1850 / 295 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Briefe minder richtig und sogar lückenhaft seinen Lesern bietet. Dies ist mit dem wichtigen Schreiben Friedrich's von 9. August 1756 geschehen, welches nach einer „Copie de la propre main du Roy“ bei Bisset Vol. I. S. 195 99 abgedruckt ist, während es von R. in dem angeführten Buche S. 379 85 bereits dargeboten hatte. Hier hat Bisset außer einigen gro⸗ ben, das Auge beleidigenden, grammatischen und anderen Entstellungen, die ohne allen Zweifel nur Lesefehler sind, S. 196 Zeile 9 hinter transporter die nicht bedeutungslosen Worte „l'année qui suit“ ausgelassen; und wei⸗ ter unten (S. 197 Mitte) liest er „le grand Chancellier“ (von Rußland) „aura peut etre assez de crédit pour empecher la conclusion d'un traité entre sa Maitresse et la France, mais il paroit seur etc.; dagegen von R. (S. 382) „.. entre sa Majesté et la France; mais 1l pa- rait sur.“ Endlich in den letzten Zeilen B. „aux proscriptions, qu'elles meditent,“ dagegen von R. „présomtions.“ Bei von R. fehlt übrigens gleich in der zweiten Zeile desselben Briefes das Wort „assuré“ Und . r en, neben denen sich noch andere ergeben, fallen um so mehr auf, wenn 1 bedenkt, daß nur eine Abschrift und vermuthlich eine nicht eben unle⸗ erliche zum Grunde liegt. 3 ech einem noch ungünstigeren Lichte erscheint der Abdruck, den Hr. B. 217— 19 von dem Briefe Friedrich's vom 17. November 1756 giebt. Der⸗ selbe beginnt so „Je suis tres fache her bee 9 5 411) Je suis trèês faché, mon cher J onsieur 8 8— e des Namen Michel für Mitchell, die übrigens im Verlauf des Schreibens S. 218 unten noch einmal wiederkehrt, verdient eine um so stärkere Rüge, da sie den kundigen Leser stutzig ngchec muß; denn Michel war der Name des damal. preuß. Gesandten .ge- zu St. James. In demselben Briefe begegnen wir bei B. zweien b zu welchen unter dem Texte bemerkt wird, daß diese Stellen nicht 8 ar seien. Aber von R. hat diese Stellen unzweifelhaft und wahrscheinlich ohne irgend einen Anstoß richtig gelesen. Man sieht offenbar und findet es 1 Verlaufe des von B. gegebenen Textes dieses Briefes aufs Sicherste bestätigt, daß Herr Bisset der französischen nicht mächtig ist, und dennoch lieber Lückenzeichen setzte, als etwa einen 21 gen zu Hülfe nahm. Es begegnen uns daselbst seltsam verunsta 8 tete Wortformen, wie sie gewiß kein Kundiger Friedrich dem Gr. ausbürden wird, z. B. celai st. celui, bin st. bien, üst 8 c'est, rine. st rien, p 91 lettre st. peutètre, fusent ausisencez st. sussent aussi senses, con- 7 st. concitoyens. Alle diese Wörter hat v. R. lichtig. Auch wenn man die bei Ellis, bei Adolphus und die in der Chatham Col- respondence abgedruckten Briefe mit dem Texte des Herrn Bisset vergleicht, stößt man auf vielfache Abweichungen, in der Regel zum Nachtheil Bisset's. Alles zeigt, daß er nicht blos ganz mechanisch, sondern auch höchst nach⸗ lässig zu Werke gegangen ist, sei es bei den Abschriften oder bei der Kor⸗ rektur des Drucks. Wir wollen es ihm nicht zum Vorwurf machen, daß er die Namen der böhmischen Dörser fast durchgängig entstellt wiedergiebt, aber nicht zu entschuldigen ist, daß auch weltbekannte Namen dasselbe Schick⸗ sal haben, z. B. I. 226 Leutoneritz st. Leutmeritz, I. 321 Qunj »Buntzel st. Jung⸗Buntzlau, 115 Reissa st. Riesa, II. S. 11 Elberg st. Elbing, und daß z. B. in derselben Verbindung II. S. 35 Eckfeld und S. 33 Eickfield ge⸗ lesen wird. Sogar der Name des Historikers Mascou wird wiederholt Mascon gelesen J. 384. 8 dehe ece hinsichtlich der Methode hätte Bisset von den stüheren 66 nutzern der Mitchell Papers lernen fönnen. Es wäre in mancher Hinsicht wünschenswerth gewesen, daß er z. B. Herrn Ellis als Muster ö der außer einer kurzen Inhalts⸗Angabe jedes mitgetheilten Briefes rege mäßig auch den betreffenden Band nebst der Seiten⸗ oder Blatlaah 8 er Handschrift namhaft macht, und zugleich darüber Auskunft Ffehh. 0 8 8 Abdrucke ein Autographum, Original oder eine Abschrift zum Grunde lech. Hrn. B. scheint gar nicht zu ahnen, daß es irgend Jemand auf solche 8. kunft und Notizen ankommen könne. Erst gegen Ende des 1sten Ban 5 wird er aufmerksam darauf, daß in der Handschrift manche Berichte un Briefe charakterisirende Bezeichnungen tragen, z. B. esret . „ver) 8 cret“, „privaten, und erst 8* jetzt ab sehen EEC1“ diese Be ü eim Abdruck nicht ganz zu vernachlässign.. zeichs en a gs keinen Vörwan machen, daß Bisset's Ee g hinsichtlich der Vollständigkeit im Allgemeinen Vieles zu rig lassen, und daß die genannten früheren Benützer manche Stücke enthalten, die wir bei ihm ungern vermissen. Allein schwerlich hätte er sollen, seinen Lesern an den einzelnen Stellen nachzuweisen, wo sie en Ergänzungen nachlesen können. Und die angeführten Schriften von E lis, von v. Raumer, so wie besonders auch die Chatham Correspondence, enthalten mauche Briefe von solchem Interesse, daß. es ihm zum Tadel ge⸗ reichen muß, sie nicht angeführt zu haben. Dies führt uns zu einem anderen, noch schwereren Vorwurfe gegen Bisset. Es ist ihm entweder ent⸗ gangen, daß ein genaues Durchlesen der ganzen Sammlung unerläßlich war, um in zweckmäßiger oder planmäßiger Weise Auszüge zu liefern; oder er ist unfähig gewesen, sich den Inhalt des Gelesenen gegenwärtig zu hal⸗ ten. Unter diesen Umständen kann es dann nicht befremden, wenn die Fül⸗ ken seiner Forschung und Kenntniß es ihm bequem machen, einseitigen Vor⸗ urtheilen oder Verdächtigungen Eingang zu schaffen. Ein Beispiel davon giebt sogleich Vol. I. S. 178 f. der erste Brief, der von Mitchell nach sei⸗ ner Ankunft in Berlin mitgetheilt wird. In dem Anfange dieses vom 3. Juni 1756 datirten Briefes ist eines in der Nacht vom 27. auf den 28. Mai verübten Depeschen⸗Diebstahls gedacht, der in der dritten Woche nach seinem Antritt seine Besonnenheit und sein diplomatisches Geschick auf eine wider⸗ wärtige Probe stellte. Bei dieser Erwähnung des seitdem vielfach erörterten Diebstahls nimmt Herr B. Anlaß, in einer erläuternden Note S. 179 zu erzählen: man habe dies für eine auf Friedrich's Befehl ausgeführte Entwendung erklärt (vit has been- said it was done b) Fredericks orders“); und um diese Verdächtigung zu unterstützen, fügt er ein vages Histörchen des anekdotensüchtigen und kritiklosen Thiebault hinzu, aus welchem hervorgehen soll, daß es ein beliebtes Verfahren des Königs gewesen sei, auch die seinem Postamt anvertrauten Depeschen zu lesen. Das ist alles, was wir von Herrn B. über die in Rede stehende Angele⸗ genheit erfahren, und wer sich auf sein Buch beschränkt und dem Verfasser traut, wird den König hier in einem zweideutigen Lichte sehen. Dennoch erledigt sich die aufgeworfene Verdächtigung aufs befriedigendste, wenn nan drei andere Briefe nachliest, die Sir Henry Ellis aus denselben Mit- hell Papers in seinen Original Letters, Series II. Vol. IV. S. 367 f., 72 f. und 376 f. vor 23 Jahren bereits veröffentlicht hat. Es ergiebt ch aus diesen Briefen, daß der König, sobald er von dem V orfall Kunde rhielt, seinen Generalen und den Polizeibeamten gemessene Befehle zu so⸗ ortigen strengen Nachforschungen gab, daß in Folge dieser Ordre der Po⸗ lizei⸗Präsident Kircheisen den jüdischen Aeltesten in Berlin eine Specifica⸗ tion der in dem gestohlenen Mantelsack befindlichen Gegenstände zugestellt hatte, die dann weiter am Sonnabend den 29sten in der Synagoge verle⸗ en und sämmtlichen in Berlin anwesenden Handelsjuden notifizirt war; daß in Folge dieser Maßregeln schon am 30sten der bereits entflohene Dieb ermittelt, später auf seiner Flucht zur Haft gebracht und am 4. Juli mit dem größten Theil der Goldmünzen, die im Mantelsack befindlich gewesen waren, nach Berlin abgeliefert worden war. Aus der gerichtlichen Unter⸗ suchung ergab sich, daß der Dieb nur das Gold an sich genommen, die Papiere aber, ohne daß sie Jemand gelesen, sofort verbrannt hatte, und selbst in englischen Zeitungen aus jener Zeit stand zu lesen „daß der Dieb wenige Stunden, nachdem er überführt worden, durch den Strang hinge⸗ richtet war.

Wir sind nun zwar weit entfernt, auf diese Geschichte ein besonderes Gewicht zu legen; aber zur Würdigung der Arbeit des Herrn Bisset liefert sie einen schlimmen Beitrag; er hat hier ganz offen eine an sich unverfäng⸗ liche Unvollständigkeit seiner Miltheilungen auf eine üble Weise in tenden⸗ ziösem Sinne gegen Friedrich den Großen gewendet; er hat dies im gün⸗ stigsten Falle gethan, indem er blos oberflächlich und dilettantisch aus⸗ wählte, statt mit Fleiß und Sorgfalt zu forschen. Und dazu kommt noch, daß ein früherer Benutzer der Sammlung in einem in England bereits seit

S. 198 Z. 1 die Worte „il est vrai.“ Solche Abweichun-

1766

uidecken. Und doch ist Alles so klar, die ihm so lächsechasten garte be⸗ ziehen sich auf keinen Anderen, als auf Mitchell selbst, 88 esenp von Berlin im Briefe selbst mehrfach erwähnt ist und g5 9 stehung gegeben hat. Ein letztes Beispiel der Unvezlas chees n nün P fertigkeit heben wir aus dem 2ten Band S. 417 öe schäftigt, einen kurzen Lebensabriß des Fereeashn 8 3öanen in ge⸗ ben und erwähnt dabei des als Handschrift 8 Lee n rc. ment of a Memoir of Field- Marshall 8— Keith, written by himsell, 1714 34. Edinb. 18437¾ indem 8 E“ hinzafüs, hol⸗ hen⸗ 8 se Verfasser einer, „on good author. 1“ Berknlen Thatsachen wenig darbietenden, aber ine geschriebenen kurzen Biographie dieses Feldherrn jenes „Fragment“ giicht gesehen zu haben scheine. Gleichwohl haben beide, sowohl Herr Varn⸗ hagen von Ense, als Herr Bisset, dieser Publication sehr viele ihrer Mit⸗ theilungen zu danken, und man kann nur aus der Beiden gemeinsamen durchgängigen Benutzung dieses Buchs als eine Hauptquelle die überra⸗ schend große hh a zweier unabhängig von einander entstandener Darstellungen erklären, 8 Darfadanglicr man das Ganze, so treten noch verschiedene Uebelstände hervor. Es fehlt an jeder Uebersicht des Inhalts der Mitchell Papers, die doch so wünschenswerth wäre. Man erfährt, daß die Zahl der im briti⸗ schen Museum aufgestellten Bände 68 ist, aber über den näheren Inhalt, lüber das Prinzip, nach welchem sie geordnet sind, sagt der Verfasser so gut als gar nichts. In seinen Mittheilungen sind manche sehr wichtige Ab⸗ schnitte ganz mit Stillschweigen übergangen und es bleibt fraglich, ob hier die Materialien wirklich den Verfasser im Stich ließen, oder umgekehrt, ob der Verfasser die Materialien vernachlässigte. Doch giebt es einzelne Fälle, wo die Ausbeute früherer Benutzer Herrn Bisset ergänzt und zugleich dar⸗ thut, wie wenig er fähig war, richtige Gesichtspunkte im Einzelnen zu ver⸗ folgen und eine wirklich befriedigende Auswahl zu treffen. Ls wäre gewiß von Interesse gewesen, wenn er den ersten Depeschen Mitchell's aus Berlin seine Aufmerksamkeit geschenkt hätte; die Ansichten Friedrich's über die Pläne des russischen Hofes, seine Aeußerungen in Beziehung auf einen bevorstehen⸗ den Krieg und dessen Chancen, und selbst schon die Eindrücke, welche die erste Audienz am 13. Mai 1756 auf Mitchell gemacht hat. Alles dieses freibt cine Reihe von Fragen hervor, auf welche das vorliegende Buch beine Antwort giebt. Die früheste von ihm dargebotene Korrespondenz Ss 88 lin ist erst vom 3. Juni, drei Wochen später. Und doch sehen woin aus 1 Auszügen von Raumer S. 334—39 und aus einer Notiz der von 18 bell herausgegebenen Schrift „Frederick the Great: (Vol. II. S. 410), die Mitchellschen Papiere allerdings beziehungsreiche und merlwürdige Aruße⸗ rungen Friedrich's aus jener Zeit enthalten, die in dem Buche auß . Fall besser angebracht waren, als seitenlange und oft sich sebethcend gs⸗ züge aus fremden Journal⸗Artikeln oder nichtssagende und doch Bemerkungen über Cäsar's und Tacitus Berichte über die alten (J. 95 ff.) oder die unerwartete Digression über die frühere Geesch eche a lands von Rurik anhebend (II. S. 434 ff.) Aehnliche Lücken selisamere entdecken sich in der chronologischen Reihe 8 e en 8 Briefe; so ist, um nur ein Beispiel anzuführen, Fwischen F 23. September 1759 gar keine Meldung oder Nachricht Mitchel 8 9c theilt, und doch müßten diese vom größten Interesse sein, da diese 9ate als Zeiten der größten Bedrängniß Friedrich's bezeichnet ö“ müssen. (Die Schlacht bei Kunersdorf den 12. August fällt sast in die Mitte Tehe Lücke). Für diesmal finden wir auch bei den übrigen Benutzern keine Er⸗ gänzung, außer einem in dieser Bezichung wenig Interesse darbietenden Schreiben Symner's an Mitchell d. d. London, 14. September (bei Ellis Ser. II. Vol. 4, S. 412). Sollten die Mitchellschen Papiere über jene zwei Monate nichts darbieten, so hätte Heir B. dies wenigstens anzeigen müsser. ——So ist denn leider das Uitheil über die vorliegenden Bände ein sehr ungünstiges; die Arbeit des Herrn B. ist eine unvollständige, unzuverlässige, mißlungene. Nur den vortrefflichen Materialien ist es zu verdanken, daß die beiden Bände dennoch so vieles Interesse darbieten. Für den vorsich⸗ tigen und kritischen Forscher bieten sie in Ermangelung einer b sseren Erle⸗ digung des vom Verfasser verfolgten Zwecks immerhin. manche schätzbare Beiträge. Dieses würde sich durch eine übersichtliche Vergegenwärtigung und durch eine eingehende Vergleichung des thatsächlichen Inhalts nachwei⸗ sen lassen. Wer aber etwa eine deutsche Bearbeitung der vorliegenden Bände unternähme, der müßte sich wohl hüten, etwa eine blos fabrik⸗ maäßige Uebersetzung zu liefern. Eine Vergleichung der früheren Benuter des weltgeschichtlichen Materials, durchgängige Verbesserung und Venpoll⸗ ständigung des von Herrn Bisset Dargebotenen würde nicht fehlen dürfen.

b Fzuda. (Den 21. Oktober.)

Die Geschwister Neruda, von ihrer früheren Anwesenheit her noch im rühmlichsten Andenken beim musikalischen Publikum, konzertirten am

verflossenen Montag im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater. Waren ihre Leistungen schon früher bedeutend, so haben sie in neuester Zeit jeden⸗ falls noch um Vieles gewonnen. Namentlich trägt das Spiel der Violi⸗ nistin,, Wilhelmine Nernda, den Stempel der Sicherheit, Selbststän⸗ digkeit und Vollendung jetzt in einem Grade, der Bewunderung einfloößt. Ihre überaus leichte Bogenführung, ihre Klarheit und Anmuth im Ton, ihre Geläufigkeit in den Passagen, Doppelgriffen und Oktavengängen, 5 mentlich aber ihr ausgezeichnetes Stakkato, das sie im Hinauf⸗ und unterstrich mit gleicher Meisterschaft beherrscht, stellen sie den tüchtigsten Virtuosen an die Seite, um so mehr, als alle diese Vot stg⸗ einer glänzenden Technik durch einen gefühl⸗ und 8 1 trag wahre künstlerische Weihe erhalten. Die inge Küns trug zuerst das schwierige Fis - moll⸗Konzert von Vieuxtemp vor und entfaltete ihre ganze Virtuosität dabei in wahrhaft überraschender Weise. Mit welcher Sicherheit und Keckheit überwand sie „B. die Schwierigkeiten des ersten Satzes, wie reizvoll spielte sie das Adagio und welche Fülle von Humor entwickelee sie namentlich im Finale. Ihr Spiel athmete überall Leben und Geist, und die ungemein schwierige Kadenz am Schlusse des Konzertes, von ihr meisterhaft ausgeführt, setzte der ganzen Leistung die Krone auf. Mit gleicher Vollendung spielte Wilhelmine Neruda später brillante Variationen von Vieurtemps von denen besonders die im rapidesten Stakkato ausgeführte wahrhafte Sen⸗ sation erregte. Die Schlußpiece, „Pepitn“ betitelt, eine Humoreske über eine Moraviesches Volkslied, gab der jungen Künstlerin gleichfalls Gelegen⸗ heit, ihre enorme Technik ins hellste Licht zu stellen. Doch was 189 Vportrage dieses Musikstückes am meisten entzückte, war der Anflug vo lück⸗ benswürdiger Laune und keckem Uebermuth, womit sie lichste zu färben wußte. Wir heißen die geistreiche öG w herzlich willkommen und sehen ihren ferneren Leistungen mn Bfctt r den Ge⸗ esse entgegen. Aber bald hätten wir der beiden 1 hag Ge schwister⸗Trifoliums Erwähnung zu thun vergessen. 89 8 8 3 Viktor Neruda leisteten wieder Vortreffliches, Erstere 1 em Piano, Letzterer auf dem Violoncell. Sie bekundeten va. aL. einem Nocturne von Waldmüller, das Am alie allein vortrug, und in einem Frio concertant von Rosellen, das die drei Geschwister rv. spielten. Das Trio selbst ist ohne allen künstlerischen Werth, wurde jedoch sowohl hinsichtlich der einzelnen Soli, als im Ensemble, vortrefflich Mögen die ferneren Konzerte der talen! ol ister verdienten Antheil

im Publikum finden! 8

——ů——

Eisenbahn⸗Verkehr.

G Kaiser Ferdinand’s Nordbahn.

““

und 2,842,760 Ctr. Güter und in demselben Zeitrgum 18418 nur 354,545 Personen und 2,571,256 Ctr. Güter; es sind sonach in 1850 gegen 1849 an Personen 62,554 und un Guͤter 1,145,452 Ctr. mehr befördert worden, gegen 1818 wurden 197,631 Personen und 1,386,956 Ctr. Güter mehr befördert. Auf der Strecke Wien⸗ Stockeran wurden in demselben Zeitraum 1850 befördert 251,590 Personen und 93,963 Ctr. Güter; in 1849 wurden befördert 219,818 Personen und 63,291 Ctr., und im gleichen Zeit⸗ raum 1848 258,976 Personen und 60,830 Ctr. Güter; es sind sonach pro 1850 gegen 1849 31,772 Personen und 30,672 Ctr. Güter mehr befördert worden, gegen 1818 wur⸗ den 7386 Personen weniger und 33,133 Ctr. Güter mehr befördert. Es ergiebt sich sonach für beide Strecken im erwähnten Zeitraum 1850 eine Anzahl von 803,766 Personen und ein Quantum von 4,052,175 Ctr. Güter; in 1849 von 709,440 Personen und 2,906,051 Etr. Güter; in 1848 eine Anzahl von 613,521 Personen und 232,086 Ctr. Güter; sonach insgesammt mehr 1850 gegen 1849 94,326 Personen und 1,146,124 Ctr. Güter und gegen 1848 mehr 190,245 Personen und 1,420,089 Ctr. Güter. Die Einnahme der Wien⸗Oderberg⸗Marchegger Strecke belief sich in genannten neun Monaten für Personen auf 1,145,802 Fl. 18 Kr. und für Güter auf 1,722,281 Fl. 32 Kr.; zusammen auf 2,868,,83 Fl. 50 Kr.; in gleichem Zeitraum 1849 kamen ein für Personen 1,196,023 Fl. 39 Kr. und für Güter 1,203,464 Fl. 22 Kr. ⸗u. sammen 2,399,488 Fl. 1 Kr. und in 1818 betrug G 5 für Personen 889,688 Fl. 10 Kr., für Güter 4,409,95 3 Kr., zusammen 1,999,642 Fl. 41 Kr. Es sind h b 85 gen 1849 trotz der Vermehrung der beförderten Personen 85 30,221 Fl. 21 Kr. weniger eingekommen, welches aber seinen beund in der Beförderung von Militairpersonen hat; die Einnahme für Güter überstieg die von 1849 um 518,81 Zl. 8” Kr., so daß sich eine wirkliche Mͤehreinnahme von 408,595 Fl. 49 Kr. ( ge⸗ gen genannten Zeitraum 1848 kamen in 1850 mehr ein für Per⸗ 2 8 Seeee 8 8 sonen 256,114 Fl. 8 Kr. und für Güter 612,327 Fl. 1 Kr., zu⸗ sammen 808,141 Fl. 9 Kr. Die Einnahmen der Strecke Wien⸗ Stockerau betrugen für Personen 103,373 Fl. 2 Kr., für Güter 6556 Fl. 49 Kr., zusammen 109,929 Fl. 57 Kr. in 1850, in 1849 betrugen dieselben für Personen 87,400 Fl. 37 Kr., für Güter 4491 Fl. 8 Kr., zusammen 91,891 Fl. 45 Kr.; in 1848 kamen ein für Personen 103,391 Fl. 56 Kr., für Güter 4610 Fl. 52 Kr., zusammen 108,002 Fl. 48 Kr., mithin 1850 gegen 1849 mehr für Personen 15,972 Fl. 25 Kr., für Güter 2065 Fl. 41 Kr., zusammen 18,038 Fl. 6 Kr., und gegen 1848 weniger für Personen 18 Fl. 54 Kr. und mehr für Güter 1945 Fl. 57 Kr. Ueberhaupt mehr 1927 Fl. 3 Kr. Ueberhaupt betrug die Einnahme der beiden Strecken zusammen in erwähntem Zeit⸗ raum 1850 für Personen 1,249,175 Fl. 20 Kr., für Göüter 1,728,838 Fl. 21 Kr., zusammen 2,978,013 Fl. 41 Kr.; in 1849 betrug dieselbe für Personen 1,283,424 Fl. 10 Kr. und für Güter 1,207,955 Fl. 30 Kr., zusammen 2,491,379 Fl. 46 Kr. Betber Gesammt⸗Einnahme pro 1849 ist jedoch zu bemerken, daß vom Monat Mai bis inkl. September 236,704 Fl. 53 Kr. für Militair⸗Transporte eingenommen wurden, welche in der Gesammt⸗Einnahme mit inbegriffen ist; würde dieselbe von der Gesammt⸗ Einnahme, als nichtzu dem gew öhn⸗ lichen Betriebe gehörig, abgerechnet, so ergiebt sich nur eine Gesammt⸗ einnahme von 2,254,674 Fl. 53 Kr. In gleichem Zeitraum 1848 wurden eingenommen für Personen 993,080 Fl. 6 Kr. und für Güter 1,114,565 Fl. 23 Sgr., zusammen 2,107,645 Fl. 29 Kr. Es beträgt sonach die Einnahme dieser neun Monate 1850 gegen 1849 für Personen weniger 34,248 Fl. 56 Kr.;, dagegen mehr für Güter 520,882 Fl. Ueberhaupt mehr. 1850 486,633 Fl. 55 Kr. Wird die Einnahme des gewöhnlichen Betriebes pro 1849, das heißt nach Abzug der 236,704 Fl. 53 Kr. für Militair⸗ Transporte, mit 2,254,674 Fl. 53 Kr. angenommen, so würde sich eine Mehreinnahme pro 1850 von 613,408 Fl. 57 Kr. ergeben, gegen 1848 beträgt die Einnahme mehr für Personen 256,095 Fl. 14 Kr. und für Personen 614,272 Fl. 58 Kr., mithin Gesammt⸗ Mehreinnahme pro 1850 870,368 Fl. 12 Kr. Durchschnitt⸗ lich pro Monat und Meile kamen ein: in 1850 bei 55 Meilen Bahnlänge für Personen 2523 Fl. 35 Kr. und für Güter 3492 Fl. 35 Kr. Insgesammt 6016 Fl. 11 Kr.; in gleichem Zeitraum 1849 bei derselben Meilenzahl kamen durchschnittlich ein für Per sonen 2592 Fl. 46 Kr. und für Güter 2440 Fl. 19 Kr., zusam⸗ men 5033 Fl. 5 Kr.; in demselben Zeitraum des Jahres 1848, in welchem nur durchschnittlich 53 Meilen im Betrieb woren, kamen pro Monat und Meile ein: für Personen 2081 Fl. 55 Kr. und für Güter 2336 Fl. 37 Kr., zusammen 4418 Fl. 32 Kr.; es über⸗ steigt sonach die Durchschnitts⸗Einnahme pro 1850 die von 1849 um 983 Fl. 6 Kr. und die von 1848 um 1597 Fl. 39 Kr. Daß die Einnahmen in den erwähnten Monaten des laufenden Jahres nicht durch außerordentliche Ereignisse eine solche Steige⸗ rung erfahren haben, beweist, daß außer den Monaten Mai und Juni in jedem anderen Monate eine engeruns statt⸗ fand; in beiden Monaten trug. jedoch die Einnahme für Militair⸗Transporte bei, es wurden nämlich dafur allein im Mai 81,172 Fl. 41 Kr. und im Monat Juni 47,862 Fl. 23 Kr. ein⸗ deneg t brachte der August mit 375,795. Fl. 1 1 Kr. 484. wurden in demselben Monate nur 322,008 Fl. 2 Kr., wobei noch 32,638 Fl. 5 Kr. für Militair, eingenommen. In 1849 war die stärkste Einnahme im Mai, und zwar mit 360,560 Fl. 51 Kr. 1850 wurden in diesem Monate eingenommen b 1 Die geringste war in beiden Jahren im Januar, und zwar in 1850 mit 235,871 Fl. 41 Kr. und 1849 mit nur 142,501 Fl. 9 Kr., mithin mehr 1850 93,370 Fl. 32 Kr.

8 Markt⸗Berichte. u

Breslau, 23. Okt. Weißer zen gelber Weizen 49, 54, 59 Sgr. Roggen 40, 42, 44 Sgr. Gerste 26, 28, 30 Sgr. Hafer 20, 21 ½, 23 Sgr. Spiritus 7 ½⅔ Rthlr. Br. Riüböl 12 Rthlr. Gld. Zink loco 4 Br.

Unser Markt war heute sehr fest, und Roggen wurde 1 Sgr

Die stärkste Einnahme in einem Monate des laufen⸗ 1849

315,019 Fl. 48 Kr.

1“ 1 Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchi ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

H

Alle post⸗Anstalten des In⸗

Anzeigers;

und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuüͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Deutschland.

Preußen. Berlin. Sitzungs⸗Protokoll des Fürsten⸗Kollegiums. Gesetz⸗Entwürfe für die Unionsstaaten. Sigmaringen. Feier des Geburtsfestes Sr. Maäjestät des Königs.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Ministerial⸗Konferenz über die deutschen Angelegenheiten. Weisung an die Kriegsschiffe in Triest. Ankunft und Abreise von Gesandten und Bevollmächtigten. Vermischtes.

Bayern. München. Beendigung des Notariats⸗Gesetz⸗Entwurfs. Beschlüsse der Bischöfe. Minister von Kleinschrod.

Hessen. Kassel. Bekanntmachung der Mitglieder der provisorischen Finanz⸗Kommissionen.

Schleswig⸗Holstein.

Nassan. Wiesbaden. Herzogs.

Sachsen⸗Weimar. Weimar. Revidirtes Grundgesetz.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Aufenthalt des Fürsten von Thurn und Taxis. Truppen⸗Bewegungen. Wahlen.

Ausland.

Frankreich. Paris. Eintreffen der Repräsentanten. Eröffnung der Eisenbahn von Nevers. Verhandlungen des Papstes mit den katholi⸗ schen Mächten. Das englische Mittelmeer⸗Geschwader. Vermischtes.

Großbritanien nund Frland. London. Bevorstehende Kabinets⸗ Berathungen. Englischer Konsul für Liberia. Die Actien der ka⸗ tholischen Universität für Irland. Der Bau für die große Industrie⸗ Ausstellung. Hofnachrichten. Postbekanntmachung.

Italien. Turin. Geheime Klubs. Rom. Steuer⸗Einführung.

Börsen⸗ und Handels ⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Rendsburg. Vertheilung von Goldmünzen. Landtags⸗Verhandlungen. Verlobung des

Beilage.

Amtliche

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Legations⸗Secretairen von Arnim und Grafen von Perponcher den Charakter als Legations⸗Rath beizulegen; und

Den Kreisrichter Krüger zu Iserlohn zum Stadt⸗ und Kreis⸗ gerichts⸗Rathe in Magdeburg zu ernennen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem von des Königs Majestät zum Regierungs⸗ und Baurath ernannten vormaligen Wasserbau⸗Inspektor Anders ist die Stelle eines Regierungs⸗ und Bauraths bei der Königlichen Regierung in Gumbinnen verliehen worden.

Angekommen: Der Ksöniglich schwedische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr von Hochschild, von Wien.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Schleswig⸗Holstein⸗Noer, nach Breslau.

Uichtamtlicher Theil Deutschland.

Preußen. Berlin, 25. Okt. Das heute vollzogene Pro⸗ tokoll der 38sten Sitzung des provisorischen Fürsten⸗Kollegiums ent⸗ hält in seinem §. 256 Folgendes über die Ratification des Frie⸗ dens⸗Vertrages vom 2. Juli d. J. durch die in Frankfurt a. M. versammelten Vertreter mehrerer deutschen Regierungen:

Der Vorsitzende äußert:; 3 Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten habe unter dem 21sten d. M., aus Anlaß der in Frankfurt g. M. von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Regierungen am Zten d. M. beschlossenen Ratification des Friedens⸗ Vertrages mit Dänemark vom 2. Juli d. J., das folgende Schrei⸗ ben an ihn gerichtet: 8

Ew. Hochwohlgeboren wird bereits durch die öffentli Blät⸗ ter das amtlich veröffentlichte Protokoll der 11“ furt versammelten Bevollmächtigten mehrerer deutschen Regierungen vom 3ten d. M. bekannt geworden sein, in welchem der Beschluß dieser Regierungen über die Ratification des Friedens⸗Traktats mit Dänemark vom 2. Juli c. niedergelegt ist.

Es versteht sich von selbst, daß die Königliche Regierung die⸗ sen Akt nicht als einen gültigen Bundesbeschluß ansehen kann, son⸗ dern nur als eine von einer Minderzahl deutscher Regierungen in ihrem eigenen Namen und für sich selbst ausgegangene Willens⸗ Erklärung. Als eine solche ist sie bereit, ungeachtet der der Wirk⸗ lichkeit nicht entsprechenden Formen und unter Verwahrung gegen jede aus letzteren hervorgehende irrthümliche Auffassung oder Ver⸗ letzung ihrer eigenen Rechte, jenen Akt vom 3ten d. M. gelten zu lassen, und sie erkennt demnach darin die Ratification des Friedens vom 2. Juli durch die Regierungen von Oesterreich, Sachsen,

sprechen; und ich habe zu dem Ende an den Königlichen Gesandten in Kopenhagen die in Abschrift anliegende Instruction gerichtet.

Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, das provisorische Fürsten⸗ Kollegium von der Ansicht der Königlichen Regierung in Kenntniß zu setzen und demselben die erwähnte Instruction offiziell mitzu⸗ theilen. Ew. Hochwohlgeboren wollen dabei zugleich den Wunsch der Königlichen Regierung aussprechen, daß die verbündeten Regie⸗ rungen, welche sich in dieser Angelegenheit sämmtlich in gleicher Lage, wie Preußen, finden, die Auffassung und das Verfahren der Königlichen Regierung billigen und sich darüber durch ihre Bevoll⸗ mächtigten innerhalb des Fürsten⸗Kollegiums erklären mögen.

Berlin, den 21. Oktober 1850.

An den Vorsitzenden im provisorischen Fürsten⸗ Kollegium ꝛc., Herrn Geheimen Legations⸗ Rath von Sydow,

von Radowitz.

Hochwohlgeboren.

Der darin allegirte Erlaß an den Königlichen Gesandten zu Kopenhagen von demselben Tage lautet, wie folgt:

Nach Abgang meines letzten Schreibens an Ew. ꝛc. vom 17ten d. M. ist das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten deutscher Regierungen vom 3ten d. M., in welchem der Beschluß über die Ratification des Friedens⸗Traktates vom 2. Juli c. niedergelegt ist, zur Kenntniß der Königlichen Regierung gekommen.

Die Formen, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratification als im Namen des deutschen Bundes und durch denselben geschehen angesehen werde, machen es der Königlichen Regierung zur Pflicht, sich, dem Königl. dänischen Gouvernement gegenüber, über die Bedeutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche Sie daher, dem Königlich dä⸗ nischen Minister die folgende Erklärung zu übergeben:

Die Königliche Regierung kann nicht umhin, die von ihr wie⸗ derholt ausgesprochenen Grundsätze über die rechtliche Ungültigkeit und Nichtigkeit aller von den in Frankfurt versammelten Bevoll⸗ mächtigten gefaßten Bundes⸗Beschlüsse als solcher auch auf diesen Fall in Anwendung zu bringen, und sie legt daher hiermit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der am 3ten d. M. in Frankfurt geschehene Akt als ein rechtsgültiger Beschluß einer wirklichen Bun⸗ des⸗Plenar⸗Versammlung betrachtet werde, da eine solche ohne die Theilnahme Preußens und der übrigen in Frankfurt nicht vertrete⸗ nen Regierungen nicht existiren kann.

Indem aber die Königliche Regierung den aufrichtigen Wunsch nach einem wirklichen und vollständigen Frieden in dieser Angele⸗ genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt sie keinen An⸗ stand, zu erklären, daß sie, ungeachtet jener, der Wirklichkeit nicht entsprechenden Formen, den in Frankfurt geschehenen Akt als eine gültige und bindende Willens⸗Erklärung der einzelnen daselbst ver⸗ tretenen Regierungen über die Ratification des Friedens vom 2. Juli ansieht und in demselben mithin diese Ratification als von Seiten der Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen⸗Darmstadt, Niederlande für Lu⸗ xemburg und Limburg, Mecklenburg⸗Strelitz, Lichtenstein, Schaum⸗ burg⸗Lippe und Hessen⸗Homburg vollzogen erblickt.

Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die Königliche Regierung auch nicht, daß das Königlich dänische Gouvernement in der durch diese Regierungen geschehenen Ratification, in Verbindung mit den später durch Vermittelung Preußens übergebenen weiteren Urkun⸗ den, diejenige Ergänzung erblicken werde, welche laut der zu Pro⸗ tokoll gegebenen Erklärung des Königlich dänischen Geschäftsträgers vom 6. September 1850 als erforderlich bezeichnet wurde, um die Ratification des Friedens⸗Traktats durch die Gesammtheit aller den deutschen Bund bildenden Staaten zu konstatiren.

Die Königliche Regierung knüpft daher gern an diese Erklä⸗ rung den Ausdruck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Verständigung über die weiteren zur Herstellung eines friedlichen Zustandes zu thuenden Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde. Wir sind unsererseits dazu immer bereit.

Berlin, den 21. Oktober 1850.

An den Königlichen Gesandten 2c. Herrn Freiherrn von Werther Hochwohlgeboren

(gez.) Radowitz.

8 Kedopenhagen. Der Vorsitzende knüpft an diese Mittheilung den Antrag, daß das provisorische Fürsten⸗Kollegium sein vollkommenes Einver⸗ ständniß erklären möge, sowohl mit der von der Königlich preußi⸗ schen Regierung geltend gemachten Ansicht von der Bedeutung der in Frankfurt a. M. beschlossenen Ratification des Friedensvertrages vom 2. Juli d. J., als mit dem von der Königlich preußischen Re⸗ gierung in Kopenhagen zu erkennen gegebenen Wunsche und der Hoffnung, daß baldigst eine Verständigung über die weiteren, zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzogthümern Schleswig und Holstein erforderlichen Schritte

unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde. Es wurde hierauf einstimmig

litz, Liechtenstein, Schaumburg⸗Lippe und Hessen⸗

erzielt werden. Berlin, 25. Okt.

Urkunden in den Unionsstaaten betreffend:

tober d. J. bereits abgedruckt worden.

gegennehmen. Berlin, den 21. Oktober 1850.

Der Justiz⸗Minister: Simons. An sämmtliche Gerichts⸗Behörden. zi

Erkenntnisse.

und in demselben vollstreckbare Urtheil ist in jedem anderen Unions⸗ staate vollstreckbar, wenn nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Gerichtsstand das erkennende Gericht seine Kompetenz nicht in der Art überschritten hat, daß ein Eingriff in die Kompetenz der Gerichte desjenigen Einzelstaates vorliegt, wo das Urtheil zur Voll⸗ streckung gelangen soll.

Unter gleicher Voraussetzung können Eintragungen im Hypo⸗ thekenbuche auf Grund eines in einem anderen Unionsstaate ergan genen vollstreckbaren Erkenntnisses erfolgen.

§. 2. Die Vollstreckung findet sowohl in das bewegliche un

theils, wo sie geschehen soll, dies gestatten, gegen die Person des Verurtheilten statt, vorausgesetzt, daß dies Urtheil da, wo es er⸗ lassen ist, auf diese Art vollstreckt werden kann.

§. 3. Ein von dem Gerichte eines Unionsstaates gefälltes

Unionsstaaten die Einrede des rechtskräftigen Urtheils (exceptio rei

sudicatae) mit denselben Wirkungen, als wenn das Urtheil von

einem Gericht desjenigen Staats, in welchem solche Einrede geltend

gemacht wird, gesprochen wäre. 1 §. 4. Einsprüche des Verurtheilten wider die Vollstreckung des

Urtheils gehören nur dann vor das Gericht des Bezirks, in wel⸗

chem die Vollstreckung erfolgt, wenn dieselben auf einem der nach⸗

folgenden Gründe beruhen:

1) daß das erkennende Gericht seine Kompetenz in der Art über⸗ schritten habe, daß ein Eingriff in die Kompetenz der Gerichte desjenigen Einzelstaates vorliege, wo das Urtheil zur Voll⸗ streckung gelangen solle; 8

2) daß die Vollstreckungs⸗Fähigkeit des Urtheils durch eingelegte Rechtsmittel oder aus anderen gesetzlichen Gründen suspendirt, oder im gesetzlichen Wege aufgehoben oder erloschen sei;

3) daß gegen die am Vollstreckungs⸗Orte geltenden Förmlichkei⸗ ten der Vollstreckung gefehlt worden sei, oder eine unstatt⸗ hafte Art der Vollstreckung stattgefunden habe;

4) daß nach Erlassung des Urtheils die Schuld durch Zahlung, Compensation, Erlaß, Vergleich oder sonst erloschen sei, in⸗ soweit diese Einrede nicht im Wege der Rechtsmittel wider das Urtheil selbst geltend gemacht werden kann.

§. 5. Alle Rechtsmittel gegen das Urtheil selbst müssen bei demjenigen Gerichte angebracht werden, durch welches dasselbe er⸗

gangen ist. 8

§. 6. Ist das Urtheil in einem Unionsstaate oder in einer leitet wird, und soll es in einem anderen Staate oder Landestheile, wo ebenfalls die Vollstreckung von den Gerichten ausgeht, vollstreckt werden, so ist die Vollstreckung mittelst Requisition zu erwirken.

§. 7. Ist dagegen das Urtheil in einem Landestheile ergan⸗ gen, wo die Vollstreckung nicht von den Gerichten geleitet wird, oder soll in einem solchen Landestheil ein außerhalb desselben er⸗

icht zu betrachten, vielmehr lediglich als die Erklärung der Regierungen von Oesterreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, der Nieder⸗ lande für Luxemburg und Limburg, von Mecklenburg⸗Stre⸗ 1 Ben.. über deren Gutheißung des Friedens⸗Vertrages anzusehen sei. Das provisorische Fürsten⸗Kollegium theilt vollkommen den von der Königl. preußischen Regierung ausgesprochenen Wunsch und die Hoffnung, daß baldigst unter allen betheiligten Re⸗ gierungen eine Verständigung über die zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzog⸗ thümern Holstein und Schleswig erforderlichen Schritte werde

3 Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt enthält folgende allgemeine Verfügung vom 21. Oktober, die Mit⸗ theilung dreier Gesetz⸗Entwürfe über die Vollstreckung der Erkennt⸗ nisse, über den Gerichtsstand und über die Ausstellung öffentlicher

Auf den Wunsch des Vorsitzenden des provisorischen Fürsten⸗ Kollegiums habe ich die nachfolgenden drei Gesetz⸗Entwürfe: über die Vollstreckung der Erkenntnisse, über den Gerichtsstand und über die Ausstellung öffentlicher Urkunden in den deutschen Unionsstaa⸗ ten, in meinem Ministerium ausarbeiten lassen. Dieselben sind mit⸗ telst Schreibens vom 7ten d. M. dem Vorsitzenden des Fürsten⸗ Kollegiums zur weiteren Veranlassung mitgetheilt und mit dem ge⸗ dachten Begleitungsschreiben als Anlagen zu dem Protokoll der 36sten Sitzung des provisorischen Fürsten⸗Kollegiums vom 11. Ok⸗

Da es wünschenswerth erscheint, anch die Ansichten der Ge⸗ richts⸗Behörden über diese wichtigen Materien zu vernehmen, so lasse ich die drei Gesetz⸗Entwürfe nebst meinem Schreiben vom 7ten d. M., in welchem die Gesichtspunkte, von denen ich dabei ausge⸗

gangen bin, näher angegeben sind, hierdurch zu deren Kenntniß bringen, und werde ich etwanige Erinnerungen dagegen gern ent⸗

I. Entwurf eines Gesetzes über die Vollstreckung der

§. 1. Jedes in einem Unionsstaate in Civilsachen erlassene

unbewegliche Vermögen, als auch, insoweit die Gesetze des Landes⸗

rechtskräftiges Urtheil begründet, unter der in dem ersten Absatze des §. 1 enthaltenen Voraussetzung, vor den Gerichten anderer

Landestheile ergangen, wo die Vollstreckung von den Gerichten ge-

Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen⸗Darmstadt, Niederlande für Luxemburg und Limburg, Mecklenburg⸗Strelitz, Liechtenstein, Schaumburg⸗Lippe und Hessen⸗Homburg, ganz in der⸗ selben Weise, wie die Mehrzahl der deutschen Regierungen bereits vorher ihre Ratification ertheilt und durch Vermittelung Preußens die darüber sprechenden Urkunden hat auswechseln lassen.

bb Die Königliche Regierung hat es für ihre Pflicht gehalten, ies dem Königlich dänischen Gouvernement ohne Verzug auszu⸗

20 Jahren sehr verbreiteten Buche uns durch Auszüge aus demselben Ma⸗ verial, dessen Darlegung Herrn Bisset's Zweck war, zu Ergänzungen und Berschtigungen seiner Angaben verhilft! Wie sehr es Herrn Bisset an Scharfünn und an Fähigkeit zum Verständniß fehlt, zeigt sich fast, so oft er in dieser Beziehung das Wort nimmt. Vol. II. S. 351 bringt er

einen Brief des berühmten J 98¼ 2 * James Boswell aus Berlin vom 28. August 1764, in welchem dieser bedauert, „lhat onze gexunt was gone. Diese

beiden holländischen Worte haben dem Herausgeber unglaubliche E8E11“n 8 unglaubliche Mühe ge⸗ macht, er erklärt, er sei nicht im Stande gewesen, den Sinn dieser Anspielung zu

beschlossen: II1I 1) Das provisorische Fürsten⸗Kollegium erklärt sein volles Ein⸗ veerständniß damit, daß die in Frankfurt a. M. von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Regierungen am 3ten d. M. unter dem Namen des Beschlusses einer Bun⸗ des⸗Plenar⸗Versammlung erfolgte Ratification des Friedens⸗ Eenteag6⸗ vom 2. Juli d. J. als ein gültiger Bundesbeschluß oder überhaupt als ein Akt einer deutschen Bundes⸗Autorität

lassenes Urtheil vollstreckt werden, so kann die Vollstreckung nur er⸗ folgen, wenn außer der Ausfertigung des Urtheils die Bescheinigung beigebracht wird, daß der Vollstreckung ein rechtliches Hinderniß nicht entgegenstehe, und daß diese durch die Einlegung eines Rechtsmit⸗ tels entweder nicht gehemmt werde, oder daß und unter welchen Voraussetzungen eine Hemmung der Vollstreckung eintrete.

S. 8. Soll in einem Landestheil, in welchem die französische Civilprozeß⸗Ordnung gilt, ein außerhalb desselben erlassenes ÜUrtheil

Die Betriebs⸗Resultate der Kaiser Ferdinand's⸗ Nordbahn in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres, gegenüber denen der vorhergegangenen Jahre, können als fast befriedigend angese⸗ hen werden, indem in denselben eine Einnahme von nahe an 3 Millionen Fl. C. M. gewonnen wurden. Es wurden auf der Hauptbahn Wien⸗Oderberg⸗Marchegg an Personen beför⸗

dert 552,176 und an Gütern 3,958,212 Ctr.; in denselben neun

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