1850 / 296 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 11“ ““ X““ 8 5 1776 88 v““ 8 1“ 8 1“ 8 . 8 8⸗ 88 b8 1 8 2 u b 1 8 G 1 8 ““ 8 8 vAX““ v11“ 114“ 11“ 11“ 1 58 . 1 18 . 46 1 b ir⸗Uebung ist. Obgleich nun auch in dem A⸗B⸗C Beethoven's mehr großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. Erster Balkon und erster Rang Logen 25 Sgr., Parquet und -“ la ꝗ. l zum 9 385 ; isch 8 n 5 t a ats Anze 1g ,J1— i Sonntag d. 22. Okt.

inn liegt, als in einem ganzen Glaubensbekenntniß And doch im Verbältmi d Anderer, so hat sie Georges und Albert. Musik von A. Adam. Scenirt von Hoguet. arquet⸗ 2 W1 8 EEETE] Mo sartsche 1-. Das⸗ Forsthaus, Original⸗Drama in Dienstag, 29. Okt. Im Schauspielhause. 174ste Abonnements⸗ G 1 7 Beeege vor ersaeat, urh nar an hachta Sieger lürgt der aüsen,coe 2 Ahs. und 438 . von g. Birch⸗Pfeiffer. Vorstellung: Das Forsthaus, Original⸗Drama in 2 Abth. und znhalt 3) der Wohlthätigkeits⸗Anstalten im ““ 1an⸗ g, 28. Okt. Im Schauspielhause. 173ͤste Abonnements⸗ 4 Akten, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. n W““ —₰ 1 W11““ 9 ) des Voranschlages und der Rechnungslegung .“ des dem §. 28. Jeder Abgeordnete hat bei dem Eintritte in die Landtags⸗

Gliederbau das enge von Anderen 1 K

1 ¹ geborgte Gewand. Es ist das Kenn⸗ b N

zeichen des ee. Arhei orstellung: r Folks⸗ S . 8 1 aandes⸗Einnah d

Genius, daß er in seinen ersten Arbeiten an fremde Muster sich Vorsl g: Deborah, Volks⸗Schauspiel in 4 Abth., von S. H. Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag, Deutschland. 5 vehslich e r Ben ögeue, Si für Landeszwecke Kurie den Eid der Treue dem Kaiser, und sowohl auf die Reichs⸗ als auf 8 82*

anlehnt, das Vorhandene sich anzuei sucht, nach und nach sich seiner Mosenthal 8 M 1

bewußt wird, und erst seine s an 1gnes 11“““ 8 In I. ; ; . . 1 den 28sten d. M. 8 68 Be ch der Regierung zu Potsd „Kredits, als die Landes⸗Verfassung zu leisten.

-wußt wird, päteren Werke die ganze Fülle und Selbst⸗ In Potsdam: Die lustigen Weiber von Wind komisch⸗ ““ Preußen. Berlin. Bekanntmachung g zu Potsdam. und der Benutzung des Landes⸗Aredits, a . 1m ee zurt ie W ändigkeit sei 8 8 1 1 1 . 1 1“ 1X1““ gen on indsor omisch⸗ erehen. Wi Verfe Wahlordnun 8 ; zeror Landesaus⸗ §. 29. eder Landtags⸗Kurie steht das Recht zu, die ahlausweise ständigkeit seines Wesens offenbaren, während kleinere Geister gleich mit phantastische Oper in 3 Akten, mit Tanz, nach Shakespeare's gleich⸗ Königsstädtisches Theater. Hesterreich. Wien. Verfassung und Wa 8 Üüei 9— 8. dar vcvenalichen und naßerovmeazlichen dar der nen Mitglieder zu prüfen und über deren Zulassung, nach

einemmal geben, was sie haben, und ihre ersten Produkte, in denen sie sich zustspi S 7. 8 Lodomerien . üali fähi haben, ihre ersten P ukt, n wanmer Früh⸗ namigem Lustspiel, gedichtet von S. H. Mosenthal. Musik vom Sonntag, 27. Okt. Musikalisch⸗deklamatorische und mimisch⸗ e Anslaund. 1I. Die näheren Anordnungen innerhalb der Gränzen der Reichsge⸗ Maßgabe der beüglich de an der Lan Ieeeee

äuch erschöpfen, ihre besten sind. Kleine Blumen ru zniali b 2 1“ Aaß b 8 lingstag hervor, aber Eichen brauchen Jahrzehnte, um auszuwachsen. 45. Königlichen Kapellmeister Otto Nicolai. Tanz von Hoguet. Nach plastische Akademie (mit neuen Darstellungen.) Hierauf: Junger Frankreich. Paris. Vermischtes. setze in Betreff: hah deen eseere Beechas E

———der Oper: Sceene und Arie aus der Oper: Faust, von L. Spohr, 18 b 1 1 ] 6 Ueeasbee vorgetragen von Hrn. Franz Stahl, Se henzefänsher 1 e8 Pe⸗ Kaisch. Manis vandg. Sase 8 i. 6 ) 5 Bemeinde aneegen heinzlegenheüten, §. 30. Jede Landiags⸗Kurie ernennt durch absolute Stimmenmehrheit T“ Ab Und: „Roland“, Gedicht von Löwe, komponirt von Montag 28. Ott. Jallenische Opern⸗Vorstellung.) Norma z) der Vorspannsleistung, dann der Verpstegung und Bequartierung des Z 1g. S Sonntag, 27. Okt. Im Opernhause. e Abonntments⸗ Lindpaimtner, vorgetragen von Herrn Fr. Stahl. Anfang 6 Uhr. Oper in 2 Akten. Must Bellini Heeres; endlich ret Iabesn v zurten siub öffentli . . Plear 1815 ; 116“ 2 3 9 . 2 ten. Musik von Bellini. 4 zher j ä ichsge⸗ . 31., 8 r L 8 n sind öffentlich. Vorstellung: Der Kurmaͤrker ie die ö“ Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung (Sga. Maria vegsc he Gnzerin vom National⸗Theater ZZ e vg üczte iSLann dezsrudiggesnen n,5serm ennwne der von L. Schneider. Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: zu Pesth: Norma, als erste Gastrolle.) b setz dem Wirkungskreise der Landesgewalt zugemt t gFgFSprasident oder fünf Miglieder es verlangen und nach Entfernung der Zu-

b 8 88 Nich tamt lich er 1II. Zusammensetzung der Landes⸗Vertretu hörer die Kurie sich dafuͤr entscheidet. 1 1 927 82 A. Der Landtags⸗Kurien. §. 32. Bittschriften darf die Kurie nur annehmen, wenn sie durch ein 4 8 b §. 10. Die Landesvertretung der Königreiche Galizien und Lodome⸗ Mitglied überreicht werden. Deputationen dürfen weder auf dor Kurie zu⸗

8 8 b 29 8 Berliner Börse vom 26. Oktober. verden. T -, Dentschland rien, mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthum gelassen, h von einer Abtheilung oder einem Ausschusse derselben ange⸗ echsel-Course. 8 8 Krakau, besteht aus drei den Regiecrungs⸗Gebieten entsprechenden Landtags⸗ nommen werden. 1 1“ isenbahn- Actien. 8 sKurien 8* den Abglordneken des betreffenden Regierungs⸗Ge⸗ §. 33. Zur Beschlußfassung ist in jeder Kurie die Geld. 8 Preußen. Berlin, 25. Okt. Das Amtsblatt der Kö⸗ bietes zusammengesetzt ist. 8 Mehrzahl der verfassungsmäßigen Mitglieder und zur A b 1142“ Kurz 142 ½ Stamm-Actien. V Kapital. niglichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Ber⸗ §. 11. Jede Landtags⸗Kurie wird mit Beachtung aller Landes⸗Inter⸗ Beschlusses die absolute 8 do. 250 PI. 2 Mt. 142 lin enthält Folgendes: Potsdam, den 17. Oktober 1850. Nach essen zusammengesetzt und besteht Bei Stimmengleichheit ist der in Berathung gezogen g 8

8 ges- U. vX“X“ 1 Hamburg. ... 300 MX. Kurz 50 ½ Der Reinertras wird nach erfolgter Bebanntm. WA“ s 1“4“ 2 worfen anzusehen. z amburg 300 * urz 150 17 en dareöbesümmton Rubret ausgefdlle. Sämmtliche Prioritdts-Actien werden durch einem zwischen den Regierungen des thüringschen Zoll⸗ und Han⸗ a) aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 98 Geheime Sümmgebung findet in der Regel nicht statt.

do. w... 300 Mk. 2 Mt. 9 ½ : 8 nt 1 852 8 zührliche Verloosung à 5Ct. amortisirt. 3 »Yoreins 8 FüörsslicJ⸗ Fschen Moajer 8 - d Städte und § 4. 8 .. 1 Lst. 3 8 u“ “”“ e“ v und. der ö hessischen S.“ 3 6 ““ fg⸗ dga eaen Sereetnben des Regierungsgebietes. Die Ausnahmen in Betreff der vorzunehmenden Wahlen oder Be⸗

80¾ Berl. Anh. Litt. A. B. 6,9000,000 96 ½ . 1 (1,411,800 95 & Uebereinkommen ist die Eisenbahnstrecke von Eisenach nach Bebra 80. DIie Landtags⸗Kurie des Regierungs⸗Bezirkes Lemberg besteht setzungen bleiben der Geschäftsordnung vorbehalten. vvln 18 20 Rr. 150 Pl. 2 Ht. 844½ 8 I“” 897 W 1 Berl.-Anhalt 83905,900 Se und umgekehrt, am 1sten d. M. für den Transport von übergangs⸗ aus sunfzig Abgeordneten zi brnlich 8 Die Reichstags⸗Wahlordnung wird bestimmen, auf welche Art die Avgaburg- ““ 150 Pl. 2 Mt. 102 Srettin 4,824,000 106 ½ r. 18 Ser. 1.000,000 100* steuerpflichtigen Gegenständen zwischen dem Großherzoglich sächsischen 2) 1 elf Abgeordneten der Höchstbesteuerten; Abgeordneten für das Oberhaus des Reichstags gewählt woerprasident büsn Breslau 100 Thlr. 2 Mt. 99 ½⅔ do. Potsd.-Magd.. 4,000,000 63 ⁄¾ bz. u. B. do. Potsd.-Magd.. 2,367,200 8 und dem Kurfürstlich hessischen Staatsgebiete eröffnet worden. b) aus elf Abgeordneten der in der Wahlordnung bezeichneten Städte; §. 35. e“ G haben das

8 Tage 99 99 ½ Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 136 bz. do. do. .. 3,132,800 Auf dem Eisenbahnhofe zu Bebra ist zu diesem Behufe eine c) aus achtundzwanzig Abgeordneten der übrigen Gemeinden. Regierungsgebietes 1 8 . 1

899 1““ 994 8 Leipziger 2,300,000 do. do. Litt. D. 1,000,000 . 88 gemeinschaftliche Uebergangsstelle errichtet und dieser Stelle sowohl, §. 13. Die Landtags⸗Kurie des Regierungs⸗Gebietes Krakau besteht Recht und die Pflicht, ift 8es Sißungen der Egec gsccrits wessha ir

Frankfurt a. M. südd. W. .. 100 FI. 2 Mt. 56 20 Halle-Thüringer 9,000,000 64 bz. do. Stettiiner.. . . 800,000 104 ¾ 6G. als auch den Großherzoglichen Uebergangsstellen in Berka a. W. aus achtundfunfzig Abgeordneten, nämlich: und können jederzeit das Wort nehmen; an Fün 2 fa 9

Petersburg ööJ 100 sRbl. 3 wochen 107 ½ 107 ½ Cöln - Minden 13,000,000 8 —.. 1,788,000 und Gerstungen, ingleichen den Kurfürstlich hessischen Uebergangs⸗ a) aus vierzehn Abgeordneten der Höchstbesteuerten; W nur Theil, wenn sie Mitglieder der deech der Geschäftsbehand- . Rheinische 4,500,000 54 2e, . 56 in Posten bz. Halle-Thüringer. 4,000,000 98 1 bz. stellen in Herleshaufen und Richelsdorf, von welcher die erstere, b) aus neun Abgeordnenen der in der Wahlordnung bezeichneten Städte; §,38. Dle Häheren eandnn e

Inlündische Fonds, Efandbriese, Kommunal- Papiere und Bonn- Cöln . 1 091009 Cöln-Minden 3.,674,500 1 -. b Hef

len G eun ordne g 3 der Landtags⸗Kurie enthält die Geschäftsordnung. 1

8 101½ ze erst neu errichtet worden, die Befugntß zur Ausfert, *) aus fünfunddreißig Abgeordneten der übrigen Gemeinden. . iese nicht i ie L 9

ng-ge, 2 Bzoan 018 .wen- 1191.200 8 58 3,c 1 8 1n g neu errichtet worden, die Befugniß 88 Ausfertigung §. 14. Die Landtags⸗Kurie des Regierungs⸗Gebietes Stanislau be⸗ So lange diese nicht innerhalb der durch die Landesverfassung bist wane

1 Steele-Vohwinkel .. 1,300,000 36 B. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 und Ete Uebergangsscheinen beigelegt. Eben so . steht aus zweiundvierzig Abgeordneten, nämlich: ten Grundsätze durch ein Landesgesetz festgestellt it, wit

G.*ld. Gem. 21 ner. Geld. Gem. Niederschl. Märkisch. 10,000,000 82 bz. 3 do. 1. Priorität .. 2,487,250 89 B Uebergangsstelle zu Gerstungen zur Erhebung der U’bergangs⸗Ab⸗ a) aus zehn Abgeordneten der Höchstbesteuerten; Sis nung b ießt die Versammlungen der Land⸗

106 ö“ 8 90 do. Zweigbahn 1,500,000 do. Stamm-Prioer. 1250,000 79 6. gabe von vem mit der Eisenbahn von Herleshausen in Gerstungen b) aus acht Abgeordneten der in der Wahleordnung bezeichneten Städte; §. 37. Der Kaiser vertagt und schließt Ar. 8 ersa 88 58 Z“

100 Ga. 8 3 Oberschl. Lit. X. . 2,253,100 111 b.,. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 88 8. eingehenden Biexe oder Branntweine ermächtigt und das Großher⸗ *) aus vierundzwanzig Abgeordneten der übrigen FCT durch 8 1“ nn 1“ pr. 8 8 3 5 109 6. : -“ ;000, - 2 zaliche Steuer⸗ Fis 1 als Ueber zstelle 15 ie Abge en L ⸗Kuri verden durch un⸗ ämmtlicher Landtags⸗Kurien and

85 Pomm. Pfandbr. 35 95 ¼ 94 ¼ do. Lit. B. ecBJ. 84 8 I““ 94 B. zogliche Steuer⸗Amt zu Eisenach nicht nur als Uebergangsstelle für §. 15. Die Abgeordneten zu den Landiags⸗Kursen; ememdie Einleitung der Neuwahlen für eine Landtags⸗Kurie hat im Falle

8 do. III. Serie. 2,300,000

Sämmtliche Abgeordnete einer Kurie bilden Eine Ver⸗

g.

Prioritäts- Actien. Kapital.

Zinsfuss.

Tages- Cours.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertra 1849.

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Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs..

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Preufs. Freiw. Anl do. St Anl. v. 50 St.-Schuld-Sch.

Od.-Deichb.-Obl. Seech. Präm.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl.

do. do.

Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do.

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Auslündische Fonds. Quittungs- Bogen.

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Börsen- Reinertr. 1848.

1ss Se 3* 95 Cosel -Oderberg .... 1,200,000 33. den Verkehr hinsichtlich der von Herleshausen daselbst eingehenden mittelbare Wahl berufen. 8E“ 61u6“ j Kurie zu 8* 1“ 1 8 Breslau-Freiburg.. 1,700,000 8- 8 ½ 88 übergangssteuerpflichtigen Gegenstände veee - t, so se demselb Die Wahlordnung für das Kronland enthält die näheren Bestimmun⸗ ihrer Auflösung in der Art zu geschehen, daß die neugewählte Kurie zu Schlesische do. 3 ½ F z 102¾ n. gangssteuerpflichtigen Gegenstände bestimmt, sondern demselben ¹ t lmäßigen Versammlungs⸗Termine einberufen werden kann. 81 ½ do. Tt. B. gar. 4b. 9† Krakau-Oberschl.. 1,991g09 69 bz. u. h. do. 252,000 aauch die Ermächtigung zur schließlichen Abfertigung der mit dem dng sowohl über die der 1“ auf die zu bildenden dem . ““ vmin Tage vertagen. 3 ½⅔ 1I“ z Berg.-MärkH 000, Magdeb.-Wittenb.... 2,000 33 öTW“ 8 111“ Wahlbezirke, als über das Verfahren bei der Wahl. §. 38. de Lo 96⸗4 ann 1 1 10 23⁄, Stargard-Posen 5,000,000 TTö“ 2. ö b Si Füg Stetter⸗ Vergütung zur Aussuhr mittelst der Eisen⸗ 8. 16. Wahlberechtigt zur Landtags⸗Kurie eines Regierungs⸗Gebietes Zu einer längeren Vertagung ist die Genehmigung des Kaisers erfor⸗ riedrichsd'or. 10* Brieg-Neisse 1,100,000 T111“ 360;000 88 bahn nach Kurhe ssen angemeldeten bonificationsfähigen Spirituosen ist im Allgemeinen jeder österreichische Reichsbürger, welcher großjährig und im derlich. 8 2 B icht versam⸗ 100 Bö1 Mag eb.-Wittenb. 4,500,000 Cosel-Oderberg 250,000 8 unter Wagenverschluß ertheilt worden. . vollen Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte befindlich ist und im Regie⸗ Ohne vorausgegangene Berufung darf eine sch nicgfan nicht 1 Steele-Vohwinkel .. 3285,000 97 B In gleicher Weise ist vom 1sten d. M. ab zwischen Ludwigs⸗ rungsgebiete entweder den durch die Wahlordnung festgesetzten Jahresberrag] meln, auch nach ihrer Vertagung, do. do. II. Ser. 375,000 89⁄ , stadt und Tettau im Königlich bayerischen Staatsgebiete einerseits an direkter Steuer zahlt oder nach den Bestimmungen der Wahlordnung ferner versammelt bleiben. 8 8 Breslau-Freiburg ... 400,000 8 2 im Herzoglich meiningenschen Staatsgebiete anderer⸗ vnn seiner das Wahlrecht zur Landtags⸗Kurie B. Des 111“ Mitgliedern, welche 8 Aachen-Mastricht .. 50,000 Her9999900 seits eine Uebergangsstraße eröffnet und in Gräfenthal eine Ueber⸗ des Regierungs⸗Gebietes besiztt. 8 §. 39. Der Landes⸗Ausschuß besteht aus fünszehr 1“ 4 4 Aeheh Die ork. , g 8 B. gangsstelle Sieht nde Pattn Uneen egsche über die S. 17 NUm in Landtags⸗Kurie gewählt werden zu können, muß von den einzelnen Kurien aus ihrer Mitte gewählt werden. 8 pe 1. Aunl. do. Part. 500 Fl. 1 O letzter auch Br twei ; 79 vf Steuer⸗Vergütun man selbst in einer Wählerklasse des Regierungs⸗Gebietes wahlberechtigt, Jede Kurie wählt fünf Mitglieder, und zwar in der Art, daß aus der 0. Shegl. 2. 4. A. 4 8 i. etztere auch Branntwein mit dem Anspruche auf Steuer⸗Vergütur g seit wenigstens fünf Jahren, vom Wahltage zuruckgerechnet, österreichischer] Mitts der Kurie Ein Mitglied, durch vie von der Wählerklasse der Höchst⸗ do. do. 5. A. 4 L1“ h nach Bayern ausgeführt werden. Vorstehendes wird hierdurch zur RNeichsbürger, im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte befind⸗ besteuerten gewählten Abgeordneten. 2 8 u“ hac hkäcth G Rel Altona Sp. 2,050,000 allgemeinen Kenntniß gebracht. Königliche Regierung⸗ Abtheilung sich und mindestens dreißig Jahre 8 vet d Ein Mitglied durch die in den besonders wahlberechtigten Ortschaften o. Engl. Anleih 8 8 Hüreh . 050, ffür die Ver indi S 889. n üb ermögen Konkur eröffnet i un NA1 1—1BI11“ Fen 8 je Abae . wo Peisgcbee⸗o. 1 . Friedr. Wilb.-Nordb. 8,000,000] 4 sdöthen-Bernb. Thlr. 650,000 Le“ dolcheg die nach ersontn, n eontimsVerhandlung in der dn eeh g nicht deneschen ec, eöngse Fpeie Migglede desch se ahdr ranen gegene do. do Cert. L. A. 5 h““ 5 97 B. Mecklenburger Thlr. 4,300,000 8 Oesterreich. Wien, 23. Okt. Das Reichsgesetz⸗ schuldlos erklärt wurden, können weder zu Mitgliedern einer Landtags⸗Kurie en und Ein Meitglier deec 8 40. do. L. B. 200FIL. 3 8 1 und Regierungs⸗ Blatt enthält das Kaiserliche Patent gewählt werden, noch, wenn sie zur Zeit des Ausbruches des Konkurses Jede solche Wahl geschieht durch absolute Mehrheit der Stimmenden. Poln. a. Pfdbr. a. C. 4 8 Kassen-Vereins-Bank-Actien 112 ¼ G. Preussische Bank-Antheile 97 ½ bz. vohm 29. September vodurch die Landes⸗Verfassung lund Abgeordnete sind, Mitglieder der Kurie bleiben. 8 1öu beiten Wahlhandlung keine solche Mehr⸗ 8 2 vom 29. eptember, wodurch andes rfassung l. g sind, Mitg g Sit. it Fi Kommt bei der ersten und zweiten Wahlhandlung ke ch Landtags⸗ Wahlordnung für die Königreiche Galizien und „S§. 19. Eben so sind von der Wählbalkeit und von dem Rechte, Mit⸗ heit zu Stande, so ist die engere Wahl zwischen jenen beiden Abgeordneten Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Za⸗ glieder der Landesvortretung zu sein, ausgeschlossen jene Personen, welche vorzunehmen, welche bei der zweiten Wahlhandlung die meisten Stimmen

Auswärtige Börsen. a 25 Fl. 28 Br., 27 ½ Gld. Spanien 3proz. inländ. 34 Br., Weizen nach Qualität 52 —57 Rthlr. tor und dem Großherzogthum Krakau erlassen und verkündet wird; eines Verbrechens oder eines aus Gewinnsucht EE“ erhaͤlten haben. Das Loos entscheidet, wer bei Stimmengleichheit in die

reslau, 25. Okt. Holländ. u. Kaiserl. 96 C 34 Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. 4proz. Obligationen Roggen loco 35—37 ½ Rthlr. c. ib. öffentliche Sittlichkeit verletzenden Vergehens oder einer 1 engere Wahl zu bringen sei. 8 eeeen 9 LE111“* 2. No⸗ 1 1 . dasselbe lauset:; schuldig erklärt wurden, oder welche wegen einer anderen Gesetz⸗Ueber⸗ 8 Jede 8. welche auf eine nicht in die engere Wahl gebrachte Per⸗

Frlededgadece 118 3 Br. Louisdeor 111 Br. Poln. Papiergels a 500 Fl. 81 ½⅞ Br., 81 ½ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 41 Br., pr. Okt. 3 13½ Wir Franz Joseph ven Erste, von Gohles ahnaden Kügsrch dn 8 CCCCC 8 1 18

Flernichsdeor a3, Bantnoten 8t a * bez. Freiwibtge Stasts⸗ 401 Gld. Berbach 78 ½ Br., 78 Gld. Köln⸗Minden 97½ Br. v““ er Krang Jascgheden Cnst ino Batzunts aonn de donbardei rung nt eier ninzgtene halttchetgen geh maast aneüens oereime sen henn ac beh dn n aencdhahi Stimmenglechheit, so ensscheides Anleihe 5proz. 100 ½ Gld. Staats⸗Schuldscheine 854 Br. See⸗ 97 Gld. Nov. /Dez. 35 ½ Rthlr. Br., 35 G. und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, La⸗ aus die öffentliche Sittlichkeit verletzen⸗ vann 8 Lo9. handlungs⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 122 Gld. Pos. Pfand⸗ Hamburg, 24. Okt. 3 ·proz. p. C. 89 Br., 89 ½ Gld Gerste G Rthlr. bez 1 domerien und Illvrien, König von Jerusalem ꝛc. Erzherzog von den Vergehens oder einer solchen Uebertretung in Untersuchung stehen, ha⸗ §. 40. Für jedes einzelne Ausschuß⸗Mitglied wird nach dem Wahl⸗ . 8 . . 2 Z— * 6 9 0C 9 8 - r.

bri 1 -. 86. 5 sis Da b 1 Oesterreich; Großherzog von Toscana und Krakau; Herzog von 89 Iis b 9 üsse Theil; 8 23 in C 2103 b 888 4proz 19* 1 85 ET13“ Schlesische Pfand⸗ St. Präm.⸗Obligationen 89¼ Br. E. R. 106 Br. Stiegl. kleine 23 25 Lothringen; von Salzburg Steyer, Kärnthen, Krain und der Bu⸗ ben kein Recht, an den Sitzungen der Kurie M zu modus des vorigen Paragraphen ein Ersgbnzatnc gewählt. 8 riefe zproz. 95 12 u. ½¼ bez., do. neue 4proz. 101 bez., do. 88 Br. Dän. 74 B 74 Gld Ardoi 10½ B 10 Gld 2 eine 23 25 Rthlr. fowina, Gr E“ Sieb en; Markgraf von Mähren; Her⸗ nehmen, so lange das richterliche Erkenntniß nicht herausgestellt hat, ob sie Wenn ein Ausschußmitglied, während die Kurie, aus der es gewählt Litt. B. 4proz. 100 ¾ Br., do. 3 ½proz. 92 ¾ Br. S . ““ rpotns 1 Hafer loco nach Qualität 19—21 Rthlr. tezsgg⸗ S dnesgen; vess iot a 1 Pia⸗ die Wäaͤhlbarkeit für die Kurie verloren oder behalten haben. wurde, nicht versammelt ist, mit Tode abgeht, wegen Verlustes der Wahlbe⸗ Poln. Pfandbr. alte 4Aproz. 95 ½ Gld., do. neue 4 proz. 95 ½ S. 1“ v M. 48pfd. pr. Okt. 19 Br., 18 ½⅞ G. tai. nhn Ziedezsasc is or Zan. 89n d s.n een §. 20. Die Mitglieder der Landtags⸗Kurien werden auf sechs Jahre fähigung auszutreten hat, oder auf laͤngere Zeit an der Besorgung der bez. u. Gld., do. 13 SGertie Hamburg⸗Berl. 82 Br. und ö. ergedorf 2. r. Fgre⸗ 1 50pfd. 19 ½ Rthlr. Br., 19 (. 8 111“”“ 8 öö 1 ewählt. Ausschußgeschäfte verhindert ist, tritt der Ersatzmann, welcher zur Stellver⸗ 205 8 182 h 8 burg⸗Wittenberge 54 Br. Altona⸗Kiel 87 Br., 86 ½ Gld. Köln⸗ 18 s. pr 11““ Br., 21 G 8 Nagusa 2b LEEET“ .p 8 1“ Brj G 8 „Eine gültige Wahl kann von den Wählern nicht widerrufen werden. sgesc usschußmätglirdis gewählt wurde, in so lange ein, bis von 4 pCk 792 Gih . gationen Minden 97 Br., 96 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 37 ½ Br. 8 50pfd 22. Rthlr Br 8 2 8 ost G üe c5 Ven Am Ende des dritten Jahres, von dem ersten nach allgemeiner Wahl der betreffenden Kurie bei ihrem nächsten Zusammentritte eine neue Wahl be 5 ; a“ e Mecklenburg 30 Br., 29 ½ Gld. b 81“ 8 . A1A4A“; Herr Triest, v erfolgten Zusammentritte einer Kurie an gerechnet, hat die Hälfte der Abge⸗ vorgenommen worden ist. 6 Actien: Oberschles. Litt. A. 112 bez., do. Litt. B. 108 Br. 1 Erbsen, Koch⸗ 40—50 Rthlr., Futter⸗ 36—39 Rthlr. henembs, Felbkirch, Bregenz, von sordneten, und zwar sowohl des Wahlkörpers des Höchstbesteuerten, als je⸗ 8Ist die Kurie versammelt, so wird für das bleibende abgängige Aus⸗ Bresl.⸗ Schweidn.⸗Freib. 748., Br. Niederschlesisch⸗Märkische 82 Paris, 23. Okt. 3proz. 57. 46. 5proz. 92.80. Nord⸗ Rüböl loco 12 ½ Rthlr. Br., 12 bez. Cattaro und auf der windischen Mark, Groß⸗Woywod der Wopwod⸗ nes der Städte und der Landgemeinden auszuscheiden, und wird durch neue schuß⸗Mitglied sogleich eine neue Wahl vorgenommen. 8 Gld., do. Prior. 103 ½ Gld., do. Ser. III. 103 Gld. Ostrhein. bahn 465 462. 50. pr. Okt. 12 ¼ Rthlr. Br., 12 ¾⅞ bez., 12 ½ a X G. v 61414144*“*“ Wahlkörpern vorzunehmende Wahlen ersetzt. ¹8 41. Die Mitglieder des Landes⸗Ausschusses sind verpflichtet, ihren (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗Brieg 33 Gld. Krakau⸗Oberschle⸗ Nach der Börse. 5proz. 92. 70. Okt. /Nov. 12 Rthlr. bez. u. Br. E sebung der 85. 77)N—8 der Reich verfassung, über C Das erste Mal werden die Austretenden durch das Loos bestimmt und Aufeuihalt in Lemberg zu nehmen. b sische 68 ¾ und ½ bez. und Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn Wechsel⸗Course. 1 Nov./Dez. 11 a ℳ¹1 Rthlr. bez., 11¾ 1“; 9xö E11““ ghe e es hat dabei, wenn die Anzahl der Abgeordneten eines Wahlkörpers nicht Sie erhalten eine lährliche Entschädigung aus den Mitteln des Regie⸗ 9 * 8 442 17J5. ö 94.; 1 9 h.. S jeieni 9 0 9 gesti bi Wien, 24. Okt. Met. 5proz. 92 ¼ a 92 . 93 73 Heamb. 185 ½. 8 Se 11 ½ Rthlr. Br., 11½¾ GSG. Landtags⸗Wahlordnung zu verkünden und in Wirksamkeit zu immer diejenigen aus, welche sechs Jahre vorher .8 Landes⸗Ausschuß theilt sich in drei Abtheilungen, deren esb⸗ 84 *.8 2. 224 4 9 . 1 8 4 7 74 b 18 ar 8 1 8 9 . . /* 8816 8 ¹ 2 8 . 9 4 3 6 133 8roh 80; 7 511, 8. 2 hron.,49 4,30. ant. 31: 164— .10 Närz/Aprit 11½ Rthlr. Br., 11 ¾˖ G Die zum Austritte bestimmten Pögeenezan behaleast. se is se jede die Auslchuß⸗ Mhgllever sener Landtags⸗Kurie umfaßt, aus welcher sie 183. 39: 115 114 ½. b 1072 itz 5 51 8 ; ö“ 8 L verfassun itgli Kuri d des Ausschusses, in die sie gewahlt sind egangen sind. 8 8 . 113%. 5734173. Naranahg, 1-⸗ 8989 Se 8 Frankf. 2103⁄. April / Mai 11 G Rthlr. bez. u. Br., 11 C. 6“*“ b für b6 s * 1“ ffür esc Steüen stattgefunden haben. ehg 83. Landes⸗Ausschuß wählt für die Dauer seiner Wirksamkeit 8 8 8 5 572— ½. 2 11 Wien 208 ½. 8 Leinöl loco 13 Rthlr. Br. . . Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Die Neuwahlen für die zum Austritte bestimmten Ausschuß⸗Mitglieder den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Amsterd 86. Petersb. 396 ½. Pr. Okt. /Nov. 48n Rthlr. Br., 12 ½ G Zator und dem Großherzogthume Krakau. dürfen erst bei dem nächsten Zusammentritte der Kurie nach der erfolgten Eben so wählt jede Abtheilung (§. 42) a Au zbneg 120% Br 1252 Gld Gold al Marco 4. 50— 4. 8 pr. Frühjahr 88 Rthlr. Br., 11½ G. I. Vom Lande. Vornahme der Neuwahlen für die Kurie selbst stattfinden. sizenden für jene Berathungen, welche sie abgeso 5* rg 1587 86 8. 199 8 Dukaten 11.80 a 11. 75. Mohnöl 13½ 2 13 ¾ Rthlr. §. 1. Die Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzogthü⸗ Die austretenden Abgeordneten sind wieder wählbar. gierungsgebiet betreffenden Angeiegenheittn vesntan denselben das Frankfuri 120 Br., 120 Gld. Die Rente durch Verkäufe gewichen. Palmöl 11 ½ Rthlr. mern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Krakau bilden einen Die Ergänzungswahlen, welche zur Besetzung der Sitch he g. e Bei zeitweiliger Verhinderung des 1 Hamburg 177 Br., 177½ Gld. 8 1 Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. häntrennbaren Bestandtheil der österreichischen Erbmonarchie und ein Kron⸗ Austritt, oder Ausschließung in der Zwischenzeit von einem Erneuerungs⸗ an Jahren älteste Mitglied.. schei ist die A 1 London 11. 57 Br., 11.57 Gld. London, 23. Okt. Zproz. Cons. p. C. 97 ½, 2, , 4 a, Spiritus loco ohne Faß 17 ½ Rthlr. bez., mit Faß 17 ½ bez. land 8166 Termine zum anderen erledigten Stellen vorgenommen werden, gelten nur §. 44. Zur Gültigkeit einer Entscheidung ist die nwesenhelt von we⸗ Paris 142 ¾¼ Br., 142 ¾⅔ Gld. ö11ö1n] 3 ½proz. 99 ½7. Int. 58 ¼, 57. 8 1 mit Faß pr. Okt 17 ½ Rthlr. Br 17 ½ b §. 2. Das Verhältniß dieses Kronlandes zum Neich ist durch die bis zum nächsten regelmäßigen Termine; der Gewählte tritt zu der Zeit nigstens zehn Mitgliedern erforderlich, unter denen wenigstens zwei aus K. Gold 127 ½ 2 1““ 1 11141414“4*“*¹ Reichsverfassung bestimmt. jede 1 cher derjenige, an dessen Stelle er gewählt worden ist, jeder Abtheilung sein müssen. b 11“ Br., *† Gld. J. Ard. 18, v, ¾. Russ. 4, 3 ¾, 3 proz. 39 ½, ¼, 5proz. 1II Okt./Nov. 17 a Rthlr. Br., 17 ½⅞ G. §. 3. Innerhalb der durch die Reich 1 4 3 i ehss ug, in 1e W 5 Die Beschlüsse sowohl bei den Sitzungen des Ausschusses, als der 8 S 20 ¾ 1 (SoId 8 L 73 8 15 “] 2 2 gsta i . . . ; ) 82 8s ; 7 S Silber 420 ¾ Br., 120 ½ GEid. 444proz. 974, 2. Nov. /Dez. 17 ½ Rthlr. bez. u. Br., 17 G. schränkungen wird diesem Kronlande sei eichsverfassung festgestellten Be⸗ hätte austreten müssen. d der ein öffentliches Amt bekleidet, in eine Land⸗ einzelnen Abiheilungen, werden mit abfoluter Stimmenmehrheit aller anwe⸗ Die Börse, anfangs sehr allarmirt, erholte sich durch starke Der Fondsmarkt im Allgemeinen flau; die Geschäfte in engl. Jan./Febr. 17¾ Rthlr. Br. u. G 1 §. 4. Der polnische und der 1.““ 1 1 §. f- ö“ ö flennter urlanb hienu ohne Weiteres hne Metglieder gfaßt 8 - 4 8 . 8 8 1 8 8 b 9 4 . Dl. S. 4. b 3 1 ver 9 5 2 8 9 ¹ 8 0 2 8 gesaßh- 8 9 Einkäufe von Fonds und schlossen sämmtliche Effekten höher, wäh⸗ onds waren gering und die Preise behaupteten sich nicht. Febr./März 18 Rthlr. Br., 17⁄ G. wohnenden Volksstämme sind gleichberechtigt, dagea gewäh §. 45. Die Mitglieder des Ausschusses bleiben so lange im Amte, rend Devisen heruntergingen. Fremde ebenfalls niedriger. 1 8 März / April 18 ¼ Rthlr. Br., 18 G. ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und §. 22 Die Mitglieder der Landtags⸗Kurien erhalten ein Entschädigungs⸗ als ihr Mandat als Abgeordnete in der Kurie dauert.

1 8 b 9 1 . 1 1 8 1““ CA“ Sprache. I1“ Aufenthaltes während der 8 äßigen Erneuerungswahlen, oder nach erfolgter Auf⸗ Leipzig, 25. Okt. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 1082 1öu“ 8 bv. EEE11*“*“ hb saneennz Beae deases. bn Abgeorimeten für einzelne oder sämmtliche Gld. Leipz. B. A. 161 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 138 ½

Wechsel⸗Course. §. 5. Die Gränzen des Kronlandes dürfen nur durch ein Gesetz ver⸗ Session. bleiben die bisherigen Mitglieder des Lan⸗ Br., 1137 ¾ Gld. Sächsisch⸗Bayer. 86 ¾ Br. Schles. 96 Br. Hamburg 13.10

8 8 ü G w ir diese E idi en Mitteln des Regie⸗ soben werder Amsterdam 11.18 ½ 18. Stettin, 25. Okt. 2 ½ Uhr. Roggen pr. Herbst 35 ½ ändert werden. Der Aufwand für diese Entschädigung ist aus den Kurien ausgeschrieben „bleibe biaherigen, 1 1 18; 8 Rüh e ni, Fetghasene Be seg ge santer 1n8 d 6. Dem Landrsmg en der Königreiche Galizien und Lodomerien öö” zu bestreiten. Kuri desausschusses noch so lange in Wirksamkeit, bis die von den ergänzten hemnitz⸗Riesa 22 ½ Br. Löbau⸗Zittau 25 ½ Br. Magdeburg⸗ 1g 25.42 40. 8 Rüböl 12 ½ Rthlr. Gld., pr. Winter 11 ¾ Rthlr. bez mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator wird das Wappen des Groß⸗ Die Höhe des Entschädigungs⸗Betrages wird über Antrag der Kurie oder neu erwählten Kurien ernannten Ausschußmäglieder eingetreten sind. Leipzig 219 Gld. Berlin⸗Anhalt. 96 ½ Br. Altona⸗Kiel 88 ½ Br. Paris 5 119—2 8 Spiritus pr Okt. 21 ¾ Rthlr., pr Frühjahr 20 ½ Rthlr Br herzo thums Krakau, worüber eine besondere Bestimmung erfolgen wird, durch ein Landesgesetz und bis zu dessen Zustandekommen im Verordnungs⸗ Werden die früͤheren Ausschußmitglieder und Ersatzmaͤnner vecden 6 Deß. B. 151 Br., do. B. 119 Br. Preuß. B. A. 97 Gld Frankfurt 2. 18 pr. u“ EE111“ behäh wege bestimmt die Serdendhlt, so fönnen sse von der Kurie IL . Wien 12.8 —4. —— 8 II. Von der Landes⸗Vertretung überhaupt. 1 1 nur persönlich ausüben.

8 8 68 die Landtags⸗Kurie gewählten Abgeordne desausschuß berufen werden.

Frankfurt a. M., 24. Okt. Die Course aller O Petersburg 37 ½, 7. 8 1 §. 7. In den Landes⸗Angelegenheiten der Königreiche Galizien und H1 hmen und ihr Stimmrecht 9 3

Fondsgattungen erf 1 6a . 9 Telegraphische Notizen. 11““ ; Zato z keine Instructionen annehmen und 9e T Furje jährlich, und zwar in C. Des Central⸗Ausschusses. b

uhren an heutiger Börse auf einige Verk d 8 3 1b I1 8 39. 5 Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Groß⸗ .24. K beruft die Landtags⸗Kurie jährlich, 8 8 1 -

bei schwacher Kanftan b Lcn ans 8 Penh asahnn Amsterdam⸗ 23. Okt. Holl. Fonds waren bei einigen Ge⸗ Frankfurt a. M., 25. Okt. 2 ½ Uhr. Nordb. 40 ¾. Met. herzogthume Krakau werden die nach der Reichs⸗Verfassung zum Wirkungs⸗ der enn nhibsKene und auf die Dauer von vier Wochen⸗ 8 S 8 dagschußt beheht ang eisegaeschggen ans ant

Kurhess., Bad. und Poln. Loose, so wie Würktemb. Oblig. flauer schäften in Int. gut preishaltend. Von fremden warcen Span., 4z proz. 66 ½. 5proz. 76 ½. B. A. 1132. Loose 152 ½⅛, 95 ½. Span. kreise der Landes⸗Vertretung gehörigen Befugnisse durch die Landtags⸗Ku⸗ Außerdem kann jede Kurie, um besondere Akte vorzunehmen oder spe⸗ un aeic. ngnenen einzelnen Kurien aus ihrer Mitte

8 willige Abgeber. Alie Fe sgen pöonpe . Eisenbahn⸗ Oest. und Frsf. Z W b“ Ard. 11 % 33 ⁄1. Bad. 31. Kurh. 31 ¼3. Wien 98 ½. rien und die aus denselben e 1“ zielle Vorlagen zu berathen, auch zu einer außerordentlichen Session zu⸗ leclaing e 8 eee b Ukeiden haben, als sie Muglie⸗ ctien bei stillem Geschäft preis 1 Holl. Int. 56 ⅛, 7. Zproz. neue 671⅛, 1. pan. Ard. 11 %. 5 §. 8. Alle Angelegenheiten, welche nicht durch die Reichs⸗Verfassung sammenberufen werden. 8 3 “X“ Reschg⸗ Kutie sind, welche sie ewählt hat. .45.)

Met. etwas flauer. schäft preishaltend. Nach der Börse Oester. Gr. Piecen 11 72. Russ. alte 104 ½. Oest. Met. 5proz. 75 ½. 2 ½proz. Hamburg, 25. Okt. 2 ½ Uhr. Börse flau. Hamburg⸗Berl. oder durch die Reichs⸗Gesetze als Landes⸗Angelegenheiten erklärt werden, §. 25. Die Landtags⸗Kurien dürfen nicht gleichzeitig mit dem Reichs⸗ der 88 8 NA. fa Ild. wahnn h .d abgesondert vorgenommen,

87 ½. Köln⸗Mind. 95 ½. Magdeb.⸗Wittenb. 52 ½. gehören zu dem Wirkungskreise der Reichsgewalt. tage versammelt sein. terungs⸗Gebiet Fünh⸗ und erfolgt durch absolute Mehrheit der Stimmenden.

aus ihrer Mitte einen Vor⸗ ndert in den nur ihr Re⸗

Oestr. 5proz. Met. 76 ¾ B. . 40, x. Mex. 30 ¼, 29 % 1 1 * . 4 5 4. g 424 2“ 62 * 88 8 I1 S 5 1 g 4 51 ho je Rei verfass 8’ 8 1 . Br., 1130 Gld. Vav. r., 76 Gld. Bank⸗Actien 1135 1 1 8 Roggen ausgeboten. §. 9. Als Landes⸗Angelegenheiten werden durch die Reichsverfassung §. 26. Die Landtags Kurie fit ve. eäeges en sür das Re⸗ Fülment eine solche Mehtheit in zwei auf einander solgenden Abstimmun⸗

erklärt: berg wird in der Regel nach Lemberg;

Partial⸗Loose a 50 Fl. 52 ½ Br., 52 ½⅛ Gld., do b . vom Jahre 1840 88. 4 5 st di Wahl d 39 enthalte⸗ ., do. G f Srh 1 1 ür das Regierungs⸗Gebiet gen nicht zu Stande, so ist die engere 1P11ö“6

I. Alle Anordnungen in Betreff gierungs⸗Gebiet Krakau nach Krakau, die Kurie für g g nen Vestinmungen vorzunehmen.

35 Fl. vom Jahre 1850: 31 ½4˖ 2 11““ t

31 ¼ Gld. Hess. Part.⸗Loose a 40 R. Se, eree⸗h ir. 44 1 6 eee H

8 . thlr. preuß. 31 ½ Br., 31 88 Markt⸗ Berichte. Berli lag der D 1) der Landeskultur, Stanislau nach Stanislau berufen, jede Kurie kann aber auch an einen n SH . 8 Gld. Sardin. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Beihm. 33 ½ 814 Berliner Getraidebericht vom 26. Oktober. 11 vge 1“ 1 4 2) der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden, anderen Ort des Regierungs⸗Gebietes berufen werden. §. 47. Der Central⸗Ausschuß wird vom Kaiser einberufen und vertagt.

2 2 L 1 7 ¹ . 33 ½ Gld. Darmst. Partial⸗Loose a 50 Fl. 784 Br., 77 Gld., do Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 3 f e 1 f 8