1850 / 303 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Regierung sind dem Wechsel unterworfen. Jedenfalls hat die Ge⸗ meinde bei einem Wechsel des Lehrers das nächste und das größte Interesse; sie soll also auch nothwendig gehört werden. Wir wollen die Kraft der Regierung stärken; sie aber auch gegen Mißbrauch der Gewalt, der von ihr selbst ausgehen kann, schützen. Wenn man auf die übrigen Staatsdiener hingewiesen hat, so ist nicht zu über⸗

sehen, daß bei Versetzungen der übrigen Staatsdiener dieselben in ihrem Diensteinkommen nicht verkürzt werden; Volksschullehrer aber nach dem vorliegenden Gesetze durch Versetzungen einen bedeutenden

Theil ihres Einkommens verlieren können. 1

Der Antrag des Abg. Zell wird mit einer kleinen Stimmen⸗ mehrheit abgelehnt. 8

Unter den Fällen, in welchen ein Lehrer entlassen werden kann,

wird §. 2 des vorliegenden Gesetzes unter Nr. 4 angeführt: wegen eines seines Standes unwürdigen oder mit seinen Berufspflichten unvereinbarlichen Benehmens. Hier hatte die Kommission die Ab⸗ änderung vorgeschlagen: wegen eines fortgesetzten u. s. w. Be⸗ nehmens. . 1 1 1

Auf den Antrag des Abg. Zell wird dieser Beisatz gestrichen und die Fassung der Regterung wieder hergestellt, wofür bei ein⸗ tretender Stimmengleichheit das Präsidium entscheidet.

Der §. 3 des Regierungs⸗Entwurfs hatte an die Stelle von zwei Besserungsversuchen, welche das Gesetz von 1835 vor der Entlas⸗ sung der Lehrer in gewissen Fällen vorschreibt, nur einen solchen Besserungs⸗Versuch zugelassen. Nach dem Beschluß der ersten Kammer soll auch dieser eine Besserungs⸗Versuch nicht als noth⸗ wendig betrachtet werden, sondern die Regierung soll ermächtigt sein, sofort in solchen Fällen zu entlassen. Die Kommission bean⸗ tragt die Wiederherstellung des Regierungs⸗Entwurfes. Der An⸗ trag wird von der Kammer angenommen.

Eben so wird auf den Antrag der Kommission die von der ersten Kammer beschlossene Beibehaltung des §. 26 des früheren Volksschul⸗Gesetzes, wonach als Besserungs⸗Versuch auch die Ver⸗ setzung auf eine Stelle von geringerer Klasse erkannt werden kann, und welche Bestimmung in dem Regierungs⸗Entwurf beseitigt war, on der Kammer angenommen.

Die Kommission stellt am Schlusse des Berichts noch den all⸗ emeinen Antrag: 8

Die Kammer wolle den Wunsch zu Protokoll erklären, daß die Großherzogl. Regierung genaue Untersuchungen darüber anstelle, welches die Gründe der in dem Lehrerstande in der letzten Zeit hervorgetretenen Unzufriedenheit und Neigung zur Widersetzlichkeit seien, und wie dieselben beseitigt werden können.

Ueber diesen Antrag ergiebt sich eine ausführlichere Diskussion, auf welche wir zurückkommen werden. Der Antrag wird von der Kammer angenommen, so wie ferner ein Antrag des Abgeordneten Rettig, folgenden Inhalts:

Die Kammer wolle den Wunsch in ihre Protokolle niederlegen, daß die Großherzogl. Regierung verfüge, daß neben dem Unterricht in den Schullehrer⸗Seminarien auch verständigen und zuverlässigen Schullehrern gestattet werde, Schulzöglinge anzunehmen, in der Weise, wie dies früher gestattet war.

Karlsruhe, 29. Okt. (M. J.) Die Kommiszon der zwei⸗ ten Kammer für die Prüfung der mit Preußen geschlossenen Mi⸗ litair⸗Uebereinkunft und alles dessen, was damit zusammenhängt, hat sich gestern schon versammelt. Dieselbe war einstimmig der An⸗ sicht, daß die politische Frage, ob Baden an dem Bündniß mit Preußen festhalten oder ob wir uns mit dem neuen Bundestag ver einigen sollen, nicht nur in genauer Verbindung mit dem Militair Vertrag stehe, sondern für die Entschließung der Kammer die Vor⸗ frage bilde. Eben so war man darüber allerseits einig, daß man sich mit der vagen Zusicherung nicht begnügen dürfe, die Regierung beabsichtige keine Aenderung in der deutschen Politik, wenigstens da⸗ bei nicht beruhigen dürfe. Die Kommission beabsichtigt deshalb, die Vorfrage der deutschen Politik in den Vordergrund zu rücken und sich vollständigen Aufschluß darüber zu verschaffen. Sie hat des⸗ halb sämmtliche Mitglieder des Großherzoglichen Staatsministeriums eingeladen, in der Mitte der Kommission zu erscheinen, um sich dar⸗ über zu erklären, welche Antwort die Großherzogliche Regierung auf die Vorschläge Preußens wegen Fortsetzung des Bündnisses vom 26. Mai geben werde. Gestern wurde das Gerücht verbreitet, der neue Minister der auswärtigen Angelegenheiten werde der zwei⸗ ten Kammer heute sein Programm mittheilen; dies geschah jedoch nicht, vielmehr hat der Minister erklärt, er werde den Stand der deutschen Frage genau studiren und, wenn dieses geschehen, in der

Kommission erscheinen.

1 Hessen. Fulda, 28. Okt. (N. H. Z.) Das hiesige zweite Infanterie⸗Regiment erhielt gestern Abend spät noch von Wülhzelns-

bad Marschordre und hat uns heute Mittag 12 Uhr mit Sack und

Pack verlassen, um in das Hanauische abzuziehen. Das Bürger⸗

E Rsehee Conpe gab den braven Truppen in Wagen das eleite.

Bockenheim, 29. Okt. (N. H. Z.) Heute Morgen um 5 Uhr ist, in Folge einer Nachts um 1 Uhr eingetroffenen Sta⸗ fette, Generalmarsch geschlagen worden. Nachdem die hier in Be satzung stehenden kurfürstlichen Truppen sich alsbald versammelt hatten, ist denselben verkündet worden, daß Beurlaubungen bis zu 30 Mann pro Compagnie eintreten sollten. Die zum Cadre be⸗ stimmten 30 Mann sind sofort abgezählt und der Ueberrest der Mannschaft auf Urlaub entlassen worden.

Hanau, 30. Okt. (Han. Ztg.) Der Generalstab ist heute von Kassel hier angekommen. Heute Morgen sind die Husaren und die Artillerie von hier nach Bruchköbel zc. verlegt worden. Das 8 Infanterie⸗Regiment steht zum Ausmarsch nach Bockenheim

ereit.

Kassel, 1. Nov. 5 Uhr Nachm. (Tel. Dep. d. D. Ref.) 3500 Bayern sind in Hanau eingerückt. Das Zte kurhessische Re⸗ giment ist nach Bayern gegangen.

Luxemburg. Luxemburg, 27. Okt. (Börs. H.) Die luxemburgische Kammer hat gestern die Antworts⸗Adresse auf die Ansprache des Prinzen Heinrich der Niederlande berathen und einstimmig angenommen. Es heißt darin unter Anderem: „Sie haben, Prinz, die materiellen Interessen von Luxemburg zu fördern und darüber zu wachen, daß unsere Institutionen und unsere Be⸗ ziehungen zu Deutschland gewahrt werden. Die Beziehung, in der wir zu dem deutschen Bunde stehen, ist uns heilig, und wir erklä⸗ ren allen Ernstes, daß wir niemals irgend Jemand das Recht zuge⸗ stehen werden, etwas für oder im Namen von Luxemburg zu thun, das mit unserer Verfassung oder unseren Gesetzen im Widerstreit sein könnte. Prinz! Es ist nothwendig, daß Luxemburg so bald wie möglich seine Vertreter in Deutschland habe, damit seine Interessen nicht mit Interessen vermengt werden, die denselben fremd sind.“ Der Prinz⸗ Statthaltershat jede direkte Erwiederung auf diese Erklärung vermieden und sich darauf beschränkt, zu sagen, daß der Diplomat, welcher in Deutschland die Interessen besorge, das vollste Vertrauen des König⸗Großherzogs

esitze.

Anhalt⸗Deßau. Deßau, 30. Okt. Unser Staats⸗ Anzeiger veröffentlicht heute folgende „Bekanntmachung, die po⸗ lizeiliche Beaufsichtigung der politischen Vereine betreffend“:

Das Herzogliche Staats⸗Ministerium hat, in Erwägung, daß 1) Vereine nach der Verfassung zwar gestattet sind, aber weder nach den Worten, noch nach dem Geiste derselben dazu benutzt werden dürfen, um in denselben Verbrechen, welche das Strafgesetzbuch mit Strafen bedroht, zu begehen oder vorzubereiten, daß dennoch 2) nach

*gemachten Mittheilungen in einem politischen Vereine öfters Reden

verbrecherischen Inhalts, durch welche zum Hochverrathe und Auf⸗ ruhr angereizt oder die christliche Religion herabgewürdigt worden, gehalten sein sollen, und daß 3) es Pflicht der Staatsregierung ist, so wie überhaupt jedem verbrecherischen Treiben, so auch besonders solchem Mißbrauche des Vereinsrechts entgegen zu treten und mit⸗ hin die Vereine zur Verhinderung und Bestrafung der in denselben vorbereiteten oder begangenen Verbrechen polizeilich überwachen zu lassen, angeordnet, daß die Herzoglichen Kreis⸗Directionen an⸗ gewiesen werden sollen, künftig in die Versammlungen der politi⸗ schen Vereine Polizei⸗Beamte zu schicken, welche denselben beizu⸗ wohnen und jeden, der, uneingedenk seiner staatsbürgerlichen Pflich⸗ ten, in den Versammlungen durch Worte oder That Verbrechen be⸗ geht oder zu Verbrechen anreizt, und namentlich die Würde des Staats⸗Oberhaupts, die Sicherheit der bürgerlichen Gesellschaft und die Religion verletzt oder gefährdet, nach den Vorschriften in §. 111 der Strafprozeß⸗Ordnung sofort zu verhaften und an den Unter⸗ suchungsrichter abzuliefern haben. Nachdem die Herzoglichen Kreis⸗ Directionen diese Anweisung erhalten haben, so wird solches hier⸗ durch zur Nachachtung bekannt gemacht. Deßau, den 26. Oktober 1850. Herzoglich anhaltische Regierung, Abtheilung des Innern und der Polizei. Basedow.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 30. Okt. (O. P. A. Z.) Für die heutige Sitzung der gesetzgebenden Versammlung war der Kommissionsbericht über die Senatsvorlage, betreffend den Fortbe⸗ zug verschiedener indirekter Abgaben für die Jahre 1851, 1852 und 1853, an der Tagesordnung. Dr. Jucho stellte den Antrag, den Kommissionsbericht nebst den dazu gehörigen Akten an hohen Senat mit dem Bemerken gehen zn lassen, denselben der neuen ge⸗ setzgebenden Versammlung zur Beschlußfassung vorzulegen, da der Bericht den meisten Mitgliedern unbekannt sei, und die gegenwärtige Versammlung nur noch drei Tage Bestand habe, also einen Gegen⸗ stand von solcher Wichtigkeit, und wo es sich von Erhöhung be⸗ stehender Abgaben handle, nicht gehörig prüfen könne. Dr. Map⸗ pes unterstützte diesen Antrag, und nachdem sich noch Ph. Donner, Ph. Ellissen und Senator Siebert, theils für, theils gegen densel⸗ ben ausgesprochen hatten, wird der Kommissionsbericht verlesen, und nach einer neuen Erörterung, an welcher sich Dr. Jucho, Quilling, J. C. Debary, Ph. Donner, Ph. Ellissen, Dr. Gold⸗ schmidt und Schöff Dr. Müller betheiligten, wurde der Antrag von Dr. Jucho angenommen.

Vusland.

Frankreich. Paris, 30. Okt. Der heutige Moniteur enthält folgendes Dekret: „Im Namen des französischen Volkes de⸗ kretirt der Präsident: Art. 1. Der Divisions⸗General Rostolan, Ober⸗Kommandant der 8ten, 9ten und 10ten Division, bleibt mit dem Kommando der Sten Division (Montpellier) beauftragt. Er hat außerdem den Oberbefehl über die 7te und 9te Militair⸗Division mit den Haupt⸗Orten Marseille und Perpignan. Art. 2. Der Divisions⸗General Loyré d'Arbouville, Ober⸗Kommandant der 11ten, 12ten und 14ten Militair⸗Division, bleibt mit dem Kommando der 12ten Division (Bordeaux) beauftragt. Er führt überdies den Oberbefehl über die 10te und 11te Militair⸗Division mit den Haupt⸗ Orten Toulouse und Bayonne. Art. 3. Der Divisions⸗General Neumayer, Kommandant der 1sten Militair⸗Division, ist, zum Ersatze des zur Pensionirung zugelassenen Generals Duvivier, zum Kom⸗ mandanten der 15ten Militair⸗Division (Rennes) ernannt. Er führt überdies den Oberbefehl über die 14te Militair⸗Division mit dem Hauptorte Nantes. Art. 4. Der Kriegs⸗Minister ist mit Vollzug gegenwärtigen Dekrets beauftragt. Geschehen im Palaste des Elysee national am 29. Oktober 1850. Louis Napoleon Bonaparte. Der Kriegs⸗Minister Schramm.“ Gleich darunter liest man: „Durch Dekret vom 29. Oktober 1850 wird General Carrelet (Gilbert⸗Alexandre), Kommandant der 7ten Militair⸗Division, zum Kommandanten der 1sten Division ernannt und ersetzt den zum Ober⸗Kommando der 14ten und 15ten Militair⸗Division ernannten General Neumayer.“ Es fällt auf, daß General Neumayer zwei und die beiden anderen Generale drei Divisionen zugewiesen erhalten. Das L'Ordre enthält heute einen leitenden Artikel, dessen Verfasser, Chambolle, Mitglied der permanenten Kommission ist. Es heißt darin: „General Changarnier will sich nicht zu einer Verletzung der Gesetze hergeben, deren Aufrechthaltung seine Pflicht und seine Ehre gebietet. Er hat auffallend die Skandale von Satory u. s. w. mißbilligt. Diejenigen, welche etwas Anderes, als Vollzug der Ge⸗ setze wollen, betrachten ihn als ein Hinderniß und trachten ihn zu vernichten. Jene, welche gefährliche Manifestationen vorgeschrieben oder ermuthigt haben, hassen ihn wegen seines Tadels und wollen. ihn in seiner Würde angreifen, um seiner späteren Beseitigung desto sicherer zu sein. Folgendes ist die Wahrheit. Der von uns jüngst bezeichnete Plan scheiterte, weil sein Urheber, Ge⸗ neral d'Hautpoul, der permanenten Kommission und gesetzgebenden Versammlung gegenüber sich zu sehr kompromittirt hatte, um von seinen Kollegen ohne Gefahr unterstützt zu werden. Der Ersatz des früheren zum Rücktritte gezwungenen Kriegs⸗Ministers hat den Wunsch nur noch heftiger gemacht, durch eine andere Bresche den Angriff gegen den Ober⸗Befehlshaber der pariser Armee zu er⸗ neuern. Unter den Oberbefehl des berühmten Generals ist Gene⸗ ral Neumayer als Kommandant der 1sten Diviston gestellt, dessen tadelloser Name ein Symbol militairischer Auszeichnung ist. General Neumayer hat sich bei der letzten Revue von Satory ein unverzeihliches Unrecht zu Schulden kommen lassen, nicht dadurch, daß er vorschriftsmäßig durch einen eigenen Befehl den Ruf: Es lebe der Kaiser! oder jeden anderen in Reihe und Glied verboten, sondern daß er den Offizieren, welche ihn persönlich befragten, wissen ließ, er halte es nach seinem alten Soldatengewissen für würdiger, in Reihe und Glied zu schweigen. Deswegen, und einzig deswegen und ohne einen anderen Vorwand, den man aber ohne Zweifel hervorsuchen wird, wurde seine Abberufung gefordert. General Changarnier, welcher seines Untergebenen Unrecht mindestens theilte, und weit entschiedener als er diese aufrührerischen Rufe verurtheilte, be⸗ griff, es sei eine Ehrensache, für General Neumayer ein⸗ zustehen, den wegen seiner Dienstleistung kein Vorwurf getroffen hatte oder treffen konnte. Er gab daher mit dem Ansehen eines Ober⸗Befehlhabers und der alle seine Handlungen auszeichnenden Geradheit die Erklärung ab, er würde durch ein ungerechtes Ver⸗ fahren gegen Neumayer sich selbst angegriffen glauben. Man wußte dies, und die Ultrabonapartisten hofften ihn dadurch zu nöthigen, daß er seine Entlassung einreiche. Gestern namentlich wurde sie

ungeduldig erwartet. Doch blieb in Folge der Skrupel und des Widerstandes einiger Minister die ungerechte Absetzung des Gene⸗ rals Neumayer aufgeschoben. Jetzt ist sie ausgesprochen. Der Kriegsminister und der Präsident der Republik haben sie dem Ge⸗ neral selbst angezeigt, welche beide dem alten Soldaten die Hoffnung geben wollten, daß man später sich um einen neuen Posten für ihn bekümmern wolle. Wir sind in Kenntniß, daß Ge neral Neumayer, auf sein Bewußtsein gestützt und nicht gesonnen, sich nochmals einer solchen Belohnung seiner ehrlichen Dienste aus zusetzen, dem Kriegs⸗Minister in einem achtungsvollen Schreiben erklärt hat, er nähme keimen anderen Posten als Entschädigung für den entzogenen an. In dem gestern um 3 Uhr beendigten Mini⸗ ster⸗Rathe wurde General Neumayer's Abberufung offiziell be⸗ schlossen. General Changarnier wurde höhnisch eingeladen, einen Nachfolger für den Kommandanten der ersten Militair⸗Division, welchen er nicht halten konnte, zu bezeichnen. Er hat sich entschie⸗ den geweigert, an einem solchen Vorgange in irgend einer Art theilzunehmen. Wir glauben nicht, daß Jemand die Keckheit haben werde, die Genauigkeit dieses Berichtes zu leugnen, aber man wird die Ursache der Absetzung eines der ehrenwerthesten Generale der Armee bestreiten. Auch diese Widerlegung wäre nicht lange haltbar, denn man war naiv genug, dem General Neumayer die Ursache. seiner Ungnade, und zwar in Gegenwart eines Zeugen, de

man nicht leicht Lügen strafen kann, kund zu geben.“ General Chan

garnier soll sich bis zum letzten Augenblicke geweigert haben, sein

Zustimmung zu Neumayer's Abberufung zu geben und einen Nach

folger zu bezeichnen. Er erklärte angeblich, diese Aenderungen er

dulden, der gesetzgebenden Versammlung aber Rechenschaft von sei⸗ nem Benehmen ablegen zu wollen. General Carrelet war der Erste auf der Liste der Generale, die sich in Changarnier's Kommand

theilen sollten, und hat früher bei der Munizipalgarde (jetzt mobi

len Gendarmerie) gedient.

man in Schramm einen General der Kaiserzeit, dem Ge⸗ neral von Afrika, Changarnier, entgegensetzen wollen. Zwischen diesen beiden Kategorieen herrschen nämlich unaufhörlich Reibu gen. Die beschleunigte Rückkehr des Herrn von Persigny, der gestern Abend angekommen ist und in Berlin durch den französischen Gesandtschafts⸗Secretair, als Geschäftsträger, ersetzt wird, wird mi dieser Krisis in Verbindung gebracht. Zur heutigen Sitzung der permanenten Kommission erschienen die Mitglieder sehr zahlreich General Changarnier gab eine Darstellung der neuesten Ereignisse. Die Kommission, sagt man, fast beschwichtigt durch d'Hautpoul's Entlassung, wolle nun der gesetzgebenden Versammlung einen weit entschiedeneren Bericht über die Sachlage machen. Das Gerücht von der Demission Lahitte's und Rouher's wird bis jetzt wenig⸗ stens für unbegründet erklärt. Die permanente Kommission wird morgen von neuem über die Frage berathen, ob sie die gesetzgebende Versammlung einberufen solle. Dupin wird am 2. November hier erwartet Die Patrie forderte das Journal L' Ordre auf, zu beweisen, daß d'Hautpoul's „Projekt zum Sturze Changarnier’'s“ einem An deren, als einzig seinem Urheber, bekannt gewesen. Darauf erwie⸗ dert das Ordre mit folgenden Fragen: „Ist General Carrelet nicht auf telegraphirten Befehl von Marseille in Paris angekom men? Hat General Raudon nicht sein Kommando in Metz verlaß sen und befindet sich seit dem 23sten in der Hauptstadt? Man hatte also mit der Ausführung schon begonnen. Und man will glauben machen, daß der Kriegs⸗Minister allein solche Entschlüsse gefaßt und ohne irgend Jemandes Wissen den Divisions⸗Komman⸗ danten von Marseille hierher telegraphirt habe, Eurer Angabe, eine Verschwörung im Süden entdeckt wurde.“

Ein Freund Saulcy's, gegen welchen Letzteren sich Cavaignac nach dem im Constitutionnel veröffentlichten Schreiben Sava lette's für Prolongation der Präsidentschaft Louis Bonaparte's sollte ausgesprochen haben, erklärt jetzt in einem Schreiben, daß Saulcy vor kurzem nach Asien zur Untersuchung der Ruinen von Ninive abgereist sei und schwerlich vor sechs Monaten zurückerwartet werde. Degouve⸗Denuncques, der Unterzeichner des sogenannten Manifestes

der militairischen Linken, erklärt semerseits in der von ihm redigir-⸗

ten lithographischen Korrespondenz: „Herr Savalette hat jedenfalls vollkommene Freiheit, Alles zu verbürgen, was er will. So viel sind wir aber im Stande zu verbürgen, wir, die wir uns an Cavaignac's Rede bei der Debatte des Wahlgesetzes er innern, daß man ihn nie dazu vermögen wird, sich direkt oder in direkt zu einer Verlängerung der Präsidentschaftsdauer durch die National⸗Versammlung herzugeben und durch sein Stillschweigen und durch Ergebung eine so schlagende Verfassungs Verletzung zu gestatten. Gegenwärtig haben wir über Herrn von Sasvalette's Brief nichts Weiteres zu sagen. Wir fügen nur bei, daß dieser Brief Herrn von Saulcy in Mitleidenschaft zieht, und wir wären nicht überrascht, wenn uns eine Erklärung seinerseits der Mühe überhöbe, uns abermals mit dem „guten Franzosen“, welcher für den Constitutionnel korrespondirt, zu befassen.“

In einem vom National veröffentlichten Schreiben erklärt Dupont de l'Eure Folgendes: „Wenn ich die Ehre hätte, im Nord⸗ Departement Wähler zu sein, so würde ich eine heilige Pflicht zu erfüllen glauben, wenn ich mich der Wahl am 3. November ent hielte, und ich würde so gegen das Gesetz vom 31. Mai, welches das allgemeine Wahlrecht abschafft, protestiren. Der Entschluß der republikanischen Wähler, sich bei dieser Wahl nicht einzufinden, hat daher meinen vollen Beifall. Ich gehe noch weiter: Ich würde jede Kandidatur oder Abordnung zurückweisen, die mir nach dem beschränkten Wahlrechte, welches das Gesetz vom 31. Mai den Artikeln 24 und 25 der Verfassung unterschiebt, übertragen würde. Sie fragen, ob Sie meinen Brief dem National mittheilen und durch ihn meine Zustimmung zu dem Entschlusse der Republikaner des Norddepartements veröffentlichen dürfen. Recht gern, wenn es etwas nützen kann. Dupont (de l'Eure).“ 8

Die Flotte hat Cherbourg verlassen und geht nach Brest.

Der Religionslehrer des Grafen von Paris, aus dessen Hän den dieser das erste Abendmahl empfing, Abbé Guelle, ist in Paris

angekommen.

Großbritanien und Irland. London, 30. Okt. Das apostolische Schreiben Sr. Heiligkeit des Papstes Pius IX. über die Einsetzung der Episkopal⸗Hierarchie in England lautet:

„Ad perpetuam rei memoriam. Die Macht, die allgemeine Kirche zu regieren, mit welcher unser Herr Jesus Christus den römischen Pontifer in der Person St. Peters, des Fürsten der Apostel, betraute, hat seit Jahr⸗ hunderten am apostolischen Stuhle die bewundernswerthe Sorgfalt lebendig erhalten, welche für die Wohlfahrt der christlichen Religion auf dem ganzen

Erdkreise wacht und eifrigst für deren Förderung bemüht ist. Dergestalt ist

die Absicht des himmlischen Begründers in Erfüllung gegangen, der durch die Einsetzung eines Oberhauptes in seiner unergründlichen Weisheit die Sicherheit der Kirche bis an der Zeiten Ende festgestellt hat. Der Erfolg dieser Fürsorge ist in allen Reichen gefühlt worden, und unter diesen auch in dem edlen Königreiche England. Die Geschichte lehrt uns, daß seit den frühesten Tagen der Kirche die christliche Religion in Großbritanien einge⸗ führt wurde, wo sie blühte bis zur Mitte des fünften Jahrhunderts. Nach der Invasion der Angeln und Sachsen’ verfiel sowohl die Regierung, als auch die Religion auf dieser Insel in einen sehr betrübenden Zustand. Endlich sendete unser h. Vorgänger Gregor der Große den Mönch Augu⸗

So werde also, wird bemerkt, d'Haut⸗ poul's Plan doch ausgeführt, nur stückweise, und außerdem habe

gerade als, nach

lischer Vikare nicht vorhanden ist.

stin und dessen Jünger; sodann kreirte er eine große Anzahl von Bischö⸗ fen, gesellte diesen viele Mönche und Priester bei, bekehrte die Angelsach⸗ sen zur christlichen Religion und verbreitete durch seinen Einfluß den ka⸗ tholischen Glauben in dem ganzen Lande, welchem damals zuerst der Name „England“ beigelegt wurde. Um jedoch jüngere Thatsachen ins Gedächtniß zurückzurufen, so tritt für uns in der Geschichte des englischen Schisma's vom 16ten Jahrhundert nichts auffälliger hervor, als die Sorgfalt, mit welcher die römischen Päpste, unsere Vorgänger, mit allen ihnen zu Ge⸗ bote stehenden Mitteln die damals in England aufs äußerste gefährdete und bedrückte katholische Religion unterstützten. In dieser Absicht haben die Päpste, theils durch Anordnungen, theils durch Zustimmungen, zahl⸗ reiche Anstrengungen gemacht, um Männer in England zu erhalten, die dem Katholizismus ergeben und zu dessen Aufrechthaltung bereit waren. Zu diesem Zwecke wurden begabten jungen Katholiken die Mittel zu Ge⸗ bote gestellt, auf den Kontinent zu kommen, dort erzogen und vorzugsweise im kirchlichen Wissen herangebildet zu werden, damit sie, besonders, wenn sie in irgend einen geistlichen Orden aufgenommen würden, befähigt seien, bei der Rückkehr in ihr Vaterland ihren Landsleuten durch die Spendung des Wortes und der Sakramemte zu nützen und den wahren Glauben zu vertheidigen und zu verbreiten.

Der Eifer Unserer Vorgänger wird in noch helleres Licht treten, wenn in Erwägung gezogen wird, wie sie den englischen Katholiken Seelenhirten zugeschickt haben, die in einer Zeit mit dem bischöflichen Charakter bekleidet waren, in der ein wüthender und unversöhnlicher Sturm sie der Gegenwart und Fürsorge ihrer Bischöfe beraubt hatte. So zeigt erstens das vom 23. März 1623 datirte apostolische Schreiben Gregor's XV., das mit den Worten „Ecclesia Romana“ beginnt, daß der souveraine Pon⸗ tifer sobald als nur möglich den mit außerordentlichen Vollmach⸗ ten ausgerüsteten Bischof von Chalcedon, William Bishop, nach England entsandte. Nach dem Tode Bishop's erneuerte Urban VIII. diese Mission durch ein vom 4. Januar 1625 datirtes apostolisches Schrei⸗ ben in der Person Richard Smith's, dem er nebst dem Bisthum von Chal⸗ cedon auch alle Vollmachten verlieh, mit denen Bishop betraut gewesen war. Im Beginne oer Regierung James II. hatte es den Anschein, als wenn günstigere Tage für die katholische Religion im Anzuge wären. In⸗ nocenz XI. benutzte diesen Umstand und schickte im Jahre 1685 John Ley⸗ burn, Bischof von Hadrumentum (Adrumede) als gpostolischen Vikar füͤr das gesammte Königreich England dorthin. Später und zwar durch ein anderes, vom 30. Januar 1688 datirtes apostolisches Schreiben, das mit den Worten „Super cathedram“ beginnt, gesellte er diesem Vikar noch drei andere apostolische Vikare und Bischöfe „in Partibus“ hinzu, so daß ganz England durch die Fürsorge des in diesem Lande damals befindlichen aposto⸗

lischen Nuntius, Ferdinand, Erbischofs von Amosia, in vier Distrikte ge⸗

theilt wurde, nämlich in den Londoner, westlichen, nördlichen und Central⸗ bezirk, die von apostolischen, mit den nöthigen Befähigungen und Vollmach⸗ ten ausgerüsteten Vikaren geleitet wurden. Zur Durchführung dieser so schwierigen Mission erhielten sie Anweisungen und Unterstützungen, und zwar theils durch die Entscheidungen Benedikt's XIV. in seiner Consti⸗ tution vom 30. Mai 1753, welche mit den Worten „apostolicum ministe rium“ beginnt, theils durch die Entscheidungen anderer Päpste, Unserer Vor⸗ gänger, und durch Unsere Congregation zur Verbreitung des Glaubens. Diese Eintheilung Englands in vier apostolische Vikariate bestand bis zur zeit Gregor's XVI., der in seinem apostolischen Schreiben „Muneris apo- 8lolici“ vom 3ten Juli 1840, in Anbetracht der Ausbreitung der katholischen Religion in England, eine neue kirchliche Eintheilungzoieses Landes vecfügte, die Zahl der Vikariate verdoppelte und die zeitliche Leitung Englands den apostolischen Vikaren von London und des nördlichen, westlichen, öst⸗ lichen und Central⸗Bezirkes, so wie der Bezirke von Lancaster und NYork vertraute. Aus dem Wenigen, was wir hier gesagt haben, geht deutlich hervor, daß unsere Vorgänger eifrigst bemüht waren, die ihnen verliehene Autorität mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zum Troste und zur Wiederaufrichtung der in England so unsäglich gedruͤckten Kirche zu brauchen. In Anbetracht nun der Uns von Unseren Vorgängern gegebe⸗ nen guten Beispiele, von dem Wunsche durchdrungen, durch deren Nach⸗ ahmung die Pflichten des obersten Apostolats zu erfuͤllen, und gedrängt, den Eingebungen Unseres Herzens in Beziehung auf diesen Theil des dem

Herrn gehörenden Weinberges zu folgen, haben Wir schon im Beginne Un⸗ seres Pontisikats den Vorsatz gefaßt, ein so wohl begonnenes Werk fortzu⸗ setzen und alltäglich die Förderung der kirchlichen Entwicklung in England

zu begünstigen. Indem Wir nun den Katholizismus in England als ein Ganzes betrachten, auf die große, fortwährend in Zunahme begriffene Anzahl

der Katholiken daselbst reflektiren und eine beständige Abnahme der Hinder⸗

nisse bemerken, welche sich der Ausbreitung der katholischen Religion daselbst in den Weg stellen, haben Wir es an der Zeit gehalten, daß die Form der kirchlichen Regierung in England wieder so hergestellt werden soll, wie sie besteht und frei besteht bei anderen Völkern, in deren Mitte durch besondere Gründe veranlaßte Nothwendigkeit der Einsetzung aposto⸗ Wir waren der Ansicht, daß das Fort⸗ schreiten der Zeiten und Dinge es fortan unnöthig mache, die englischen

Katholiken durch apostolische Vikare leiten zu lassen, und daß die bereits

gemachten Veränderungen die Einführung des gewöhnlichen Episkopal⸗Re⸗

giments nothwendig bedingten.

In dieser Ansicht sind Wir sowohl durch die Wünsche der apostolischen

Vikare in England, als auch durch das Verlangen einer großen Zahl, durch Rang und Tugend ausgezeichneter Kleriker und Laien und der Majo⸗ rität der englischen Katholiken bestärkt worden.

zur Reife brachten, haben Wir es nicht unterlassen, den Beistand des all⸗

Indem Wir diesen Plan

mächtigen, allgütigen Gottes zu erflehen, daß er in dieser hochwichtigen

Angelegenheit uns gnädigst leite, damit Wir das beschließen, wodurch die

Wohlfahrt der Kirche am ergiebigsten gefördert werden könne.

Wir haben auch um den Beistand der gebenedeiten Jungfrau Maria, der Mutter Gottes und aller der Heiligen gefleht, deren Tugenden England berühmt gemacht haben, damit sie bei Gott Fürsprache einlegen für den glücklichen Erfolg dieser Unternehmung. Wir haben seitdem die ganze An⸗ gelegenheit der ernsten Betrachtung Unserer hochwürdigen Brüder, den Kar⸗

dinälen der h. römischen Kirche unterbreitet, welche Unsere Congregation zur Verbreitung des Glaubens bilden. re den seren übereinstimmten, so haben Wir deren Sanctionirung und Ausführung

Da ihre Ansichten völlig mit den Un⸗

beschlossen. Aus diesem Grunde, nach reiflichster Erwägung der ganzen An⸗ gelegenheit, haben Wir aus eigenem Antriebe, nach vollkommener Kenntniß⸗ nahme und in Uaserer apostolischen Machtvollkommenheit, beschlossen und dekretiren hiermit, gemäß den allgemeinen Kirchengesetzen, die Wie⸗ dereinsetzung der bischöflichen Hierarchie in England, deren Titel von ihren bischöflichen Sitzen entnommen sein sollen, welche Wir durch dieses Schreiben in den verschiedenen apostolischen Bezirken konstituiren. Wir beginnen mit dem londoner Bezirke, in wel⸗ chem zwei bischöfliche Sitze sein sollen, nämlich der von West⸗ minster, den Wir hiermit zum Metropolitan der erzbischöflichen Würde erhe⸗ ben, und den von Southwark, den Wir nebst Anderen zum Suffragan⸗ Bisthum bestimmen. Die Diözese von Westminster wird jenen Theil des vorbenannten Distriktes umschließen, der sich bis zu den Ufern der Themse erstreckt und die Grafschaften von Middlesex, Essex und Hertfordshire in sich faßt; die Diözese Southwark, südlich von der Themse, umfaßt die Grafschaften Beds, Southampton (Hampshire?), Surrey, Susser und Kent, nebst den Inseln Wight, Jersey und Quernsey und den Nachbareiländern. Im Nord⸗Distrikt wird nur ein bischöflicher Sitz sein, der nach der Stadt Hagglestown benannt sein und den gleichnamigen Bezirk umfassen wird. Der Distrikt York wird ebenfalls eine Dibzese mit dem Haupt⸗ orte Beverley sein. Für den Distrikt Lancashire sind zwei Bi⸗ schöfe bestimmt; der eine derselben, der Bischof von Liverpool, wird in seiner Diözese die Insel Mona, die Distrikte Lansdale, Amoun⸗ derneß und West⸗Derby haben; der andere, nämlich der Bischof von Sal⸗ ford, wird seine Jurisdiction über Salford, Blackburn und Leyland er⸗ strecken. Obwohl die Grafschaft Chester zu diesem Distrikte gehört, so wird sie doch einer anderen Diözese einverleibt werden. Der Distrikt Wales wird zwei bischöfliche Sitze zählen, nämlich den von Salop und den vereinigten Sitz von Merioneth und Newport. Die Diözese Salop wird die Graf⸗ schaften Anglesea, Carnarvon, Denbigh, Flinth, Merioneth und Montgo⸗ mery umfassen, zu denen wir noch die vom Distrikte Lancaster abgetrennte Grafschaft Chester und die Grafschaft Salop vom Centralbezirke hinzufü⸗ gen. Die Dibszese des Bischofs von Merioneth und Newport wird die Grafschaften Brecknock, Glamorgan, Carmarthen, Pembroke, Rad⸗ nor und die englischen Grafschaften Hereford und Monmouth umfassen. Im westlichen Distrikte kreiren Wir zwei Site,

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Clifton und Plymouth; zu dem ersten gehören die Grafschaften Gloucester, Somerset und Wiets; zum zweiten die Grafschaften Devon, Dorset und Cornwall. Der Central⸗Distrikt, von welchem Wir die Grafschaft Salop weggenommen haben, wird ebenfalls zwei bischöfliche Sitze enthalten, Not⸗ tingham und Birmingham; für den ersten bestimmen Wir die Grafschaften Notts, Derbv, Leicester, Lincoln und Rutland; für den zweiten die Graf⸗ schaften Stafford, Bucks, Orford und Warwick. Im Ost⸗Distrikte wird nur ein Sitz sein, der seine Benennung von der Stadt Northampton nimmt, und den gesammten Distrikt mit Ausnahme der Grafschaften Lincoln und Rutland umfaßt, welche der Diözese Nottingham zugewiesen sind.

Dergestalt wird in dem so blühenden Königreich England nur eine kirchliche Provinz sein, mit einem Erzbischofe und 12 Suffragan⸗Bischöfen, deren Eifer und Thätigkeit als Seelenhirten mit göttlichem Beistande, wie Wir hoffen, der Macht des Katholizismus täglich neuen Zuwachs bringen wird. Aus diesem Grunde behalten Wir Uns und Unseren Nachfolgern das Recht vor, diese Provinz in verschiedene Bisthümer einzutheilen, deren Anzahl, so oft es nöthig erscheinen dürfte, zu vermehren und ihre Gränzen so zu bestimmen, wie es zweckmäßig vor dem Herrn erscheinen wird.

Einstweilen tragen Wir dem Erzbischof und den Bischöfen auf, zur festgesetzten Zeit Berichte über die Zustände ihrer Kirchen an die Congregation Unserer Propaganda zu senden und Uns in allen Punkten über die geistige Wohl⸗ fahrt ihrer Heerden in Kenntniß zu setzen. Wir werden fortfahren, Uns der Mit⸗ wirkung der Congregation Unserer Propaganda in Allem, was die Angelegenheiten der Kirche in England angeht, zu bedienen. Aber in der geheiligten Lei⸗ tung des Klerus und Volkes und in Allem, was den Pastoraldienst angeht, werden der Erzbischof und die Bischöfe von England aller Rechte und Vor⸗ züge, die Erzbischöfen und Bischöfen zustehen, theilhaftig sein, gemäß der h. kanonischen Anordnungen und der apostolischen Verfassungen; eben so werden sie allen jenen Verpflichtungen unterzogen sein, denen andere Bi⸗ schöfe und Erzbischöfe durch die allgemeine Disziplin der katholischen Kirche unterstehen.

Ihre Rechte und Pflichten sollen durch kein bestehendes Verhältniß beeinträchtigt werden, möge ein solches aus der früheren Form der engli⸗ schen Kirche oder aus späteren Missionen hervorgehen, welche kraft beson⸗ derer Constitutionen, Privilegien und Gebräuchen eingesetzt wurden, da jetzt die damaligen Sachlagen nicht mehr existiren. Und damit hierüber kein Zweifel obwalten könne, heben Wir auf und schaffen Wir ab, im Vollbesitze Unserer apostolischen Macht, alle irgendwie ver⸗ bindliche und juridische Kraft der besagten besonderen Constitutionen, Pri⸗ vilegien und Gebräuche, aus was immer für einer Zeit sie auch herrühren mögen. Der Erzbischof und die Bischöfe von England werden demgemäß volle Gewalt haben, alles zu regeln, was sich auf die Vollstreckung der ge⸗ wöhnlichen Gesetze bezieht, oder welche durch die allgemeine kirchliche Dis⸗ ziplin der bischöflichen Autorität anheim gestellt sind. Was Uns anbelangt, so werden sie gewiß nie Ursache haben, Klage zu führen, daß Wir sie nicht durch Unsere apostolische Autorität unterstützen; Wir werden Uns immer glücklich schätzen, ihrem Verlangen in Allem nachzukommen, was darauf berechnet ist, den Ruhm Gottes und das Heil der Seelen zu fördern. In⸗ dem Wir nun diese Wiedereinsetzung der gewöhnlichen, bischöflichen Hierar⸗ chie in England, und den Genuß (enjoyment) des allgemeinen Kirchen⸗ rechtes in England dekretiren, haben Wir die Wohlfahrt und Förderung der katholischen Religion in England vorzugsweise im Auge; Wir wünsch⸗ ten aber gleichzeitig auch, dem Verlangen vieler unserer ehrwürdigen Brü⸗ der, welche dem geistlichen Amte als apostolische Bikare in England vorstehen, und dem Begehren eines großen Theiles des Uns so theuern ka⸗ tholischen Klerus und den Laien in England nachzukommen. Viele ihrer Vorältern haben dieselben Bitten an Unsere Vorgänger gerichtet, welche be⸗ reits begonnen hatten, apostolische Vikare nach England zu senden, wo kein katholischer Bischof in seiner eigenen Kirche das gewöhnliche Kircheugesetz zur Ausübung bringen konnte, und die später die Anzahl der apostolischen Vikare und Distrikte in diesem Lande vermehrten; nicht, weil etwa die Re⸗ ligion daselbst einer exceptionellen Regel unterzogen ward, sondern vielmehr, weil sie die Begründung vorbereiten wollten, zum künftigen Wiederaufbau der gewöhnlichen Hierarchie.

Aus diesem Grunde geschieht es, daß Wir, dem es durch die Gnade Gottes gestattet wurde, dieses große Werk zu vollbringen, hiermit erklären, wie es keinesweges Unser Gedanke oder Unsere Absicht sei, daß die mit den Namen und Rechten gewöhnlicher Bischöfe ausgerüste⸗ ten Bischöfe Englands, was immer für eines Vorrechtes ver⸗ lustig werden sollen, dessen sie sich früher unter dem Titel „Apostolischer Vikare“ erfreuten. Unverständig wäre die Annahme, daß Wir in Folge der Bitten der englischen Katholiken und im Interesse der Religion einen Akt vollzogen hätten, der nun zu ihrem Schaden gereichen sollte. Im Gegentheile halten Wir gern an der Hoffnung fest, daß Unsere lieben Kin⸗ der in Christo, deren Almosen und Beiträge zur Unterstützung der Religion in England und der dort als Vikare fungirenden Prälaten nie gefehlt ha⸗ ben, sich noch freigebiger zeigen werden in Hinsicht auf die Bischöfe, welche nun durch bleibende Verträge (bonds) an die englische Kirche gebunden sind, damit diesen die weltliche Hülfe nicht entgehe, deren sie bedürfen, um ihre Tempel u schmücken und den Gottesdienst zu zieren, den Klerus und die Armen zu unter⸗ stützen und anderen kirchlichen Verrichtungen nachzukommen. Indem Wir schließlich die Augen emporrichten zu dem allmächtigen, gnädigen Gott, von dem uns die Hülfe zukommt, flehen Wir inständigst und andächtigst zu ihm, daß er in seiner göttlichen Gnade all das befestigen möge, was Wir zum Wohle der Kirche verfügt haben, und daß er seine Gnade über Jene walten lasse, deren Amt es sein wird, diese Versügungen zu vollstrecken, da⸗ mit sie nähren mögen die Heerde Gottes, die ihrer Fürsorge anvertraut ist, und damit es ihrem Eifer gelinge, die Herrlichkeit seines Namens zu ver⸗ breiten. Um die reichlichste Unterstützung himmlischer Gnade zu erhalten, rufen Wir schließlich, als Fürsprecher vor Gott, die h. Mutter Gottes an, die gebenedei⸗ ten Apostel St. Peter und St. Paul, die gebenedeiten Schutzpatrone Englands und insbesondere St. Gregor den Großen, damit die von Uns an den Tag ge⸗ legte Fürsorge, die bischöflichen Sitze in England wieder herzustellen, welche er seiner Zeit zu so großem Vortheile der Kirche begründete, trotz Unseres unzureichenden Verdienstes, ebenfalls der katholischen Kirche zum Heile ge reichen möge. Wir dekretiren, daß dieses apostolische Schreiben nie der Unterschiebung oder Ueberlistung angeschuldigt werde, daß nie gegen dasselbe ein Protest erhoben werde, wegen eines Fehlers in der Absicht oder wegen eines sonstigen Mangels, sondern daß es immer in Kraft und Gültigkeit bleibe und allen Absichten und Vorsätzen gegenüber aufrecht stehe, ungeachtet der allgemeinen apostolischen Edikte, welche von Provinzial⸗Synoden oder allgemeinen Konzilien ausgegangen sind, ungeachtet spezieller Sanctionirungen, oder der Rechte früherer bischöflicher Sitze, apostolischer Missionen und Vikariäate, welche im Laufe der Zeit in England eingeführt wurden; mit einem Worte, ungeachtet aller wie immrr entgegengesetzter Einflüsse. Wir dekretiren gleicherweise, daß Alles, was wissentlich oder unwissentlich, im Namen was immer für einer Autorität und von wem immer es sei, diesen Verfügungen entgegen vollzogen werden sollte, ohne Kraft sei. Wir dekre⸗ tiren, daß Kopieen dieses Schreibens, unterzeichnet von einem öffentlichen Notar und gesiegelt mit dem Siegel eines kirchlichen Beamten, überall als der Ausdruck Unseres Willens angenommen werden soll.

Gegeben zu St. Peter, in Rom, gesiegelt mit dem Fischerringe, am 24. September 1850, im fünften Jahre ÜUnserer päpstlichen Regierung. A. Kardinal Lambruschini.“ .

Wissenschaft und Kunst. Frd. Karl von Savigny.

Berlin, 1. Nov. Ueber das funfzigjährige Doktor⸗Jubiläum Savigny'’'s, auf dessen Bedeutung fuͤr die Wissenschaft wir be⸗ reits in der Beilage zu Nr. 293 des Preuß. Staats⸗Anzei⸗ gers aufmerksam gemacht haben, entnehmen wir einem hiesigen Blatte noch folgende Mittheilungen:

Obgleich, dem Wunsche des Herrn von Savigny entspre⸗ chend, die Feier seines 50jährigen Doktor⸗Jubiläums ohne umfas⸗ sende äußere Veranstaltungen geblieben ist, so konnte doch dieser Ehrentag nicht vorübergehen, ohne dem um die Wissenschaft so hoch⸗ verdienten Mann zahlreiche Beweise der allgemeinen Verehrung darzubieten. In seiner Wohnung wurde er schon am frühen Vor⸗ mittag durch viele Freunde begrüßt, unter denen wir nur Männer wie: den General⸗Direktor von Olfers, den General Below,

den Geheimen Ober⸗Justizrath Simo n, den Geheimen Rath Lich⸗ tenstein und Professor Heydemann namhaft machen. Es er⸗ schien demnächst eine Deputation der Universität Marburg, wo der Jubilar im Jahre 1800 das Doktor⸗Diplom empfing, bestehend aus den Herren: Geheimen Justizrath Plattner und Professor Röstel, welche dem Jubilar das erneuerte Doktor⸗Diplom, in dem Schmuck eines reichen Einbandes überbrachten. Demnächst folgte die juristische Fa⸗ kultät der hiesigen Universität in vollständiger Zahl, im Namen welcher Herr Professor Stahl dem Jubilar eine glückwünschende Anrede hielt, die durch Form und Gedanken, wie durch die Wärme innerster Herzensergießungen, einen gleich ergreifenden Eindruck auf alle Anwesenden hervorbrachte. Es wurde in derselben beson⸗ ders das sittliche Element hervorgehoben, welches durch das Ver⸗ dienst des Gefeierten in der Rechtswissenschaft eingeführt sei. Der Dekan der Fakultät, Professor Richter, darauf dem Jubilar, Namens der Fakultät, ein lateinisches Glückwünschungs⸗ schreiben, welches mit Randzeichnungen, die sämmtlich Oertlichkeiten von Marburg darstellten, verziert und von einem prachtvollen Ein⸗ band (von dem hiesigen Buchbindermeister Voigt gearbeitet) um⸗ faßt war. In diesen Randzeichnungen befand sich gleich obenan das Haus, in welchem Herr von Savigny vor funfzig, Jahren ge⸗ wohnt, wo er seine ersten Vorlesungen gehalten, wo er seine Ehe geknüpft hat. Der Anblick dieser Abbildung weckte sowohl dem Ge⸗ feierten wie seiner Gemahlin die tiefsten Bewegungen der Erinne⸗ rung. Die anderen Zeichnungen hatten andere mit der Wirksam⸗ keit und dem Leben des Jubilars in Beziehung stehende Oertlich⸗

keiten zum Gegenstand; unterhalb befand sich eine Gesammtan⸗

sicht von Marburg. Der Apppellationsgerichts ⸗Rath

Dr. Laspeyres war aus Lübeck erschienen, um Na⸗

mens des dortigen Ober⸗Appellationsgerichts seinen Glück⸗

wunsch darzubringen; er begrüßte den Jubilar in einer Anrede.

Die Akademie der Wissenschaften erschien in einer Deputation, welche

aus ihren Secretairen bestand, an deren Spitze Herr Wilhelm

Grimm, einer der ältesten Schüler des Gefeierten, herzliche Worte

an seinen berühmten Lehrer richtete. Seitens der Universität

überreichte der zeitige Rektor, Geheime Konsistorial⸗Rath Twe⸗

sten, begleitet von den vier Dekanen Richter, Hengstenberg,

Dowe und Busch, ein Glückwünschungsschreiben. Der Präsident

von Strampff war im Namen des Kammergerichts zur Be⸗ glückwünschung erschienen. Professor Rudorf übergab im Auf⸗ trage der Universität Erlangen ein von dieser eingesandtes Ehren⸗-⸗ begrüßungsschreiben. erfreuliche Ueberraschung geworden, indem der dort wohnhafte Dr. jar. Frege sich eingefunden hatte und ihm ein Oelgemälde, Marburg darstellend, ausgeführt von Pape, zum Geschenk, als ein Zeichen seiner hohͤhen Verehrung vor dem berühmten Rechtslehrer darbrachte. Mittags hatte die hiesige juristische Fakultät dem Gefeierten ein Diner veranstaltet, wozu sämmtliche zur Beglück⸗ wünschung erschienene Deputationen geladen waren. Den Abend empfing der Jubilar die Deputationen, so wie seine sonstigen Freunde, in seinem eigenen Hause. Möge der Glanz des Ruhmes, der sein wirkungsreiches Leben nun seit einem halben Jahrhunderte umgeben, ihm noch lange in den spätesten Abend desselben nachstrahlen.

Markt⸗Werichte. 1 Berliner Getraidebericht vom 2. November. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 57 Rthlr. 1 Roggen loco 35 37 ½ Rthlr.

5) 1 4 ½ G

8 Nov. /Dez. 35 Rthlr. Br., 34 ½ G.

»„ pr. Frühjahr 1851 39 Rthlr. bez., Br. u. G. Gerste, große loco 26—28 Rthlr.

„»„ kleine 23 25 Rthlr. 8

pr. Herbst 48pfd. 18 ¾ a 19 Rthlr. bez. 50 pfd. 20 Rthlr. Br., 19 ½ G. 48 pfd. pr. Frühjahr 21 ½ Rthlr. Br., 21 G. 50pfd. 22 Rthlr. Br. u. G. Erbsen, Koch⸗ 40 46 Rthlr., Futter⸗ 35—38 Rthlr. Rüböl loco 11 ¾ a 11 Rthlr. bez., 44 12² Br., G. pr. diesen Monat 11 ¾ a †Rthlr. bez., 11 7 Br., * pr.⸗Nov. / Dez. 11 ¾ a Rthlr. bez., 11 ½ Br., Dez. /Jan. 11 Rthlr. Br., 11 ¾½ G. Jan./Febr. 11 ½⅝ Rthlr. Br., 11 ½ G. Febr. / März 11 Rthlr. Br., 14 ½ G. März /April 11 ¾ Rthlr. Br., 11 % G. April /Mai 11 ½ a % Rthlr. bez., 11 ½ 2 Leinöl loco 12 Rthlr. Br. pr. No. 12 Rehl „— pr. Frühjahr 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ½⅜ G. Mohnöl 13 ½ a 13 ¼ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr.

Südsee⸗Thran 13 Rthlr. bez. u. Br. 8 Spiritus loco ohne Faß 17 ¼ Rthlr. bez. 3 mit Faß pr. Nov.) „— ““

Ie b. 17 Rthlr. Br., 16 ½ G. Dez./ Jan. 17 ½ Rthlr. Br., 17 ½¼ bez., 17 G. Jan. / Febr. 17 ½ Rthlr. Br., 17 ¾ bez. u. G. Febr. / März 18 Rthlr. Br., 17 ½ G.

März/ April 18 ½ Rthlr. Br., 18 G. pr. Frühjahr 18 ½ a Rthlr. verk., 18⅜ Br., ½ G.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 3. Nov. Im Opernhause. 121ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die lustigen Weiber von Windsor, komisch⸗ phantastische Oper in 3 Akten, mit Tanz, nach Shakespeare's gleich⸗ namigem Lustspiel, gedichtet von S. H. Mosenthal. Musik von Otto Nicolai. Tanz von Hoguet.

Im Schauspielhause. 176ste Abonnements ⸗Vorstellung: Das Forsthaus, Original⸗Drama in 2 Abth. und 4 Akten, von Ch. Birch⸗Pfeiffer.

Montag, 4. Nov. Im Schauspielhause. 177ste Abonnements⸗ Vorstellung: Antigone, Tragödie von Sophokles, Uebersetzung von Donner. Musik von Mendelssohn⸗Bartholdy. Anfang 7 Uhr.

Königsstädtisches Thrater.

Sonntag, 3. Nov. Vorletzte Darstellung vor der Abreise des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 2 Abtheilungen. Zwischen der ersten und zweiten Abtheilung: Caprice aus Liebe, Liebe aus Caprice. Lustspiel in 1 Akt, von Feodor Wehl. 8

Montag, 4. Nov. (ZItalienische Opern⸗Vorstellung.) Il Barbiere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. r

Auch aus Leipzig war dem Jubilar eine