werden. Es ist dies blos ein Ehrentitel und vor der Hand ohne Gehalt.

Zur Industrie⸗Ausstellung, Mittwoch den 23. Oktober, findet eine große Versammlung aller londoner Lokal⸗Kommissäre und Se⸗ cretaire statt, um über den der Hauptstadt anzuweisenden Raum im Gebäude einen definitiven Beschluß zu fassen. Die Kommission

behauptet, daß die Mineral⸗Produkte Englands, insofern sie zu technischen Zwecken verwendbar sind, um viel zahlreicher und man⸗ nigfaltiger sind, als die Mineralien dieser Art von ganz Europa zusammengenommen.

Gestern Abend wurden vom Kolonial⸗Amte Depeschen nach den britischen Kolonicen von Nord⸗Amerika befördert. Man glaubt und hofft, daß sie etwas zu Gunsten der vielen, jetzt nach Kanada flüch⸗ tenden Sklaven der Vereinigten Staaten enthalten dürften. Jeden⸗ falls glaubt man, die englische Regierung werde den Flüchtigen, die vor der Bill des washingtoner Kongresses Zuflucht suchen, irgend

eine Unterstützung angedeihen lassen müssen.

Rußland und Polen. Warschau, 15. Okt. (Bresl. Ztg.) Gestern früh 5 Uhr traf der Kaiser hierselbst ein. In seinem Gefolge befindet sich der General⸗Adjutant Graf Orloff. Warschau, 18. Okt. Gestern Vormittag 11 Uhr begab sich der Kaiser in Begleitung sämmtlicher hier anwesenden Generale in die Wohnung des Fürsten Statthalters, um demselben zu seinem 50jährigen Dienst⸗Jubiläum Glück zu wünschen. Bei der hierauf stattfindenden Parade überreichte der Kaiser unter Kanonendonner dem Fürsten einen mit Brillanten reich verzierten Feldherrustab, der

Die auf

Nvpon dem Sohne des Fürsten unter Assistenz der beiden Großfürsten

Nikolaus und Michael getragen wurde. Fürst Paskiewitsch ließ sich

vpoor dem Kaiser auf das Knie nieder, dieser aber hob ihn auf und

nahm ihn in seine Arme. Hierauf erfolgten die Beglückwünschungen sei⸗ tens der Bischöfe, der Civilbeamten und der Bürger von Warschau undaus den verschiedenen Gubernien. Eine sehr zahlreiche Volksmenge wohnte der Feierlichkeit bei. Auch vom Auslande hatte der Jubi⸗ lar am gestrigen Tage ehrenvolle Beweise der Theilnahme erhalten. Se. Majestät der König von Preußen hatte eine Deputation, be⸗ stehend aus dem Obersten und mehreren Offizieren des 1sten In⸗ fanterie⸗Regiments, nach Warschau geschickt, und den Fürsten zum. Chef dieses Regiments ernannt. Gleichzeitig wurde dem neu er⸗ nannten Chef eine vollständige Uniform dieses Regiments überreicht. Der König von Dänemark ernannte den Fürsten zum Ritter des Elephanten⸗Ordens, dessen Insignien dem Fürsten gestern früh durch den in Warschau anwesenden Prinzen von Schleswig⸗Holstein über⸗ reicht wurden. Feldmarschall Wellington beglückwünschte den Für⸗ sten in einem Schreiben, welches durch den Obersten Du Plat über⸗ reicht worden ist.

Der Graf Brandenburg ist nebst Gemahlin aus Berlin hier angekommen.

Dänemark.

Berl Die

„Kopenhagen, 19. Okt. in s eZeitung enthält folgende offiziell

(D. R.)

Mittheilung: In 4

1753 8

Folge, daß seitens Preußens nach der Unterzeichnung des Friedens⸗ Traktats vom 2. Juli d. J., bevor die Ratificationen dieses Traktats, so wie namentlich auch die des am 2. Juli d. J. mit Preußen be⸗ sonders abgeschlossenen Protokolls, noch ausgewechselt worden waren, darauf angetragen wurde, daß die in dem eckernförder Hafen lie⸗ gende Fregatte „Gefion“ gleich oder jedenfalls nach der Ratification des Friedenstraktats zur Verfügung des deutschen Bundes gestellt werden müsse, und mit Rücksicht darauf, daß zugleich die Ratifica⸗ tion Sr. Majestät des Königs von Preußen von der Erfüllung jenes Antrags abhängig gemacht wurde, ließ die Königliche Regierung am 6. Juli d. J. bei der Auswechselung der Ratifica⸗ tionen des obengenannten Protokolls die Erklärung abgeben:

„Daß man von dänischer Seite, sobald der Friedens Traktat von dem deutschen Bunde ratifizirt worden sei, keinen Augenblick damit zögern würde, dem genannten Bunde freies Eigenthums⸗ und Dispositionsrecht über die Fregatte zu überlassen.

Nachdem die Ratificationen Preußens und mehrerer anderer

deutschen Staaten bereits früher ausgewechselt worden sind, hat nun auch die deutsche Bundesversammlung in Frankfurt a. M. am 3ten d. M. sich in einer Plenar⸗Sitzung für die Annahme des Friedens⸗Traktats vom 2. Juli d. J. erklärt und demselben ihre Ratisikation ertheilt. Dea somit die Bedingung dafür, daß die Fregatte „Gefion“ frei fortgebracht werden kann, jetzt eingetreten ist, so wird von der Königlichen Regierung dem betreffenden kommandirenden Offizier kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, daß er mit dem ge⸗ nannten Schiffe den eckernförder Hafen verlasse.“

Die Schifffahrt zwischen Schleswig und Holstein ist durch fol⸗ gende Bekanntmachung des Regierungs⸗Kommissärs von Tillisch ver⸗ boten worden: b

Das Ober⸗Kommando der aktiven Armee hat aus militai⸗ rischen Gründen sich veranlaßt gefunden, bis auf Weiteres alle Schifffahrt von schleswigschen Häfen und Küsten nach holstein⸗ schen Häfen und Küsten zu verbieten, und die Königliche Marine wird über die Aufrechthaltung dieses Verbotes wachen. Indem das Vorstehende hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht wird, wer⸗ den die Zollämter in dem Herzogthum Schleswig zugleich ange⸗ wiesen, bis auf Weiteres keine Fahrzeuge nach holsteinschen Häfen und Küsten auszuklariren.

Flensburg, den 15. Oktober 1850. Tilkisch.“

Am 16ten d. M. wurde hier im Corps diplomatique der 25ste Jahrestag des Sir Henry W. W. Wynn's als außerordentlicher Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister Großbritaniens am hiesigen Hofe festlich begangen. Das Corps diplomatique und die hiesigen Mi⸗ nister nebst Anderen waren bei dem Oberhofmarschall von Levetzau zu einem Festmahle versammelt. Auch Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ prinz Ferdinand beehrte dasselbe mit seiner Gegenwart, dagegen hatte der Minister⸗Resident Belgiens, Herr de Beaulieu, wegen des Todes der Königin von Belgien absagen lassen. Bei dieser Gelegenheit ließ Se. Majestät der König durch den Minister, Kammerherrn Reedtz, dem Sir Henry Wynn einen sehr schönen und kostbaren Becher überrei⸗ chen, um dem Gesandten einen Beweis seiner Anerkennung seiner hohen Verdienste zu geben. Auf diesem Becher befinden sich die Brustbilder der vier dänischen Könige, unter welchen Sir Henry Wynn als Gesandter Groß⸗ britaniens in Dänemark fungirt hat. Darauf befindet sich außer⸗ dem folgende Inschrift: „Diesen Becher schenkte Friedrich der Sie⸗ bente dem Sir Henry W. W. Wynn, der von vier großbritani⸗ schen Souverainen berufen wurde, bei vier dänischen Königen für die Aufrechthaltung und die Befestigung des guten Verhältnisses zwischen Dänemark und Großbritanien zu wirken.“ Bei dem Festmahle brachte der Erbprinz Ferdinand den Toast auf den Ge⸗ feierten, Sir Henry Wynn, aus.

Die hiesigen Zeitungen theilen eine Aufforderung mit, welche von mehreren Offizieren der dänischen Armee in Schleswig aus⸗ geht und an alle ihre Waffenbrüder im ganzen Heere gerichtet ist, nämlich die Löhnung eines Tages zur Unterstützung für die unglück⸗ lichen Bewohner Friedrichsstadts beizutragen.

An das hiesige Comité für die Friedrichsstädter gehen noch im⸗ mer Beiträge ein, und dürfte die Gesammtsumme, welche bis jetzt eingegangen, circa 8000 Bankthaler betragen.

Italien. Turin, 14. Okt. (Lloyd.) Aus zuverlässiger Quelle kann gemeldet werden, daß Pinelli nicht freiwillig seinen Aufenthalt zu Rom verlassen, sondern daß er vom römischen Hofe in freilich ruͤcksichtsvollen Formen veranlaßt wurde, seinen Paß zu nehmen. Der Papst ist im höchsten Grade über das Benehmen der piemontesischen Regierung gegen die Erzbischöfe von Cagliari und Turin entrüstet. Erfolgt auf die letzte von der päpstlichen Regie⸗ rung abgegangene Note, welche ein förmliches Ultimatum enthält, keine genugthuende Antwort, so wird die römische Regierung ihre Verbindungen mit dem piemontesischen Hofe abbrechen. Da der Fall überdies ein geistlicher ist, so dürfte sich die römische Kurie in die Nothwendigkeit versetzt sehen, gegen die piemontesischen Behörden, welche die bekannten Urtheile ausgesprochen, ein Interdikt zu erlassen. Ein Hirtenbrief des Papstes an den Bischof von Vercelli ist mit herben Klagen über das Benehmen Pie⸗ monts gefüllt. Der Erzbischof Marongin wird in Rom erwartet, und man versichert, daß ihm dort der glänzendste Empfang vorbe⸗ reitet wird.

Mehrere Deputirte der Linken haben sich über die Wahl des Kammer⸗Präsidenten vereinigt und einen ministeriellen Kandidaten, den Cavaliere Buoncampagni, dazu bestimmt. Dieser Abgeordnete war, wie man versichert, bestimmt, Herrn Mameli, Minister des öffentlichen Unterrichts, abzulösen, doch soll diese Ministerial⸗Ver⸗ änderung bis nach der Präsidenten⸗Wahl verschoben worden sein.

Turin, 15 Okt. Die Staats ⸗Zeitung macht die Trennung des Seewesens vom Kriegs⸗Departement und Vereinigung desselben mit dem Handels⸗Ministerium bekannt. Der Kriegs⸗Minister ist gestern von seiner Inspections⸗Reise nach No⸗ vara hierher zurückgekehrt. Er war von dem Gerüchte seines Rück⸗ tritts, an welchen er nie gedacht hatte, sehr überrascht. Die Tren⸗ nung der Marine vom Kriegs⸗Portefeuille ist auf seinen Antrag geschehen.

Die bereits erwähnte Abreise Pinelli's, so wie die Erfolglosig⸗ keit seiner Sendung, sind jetzt offtziell.

Florenz, 12. Okt. (Ll.) Pinelli stattete während seiner Anwesenheit in dieser Stadt dem Minister⸗Präsidenten und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten einen Besuch ab und trat in Gesellschaft des Professors Donelli seine Reise am 5ten d. nach Turin an.

Der Statuto wird am 15ten wieder zu erscheinen anfangen.

Rodrigo Paglieri, Marquis von Villalba, Pair von Sicilien, wegen Theilnahme am sicilianischen Parlamente flüchtig, ist hier gestern gestorben.

Rom, 12. Okt. (Gazz. d. Venezia.) Die Veröffentlichung

der längst erwarteten Gesetze über Munizipal⸗ und Provinzial⸗Ver⸗ ulta und die neue Eintheilung des

Wirksamkeit dieser Gesetze mit dem nächsten Jahre beginnen. Der Kirchenstaat soll in vier große Departements eingetheilt werden, nämlich in die Romagna, die Mark Ancona, Umbrien und das Patrimonio (Pe⸗ tri Erbgut). Als Hauptorte werden Bologna, Ancona, Perugia

den, so daß die römische Comarca von dem östlichen und westlichen Theile des Patrimonio umschlossen würde. In dem von allen Sei⸗ ten von neapolitanischen Besitzungen umgebenen Herzogthum Bene⸗ vent soll endlich der Kardinal⸗Dekan des heiligen Kollegiums die bischöfliche und weltliche Jurisdiction üben, wie solches bisher in der Provinz Velletri der Fall war. 8 Der aus Cagliari entfernte Erzbischof Marongin ist seit ein gen Tagen in Rom.

Man glaubt, daß das vom Herzog aufgehobene Collegio Alheroniano im nächsten Jahre unter der Leitung von Weltgeistlichen provisorisch wieder eröffnet werden dürfte, um später wieder den Lazzaristen zurückgegeben zu werden. Padre Torre, gewesener Direktor dieses Instituts, hält sich seit ei⸗ niger Zeit in Rom auf. .

baldigst wieder zurückzukehren.

kular des Kriegs⸗Ministers an se diesen die Einberufung der Cortes zum 31. Oktober an und giebt ihnen die Weisung, den Senatoren und Deputirten die nöthige Pässe zu verabfolgen.

Der neue General⸗Capitain von Madrid, Nozagaray, ist ge⸗ stern Abends angekommen.

Folgende Bildwerke von W. Achtermann in Rom, Eigenthut Sr. Majestät des Königs, 1““ 1) Kruzifix in carrarischem Marmor, 1 6 2) Maria mit dem todten Christus im Gips⸗Modell, sind zu mildem Zweck gegen ein Eintrittsgeld von 2 ½ Sgr. von heute ab in dem Uhr⸗Saal der Königlichen Akademie der Künste, an den Wochentagen von 10 bis 4 Uhr, an den Sonntagen von 11 bis 2 Uhr ausgestellt. Berlin, den 22. Oktober 1850. Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 22. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 57 Rthlr. Roggen loco 35—39 Rthlr. vr. Okt. 8 Okt./ Nov. 35 Rthlr. Br., 34 ½ G. Nov. Dez. pr. Frühj. 1851 39 Rthlr. bez., 39 ½ a Gerste, große loco 26—28 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 19 —21 Rthlr. 48pfd. pr. Okt. 18 ¾ Rthlr. Br., 18 ¾ G.

waltung, über die Finanz⸗Cons Kirchenstaats in Provinzen soll noch in diesem Jahre erfolgen, die I 1 “X“*“

S

Ä

50pfd. 19 ¾ Rthlr. Br., 19 G. 48pfd. pr. Frühjahr 22 Rthlr. Br., 21 bez. u. 50pfd. 23 Rthlr. bez. b Erbsen, Koch⸗ 45— 50 Rthlr., Futter⸗ 38—42 Rthlr. Rüböl loco 12 ⁄2 a Rthlr. verk., 12 ⁄2 Br., 125 G. pr. Okt. 12 ½ a ¾ Rthlr. verk., 12½ Br., 12 ½ G. Okt. /Nov. 12 ½ Rthlr. Br., 12 bez. u. G. Nov. / Dez. 12 a 12 ½2 Rthlr. bez., 12 Br., 12 G. Dez. / Jan. ) 1.“ Jau./ Febr. (12 Rthlr. Br., 11 % G Febr. / März) März/April 11 Rthlr. Br., 11 bez., 113 April⸗Mai 11 ½ Rthlr. Br., 1135 G. loco 13 Rthlr. Br. pr. Okt. /Nov. 12 ¾ Rthlr. Br., pr. Frühjahr 12 Rthlr. Br., 113 Mohnöl 13 ½ a 13 ½¼ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. Spiritus loco ohne Faß 17 ¼ a 17 ½ Rthlr. verk. mit Faß pr. Okt. 17 ½ a ¼ Rthlr. verk. u. Br. 17 ½ a 17 R Dez. allein 17 ½ Br. pr. Frühj. 1851 19 a 18 ½ Rthlr. verk., 18

12 ½ G.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 21. Oktober. Lande: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; große Gerste 1 Rhlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr., auch 25 Sgr. 8 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. 8 Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr., auch 26 Sgr. 3 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. (schl. Sorte.) Sonnabend, den 19. Oktober. 1 Das Schock Stroh 7 Rthlr. 20 Sgr., auch 6 Rthlr. 20 Sgr. Der Ceutner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 17 Sgr.

Stettin, 21. Okt. 2 ½ Uhr. Herbst 34 , 1G pr. Frühjahr 38 Gld. 2 Rüböl pr. Herbst 12 ½ Gld., pr. Winter 11 ½⅜ Br. Spiritus 21 ½ Gld., pr. Frühjahr 20 Br.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. V 21. Okt.

Luftdruck 333,91"„Plar. 334,61“POar. 335,87“ Par. Quellwärme 7,7°0 R. + 1,4°9 R. +. 4,8° k. 2,60 K. Flusswärme 6,1° R. + 0,80 n +X. 0,ü° u. + 1,1° U. Bodenwärme Dunstsättigung . 81 pCt. 63 pct. 87 pcCt. Wetter halbheiter. Regen. trübe. Wind I N. W. NW. Wolkenzug. weess BZIWW 334,80“ Par. + 2,99 K.. +— 0,0* R...

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 23. Okt. Im Opernhause. 169ste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Ab⸗ theilungen, von Schiller. Anfang 6 Uhr. 8

Schauspielhauspreise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst v““ l14““

2

Zu

Roggen pr.

Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 Uhr.

Morgens Noch einmaliger

6 Uhr.

Beobachtung.

Luftwärme Thaupunkt .. Ausdünstung 6 Nfederschlag 0,071 "Rb. Wärmewechsel]l + 4,99 2,1 0

77 pCt.

Tagesmittel: NW.

und Viterbo bezeichnet. Zum Departement des Patrimonio sollen außer den jetzt dazu gehoͤrenden Provinzen Viterbo, Oroketo und Civitavecchia auch die Bezirke Frosinone und Velletri gezogen wer⸗

Der außerordentliche Gesandte des Herzogs von Parma, Ka- nonikus Marzolini, verläßt Rom, um jedoch, wie man vermuthet,

8

Spanien. Madrid, 14. Okt. (Franz. Bl.) Ein Cir⸗ ämmtliche General⸗Capitaine zeigt