1850 / 301 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

9 Sch., obgleich in 1850 36,272 Mrk. 5 Sch. für Militairtrans⸗ porte eingenommen wurden. 8 Einnahme n der Se erenes Eisenbahn⸗Compagnie 1 IJ. Quartal, April, Mai, Juni 1850. 8 Für 155,154 Personen 123,311 Rthlr. 16 Ngr. Pf. » Fracht, Brutto⸗Einnahme 78,957 » 20 » 8

do. von der Königl. Post.. 1786 3 » 8 » 6110 » die Magdeburger Bahnstrecke 13,678 aus dem direkten Verkehr zwischen Berlin, Hamburg, Leipzig, Dres⸗ den, Löbau und Zittau.... Summa....

883 B“ im 1“ uartale des Ja 1849

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 31. Okt. Im Schauspielhause. 175ste Abonnements⸗ Vorstellung: Nathan der Weise, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von G. E. Lessing.

Freitag, 1. Nov. Im Opernhause. 120ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Brockenstrauß, dramatischer Scherz in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf: Catharina, oder: Die Tochter des

22

2

9,x ö 5 »

23 » 25 Ngr. Ff.

2

26,992 20,830 Rthlr.

1798

Banditen. Großes romantisches Ballet in 2 Aufzügen und 5 Ta⸗ bleaux, von J. Perrot. 8

Sonnabend, 2. Nov. Im Opernhause. Mit Allerhöchster Genehmigung. Zum Benefiz des Königlichen Schauspielers Herrn Wauer, bei seinem Scheiden von der Bühne nach 49jähriger Dienst⸗ zeit: Ouvertüre aus der Oper: „Euryanthe“, von C. M. von Weber. Hierauf, aus dem 1sten Akte derselben Oper: Cavatina und Finale. (Euryanthe: Frau Köster; Eglantine: Frl. Marx; Lysiart: Herr Bötticher.) Dann: Pas de deux, ausgeführt von Frl. Marie Taglioni und Herrn Karl Müller, aus London. Und: Das Käthchen von Heilbronn. Großes romantisches Ritterschau⸗ spiel in 5 Akten, nebst einem Vorspiele: „Das heimliche Gericht“, von H. von Kleist. (Herr Wauer: Gottschalk.) Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind von Donnerstag, den 31sten d. M., früh 9 bis 2 Uhr, in der Wohnung des Fen Wauer, Mohrenstraße Nr. 47, zu folgenden Preisen zu haben:

Parquet 1 Rthlr. 10 Sgr., Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

e he geh und freie Entreen sind ohne Ausnahme nicht

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 31. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum

erstenmale wiederholt in dieser Saison: ICapuletti ed i Montecchi. Oper in 4 Akten. Musik von Bellini. 298

Freitag, 1. Nov. Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 2 Abtheilungen. Zwischen der ersten und zweiten Abtheilung, zum erstenmale: Ein Tendenz⸗ Hchitsbt Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französischen von A. von E.

Sonnabend, 2. Nov. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini.

(Sga. Maria Laßlo, erste Sängerin vom National⸗Theater zu Pesth: Norma, als zweite Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Meteorologische Beobachtungen.

s Nachmittags Abends V 2 Uhr. 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

1850. Mlorgens 29. Okt. 6 Uhr.

332,24“ Par. 331,56“ Par. 332,21“Par. Quellwärme 7,70 R. P 1,8“° R. + 7,1°9 K. + 3,4*9 K. Flusswärme 4,0° R. 0,20 n 2,7“ R. 0,8° R. Bodenwärme 87 pCt. 68 pct. 80 pCt. Ausdünstung trübe. heiter. beiter. Nfederschlag 0, Hb. 80. 080. 80. Warmewechsel + 22⁷ 080. I11“ 332,00“Par. + 4,109 K. 78 pct. 0so. WevxecvsexRaes naktevae

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt .. Dunstsättigung . Wetter Wind.... Wolkenzug .... Tagesmittel:

R..

Berliner Börse vom 30. Oktober.

Wechsel-Course.

Brief. 143 ½ 142 ½ 151 ½

Geld. 142 ½ 142½ 150 ½ 150 6 22 ½ 80 81½ 101¾ 99 ½ 99 99½ 56 20 107 ½ 106 ¾

2*₰ Kommunal- Papiere und 0

Amsterdam- do.

Hamburg do.

London

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage

84½ 102 99 12

Wien in 20 NXr. Augsburg. Breslau

. 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr. Pufs.. 100 Thlr. 2 Mt. Prankfurt a. M. südd. W. 900 1 2 Mt. Petersburg 100 sRbl. 3 wochen

Inländische Fonds,

Geld-Course.

Zf. Brief. Geld. Gem. Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½

Ostpr. Pfandbr. 3 ⁄¾ Pomm. Pfandbr. 3 Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Ausländische Fonds.

. Brief. Geld. Gem.

106 ¼ 100 ½ 86 ¾

Preufs. Freiw. Anl do. St Anl. v. 50 St.-Schuld-Sch.

0d.-Deiechb.-Obl. Seeh. Präm.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl.

do. do.

Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do.

95 ½

120¼ 954

13 ¾ 115⁄

104½ 81 90 10¹¾

. 4

do. Part. 500 Fl. 4

do. de. 300 Fl. 140 Hamb. Feuer-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl.

Lübock. Staats-A. 4 ½ 98 ½

Holl. 2 ½˖ % Iat. 2 ½

93 ½ Kurh. Pr. 0. 40 th. 32

18 ½ N. Bad. do. 35 Fl. 18 ½¼

96 V

Russ. Hamh. C1ꝙ24 11 do. Hope 1. Anl. 4

do. Stregl. 2. 4. A. 4

do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 do. Engl. Anleihe 4 ½ do. Poln. Schatz0. 4 do. do Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl. Poln- a. Pfdbr. a. C. 4

92 ½ 92 ½ 110

96 ½ 79 ½ 94½

96

79

Eisenbahn-Actien.

8.

Stamm-Actien. V Kapital.

EEEö ges -Cours. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages G. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Rein-Ertra 1849.

Börsen-Zins- Rechnung.

Prioritäts- Actien. V K. apital. 8 Tages - Cours.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger

Halle-Thüringer

Cöln -Minden

RheinhieeHI .

Bonn-. Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A...

do. Lit. B.

Cosel-Oderberg...

Breslau-Freiburg...

Krakau-Oberschl....

Berg ZA

Stargard-Posen Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb....

97 96 ½ bz. u. B. 89 bz. u. B.

106 ¾⅔ bz u. B.

62 ¼ bz. u. B.

136 ½ B.

63 ½ B. 97⅔

59¼ 59

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

22— FE

0*

B. 8 8 60 59 bz.

u. B.

90 6G.

37 ½⅞ B.

82 ½ bz. u. B. 113 ½ a 113 b⸗z. 108 ¼ B.

Is1

n Co C2 . SOe nevE

92

*— Qgâ w

68 B. 37 ¼ B. 82 bz.

—9

Quittungs-Bogen. 8

2,750,000

Aachen-Mastricht ..

Aachen-Düsseldorf.. 82 ¾% B

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb.

8,000,000 do. Prior...

97 ½ B.

Kassen-Vereins-Bank-Actien 112 B.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000

252,000 2,000,000

370,300

360,000

250,000

325,000

375,000

400,000 1,100,000

BeIE do. Hamburg.. do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd. .. do. do. do. do. Litt. D. do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Haffe ürmneern.

Coln Mindon.. do. do.

Rhein. v. Staat gar. dSIOo . oSee do. Stamm -Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele - Vohwinkel .. do. do. II. Ser.

Breslau-Freiburg ...

Berg.-Märk.. .

C=== n

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68—

103 ¼ n. 102 ;.

SvnUIS-en

N⸗

98 ¾ bz.

86 B

97 ¾

89½

99

Jnneen

2,050,000 650,000 4,300,000

Ausl. Stamm-Act.

Reinertr. 1848.

Kiel-Altona Sv. Cöthen-Bernb. Thir. Mecklenburger Thlr.

1 5 77 a 97 bz.

Preussische Bank-Antheile

Die Ultimo-Liquidation wirkte sehr ungünstig, und die Course erfuhren bei allgemein flauer Stimmung einen zuweilen erheblichen Rückgang.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 29. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 113 ⁄23 Br. Louisd'or 111 ¼ Br. Poln. Papiergeld 95 Gld. Oesterreich. Banknoten 85 ½ bez. Freiwillige Staats⸗ Anleihe 5proz. 106 ½ Gld. Staats⸗Schuldscheine 85 ½ bez. See⸗ handlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 120 Gld. Pos. Pfand⸗ briefe üproz. 101 Br., do. 3 ½proz. 90 ¼ Gld. Schhlesische Pfandbriefe 3 proz. 95 ½ bez., do. neue 4proz. 101 Gld. do. Litt. B. 4proz. 100 ¾ Br., do. 3 ½ proz. 92 ¾ Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½ Gld., do. neue 4proz. 95 ⁄8 bez., do. Partialloose a 500 Fl. 81 ¾ Gld., do. Bank⸗Certif. 2 200 Fl. 18 ½ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 „Ct. 79 ¼ Gld.

Actien: Oberschles. Litt. A. 114 ½ % bez., do. Litt. B. 108 G Gld. Bresl.⸗Schweidn.⸗Freib. 74 ½ Br. Niederschlesisch⸗Mär⸗ kische 82 ¼ Gld., do. Prior. 103 ¾ Gld., do. Ser. III. 103 ½ Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 ¾ Gld. Neisse⸗Brieg 33 Br. Kra⸗ kau⸗Oberschlesische 69 ½ bez. u. Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 38 bez. u. Gld.

Wien, 28. Okt. Met. 5proz. 93 ¼, ½, 94. 4proz. 73 ¼ 74. Azproz. 82, 4, 1. 2 proz. 49½-50. Anl. 34: 183 ¾ 184 ½. 39: 115 ¼ 116. Nordbahn 108 ¼ a †, . Mail. 73— 73 ½. Pesth 88 ½ ½. B. A. 1144 1145.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 167 ½¼ Gld. Augsburg 120 ⅞˖ Br. u. Gld. Frankfurt 120 Gld.

Hamburg 177 ¾ Br.

London 11.56 Br. u. Gld. Paris 142 Br. u. Gld.

K. Gold 127 ½ ½¼.

Silber 120 ⁄— 4½.

Ddie Börse, Anfangs flau, schloß für Fonds und Actien höher. Fremde Devisen bei geringem Umsatz mehr Brief als Geld.

Leipzig, 28. Okt. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108¼

ld. Leipz. B. A. 161 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 13841 Br. Sächsisch⸗Baper. 86 t Br. Schles. 95 Br. Chemnih⸗ Riesa 22 ¾ Br. 22 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 25 ¼ Br. Magdeburg⸗ Leipzig 219 Gld. Berlin⸗Anhalt. 97 ¾ Gld. Krakauer 69¼ Friedrich-Wilhelm⸗Nordbahn 38 ½ Gld. Altona⸗Kiel 89 Br.

.⸗A. A. 150 ½ Br., do. B. 118 ½ Br. Preuß. B.⸗A. Hamburg, 28. Okt. Präm.⸗Obligationen 89 ¼ Br., 87 Gld. Dän. 74 ½ Br.,

3 proz. p. C. 89 ½ Br., 89 ½ Gld. St. Br. EC. R. 106 Br. Stiegl. 87¾

Gloggnitz 115 1 116.

31 ¾% Br., 31 ½ Gld. Amer. 6proz. V. St. 106 Br. Hamburg⸗ Berl. 89 Br., 88 ½ Gld. Bergedorf 91 Br. Magdeburg⸗Witten⸗ berge 53 ½ Br., 53 Gld. Altona⸗Kiel 87 Gld. Köln⸗Minden 96 ¾ Br., 96 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 37 ½ Br., 37 Gld. Mecklenburg 31 Br., 30 ½ Gld. G

Wenig Geschäft. Die Stimmung besonders für Eisenbahn⸗ Actien eher angenehm.

Amsterdam, 27. Okt. 4 Uhr. Effekten⸗Sozietät. Int. 56 ¼, ½, . Ard. gr. Piecen 11 %, ½*. Coup. 8 ⅛. Met. 2 „proz. 39 ½¼. In Int. war das Geschäft zu etwas besseren Cour⸗ sen sehr belebt. In den übrigen war der Handel und die Verän⸗ derung von geringer Bedeutung.

Markt⸗Berichte. b Berliner Getraidebericht vom 30. Oktobern Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —58 Rthlr. Roggen loco 35—37 ½1 Rthlr. vpr. Okt. 35 Rthlr. bez. u. Br., Okt./Nov. 35 Rthlr. Br., 34 Nov. /Dez. 35 Rthlr. Br., 344 G. . pr. Frühjahr 1851 39 ½ Rthlr. Br., 39 bez. Gerste, große loco 20— 28 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. fer loco nach Qualität 19

it. G. 21 Rthlr. 8 48 pfd. 19 Rthlr. 18 ¾ G. 50pfb. 19 ½ Rthlr. 17, 19 G. 48pfd. pr. Frühjahr 21 ½ Athlr. Br., 21 G 50pfd. 22 ¼ Rthlr. Nr., 22 G. Erbsen, Koch- 40 Rthle, Zutter⸗ 36—39 Rthlr. Rüböl loco 12 Rfhle. Me 3„, pr. Ott, 114 12 Rthlr. bez., 12 Br. Okt. N0-, 11 %, * * Rthlr. bez., 12 Br., 11 Nov. Des, 11 % Rthlr. Br., 11 bez., 11¾ G. DPet. Jan. Jan, ebt. März /Aoril, 142 112 8 „April/ Mal⸗ 11 ¼ Rthlr. Br., 11 ½ G. Leinöl loco 12 ½ Rthlr. Br. pr. Okt. /Nov. 12 ¼ Rthlr. Br. pr. Frühjahr 11 ½ Rthlr. Br., 11½ G Mohnél 137 2 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr.

G.

11 ¼ Rthlr. Br., 11 ¼ G.

74 Gld. Ardoins 10 ½ Br., 10 Gld. 3proz.

Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br.

Spiritus loco ohne Fah 188 Rthlr. bez.

it q r. bkt. 47 8 8 3 17 Mttr. Br, 16 G. Nov. / Dez. 17 Rthlr. Br., 16 ¾ bez. u. G. Dez./ Jan. 17 ½ Rthlr. bez. u. Br., 17 ¼ G. Jan./Febr. 17 ¾ Rthlr. Br., 17 ½˖ G. Febr. /März 18 Rthlr. bez. u. Br., 17 G. März / April 18 ½ Rthlr. Br., 18 ¼ bez. u. G. ““ pr. Frühj. 18 a Rthlr. bez., 19 Br., 18 ¾ G.

Königsber 26. Okt. Zufuhr war gering. Wei⸗ zen 55 bis 88 Se. pr. Schffl., 34 bis 38 Sgr., große Gerste 25 bis 30 Sgr., kleine Gerste 24 bis 29 Sgr., Hafer 18 bis 24 Sgr., graue Erbsen 40 bis 50 Sgr., weiße Erbsen 35 bis 46 Sgr., Kartoffeln 15 bis 16 Sgr., der Ctr. Heu 18 bis 22 Sgr., das Schock Stroh 150 Sgr.

Stettin, 29. Okt. Roggen pr. Herbst 34 ¼, Rüböl 12 ¼ bez., pr. Winter 11 ½⅔ Gld. Spiritus 21 ¾ Br., pr. Frühjahr 20 ¾ Br.

Posen, 28. Okt. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 1 Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 9 Pf. bis 1 Rthlr. 12 Sgr. 3 Pf. Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. bis 1 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. Hafer 20 Sgr. bis 22 Sgr. 3 Pf.

pr. Frühjahr

Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. Erbsen 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. G Kartoffeln 12 Sgr. bis 14 Sgr. 8 Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. bis 25 Sgr. Stroh, das Schock zu 1200 Pfd., 5 Rthlr. bis 6 Rthlr.

Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 20 Sgr. bis 1 Rthlr.

8

. 8 * 8 Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 29. Okt. 2 ½ Uhr. Nordb. 41 ½. Met. 1 76 ½. „B. A. 1132. Loose 152 ½, 94 ½. Span. 33 ⅛. Bavd. 30 ⅞. Kurh. 31 ½. Wien 98 ½. Hamsburg, 29. Okt. 2 ½ Uhr. Hamburg⸗Berl. 89 ¼. Mind. 96 ¾. Magdeb.⸗Wittenb. 53 ½. Weizen angenehmer. Roggen matter. Amsterdam, 28. Okt. 4 ½ Uhr. 3 proz. 88 Met. 2 ⁄proz. 49 ¼. oproß 73 ½. Neue 78 ¹½. Hope 86 ⁄¼. Stiegl. 86. Neue Russ. Anl. 94 1⁄.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Seteebstucherncherst.

11“ b

25 Sgr.

Köln⸗

Russ.

geeignet sind und zur Fahrpost gehören.

Int. 56 %. Span. inl.

9272 u nsibr e. n n „i 182 n089 1 1 1 8 1u“ v““ Das Abonnement betrͤgt E1““ E116“ 2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. 4 Jahr. 8 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

4

4

74 n

301.

Amtlicher Theil. ch Deutschland.

Preußteen. Berlin. Zur Verichtigung. Ausbleiben der Post aus Frankfurt a. M. Breslau. Reise des Kaisers von Oesterreich. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Plan einer Strafgesetz⸗Re⸗ vision. Unglücksfall am Semmering. Baden. Karlsruhe. Ministerwechsel. b Hessen. Kassel. Vermischtes. Frankfurt. Frankfurt a. M. Abberufung des Feldmarschall⸗Lieute⸗ nant von Schirnding. 16 Oesterreich. Mailand. Wiedereröffnung der lombardisch⸗venetiani⸗ schen Loceen und Universitäten. 3

Ausland.

Fraukreich. Paris. Die Botschaft des Präsidenten. Erklärung des Lepays de Bourjolly. Louis Blance's Zeitschrift. Ver⸗ mischtes.

Großbritanien und Irlaud. London. Reise der Herzogin von Montpensier. Herzog von Palmella †. Vermischtes.

Rußland und Polen. Warschau. Ankunft des Erbgroßherzogs von Sachsen⸗Weimar und Abreise des Kaisers von Oesterreich und der Prin⸗ zen Friedrich von Hessen und Christian von Schleswig⸗Holstein.

Schweiz. Bern. Einberufung der Bundes⸗Versammlung und des berner Großen Raths. Auslegung des neuesten Bundesraths⸗Beschlusses über die Flüchtlinge. Anmeldungen für die londoner Industrie⸗Ausstellung. Antwort der freihurger an die berner Regierung.

Italien. Turin. Monsignor Franzoni. Vermehrung der Armee. Zusammenkunft von Mazzinisten. Vermischtes.

Moldau und Walachei. Buykarest. Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Königs. Audienz des General⸗Konsuls.

. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Adressen.

————

e.

Amtlicher Theil.

Justiz⸗Ministerium. 9

Der Rechts⸗Anwalt und Notarius Jordan zu Goldapp ist in seiner Eigenschaft als Rechts⸗Anwalt, unter Belassung des Notariats und mit Anweisung seines künftigen Wohnsitzes in Ragnit, an das Kreisgericht daselbst versetzt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Beu

Mit Bezug auf §. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1849, die Ermäßigung der Briefportotaxe betreffend, wird in Ansehung der dadurch angeordneten Einführung von 2 urken zum Frankiren der Briefe Folgendes zur allgemeinen Kenntne. gebracht.

1) Vom 15. November d. J. ab kann die Frankirung der Briefe, welche bei einer preußischen Postanstalt aufgegeben wer⸗ den und entweder nach Orten des preußischen Postbezirks der nach einem, zum deutsch⸗österreichischen Postoereine gehörigen Staate be⸗ stimmt sind, mittelst Marken bewirkt werden. Der gedachte Verein umfaßt bis jetzt außer dem ganzen preußischen Postbezirk sämmtliche Kaiserlich österreichische Kronländer, Bayern, Sachsen, Mecklenburg⸗ Strelitz und Holstein. Der Beitritt anderer deutschen Post⸗Ver⸗ waltungen steht binnen kurzem zu erwarten. . 1

Dieselbe Art der Frankirung kann auch auf die Mustersen⸗ dungen, so wie auf die Sendungen von Drucksachen unter Kreuzband, Anwendung finden, auf letztere jedoch nur insoweit, als das für dieselben zu berechnende Porto durch die vor⸗ läufig auszugebenden Werthsorten von Marken berichtigt werden b die rekommandirten Briefe kann die Berichtigung des Franko's sowohl, wie der Recommandations⸗Gebühr, gleichfalls durch Verwendung von Marken geschehen.

Desgleichen können alle diejenigen Briefe, welche in dem Be⸗ stell⸗Bezirk der Aufgabe⸗Post⸗ Anstalt verbleiben (Stadt⸗ und Landbriefe) von dem obigen Zeitpunkte ab durch Marken fran⸗ kirt werden. .

Endlich ist auch die Vorausbezahlung des Bestellgeldes für die verschiedenen Briefpost⸗Sendungen durch Verwendung von Mar⸗ ken zulässig.

Da zur Zeit die Portosätze für die Briefe nach den frem⸗ den, zu dem deutsch⸗österreichischen Postvereine nicht gehörigen Staaten größtentheils mit Bruchgroschen abschnei⸗ den und eine theilweise Frankirung dieser Briefe nicht statthaft ist, so muß bei dieser Korrespondenz die Frankatur mittelst Freimarken noch so lange ausgesetzt bleiben, bis die mit den betreffenden frem⸗ den Post⸗Verwaltungen über die Einführung ermäßigter, abgerun⸗ deter Portosätze eingeleiteten Unterhandlungen zum Schlusse geführt sein werden.

Ferner ist die Frankatur mittest Freimarken nicht zulässig für alle Sendungen, die ihrem Gewichte oder ihrem Inhalte nach zur Beförderung mit der Briefpost nicht

Zu den letzteren Sen⸗

dungen sind zu rechnen: 8

1 ü Beiefe ohne angegebenen Werth, welche, wenn sie nach Orten des preußischen Postbezirks bestimmt sind, das Gewicht von 16 Zolllothen überschreiten, und wenn sie nach einem der Postvereins⸗Staaten adressirt sind, das Gewicht von 4 Zoll⸗ lothen erreichen, insofern nicht durch einen Vermerk auf der Adresse die Beförderung pr. Briefpost ausdrücklich verlangt ist;

b) alle Briefe mit angegebenem Werthe; .

c) die Briefe, worauf Baarzahlungen stattgefunden haben;

d) die Briefe mit Post⸗Vorschuß;

e) alle Paketsendungen mit und ohne Werthsangabe.

Findet bei den vorgedachten Briefen und Sendungen eine Frankatur durch Marken dennoch statt, so muß solche als nicht ge⸗ schehen betrachtet und der Brief oder die Sendung als unfrankirt

abgefertigt werden. es in

Klebestoffes und Aufdrücken der Marken geschieht.

Berlin, Freitag den 1. November

üh ö11e—**

11““ 1“

v111““

2) Die zum Frankiren bestimmten Marken tragen das Bildniß Sr. Majestät des Königs in Stahl gestochen und geben den Werth in Zahlen und Worten an.

Solche Marken sind vorläufig angefertigt worden zu den Werths beträgen von ½, 1, 2 und 3 Silbergroschen, und zwar

von ½ Sgr. auf weißem Pavpvier mit orangefarbenem Druck von 1 Sgr. auf rosarothem Papier mit schwarzem Druck; von 2 Sgr. auf blauem Papier mit schwarzem Druck;

von 3 Sgr. auf gelbem Papier mit schwarzem Druck.

In jeder Marke befindet sich als Wasserzeichen ein das Bildniß Sr. Majestät des Königs umgebender Lorbeerkranz.

Die Marken sind bogenweise gedruckt. Jeder Bogen enthält deren 150 Stück in 10 Reihen neben, und 15 Reihen unter ein⸗ ander, und ist auf der Kehrseite mit einem Klebestoff versehen.

3) Das Frankiren der Briefe mittelst Freimarken geschieht in der Art, daß auf der Adreßseite des Briefes, und zwar in der oberen Ecke links, eine oder so viel Marken, als zur Deckung des tarifmäßigen Franko erforderlich sind, haltbar befestigt werden, was durch Anfeuchten des auf der Rückseite der Marken befindlichen In der Regel sind die Marken von dem Absender selbst auf den Briefen zu befestigen und die auf solche Weise frankirten Briefe zur Erleichterung des Dienstes, gleich den unfrankirten Briefen, in die Briefkasten zu legen. Werden gleichwohl Briefe, welche nach dem preußischen Postbezirk oder nach den Post⸗ vereins⸗Staaten bestimmt sind, gegen baare Erlegung des Franko bei den Postanstalten aufgegeben, so liegt die Befestigung der ent⸗ sprechenden Marke der annehmenden Postanstalt ob.

Rekommandirte Briefe bleiben stets, auch wenn ihre Franki⸗ rung schon seitens des Absenders durch Marken stattgefunden hat, behufs Ertheilung des Auflieferungsscheins, am Brief⸗Annahme⸗ fenster abzugeben.

Einfache Briefe, d. h. solche, welche unter 1 Loth Zollgewicht wiegen, sind in der Regel nur mit einer dem einfachen Porto⸗ Betrage des Briefes entsprechenden Marke zu bekleben, wogegen die Frankirung schwererer Briefe, für welche doppeltes und mehr⸗ faches Porto zu zahlen ist, gewöhnlich mit zwei und mehr Marken der betreffenden einfachen Taxe zu bewirken ist. Es soll indeß auch gestattet sein, für einen einfachen Brief, welcher z. B. 2 Sgr. Porto kostet, statt einer Marke zu 2 Sgr., zwei Marken zu 1 Sgr., oder für einen einfachen Brief, dessen Taxe 3 Sgr. beträgt, statt einer Marke von 3 Sgr., drei Marken zu 1 Sgr. oder zwei Marken zu resp. 2 Sgr. und 1 Sgr. zu verwenden. Eben so soll dem nichts entgegenstehen, wenn für einen doppelten Brief, dessen einfache Taxe 1 Sgr. beträgt, statt zwei Marken zu 1 Sgr., eine Marke von 2 Sgr. in Anwendung gebracht wird. Bei rekomman⸗ dirten Briefen ist die Recommandations⸗Gebühr durch eine Marke a 2 Sgr., oder durch 2 Marken a 1 Sgr. zu berichtigen. Das Bestellgeld, sofern dessen Vorausbezahlung vom Absender gewünscht wird, ist, wenn der Brief nach einem Orte bestimmt ist, woselbst sich eine Postanstalt befindet, durch Berwendung einer Marke a Sgr., wenn aber der Brief nach einem Orte im Um⸗ kreise einer Post⸗Anstalt gerichtet ist, durch Verwendung einer Marke a 1 Sgr. zu berichtigen, und muß die Freimarke für das Be⸗ stellgeld nicht auf der Adreßseite, sondern auf der Siegel⸗ seite des Briefes befestigt werden, um keinen Zweifel zu lassen, daß die Marke zu dem gedachten Zwecke und nicht zur Berichtigung von Porto benutzt worden ist, und damit der Briefträger gleich Kenntniß davon nehmen kann, daß das Bestellgeld bereits berichtigt worden ist.

Bei dem Aufkleben der Marken haben die Absender darauf

sorgfältig zu achten, daß die Marken auf der Adresse des Briefes fest und haltbar haften, da diejenigen Briefe, von welchen die Marke abgefallen ist, als unfrankirte Briefe behandelt werden müs⸗ sen. Auf allen Briefen, deren Frankirung seitens der Absender durch Marken stattfindet, ist die Bezeichnung „frei“, „fr.“ oder „franko“ nicht erforderlich. 4) Damit das korrespondirende Publikum in den Stand ge⸗ setzt werde, die nach dem preußischen Postbezirk sowohl, als auch nach den Post⸗Vereins⸗Staaten bestimmten Briefe richtig zu fran⸗ kiren, sollen die betreffenden Portotarife nicht allein zur steten Ein⸗ sicht für das Publikum neben dem Brief⸗Annahmefenster einer jeden Post⸗Anstalt öffentlich ausgehängt, sondern auch bei allen Post⸗ Aemtern und bei allen Post⸗Expeditionen erster Klasse gedruckt, für den Preis von 1 Sgr., zum Verkaufe gestellt werden.

Zeigt sich bei der Prüfung der Frankatur seitens der Post⸗ Anstalten die von dem Absender dafür angewendete Marke unzu⸗ länglich, d. h. war z. B. von dem Absender ein nach Maßgabe des Bestimmungs⸗Ortes mit der Taxe von 3 Sgr. zu belegender einfacher Brief nur mit einer Marke von 2 Sgr. versehen, oder für einen nach seinem Gewichte doppelten Brief nur die Marke für den einfachen Brief angewendet worden, so wird der fehlende Porto⸗ Betrag mit blauer Tinte auf dem Briefe nachtaxirt und der Post⸗ Anstalt am Bestimmungs⸗Orte zur Einziehung von dem Adressaten zugerechnet werden. Weigert sich derselbe, den fehlenden Porto⸗ Betrag zu entrichten, so wird das Couvert des Briefes zurückge⸗ fordert, um auf Grund desselben das nachtaxirte Porto vom Ab⸗ sender einzuziehen.

5) Damit einmal verwendete Marken nicht wiederholt benutzt werden können, werden dieselben vor der Absendung der Briefe durch einen besonderen Stempel entwerthet werden. Briefe, auf denen sich bei der Auflieferung zur Post Marken befinden, welche irgend ein Merkmal der Entwerthung an sich tragen, sind lediglich als unfrankirte Briefe zu behandeln, und wird die darauf ausgeworfene Taxe

durch den Vermerk „wegen schon gebrauchter entwertheter Marke“ V

gerechtfertigt werden.

6) Die Marken sind gegen Erlegung des durch dieselben aus⸗ gedrückten Werthsbetrages vom 15. November d. J. ab bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt käuflich zu haben.

war.

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und 1““ Auslandes nehmen Bestellung auf 9 8b dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57

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Außer den Post⸗Anstalten ist vorläufig Niemanden gestattet, Post⸗Frei⸗Marken zum Verkauf zu führen.

Berlin, den 30. Oktober 1850.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öff

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Dem Königlich sächsischen Kommissionsrathe R. Blochmann und dem technischen Direktor der städtischen Gaswerke in Berlin G. M. Blochmann ist unter dem 28. Oktober 1850 ein Patent

auf mehrere, durch Zeichnung und Beschreibung nachge⸗

8 wiesene, für neu und eigenthümlich anerkannte Einrich⸗ uungen an Gasmessern

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staates ertheilt worden.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. 6

Die Ziehung der 4ten Klasse 102ter Königl. Klassen⸗Lotterie wird den 7. November d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗ saale des Lotterie⸗Hauses ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. November 18WW.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Friedri zu Hessen⸗Kassel, von Warschau.

Se. Durchlaucht der Prinz Christian von Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, von Warschau.

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

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Preußen. Berlin, 31. Okt. Se. Majestät der Köntg haben Allergnädigst geruht: Dem Premier⸗Lieutenant von Heinz, aggregirt dem 19ten Infanterie⸗Regiment und kommandirt zur Dienstleistung bei des Priazen Friedrich Wilhelm Königliche Hoheit, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Altenburg ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden zu ertheilen.

Berlin, 30. Okt. Ein englisches Blatt hat in der schleswig⸗ holsteinschen Angelegenheit die Behauptung aufgestellt, daß Frankreich und Rußland dem englischen Kabinet den Vorschlag gemacht hätten: Ein Interventions⸗Projekt gut zu heißen, welches die Rheinprovinzen an Frankreich, Schlesien an Rußland preisgäbe und daß dieser Vorschlag nur in Folge der Weigerung Englands aufgegeben worden sei, sich demselben anzuschließen. Wir sind er⸗ mächtigt, auf das Bestimmteste zu erklären, daß ein solcher Vor⸗ schlag weder von Frankreich noch von Rußland gemacht worden und daß folgerecht England auch nicht in die Lage gekommen ist ihn zurückzuweisen. 1

Berlin, 31. Okt. Die heute fällige Post aus Frankfurt a. M.

ist ausgeblieben, weil die gewöhnlichen Züge auf der Eisenbahn von Gießen und Guntershausen aus in Folge militatrischer Anord⸗ nungen vorübergehend eingeschränkt worden sind.

„Breslau, 29. Okt. (Bresl. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich verließ gestern um 7 Uhr Abends Warschau und hat sich nicht, wie früher bestimmt war, nach Krakau, sondern dirckt nach der österreichischen Hauptstadt begeben. Die Beamten der Oberschlesischen Eisenbahn, Spezial⸗Direktor Lewald und Ober⸗ Ingenieur Rosenbaum, trafen in Czarkowa mit einer Deputation aus Krakau zusammen und fuhren mit derselben zum Empfange des Kaisers nach Gnanitza. Se. Majestät langte heute früh, von einem zahlreichen Gefolge begleitet, daselbst an, nahm die Parade über ein dort stationirtes Truppen⸗Corps ab und ließ sich die kra⸗ kauer Deputation vorstellen, welche den Kaiser nach Krakau ein⸗ lud, doch unverrichteter Sache heimkehren mußte. Der Kaiser fuhr in Begleitung der oben genannten Herren über Myslowitz nach Kosel, unterhielt sich daselbst eine Zeit lang mit Herrn Direktor Lewald und setzte dann seine Reise nach Wien fort. Die Beam⸗ ten der Oberschlesischen Eisenbahn wurden reichlich beschenkt.

Oesterreich. Wien, 29. Okt. Dem Lloyd zufolge, wollte Se. Majestät der Kaiser gestern Abends Krakau verlassen und dürfte daher heute in Schönbrunn eintreffen. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Franz Karl ist Sonnabend Abends von Triest über Maria Zell in Steyermark zu Schönbrunn eingetroffen. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Albrecht, Kommandant des in Böhmen aufgestellten Observations⸗Corps, wird im Laufe der nächsten Tage von Weilburg, bei Baden, nach Böhmen abreisen, um seinen Posten wieder einzunehmen, von dem er mit Urlaub einige Zeit abwesend

Die Ministerial⸗Depeschen für Se. Majestät den Kaiser wurden gestern nicht mehr nach Warschau, sondern nach Krakau expedirt. Der kommandirende General von Galizien, General Graf Khevenhüller, ist bereits vorgestern in Krakau angekommen um den Monarchen zu empfangen. Der Minister⸗Präsident wird hier erwartet.

Der Lloyd meldet: „Wie wir vernehmen, beschäftigt si Justiz⸗Ministerium mit der glücklichen Idee, 18 öfaag8 schlaae Straf⸗Gesetzbuch vom Jahre 1803 einer zeitgemäßen Revision zu unterziehen und unter Hinzufügung anderer seit dem gedachten Er⸗ scheinungs⸗Jahre in Kraft und Uebung getretenen Novellen eine neue Ausgabe desselben zu veranstalten, welche auch in jenen Lan⸗

destheilen, wo das Straf⸗Gesetzbuch vom Jahre 1803 nicht einge⸗

führt war, in dieser Eigenschaft wird das Bedürfniß

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einzuführen wäre. Niemand einer gleichförmigen Gesetzgebung im Um⸗

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