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Luftfahrt gegen den Wind statt, die ebenfalls befriedigend ausfiel.
durch zwei Flügel an der Stelle der Flossen bewegt.
Lord John Russell
ner Macht stand, befördert, sondern ich hielt es für recht und so⸗
üär geeignet befundenen öffentlichen Stelle, und wenn am Zah⸗ bn eine she besteht, im Börsenlokale angeschlagen, ivr. dreimal in die Leipziger Zeitung eingerückt. Das Gericht ist 8 6b befugt, die Aufforderung an mehreren Stellen anschlagen y mehrere Zeitungen einrücken zu lassen, wenn es nach den Ls ständen dies für zweckmäßig hält. §. 5. Die Frist zur 2
1 h Schritt bis an den äußersten Rand des Abgrundes zu führen.“
dung, welche nur erst nach dem Verfalltage zu e en darf, wird auf mindestens sechs Monate, worunter gene⸗
8 d höchstens ein Jahr liche Kalender⸗Monate zu verstehen sind, un Wechsel vorgelegt, bestimmt. §. 6. Wird von einem Inhaber der 5 has hin e so ist dem Antragsteller hiervon Kenntniß zu ge⸗ 3 vncen. Wel⸗ überlassen, sein Recht gegen den Inhaber velte gn ag Gericht auf det sich binnen der Frist kein Inhaber, so 25 durch eine zu den weiteren Antrag des Antragstellers den Wechsel dur⸗ Aües was Akten zu bringende Resolution für amortisirt. g. durch das Gesetz hier von Wechseln verordnet ist, gilt auch von vegsan Seite 110)
11849 (Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Bla
e. n kaufmännischen Anweisungen.
den Pseh Seh ensens⸗ der Tagesordnung waren von rein die übrigen 0
okalem Interesse. Bernburg, 6. Nov. (Ztg. f. N. D.)
be gv diesmaligen Landtages fand am 1. Nov. statt. Staatsminister Hempel, welcher durch den Herzog mit dieser
geauftragt war, sprach zuerst den Wunsch und die Hoff⸗
„vZSe wene. bweefasevanners WB segenbringend sein möge und bezeichnete sodann die Gesetzentwürfe, welche zunächst dem Landtage zur Berathung vorgelegt werden würden. Hierauf warf der Minister einen Blick auf die Verhältnisse unseres gesammten deutschen Vaterlandes, deutete die Schritte an, welche unsere Regie⸗ rung in Uebereinstimmung mit den übrigen Unionsstaaten in dieser Beziehung gethan hat und sprach endlich den Wunsch aus, daß die so dringende parlamentarische Einigung der deutschen Nation bald den möge. 1 dem echlsorischen Präsidium des Herrn von Lattorff wurden die Wahlprüfungen rasch erledigt. Sodann wurden Herr Breymann zum Präsidenten, Herr „Petri zum Stellvertreter dessel⸗ ben und die Herren Kraaz und Döring zu Schriftführern erwählt. Der Präsident Breymann knüpfte mit seiner Rede bei hem Wunsche des Staats⸗Ministers Hempel an. Er sagte: der Landtag werde gewiß in jenem Geiste des Friedens, welcher Freiheit und Ordnung zugleich fordere, zum Wohle des Landes wirken, er werde aber auch Alles aufbieten, um, der Mahnung des Volkes folgend, die Selbstständigkeit unseres Landes sichern zu helfken. 8 Unter den Gesetzvorlagen sind die wichtigsten: die Entwürfe über die Rechtsverhältnisse der Militairpersonen; über Einführung des preußischen Scheidemünzsystems; über Erhöhung 188 Karten⸗ stempels; über Einführung des preußischen Maßes und Gewichtes. In der zweiten Sitzung, am 2. Nov., wurde zunächst der vom Staatsministerium vorgelegte Finanzetat dem Finanzausschusse überwiesen, sodann die vom Staatsministerium vorgelegten Gesetz⸗ entwürfe über Einführung des erhöhten Kartenstempels und üͤber Einführung der preußischen Scheidemünze mit einigen Modificatio⸗ nen, welche meistens nur die Fassung betreffen, angenommen.
Frankreich. Paris, 8. Nov. Gestern kamen Barbès
und Blanqui auf dem Wege von Doullens nach Belle Isle en Mer is
ste he anis. kommen Wagen mit Waffen, welche von aufgelösten
Nationalgarden herrühren, in den Tulierieen an, wo sie im früheren
Theatersaale untergebracht werden. I
Gestern fand im Hippodrom der zweite Versuch mit einer
Der Ballon hat die Gestalt eines dicken, runden Fisches und wird Seine Länge beträgt sieben Meter, seine Geschwindigkeit drei Meter in der Se⸗ kunde. Die Flügel haben in derselben Zeit vier Umdrehungen. Sonntags wird ein entscheidender Versuch beabsichtigt. 18“
Nach einer amtlichen Mittheilung beschränkten sich die Studen⸗ tenunruhen im Quartier latin auf zwei vereinzelte Pfiffe.
ritanien und Irland. London, 8. Nove eesis hat 1hn 4. November an den Bischof von Durham in Bezug auf die Anordnungen des Papstes folgen⸗ des Schreiben gerichtet, worin der Premier⸗Minister erklärt, daß er über diesen „Angriff des Papstes“ auf den englischen Protestantis⸗ mus nicht minder, als der Bischof von Durham, entrüstet sei. „Ich habe“, schreibt Lord John Russell, „nicht allein die Ansprüche der Römisch⸗Katholischen auf alle bürgerlichen Rechte, so viel in mei⸗
ar für wünschenswerth, daß das geistliche System der Römisch⸗ Fatholischen e Mittel sein S. den zahlreichen irländischen ten in London und überall, welche ohne solchen Beistand in “ scher Unwissenheit geblieben wären, Belehrung shseheben zu lg. Dies hätte jedoch ohne eine solche Neuerung, wie ghr ee 8s Augen haben, geschehen können. Es ist nicht mög ich le b Maßregeln des Papstes mit der durch die 11“ 8 96 geführten Theilung Schottländs in Dibzesen oder 81 F 88 die Wesleyanische Konferenz bewirkten Eintheilung Englan it Distrikte zu verwechseln. Es liegt eine Machtanmaßung in allen Dokumenten, die von Rom gekommen sind, ein Hoheitsanspruch über das englische Reich und die Anforderung alleiniger und ungetheil⸗ ter Herrschaft, welche der Hoheit der Königin widerspricht, mit den Rechten unserer Bischöfe, unserer Geistlichkeit und mit der geistigen Unabhängigkeit der Nation, welche sie selbst zu römisch⸗katholischer Zeit behauptet hat, im Widerspruch steht. Ich gestehe jedoch, daß meine Besorgniß nicht gleichen Schritt mit meiner Entrüstung, häͤlt. Für den Fall sogar, daß es sich herausstellen sollte, daß die Minister und Diener des Papstes die Gesetze dieses Landes nicht übertreten haben, bin ich uüberzeugt, daß wir stark genug sind, fernere ngriffe zurückzuweisen. Die Freiheit des Protestantismus wurde 8 lange in England genossen, um zuzulassen, daß irgend ein frucht⸗ oser Versuch gemacht werde, unserem Verstande und Gewissen ein fremdes Joch aufzulegen. Es wird keinem fremden Potentaten oder Fürsten gestattet sein, eine Nation, welche so lange und so edel ihre Rechie auf bürgerliche politische, religiöse und Gedankenfreiheit behauptet hat, in Fess 2,1. — d b trifft, wall zat, in Fesseln zu schlagen. Was diesen sewghten e⸗ sor fältie ich für jetzt blos sagen, n9 der betreffende Gesetzespunkt vee Rnüft und die Zweckmäßigkeit, irgend Schritte gegen tden wier Eumoßun zu thun, genau in Berathung gezogen eg; wird. Es giebt jedoch eine Gefahr, welche mich mehr äng⸗ stiget, als irgend ein Angriff eines fremden Machthabers es zu thuu vermöchte. Priester unserle eigenen Kirche, welche die 39 rhitel unterschrieben und in klaren Ausbracen vie Hoheit der Königin
1856
e. ell weist nun darauf hin, daß Dogmen und Gebräuche ae Prc⸗ von anglikanischen Geistlichen selbst als wür⸗ dig angenommen zu werden anempfohlen und erst jetzt vom Bischof von London in seiner Anrede an die Geistlichkeit seiner Diözese ge⸗ tadelt worden seien. „Was ist“, fährt er fort, „bei alle dem die Gefahr, die von einem fremden, machtlosen Regenten befürchtet wird, verglichen mit der Gefahr, welche innerhalb unserer Thore von den unwürdigen Söhnen der englischen Kirche selbst droht. Ich habe wenig Hoffnung, daß diejenigen, welche diese Neuerungen vorgeschlagen und formulirt haben, von ihrem hinterlistigen Wege abgehen werden.“ Schließlich erklärt Lord J. Russell, daß er fest auf das englische Volk vertrauen und weder Muth noch Hoffnung im geringsten aufgeben wolle, so lange die glorreichen Grundsätze und die unsterblichen Märtyrer der Reformation von der großen Masse der Nation in Verehrung gehalten würden.
Schweiz. Bern. Ständerath. Sitzung vom 4. Nov. (Eidg. Ztg.) Die Sitzung wird ohne Präsidialrede eröffnet. Der Präsident zeigt an, daß er mit dem Nationalrathspräsidenten sich in der Weise geeinigt habe, daß der Ständerath in folgenden Ver⸗ handlungsgegenständen die Priorität haben solle: in den Gesetzen über die Heimatlosigkeit, über den Gerichtsstand füͤr Civilklagen, über das Verfahren in Civilsachen, über die Revision der eidgenöss. Geldskala, über den Münzreductionsfuß; Prüfung der Staalsrech⸗ nung von 1849, des Budget von 1851; Bericht über die Volks⸗ zählung, über die Reclamationen des Freiburgers Reynold, über die Petition von Dienstboten in Genf, über die Petition des Standes Wallis, betreffend das von J. Escher im Jahr 1847 aus der Son⸗ derbundskasse empfangene Anleihen. Auf den Antrag von Bourgeois wird beschlossen, daß auch in Bezug auf die eidgenössische Mann⸗ schaftsskala der Ständerath die Priorität haben solle. Folgende Kommissionen werden nun vom Ständerathe selbst gewählt: für das Gesetz über das Civilgerichtsverfahren und den Civilgerichtsstand und für das Gesetz über die Revision der eidgenössischen Geldskala. Die Wahl der übrigen verschiedenen Kommissionen wird dem Büreau überlassen. Was nun die Gegenstände anbelangt, worin der Na⸗ tionalrath die Priorität hat, so wird das Gesetz über die Mann⸗ schaftsskala an die gleiche Kommission gewiesen, welche die Geldskala zu behandeln hat. Schließlich wurde die Kommission zur Prüfung des bundesräthlichen Rechenschaftsberichtes bestellt.
Ständerath. Sitzung vom 5. Nov. Der Nationalrath zeigt an, daß er mit der Geschäfts⸗Vertheilung in Bezug auf die Priorität vollkommen einverstanden sei. Die Kommissionen, deren Ernennung dem Büreau überlassen wurde, werden bestellt; nämlich 1) Kommission für das Gesetz über gemischte Ehen; 2) Kommission für das Gesetz über die Verantwortlichkeit des Bundesrathes; 3) Kommission fur das Gesetz über die Heimatlosen; 4) Kommission für das Münzreductions⸗Gesetz; 5) Kommission für die Bittschrift des Freiburgers Reynold; 6) Kommission für die Petition einiger genfer Dienstboten. An der Tagesordnung ist die eidgenössische Staatsrechnung von 1849. Die Hauptresultate dieser Rechnung sind mittelst der Presse bereits vor längerer Zeit zur Kenntniß des Publikums gelangt. Man behandelte blos die 38 Anträge, welche in dieser Hinsicht die ständeräthliche Kommission brachte. Sle be⸗ treffen entweder Druckfehler und Rechnungs⸗Irrthümer oder Wünsche in Bezug auf Verbesserungen im Rechnungs⸗ und Verwaltungs⸗ wesen und werden meist gutgeheißen.
Ständerath. Sitzung vom 6. November. Der Antrag der Kommission auf eine stehende Post⸗Experten⸗Kommission fiel mit 15 gegen 12 Stimmen durch, dagegen wird der Bundesrath eingela⸗ den, so bald wie möglich die obere Postverwaltung zu organisiren.
Nationalrath. Sitzung vom 4. November. Der Namens⸗ aufruf zeigt 62 anwesende Mitglieder. Der Präsident, Dr. Kern, wirft nun einen kurzen Ueberblick uͤber die zu behandelnden, zum Theil sehr wichtigen Geschäfte, welche eine lange e . sicht stellen, freut sich der bisher so ungestörten ö“ 8 und Organisation des neuen Bundes und glaubt mit fes 1 sicht, selbst bei etwaigen feindseligen Tendenzen gegen denselben, sei
es von Innen oder Außen, unbesorgt in die 1“ können, da die schweizerische Nation und die von ergesetzten Behörden die Ehre und Rechte des Vaterlandes ö’8’“ werden, und erklärt sodann die ordentliche Sitzung wieder fün eroͤffne In Beleuchtung der einzelnen Traktanden sagte er vnter b über die Eisenbahnfrage: „ Eine Frage, welche in Ihrer 16 Versammlung mit einer gewissen Begeisterung aufgefaßt un zu ge⸗
förderlicher Untersuchung an die Vollziehungsbehörde L’“
worden ist, die Eisenbahnfrage, kann diesmal noch nicht Gegenstand
Ihrer Berathungen werden, indem die Vorarbeiten noch nicht so
weit gediehen sind, daß jetzt schon bestimmte Anträge vorgelegt werden könnten. Die Thätigkeit, welche inzwischen einer gründli⸗ chen Untersuchung und Beleuchtung dieser Frage nach ihren ver⸗ schiedenen Seiten hin zugewandt worden ist, bürgt dafür, daß die⸗
selbe auch bei den vorberathenden Behörden mit demjenigen regen Interesse aufgefaßt und behandelt wird, welches Sie ihr von An⸗ fang an gewidmet haben, und welches dieselbe im Hinblick auf die Zukunft der Eidgenossenschaft in so hohem Maße verdient. So lebhaft man indessen eine möglichst beförderliche und gedeihliche Er⸗ ledigung dieser Frage wünschen muß, so sehr macht dieselbe ihrer gan
zen Natur und öfonomischen Folgen wegen den eidgenössischen Behörden eine sorgfältige und allseitige Vorberathung zur unabweisbaren Pflicht.
Nachdem endlich der bisherigen glücklichen Entwickelung der neuen Bun
desverhältnisse gedacht worden, folgt zum Schlusse noch folgende Stelle: „Bei allem Interesse, das wir auch fernerhin befriedigender Lösung der sogenannten materiellen Fragen zuwenden sollen und wollen, lassen Sie uns über denselben auch die politischen Prinzipien, die durch den neuen Bund zum Gemeingut aller Eidgenossen geworden sind, mit nie erkaltender Begeisterung und unverbrüchlicher Treue nach allen Seiten hin wahren, pflegen und schützen, wo sie immer Anfechtung finden sollten. Lassen Sie nie dem Wahne uns hin⸗ geben, als ob mit dem neuen Bund der Kampf für die in ihm wal⸗ tenden Grundsätze durchgekämpft sei, als ob jener einer freien fortschreitenden Entwicklung feindselige Geist, der besiegt werden mußte, ehe ein neuer Bund die Einheit und Kraft der Eidgenos⸗ senschaft fest begründen konnte, für immer überwunden sei! Seit unserer letzten Versammlung hat sich mehr als Eine Erscheinung in unserem Vaterlande kundgegeben, die beweist, daß ein gewisser Geist der Un⸗ duldsamkeit, daß jene verderbliche Richtung, welche die wichtigsten Rechte des Staates in Frage stellen und unter Eidgenossen verschie⸗ denen Glaubensbekenntnisses wieder Mißtrauen heraufbeschwören möchte, nicht aufgegeben worden ist, sondern gewissermaßen nur zu schlummern schien, um, wo man Zeit und Verhältnisse In günstig hält, desto kühner wieder “ Ich EE1ö1“ Erscheinungen, die an verschiedenen Orten aber im glei⸗ 1n ghnn sich kundgeben, nicht näher zu zeichnen. Sie kennen 1 ben. Mögen auch solche Bestrebungen manchem Vaterlandsfreunde gewisse
kunft der Eidgenossenschaft nie erschüttern. Hat schon unter dem Bundesvertrag vom Jahr 1815 eine solche Richtung am gesunden Sinn, an der Kraft des Schweizervolkes und an der Einsicht und Festigkeit der Behörden scheitern müssen, so liegen in dem gerade aus solchen Kämpfen hervorgegangenen neuen Bunde der Befug⸗ nisse und Mittel noch mehr, jeder Gefahr, von welcher Seite sie auch kommen möchte, zur rechten Zeit mit aller Entschiedenheit ent⸗ gegenzutreten. Ich hege das feste Vertrauen, daß unsere jetzigen Bundeseinrichtungen und die aus denselben hervorgehenden Behör⸗ den, wenn je von Außen oder von Innen der durch den neuen Bund gewährleistete Rechtszustand wirklich gefährdet werden wollte, solche ernste Prüfungen mit Ehren zu bestehen wüßten. Lassen sie uns da⸗ her jederzeit sorgsame und treue Wächter sein üͤber den Rechten und dem Frieden der neugestalteten Eidgenossenschaft, deren heiligste In⸗ teressen uns anvertraut sind! Aber lassen Sie uns auch getrosten Muthes in die Zukunft schauen! Wer redlichen Strebens nichts Anderes will, als was recht ist, was des Vaterlandes Ehre und Freiheit, des Volkes Wohlfahrt fördert, hat vor der Zukunft nichts zu fürchten.“ Nach Anzeige des zwischen den Präsidien beider Räthe getroffenen Einverständnisses hinsichtlich der Priorität der zu behandelnden Ge⸗ schäfte wird das Gesuch des Standes Schwyz um Nachlaß eines Drittheils der Sonderbundskriegskosten oder wenigstens Nachlaß der auf das Neujahr verfallenen Rata desselben verlesen und ves söe⸗ tionskommission überwiesen, eben so die Botschaft des Bundeemtbe
über die Reclamationen von in spanischen Diensten Cis wens Schweizern hinsichtlich der Ausrichtung der Pensionen. 25 ht des Bundesraths zu dem Gesetzentwurf über L“ 18. so wie eine dagegen von Bischof Salzmann “ jte -.“ werden der schon früher für diesen Gegenstand niedergesetzten 29 mission überwiesen. Der Bericht und ee in die Petition aus dem Kanton Neuenburg für Einführung des eidgenössischen Stempels für die in der Schweiz fabrizirten Uhren⸗ gehäuse nicht einzutreten, wird auf die Bemerkungen von Schneider und Anderen nochmals an die Petitionskommission zurückgewiesen. Für die Prüfung der verschiedenen Gesetzesentwürfe wird die Nie⸗ dersetzung von Kommissionen beschlossen und die Wahl derselben dem Büreau überlassen, mit Ausnahme der Fünferkommission zur Begut⸗ achtung des Gesetzentwurfs über die Wahlart der Nationalräthe.
Nationalrath. Sitzung vom 5. Nov. Die in der gestrigen Sitzung beschlossenen Kommissionen zur Prüfung der verschiedenen Gesetzentwürfe sind vom Büreau bestellt worden. Es wird nun zur Wahl einer Kommissivn zur Prüfung. des Gesetzentwurfes, über die Wahlart der Nationalräthe geschritten. Mehrere Berichte des Bun⸗ desrathes über die Auflösung der Arbeitervereine, die Flüchtlingsangele⸗ genheitund die Volkszählung von 1 850 werden an die bereits hierfür nie⸗ dergesetzten Kommissionen gewiesen. D ie Wahl einerünferkommission zur Begutachtung des Berichts über die Militair⸗Capitulations⸗Ange⸗ legenheit wird dem Büreau überlassen. Mehrere „ etitionen, unter Anderem aus dem Kanton Freiburg über die Sonderbunds⸗Angele⸗ genheit, werden der Petitions⸗Kommission und die Prüfung des Budgets für 1851 an eine vom Büreau zu ernennende Siebner⸗ Kommission überwiesen. Entgegen dem Beschlusse des Staͤnderathes für Priorität des Gesetz⸗Entwurfs, betreffend 3gs. der Mann⸗ schaftsskala, beharrt der Nationalrath auf seinem gestrigen B eschlusse für die Initiative in der Berathung dieses Gesetzes. Die versesene een des Bischofs Marilley von Freiburg gegen den Gesetz⸗Entwurf ül er die gemischten Ehen wird auf Stämpfli's Antrag ad acta gelegt, um nicht einen Schein der Anerkennung des Herrn Marilley als Bischof zu gewähren, während Riedmatten dieselbe der Kommission zur Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs über die gemischten Ehen über⸗ wiesen wissen wollte. Dagegen wird die sehr ausführliche, eben⸗ falls verlesene Vorstellung des Bischofs von St. Gallen über den⸗ selben Gegenstand der erwähnten Kommission überwiesen. Ueber die Petition eines „Insurgenten⸗Comité's“ des Kantons Freiburg, welche die Lage dieses unglücklichen Kantons in düsteren Farben schildert und eine dem Volke vorzulegende Revision der Verfassung verlangt, wird wegen ihrer ungeziemenden, ja die Regierung von Freiburg beschimpfenden Ausdrucke zur Tagesordnung geschritten, dagegen der Antrag von Blanchenay für Mittheilung dieser Peti⸗ tion an die Regierung von Freiburg, damit sie die Unterzeichner derselben zur Bestrafung ziehen könne, mit großer Mehrheit gegen circa 4 oder 5 Stimmen verworfen.
Nationalrath. Sitzung vom 6. November. Man begann die Verwaltung des Bundesraths von 1849 zu prüfen. Herr Eytel nahm einen mächtigen Anlauf gegen denselben, betreffend die Neuen⸗ burger Frage, in welcher eine laesio democratiae begangen worden sei. Herr Dr. Furrer parirte indessen den Angriff, so daß Herr Eytel mit 5 Stimmen in der Minderheit blieb.
Bern, 6. Nov. Die Regierung des Standes Genf ist vom Bundesrath eingeladen worden, die französischen Flüchtlinge gemäß des Beschlusses des Bundesrathes auf 8 Stunden zu interniren.
Die Eidg. Ztg. meldet: „In Betreff der neuenburger Frage hält die Ständeraths⸗Kommission zur Prüfung des Rechenschafts⸗ Berichts des Bundesraths dafür, es dürfte die Schweiz nur etwa dann im Falle sich befinden, ihrerseits Erörterungen mit Preußen zu veranlassen, falls besondere Verhältnisse es ausnahmsweise als nothwendig erscheinen lassen, oder falls ein befriedigendes Ergebniß solcher Erörterungen mit der erforderlichen Sicherheit vorausgesehen werden kann. Legt nun die Kommission diesen allgemei⸗ nen Maßstab an die Korrespondenz, welche der Bundesrath in dem Berichtsjahre wiederholt mit Preußen in Betreff der neuenburger Angelegenheit angehoben, so wird sie mit Nothwendigkeit dazu hingeleitet, den Wunsch auszusprechen, es möchte von dieser Korrespondenz überhaupt Umgang genommen wor⸗ den sein. Die Kommission sieht sich indessen nicht veranlaßt, sach⸗ bezüglich irgend einen Antrag zu stellen. Die gegenwärtige Gestalt des Bundesblattes ist der Kommission nichts weniger als befrie⸗ digend vorgekommen; sie stellt deshalb den Antrag, den Bundes⸗ rath einzuladen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, damit es in Zukunft in einer zweckmäßigeren Form erscheine und über⸗ haupt mehr Sorgfalt auf die Herausgabe desselben verwendet werde. Ueber die Verrichtungen der Bundeskanzlei weiß die Kommission nur Erfreuliches zu berichten. Insbesondere wird der Koͤntrolen und der Ordnung im laufenden Archive rühmend erwähnt. Für die Besorgung der Bibliothek der Bundes ⸗Kanzlei werden Verbesserungen vorgeschlagen. Bei dieser Gelegenheit wird auf das Kanzleiwesen der Deparkements ein Blick ge⸗ worfen und gerügt, daß, während einzelne genaue Geschäfts⸗ Verzeichnisse führen, andere denselben gar keine oder eine nur mangelhafte Aufmerksamkeit schenken. In Betreff des eidge⸗ nössischen Archives endlich wird vorgeschlagen, die erforder⸗ lichen Maßregeln zu ergreifen, damit auf die Anordnung und Re⸗ gistrirung desselben alle die Thätigkeit verwandt werde, welche der gegenwärtige Zustand desselben so dringend erheischt. Der Um⸗ stand, daß die Liquidation der Rechnungen, namentlich über den Sonderbunds⸗Feldzug, sich sehr in die Länge zog und die betreffen⸗ den Angestellten stets militair⸗reglementarische Besoldungen bezogen,
t haben, wa die ersten in der Reihe, ihre Heerden Schritt
Besorgnisse einflößen, so sollen sie doch unser Vertrauen in die Zu⸗
veranlaßt die Kommission zu folgendem Antrage: „„Der Bundesrath
ist eingeladen, zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, das nunmehr zu einer stehenden Behörde gewordene Kriegs⸗Kommissariat gerade auch in seinem Verhältnisse zu dem während eines Feldzuges bei der Ar⸗ mee befindlichen Kommissariate so zu organisiren, daß die Liqui⸗ dations⸗Rechnungen nach dem Feldzuge durch das stehende Kriegs⸗ Kommissariat, wenn auch unter angemessener vorübergehender Ver⸗ mehrung des auf demselben angestellten Personals, erledigt werden könnten.““ Die Berichte (so sagt die Kommission weiter), welche über den Gang und den Erfolg der Rekrutenschulen von den Kom⸗ mandanten und Ober⸗Instruktoren, die denselben vorgestanden, ab⸗ gestattet worden sind, dürften sowohl mit Beziehung auf ihre Form, als auch in Betreff der Ergebnisse, welche einberichtet werden konn⸗ ten, im Ganzen genommen befriedigend genaunt werden. Die Kom⸗ mission sieht sich indessen unter Anderem veranlaßt, des Verhaltens der In⸗ struktoren gegen die Rekruten zu gedenken. Sie würde es für ungeeignet halten, sich mit Beziehung auf die Klagen, welche an verschiedenen Orten über ein allzu barsches Benehmen von Instruk⸗ toren in Rekrutenschulen laut geworden sind, in Einzelnheiten ein⸗ zulassen. Hingegen fühlt sie „sich verpflichtet, den Wunsch in ihrem Bericht niederzulegen, es möchten die Instruktoren in ihrem Ver⸗ halten gegen die Rekruten nie aus den Augen lassen, daß sie repu⸗ blikanische Bürgersoldaten sich gegenüber haben. Die Kommission glaubt, daß dieser Wunsch erfüllt werden könne, ohne daß deshalb der Disziplin, auf deren Aufrechthaltung sie hinwieder den größten Werth setzt, oder der Strenge des Dienstes der mindeste Eintrag zu Fieschehen branchee.. “ Italien. Florenz, 30. Okt. Der gestrige Monitore veröf⸗ fentlicht ein Großherzogliches Dekret vom 26. d. M., mit welchem das der Actien⸗Gesellschaft der Maria⸗Antonia⸗Eisenbahn auf die Dauer von 60 Jahren verliehene Privilegium um weitere 40 Jahre ver⸗ längert wird. Jene Actien⸗Gesellschaft hat in ihrer letzten General⸗ Versammlung den Beschluß gefaßt, ihr ursprüngliches Actien Kapital von 8 Mill. Lire durch Ausgabe von 800 Actien a 300 Lire um 2,400,000 Lire zu erhöhen, um den Bau der Bahnstrecke von Prato nach Pistoja ehemöglichst in Angriff nehmen zu lassen.
Brasiiien. Rio Janeiro, 31. Aug. (Börs. H.) In Uebereinstimmung mit der Rede des Ministers der auswärtigen An⸗ elegenheiten hinsichtlich der Aufhebung des Sklavenhandels, waren en zuvor von der Regierung vie nöthigen Schritte geschehen, um zwei mit diesem Gegenstande in Verbindung stehende Gesetz⸗Entwürfe in den Kammern berathen und zur Annahme bringen zu lassen, nämlich:
1) Das Gesetz über das Verbot des Sklavenhandels selbst, und
2) das schon seit 6 oder 7 Jahren im Senate liegende Agrar⸗ Gesetz, womit der Einwandernng freier Arbeiter die Pforten geöff⸗ net werden sollen.
Rücksichtlich des ersten Gesetzes ist zu bemerken, daß der dar⸗ über verfaßte Entwurf schon am 9. August 1837 im Senate aus⸗ gefertigt und am 17ten d. M. in geheimer Sitzung der Deputir⸗ ten⸗Kammer, unter einigen unwesentlichen Aenderungen, angenom⸗ men wurde.
Der Entwurf schließt im Allgemeinen folgende Vorschriften in sich:
1) Alle brasilianischen Schiffe, welche irgendwo mit Sklaven oder freien Schwarzen gefunden, gleich wie auch fremde Schiffe, welche in den brasilianischen Häfen, Buchten, Ankerplätzen oder den
zum Lande gehörigen Meeren mit Sklaven am Bord, oder nach
Ausschiffung derselben angetroffen werden, sind aufzubringen und als Sklavenhändler zu betrachten. Diejenigen Schiffe, welche we⸗ der Sklaven noch freie Schwarze am Bord, noch kurze Zeit vor⸗ her ausgeschifft haben, jedoch aber die Beweise, daß sie mit dem Sklavenhandel sich beschäftigen, zur Schau tragen, werden eben⸗ falls, als des Verdachtes schuldig, mit Beschlag belegt.
2) Die Zeichen, welche den gesetzlichen Verdacht des Sklaven⸗ handels begründen sollen, werden mittelst einer besonderen Verord⸗ nung der Regierung festgesetzt und bestimmt werden.
3) Als Urheber des Verbrechens der wirklichen oder beabsich⸗ tigten Einfuhr von Sklaven oder freien Schwarzen werden der Eigenthümer, Schiffer, Ober⸗ und Unter⸗Steuermann und der Supercargo des Fahrzeuges, und als Mitschuldige die Mannschaft und diejenigen betrachtet, welche bei der Ausschiffung Hülfe geleistet oder die That dem Auge der Behörden entzogen haben u. s. w.
4) Die Einfuhr von Sklaven und freien Negern im Gebiete des Kaiserreichs wird dem Seeraube gleich geachtet und durch die Gerichtshöfe mit denjenigen Strafen belegt, welche im zweiten Ar⸗ tikel des Gesetzes vom 7. November 1831 ausgesprochen sind. Die bloße Beabsichtigung des Sklavenhandels und die Mitschuldigen bei demselben werden nach den im Kriminal⸗Koder bestehenden Vor⸗ schriften, Art. 34 und 35 bestraft.
5) Diejenigen Schiffe, von welchen unter Nr. 1 und 2 die Rede ist, und alle bei der Ausschiffung benutzten Fahrzeuge u. s. w.
verden mit Inbegriff der am Bord befindlichen Ladung verkauft
ind der Ertrag den Aufbringern derselben eingehändigt, nach Abzug edoch des ¼ dieser Summe zum Besten des Anklägers, wenn ein olcher vorhanden ist. Erklärt sodann das Gericht ein so genom⸗ nenes Schiff als gute Prise, so wird die Regierung unter die Mannschaft des aufbringenden Schiffes 40 Milreis für jeden am Bord befindlichen Schwarzen vertheilen lassen, wie es das Gesetz
vorschreiben wird.
6) Alle Sklaven oder freie Schwarze, welche entweder auf
hoher See oder an der Küste, vor oder während der Ausschiffung
oder nach derselben in Magazinen oder Niederlagen an den Küsten oder innerhalb der Häfen ergriffen werden, werden für Rechnung der Regierung wieder nach demjenigen oder einem anderen afrika⸗ nischen Hafen zurückgebracht, woher sie gekommen sind, wie es die Regierung in solchen Fällen für gut halten wird; und sollten sie nicht wieder ausgeführt werden, so sollen sie unter dem Schutze er Behörde zur Arbeit verwendet, jedoch ihre Dienste in keinem Falle an Privatleute überlassen werden. 7) Denjenigen Schiffen, welche nach den Küsten von Afrika Handel treiben, werden keine Pässe ertheilt, bevor nicht die Eigner und Schiffer sich verpflichtet haben, keinen Sllaven an Bord zu nehmen, zu welchem Behufe Jener eine Bürgschaft zu leisten hat, deren Belauf den vollen Werth des Schiffes und der Ladung in ich schließt, und die erst dann wieder erloschen ist, wenn nach Ver⸗ auf von 18 Monaten bewiesen wird, daß die eingegangenen Ver⸗ flichtungen genau erfüllt wurden. 51 8) Alle aufgebrachten, unter 1 und 2 bemerkten Schiffe, wer⸗ den in erster Instanz vom Auditorium der Marine und in zweiter Instanz vom Staatsrathe verurtheilt. Ueber die Form des Pro⸗ zesses wird die Regierung die nöthigen Vorschriften ergehen 8 und Marine⸗Auditoren in denjenigen Häfen ernennen, wo es erfor⸗ derlich ist, wozu die Richter der verschiedenen Gemarkschaften be⸗
zeichnet werden können u. s. w.
Die Folgen dieses Gesetzes für Brasilien sollen demnächst in
1857
Erwägung’gezogen und auch das Agrar⸗Gesetz, besonders in Hinsicht auf die Einwanderung, näher erläutert werden.
In der Sitzung der archäologischen Gesellschaft vom 5. No⸗ vember d. J. gab Herr Panofka mpthologische Ausführungen über Aphrodite als Skotia, d. i. finstere Göttin, nach Münzen von Phästos, und erlänterte mehrere Gemmenbilder, darunter eine Thiergruppe von emer mit einem Beil den gegenüberstehenden Hahn lebensgefährlich bedrohenden Eule, in der hiesigen Kgl. Sammlung Nr. 179, Vol. VIII. befindliche, welche eine Parodie von
Sinn Erklärungsversuche hervorrief, namentlich ein Vasenbild des Museums zu Kassel, dessen apollinische Gruppe an Neoptolemos und Hermione, Idas und Marpessa u. a. m. erinnerte, und zwei Thonfiguren der Samm⸗ lung zu Karlsruhe, Menschen in Thierverkappung darstellend, welche theils mit bildlichen Vermummungen zum Streithahn, theils mit den Vögeln des Aristophanes verglichen wurden. Herr Zahn, von einer Kunstreise nach Belgien, Frankreich, Holland und England zurückgekehrt, brachte pompeja⸗ nische Wandmalereien neuester Ausführung zur Stelle, welche den Ruhm seiner bekannten Prachtwerke neu bewähren. Außerdem wurden als litera⸗ rische Neuigkeiten von Herrn Panofka seine Schrift: die griechischen Ei⸗ gennamen mit Kalos im Zusammenhang mit dem Bilderschmuck auf be⸗ malten Gefäßen. 92 S. in 4. mit 50 Bildwerken (T. Trautweinsche Buch⸗ handlung), worin für die Erklärung dunkler Vasenbilder eine neuentdeckte hüͤlfreiche Quelle eröffnet wird, von Herrn Gerhard folgende Werke vor⸗ gelegt: 1) die zweite Lieferung von Arneth's Prachtwerk über die Pre⸗ ziosen der wiener Sammlung, enthaltend deren berühmten Reichthum an⸗ tiker Gold⸗ und Silbergefäße; 2) Canina's Etruria marittima; Anfang eines umfassenden Prachtwerks, welches in seinem ersten Theil Karten und Gräber der Umgegend von Falerii, Veji und Caere enthält; 3) Sabatier Souvenirs de Kertsch, mit wohlausgeführten Abbildungen südrussischer Funde von griechischer Kunst; 4) F. Vater, Triton und Euphemos, eine zu Kasan erschienene Erklärung der Gründungssage von Kyrene aus altem Monddienst; 5) L. Roß, ad Aug. Boeckhium epistola epigraphica, über eine Fourmontsche Inschrift; 6) O. Jahn über die Kunstur⸗ theile des Plinius; 7) Th. Mommsen, Epigraphische Analekten, darin unter Nr. 11. kritische Behandlung gewisser nicht capuanischer sondern venusinischer Munizipal⸗Fasten, mit verbesserter Lesung des von A. W. Zumpt dafür benutzten hiesigen Kodex Pighianus; 8) Abbildun⸗ gen von Mainzer Alterthümern (von Klein und Becker). II. Schwert des Tiberius; 9) Mittheilungen der zürcherischen Gesellschaft X. XI. XII.; 10) Rawlinson Commentary on the cuneilorm inscriptions; 11) son⸗ stige vom Anzeiger der „Archäologischen Zeitung“ näher angegebene Neuig⸗ keiten von Akermann, Birch, Falkener, Furt⸗Wängler, Janssen, von Köhne u. A.; endlich 12) die neuesten vom Juli bis Oktober reichenden Stücke von Gerhard's Archäologischer Zeitung, welche Baudenkmäler von Rhodos, mehrere Sarkophagreliefs und eine berühmte, jetzt auf mimischen Tanz der Hochzeit des Theseus und Hyppolyte (durch Herrn Panofka) gedeutete Inschriftvase der Gallerie zu Florenz enthält.
Deutsche geologische Gesellschaft.
Am 6ten dieses Monats hielt die deutsche geologische Ge⸗ sellschaft ihre November⸗Sitzung; womit sie ein neues Geschäftsjahr (das dritte seit ihrer Konstituirung) antrat.
Zuerst zeigte der den Vorsitz führende Herr von Carnall die neu eingetretenen Mitglieder an, so wie die für die Bibliothek eingegangenen 8 und Karten, und verlas mehrere Briefe von auswärtigen Mit⸗ gliedern.
Hierauf theilte derselbe das Wesentlichste der Verhandlungen bei der letzten allgemeinen Versammlung der Gesellschaft zu Greifs⸗ wald in den Tagen vom 21. bis 25. September mit, woraus hervorzuhe⸗ ben: 1) daß die nächstjährige allgemeine Versammlung wieder gemeinschaft⸗ lich mit derjenigen der Naturforscher und Aerzte, in Gotha stattfinden werde; 2) daß man zur Prüfung von Abhandlungen, welche die Gesellschaft auf ihre Kosten publizirt, ein aus 5 Mitgliedern bestehendes Direktorium erwählte; 3) daß man behufs der Bearbeitung der von der Gesellschaft herauszugeben beabsichtigten geologischen Uebersichtskarte von Deutschland eine Eintheilung derselben in mehrere Distrikte beschlos⸗ sen, für welche Vorsteher erwählt wurden, welche die Bearbeitungen der ein⸗ zelnen Mitglieder zusammenzutragen haben werden; endlich 4) daß eine Herabsetzung des Jahresbeitrages beantragt wurde, worüber die nächste allgemeine Versammlung endgültig zu beschließen hat, was bei der günsti⸗ gen Lage der Kasse keinen Anstand finden dürfte.
Hierauf fand die Neuwahl des Gesellschafts⸗Vorstandes für das nächste Geschäftsjahr in der Art statt, daß die bisherigen Mitglieder desselben ersucht wurden, die Geschäfte fortzuführen, was die allgemeine Zustimmung der Versammlung erhielt.
Die wissenschaftlichen Vorträge eröffnete Herr Ehrenberg durch die Mittheilung neuer Korrespondenz⸗Nachrichten aus St. Petersburg über den Aral⸗See und die dort vorkommenden Kreide⸗ und Nummuliten⸗Kalk⸗ Felsen, von denen er auf sein Ansuchen charakteristische Stücke erhalten hatte. Als Resultat der mikroskopischen Analyse wurde bemerkt, daß die Kreide am Aralsee vocherrschend aus Polythalamien und zwar größtentheils aus denselben Spezies wie in anderen Gegenden gebildet ist und daß die⸗ selben ringförmigen Morpholite überall die feinste Zwischenmasse ausmachen. Es wurde hinzugefügt, daß geringe Schlamm⸗Anhänge einer Felsprobe von der Insel Lasarus im Aral⸗See bereits haben erkennen lassen, daß der See mit ausgezeichneten Meeresbildungen erfüllt sei, welche keinen Zweifel übrig lassen, daß derselbe nicht sowohl ein durch Verdunstung salzig gewor⸗ denes Süßwasser⸗Bassin ist, sondern der Ueberrest jenes größeren Meeres⸗ Beckens, von welchem Herrn von Humboldt's gelehrte Forschungen in den Werke „Asie centrale“ so viele geschichtliche Andeutungen beigebracht aben.
Derselbe legte dabei auf Herrn von Humboldt's Veranlassung eine geographische Skizze des Aral⸗Sees nach den neuesten russischen Berechnun⸗ gen vor, welche Herrn von Humboldt zur vorläufigen Kenntniß übergeben worden ist.
Herr von Carnall berichtet, daß Herr Göppert in einem Thonei⸗ senstein⸗Flötze des westfälischen Steinkohlen⸗Gebirges, und zwar bei Kirch⸗ hörde, eine Menge von Süßwassermuscheln gefunden habe. Es scheinen Unionen zu sein, deren Schale in Schwefelkies umgewandelt ist. An diese Mittheilungen knüpfte der Redner Bemerkungen über die Verbreitung und die Lagerungsverhältnisse von Eisensteinflötzen in Westfalen.
Herr Beyrich trug einen von Herrn Hermann Karsten aus Ve⸗ nezuela eingesandten Brief vor, in welchem die geognostischen Verhältnisse jenes Theils von Süd⸗Amerika geschildert sind, und gab Erläuterungen hierzu an einer mit dem Briefe gleichzeitig eingegangenen geognostischen Karte des östlichen Theils von Venezuela.
Herr von Carnall legte eine von dem Bergreferendar Huyssen ange⸗ fertigte Karte des Kreises Hagen vor, welche ein interessantes Detail über die dortige Grauwacken⸗ und Steinkohlenformation und deren Zwischenbil⸗ dungen enthält.
Herr Ewald wies nach, daß der Bath⸗Oolit, wie im englischen und süddeutschen Juragebirge, so auch in vielen anderen Theilen von Europa, als ein Mittelglied zwischen Unter⸗Oolit und Orfordthon entwickelt sei; namentlich in den bestlichen Alpen, dem westlichen Rande des franzö⸗ sischen Centralplateaus, dem Wesergebirge, und zeigte, daß diese Bildung überall eine ihr eigenthümliche Fauna einschließe.
Shakespeare. . . Leipzig 1850
Von G. G. Gervinus. Engelmann. 4ter Theil. und 328.)
Der vierte und letzte Band des Gervinus en We ält ei rkes Beleuchtung der Dramen: Troilus und Beassc Cäsar, baaan und
gamemnon's Mord durch Klptämnestra veranschaulicht. Herr Gerhard legte Zeichnungen mehrere Inedita vor, deren versteckter
Kleopatra, Coriolan, Timon, Sturm und Wintermärchen; ferner eine zu⸗
sammenfassende Charakteristik Shakespeare's, Bemerkungen über seinen Schön⸗
heitssinn, seire augebliche Regellosigkeit und sein Zeitalter; Entwickelung
seines Kunstidrals und des sittlichen Geistes in seinen Werken und schließt
mit einer Zeichnung der Grundzüge seiner sittlichen Anschauung.
Bei der Besprechung der ersten drei Bände nahmen wir mehrfach Ge⸗ legenheit, dem deutschen Kritiker in seiner Auseinanderlegung der einzelnen Shakespeareschen Stücke zu folgen. Dies müssen wir uns beim letzten Bande, des Raumes halber, versagen und darauf beschränken, aus den all⸗ gemeineren ästhetischen Abhandlungen Einiges herauszuheben.
Die ganze Geschichte Shakepearescher Kritik, sagt Gervinus, ist sei einem Jahrhundert nichts Anderes, als die Aufdeckung der Fehler derer, die
und sopricht seine Ueberzeugung dahin aus, daß alle jene Ausstellungen nur Einzelnheiten der Scene oder Aeußerlichkeiten des Vortrags betreffen, welche nicht mehr betont werden dürfen, als es einem so großen Ganzen gegenüber geziemt. „Ein Auswuchs, der einer Blumenstaude die Kraft aussaugt und die Gestalt zerstört, kann an der Eiche ein unschädliches Spielwerk der Kraft
derung wäre.“ die an Sh. hängen blieben,“ will Gerv., wie er sagt, weder leugnen noch beschönigen, scheint aber doch hier und da von seiner Verehrung des Dich⸗ ters zu Urtheilen verleitet worden zu sein, über welche dieser selbst gelächelt haben würde. a Verstöße gegen den Zeitcharakter zc., fertigt unser Autor etwas eilig ab, wie er es überhaupt leider vermeidet, auf die englische und deutsche Sh.⸗Litera⸗
tur näher einzugehen. Als Grund dafür können wir nur annehmen, daß
nicht zu ermüden, und nicht, weil er es hätte verhehlen wollen, wenn er aus fremden Quellen schöpfte.
Gerv. geht nun die Reihe der Vorwürfe, die dem Dichter gemacht wurden, weiter durch und kommt zu den metaphorischen Bildern, über deren Schiefe, Verwirrung und allzugroße Häufung. Man solle nur den Ver⸗ such mit Zahlen machen und man werde der duftenden Blumen der Ueber⸗ tragung hundert finden auf Eine geruchlose, und tausend auf eine narko⸗ tische. Verwirrungen, wie in Hamlets Monolog, wo von einer See von Plagen gesprochen wird, gegen die man Waffen ergreife, seien äußerst sel⸗ ten. In Bezug auf die angebliche Ueberladung frage es sich, ob wir die geschmackvolleren Beurtheiler oder Sh. der geschmackvollere Dichter sei; die Alten könnten dabei nicht als Prüfstein dienen, weil dort der Kothurn selbst, die Maske, die heroischen Figuren, aller Inhalt und Erscheinung, endlich der prachtvolle Styl der Chöre weit über die gemeine Natur hin⸗ weggehoben, deshalb der Dialog die möglichste Einfachheit erheischt habe, damit der Boden der Wirklichkeit nicht ganz verschwand. Anders bei Sh., der in Gegenständen und Charakteren nie die wirkliche Natur verlassen; er habe durch eine gewählte Sprache, über dem ruhigen Fluß des Epos, aber unter dem poetischen Glanze der Ode, trachten müssen, stets daran zu erinnern, daß sein Schauspiel nicht Wirklichkeit sei, sondern nur abbilde. Der Geschmack des Dichters sei an der Organisation seiner Kunstwerke im Ganzen zu prüfen. —
Gelungener und erschöpfender scheint uns die folgende Abhandlung über die angebliche Gesetz⸗ und Regellosigkeit Sh's, und der Ver⸗ gleich seiner Dramen mit den antiken Tragödien und den aristotelischen Kunstregeln. Allerdings ist es nur durch die künstlerische Geschicklichkeit, mit der die ordnende Hand in seinen Dichtungen verborgen, zu erklären, daß man so lange an ihre innere Gesetzmäßigkeit nicht glauben wollte, bis endlich Göthe sie nachwies.
Von ihr wendet sich die Betrachtung zu der Kunstmäßigkeit und sucht Sh’s. Kunstideal zu entwickeln, ein Abschnitt, in dem viei Wahres, Treffendes, Schönes, aber nichts wesentlich Neues iIsn — Zusammenfas⸗ send heißt es: „Und so erscheint denn Sh., von dieser Verknüpfung des realen und ideellen Elements aus gesehen, in der Art vielseitig, daß man vergebens versuchen würde, seinen Dichtercharakter mit irgend einer aus⸗ schließenden Bezeichnung zu erschöpfen. Göthe hat gesagt, daß alle Sy⸗ nonymen, mit denen man den Kunstcharakter unterscheide, hellenisch und ro⸗ manisch, antik und modern, südlich und nordisch, objektiv und subjektiv naiv und sentimental, Natur⸗ und Kunstdichtung u. s. f. sich dorthin zu⸗ rückführen lassen, wo von dem Uebergewichte realer oder idealer Behand⸗ lung die Rede ist. Und wirklich kann man an Sh. die Probe machen, daß er, wie er diese beiden Grundseiten in sich vereinigt, so auch mit keiner von den anderen Bezeichnungen ausschließlich zu charakterisiren ist. Sehr we⸗ nige Dichter sind überhaupt mit Einer dieser Unterscheidungen ganz zu kennzeichnen; ein Uebergewicht wird immer nach einer der beiden Seiten binneigen, wie bei Sh. das Uebergewicht des Realistischen unleugbar ist; bei keinem aber sind wie bei ihm Gewicht und Gegengewicht so groß, daß man leicht über der Schwere des Einen das Andere ganz übersieht. Je nach verschiedenen Seiten ins Auge gefaßt, ist er bald das Eine bald das Andere, in der That aber keines, weil er Beides zugleich ist Sh. ist nicht allein die Verbindung unserer beiden größten Dichter, sondern er üͤberbietet selbst die verbundenen nicht an Material, ja sogar an künstleri⸗ scher Natur. Sh. ist intuitiver und realistischer als Schiller, aber auch als Göthe, wenn man seine glückliche Beherrschung der geschichtlichen Welt bedenkt; er ist idealer als Göthe, aber auch als Schiller, wenn man die viel tie⸗ fere Vergeistigung und poetische Erfassung der Geschichte erwägt oder auf seine Sittenlehre und seine menschlichen Ideale zurückgeht. Prüfe man diese Verbindung der realen und idealen Natur, in der Schiller das Höchste erkannte, wohin die menschliche Natur gelangen kann, an Shakspeare zusammenfassend noch an Folgendem: fast in allen Zeiten und Landen finden sich die Dich⸗ terpaare neben einander, die sich zwischen beide Seiten des vorherrschenden sinnlichen und geistigen, realen und idealen Elementes theilen; bei uns in Deutschland allein liegen sich so im vorigen Jahrhundert Haller und Haße- dorn, Klopstock und Wieland, Lessing und Herder, und zuletzt im völlig be⸗ wußten Gegensatze Schiller und Göthe gegenüber, aber Sh. hat diese Sei⸗ ten so zusammengefaßt, daß nur in seinen Nachahmern seine Doppelnatur sich spaltete; er eibst hat in seiner Nation und Zeit keinen Gegensatz we⸗ der nach der einen, noch nach der anderen Seite gefunden.“ Gerv. rückt deshalb in der Geschichte des neueren Drama's Sh. auf die Stelle, die Homer in der Geschichte des Epos einnimmt, und betrachtet ihn als den gerhaben gelegenen Quell, aus dem alle Kanäle der dramatischen Dichtung sich ableiten sollten, ohne eitel zu trachten, ihre Fluth höher treiben zu wollen, als ihr Ursprung liegt,“ und wirft sodann einen Blick auf das Zeitalter des Dichters, nachweisend, daß derselbe hierin, wie in dem Lande und der Oertlichkeit, wo er wirkte, durch ein glückliches Zusammentreffen alle denkbaren Förderungen fand. Scharfsinnig ist Seite 355 die Verglei⸗ chung von Sh.'s Stellung zur Poesie des Mittelalters mit der Stellung Bacon's zur mittelalterlichen Philosophie. 8
Mit großem Nachdrucke wird im nächsten Abschnitte der sittliche Geist in Sh.'s Werken wiederholt nachgewiesen. Es komme nicht darauf an, daß die ideale Verbindung der Vernunft und der Leidenschaft sich fertig darstelle, sondern nur darauf, daß in dem Gange und Ausgange der dargestellten Handlungen diese Ausgleichung immer als das heilsame Ziel menschlicher Strebungen heraustrete; mit an⸗ deren Worten, daß der Dichter im Hintergrunde seines Werkes diese Ver⸗ söhnung in sich selber trage. „Wenn Sh. die wildesten Rosse der Leidenschaft entfesselt, so ist es ein erhaben schöner Anblick, wie nicht Er von ihnen fortgerissen dahin fährt, sondern wie er, Zucht und Abstamm kennend, sie in dem Joch seines Kunstwagens meistert, die Zügellosen durch Ruf und Geißel noch wilder macht und sie gleichwohl mit einem Winke zu zäh⸗ men und lenken versteht. Er ist ein Icarus mit dem, dem er die Flügel schmiedet; er ist ein Phaston mit dem, dem er die Rosse leiht, sondern Phoebus in Liebe zu seinen ausschweifenden Kindern und Jupfter in Strafe.“ Um nun aus den zahllosen, sich ewig widersprechenden charakteristischen
ergl. Beil. z. Pr. Staats Anzeiger d. J. 1849, Nr. 194, Nr. 327
hundert Jahre lang vorher die Fehler des Dichters aufzudecken meinten;
und selbst eine Zierde des Wuchses sein; in einer großen Naturgegend mag ein Gestrüppe die Schönheit erhöhen, das in einer Gartenanlage Verwil⸗ Die „einzelnen Maale der dichterischen Manier der Ieg,
Die mancherlei Vorwürfe, die man Sh. gemacht hat, über
Gerv. in diesem für das größere Publikum bestimmten Werke den literari⸗-⸗ schen Apparat absichtlich bei Seite ließ, um durch trockenen Schematismus
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