1850 / 293 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

schlüsse hervorgehen oder, falls eine solche Uebereinstimmung nicht erzielt

wird, der Central⸗Ausschuß darüber berathet und Beschlüsse faßt, was dann

zu geschehen haben wird, wenn wenigstens zwei Kurien darauf antragen,

zaß die Verhandlung im Central⸗Ausschusse stattfinde. . Im ersteren Falle würde der übereinstimmende Beschluß der 8,5 Landtags⸗Kurien, im letzteren Falle der Beschluß des Central⸗Ausschusse

durch den Hinzutritt der landesherrlichen Sanction für das ganze Kronland

die Kraft eines Landesgesetzes erlangen. . 8 Der einzelnen Fune hingegen stände der legislative Eina, n. nach der Reichs⸗Verfassung die Landtage berufen find, in allen übrigen, nämlich in allen jenen Angelegenheiten, welche nicht au thung sämmtlicher Landtags⸗Kurien vorbehalten sind, in das 1ese daß ihre Beschlüsse durch die Sanction des Landesfürsten 3 fende Regierungs⸗Gebiet die verbindende Kraft eines Landesgesetzes z alten hätten. jte 8 Landtags⸗Kurie würde außerdem in allen 15 durch die Gesetze als Kreis⸗Angelegenheiten erklärt a 1 Umfang des betreffenden Regierungs⸗Gebietes die Wir 1— haben bs e. vlangenerns un düessactgns esagngs des Gegenstinde und estimmun Abgränzung de 1““ ür. legislativen Wirkungskreise 1 des ⸗Vertretung oder der einzelnen Kurie gehören, hat der hhalg. tung überhaupt zu Grunde liegende Zweck zur 25 nnt nen, die entgegengesetzten Bestrebungen der verschiedenen 0 I“ n Theile des Landes auszugleichen und zu vermitteln und der Bevölkerung der einzelnen Verwaltungsgebiete für die Berathung aller zunächst nur sie allein betreffenden Angelegenheiten ein solches Organ zu gewähren, 8 des⸗ sen Zusammensetzung und Befugnissen die Beruhigung liegt, daß ihre ei⸗ genthümlichen Interessen in jeder Richtung hin nachhalti gewahrt und nicht einer Mehrheit anderer diesem Landestheile fremder Einflüsse unter⸗ Het ezan gc der treugehorsamste Ministerrath für die im Vorstehenden entwickelten Grundsätze in ehrerbietigster Hinweisung auf seinen allerunter⸗ thänigsten Vortrag vom 29. Dezember 1849 die allerhöchste Genehmigung erbittet, erlaubt er sich, die Patents⸗Entwürfe über die Landesversassung und die Wahlordnung für die Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Kra⸗ kau, dann des Herzogthums Bukowina, Ew. Majestät zur allergnädigsten Vollziehung mit dem ehrfurchtvollsten Bemerken zu unterbreiten, daß in der Durchführung dieser Grundsätze das Mittel gesunden werden dürfte, nicht nur überhaupt die Beziehungen des in Frage stehen⸗ den Landes zum Reiche in einer dem Wohle der Gesammtheit wie den In⸗ teressen jener Gebietstheile entsprechenden Weise dauernd festzustellen. Wien, 4. September.“ . die oben entwickelten Grundsätze und Anträge in Betreff der beiden Kronländer, nämlich der Königreiche Galizien und Lodome⸗ rien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Groß⸗ herzogthume Krakau und des Herzogthums Bukowina, haben unterm 29. September die Kaiserliche Genehmigung erhalten, und sind die Patente über die Landesverfassung und die Wahlordnung dieser Kronländer, mit der Kaiserlichen Unterschrift versehen, zurückerfolgt. In Gemäßheit des §. 25 der provisorischen Staats⸗Prufungs⸗

sdrücklich der Bera- und in der Art zu,

Vorschrift werden Prüfungs⸗Kommissionen in Wien, Prag, Lemberg, Feesses hah fing alle drei, in Krakau vor der Hand blos für die allgemeine und staatsrechtlich⸗administrative, in Pesth, Agram, Hermannstadt, Padua und Pavia für die beiden speziellen Abthei⸗ lungen der theoretischen Staatsprüfungen niedergesetzt. Dies⸗ Kommissionen sollen möglichst zugleich mit dem Beginne des Stu⸗ dienjahres 1851 in Wirksamkeit treten. Eine eigene Zustvuetton bezeichnet die Stellung, welche die politische Landes⸗Behörde in Bezug auf jene im Bereiche des Kronlandes bestehenden Kommis⸗ sionen anzunehmen und welche Mitwirkung für deren Zwecke zu leisten sie berufen ist. Nach derselben bezieht sich die poli⸗ tische Oberleitung im. Allgemeinen auf die Oberaufsicht, auf die Mitwirkung bei Ernennung der Mitglieder der Kommissionen und auf die Herstellung der materiellen Vorbedingungen. Das Innere des Staatsprüfungswesens, die Vornahme, die Beurtheilung des Resultates ist zunächst Sache der Kommissionen. Bei der mündli⸗ chen Prüfung gilt die Regel, daß zuerst die der Spezial ⸗Kommis⸗ sion als Prüfende zugezogenen Professoren, dann die Nicht⸗Professoren examiniren und der Präses als Examinator schließt. In der Regel sollen bei jeder Prüfung die Kandidaten aus allen in der betreffen⸗ den Abtheilung vorkommenden Prüfungsfächern geprüft werden. Die Prüfungs⸗Kandidaten haben das Recht, da, wo bei den Gerichten und Behörden des Landes, in welchen die Prüfung vorgenom⸗ men wird, mehrere Sprachen in Anwendung sind, die Prüfung theilweise in jeder derselben abzulegen. 18

Der Wiener Zeitung zufolge, soll seiner Zeit eine Stern⸗ warte in Triest nach einem von den Ministerien des Kriegswesens und des Unterrichts gemeinschaftlich beschlossenen Plane gebaut, das an derselben erforderliche Personal durch gemeinschaftliches Ueber⸗ einkommen bestimmt und die Kosten des Baues und der Einrichtung der Sternwarte, ferner die kurrenten Ausgaben für das an dersel⸗ ben anzustellende Personal und für die Erhaltung des Gebäudes zu gleichen Theilen von den beiden Ministerien übernommen werden.

Ein Theil der kurrenten Ausgaben findet in den Taxen, welche von den Schiffs⸗Capitainen für die zur Prüfung des Ganges ihrer an die Sternwarte übergebenen Seeuhren entfallen, seine Deckung. Bis zu dem Zeitpunkte des Baues dieser Sternwarte und 8.8 vollständigen Aktivirung soll sowohl den Bedürfnissen nee, Hhssee richtes, als auch der Handels⸗Schifffahrt, durch einen tü⸗ htigen Astronomen und ein provisorisches Lokal für genaue Zeitbestimmun⸗ gen zur Regelung von Seeuhren entsprochen werden. Die 88 esteltten Anträge wurden von Sr. Majestät dem Kaiser genchmigt. bie Stelle eines Astronomen ist provisorisch dem Adjunkten der wiener Universitäts⸗Sternwarte, Dr. Franz Schaub, heie gen worden, welcher sich bereits seit einigen Wochen in Feies befinde und daselbst die nöthigen Voreinleitungen schon getroffen hat.

Bayern. München, 19. Okt. (Nürnb. Korresp.) Die Nene st 9 Nach 1S geben die Formation des Armeecorps am Main, wie folgt, an: Kommandirender: der Gigerfle Nes Fc⸗ vallerie, Fürst von Thurn und Taxis; Chef des General⸗ hg; meistersstabes: Oberst von Hagens; Artillerie: Kommandant von Schnitzlein vom 1sten Artillerie⸗Regiment; Ingenieure: g von Hörmann. I. Division. Divisionair: General⸗Major Freiherr von Damboer. 1ste Infanterie⸗Brigade: General⸗Major und Bri⸗

adier Graf du Ponteil; dieselbe besteht aus dem 9ten Kaiser⸗ ich österreichischen Jäger⸗Bataillon, dem lsten und 2ten Bataillon des 11ten und dem 1sten und 2ten Bataillon des 4ten Infanterie⸗ Regiments. 2te Infanterie⸗Brigade: General⸗Major und Brigadier Freiherr von Haller; dieselbe besteht aus dem 1sten und 2ten Bataillon des lsten, dem 1sten und 2ten Bataillon des 6ten Infanterie⸗Regiments und dem Jäger⸗Bataillon, zur Zeit in Frankfurt. 1ste Kavallerie⸗ Brigade: General⸗Major und Brigadier von Hailbronner; diese besteht aus 4 Eskadrons des 2ten und 4. Eskadrons des 6ten heveauxlegers⸗Regiments. Artillerie: 2 fahrende Batterieen des Batterie des 3ten Artillerie⸗Regiments. II. Di⸗ 3ee Bnee 1e ba. Vedenfrch nn Dee eneaban destee.

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von Großschedel; diese besteht aus 8u isten Batollon des 9ten, dem 2ien Bataillon des 1Aten und dem 1sten und 2ten Bataillon des 10ten Infanterie⸗Regiments. Ate Infanterie⸗Brigade: Gene⸗ ral⸗Major und Brigadier von Hartmann; diese besteht aus dem 2ten Bataillon des Zten, dem 2ien B.

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st 2ten Bataillon des 15ten Infanterie⸗Regiments. 2te Ihien un a: General⸗Major und Brigadier von Parseval; diese besteht aus 4 Eskadrons des 1sten, 4 Eskadrons des 2ten und 4 Eskadrons des 3ten Cheveaurlegers⸗Regiments. Artillerie: 1 fahrende sechspfünder, 1 zwölfpfünder des 1sten und 1 reitende Batterie des 3ten Artillerie⸗Regiments.

Sachsen. Dresden, 22. Okt. (Leipz. Ztg.) Das Mi⸗ nisterium der Justiz hat nachstehende Bekanntmachung erlassen:

Die Zahl derjenigen wegen Theilnahme an dem vorjährigen Mai⸗Aufstande zur Untersuchung gezogenen Personen, welche in Gemäßheit der von Seiten der Regierung bei dem Landtage von 1849 abgegebenen Erklärung theils auf die wegen gewisser Kate⸗ gorieen der Mai⸗Angeklagten von den Appellations⸗ Gerichten zu erstatten gewesenen Vorträge, theils auf besonderes Ansuchen, noch

vor dem Verspruche der Akten völlig begnadigt worden sind, beläuft

sich gegenwärtig auf 4297. Auch sind bereits bei 182 wegen ihrer Theilnahme an jenem Aufstande Verurtheilten die erkannten Stra⸗ fen im Gnadenwege mehr oder minder, und zum Theil sehr bedeu⸗ tend, ermäßigt worden. Wenn diese Ermäßigungen nicht immer in dem⸗ selben Verhältnisse zu einander stehen, wie die erkannten Strafen, so ist daran zu erinnern, daß die Gesichtspunkte bei der Begnadigung an⸗ dere sind, als bei der richterlichen Beurtheilung, welche sich streng an das Gesetz zu halten hat, und daher manche Umstände, die bei der Begnadigung in Betracht kommen können, nicht berücksichtigen varf. Auch hat man für angemessen erachtet, selbst bei bereits verurtheilten Inkulpaten, wenn nach dem Erkenntnisse noch Um⸗ stände hervortraten, wonach sie unzweifelhaft zu den obgedachten Kategorieen zu rechnen gewesen wären, einen gänzlichen Erlaß der Strafe allerhöchsten Orts zu befürworten. Und da nun zu jenen Kategorieen auch solche Angeklagte gehören können, die nach dem Gesetz Todes⸗ oder lebenslängliche Zuchthausstrafe verwirkt haben, so darf es nicht befremden, wenn in einzelnen Fällen, wie bereits geschehen, selbst diese schwersten Strafen im Gnadenwege gänzlich erlassen werden. Dresden, den 21. Oktober 1850. Ministerium der Justtz. Dr. Zschinsky.

Baden. Karlsruhe, 17. Okt. K. Ztg.) (Schluß des im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗ Anz. abgebrochenen Resse Küßwieder: Als im Jahr 1835 der allgemeine deut⸗ sche Zollverein ins Leben trat, ertönte im Vereinsgebiet. der allge⸗ meine Ruf: „Schutz für die deutsche Industrie, Kräftigung und Vermehrung des Nationalwohlstandes!“ Unter diesem Seaseeh. hob sich eine Menge bedeutender Fabriken. Aber bald G sich die Kehrseite des Paniers mit dem Motto: „Die Figenzen, er Alles!“ In diesen zwei Systemen, die auf einander folgten, is zu⸗ gleich die Geschichte der badischen Zuckerindustrie enthalten. Ich danke übrigens der hohen Regierung, daß sie jetzt den Grund⸗ fatz des Finanzzolles so offen verkündet; es wird dieses die Indu⸗ striellen für die Zukunft warnen. Nur kommt dieser offene Brief jetzt etwas zu spät. Diejenigen, welche sich schon auf dem Wracke der inländischen Zucker⸗Industrie befinden, müssen, wenn die Knmes höher steigende Fluth des Steuerdruckes die Wände des Wrackes ganz zertrümmern, durch Schwimmen sich zu retten suchen oder un⸗ tergehen. Frankreich und Belgien, welche man zur Unterstützung der Steuererhöhung auf den Rübenzucker anführt, suüd in dieser Beziehung in ganz anderen Verhältnissen als wir. Wären dort die Verhältnisse denen der deutschen Zollvereinsstaaten gleich, so zweifle ich nicht daran, daß jene Regierungen. Alles auf⸗ bieten würden, um eine solche inländische Industrie zu heben, statt sie durch Steuerdruck zu ersticken. „Wenn in dem Vortrage der Großherzoglichen Regierungs⸗Kommission gesagt wird, daß die Konsumenten den bisherigen Zuckerzoll auch⸗ nach Verminderung der Einfuhr des Kolonialzuckers dennoch im Preise des Rübenzuk⸗ kers fortentrichtet und daher dasselbe nur nicht der Staatskasse, sondern den einheimischen Industriellen bezahlt hätten, so läßt sich dagegen die bekannte Thatsache anführen, daß durch die Konkur⸗ renz des Rübenzuckers die Preise des Kolonialzuckers um nahe an 25 Prozent gefallen sind, daß also dieser wohlfeilere Preis den Konsumenten zugut gekommen ist. Geht die 2 zucker⸗Fabrication im Vereinsgebiet zu Grunde, wozu alle zeichen vorhanden sind, so werden die Zuckerpreise süet nc dieser Gewinn den fremden Staaten zugut komnmen l e im Jahre 1846 wurde von dieser Kammer der b kschansn ge

88 ng des Rübenzucke ge n möge. De

““ in dieser Sache, ein langjähriges Mitglied dieses Hauses, dem das Land das Zeugniß einer ruhigen Petshng und gründlicher Kenntniß gewiß nicht versagen wird, nenn 1 Uebereinkunft vom 8. Mai 1841, worauf die E be⸗ ruht, eine Abnormität, welche die im Entstehen begriffene Rüben⸗ zucker⸗Fabrication mit dem Untergang bedrohe. Indeß 8b Uebereinkunft besteht einmal, die Regierung muß sie vollziehen. 5 ist mit Dank anzuerkennen, daß sie die Steuererhöhung zwei Jahre lang vom 1. September 1848 bis letzten August 1850 abzuhalten gewußt hat. Für die Folge wird dieses nicht län⸗ ger möglich sein. Ich unterlasse es daher, das schon in Vollzug getretene provisorische Gesetz und den einstimmigen Kommissions⸗ Antrag zu bekämpfen. Dabei bestimmen mich noch insbesondere die in dem Kommissions⸗Bericht hervorgehobenen politischen und nationalen Momente der Sache. Der Redner giebt zum Schlusse noch einige Notizen über den gegenwärtigen Betrieb der Sag aghäusel, woraus wir Folgendes entnehmen: Im Nüabtes 85 bei dem Eintritt in den Zollverein nahm man den Zuckerver chnch im Großherzogthum Baden auf 70,000 Centner⸗ an. zu⸗ 27 häusel bestehende Fabrik produzirt jetzt allein jährlich 60,00 4 5 ner Zucker. Dies beträgt, zu 30 Fl. den 1 8 nommen, einen Werth von 1,800,000 Fl., venctar esg U das Ausland ging und nun dem Lande helg- g Fabrik arbeitet mit einem Kapital von 3 oeen fe kenr cn nahe an 600,000 Fl. jährlich für Rüben Fugeg ben benen 88 dem Landbau zu gut kommen. Die Erzeugung jesen 8 fordert 8000 Morgen Landes, was bei der Annahme 28- 2 8 Morgen Ackerlandes im Großherzogthum nur ein Hun 188 t 7 achtzigtheil ausmacht und darum weder Her heieage 89 82 82 hinsichtlich der anderen nothwendigen Bodenerzeugnisse rken 1 g. Die Besteuerung der Fabrik nach dem bisherigen ve zu Sr. 45 Kr. beträgt die Summe von jährlich 107,000 Fl.; sie wir 7 Hinkunft das Doppelte, 22” J1 z1 üsh. s. die Gewerb⸗Steuer zu 22 r. 1 Iiesen eines Schuldenbestandes von über 2,000,000 gb hchn. Abgeordneter Ullrich schließt sich der Erklärung ““ en Küßwieder an und bemerkt, daß auch er als Mitglied 5 v29 mission nur mit schwerem Herzen dem Antrag e gestära 88 e, und in der Voraussetzung, daß, wenn in Zukunft die Fa rik in Waghäusel bei den neuen Verhältnissen nicht bestehen könne, aus

hataillon des 13ten und dem

Staatsmitteln etwas für vieselbe geschehe. Abg. Schmitt erklärt

sich gegen die Annahme des provisorischen Gesetzes. Eine Auflö⸗ sung des Zollvereins sei durch die Verwerfung dieses Gesetzes nicht zu befürchten. Wir hätten nicht die Rücksicht auf den über⸗ seeischen Zucker zu nehmen, wie die Staaten mit überseeischen Ko⸗ lonieen. Wenn auch das Zollerträgniß sich vermindere, so werde dies durch die Vortheile der inländischen Industrie aufgewogen. Man könne vielleicht denken, man hätte in unserem badischen Lande diesen p Fabricationszweig gar nicht begründen sollen; aber nachdem er sich in so großem Maßstab bei uns entwickelt habe, dürfe man ihm den Schutz nicht entziehen. Der von einem anderen Redner angeführte Umstand, daß selbst aus Preußen Rübenzucker⸗ Fabriken nach Böhmen verpflanzt werden, deute genugsam darauf hin, daß man diese Fabrication zu schwer belaste. Abg. Vogel⸗ mann: Wenn Bürgschaft dafür vorhanden wäre, daß die von dem Redner vor mir beantragte Verwerfung des Gesetzes unserem Lande keinen Nachtheil brächte, so würde ich ihm beistimmen. Dies ist jedoch nicht der Fall.é Gegen die vernommene Aeußerung, man möge die Fabrication zu Waghäusel nach der Art einrichten, wie dieselbe in Norddeutschland gefunden wird, ist zu erinnern, daß dies nur da geschehen kann, wo so große Güterbesitzer sind, wie dort. Auch muß ich ferner bemerken, daß die große Erweiterung des ö zu Waghäusel nicht, wie geschehen ist, als ein Beweis des e 18. den Gewinnes zu betrachten ist. Dieses erklärt sich Mrge 899 aus, weil diese Fabrik große Zinsen für Kapitalschugen 78 Fre Betrag zur Schuldentilgung aufbringen muß, uns daher FS eg geringem Gewinne ihre Einnahmen zu vermehren sscheah 2 Abg. Lamey: Da wir jetzt in so mancher Beziehung 8 2 5 theil von dem thun, was wir im vorigen Jahre 1. . e keine Inkonsequenz, dieses auch bei dieser Rübenzuckerfrage 8 vhe e⸗ i⸗ gens gestehe ich, daß ich schon voriges Jahr Bedenken gegen . S fung dieses Gesetzes hatte. Jetzt können wiraber unseten n 9 8 1

länger dieses Opfer bringen. Dazu kommt, daß sie, wie stand des Finanzministerium erklärt hat, nicht einmal dieses Schuz⸗ zes länger bedarf. Ich stimme für den Kommissions⸗Antrag. Der Berichterstatter (Abg. Mathy) faßt die Gründe für den Kommis⸗ sions⸗Antrag zusammen, widerlegt die Einwürfe dagegen, und sagt am Schlusse seines Vortrags: Es ist zu bedauern, daß Gegenstände von so allgemeinem Interesse, wie der vorliegende, nicht durch eine

deutsche National⸗Vertretung behandelt werden. Bis es dazu kommt, bilden aber die Kammern der einzelnen Staaten gleichsam die Ab⸗ theilungen eines großen deutschen Parlamentes; in diesem Par⸗ lamente sind wir überstimmt worden, und wir müssen nachgeben. Eine Verwerfung dieses Gesetzes und ein Weiterschreiten auf dieser Bahn würde den Bestand des Zollvereins gefährden. Den Zoll⸗ verein will ich aber nicht aufgeben, bis wir eine allgemeine deutsche Zollvereinigung haben. Ehe man etwas Besseres hat, darf man

das Gute, was man hat, nicht aufgeben. Darum habe ich auch Beibehaltung des Bundestags

seiner Zeit im Jahre 1848 für die Bei 1 gestimmt. Man ist daher nicht im Widerspruch, wenn man im vorigen Jahre, wo jene allgemeine deutsche Zollvereinigung so nahe schien, für die Verwerfung des Gesetzes stimmte, und jetzt, bei ganz veränderten Verhältnissen, für die Annahme stimmt.

*Bei der nun erfolgenden Abstimmung wurde, wie schon be⸗ merkt, das provisorische Gesetz nach dem Kommissions⸗Antrag an⸗

genommen. Hessen.

Kommandant, derung des Kurfürstlichen

Kassel, 20. Okt. (N. H. Ztg.) Der Stadt⸗ General⸗Major von Helmschwerd, hat auf die Auffor⸗ Obergerichts, n ö §. 123 der

fassungs⸗Urkunde zu bewirken, daß Herr Oetker sofort seiner werde ff Nr. 291 des St. Anz.) gestern ableh⸗ nend geantwortet; als Grund ist angeführt, weil das Kastell nicht unter der Stadt⸗Kommandantur stehe.

Kassel, 22. Okt. Durch eine vom 11. Oktober datirte Ver⸗ ordnung werden aufgehoben: die Ober⸗ Finanz⸗Kammer, b das Ober⸗Steuer⸗Kollegium, die Ober⸗Zolldireckion, das Ober⸗Forst⸗ kollegium, die Staats⸗ Jagdverwaltung, die Ober „Pe ganateplreo⸗ tion. Sämmtliche Geschaͤfte gehen auf das Finans ⸗Mhiste zum über, und werden die zu bildenden Abtheilungen durch Neuernannte vorbereitet. Durch eine vom 14. Oktober datirte Verordnung gehen sofort an das Finanz⸗Ministerium über: Verfügungen wegen Er⸗ hebung von Grund⸗, Gewerbe⸗ und Klassensteuer, Wege⸗ und Brückengeldern, indirekten Abgaben. Zufolge einer Verordnung vom 17ten d. Mts. sind Kommissionen ernannt für Verwaltung der Domainen, direkten Steuern, Wege⸗ und Brückengeld ⸗Erhebung, indirekter Abgaben, Forstwesens, Staatsjagden, Berg⸗ und Salz⸗ werke. Zu diesen Kommissionen treten die Unter⸗Behörden in dasselbe Verhältniß, nhg soichte bisher hinsichtlich der jenen vorge⸗

zten Kollegien bestanden hat. ses tegs ist daß Duysing nochmals nach Wilhelmsbad berufen worden ist. 8 fed- R.) 8 hiesige Besatzung ist durch Beurlaubung stark vermindert worden. Die Rekruten für die Artillerie und Kavallerie sollen nicht einberufen werden.

Oldenburg. Oldenburg, 19. Okt. (D. R. Z.) Das heute erschienene Gesetzblatt enthält eine Verordnung, wodurch der m 16. Dezember einberufene und im April d. J. vertagte Land⸗ tag vom Staats⸗Ministerium, im besonderen Auftrage des abwe⸗ senden Großherzogs, aufgelöst wird. Die neu zu wählenden Ab⸗ geordneten werden zugleich auf den 18. Dezember d. J. einberufen. Die Dauer des allgemeinen Landtags ist wiederum auf 8 Wochen

bestimmt.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 20. Okt. (D. A. Z.) Am 7. Oktober haben der Herzog Georg und die Herzogin Marie ihr silbernes Ehejubiläum im Jagdschloß Hummelshain im stillen Familienkreise gefeiert. Hier in der Residenz wurde das Fest durch ein glänzendes Bankett von der Kasinogesellschaft, gefeiert.

An demselben Tage wurde die jährliche Diszesan⸗Synode ab⸗ gehalten, die sich besonders mit Berathung einer Petition wegen Milderung resp. Abwendung mehrerer durch das neueste Ablösungs⸗ gesetz herbeigeführten hnnesene Nachtheile für die geistlichen Stel⸗ len beschäftigt haben soll. 9

w1 hga 58 der preußische General von Möllendorf hier erwartet, der mergen und übermorgen unser Kontingent inspiziren wird. Bei der Stärke unserer Garnison dürften dazu weiter keine Truppen einberufen werden.

1 urg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz, 19. Okt. do, e 8 Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, welcher gestern Morgen gegen7 Uhr von Berlin hier angekommen war, wohnte, nebst Sr. Königl. Hoheit dem Erb⸗ großherzoge, Mittags der Militairparade bei, und reiste gestern Abend gegen 10 Uhr von G 1 heute Morgen mit der Eisenbahn nach Schwerin zurückzukehren.

rankfurt. Frankfurt, a. M. 20. Okt. (O. P. A. Z.) Der Föaag Missionair Dr. Gützloff ist hier eingetroffen.

hier ab nach Güstrow, um von dort

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Frankreich. Paris, 20. Okt. Vorgestern wurden im touloner Hafen abermals 1000 Mann Verstärkung und bedeutende Vorräthe an Kriegsmunition auf zwei Schiffen nach Civitavecchia eingeschifft. Die halboffiziellen Blätter enthalten alle die Erklä⸗ rung, es denke die Regierung vor Frühjahr 1851 durchaus nicht an eine Verminderung des Occupations⸗Corps im Kirchenstaate.

Der National äußert sich folgen dermaßen über den gestri⸗ gen Artikel des Constitutionnel in Betreff Changarnier's: „Was will der Constitutionnel? Die Unterstützung des Generals für die Absichten des Präsidenten. Was fürchtet er? Die Feindschaft des Generals. Was behauptet er? Die Unterstützung. Was ist die Wahrheit? Die Feindschaft. Welches Gefühl für den General trägt er zur Schau? Das Vertrauen. Welches ist sein wahres Gefühl? Das Mißtrauen.“ Andererseits liest man im Haupt⸗ Journale des Elysee, dem Pouvoir: „Dem Constitutionnel beliebt es, und mit Recht darzuthun, daß der Präsident der Repu⸗ blik und die gesellschaftliche Ordnung der Unterstützung des Generals Changarnier sicher sind.“ Die Assemblée nationale nennt den Artikel über Changarnier das Ereigniß des Tages, bemerkt, der Con⸗ stitutionnel sei der Vertraute der geheimsten und erhabensten Ge⸗ danken des Elysée, und druckt den Artikel nach. Sie bedauert hinter⸗ her, daß man den General so oft an Erfüllung seiner Pflicht mahne, und findet es unklug, den „Prinzen“ dem „General“ gegenüberzustellen, da ja dadurch eine Lösung nahe gelegt sei, die mit der Präsident⸗ schafts⸗Verlängerung nicht das Mindeste zu thun haben würde. Das Sidele bemerkt darüber: „Man trägt heute dem General Changarnier an, ihn zum Baron von der Stabilität zu erheben, wie das Kaiserreich Grafen von Lobau, der Orleanismus Herzoge von Isly schuf. Um diesen Titel zu erhalten, soll Changarnier gar nichts thun, er soll nur reden. Aber der General Changarnier schweigt. Seit langer Zeit behauptete man, die größte Klugheit Louis Bonaparte's bestehe darin, sich nicht auszusprechen. Dieser Klugheit hat General Changarnier vollkommenes Verstummen ent⸗ gegengesetzt. Das Elysee hat zuerst gesprochen, das Elysee hat verloren.“ Die Opinion publiaue findet drei Dinge in dem Artikel: ein vollkommenes, wohlverdientes, aber im Constitution⸗ nel sehr überraschendes Lob des Generals Changarnier und eine sehr richtige Würdigung der Stellung desselben in gegenwärtiger Lage; zweitens Ankündigung und Vorrede zur Ungnade d'Haut⸗ poul's, welcher Changarnier als Sühnopfer angeboten werde; drit⸗ tens eine Einladung des Generals zur präsidentiellen und Verlän⸗ gerungs Politik. Es fällt auf, daß das Journal des Débats des Artikels über Changarnier mit keiner Sylbe erwähnt.

Im Bulletin de Paris liest man: „Der frühere sardi⸗ nische Premier⸗Minister unter Karl Albert, Gioberti, ist in Paris angekommen. Gioberti hat mehrere Konferenzen mit unseren be⸗ deutendsten politischen Persönlichkeiten gehabt. Der italienische Staatsmann gab gestern in einem pariser Salon in Gegenwart mehrerer Repräsentanten merkwürdige Details über die gegenwärtige Differenz zwischen Rom und Turin. Nach Gioberli's Aeußerungen würde hinnen kurzem ein Abschluß diplomatischer Art diesem Kon⸗ flikte, welcher von den revolutionairen Ideen sehr thätig ausge⸗ beutet wird, ein Ende machen.“

Im Ministerium des Innern beschäftigt man sich sehr lebhaft mit Errichtung einer neuen Eisenbahn⸗Polizei, der auch die dem Staate nicht gehörenden Linien untergeordnet wären. Besondere mit dem Minister des Innern direkt in Verkehr stehende Polizei⸗ Kommissäre sollen an den bedeutendsten Punkten jeder Bahnlinie angestellt werden.

Die auf dem Marsfelde errichteten Tribünen werden nach

Beendigung der Wettrennen nicht abgebrochen, da der Präsident der Republik auf diesem Platze ein Carroussel geben will, bei dem auch unter Anderem funfzig ganz geharnischte Reiter sich produziren ollen. Es sollen in Paris gegenwärtig zahlreiche Petitionen an die permanente Kommission um sofortige Einberufung der National⸗ Versammlung in Umlauf sein. Der Ernst der gegenwärtigen Lage und gewisse beunruhigende Manifestationen sind als Grund an⸗ gegeben.

Es werden gegenwärtig 25,000 Kilogramme Kupfer in pariser Münze zu Centimesstücken ausgeprägt.

Nur im Departement des Var allein haben die Sammlungen zur Propaganda des katholischen Glaubens in diesem Jahre 20,032 Fr. 62 Cent. getragen.

Die Eröffnung der neuen transatlantischen Dampftbootlinie New⸗York⸗Havre durch das amerikanische Dampfschiff „Franklin“ giebt den Journalen Stoff zu bitteren Betrachtungen über die Ver⸗ nachlässigung der französischen Handelsmarine.

Das Evénement enthält die Nachricht, der Direktor des Königstädtischen Theaters in Berlin, Dr. Freyberg, sei hier ange⸗ kommen, um gegen Madame Fiorentini⸗Jennigs, Primadonna der italienischen Oper, einen Prozeß wegen Kontraktbruchs anhängig zu machen. Dieser kömmt bereits übermorgen zur Verhandlung und erregt durch mehrere Nebenumstände das Interesse des pariser Publikums. Madame Fiorentini hat nämlich bei Herrn Lumby, dem Direktor der hiesigen italienischen Oper, eine Anstellung ange⸗ nommen, und Dr. Freyberg will, wie man vernimmt, nun beweisen, daß Lumby von der bereits früher für die Wintersaison in Berlin eingegangenen Verpflichtung der Sängerin Kenntniß hatte. Der Scandal zwischen Ronconi und Lumby findet durch dieses Gerücht neue Nahrung. Der Advokat des Dr. Freyberg ist Herr Lan, der⸗ selbe, welcher für Ronconi gegen Lumby plaidirt hatte. Es wird als bezeichnend für die hiesigen Zustände angeführt, daß sogar solche Theaterfragen eine Art politischer Bedeutung annehmen.

Die Jahressitzung der vereinigten Akademieen findet am 25. Ok⸗ tober statt.

Mehrere Blätter veröffentlichen das Breve des Papstes an den Erzbischof von Vercelli, worin ihm Se. Heiligkeit kundgiebt, es sei eine Verständigung mit Turin ganz unmöglich.

Der Minister des Innern hat angeordnet, den Tages⸗Cours der pariser Börse in der 3⸗ und 5prozentigen Rente und Bank⸗ Actien von nun an täglich nach Bordeaux zu telegraphiren.

Ein Dekret des Präsidenten bestätigt den vom Minister der öffentlichen Arbeiten nach dem Gesetze vom 6. August 1850 modi⸗ fizirten provisorischen Vertrag mit der Orleans⸗Bordeaux⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Ein zweites Dekret bestätigt dasselbe Provisorium für die Bahnlinie Tours⸗Nantes.

Nußland und Polen. Warschau, 19. Okt. Se. Ma⸗ jestät der Kaiser hat an den Oberbefehlshaber der aktiven Armee, General⸗Feldmarschall Fürsten von Warschau, Grafen Paskewitsch⸗ Eriwanski nachstehendes Schreiben erlassen: Fürst Johann Theodo⸗ rowitsch! Funfzig Jahre ihres ausgezeichneten dem Throne und dem Vaterlande geleisteten Dienstes sind bereits verflossen. Seit dem Beginn ihrer militairischen Laufbahn als Flügel⸗Adjutant unseres geliebten Vaters haben Sie glänzenden Antheil genommen an fast

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geführt worden, überall hervorleuchtend durch musterhafte Einsicht und persoͤnlichen Muth. Vier und zwanzig Jahre hindurch die siegreichen russischen Heere befehligend, haben Sie auf die glänzendste Weise vier Feldzüge beendigt, die sich durch Thaten auszeichneten, welche, indem sie den russischen Waffen neuen Ruhm erworben, die Macht und den Umfang des Kaiserthums vergrößerten. Ihre Siege in Persien und in der astatischen Türkei führten zu einem eben so glorreichen als für Rußland vortheilhaften Frieden. Der zweitägige Sturm von Warschau, mit Ihrem eigenen Blute bezeich⸗ net, hat der frevelhaften Empörung ein Ende gemacht. Indem Sie das Heer befehligten, welches bestimmt war, Meinem hohen Bundesgenossen und Freunde, dem österreichischen Kaiser, Hülfe zu leisten, wußten Sie den Ober⸗Befehlshaber der Empörer zu unbe

dingter Ergebung zu zwingen und Ungarn die rechtmäßige Regie⸗ rung wiederzugeben. Alle diese Siege werden Ihren Namen mit unvergänglichen Zügen in der Geschichte aufzeichnen, und er wird von nun an unzertrennbar von Rußlands Ruhme bleiben. Nicht minder rühmlich sind Ihre Leistungen in Friedenszeiten, durch die Erfüllung der wichtigen Pflichten eines Ober⸗Befehlshabers der ak⸗

tiven Armee, wie der Unseres Statthalters im Königreich Polen.

Durch Ihre unermüdliche Fürsorge ist das Ihnen anvertraute Heer

zu einer in allen Beziehungen musterhaften Ordnung gebracht wor⸗

den. Durch Ihre weise Thätigkeit und angestrengte Bemühungen

sind alle Zweige der Verwaltung im Königreich zu dem von Mir

gesteckten Ziele geführt worden, zum Wohle und Heile Aller und

eines jeden Einzelnen. Angenehm war es Mir immer, Ihre Ver⸗

dienste anzuerkennen und zu belohnen; heute, bei Gelegenheit Ih⸗

res funfzigjährigen Dienst⸗Jubelfestes, habe Ich befohlen, einen Feld⸗

marschallstab mit einer diamantenen Inschrift zu schmücken. Indem

Ich selbigen Ihnen übergebe, erneuere Ich den Ausdruck Meiner

steten und wahren Gefühle der Anerkennung für Ihre erhabenen

Thaten, die Ihnen ein so gutes Recht auf Meine, wie des Vater⸗

landes und der Nachwelt Dankbarkeit erworben haben. Ich ver⸗

bleibe Ihr unveränderlich wohlwollender Nikolaus. Warschau, am

5. (II) Dkibbe 1850.

Warschau, 19. Okt. (Schles. Ztg.) Gestern besichtigte der Kaiser in Begleitung seiner Söhne, der Großfürsten Nikolaus und Michael, die neuen außerhalb der marymonter Barrieren errich⸗ teten Bastionen.

Der Kultus⸗Minister, Fürst Szirynski⸗Szichmatow, inspizirte in Begleitung des stellvertretenden Präsidenten des warschauer wis⸗ senschaftlichen Bezirks, ehemaligen Garde⸗Obersten Muchanow, sämmtliche hiesige wissenschafrliche Anstalten, das marymonter land⸗ wirthschaftliche Institut und das in der Stadt Radzymin befindliche Seminar für Elementar⸗Schullehrer.

In letzterer Zeit ist durch Verwendung des Fürsten Statthal⸗ ters wiederum mehreren polnischen Emigranten, die sich im Aus⸗ lande befinden, vom Kaiser die Erlaubniß ertheilt worden, in ihre Heimat zurückzukehren. Jedoch wird solchen Amnestirten weder ihr konfiszirtes Vermögen zurückgegeben, noch erlangen sie, sofern sie von Adel sind, ihre Adelsrechte und Titel, deren sie für verlustig erklärt worden, wieder. Auch sind einige Polen, die nach Sibirien verbannt waren, in neuester Zeit vom Kaiser amnestirt und ihnen die Rückkehr ins Königreich Polen gestattet worden.

Warschau, 20. Okt. Gestern Mittag hielt der Kaiser in Begleitung des Prinzen Karl von Württemberg eine Truppenmuste⸗ rung ab und beehrte dann ein glänzendes Bankett, welches der Fürst von Warschau als Jubilar im Regierungssaale gab, mit seiner Ge⸗ genwart. Auch die Großfürsten Nikolaus und Michael wohnten diesem Mittagsmahl bei, zu welchem viele fremde und hiesige Gäste, unter ihnen die aus Berlin angekommene militairische Deputation, eingeladen waren. Se. Majestät trug die Uniform des preußischen Kürassier⸗Regiments, welches den Namen des Kaisers führt, und die Insignien des Schwarzen Adler⸗Ordens, der Fürst Paskewitsch die Uni⸗ form des preußischen Infanterie⸗Regiments, zu dessen Chef er so eben ernannt worden, so wie gleichfalls den Schwarzen Adler⸗Orden. Die anwesenden preußischen Generale, welche russische Orden be⸗ sitzen, hatten diese angelegt, und die russischen Generale und Be⸗ amten, welche preußische Orden haben, waren mit letzteren ge⸗ schmückt. Abends besuchten Ihre Majestäten eine Theater⸗Vorstellung in der Orangerie.

Der General⸗Major von der Suite des Kaisers, Graf Ben⸗ kendorff, ist von Berlin wieder hier eingetroffen.

Warschau, 21. Okt. Gestern Nachmittag besuchte Se. Ma⸗ jestät der Kaiser den Prinzen Eugen von Württemberg, der seine Wohnung im Sächsischen Hotel hat.

Niederlande. Aus dem Haag, 19. Okt. Der König hat der Kommission der ersten Kammer, welche ihm die Antwort⸗ Adresse auf die Thronrede überreichte, erwiedert, daß er die darin ausgesprochenen Gefühle mit Wohlgefallen vernommen habe und dadurch in dem Vertrauen befestigt worden sei, womit er die ge⸗ genwärtige Session eröffnet habe. Die Abtheilungen der zweiten Kammer haben heute die Prüfung mehrerer der ihr zur Erwägung vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe begonnen.

In Rotterdam ist eine Subscription zur Herstellung einer Dampfschifffahrts⸗Verbindung zwischen Holland und New⸗York er⸗ öffnet worden.

Dänemark. Kopenhagen, 19. Okt. (Alt. Merk.) In der gestrigen Sitzung des Volksthings legte der Finanz⸗Mi⸗

den freien Abzug ausdehnende Bestimmungen eintreten zu lassen, und wünscht in ferneren Unterhandlungen für die gegenseitige Be⸗ freiung der im anderen Land wohnenden Bürger oder Angehörigen des eigenen Landes von der Bezahlung einer Taxe für die Nicht⸗

Bezirkswahlen zu triumphiren und der jetzigen Regierung den bal⸗ digen Sturz es ist ja bald Winter! zu prophezeihen. Da⸗

Ztg. Folgendes über das Wahlresultat, das der Wahrheit wohl näher kommen dürfte: „Wenn das berner Volk am letzten Sonn⸗

nister den Entwurf eines Gesetzes wegen Ausgleichung des Zoll⸗ unterschieds zwischen Dänemark und Schleswig und über das pro⸗ visorische Zollverhältniß zu Holstein vor.

Schweiz. Bern, 18. Okt. (Eidg. Ztg.) Es bestätigt sich die Nachricht, am 14ten d. habe der Bundesrath die Auswei⸗ sung auf eine neue Klasse von deutschen Flüchtlingen ausgedehnt, nämlich auf diejenigen, welche keine größere Strafe bei der Rück⸗ kehr in ihre Heimat zu erwarten haben, als kurze Zeit Gefängniß, eine Geldbuße bis auf 1200 Fl., oder im Unterlassungsfalle der Heimkehr mit Verlust ihres Bürgerrechts bedroht sind. Das Po⸗ lizeidepartement ist mit der Vollziehung beauftragt.

Die Großherzoglich badische Regierung erklärt sich bereit, im Freizügigkeits⸗Vertrag mit der Schweiz gewisse erleichternde und

leistung von persönlichem Militairdienst anzuknüpfen. Die Berner Zeitung fährt fort, über das Ergebniß der

gegen äußert die nach beiden Seiten hin unbefangenere Bundes⸗

tag viele der früheren Bezirksbeamten in seinem Zutrauen bestä⸗ tigte, so ist dies nur ein Beweis seiner Unabhängigkeit bei den

allen Kriegen, die unter der Regierung des Kaisers Alexander I.

Wahlen.

Nicht die Wahllisten, sondern das eigene Wissen und

sondern freisinnig ist!

kannt waren, die ihre Pflicht erfüllten, wenn sie die allgemeine Achtung besaßen, warum hätte das Volk 2 versuchen sollen? Der Reiz der Gewohnheit, Verhältnisse, die Bande, die eine längere Amtsverwaltung noth⸗ wendig schlingt, das Vertrauen, nicht aber die eitle Parteisucht ha⸗ ben viele Wahlen gemacht. Mancher Beamte übrigens, den die Rothen zu den Ihrigen zählen, ist ein Mann, der besser ihr Geg⸗ ner wäre und der Regierung gewiß eine treue Hand reichen wird. Männer, wie der Regierungsstatthalter Klaye in Münster, die öf⸗ fentlich erklären, daß ihnen der am 5. Mai ausgesprochene Wille des Volkes heilig sei, darf die Regierung nicht scheuen. Weit ent⸗ fernt, über den letzten Sonntag zu trauern, begrüßen wir ihn viel⸗ mehr als einen leuchtenden Beweis, daß die Mehrheit des 5. Mai, daß das Volk nicht ausschließlich ist. Sollte es deshalb roth sein? Nein, ihr Männer der Berner Ztg.: nicht weil ihr manchen Beamten zu den Eurigen zähltet, sondern weil er von früherer Verirrung zurückkam oder immer ein Mann des Volkes und der Pflicht war, ist er gewählt worden! Die Mehrheit besteht noch, aber sie ist keine Herren-, sondern eine Volksmehrheit und wird sich als solche nur erweitern. Sie hat kein so enges Herz wie der „Aus⸗ schließlichkeitsklub’“ des Bärenleistes!“ Nicht ohne Bedeutung übrigens ist, was ein Korrespondent der Basler Zeitung schreibt: „Es wird von allen Seiten, welche ein radikales Regiment mit dem Wohle des Staates für unvereinbar halten, eingestanden, daß die gegenwärtige Regierung zu wenig Festigkeit zeige und zu wenig Kraft entwickle. Verschiedene Ursachen sind hieran schuld. Die Haupt⸗ ursache liegt in dem Mangel zuverlässiger, ergebener Beam⸗ ten, einem Umstande, dem nur durch neue Wahlen abgeholfen wer⸗ den kann; allein es kommen noch andere Gründe in Betracht, welche bis dahin viel zu wenig berücksichtigt worden sind. Aus den bis⸗ herigen drei Sessionen des Großen Rathes ging hervor, daß die Redner der Mehrheit sich viel zu wenig an den Debatten betheiligten. Dieses Stillschweigen ist für die einzelnen Führer der konservativen Partei, welche als Redner auftreten, kompromittirend. Eine wei⸗ tere Anforderung zur Kräftigung der Regierung scheint uns die zu sein, daß ihre Berichterstatter im Großen Rathe kräftiger auf⸗ treten müssen. Der Finanz⸗Direktor ist gewiß ein trefflicher Mann, welcher die bernerischen Finanzen wieder in einen befriedi⸗ genden Stand bringen wird; er besitzt auch Redneegabe und ist geistreich, aber er tritt doch meist zu lau auf, ohne den Stoff gehörig zu beherrschen. Jedermann hatte in der letzten Session eine Entgegnung auf das Stämpflische Finanzbüchlein erwartet; diese unterblieb, was gerade keinen vortheilhaften Eindruck machte. Auch der Direktor des Innern ist bisweilen zu abstrakt und kalt, zu Zugeständnissen, die bei den Radikalen doch keine Anerkennung, sondern nur höhnende Aufnahme finden, allzu geneigt. Daher kömmt es eben, daß die radikale Minorität sich im Großen Rathe gebehrdet, als ob sie noch Herr und Meister wäre. Allen Direkto⸗ ren wird es nichts schaden, wenn sie die Gesetze genauer ins Auge fassen, damit Vorfälle sich nicht wiederholen, wie einer bei der Be⸗ rathung der Anlehenfrage vorkam. Endlich müssen die konservativen Kräfte sich auch in der Presse mehr bethätigen; die eigenen Kräfte müssen mehr hervorgehoben, dem Volke mehr gezeigt, die Leistungen der Regierung müssen in Schutz genommen werden. Wie ganz anders verfährt hierin die radikale Presse!“

In dem Beglückwünschungs⸗Schreiben des Bundesrathes an die freiburger Regierung hat derselbe die letztere versichert, daß sie fh Falle neuer Gefahren auf den Beistand des Bundes rechnen önne.

ist nach England abgereist.

Der Bund ist im Falle, unsere Bezeichnung der Anwesenheit schweizerischer Offiziere in Bregenz als einer „halbamtlichen“ dahin zu fixiren, daß die genannten Herren Offiziere des eidgenössischen Artilleriestabes am Anfange dieses Monats an den Bundesrath das Gesuch gerichtet hatten, durch Vermittelung der K. K. Gesandt⸗ schaft in Bregenz annoncirt und einer günstigen Aufnahme ver⸗ sichert zu werden. Herr Ritter von Thom entsprach der Verwen⸗ dung des Bundesrathes auf höchst zuvorkommende Weise, so daß die Herren Wehrli und Herzog den erwähnten ausgezeichneten Em⸗ pfang fanden, ohne dabei aber eine andere, als private Stellung einzunehmen.

Italien. Turin, 17. Okt. (Ll.) Der angeblich beabsich⸗ tigten Parlaments⸗Vertagung wird widersprochen.

Pinelli ist eingetroffen.

Die Croce di Savoja widerspricht der Nachricht von dem Abschlusse eines Handels⸗Vertrages zwischen England und Piemont.

Florenz, 17. Okt. (Ll.) Ein Großherzogliches Dekret beauf⸗

tragt den General⸗Major Chigi zu Livorno, Kriegs⸗Marine⸗ und Hafen⸗Sanitäts⸗Reformen vorzuschlagen.

Nach dem Statuto soll die Versetzung mehrerer Gerichts⸗

Beamten bevorstehen.

Rom, 15. Okt. (Ll.) Eine Gewerb⸗ und Handelssteuer ist

verordnet worden.

Kardinal Wiseman, zum Erzbischof von Westminster ernannt, 8

A

Spanien. Madrid, 15. Okt. General Concha ist am

10ten in Cadix angelangt.

Graf von Vista Hermosa, präsumtiver Kammer⸗Präsident, ist

von England zurückgekehrt.

Zproz. 34. Griechenland. Athen, 6. Okt. (Lloyd.) Bekanntlich

hat sich Se. Majestät der König von Griechenland nach Deutsch⸗ land begeben, um die Angelegenheit der griechischen Thronfolge wo möglich zu erledigen. Ermangelung einer direkten Nachkommenschaft des Königs nächste Verwandte das Recht, den griechischen Thron zu besteigen; hierzu würde vor Allem ein Religionswechsel gehören, welchem die Prinzen des bayerischen Hofes sich zu unterziehen wenig Geneigtheit zeigen. Es hat über den Fall der eventuellen Thronfolge bereits eine Ver⸗ handlung zwischen mehreren europäischen Großmächten stattgefun⸗ den und würde vielleicht zu einem praktischen Resultate geführt haben, wenn nicht Lord Palmerston geradezu sich geweigert hätte, die Unterhandlung fortzuführen, indem es noch nicht an der Zeit sei, sich damit zu beschäftigen. Griechenlands ganz spezielle Absichten zu verfolgen, welche bei der letzten Expedition ziemlich klar geworden sind.

Dem Staatsgrundgesetze zufolge, hätten in

Offenbar scheint England bezüglich

Türkei. Konstantinopel, 5. Okt. (Lloyd.) Zwischen

Persien und der Türkei sind nach einer vorübergehenden Spannung die raͤngberichtigungg-Knter hansazas neuerdings aufgenommen worden. diesfalls eine lange Konferenz mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten gehabt. denz⸗Büreau's des Großwesirs, ist plötzlich als Gesandter nach An⸗ gora versetzt worden. 8

Der persische Geschäftsträger Mehemed Khan hat gestern

Raschid Efendi, Secretair des Korrespon⸗

Gewissen hat somit den Ausschlag gegeben. Man ziehe also den Vorwur der Ausschließlichkeit vom Volke zurück, das nicht voth und nicht Lnn Wenn jene Bezirksbeamten als Männer be⸗

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es mit Neulingen die örtlichen

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