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des Kriegs⸗Ministeriums, 5) den Landdrosten Dr. Meyer zum Staatsminister und zum Vorstande des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten zu ernennen geruht.

Dem Staats⸗Minister Lindemann ist zugleich die einstweilige Leitung des Finanz⸗Ministeriums von Sr. Königlichen aufgetragen. ,62 Die ernannten Staats⸗Minister sind heute von Sr. Majestät in Eid und Pflicht genommen und im Allerhoöchsten ihr Amt eingeführt worden.

„Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hanno⸗ ver ꝛc. Wir haben Uns veranlaßt gefunden, Unseren bisherigen Ministerial⸗Vorständen die von denselben wiederholt nachgesuchte Entlassung von dem Amte am heutigen Tage in Gnaden zu erihei⸗ len. Eingedenk der wichtigen Dienste, welche die Ministerial⸗Vor⸗ stände Uns und dem Lande in gefahrvoller Zeit geleistet, haben Wir zu dieser Entlassung nur ungern Uns entschließen können. Um ihren nützlichen Rath für wichtige Fälle der Regierung auch ferner zu erhalten, haben Wir dieselben saͤmmtlich zu Mitgliedern Unseres Staatsraths ernannt. In der von Uns getroffenen Wahl der neuen Minister werden Unsere getreuen Unterthanen die Gewähr finden, daß Wir den Gang, welchen Wir in der Regierung Unseres Lan⸗ des während der Dienstführung der nun entlassenen Ministerial⸗ Vorstände eingehalten haben, im Wesentlichen nicht zu verändern beabsichtigen. Um so sicherer erwarten Wir, daß Unsere geliebten Unterthanen das Vertrauen und die Anhänglichkeit, welche sie wäh⸗ rend der schweren Zeit der letzten Jahre, fast mehr als irgend ein anderer deutscher Stamm, Uns bewährt haben, auch ferner Unserer Regierung unvermindert bethätigen werden. Dann durfen Wir mit Zuversicht auch hoffen, daß unter dem Schutze des Allmächtigen es Uns gelingen werde, das Land durch die noch immer drohenden Gefahren sicher hindurch zu führen.

Hannover, den 28. Oktober 1850.

Ernst August.

Lindemann. von Rössing. Jacobi. Meyer.“

Hessen. Kassel, 27. Okt. (N. Hess. Ztg.) Gestern Abend sind 52 Abschiede von Wilhelmsbad hier angekommen für diejenigen Offiziere, welche man zuerst entfernen wollte. Die übrigen wollte man noch im Dienste festhalten. Indessen erließ noch in später Nacht der Ober⸗Befehlshaber den Befehl, wonach die sämmtlichen in und um Kassel liegenden kurhessischen Truppen, einschließlich der Kurfürst⸗Husaren, die letzteren mit den in der Um⸗ gegend liegenden 2 Eskadronen des Leib⸗Husaren⸗Regiments, der reitenden Batterie und dem 1sten Bataillon des Leibregiments, heut Morgen um 9 Uhr, die Uebrigen mit dem General Haynau und seinem Stabe morgen nach der Provinz Hanau aufbrechen. Das Schützen⸗Bataillon nebst der Handwerks⸗Compagnie bleibt zum Schutze des Kastells, des Zeughauses und des Pulver⸗Magazins noch hier.

Kassel, 28. Okt. (N. Hess. Ztg.) So eben ist der Ober⸗Gerichts⸗Anwalt Oetker seiner Haft entlassen worden.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 29. Okt. (Alt. Merk.) Der preußische General⸗Major von Bonin hat an den Baron Lilien⸗ cron folgendes Schreiben erlassen:

„Hochgeehrtester Herr! Mit Ew. Hochwohlgeboren verbind⸗ lichem, theilnehmendem Schreiben vom 20sten v. M. ist mir das von der Statthalterschaft für die Feldzüge von 1848—49 gestiftete Erinnerungszeichen zugegangen. Wohl soll und wird es mir stets eine werthe und bedeutsame Erinnerung sein an eine ernste, ereignißreiche Zeit, an ein biederes, beharrliches Volk, an eine treue und beharr⸗ liche Armee, an den ruhmvollen, noch unentschtedenen Kampf, welcher da⸗ mals, wie heute, mit so seltener Ausdauer und so großer Aufopferung ge⸗ führt worden. Wie aber auch zunächst der Ausgang sein und wie die Würfel fallen mögen, an der guten und gerechten Sache, für welche einst mitzukämpfen mir vergönnt war, will ich nicht verza⸗ gen, will an ihr vielmehr für immer festhalten mit vollster Sym⸗ pathie und innigster Theilnahme. Indem ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst ersuche, der hohen Statthalterschaft meinen verbindlichsten Dank aussprechen zu wollen, ergreife ich mit Vergnügen die Gele⸗ genheit, die Versicherung der aufrichtigsten Hochachtung zu erneuern, mit der ich verbleibe

Ew. Hochwohlgeboren ergebener

von Münchhausen.

von Bonin, General⸗Major.

W. Kreuznach, den 7. Oktober 1850.“ 8

Reendsburg, 27. Okt. (H. C.) am 23sten Oktober ein nicht unbedeutendes Gefecht stattgefunden, von unserer Seite war das 1ste Jägercorps im Gefecht. Unsere Vorposten wurden allarmirt, gingen auf der Chaussee vor und trie⸗ ben die Dänen zurück, wobei eine nicht unbedeutende Zahl Gefan⸗ gener in unsere Hände fiel. Es sollen die Dänen bedeutend ge⸗ litten haben, obgleich auch von uns einige 30 Verwundete in die Lazarethe gebracht sind. Das Gefecht war heftig, aber das 1ste Jägercorps bewies wieder seine alte Bravour.

Luxemburg. Luxemburg, 25. Okt. (S. u. M. Z) Gestern Nachmittag halb 4 Uhr leistete der Prinz Heinrich der Niederlande, Königl. Hoheit, den Eid auf die Verfassung des Groß⸗ herzogthums Luxemburg, um die Würde als Stellvertreter des Königs⸗Großherzogs anzutreten. Der Prinz hielt folgende Anrede an die Kammer:

„Meine Herren Deputirten! Schon seit längerer Zeit habe ich die Würde eines Stellvertreters Sr. Majestät des Königs⸗ Großherzogs im Großherzogthum bereitwillig angenommen, um dem hohen Vertrauen, welches Se. Majestät, mein erlauchter Bruder, durch diese Verleihung mir bezeugt hat, und dem freundschaftlichen Empfange, der mir überall im Lande zu Theil geworden, zu entsprechen. Es beglückt mich, zurückgekehrt zu sein, um diese wichtige Mission zu er⸗ füllen. Ich empfinde den ganzen Ernst des Eides, den ich leisten werde; ich verhehle mir keinesweges die unvermeidlichen Schwierig⸗ keiten, welche mit einer Stellung verknüpft sind, die in jeder, be⸗ HPees aber in der Zeit bedenklich ist, welche wir zu durchschreiten

erufen sind. Aber das Gefühl des Vertrauens meines Souve⸗

rains und die Empfindungen der Gesetzlichkeit und Freiheit der Be⸗ völkerung, deren Vertreter sie sind, werden mir, so hoffe ich, die Kraft Zeben, einen gemeinschaftlichen, festen und würdigen Weg zu wandeln. Ich weiß, meine Herren, wie sehr die Luxemburger ihren Insti⸗ tutionen und ihrer Nationalität anhangen. Meine Anwesenheit in Ih⸗ Ar. Mitte ist eine Bürgschaft für ihre Erhaltung und Befestigung. Als Ztuge des raschen Fortschrittes des Großherzogthums in der

8 Hesferymg der hauptsächlichsten öffentlichen Dienstzweige, habe ich

8 wechs e und Familie verlassen, um die Eintracht zu fördern, bage. 88 e gseheh sn, in den Bestrebungen seiner Bewohner, zutreffen, zur Sicher er Regierung des Königs⸗Großherzogs an⸗

89 herung des Glückes im Lande, welches den theuer⸗

sten Wunsch des Souverains erfüll, dessen Vertreter ich bin. In

dieser Eigenschaft werde ich die Intentionen Sr. Majestät befolgen

indem ich mit besonderer Sorgfalt darauf wache, dem Großherzog⸗

thum alle Vortheile seiner nat Institutionen in seinen Re⸗

Bei Friedrichsstadt hat

Majestät

Auftrage in

1796

lationen mit Deutschland zu erhalten, mit dem es durch die Bande

des deutschen Bundes vereinigt ist. Ich schätze mich glücklich, in Ihrer Mitte, meine Herren Deputirten, den durch die Constitution

des Großherzogthums Luxemburg vorgeschriebenen Eid leisten zu

können!“ Die Kammer wird heute eine Antwort⸗Adresse entwerfen. Man

ist gespannt, ob die Kammer dem Prinzen eine Apanage bewilligen

wird, man spricht von 40,000 Fr. L113“ 1

usland.

Frankreich. Paris, 27. Okt. Im bonapartistischen Moni⸗ teur du Soir liest man: „Der Präsident ist entschlossen, den Boden der Versöhnung mit der gesetzgebenden Versammlung nicht zu verlassen, der Versöhnung selbst mit jener Majorität dieser Ver⸗ sammlung, die allein Beachtung und Eintracht verdient, weil sie allein und ausschließlich die Sache der Ordnung vertritt. Es ver⸗ wechselt aber, wie es so oft zu geschehen pflegt, weder der Präsi⸗ dent, noch das Land diese ehrenwerthe Majorität mit den leiden⸗ schaftlichen Fractionen, welche verbundene Minoritäten bilden und die heutzutage zur Deckung ihrer abscheulichen Komplotte gegen Regierung und Gesellschaft eine bequeme Fahne gefunden haben, die angeblich parlamentarische Fahne. Sie mißbrauchen dieses Banner, denn sie sind nur eine Bande Umsturzmänner, deren manche beim Gelingen ihrer Umtriebe sehr verlegen und stark in Gefahr wären. Es ist unerläßlich, dem Präsidenten nachzuahmen und nicht diese Verwirrung zu verlängern, welche seit einem Jahre herrscht und bedauerliche Folgen haben kann. Denn nehmen wir an, der Beug und die äußerste Rechte verbänden sich gegen Louis Napoleon und hätten als nöthige Unterstützung von außen alle im Juni besiegten, der Gesellschaft feindlichen Parteien, die sich heute instinktmäßig um dasjenige, was man fälschlich Parlament nennt, schaaren, alle Demagogen, Klubisten, Sozialisten, Kommu⸗ nisten von Paris, den Vorstädten und den Departements, müßte man annehmen, daß inmitten dieser verabscheuungswürdegen Horde die gesetzgebende Versammlung sich befinde? Ohne Zweifel: Nein. Angesichts der versöhnlichen Stimmung des Präsidenten, welche, wie wir wissen, von den einflußreichsten Führern der Majorität ge⸗ theilt wird, müssen beide Gewalten sich zu einer Aenderung der Ver⸗ fassung verständigen. Ein einziger Fall ist möglich, die Bildung einer numerischen Majorität, die, aus ungleichartigen, fremden, nach Zweck und Ursprung feindseligen Parteien zusammengesetzt, sich, wie wir unter der letzten Monarchie gesehen haben, augenblicklich in gleicher Feindseligkeit und gehässiger Ungeduld gegen den Präsiden⸗ ten vereinigen. Dann ist ihm seine Pflicht genau vorgezeichnet, er kennt sie und wird sie, getragen von Frankreichs Sympathie und Unterstützung, bis zum Ende erfüllen.“

Der Moniteur veröffentlicht folgenden Tagesbefehl des neuen Kriegs⸗Ministers an die Armee: „Soldaten! Durch das Ver⸗ trauen des Präsidenten der Republik zum Kriegs »Ministerium be⸗ rufen, habe ich die ganze Ausdehnung der Pflichten begriffen, welche diese wichtige und schwierige Sendung mir auferlegt, und ich habe dieselbe nicht anders als mit dem festen Entschlusse angenommen, sie mit Fürsorge für die Armee, Achtung für unsere Institutionen, Er⸗ gebenheit und Aufrichtigkeit gegen das Staats⸗Oberhaupt zu erfüllen. Aus diesem Grunde habe ich das Recht, auf die Mitwirkung der an eurer Spitze stehenden Generale zu zählen, die durch ihre ruhm⸗ vollen Dienste, so wie durch ihre unaufhörliche Sorgfalt für euer Wohlsein, so sehr eure ganze Achtung und Liebe verdienen. Sie werden mich in meinen Anstrengungen zur Vertheidigung eurer In⸗ teressen und zur Belohnung eurer Verdienste gegen das Land unter⸗ stützen. Fahret daher fort, euch um eure Führer, die so sehr euer Vertrauen rechtfertigen, zu schaaren. Sie haben, wie ich selbst in einem 45jährigen Soldatenleben, eben so gut zu gehorchen wie zu befehlen gelernt und werden auch, wie immer, das Beispiel der Ach⸗ tung vor der Subordination geben, der sie alle ihre Erfolge ver⸗ danken, und welche die Stärke der Armee ausmacht.

Im Journal des Doébats bemerkt heute über den letzten Ministerwechsel der Redacteur Armand Bertin: „Man sieht hieraus das Schicksal verfrühter Lösungen. General Changarnier hat sein Kommando behalten und General d'Hautpoul seine Entlassung ge⸗ geben. Den Status quo bis zum Jahre 1852 festhalten, das ist gegenwärtig die einzige mögliche Lösung. Trotz widerstrebender Ge⸗ lüste wird man durch die Gewalt der Dinge und des gesunden Menschenverstandes, welche sich im Augenblicke des Handelns so energisch vernehmen läßt, immer auf sie zurückgewiesen werden. Es ist keine Zeit, Einfälle auszuführen, und man muß sich Glück dazu wünschen, daß es so ist.“ Die Regierungsblätter, namentlich die Patrie, stellen übrigens alle Angaben des Ordre über die Ur⸗ sache des Ministerwechsels in Abrede, bis auf den Umstand, daß d'Hautpoul wirklich den Plan zu Changarnier’'s Sturze entwor⸗ fen. d'Hautpoul habe aber desselben nie im Ministerrathe, am allerwenigsten vor dem Präsidenten, Erwähnung gethan. Der National nennt heute die Demission d'Hautpoul’'s und die Ernennung Schramm's eine Mystification der Kammer und Chan⸗ garnier's, deren Sieg über d'Hautpoul sich in eine Niederlahe vor Schramm verwandelt habe. Er stützt sich auf den Antritts⸗Armee⸗ befehl des neuen Kriegs⸗Ministers. Es heißt darin: „Ich habe das Recht, auf die Unterstützung der an eurer Spitze stehenden Ge⸗ nerale zu zählen. Wie ich in einer fünfundvierzigjährigen militai⸗ rischen Laufbahn, haben sie eben so gehorchen wie befehlen gelernt und werden euch, wie immer, das Beispiel der Ehrfurcht vor der hierarchischen Autorität geben.“ „Ist es möglich“, meint der Naͤ⸗ kional, „kategorischer und befehlender dem General Changarnier anzuzeigen, welche Unterwürfigkeit man von ihm erwartet und nö⸗ thigenfalls erzwingen wird. Man fordert ihn auf, sich zum Ge⸗ horsam und zur Achtung gegen die Hierarchie bereit zu machen, welche er unter d'Hautpoul stets bei Seite setzte. Man sieht, Schramm spricht als Herr, als Vorgesetzter zum Untergebenen. Sein Tagesbefehl ist eigentlich eine Kriegserklärung gegen Chan⸗ garnier. Wer wollte wohl sagen, daß d'Hautpoul nicht mehr Minister ist?“ Herr Louis Véron, der Vertraute des Elysee, schreibt heute im Constitutionnel; „Die Trennung Louis Napoleon Bonaparte’'s von d'Hautpoul hatte nur Einen Zweck, neue Festigung seiner Re⸗ gierung durch größere Einheit der Ansichten, Grundsätze und Ge⸗ sinnungen. Wenn wir gut unterrichtet sind, so wird eine von ge⸗ rechten oder unverdienten Anklagen verfolgte Gesellschaft, die des zehnten Dezember, nächstens sogar aufgelöst. Da dieser Gesell⸗ schaft niemals ein Auftrag geworden und sie sich nicht mit Ent⸗ würfen befaßte, die man ihr unterzuschieben beliebte, so wird diese Maßregel nur eine einfache Vernichtung aller Anklage⸗Akten, aller gerichtlichen Untersuchungen gegen sie sein. Was den Knoten der Lage, die Verlängerung der Regierungsdauer anbelangt, so wird der Präsident sich nicht zuerst damit bessser⸗ Er ist seit der Fe⸗ bruar⸗Revolution der Einzige in Frankreich, der einen Eid zu lei⸗ sten hatte, und er wird ihn als ehrlicher Mann halten. Er hat

gegen Niemand Verpflichtungen, wohl hat man aber deren ge⸗ gen ihn.”

Das Evenement meldet: „Nach Beendigung des, heutigen Ministerrathes hatte Lahitte eine lange Konferenz mit dem engli⸗ schen Gesandten, und wird Abends eine solche mit dem russischen Geschäftsträger Kisseleff stattfinden. Von anderer Seite wissen wir, daß gestern in den Salons Lord Normanby's das gesammte diplo⸗ matische Corps sich ernst mit der Stellung beschäftigte, welche Frankreich, dem Kaiser Nikolaus gegenüber, einnehmen wird. Lord Normanby beobachtete die ganze Zeit die größte Zurückhaltung.“

Heber ein in Lyon entdecktes Komplott liest man im Bulle⸗ tin de Paris: „Wir haben oft die Spaltungen der konservat⸗ ven Partei bedauert und gesagt, daß nur ein übertriebenes Ver⸗ trauen in die Selbstverleugnung der anarchischen Parteien Ursache derselben sei. Das zu Lyon entdeckte Komplott ist der Beweis für die Richtigkeit unserer Ansicht, daß die Demagogen ihre Anschläge keinesweges aufgegeben haben und daß an demselben Tage, wo die Gemäßigten ernsthaft sich veruneinigten, der Sozialismus und die rothe Republik ihre blutige Fahne wieder aufpflanzen würden. Das lyoner Komplott ist eine Warnung. Wird sie begriffen wer den?“

Ueber den vom Constitutionnel als Erwiederung auf das Manifest der militairischen Linken mitgetheilten Brief sagt das Ordre: „Wir wissen nicht, was General Cavaignac antworten wird, aber wir können uns die Bemerkung nicht versagen, daß der Augenblick zur Veröffentlichung eines solchen Briefes recht günstig gewählt ist. Der General Cavaignac ist nicht hier, er soll gegen⸗ wärtig in Frankfurt sein. Das Sidele bemerkt: „Es ist wahr⸗ scheinlich, daß General Cavaignac, trotz mehr oder weniger geschick⸗ ter Herausforderung, trotz mehr oder weniger offiziöser Ungeduld, die bis jetzt bewahrte ruhige und würdige Zurückhaltung nicht auf⸗ geben wird.— Als Repräsentant hat er nie gezaudert, seine Bedanken von der Tribüne aus kundzugeben. Dort hat er seine Grundsätze und sein Benehmen darzuthun. Alle Zweifel werden in den ersten vierzehn Tagen, in den ersten Debatten der gesetzgebenden Versammlung ver⸗ schwinden. Für heute bedauern wir, gelind gesagt, nur den Leicht⸗ sinn des Constitutionnel, einen Brief mit Worten eines Man⸗ nes, der sieben⸗ bis achthundert Lieues von Frankreich entfernt ist, zu veröffentlichen, um dem General Cavaignac diese oder jene Idee unterzuschieben. Wäre Herr von Saulcy in Paris, er würde nicht ermangelt haben, die ohne Zweifel unabsichtlichen Ungenauigkeiten des Korrespondenten des Constitutionnel aufzudecken.“

Der bisherige päpstliche Nuntius, Kardinal Fornari, wird Pa ris erst nach der Ankunft seines Nachfolgers Garibaldi, bisherigen Gesandten zu Neapel, und zwar in den ersten Tagen des Dezem⸗ ber, verlassen.

Die Ersatzwahlen im Cher⸗Departement dürften am 24. No⸗ vember stattfinden. Unter den Kandidaten nennt man auch Du⸗ vergier de Hauranne.

Die Anklagekammer hat die Opinion publique wegen Ab⸗ druck des im Corsaire inkriminirten Artikels „Die Aera der Cäsaren“ vor die Assisen verwiesen.

Der Staatsrath, welchem das Maire⸗Gesetz zugetheilt wurde, hat sich für Ernennung der Maires durch die Exekutivgewalt aus⸗ gesproch. n. Dieser Punkt ließ bekanntlich das Gesetz in der Kam⸗ mer scheitern.

Dem Direktor des berliner Königsstädtschen Theaters ist es so eben gelungen, Madame Castellane für die Saison in Berlin zu gewinnen. Madame Castellane, eine schöne Dame und eine der er⸗ sten lebenden Sängerinnen, wird nur bis Mitte Februar in Berlin bleiben, um dann ihren Verpflichtungen in London und Paris nach⸗ zukommen. In dem wegen Kontraktbruchs anhängig gemachten Prozesse gegen die Sängerin Fiorentini hat sich das pariser Han⸗ delskribunal inkompetent erklärt. Der Prozeß ist insofern ver⸗ loren.

Nach dem Bulletin de Paris hätte der Sultan den in Klein⸗Asien internirten ungarischen Fluchtlingen die Pässe zu ihrer ungehinderten Abreise nach Europa ausfertigen lassen.

Karl Bonaparte, Fürst von Canino, Ex⸗Präsident der römischen Constituante, soll an Blainville’s Stelle zum Mitgliede der zoolo⸗ gischen Section der Akademie der Wissenschaften vorgeschlagen wer⸗ den. F. Arago unterstützt diese Kandidatur, die übrigens auch leb⸗ haften Widerstand findet, mit großer Wärme.

Die pariser Studenten unterzeichnen eine Petition an die ge⸗ setzgebende Versammlung um Annullirung der Wahl am 3. No⸗ vember im Nord⸗Departement, die sie für verfassungswidrig er⸗ klären.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 24. Okt. Am 17. Oktober starb in Reval in seinem 79sten Lebensjahre der dortige Militair⸗Gouverneur und Ober⸗Commandeur, Admiral Graf L. P. Heyden, der älteste Admiral der russischen Flotte, welcher die russische Escadre bei Navarin befehligte.

Schweden und Norwegen. Ehristiania. 16. Okt. (Faedrelandet.) Die Jahreszeit nähert sich, wo Norwegens Verbindung mit dem Auslande durch Staats⸗Dampfschiffe unter⸗ brochen wird. Die Ausländer, welche den Sommer hindurch unser Land bereist haben, wandern daher, wie die Zugvögel, nach Süden, und die Inländer, welche den Winter in der Fremde zubringen wollen, thun ein Gleiches. Norwegen befand sich übrigens während des Somniers in direkter Verbindung mit England durch das englische Dampfboot „Courrier,“ welches auf seiner Fahrt von Hull nach Gothenburg, in Christiania anhielt; und in diesem Monat begann ein zweites englisches Dampfboot „Vesta“ eine regelmäßige Fahrt zwischen Bergen und Hamburg, und wird dieselbe, sofern das Fahr⸗ wasser frei ist, in den Wintermonaten fortsetzen. Zu denjenigen, welche sich zur Wanderung gen Süden rüsten, gehört auch Herr Ole Bull, der, nach einem zweijährigen Aufenthalt im Vater⸗ land, wieder hinaus will, um die Fittige seines Genie's und seines Ruhmes zu erproben. Er giebt in diesen Tagen sein Abschieds⸗ Konzert und will sich dann über Rußland nach der Türkei begeben. Vielleicht kommt auch der eine oder andere asiatische Staat an die Reihe, denn in Afrika und Amerika ist er schon gewesen.

Auch in Norwegen hat sich die Lust, nach Kalifornien zu reisen, zu zeigen angefangen, sofern sich dies aus den vielen öffentlichen Aufforderungen zur Bildung von Gesellschaften und zur Zeichnung als Passagiere für jene Experitionen schließen läßt. In Drontheim soll eine solche Gesellschaft zu Stande gekommen sein und im Begriff stehen, abzureisen. In Christiania scheint die Be⸗ gierde nach dem Goldlande nicht so lebhaft. Gewiß werden nur Glücksritter und einzelne Handwerker einen derartigen Versuch machen. Daß der Strom der Auswanderer, der bisher aus unseren Gebirgsdistrikten nach dem östlichen Nord⸗Amerika gerichtet war, sich jetzt nach dem westlichen wenden sollte, stimmt mit dem Charakter der Bauern wenig überein. Zum Goldgraben, sofern es darin be⸗ steht, dem Schoße der Erde eine reiche Aerndte goldner Körner zu entlocken, fühlt sich der Bauer wohl angeregt, und um einer solchen Hoffnung willen, verläßt er wohl den heimischen Heerd; aber in ein Land zu ziehen, wo er unter tausend nicht vorauszusehenden Zu⸗ fällen und Mißgeschicken die Goldklumpen aus den Flüssen auf⸗ spüren soll, wird er sich selbst dann, wenn es ihm sein Verhältniß

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als Familienvater nicht zur Unmöglichkeit machte, kaum versucht

fühlen.

Stockholm, 18. Okt. Fast ganz Schweden befindet sich zur Zeit im Belagerungszustande. Die einzelnen Provinzen und Städte erklären einander den Krieg, und wenn auch kein Angriff geschieht, so schließen sie sich doch hermetisch gegen jede Berührung von einander ab. Der Krieg gilt natürlich eigentlich dem gemein⸗ samen Feinde, der Cholera, aber jeder Ort, der von ihr ergriffen ist, wird als feindlich angesehen, und alle Bewohner derselben werden über einen Kamm geschoren. Mit anderen Worten, in Schweden wird das Absperrungssystem und Quarantainewesen noch jetzt bis zum Aeußersten getrieben, während es im größten Theil der übri⸗ gen civilisirten Welt zum Theil sogar, wie es scheint, in Däne⸗ mark schon längst für unnütz erklärt worden ist. Um Stockholm und den übrigen Theil des Reichs zu schützen, ist zunächst eine Quarantaine⸗Festung an der Götha⸗Elf, unter dem Kommando eines Marine⸗Offiziers angelegt. Dieses Signal haben die Städte des inneren Schwedens nicht einmal abgewartet, eher sie ihre Thore sofern sie welche haben schlossen und eine Wache an denselben anstellten, welche alle diejenigen zurückweist, die nicht schriftlich beweisen können, daß sie in den letzten 10 Tagen keinen von der Cholera infizirten Ort besucht haben. Ostgothiand hat die Absicht, einen Militair⸗Cordon längs dem Kanalwege aufzustellen. Stock⸗ holm hat alle seine Thore, mit Ausnahme des nordöstlichen, durch Civil⸗ und Militairwachen abgesperrt. Bei Södertelge liegt ein Kriegsschiff, welches alle nach dem Kanal kommenden Schiffe nach einem Quarantaineplatz verweist; alle vom Hjelmar⸗ und Mälarsee kommenden Schiffe sollen bei Langholm anhalten, um untersucht zu werden. Im nordlichen Schweden hat man es jedoch bei der Ab⸗ sperrung von Personen bewenden lassen, aber die tapfere Stadt Lund hat sich auch gegen Waaren abgeschlossen; sie will lieber Kaffee von Wurzeln und Eicheln als von Javabohnen trinken, die durch die verpestete Stadt Malmö eingeführt sind. -.

Dänemark. Die Constitutionelle Correspon⸗ denz theilt in Betreff der dänischen Frage die folgenden Schrei⸗ ben mit:

„Unter dem 4ten d. M. habe ich mich, während Ew. Hochge⸗ boren Abwesenheit von Wien, gegen den einstweiligen Königlichen Geschäftsträger über die schleswig⸗holsteinische Sache ausführlich ausgesprochen.

Inzwischen ist in Frankfurt a. M. die Ratification des Frie⸗ densvertrages vom 2. Juli c. durch die dort versammelten Vertre⸗ ter mehrerer deutschen Regierungen beschlossen worden. Es versteht sich, daß wir in diesem Beschlusse schlechthin keinen Akt einer deut⸗ schen Bundes⸗Autorität sehen, und Ew. ꝛc. wollen dies dem Herrn Fürsten von Schwarzenberg gegenüber recht bestimmt hervorheben; aber wir nehmen jenen Beschluß als ein Zeugniß von der erfolg⸗ ten Ratification des Friedens durch die in Frankfurt a. M. vertre⸗ tenen Regierungen.

Da nun hier bereits die Ratifications⸗Urkunden von 19 deut⸗ schen Bundesgliedern gegen eben so viele Ausfertigungen der däni⸗ schen Urkunde ausgetauscht worden sind, und von den der Union treu gebliebenen Regierungen nur allein Sachsen⸗Koburg⸗Gotha und Nassau noch die Einsendung ihrer Ratificationen hinausgescho⸗ ben haben, so dürfen wir ohne Zweifel die Ratification als im Wesentlichen geschehen betrachten,

Hiermit wird das Bedürfniß, dem Art. IV. des Friedensver⸗ trags von Seiten des deutschen Bundes genügen zu können, sobald Dänemark das ihm dort eingeräumte Recht gebrauchen will, ein un⸗ mittelbar dringendes.

Daß für solchen Zweck ohne allen Zeitverlust ein besonderes Organ zu schaffen sei, ist nach wie vor unsere Ueberzeugung, und wir haben dieselbe heute in dem hier abschriftlich beigefügten Er⸗ lasse an den K. Gesandten zu Kopenhagen aufs neue dargelegt.

Ew. Hochgeboren mögen hiervon dem K. K. Minister⸗Präsi⸗ denten unter Bezugnahme auf unsere früheren Mittheilungen und unter erneuter Geltendmachung aller für unsere Verständigung in der Sache sprechenden, Ihnen oft entwickelten Gründe, durch Vor⸗ lesung bald gefälligst Kenntniß geben und uns von seiner Rück⸗ äußerung unverweilt unterrichten.

Berlin, den 17. Oktober 1850. 8 (gez.) von Radowitz. An 1 den Königlichen Gesandten, Herrn Graf

Hochgeboren zu Wien.

en von Bernstorff

Wie Ew. ꝛc. aus meiner anderweiten Mittheilung vom heuti⸗ gen Tage gefälligst ersehen werden, ist nunmehr der Zeitpunkt nahe gekommen, wo die lange verzögerte Ratification des Friedes⸗Ver⸗

trages vom 2. Juli als geschehen betrachtet werden muß. Des⸗ halb stehe ich nicht an, Ihnen in der schleswig⸗holsteinschen Ange⸗ legenheit Folgendes zu eröffnen:

Was wir in dieser Angelegenheit wollen und wünschen, ist allein die Beendigung der seit langer Zeit Dänemark und die Her⸗ zogthümer Schleswig und Holstein bedrängenden, den Frieden Deutschland's und Europa's bedrohenden Wirren.

Wir haben hierbei keine anderen Wünsche und kein anderes Interesse, als daß in Verfolg des Friedens⸗Vertrages vom 2. Juli eine wirkliche und dauernde Wiederherstellung friedlicher und gedeih licher Beziehungen zwischen der Krone Dänemark und den Herzog⸗ thümern erreicht, nicht eine Scheinberuhigung, der neuer Zwiespalt folgen muß, herbeigeführt werde. Unsere Wünsche werden vollkom⸗ men befriedigt, unserem Interesse wird vollkommen genügt, wenn in Betreff der Neugestaltung jener Beziehungen, wie hinsichtlich der Successionsfrage, alle Anforderungen des Rechts ihre Geltung, und namentlich auch die von uns gewahrten Rechte des deutschen Bun⸗ des ihre unbeschränkte Anerkennung finden.

Anders kann, wie wir überzeugt sind, auch die Königlich dã⸗ nische Regierung in der Sache nicht wünschen oder wollen. Wir zweifeln daher nicht, daß, bei deutlicher Anschauung dieses Zieles, auch unschwer die Mittel für die Erreichung desselben zu finden sind.

Nach dem Artikel IV. des Friedens⸗Vertrages wird die niglich dänische Regierung sich zunächst an den deutschen Bund zu wenden haben, und es ist dies zweifelsohne ihre Absicht, da sie ge⸗ wiß nicht die schweren Folgen einer Verletzung jener Vertrags⸗ Bestimmung auf sich nehmen will. Sie hat sich wegen der Rati⸗ fication mit den in Frankfurt a. M. versammelten Vereretern meh⸗ rerer deutschen Regierungen in Beziehung gesetzt, ja einen von ihr für Holstein und Lauenburg bestellten Abgeordneten an den Bera⸗ thungen und Beschlüssen derselben Theil nehmen lassen; bei näherer Erwägung der Sache wird sie sich aber sagen müssen, daß dieser Weg wohl zu dem jetzt vorliegenden Resultate der Friedens Rati⸗ fication von Seiten jener Regierungen führen konnte, indeß hier⸗ über hinaus ein sachgemäßer keinesweges zu nennen ist.

Der deutsche Bund ist weder rechtlich, noch thatsächlich in Frankfurt vertreten. Die rechtliche Vertretung wird von uns durch schlagende Gründe bestritten, und die gegenrheilige Behauptung kann den „reaktivirten Bundestag“ nicht zu einem allseitig anerkannten

Ea“ 1797 1211“ Bundes⸗Organ machen. Daß thatsächlich die in Frankfurt verei⸗ nigten Bevollmächtigten nur von der Minderzahl der deutschen Re⸗ gierungen abgeordnet sind, und daß solche Minderzahl nicht die Gesammtheit des deutschen Bundes ausmacht, ist vollkommen zwei⸗ ellos. Frankfurter Beschlüssen, welche irgend eine Bundes⸗Autorität in Betreff der Herzogthümer geltend machen wollten, würden wir bei solcher Sachlage unsere Anerkennung unbedingt versagen müs⸗ sen, und da wir die Action eines von uns nicht anerkannten Bun⸗ des⸗Organs in Deutschland nicht zuzugeben vermögen, so würde jede in Frankfurt beliebte Maßregel unausbleiblich hindernde Ge⸗ genmaßregeln von unserer Seite hervorrufen; wir würden ein dort beschlossenes militairisches Einschreiten nicht dulden.

Je mehr dies mit Nothwendigkeit aus den Rechten, welche wir festhalten, aus den Pflichten, welche wir erfüllen müssen, hervor⸗ geht, um so mehr dürfen wir das Einverständniß der Königlich dä⸗ nischen Regierung dafür in Anspruch nehmen, daß weitere Schritte derselben, um die Dazwischenkunft des sogenannten Bundestages hervorzurufen, den Zweck baldiger Pacification der Herzogthümer keinesweges erreichen würden, vielmehr weit größere, über die Grän⸗ zen der Herzogthümer und Dänemarks hinausreichende, diese aber in keinem Falle unberührt lassende Kämpfe herbeiführen könnten.

Leuchtet dies ein, so wird das kopenhagener Kabinet gewiß auch nicht länger zögern, einen Schritt zur Eröffnung eines anderen We⸗ ges zu thun.

Wir haben uns mehrmals dahin ausgesprochen, daß während der jetzigen deutschen Verfassungskrise das Recht, Bundes⸗Angele⸗ genheiten, die nicht zum Geschäftskreise der Bundes⸗Central⸗Kom⸗ mission gehören, zu erledigen, einzig und allein bei den Bundes⸗ gliedern selbst beruht, und daß eine schnelle Action unter solchen Umständen nur allein zu erreichen ist, wenn Preußen und Oesterreich im Namen und Auftrage sämmtlicher Bundes⸗Regierungen über⸗ einstimmend zu handeln in den Stand gesetzt werden.

Auch auf die schleswig⸗holsteinische Sache findet dies volle An⸗ wendung.

Soll in Betreff derselben, wie das Bedürfniß es erheischt, schnell und erfolgreich gehandelt werden, so ist, mit Beiseitlassung der auf die Bundes⸗Verfassungs⸗Revision bezüglichen Fragen, eine besondere Kommission ad hoc zu bilden.

Wenn das Königlich dänische Kabinet sich dieser einzig zum Ziele führenden Ueberzeugung anschließt, so wird es auch erkennen, daß der nächste Schritt hierzu darin besteht, daß es einen solchen Antrag in Wien stelle.

Unserer Meinung nach würden von Preußen und Oesterreich bestellte Bundes⸗Kommissarien in Hamburg oder an einem anderen gleich passenden Orte mit Beauftragten Sr. Majestät des Königs von Dänemark zur Ausführung des Artikels IV. sich zu vereinigen und nach gemeinschaftlicher Berathung die zu gerechter und dauern⸗ ver Pacification der Herzogthümer gereichenden Anordnungen zu 1 und ihre Anträge behufs weiterer Veranlassung vorzulegen haben.

Ew. ꝛc. wollen diesen Vorschlag unverweilt durch Abschrift der gegenwärtigen Instruction zur Kenntniß des Herrn Ministers von Reedtz bringen und bei diesem mit aller der Wichtigkeit der Sache entsprechenden Angelegentlichkeit befürworten.

Berlin, den 17. Oktober 1850.

(gez.) von Radowitz. An den Königlichen Gesandten in außerordentlicher Mission zc., Herrn Freiherrn von Werther, Hochwohlgeboren, zu Kopenhagen.

Kopenhagen, 26. Okt. (Börs. Halle.) Direction und Revpräsentantenschaft der Nationalbank haben eine Ver⸗ sammlung gehalten über die Anfrage des Finanzministers, ob man von Seiten der Bank nichts dagegen haben werde, daß in das neue dem Reichstag vorgelegte Gesetz über Ausschreibung einer Kriegs⸗ steuer für das Finanzjahr vom 1. April 1851—41852, gleich wie in dem früheren Gesetz, ausdruͤcklich beigefügt werde, daß die Kriegs⸗ steuer mit den neuen Kreditscheinen in Folge der mit der National⸗ bank getroffenen Uebereinkunft gezahlt werden könne, und ob die Nationalbank dieselbe Bereitwilligkeit zur Diskontirung der Fünf⸗ thalerscheine und Annahme der größeren Scheine auf Anleihe⸗Cin⸗ bezahlung, wie früher für die im Umlauf befindlichen Kreditscheine am 15. Januar 1850 zugesagt war, zeigen werde. Direction und Repräsentantenschaft haben einstimmig erklärt, daß sie nicht von ihrem früheren Verfahren abweichen wollten, allein daß die Summe der Fünfthaler⸗Kreditscheine, welche das Ministerium nach dem im Gesetz vom 15. Mai ihm verliehenen Recht ausgebe und die Bank annehmen wolle, auf keine Weise eine Million Bankthaler überstei⸗ gen dürfe.

24. Okt. (Lloyd.) Die Regierung

Italien. Turin, vyd. zur Beschäftigung italienischer

errichtet eine National⸗Werkstätte Emigranten.

Erzbischof Franzoni ist von Genf bereits nach Lyon zurück⸗ gekehrt.

Bedeutende Armee⸗Reformen werden erwartet. Die Zahl der Infanterie⸗Regimenter wird vermehrt, viele Ober⸗Offiziere sind theils in Disponibilität gesetzt, theils dislozirt worden.

Die piemontesische Telegraphen⸗Linie ist ihrer Vollendung nahe.

Genua, 16. Okt. (Austria.) Mehrere Zeitungsblätter haben die Nachricht gebracht, daß in Porto Maurizio und Savona bedeutende Entrepots für englische Waaren und in Genua seit kur⸗ zer Zeit großartige Docks mit englischem Gelde gebaut werden. Wir können auf das bestimmteste versichern, daß solche Bauten in neuerer Zeit an den ersteren Plätzen nicht vorgenommen wurden und außer einigen unbedeutenden Magazinen für englische Stein⸗ kohlen zur Erzeugung des Erleuchtungs⸗ Gases von Turin keine weiteren Magazine für englische Waaren bestehen. An den hiesi⸗ gen Docks hingegen wird seit mehreren Jahren durch die König⸗ lich sardinische Kriegs⸗Marine gearbeitet. Es besteht ein Projekt, welches in den Monaten März und April weitläufige Dis⸗ kussionen in der Tagespresse nach sich zog, das Projekt nämlich, die Kriegsmarine mit ihrem Zubehör nach dem Golf von Spezzia zu verlegen und letzteres, Darsena und Docks zur Vergrößerung des Portofranco zu benutzen. Es hatte einmal wirklich den Anschein, daß man das Projekt wolle fallen lassen, bis vor einiger Zeit der Minister des Innern hier eintraf und die hiesigen Hafen⸗Lokalitä⸗ ten zu wiederholtenmalen besichtigte, was dann den Glauben an die Wiederaufnahme des Planes wieder erweckte. Die eigentliche Sach⸗ lage dürfte nun sein, vaß man das Projekt allerdings noch festhält, dasselbe jedoch nicht, wie es anfänglich schien, mittelst einer engli⸗ schen Gesellschaft, die jene Hafenräumlichkeiten anzukaufen suchte, sondern durch den hiesigen Handelsstand in vielleicht nicht zu lan⸗ ger Zeit zur Ausführung bringen wird. ꝙRom, 22. Okt. (Lloyd.) Mehrere Gouverneure sind theils neu ernannt, theils transferirt worden.

Ancona, 15. Okt. (Lloyd.) Das Kaiserliche Kommando der Stadt und Festung nacht bekannt daß die öster⸗

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reichischen Sechskreuzerstücke, welche nur für ³8 österreichische Mo⸗ narchie bestimmt und von einigen Spekulanten ungesetzlich in den Kirchenstaat eingeführt worden sind, auf Anordnung Sr. Excellenz des Grafen von Radetzky in den von den Kaiserlichen Truppen ofkupirten Provinzen des Kirchenstaates nur bis Ende Oktober kur⸗ siren, nach Ablauf dieser Frist aber bei Strafe dort nicht mehr im Umlauf sein dürfen.

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Eisenbahn⸗Verkehrr. Altona⸗Kieler Eisenbahn. Der Geschäfts⸗Verkehr in den ersten neun Monaten des lau⸗

fenden Jahres hat sich gegen dieselben Monate des Jahres 1849

und 1848 um etwas gebessert, dennoch aber sind die wirklichen Ein⸗ nahmen gegen jene der genannten Jahre nicht unbedeutend zurück⸗ geblieben, welches seinen Grund in der Mindereinnahme für Mili⸗ tair⸗Transporte ꝛc. hat. Es wurden im genannten Zeitraum an Personen befördert 288,129 und an Gütern 990,634 Ctr. transpor⸗ tirt; im gleichen Zeitraum 1849 wurden befördert 273,253 Perso⸗ nen und 953,326 Ctr. Güter und in denselben neun Monaten des Jahres 1848 wurden befördert 262,667 Personen und 862,367 Ctr. Guͤter. Es übersteigt sonach der Zeitraum 1850 den von 1849 um 14,876 Personen und 37,308 Etr. Güter; ebenfalls auch den Zeitraum von 1848 um 25,462 Personen und 128,267 Ctr. Güter. Die Einnahmen in 1850 betrugen für Personen 341,784 Mrk. 9 Sch. und für Güter, 249,995 Mrk., zusammen aus dem Personen⸗ und Güterverkehr 586,779 Mrk. 9 Sch.; in denselben neun Monaten des Jahres 1849 betrugen dieselben für Personen 321,513 Mrk. 12 Sch. und für Güter 243,388 Mrk. 5 Sch., zu⸗ sammen 564,902 Mrk. 1 Sch. oder 1850 gegen 1849 mehr für Personen 20,270 Mrk. 13 Sch. und für Güter 1606 Mrk. 11 Sch., zusammen mehr 21,877 Mrk. 8 Sch. Im gleichen Zeitraum des Jahres 1848 wurden eingenommen für Personen 306,697 Mrk. 12 Sch. und für Güter 242,638 Mrk. 2 Sch., mithin mehr 1850 sür Personen 35,086 Mrk. 13 Sch. und für Güter 2356 Mrk. 14 Sch. Ueberhaupt mehr 37,443 Mrk. 11 Sch. In denselben neun Monaten des Jahres 1847 wurden eingenommen für Perso⸗ nen 369,827 Mrk. 9 Sch. und für Güter 421,890 Mrk. 1 Sch.,

zusammen 791,717 Mrk. 10 Sch.; es kamen sonach in 1850 gegen 1847 weniger ein für Personen 28,043 Mrk. und für Güter

176,895 Mrk. 1 Sch., zusammen weniger 204,938 Mrk. 1 Sch., die Einnahmen der Jahre 1850, 1849 und 1848 sind jedoch durch Beförderung von Militair und Extrazügen gestiegen, denn es ka⸗ men in den erwähnten neun Monaten des laufenden Jahres dafür ein 45,192 Mrk. 1 Sch.; desgleichen in 1849 86,425 Mrk. 6 Sch. und vom Monat April bis ult. September 1848 117,955 Mrk. 5 Sch.; so daß sich für genannten Zeitraum 1850 eine Ge⸗ sammt-Einnahme von 631,971 Mrk. 10 Sch., für denselben Zeitraum 1849 von 651,327 Mrk. 7 Sch. und für 1848 eine Gesammt⸗Einnahme von 667,291 Mrk. 3 Sch. er⸗ giebt; mithin pro 1850 gegen 1849 weniger 19,355 Mrk. 13 Sch. und gegen 1848 ebenfalls weniger 35,319 Mrt. 9 Sch. Gegen die Einnahmen des Jahres 1847, welche nur aus dem gewöhnlichen Verkehr entsprossen sind, stehen aber die Einnahmen der Jahre 1850, 1849 und 1848, trotz der Einnahme für Rechnung der Regierung noch bedeutend zurück; denn es wur⸗ den 1848 gegen 1847 weniger eingenommen 124,426 Mrk. 7 Sch., in 1849 gegen 1847 ebenfalls weniger 140,390 Mrk. 3 Sch. und 1850 gegen 1847 weniger 159,746 Mrk. Vergleicht man die ver⸗ schiedenen Quartale der Jahre von 1850 bis 1847 so ergiebt sich folgendes: im ersren Sumrtel 4950 „„,„ 39.2.535362—78J r. e

sonen 87,565 Mrk. 4 Sch., für Güter 77,327 Mrk. 6 Sch., zu⸗ sammen 164,892 Mrk. 10 Sch., ferner für Militair 5932 Mrk. 2 Sch., so daß sich eine Gesammt⸗Einnahme von 170,824 Mrk. 12 Sch. ergiebt; in demselben Quartal 1849 kamen ein für Perso⸗ nen 83,356 Mrk. 14 Sch. und für Güter 90,556 Mrk. 14 Sch., zusammen 173,913 Mrk. 12 Sch., für Militair kamen ein 26,935 Mrk. 9 Sch. Ueberhaupt Einnahme 200,849 Mrk. 5 Sch. Es kamen sonach in 1850 gegen 1849 für Personen 4208 Mrk. 6 Sch. mehr, vagegen für Güter 13,229 Mrk. 8 Sch. weniger ein, so daß der Personen⸗ und Güterverkehr in 1850 gegen 1 849: 9021 Mrk. 2 Sch. weniger einbrachte und mit Hinzurechnung der Einnahme für Militair weniger 1850: 30,024 Mrk. 9 Sch. In demselben Quartal 1848 kamen ein für Personen 80,547 Mrk. 10 Sch. und

für Guͤter 90,127 Mrk. 10 Sch., zusammen 170,675 Mrk. 4 Sch.;

in vemselben Quartal 1847 betrug die Einnahme für Personen 71,883 Mrk. 12 Sch. und für Güter 106,525 Mrk. 14 Sch., zu⸗

sammen 178,409 Mrk. 10 Sch.; mithin in 1850 gegen 1848

mehr für Personen 7017 Mrk. 10 Sch. und weniger für

Güter 12,800 Mrk. 4 Sch.; überhaupt weniger 1850: 5782 Mrk.

10 Sch.; gegen 1847 mehr für Personen 15,681 Mrk. 8 Sch.

und weniger für Güter 29,198 Mrk. 8 Sch.; überhaupt weniger

13,517 Mrk. Im zweiten Quartal 4850 betrug die Einnahme für

Personen 126,546 Mrk. 3 Sch., für Güter 84,704 Mrk. 11 Sch.,

zusammen 211,250 Mrk. 14 Sch. und inkl. der Einnahme für Mi⸗

litair 214,238 Mrk. 8 Sch.; in demselben Quartal 1849 betrug

die Einnahme für Personen 103,615 Mrk. 5 Sch., für Güter

84,053 Mrk. 15 Sch., zusammen 187,669 Mrk. 4 Sch., und inkl.

der Einnahme für Mili air 232,329 Mrk. 4 Sch.; desgleichen ka⸗

men in 1848 ein für Personen 109,050 Mrk. 15 Sch. und für

Güter 70,232 Mrk. 13 Sch., zusammen 179,283 Mrk. 12 Sch.,

und inkl. von Militairtransporten 243,646 Mrk. 11 Sch.; in glei⸗

chem Quartal 1847 kamen ein für Personen 127,440 Mrk. 13 Sch.,

für Güter 173,955 Mrk. 4 Sch., zusammen 301,366 Mrk. 1 Sch. Es betrug mithin die Einnahme für Personen und Güter in 1850 gegen 1849 mehr 23,581 Mrk. 10 Sch., jedoch inkl. der Einnahme fur Militair weniger 18,090. Mrk. 12 Sch.; gegen 1848 betrug die Einnahme für Personen und Güter mehr 31,967 Mrk. 2 Sch., dagegen inkl. der Einnahme für Militair weniger in 1850: 32,395 Mrk. 13 Sch., und in 1850 gegen 1847 weniger 87,127 Mrk. 9 Sch., obgleich in 1847 keine Einnahme von Militair ge⸗ macht wurden. Im dritten Quartal 1850 betrug die Ein⸗ nahme für Personen 127,673 Mrk. 2 Sch., für Güter 82,962 Mrk. 15 Sch., zusammen 210,636 Mrk. 1 Sch. und inkl. von Militair 246,908 Mrk. 6 Sch.; in gleichem Zeitraum 1849 kamen ein für Personen 134,541 Mrk. 9 Sch., für Güter 68,777 Mrk. 8 Sch., zusammen 203,319 Mrk. 1 Sch. und incl. von Militair 218,148 Mrk. 14 Sch.; in demselben Quartal 1848 betrug die Einnahme für Personen 117,099 Mrk. 3 Sch. und für Güter 82,277 Mrk., zusammen 199,376 Mrk. 19 Sch. und incl. der Einnahme für Militair 252,969 Mrk. 4 Sch.; in 1847 kamen ein für Perso⸗ nen 170,533 Mrk., für Güter 141,408 Mrk. 15 Sch., zusammen 311,941 Mrk. 15 Sch. Es kamen sonach in 1850 gegen 1849 für Personen und Güter mehr ein 7317 Mrk. und incl. von Militair 28,759 Mrk. 8 Sch.; gegen 1848 kamen für Personen und Güter mehr ein 11,259 Mrk. 3 Sch., dagegen nach Hinzurechnung der Einnahme von Militairtransporten weniger 6060 Mrk. 14 Sch.; gegen dasselbe Quartal 1847, in welchem keine besonderen Ein⸗ nahmen stattfanden, kam 1850 dennoch weniger ein 65,033 Mrk.

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