nach dem Lloyd, schon bei den bevorstehenden Losungen getroffen werden.
Die in Formation begriffene Festungs⸗Artillerie wird, dem Lloyd zufolge, nun ohne Verzug zusammengesetzt werden. Die bisherigen 14 Garnisons⸗Artillerie⸗Distrikte werden vorläufig auch noch fortbestehen; die noch diensttaugliche Mannschaft derselben aber der Festungs⸗Artillerie zugetheilt werden. Die Festungs⸗Artillerie, welche aus acht Bataillonen bestehen wird, bildet einen ergänzenden Theil der Feld⸗Artillerie und dient mit dem schweren Geschütze in Festungen; dagegen werden die Garnisons Distrikte eine Art Ver⸗ waltungs⸗Behoörde der verschiedenen Festungs⸗Artillerie Güter ausmachen. Die acht Bataillone Festungs⸗Artillerie stehen unter einem Obersten und sind, obwohl in den verschiedenen Festungen vertheilt, im gegenseitigen Verbande. —
Der Lloyd sagt: „Aus glaubwürdiger EbE daß der Pforte neuerdings Bemerkungen der russischen Eesah t⸗ schaft über die zahlreichen Anstellungen politischer Flüchtlinge in der Armee und im Staatsdienste gemacht worden sind, wie dies auch von der österreichischen Gesandtschaft vor kurzem geschehen sein soll. In Folge dieser Bemerkungen wird nun die Aufnahme von Flüchtlingen in die öffentlichen Dienste der Pforte gänzlich einge⸗ stellt werden, nur minder Kompromittirte können noch subalterne Stellungen in der Armee erlangen.“ “
Im Lloyd liest man: „Die Angelegenheiten in der Herzego⸗ wina dürften endlich ihre Lösung sinden, indem die Truppen des Seraskiers Omer Pascha bereits in Kogniz, etwa zwölf Stunden von Mostar, eingerückt sind. Kaum hatte Kavas Pascha von deren Annäherung Kunde erhalten, als er sich mit ungefähr 1200 Mann nach Ligeta, zwei Stunden von Kogniz, warf, um ein Treffen mit ihnen zu bestehen und deren Vorrücken abzuwehren. Omer Pascha soll aber gar nicht die Absicht gehabt haben, den Einmarsch in Kogniz zu erzwingen, sondern seinen Marsch über Duvno fortzusezen. Der Vesir Ali Pascha ließ auch den Komman⸗ danten von Duvno, Mustai Beg, auffordern, die Truppen freundlich zu empfangen, mit seinen Leuten zu ihnen zu stoßen und gemeinschaftlich mit ihnen gegen Mostar zu marschiren. Mittlerweile senden die Bewohner von Mostar häufig Deputationen an den Wesir von Buna, und dem Vernehmen nach soll eine andere bereits auch zu Omer Pascha abgegangen sein. Der Wesir hat Assan Beg unter großen Verheißungen zu sich nach Buna entbieten lassen. Derselbe sollte auch seine Reise dahin am 28sten v. M. antreten; man glaubt aber, daß er sich, statt nach Buna, direkt nach Sarajevo begeben werde. Dreißig vor⸗ nehme Personen werden ihn begleiten. Auf die Frage der Nota⸗ bilitäten von Trebigne, was er eigentlich vorhabe, erwiederte er, daß er selbst auch dann gegen die Großherrlichen Truppen nicht kämpfen würde, wenn die Herzegowina mit Bosnien gemeine Sache machen sollte, sondern entschlossen sei, alsdann auf österreichisches Gebiet zu flüchten. Die Insurrection scheint also in den letzten
Zügen zu liegen.“
Gelegentlich des Ausmarsches der Gränz⸗Bataillone hat der Ban nachstehende Proclamation erlassen: „Gränzer, theure Lands⸗ leute! Als in den jüngst verflossenen Jahren der Strom der Em⸗ pörung sich über einen Theil des großen österreichischen Kaiserstaa⸗ tes ergossen hatte, war die tapfere und treue Armee, in deren Rei⸗ hen Eure zahlreichen Bataillone als Helden mitstritten, der feste Damm, an welchem sich die Wogen, die alles zu zerstören drohten, brachen. Gränzer! mit Stolz blict das Heer, das Vaterland, der Kaiser auf Euch! die Schlachtfelder Italiens und Ungarns sind Zeugen Eurer Thaten; ich selbst habe gar vielfach in den heißen Stunden des Kampfes Euren Muth, in den schweren Stunden der Entbehrungen Eure männliche Ausdauer, Eure Hingebung zu bewundern und mich des doppelten Glücks zu freuen Anlaß gehabt, Euer Landsmann, Euer Ban zu sein. Ihr habt das schönste Ver⸗ mächtniß Eurer Väter, die Ehre unseres Volkes, nicht nur erhal⸗ ten, sondern vermehrt; Ihr werdet dieses kostbare Gut als unge⸗ schmälertes Erbtheil auch Euren Kindern zu bewahren wissen. Se. Majestät unser allergnädigster Kaiser und Herr hat sich durch hoch⸗ wichtige Ursachen veranlaßt gefunden, einen Theil seines Heeres in Bewegung zu setzen, und mir den allerhöchsten Befehl zu ertheilen geruht, die zweiten Bataillone der kroatischen und slavonischen Gränz⸗ Regimenter, dann das noch im Lande befindliche erste Bataillon des ottochaner Regiments aus der Heimat nach Wien abrücken zu lassen. Ich erwarte mit Zuversicht von Euch, daß Ihr in allen Ge⸗ legenheiten den gewohnten hingebenden Gehorsam und jene würdige ernste Haltung darthun werdet, die den echten Soldaten eben so sehr auszeichnet als die Tapferkeit. Ihr verlaßt neuerdings Eure Familien, Euren Heerd, Euer Vaterland, welches Ihr mit Gottes Hülfe bald und zugleich mit dem Stolze treuerfüllter Pflichten, mit der Bürgschaft dauernder Erfolge wiedersehen werdet; Ihr werdet aber auch in den anderen Truppen alte Waffenbrüder finden, welche Euch mit Jubel empfangen werden, werdet unserem ritterlichen Kai⸗ ser und Herrn ins Antlitz blicken, werdet in seinen Augen lesen, aus seinem Munde hören, wie werth und theuer Ihm seine wackeren Gränzer sind, und mit mir in den begeisterten Ruf einstimmen: Gott erhalte und segne unseren allergnädigsten Kaiser Franz Jo⸗
Wien, 30. Okt. 1850. Jellacic, Feldzeugmeister und
der mit 1. November ins Leben tretenden In⸗ Militair⸗Administration hat Se. Majestät der „Für den Armee⸗Kommandanten. alle zu seiner W. mee gehörigen Truppen und gleichzeitig in Verona, Ofen, Lemberg die “ des dortigen Landes⸗Militair⸗ Kommando's, b zu dessen Detail⸗Geschäftsführung ihm ein General ver gegeben ist, während im Bereiche der ersten Armee ie Mälitair⸗Kommanden in Wien, Graz, Brünn und Hrag, durgz die betreffenden Armee⸗Corps⸗Kommandanten, welche I vn ad latus beihaben, geführt werden. Dem Vehhasa⸗, als gat sch⸗ slavonisch⸗dalmatiner Civil⸗ und Mllitatr ⸗Gouverneut . — terstehen in gleicher Weise die Landes⸗ Militair Kommanden in Zara und Agram, deren Detail⸗Geschäfte in Zara 1 eigenern Landes⸗Militair⸗Kommandant, in Agram aber der dem Banus bel⸗ gegebene ad latus besorgt. Die rein militalrischen Gegenstände, welche auf Truppen⸗Bewegungen, Dislocationen und Operationen Bezug nehmen, so wie die höheren Personalien über alle in seine Armee gehörigen Truppen leitet der Armee⸗ Kommandant, so wie der Banus, wie solches bereits mit Meinem Handbillet vom 30. April 1849 aus Olmütz und des Näheren mit Meinem Armee⸗ Befehl vom 16. Oktober 1849 angeordnet wurde, direkt an Meine Person. Er ist der kommandirende General aller ihm zugewiesenen Armee⸗Corys, respektive Truppen. Alle Verwaltungs⸗ und Justiz⸗ Angelegenheiten des Landes⸗Militair⸗Kommando's, in dessen Be⸗ reich der Armee⸗Kommandant seinen Sitz hat, läßt er durch den ihm als ad latus beigegebenen General besorgen, der die ge⸗ wöhnlichen Geschäfte in seinem Namen leitet, die wichtigen aber vorher seiner Entscheidung zu unterziehen und ihn überhaupt von allen wichtigen Vorkommnissen in ununterbrochener Kenntniß zu halten hat. In analoger Weise haben sich die den Kommandanten des 1sten, 2ten, Zten und 4ten Armee⸗Corps für die Besorgung der
n“.
Nachträglich zu struction für die neue h Kaiser folgenden Befehl, erlassen: Selber führt den militairischen Oberbefehl über
“ “
1836
Landes⸗Militair⸗Kommando⸗Geschäfte ad latus beigegebenen Generale gegenüber ihren Corps⸗Kommandanten, wenn selbe zufällig oder zeitweise in eigener Besorgung der Landes⸗ Militair⸗Kommando⸗ Geschäfte verhindert wären, zu benehmen, gleichwie eben so in rein militatrischer Beziehung, dann in wichtigen Verwaltungs⸗ und Justiz⸗ Angelegenheiten von Seiten dieser vier Corps⸗ und Landes⸗Militair⸗ Kommandanten gegenüber dem ersten Armee Kommandanten das Nämliche zu beobachten kömmt. Die in der Regel sonach monatlich zu erstattenden Relationen umfassen folgende Punkte: a) Alle wich⸗ tigen Verpflegs⸗Dispositionen an Geld und Naturalien, b) über die Leistungen der unterstehenden Monturs Kommissio⸗ nen und den Bekleidungs⸗ und Ausrüstungs⸗Zustand der Trup⸗ pen und Branchen, c) über den Kassestand der unterstehenden Kriegskassen, d) über alle wichtigen Sanitäts⸗Angelegenheiten, e) über den Stand der Ergänzung der Truppen durch Mannschaft und Pferde, f) über die Bequartierung, 8) über die vorgekomme⸗ nen Offiziers⸗Superarbitrirungen, endlich h) über alle besondere Ereignisse von Wichtigkeit, deren fallweise Einberichtung nicht un⸗ bedingt nothwendig ist. — Der Armee⸗Kommandant wird auf Grundlage dieser Berichte sofort ermessen, ob seine persönliche In⸗ tervention nothwendig oder ob die Abforderung von schriftlichen Aufklärungen weiter erforderlich sei. Bei dem Armee⸗Kommando vertheilt er die operativen, rein militairischen technischen und Aus⸗ zeichnungs⸗Gegenstände unter die ihm beigegebenen Referenten, nämlich: den General⸗Adjutanten, den Chef des General⸗Quartier⸗ meisterstabes, den Feld⸗Artillerie⸗Direktor und den Feld⸗Genie⸗Di⸗ rektor. Es bleibt ihm unbenommen, die zu seiner Information nöthigen Eingaben vorzuzeichnen, indem er den Grundsatz festhält, daß durch seine Einflußnahme der Geschäftsgang befördert, aber keinesweges vervielfältigt werden darf.“ b
Der Minister Graf von Stadion wird auch diesen Winter über in Gräfenberg verbleiben. Obgleich die Genesung desselben nur langsam vorwärts schreitet, ist die Hoffnung auf gänzliche Heilung von Prießnitz nicht aufgegeben worden. 8
Der Minister für Landes-Kultur und Bergwesen, Ritter von Thinnfeld, hat vorgestern in Begleitung des Unterstaats⸗Secretairs Dr. Helfert eine Inspections⸗Reise nach Ungarn angetreten. 1
Die Post⸗Kommissäre sind angewiesen worden, aufs strengste darüber zu wachen, daß die bei den Postämtern aufgegebenen Briefe ihrer Stückzahl nach genau⸗ aufgeschrieben werden, damit das Han⸗ dels⸗Ministerium eine stets genaue Uebersicht der Briefaufgabe er⸗ lange. Für die Unterlassung dieser Anordnung wurden Strafen für die Betreffenden angedroht. .X“
Auf der nördlichen Staatsbahn wurden in einigen Waggons bereits Proben mit der von Professor Meißner erfundenen Heizung gemacht, die nichts zu wünschen übrig lassen und die Einführung dieser Heizmethode in den ambulanten Postämtern zur Folge haben werden. Ob die Heizung auch in Personenwagen stattfinden wird, blieb vorläufig noch unentschieden. 8 8
Die definitive Organisation der hiesigen städtischen Sicherheits⸗ wache wird mit Anfang des kommenden Jahres erfolgen.
Verschiedene Muster für die Infanterie⸗Kopfbedeckung sind in Vorschlag gebracht und Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt wor⸗ den; doch soll es, nach dem Lloyd, in dieser Beziehung bei den bisherigen Czakos sein Verbleiben haben. 8
Der französische Gefängniß⸗Reformator Herr Cerfbeer ist nach München abgereist, Herr Appert von Kufstein hier angekommen.
Chrudim, 31. Okt. (P. N.) Nachdem man sich bereits der Hoffnung hingegeben hatte, daß die Cholera hier aufgehört habe, brach dieselbe abermals und mit erneuter Heftigkeit aus, so daß gleich in der ersten Nacht ihres Wiederausbruchs über 50 Personen von derselben ergriffen und binnen 5 Stunden 10 von ihnen eine Beute des Todes wurden. Unter diesen Letzteren befindet sich auch leider unser vielgeachteter Bürgermeister, Herr Johann Martini, dessen Tod als ein wahrhaft unersetzlicher Verlust für die Stadt bezeichnet werden muß. Herr Martini hat auf seinem Sterbebette noch den achten Theil seines bedeutenden Vermögens zur Gründung eines städtischen Krankenhauses und der Wiederaufrichtung des ab⸗ gebrannten Spitals legirt.
Sachsen Dresden, 7. Nov. Ministerium hat folgende Ordre an die erlassen: 1
„Die veränderten politischen Verhältnisse 1 vollständige Einberufung der Beurlaubten der Armee erforderlich. Die bereits bei den Truppen eingetroffen gewesenen, aber wieder auf Urlaub entlassenen Mannschaften haben hiernach sofort in ihre betrefsenden Standquartiere zurückzukehren. Die Eisenbahnen wer⸗ ven sie auf Kosten des Staats befördern. Dresden, 7. November 1850. Kriegsministerium. Rabenhor st.“ u.“
Die bereits einmal zurückgenommene Verordnung des Kriegs⸗ ministeriums zum Ankauf von 2700 Pferden zur Mobilmachung der sächsischen Armee wird gleichfalls unterm 7. November wieder er⸗ der heutigen Sitzung der ersten Kammer nahm der Mi⸗ nister des Auswärtigen, von Beust, das Wort, um sich üͤber die am 2. November angeordnete Mobilisirung der Armee auszusprechen. Der Minister hat sich zu dieser öffentlichen Erklärung entschlossen, weil die früher beabsichtigte Erklärung in geheimer Sitzung seiner Meinung nach unangenehme Befürchtung im Publikum hätte er⸗ zeugen können. Der Hauptinhalt des langen Vortrags ist wesent⸗ lich folgender. Der sächsischen Regierungen ist die Berechtigung der sogenannten „Bundesversammlung“ zu den von ihr getroffenen Maßregeln eben so wenig zweifelhaft als ihre eigene Verpflichtung, denselben in jeder Beziehung Folge zu leisten und sich anzuschließen. Was die Rüstungen selbst betrifft, so wurden sie, wie der Minister erzählte, durch eine von dem hiesigen preußischen Gesandten über⸗ reichte Note des Herrn von Radowitz veranlaßt, welcher ziemlich kategorisch die Frage an das Ministerium stellte, welche Haltung man hier den zu erwartenden Konflikten in Kurhessen gegenüber einzunehmen gebenke. Herr von Beust antwortete darauf, daß Sachsen die „Bundes⸗Versammlung“ treulich unterstühen werde, doch glaubte die Regierung zugleich befürchten zu müssen, sofort mit, in diese Konflikte gezogen zu werden, und rüstete deshalb, modisizirte aber auch sofort die Rüstungen, als Herr von Radowitz aps dem Ministerium getreten war. Als Herr von Beust seinen Vortrag geendet, wurde ihm von mehreren Seiten der herzlichste Dank aus⸗ gesprochen, die Angelegenheit selbst aber endlich an die erste Depu⸗ tation gewiesen. Schließlich referirte Bürgermeister Starke über mehrere zwischen beiden Kammern obwaltende Differenzpunkte in Betreff des Eisenbahnwesens.
Hannover. Stade, 4. Nov. (Hannov. Ztg.) Heute Morgen und heute Abend erreichte in Folge eines starken Nord⸗ West⸗Win⸗ des das Wasser in der Elbe und in dem durch Stade fließenden egg. Flusse eine so ungewöhnliche Höhe, daß von der hiesigen Garnison die üblichen Warnungs⸗Schüsse gethan wurden. Das Wosser is in den niedrigsten Theilen der Stadt in die Keller gedrungen. Erheb⸗ liche Schäden, wie Deichbruͤche, sind bis jetzt nicht bekannt ge⸗ worden. 1..
(D. A. Z.) Das Kriegs⸗ Beurlauhten der Armee
machen erneuert eine
Württemberg. Stuttgart, 6. Nov. (D. R.) Die Landes ⸗Versammlung hat den Antrag der Regierung zur Bewilli⸗ gung von Rüstungs⸗Kosten verworfen. Sie wurde in Folge dieses Beschlusses sofort aufgelöst, das vorjährige Wahlgesetz aufgehoben und der altständische Ausschuß wieder eingeführt. Trotzdem das Ministerium dagegen protestirte, schritt die Landes⸗Versammlung zur Wahl ihres Ausschusses.
Baden. Karlsruhe, 4. Nov. Sitzung der zweiten Kammer.
(Forts.) Abg. Trefurt erklärt sich für das 45ste Lebensjahr statt des 50sten, und fügt hinzu: Die Erfahrung der früheren Jahre nöthige dazu, daß man in Zukunst die Waffen nur zuverlässigen Leuten in die Hände gebe. Er glaubt daher, daß außer den §. 36 genannten Kategorieen noch ferner von der Bürgerwehr ausgeschlossen werden sollen: 1) Alle, pelche in den letzten Jahren wegen poli⸗ tischer Vergehen bestraft worden sind; 2) es soll eine Kommission von Bürgern in jeder Gemeinde errichtet werden, welche das Recht haben soll, alle diejenigen auszuschließen, die nicht zur Bürgerwehr geeignet sind. Abgeordn. Schaaff unterstützt den ersten Antrag des Abgeordneten Trefurt, so wie den Antrag des Abgeordneten Junghanns, indem er anführt, der letztere Antrag sei um so beach tenswerther, weil der Antragsteller, ein bei der Vertheidigung des hiesigen Zeughauses rühmlich kämpfender Bürgerwehrmann, diesen Gegenstand aus eigener Erfahrung kenne. Abgeordn. Malsch will zu §. 3c. die Geistlichen und Lehrer aus der Zahl derjenigen entfernt haben, welche den Eintritt in die Bürgerwehr ab⸗ lehnen können. Abgeordn. Zell spricht gegen diesen An⸗ trag. Der Berichterstatter beurtheilt diese Anträge und er⸗ klärt sich nur damit einverstanden, daß statt des 50sten Lebensjahrs das 45ste gesetzt werde. Bei der Abstimmung über diese Anträge wird der Antrag, das 45ste Jahr statt des 50sten zu setzen, so wie der Antrag des Abg. Trefurt über die Bedingungen der Aufnahme zu §. 3 b. angenommen. §. 3 d. Solche, die nach §. 3 wehrpflich⸗ tig wären, aber nach §. 3 b. ausgeschlossen sind, so wie diejenigen, welche aus der Bürgerwehr ausgestoßen werden, zahlen einen jaͤhr⸗ lichen Beitrag zur Corps⸗Kasse, der von dem Gemeinderath mit Rücksicht auf ihre Vermögensverhältnisse sestgestellt wird, jedoch nicht über 1 Prozent ihres jährlichen reinen Einkommens und nicht über 20 Fl. ansteigen darf. Zu dem gleichen Beitrag können auch die in §. 3 c. Nr. 5 bezeichneten Personen, so wie die durch Krank⸗ heit oder Gebrechlichkeit zum Dienst Untauglichen, von dem Ge⸗ meinderath angehalten werden. Abg. Trefurt stellt den Antrag, den Ansatz von 20 Fl. auf ein Maximum von 50 Fl. zu erhöhen für die nach §. 3 b. Ausgeschlossenen und auf 25 Fl. für die aus Gebrechlichkeit Untauglichen. Abg. Malsch unterstützt diesen Autrag und stellt den weiteren Antrag: daß Geistliche und Lehrer, welche den Bürgerwehrdienst ablehnen, den Beitrag von 25 Fl. bezahlen sollen. Abgeordn. Böhme spricht gegen diese Anträge von Trefurt und Malsch, und stellt den Antrag, den Schluß des §. 31 „so wie die durch Krankheit Untauglichen ꝛc.“ zu streichen. Abgeordn. Zittel erklärt sich gegen den Antrag von Malsch. Abgeordn. Ju nghanns: Es sei im Interesse des Institutes, daß so viel als moͤglich alle Stände Theil nehmen; darum sei es recht, daß zwar nicht den Geistlichen, aber den Lehrern, welche sich der Bürgerwehr entziehen, eine Steuer auferlegt werde; eben so sei dies gegenüber den durch Gebrechlichkeit Untauglichen nöthig, um die Zahl derselben nicht zu sehr zu vermehren. Abgeordn. Fischler spricht für das Maxi⸗ mum von 20 Fl., was für kleinere Städte eine große Summe sei. Man möge nicht immer nur an Karlsruhe und größere Städte denken. Abgeordn. Stockhorn und Maier erklären sich für den Antrag Böhme's; Abgeordn. Mathy für den Antrag von Malsch. Nach einer Reassumirung und Beleuchtung dieser Anträge durch den Berichterstatter werden alle diese verschiedenen Anträge verworfen und der Kommissions⸗Antrag angenommen. EEE113 Städten, die mehr als 3000 Einwohner ha⸗ ben, trägt jeder Wehrmann die Kosten seiner Bewaffnung und Aus⸗ 1 rüstung, sofern nicht die Gemeinde die Anschaffung der Waffen für die gesammte Bürgerwehr auf die Gemeinde Kasse übernimmt. In den Städten mit weniger als 3000 Einwohnern und in den Landgemeinden sind die für die Bürgerwehr erforderlichen Waffen stets aus der Gemeindekasse anzuschaffen. §. 3 f. Den obersten Be⸗ fehlshaber der Bürgerwehr einer Gemeinde ernennt die Staats⸗ regierung. Die übrigen Offiziere werden von der Wehrmannschaft, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Staatsregierung, gewählt. §. 3gy. Die Einübung ausgenommen, tritt die Bürgerwehr nur in Folge einer Aufforderung der Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde in Dienstthätigkeit. In den Städten, wo die Ortspolizei von einer Staatsbehörde verwaltet wird, erläßt diese, dringende Fälle aus- genommen, die Aufforderung durch den Bürgermeister. Dieselbe soll nur ergehen, wenn die gewöhnliche Polizeigewalt mit Einschluß der Gensdarmerie nicht hinreichend erscheint. Abgeordn. Böhme nennt die Abs. 2 des §. 3 enthaltene Bestimmung eine ganz ei⸗ genthümliche, da in den hier genannten Städten der Bürgermeister mit der Wahrung der Sicherheit nicht beauftragt ist und man des⸗ wegen nicht sehe, warum diese Behörde hier eingeschoben sei. Es sei nicht abzusehen, warum man in solchen Fällen die Polizei Be⸗ hörde nicht direkt mit der Bürgerwehr in Verbindung sae, EFEr beantragt den Strich dieses Zwischensatzes. Abgeordn. Malsch: Diese Bestimmung sei aus dem Gesetz vom Jahre 1848. Wenn die Bürgerwehr den Bürgermeister zum Vermittler habe, so werde sie um so bereitwilliger sein. Staatsrath Frhr. von Ma rschall erklärt sich gleichfalls gegen diese Bestimmung. In der Regel werde eine Rücksprache mit dem Bürgermeister genommen werden; aber eine gesetzliche Nothwendigkeit dürfe nicht ausgesprochen wer⸗ den, wenn man nicht ein unklares Verhältniß und daraus folgende Mißstände herbeiführen wolle. Abg. Schaaff: Man⸗ müsse die hier nöthige Anordnung demjenigen überlassen, welcher die Ver⸗ antwortlichkeit für die öffentliche Sicherheit habe, also der Polizei⸗ behörde. Es können ja auch Fälle vorkommen, wo die Polizeibe⸗ hörde gegen die Gemeindebehörde einschreiten müsse. Abgeordn. Mathy und Zittel vertheidigen die Fassung der Kommission. Abgeordn. Schmitt vertheidigt den Antrag des Abgeordn. Böhme. Abgeordn. von Soixron schlägt vor, zu setzen, „nach Beneh men mit dem Bürgermeister.“ Der Antrag des Abgeordn. von Soiron wird angenommen. 1 §. 3h. Zur Einübung, so wie zur Berathung von Wehr⸗ Angelegenheiten und zu Wahlen wird die Bürgerwehr durch ihren Befehlshaber berufen. Ueber das Maß der Einübungen kann der Gemeinde⸗Rath unter Benehmen mit dem Besehlshaber allgemeine Anordnungen treffen. §. Zi. Andere Versammlungen der Bürger⸗ wehr oder einzelner Abtheilungen derselben sind verboten. Eben so ist jede Berathung oder Kundgebung der Bürgerwehr oder einzel⸗ ner Abtheilungen derselben über Staats⸗, Bezirks⸗ oder Gemeinde⸗ Angelegenheiten untersagt. §. 3 k. Vereinigungen zwischen Bür⸗ gerwehren verschiedener Gemeinden dürfen nur mit besonderer Staats⸗Erlaubniß stattfinden. §. 31. Der Befehlshaber einer Bür⸗ gerwehr, welcher einer nach §. 3g. an ihn ergehenden Aufforde⸗ rung nicht unverzüglich Folge leistet oder, Nothfälle ausgenommen, mit Ueberschreitung seiner Befugnisse die Dienstthätigkeit der Wehr⸗ mannschaft aufbietet, wird sofort vom Dienste enthoben und vor
Kämmerer,
den Richter gestellt. Er verfällt, wenn er nicht eine höhere Strafe nach anderen gesetzlichen Bestimmungen verwirkt hat, in eine Ge⸗
fängnißstrafe bis zu 6 Monaten.
§. 3m. Wenn Bürgerwehren
oder Abtheilungen derselben eigenmächtig ausrücken oder den Be⸗ fehlen der Ferßeseharn im Dienste den Gehorsam verweigern oder
unter den Wa
en eine Eigenmacht ausüben, so werden die Bethei⸗
ligten sofort entwaffnet, des Dienstes enthoben und gerichtlich mit
Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. der in den §§. 3i. und
mit Geldstrafen
§. In. Uebertretungen
3 k. enthaltenen Vorschriften werden
bis zu 50 Fl. oder mit Gefängniß bis zu 4 Wochen gerichtlich geahndet. V-
§. 30. Andere Uebertretungen
der Dienstvorschriften werden dienstpolizeilich, in schwereren Fällen
mit Entziehung des
Grades oder mit Ausstoßung bestraft. Auf
diese schwereren Strafen erkennt ein aus Wehrmännern zu bilden⸗
des Wehrgericht, auf die leichteren der Befehlshaber.
§. 3 p. We⸗
gen pflichtwidrigen Benehmens, so wie im Interesse der öffentlichen
Sicherheit oder des
der Staatsregierung aufgelöst werden.
allgemeinen Wohles, kann eine Bürgerwehr von §. 3 —. Die zum Vollzuge
der obigen Bestimmungen (§§. 3 bis 31) dienlichen Anordnungen, so wie alle weiter erforderlichen Vorschriften, bleiben den für die
Bürgerwehren der vorbehalten, welche
von den Bestimmu
Zu §. 4 erklärt der nur in Hinsicht auf
Abg. Mathy stellt
errichtenden Statuten
einzelnen Gemeinden zu §. 4. Die
der Staatsgenehmigung bedürfen.
allgemeine Errichtung einer Buͤrgerwehr im Großherzogthum bleibt
ngen der künftigen Wehrverfassung abhängig. Abg. Ullrich: er werde für das ganze Gesetz den §. 1 und diesen letzteren §. 4 stimmen. den Antrag, nach §. 4 noch einen weiteren Pa⸗
ragraphen hinzuzufügen, wonach die karlsruher Bürgerwehr nicht unter diesem Gesetze begriffen sein und ihre bisherige Einrichtung behalten soll. Staatsrath Frhr. von Marschallerkennt die Motive an, welche diesem Antrag zu Ehren der karlsruher Bürgerwehr voraus⸗ geschickt wurden, führt dagegen aus, daß sie nicht den gestellten Antrag, sondern nur den Antrag rechtfertigen, möglichst dahin zu wirken, daß die karlsruher Bürgerwehr ferner bestehe, was ohne wesentliche Beeinträchtigung auch unter der Herrschaft des neuen
Gesetzes sehr wohl möglich sei. daß auch nach dem das Gute ihrer Einrichtung werde beibehalten können.
trag des Abgeordn abgelehnt.
1 Abgeordn. Junghanns glaubt, vorliegenden Gesetz die karlsruher Bürgerwehr Der An⸗
. Mathy wird mit großer Stimmenmehrheit Das ganze Gesetz wird einstimmig angenommen. Abgeordn. Welcker
Der
kündigt hierauf für eine der nächsten Sitzun⸗
gen einige Fragen an das Ministerium des Aeußern an.
Abgeordn. Zel
l erhebt den Zweifel, ob nicht eine Behandlung
dieser Fragen gerade in dem gegenwärtigen Augenblicke theils ganz wirkungslos, theils in mancher Beziehung sehr nachtheilig sei, und er glaubt, die Kammer sei befugt, die Vorfrage jetzt schon zu ent⸗
scheiden, ob jener Gegenstand hier vorkommen soll.
Abgeordn. von
Soiron bemerkt dagegen, daß nach der Geschäftsordnung gegen eine solche Fragestellung nicht im voraus ein Hinderniß erhoben
werden könne. Es
sei Sache der Kammer, wenn die Sache selbst
zur Verhandlung komme, das Geeignete hierüber zu beschließen.
Hierauf wird dieser
Es folgt nunmehr der Tagesordnung gemäß die des Kommissions⸗Berichts, erstattet von dem Abgeordn.
Gegenstand verlassen. Diskussion Bausch,
über die Motion des Abgeordn. Trefurt auf Erweiterung der
Kompetenz der Bürgermeister in bürgerlichen Rechtsstreitsachen.
Hessen. Ka⸗
wurde die gesammte mirt. Bald erfuhr
ten und noch heute
Bataillone gingen sofort, Eisenbahn nach Bebra ab.
K — ““ (Schluß folgt.) 1 ssel, 6. Nov. (N. H. Z.) Heute more n preußische Garnison durch Generalmarsch alar
man, daß zwei Füsilier⸗Bataillone und ein
Jäger⸗Bataillon plötzlich Marschbefehle nach Fulda bekommen hät⸗
Abend in Hünfeld eintreffen sollten. Zwei eines erst um 1 Uhr Mittags auf der Man vernimmt, daß die bei Fulda kon⸗
zentrirte preußische Armer auch sonst noch bedeutende Verstärkungen
an sich ziehen wird.
Seit gestern hält sich der Lieutenant Georg Bauer vom hessischen Artillerie⸗-Regiment, emerklich gemacht hat,
nauscher Adjutant b.
kur der sich in der jüngsten Zeit als Hay⸗ einer von den wenigen,
die ihren Abschied nicht gefordert, in besonderen Geschäften hier auf.
Während der Nacht gen Behörde aus worden, worin der
chen Regenten in Kur wird, diesem fremden
von den wilhelmsbader N—
sind heimlich und ohne Vorwissen der zuständi⸗
Wilhelmsbad hierher gelangte Plakate angeheftet
Herr Graf von Rechberg, ein österreichischer Ninistern zum unverantwortli⸗ hessen ernannt und den Unterthanen zugemuthet
zur Beobachtung unserer Verfassung nicht ver⸗
2
pflichteten Manne und der ihm folgenden bayerischen und österreichischen
Armee Gehorsam zu nicht sogleich mitteln. den sofort entfernt.
gelingen, Doch ist man ihnen
Trotz aller Nachforschungen wollte es Verbreiter dieser Plakate zu er⸗ auf der Spur. Die Plakate wur⸗ die Nachricht, der ꝛc.
leisten. die
Heute verbreitete sich
Bauer sei hauptsächlich gekommen, um die noch im Zeughause lie⸗
genden ca 4500 ganz neuen Infanteriegewehre zu entführen. Unternehmen stieß auf Schwierigkeiten. Zwecke Kisten verkaufen, Bluauer ließ zwar dieselben hielt aber von der wegen dieses tretenen Gesammt⸗Schreinergilde Schhreiner keine Kisten machen werde.
durch die dem Bauer von Seiten des zugegangene Verfügung, wonach keine Waffen aus dem seiner Zeughause entfernt werden dürfen.
hut anvertrauten uns dann wieder ver
Das Niemand wollte zu diesem deren wenigstens hundert nöthig waren. sofort bei einem Schreiner bestellen, er⸗ Gegenstandes eiligst zusammenge⸗ den Bescheid, daß ihm ein kasseler Indeß erledigte sich die Sache
preußischen Kommandanten Ob⸗ Bauer hat lassen.
Die hier fortwährend in hülfsbedürftigem Zustande eintreffen⸗ den kurhessischen Beurlaubten werden nach wie vor aus den Mit⸗
teln hiesiger Einwohner unterstützt.
Jeder erhält Nachtquartier und
Verpflegung und wird auf der Eisenbahn weiter spedirt.
Kassel, 7. Nov. (N. H. Z.) anwesenden Königlich preußischen 32sten Linien⸗
corps des hier
Infanterie⸗Regiments unter meisters Golde ein Konzert zum Besten der Armen.
war gedrängt voll, s
Väter und Pfleger unserer Armen den edlen Konzertgebern reiche Einnahme zu verdanken haben werden.
Fulda, 5. Nov.
Mannschaft ist heute Nachmittags aber
ninsche Corps
nächstkommende eine halbe Stunde von hier rings um den Rauschenberg herum, dicht bei dem leipziger Hof bis hinter die Götzenhöfe. die Stadt liegenden, das Terrain beherrschenden einzelnen Höfe und Häuser wird fortgefahren. Auch in den von der Avantgarde besetz⸗ ten Dorfschaften haben viele Familien sich und ihre vom muthmaßlichen Kriegsschauplatz hinweg in Sicherheit gebracht. Ein Gleiches geschieht von einzelnen ängstlichen Bewohnern der
Vorstädte Fulda's.
hierher wieder zurückgekehrt. hat der Kommandirende den einzelnen Corps ihre Stellungen für den Fall eines Angriffs an Ort und Stelle bezeichnet. bivouakirt, so wie die vorige Nacht,
Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, um dem Kommandirenden Befehle und Instructionen zu überbringen. Fürst von Thurn und Taxis hatte gestern sein Hauptquartier in Schlüchtern, wo auch der Bundes⸗Kommissar und der Staatsrath. Scheffer sich befinden sollen. Die bayerische Avantgarde steht auf den Höhen hinter Neuhof. Von den Unterhandlungen zwischen dem preußischen und bayerischen Kommandirenden erfährt man, daß der letztere sich auf seine unbedingte Ordre, das Kurfürstenthum zu besetzen, bezogen und vermittelnde Vorschläge, bis zu Eingang weiterer Befehle die beiderseitig ositionen zu behalten, abge⸗ lehnt habe. “ ““
Schleswig⸗Holstein. el, 6. Nov. (D. R.) Die Ant⸗ wort der Statthalterschaft auf die vom General von Hahn über⸗ brachte Note des Ministers von Radowitz lautet:
Das geehrte Schreiben Sr. Excellenz des Königlich preußi⸗ schen Staats⸗Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten, Herrn General⸗Lieutenant von Radowitz vom 23sten d. M. hat die Statt⸗ halterschaft aus den Händen des General⸗Majors von Hahn zu empfangen die Ehre gehabt und den Inhalt desselben der sorg⸗ fältigsten Erwaͤgung unterzogen. Sie beehrt sich Folgendes zu er⸗ wiedern:
In der preußischen Denkschrift, welche den Friedens⸗Kon⸗ trakt vom 2. Juli d. J. erläuternd begleitete, ist uns ausdrücklich bemerkt, daß es schon derzeit die Absicht des Königlich dänischen Gouvernements war, mit Eröffnung der landesherrlichen Absichten hervorzutreten, welche ganz geeignet sein sollten, eine friedliche Ver⸗ ständigung herbeizuführen. Daß diese Absicht unausgeführt geblie⸗ ben, hat die Statthalterschaft beklagt, weil sonst der erneute Waf⸗ fenkampf hätte vermieden werden koͤnnen. Je mehr die Statthal⸗ terschaft dies gewünscht hätte, um so erfreulicher ist ihr die Mit⸗ theilung Ew. Excellenz gewesen, daß nunmehr Vorschläge von Dãä⸗ nemark in der angegebenen Richtung nach Anleitung des Art. 4. des Friedenstraktats mit Bestimmtheit zu erwarten seien. Mögen diese Vorschläge durch ein deutsches Bundes⸗Organ in Be⸗ handlung genommen oder in der Bahn direkter Ver⸗ ständigung zwischen Dänemark und den Herzogthümern ge⸗ leitet werden, die Statthalterschaft wird sie freudig begrüßen und ihnen die eingehendste Erwägung widmen. Die Statthalterschaft ist jederzeit und vorzugsweise geneigt, durch diesseitige Bevollmäch⸗ tigte mit Bevollmächtigten aus dem Königreiche Dänemark über die vorbehaltene definitive Feststellung der mehrfach von Deutschland anerkannten und im Allgemeinen gewahrten Rechte, welche den Gegenstand des langen Streites bilden, auf eine den beiderseiti⸗ gen Interessen entsprechende Weise verhandeln zu lassen, selbstver⸗ ständlich unter Vorbehalt der Ratification von Seiten Deutschlands, insofern Rechte der deutschen Gesammtheit dabei in Betracht kom⸗ men. Ein geeigneter Ort für solche Verhandlungen dürfte die Stadt Hamburg sein. Aber auch die Versicherung Ew. Excellenz, daß von Seiten eines Deutschland wahrhaft vertretenden Organs,
jedes dem Bunde und seinen einzelnen Gliedern zustehende Recht,
hier also das Recht Holsteins auf die altbegründete Verbindung mit Schleswig in gemeinsamer Selbstständigkeit dem Königreiche Däne⸗ mark gegenüber vollen Schutz und Wahrung finden werde, hat die Sltatthalterschaft mit Vertrauen entgegengenommen und sie darf es als selbstverständlich betrachten, daß ihr, als der zunächst be⸗ Bundesregierung, dabei volle Vertretung werde eingeräumt werden.
Mit der Königl. preußischen Regierung ist die Statthalter⸗ schaft serner darin vollkommen einverstanden, daß mit dem Beginn und zur Förderung der bezüglichen Verhandlungen ein Waffenstill⸗ stand angemessen ist. Sie säumt deshalb nicht, hiermittelst die Er⸗ klärung abzugeben, daß sie unter nachfolgenden Bedingungen einen Waffenstillstand abzuschließen bereit ist:
1) Der im Süden der Demarcationslinie, welche in Folge der berliner Waffenstillstandsconvention vom 10. Juli 1849 ge⸗ zogen ward, belegene Theil des schleswigschen Festlandes, mit Inbegriff der Insel Fehmarn und der schleswigschen Westsee⸗ Inseln, so wie der im Norden der Demarcationslinie, östlich von der Stadt Flensburg belegene angelsche Landdistrikt und der Flecken Hoyer, werden von den dänischen Truppen geräumt und von der Statthalterschaft mit dem Herzogthum Holstein gemeinsam regiert; die dänischen Kriegsschiffe verlassen die Gewässer und See⸗ küsten der Herzogthümer; sämmtliche Kriegs⸗ und politische Gefangene werden beider⸗ seits ausgeliefert und alles aus politischen Gründen mit Be⸗
hier angelangt,
Nassan. Wiesbaden, 4. Nov. (Fr. J.) In der Nach⸗ mittagssitzung unserer Kammer vom 2. d. übergab der Minister⸗ Präsident von Wingingerode die Civildienstpragmatik. Justizminister Lex übergab das Gesetz über 1 Steuersimpel, wovon 1 am 20. Nov. und ¾ am 15. Dez. zu erheben sei, wobei dann doch noch ein De⸗ fizit von 471,188 Fl. ins Jahr 1851 gingen, was aber die Regie⸗ rung aus Rücksicht für die schon mit drei Simpel in Anspruch ge⸗ nommenen Kräfte der Staatsbürger, dermalen nicht mit Steuern decken wolle. Abg. Keim interpellirt, was die Reglerung hinsichtlich der Medizinalreform zu thun Willens sei. — Müller I. rechtfer⸗ tigt seinen Antrag zur Errichtung eines Arbeitshauses zu Marien⸗ stadt wesentlich dahin, daß mit den jetzt nöthigen Unterstützungen für die Arbeitsscheuen und Arbeitsträgen fast die Kosten des Ar⸗ beitshauses gedeckt werden könnten. Abg. Keim unterstützt den Antrag mit mehreren Erläuterungen. Er will nicht durch Ab⸗ schreckung vor der Strafe, sondern humaner Weise den Verbrechen zuvorkommend, durch solches wohlthätige Institut begegnet haben. Der Abg. Schürig wies nach, daß das Stift Marienstadt einst⸗ weilen durch Reparaturen für den wichtigen Zweck hergestellt werden könne, also mit wenigen Kosten. Die Inbetrachtnahme des An⸗ trags wird beschlossen. — Abg. Justi berichtet über ein Gesetz, die Uebernahme der Pensionen für die Relikten der Herzoglichen Offiziere und Militairbeamten. Bei dieser Ge⸗ legenheit vernahm man von ihm, daß die dermaligen Pensitonen unserer Offiziere 65,099 Fl. betragen und daß unser Militair im Jahre 1850 552,000 Fl. gekostet hat, und 7185 Fl. zur Aus⸗ führung des Gesetzes in Anspruch genommen würden, welche letztere Summe Regierungs⸗Kommissär von Holbach auf 4586 zu reduziren sucht. Wenn der Berichterstatter behauptet, die Besoldung der Of⸗ fiziere sei mit Rücksicht auf ihre Relikten höher gegriffen, als die der Civil⸗Staatsdiener, und damit die Gleichstellung erwiesen, macht Regierungs⸗Kommissär von Holbach geltend, daß den Offizieren seit 1849 Staats⸗, Gemeinde⸗ und Kirchensteuern auferlegt worden, so daß bei manchen Offizieren die Steuern 19 Steuersimpel ihrer Pen⸗ sion betrügen, und daß die Offiziere durch die Wittwen⸗ und Wai⸗ sen-Beiträge im Nachtheil ständen. Abgeordneter Zollmann will als Berichterstatter der Minorität die Ausführung des Gesetzes verschoben haben. von Eck und Leisler ebenfalls, und zwar bis zur Dienstpragmatik der Offiziere. Raht hält letztere für eine bessere Gleichstellung. Regierungs⸗Kommissär von Holbach erklärt im Na⸗ men des Sffizier⸗Corps, daß sich dasselbe nicht in einem rechtlosen Zustande befände. Schließlich wird das Gesetz mit 25 Stimmen gegen 7 Stimmen der Regierung zu näherer Erwägung (soll hei⸗ ßen zum Wiedereinbringen bei der Dienstpragmatik) zurückgegeben. Nächste Sitzung erst 11. November. Tagesordnung: Gesetz über Bildung eines Pensionsfonds für die Real⸗ und Elementar⸗ Lehte.Ww
Bremen. Bremen, 6. Nov. (Weser⸗Ztg.) In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft wurde eine Mittheilung des Senats verlesen, in welcher er bezüglich der von der Bürgerschaft wiederholt beantragten Auszahlung der bremischen Schuld an die
schlag belegte Privateigenthum wieder zur Disposition der Eigener gestellt;
die zum dänischen Kriegsdienst wider Willen gezogenen An⸗ gehörigen der Herzogthuͤmer werden auf ihr Verlangen ent⸗ lassen;
Dem Schifffahrtsverkehr wird beiderseits möglichste Erleichte⸗ rung und Begünstigung zu Theil;
der Waffenstillstand wird auf die Dauer eines Jahres ge⸗ schlossen und darüber hinaus stillschweigend verlängert, inso⸗ fern nicht eine Kündigung mit sechswöchiger Frist von der einen oder anderen Seite erfolgt. In den vorstehenden Bedingungen ist die Statthalterschaft an die Gränze dessen gegangen, was sie dem Lande gegenüber ver⸗ antworten zu können glaubt. Sie bezweifelt nicht, daß damit dem auf einen möglichst baldigen Abschluß gerichteten Wunsche der Königl. preußischen Regierung entsprochen sein wird. Die Statthalterschaft theilt diesen Wunsch und nimmt für die Erreichung desselben die Vermittlung der Königl. Regierung gern in Anspruch.
Was im Falte der Ablehnung des Waffenstillstandes weiter erfolgen wird, dem sieht die Statthalterschaft ruhig entgegen. Recht⸗
Gestern Abend gab das Musik⸗
der trefflichen Leitung des Herrn Musik⸗ zert Der Saal elbst die Tribünen waren besetzt, so daß dig
(N. H. Ztg.) Die gesammte preußische Morgen auf der neuhofer Straße ausgerückt, Wie man hört,
Das Bo⸗ so auch die an der leipziger Straße,
Mit der Besetzung und Befestigung der um
fahrende Habe
Heute Nacht ist Herr von Boddien, Flügel⸗
dens vom 2.
lich hat weder der Abschluß, noch die Ratification des die Rechte lediglich wahrenden, die Streitpunkte aber nicht erledigenden Frie⸗ Juli, woran das Herzogthum Holstein nicht betheiligt auf das Verhältniß und die Maßnahmen der bis zum desfinitiven Frieden eingesetzten Statthalterschaft irgend einen Einfluß haben können. Die Statthalterschaft wird stets ohne Scheu nach gewissenhaftem Ermessen handeln kund hofft von dem deut⸗ schen Bunde ein Gleiches. Unter Bezugnahme auf die in der obenerwähnten preußischen Denkschrift entwickelte Auffassung der Verhältnisse, erneuert die Statthalterschaft gern die aufrichtige Ver⸗ sicherung ihres Vertrauens auf die gerechte Gesinnung Ew. Ex⸗ cellenz gegen die Sache der Herzogthümer, welche allezeit ihren Blick den allgemeinen deutschen Interessen zugewandt und unbeirrt durch die Wechselfälle deutscher Einwirkung die schwersten Opfer gebracht haben und fortan bringen, um mit einander und mit Deutschland in der hergebrachten Verbindung zu verharren. 8 Kiel, 28. Oktober 1850. v ö“ Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. (gez.) Reventlow. Beseler. (gez.) Francke. Sr. Excellenz dem Königl. preußischen Staatsminister ꝛc. ““ g-; 8
gewesen ist,
widersprechen.
Herzogthümer Schleswig⸗Holstein bedauerte, von neuem erklären zu mussen, daß die betreffenden Verhandlungen noch zu keinem Ab⸗ schlusse gediehen, auch darüber noch zur Zeit die gewünschten Mit⸗ theilungen an die Bürgerschaft nicht gemacht werden können. Als Ausdruck der in der Bürgerschaft vorwaltenden nationalen Gesin-⸗ nung haben ihm deren wiederholt erklärten Ansichten und Wünsche in Betreff der fraglichen Angelegenheit nur erfreulich sein können; dringend müsse er jedoch davon abrathen, dieselben noch ferner zu einem Gegenstande öffentlicher Erörterungen zwischen Senat und Bürgerschaft zu machen, indem seiner festen Ueberzeugung nach so⸗ wohl den in Rede stehenden Ansprüchen, als auch den Rechten und Interessen des in Anspruch genommenen bremischen Staats dadurch eher geschadet, als genützt werden würde. Die Bürgerschaft trat dem Vorschlage des Herrn Richter Meier, nach dieser Erklärung des Senats die Sache bis auf Weiteres auszusetzen, ohne alle
Diskussion bei.
Ausland.
Oesterreich. Bregenz, 1. Nov. (Bote f. T. u. V.) Ge stern Morgen sind die 2 Feldjäger⸗Bataillone und 2 Bataillone Wellington⸗Infanterie nebst 1 Zwölfpfünder⸗Batterie abmarschirt; heute folgen ihnen 3 Bataillone Fürst Schwarzenberg⸗Infanterie, 1 Bataillon von Benedek⸗Infanterie, 1 Batterie und 2 Divisionen Windischgrätz⸗Cheveauxlegers nach, und morgen und übermorgen endlich verläßt uns noch 1 Bataiklon Wellington, 1 Division Che⸗ veauxlegers und das Armeecorps⸗Kommando selbst, so daß nur noch die bereits im Lande befindlichen Abtheilungen von Erzherzog Albrecht⸗ Infanterie, Koburg⸗Husaren nebst ein Paar Batterieen in Vorarl⸗ berg vor der Hand zurückbleiben. Die sämmtlich abziehenden Trup⸗ pen nehmen die Richtung gegen Kaufbeuern, von wo sie, dem Vernehmen nach, mit der Eisenbahn nach Bamberg befördert werden.
Frankreich. Paris, 6. Nov. In der Patrie liest man: „Der Präsident der Republik hat sich seit drei Tagen sehr emsig mit der Botschaft beschäftigt, welche er an den Präsidenten der ge⸗ setzgebenden Versammlung zu richten hat. Sie ist gestern Abends beendigt worden und wird heute Morgens den Ministern mitge⸗ theilt werden.“
Lord Normanby soll den hiesigen Botschafterposten verlassen und als General⸗Gouverneur nach Kalkutta gehen.
Guizot ist von Valricher nach Paris zurückgekehrt, wo er den Winter zuzubringen gedenkt.
Nach dem Bulletin de Paris wäre das Mazzinische An⸗ lehen im Belaufe von 10 Millionen Lire bereits vom englischen
Klerus gedeckt.
Großbritanien und Irland. London, 6. Nov. Letzten Sonntag ist die von Cherbourg ausgelaufene Flotte des Admirals Parseval Deschones wegen schlechten Wetters bei Torbay vor Anker gegangen.
Sir Hamilton Seymour bleibt auf ausdrückliches Ersuchen der gese Regierung auf seinem Gesandtschafts⸗Posten zu Lissabon.
Die irländischen Katholiken erklären vielfach, sich den Be⸗ schlüssen ihrer geistlichen Oberen bezüglich der Königlichen Schulen keinesweges fügen zu wollen.
Der protestantische Klerus von Canterbury und Mairstone be reitet eine Petition an die Königin gegen die neuesten Maßregeln des Papstes vor. Gestern, am Jahrestage der Pulververschwörung, wurde in elf londoner Kirchen gegen den Papst gepredigt. Wie es heißt, gedenkt Lord John Russell sofort nach Wiedereröffnung des Parlaments eine Bill gegen die Anordnungen des Papstes in England einzubringen.
1“ Italien. Turin, 2. Nov. (Lloyd.) Heute endlich ent⸗ schließt sich der Risorgimento, den umlaufenden Gerüchten zu Er erklärt, daß die Bannbullen, deren angebliches