befördern, und es darf sie die Finanzwache innerhalb dieses p es auf den Straßen nicht belästigen. Ein Blick auf die Karte — Freihafen⸗Gebietes von Triest reicht hin, um sich zu F. die gegenwärtige Zoll⸗Linie keine angemessene ist, und daß 28 Fe ne nung des Freihafen⸗Gebietes ihre Ueberwachung erschwert, o 8 größere Raum dieses Gebietes dem freien Handel irgen. wie j V Gute kommt. Es bildet nämlich dieses Gebiet einen großen ae mit einem schmalen Küstenstriche in nordwestlicher Riectsi, P⸗ mehr als zwei Meilen Länge, während der eigentliche 5 . kehr nur in der Stadt und deren nächster Umgebung 3 ng . derentheils aber die Höhe des Karstes, wo die Zolllinie. S b Ueberwachung in manchen Jahreszeiten nahezu “ So lange das an das Freihafen⸗ Gebiet angränzen, “ vük Zoll⸗Ausschlusse blieb, erschien die Beschränkung des - 88 S. geringerer Wichtigkeit, weil sich die “ Istrien wenden konnten. Sobald “ aicn ] Frei⸗ die Zolllinie einbezieht, wieh durch dic gesce ansh e e9 der reb rutend erschwert i ung der ’1 Fäter gegenwärtig an der Zeit, diese Woß. egel, worüber die Verhandlung schon seit lange schwebt, zur Aus⸗ e. inge Bei Erörterung dieser Maßregel in der Kom⸗ führung zu bringen. Bei Erör g daf Fisden ec misston wurde zwar allseitig anerkannt, daß der Contreband 88 zel, welcher von Triest aus zu Lande getrieben wird, lange nich die hohe Bedeutung hat, wie man hier und da anzunehmen geneigt ist, da er gewöhnlich nur in kleinen Mengen erfolgt und jedenfalls mit der Contrebande, welche auf der Seeseite erfolgt, nicht verglichen werden kann. Es wurde aber guch hervorgehoben, daß, wenn. es gelänge, die Contrebande zur See einzuschränken, ohne daß gleich⸗ zeitig dieselbe zu Lande bekämpft würde, sie sich bald dahin in . erem Maße wenden dürfte. Sonach zeigt sich diese IG ung um Abschlusse der Reihe von ö durch welche die Contre⸗ bande systematisch bekämpft werden oll, unerläßlich. Die Reprä⸗ sentanten von Triest befanden sich bei der Verhandlung über diese Beschränkung in einer schwierigen Lage: denn wenngleich der Handel hierdurch keinen Abbruch erleidet, so wird diese Maßregel dennoch den Bewohnern der Landgemeinden vielfach beschwerlich, und jeden alls handelt es sich dabei um die Einengung eines jener Vor echte, welches die Triester als das Palladium ihres Wohlstandes zu betrachten gewohnt sind. Dennoch soll die Verhandlung, in welcher alle für und wider streitenden Umstände erschöpfend erörtert wurden, mit entschiedener Ruhe und jenem feinen Takte erfolgt sein, elcher die triester Kaufleute überhaupt auszeichnet. Die Linie, welche nach dem Antrage der Kommission künftig den Freihafen um⸗ schließen soll, wird in der kürzesten Richtung vom Meeres⸗Ufer auf dem Rücken, welcher die Schluchten des neuen Lazarethes und von Gretta trennt, über Terstenick auf die Höhe von Optschina (zum Peter genannt) steigen, von da längs der neuen Straße unterhalb des Bergkammes bis zur ersten Wendung, wo die im Bau begrif⸗ fene neue Fiumer Straße in dieselbe einmündet, dann längs dieser Straße bis unter den Monte Spaccato reichen, von dort in gera⸗ der Richtung nach Cattinara ziehen, dann auf der alten Fiumaner Straße gegen die Stadt bis zu dem Punkte zurückkehren, wo die Gränze der Gemeinde Servolag gegen jene von S. Maria Madda⸗ lena interiore dieselbe berührt, endlich längs dieser Gränze bis zum Meexe in der Gegend von Zule hinter Servola fortlaufen. Dieses Freihafengebiet bildet ein abgerundetes Ganze, welches vom Kastell aus mit sreiem Auge überblickt und auf den dasselbe dem bei wei⸗ tem größeren Theil nach begränzenden Straßen mit reitenden Fi⸗ nanzwachen leicht überwacht werden kann; es umfaßt Triest mit seinem Weichbilde, so weit die Kultur reicht, und hat einen Flä⸗
1848
ihm den gleichen Gang gehenden Staaten an dieser Plenarversammlung i nicht betheiligen wollten oder vielmehr, daß sie dieselbe dadurch . 1 machten, daß sie dieser Versammlung den bundesmäßigen Charakter 8 Plenarversammlung bestritten und die Union damit in Verbindung ses B2 wurde es den zusammen getretenen Regierungsgesandten zu Frankfur möglich, den Zweck der Verhandlungen zu erreichen, indem es nach der 8 stehenden Bundesgesetzgebung ihnen nicht gestattet sein konnte, weder 88 neue provisorische Centralgewalt einzusetzen oder die Bundesverfassung ohn Zustimmung und Mitwirkung der nicht vertretenen Regierungen zu ver ⸗ dern. Aus dieser Lage der Dinge entsprang die Nothwendigkeit, das ver fassungsmäßige Organ des Bundes, den engeren Rath der Bundesversamm⸗ lung, wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, was unzweifelhaft bereits am 1. Maihätte geschehen können, nachdem die interimistische Kommission als Fort⸗ setzung der provisorischen Centralgewalt aufgehört hatte. Man 7 mals von diesem Schritte abgesehen, in der Hoffnung, daß man im Wege der Plenarversammlung sofort zu einer Umgestaltung der Verfassung würde gelangen können, welche Hoffnung aber eben durch die Weigerung jener Staaten unerfüllbar gemacht wurde. Wir unsererseits konn⸗ ten an der Berechtigung des Wiederzusammentrittes der Bundesversamm⸗ lung, an deren rechtlichem Fortbestehen an und für sich keinen Zweifel haͤ⸗ ben. Es ist dies von anderer Seite Gegenstand großer Anfechtung ge⸗ worden; ich würde mich hier aber zu weit verirren, wenn ich in eine aus⸗ führliche Erörterung aller hier einschlagenden Fragen eingehen wollte. Ich werde mich daher nur darauf beschränken, die Grundzüge unserer Auffassung dieser Sache wiederzugeben.“ I 1 Sees ca hatte im Jahre 1848 die Einberufung einer National⸗Versammlung beschlossen, um zwischen dem deutschen Volke und den deutschen Regierungen ein Verfassungswerk zu Stande zu bringen. Die Bundes⸗Versammlung löste sich einige Monate darauf auf, indem sie unter dem Einflusse der damaligen Zustände zustimmte: zur Einsetzung einer provisorischen Centralgewalt, auf welche ihre eigenen Befugnisse 85 Theil übergehen sollten. Sie trennte sich zu Guͤnsten dieser provisorischen Centralgewalt und in der allgemein bestehenden unzweifelhaften Voraus⸗ setzung, daß auf dem zur Zeit betretenen Wege eine neue Verfassung zu⸗ Stande kommen und diese alsdann für ganz Deutschland als (.es definitive Geltung haben werde. Diese Fewartung. perwcg iche. ü- nicht. Die Centralgewalt und als deren Träger FErzherzog, 9. ssül⸗ sah sich veranlaßt, ihre Würde niederzulegen, zu 5 rimistischen Kommission, welche JSI EEEE . e131“ Münlsc niedergesetzt wurde. Nach Ablauf
und nun auf die Zeit von 2 9. 1 1 88
h 1 . k igu⸗ g Versuche zu e nachdem alle anderen Ve rstän g G 3
dieser 7 Monate und 1 1 1 d duehe S. h 8
Einführung einer Gesammtwerfassung gescheitert waren, te unter; Seeans das Organ des Bundes wieder aufleben. Ich bin weit entfernt, die Theorie aufstellen zu wollen, daß, weil etwas d Zeit einer Revolution unter dem Drange der Umstände geschaffen 88 den sei, es zurückgenommen und ungültig gemacht werden solle, so 1
die Zeitverhältnisse sich ändern. Allein die Theorie, welche von sherf Seite aufgestellt wird, muß ich für unzulässig und mindestens neu erklären, daß, wenn im Zustande der Revolution die nesaft Fes ten Inftescla. nen außer Wirksamkeit treten, zu Gunsten eines unter bv lm⸗ ständen geschaffenen Verfassungs⸗Instituts und das letztere in Folge sei⸗ ner inneren Unhaltbarkeit sich auflöst, daß alsdann das Gemein⸗ wesen, sei es nun in einem Staate oder Stagtenbunde, sich, msder in dem Zustande der natürlichen Freiheit, also der Wersasünas1066 eit, 6 finden solle, wo daher, in Anwendung auf den Staatenbund Bundesglieder sich unter einander nach freier Konvenienz zu verbinden haben und wo das ganze Bundesverhältniß in Frage gestellt, ja gerabezu aufge⸗ löst wird. Auf der anderen Seite faßten wir die bestimmte Ansicht, daß, abgesehen von der rechtlichen Frage, auch dieser Weg der einzige sei, auf welchem man endlich zu der viel angestrebten Revision der Verfassung des Bundes gelangen und Deutschland vor einer Zerklüftung bewahren könne. Nachdem der von Preußen im Vereine mit Sachsen und Hannover aufge⸗ stellte Verfassungs⸗Entwurf von Seiten Oesterreichs, Baperns und Würt⸗ tembergs entschieden verworfen, nachdem diese Verfassung für Sachsen und Hannover in Folge der Nichterfüllung und der entschiedenen Un⸗ möglichkeit der Erfüllung der bei der Annahme gestellten Bedingun⸗ gen nicht mehr zulässig geworden war, nachdem ein von den
raum von 3500 Jochen, während das bisherige Freihafengebiet sührecher 10,500 Joche erstreckt, dessen größerer Theil auf der stei⸗ nigen, der heftigen Bora vorzugsweise ausgesetzten Höhe des Kar⸗ stes gelegen ist. Mit dieser Beschränkung des Freihafengebietes ist das System von Maßregeln abgeschlossen, durch welche der Schmug⸗ el auf der Landseite diesseits des Adriatischen Meeres erfolgreich ekämpft werden soll; welche Maßregeln gegen denselben zur See⸗ seite ergriffen werden sollen, wird mein nächster Bericht nachweisen.
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Sachsen. Dresden, 8. Nov. (Dresd. J.) Die (ge⸗ stern rfanang Rede, welche der Staats⸗Minister von Beust in der gestrigen Sitzung der ersten Kammer in Bezug auf die
Mobilmachung der sächsischen Armee gehalten hat, lautet: „Ich habe in der letzten Sitzung um die Erlaubniß gebeken, pieicg gen Mittheilungen, welche der geehrten Kammer in Bezug auf die am 2ien d. M. beschlossene Mobilmachung der Armee zugesagt waren, in Legeher Sitzung geben zu dürfen. Nach nochmaliger Erwägung ist Cö“ nisterium zu der Ansicht gelangt, daß es besser sein wird, diese ö in öffentlicher Sitzung vorzutragen. Allerdings würde eine geheime 8 zung die Füglichkeit geboten haben, vielleicht noch manche Details und Zelege vorzubringen, welche dazu dienlich sein möchten, die von ns Staatsregierung gegebene Darstellung näher zu beleuchten und die von ihr beschlossene Maßregel noch mehr zu unterstützen. Andererseits konnte sie sich aber der Besorgniß nicht entschlagen, daß, so großes und kaße hgh ertrauen sie in die Discretion der Mitglieder zu setzen alle Ursache habe, doch nicht im Publikum an Gerüchten und Muthmaßungen über diese Angelegenheit fehlen, und daß es der Regierung nicht möglich werde, den voraussichtlich damit verbundenen Unwahrheiten in gehöriger Weise zu begegnen. Dazu kommt, daß dasjenige, was ich zu sagen habe und 8 wir glaubten der Oeffentlichkeit vorenthalten zu sollen, ohne Se er Regierung theilweise schon in auswärtigen Blättern zur öffent ichen Kenntniß gelangt ist. Es ist uns demnächst auch in anderer b e⸗ ziehung nicht unerwünscht, Gelegenheit zu haben, nicht blos 5 die Kammern, sondern auch vor das ganze Land 8 118 n⸗ gelegenheit zu treten. So sehr wir den Anlaß, welcher die e Mittheilung herbeiführt, zu beklagen haben, so ist er uns auf der an Seite insofern erwünscht, als uns dadurch Gelegenheit geboten wird, un gen die Kammer in einer, die höchsten Interessen des Landes den Angelegenheit zum erstenmale auszusprechen, und wir thun dies um so lieber und halten uns um so mehr dazu verpflichtet, jemehr wir die in dieser Sache von beiden Kammern in richtiger Einsicht der Verhältnisse beobachtete Zurückhaltung zu würdigen wissen und dankbar zu erkennen ge⸗ habt haben. Die geehrte Kammer wird nicht erwarten — und ich würde die mir gesteckte Zeit überschreiten — wenn ich hier in eine geschichtliche ntwickelung der in sehr vielen Beziehungen nicht erfreulichen deutschen Verfassungsfrage eingehen wollte. Es ist dies ein Gegenstand, welcher die öffentliche Aufmerksamkeit in so hohem Grade in Anspruch genommen hat, daß ich die vollständigste Kenntniß desselben, so weit die sachsitche Regie⸗ tung dabei betheiligt ist, allerseits voraussetzen kann.“ 1 „Ich werde daher an den Zeitpunkt anknüpfen, welcher mit der Auf⸗ lösung der zuletzt versammelten Kammer zusammenfällt, wobei ich aber wie⸗ derhosen muß, daß es damals eine sehr verbreitete, aber irrige Ansicht war, zu glauben, daß jene Maßregel mit der deutschen Frage in Verbindung geständen habe. Kurz vor jenem Zeitpunkte hatte die österreichische Regie⸗ rung in der Eigenschaft, welche der Bundesvertrag ihr beilegt, als Prä⸗ sidial⸗Regierung aller veutschen Regierungen zu einer Bundes⸗Plenarver⸗ irxren eingeladen zu einem doppelten Zwecke: erstens nãm⸗ lich, Ir. v neue provisorische Centralgewalt eingesetzt, zweitens, damit die allseitig als nothwendig erkannte Revision der Bundes⸗Verfassung in Angriff genommen wuͤrde. Die sächsische Regierung konnte eben so wenig Irbe österreichischen Regierung zu diesem Schritte be⸗ zweifeln, als sie die Zwechmäßigteit desselben in Zweifel zu ziehen vermochte, nachdem die übrigen Verständigungs⸗Versuche auf andere
Regierungen Sachsens, Bavyerns und Württembergs unter Zustim⸗ mußg Deseae h. Wgerotene Gegenprojekt eben so wenig die Zustim⸗ mung der übrigen Bundesglieder gefunden hatte, während auf der anderen Seite Prenßen und die mit ihm verbündeten Staaten alle Bestrebungen dahin richteten, eine Schöpfung ins Leben zu rufen, welche in ihrer Aus⸗ bildung die Befestigung und eine befriedigende Umgestaltung des Bundes in seiner Gesammtheit schwierig, ja fast unmöglich machte; da schien es uns der einzige Weg, aus dieser Verwirrung herauszukommen, daß die von verschiedenen Ansichten, Wünschen und Interessen geleiteten Regierungen wieder in die verfassungsmäßige Form hinübergeleitet würden. Es liegt hierin ein sehr wichtiges Moment, und es ergiebt sich ein wesentlicher 88s terschied zwischen freier Vereinbarung und Verhandlungen in a. ecnt⸗ licher Form. Kommt es bei der freien Vereinbarung zu keinem festen e⸗ sultate, so folgt dann der Zustand, von welchem ich vorhin sech. 2 natürlichen Freiheit, der Verfassungslosigkeit, der Bundes⸗Auflösung; komm aber in der bundesrechtlichen Form der Verhandlungen zu Stande, so bleibt fürs erste doch etwas übrig, die alte Verfassung. Hieran knüpft man freilich die Betrachtung, daß man sagt, es sei auf weiter nichts abge⸗ sehen, als diese alte Form und also den alten Bundestag zu wahren, und es müsse jeder Versuch zu einer Feefsgen gexfflhen daran scheitern, daß je⸗ h der kleinste Staat widersprechen kann.“ d anch de vs Einwurf ist bei näherer Beleuchtung nicht stichhaltig, deimR Wein die größeren Staaten aufrichtig gemeint sind, sich zu verständi⸗ gen, so wird bei dem offenbaren Impulse der öffentlichen Slimmung der Widerspruch Einzelner die Sache nicht aufhalten. Dagegen giebt dieses Widerspruchsrecht der einzelnen Staaten dafür große Gewähr, daß, wenn ein Staat, und namentlich ein größerer, eine solche Neuerung des Bundes⸗ Verhältnisses zu erreichen strebt und für nothwendig hält, welche für einen großen Theil des übrigen Deutschlands nicht auwendbar ist, er aus Rück⸗ sicht auf dieses Widerspruchsrecht dieses sein Projekt auf solche Gränzen zurückführen muß, welche eben dessen Annahme möglich machen und die bei dem Prinaih her freien Vereinbarung zulässige separatistische Stellung 1 en genöthigt ist.“ ausin9,za 18 alss diesen Standpunkt erfaßt hatten, war es für uns und alle in Frankfurt vertretenen Regierungen eine unabweis⸗ liche Nothwendigkeit, diesen Weg mit unnachsichtlicher Konsequenz zu verfolgen, vor Allem also den bundesrechtlichen Boden festzuhal⸗ ten, auf welchen die deutschen Angelegenheiten zurückzuführen wa⸗ ren, auf welchem allein eine Verhandlung uͤber eine Revision mit Erfolg in Angriff genommen werden konnte, damit dieser Boden gesichert, damit die Lebensfähigkeit und Kraft des wieder ins Leben gerufenen Organes kon⸗ statirt werde. Daher unser ganz entschiedenes Vorgehen in zwei Fragen, wo wir uns gar nicht verhehlen konnten, daß wohl manche nicht erfreuliche Betrachtung uns in den Weg treten müßte: in der schleswig⸗ holsteinischen und in der hessischen Sache, wo es unsere Pflicht war und darauf ankam, das bedrohte Ansehen der Bundesgewalt, welche wir als die rechtmäßige ansehen müssen, zu schützen, zu erhalten und zur Gestung zu brin⸗ gen. Jene hessische Angelegenheit, welche nach so manchen “ ed. nicht viel Erfreuliches bietet, war zu einem Felde des volitischen 5 8 geworden, aber nicht durch die Schuld der in Frankfurt vertretenen Regie⸗ rungen, sondern in Folge der Auffassung seitens eines mächtigen Staates, welche wir durch die Verhältnisse nicht gerechtfertigt halten konnten. Die kurhessische Regierung hatte sich bei der EE“ betheiligt, hae den engeren Rath beschickt, hatte die Kompetenz der Bundesver ammlunganer annt, hatte endlich in einer Zeit deren Hülfe angerufen, wo in ihrem Lande 58 würfnisse und Verwirrung ausgebrochen waren. Die vete zara ung hatte Beschlüsse gefaßt zur Wiederherstellung des bedrohten bnee eg Fe⸗ Ansehens, und sch wiederhole, daß hier rasches Vorgehen zu S 7 . der Bundesgewalt nothwendig wurde, weil von anderer ; 9 . 2* Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden und slett seihs „Mangfa nicht fehlten. Die preußische Regierung stellte sich nämlich hjelen Ee nisse gegenüber auf einen doppelten Standpunkt, Fesec 1 82 gh Kompetenz der Bundesversammlung als Central⸗Organ besf V1. erer 289 aber auch nicht geschehen lassen wollte, daß die Bundesversammlung in
als Nachbarstaat geltend zu machen habe in einen eigenthümlichen Widerspruch mit ih⸗ ren eigenen Grundsätzen. Denn bekanntlich hat dieselbe bei wieder⸗ holten Gelegenheiten und konseguent den Grundsatz aufgestellt, daß unbeschadet des weiteren Bundes⸗Verhältnisses in einem engeren Staaten⸗ Verbande eine engere Centralgewalt ungestört fungiren könne, ohne daß die übrigen Staaten aus irgend welcher Rücksicht etwas hineinzureden hätten. „Wir unsererseits können diese Ansicht nicht theilen und haben fort und fort dagegen Widerspruch erhoben, allein wenn wir auf diese Auffassung der preußischen Regierung hinweisen, so geschieht es nur zu dem Zwecke, um einestheils auf den darin liegenden Widerspruch hinzudeuten, anderer⸗ seits aber, um zu zeigen, wie bedenklich und gefährlich für Preußen selbst die Entwickelung seines Unionsgedankens werden könne, wenn sie gerade auf einer Seite geschehen sollte, die sich der preußischen Oberleitung entzöge, und daß wir, indem wir diesen Unionsgedanken bekämpfen, vielleicht noch mehr im Interesse Preußens handeln, als anderer Staaten. Die in Frankfurt vertretenen Regierungen halten lediglich fest am bundesrecht⸗ lichen Standpunkte, und deshalb kann ihnen nicht der Voörwurf gemacht werden, damit eine preußenfeindliche Tendenz verfolgt zu haben. T ie preu⸗ ßische Regierung hatte den Weg offen, sich an den Schritten der Bundes⸗ versammlung zu betheiligen und ihre Stimme ins Gewicht zu legen, und sie mußte anerkennen, daß die übrigen Regierungen, welche jene als das verfassungsmäßige Organ unterstützten, weit entferut waren, in dem betref⸗ fenden Lande irgend einen fremdartigen Einfluß geltend zu machen. Leider war aber in Preußen die Ansicht eine andere, in Folge der in vor⸗ waltenden Auffassung sah man darin einen Angriff auf die preußische Chre, während man bei ruhiger Erwägung sich hätte wohl eingestehen, müssen, daß diese für Preußen allerdings nicht ganz willkommene Lage 8n. gan natürliche Konsequenz des seit mehr als zwei Jahren I“ e eines engeren und weiteren Bundes sei, eines Sostems, wel 9 wir fortwährend bekämpft haben. Wir haben auf Ee Seite abstcht⸗ lich vermieden, Konflikte darüber herbeizuführen. Es ist dies na⸗ mentlich geschehen in Bezug auf die Verwaltung des Bundeseigenthums, wobei man von weiteren Einschritten absah und die ganze Sache in der bisherigen Lage ließ, bis ein anderer Zustand herbeigeführt sein werde. Allein wozu man sich nicht verstehen konnte, ohne sich selbst aufzugeben, war, daß gegenüber von Regierungen, welche den Schutz der Bundes⸗Ver⸗ sammlung angesprochen, diese sich sollte einschüchtern lassen durch Dro⸗ hungen, und kämen diese auch von dem mächtigsten Staate. In dieser Weise wuürde aber vorgeschritten. Nicht allein, daß von preußischer Seite das Recht der Einmischung geltend gemacht, gleichzeitig das Einrücken preußischer Truppen in Aussicht gestellt wurde, sondern es erfolgte auch bei wiederholten Gelegenheiten die Kundgebung, daß man eine bewaffnete Ein mischung Seitens des Bundes nicht dulden werde. Eine ähnliche Lage trat auch bei der schleswig⸗holsteinischen Sache ein, wiewohl in andere Beziehung.“ .
bogg ist hierin bisher noch keine Gelegenheit gewesen, fere Berührung zu kommen. Allein auch in dieser Frage mußten wir mit Entschiedenheit darauf bestehen, daß der Bund seine Geltung erlange, weil wir davon ausgehen, daß Deutschland, wenn seine es vertretenden rechtmäßigen Organe etwas beschlossen haben, auch dafür sorgen muß, daß es ausgeführt werde, daß also der Friede wirklich zur Ausführung komme, und nicht ein deutsches Land unnützerweise und ohne alle und jede Hoff⸗ nung verblute. Angesichts jener, wir können leider nicht anders sagen, als drohenden und herausfordernden Haltung der preußischen Regierung konnte es nicht ausbleiben, daß auf anderer Seite ernste Erwägungen ein⸗ traten, daß man sich dort für eine kräftige Gegenwehr entschied und starke Aufstellungen bewerkstelligte. Die sächsische Staats⸗Regierung fonnte ihrerseits nach der einmal angenommenen Stellung sich n cht verhehlen, daß sie die Verpflichtung habe, die bedrohte Bundes⸗ gewalt zu unterstützen und nach Maßgabe des Bedarfs ihre bewaffnete Macht auch in Bereitschaft zu halten. Sie hat sich in dieser Beziehung
ein besonderes Interesse Hiermit stellte sie sich
eine eben so rücksichtsvolle als vorsichtige Stellung beobachtet, theils um Provocationen zu vermeiden, welche ihr hätten Vorwürfe zuziehen können, theils aber auch, um dem Lande unnütze Kosten zu ersparen und keine Un⸗ ruhe über dasselbe zu verbreiten. Es waren daher alle Maßregeln in dieser Beziehung ausgesetzt, wiewohl in mancher Beziehung, gegenüber der be⸗ drohlichen Haltung, welche man im Norden und Süden annahm CFFö geographischen Lage Sachsens, welches sich nicht mit einem Kordon gegen den Krieg umziehen kann, wohl die Frage, ob man die Hände ruhig in den Schoß legen und zusehen solle, nahe lag. Dennoch waren wir bemüht, unnütze Schritte zu vermeiden. Wir folgten aufmerk⸗ sam den Verhandlungen, welche zu Warschau stattfanden, und welche zu Lösung der schwebenden Frage Veranlassung geben mußten. Wir hatten Gelegenheit, über den Gang derselben gut unterrichtet zu sein und waren in Folge der über den Ausgang jener anher gelangten Nachrichten nicht gesonnen, eine Mobilmachung eintreten zu lassen. Ich bemerke dies, weil zwei, verschiedene Richtungen verfolgende Blätter die Nachricht verbreitet hatten, als sei die Mobilistrung eine Folge der Nachrichten aus Warschau gewesen. Allein während die Nachricht, daß man in Berlin sehr entgegen kommende Vorschläge angenommen habe, noch auf sich warten ließ und wir im Gegentheile von sehr harten Kämpfen im preußischen Ministerium ver⸗ nehmen mußten, gelangte an uns eine Frage der preußischen Re⸗ gierung, welche zu sehr ernsten Erwägungen Veranlassung geben mußte. Ich nehme nicht Anstand, der geehrten Kammer ein Ai⸗ tenstück vorzulegen, eine Depesche, welche in Folge dieser Ereig⸗ nisse an unsere dortige Gesandtschaft gelangte und welche die Sache ziemlich klar aufhellt:
Dresden, 2. Nov. Der Königl. preuß. Gesandte Graf von Galen ließ in den gestrigen Abendstunden das schriftliche Ersuchen an mich ge⸗ langen, ihm für den nächsten Morgen eine Stunde bestimmen zu wollen, damit er sich eines „so eben ihm zugehenden dringenden Auftrags“ entle⸗ digen könne. In Folge diesfallsiger von mir erhaltener Einladung begab sich derselbe noch am nämlichen Abend zu mir und machte mir durch Vor⸗ lesen Mittheilung einer Depesche des Ministers von Radowitz, welche ich alsdann noch einmal selbst durchlas und deren Inhalt im Wesentlichen folgender war: Die zu Frankfurt tagende sogenannte Bundes⸗Versamm⸗ lung, welcher die preuß. Regierung jede Berechtigung, sich als deutsches Centralorgan zu geriren, absprechen müsse, habe des von der preuß. Re⸗ gierung nach Wilhelmsbad und Wien gerichteten Vorschlages ungeachtel, wonach eine Vermittelung in der kurhessischen Angelegenheit, unter Theil⸗ nahme sämmtlicher deutschen Regierungen stattfinden sollte, eine ein seitige und bewaffnete Dazwischenkunft in Kurhessen beschlossen. Eine solche Intervention würde der Königlich preußischen Regierung bei dem dermali gen Stadium der fraglichen Angelegenheit, selbst von Seiten eines berech⸗ tigten Organs des Bundes, vorzeitig und unzulässig erscheinen. Als ein solches könnte aber überdies die sogenannte Bundes⸗Versammlung nicht betrachtet werden. Die Königlich preußische Regierung könne unmöglich zu⸗ lassen, daß in Kurhessen, welches, gan abgesehen von den durch dieses Land mittelst des Bündnisses vom 26. Mai 1849 eingegangenen und nicht gelösten Verpflichtungen, schon durch seine Lage in engerer Beziehung zu Preußen stehe, ein unberechtigtes Centralorgan zur Geltung gebracht werde. Die an der Gränze des Kurstaates stehenden preußischen Truppen hätten daher den Befehl, auf die erste Nachricht von dem Einrücken der sogenannten Bundestruppen das kurhessische Gebiet zu besetzen. Gegenüber den Konflikten, welche hieraus unvermeidlicherweise entstehen zu sollen schienen, sei es der Königlich preußischen Regierung von Wichtigkeit, zu wissen, welche Hal⸗ tung Sachsen als beuachbartes und in mancherlei Beziehungen zu Preußen sle⸗ hendes Land beim Eintritt dieser Konflikte beobachten werde. Zwar wisse man wohl, daß Sachsen sich bei jenen frankfurter Beschlüssen durch einen Vertreter bethei⸗ ligt habe, glaube jedoch aus den Berichten des Gesandten die Hoffnung schöpfen zu dürfen, daß die sächsische Regierung die aus jenen Beschlüssen entsprin⸗ genden Gefahren beklage. Der Gesandte wird daher beauftragt, sich von mir eine baldige Erklärung zu erbitten. Ich machte dem Herrn Gesandten zunächst bezüglich der ebenerwähnten Schlußbemerkung der fraglichen De⸗ pesche darauf aufmerksam, daß, wenn ich ihm gegenüber die aus den der⸗ maligen Verwickelungen hervorgehenden Gefahren beklagt habe, dies nie in einer Weise geschehen sei, welche eine Mißbilligung der in Frankfurt ge⸗ faßten Beschlüsse nur im Entferntesten hätte ahnen lassen können. Dem⸗ nächst gab ich demselben zu verstehen, daß die gegen das Ansehen der Bundes ⸗Versammlung gerichteten Auslassungen mich vielleicht
Weise gescheitert waren.
Durch den Umstand, daß Preußen und die mit
b - 4 Da⸗ ihrer Kompetenz nicht thatsächlich entzogenen Ländern durch ihre zwischenkunft einen Einsfluß ausübe, namentlich da, wo Preußen
“
der Mühe entheben könnten, die gewünschte Antwort zu ertheilen.
1]
auch gegen die ihr befreundeten Regierungen ausgesprochen, hat aber auch
Inzwischen habe ich keinen Grund, über die politische Haltung Sachsens rgend einen Zweifel bestehen zu lassen, wir denn ein solcher der preußi⸗
chen Regierung nicht wohl beigehen könne. Zwar sei
kein Anlaß geboten gewesen, bezuglich der Wiedereröffnung der Bundesver⸗ sammlung mit der Königl. preußischen Regierung Vernehmung zu pflegen, dieselbe habe jedoch Gelegenheit gehabt, aus den der Oeffentlichkeit über⸗ des sächsischen Bevollmächtigten zu 1
Bünvpssesse en in allen Theilen als zu Recht beständig betrachte, und deshalb auch die Bun⸗ desversammlung als das rechtmäßige Bundesorgan anerkenne, vekeea a selbst folge, daß die diesseitige Regierung sich der Vollziehung 88. vedecf beschlüsse nicht entziehen, sondern denselben Folge leisten . 6. 8 8 von dem Grafen Galen an mich gerichtete Frage, ob wir der vs⸗ 5* m⸗ lung das Recht der Kriegserklärung zusprechen, erwiederte ich mit der Bemer⸗ kung, daß wir die Bundesverfassung und die Bundesversammlung mit den ihr c) in Rechten anerkennen, woraus weitere Konse⸗
gebenen Abstimmungen
zu ersehen, daß die sächsische Regierung die
durch die Verfassung beigelegten 9 Pr⸗ au zu ziehen ich ihm selbst überlassen müsse. Graf G das Gespräch ab, indem er mir den Vorschlag machte, am: von ihm zu erstattenden Bericht vor dem Abgange desselben Ich nahm dieses Erbieten an, ind , zu mel Geeaerheh haben äͤrde Se. Majestät den König von Vorgange in Kenntniß zu setzen. 8 b
Bah Mittag fand sich der gedachte Gesandte wiede um beabsichtigtermaßen seinen Bericht vorzulesen. Bevor
begann, ersuchte ich ihn jedoch, die Erklärung entgegenzunehmen, wie ich mich gegen die Annahme verwahren wolle, als sei aus dem Anhören des
fraglichen Berichts und dem eventuellen Einverständniß mit d
meiner Seite eine offizielle Erklärung der sächst schen Regierung gegenüber derpreu⸗ Bischen zu folgern. Bei dem Ernst und der Wichtigkeit der Sache werde eine solche schriftlich ertheilt werden, sobald eine schriftliche Anfrage erfolge;
tere aber müsse ich mir erbitten, um sie zum Gegenstand
im Gesammtministerium und der Vortragserstattung an Se.
König machen zu können.
Im Uebrigen habe ich nur das zu wiederholen, was ich in Bezug auf Graf Galen nahm
unsere politische Stellung Tags zuvor gesagt habe. diese Eröffnung ohne Einspruch entgegen und erklärte, i Weise berichten zu wollen. Ich fügte meinen Aeußerunge
merkung hinzu, daß wir in dem von dem Herrn Gesandten im Auftrage
seiner Regierung gethanen Schritte einen mehr oder weni Charakter erkennen müßten, der uns in jeder Hinsicht B geeignet sei bethätigen zu müssen geglaubt, preußischerseits beabsichtigt werde, falls die von uns erfo nicht zufriedenstelle? Daher kam es zunächst darauf meiden, daß der von uns gegebenen Erklärung ein provozirender Charakter beigelegt werden könne. Gegen Hinsicht uns zu machenden Vorwurf werden wir stellt sein, daß die von uns zu ertheilende der Fassung der an uns zu stellenden Anfrage bemessen wie aber finden wir uns durch den preußischerseits bereits ges
zu unserem lebhaften Bedauern zu der Befürchtung berechtigt, daß wir bei Erfüllung der uns obliegenden Bundespflichten durch ein unerwartetes Da⸗ und die Königl. Regierung hat da⸗ her mit der durch die Umstände zwar gebotenen, allein bis zu diesem Augen⸗ friedlichen Ausgleichung der schwebenden treitfragen beanstandeten Mobilmachung der diesseitigen Streitkräfte nicht
zwischentreten bedroht werden könnten, licke in der Hoffnung einer
länger zögern zu dürfen geglaubt. jener beiden Unterredungen
Noch bemerke ich, daß i dem Grafen Galen nochmals
bemüht, wie die Intervention des Bundes in Hessen nicht als eine feindse⸗
lige Maßregel gegen Preußen angesehen werden dürfe, üb
genstand jedoch der Herr Gesandte, so sehr er sich auch sonst des erhalte⸗
nen Auftrags in konzilianter Form entledigte, die Diskussi müssen glaubte. theilung den geeigneten Gebrauch zu machen wissen. für die auswärtigen Angelegenheiten (gez. von Beu st).
„Unter diesen Umständen wird es die hohe Kammer begreifen, daß die Staatsregierung sich zur dringendsten Vorsicht veranlaßt sah.
senhaftes Ministerium muß sicherlich die Verantwortung, die kann, wenn es eine dringende Gefahr vernachlässigt, wenn zu treffenden Maßregeln verabs umt, weit höher anschlagen,
nehmlichkeiten, welche daraus hervorgehen, wenn die Ereignisse die Befürchtungen Erwägt man alles dasjenige, was zu gleicher Zeit sich in
nicht ganz bestätigen. Berlin zutrug, jene Berathungen im Ministerium, in Bezug
ang die Deutsche Reform, ein ministerielles Blatt, sagt, daß der eine Theil 8 b 81/ heil,
der obgesiegt, dasjenige im Wege des Friedens zu erreichen suche
Theil, der jetzt unterlegen, im Wege des Krieges zu erlangen bemüht gewesen sei; erwägt man diese Umstände, so dürfte wohl kein Zweifel mehr erlaubt sein,
daß unsere Befürchtungen sehr gerechtfertigte und genügen
zu Maßregeln zu schreiten, welche dringende Eil gebot. Dagegen hat die sobald die erste Nachricht vom Ausscheiden des Staatsministers von Radowitz hier eintraf, unerwartet jeder weiteren An⸗ frage von preußischer Seite, den Beschluß gefaßt, diejenigen Einschränkun⸗ gen eintreten zu lassen, welche in den letzten Tagen gemacht worden sind.“
sächsische Staatsregierung,
„Der Vollständigkeit halber theile ich noch die Antwort am Montag Abend dem preußischen Gesandten, in Folge ei Besprechung, zu ertheilen im Falle war:
„Auf die so eben an mich gerichtete Frage:
wodurch die Mobilmachung der sächsischen Armee in einem Augenblicke
motivirt werde, wo in Preußen beschlossen worden sei, von machung abzusehen? beehre ich mich, Ew. ꝛc. zu erwiedern, daß der Erlaß der des Königl. Kriegsministeriums vom 2ten d. M. durch die vo zuvor der Königl. Regierung mitgetheilte Depesche des Herrn
Radowitz und die darin gestellte Anfrage, welche Haltung Sachsen gegenüber
dem darin angedrohten Zusammenstoß in Hessen einzunehmern
vorgerufen worden ist; daß zu der Zeit, wo jene Erlasse ergingen, von einem
Beschlusse der Königl. preußischen Regierung wegen Nichtm preußischen Armee etwas nicht bekannt war, vielmehr siche darüber vorlagen, daß im Schooße des Königl. preußischen
der Antrag auf Mobilisirung lebhaft vertreten werde; daß jedoch nach Ein⸗ gang der Nachricht von dem Ausscheiden des Herrn Ministers von Rado⸗ witz und der von dem Königl. preußischen Ministerium in Aussicht gestellten
friedlicheren Wendung der Dinge, welche durch die so eben öffnung Ew. ꝛc. eine neue Bestätigung erhält,
ten zu lassen. Genehmigen Ew. ꝛc. „Gleichzeitig wies ich durch
sandtschaft zu Berlin an, die eben vernommene Depes
nister von Manteuffel vorzulegen, und der darauf eingegangene Bericht be⸗ zur Beruhigung des preußischen Ministeriums gereicht
sagt, daß dieselbe und von ihm mit offenbarer Befriedigung entgegengenomm Daß wir aber nicht erst eine Mobilisirung der preußischen A konnten, wenn es darauf anfam, uns sicherzustellen und
Kleinod zu retten, auf dessen Erhaltung viel ankommt, unsere Armee, das
darf wohl nicht bezweifelt werden. Es baben glücklicherweise
gen im preußischen Ministerium einen Ausgang genommen, welcher für den
„„wenn es auch schmerzlich ist, daß dieser Zeitpunkt von einem sehr erschütternden Ereignisse begleitet 1gigg
Augenblick sehr befriedigend sein muß,
von dem Dahinscheiden eines Mannes, welcher vor zwei Jahren schon ein⸗ mal berufen war, die Anarchie im letzten entscheidenden Augenblicke zu be⸗
kämpfen, der auch diesmal wieder in der letzten Entscheidun zur rechten Zeit gekommen zu sein schien, und der Sache der Ordnung und des Friedens mit seinem
Ministeriums berechtigten allerdings zur Hoffnung, daß Preui großen Regierung würdigen Entschluß gefaßt habe, den bis
Weg, bei dessen längerer Verfolgung es viele Opfer kosten kann, aberzweder
für Preußen noch für Deutschland Heil zu erwarten ist, au rascher und unnmwundener dieser Entschluß ausgeführt wird,
wird von einer Gefährdung der Ehre des Staats die Rede sein können, von welchem wir aufrichtig wuͤnschen müssen, daß er die, eine lange Reihe von Jahren hindurch in enger Verbrüderung mit Oesterreich in Deutsch⸗
land eingenommene hervorragende Stellung zum Heile Deut
aufgebe.“ fgebe.
indem ich zugleich bemerkte, daß ich immittelst
Borsicht zu gebieten Diese Vorsicht haben wir in der That in doppelter Richtung da die Frage sich aufdringen mußte, was
dadurch Antwort
Die Königl. Gesandtschaft wird von vorstehender Mit⸗ Der Staats⸗Minister
sofort der Beschluß gefaßt
worden ist, in den verfügten Maßregeln bedeutende Modificationen eintre⸗ (gez.) Beust.“
den Telegraphen die Königliche Ge⸗
eine Hingebung an die 1 ode besiegelt hat.“ „Die neuesten, auch gegen uns erfolgten Kundgebungen des preußischen
uns bisher noch
Frankfurt
alen brach hierbei nächsten Tage den mir mitzutheilen. idem fraglichen rum bei mir ein, er dies zu thun
essen Fassung von
diese letz⸗ e der Berathung Majestät den
i entsprechender u noch die Be⸗
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1849
„Die Beispiele der größten Staaten lehren uns, daß wohl das Sy⸗ stem eines Staates wechseln kann, ohne daß der Staat darum an seiner Machtstellung oder seinem Ansehn etwas verliert. Wir dürfen daher fer⸗ ner nicht besorgen, daß Befürchtungen wegen angeblicher Ehreukränkung vie preußischen Staatsmänner abhalten werden, denjenigen Weg zu gehen, den die Verhältnisse mit Bestimmtheit vorzeichnen.“
„Wir vertrauen den Absichten des dermaligen preußischen Ministeriums; allein bei dem dermaligen Stande der Dinge wird nicht verkannt werden können, daß die Thatsachen noch sehr verwichkelt liegen, daß deren that⸗ sächliche Entwickelung hoffentlich nicht wird auf sich warten lassen, aber daß wir diese Entwickelung erwarten müssen.“
„Für die preußische Staats⸗Regierung ist gegenwärtig ein für sie sehr an⸗ nehmbarer Weg in Bezug auf eine Verständigung über die künstigen Grund⸗ züge der deutschen Verfassung dargeboten, und diesen Weg zu betneten ist sie geneigt. Die zu Frankfurt vertretenen Regierungen, Oesterreich an der Spitze, welches mit Kraft und Ernst seinem hohen Berufe zu genügen weiß, werden dabei einer möglichst baldigen Verständigung, so wie einer zeitgemäßen Umge⸗ staltung der Bundesverfassung, ihre Kräfte ungetheilt widmen. Allein sie werden daran festhalten, daß bis dahin die auf Recht und Vertrag be⸗ ruhende Bundesverfassung aufrecht erhalten und nichts dagegen unternom⸗ men werde. Nicht deshalb scheuen wir uns, die Bundesversammlung zu verlassen, weil wir die Majorität der unionsfreundlichen Regierungen fürch⸗ ten, sondern weil wir die Bundesversammlung zur Zeit als das recht⸗ mäßige Organ des Bundes erkennen und weil wir die Konsequenz, daß im Falle einer Nichtverständigung die Mitglieder des deutschen Bundes sich in einem lockeren völkerrechtlichen Verbande befinden sollen, der ihnen er⸗ laubt, sich in Spezialbündnisse zu trennen, weil wir, sage ich, diese Konse⸗ quenz nimmermehr im Rechte zugeben können, wenn wir sie auch für den vngnbe als eine, hoffentlich vorübergehende Thatsache lebhaft zu bekla⸗ gen haben.
„Die Staats⸗Regierung macht sich die Hoffnung, daß nach dieser Dar⸗ stellung der Verhältnisse die hohe Kammer von der Nothwendigkeit des ge⸗ thanen Schrittes sich überzeugt halten und der Staats⸗Regierung das Ver⸗ trauen schenken werde, daß sie von jeder Leidenschaftlichkeit befreit und von jeder Uebereilung fern, die für des Landes Wohl unabweislichen Maßre⸗ geln ergreifen werde, da wo die Nothwendigkeit sie gebieterisch erheischt.“
Württemberg. Stuttgart, 9. Nov. Der Schwäb. Merk. enthält folgende Ansprache des Königs an das Volk: „Württemberger! Durch die außerordentliche höchst bedenkliche Lage Deutschlands zu militairischen Rüstungen genöthigt, welche sowohl zum Schutze des eigenen Landes, als zur Erfuüͤllung der Pflichten gegen den deutschen Bund unabweislich geworden sind, waren Wir in der Lage, bei der Landesversammlung das Ansinnen stellen zu lassen, zu Anschaffung des unumgänglichen Bedarfs an Pferden für Artillerie und Fuhrwesen die Summe von 300,000 Fl. zu bewilligen. Die Landesversammlung hat aber hierbei ein Ver⸗ halten gezeigt, welches Uns unmöglich machte, mit derselben weiter verhandeln zu lassen. Sie hat beschlossen, nicht nur die ange⸗ sonnene Bewilligung als formell und materiell unbegründet abzu⸗ lehnen, sondern auch gegen jeden Aufwand zu protestiren, welcher sich durch die fraglichen Kriegsrüstungen ergeben sollte, indem sie nur zu den Kosten einer in den Augen jedes Unbefangenen vollkom⸗ men unausführbaren bewaffneten Neutralität ihre Erwägung in Aussicht stellte. — Dieses Verfahren ist nicht nur im direktesten Widerspruch mit Unseren Rechten und Pflichten als Mitglied des deutschen Bundes, sondern bedroht auch so offenbar die Interessen Unseres Landes, daß es einer näheren Beleuchtung in der That nicht bedarf. Nur voöllige Unkenntniß der Verhältnisse oder übler Wille können sich verbergen, daß der Uns angeson⸗ nene Schritt eine feindliche Besetzung des Landes mit allen sie begleitenden Uebeln in unmittelbare Aussicht gestellt hätte. — Dazu kam, daß nach den bereits vorliegenden Berichten der Verfassungs⸗ Kommission über sehr wichtige Abschnitte der Verfassung solch unversöhnliche Gegensätze mit Unse⸗
Baden. Karlsruhe“, 5. Nov.
Eröffnung der 2 Sitzung der
Stautsminister voe rsten Kammer hielt der
üdt folgende Anrebe an die Kammer:
* Gnade und das es Großherzogs berufen, habe i eute an dieser Stelle in dem Saale 5 vüaer zum w ü ns Jahren schon, aus Ihrer Mitte, gemeinschaftlich mit Ihnen nach demselben Ziele gestrebt, welches die Regierung des Großherzogs auch jetzt mit Festigkeit verfolgen wird: das Heil unseres Fürsten unseres Landes. Sie werden, Durchlauchtigste, hochgeehrteste Her⸗ ren, nicht erwarten, daß ich im gegenwärtigen Augenblicke irgend eine spezielle Frage der Politik auch nur entferut berühre. Nur das Eine lassen Sie mich hervorheben, daß unser Volk, ein inte⸗ grirender Theil eines großen Ganzen, durch die mannigfaltigsten festbegründeten Interessen, durch tiefwurzelnde Sympathieen verschie⸗ dener Art, in unserem Gesammtvaterlande nach den verschiedensten Seiten hin eng verknüpft ist; auch darum fordert das wohlver⸗ standene Interesse Badens zunächst eine Einigung aller deutschen Staaten. In einer ernsten, bedeutungsvollen Zeit, wie die gegen⸗ wärtige, ist mehr als je ein offenes, vertrauensvolles Zusammen⸗ wirken derer nöthig, die berufen sind, durch Rath oder That die wahren Interessen des Landes zu fördern. Auf Ihre Unterstützung, Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren, dürfen wir zählen; Sie ha⸗ ben sie, selbst mit Opfern, nie versagt, wo es sich um das Wohl des Landes handelte“.
Das hohe Präsidium macht hierauf eine Mittheilung der zwei⸗ ten Kammer bekannt hinsichtlich des Budgets des Finanzministe⸗ riums für 1850 und 1851, die Kameraldomainen, Forstdomainen, Berg⸗ und Hüttenverwaltung betreffend.
Die Tagesordnung führt zur Ausführung der Interpellation des Geh. Raths von Hirscher in Betreff des gegenwärtigen Stan⸗ des der Kirchenfragen. Die Kammer beschließt auf den Antrag des Fabrikinhabers Lauer den ausführbaren Druck der Interpellation, so wie der darauf erfolgten Erwiederung von Seiten des Präsiden⸗ ten des Ministeriums des Innern, Staatsraths von Marschall.
Die hierauf zu erstatten den Berichte
1) des Oberforstmeisters von Kettner über das provisorische Ge⸗
setz, die Festsetzung der Zuͤckerzölle und Rübenzuckersteuer für 1850—53 betr.;
rem Verfassungs⸗Entwurf sich herausstellten, daß an eine Verein⸗ barung mit dieser Versammlung nimmermehr zu denken war. — Wir mußten daher abermals zur Auflösung schreiten, und da das Gesetz vom 1. Juli v. J., welches überhaupt nur einen transito⸗ rischen Charakter haben konnte, offenbar nicht mehr angewendet werden kann, nachdem die Theilnahmlosigkeit an den nach diesem Gesetz vorzunehmenden Wahlen in einem steigenden Maße sich her⸗ ausgestellt hatte, so bleibt nach Erwägung aller thatsächlichen und rechtlichen Beziehungen kein anderer Weg übrig, als das Werk der Verfassungs⸗Revision in denjenigen Stand zurück zu versetzen, in welchem es sich vor Erlassung des Gesetzes vom 1. Juli vorigen Jahres befand. — Schon hieraus folgt, und Wir ertheilen Euch hierüber die bestimmte Zusage, daß keinesweges von einer definiti⸗ ven Rückkehr zu dem fruher Bestandenen die Rede ist, sondern daß nur die Verfassungs⸗Revision auf einem Wege vereinbart werden soll, welcher ursprünglich als der nächste sich darbot und besser nie⸗ mals verlassen worden wäre. Hierzu werden Wir auch die Ein⸗ leitung treffen, sobald nur immer die Umstände es erlauben. Eine nothwendige Felge von dem Verlassen des Gesetzes vom 1. Juli v. J. war, daß auch kein Ausschuß aus dieser Versammlung, für dessen Wahl ohnehin in gedachtem Gesetz lediglich keine Fürsorge getroffen ist, zurückbleiben durfte, da sonst zwischen dem Aus⸗ schuß und der künftig zu wählenden Versammlung zum voraus ein unlösbarer Widerspruch begründet worden wäre, wel⸗ cher nothwendig zu den bedenklichsten Konflikten hätte führen müssen, und welchem Wir ebendeshalb kraft §. 89 der Verfassungs⸗ Urkunde vorzubeugen Uns verpflichtet sahen. Damit aber die ver⸗ fassungsmäßige Kontrolle Unserer Regierung keinen Augenblick fehle, so beriefen Wir den letztbestandenen nach der Verfassung vom Jahr 1819 gewählten Ausschuß wieder in Thätigkeit, und wie Wir hierin das zur Zeit allein berechtigte Organ der Landes ⸗Vertre⸗ tung zu erblicken vermögen, so werden Wir gegen die etwaige Kon⸗ stituirung eines anderen Ausschusses mit allen gesetzlichen Mitteln energisch einzuschreiten nicht verfehlen. Indem Wir auch im Uebrigen einstweilen das, was durch des Landes Wohl geboten ist, nach §. 89 der Verfassungs⸗Urkunde ver⸗ fügen werden, leben Wir der Ueberzeugung, daß Wir hierin nur dem Gebote einer unabweisbaren Nothwendigkeit folgen, und ver⸗ trauen zu Unserem getreuen Volke, vertrauen zu allen Unseren Be⸗ hörden und Obrigkeiten des Landes, daß sie die Gründe dieses Un⸗ seres Verfahrens erkennen und sich mit Uns vereinigen werden, um
jedem etwa von Uebelwollenden zu befürchtenden Versuche der Stö⸗
rung der öffentlichen Ordnung rasch und kräftig zu begegnen. —
Hierbei bedarf es der Versicherung nicht, daß, indem Wir von
den Uns durch den K. 89 der Verfassung ertheilten Be⸗
fugnissen Gebrauch machen, Wir auch hierbei stets in die⸗
ser Verfassung die Richtschnur für Unsere Regierungs⸗Handlungen
erkennen und nur in so weit zu den durch dieselbe zugelassenen
außerordentlichen Maßnahmen schreiten werden, als das Staats⸗
wohl es gebieterisch erheischt. — Württemberger! vertraut Eurem
Könige, der seit vierunddreißig Jahren die Förderung Eures Wohls
zum Gegenstande seiner wärmsten Fürsorge gemacht hat, und der
Stuttgart, den 7. November 1850. 1. Wilhelm.
“ 1“ 3 88 Miller. Wächter⸗Spittler. Linden.
Pisfftne; Knapp. essen.“ 8
.
von Aschaffenburg kommend taillone Infanterie vom 4ten, 6ten und 9ten Regiment, bte Sechspfünder⸗Batterie Dill und 4 Schwadronen Chevauxlegers vom 1sten Regiment. satze der vorgestern abgegangenen in hiesige Stadt und wurde bei den Bürgern einquartiert, die übrigen Straße nach Gelnhausen weiter. 3500 Mann.“
2) des Hofgerichts⸗Präsidenten Obkircher über die Gesetzent⸗ würfe, die Anwendung des Standrechts und den Kriegs⸗ zustand betr.; und
3) des Frhrn. Karl v. Rüdt über den Gesetzentwurf, die Ab⸗ änderung der bürgerlichen Prozeßordnung betr.,
werden mit Umgehung der Verlesung dem Drucke übergeben.
Somit wird die Sitzung geschlossen.
Karlsruhe, 7. Nov. Nachdem bereits am 4ten d. M. ein Bataillon des Koönigl. preußischen 20sten Infanterie⸗Regiments hier einmarschirt war, ist gestern Abend ein anderes Bataillon vom Königl. preußischen 26sten Infanterie⸗Regiment hier eingetrof⸗ fen. Die genannten Truppentheile bleiben vorerst in hiesiger Garnison.
Hessen. Fulda, 7. Nov. (D. A. Z.) Die gegenseitige Stellung der preußischen und der Bundestruppen in unserer Ge⸗ gend ist heute folgende: Erstere hatten das Fuldathal bis auf eine Viertelmeile südlich von der Stadt Fulda, nämlich bis zur Fulda⸗ brücke bei dem Dorfe Kohlhaus, die Stadt Fulda, die gegen das Rhöngebirge ansteigenden Höhen bis Florenzberg und Melters, fer⸗ ner Bronzell, Langenbiber, Bibrastein, Niederbiber, Wittges und Langenberg einerseits, wie die gegen Vogelsberg sich erhebenden Hügel andererseits, mit den Dörfern Ober⸗ und Niedergiesel, Klein⸗ heiligkreuz, Hainzell, Kleinlüder, Malges, Maberzell ꝛc., sodann den Peters⸗ und Frauenberg, die Dörfer Horas, Kämerzell, Niesig ꝛc. besetzt. Die Bundestruppen sind zum Theil in der Hauptrichtung von Neuhof bis zur Fulda konzentrirt, zum Theil haben sie die Abhänge des Rhöngebirges und die Ortschaften Bilgerzell, Ober⸗
und Unter⸗Dirlos, Dippertshausen, Diedershausen und Eichenzell
auf der Ostseite des Thales, wie auch mehrere Dörfer auf der West⸗ seite desselben inne.
Heute nach der Mittags⸗ stunde rückten in unsere Nähe folgende weitere bayerische
Hannau, 7. Nov. (Frankf. J.)
ins Kurfürstenthum ein: „Drei Ba⸗ die ganze
Von letzteren kam eine Escadron zum Er⸗ Truppentheile zogen auf der
Sämmtliche Truppen betrugen
Schleswig⸗Holstein. Altona, 10. Nov. Der Alt.
Merk. enthält folgende Erklärung des Grafen Magnus Moltke:
„In einer am 24sten v. M. abgehaltenen Versammlung von
Prälaten und Gutsbesitzern der Herzogthümer Schleswig und Hol⸗ stein ist die Veröffentlichung der nachstehenden Erklärung beschlossen worden: Prälaten und Gutsbesitzer der und Holstein erklären, daß es sie tief bekümmert, noch immer kein Zeichen der Beendigung des blutigen Krieges zu sehen, der zwischen zwei Völkern geführt wird, die seit Jahrhunderten denselben Herr⸗ scher hatten und durch so manche Bande und gemeinschaftliche In⸗ teressen eng an einander geknüpft waren. Die einzigen Resultate, welche dieser traurige Krieg gehabt hat, und bei der Lage der europäischen Ver⸗ hältnisse aller Wahrscheinlichkeit nach haben kann, sind nächst einer maß⸗ losen Erschöpfung der Kräfte beider Länder eine steigende Erbitte⸗ rung der Gemüther, welche die Versoöhnung von Tage zu Tage mehr erschwert. Streit zwischen Dänemark und den Herzogthümern nicht durch das Schwert entschieden wird, eben so grausam, wie nutzlos ist, halten es für ihre Pflicht, laut und öffentlich ihr Verlangen nach Frieden auszusprechen. Sie wen⸗ den sich an das Herz des Landesherrn, an das Mitgefühl und die Gerechtigkeit der Großmächte, um als ersten Schritt zum wirklichen Frieden die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten zu erlangen. besitzer glauben sich hier jeder Aeußerung über die Basis der Un⸗ terbandlungen, treffend, Wunsch ausdrücken, men der 1 in diese früher so glücklichen Länder von neuem zurückführen möge! Die Veröffentlichung der 8 blieben, weil das Corps der Ritterschaft in einer an demselben Tage abgehaltenen Versammlung dieser Erklärung nur mit einigen Mo⸗ dificationen beitreten zu wollen beschloß, nach welchen der spezielle Antrag auf Waffenstillstand wegfallen und der Wunsch baldiger Vereinbarun dem Wege billiger und gerechter Feststellung der gegenseitigen Rechts⸗
Herzogthümer Schleswig
Prälaten und Gutsbesitzer, überzeugt, daß der
daß mithin ein ferneres Blutvergießen
deutschen Regierungen und an die Weisheit der Prälaten und Guts⸗
die künftige Stellung der Herzogthümer be⸗ enthalten zu müssen und können nur den sehnlichen daß die endliche Vereinbarung jeden Saa⸗ Zwietracht zerstören und den Segen des Friedens
vorstehenden Erklärung
9
ist bisher unter⸗
näher dahin präzisirt werden sollte, daß dieselbe auf
1
(Karlsr. Ztg.) Nach
„Durchlauchtigster Herr Präsident, hochgeehrteste Herren! Durch besondere Vertrauen Sr. Königlichen Hoheit
SsS’Swese
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