vIII. Von der Wahlhandlung. Bestimmungen. zur festgesetzten S se wird die Wahlhandlun Konstituirung der d die vorbereiteten
Allgemeine An dem Tage der mien Versammlungsor Zahl der erschie Kommission begonnen, w mungs⸗Verz
tunde und in dem
nenen Wähler mit der elche die Wählerlisten un eichnisse zu überne Außer der Wahl⸗ erechtigten ist Wahl vorgenommen mmenabgabe bestimmte S g zu schreiten. Anfange der 2
dem landesfürstlichen der Zutritt in d wird, gestattet.
Kommission, sär und den Stimmb Niemanden lichkeit, in welcher die Sobald die zur Stir ich zur Abstimmunf Wähler, welche nach dem sich bei der Wahl⸗Kommission und Abstimmungen Theil
getreten ist, ist
ffen, melden och nicht ge
der Abstimmung führten Person
emand vor de er Wählerliste aun bei ihr seit der des Wahlrechtes weg leich und ohn
Wahlberechtigung einer in d erhebt und behauptet, daß
ein Erforderniß Wahl⸗Kommission sog Der Vorsitzen Ansprache den versa der Wahlordnung ü⸗
Wählerlisten darüber von der Rekurses entschieden.
hat in einer kurzen 38 und 39
Zulassung des
t der §§. 37, derlichen Eigenschaften ge⸗ Abstimmung und Stimm⸗ n nach freier Ueber⸗ rt abzugeben, wie für das allgemeine Wohl
Wählern den Wählbarkeit erfor
u ermahnen, ihre Stimmen Nebenrücksichten,
d Gewissen
zählung zu en bsi lle eigennützi
ihrem besten;
Abstimmung selbst beg insofern sie wahlberee ch ein Mitglied der
ihre Namen in der
7 äglich en 8 2 38 am Juträgli 86 innt damit, daß die Mitglieder der
Stimmen abgeben. ssion die Wähler Wählerliste eingetragen sind,
htigt sind, ihre
Kommission t 1 Wahl⸗Kommi
in der Reihenfolge, wie Stimmgebung auf Wahlberechtigte,
Wahl⸗Versammlung kommen, re Stimmen abzuge r Abstimmung der Wahl⸗Kommission und nennt unter er Stimme und mit gen Abgeordneter wer Wahl⸗-Bezirk zwei oder
Namens in die
Aufrufe ihres Wählerliste d
die nach geschehenem
haben erst, wenn die ganze )
89921ab tritt in der Regel persön⸗
Versammlung
Legitimations⸗Karte mit
Bezeichnung jene Per⸗
lich an den zwischen und der Wahl
aufgestellten Tisch lauter und vernehmlich son, die nach s
Entfallen auf einen hat der Wähler so viele Namen zu
einem Wunsche 8 Abgeordnete, so
ls Abgeordnete zu wäh⸗
velche stumm sind, schrift⸗
Ausnahmsweise können on einem Mit⸗
erreichen, welche in ihrer Gegenwart v en werden müssen. ung über die ählers Anstände ohne Zula ig und jeder ählers, wird in die Abstimmungs⸗V
liche Wahlzettel üb Wahl⸗Kommission Wenn sich bei der der Legitimations⸗Karte det darüber sogleich
Identität eines mit versehenen W ssung des Rekurses.
Stimmzettel eines zur
ndliche Abstimmur 1 hierzu vorberei⸗
Abstimmung berech s8 zweifachen
teten Rubriken de men des Wählers eingetrage
Die Eintragung bes der Wahl⸗Kommission und in dem zweiten Verzeichnisse, w tragung bilde
r Schriftführer anderes Kommissions⸗Mitglied ie Kontrole der Ein⸗
t in dem einen Verzeichnisse de
d gleichzeitig sweich ls Gegenliste d
mit Beifügung sind ungültig. er Wahlstimmen des Rekurses. Orte im Läufe lUlendet werden. oder die Been⸗ von der Kom⸗
die unter Bedingungen oder bgegeben werden, Ungültigkeit einzeln ohne Zulassung der Regel in jedem s begonnen und vo welche den Anfang, Fortgang kann die Wahlhandlung en Kommissärs, der davon dem Präsidenten die Anzeige zu ma⸗ der verlängert werden. Wähler auf ortsübliche
Wahlstimmen, an den zu Wählenden a ber die Gültigkeit oder die Wahl⸗Kommission,
von Aufträgen entscheidet sogleich
l bestimmten Tage ber Umstände ein, digung der Wahl verh mission mit Zustim Bezirks⸗Haup chen hat, auf
Die Bekanntm Weise zu ges
§. des zur Wah
des landesfürstlich Regierungs⸗ den nächstfolgenden Tag verschoben o
achung darüber hat
,„ oder ist die zur ohne daß sich noch ahl⸗Kommission die zweifache Abstimmungs⸗Ver⸗ landesfürstlichen Kommissär chehener Skruti⸗
Wähler ihre Stimmen Zeit des Wahl st von dem Vorsitz schlossen zu erklären, das Wahl⸗Kommission und keine weitere
tages verflossen,
Abstimmung n, enden der W
ein Wähler meldet, Stimmgebung fü zeichniß von der zu unterzeichnen nirung zulässig. Nach geschl der Wahl⸗Ko die erforderliche über die Wahlhandlung gef und dem landesf Abstimmungs
n und dem Stimmgebung vor ges
wird in den Wahlversamm⸗ r Stimmzählung geschritten, r gehörig gewählt ist, das schlossen, von den Kommis⸗ sär unterschrieben und unter d Stimmungs⸗Zählungslisten Aufschrift versehen, dem
ossener Stimmgebung mmission sogleich zu Anzahl Abgeordnete ührte Protokoll ge
sionsgliedern Anschluß der versiegelt, und mit eine landesfürstlich
⸗Verzeichnisse un nhalt bezeichnenden ssar übergeben.
Bei Gleichheit der S von dem Vorsitzenden der kach vollendeter Stimmzählun der Wahl⸗Kommis
scheidet in allen Fällen das i zu ziehen ist.
timmen ent Wahl⸗Kommissio g wird das Resultat vo annt gegeben.
Loos, welches
sion sogleich bek Besondere Bestimmungen,
Wahl der Höchstbesteuerten. Höchstbesteuerten jedes Wahlbezirkes des
Vorsitzenden
0. Die Abgeordnelen der
1784 Ster jetes werden von den versammelten Wählern in der Art ge⸗ nghsgramgegedg Abstimmende so viele Personen bezeichnet, als Abgeord⸗ nete der Höchstbesteuerten für den Wahlbezirk zu wählen sind.
§. 71. Zur Gültigkeit der Wahl ist die absolute Mehrheit der Stim⸗ menden nothwendig.
Kommt bei der Abstimmung keine solche Stimmenmehrheit für alle zu wählenden Abgeordneten des Wahlkreises zu Stande, so wird für die Feh⸗ lenden eine zweite Abstimmung vorgenommen und, falls auch bei diesem nicht die noͤthige Mehrheit sich herausstellt, zu der engeren Wahl ge⸗ schritten. sc §. 72. Bei der engeren Wahl haben die Wähler sich auf jene Per⸗ sonen zu beschränken, die bei der zweiten Abstimmung nach denjenigen, welche die absolute Mehrheit erlangten, die relativ meisten Stimmen für sich hatten.
Bei Stimmengleichheit wird durch das Loos entschirden, wer bei der dritten Abstimmung berücksichtigt werden darf. 1““
Die Zahl der in die engere Wahl zu bringenden Personen ist immer die doppelte von der Zahl der noch zu wählenden Abgeordneten.
Jede Stimme, welche bei der dritten Stimmgebung auf eine nicht in die engere Wahl gebrachte Person fällt, ist als ungültig zu betrachten.
Ergiebt sich bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Loos. 2. Für die Wahlen der Städte.
§S 768Smn der Abstimmung theilnehmende Wahlberechtigte der einzelnen Wahlbezirke der Städte hat bei der Stimmgebung eine wahl⸗ fähige Person als den zu.⸗ wählenden Abgeordneten zu benennen.
Zur Gültigkeit der Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. “ 8 8
Der seine Stimme abgiebt, ist aufzusordern, zu einer späteren Stunde des Tages sich wieder am Versammlungs⸗Orte einzufinden, um nöthigen⸗ falls die Stimmgebung erneuern zu können. ““
Für engere Wahlen, zu welchen, falls bei den ersten zwei Abstimmun⸗ gen nicht die nöthige Mehrheit zu Stande kam, geschritten werden muß, gelten die im vorigen Paragraphen enthaltenen Bestimmungen.
3) Für die Wahlen der übrigen Gemeinden.
7171 Sde Wahlbezirken der Landgemeinden hat jeder Wähler so viel Personen zu benennen, als der Wahlbezirk Abgeordnete zu wäh⸗ len hat. 8 Zur Gültigkeit der Wahlen genügt die relative Mehrheit von wenig⸗ stens einem Drittheile der Abstimmenden. 1
Kommt eine solche Stimmenmehrheit im ersten Skrutin nicht zu Stande, so ist sogleich zur engeren Wahl zu schreiten, in welche die bei dem ersten Skrutin mit den meisten Stimmen betheilten Personen in der dreifachen Anzahl der noch zu wählenden Abgeordneten gebracht werden müssen.
Im Uebrigen gelten auch hier die im §. 72 hinsichtlich der Vornahme der engeren Waht enthaltenen Bestimmungen.
IX. Von der Annahme der Wahl. § 75 MNGc geschlossener Stimmenzählung hat die Wahl⸗Kommission den Gewählten von der auf ihn gefallenen Wahl mit der Aufforderung in die Kenntniß zu setzen, daß er sich innerhalb der vorgeschriebenen Zeit über die Annahme oder Nichtannahme der Wahl erkläre. §. 76. Jedermann ist berechtigt, die auf ihn gefallene Wahl abzu⸗ lehnen. ““ ““ *— §. 77. Wird die Erklärung des Gewählten, daß er die Wahl ab⸗ lehne, am Wahltage selbst vor der Wahl⸗Kommission, so lange sie noch versammelt ist, beigebracht, so wird diese Erklärung in das Wahlprotokoll aufgenommen, und es kann sogleich eine neue Wahl vorgenommen werden. §. 78. In allen Fällen muß die Erklärung des Gewählten binnen vierzehn Tagen, von dem Zeitpunkte an, wo die von Seiten der Wahl⸗ Kommission veranlaßte Benachrichtigung von seiner Erwählung ihm zuge⸗ stellt worden ist, an den Regierungs⸗Präsidenten oder den Statthalter ab⸗ gegeben werden. 8 “ Die Unterlassung dieser Erklärung, so wie jede Annahme unter Protest oder Vorbehalt, gilt als Ablehnung. Im Falle der Ablehnung hat der Statthalter sofort eine neue Wahl zu veranlassen. v 8 §. 79. Wird ein Wahlfähiger in mehreren Wahlbezirken gewählt, so hat er sich gleichfalls nach Vorschrift der §§. 77 und 78 über die Annahme oder Ablehnung und im ersteren Falle darüber, für welchen Wahlbezirk er die Wahl annehme, zu erklären. Hat Jemand die Wahl für einen Bezirk angenommen, so kann er die Wahl eines anderen Bezirkes nicht mehr annehmen, auch wenn ihm erst später die im letzteren Wahlbezirke auf ihn gefallene Wahl bekannt wird. Erfolgt die Annahme⸗Erklärung eines zweimal oder mehrfach Gewähl⸗ ten ohne Angabe des Wahlbezirks, für welchen er annehme, so gilt die Annahme für den Bezirk, in welchem er früher gewählt wurde, und wenn die Doppelwahl am nämlichen Tage stattfand, für den Bezirk, in welchen er mehr Stimmen erhalten hatte. 1“ Bei Stimmengleichheit ist die ausdrückliche Erklärung des Gewählten abzufordern. . §. 80. Mit der Erklärung der Annahme der Wahl hat der Gewählte, insofern es nicht notorisch ist, auch die Nachweisung beizubringen, daß er die zur Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften I §. 81. Liegt dem Statthalter der Nachweis vor, daß ein Gewählter nach §. 38 von der Wählbarkeit ausgeschlossen sei, so sind die Wahlakten ohne Ausfertigung des Wahl⸗Certifikats und der Nachweisung des An⸗ standes an die Landtags⸗Kurie zu leiten. 1“ §. 82. Personen, welche wegen eines Verbrechens oder eines aus Ge⸗ winnsucht hervorgegangenen oder die öffentliche Sittlichkeit verletzenden Ver⸗ gehens oder einer solchen Uebertretung in Untersuchung stehen, haben kein Recht, an den Sitzungen der Kurie Theil zu nehmen, so lange das richter⸗ liche Erkenntniß nicht herausgestellt hat, ob sie nach §. 38 die Wählbarkeit
für die Kurie behalten oder verloren haben.
— vve — — —— ¹
der Stadt Berlin gestiftete Evangelische Säkular⸗Sti⸗ Erxamen den Licentiatengrad der The pendium soll vom 2. November 1851 ab anderweitig ertheilen.
ntmachungen.
Bekan
auf 2 Jahre mit
300 Thaler jährlich an einen im Indem wir im Uebrigen auf das
Staate geborenen oder zur Zeit seiner Be⸗ Kabinets⸗Ordre vom 6. März 1850 en angehörigen Kandidaten der evan⸗ für dieses Stipendium vom 18. Januar
Nothwendiger Verkau
werbung demselb
t Krojanke be⸗ gelischen Theolo
Kreise in der Stadt 8 Stadtgemeinde gehörige Mühlen⸗ uf 17,448 Thlr. abgeschätzt zu⸗
chein in der Registratur ein⸗
Das im Flatower
Grundstück, gerichtlich a
solge der nebst Hyz⸗
zusehenden Taxe, so d
Hypothekens
Ul in termino
Dezember 1850
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Flatow, den 2. Mai 1850. AAgsnigliches Kreisgericht. J. 8
und humanist
Nothwendiger Verkauf. Das dem Gutsbesitzer Hinze gehörige, städtischer Feldmark beleg genannt, abgeschätzt auf nebst Hypothekenschein und tur einzusehenden Taxe, am 9. April k. J.,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. „Zugleich werden die etwanigen Pratendenten aufgeboten, ihre Ansprüc
ßischen Uni Kandidat di langt und so pendium zu
auf hiesiger ene Grundstück, Adelheidshöh 308 Thlr. 6 Pf. zufolge der
Bedingungen in der Registra⸗
verleihen, so i bei einer
Vormittags 11 Uhr,
unbekannten
1 vas Grund aben, diesem Kandidaten, he auf das 9⸗
gie verlie
theologischen versität hierselbst, niedergelegt sind, f
um dieses Stipendium auf, in letzten März 1851 unter Einreic
lisch⸗ nisse, insbesondere
st derselbe gehalten, zuvor die 4) event. des Diploms über die v
motion würdig befunden haben, die Promotionsgebühren Berlin, den 18. Oftober 1850.
ine geltend zu i; werden präklu⸗ tillschweigen auf⸗
stück spätestens in dem anberaumtern machen, widrigenfalls sie mit denselbe dirt und ihnen deshalb ein ewiges S enl Stipendienjahre den Licentiatengrad Tempelburg, den 12. September 1850. aes beten Heneme:. ve
485 heologie bei einer Preußischen evangelischen Königliche Kreisgerichts⸗Kommi 2n Fe
chen Fakultät zu erlangen, und haben sich die h⸗theologischen Fakultäten der Universitäten zu Berlin, Breslau, Greifswald und Königs⸗ berg bereit er für das evange
610] Beklanntmachung. Das von der hiesigen Kommune zum ble
8 en ibenden Ge⸗ dächtniß der Einführung der Kirchen⸗Reformation in
unter den im §. 9 des Statuts fur das evangelische Kuratorium des evangelischen Säkular⸗Stipendiums. Säkular⸗Stip
endium angegebenen Bedingungen zu er⸗ Stipendiat ist demnächst verpflichtet, im
klärt, unter den im §. 13 des Statuts lische Säkular⸗Stipendium angegebenen
Bedingungen dem Stipendiaten nach wohlbestandenem
1”¹
X. Von der Nachweisun Der Statth Abgeordneten mit Ausnahme der isfertigen und zustellen. Dieses Certifikat berechtiget den Gew Kurie und begründet in so lange die bis das Gegentheil erkannt ist.
Ueber die Gültigkeit der Wahl ents nach Maßgabe der bezüglich der aktive bezüglich des Verfahrens bei der Wah Wahlordnung enthaltenen Norn der Prüfung Grundlage.) “
g und Prüfung der Wahlen. andtags⸗Kurie gewählten
alter läßt dem in eine L 82 ein Wahl⸗Cer⸗
Fälle der §§. 81 und
Das Abonnement beträgt
2 Rthlr. für ¼ Jahr.
„ 4 Jahr.
. 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗PErhöhung.
Bei einzelnen Rummern wird
der Bogen mit 2 ⅞ Sgr. berechnet
ählten zum Eintritte in die Land⸗
Vermuthung der Gültigkeit seiner 1 nün8 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗
Anzeigers:
cheidet die Landtags⸗Kurie Wahlbefähigung und
in und passiven g und in der
l in der Landesverfassun und Schlußfassung Wahlalten zur s dem Wahl⸗ und Skrutinirungs⸗ chnissen und den Stimmzählungs⸗ ihren den Vorgang ltigkeit betreffenden thalter einzusenden ngelangten Reclamationen den Gewählten über die rachten Erklärungen und Nach⸗
Die Wahlakten bestehen au stimmungs⸗Verzei stlichen Wahl⸗Ko etzliche Gültigkeit oder Ungü⸗ Präsidenten an d Wahl etwa ei
Protokolle, aus den Ab listen, welche die landesfür bei der Wahl und die ges Berichten durch den Regierungs⸗ ferner aus den gegen die endlich aus den von ählbarkeit beigeb
mmissäre mit
„½ 5 No. 298. und Protesten, und der Wahl und über die W
den Vorgang bei einzelnen ch der Eröffnung der Land⸗ weitere Rücksicht ge⸗
und Proteste gegen alb acht Tagen nach ‚ widrigenfalls auf sie keine
Reclamationen 1 Wahlen sind längstens inn tags⸗Kurie einzubringen, nommen werden darf. Das Verfahren d enthält die Geschäftsor in Unserer Kaiser anzigsten September, im Reiche im Zweiten. Bruck. Thinunfeld. Das Kaiserliche Paten und Landtags⸗ p verkundet wird, Verfassung von G Bukowina betreffen, s Bukowina ist Czernowitz. en, nämlich
nach den Büchern Rechnungen und u ren durch die Ober⸗Rechnungs Direktorium in Gemäßheit des §. die Decharge „Die von dem über das Formelle des Re über die Form der jährlichen Rechnungslegung, sind dem Bank⸗Kuratorium (§. 48 der Bank⸗Ordnung) zu⸗ leich der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer mitzutheilen.
ie Resultate der Revision der wie etwaige B. nungswesens, insbeso Rechnungslegung, sind von dem Finanz⸗Minister vorzulegen genfalls nach vorgängigem Verne Bank in dem Bank⸗Kuratorium zum Vortrag zu bringen und dessen Beschlußnahme in Gemäßheit des §. 42 der Bank⸗Ordnung herbeizuführen hat.
Ueber Meinungsverschieden Rechnungs⸗Kammer und der das Bank⸗Kuratorium auf den Vortrag des Finanz⸗
und Belägen bewirkten Prüfung der nabhängig von der Revision der letzte⸗ „Kammer dem Haupt⸗Bank⸗ 95 der Bank⸗Ordnung
sten d. M. bekannt: in der Residenzstadt Wien e theilung der Konzession zu erlegt worden, daß sie das
sich von Persönlichkeiten und leidenschaftlichen ten und überhaupt keine Aufsätze liefern, die i dem Zwecke des Belagerungszustandes e man besonders in der neuesten Zei müssen, daß die Redactionen, das Feld persönlicher Angriffe nde Häupter zum Z Artikel liefert die Pesterr. 20sten d. M., aus Paris gegen den König der Oesterr. Correspondent — Hessen ⸗Kassel; b in der Nr. 220 gegen den König von Die Redaction des letzteren Blattes hat es sich, orts vorgekommene Beschwerde zu e Monaten sogar zur Aufgabe gemacht, durch Korrespondenzen in den italienischen Bew Unzufriedenheit und gege gegen die gesetzlichen Behörden des L Personen, Haß zu erregen
der Gemüther der dortigen treffenden Behörden hindernd in cher schon durch das provisorisch setzliche Ordnung gefährdender Haupt⸗ und Residenzstadt, zumal wä des, nicht ferner mehr Excellenz des Herrn C wesenden verantwortlichen zeitung, Dr.
„Es ist den sämmtlichen Redactionen der rscheinenden Tagesblätter gleich bei Er⸗ deren Herausgabe zur Bedingung auf⸗ vorgelegte Programm streng beobachten, Angriffen fern hal hrem Inhalte nach Leider hat
Amtlicher Theil. Deutschlan Allerhöchster Erlaß. Breslau. Reise des Pr Hofnachrichten. b Bekanntmachung chungs⸗Kommission. — Vermischtes. — des Erzherzogs Johann. Sachsen. deßauer Landes⸗Banknot Karlsruhe. Frankfurt a. M.
er Landtags⸗Kurien bei der Prüfun Frequenz des Landwehr⸗
dnung derselben.
lichen Haupt⸗ und Jahre Eintause Franz Joseph. Schmerling. ). September, wodurch die Lan⸗ das Herzogthum Wesentlichen mit Die Punkte, Die Haupt⸗ Der Landtag sieben Abge⸗ geordneten der durch i Orte und Der Landes⸗Aus⸗ Ersatzmännern. als Hauptstadt Suczawa, Szereth und der e in diesen Gemeinden
Preußen. Kanals. — Oesterreich. P von Rußland.
zu ertheilen. Chef der Bank erlassenen Bestimmungen chnungswesens, insbesondere
Residenzstadt Wien, am d achthundert und Schwarzenberg.
— Beabsichtigte Reise der Kai⸗ Central-Militair⸗
neun und zw Klagenfurt.
fünfzig, Unserer ntgegen wären.
die Wahrnehmung machen Bedingung uneingedenk, auf b herüberstreifen und sich oft selbst re⸗ iele ihrer Invektiven wählen. Reichszeitung in der Nr. 250, von Belgien, und in der Nr. 288 gegen den Corriere
Kammer⸗Verhandlungen. — Leipzig. Falsche Wohlordn für ohlordnung si Kammer⸗Verhandungen. Oesterreichische Note. Auslansd Die Präsidentschafts⸗Verlängerung.
Jahres⸗Rechnungen, so Formelle des Rech⸗ ndere über die Form der jährlichen der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer , welcher dieselben nöthi⸗ hmen mit dem Chef der
des⸗Verfassung Bukowina erlassen un Einen sol⸗
dem Patente üb
Frankfurt. emerkungen über das
alizien überein. sind folgende: Fraukreich. Paris. r für die Königin der Belgier. — V
Herzogthum und Irlaud. London.
esteht aus 24 Abgeordnet ierten, aus fuüͤnf Ab neten besonders wa ten der übrigen er Mitgliedern und vier Höchstbesteuerten ist Die Städte Czernowitz, ahlorte für di
Großbritanien Kurfürsten oßen Industrie⸗Ausstellung. Italiano isenbahnbau in Bengale Rußland und Polen.
schen Tagesbe
Ministerreisen. Postconvention mit Oldenburg. — Vermischtes.
St. Petersburg. Schluß des hbefehls an das kaukasische Armee⸗ Ankunft des Kaisers von Oesterreich.
Aus dem Haag. Abreise des P
desselben b ordneten der die Wahlordnung b aus zwölf Abgeordne schuß besteht
Höchstbester wie eine hier
hlberechtigten iläufig drei
ntnehmen giebt, seit be aufreizende Artikel und irn der Stadt Fiume Nation, wie nicht minder andes, ja selbst ge leumderische Aufstachelung Bevölkerung der Wirksamkeit der be den Weg zu treten. e Preßgesetz verpönter und die ge Unfug am wenigsten hier hrend des Belagerung so ist im Auftrage Sr. svil⸗ und Militair⸗Gouverneurs für den ab⸗ Haupt⸗Redacteur der Oesterr. Reichs⸗ dessen Secretair Raphael Mayer Oesterr. Correspon⸗ Italiano, Alex. Militair⸗Kommission d ihnen die ernste War⸗ iederholungsfalle eines solchen Blatt für die Dauer des Be⸗ die Uebertreter dieser gegangen wer⸗
Gemeinden. Warschau.
zwischen der Ober⸗
Czernowitz, 9 Bank⸗Verwaltung entscheidet
Niederlande. Luxemburg. — Das Budget. dder Infanterie. Italien. Spanien.
rinzen Heinrich nach
— Reorganisation n die kroatische
des Landes. 1 8983 . “ 1— nsionsgesetz. Markt Radautz sind die W Pensionsgeset
wählenden Abgeordneten.
gen einzelne
Artilleriestab. — Vermischtes. und durch ver
p Madriv. Hofnachricht. Inseln. — Vermischtes. Von der bosnischen Gränze.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung der vormaligen König⸗ u⸗Deputation vom 1. Dezember v. J. bringen wir enntniß der Betheiligten, daß der §. 2 derselben hin⸗ lbogen beizubringenden Nachweise durch die - hen Ministerien der Finanzen und des Han⸗ li c. dahin modifizirt worden ist, daß die Schul⸗ hrer⸗ und Baumeister⸗Prüfungen, so wie die stern ausgestellten Zeugnisse über praktische 1 Lehr⸗Anstalten, Lehrern und geprüften Bau⸗ Zeugnisse, über Studien ern diese Atteste lediglich den Zweck haben, daß n Kandidaten ein mit dem behörigen Stem⸗ liches Zeugniß über den Ausfall der Prü⸗ Atteste bedarf, ausgestellt
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗S allgemeinen Kenntniß zu bringen. X“
Sanssouci, den 15. Juli 1850.
Friedrich Wilhelm. von Ladenberg.
von Rabe. von Stockhausen.
ammlung zur
Wahlresultat auf den kanarischen Da ein sol Da ein sol⸗
Rekrutirung in der Kraina.
Graf von Brandenburg. von Man⸗
Simons.
Eisenbahn Verkehr.
eburger⸗Eisenbahn. tember d. J. wovon Einnahme
2,717 Rthlr. 27 Sgr. —
geduldet werden darf, von Schleinitz. An das Staats⸗Ministerium.
Berlin, 26. Okt. tember d. J., also in den ersten 4 Woch wehr⸗Kanals, sind 1070 Fahrze die obere Schleuse, mithin Schleusen passirt. in demselben Zeitraum an der unte — an der oberen 291 Rthlr. 1 Aufzugsgeldern überhaupt 98 fällen 1481 Rthlr.
Berlin⸗Potsdam⸗Magd im Monat Sep
Die Frequenz 2 hr 70,235 Persone
im Personen⸗Verke Leopold Landsteiner,
von Also⸗Rußbach, ferner der Redacteur des denten, Peter Deml, und jener des C bei der dazu berufenen
protokollarischen Verantwortung gezo nung ertheilt worden, daß im W Uebergriffs nicht nur das bezügliche lagerungszustan Ermahnung na den würde. Redacteuren der hier und Nachachtung mit dem Vermeidung der angedro haben, welcher persoöͤnliche
In dem Zeitraum vom 2. bis 30. Sep⸗ en seit Eröffnung des Land⸗ e und 884 Fahrzeuge 1954 Fahrzeuge die beiden ahrts⸗Abgaben (Schleusengeldern) sind ren Schleuse 1092 Rthlr. 1 5 Sgr. 6 Pf., an Brücken⸗ haupt Rthlr., mithin im Ganzen an Ge⸗ r. 28 Sgr. eingenommen worden. ren Schleuse ist fast ohne Unterbrechung geschleust worden. Durchschnittszahl der täglich durchgeschleusten Fahrzeuge beträgt bei dieser Schleuse nahe an 40 Stück; es sind übrigens in einem Tage, an von oben kommende Kähne ausfuhren, also die⸗ ⸗ und Ausführung von je schon 60 Stück durchbefördert worden. ei dem zeitigen niedrigen Wasserstande rauchen, da der Wasserstand asserstande des Kanals unge⸗ Der Kanal bietet der Schifffahrt in Absicht a ruhiges und hinreichend tiefes Fahrwasser, . förderung, solche Vortheile, ausladen, oder deren Bestimmungs en, welche im Oberwasser der Spree, e bis zum Austritt des Kanals des Schlesischen Thores a zu benutzen. t Schiffsschleus
im Güterverkecr für 145,405 ner Eil⸗ und Ueberfracht, Vieh Transportee...
uge die unter Mauroner,
lichen Ober⸗Bo im Ganzen hierdurch zur K An Schifff sichtlich der auf Stempe Verfügung der K dels vom 20. Ju zu den Baufü von geprüften Baumei Thätigkeit und die v meistern ausgest deln sind, sof auf Grund derselben der ersehendes amt lcher es der Einreichung jener
und Equipagen⸗
Summa 880,
des eingestellt, sondern gegen ch Umständen auch strafgerichtlich vor wird nicht nur den vorgenannten, sondern allen erscheinenden Tagesblätter zur Wissenschaft Beifügen kund gemacht, daß sie sich bei hten Folgen jedes Artikels zu enthalten we önl Angriffe und Beleidigungen gegen regie⸗ rende Häupter ausspricht oder nach seiner Fassung ie i eignet erscheint, Aufreizung und Haß gegen die K. K. Regierung hervorzuruf
gegen Septem im Personenverkehr
im Güterverkehr .. 1ö1
22,984. 23. 11. 78,35.
Mehreinnahme 2,
Rthlr. 21 Sgr. stempelfrei zu behan⸗ welchem auch viele selbe Füllung zur Ein nutzt werden konnte,
obere Schleuse hat dagegen b nicht in Thätigkeit gesetzt zu werden b der oberen Spree mit dem Normal⸗W
Monats September d. J. wurden auf der rdert 54,300 Personen und r
Die Einnahme betrug für ;945 Rthlr.
WWW Postgüter.
Im Laufe des 1 Eisenbahn Lefö Fahrzeugen be⸗ l. Postgüter. 20 Sgr. 6 Pf., für Güte 94,220 Rthlr. 9 Sgr. Einnahme pro September Die Gesammt⸗Einnahme 532,884 Rthlr. Monate 1819 betrug 4. 850 104,101 Rthlr. 5 Sgr.
Rheinischen Ctr. Güter, exk 65,274 Rthlr. 7 Pf., zusammen
Gegen die 9 Sgr. 1 PFf. Monate 185 ersten neun mehr pro 1
. Majestät der Kaiser hat auf Antrag der Armee⸗Adjusti⸗ rungs⸗Kommission angeordnet, daß in der Ad und ungarischen Infanterie, der Jäger,
Mineur⸗Mannschaft einige Abänderungen getroffen werden den diesfalls ergangenen Bestimmungen entnimmt der Llo yd daß der Mantel der Mannschaft in Zukunft im Leibe gefüttert, mit zwei n versehen und so geschnitten sein wird, damit er, über ängt, dennoch vorn nicht klafft. An den Waf⸗ rd eine Verbesserung der Taille vorgenommen. den in jeder Compagnie zwei Signalhörner vertheilt. der Soldaten wird verbessert, und mit einer neuen e sind Probe⸗Versuche im Großen an⸗
fung, zu we
erlin, den 24. Oktober 1850. Königliche technische Bau⸗Deputation.
6 Adjustirung der deutschen für die ersten neun fähr gleich war. dann der Sappeur⸗ und Diejenigen für die 83 Rthlr. 3 Sgr.,
so wie auf raschere Be⸗ Fahrzeuge, die im Kanal ort nicht Berlin ist, sondern auch also von der berliner aus der Spree in der Nähe uszuladen haben, es vorziehen, den Kanal 29. September, mit welchem Tage die e in der Stadt wegen eines nothwendigen Reparatur⸗ Baues ganz geschlossen ward, Fahrzeuge b brücke auf der Spree gehen konnten, v Kanal fast die ganze Schifffahrt Kanals im Köpnicker Felde (des L. mit einer massiven Schälungs⸗ sieben Brücken, an seinem obe der Köpnicker Straße, gerade vor Schleuse erhält, desselben wird im Bau des Wasserthors in und Kottbuser Thore wird den Schluß bilden. und Plätze im Köpnicke Kanal⸗Uferstraßen, sind bereits
Breslau, 26. Okt. (Schles. Ztg.) cht aus Myslowitz eingetroffen, 12 Uhr der russische General von Benningsen Maj. des Kaisers von Rußland mit Courierpfe ei und Sr. Königl. Hoheit dem Sr. Maj. dem Kaiser Se. Königl. Hoheit begab sich schon s nach Matzky, wo ein Extrazug eit wird Freitag den und wird die Nacht vom Freitag zu
Der Direktor im Ministerium für Handel, Ge⸗ daß nicht nur
ffentliche Arbeiten, Mellin, na Knopfreihe den ganzen Pack geh fenröͤcken wi Jägern wer Die Wäsche Gattung verbesserter Schuh geordnet worden. er vom O Frankfurt abberufene Feldmarschall⸗Lie ding wird, dem Lloyd zufolge, seinen var wieder einnehmen.
ch der Provinz Preußen.
Uichtamtlicher Theil Deutschland.
Berlin, 28. Okt.
Personen⸗Freque
der Magdeburg⸗Leipziger
Bis inkl. 12. Oktbr. c. vom 13. Oktbr. bis inkl. Personen aus dem
Eisenbahn.
611,111 Personen, also nur bis zur Schleu⸗
ermittelte der Landwehr⸗ . Auch der Bau des ouisenstädtischen Kanals), welcher Mauer versehen wird und, ren Theile zwischen der Spree und der Schillings⸗Brücke, eine Die Eröffnung
wurden bef 19. Oktbr. c. in Zwischenverke
ber⸗Kommando der österreichischen Truppen in utenant Freiherr von Schirn⸗ früheren Posten als Divi⸗ — 1 General⸗Major Graf von Brigade⸗Kommando in Theresienstadt provisorisch fte heute bereits in Frankfurt eingetroffen sein. all⸗Lieutenant befördert. abermals zwei Couriere nach Berlin abgegangen. Die jetzt im Buchhandel erschienene Bro die e liche Pairie behandelt, he ben wurde, „die Verfassung dern „die Verfassung vom 4 oyd liest man: eldmarschalls Fürsten Windisch
15,906 2
. ——— ———— — 527,017 Personen 1
vma 527,017 Personen. Preußen.
Gesetz⸗Sammlung treffend die Revision der Jahre Auf den weiteren Bericht
Die heute ausgegebene den Allerhöchsten EeE111“ preußischen Bank.: b G 1 t des Staats⸗I inisteriums vom 4ten d. M. erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß es nicht die Ab⸗ n durch die Bestimmungen der §§. 50 und 95 der 8 vom 5. Oktober 1846 (Gese⸗ die Revision der Jahres⸗Rechnungen der preußischen Ba
1 nk außerhalb der Verwaltung 6 Staats⸗Behörde auszuschließen.
sionair in Temes Leiningen hat das übergeben und dür Zugleich wurde de
Gestern sind
nähert sich seiner Vollendung. Laufe des künftigen Jahres stattfinden. der Stadtmauer zwischen dem Halleschen Sämmtliche Straßen r Felde, mit Ausnahme eines Theils der aufgehöht und gepflastert.
rselbe zum Feldmarsch
seuscher Köln. ersammlung.
der ordentlichen General⸗Ver⸗ Jahres ausge⸗ äßheit der §§. b56 che General⸗Ver⸗-⸗ ffhausen schen
stag den 28.
ttags 10 Uhr, im
Schaaffhan Bankverein in 160l General⸗
In Ausführun sammlung vom sprochenen Absicht w und 74 des Statuts ammlung der Actionaire des
Donner Novemb er C., Vormi
Saale des Nathhauses hierselb In dieser Gener tere Ausgabe von botene Abänderung des schluß gefaßt werden. Indem wir unt unseres Gesellschaf tionaire hiermit einladen, öͤnlich oder, im vollmächtigte (§. 62 bemerken wir zuͤgleich, und 62 ibidem, den Tagen des 26. mittagsstunde
ologie kostenfrei zu durch llergich sicht gewesen ist, migte L
1890 verwei⸗ straturen des so wie bei den hilosophischen glichen Uni⸗ ordern wir die Be⸗ sich spätestens bis hung ihrer Zeug⸗
welche die erb⸗ r Tagen angege⸗ vom 4. März möoglich gemacht“, son⸗ . März und die erbliche Pairie.“ „Dem tapferen Cheveauxlegers⸗Regi⸗ Fürsten grätz wurde bekanntlich auf ewige Zeiten das Vorrecht ertheilt, stets Die Zeit brachte diese Begünstigung in Ver⸗ Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph auf seiner h Bregenz dasselbe besichtigte und über dessen treffliche Haltung seine volle Zufriedenheit ausdrückte, obige Geschichte den Obersten an die Oberst beeilte sich, dies dem Regimente ins zurückzurufen .
t⸗Sammlung S. 43 1 g S. 435 ißt nicht, wie vor einigen 81 Föftn 8ö stehende örde aus Da indessen die dem Chef der Bank durch die §§. 50 und 95 der Bank⸗Ordnung Fwe Be⸗ fugniß, ausschließlich die Form der jährlichen⸗Rechnungslegung zu bestimmen und dem Haupt⸗Bank⸗Direktorium die Decharge zu er⸗ theilen, eine anderweitige Bestimmung wegen der bisher durch das P 1““ bewirkten Revision noth⸗ wendig macht; so bestimme Ich auf den Antrag de Mini⸗ f g des Staats⸗Mini⸗ ) Das Präsidium der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer wi im d. ¹ 8 wird 55 ihm vunc⸗ 8” Ordre vom 129 Februar 1820“ über⸗ ragenen Revision der Jahres⸗Rechnungen der ier⸗ durch entbunden. “ Die Revision der Jahres⸗Rechnungen der B hnung . ank erfolgt fortan durch die Ober⸗Rechnungs⸗Kammer in derha deren Wirksamkeit durch §. 1 der Instruction vom 18. Dezember 1824 allgemein bestimmten Umfange. ist zu diesem Zwecke befugt, von der Bank⸗Verwaltung Auskunft zu erfordern und von sämmtlichen zu den Jah⸗ res⸗Rechnungen gehörigen Belägen, insbesondere von den er Bank, Einsicht nehmen zu lassen. in⸗Ansehung des Formellen des Rech⸗ nungswesens, so wie die Ertheilung der Decharge, der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer nicht zu. Der Chef der Bank bestimmt die Form, in welcher die jährliche Rechnungslegung der Bank zu erfolgen hat (§. 50 der Bank⸗Ordnung). Auch bleibt derselbe befugt, ausschließlich auf Grund der in seinem Central⸗Büreau
hen werden, der das lriennium sen, von welchem Exemplare in den 9 cademicum bereits absolvirt und die Universität nicht Magistrats und des Gemeinde⸗Naths, seit längerer Zeit, als seit Michaelis 1848 verlassen hat. Herren Dekanen der tl Derselbe muß neben einer gründlichen philosophischen Fakultät und in der Re ischen Bildung eine vorzügliche theologische Ausbildung erworben haben und letztere durch ein Zeug⸗ werber niß über die von ihm bestandene Prüfung pro licentia zu concionandi oder durch ein Zeugniß der evangen Heolvaischen Fakultät ei P Iniversität, er⸗ - 8n 1 9 LEE11“““ dess gahrglades ” 2) des Universitäts⸗Abgangs⸗Zeugnisses, 8 6* beügdan shilssostlschen andgen. Hat der licentia concionandi oder des §. 6 des Statuts je philosophische Doktorwürde noch nie llte es beabsichtigt werden, ihm das
14. September dieses ird hiermit in Gem eine außerordentli⸗
So eben ist mit dem daß gestern mente des F vom Kaiser Franz
bartlos zu dienen
gistratur der Köni V wiener Zuge die Nachri
Nacht um Bank⸗Vereins auf Matzky nach Myslowitz gekommen Prinzen Karl eine persönliche Ei von Rußland überbracht habe.
um 1 Uhr mittelst eines Extrazuge nach Warschau bereit stand. 2. November zurückerwartet, Sonnabend in Myslowitz wieder übernachten.
Oesterreich. Wien, 26. Okt. Se. Maäjestät der Kaiser nach eine Reise nach Sachsen unternehm einige Zeit in Böhme Meyendorf wird mit zurückerwartet.
1) des Abiturienten⸗Prüfungs⸗Zeugnisses, 2e acnegde
erinnerte er in Bezie⸗
geschichtlichen Tha⸗ eilte sich 8 Gedächtniß
und in wenigen Stunden waren alle Bärt
Man versichert, daß dieser Zug den Kaiser ungemein
3) des Zeugnisses über die bestandeneà rüsun 9 ) des Zeug 9 soll über eine wei⸗
er die dadurch ge⸗ der Gesellschaft Be⸗
al⸗Versamm Se. Köni 8
ht er⸗ zub 1. gedachten Zeugnisses der theologischen Fa⸗ Se. Königl. Hoh Sli⸗ kultät einer Preußischen Universität, und
on dem Kandida⸗
hischen Fakultät gerührt ha
§§. 61 und 62
Hinweisung auf die berechtigten Ac⸗
1s⸗Statuts die dazu an dieser General⸗
Dem Lloyd zufolge, wird Rückkehr von Warschau en und bei dieser Gelegenheit 1 Der russische Gesandte Baron Ende der kommenden Woche von Warschau t des Minister⸗Präsidenten Fürsten es heißt, auch nicht über diese Zeit
von Rußland soll nun doch en Winter in einem südlichen Klima Der Leibarzt der Kai⸗ rt und persönliche Ueber⸗ verschaffen, in wiefern das südliche Klima den Gesund⸗
ssterreichischen Mannschaften, welche in den äußeren Forts ing Mainz den Sommer durch einquartirt waren 8 ge⸗ 1. Oktober für die Wintermonate ausquartirt wur⸗ den, werden, wie der Lloyd sagt, Forts bleiben, da in den Kasernen kein Raum übrig is
. d g ist und eits die Unkosten, welche deren Einquartirung bei den Bür⸗ gern verursacht hätte, zu bedeu 1 diesem Zwecke die Quartiere in den Forts mit Oefen versehen
Preußischen philosophischen Fakul⸗ ten bei einer Preußischen philosop n lät nachzusuchen, wobei wir bemerken, daß die philoso⸗ rite erworbene philosophische Doktorwürde kultäten der Universitäten zu Berlin, Bres⸗ einem Exemplar der Doktor⸗Dissertation,
fswald und Kö nigsberg sich bereit er⸗ bei uns zu melden und ihre Meldung in unseren wenn sie ihn der Pro⸗ reau in dem Berlinischen Rathhause hierselbst abzugeben.
wöhnlich am!
in verweilen. b diesmal auch
—) Theil zu nehmen, Anwendung der §§. 61 ittskarten und Stim November c., in den Vor⸗ in unserem Geschäfts⸗ evollmächti⸗
den Winter in
Die Abwesenhei von Schwarzenberg dürfte, wie hinaus dauern.
Der Lloyd meldet: „Die Kaiserin den Entschluß gefaßt haben, d — man bezeichnet Venedig — zuzubringen. ar bereits an Ort und Stelle, um sich zeugung zu den der Kaiserin entsprechen dürfte.“ Die Central⸗Militair⸗Untersuchung
Büchern und Akten d tend geworden wären. Es sind zu
9 bis 12 Uhr, 1 Eine Entscheidung in
im Falle der B gung oder Einsendung der rden können.
werden keine Eintrittskarten
ig genommen we
8. November c. ausgegeben werde Köln, den 25. D
Klagenfurt, 21. Okt. (W. Z.) Heute Vormittag ist Se Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Johann in Begleitung de Ober⸗ sten Baron Frossard von Salzburg hier eingetroffen.
liche Hoheit
Oktober 1850 EeE Wendelstadt.
G 1. Se. Kaiser⸗ wird der morgen hier stattfindenden allgemeinen Ver⸗ des landwirthschaftlichen Vereins, deren Protektor der
Deichmann. s⸗Kommission macht unterm