1850 / 293 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ARegypten. Alexandrien, 6. Okt. (Ll.) Ein ungeheu⸗

res Schwefe

gebung von Kench entdeckt worden.

ager ist an den Ufern des Rothen Meeres in der Um⸗ Die unermeßlichen Vorräthe,

welche dort mit leichter Mühe gewonnen werden können, dürften

den Schwefelpreis in Europa bedeutend herabdrücken.

8 8 :212

York, 5. Okt. In New⸗York und allen Städten der Vereinigten Staaten herrscht unter der farbigen Bevölkerung große Aufregung, da die Bill über die flüchtigen Sklaven mit Strenge durchgeführt wird. Das Gesetz ist rückwirkend, es werden daher Leute in ihrer Freiheit bedroht, welche sich in dem einen oder anderen Staate schon eine gewisse Stellung zu verschaffen gewußt hatten. Eine große Anzahl flüchtiger Sklaven sind aus den Unionsstaaten nach Kanada entflohen. Mittlerweile werden überall Versammlungen gegen die Bill gehalten, und auf vielen wurde die Erklärung ab⸗ gegeben⸗ daß man sich den Beamten mit Gewalt widersetzen werde nd müsse. 1 8 vüs Gouverneur von Texas soll eine Proclamation, welche den Vorschlag des Kongresses in Betreff der Beilegung der Territorial⸗ Differenzen behandelt, zur Veröffentlichung bereit haben. Die In⸗ dianer haben ihre Raubzüge im Innern von Texas aufgegeben. Jenny Lind sollte nach ihrer Abreise von Boston in Harvard⸗ all zu Providence im Staat Rhode Island singen. Die erste Ein⸗ ittskarte wurde für 650 Dollars verkauft, somit für 25 Dollars

h tr

S in 84 Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗

1758

ehr als die erste bostoner und 425 Dollars mehr als die erste mehr her Karte. Der Enihustasmus steigt somit.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. Abends 21. Okt. 10 Uhr.

333,91„Par. 334,61 „Par. 335,87 „Par. Quellwärme 7,7 X+ 1,4° hn. + 4,8° n. + 2,6° R. Flusswärme 6,1°9 R. + 0,8) H + 02 ° . + 1,1° R. Bodenwärme 81 pcCt. 63 pct. 87 pct. balbheiter. Regen. trübe. N. NW. NW. NW. 334,80„Par. + 2,90 H. + 0,0° RK.“.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 24. Okt. Im Schauspielhause. 170 ste Abonnements⸗ Vorstellung: Saat und Frucht, Drama in 5 Akten und einem Vorspiele, von E. Raupach.

Freitag, 25. Okt. Im Opernhause. 117te Abonnements⸗ Vorstellung: Norma, Oper in 2 Abth., Musik von Bellini. (Frau Köster: Norma.)

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Thaupunkt

Dunstsättigung. Ausdünstung

Nfederschlag 0,071 “"Rh.

Wärmewechsel + 4,9⁰° 2,19

77 pct. Nw.

Wolkenzug.... Tagesmittel:

20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 24. Okt. Vorstellung des Professors der indischen

und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 2 Abtheilungen (mit neuen Darstellungen). Erste Abtheilung: 1) Die fliegenden Karten. 2) Der wunderbare Zuckerhut (neu). 3) Die tanzenden Thaler (neu). 4) Wo wollen Sie's haben? (neu). 5) Fünfhundert Ge⸗ schenke (neu). 6) Die Vermehrung unter einem Taschentuche (neu). 7) Die beiden wunderbaren Schnupftücher (neu). 8) Die Thee⸗ Gesellschaft (neu)h. 9) Der Tresor. 10) Wunderbare Zerstörung und Wiederherstellung ꝛc. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Caprice aus Liebe, Liebe aus Caprice, Lustspiel in 1 Akt, voy Fedor Wehl. Zum Schluß: Zweite Abtheilung: 11) Die wunder bare Flasche. 12) Das Konzert der Singvögel. 13) Die ant⸗ magnetische Doppelsicht (double vue) der Mad. Herrmann. 19) Das horizontale Schweben in der Luft. Frreitag, 25. Okt. Zum Benesiz für Herrn und Mad. Keller⸗ Letzte musikalisch⸗deklamatorische und mimisch⸗plastische Akademie (mit neuen Darstellungen). Hierauf: Junger Zunder, alteer Plunder. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Musik von A. Schäffer.

Sonnabend, 26. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma, Oper in 2 Akten. Musik von Bellini.

(Sga. Maria Laßlo, erste Sängerin vom N zu Pesth: Norma, als erste Gastrolle.)

Berliner Börse vom 23.

seRvhesswaai-.

Okto be

Daünwnvas 8

Waochsel- Course.

Brief.

Geld. 142 ½ 141⁄

. 250 FI. 250 Fl. ööö11699öPö 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 PFl. 150 Fl. 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Pufs... 100 Thlr. 2 mt.

Frankfurt a. M. südd. W. 0 I. 2 Mt. Feteraburg 1 100 sRbl. 3 wochen

Kurz

2 Mt. Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage

Amsterdaana. . EEEEö“

150 149 %

22 80 ½ 84 101¾ 99 99 ½ 99 56 20

6 22 ½6 80 84

102 ½

995

Wien in 20 Xr. Augsburg..

Breslau

Inländische Fonds, Efandbriese, Kommunal- Papiere und Geld- Course.

Geld.

Gem. Ztf. Brief. Gem.

Grh. Pos. Pfdhr. 3 ½ Ostpr. Pfandhr. 3 ½⅔ Pomm. Pfandhbr. 3

Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Geld.

106 ¼ 100 85

Zf. Brief. Preufs. Freiw. Anl 5 106 ½% do. St Anl. v. 50/ 4 ¼ 101 St.-Schuld-Sch. 3 ¾ 85 ¾8 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ Sech. Präm.-Sch. 122 ¼. K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅔¾ 82 ¼ Berl. Stadt-Obl. 5 104 ½⅔ do. do. 3 ½ 84 Westpr. Pfandbr. 90 ½1 Grossh. Posen do. 4 101 ½⅔

94 ½ 95½

122 ¼

1033

13 ⁄2 10

[100

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. 5/ do. Hope 1. Anl. 4/ do. Stiegl. 2. 4. A. 4 93

do. do. 5. A. 4 93

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.

Stamm-Actien. V Kapital.

Bexrl. Anh. Litt. A. B.

do. v. Rthsch. Est. 5 110 do. Engl. Anleibe/4 ¾ 96 40. Poln. Schatz0.] 4 79 do. do Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C. 4

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Holl. 2 ½ % Jut.

Kurh. Pr. O. 40th. 32 ¼ N. Bad. do. 35 Fl. 18 ¾

Eisenbahn-Actien.

g-

Tages-Cours.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrib ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra 1849.

Prioritäts-Actien. Kapital. 8 111““ Tages-Cburs.

Zinsfuss.

Sämmtliche Priorildits-Actien werden durch jährliche Verloosung ³à 1 PCt. amortisirt.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

96 ¼% a bz. 90 bz. u. B. 106 ½ bz u. G. 63 135

do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt. do. Leipziger ö Halle-Thüringer Cöln -Minden Rheinische ... Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Obersehl Lit do. Lit. B. Cosel-Oderberg.... Breslau - Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk... Stargard-Posen... Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb....

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bz.

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63 97¾

bz. u. G. a 53 ½ bz.

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91 B. 35 9% bz.

82 bz.

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111 ½ 2 112 b. a. G. 107 bz. 83 B

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69 B. 69 6. 37 ½ bz. 81 ¾ 82 ½ bz. u. B

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54 B. 53 % G.

Quittungs- Hogen.

Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..

2,750,000

Ausländ. Actien.

iedr. Wilh.-Nordb. do. 1

3

9

8,000,000 4 7 ½ ½ a bz. 5 7 ½ B

Kassen-Vereins-Bank-Actien 112 ¼ a ½ bz.

Berl.-Anhalt.

do. Hamburg. do. . 1I. Ser

do. Potsd.-Magd... do. do. do. 1.Lo IE. 5) do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Hafse Thüringer.... [OteJveSgekLilere1 do. do. Rhein. v. Staat gar. do. 41. Priorität. do. Stamm-Prioer. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn Magdeb.-Wittenb.... Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele- Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg ... Berg.-Märk.

1,411,800 4] 95 a X bz. 5,000,000 42 8 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 101 ¼ bz. 800,000 104 ½ G. 1,788,000 4,000,000 99 bz. u. G. 3,674,500 101 ¼ bz. 3,500,000 103 bz. u., B. 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

100 % bz. 92 ¼ G6.

8 8

11“” 80 B.

90 6.

94 ½ G.

104 6G.

103 ½ B.

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₰—

98 JIES

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97⁄ n. 89 ¼ 6.

AESnnSEn

99 ½ B.

V V

Börsen- Zinsen 1848.

Ausl. Stamm-Act. 2,050,000

650,000 4,300,000

Reinertr.

Kiel]l -Altona . Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

80 5

5 2

Preussische Bank-Antheile 97 ½% bz. u. G.

Das Geschäft war in den meisten Actien sehr lebhaft, und die Course stessten sich Üünde der Börse meist höher, obgleich die Stimmung anfangs nicht so günstig war.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 22. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 113 ⁄2 Br. Louisd'or 111 ½ Br. Poln. Papiergeld 96 ¼¾ bez. Oesterreich. Banknoten 85 % und ¾ bez. Freiwillige Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ¾ Gld. Staats⸗Schuldscheine 85 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 122 Gld. Pos. Pfand⸗ briefe 4proz. 101 ¼ Br., do. 3 ½proz. 90 ½ Br. Schles. Pfandbriefe 3 ½proz. 95 ½ Br., do. neue 4proz. 101 % Br., do. Litt. B. 4proz.

100 ½ u. 1 bez., do. 3 ½ proz. 92 ¾ Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½ Gld., do. neue 4proz. 95 ½ Gld., do. Partialloose a 500 Fl. 81 ½ Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ½ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt.

79 a0 Gld.

Actien: Oberschles. Litt. A. 110 ¾ bez., do. Litt. B. 406 ½ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freib. 74½ Br. Niederschle⸗ sisch⸗Märkische 82 Br., do. Prior. 103 ¾ Gld., do. Ser. III. 103 Gld. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗Brieg 33 Gld. Krakau⸗Oberschlesische 69 u. 68 bez. u. Gld. Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Nordbahn 37 ¾ bez. u. Gld.

Wien, 21. Okt. Met. 5proz. 94 93 ½. 4 ½proz. 81 ½ ½. 4proz. 74 73 ½¾. 2 proz. 50 49 ½. Anl. 34: 186 ¼ 186. 39: 116 ¾ ½6. Nordbahn 108 107 1 107 ¾. Gloggnitz 116 ½ bis 116. Mail. 74 ½ 74. Pesth 88 ½ 88. B. A. 1153 1151.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 167 Gld. Augsburg 120 ½ Br., 120 ¼ Gld.

Frankfurt 120 Br., 119 ¾ Gld. Hamburg 177 Br., 176 ½ Gld. London 11.53 Gld.

Paris 142 Br., 141 ¾ Gld. 8 K. Gold 126 ¼ Br., 126 Gld.

‚Silber 119 ½ Br., 199 Gld.

1 Die Börse für Fonds sehr gedrückt und merklich gewichen; agegen Comptanten und Valuten begehrt und höher bezahlt.

Leipzig, 22. Okt. Lei 1, 22. Okt. pzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Bn. Heige⸗ B. A. 161 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 138 Riesa echsisch⸗Bayer. 6 Br. Schles. 96 ½ Br. Chemnitz⸗ 219 Gld 2 Ber Löbau⸗Zittau 25 Br. Magvdeburg⸗Leipzig Wilh. Nerdbahrn s ahca 86* Br. Krakauer 69 ¼ Br. Friedr. - b . Altona⸗Kiel 89 Br. H. A. A. 161 Br., do. B. 119 Br. Preuß. B. A. 9 1“

Fr 8 namentlich Metalllauꝛse Einige Fonds⸗ Gattungen, Obligation 85 z. Metalliques, Sard. Loose, Württemb⸗

1 acher Actien, waren l bafür etwas bessere Preise als gestern zu machen. F. Ee. honehehnd

Actien gingen um ½ pCt. zurück. Alle übrigen Fonds und Actien erlitten keine Veränderung. Der Umsatz war im Ganzen von keinem Belang. .

DOeßstr. 5proz. Met. 78 ½ Br., 78 ½ Gld. Bank⸗Actien 1158 Br., 1154 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840: 52 Br., 52 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1850: 31 ¾ Br., 31 Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 Br., 31 ¾ Gld. Sardin. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 ½ Br., 33 ½ Gld. Darmst. Partial⸗Loose a 50 Fl. 785 Br., 78 ¾ Gld. do. a 25 Fl. 28 Br., 27 ¾ Gld. Spanien Zproz. inländ. 34 Br., 33 ½8 Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 139 Gld., do. 4proz. Obligationen 500 Fl. 82 Br., 81 ½˖ Gld. Berbach 78 ½ Br., 78 ½ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 41 ⅛½˖ Br., 41 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ¼

Br., 97 Gld. Wechsel⸗Course.

Amst. 100 Fl. C. k. S. 99 Gld., do. 2 M. 99 ½ Gld. Augs⸗ burg 100 Fl. C. k. S. 119 ⅞˖ Br. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¾ Br. Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S. 98 Br. Hamburg 100 M. B. k. S. 88 ¼ Br., 88 Gld., do. 2 M. 87 Gld. Leip⸗ zig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¾ Br. London 10 Livr. St. k. S.

118 Gld., do. 2 M. 118 Br. Lyon 200 Fr. k. S. 94 ¼ Br. Paris 200 Fr. k. S. 94 ½ Br., 94 ½˖ Gld. Malland in Silber k. S. 99 Br. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl.⸗Fuß 99 ¾ Br., 99 Gld. Diskonto 2 Gld.

Hamburg, 21. Okt. 3⁄ proz. p. C. 89 ¾ Br., 89 ½ Gld. St. Präm.⸗Obligationen 89 Br. E. R. 106 Br. Stieglitz 88 Br. Dän. 74 ¼ Br., 74 Gld. Ardoins 10 ¾ Br., 10 ½ Gld. 3proz. 31 ⅞˖ Br., 31 Gld. Amer. 6proz. V. St. 106 Br. und Gld. Hamburg⸗Berl. 89 ½ Br. und Gld. Bergedorf 91 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 54 ½ Br., 54 Gld. Altona⸗Kiel 87 Br., 86 ½⅔˖ Gld. Köln⸗Minden 97 ½¼ Br., 97 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 38 ½ Br. Mecklenburg 30 ¾˖ Br., 30 Gld.

Fonds fester. Eisenbahn⸗Actien flauer.

Amsterdam, 20. Okt. Sonntag. (Effekten⸗So⸗ zietät 4 ½ Uhr.) Int. 56 1⁄%. Ard. gr. Piecen 11 ½. In den notirten Fonds zeigte der Handel kein besonderes Leb Holl. Fonds fast unverändert.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 23. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —57 Rthlr. Roggen loco 35—39 Rthlr. 8 .S. 1 34 ¼ Rthlr. bez., 35 Br., 34 ½ G. Nov. /Dez. 35 Rthlr. Br., 34 ¾ G. pr. Frühj. 1851 39 à ½ Rthlr. bez., 39 ½ Br., 39 ¼ G.

33 l%.

Gerste, große loco 25—28 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 19—21 Rthlr. 48pfd. pr. Okt. 19 Rthlr. Br., 18 ¾ 50pfd. 19 ½ Rthlr. Br. u. G. 48pfd. pr. Frühjahr 22 Rthlr. Br., 21 G. 60 23 Mrblr. Br., 22 ½ G. Erbsen, Koch⸗ 45—50 Rthlr., Futter⸗ 38—42 Rthlr. Rüböl loco 12 ¾32˖ Rthlr. Br., 12 ½ G. pr. Okt. 12 Rthlr. bez. u. Br., 12 G. Okt. /Nov. 12 ½ Rthlr. Br., 12 %2 bez. u. G. Nov. / Dez. 12 a 12 ¼2 Rthlr. bez., 12 ⁄2 Br., 12 Dez. Jan./ 2 - n. 44 % Rihlrt. Br., 41½4 G. Ar; /April) . vini/ian ( 411 Rthlr. Br., 11 G. Leinöl loco 13 Rthlr. Br. pr. Okt. /Nov. 12 Rthlr. Br., 12 pr. Frühjahr 12 Rthlr. Br., 11 ¾ G. Mohnöl 13 ½ a2 13 ¼ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. Spiritus loco ohne Faß 17 ½ a ¼ Rthlr. verk. mit Faß pr. Okt. 17 ¼ a ½ Rthlr. verk. 17 ½¼ Br., 17 Gld Okt./Nov. 17 ¼ a 47 Rthlr. Br., 17 bez., 16 ½ a Nov. / Dez. 1 17 Gld. Dez./Jan. 17¾ Rthlr. Br., 17½ G. Jan. /Febr. 17 ¾ a ¾ Rthlr. bez., 17 ½ Br., †½ G. Jan./ Febr. u. Febr. März im Verbande 18 Rthlr. Br., 17 ¾% bez. u. G. März / April 18 ¾ Rthlr. Br., 18 bez. u. Gld. Frühjahr 18 ½ a 18 ¼ Rthlr. verk., 18 ½ 168EPöVö’ 8” Telegraphische Notizen. Hamburg, 22. Okt. 2 ½ Uhr. Hamburg⸗Berli Mind. 97. Magdeb.⸗Wittenb. 53 ½.

Getraide leblos. 8 1“ Paris, 21. Okt. 5 Uhr. 5proz. 93. 60. Zproz. 58. Amsterdam, 21. Okt. 4 ½ Uhr. Int. 56 ½. Met. 2 1proz. 40 ½¼. 5proz. 75 . Neue 5proz. 80 ½. 4proz. Hope 87 ½. Neue Russ. Anl. 95 ½.

Roggen höher.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

G.

Russ.

Span. inl.

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Okt.

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zeiger.

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Wissenschaft und Kunst. Friedrich Karl von Savigny. Zur Geschichte Friedrichs des Großen.

Auswärtige Börsen.

Wissenschaft und Kunst. Friedrich Karl von Savigny.

Vermischte Schriften von Friedrich Karl von Sa⸗ vigny. V. Bände. Berlin 1850. 8. Bei Veit und Comp.

Den juristischen Kreisen steht in diesen Tagen ein Jubelfest von hoher Bedeutung bevor. Am 31. Oktober 1800 erlangte Friedrich Karl von Savigny zu Marburg nach Ver⸗ theidigung seiner Dissertation: „De concursu delicto- rum formali“, die Würde eines Doktors beider Rechte. Funfzig Jahre thätigsten Strebens und Wirkens sind seitdem vor⸗ übergegangen, gekrönt von einem Erfolge, welcher unsere Wissen⸗ schaft in vielen Beziehungen auf ganz neue Bahnen der Erkennt⸗ niß geführt hat; dankbar umsteht heute den Jubilar der große Kreis von Schülern und einstigen Zuhörern, welche, nun in den mannigfachsten Verhältnissen und Lebenskreisen über das ganze Deutschland verbreitet, in ihm den Lehrer und Meister verehren.

Momente dieser Art fordern stets und unwillkürlich dazu auf, dem geschlossenen Zeitraume einen Rückblick zu widmen, und dieser Rückblick gewinnt bei dem Namen von Savigny eine um so größere Bedeutung, in je innigerer Verbindung derselbe mit der ganzen Entwickelung unserer Rechtswissenschaft während der letzten funfzig Jahre gestanden hat. Denn vergleicht man das, was auf diesem Gebiete theils von ihm unmittelbar, theils unter seiner nä⸗ heren oder entfernteren Anregung seit dieser Zeit geleistet worden, mit dem Stande der Jurisprudenz vor seinem Auftreten, so wird es in der That nicht zu viel gesagt sein, wenn man behauptet, die künftige Geschichtsschreibung der Jurisprudenz werde immer an die⸗ sen Namen in Verein mit denen Hugo's und Niebuhr's den Beginn einer neuen Periode anknüpfen. Die Richtung, in welcher Hugo mehr vorbereitend, besonders durch unermüdete und glück⸗ liche Bekämpfung der bisher verbreiteten Ansichten, durch kritische Reinigung der vorhandenen und Herbeischaffung neuer Quellen thä⸗ tig gewesen war, die Richtung, welche Niebuhr auf einem allge⸗ meineren Felde mit so seltener Beherrschung des Stoffes zur Gel⸗ tung brachte, sie wurde vornehmlich von von Savigny auf so be⸗ wunderuswerthe Weise zuerst zur vollen Darstellung gebracht, daß man wohl zweifelhaft werden kann, ob man den nun allgemein anerkannten Gewinn mehr dem ersten Begründer oder mehr dem ersten Vertreter derselben zuzuschreiben habe. Gewiß ist, daß die allgemeine Stimme, welche von Savigny immer als das Haupt der sogenannten historischen Rechtsschule bezeichnet hat, insofern die volle Wahrheit enthält, als erst durch sein Auftreten die histori⸗ sche Behandlung unserer Wissenschaft zum Gemeingut Aller gewor⸗ den und von allen Seiten sicher gestellt worden ist.

Fragt man, auf welchem Wege diese großen Erfolge erreicht wurden, so haben auch bei von Savigny, wie bei Hugo und Niebuhr, die zwei Formen der Thätigkeit zusammengewirkt, die des akademischen Lehrers und die des juristischen Schrift⸗ stellers. Drei Universitäten, MNarburg, Landshut und Ber⸗ lin, das letztere in vorwiegendem Maße, haben das Glück gehabt, seinen Namen unter denen ihrer gefeiertsten Lehrer glänzen zu sehen, und die weitverbreitete Erinnerung an die hierbei gehal⸗ tenen Vorträge zeugt davon, mit welcher sich fortpflanzen⸗ den Gewalt dieselben durch ihren Inhalt sowohl, wie durch ihre wahrhaft antike Plastik gewirkt haben. Diesem mündlichen Unterrichte ging aber schon seit dem Jahre 1800, in welchem die genannte Doktor⸗Dissertation erschien, eine ausgebreitete litera⸗ rische Thätigkeit zur Seite, welche, wenn schon mit Vorliebe der römischen Jurisprudenz gewidmet, doch auch zuweilen anderen Gebieten, besonders der Behandlung allgemeiner Prinzipien und Gegenstände sich zuwandte. Ihrem Umfang nach sind die Früchte dieser Thätigkeit theils größere selbstständige Werke gewesen, theils andere Arbeiten von geringerem Umfange, Spezial⸗Untersuchungen, Kritiken und Abhandlungen enthaltend.

Die Schriften der ersteren Gattung, zu welcher außer dem 1803 zum erstenmale erschienenen „Recht des Besitzes“ die um⸗ fangreiche „Geschichte des römischen Rechtes im Mittel⸗ alter“, die so vielen Anfechtungen ausgesetzt gewesene Schrift „über den Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, so wie als klassischstes Produkt das „Sy⸗ stem des heutigen römischen Rechtes“ zu zählen sind, haben mit der Zeit eine so allgemeine Verbreitung erlangt, daß sie wohl kaum jetzt in irgend einer bedeutenden juristischen Handbibliothek fehlen werden. Minder zugänglich waren dagegen bisher die zahl⸗ reichen kleineren Arbeiten geblieben, welche zumeist in den juristi⸗ schen Zeitschriften dem civilistischen Magazin und der vom Verfas⸗ ser selbst bekanntlich mitbegründeten „Zeitschrift für geschicht⸗ liche Rechtswissenschaft“, so wie in den Abhandlungen der berliner Akademie der Wissenschaften, eingereiht waren. Schon seit längerer Zeit hatte sich deshalb der Wunsch ausgesprochen, auch diese kleineren Arbeiten in einer zweckmäßigen Sammlung vereinigt zu sehen. Um so freudiger mußte daher die Ueberraschung sein, daß der Herr Verfasser selbst sich veranlaßt gesehen hat, gerade kurz vor seinem Jubelfeste als Zeichen fortdauernden Hingabe an die altge⸗ wohnten Studien sie sämmtlich in neuen Ausgaben darzubieten. In den „Vermischten Schriften“ sind sämmtliche kleinere Ar⸗ beiten vereinigt, als deren erste der Zeit nach die Doktor⸗Disser⸗ tation de „concursu delictorum formali“ erscheint, und deren letzte, über die Reform der preußischen Gesetze über die Ehe⸗ scheidung“, aus dem Jahre 1844, ihre Entstehung der Berufung des Verfassers zum Minister der Justiz und Gesetzgebung verdankt.

Aber auch bei der Anordnung, in welcher wir diese Sammlung jetzt erhalten, hat der Verfasser den alle seine Arbeiten durchwehen⸗ den geschichtlichen Sinn nicht verleugnet, und dieser Umstand über⸗ hebt die Vereinigung wesentlich dem Charakter und Werthe einer bloßen Nebeneinanderstellung zum Zwecke erleichterten Handgebrauches. Wie leicht denkbar, ist ein großer Theil der in diesen Aufsätzen

niedergelegten Ansichten und Untersuchungen im Laufe des funfzig⸗! hier darauf verzichten, sie alle namhaft

jährigen Zeitraums, der nun hinter uns liegt, besonders unter dem Einflusse der so großen Anzahl inzwischen neu entdeckter Quellen, vielfach weiter aufgeklärt worden, so daß es, um in den behandel⸗ ten Gegenständen die jetzigen Ergebnisse der Wissenschaft darzustel⸗ len, mannigfacher Ergänzungen, Berichtigungen, eben sowohl aber auch Vertheidigungen gegen ungegründete Einwände bedurfte. Sollten diese überhaupt berücksichtigt werden, so boten sich hierfür zwei verschie⸗ dene Formen dar: entweder das Neuhinzugekommene mit dem Frü⸗ heren zu einem erweiterten Ganzen zu verbinden, oder die frühere

Gestalt der einzelnen Aufsätze unverändert zu erhalten und das

Neue daneben nur in Form selbstständiger Nachträge beizufügen. Der Verfasser hat dieser zweiten Form den Vorzug gegeben. Der hauptsächlichste Gewinn, welcher hierdurch erwachsen ist, beruht darin, daß in dieser Form die Sammlung zugleich einen Ueberblick über die gesammte Entwickelung unserer Rechtswissenschaft gewährt. Viele dieser Abhandlungen stehen mit dieser Entwickelung in dem innigsten Zusammenhange. Sie enthalten zum Theil Gedanken, welche das innerste Wesen und die Grundlagen der neueren deut⸗ schen Jurisprudenz berühren, mehrere von ihnen haben die erste Kunde von Entdeckungen gegeben, welche über einen großen Theil des Rechtes völlig neue Aufschlüsse bereiteten, alle liefern in ihrer Vereinigung ein anschauliches Bild von der Regsamkeit und dem Eifer, mit welchem man das geschichtliche Studium des Rechtes auszubilden und immer weiter zu fördern bemüht war. In allen diesen Studien hat die Persönlichkeit von Savigny's während dieser ganzen bedeutungsvollen Periode stets vorangeleuchtet, und je inniger danach auch die Geschichte derselben im Allgemeinen sich an die Geschichte der einzelnen Arbeiten dieses Schriftstellers an⸗ schließt, um so mehr Interesse gewährt es, die letzteren nach der gewählten Einrichtung genau verfolgen zu können.

Zur besseren Uebersicht sind uͤbrigens noch die einzelnen Arbei⸗ ten den Gegenständen nach in acht Abtheilungen gebracht worden, welche sich in die 5 Bände in der Weise vertheilen, daß die beiden ersten Bände die Abhandlungen zur „Geschichte des Römischen Rech⸗ tes“, der dritte die zur „Juristischen Quellenkunde“ gehoͤrigen Ab⸗ handlungen enthalten; Band 4 umfaßt die auf „Geschichte des Deutschen Rechtes“, „Kriminal⸗Recht“, „Gelehrten⸗Geschichte“ und „Lehranstalten“ bezüglichen Arbeiten, Band 5. die Rezensionen 8 zwei Abhandlungen, welche „die Verfassung und Gesetzgebung“ betreffen.

Aus dem ersten Bande heben wir hiernach besonders hervor die Abhandlung über die Verbindung der Centurien mit den Tribus, welche zuerst im Jahre 1805 im siebenten Bande des „eivilisti⸗ schen Magazins“ von Hugo und darauf wiederholt in mehreren neuen Ausgaben dieses Bandes erschien. In dem kurzen Nachtrag hierzu ist der Verfasser bei seiner ursprünglichen Ansicht im Wesentlichen stehen geblieben. Die Abhandlungen Nr. 2 und 3, Entstehung und Fortbildung der Latinität und über das jus Italicam, sind Arbeiten, welche zuerst in den Abhandlungen der berliner Akademie von 1812—15, dann auch in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechts⸗ wissenschaft“ Band 5 zum Abdruck kamen und selbst eine englische Bearbeitung in dem philological Museum Nr. 1. Cambridge 1831 erhalten haben. Zur letzteren sind noch zwei Nachträge von 1842 und 1849 beigefügt worden. Nr. 4 enthält die Abhandlung über die erste Ehescheidung in Rom, ebenfalls zuerst in den Abhandlun⸗ gen der berliner Akademie, dann in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ abgedruckt. Nr. 5 über die Unzial⸗Eintheilun g der römischen Fundi, eine Abhandlung, welche bis jetzt nur in den Abhandlungen der Akademie vorlag. Nr. 6 giebt die Vorrede, mit welcher die erste Herausgabe der „Zeitschrift fuͤr geschichtliche Rechts⸗ wissenschaft”“ 1815 begleitet wurde und in welcher der Zweck dersel⸗ ben behandelt wird. Der Verf. hat es sich nicht versagen können, dieser Abhandlung in dem ihr vorausgeschickten Rückblick auf die Erfolge dieser einst so angefochtenen Zeitschrift einige Worte der Verständigung beizugeben, und dabei auch dem Andenken zweier bereits verstorbener Mitherausgeber (Göschen und Klenze) ein Blatt der Erinnerung zu weihen. In Nr. 7 und 8 folgen sodann der Beitrag zur Geschichte der römischen Testamente (1815) und über die juristische Behandlung der sacra privata bei den Römern 1816, in Nr. 9 die Abhandlung über den Literal⸗Kontrakt der Römer (1816) und in Nr. 10 Beitrag zur Geschichte der römischen Geschlechtstutel (1817), sämmtlich mit neueren Nachträgen, welche sich auf die neue ren Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Betreff dieser Gegenstände beziehen. Am Schlusse stehen die Abhandlungen über die lis vindiciarum (1817), die umfangreiche Arbeit über die lex Cincia de donis et muneribus (1818), über den Zins⸗ wucher des M. Brutus, nach der Erzählung Cicero's in den Briefen an Attikus, Buch V. Ep. 21, VI., Ep. 1, 2, 3, und über die lex Voconia (1820). Zu den drei erstgenannten die⸗ ser vier sind ebenfalls Nachträge beigegeben.

Der zweite Band beginnt, in Fortsetzung der zur ersten Ab⸗ theilung gehörenden Abhandlungen, mit der Abhandlung über den römischen Kolonat, welche zuerst 1825 in den Abhandlungen der Akademie erschien, und darauf in erneuerter Ausgabe im sechsten Bande der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ veröffent⸗ licht wurde. Die jetzige dritte Ausgabe, neben welcher auch noch eine englische Uebersetzung in dem bereits genannten Philological Museum existirt, ist durch mehrere Zusätze und einen größeren Nachtrag bereichert worden. Die zweite Nummer dieses Bandes enthält die Abhandlung über die römische Steuerverfassung unter den Kaisern, mit einem Nachtrag vom Jahre 1842 und einem neuen Nachtrag dieser Ausgabe, welcher beson⸗ ders die neuen Untersuchungen Walter's und Huschke’'s über diesen Gegenstand berührt. Ueber das erbrechtliche inter- dictum quorum bonorum handeln zwei Abhandlungen des Ver⸗ fassers, welche, beide in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissen⸗ schaft“ (Band 5 und 6) veröffentlicht, bekanntlich Anlaß zu vielfachem Streite gegeben haben. Beide finden sich als dritte Nummer un⸗ ter Beifügung eines ziemlich umfänglichen Nachtrages aufgenom⸗ men. Ihr folgt unter Nr. 4 die Abhandlung über den Schutz der Minderjährigen im römischen Rechte und insbeson⸗ dere von der lex Plaetoria, welche zuerst 1835 in den Ab⸗ handlungen der Akademie erschienen war. Den Beschluß macht dann die Abhandlung vom altrömischen Schuldrecht. Auch sie wurde zuerst in der Akademie der Wissenschaften 1833 gelesen und war bis jetzt nur in den Schriften derselben zu finden. Ihre jetzige weitere, mit einem Nachtrage versehene Veröffentlichung wird einen lange gehegten Wunsch vieler Juristen erfüllen.

Mit dem dritten Bande beginnt die zweite Abtheilung, der Kreis derjenigen Abhandlungen, welche sich auf die juristische Quellenkunde beziehen. Schon die Beschaffenheit dieser Rubrik zeigt, daß diese Arbeiten von einem sehr speziellen Interesse sind, weshalb wir auch

zu machen, und nur einige derselben herausheben. Dennoch ist bekannt, daß gerade in einigen der hierher gehörigen Arbeiten die glückliche Combinationsgabe und das Divinationstalent des Verfassers sich auf eine glänzende Weise bekundet hat. Wir rechnen dahin die Abhandlungen, welche sich über die handschriftliche Grundlage der Ulpianischen Frag⸗ mente, so wie über den römischen Volksschluß der Tafel von Heraclea u. A., verbreitet haben. Die ersteren sind unter Nr. 3 5 (Nr. 22 24 der ganzen Sammlung), die letztere Abhandlung unter Nr. 15 (34 der Gesammt⸗ zahl) mit einem bereits 1842 geschriebenen Nachtrage und einem neueren dieser Ausgabe aufgenommen. Als besonders historisch interessant sind ferner auszuzeichnen die Nummern 28 und 29. „Neu entdeckte Quellen des römischen Rechtes“ (1816 und „Zur Erläuterung der Veronesischen Hand⸗ schriften“ (1817). Es sind dies die beiden Abhandlungen, welche die ersten Nachrichten von der Auffindung der Original⸗ Instructionen des Gajus in der Handschrift des Domkapitels zu Ve⸗ rona mittheilten. Von ähnlicher Bedeutung ist die Abhandlung Nr. 31, „Neu entdeckte Fragmente des Ulpian,“ welche sich auf die Entdeckungen Endlicher's auf der Kaiserlichen Bi⸗ bliothek zu Wien bezieht.

Bei weitem minder umfangreich, als die beiden ersten Abthei⸗ lungen, sind bei den immer mit Vorliebe dem römischen Rechte zu⸗ gekehrt gewesenen Studien des Herrn Verfassers die übrigen Ab⸗ theilungen ausgefallen, welche sämmtlich in den beiden letzten Bänden Platz gefunden haben. So wird gleich die dritte Abthei⸗ lung, Geschichte des deutschen Rechtes, nur durch die eine Abhandlung über die Rechtsgeschichte des Adels ver⸗ treten. Eben so fällt unter die Abtheilung des Kriminal⸗ rechts, eines Rechtstheiles, der auch nur einmal und zwar als erste Vorlesung im Winterhalbjahr 1800 von dem Ver⸗ fasser vorgetragen worden ist, nur die obengenannte Doktor⸗Disser⸗ tation de concursu delictorum formali. Ueber Ge⸗ lehrten⸗Geschichte handeln vier Arbeiten, ein Beitrag zur Lebens⸗

eschichte des Cujas, eine zuerst in der Thémis ou bibliothèque du Jurisconsulte Paris 1822 abgedruckte Lettre adressée aux rédacteurs de la Thémis sur l'histoire de Cujas ar M. Berriat-Saint-Prix, ferner der zum funfzigjährigen Hoktor-Jubiläum Hugo's geschriebene Aufsatz „der zehente Mai 1788“, endlich das Denkmal, welches der Verfasser Nie⸗ buhr in dem Aufsatze „Erinnerungen an Niebuhr'’'s Wesen und Wirken, durch seine Briefe veranlaßt“ (in den Lebens⸗Nachrichten über Barthold Niebuhr, Band III. Seite 341 368) gesetzt hat. In Beziehung auf Lehr⸗ Anstalten stehen unter der sechsten Abtheilung eine Rezension von F. Schleiermacher's Gelegentliche Gedanken über Universitäten, Berlin 1808, so wie die eigene ausführlichere Schrift des Herrn Verfassers: Wesen und Werth der deutschen Universitä⸗ ten, dazu ein Aufsatz über den juristischen Unterricht in Italien, der zuerst 1828 in der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ mitgetheilt wurde. Der Rezensionen sind im Ganzen neun. Ihre erste Ab⸗ fassung fällt zum größten Theile in die Jahre 1808—1815. Seit⸗ dem wurde diese Art der Thätigkeit vom Verfasser aufgegeben; nur eine Rezension ist noch aus dem Jahre 1820. Den Beschluß machen endlich unter der Rubrik der achten Abtheilung, Verfassung und Gesetzgebung betreffend, die beiden Abhandlungen „über die preußische Städte⸗Ord⸗

nung““, aus dem ersten Bande der „historisch⸗politischen Zeitschrift“

von L. Ranke, und die so viel besprochene „Darstellung der in den preußischen Gesetzen über die Ehescheidung unternommenen Reform.“ In der Vorbemerkung zu diesem letzten Aufsatze sind vom Herrn Verfasser noch mehrere auf die neueste Wendung, welche die besprochene legislative Unternehmung unter dem Einfluß der Zeitereignisse genommen hat, bezügliche Data zusammengestellt worden. 1

b

Zur Geschichte Friedrich's des Großen.

Memoirs and Papers of Sir Andreu Mitchell, K. Envoy extraordinary and Minister plenipotentiary from the Court of Great Britain to the Court of Prussia from 1756 to 1771. By Andrewm Bissev, of Lin- coln's Inn, Barrister-at-Law, and M. A. Trinity College, Cambridge. In 2 Vols. London, Chapman and Hall. 1850. 8. XVIII, 477 und (IV) 524 Seiten 8.

Die sogenannten „Mitchell Papers“ die Sammlung von Briefen und politisch⸗diplomatischen Denkschriften, welche in dem handschriftlichen Nachlaß des Sir Andrew Mitchell an das britische Museum gelangt sind hatten die Aufmerksamkeit der gelehrten und gebildeten Freunde gleichzeitiger Geschichte gereizt, sobald sich die erste Kunde ihres Vorhan⸗ denseins verbreitete. Es hat sich jetzt bereits gezeigt, daß es keine Täu⸗ schung war, wenn man in ihnen eine Fundgrube erheblicher Beiträge zur Geschichte des siebenjährigen Krieges, zur Aufhellung der damaligen politi⸗ schen Combinationen und Verhältnisse, zur Kenntniß dessen erwartete, was während jener bewegten Zeiten und in den nachfolgenden sieben Jahren etwa die Seelen der regierenden und der einflußreichsten Personen Europa's bewegt hgt.

Seit drittehalb Jahrzehnten ist nun dieser Schatz von Geschichtsfor⸗ schern und von Sammlern historischer Denkschriften mehrfach benutzt und ausgebeutet; aber bis jetzt, so weit wir aus den erschienenen Büchern ab⸗ nehmen, nur in beschränkterem Maße, oder für speziellere monographische Zwecke. Es fehlte daher an einer systematisch umfassenden, an einer das Ganze bezeichnenden Darlegung des Inhalts der reichhaltigen Sammlung. Eine Arbeit dieser Art hat Herr Bisset, der sich beilänfig rühmt, Ab⸗ kömmling eines Seitenzweigs der Mitchell'schen Familie zu sein in die⸗ sem ersten Produkte (wir finden wenigstens keine Notiz eines früheren) sei⸗ ner literarischen Thätigkeit zu liefern sich bernfen gefühlt.

Zunächst kann man den allgemeinen Gedanken, aus welchem die vor⸗ liegenden beide Bände hervorgegangen sind, nicht anders als gut heißen; abgesehen von den freilich sehr großen Mängeln der Ausführung, auf welche wir unten zurückkommen werden. Die Wichtigkeit und die Bedeutung des Mitchell'schen Handschriften⸗Nachlasses liegen auf der Hand. Schon die Zeit, in welche die Entstehung fällt, noch mehr aber die eigenthümlichen Umstände, innere und äußere, unter denen die Sammlung sich entwickelte, lassen darüber keinen Zweifel zu. Sir Andrew Mitchell begann seine Lauf⸗ bahn am preußischen Hofe am 8. Mai 1756, an welchem Tage er als außerordentlicher Botschafter der englischen Krone zu Berlin eintraf. Spä⸗ ter im Nov. 1759 sah er sich auf demselben Posten zum bevoll⸗ mächtigten Minister (Minister Plenipotentiary) befördert, vergl. Bisset Vol. II, S. 107 und 110. In dieser Eigenschaft blieb er thätig bis zu seinem Tode, der am 28. Jan. 1771 zu Berlin unvermuthet schnell erfolgte. Mit Mitchell's Ankunft begann eine Reihe von Jahren, welche Friedrich dem Großen unter den schwersten Kämpfen, im Auf⸗ und Abwogen des Kriegsglücks dahin gegangen ist, in welchen er neben manchen Bedrängnis⸗ sen und vielen harten Schlägen seine glänzendsten Siege erfochten und sei⸗ nen Kriegsruhm für alle Zeiten begründet hat. Gerade diese Jahre hat

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