systems vom 5. September 1843,
und außerordentlichen Oblasten das Interesse der Petenten ebenfalls bereits gewahrt worden ist, von ihnen abhängt, von diesen gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch
gute abgetrennten Theiles für selbigen besonders und unmittelbar
da ein Gesetz nie rückwirkende Kraft hat, noch überhaupt durch neue Bestimmungen auf gesetzlichem Wege wieder gelöst werden können, vielmehr der Petenten lediglich überlassen bleiben, um ihre vermeintlichen Ansprüche an die Leipzig⸗ Dresdener Eisenbahn⸗Compagnie selbst, als den ihnen gegenüberste⸗ henden paciszirenden Theil, geltend zu machen; endlich aber auch
durch die obige Bestimmung des Gesetzes wegen der ungewissen und es bei vorkommenden Fällen nur
zu machen, d. h. diejenigen Beträge ermitteln zu lassen, welche die betreffende Eisenbahngesellschaft nach Verhältniß des vom Stamm⸗
leich anderen Grundeigenthümern zu gewähren hat.“ 8 Dem Antrage 8 1 gegenüber wurde durch Herrn v. Egidy der Antrag eingebracht und von der Kammer unterstützt, daß das Gesuch der Petenten der Staatsregierung zur geneigten Berücksichtigung übergeben werden möge. Nach einer längeren De⸗ batte, in welcher Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, Herr v. Heynitz, Herr Staatsminister a. D. v. Nostiz⸗Jänkendorf und Herr Secretair v. Polenz den letzteren Antrag befürworteten und dagegen das Deputationsgutachten nur in Herrn Bürgermeister Müller und Herrn v. Erdmannsdorf Vertheidiger fand, wurde letz⸗ teres dessenungeachtet mit 24 gegen 14 Stimmen angenommen. Hiermit wurde, da die Gegenstände der Tagesordnung erledigt waren, von dem Präsidenten die Sitzung nach 1 Uhr mit dem Be⸗ erken geschlossen, daß er zu der nächsten Sitzung mittelst Karten einladen werde. 8
In der zweiten Kammer stand auf der Tagesordnung die Be⸗ rathung des Deputationsberichts über das Ausgabebudget für das Departement des Innern. Referent: Abgeordneter Sachße.
Das Departement des Innern beginnt mit Position 19 des Ausgabebudgets, welche für das „Ministerium nebst Kanzlei“ jähr⸗ lich 53,207 Rthlr., nämlich 48,000 Rthlr. etatsmäßig und 5207 Rthlr. transitorisch (im Ganzen 105 Rthlr. 26 Ngr. weniger als früher) beansprucht. In diesem Ansatze sind a) 500 Rthlr. Ge⸗ haltserhöhung für den vortragenden Rath in der wissenschaftlichen und Kunstsammlungen, des useumbaues ꝛc. (wegen der Verantwortlichkeit für dieselben) r, welche die Deputation auf 300 Rthlr. reduzirt wissen will, wäh⸗ rend b) die Mehrheit der Deputation auch eine zweite Gehaltserhöhung von 300 Rthlrn. für den (mit 1500 Rthlr. dotirten) vortragenden Rath in landwirthschaftlichen Angele⸗ genheiten in Wegfall zu bringen beantragt, welche letztere jedoch die Minderheit der Deputation (Rittner, Huth und Sachße) bei der Vielseitigkeit und Umfänglichkeit der in diesem Erwerbszweige vorkommenden Arbeiten für angemessen erklärt und zur Bewilligung empfiehlt. In Bezug auf den Punkt unter a) wurde, nachdem Herr Staatsminister von Friesen erläuternd bemerkt hatte, welche Geschäfts⸗ functionen der betreffende Beamte (dessen Gehalt ohne diese Zulage nur 1000 Thlr. betrage) zu verwalten habe und wie durch das jetzt bestehende Verhältniß bedeutende Ersparnisse erzielt seien, auf An⸗ trag des Abgeordneten v. d. Beeck die Berathung bis dahin aus⸗ gesetzt, wo der Deputationsbericht über die allgemeinen Staatsbe⸗ dürfnisse sich auf der Tagesordnung befinden werde. Bei Punkt b) erklärten sich die Abgeordneten Heyn, von Beschwitz, Rittner, Dr. Jahn, Thiersch, von Criegern, Oehme, Dr. Platzmann, von Zezschwitz für die Minorität der Deputation, während die Abgeordneten Riedel und Unger in Rücksicht auf die ge⸗ genwärtige Finanzlage sich für die Majorität, deren Gutachten von dem Abg. Meisel in Schutz genommen wurde, aussprachen. Herr Staatsminister von Friesen verwandte sich auf das dringendste
enthalten.,
für die Bewilligung der beantragten Erhöhung, indem derselbe dar⸗ auf hinwies, daß der betreffende Rath nicht nur als General⸗ Secretair der landwirthschaftlichen Vereine fungire, sondern auch die Leitung der ökonomischen Angelegenheiten sämmtlicher Straf⸗ und Versorgungs⸗Anstalten führe, und daß hier seit den letzten 15 Monaten durch das verdienstliche Wirken dieses ausgezeichneten Mannes allein ein Gewinn von circa 8000 Rthlr. für den Staat erzielt worden sein dürfte. Hierauf ließ auch die Majorität der Deputation ihren Antrag fallen und sämmtliche Mitglieder der De⸗ putation vereinigten sich in dem Autrage, die gedachten 300 Rthlr. transitorisch zu bewilligen, womit sich auch die Kammer gegen 7 Stimmen einverstanden erklärte. Im Uebrigen wurde sodann die Position unverändert bewilligt. — Position 20, „die vier Kreisdirectionen und deren Kanzleien,“ im Ganzen jährlich mit 70,304 Rthlr. angesetzt, ist durch einen ein⸗ getretenen Todesfall um jährlich 300 Rthlr. reduzirt worden, und wird mit 70,004 Rthlrn. von der Deputation zur Bewilligung empfohlen und von der Kammer ohne Debatte genehmigt. Eben so Position 21, mit in Summa 30,763 Rthlrn. für die Amtshaupt⸗ mannschaften. 1 Febte 22 a. fordert „für gewerbliche Zwecke und Anstalten“ jährlich 77,167 Rthlr., woraus sich im Vergleich zur früheren Finan⸗ zperiode ein Mehr von 29,717 Rthlrn. ergiebt. Die Hauptposten dieser Mehrforderung sind: A) zur Belebung und Unterstützung der Industrie 10,700 Rthlr. und B) 12,850 Rthlr. für das Gewerbsschul⸗ wesen. In der Abtheilung A. ist es besonders der Ansatz für die „land⸗ wirthschaftliche Industrie“, durch welchen die Mehrforderung hervorge⸗ rufen wird, indem für dieselbe statt der bisherigen 6000 Rthlr. gegenwärtig 16,000 Rthlr. jährlich gefordert werden. Die Staatsregierung hat diese Erhöhung in Folge eines während des Landtags von 18⁄8 an sie elangten ständischen Antrags verlangt und hierbei die Erfahrungen der Fahr⸗ 1847 und 1848 als Grundlage angenommen. Die Deputation hat sich über diese Erhöhung nicht zu einigen vermocht, indem die Mehrheit der Deputation (anstatt 16,000 Thlr.) nur 10,000 Thlr. zu bewilligen vorschlägt, während die Minorität bei der hohen, alle anderen Gewerbe im Ertrage weit übertreffenden Wichtigkeit der
Landwirthschaft den vollen Betrag des obigen von der Staatsregie⸗
rung in Folge ständischen Antrags geforderten Postulats zur Bewil⸗ ligung empftehlt. Ueber diesen Punkt entspann sich eine sehr aus⸗ führliche Debatte. Zuvörderst ergriff der Abg. Thiersch das Wort, um in Bezug auf die bekannte Schrift des Dr. Runde über die Steuer⸗ abschätzungen mehrere dort gegen ihn und Andere Fagesshet Beschul⸗ digungen zurückzuweisen und den Antrag zu stellen: daß diese Schrift des Dr. Runde, so wie der Kommissionsbericht über die Steuerverhältnisse der Gebirgsgegenden, auch den landwirthschaftlichen Kreisvereinen zur Begutachtung zugewiesen und deren Urtheil eingeholt werde. Die Kammer trat jedoch hierin der Ansicht des Herrn Prüsidenten bei, die vahin ging, daß dieser Antrag in einer besonderen Petition einzu⸗ bringen sei. Für die Ansichten der Majorität, statt der angeführ⸗ ten 16,000 Rihlr. nur 10,000 Rthlr. zu bewilligen, sprachen die Abg. Zimmermann, Riedel und p. d. Planitz, während der Abg. Unger noch weiter ging, indem er nur 6000 Rthlr. bewilligt wis⸗ sen wollte, jedoch nicht unterstützt wird. Dagegen wurde die voß⸗ bs esste empfohlene Regierungsvorlage unter Darle⸗ gung der Wichtigkeit dieses Gegenstandes sehr ausführlich durch den Herrn Staats⸗Minister v. riesen vertheidigt, der übrigens bedeutende Ersparnisse bei dieser Peseane in Aussicht stellte gr doch die volle Bewilligung hauptsächlich je⸗
um deswillen wünschte,
1930
damit die segisrung zefsse ob der in dieser Beziehung von ihr ent⸗ worfene Plan die Genehmigung der Kammer erhalte oder nicht und sie demnach ihre Einrichtungen treffen könne. Besonderes Gewicht legte derselbe hierbei auf den Umstand, daß durch die geforderte Er⸗ höhung auch unbemittelteren Besitzern von Privatwaldungen, be⸗ hufs der Verbesserung derselben, Unterstützung gewährt werden solle. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Majorität bei nament⸗ licher Abstimmung mit 30 gegen 25 Stimmen abgelehnt und dar⸗ auf das Postulat mit 16,000 Rthlr. gegen 27 Stimmen bewilligt. Die Postulate a—e der Abtheilung K. waren einstimmig bewilligt worden, und es wurde hierauf wegen vorgerückter Zeit die Sitzung geschlossen.
Nassau. Wiesbaden, 23. Nov. “ heutigen wieder bis den Nachmittag dauernden sehr ernsten Sitzung des Landtags erklärte Minister⸗Präsident von Wintzingerode, daß die Regierung noch während dieses Landtags eine Vorlage über die Medizinalpflege machen werde. Lebhafte Debatten rief der Antrag des Abg. Raht, daß ihm die bisher verweigerte Einsicht in die Ministerial⸗Akten über die Wittwen⸗ und Waisenkasse der Unteroffiziere durch einen Kammerbeschluß erwirkt werden möge, hervor. Die Kammer nimmt den Antrag Raht's mit 21 Stimmen an, worauf der Minister⸗Präsident erklärte, daß auf diese besondere Beauftragung der Kammer nach §. 57, 6 — die ge⸗ wünschte Akteneinsicht keinen Anstand finde. Raht trägt darauf an, die Auszahlung der 20,000 Fl. für das Theater an die Be⸗ dingung zu knüpfen, daß die Stadt Wiesbaden dann auch auf die jährliche Rückvergütung für die Herzogliche Loge verzichte. Nach Erstattung des Berichts über Kalt's Antrag vom Abgeordneten Jung II.: „Die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu einer Gesetzvorlage aufzufordern, wonach sie die gesetzlichen Gründe, auf welchen ihre Entscheidungen beruhen, mitzutheilen habe,“ wird derselbe gegen 2 Stimmen angenommen. Darauf erstattet Leisler Berichte über den Einnahme⸗Etat der Domainen. Danach beträgt die Totaleinnahme derselben pro 1850 1,506,968 Fl. (während das Domanialvermögen selbst 1848 auf 28,560,458 Fl. berechnet wurde.) Nach Dr. Haupt's Spezialberichterstattung beträgt die Gesammtein⸗ nahme der nassauischen Mineralbrunnen: 288,390 Fl. 38 Kr. (Nieder⸗ selters 277,273 Fl. 38 Kr., Fachingen 37,312 Fl., Ems 14,039 Fl. Weilbach 6226 Fl. Schwalbach 3734 Fl.) Die Spielpacht beträgt 38,400 Fl., für die Landessteuerkasse noch 6586Fl. 48 K r., für das Thea⸗ ter 5000 Fl. und vom Pacht 1854 — 1872 noch extra 100,000 Fl. Bericht⸗ erstatter Leisler stellte den Antrag: „1) Die Domainenkassen Einnahme mit 1,506,968 Fl. nach Abzug der Zinsen von Reluitions⸗Kapitalien im Betrage von 270,000 Fl. zu genehmigen. 2) Der Regierung zu erklären, daß aller Verlust an den Zehnten, einschließlich der 1. zu Lasten der Domaine zu setzen, 3) dieser Verlust zu berechnen und der Kammer vorzulegen sei.“ Die Regierung ließ durch den Kommissar Tippel erklären: „„Nach § 84 der Verfassung sei es an⸗ erkannt, daß auf den Einkünften der Domaine die Kosten für den standesmäßigen Unterhalt des Herzogs und der Herzoglichen Fa⸗ milie ruhe, deshalb und auch der auf ihr beruhenden Hofpensionen halber müsse die Berechnung der Domainen⸗Kasse von der Lan⸗ dessteuer⸗Kasse geschieden werden, daher auch die Steuern der Do⸗ maine an die Landessteuer⸗Kasse (circa 100,000 Fl.) als Aus⸗ gabe berechnet würden. Nach dem Zehnt⸗Ablösungsgesetz müsse den Zehnt⸗Berechtigten 2aus der Landessteuer⸗Kasse zurückver⸗ gütet werden; die Domaine sei auch zehntberechtigt, mithin kämen ihr die 2 aus der Landessteuer⸗Kasse zu, doch würde diese Summe insofern wieder der Landes⸗Kasse zu gut kommen, als dann nach Abzug der Civilliste um so viel mehr Domanial⸗Einkünfte für das Land erübrigten.““ Dagegen sprachen Lang, Raht, Schmidt, von Eck, Leisler, Snell. Das Wesentlichste ihrer Reden war: Das Domanial⸗Vermögen sei bei Codification unserer Verfassung durch die Zehntablösung schon verkürzt gewesen, die Domainenkasse, auch als Staatskasse proklamirt, könne nicht Gläubigerin der Landes⸗ steuerkasse sein, der Eigenthümer expropriire sich nicht selber, zumal, da das Zehnt⸗Ablösungsgesetz auch vom Herzog genehmigt worden, in welchem nur die Corporationen und einzelne Zehntberechtigte, nicht die Domaine als rückvergütungsberechtigt aufgeführt seien. Wenn die Ansicht der Regierung in Ausführung kommen solle, dann hätte sie mit der Domaine einen schlechten Besit auf das Land gewälzt. Die Redner citiren zudem Stellen aus den früheren be⸗ treffenden Verhandlungen, wonach die Regierung von derselben Ueber⸗ zeugung ausgegangen sei, die von der Kammer heute geltend ge⸗ macht werde. Bei der Abstimmung enthalten sich Fresenius und Keim der Abstimmung, Zollmann, Bertram und Großmann stim⸗ men gegen, die übrigen 29 Abgeordneten für den Antrag Lrisler's.
Wiesbaden, 24. Nov. (Frankf. Journ.) So eben, Nachmittags 2 Uhr, langte mit einem Extra⸗Eisenbahnzuge das erste Bataillon des 27sten preußischen Infanterie⸗Regiments unter dem Obersten Getze hier an, bald darauf mit einem zweiten Extrazuge die Bagage. Das Bataillon wurde feierlich unter dem Spiel der hie⸗ sigen Regiments⸗Musik begrüßt vom Kriegsminister und General von Hadeln nebst dem ganzen hiesigen Offizier⸗Corps und einer großen Masse hiesiger Einwohner und Militair aller Waffen. Als⸗ bald bezogen die Preußen die Wache vor dem Rathhaus ꝛc. Mor⸗ gen früh ¼ 6 Uhr geht das Bataillon wieder ab zum Dampfboot nach Biebrich, das es nach Koblenz bringt. 8 8
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AUAusland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlun g. Ueber die Rechtspflege wird in der Botschaft des Präsidenten folgender Bericht erstattet:
„Der Nationalversammlung liegen noch drei Entwürfe wesentlicher Gesetze vorr über die Gerichtsorganisation;; über den gerichtlichen Beistand; über das Pfandwesen. Der erste erfüllt eine der von der Verfassung auferlegten Verpflich⸗ tungen; die beiden anderen verwirklichen die in der Botschaft vom 6. Juni 1849 enthaltenen Verheißungen. Allein das Gesetz über das Pfandwesen würde) zur Herstellung des an Grund und Boden haftenden Kredits nicht ausreichen; es giebt zwar dem Landunterpfand Festigkeit, beschleunigt aber die Liquidation nicht sehr und macht den einmüthigen Klagen, welche dem
“ .“
Reglement über die Hypothekschulden Langsamkeit vorwerfen, kein Ende. Die Justizverwaltung hat, zur Vervollständigung ihres Werkes, einen neuen Gesetzentwurf über die nach der Klassenordnung zu geschehende Vertheilung des Preises der unbeweglichen Güter vorbereitet und dabei, so weit thunlich, die Schnelligkeit mit der Sicherheit in Einklang gebracht. Die Aufmerk⸗ samkeit der Nationalversammlung wird gleichzeitig auf Gesetzentwürfe gelenkt werden bezüglich der Rehabilitation der Verurtheilten, der Ahn⸗ dung von Verbrechen und Vergehen, welche Franzosen im Ausland ver⸗ übten, und einiger anderen wichtigen Theile unserer Strafgesetzgebung. Sechstausend in den Bagnos von Toulon, Brest und Rochefort verwahrte Sträflinge beschweren unser Budget mit einer ungeheuren Last, verschlech⸗ tern sich mehr und mehr und bedrohen unablässig die Gesellschaft. Es schien möglich, die Strafe der Zwangsarbeiten wirksamer, sittigender, minder kostspielig und gleichzeitig menschlicher zu machen, dadurch, daß man die Sträflinge für die Fortschritte der französischen Colonisation benutzt. Ein Gesetz⸗Entwurf über diese Frage wird Ihnen vorgelegt werden. Gleichzei⸗ tig wird man Ihnen vorschlagen, die Aufsicht, welcher die von der Gerech⸗
tigkeit mit einer Leibes⸗ oder einer entehrenden Strafe getroffenen Misse⸗
“ 1“ “ thäter unterworfen sind, nützlicher und wahrer zu machen. Die Zahl der alljährlich verübten Vergehen und Verbrechen bezeugt, wie unumgänglich die Verbesserung unserer Repressivgesetzgebung ist. Diese Veränderungen nun, welche die Pönitentiar⸗Reform vorbereiten, werden dieselbe minder kostspielig machen und die Häufigkeit der Rückfälle vermindern. Sie werden sonach zu dem Werke der Gerechtigkeit und Sittigung beitragen, das die Magi⸗ stratur mit so unparteiischer Hingebung und so wachsamer Festigkeit fortsetzt.“
Hierauf folgt der Abschnitt über öffentlichen Unterricht und Kultus, folgenden Inhalts:
„Der Artikel 9 der Verfassung schrieb vor, in dem Unterricht die Frei⸗ heit und die Bewerbung einzuführen, unter gewissen Bedingungen der Fä⸗ higkeit und Sittlichkeit und unter der Oberaufsicht des Staates. Z wij Maßregeln haben das Gesetz vorbereitet, welches diese Grundreform im Werk gesetzt hat: erstens die Abschaffung des Studienzeugnisses, zweiten das transitorische Gesetz in Betreff der Ernennung und Absetzung der E mentarlehrer. Die eine dieser Maßregeln hat alten und lebhaften Ford⸗ rungen ein Ende gemacht; die andere hat, nach den übereinstimmen⸗ den Berichten der Präfekten, die glücklichsten Früchte getragen. Das wichtige Gesetz vom 15. März 1850 hat eine beträchtliche Umände⸗ rung im Personal, so wie neue Vorschriften, zur Folge gehabt. Metz⸗ rere Monate sind dieser doppelten Arbeit gewidmet worden. Die erste ist fast vollendet. Verschiedene, unter Mitwirkung des Staatsraths aus⸗ gearbeitete Dekrete haben für die dringendsten reglementarischen Hedürfväsße Vorsorge getroffen. Andere Entwürfe sind noch in Berathung. “ kün. digt an, daß im Allgemeinen die Verfügungen des neuen Gesetzes die Hoffnungen der Regierung und der Versammlung verwirklichen werden, Die Verwaltung der Kuste hat vom heiligen Stuhle, nach langwierigen Unterhandlungen, eine seit lange schon geforderte Maßregel ecpfelg⸗ die Er⸗ richtung dreier Kolonialbisthümer und die Ernennung dreier Prälaten für Martinique, Guadeloupe und die Insel La Reunion. In demselben Kon⸗ sistorium hat der Papst drei neue der Kirche von Frankreich bewilligte Kar⸗ dinäle verkündigt, als ein hervorragendes Zeugniß der Erkenntlichkeit gegen unser Land und der Achtung für das französische Episkopat.
Die Abschnitte endlich, welche das Kriegs⸗ und Seewesen be⸗
u, enthalten Folgendes: Effektivstand des Landheeres, der im Monat Juni 1849 sich auf 451,000 Mann und 93,754 Pferde belief, beträgt jetzt nur noch 396,000 Mann und 87,400 Pferde, und bald wird er vollständig innerhalb der budgetmäßigen Gränzen sein, worin er, wenn die politischen Umstände es uns erlauben, gehalten werden wird. Die Organisation des Heeres wird erst nach Annahme der unterm 19. Juni vorgelegten Gesetzentwürfe über die Cadres definitiv sein. Nichtsdestoweniger sind verschiedene Versuche an⸗ gestellt worden oder werden geprüft, um das Wohlbefinden des Soldaten zu erhöhen, die Dienstunfähigen in den Corps zu vermindern und die administrative Kontrole anders einzurichten. Ich lenke Ihr Nachden⸗ ken neuerdings auf die Gesetzentwürfe, welche Ihnen vorgelegt worden sind, und deren Zweck die Verbesserung der Lage der Offiziere, Un⸗ teroffiziere und Soldaten ist. Algerien hat durch die politischen Er⸗ eignisse von 1848 viel gelitten. Die beträchtliche Verminderung, welche der Effektivstand unserer Truppen erfahren, hat unser tapferes Heer nicht gehindert, allen Gefahren ins Antlitz zu schauen. Zagtscha, nach Wundern der Tapferkeit genommen, Bussada, unterworfen, befestigen unsere Herrschaft und gestatten, das Friedenswerk fortzusetzen. In der Provinz Konstantine durchzieht in den Monaten Mai und Juni eine Heersäule das zwischen Setif und Budschia eroberte Land; die Beni⸗Immel sind von dem tapferen und unglücklichen General von Barral völlig besiegt worden; einige Tage nachher auch die Beni⸗Mirail. Im Süden ist der Aurasius mehr⸗ mals von unseren Truppen besucht worden. Die Unterwerfung der Ne⸗ memscha sichert unseren Märkten eine wichtige Verproviantirung, und die neue Organisation dieser Gegenden öffnet uns einen Weg ins Innere von Afrika. Die Ruhe in der Provinz Algier gestattet die Fortsetzung der an⸗ gefangenen Arbeiten; die Bevölkerungen haben viel durch die Theu⸗ rung gelitten; die Militair⸗Behörde hat sie mit allen möglichen Mitteln unterstützt. In der Provinz Oran ist die Ruhe auf⸗ recht erhalten worden; überall, Dank der Einsicht der Beamten unserer arabischen Büreaus, lernen die Eingebornen täglich mehr die Ge⸗ rechtigkeit unserer Verwaltung schätzen. Das Werk der Colonisation schrei⸗ tet fort; die 42 Ackerbau⸗Kolonieen, in drei Provinzen vertheilt, können mit der Zeit schöne Niederlassungen bilden. Eine europäische Bevölkerung von 115,000 Einwohnern, in 133 Städten oder Dörfern verbreitet und 11,000 konzessionirte Kolonisten, welche Bauten aufgeführt haben, deren gegenwär⸗ tiger Werth auf 14 Millionen angeschlagen wird, legen Zeugniß ab von einem Fortschritt, der, wie ich hoffe, nachhaltig sein wird. Unsere Ver⸗ bindungswege umfassen eine Ausdehnung von 5350 Kilometern. Unsere telegraphischen Linien bestehen aus 64 Posten und werden durch 34 andere im Plan befindliche Posten ergänzt werden. Die Ungesundheit mindert sich mit jedem Tage; fast 8000 Hektaren Sümpfe sind ausgetrocknet. Gleichzeitig hat sich die Fruchtbarkeit durch die Grabung von 250,000 Meter Bewässerungskanäle und 75,000 Meter kleine Gräben ver⸗ mehrt; 116,000 Meter Aquädukte oder Wasserleitungen führen das Wasser in unsere Städte. Endlich sind an 900 Gebände aller Art bis diesen Tag errichtet worden. Die wichtigen Arbeiten am Hafen von Algier werden thätig fortgesetzt. Die Verwaltung hat Kunde erhalten von einen ansehnlichen Menge mineralischer Lager, welche bald den Reichthum Alge⸗ riens und seiner Hauptstadt werden vermehren helfen. Der Anbau des Ta⸗ backs, des Maulbeerbaums, der Cochenille, der Baumwolle, des Krapps macht große Fortschritte; der Wollhandel hob sich bereits auf 36 Millionen, der der Felle auf 24 Millionen. Endlich verbürgen unermeßliche Vertheidi⸗ gungsarbeiten, Kasernen für 40,000 Mann, Hospitäler für 5000 Kranke die Sicherheit unserer Eroberung und die Wohlfahrt unseres Heeres, dessen Mühsale noch dadurch vermehrt werden, daß es den größten Theil aller der Arbeiten, von denen wir gesprochen, ausführt. Der Staat wird nichl!s verabsäumen, um die Wohlfahrt der Kolonie zu begründen.“
„Die Marine ist, trotz der durch das Budget anbefohlenen Reductionen, vuf achtungswerthem Fuß erhalten worden. Die Fremden haben der schö⸗ nen Organisation unserer in Cherbourg vereinigten Flotte alle Anerken⸗ nung widerfahren lassen. Indessen besteht unsere Seemacht nur aus 125 Schiffen, statt aus 235, welche wir im Jahre 1848 in Thätigkeit hatten. Sie beschäftigt 22,551 Mann, bestimmten 29,331 Mann. Der Schutze der auf allen Punkten
gegenwärtige Effektivstand genügt zum des Erdkreises betheiligten französischen Interessen nur unvollkommen. Der Geist unserer Matrosen ist vor⸗ trefflich, ihre Hingebung erprobt. Die Arbeiter unserer Zeughäuser, durch die Erfahrung belehrt, haben ihre Arbeiten mit Thätigkeit wieder auf⸗ genommen, und wir können manche wichtige hervorheben: in Cherboumg den Damm, das neue Arsenal, das Fort der Flamänder, die Gra⸗ bung des Hinterbassins; in Toulon die Reinigung der Rhede, die zum fünften Theil bereits beendigt ist; in Oleron die Erhöhung des Forts Bapard zum Schutz der Rhede der Insel Aix; in Port⸗Vendres Alles, was nothwendig ist, um der Flotte einen sicheren Zufluchtsort zu bieten; in Marseille das neue Bassin. In Erwartung der Ergebnisse der Untersuchung hat die Verwaltung jede Radikalreform in den mit dem Marine⸗Departe⸗ ment so eng verbundenen verschiedenen Verwaltungszweigen aufgeschoben. Indessen ist durch Dekret vom 16. Januar 1850 der Admiralitätsrath dei⸗ gestalt gebildet worden, daß er allen Marinecorps die den Offizieren der Flotte gegebenen Bürgschaften sichert. Das Strafspstem der Marine ist einer gründlichen Durchsicht unterzogen worden; diese wichtige von See⸗ männern und Rechtsgelehrten schon lange geforderte Arbeit wird Ihnen in nicht sehr ferner Zeit vorgelegt werden. Die Verordnung über den Seedienst wird unverweilt Abänderungen erleiden, welche neben den un⸗ wandelbaren Grundsätzen der Mannszucht die erreichten Fortschritte wahren. In den Kolonieen der Antillen ist, nach Unfällen, die im Ganzen nicht so traurig waren, als man befürchten konnte, wenn man den Ernst des plötzlichen Versuchs der gesellschaftlichen Umgestaltung erwägt, die sie erfahren haben, die Ruhe wieder hergestellt, und die Regierung ist sest entschlossen, sie aufrecht zu halten durch eine kräftige Verwaltung, die sich die Beschwichtigung der Zwistigkeiten unter den Kasten angelegen sein lassen wird. Die merkliche Abnahme der Production ist eine unbestreit⸗ bare Thatsache, allein sie läßt sich theilweise aus der Wirkung der Jahr⸗ gänge und aus der gehemmten Lage der Grundbesitzer erklären, ohne daß man deshalb berechtigt wäre, einen ungünstigen Schluß auf die Zukunft der freien Arbeit daraus zu ziehen. Nichts ist verabsäumt worden, um die
morglische und materielle Lage in unseren Kolonial⸗Besitzungen zu ver⸗
statt der fur die Cadres desselben Jahres
bessern. Politische Organisation, Rechtswesen, Verwaltung, Banken, Colo⸗ nisation, Alles ist der Prüfung ausgezeichneter Männer übergeben worden und wird der Gegenstand mehrerer auf einander folgender Gesetzentwürfe werden. Unsere von Unruhen freigebliebene Kolonie La Reunion hätte ihre bemerkenswerthe Wohlfahrt nicht in Abnahme kommen sehen, wenn nicht erst kürzlich nach einander zwei Orkane Verheerung über ihre Gefilde aus⸗ gebreitet hätten. Auf der Westküste Afrika's zeichnet sich unser Handel durch Fortschritte aus, an denen unsere Niederlassungen vom Senegal, von Gorih und unsere bis an den Aequator hin zerstreuten Comtoirs einen interessan⸗ ten Antheil nehmen. Auf Otahaiti wahrt die Aufrechthaltung unseres Pro⸗ tektorats in Oceanien einen Stützpunkt für unsere Missionen, so wie für unsere Kriegs⸗ und Handelsmarine.“
Paris, 24. Nov. Pagnerre, J. B. Baillière, Lecoffre, Pillet der Aeltere und Amedee Gratios, Mitglieder des Buchhänd⸗ ler⸗Vereins, haben gestern dem Präsidenten der Republik für die in seiner Botschaft ausgedrückten wohlwollenden Gesinnungen in Be⸗ treff der Rechte der National⸗Literatur und aller dabei Betheilig⸗ ten gedankt. Der Präsident hat ste sehr freundlich aufgenommen und ihnen neuerdings seinen Schutz versprochen.
Herr von Persigny ist heute hier angelangt und hat seine Wohnung im Elysee bezogen.
Die Kommission für Errichtung eines selbstständigen Polizei⸗ Kommissariats der National⸗Versammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung dem Minister des Innern folgende Vorschläge gemacht: 1) der Polizei⸗Kommissär kann nicht nur aus den Kommissären von Paris, sondern von ganz Frankreich gewählt werden; 2) er kann nur mit Zustimmung des Büreau's der Versammlung abbernfen werden; 3) seinen Gehalt bezieht er auf das Budget der National⸗ Versammlung; 4) die Kommission meint, der Kommissär habe zuerst dem Präsidenten und den Quästoren zu berichten, welche davon den Minister des Innern in Kenntniß zu setzen hätten. Stillschweigend solle die Bedingung des status quo für den gegenwärtigen Polizei⸗ Kommissär Yon gelten. Der Minister erklärte, die Sache erst dem Ministerrathe vortragen zu müssen, worauf sich die Kommission bis Montag vertagte.
Der letzten Staatsraths-Sitzung, in welcher das Munizipal⸗ gesetz berathen wurde, wohnte Minister Baroche bei. Vivien ver⸗ theidigte die Ansicht, es sei das neue Wahlgesetz nicht auf Muni⸗ zipalwahlen anwendbar. Minister Baroche behauptete das Gegen⸗ theil, und 22 Stimmen gegen 17 sprachen sich für Baroche aus.
Die Zahl der Repraͤsentanten des Parteivereins orleanistischer Färbung in der Ruc des Pyramides, früher Rue Richelieu, beträgt gegenwärtig 220. Der Verein wird sich nächster Tage konstituiren.
In der letzten Sitzung des legitimistischen Parteivereins eröff⸗ nete Alfred Nettement, Haupt⸗Redacteur der Opinion publi⸗ que, die Verhandlungen mit der Bemerkung, man könne nur ent⸗ weder eine bejahende oder eine verneinende Politik befolgen. Die erstere müßte offen vom legitimistischen Standpunkte aus auftreten und das monarchische Recht aufpflanzen. Zu solcher Energie sei die Zeit noch nicht gekommen. Dagegen müsse man Prinzip und Zu⸗ ühür wahren. Daher keine Regentschaft, kein Kaiserreich, keine Präsidentschafts⸗Verlängerung, keine fürstliche Dotation, kein Maire⸗ Gesetz. Falloux nannte den erneuerten Versuch einer unechten Mo⸗ narchie das Ende der Welt. Berryer stimmte ihm bei.“
Der pariser Gerichtshof hat entschieden, daß die Stabs⸗Adju⸗ tanten der Nationalgarde, in Rücksicht ihrer Dienstleistung, von der Verpflichtung zum Geschwornengerichte prinzipiell befreit seien. Wegen Unpäßlichkeit Berryer's, des Vertheidigers d'Arlincourt's, ist der gegen den Letzteren vom Fürsten Canino eingeleitete Preß- prozeß auf den 3. Dezember verschoben worden. Chaix⸗d'Estange wird die Anklage des Fürsten von Canino unterstützen.
Seit acht Tagen ist man im Marine⸗ Ministerium in Bewegung. Die Marine⸗Untersuchungs Kommission begiebt sich jedeu Nachmittag regelmäßig dahin. Zu ihrem Berichterstatter hat sie Dufaure ernannt. Der Bericht wird erst in zwei bis drei Mo⸗ naten fertig sein, da noch nicht alle nothwendigen Dokumente ein⸗ gelaufen sind. So geheim der Gang der Kommissionsgeschäfte ge⸗ halten wird, so verlautet doch von bedeutenden Reformen, welche ie beantragt, namentlich in der Leitung der Arbeiten, die bisher Unlaß zu argen Unterschleifen gegeben haben soll.
Laut Entscheidung des Gerichtshofes von St. Quentin soll die Zeförderung auch eines offenen Briefes durch einen Diener oder Boten mit Umgehung der Post einer Strafe von 150 Fr. unter⸗ iegen.
Jenny Lind wird land hierher kommen auftreten.
Die betreffende Kommission hat den Antrag Hennequin's, die Präventivhaft in die Strafdauer einzurechnen, nicht in Betracht zu nehmen beantragt. Ein Gerücht der Presse von einem Ministerwechsel, wonach Molé ein neues Kabinet bilden sollte, wird für vollständig unge⸗ gründet erklärt. b
Lola Montez eröffnete gestern ihre Salons mit einem glänzen⸗ den Konzerte, an dem die ersten pariser Künstler Theil nahmen. Viele Notabilitäten der pariser Kunstwelt und Gesellschaft waren anwesend.
großer
nach ihrer Rundreise in Amerika und Eng⸗ und in einer neuen Oper von Benedikt
Großbritanien und Irland. London, 23. Nov In dem bereits erwähnten Manifest des Kardinal Wiseman sagt derselbe unter Anderem: „Ich behaupte, daß die Katholiken das Recht haben, durch Bischöfe (geistlich) regiert zu werden; daß Nie⸗ mand gesagt hat, sie würden stets durch apostolische Vikare regiert werden, und daß es ihnen freisteht, eine örtliche Hierarchie zu ha⸗ ben; daß diese Titel Erzbischof und Bischof nicht gesetzwidrig sind, so lange sie nicht solche Titel sind, welche die anglikanische Hierar⸗ chie führt; daß demnach, da alle diese Bedingungen bei der neuli⸗ chen Errichtung der katholischen Hierarchie genan erfüllt worden sind, diese vollkommen gesetzlich und vom Rechtspunkte aus unan⸗ greifbar ist. Die Katholiken sind nicht gehalten, die von der Krone kraft der Königlichen religiösen Suprematie ernannten Bi⸗ schöfe als ihre Bischöfe zu betrachten, oder ihnen zu gehorchen; sie gehören einer vollkommen geduldeten Religion an, welche die geistliche Regierung durch Bischöfe vorschreibt; sie genießen völlige Gewissensfreiheit, und es giebt kein Gesetz, welches ihnen verbietet, Bischöfe nach der angemessenen und gewöhnlichen Form zu haben; diese Form, mit der gewöhnlichen Jurisdiction, den lo⸗ kalen Bischofssitzen und den davon entnommenen Titeln, bildet die Hierarchie; die Katholiken waren vollberechtigt, als sie das einzige Mittel anwendeten, das ihnen diese Hierarchie verschaffen konnte, d. h. als sie sich nach Rom wendeten; sie haben durch Annahme der ihnen vom Papste gemachten Bewilligungen kein Gesetz über⸗ schritten; die Prärogative der Krone erleiden in Folge dieser Er⸗ richtung der katholischen Hierarchie gar keinen Eingriff; die Königl. Suprematie in kirchlichen Dingen wurde und wird von der schotti⸗ schen Kirche und den übrigen Dissidenten so wenig anerkannt, als von den Katholiken. Was mich angeht, so bin ich nur mit einer rein kirchlichen Würde bekleidet; ich habe keine weltliche oder zeit⸗ liche Befugniß Anweisung. Meine Pflicht wird, wie immer bis⸗ her, so auch ferner nur darin bestehen, die Sittlichkeit der Massen unserer Armen zu fördern und dir Gesinnungen des Wohlwollens!
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und des freundschaftlichen Verkehrs zwischen den Katholiken und ihren Mitbürgern aufrecht zu halten.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Nov. In der Nacht vom 16ten auf den 17ten hat sich das Newa⸗Eis inner⸗ halb des Weichbildes der Stadt gestellt. Da der Strom in diesem Jahre am 25. April aufging, ist er 205 Tage vom Eise befreit gewesen. Wegen der Dünnheit des Eises konnte im Laufe des vor⸗ gestrigen Tages an der gewohnten Stelle zwischen Wassili⸗Ostroff und der Großen Seite die Nothbrücke nicht gelegt werden, und die Communication blieb unterbrochen.
Italien. Turin, 20. Nov. (Fr. B.) Gestern wurde im Senate und in der Deputirtenkammer das Königliche Dekret über Schluß der Session von 1850 und Beginn der Session von 1851 verlesen.
Turin, 20. Nov. (Lloyd.) Der neue Post⸗Tarif ist ver⸗ öffentlicht worden.
Der Senat hat mit 42 gegen 13 Stimmen das Recht der Akatholiken und Juden zur Erlangung der Doktorswürde bestätigt.
Vorgestern wurde ein Journal, betitelt: L'Ordine, unter der Leitung des Grafen Cavour, Bruder des Handelsministers, zum ersten Male ausgegeben. Dem Vernehmen nach, soll dasselbe vor⸗ zugsweise der Pflege der materiellen Interessen gewidmet werden.
Mittelst Königlichen Dekrets vom 18. d. M. wird die piemon⸗ tesische Regierung ermächtigt, den mit Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrag vom 18ten August 1843 an bis 5ten Januar des kommenden Jahres zu verlängern.
Der Risorgimento tritt gegen alle in Betreff eines Mini⸗ sterwechsels cirkulirenden Gerüchte entschieden auf und versichert, daß eine neue Combination im gegenwärtigen Augenblicke weder immi⸗ nent noch wahrscheinlich sei.
Dieser Tage wurde der Geistliche Cameroni, der sich selbst Va⸗ ter der Emigration und diese seine Tochter nennt, in vielen inlän⸗ dischen Journalen aufgefordert, öffentlich Rechenschaft über die Gel⸗ der abzulegen, die er nun schon seit mehr als zwei Jahren unter dem Titel „zur Unterstützung der nothleidenden Lombarden“ einkas⸗ sirt, ohne daß man je erfahren, wie er bis jetzt mit dem ihm auf guten Glauben anvertrauten Gute geschaltet und gewaltet habe.
Rom, 15. Nov. (Fr. B.) Die Aufregung über die neue Gewerbesteuer dauert in Rom, namentlich aber in den Provinzen noch immer fort.
S8. ¹ 8 1.“ Wissenschaft und Kunst.
Historisches Taschenbuch. Herausgegeben von Friedrich von Nanmer. Dritte Folge. Zweiter Jahrgang. Leip⸗ zig. F. A. Brockhaus. 1850.
Der vorliegende Jahrgang des historischen Taschenbuchs enthält eine Reihe verschiedener Aufsätze, von denen jeder ein eigenthümliches Interesse in Anspruch nimmt und durch Inhalt und Form der Darstellung den Leser anzieht. Der erste, drei Portugiesinnen von Fr. von Raumer, entrollt ein mit Blut und Verbrechen aller Art besudeltes Blatt aus der portugiesischen Geschichte des 14ten Jahrhunderts. Ueber den Inhalt des⸗ selben ist von uns schon bei Gelegenheit eines vom Verfasser im Januar d. J. im wissenschaftlichen Verein gehaltenen Vortrags berichtet worden. Der zweite Aufsatz ist die Fortsetzung der im vorigen Jahrgang des histo⸗ rischen Taschenbuchs begonnenen Geschichte der deutschen Seemacht, von Friedrich Barthold, auf die wir weiter unten ausführlicher zu⸗ rückkommen werden. Drittens wird unter dem Titel: „Der Kongreß zu Karlsbad“ mit Benutzung noch ungedruckter Quellen, ein Beitrag zur Geschichte der Entwickelung der deutschen Gesammtverfassung, von Adolph Friedrich Heinrich Schaumann geliefert. Die Arbeit steht im ge⸗ nauesten Zusammenhange mit der im vorigen Jahrgange dieses Taschen⸗ buchs befindlichen Abhandlung über die Geschichte der Bildung der deut⸗ schen Gesammtverfassung auf dem wiener Kongreß. Der vierte Aufsatz von Johannes Voigt giebt zwölf Briefe über Sitten und soziales Für⸗ stenleben, in denen sich die Sittengeschichte des 16ten Jahrhunderts ab⸗ spiegelt. Die Briefe sind von Augsburg aus dem Sommer des Jahres 1582 datirt und entwerfen ein sehr anziehendes und, wie es den Anschein hat, getreues Bild von Thun und Treiben des Kaisers und der Fürsten zur Zeit eines Reichstags. Abgesehen von den ernsten historischen Bezie⸗ hungen des Gegenstandes, enthalten sie zugleich eine Reihe höchst ergötzli⸗ cher Kuriositäten über die Etikette, die Geselligkeit, Spiele, Gastmahle und Belustigungen aller Art, wie sie in jener Zeit üblich waren. Fünftens: das Leben der Elisabeth, Pfalzgräfin bei Rhein, Aebtissin von Herford, ist der Schluß einer im vorigen Jahrgange des historischen Taschenbuchs begonnenen Arbeit. Der sechste Aufsatz: Oliver Cromwell, der Zuchtmeister zur Freiheit, von Moritz Carrieère, entwirft ein Charakterbild des Pro⸗ tektors nach seinen Reden und Briefen. Der Verfasser unternimmt hier die Ehrenrettung seines Helden und reinigt ein Bild, welches uns die Geschichte überlieferte, von den Flecken, die ihm Haß, Unverstand und Mißgunst an⸗ geheftet hatten. Leider verbietet uns der Raum, auf die treffliche Arbeit hier näher einzugehen.
Der zweite Aufsatz erzählt, wie schon bemerkt, die Geschichte der deutschen Seemacht während der neueren Zeit, also vom Ende des 15ten Jahrhunderts an. Das allgemeine Interesse, welches sich an den Gegenstand knüpft und welches durch Form und Inhalt der Darstellung noch erhöht wird, bewegt uns, auf diese Mittheilung eiwas näher einzuge⸗ hen und das Wichtigste daraus hier hervorzuheben. Schon als uns der vorjährige Band des historischen Taschenbuchs vorlag, haben wir den Haupt⸗ Inhalt der Bartholdschen Forschungen über Seefahrt und Handel der älte⸗ ren Zeit und des Mittelalters angegeben. Wir folgen jetzt dem Verfasser in eine Zeit, in der durch die Entdeckung Amerika's, des Seeweges nach Ostindien und durch die Vervollkommnung der Schiffsbaukunst, so wie aller für die Schifffahrt nöthigen Kenntniß und Hülfsmittel, der Unternehmungs⸗ geist aller seefahrenden Nationen den mächtigsten Impuls empfing. Auch
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bietern tribut Werk in Stocken, und da die Welser später
haberstelle zu besetzen, schickte der indische ath von S. Domingo seine Gobernadores und so nahm jene Herrlichkeit ein rasches Ende. Auf diese Weise erscheinen alle deutschen Seeunternehmungen der damaligen Zeit, mu⸗ thig begonnen, aber im weiteren Laufe kläglich verlassen. Waͤhrend der er⸗ sten 30 Jahre des 16ten Jahrhunderts bewahrten noch die Städte an der Ostseeküste ihre Suprematie auf dem Meere. Bald vereinigten sich aber die verschiedenartigsten Umstände, um die Herrschaft Lübecks und seiner Ge⸗ waltigen zu brechen. Die deutsche Colonisation am finnischen Meerbusen gerieth in Verfall und so hörte der einträgliche Handel mit jenen Ländern auf. Auf der anderen Seite wurden die Niederländer der deutschen Verbindung immer mehr entfremdet, und unter der spanischen Herrschaft erhob sich ihre See⸗ macht zu einer Bedeutung, vor der die der ostdeutschen Städte durchaus in den Hintergrund trat. Ueberdies mußten die Osterlinge, allein gelassen, als Anhänger der neuen Lehre, politisch angefeindet und verketzert, den Kampf gegen die vereinigten Königreiche noch einmal aufnehmen. Sie siegten; die Union ward zerbrochen: aber sie selbst verbluteten darüber und fielen bei den Völkern in Verachtung, denen sie treu zur nationalen Unab⸗ hängigkeit geholfen.
Es würde uns zu weit führen, den Verfasser in die Beschreibung des dänischen Krieges, der mit dem Sühnevertrag vom 14. Februar 1536 zwi⸗ schen Dänemark und Lübeck schloß, zu folgen. Die Hansa verlor nach und nach ihre alten Rechte und Privilegien in den nordischen Königreichen, und die Wendungen der europäischen Geschicke, welche in der letzten Hälfte des 16ten Jahrhunderts zusammengriffen, stürzten vollends das Ansehen der Städte und die deutsche Seemacht im Norden, wie im Nordosten und im Westen. So sagte in jener Zeit die schutzlose, deutsche Colonisation in Livland, Esthland und Kurland vom Mutterlande sich los und bereitete die Herrschaft des Moskowiten an der deutschen Ostseeküste vor. Inzwischen erschöpfte Lübeck seine Wehrkraft zur See in einer undankbaren dänischen Bundesgenossenschaft gegen Schweden. Der letzte Krieg, den die deutsche Hansa führte, endigte mit dem Frieden vom 13. Dezember 1570, der auf einem europäischen Kongreß in Stettin geschlossen wurde und dem Städte⸗ bunde weiter nichts als trügerische Hoffnungen bot. Der Einfluß Lübecks und seiner Bundesgenossen sank nun von⸗ Jahr zu Jahr tiefer, und kaum gewährten ihm die Könige von Schweden und Dänemark, einst ihre demü⸗ thigen Vasallen, noch das aus Gnade, was die Städte rechtlich zu fordern befugt waren. Während auf diese Weise die deutschen Städte in den nor⸗ dischen Reichen einen Markt nach dem anderen verloren, wurden ihnen auch in den Niederlanden von Wilhelm von Oranien und in England von der
unseren Vorfahren fehlte es nicht an schönen Kräften des Geistes und der Wissenschaft, kühner Thatenlust, kluger, kaufmännischer Speculation und Geldkapital, um auf der neu eröffneten Bahn rüstig vorwärts zu streben; aber der unglückliche politische Zustand des Reiches trug die Schuld, daß Deutschland bald von fremden Nationen überflügelt wurde, und die besten Bestrebungen, weil sie immer vereinzelt blieben, keinen gedeihlichen Fortgang nahmen. Es fehlte ein großer nationaler Wille, und so blieb bei der Gleichgültigkeit des Staats die Entwickelung der deutschen Seemacht ledig⸗ lich Privatsache.
Die entdeckungslustigen deutschen Seefahrer mußten, da sie in der Heimat keine Unterstützung fanden, sich nach Spanien und Portugal wen⸗ den und dort die Mittel zur Verwirklichung ihrer Pläne suchen. In den gelehr⸗ ten und handelsrührigen Wetteifer der Spanier und Portugiesen griff frdersam ein Martin Behaim, patrizischer Bürger aus Nürnberg, dem fr üheren Mittelpunkt des venetianischen Landverkehrs nach dem Norden, lange Zeit von unkritischer Ehrliebe deutscher Literaten als Nebenbuhler des Ruhms Colombo's ge⸗ priesen. Er wurde geboren 1430 und starb, von Kaiser Maximilian als der weitgereisetste Deutsche gelobt, zu Lissabon 1506. Einwanderer aus dem deutschen Flandern hatten 50 Jahre früher die Azoren kolonisirt, ver⸗ gaßen aber bald heimische Sprache und Sitte. Die kaufmännischen Ge⸗ sellschaften in oberdeutschen Städten rüsteten im Anfange des 16ten Jahr⸗ hunderts mehrere Expeditionen nach Ostindien aus, und gewannen dabci 177 von 100. Aber die Mißgunst der Zeiten, innere Zerrissenheit, Man⸗ gel an staatlicher Aufmunterung und an Schutz, schnöder Eigennutz der Hansen bewirkten, daß die Oberdeutschen bald lieber wieder mit Bequem⸗- lichkeit und theurer ihre Bedürfnisse dem Auslande abkauften, als muthig an die Quelle sich! zu wagen. Das fürstliche Kaufmannshaus der Welser in Augsburg erhielt vom Kaiser Karl die Küste von Venezuela als casti⸗ lianisches Erblehen, und sandte dorthin Ambrosius Dalfinger aus Ulm 1529. Dieser deutsche Cortez hatte in wenig Jahren das ganze Land seinen Ge⸗
Königin Elisabeth ihre Handels⸗Privilegien genommen. Der Muth und die Geschicklichkeit, welche in den Osterlingen erstarben, war in den Gefähr⸗ ten von ehemals, an der Südersee in Seeland, an den Schel⸗ dermündungen wieder erwacht. Mitten unter der ungeheuern Anstrengung zu Lande und zu Wasser segelten die Holländer, die Welt mit gierigen Kauf⸗ mannsaugen umfassend, den Engländern nach und gründeten aller Orts Handelsniederlassungen. Im Anfang des 17ten Jahrhunderts schien es, als ob die Hansa, ihres alten Glanzes eingedenk, einen neuen Aufschwung nehmen wollte. 1612 wurde ein Schutz⸗ und Trutzbündniß mit den Gene⸗ ralstaaten geschlossen, aber schon in den nächsten Jahren verließen die Städte, deren kleinlicher Krämergeist nur den nächsten Vortheil im Auge hatte, den neuen Bundesgenossen. Zum letztenmal bot sich den Ostdeutschen im Jahr 1628 die Gelegenheit, die Herrschaft über die deutschen Meere zu gewinnen und den Welthandel an die deutschen Küsten zu fesseln. Der Kaiser hatte den Herzog von Friedland zum Befehlshaber über eine zu erbauende Reichs⸗ flotte ernannt und die Hansa aufgefordert, ihn in der Wahrnehmung der Rechte des Reichs an die Ostsee zu unterstützen, zugleich wurde dem Bunde ein vortheilhafter Vertrag mit Spanien angeboten, aber so schwunghaften Gedanken traten leider unselige kirchliche Vorurtheile, engherzige Berechnung augenblicklichen Nutzens, die Furcht vor den Zwingherren des Meeres und die Bangigkeit vor einem erstarkten Reichsoberhaupt entgegen. Da saßen die Sendboten der bisher verbliebenen hansischen Städte im Monat Februar 1630 in Lübeck betrübt im großen alterthümlichen Hansesaal beisammern und erklärten Einer nach dem Andern ihr Unvermögen, den Bund fortzu⸗ setzen, der für schwere Kosten geringen Vortheil verhieße. Solches Bekennt⸗ niß des Kleinmuths, die Trennung der großen, bald vierhundertjährigen Hansa, war der Spruch des Leichenbeschauers über die deutsche Seemacht. Auch der Stern des Kaisers zur Sce ging bald unter und die erste deutsche Reichsflotte nach Karl dem Großen verlor gegen die nordischen Seemächte eine Station und ein Schiff nach dem anderen. 8 Das zehnte und letzte Kapitel stellt die Geschichte der deutschen See⸗- macht in der zweiten Hälfte des 17ten und während des 18ten Jahrhun⸗ derts dar. Freilich scheint hier die Aufgabe des Historikers einen Wider- spruch in sich selbst zu tragen, da die Sache,
dunkelung der Rechte eines weltgeschichtlichen Volkes lagen die Elemente der Seemacht verborgen, blicken ein vaar Mal silbern durch, oder dienten, ge⸗ schätzt und belobt, zeitweise den Fremden.“ Auch hier, wie so oft in der Geschichte, war es wieder Preußen, das die gemeinsame deutsche Angelegenheit zu seiner eigenen machte und am längsten an den Gedanken einer deutschen Seemacht festhielt. Vor Allem wird hier der Be⸗ strebung des großen Kurfürsten gedacht, der eine für die damaligen Ver⸗ hältnisse sehr stattliche Kriegsmarine mit einem monatlichen Aufwand von 45,000 Rthlr. ins Leben rief, den überseeischen Handel auf jede Weise för⸗ derte, neue Häfen anlegte und alte befestigte, eine Kolonie an der Westküste von Afrika gründete und als Zeichen seiner Oberherrlichkeit eine Neger⸗ Gesandtschaft in Berlin empfing. Die brandenburgische Flagge wurde da⸗ mals bis in die fernsten Meere getragen und das Panier Spaniens mußte sich oft vor ihr neigen. Aber der Sinn für Seefahrt war leider schon in dem Volk in dem Maß erstorben, daß die großartige Schöpfung keine tie⸗ fere Wurzeln schlagen konnte und bald nach dem Tode ihres Urhebers in Verfall gerieth. Erst unter Friedrich dem Großen zeigen sich wieder einige Spuren maritimer Politik; er erhob Emden zum Freihafen, gründete Han⸗ delsrompagnieen und schuf selbst während des siebenjährigen Krieges an den Mündungen der Oder eine kleine Kriegsflotille, die mit wechselndem Glück gegen die schwedische Marine kämpfte. Nachdem auch der Entstehung der russischen Seemacht unter Peter dem Großen und der gescheiterten Han⸗ delspläne Karl's VI. und Joseph's II. gedacht ist, wird das Gemälde natio⸗ naler Ohnmacht zur See durch einzelne Züge aus dem Leben deutscher Männer unterbrochen, die auf fremden Schiffen und fremden Meeren rühm⸗ liche Thaten ausführten. Zu ihnen gehören Jean Bart, der französische Deutsche, Joachim Nettelbeck von Kolberg, der Prinz von Nassau⸗Siegen und Stedingk. 3
Beim Jahre 1810, in welchem das Edikt von Trianon erschien, legt der Verfasser seine Feder nieder, nachdem er berichtet, wie der Kreislauf von fast zwei Jahrtausenden die Anwohner der Oder, Elbe, Weser und des Rheins wieder zurückgeführt habe auf den Stromnachen „Cavatum ex ma- teria alveum““, die einzige bei ihnen gebräuchliche Arl von Fahrzeugen, die einst auf der Elbe August's Stiefsohn, Tiberius, begegnete. 8
Der ganze Aufsatz, dessen Hauptinhalt wir in Kürze wiederzugeben suchten, zeichnet sich in hohem Grade durch Sachkunde, historische Gründ⸗ lichkeit, Wärme und Lebendigkeit der Schilderung und echt nationale Ge⸗ sinnung aus. Es wird unwiderleglich gezeigt, daß Deutschland trotz seiner geographischen Lage berufen ist, mit anderen Nationen die Herrschaft über die Meere zu theilen, sobald es nur erst alle seine Kräfte anspannt und dies rühmliche Ziel nie aus den Augen verliert.
Bekanntmachung, 8
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die Einsendungen zur Londoner Industrie⸗Ausstellung
betreffend. Die Herren Aussteller bei der nächstjährigen Londoner Indu⸗
strie-Ausstellung in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Posen
und Pommern werden, mit Bezug auf die ihnen im Abdruck zuge⸗ henden Transport⸗Vorschriften, hierdurch benachrichtigt, daß die durch die hiesige Empfangstelle weiter zu befördernden Ausstellungs⸗ gegenstände in den Monaten Dezember oder Januar auf dem hie⸗ sigen Bahnhofe der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags von dem Güter-Diri enten Arndt, beziehungsweise von dessen Stellvertrete
pflichtig gemacht, aber unter seinen Nachfolgern gerieth das ögerten, die erledigte Befehls⸗
b , welche beschriehen wird, ei⸗ gentlich gar nicht vorhanden, Deutschlands Seeküste mit Ausnahme weni⸗ ger Punkte in fremden Besitz war. „Allein auch unter so schmählicher Ver⸗
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