Begehren: I Capuleti ed i Montecchi. Oper in 4 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Maria Laßlo: Romeo, als Gastrolle.)
1
Ende gegen 2 Uhr. Die Kasse wird um
eeeöe“] ö“] Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 30. Nov. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗ sche Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Otello il Moro di Venezia. (Othello, der Mohr von Venedig.) Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. (Mad. Castellan: Desdemona.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Sonntag, 1. Dez. Das Pfefferrösel, oder: Die Frankfurter Messe im Jahre 1297. Gemälde der Vorzeit in 5 Akten, von
Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Montag, 2. Dez. (ZItalienische Opern⸗Vorstellung.) Auf
Anfang 12 Uhr.
dem zwe iten Akt des Ballets: Das hübsche Mädchen von Gent, 11 Uhr geöffnet.
ausgeführt von dem Personale des Königlichen Ballets. — Dritte Abtheilung: Der erste Akt von Sophia⸗Catharina, romantisch⸗ komische Oper von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Musik von Fr. von Flotow.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. Fremdenloge 2 Rthlr.
Die Inhaber von abonnirten und reservirten Plätzen werden ersucht, die betreffenden Billets bis Sonnabend, den 30sten, Mit⸗ tags 1 Uhr, abholen zu lassen, nach welcher Zeit dieselben ander⸗ weitig verkauft werden.
Der Verkauf der Billets beginnt Sonnabend, den 30sten, früh 9 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau. Die zu dieser Vorstellung zu verkaufenden Billets werden mit „Sonnabend“ bezeichnet sein.
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S 1““ Das Abonnement betraͤgt n ““ 5 “ 2 Athlr. für ¼ Jahr. g. 1 Alle post⸗Anstalten des In⸗ und 4 Rthlr. ⸗ ½ Jahr. ““ „ v1“ Auslaͤndes nehmen Bestelung au 1I1I1I1q“ 14 dieses Blatt an, für Berlig die in allen Theilen der Monarchie 4 ) VB“ Preuß. Staats⸗ ohne Preis⸗Erhöhung. 8 “ nzeigers: 1 Bei einzelnen Rummern wird 8 Fehren⸗Straße Ur. 57. der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet “ u —
Mitt der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 5 und 6 der Verhandlungen der “
“]
Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Ber
Berliner Börse vom 29. November.
Eisenbahn=- Actien.
Mit dem Preußischen Staats⸗Anzeiger werden, wie fruͤher, die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen der
so eben eröffneten beiden Kammern, so schnell wie moͤglich, ausgegeben werden. Die verehrlichen Abonnenten erhalten dieselben, wie bisher. Neu hin⸗
292 U riet. 199 Sween den Taae. vrracs venee Iapvar V 8v ““ 1b ihre “ 8 gl tchst bes zu wir in ͤd ö1“ . ge danach richten und alle Anspruͤche vollstaͤndig befriedigen zu koͤnnen. ““
Der vierteljährliche Prännmerations⸗Preis des Staats⸗Anzeigers betraͤgt, mit Einschluß der genannten steno
Berichte und ohne Ruͤcksicht auf die Bogenzahl derselben, 2 Rthlr.
Wechsel- Course.
g.
Rein-Ertra 1849.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 6 2 Mt. 2 Mt.
Amstoerdam do.
Hamburg ees do. .
Zinsfuss.
Tages-Cours. Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch
151½ jährliche Verloosung 1 pCt. amortisirt.
150 ⅔ 18 ⅔
79 ½
Börsen-Zins- Rechnung.
. — in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt. 9 M. Die mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. st.
.. 300 Fr. Berl. 150 FI. do. 150 rl. 2 Mt. do. Stettin-Starg.. 100 Thlr. 2 Me. * do. Potsd.-Magd... 100 Thlr. 8 Tasge 995 Magd.-Halberstadt 8. 100 p 4 Mt. do. Leipziger.. 00 Fl. 2 Mt. 56 16 56 Halle-Thüringer 9,000,000 “ 100 snbr. (Cöln -Minden 13,000,000 Inländische Fonds, F 7 andbrie† e, Kommunal-1 vapiere und EKHen S 1,,20⸗ Geld-Course. Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 “ 1 Steele- Vohwinkel .. 1,300,000 Geld. Niederschl. Märkisch. 10,000,000 84 do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. K. 2,253,100 do. Lit. B. 2,400,000 Cosel-Oderberg .... 1,200,000 Breslau-Freiburg... 1,700,000 Krakau-Oberschl.... 1,800,000 Berg.-Mark. 414, 000,000 Stargard-Posen... 5,000,000 BIZ 1,100,000 Magdeb.-Wittenb. .14,500,000
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1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000
Berl.-Anhalt.... do. Hamburg do. II. Ser.
Potsd.-Magd...
do. do. deo Litt D. do. Stettiner.
Magdeb.-Leipziger ..
Halle-Thüringer....
Cöln-Minden do. do.
Rhein. v. Staat gar. HOoo 1 PPrmI do. Stamm Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
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do. III. Serie.
do. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb....
Oberschlesische .....
Krakau-Oberschl. ..
Cosel-Oderberg
Steele-Vohwinkel
do. do. II. Ser.
Breslau-Freiburg ...
Berg.-Märk
79 — 270 10 92
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88 a 89 ½ bz. 83 a 85 bz. . 100 G do. Fö1— do. do.
Anh. Litt. A. B. Hamburg
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000
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Wien in 20 Nr. Augsburg... Breslau .
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Gefolges und des Herrn Oberpräsidenten von Schleinitz mit dem gewöhnlichen Frühzuge der oberschlesischen Eisenbahn von hier nach Oderberg abgereist.
Oesterreich. Wien, 28. Nov. Se. Majestät der Kaiser gab gestern öffentlich Audienz, bei welcher sich abermals ein zahl⸗ reicher Kreis von Bittstellern aller Stände einfand. Ihre Maje⸗ stät die Kaiserin⸗Mutter beehrte gestern das Kinderspital am Schottenfeld mit einem Besuche. Vorgestern war Ihre Majestät zum Besuche der Herzogin von Bordeaux nach Frohsdorf abgereist, von dort aber Abends wieder zurückgekehrt.
Der heutige Lloyd sagt: „Wenn dieses Blatt vor den Lesern liegt, so wird der preußische Minister⸗Präsident Baron von Man⸗ teuffel zu einer persönlichen Besprechung mit unserem Minister⸗ Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg in Olmütz eingetroffen sein. Diese Begegnung wird über Krieg und Frieden entscheiden. 88 ruhiger Erwartung harren wir des bedeutungsvollen Re⸗ ultates.“
Fürst Herrmann von Waldeck ist vorgestern nebst Gemahlin hier angelangt.
Graf Thurn⸗Valle⸗Sassina, Landes⸗Militair⸗Kommandant in
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ und Chef der Ingenieure und Pioniere,
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ...
Abgereist: Inspecteur der Festungen Brese, nach Wittenberg.
Der General⸗Major und Remonte⸗Inspecteur, von Dobene ck, nach Koblenz.
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 30. Nov. Nach dem heutigen Militair⸗Wo⸗ chenblatte ist von Bosse, Oberst⸗Lieutenant zur Disposition, zuletzt in der Adjutantur, zum Brigadier der 7ten Gendarmerie⸗Brigade er⸗ nannt, von Goeben, Hauptmann vom 16ten Infanterie⸗Regiment, als Major in den Generalstab zurückversetzt und vorläufig dem gro⸗ ßen Generalstabe zugetheilt, von Clause witz, Hauptmann vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Major, von Gordon, Ma⸗ jor vom 9ten Infanterie⸗Regiment, zum Commandeur des 2ten Ba⸗ taillons 2ten Landwehr⸗Regiments ernannt; von Winterfeld,
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Frankfurt a. M. südd. W. 12
Potersburg
Amtlicher Theil. EEEE1I1111“
Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee. — Verordnungen. — Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. — Breslau. Abreise des Ministers von Manteuffel.
Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. — Konferenz in Olmütz. — An⸗ kunft des Fürsten Hermann von Waldeck. — Veränderungen in der Ar⸗ mee. — Weisung an die Beamten des Kriegsministeriums. — Bestim⸗ mungen in Betreff der gegenwärtigen Rekrutirung. Vermischtes. — Statistische Darstellungen von verschiedenen Kronländern.
Fascseg. Deesden. Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Ankunft des Prinzen und der Prinzessi je⸗ drich der Niederlande. “
Württemberg. Stuttgart. Provssorische Staatsschulden⸗Verwal⸗ tungs⸗Kommission.
Baden. Karlsruhe. Schreckenstein.
Hessen. Wilhelmsbad. Ernennungen.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlu ng. Verwerfung des An⸗
trags auf Verlegung der Regierung und National⸗Versammlung nach
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Preußen.
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Geld. Gem. 102 a 1013[Grh. Pos. Pfdbr. 8319⸗ Ostpr. Pfandbr. *)802 Pomm. Pfandbr.
- Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.
Zf. Brief.
Preuss. Freiw. Anl5 — — do. St Anl. v. 50 4 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ⅔8 — *) Od.-Deichb.-Obl. 4* Seeh. Präm.-Sch. — 117 8 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 ., 290. 3 ½ — Westpr. Pfandbr. 3 ⅔ 85 ½ Grossh. Posen do. 4 —
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Diner bei Hofe. — Abreise des Generals von
Ausländische Fonds. Quittungs- Bogen.
2,750,000
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Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..
Russ. IHIamb. Cert. 5 do. Hope 1. Anl. 4
Poln. nene Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4
Versailles. — Vermischtes. — baris. Der Bericht der Kommission
do. Stiegl. 2. 4. A. 4 — do. do. 5. A. 4 89 ¼ do. v. Rthsch. Lst. 5 107 ¾ do. Engl. Anleihe 4 ½ 94 ½ do Poln. Schatz0. 4 74 ¼ do. do Cert. L. A. 5 V
eSSee ;ö — Hamb. Feuer-K. 3 ½ 3 106 ½ do. Staats-Pr. Anl. — 94½ Lübeck. Staats-A. 4 ½ 3 Holl. 2 ½ % Iat. 2 ICurh. Pr. 0. 4 0 th. —
do. do. L. B. 200 Fl. — Poln a. Pfdbr. a. C. 4
N. Bad. do. 35 Fl. —
92 ½ 78
4 us länd. Aetien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. 19 -Jhee
29 ⅔
16 ¾
Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 104 2 „ bz.
8,000,000
Ausl. Stamm Kiel -Altona
5 — Mecklenburger
Cöthen-Bernb.
Preussische Bank-Antheile 89 a 88 bz.
Aet.
Börsen- Zinsen.
2,050,000 650,000 4,300,000
2 N
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1 Whlp. Whlr.
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Börse war auch heute wieder sehr günstig gestimmt, und die Course sind von neuem erheblich gestiegen.
Bekanntmachungen. 1eh in der Dammvorstadt Roßstraße Nr. 3 b. bele⸗
Subhastations⸗Patent.
gene, dem Amtmann Johann Friedrich Gerlach gehö⸗ ige, im Hypothekenbuche von Frankfurt a. d. O. Vol. IV. No. et Fol. 32. verzeichnete und laut gerichtlicher Tare auf 8851 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. abgeschätzte Haus nebst Zubehör soll im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation in termino den 10. April 1851, Vormittags 11 Uhr, or dem Direktor Ritter meistbietend verkauft werden. Taxe, Hypothekenschein und Kau nserer Registratur einzusehen. Frankfurt a. d. O., den 11. September 1850. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Cottbus, J. Abtheilung, den 8. November 1850.
Die dem Kaufmann Johann Carl Palmis hierselbst gehörigen, zu Brunschwig a. B. belegenen und sub Nr. 60 und Nr. 124 des Hypothekenbuchs daselbst ver⸗ zeichneten Grundstücke, welche nach der nebst Hypothe⸗ kenschein in dem I. Büreau des hiesigen Kreisgerichts einzusehenden Tare auf 5601 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf. und resp. auf 4889 Thlr. 14 Sgr. 4 ½ Pf. gnchlich abge⸗ schätzt sind, sollen
am 5. Juni 1851, Vormitt. um 11 Uhr, an der Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
[664]
[663] “
Auf dem dem Böttchermeister Christian Heinrich Friedrich Flemming gehörig gewesenen, im Hypotheken⸗ buche von Lübben Vol. V. No. 218. pag. 217 verzeich⸗ neten, jetzt subhastirten Grundstücke stehen Rubrica III. ad 1. aus der gerichtlichen Obligation der Johanne
Elülisabeth Lichtnerin, geborenen Hellerin, de confirmato en 3. Oktober 1761 ex decreto vom 15. November 1825 für den Kaufmann Johann Gottlob Cichorius
1380 Thlr. Conventionsgeld nebst 5 Prozent Zinsen und Kosten eingetragen. Der Betrag derselben mit zusam⸗ men 181 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Courant ist bei Verthei⸗
Eeen der Kaufgelder dieses Grundstücks zurückbehalten 7 zu einer Spezial⸗Masse genommen worden. Alle
8 Pfjenägen, welche als Eigenthümer, Erben, Cessionarien,
E 8n 8 oder sonst Berechtigte Ansprüche an
zial⸗Masse und obiges Dokument zu haben danesatn z hfenden hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche b 1 Monate, spätestens aber in dem hierzu auf
3 „März 1851, Vormittags 10 ul
in unserem Gerichtsgebä 88.10 Uhr,
son vber danes ne9⸗ aäude angesetzten Termine in Per⸗
Lan bieh nch einen zulässigen Bevollmächtigten wozu
ie hiesigen Rechts⸗Anwalte Geras, Uschner Krüger
anzumelden und nachzuwei das obige Dokumeni vorzulegen, eeesene lenenre mit ihren etwanigen Ansprüchen an die Masse und das
fragliche Dokument unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt, die Masse ausgeschüttet das Dokument amortisirt werden würde. Lübben, den 20. November 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [457] Nothwendiger Verkauf. Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Anklam soll das vor dem Stolper Thore der Stadt Anklam bele⸗ gene, im Neubau begriffene, Pagina 125 des Hypothe⸗ kenbuchs extra moenia als Garten berichtigte Kraecke⸗ witzsche Mühlengrundstück, abgeschätzt auf 7832 Thlr. 12 Sgr. 7 ½ Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein im dritten Büreau einzusehenden Taye, am 6. Februar k. J., Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Anklam, den 8. Juli 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Krotoschin. Das im Krotoschiuer Kreise, Regierungs⸗Bezirks Po⸗ sen, belegene adelige Rittergut Trzebowo, abgeschätzt auf
43,030 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗ sehenden Tape, soll
am 16. Januar 1851, Vorm. 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten der Landrath Ignaz Nowackischen Pupillen⸗Masse wer⸗ den hierzu öffentlich vorgeladen.
Krotoschin, den 4. Mai 1850.
[581] Sdikital⸗Citagtton,
Gegen den Laufburschen und Bäckergesellen Gustav Gieseler ist die Untersuchung wegen Theilnahme an einem seinem früheren Prinzipale, dem Kaufmann Mo⸗ ritz Bertram, zugefügten Betruge und wegen gegen den⸗ selben begangenen wiederholten kleinen gemeinen Dieb⸗ stahls eingeleitet worden und sein gegenwärtiger Aufent⸗ halt unbekannt.
Zur mündlichen Verhandlung der Sache haben wir einen Termin auf
den 3. Februar 1851, Vorm. 10 Uhr,
in unserem Dienstgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, ange⸗ setzt, und wir laden hierzu den Angeklagten mit der Aufforderung vor, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismit⸗ tel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden wird.
Berlin, den 28. September 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. III. Deputation für Verbrechen. 1
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[274] Eibi(G(itatinmn
Der Handlungsdiener Marcus Cohnheim aus Fraustadt in Posen, 22 Jahze alt, jüdischen Glaubens, ist durch den Beschluß des Anklage⸗Senats des König⸗ lichen Appellationsgerichts zu Berlin vom 17. Novem⸗ ber 1849 wegen öffentlicher Anreizung zum Hochverrath in den Anklagezustand versetzt, indem er beschuldigt wird:
der Verfasser des in der 2ten Hälfte des Jahres 1848
hier veröffentlichten Flugblattes:
Republikanischer Katechismus für das deutsche Volk. Erstes Kapitel. Von den überflüssigen Fürsten. zu sein und den Inhalt desselben durch Druck und Vorlesen unter das Publikum verbreitet zu haben.
Der Angeklagte wird zu seiner Vernehmung über die Anklage zu dem auf den 31. Dezember 1850, Vormittags 9 Uhr, im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anstehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin⸗ gen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demsel⸗ ben herbeigeschafft werden können, und unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle seines Ausbleibens in contu- maciam verfahren werden soll.
Berlin, den 12. April 1850.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz.
“ Abtheilung für Untersuchungen. 5 I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
“
[666] Wu sferdeerung.
Der Kaufmann und Buchhändler Konrad Wilhelm Straube aus Erfurt hat sich, um einer gegen ihn ein⸗ geleiteten Kriminal⸗Untersuchung resp. der Vollstreckung des wider ihn erlassenen Urtheils zu entgehen, im No⸗ vember 1848 ins Ausland geflüchtet und ist seitdem nicht wieder hierher zurückgekehrt. Auf den Grund der Bestimmung im §. 22 des Gesetzes über die Erwerbung und ben Verlust der Eigenschaft als Preußischer Unter⸗ than vom 31. Dezember 1842 wird der ꝛc. Straube hiermit aufgefordert, binnen einer vom heutigen Tage an gerechneten präklustvischen Frist von Drei Monaten hierher zurückzukehren.
Erfurt, den 24. November 1850.
TTETWIsisira.
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[667]
* — 2 . Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Wir bringen hiermit zur Kenntniß des betheiligten
Publitums, daß wir bei den bedeutenden Truppen⸗Trans⸗
vorten, die in den nächsten Tagen über unsere Bahn
gehen, für eine prompte Beförderung bei dem gewöhn⸗ lichen Güter⸗Verkehr einzustehen außer Stande sind
Stettin, den 27. November 1850. 88 II1I1
Witte. Kutscher. Rhades.
Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Die Actionaire der Ruhrort⸗Crefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Gesellschaft z, werden hierdurch benachrichtigt, daß die Actien⸗Dokumente nebst den bis zum ZSchlusse des Jahres 1855 ausgefertig⸗ Zins⸗Coupons und Dividendenschei⸗ nen vom 15. Januar 1851 ab gegen Rückgabe der ent⸗ sprechenden Partial⸗Quittungen ausgehändigt und gleich⸗ zeitig die für das laufende Jahr verfallenen Zinsen be⸗ richtigt werden. Zur Erleichterung des Austausches bleibt den Actionairen überlassen, denselben nach ihrer Wahl durch damit zu beauftragende Bank⸗ oder andere Geschäftshäuser zu vermitteln, welchen letzteren wir dem⸗ nächst die Actien⸗Dokumente nebst den Zinsbeträgen zu⸗ senden werden. Aachen, den 24. November 1850. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. [507] Ediktal⸗Ladung.
Zur Ermittelung des Lebens oder Todes Herrn Carl Gottlob Angermann's, eines Sohnes des in Hubertus⸗ burg verstorbenen Kaiserl. Königl. Oberlientenants Carl Gottlob Angermann, welcher Erstere als Hauptmann im Königlich Saͤchsischen Infanterie-⸗Regimente von Rech⸗ ten dem Russischen Feldzuge vom Jahre 1812 und 1813 beigewohnt, von da nicht zurückgekehrt und von dessen Leben oder Tode seit der Schlacht bei Czasnicky im Jahre 1812 eine Nachricht nicht zu erlangen gewesen, ist von den Intestaterben seiner am 14. März 1850 zu Hubertusburg ledigen Standes verstorbenen Schwester, Sophien Carolinen Charlotten Angermann, deren Nach⸗ laß aus circa 2300 Thlr. besteht, die Eröffnung des Ediktal⸗Prozesses beantragt worden. Es wird daher der abwesende Hauptmann Carl Gottlob Angermann oder, dafern er bereits verstorben sein sollte, dessen et⸗ wanige unbekannte Erben hierdurch vorgeladen,
den 20. Januar 1851,
als in dem anberaumten Anmeldungs⸗Termine, unter der Verwarnung, daß der Verschollene für todt erklärt und er sowohl, wie die übrigen Interessenten, ihres Erb⸗ rechts an dem in Frage befangenen Nachlasse, so wie der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an Amtsstelle hier zu erscheinen, ihre Ansprüche anzu⸗ bringen und zu bescheinigen, mit den übrigen angemel⸗ deten Erben zu verfahren und
den 6. März 1851 der Aktenschließung, endlich
den 16. April 1851 der Bekanntmachung eines Amtsbescheids, der Mittags XII Uhr für publizirt erachtet werden soll, sich zu ge⸗
wärtigen. Justizamt Mutzschen zu Perzig aae am 16. August 850, löckner.
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über den Rüstungs⸗Kredit. — Erklärung im Namen der Familie Or⸗ leans. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Graf Westmoreland. — Feuersbrunst in Neubraunschweig. Rüstungen Brasiliens gegen die argentinische Republik. — Vermischtes.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Ankunft Ihrer Majestät der Kaiserin. — Ordensverleihung. — Reise des Großfürsten Thron⸗ folgers.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Vorbereitungen zur Er⸗ öffnung des Reichstages. — Stand des Staatshaushalts. — Ständisches.
Dänemark. Kopenhagen. Ernennung. Italien. Turin. Thronrede zur Eröffnung der neuen Session.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Wilhelm Horn zum ärzilichen Direktor des Charité⸗Krankenhauses und den bisherigen Ober ⸗Inspektor, Geheimen Rechnungs⸗Rath Karl H einrich Esse, zum Verwaltungs⸗Direktor dieser Anstalt nunmehr definitiv zu ernennen und die für dieselben ausgefertigten Bestallungen Al⸗ lerhöchstselbst zu vollziehen;
Dem zum Polizei⸗Inspektor in Düsseldorf ernannten Bürger⸗ meister Franz von Faldern den Charakter als Polizei⸗Direktor zu verleihen;
Den Regierungs⸗ und Forsträthen Höffler, von Wedell und von Dörnberg, so wie dem Forstmeister Wasserburger, das Prädikat als Ober⸗Forstmeister, und den Forst⸗Inspektoren Hertzberg und Arndt das Prädikat als Forstmeister beizulegen;
Den bisherigen Regierungs⸗Assessor Schmidt, den bisheri⸗ gen Landrathsamts⸗Verweser Berlin, den bisherigen Landraths⸗ Amts⸗Verweser Olearius, den bisherigen Landrathsamts⸗Ver⸗ weser von Harenne und den bisherigen Landrathsamts⸗Verwe⸗ ser Grafen von Schmising⸗Kerssenbrock zu Landräthen;
Den Ober⸗Steuer⸗Inspektor in Duisburg, Regierungs⸗Asses⸗ sor Wohlers und den Provinzial⸗Stempel⸗Fiskal in Danzig, Regierungs⸗Assessor Rudeloff, zu Regierungs⸗Räthen zu er⸗ nennen; so wie
Dem Kreisrichter von Hellermann zu Stolp bei seiner Ver⸗ setzung in den Ruhestand den Charakter als Justizrath zu ver⸗
*
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Die Anstellung der bisherigen Hülfslehrer Dr. Bischoff und Dr. Beyssel als ordentliche Lehrer an der hiesigen Köͤnigsstädti⸗ schen höheren Stadtschule ist genehmigt; und Der seitherige Hülfslehrer Schneider von dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in Potsdam zum zweiten Lehrer an dem Se⸗ minar für Stadtschulen in Berlin ernannt worden,
Nach einer so eben hier eingehenden Bekanntmachung der Fi⸗ nanz⸗Kommission in Warschau sind die polnischen Zoll⸗Aemter erster und zweiter Klasse auf der preußischen und österreichischen Gränze angewiesen, mit Rücksicht auf die bevorstehende Aenderung in den
8 2 2 ältni vische 19. November Zoll⸗Verhältnissen zwischen Polen und Rußland vom LZ
dieses Jahres ab, die durch das Königreich Polen nach Rußland als Transitogut bestimmten Waaren nicht mehr abzufertigen. Berlin, den 29. November 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Der inanz⸗Minister.
Major vom Ingenieur⸗Corps, für Magdeburg, von Prittwitz, Hauptmann und Ingenieur des Platzes Glogau, für Neisse, Blu⸗ menthal, Hauptmann von der Aen Ingenieur⸗Inspection, für Glogau, Baron von Lyncker, Hauptmann von derselben Inspection, für Thorn, Engelhardt, Hauptmann und Ingenieur des Platzes Pillau, für Graudenz, Hennig, Hauptmann von der 1sten In⸗ genieur⸗Inspection, für Pillau, Fischer, Hauptmann von der 3ten Ingenieur⸗Inspection, für Saarlouis, sämmtlich zu Platz⸗Ingenieuren ernannt; Roulland, Hauptmann von der 1sten Ingenieur⸗In⸗ spection, kommandirt bei der provisorischen Bundes⸗Kommission in Frankfurt a. M., mit Wahrnehmung der Platz⸗Ingenieure⸗Ge⸗ schäfte in Koblenz und Ehrenbreitstein beauftragt worden.
Ferner ist der Abschied bewilligt worden: von Wolffers⸗ dorff, Major von der 7ten Gendarmerie⸗Brigade, als Oberst⸗ Lieutenant mit der Armee⸗Uniform und Pension. Scheepe, Hauptmann von der Lten Ingenieur⸗Inspection, als Major mit der Ingenieur⸗Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Pension; von Woringen, Hauptmann vom 1sten Bataillon 3ten Garde⸗ Landwehr⸗Regiments, als Major mit der Regiments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete.
Dasselbe Blatt enthält die Verordnung, betreffend die Be⸗ glaubigung der Wechsel mobiler Militair⸗Personen über von der Militair⸗Wittwenkasse kreditirte Antrittsgelder. Desgleichen, be⸗ treffend die Wittwen⸗Kassen⸗Beitrags⸗Berechnungen der mobilen Truppen ꝛc., so wie Anwendung der gedruckten Vorschriften über die Militair⸗Wittwenkassen⸗Angelegenheiten auf die neu formirten, nicht ins Feld rückenden Truppentheile. Desgleichen, betreffend die Uniformirnng der Unterzahlmeister, so wie des übrigen Verwaltungs⸗ Personals der Marine. Desgleichen, betreffend die Remuneration für Assistenz⸗ und Unterärzte bei dem Kommando zur Landwehr⸗ Uebung. Desgleichen, betreffend die Uniformirung der zu errichten⸗ den beiden Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter. Sie lautet:
In Ansehung der Bekleidung und Ausrüstung der zu errichtenden bei⸗ den Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter ist mit Genehmigung Sr. Ma⸗ jestät des Königs Folgendes bestimmt worden:
Die Regimenter erhalten: 1) lederne Helme mit dem Abzeichen der Landwehr (dem Kreuze), 2) keine Lanzen, sondern Säbel, 3) dunkelblaue Waffenröcke ohne Passepoils und ohne Leibbinden, mit rothen Kragenpat⸗ ten, gelben Litzen wie bei der Garde⸗Landwehr⸗Infanterie, und gelben Knö⸗ pfen; das 1ste Regiment weiße, das 2te rothe Achselklappen, jedoch zur Un⸗ terscheidung von den Uniformen des 1sten und 2ten Garde⸗Landwehr⸗In⸗ fanterie⸗Regiments, spitze Aermelaufschläge von rother Farbe und mit Litzen; 4) die Säbelkoppeln nach dem Schnitt derer der Kürassiere, Dragoner und reitenden Artillerie, und werden solche über dem Waffenrock getragen. Dies wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 26. November 1850.
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Müller. Briesen.
Berlin, 30. Nov. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements enthält die Verordnung, betreffend die Portofreiheit für den in Züllichau zusammengetretenen Frauen⸗ Verein auf Paket⸗Sendungen unter 40 Pfund mit der Bezeich⸗ nung: „Bekleidungs⸗Gegenstände für die unter dem Gewehr stehen⸗ den Landwehrmänner.“ Desgleichen betreffend die Annotation des Franko's auf den Adressen der durch Freimarken zu frankirenden Briefe. Desgleichen, betreffend die nähere Bestimmung über das Wiedereintreten der behufs Ableistung ihrer Militairpflicht nur vorübergehend aus dem Postdienste scheidenden Postbeamten. Des⸗ gleichen, betreffend die Form der Versendung und die Taxirung ge⸗ druckter Cirkularien. Desgleichen, betreffend die Einreichung von Nachweisungen über die zur Wiederauszahlung bei anderen Post⸗ Anstalten geleisteten Einzahlungen. Desgleichen, betreffend die Vor⸗ schußzahlungen an Postbeamte, welche zur Kriegs⸗Reserve oder zur Landwehr einberufen oder auch zum Feldpostdienst bestimmt sind.
Breslau, 28. Nov. (Bresl. Ztg.) Der Minister des Innern, Herr von Manteuffel, ist heute früh in Begleitung seines
Gratz, ist, mit Belassung in seiner gegenwärtigen Dienst ⸗Ver⸗ wendung, zum Feldzeugmeister ernannt; Prinz Alexander zu Würt⸗ temberg zur aktiven Dienstleistung mit der Bestimmung nach Wien berufen, Graf Clam⸗Gallas hat das hiesige Landes⸗Militair⸗Kom⸗ mando an Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Wallmoden⸗Gimborn übergeben und Fürst Schwarzenberg das Kommando des 7ten Ar⸗ mee⸗Corps übernommen.
Den Beamten des Kriegsministeriums ist bekannt gemacht wor⸗ den, daß jede Verlautbarung von Amtsgeheimnissen, welche sich auf militairische Operationen beziehen, mit Dienstesverlust unnachsichtlich geahndet werden würde.
Die Wiener Zeitung enthält Folgendes unter den amtli⸗ chen Nachrichten: „Die Ministerien des Kriegswesens und des In⸗ nern haben befunden, bei der gegenwärtigen Rekrutenhebung eine Beschränkung rücksichtlich der Militairbefreiungen gegen Erlag der Taxe eintreten zu lassen, welche darin besteht, daß die Enthebung von der persönlichen Leistung der Wehrpflicht gegen Entrichtung der festgesetzten Taxbeträge dermalen nur jenen Milttairpflichtigen gestattet wird, in deren Familien⸗, Gewerbs⸗ oder Wirthschafts⸗ Verhältnissen die beiden Landesstellen (Landes⸗Militair⸗Kommando und Statthalterei oder Kreisregierung) positive Gründe zu einer billigen und gerechtfertigten Beruͤcksichtigung finden. Militairpflich⸗ tige, welche den Bestand eines oder des anderen dieser Verhältnisse nachzuweisen vermögen, haben, wenn sie sich durch den Erlag der Taxe von dem Militairdienste zu befreien wünschen, diese Absicht vor der Assen⸗ tirungs⸗Kommission zu erklären und zugleich das Gesuch um die Bewilligung zum Erlage der Befreiungs⸗Taxe zu überreichen. Derlei Gesuche sind auf demselben Wege, auf welchem die Ver⸗ handlungen über konzertative Entlassungen der militairischen und politischen Landesstelle zur Begutachtung zukommen, an eben diese Behörden zur Entscheidung zu leiten und überall schleunigst zu er⸗ ledigen. Der über derlei Gesuche in Uebereinstimmung beider Lan⸗ desstellen ausgefertigte Bescheid ist nach jeder Richtung für den Bittsteller entscheidend und eine Reclamation gegen denselben wir⸗ kungslos. In Fällen, wo die Ansichten der genannten Landes⸗ Behörden bezüglich der Statthaftigkeit solcher Gesuche von einander abweichen, die diesfälligen Verhandlungen im Wege des K. K. Ministeriums des Innern an das Ministerium des Kriegs⸗ wesens zu leiten, von welchem die Entscheidung im Einvernehmen mit dem ersteren Ministerium erfolgt. Diejenigen Militairpflichti⸗ gen, deren Gesuche um Militairbefreiung gegen Erlag der Taxe auf diese Art in amtliche Verhandlung genommen wurden, sind verpflichtet, die Befreiungstaxe drei Tage nach er⸗ haltener Bewilligung an die nächste Kriegskasse abzufüh⸗ ren. Jedoch sind die genannten beiden Landesstellen ermäch⸗ tigt, diese Frist über Ansuchen der Partei in besonders rücksichts⸗ würdigen Fällen einmal angemessen zu verlängern. Verläuft aber
der einmal verlängerte Termin und ist die Taxe nicht erlegt wor⸗ den, so hat der betreffende Militairpflichtige den Anspruch auf die Militairbefreiung gegen die Taxe verwirkt, und muß sogleich bei seinem Truppenkörper einrücken. Meldet ein vom Loose getroffenes Individuum sich bei der Assentirungs Kommission zum Erlage der Befreiungstare unter Ueberreichung des darauf gerichteten Gesu⸗ ches, so ist dasselbe vom Assentplatze zu beurlauben und so lange im Urlaube zu belassen, bis über das fragliche Gesuch entschie⸗ den wird. Die gegenwaͤrtige Anordnung hat, insoweit dadurch die Militair⸗Befreiung gegen den Tax⸗Erlag für die dermali e Re⸗ krutirung beschränkt wird, nur auf jene Militairpflichtige Anwen⸗ dung zu finden, welche dermalen zur Losung berufen werden, die aber zur Zeit der Kundmachung noch nicht vom Loose getroffen worden sind. Diese haben demnach im eintretenden Falle die ver⸗ langten Nachweisungen über ihre Familien⸗, Gewerbe⸗ oder Wirth⸗ schafts⸗Verhältnisse in der Lergess estts Weise zu liefern, um sich von der persönlichen Militair⸗ ienstleistung gegen Tax⸗Erlag zu be⸗ freien. Dagegen bezieht sich die vorliegende Anordnung aufjene Militair⸗