1765 4
, „un Preußischen Staats-Anzeiger. Freitag d. 25. Okt.
mechsel- Course. Eisenbahn-Actien.
der Regierung angestrebten Tendenzen. Ferner eine vollständige und gründ⸗ lich genaue Beherrschung des ganzen Materials der vnsregen P. in ihrem Total-Umfange; daneben eine genaue kritische Berücksichtigung dessen, was von früheren Benutzern aus dieser Sammlung gewonnen war. Außer⸗ dem Reinheit und Unbefangenheit des Urtheils, Vermeiden einseitiger Lieb⸗ habereien und irreleitender Parteinahme. — Genauigkeit und Sorgfalt der Reproduction, gestützt auf einen gewissenhaften Sinn und auf die Fähig⸗ keit, den vorliegenden Schatz zu heben, die Handschriften zu lesen, zu ver⸗ stehen, zu deuten, ganz offenbare Irrthümer und Widersprüche in etwa hin⸗ zugefügten Anmerkungen unter dem Texte anzuzeigen oder zu berichtigen, — dies Alles sind Erfordernisse, die sich von selbst verstehen und keiner Erwäh⸗ nung berürfen. — Je vortrefflicher und wichtiger die Materialien sind, desto
gerathener Theil (a very considerable quantity Vorr. XII.) — der Masse nach ein „ansehnlicher Koffer voll“ — von Forbes zurückbehalten, dessen Gebrauch Hrn. B., der wegen seiner Herkunft eine Art von Anrecht darauf in Anspruch nimmt, für sein Werk gestattet war. Zu bedauern ist indeß, daß er versäumt hat, die aus diesem sonst unzugänglichen Privattheile Mitchellscher Papiere in seine Publication aufgenommenen Stücke näher zu bezeichnen.
Der Inhalt beider Bände zerfällt in sechzehn Kapitel, von welchen die ersten vier (I. S. 1 — 94) als Einleitung zu betrachten und den Nachrich⸗ ien über Mitchell's Herkunft, Familie und über seinen früheren Lebenslauf bis 1756 gewidmet sind; diese Nachrichten und die ihnen eingewebten Briefe ꝛc. schöpfte der Verfasser aus den Original⸗Handschriften zu Fintray
Geld. 142⁸ Kurz 150 ⅓ 2 Mt. — 149 ⅔ 3 Mt. 6 22 ⅔ 2 Mt. 80 ½⅔ 2 Mt. 83 do. Hamburg 2 Mt. 10¹½⅔ do. Stettin-Starg.. 2 Mt. 99 ¾ do. Potsd.-Magd...
In hä
Wissenschaft und Kunst.
se Friedrichs des Großen. (Schluß.) — Neruda.
Prioritäts-Actien. Kapital.
8 ... 2S do. 11X“ . 250 PI. Hamburg. . 300 Mb. 4““ . 300 Mk. “ 1 Ist. “ . 300 Fr. Wien in 20 Xr. 150 PFl. Augsburg 150 Fl. Breslau 100 Thlr.
Kurz 2 Mt.
Stamm-Actien. V Kapital.
Zinsfuss.
Sümmtliche Prioriläts-Actien werden durch
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
r Geschi schwister
Berl.-Anhalt. ... do. Hamburg. do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd...
do.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800
96 ¼ „2 89 ⅔ bz. 106 ½ bz 63 bz. u.
Fisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000
Berl. Anh. Litt. A. B. 101 ¼ G.
100 ¼ bz.
A
E
do. v. Rthsch. Lst.
Poln a. Pfdbr. a. C.
8 Tage 2 Mt. 2 Mt.
100 Thlr. . 100 PFl.
100 SRbl. 3 Wochen
Zf. Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½
Geld. 106 ½
Gem.
Zf. Brief.
Preusa. Freoiw. Anl 5 106 ⁄ do. St Anl. v. 50/4 ½ St.-Schuld-Sch. 3 8 85 ½ Od.-Deichb.-Obl. 4½ — Sech. Präm.-Sch. — 122 ⅔ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 5 do. do. ½ Westpr. Pfandbr. 3 Grossh. Posen do.
85
100½ à Pomm. Pfandbr. 100¾ Schlesische do. 3 ½⅔ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. — Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. — Disconto.
— 82 ½ 104 ½ 103 ¾ 90 ½
100⅔
Kur- u. Nm. do. 3 ½
99 ½ 99 ½ 56 20 106 ⅔
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.
Halle-Thüringer Cöln -Minden Rheinische Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel.. Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.
do. Lit. B. Cosel-Oderberg... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Markbk . .. Stargard- Posen... Brieg-Neise. Magdeb.-Wittenb....
Geld. (Gem. 90 94⁴ ½
9 & 1
96 ½ 10⅔
Ausländische Fonds.
Quitlungs- Bogen.
Poln. neue Pfdbr.
do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Holl. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. O. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert.
92 ⁄½ — 9— 109 ½ 96 ⅔ 78 ½⅔ 93 18 ¾
do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
2SEeEn
Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do Prior...
1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
2,750,000
8,000,000
Kassen-Vereins-Bank-Actien 112 bz. u. G
do. do. do.
135 G.
do. do.
. S2I . CS - FS
82 a 81 ⅞ bz. do.
— do. 112² ½ bz. 8 107 ⅔ bz. 84 ¼ B
22 *
2q⸗—
37 ½ B.
—
—;b6ö==
do.
Kiel-Altona
1“
do. Litt. D. Stottiner . Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Oömn Mmnden Rhein. v. Staat 1. Priorität.. Stamm-Prier. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.
do. III. Serie. Zweigbahn Magdeb.-Wittenb.... Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-Märk. .
Ausl. Stamm-Act.
4 37 ½⅔ 8 Cöthen-Bernb. Thlr. 5 97 ¼ bz Mecklenburger
1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000
,22-
101 ¼⅞ B.
103 bz. u. B. ar. 89 B 80 b. 90 G. 945½ bz. 103 ⅔ bz. 103 ½4 B.
98 ½1 B.
86 B
ꝙ J . vEnᷓSSEene E=nUnnEEn
2,050,000 650,000 4,300,000
Börsen- Zinsen
e
2;
Thlr.
—* 5
Preussische Bank-Antheile 97 bz.
Die an der Börse zirkulirenden Gerüchte drückten anfangs die
schlesische, die beträchtlich höher bezahlt wurden, behaupteten sich fest.
Course der Actien, die Gerüchte erwiesen sich jedoch bald als falsch, und die meisten Effekten,
namentlich aber Ober-
Bekanntmachungen.
[603] Subhastations⸗Patent.
Das im Fürstenthumer Kreise belegene, der Marviner Actien⸗Gesellschaft zugehörige, auf 34,660 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. gerichtlich abdeschäßt⸗ Gut Hohenhagen soll im Wege der nothwendigen Subhastation
am 16. Mai 1851, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.
Cöslin, den 11. Oktober 1850.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[548] Sbä9 ela m . Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft 8 13. April dieses Jahres zu Putbus verstorbenen König⸗ lichen Domainen⸗Pächters und Hauptmanns a. D. Carl von Blessingh aus irgend einem Rechtsgrunde Forderun⸗ en und Ansprüche zu haben vermeinen, werden zur Feststellung des Schuldenstandes der gedachten Verlassen⸗ schaft auf den Antrag der von Blessinghschen Erben hierdurch geladen, solche Forderungen oder Ansprüche in einem der nachstehenden Termine, als: am 3. oder 24. Oktober oder am 14. No⸗ vember d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte gehörig an⸗ zumelden und zu bewahrheiten, bei Strafe, daß sie sonst damit von diesem Nachlasse für immer werden ausge⸗
schlossen und abgewiesen werden.
Bergen, den 10. September 1850. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung Odebrecht.
[605] Ediktal⸗Citation. Die, verehelichte Charlotte Nolze geb. Quendt hier hat angezeigt, daß ihr Ehemann, der Schneider David Nolze, seit 14 Jahren seinen Wohnort Erfurt verlassen und sich seit jener Zeit in unbekannter Abwesenheit be⸗ finde. Sie hat deshalb am 5. September d. J. aus dem Grunde der böslichen Verlassung Klage auf Tren⸗ nung der Ehe erhoben mit dem Antrage, den ꝛc. Nolze für den allein schuldigen Theil zu erklären und in die Kosten des Prozesses zu verurtheilen. Zur Beantwor⸗ tung dieser Klage haben wir einen Termin an hiesiger Frcssgerichtsstelle, Zimmer Nr. 34, auf den 2. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, von dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Nostitz anbe⸗ raumt und laden zu demselben den zc. Nolze unter der Verwarnung vor, daß bei seinem Nichterscheinen und nach geleistetem Diligenz⸗Eide von Seiten seiner Ehe⸗ frau die von derselben wegen böslicher Verlassung be⸗ antragte Ehescheidung und Verurtheilung in die Kosten gegen ihn wird ausgesprochen werden. Erfurt, den 1. Oktober 1850. Königl. Preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 v. Brauchitsch.
1““ E — “ 1602] Bekanntmachung. Nachstehendes Erkenntniß: „In der Kriminal⸗Untersuchung wider den Kauf⸗ ann Rosenstein und Genossen hat das Königliche Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungen, II. De⸗ --2..g.ge in der Sitzung vom 15. No⸗ ember 9 der mündlichen Verhandlu emäß für Recht erkannt, den deb ng gemaäß f 8n der Angeklagte, Simon Heinrich Rosen⸗ 4. Mnchers und versuchten Betrugs schul⸗ Gelbuße vn Verlust der Nationalkokarde und einer den That n (3400 Thlr.) Dreitausend Vierhun⸗ fähri aler, im Unvermögensfalle mit (2) zwei⸗ Strafarbeit zu bestrafen und die Kosten der Untersuchung pro rata event. in soliqdum zu fragen verbunden, welche bei seinem Unvermögen
bis auf die dem Kriminal⸗Fonds zur Last fallen⸗
den baaren Auslagen niederzuschlagen sind.“ wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß solches durch Erkenntniß der zweiten Abtheilung des Kriminal⸗Senats des Königlichen Kam⸗ mergerichts vom 19. Juli d. J. bestätigt worden und nach Ablauf von 4 Wochen gegen den Angeklagten Simon Heinrich Rosenstein vollstreckt werden wird.
Berlin, den 2. September 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
II. Deputation für Verbrechen.
141 b] Nachdem vom 16. Februar 1850 nach Vorschrift des
vom 9. November 1843 gestellte Frist zur Anmeldung an die aufgelöste,
etwaniger unbekannter Forderungen unter der Firma: „Stettin⸗Swine
Dampfschifffahrtsgesellschaft“ bestandene Ac⸗ fiengesellschaft abgelaufen ist und nunmehr zur Ver⸗ theilung des vorhandenen Gesellschafts⸗Vermögens nach §. 29 des gedachten Gesetzes geschritten werden kann, fordere ich die Herren Actionairs der aufgelösten Ge⸗
sellschaft hiermit auf, bis zum Schlusse Jahres in den Morgenstunden bis
mit Ausnahme der Sonntage, von der bei mir vorlie⸗
genden Schlußrechnung Kenntniß zu nehmen
hiernach auf jede Actie, nach Inhalt der Statuten der
Gesellschaft, fallenden Antheil an dem schafts⸗Vermögen gegen
Berlin, den 20. Oktober 1850.
lassen. D. W. Frantz,
ehemaliger Direktor der aufgelösten Stettin⸗ Swinemünder Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft, wohnhaft im Fürstenhause, Kurstraße Nr. 53
(2 Treppen hoch).
die in der öffentlichen Bekanntmachung
Quittung Ausantwortung der Actie baar zu empfan⸗ gen oder durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten in Empfang nehmen zu
Gesetzes
münder
dieses 8) si
und den
Gesell⸗ und
[604] Bekannimachunng.
Im
aus der geschlossenen
zwölften Serie A. Nr. 40. 94 und 151. Serie B.
Nr. 141. 309. 320 und 373.
Serie C. 266. 358. 390. 398. 412. 752. 783 und 784.
10. 752.
Nr. 1. 43 467. 559. 7
139. 190.
126.
3 Serie D.
59
2. 607. 6414, 634. 646, 720
Nr. 18, 58 103. 12 324. 326. 302. 534. 59 768. 839. 876. 902. 954. 972. 1065. 1102 und 1193.
Serie E. 141. 147.
1004.
Nr. 36. 82. 83. 148. 153.
253. 338 und 367.
gezogen und zur Auszahlung für den 1. April 1851
bestimmt worden.
Die Inhaber dieser gefordert, dieselben vom 1. April 1851 an dazu gehörigen laufenden Zins⸗Abschnitten bei der Herzogl. Kassen⸗Verwaltung allhier zur
den Kapital⸗Beträge einzureichen, wobei noch
bemerkt wird, daß die Verzinsung der oben genannten jedenfalls aufhört.
jetzt bei der Staats⸗
Schuldbriefe mit dem 1. April 1851
Zugleich werden nachstehende, bis Kassen⸗Verwaltung allhier zur Zahlung nicht Zins⸗Abschnitte,
Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Herzog zu Sachsen⸗Koburg und Gotha ꝛc. In Gemäßheit der sub Nr. 170 der Gesetzsammlung
für das Herzogthum Sachsen⸗Gotha publizirten Lan⸗
desherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 sind
Anleihe der früheren Herzoglichen
Kammer allhier bei der in diesem Monat stattgehabten
Ausloosung nachstehende Schuldbriefe, als:
263.
1020.
Schuldbriefe werden daher auf⸗
Zinsleisten und vom 1. April 1851 ab „Staats⸗ Abzahlung der betreffen⸗
0 278 7
). 1035. 185. 218. nebst den besonders
präsentirte
den 1. Oktober 1848 betagt und den 1. Oktober 1850 verfallen, Serie C. Nr. 198. 201 und 394. Serie E. Nr. 10. in Gemäßheit des Artikels 11 der mehrerwähnten Lan⸗ desherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 für erloschen erklärt und die Inhaber der am 2. Oktober 1849 ausgeloosten Kammer⸗Schuldbriefe: Serie B. Nr. 125. Serie D. Nr. 44. so wie der an den nachstehenden Terminen betagten, bei der Herzoglichen Staats⸗Kassen⸗Verwaltung bis zum 1. Oktober d. J. zur Zahlung noch nicht präsentirten Zins⸗Abschnitte, als: 1) der am 1. April 1849 betagten: Serie B. Nr. 93 und 94. Serie C.
Nr. 198. 201. 302. 394 und 464 Serie D.
Nr. 71. 451 und 457. Serie E.
Nr. 6. 10. 1149. 186 und 215.
2) der am 1. Oktober 1849 betagten Serie B.
Nr. 93. 94. 289 und 290. Serie C.
Nr. 198. 201. 302. 394. 464. 484. 499 und 585. Serie D.
313. 344. 355. 419. 451. 457. 463.
Nr. 71 82 525 und 542. Serie E.
Nr. 6. 10. 15. 16. 107. 113. 119. 133. 134. 141. 148. 215. 308 und 320. 3) der am 1. April 1850 betagten: Serie A. Nr. 215. 216. 219. 220. 221. Serie B. Nr. 92. 93. 94. 124, 156. 196. 289. 290. 312. 342. 352 und 373.
225. 238 und 244.
Serie C.
Nr. 4. 46. 147. 153. 159. 474. 476. 180. 184. 198. 201. 233. 255. 302. 375. 376. 409. 411. 412. 413. 420. 423. 434. 464. und 585.
181.182. 380. 394. 480. 484
Serie D.
Nr. 10. 11. 31. 42. 43. 44. 70. 71. 83. 195. 196, 207. 223. 236. 282. 285. 286. 330. 344. 349. 350. 355. 361. 372. 377. 392, 411. 442. 443. 451. 457. 471. 494. 622. 525 und 604.
194. 326. 387. 516.
104. 300. 382.
6540
Serie E.
Nr. 6. 10. 44. 15. 16. 20. 29. 30, 44. 45. 107. 113. 114. 119. 125. 133. 134. 141. 167. 168. 170. 171. 177. 185. 203. 215. 216. 223. 224. 2841. 2323. 239. 240. 256. 272. 274. 300. 307. 308 und 320. zur Einreichung derselben bei der hiesigen Herzoglichen Staats⸗Kassen⸗Verwaltung, mit Hinweisung auf das deshalb gesetzlich bestehende Präjudiz, aufgefordert.
Nächstdem wird der Inhaber des Kammer⸗Schuld⸗ briess Litt. C. Nr. 198, welcher die Zinsleiste II. ge⸗ gen Abgabe der erloschenen Zinsleiste I. bei der Her⸗ zoglichen Staats⸗Kassen⸗Verwaltung bis jetzt noch nicht in Empfang genommen hat, an deren Empfangnahme nochmals erinnert.
Endlich wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß in Gemäßheit des Art. 7 der Landesherr⸗ lichen Verordnung vom 11. August 1837 die in den Jahren 1842, 1843, 1844, 1845 und 1846 ausgeloosten und realisirten Kammer⸗Schuldbriefe nebst den dazu ge⸗ hörigen Zinsleisten und Coupons, als:
Serie A.
Nr. 27. 34. 46. 84. 112. 141. 156. 166. 475.
189. 214, 218. 245 und 200.
181.
8
dst bnummhich a em ! uh
1002.
170. 1E2 SJh, See) es 5. 258. 295 und 395.
9007
2271.
363. 520. 646. 749.
129. 165. 185. L 9. 313. 328. 360. 400. 408. 416. 445. 458. 537. 538. 556. 578. 586. 594. 599. 604. 605. 672. 691. 694. 695. 708. 712. 724. 738. 767. 769 und 786. Serie D.
Nr. 21 2.0öbb55 113. 448. 442, 443. 150. 152. 164. 167. 174. 201. 202, 225. 240. 242. 245. 264. 280. 3982. 840 351. 360. 362. 37 425. 445. 459. 472. 473. 475. 479. 496. 540. 588. 608. 613. 621. 623. 653. 686. 702. 714 748. 729. 782. 759. 763. 779. 782. 784. 806. 818. 822. 829. 835. 842. 850. 857. 865. 869. 873. 875. 889. 909. 914. 927. 961. 962. 967. 977.
1076. 1090. 1099. 1107.
875. 1044. 1046, 1173. 1186 und 1490.
Nr. 38. 46. 61. 78. 241. 248. 250. 273. 881. 384. 3989, 397.
101. 102. 108.
88 64
745. 749.
1023. Te . 72 109 120. 180. 181. 1,57151
183. 187. 190. 193. 198. 232. 235. 273. 284. 285. 295. 300. 349. 322. 345, 356. 360 und 372. am 3ten dieses Monats in Gegenwart eines Deputir⸗ ten des hiesigen Herzoglichen Justiz⸗Kollegiums vernich⸗ tet worden sind.
Gotha, den 14. Oktober 1850. Herzogl. Sächs. Landes⸗Regierung. Finanz-⸗Abtheilung.
He ß.
[355] vJJJII EPöEEö1
Nachdem zu dem Vermögen Herrn Christian Friedrich Müller's und Herrn Herrmann Louis Pinther's zu Men⸗ rane, Inhaber der dasigen Handlung unter der Firma: „Müller C Pinther“, auf Antrag mehrerer Gläubiger derselben, beziehendlich kraft besonderen Auftrages, der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden ist, so werden alle die⸗ jenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche an die Genannten zu machen haben, Amts und resp. Kommissions wegen hierdurch vorgeladen,
den 1. November 1850 zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch ge⸗ hörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle sich einzusinden und ihre Forderungen, unter der Ver⸗ warnung, daß sie außerdem mit solchen von der Kon⸗ kursmasse werden ausgeschlossen und beziehendlich der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, anzumel⸗ den und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsver⸗ treter, so wie der Priorität halber unter einander, bin⸗ nen sechs Wochen zu verfahren und sodann den 14. Dezember ej. a.
der Bekanntmachung eines Präklusiv⸗Bescheids, welcher für die Außengebliebenen Mittags 412 Uhr für publizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein, demnächst
den 31sten ejusdem 8 Sachwalter an
in Person obder durch gehörig legitimirte hiesiger Amtsstelle anderweit zu erscheinen und sich über die in Vortrag kommenden Vergleichs⸗Vorschläge zu er⸗ klären, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Termine nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt er⸗ klären, als der Mehrzahl der Gläubiger beistimmend werden erachtet werden, für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 17. Januar 1851 des Schlusses und der Versendung der Akten zum Ver⸗ spruche, und den 21. Februar ej. a. der Publication eines Lorations⸗Urtels, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, gewärtig zu sein. E Justizamt Hinter⸗Glauchau, den 6. Juni 1850. “ . Dr. Uuhlig. Beilage v111““
Faa hn aa
1113.
N19ä11
1iae
Nichtamtlicher Theil.
Wissenschast und Kunsft. 1 Zur Geschichte Friedrich's des Großen.
Memoirs and Papers of Sir Andren Mitchell, k. B. Envoy extraordinary and Minister plenipotentiary gomd ihe Court of Great Britain to the Court of prussia from 1756 to 1771. By Andreu Bisset, of Lin- coln's Inn, Barrister-at-Law, and M. A. Trinity College Cambridge. In 2 Vols. London, Chapmand and ffall 1850. 8. XVIII, 477 und (IV) 524 Seiten 8.
(Schluß. Vergl. Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 293.)
Spo viel über Inhalt und Charakter der Sammlung. Nach Mitchell's
Tode gelangte sie zunächst an Sir Arthur Forbes, den M. unter Hintan⸗ setzung seiner näheren Seitenverwandten durch testamentarische Verfügung zum Haupterben eingesetzt hatte, und dann weiter an dessen Sohn Sir William Forbes. Dieser Letztere entschloß sich im Jahre 1810 unter Ver⸗ mittelung des Lord Glenbourne, den ausehnlichsten Theil des handschrift⸗ lichen Nachlasses für vierhundert Pfund Sterling an das britische Museum zu verkaufen. Dies sind die „Mitchell Papers“ im engeren Sinne des Wortes, die indeß vorläufig von jeder Benutzung des gelehrten Publikums ausgeschlossen blieben, weil König Georg III., dessen erste Regierungs⸗ jahre darin vielfach zur Sprache kommen, den Wunsch geäußert hatte, daß v Lebzeiten nicht zur Veröffentlichung gebracht werden möchten. dem Tode des Königs wurden sie dann in 68 Bände gebunden und den Benutzern des britischen Museums zugänglich gemacht. Seitdem sind sie vorzüglich von englischen und deutschen Historikern vielfach zu Nathe ge⸗ zogen, und es ist bereits eine Anzahl von Büchern oder Sammelwerken die größere oder geringere Stücke des Mitchellschen Handschriften⸗ Nachlasses enthalten. So benuützten sie namentlich die solgenden fünf Schriftsteller, theils für historische Sammlungen, theils als Geschichts⸗ quelle und Autorität für ihre Darstellungen.
1) „Sir Henry Ellis für seine bekannte Zusammenstellung „Original 111“ EE im 4ten Bande der zweiten Serie 81 ¹ 27) S. 353 — 422 im v Serie e11““ „ und im 4ten Bande der dritten Serie -2) Lord Dover für den 2ten Band seines Buches „The Lise of Frederick the Second“ (London, 1832);
3) Friedrich von Raumer für sein Buch „König Friedrich II. und seine Zeit (1740 — 1769). Nach den gesandtschaftlichen Berichten im britischen Museum und deutschem Reichsarchive“ (Leipzig, 1836. Auch unter dem Titel „Beiträge zur neueren Geschichte aus dem britischen Museum u. s. w. Theil 2.) sehr oft S. 334. 551;
4) John Adolphus für die zweite umgearbeitete Auflage seiner IIistory of England from the Accession to the Decease of King George ihe Third“ (im 1sten Bande, London, 1840);
5) William Stanhope T
„
Taylor und Captain John Pringle für die von ihnen herausgegebene „Correspondence of William l'itt, Earl of Chatham“ (in den ersten drei Bänden, London, 1839) *).
Diese Schriften können in Anbetracht ihrer Tendenz kaum in beschränk⸗ tem Sinne als Konkurrenten oder Vorläufer der vorliegenden zwei Bände angesehen werden. Bei ihnen sind die Mitchell Papers nur eine Quelle neben vielen oder neben mehreren anderen. Herrn Bisset dagegen kam es recht eigentlich darauf an, der diplomatischen Bedeutsamkeit des Sir Andrew Mitchell — die übrigens bereits ungleich mehr anerkannt worden, als er selbst zu wissen scheint — ein Denkmal zu setzen. Für diesen Zweck gab es beinahe keine Quelle außer den in seiner Hinterlassenschaft befindlich gewe⸗ senen Papieren, welche durch ihren Thatbestand die Wirksamkeit, die Ver⸗ dienste und die Eigenthümlichkeit des Mannes an das Licht treten lassen. Indem nun ein vollständiger Abdruck dieser Materialien schon wegen des außerordentlich großen Umfangs derselben undankbar und auch anderweit unzweckmäßig erschien, kam es darauf an, eine planmäßige Auswahl nach bestimmten Gesichtspunkten zu treffen. Diese Aufgabe war eine gewiß sehr dankbare, und die ins Auge zu fassenden Gesichtspunkte ergeben sich leicht genng. Ueber den Mittelpunkt der Beobachtungen und der unausgesetzten Aufmerksamkeit und daher auch der Mittheilungen Mitchell's konnte kein Zweifel sein; ihn bildet Friedrich der Große mit seiner Persönlichkeit, seiner Politik, seinen Thaten. In diesen Schilderungen und Darstellungen, die bei ihrer Ausdehnung über eine Reihe von vierzehn Jahren sehr mannig⸗ faltig und von einander abweichend ausfallen mußten, spricht sich zugleich die Eigenthümlichkeit des Berichtenden aus. Nicht minder legt auch das persönliche Verhältniß, in welchem Mitchell zum Könige stand, über seine Vorzüge und Bedeutung gewissermaßen Zeugniß ab. Daher lag es Herrn Bisset nahe, eine Auswahl der durch Mitchell gelieferten und aufbewahrten Beiträge zur Charakteristik Friedrich's des Großen theils in gesandtschaft⸗ lichen Papieren, theils in Briefen Beider an einander darzubieten. — Hier⸗ mit ließ sich ganz angemessen jener zweite Gesichtspunkt erreichen, für welchen Herr B. seine verwandtschaftliche Pietät in Anspruch nimmt, näm⸗ “ in dem Leser ein Bild der diplomatischen Geschäftsführung und Shice.h entstehen zu lassen. Daß er indeß diese doppelte va. mnge aich ingstlich und peinlich festgehalten, sondern auch an⸗ die in ihr bbeö historisch⸗publizistischer Art, die für jene Zeit und seinem E. wic Persönlicfkeiten von besonderem Interesse sind, hat, wird dem Verfasser nicht zum Vorwurfe ge⸗ macht werden, zumal der Kern des Materials dadurch so allseiti zur Darlegung kommt. 3 II1 Herr Wünt dinntchsichedeine, Bevorzugung hervorgehoben zu werden, deren früheren Benutzern erfreute. Bei 1 stehenden Materials sich vor den kauf der Papiere war ein nicht unbes im Jahre 1810 abgeschlossenen Ver⸗
edeutender, seitdem fast in Vergessenheit
*) Nur ein paar Mal ekscheinen die Mitchell Papers
nannten Verfasser der Schrift „Frederick the E1114““ 8;. nutzt, welche Thomas Campbell mit einer Einleitung herausgen hat (London 1842). Es sind davon indeß nicht mehr als wei Wüͤnde bis jetzt erschienen, und diese führen die Geschichte nur bis vüm Anfange des siebenjährigen Krieges. — Das Buch von Leopold RNanker Bücher preußischer Geschichte“ (Berlin, 1847 — 48, 3 Bde.) stellt bekanntlich die Friedensjahre nach dem zweiten schlesischen Kriege als Schlußpunkt der eigentlichen Begründung des preußischen Staats in seiner deutschen und europäischen Selbstständigkeit und als Gränze seiner Aufgabe. — In der umfassenden Biographie des Professor J. D. E. Preuß „Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte.“ (4 Bände Tert und 5 Bände Urkunden. Berlin, 1832 — 34), einem mit großer Gewissenhaftigkeit und unermüdlicher Ausdauer gearbeiteten Buche, welches alle bis dahin geöffneten Quellen auss fleißigste zu benutzen strebte — konnte dieses wichtige Material nur den unzureichenden Publicationen von Ellis und Dover be⸗ nutzt werden.
House in Aberdeenshire; einigen Stoff boten daneben die »Culloden Pa
pers.“« — Das F5te Kapitel ist Erörterungen über die Ursachen des sieben⸗ jährigen Kriegs, über den Charakter Friedrich's und der preußischen Regie⸗ rung seiner Zeit gewidmet. — Das böte Kapital giebt vermischte Mitthei⸗ lungen über Mitchell und seinen Charakter als Diplomat (zum Theil nach Thiebault, zum Theil aus M.'s Briefen) über den Herzog von Neweastle, über Friedrich's des Großen Meinung von Will. Pitt, Lord Chatham, über Lord Hyde (den spätern Earl von Clarendon) u. s. w. — Mit dem 7ten Kapitel (1. S. 173) beginnen endlich chronologisch geordnete Mittheilungen aus den Gesandtschaftspapieren, die durch eigene Bemerkungen des Heraus⸗ gebers zum großen Theil aus dem bunten Mosaik seiner Lesesrüchte zusam⸗ mengesetzt, eingeleitet und auch wohl erläutert werden. So geben die Kapi⸗ tel 7, 8, 10, 12 die Depeschen und Briefe über die Feldzüge der Jahre 1756, 1757, 1758 und 1759 meistens an den Earl von Holdernesse ge⸗ richtet. Doch finden sich auch manche Briefe an den Herzog von Neweastle, einige an Lord Chatham u. s. w. — Kapitel 9 und 11 enthalten unabge⸗ kürzte Abdrücke der von Mitchell über die Jahre 1757 und 1758 geführten Tagebücher, von welchen der erstere Jahrgang in M.'s eigener Handschrift, der zweite in einer sorgfältigen Abschrift von der Hand seines Secretairs Burnet vorlag. Sie sind offenbar angelegt zur Ergänzung der übrigen Meldungen, der Depeschen und Briefe, auf welche deshalb öster verwiesen wird; der Inhalt ist von großem Interesse und bietet die ansprechendsten Nachrichten oder einschlagende Bemerkungen über die neuesten Ereignisse, wenn nicht unter den Eindrücken und Anschauungen der Vorgänge, so doch in frischer Lebendigkeit der Erinnerungen niedergeschrieben. Manche Tage, an welchen nichts Bemerkenswerthes geschah, sind übersprungen; hier und da sindet man auch wohl Notizen, wie z. B. „Nothing happened' 27. Mat, 6., 12. u. 15. Junt 1757.8 6 „.Sen.i ve 29. Mai, 5., 6. und 16. Juni 1758 u. s. w. Das Tagebuch von 1757 beginnt mit dem 20. April und hat außerdem noch eine größere Lücke vom 2. bis 19. Juli einschließlich. Das Tagebuch von 1758 schließt leider mit dem 25. August. Die Lücke vom 20.— 27. Juni (Bd. II. S. 28) ist nur scheinbar und durch ein Versehen des Setzers, vielleicht auch durch Nachlässigkeiten des von Herrn B. gelieferten Manuskripts entstanden; die ausgefallenen Tage sind drei Seiten weiter unten stillschweigend nachge⸗ holt. — Das umfangreiche Kap. 13 giebt die Depeschen und Briefe der Jahre 1760 und 1761, mit welchem letzteren Jahre der Earl von Bute ins Ministerium trat und daher Empfänger der betreffenden Zuschriften wurde; das folgende Kapitel enthält in den weiter an Bute und Grenville gerichteten Zuschriften auch einzelne bemerkenswerthe Meldungen über die Vorfälle in Rußland. — Mit dem 15ten Kapitel endigt die chronologische Reihe der aus Mitchell's Papieren ausgewählten Berichte und Briese; dasselbe umfaßt die Friedensjahre 1703 bis 1770, mit dessen 29. Dezember die letzte Mittheilung Mitchell's bezeichnet ist. Zum Schlusse sind nekrolo⸗ gische Nachrichten über ihn zusammengestellt. — Das 16te Kapitel ist als Anhang anzusehen; es ist den beiden Brüdern Keith gewidmet und enthält theils biographische Nachrichten, theils Abdrücke von ihnen geschriebener oder an sie gerichteter Briefe.
Zur Würdigung der Anschauungsweise und des Charakters des Sir Andr. Mitchell ist ein Blick auf den Gang seines Lebens von großem Be⸗ lange. Ueber seine ersten Schicksale stimmen die Nachrichten, namentlich in den Zeitangaben, nicht überein. Unser Verfasser erklärt die früheren bio⸗ graphischen Skizzen für mehrfach unzuverlässig und stellt fest, daß M. am 15. April 1708 zu Edinburg geboren wurde. Der Vater stammte aus der Grafschaft Aberdeen und war Geistlicher an der bischöflichen Kirche zu St. Giles in Edinburg. Andrew, der einzige den Aeltern erhaltene Sohn, hatte sich sehr früh verheirathet; der Anlaß soll gewesen sein, daß seine Braut Barbara Mitchell aus Thainston in Aberdeenshire — ihre Mutter war die dritte Tochter des Sir John Forbes, dritten Barons von Monymusk — durch das frühe Absterben ihrer Aeltern als einziger Erbe in den Besitz der Güter gelangt und deshalb vielfältig beunruhigenden An⸗ trägen und lästigen Nachstellungen ausgesetzt war. Aus dieser Ehe ent⸗ sprang eine Tochter, die ihrer bald nach der Niederkunft gestorbenen Mutter am 28. Mai 1728 ins Grab folgte.
So stand And. Mitchell wieder allein da; aber der Eindruck, welchen diese Verluste auf sein Gemüth übten, hat ihn durch sein Leben begleitet. Es war, als ob er Jahre lang nirgends Ruhe finden konnte. Bald nach⸗ her gab er die von ihm bekleidete Stelle eines schottischen Rechtsanwalts auf, um im Reisen auf dem europäischen Kontinent Zerstreuung oder Erho⸗ lung zu suchen. Er besuchte 1730 —31 Holland und Belgien, kam auf einige Monate (bis April 1732) nach Paris, wandte sich dann über Lyon, den Mont Cenis, Mailand, Venedig und Florenz zu einem längeren Auf⸗ enthalt nach Rom und ging von hier aus auch auf kurze Zeit nach Neapel. Im September 1734 finden wir ihn auf der Rückreise über Genua, Toulon und Paris, wo er Gelegenheit fand, mit Montesquieu in engere Beziehun⸗ gen zu treten. In England widmete er sich nach seiner Heimkehr dem Studium des englischen Rechts, da er entschlossen war, nie wieder in Schottland einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Nichts lag. ihm ent⸗ fernter, als der Gedanke, in einer neuen Ehe ein neues Glück zu suchen. Die Bilder aus dem stillen Sonnenschein seiner früheren Tage, welche ihm im verschönernden Lichte der Phantasie als ein herrlicher, aber wehmuths⸗ voller Traum erschienen, legien fortan einen trüben Wolkenschleier über seine Stimmung. Ein tiefer, stoischer Ernst zieht sich durch sein ganzes Wesen, wie sehr er auch als Mann von Geist, Feinheit und Bildung hätte glänzen können; er gehörte zu den stillen, resignirten Naturen, die von ih⸗ rem Standpunkt aus verachten, was ein einseitig auf das Leben und auf Aeußerlichkeiten gerichteter Sinn für das höchste Glück ersehnt, Es ist, als ob wesentlich nur die Geschäfte seines Amts, denen er mit hingebender Regel⸗ mäßigkeit sich widmete, ihn an den Verkehr mit der Welt gefesselt hä ten; Niemand war wohl entfernter von jedem Hange zur Schriftstellerei. Dazu kam, daß er von Constitution schwächlich war zund durch allerlei körperliche Leiden gelähmt und nicdergehalten wurde. — Im Jahre 1738 wurde M. als englischer Rechtsanwalt angestellt und 1742 zum Unter⸗Staats⸗Secretair für Schottland befördert. In die ersten Jahre dieser neuen Amtsführung fallen die finsteren Ereignisse der jakobitischen Erhebung, welche ihn von mehreren Seiten her schmerzlich berühren mußten. Ins Parlament wurde er 1747 für Aberdeen gewählt; erst später, im Dezember 1754, hat die Körperschaft des Distrikts Elgin ihn zu ihrem Abgeordneten erkoren, und er blieb dann drei Sessionen hindurch, bis zu seinem Tode, in dieser Eigenschaft. .
Es wurde bereits angeführt, daß Mitchell im Mai 1756 den Gesandt⸗ schaftsposten am berliner Hose antrat. Daß für diese wichtige Stelle ein persönlich geeigneterer Mann kaum denkbar gewesen wäre, hat der Erfolg gezeigt. Berlin war damals das diplomatische Centrum der kontinentalen Angelegenheiten und Verhandlungen des britischen Staats. Die Fäden der politischen Beziehungen zu Rußland, Oesterreich, Frankreich und zur Türkei liefen hier zusammen, abgesehen davon, daß auch mit dem Herzoge von Cumberland und mit der Regierung zu Hannover ein fortlaufender geschäft⸗ licher Verkehr stattfand. Auf diesen Momenten beruht der weitausgreifende Gesichtskreis und die publizistische Bedeutung der Mitchell Papers. „Suchen wir uns nun die Anforderungen zu vergegenwärligen, welche für eine solche Bearbeitung und Auswahl, wie sie Herr Bisset unternahm, als unerlaßlich bezeichnet werden müssen, um an diesem Maßstabe seine Lei⸗ stung bemessen zu können. Dahin gehörte zunächst eine mehr als oberfläch⸗ liche Kenntniß dessen, was bis jetzt über die Ereignisse und Zustände in Deutschland und Preußen ermittelt und festgestellt worden ist, ein richtiges Bild des damaligen Lebens, der Kultur, der Regierungsweise und der von
mehr schärfen und verstärken sich die Ansprüche an denjenigen, der ihre Pu⸗ blication unternimmt. Daher werden wir es in hohem Grade bedauern müssen, wenn Herrn Bisset alle jene Eigenschaften, die wir als Postulate stellen müssen, mehr oder weniger abgehen.
Zueist zeigt sich, daß er die damaligen Zustände in Preußen nur sehr oberflächlich kennt; seine Begriffe darüber gränzen ans Fabelhafte. Indem er einmal sein Wohlgefallen darin findet, das damalige preußische Wesen recht ungünstig darzustellen, sieht er sich auch nur wenig durch richtige Kennt⸗ niß des eigentlichen Thatbestandes genirt. So bringt er, da sich zu seiner Unkenntniß einiges müßige Spiel der Phantasie gesellt, ganz unglaubliche und absurde Nachrichten oder Erörterungen über die damaligen Verhältnisse im Staate und im Heerwesen. Man braucht nur ein paar Blicke auf das 5te Kapitel (Vol. I. S. 95 — 135) zu werfen, um sich von der Unfähigkeit des Verfassers zu überzeugen. Er will seinen Lesern glauben machen, daß damals in ganz Deutschland, und im preußischen Staate zumal, eine fin⸗ stere, unmoralische, verderbenbringende Despotie, eine maßlose Grausamkeit bei Behandlung aller, selbst der häuslichen Verhältnisse geherrscht habe; er schwelgt mit düsteren Farben, um die Versunkenheit der Unterthanen in Bar⸗ barei und thierische Knechtschaft grell auszumalen. Daß jeder Blick auf die folgende geschichtliche Entwickelung ganz andere Resultate liefert, wird er nicht gewahr. Von der preußischen Armee jener Zeit erzählt er alles Ern⸗ stes (S. 132): „In der Schlacht stand eine Reihe von Unteroffizieren oder Sergeanten, mit tüchtigen Stöcken bewaffnet, hinter jedem Gliede, so daß immer je einer auf drei Soldaten kam, und daß diese, den Feind vor sich und jene fürchterlichen Tyrannen, welche das Davonlaufen schwie⸗ rig und gefährlich machten, im Rücken hatten. Niemals konn⸗ ten die Unglücklichen zu dem Nange der Offiziere steigen, weil dieser Rang in Deutschland den Offizieren ausschließlich angehörte. Sie hatten keine Hoffnung, als den Tod. Viele entleibten sich selbst aus reiner Verzweiflung.“ Hätte Herr B., was ihm doch nahe ge⸗ nug lag, aus Büchern, wie z. B. dem des Königlich sächsischen Obersten von Aster, „Beleuchtung der Kriegswirren zwischen Preußen und Sachsen vom Ende August bis Ende Oktober 1756. Mit einem Rückblicke auf Zu⸗ stand, Geist und Bildung der beiden Armeen.“ (Dresden 1848), sich un⸗ terrichten wollen, so würde er eine richtigere Vorstellung sich haben ver⸗ schaffen können. Aber mit gründlichen Werken scheint er sich nicht befreun⸗ den zu können; er zieht es vor, hauptsächlich aus leicht und angenehm ge⸗ schriebenen englischen Jounrnal⸗-Artikeln und höchstens noch aus dem im Ganzen charakterlosen, aber seinem romantischen Dilettantismus zusagenden Buche von Thiebault (Souvenirs sur Frédéric le Grand) oder aus eng⸗ lischen Memoiren seine Ergänzungen zu nehmen. Daher hat er, um sei⸗ nen Lesern eine einigermaßen zusammenhängende Geschichte Friedrich's des Großen zu liefern, von Zeit zu Zeit G. B. Vol. 1. S. 113, 415 — 21, 225 — 26) eine Anzahl von Seiten aus einem Artikel des Edinburgh Review (Jahrg. 1842 Bd. 75 oder Nrn. 152 S. 218 — 82) eingereiht. Dieser Artikel, der den Titel des oben angeführten von Tho. Campbell herausgegebenen Werkes „Frederic the Great and his Times“ als Ueber⸗ schrift trägt, wird von Herrn B. als Arbeit des jetzt so bekannt geworde⸗ nen Thomas Babington Macaulay bezeichnet *) und in überströmenden Ausdrücken gepriesen. Gleichwohl hat er nicht daraus gelernt, was für ihn zu lernen war. Während Macäaula gleich in den ersten Zei⸗ len als Resultat seiner gediegenen und gewiß auf ausgedehnte und umfas⸗ sende geschichtliche Studien gestützte Ueberzeugung, daß Friedrich II. der größte König der neueren Zeit war (ihe greatest king that has, in mo- dern times, succeeded by right of birth to a throne) — ein Urtheil welches schon wegen des Namens, von welchem es getragen wird, der deut⸗ schen Leserwelt imponiren muß — im Angesicht dieses Urtheils sehen wir unseren Verfasser eifrigst beschäftigt, durch allerlei unbegründet ausgespon⸗ nene Verdächtigungen Schatten auf den großen König zu werfen. Bei näherer Ansicht zeigt es sich leicht, und wir werden darauf zurückkommen, daß die von B. erhobenen Declamationen gegen Friedrich den Großen nur zu oft auf einseitiger Tendenzsucht, auf Vorurtheil, Mißverständniß des Total⸗Inhalts eines ihm zu Gebote stehenden Materials und auf Unkennt⸗ niß beruhen.
Daß Herr B. von den oben erwähnten Benutzungen der Mitchellschen Papiere größtentheils keine Kunde hatte, theils nur ganz oberflächlich und leicht von denselben Kenntniß nahm, ist ihm in nicht geringem Maße nach⸗ theilig geworden. Der letztere Fall tritt bei dem Buche des Herrn von Raumer ein, welches bekanntlich auch in englischer Bearbeitung erschienen ist. Wir finden dies Buch wirklich ein paarmal angeführt. So z. B. Vol. II. S. 309 — 71, wo Herr B. es nicht verschmäht, einige von Herrn von R. aus Mitchellschen Depeschen excerpirte Auszüge, wahrscheinlich auf Grundlage der englischen Ausgabe, wiederzugeben. Ein anderes Mal nimmt er einen Anlauf, um die Auffassung des deutschen Historikers in Betreff der Regierungs⸗Verdienste Friedrich's des Großen zu verurtheilen (Vol. II. S. 336). Außerdem ist das von Raumersche Buch zu zweien Malen an⸗ geführt, um den deutschen Verfasser einer einzelnen Ungenauigkeit und eines Irrthums zu bezüchtigen (Vol. J. S. 253 — 54 Note und wiederum S. 357 Note). Sehen wir näher zu, so müssen wir dem Herrn B. unrecht geben, und es entdeckt sich sogar noch ein Datumfehler in seinem Abdrucke. Der Fall ist folgender: Als der König zu Leitmeritz am 31. Juni 1757 die Nachricht von dem Tode seiner Mutter erhielt, zeigte er sich von tiefem Schmerze bewegt. Er sah an den folgenden Tagen Niemand als die Prin⸗ zen seines Hauses um sich; der erste, den er außerdem empfing, war Mitchell. Ihn ließ er am 3. Juli zu sich einladen, und hatte eine lange herzliche Unterredung, in welcher er sich über die Verdienste und Lei⸗ den der Verstorbenen, über seine kindlichen Empfindungen aussprach. In⸗ dem er so den Erinnerungen an seine Jugendjahre und an seine bitteren Schicksale während derselben nachhing, gedachte er auch der Sinnesweise seines Vaters, und verschweigt nicht seinen eigenen Schuldantheil an dem so bilter beklagten jahrelangen Zerwürfnisse mit ihm. — Ueber diese Unter⸗ redung giebt Bisset zwei Mittheilungen Mitchell’s; die erste S. 253 in einem Schreiben an Lord Holdernesse, vom 4. Juli, die zweite im Tagebuch vom 1. Juli (dies letztere Datum ist unzweifelhaft falsch; es muß heißen 4. Juli, da der König erst am 3ten Mitchell bei sich sah). v. R. theilt nun zuerst eine bei Bisset nicht vorfindliche Zuschrift Mitchell's vom 2. Jult über diese Trauerbotschaft mit und läßt dann zuerst den Inhalt des er⸗ wähnten Schreibens vom 4. Juli folgen, indem er die Mittheilungen des Tagebuchs daran reiht. Eine thatsächliche Abweichung von den Mitthei⸗ lungen B.s läßt sich nicht entdecken, und insofern ist der Ausspruch der angeführten Noten falsch; ja, es würde unstatthaft sein, Herrn von R. einen Vorwurf daraus zu machen, daß er zwei einander ergänzende Stücke desselben Datums an einander reiht. — Unerklärlich aber ist es, daß Herr B. einzelne bei R. vollständig und im Ganzen vffenbar richtig abgedruckte
*) Vergl. unter Anderem Vol. I. S. 113 Note 7. In den Critical and Historical Essays b) Tho. Bab. Macaulay, welches Sammelwerk nur eine nene Ausgabe von Beiträgen des Verfassers zum Edinburgh Review enthält und neuerdings auch in die Bernh. Tauchnitzische „Collection of British Authors“ aufgenommen ist, vermissen wir den in Rede stehenden Artikel. Aber dies berechtigt uns noch nicht, an der Richtigkeit der obigen Notiz Bisset's, die durch innere Gründe unterstützt wird, zu zweifeln. Vielleichthat Mac⸗ aulay diese Abhandlung vorläufig nicht in seine Essays aufgenommen, weil er sie zu vervollständigen gedenkt, sobald die Fortsetzung des von Campbell herausgegebenen Buches ihm dazu äußerlich Gelegenheit bie⸗
ten wird.