von der Geübtheit des Wäschers ab und kann daher auch ein sehr unbe⸗ deutender sein. 3
In Ermangelung derartiger Schüsseln verwenden die Leute andere flachbodige, bald mehr kasseroll⸗, bald tellerförmige Gefäße, ja selbst große
Muscheln sind im Gebrauche. .“ 2 8
2) Das Verwaschen im Langtroge. Die hier se esnsesche
Tröge unterscheiden sich vollkommen von denen, die am Ural so gewöhnlich sind. Sie haben eine halbeylindrische Form.
Die schmalen Bretter, aus denen sie angefertigt sind, werden an den Steifen befestigt; die querüberliegenden Leisten theilen den Trog in eine beliebige Anzahl Abtheilungen; die gewöhnliche Länge der Maschinen beträgt 8 bis 9 Fuß, die Breite des Trogs 3 bis 4 Fuß und die Tiefe 21 Zoll. Bei diesen Dimensionen giebt man der Maschine gewöhnlich 4 Abtheilungen; am Kopfe des Langtroges stellt man den Kasten auf, der mit einem Siebe versehen ist. Unterhalb dieses Siebes ist eine schiefe Fläche angebracht, in der Weise, daß zwischen dem tiefsten Punkte der⸗ selben und der vorderen Kastenwand ein leerer Zwischenraum von ungefähr 3 Zoll bleibt.
Die Maschine erhält eine schaukelnde Bewegung durch eine Handhabe.
Der Betrieb dieser Maschine ist folgender: man wirft den Goldsand auf den Kasten und gießt Wasser darauf. Die größeren Fragmente, welche bei der schaukelnden Bewegung und unter Hin⸗ und Herschieben mit einer Schaufel abgerieben und abgewaschen worden sind, bleiben auf dem Siebe liegen, Schlämme und Kläre aber gehen durch, fallen auf die schiefe Fläche und gelangen so in den oberen Theil, in den Kopf des Langtro⸗ ges, den sie seiner Länge nach durchlaufen und dabei in den einzelnen Ab⸗ theilungen die festen Theilchen je nach ihrer Schwere früher oder spãter zurücklassen. Hat man eine Schicht Sand verwaschen, so wirst man die auf dem Siebe zurückgebliebenen Fragmente davon herunter, indem man
den Kasten mittelst der Handhabe aufhebt. Hat man auf diese Weise an 20 Centner Sand verwaschen, so hört man mit dem Aufgeben des Sandes auf, fährt aber fort, die Maschine unter Wasserzufluß zu schau⸗ keln, bis die Masse, die sich in den Abtheilungen abgesetzt hat, in einen grauen Schlich verwandelt worden ist; dann schreitet man zur Herausnahme des Schlichs, zu welchem Behufe im Kopfe, d. h. in dem höher gelegenen Theile einer jeden Abtheilung, Oeffnungen angebracht sind. Ist der Pfro⸗ pfen aus der Oeffnung gezogen, so bringt man den Gold⸗Schlich aus der ersten Abtheilung und dem Kopfe der zweiten in eine Schüssel; der Schlich vom Schwanze, d. h. aus dem niedriger gelegenen Theile der 2ten Ab⸗
theilung, so wie der aus der 3ten und Äten Abtheilung, wird in ein
besonderes Gefäß zusammengethan und noch einmal im Langtroge verwa⸗ schen. Im Verlaufe von 10 Arbeitsstunden wird der Schlich gewöhnlich dreimal aus dem Troge genommen (es geschieht dies auch zwei⸗ und vier⸗ mal je nach der Reichhaltigkeit des Sandes), folglich werden in einem Tage gegen 60 Centner Goldsand mit dieser Maschine verwaschen. Es sind dabei die Leute folgendermaßen angelegt: Zwei sind bei der Maschine, in⸗ dem der eine dieselbe schaukelt und gleichzeitig mit einer kleinen Schaufel sowohl den Sand im Kasten, als auch den Schlich im Langtroge, damit er sich nicht fest aufsetze, herumrührt, während der andere mit einer Kanne oder einem Eimer ununterbrochen Wasser herbeibringt und auf das Sieb gießt. Der dritte Mann ist mit der Gewinnung des Sandes beschäftigt, dessen Förderung zur Maschine dem Vierten zugetheilt ist.
Wird die Maschine im Flusse selbst aufgestellt, so veranlaßt die Schnelligkeit, mit welcher sich die Menge der abgewaschenen Fragmente an⸗ häuft, sehr oft den Stillstand der Maschine.
Man sagt, die Arbeit sei gut vor sich gegangen, wenn 3, des gesamm⸗ ten erwaschenen Goldes in der ersten Abtheilung sich abgelagert haben. Doroschin war nicht im Stande, den Goldverlust bei dieser Arbeit zu er⸗ mitteln, da ihm kein Feinwäscher zur Disposition stand; doch ist es dem mit dem Betriebe Vertrauten einleuchtend, daß der Verlust bei so magerem Flußsande, von dessen Verarbeitung hier die Rede ist, bei weitem geringer
ausfallen muß, als beim Verwaschen setter Sände, die einen sehr bedeu⸗ tenden und fortwährenden Wasserzufluß und ein viel kräftigeres Umrühren verlangen. So viel ist gewiß, daß der Erfolg der Goldwäscher, die sich in der angeführten Weise zusammengethan haben, lediglich von der Ge⸗ übtheit und dem Fleiße desjenigen Arbeiters abhängt, der die Maschine handhabt, denn wenn er mit seiner Schaufel nicht ununterbrochen auf dem Siebe wie in den Abtheilungen thätig ist, so werden die Fragmente eines⸗ theils unvollständig abgewaschen und der Schlich setzt sich in den Abthei⸗ lungen anderentheils so fest, daß eine Menge Goldtheilchen über ihn hin⸗ weggleitend dem Wilden zugeführt werden. Nach Doroschin's Angabe sehen die Goldwäscher die Unvollkommenheit ihrer Maschinen selbst ein und sind bereits darauf bedacht, eine Verbesserung derselben durch die Verlängerung des Trogs bis auf 14 Fuß zu versuchen; bei einer solchen Länge des Trogs aber wird ein einzelner Arbeiter nicht im Stande sein, Sieb und Abthei⸗ ungen zu bedienen. Weit beschwerlicher als die Verwaschung des Goldsandes ist für die dortigen Leute die Trennung des Goldes vom schwarzen Schliche. Der graue, dem Langtroge entnommene Schlich wird in den bereits erwähnten Waschschüsseln in schwarzen umgewandelt, dann trocknet man ihn und wirft ihn durch Siebe; durch das Sieb aber geht nicht allein das klare Gold, sondern auch der Magnet⸗Eisenstein, und von diesem trennen sie nun bße Gold bisweilen mittelst Quecksilber, häufiger aber durch das Weg⸗ lasen. Diese Arbeit beschäftigt fast ausschließlich die Frauen, sowohl weiße als wilde. Der Gebrauch eines Magnets ist ihnen unbekannt. Diejenigen, welche kein Sieb haben, führen die Trennung des Goldes vom Magneteisensteine auf folgende
Weise herbei: Die Frau setzt sich auf die Mitte eines auf der Erde aus⸗ gebreiteten baumwollenen Tuches, hält die Schüssel mit dem Goldschliche in der Hand und wirft ihn bei leichtem Winde diesem ununterbrochen entgegen, damit er die leichteren Theilchen wegführe; bei Windstille bleibt der Frau nichts übrig, als sich zum Wegblasen des Magneteisensandes des eigenen Athems zu bedienen. Diese unsäglich mühsame und viel Zeit erfordernde Arbeit trifft man noch weit häufiger an, als das Durchwerfen des schwarzen Schlichs durch Siebe. Das dabei schließlich erhaltene Gold enthält immer noch 3 % Magnet⸗Eisenstein. ““ (Schluß folgt.)
Eisenbahn⸗Verkehr.
Linz⸗Budweis⸗Gmundener Eisenbahn.
Die Einnahmen der ersten neun Monate im laufenden Jahre sind als zufriedenstellend zu bezeichnen; dieselben übersteigen die Einnahme derselben Zeiträume aller vorhergegangenen Jahre. Es wurden in genanntem Zeitraume des laufenden Jahres befördert 141,561 Personen und 1,220,175 Ctr. 50 Pfd. Güter, die Ein⸗ nahme betrug 490,807 Fl. 18 Kr.; in demselben Zeitraume 1849 wurden befördert 130,680 Personen und 1,124,874 Ctr. 44 Pfd. Güter und eingenommen wurden 435,648 Fl. 3 Kr.; in gleichem Zeitraume 1848 betrug die Anzahl der beförderten Personen 127,961 und der Güter 1,157,714 Ctr. 14 Pfd., die Gesammt⸗Einnahme betrug 385,424 Fl. 24 Kr.; in denselben neun Monaten des Jah⸗ res 1847 wurden befördert 138,340 Personen und eingenommen wurden 449,770 Fl. 52 Kr.; in 1846 betrug die Anzahl der be⸗ förderten Personen 140,272. Die Einnahme betrug 401,394 Fl. 33 Kr. Es wurden sonach in gedachtem Zeitraume 1850 gegen 1849 mehr befördert 10,881 Personen und 95,301 Ctr. 6 Pfd. Güter, die Einnahme betrug mehr 55,159 Fl. 15 Kr., welches eine durchschnittliche Mehreinnahme pro Monat von 6128 Fl. 48 Kr. ergiebt; gegen denselben Zeitraum 1848 wurden in 1850 mehr befördert an Personen 13,600 und an Gütern 62,461 Ctr. 36 Pfund Güter, mehr eingenommen wurden 105,382 Fl. 54 Kr., was durchschnittlich pro Monat mehr beträgt 11,709 Fl. 13 Kr.; gegen 1847 wurden mehr befördert 3221 Personen und mehr ein⸗
genommen 41,036 Fl. 26 Kr. oder durchschnittlich Mehr einnahme pro Monat 4559 Fl. 36 Kr.; gegen dieselben neun Monate in 1846 wurden ebenfalls mehr befördert 9934 Personen und mehr eingenommen 89,412 Fl. 45 Kr., welches eine durch⸗ schnittliche Mehreinnahme pro Monat von 9934 Fl. 45 Kr. ergiebt. Die stärkste Personen⸗Frequenz fand in genanntem Zeitraum im Monat August mit 26,905, die stärkste Güter⸗Frequenz im Monat Juli mit 155,926 Ctr. 79 Pfund statt, die stärkste Einnahme ge⸗ währte der Monat August mit 68,592 Fl. 25 Kr., die geringste Monats⸗Einnahme betrug 30,065 Fl. 49 Kr.; in 1849 war die stärkste Personenfrequenz im Monat August mit 21,790 und die stärkste Güterfrequenz im Monat September mit 157,006 Ctr. 78 Pfd., die stärkste Gesammt⸗Einnahme brachte der Monat September mit 62,850 Fl. 31 Kr.; die geringste Einnahme brachte der Monat Februar und zwar mit 27,082 Fl. 52 Kr.; in 1848 war die stärkste Gesammt⸗Einnahme im Monat September mit 48,315 Fl. 34 Kr. und die geringste im Monat Januar mit 33,113 Fl. 49 Kr.; in 1847 betrug die stärkste Gesammt⸗Einnahme 65,446 Fl. im Monat August, und die schwächste betrug 29,243 Fl. 31 Kr. im Januar; in 1846 war ebenfalls die stärkste Einnahme im Au⸗ gust mit 57,169 Fl. 49 Kr. und die schwächste im Februar mit 23,159 Fl. 2 Kr. Die verschiedenen Quartale gegenübergestellt ergiebt folgendes Resultat; im ersten Quartal 1850 wurden beför⸗ dert 18,984 Personen und 313,753 Ctr. 20 Pfd. Güter, die Einnahme betrug 118,871 Fl. 21 Kr.; in demselben Quartal 1849 wurden beför⸗
2 dert 19,567 Personen und 281,734 Ctr. 12 Pfd., eingenommen wurden
der beförderten Personen 18,159 und der Güter 374,650 Ctr. 33 Pfd., die Einnahme betrug 111,991 Fl. 59 Kr.; die Gesammt⸗ Einnahme desselben Quartals 1847 betrug 99,203 Fl. 47 Kr. und die in 1846 102,364 Fl. 10 Kr.; es wurden sonach in 1850 ge⸗ gen 1849 583 Personen weniger und 32,019 Ctr. 8 Pfd. Güter mehr befördert, mehr eingenommen wurden 21,634 Fl. 14 Kr.; gegen 1848 wurden in 1850 825 Personen mehr und 60,897 Ctr. 13 Pfd. Güter weniger befördert, mehr eingenommen wurden 6879 Fl. 22 Kr,; gegen 1847 wurden mehr eingenommen 16,507 Fl. 11 Kr. und gegen 1846 ebenfalls mehr eingenommen 19,667 Fl. 34 Kr. Im zweiten Quartal 1850 wurden befördert 55,537 Per⸗ sonen und 443,653 Ctr. 72 Pfd. Güter, die Einnahme betrug
178,818 Fl. 37 Kr.; im gleichen Quartal 1849 wurden befördert
97,637 Fl. 7 Kr.; im gleichen Quartal 1848 betrug die Anzahl
387,999 Ctr. 14 Pfd., eingenommen wurden 151,528 Fl. 23 Kr.; in 1848 wurden beför⸗ dert 47,939 Personen und 396,887 Ctr. 79 Pfd. Güter. Die Einnahme betrug 136,454 Fl. 54 Kr.; die Gesammt⸗Einnahme betrug in gleichem Quartal 1847 159,462 Fl. 46 Kr. und in 1840 139,986 Fl. 5 Kr. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 3918 Personen und 55,654 Ctr. 58 Pfd. Güter; mehr eingenommen wurden 27,290 Fl. 14 Kr.; gegen 1848 in 1850 mehr 7598 Personen und 46,765 Ctr. 93 Pfd. Güter, die Ein⸗ nahme betrug mehr 42,363 Fl. 43 Kr.; gegen 1847 betrug die Gesammt⸗Einnahme mehr 19,355 Fl. 51 Kr. und ebenfalls gegen 1846 mehr 38,832 Fl. 32 Kr. Im dritten Quartal 1850 wurden befördert 67,040 Personen und 462,768 Ctr. 58 Pfd. Güter, die Einnahme betrug 193,117 Fl. 20 Kr.; in gleichem Quartal 1849 wurden befördert 59,494 Personen und 455,141 Ctr. 18 Pfd. Gü⸗ ter, eingenommen wurden 186,482 Fl. 33 Kr.; in gleichem Quar⸗ tal 1848 wurden befördert 61,863 Personen und 386,176 Ctr. 2 Pfd. Güter, die Einnahme betrug 136,977 Fl. 31 Kr.; in glei⸗ chem Quartal 1847 betrug die Gesammt⸗Einnahme 187,943 Fl. 56 Kr. und in 1846 162,204 Fl. 41 Kr. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 7546 Personen und 7627 Ctr. 40 Pfd⸗ Güter, mehr eingenommen wurden 6634 Fl. 47 Kr., ge⸗ gen 1848 mehr 5177 Personen, 76,592 Ctr. 56 Pfd. G g; 56,139 Fl. 49 Kr.; gegen dasselbe Quartal 1847 betrug in 1850 die Gesammt⸗Einnahme mehr 5173 Fl. 24 Kr. und gegen 1846 ebenfalls mehr 30,912 Fl. 39 Kr. Durchschnittlich pro Monat und Meile betrug die Einnahme in genannten neun Monaten des lau⸗ 8 G. éHe J†. 1849 1826 Fl. 8 6 in fenden Jahres 2054 Fl. 7 Kr. ; I. - x8 335
1848 1616 Fl. 2 Kr.; in 1847 1885 Fl. 48 Kr.; in 1846 1683 Fl.; in 1845 — bei einer Gesammt⸗Einnahme von 376,112 Fl. 3 Kr. — 1577 Fl. und in gleichem Zeitraum 1844 — bei einer Einnahme
von 371,080 Fl. 26 Kr. — 1555 Fl. 53 Kr.
51,619 Personen und
lin⸗Hamburger Eisenba Betriebs⸗Einnahme.
Für Personen, 8 Gepäck und Für Güter und Equipagen. Vieh. Zusammen. Januar bis 1 1850, 409,491 9 4 674,219 4 31,089, /40 40 7 Im Okt. c. cirea 45,700 — — 96,800 — — 142,500 — — Summa ca. 455,191 9 4 771,019 1 31,226,210 10 7 (Einschließlich der mit den Frachten erhobenen Transitzölle und vorbehaltlich der Feststellung durch die Kontrolle, so weit
es noch erforderlich ist.)
den Monaten Januar bis inkl. Okt. vorigen Jahres betrug die Einnahme. 1,106,206 Also im entsprechenden Zeitraum des laufen⸗ den Jahres mehr ca “ Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn. Bis inkl. 9. November c. wurden befördert.. 664,564 Personen, vom 10. Novbr. bis inkl. 16. Novbr. c. inkl. 1574 Personen aus dem Zwischenverkehr . .. in Summa
B e
Im inkl. Sept.
In
120,000 —
13,582 8 678,146 Personen.
Markt⸗ te.
Königsber 22. Nov. Zufuhr war gering. Wei⸗ zen 54 bis 82 ge Schffl., Roggen 35 bis 38 Sgr., große Gerste 25 bis 30 Sgr., kleine Gerste 24 bis 28 Sgr., Hafer 18 bis 28 Sgr., graue Erbsen 37 bis 50 Sgr., weiße Erbsen 38 bis 43 Sgr., der Ctr. Heu 25 bis 26 Sgr.
Posen, 22. Nov. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) 1 Rthlr. 18 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rtbtr. 27 Sgr. 9 Pf.
Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 9 Pf. bis 1 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf.
Gerste 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf.
Hafer 20 Sgr. bis 22 Sgr. 3 Pf.
Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Psf.
Kartoffeln 12 Sgr. bis 14 Sgr.
Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. bis 25 Sgr.
Weizen
Stroh, das Schock zu 1200 Pfd., 6 Rthlr. bis 7 Rthlr. Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 20 Sgr. bis 1 Rthlr.
25 Sgr.
Bekanntmachungen.
659] SsHga Der ehemalige Bürgermeister Martin Plath zu Leba in Hinterpommern ist wegen versuchten Aufruhrs, uter Entsetzung seines Amtes als Bürgermeister, zum Verluste der Preußischen National⸗Kokarde, der Land⸗ wehr⸗Dienstaͤuszeichnung und zu funfzehnmonatlicher estungsstrafe rechtskräftig verurtheilt worden. Er hat sich heimlich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf⸗ enthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Martin Plath Kenntmiß hat, wird aufgefordert, davon un⸗ verzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗ enst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betre⸗ tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor⸗ findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗ ports an die hiesige Stadtvoigtei⸗Direction abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Das Signalement des Plath kann nicht angegeben werden. Berlin, den 5. November 1850. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
[658]
1 “ Her unten näher bezeichnete Buchhalter Friedri
Wilhelm August Aeachn “ eine, von hier, ist wegen Betrugs durch Wechselfälschung zu dem Ver⸗ luste des Rechts, die Preußische National⸗Kokarde zu tragen und zu einer Geldbuße von 1582 Thlr. 20 Sgr. event. 18 Monaten Strafarbeit und außerdem noch zu
zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Ge⸗ genständen und Geldern mittelst Transports an die hie⸗ sige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 12. November 1850. 1 Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
8 Deputation II. für Verbrechen.
Signalement des Krüger, genannt Heine. Derselbe ist 29. m Berlin geboren, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat braune Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, rundes Kinn, ovale
Gesichtsbildung, kränkliche ew Nase und Mund, braunen Bart, gesunde Zähne, ist stark gebaut, spricht die deutsche Sprache mit tiefem Baß und hat ein scheues Aeußere. 3
Die Bekleidung des Krüger ist unbekannt.
1“ Der vormalige Regierungs⸗Referendarius Rudolph Schramm ist durch den Beschluß des Königlichen Ap⸗ pellationsgerichts vom 22. Dezember 1849 wegen ver⸗ suchten Aufruhrs in den Anklagestand versetzt worden, indem er beschuldigt wird: 1b daß er mehrere Exemplare des Kommissions⸗Berichts vom 15. November 1848, so wie des Steuerverwei⸗ gerungs⸗Beschlusses, zum Zwecke deren weiterer Ver⸗ breitung und in der von ihm in dem Schreiben an den Bauergutsbesitzer Hamann ausgesprochenen Ab⸗ sicht, den Steuerverweigerungs⸗Beschluß zur Ausfüh⸗ rung zu bringen, dadurch die Krone zur Entlassung des Ministeriums Brandenburg resp. Zurücknahme
Berlin, den 5. November 1850.
Jahr alt, evangelischer Religion, in [660]
Die im Danziger Wer Gesichksfarbe, gewöhnliche Die im Danziger Werder im
Bietungs⸗Termin wird
einzusehen.
den 26. Juni 1851, Vormittags 8 Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, Audienz⸗Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Ver⸗ theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zei⸗ tig vor dem Termine anzuzeigen, daß si noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können, und unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden soll.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Subhastations⸗Patent. orfe Kriefkohl bele⸗ genen, dem Oekonom Jacob Gottlieb Meseck und seiner Ehefrau Amalie Wilhelmine geb. Weickhmann gehöri⸗ gen Grundstücke Nr. 7, Nr. 15, Nr. 20 des Hypothe⸗ kenbuchs, von denen das erste auf 9219 Thlr. 5 Sgr., das zweite auf 5502 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., das dritte auf 870 Thlr. 5 Sgr. gerichtlich abgeschätzt sind, stehen Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
den 19. Juni 1851, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden, die Taxen und Hypothekenscheine sind im Büreau XII.
ie Grundstücke werden zunächst einzeln, wenn aber
für die einzelnen kein den Extrahenten annehmbares Gebot abgegeben wird, zusammen ausgeboten werden. Zu diesem Termine werden hiermit vorgeladen: die unbekaunten Erben des Auctionators Engelhardt, die unbekannten Erben des Hofbesitzers Carl Eduard Nandt, die dem Aufenthalte nach unbekannten Geschwister Ma⸗ ria Dorothea und Florentine Wilhelmine Arendt, so wie im Falle noch bestehender Minderjährigkeit dersel⸗
achtzehnmonatlicher Strafarbeit und Stellung unter Po⸗ lizei⸗Aussicht auf drei Jahre ncchtskrästigs 8”e worden und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Krü⸗ ger Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüg⸗
der Königlichen Botschaft vom 8. November 1848 zu zwingen, be und hiernach der nach §§. 40 und 167 Th. II. Tit. 20 des Allg. Landrechts strafbaren ver⸗ suchten Erregung von Aufruhr sich schuldig gemacht hat. Der Angeklagte Schramm, dessen Aufenthalt un⸗ bekannt ist, wird zu seiner Vernehmung über die An⸗
unverehelichte Auguste
lich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige
klage zu dem auf
ben ihr Vormund Johann Gottfried Senkpiel, die Renate Pauline Doering, die unverehelichte Johanne Auguste Doering, die Wittwe Johanna Dorothea Doering, geb. Haber. Danzig, den 16. November 1850. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.
[603] Subhastations⸗Patent. Das im Fürstenthumer Kreise belegene, der Marviner Actien⸗Gesellschaft zugehörige, auf 34,660 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. gerichtlich abgeschätzte Gut Hohenhagen soll im Wege der nothwendigen Subhastation
am 16. Mai 1851, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen.
Cöslin, den 11. Oktober 1850.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
anstehenden
8
h [145 b]
Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn. Von der durch die General⸗Versamm⸗ lung vom 27. Mai I. J. beschlossenen Einzahlung von 15 % ist noch die letzte Rate von 4 % bis zum 30. November Vinclusive einzuzahlen. 2 Die Herren Actionaire werden daher D Einzahlung, nach Abzug der verfalle⸗ er nen Zinsen, mit neun Gulden neunzehn Kreuzer für jede Actie von 250 Fl. bis längstens zum dreißigsten November l. J., bei Vermeidung des Verlustes der bereits eingezahlten Summen, zu leisten. Die Einzahlung kann für Rechnung der Gesellschast geleistet werden: in Mainz an die Herren J. A. Heidelberger, Friedrich Korn, G. L. Kayser, C. Lauteren Sohn, J. B. Werner, in Worms an Herrn Georg Renz, in Köln an den Abr. Schaaffhausenschen Bank⸗ Verein in F rankfurt a. M. an die Herren M. A. von Rothschild & Söhne, in Berlin an die Herren Anhalt C Wagener. Mainz, den 30. Oktober 1850. Verwaltungs⸗Rath.
I. Abtheilung.
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Pthlr 8 . JFr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
v;
Alle post⸗Unstalten des In
8 „ und Auslandes nehmen Bestel 88g dieses Blatt an, 8.vee
B fuͤr Berlin di Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:
ße Nr. 57.
———Bö—
Berlin, Mittwoch den 27. November
11
Mit dem Preußischen Staats⸗Anzeiger werden,
zutretende Interessenten fuͤr das laufende Quartal ersuchen wir ergebenst — 8 . 8 den Stand gesetzt werden, uns mit der Staͤrke
ihre respektiven Bestellungen
8 der Auflage danach richten und alle Der vierteljährliche Prännmerations Preis
Berichte und ohne Ruͤcksicht auf die Bogenzahl derselben, 2 Rthlr.
.
ArxRrwEEIEnn
1“ Deut
Preußen. Potsdam.
stellenden mobilen Corps, so weit solches 819 schon durch Militair⸗Magazin⸗Bestände Wege der Landlieferung - die in 8 Magazine in Magdeburg und in Berlin 5
n Berlin zum Ersatz Magazine von den Einsassen in den Marken gefüllt werden.
Amtlicher Theil 2 Cö u d. 6 Hofnachricht. — Berlin Stettin. Corpsbefehl des Prinzen von P 2 b 1 Prin; n Preußen. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. — Wwrifan an den Gesandten H8g. “ 8 — Kossuth nicht entflohen. Hessen und bei Rhein. Darmst Ausschreibe Staats Ihnn and, h rmstadt. Ausschreiben des Staats⸗ Schleswig⸗Holstein. 1 ral⸗Kommando's. Lübeck. Lübeck. Verhandlungen der Bürgerschaft, “ Ausland. ““ pie fenelzen Arhenag eahnden e gnmegnng. Sie Botschaft uber . Intenrbeiten, Ackerbau und Handel. — Einfache Tagesord⸗ T“ eee wegen Behandlung der politischen Gernnge⸗ Aufit 1“ n Schreiben des Herzogs von Nemours an Guizot. — 2 G der Nationalgarde von Mühlhausen. — Beschluß der Le⸗ iti⸗ der 98 Rivoli,. — Verurtheilung legitimistischer 8 c. — Erklärung Montalivet's über Duvergier d. 4 1 Ge emn angell ge gegen Allais. — Verani ch,8. 81 “ 8 ndon. Ausdehnung der londoner herh 2 — Schreib rd IX ssell's Bis⸗ e Durham. s Vermischtes. 11313“ de Schweden und Norwegen. Stockholm. Die Kammern. — Rom. Das Kriegswesen.
Bekanntmachung.
Ro j orei 8 f9. . Rendsburg. und mir bezeichneten Bedarf für beide vorgedachte Magazine
an Graupe, Grütze, R Haf S “ oggen, Hafer, H
” die einzelnen Kreise — E“ n-ec 8 1 8 1 Rotsvan und Frankfurt a. d. O. repartiren und der Militair⸗Verwaltungs Behörde raths⸗Aemtern, . 1 auf ihre Verwaltungs »Bezirke lung auf die betreffenden Gemeinden, resp in kurzem mittheilen, auch dabei bemerken
lichen Quantitäten abzuliefern sind.
Bekanntmachung des Gene⸗
steriums nothwendig ist, daß gazin zunächst liegenden Gemeinden ꝛc.
vinz Brandenburg und die Magistrate zu furt a. d. O. von der zu erwartenden schon jetzt und veranlasse sie, die zu treffen, damit demnächst
kann. In den Kreisen wird es jenigen Gemeinden,
“ Turin.
Bestimmung des Palast Borromeo
Spanien. Madrid. Hofball. 1 1 8
Eisenbahn 2 Verkehr. Börsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten.
Amtlicher Theil.
8 ö 1 haben Allergnädigst geruht: en bisherigen 8 egierungs⸗Assessor De⸗ mar 8 2 3 zu ernennen. — ssess ß zum Landrathe
erforderlichen
auch auf Beschaffung der erforderlichen Räume
aus demnächst größere Qui 1 demn Quantitäten nach dem
sind, Bedacht zu nehmen. 1 1“ empfehle ich den Herren 2 er Provinz Brandenbur n Magist 8 Provinz Brar g und den Magistr 1 Frankfurt a. d. O., auf die zige Ausführung der Bestimmungen i
n B ungen in der obengedach Ver vom 12ten d. M., welche inzwischen in der 3 “
Kenntniß gebracht wird, „ Potsdam, 25. November. 8 k111“ Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ Wichtigkeit ist, 1aHE muß, daß sie diese Gelegenheit eifrigst benut öö möglichster Thätigkeit und Umsicht au . hmenden Operationen nach Kräften mitznwirke Ihre Durchlaucht die Fre X „ 2 1“ Insbes re lie Heirn London hier eingetroffen Frau Fürn stin von Lieg nitz ist von Pflicht e 11““ † , Sorge zu tragen, daß die durchmarschirende di “ Sorge daß schirenden und in Cnbe Truppen vollständig verpflegt werden, zu welchem G 1 C emeinden, resp. die einzelnen Quartierträger schon im nr “ w 5 nach der mehr allegirten Allerhöchsten Verordnung 5 Fornersichg . Ver bindlichkeiten aufmerksam zu machen, und die erfor hen ien in Bereitschaft zu halten, oder weni so wei 8 1 katura B zu ho U enigstens so weit Eö L 1 Heranschaffung in kürzester Frist d. kann. S etreffenden Gemeinden und einzelnen Quartierträ 1 eff 1 Quartierträger nicht 1 Anforderungen zu eit sarg gan so ha⸗ b Herren Landräthe und Magistrate, sobald sie v 1 G e Magis von einem bevor- sch Cantonnement von Truppen Nachricht erhalten igen Herbeischaffung der erforderlichen Verpflegungsgegenstä sofort un⸗ - 88 4 1 gsgegenstände sofort un⸗ 88 dem Herrn Intendanten des betreffenden Corps in Verbin⸗ ngsn 11“ fn für alle vorkommenden Fälle keine e⸗ 8 1 rtheilt werden kann, nach den 1 ständen und unter Beachtu er 11“ b 2 ng der bestehenden Vorschrif fahr hierdurch zur Sffentlichem Kangehen Vorschriften zu verfahren“ en Kenntniß. Ich glaube dabei die Er „ hneh. Ich glaube dabei die Erwartung aus⸗ 1 sowohl die von diesen eidlichen Lei 8 unvermeidlichen Leistungen als auch jedes einzelne Mitali s i ; etroffen⸗ inden, t nzelne Mitglied derselben die Noth⸗ V Fehn. “ werde, jedes durch die Zeitverhältniße “ L endig dem Vaterlande zu bringen und hier 1 von den Behörden auszuschrei e Lief 1“ B. zuschreibende Lieferung ohne alle Zöger t der vorschriftsmäßigen Besch zing ohne alle Zögerung und in d smäßigen Beschaffenheit zu erfüllen, woge ie gesetzli stimmte Vergütigung seitens der S anen, wogegen die gesetzlich be⸗ immte TW tig 8 er Staatskasse für die dazu geei genstände ebenfalls pünktlich gewährt werden wird I Potsdam, den 23. November 1850. Der Ober⸗Präͤsident der Provinz Brandenburg. Staats⸗Minister Flottwell.
Ztg.) Se. Königl. H oheit das zweite Armeecorps folgenden
dieser Gegenstand für die Armee
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
Die Wahl des bisherigen ordentlichen Lehrers an dem Frie⸗ drichs⸗Gymnasium zu Breslau, Dr. Lange zum dritten Ob rer an derselben Anstalt mit dem Prädikat Professor ist Fgebants. und bestätigt worden. 6 11
J 2 2, „5 22 1 8
v ö“ Iöö“ und öffentliche Arbeiten Sber⸗Wegebau⸗Inspektor von Aschen ist Liegnitz Y
nach Breslan versetzt worden. ““
8 5 8 8 8 5 erxm . 2* P 23 „ 8 2
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
- 1 eisengae nßet. Patsda„,26. Nas. geute ith 7lr traf nitder ments hier 1 heh ataillon (Stettin) ersten Garde⸗Landwehr⸗Regi⸗ IGg marschirte sogleich weiter. Se. Majestät der minin en he auf den Bahnhof begeben, besichtigten das Ba⸗
ießen dassell bei Allerhöchstsich vorbei⸗
Stettin, 23. Nov. (Ostsee der Prinz von Preußen hat an Corpsbefehl erlassen:
V ZE1““ Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 5te M. . 8 5 7 „ p 9½ 8 1 8
V en d. M. mir den Befehl zu ertheilen geruht, eine Truppen⸗ V
V welcher auch das Königliche zweite V
gierung zu Potsdam und kanntmachung:
D 8 ,. 2 ; . nstahlatt der Königlichen Re⸗ adt Berlin enthält folgende Be⸗ hge gehören wird. Nachdem die Allerhöchste B ist von unserem Könige und Kri err ein H nnmsng 8. 8 8 unse önig Kriegsherrn an Sein Heer er en; dseals und 1 g.h dash öö in der in egg Tagen steht dasselbe ET1“ 8 as Amtsblatt publizirt worden ist, bringe ich die ,Gesetz⸗Sammlung und Befehles gewärtig. In di sem wichtigen Augenbli ete i in Gemäßheit ein d, vnnge sch die auf Grund derselben und dem Corves in Terhin esenn wichtigen Augenblick trete ich mit 8 er mir zugegangenen Mittheilung des Militai 1 CEE1“ Bfaobidung 1 ““ vor pa 1 Ce- wlittheilung des Militair⸗Oekonomie⸗ ic it de ih; Sa thait “ H hh . hIIbö“ vom 18ten d. M. 85 di⸗ 68 0, 88 dem Namen ihres Statthalters angehört. Der Geh⸗ „ 8 l igen Provinz und die Magistrate zu Berli er dieses Corps und diese Provi 8 belebte, di erkei ; Potsdam und g citig 3 je Magistrate zu Berlin Provinz stets belebte, die Tapfer Franzfurt 8 d.8c. 8 B 6 ¹ [Ie“ elebte, Tapferkeit und O. unterm 20sten d. M. erlassene Versü⸗ 1 88 . den die eeinzelnen Theile desselben auf verschiedenen ampfplätzen gleichmäßig bewiesen haben, sind mir Bürge, daß,
gung, besse also lautet: „Nach einer mir zugegan Mitthei § Königli nne htoch gneren gegangenen Mittheilung des Königlichen Kriegs⸗ wenn der entscheidende Augenblick eintritt, jeder Ei sei 3 2 „ 8 „ 5 9 1 — 8 ze 2 1 Le 9. ten d. M. wird in Folge der angeordneten Mobilmachung einzusetzen bereit i Preußens hr⸗ gegen jede vi nö zs wahren. ““ “ 1A4““
as nächste Consumt „Bedürfniß für die in der Provinz Sachsen aufzu⸗
b wie fruͤher, die vollständigen steno ise⸗ b ebhen .. 1 d graphischen so eben eröffneten beiden Kammern, so schnell wie moͤglich, ausgegeben werden. Die verehrlichen
GbG 9 Brodmaterials sicher gestellt erscheint, im 8 und zwar in der Weise aufzubringen sein, daß “ in der Wei zubring ein, da Torgau, Wittenberg und Erfurt für den ersten Penghg . von den Einsassen der Provinz Sachsen, dagegen die des Verbrauchs einzurichtenden pr L M 1 2 f 8 LC “ Verordnung vom 12ten d. M., in Betreff S.. ugen und deren Vergütigung werde ich den vorläufig schon “
der diesseitigen Provinz und die Städte Berlin, den Herren dn9, Feherasg ce 8 so wie den Magistraten der eben 1’“ fallende Kontingent zur weiteren Verthei⸗ zur sofortigen Aufbringung wo und an wen die erforder⸗
Da es indessen nach der Aeußerung des Königlichen Kriegs⸗Mini⸗ 1 st, daß zur Vermeidung von Verlegenheiten und Stockungen mit den Einlieferungen schleunigst, von Seiten G Ma⸗ zunächst 1 aber sofort begonnen werde, so benachrichtige ich die Herren Landräthe und Landraths⸗Aemter der 1 Berlin, Potsdam und Frank⸗ speziellen Anweisung vorläufig Vorbereitungen der Bedarf schleunigst gedeckt werden 1““ eeeae darauf ankommen, die⸗ — 3 e oben bezeichneten Naturalien jj b b 3 2 v glien in mehr oder minderem Maße abgegeben werden können, im voraus zu em nteln 212 7
8 eschaffung h zur vorläufigen Aufbe⸗ wahrung der einzuliefernden Gegenstände an denjenigen Ortang, von 88 Haupt⸗Magazin zu trans⸗
Landräthen und Landraths⸗ — Berlin, schleunige und ordnungsmä⸗
m Nr. 39 der Gesetz 88 welche Nr. 88 Gesetzsammlun bereits abgedruckt ist und jetzt auch durch die Amtsblätter 8 öffentlichen ihre volle Aufmerksamkeit und Energie zu ver⸗ enst f von der größten und von den Civil⸗Behörden mit Bestimmtheit zen werden, um durch auch ihrerseits bei den
ten Ge⸗
Berichte über die Sitzungen der Abonnenten erhalten dieselben, wie bisher. Neu hin⸗
moͤglichst beschleunigen zu wollen, damit wir in
Anspruͤche vollstaͤndig befriedigen zu koͤnnen 89 3½ 8 8 des Staats⸗Anzeigers betraͤgt, mit Einschluß der genannten h
hischen
82
„Kameraden! In dieser Gesit
1 1 er Gesinnung laßt un treten und treu unserem Eide die Befehle 8 eg Berlin, den 16. November 1850.
8 zusammen⸗ des Königs erwarten.
Prinz von P reußen.“
. d 24. Nov. Se. Majestät der Kais 1 9.2 8 8 * *. er 0a 9 sich seümn früh in Begleitung des Generai-ese... fene 1“ 82 Hostgg⸗ nach Biedermannsdorf begeben erzurückerwartet. Ihre Königl. Hoheit die Herzogin von Bordeaux k s 89 Herzogin von B x kam vorgestern hier an, wur Kai serlichen Tafel gezogen und kehrt a Hücher, ae . . 1ei gezogen und kehrte Abends wieder nach Frohsdorf Das Neuigkeits⸗Bür D
M eiis⸗Büreau meldet: „Der K Gesandte am Kurfürstlich hessischen Hofe, Graf von Hertig “ sich G Zeit in Frankfurt aufhielt, hat Weisung er⸗ ; TI“ 8 in 8 v wieder einzunehmen.“
gener Zeitung sagt: „Eine verläßliche Mitthei bestätigt, daß die Nachricht 8 Flucht moß ““ Es geht aus jener Mittheilung viel 9 hervor, daß Kossuth gerade in den Tagen, in welchen die an⸗ ge 1 stattgehabt haben soll, an dem in Kiutahia grass renden yphus bettlägerig war und auf Befehl Soliman Bei's von einem dortigen Garnisonsarzte ärztlich behandelt wurde.“
Hessen und bei Darmstadt (Darm st. Ztg.) Das taats⸗Ministeriu Datum das folgende Ausschreiben an Staats⸗Beamte erlassen: die Zukunft des Landes von dem mmcschtedesser Sercfäsrasaben 5 E“ wollen wir nicht unerlassen, die . . 8 asjenige aufmerksam zu machen, was wir bei der erwäh n. Veranlassung von ihnen erwarte Wir kö 98 lasfen, daß ein öffentliches oppositi nertes Aufti X“ gierung und ihre Maßregeln 11“ Fegen eö JZ “ zumal in nit den Gr . 3 b sc bster b ssu ng des Großherzogthums eöö. b 1 d 11““ direkt zuwiderlaufen That im Großherzogthum “ E1“ bätarf zahl der öffentlichen Diener hat selbst “ “ der letzten Jahre, auf der Bahn der 8 * ve geschwankt. Aber wir gehen einen Schritt wein . Siase nsese gesch zer wir ter. Wir Ie die Großherzoglichen Staatsdiener, ias 1 Augenblicken, wie der gegenwärtige, eine ausgedehntere Verbind lichkeit haben, die Verbindlichkeit nämlich, nach Kräͤften ger V selbstthätig mitzuwirken, daß der Staat und sein Döerhincc dem sie dienen, die wesentlichen monarchisch ⸗constitutionelle; — keinen Schaden nehmen, daß sie be⸗ hit bleiben vor dem Verderben, welches ihne s de 8 8G G Einzelner, wie „Fahrlasstaer; Gedankenlosigkeit Vieler erwachsen könnte. Wir erwar hier nach mit Zuversicht, daß die vfhnchsen, V E1““ bnr. erkennung unseres redlichen und selbstbewußten Strebens vora setzen, nicht blos durch eigene Betheiligung an den bevorstehenden stndischen Wahlen ein Beispiel geben, sondern daß dieselben a ch durch direkte Aufmunterungen, durch passende Belehrungen g8- wohlwollende Erläuterungen über System und Absichten b Regie⸗ (rung, so wie über die Lage des Landes, förderliche Theilnahme n den Wahlen in möglichst weiten Kreisen erwecken und so zur Erreicht 8 von Wahlresultaten, wie solche allein zum Heil führen können bein tragen werden. Unsere Ansichten in Sachen der inneren Verwaltun bedürfen keiner Auseinandersetzung mehr. Die Anschauungs veifs der Regierung bezüglich der deutschen Frage wollen sie “ 1 dem Großherzoglichen Bevollmächtigten 8 . dein der Sthung vom 8. Angist d. J. abgen. J. abgegebenen feierlichen ’“ die bereits früher in der Darmstaͤdter Zeitung abge N venäths “ der Großherzog betrachten es als emoralische zund rechtliche Verpflichtung, zur Herstel ei Central Organs für ganz Deutschland Unter den gegenwärtigen schwierigen politischen Verhältnissen halt es die Großherzogliche Regierung für den ausgesprochenen 3 S. nicht förderlich, die bekannte in dem Kommissionsberichte vom 1 88 an d. J. erörterte Streitfrage über das Fortbestehen der Beeheh. fassung in allen ihren einzelnen Theilen dermalen einer ntheven Prüfung und Erörterung hier zu unterziehen; sie sieht vielmehr für jetzt nur in der von dem Kaiserlich österreichischen Kabinet in Antrag gebrachten Einberufung der Bundesversammlung den um sofort das vorgesteckte Ziel so weit
Oesterreich. Wien,
zigen praktischen Weg, 8 24 4 or „ 4 8 4 — 8 d8s u“ 8 erreichen, und in der Hoffnung und Voraussetzung uüß alle Bundesregierungen, diesen Gesichtsp fest der so nothwendigen Einigu Bötspunkt festhaltend, zu de gen Einigung aller Bundesgenoss⸗ räth; sein werden, ist der Großherzogl. 2 inbdesgenossen beiräthig
1 erzogl. Bevollmächtigte beauf Antrage des Kaiserlichen präsidirenden Beee geaaftr 82 — zustimmen, indem Se Königl. Hohei⸗ OEIe Febe 3 . .4 „Hoheit hierbei von derselben B s S gl. Hoh d [ben Voraus se bung geleitet werden, von welcher das Kaiserliche Kabinet selbst bei