2. Dezember.
250 Pl. 250 Pl. . 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. Wien in 20 NXr. T1T11111 Augsburg.. 150 Fl.
Breslau. 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs. .100 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. W. .. 100 Fl.
Petersburg
Inländische Fonds, Efandbriefe, Kommunal- Papiere und
geld-Course.
mechsel-Course.
Eisenbahn-Actien.
Kurz
2 Mt.
Kurz
2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Me.
2 Mt. 2 Mt.
8 Tage
2 Mt. 2 Mt.
100 sRbl.] 3 Wochen
Stamm-Actien. V K. apital
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
Die mit 3 ⅜ pCt.
g.
Kapital.
Prioritäls-Actien.
Zinsfuss.
ages -Cours. 8 Sümmtliche Prioritsts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pPCt. amortisirt.
Rein-Ertra 1849.
Tages-Cours
Berl. Anh. Litt. A. B.
Stettin-Starg.. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. Leipziger. Halle-Thüringer Cöln -Minden. Rbsinische Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele -Vohwinkel ..
—ℳMöSSqq
2f. Brief. Geld. Gem. Preuss. Froiw. Anl 5 — do. St Anl. v. 50¼ 95 8 95 ½ 19 ¾ St.-Schuld-Sch. 3 ½ — 809. 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ — 0. Seeh. Prän.-Sch. — 1 17 ½ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 73 ½⅔ Berl. Stadt-Obl. 5 — do. do. 6
101 ¼a[Grh. Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr.
80 8 aPomm. Pfandbr.
Kur- u. Nm. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.
— — Friedrichsd'or.
Zf. 3 ½ —
3 3
do.
Westpr. Pfandbr.? — 53 And. Goldm. à 5th.
Grossh. Posen vIb
Disconto.
Niederschl. Märkisch. Zweigbahn Oberschl. Lit. KA.
Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Bero I Stargard-Posen Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb. ...
n
Ausländische Fonds.
Quits ungs-Bogen.
Duss. Hamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.
10o, 986 do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
oln a. Pfdbr. a. C.
do. do.
— E;nnSgSn
P
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Holl. 2 ½ % Iut.
Kurh. Pr. C. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..
Ausltänd. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb.
Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 † bz.
88 G.
96 G.
86 bz. u. G. 97 bz. u. 96 G
88 2 89 ½ bz. u, G. Berl.-Anhalt.... 1 411800 86 bz. u. G. do. Hamburg 5,000,000 101 ½ „ 101 1⸗ do. do. II. Ser. 1,000,000 6513 . 4 do. Potsd.-Magd. .. 2,367,200 — do. do. . 3, 132,800 — do. do. Litt. D. 1,000,000 56 a 57 etw. bz. do. Stettiner’. 800,000 89 ½ a 91 bz. u. 6. Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 55 a 56 ½ bz Halle-Thüringer.... 4,7000,000 11. Cöln-Minden 3,674,500 ““ do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Prioritàät .. 2,487,250 do. Stamm -Prier. 1,250,000 105 ½ a 106 bz. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 101 b⸗ Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 70 G. do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 56 ½¼ a 55 ¼ bz. do. Zweigbahn 252,000 29 G Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 IbG6 Oberschlesische 370,300 “ b Krakau-Oberschl. .. 360,000
47 B. Cosel-Oderberg 250,000 Steele- Vohwinkel .. 325,000
do. do. II. Ser 375,000 Breslau- Freiburg ... 400,000 Berg.-Märk 1., 100,000
E ImI
93 ¾, bz. 97 ½ G.
98 G.
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74 bz.
88 G. 98 G 97 G.
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Ausl. Stamm-Act.
Reinertr.
Kiel -Altona Sp. 2,050,000 Cöthen-Bernb. Thlr. 650,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000
Preussische Bank-Antheile 89 bz.
Das Geschäft 6
war in den
Bekanntmachungen.
[668] 1111“
Der unten näher bezeichnete Schornsteinfegergesell Karl Johann Ferdinand Grabert von hier ist des Betrugs durch Fälschung verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufent⸗
halt zu ermitteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Gra⸗ bert Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüg⸗ lich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Ge⸗ genständen und Geldern mittelst Transports an die hie⸗
sige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 25. November 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. IX. Deputation für Voruntersuchungen.
Signalement des Grabert.
Derselbe ist 31 Jahr alt, evangelischer Religion, in Berlin geboren, 5 Fuß 7 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen, braune Augenbrauen, gewöhnliches Kinn, regelmäßige Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, eine etwas schiefe Nase, gewöhnlichen Mund, starken Bart, unvollständige Zähne, indem ihm vorn unten ein Zahn fehlt, ist schlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache.
Die Bekleidung, in welcher sich Grabert bei seiner
Entfernung befand, kann nicht angegeben werden.
[672] Nothwendiger Verkauf.
Die im Dorfe Saspe sub Nr. 4, 5 und 9 des Hy⸗ pothekenbuchs belegenen, auf den Namen der Frau Laura Rosalie Polentz geb. Gerber eingetragenen Grundstücke sollen Schulden halber im Wege der nothwendigen
Subhastion 1 a88 an ordentlicher Gerichtsstelle verkauft werden.
Das Grundstück Nr. 4 ist auf 2571 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., das Grundstück Nr. 5 auf 4869 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. und das Grundstück Nr. 9 auf 1021 Thlr. 1
Sgr. 8 Pf. gerichtlich abgeschätzt.
Die Taxen, so wie die neuesten Hppothekenscheine der zu verkaufenden Grundstücke, liegen im zwölften Büreau
zur Einsicht bereit. 8 Danzig, den 21. November 1850.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
August an die Herren H. Bassenge & Co. hier girirte, den Letzteren auch mittels Briefs vom 22. August übensendete Solawechsel verlo⸗ ren gegangen seien, diese seine Anzeige eidlich erhärtet und um Einleitung des Ediktal⸗Prozesses wegen Mor⸗
aus dem Geburtsjahre 1829, welche sich weder bei der fried Louis Rekrutirung im Jahre 1849, noch sonst zur Erfüllung 61 Lache oder Kubisch, Karl Rudolph
PIEiich
Nr.] Vor⸗ und Zuname des Absenten. Geburtsort.
derjenigen Mannschaften 50 Upperi oder Döhnert, Johann Gott⸗
ihrer Militairpflicht gestellt haben. 62 Lehmann oder Fischer, Johann Ernst 63 Lippisch, Bald. Bruno Albert
tification dieser Wechsel angesucht.
Nr.] Vor⸗ und Zuname des Absenten. Geburtsorrt. 64 Ludwig, Eduard Rudolph
Es werden daher alle diejenigen, welche die gedachten beiden Wechsel besitzen und aus irgend einem Grunde einen Anspruch auf solche zu haben glauben, hiermit
des Vormittags zu rechter Gerichtszeit entweder persön⸗ lich oder durch hinlänglich, was Ausländer anlangt, durch gerichtliche Vollmacht legitimirte Sachwalter . erscheinen, ihre Ansprüche unter Vorlegung der Wechsel anzumelden, mit dem Ausbringer der Ediktalien, wel⸗ cher binnen 12 Tagen, vom Terminstage an gerechnet, ffende Vorbringen bei Strase des Einge⸗ ständnisses und der Ueberführung sich einzulassen und zu antworten, so wie über das Anerkenntniß der etwa genfalls solches für geschehen von 6 zu 6 Tagen zu
auf das betre
produzirten Urkunden, widri zu achten, sich zu erklären hat, verfahren und
der Inrotulation der Akten, so wie endlich der Publication eines Bescheides oder Urtels sich zu
Diejenigen, welche in dem zuerst gedachten Termine nicht erschienen oder nicht gehörig liquidiren, sind für präkludirt und ihrer Ansprüche, auch der Rechtswohlthat Wiedereinsehung in den vorigen Stand für ver⸗ lustig, so wie rücksichtlich ihrer die beiden Wechsel für null und nichtig zu achten, wogegen rücksichtlich derjeni⸗ gen, welche in dem letztgedachten Termine bis Mittags 12 Uhr nicht erschienen sind, die Publication für ge⸗ schehen wird geachtet werden. “
Endlich haben auswärtige Liquidanten bei 5 Thlr. Strafe einen an hiesigem Orte wohnhaften Bevollmäch⸗ tigten zu Annahme künftiger Zufertigungen zu bestellen. D n 25. November 1850. 11I Burckhardt.
Vorladung Nachverzeichnete im Jahre 1849 im Bezirke der Kö⸗ nigl. Kreis⸗Direction zu Dresden geborene militairclich⸗ tige Mannschaften, welche sich weder bei der Rektuti⸗ rung des Jahres 1849, noch sonst zur Erfüt — Militairpflicht gestellt haben, werden in Gemaßheit §. 81 des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 hiermit peremtorisch vorgeladen,
innen einer
so7
frühere Coupons einlösen. Stettin, den 1. Dezember 1850. SireEevhium
88
Von der Staatsverwaltung in den Stand gesetzt, die Zinsen für unsere garantirten Actien für das noch lau⸗ fende Halbjahr schon jetzt zu zahlen, wird unsere Haupt⸗ Kasse hier mit dieser Zahlung — gegen Rücklieferung der mittelst Specification zu überreichenden Coupons Nr. 4 — vom 5ten d. M. an, Vormittags 10—1 Uhr, beginnen und gleichzeitig auch unerhoben gebliebene
der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Masche. Fraissinet. Wiesenthal⸗
doppelten sächsischen Frist und spätestens 8
sich bei der Obrigkeit des bei einem jeden Namen an⸗ gegebenen Geburtsorts persönlich zu gestellen und be⸗ hufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht anzumelden, unter der Verwarnung, daß sie außerdem nach Ablauf dieser Frist als Ausgetretene werden betrachtet und hin⸗ sichtlich ihres Vermögens den Deserteurs gleichgeachtet
Uebrigens aber werden alle Obrigkeiten, welchen die namhaft gemachten Individuen vorkommen oder sonst bekannt werden sollten, angewiesen und beziehendlich ersucht, dieselben von dieser Ladung in Kenntniß zu
1669] Edikital⸗Ladung
Der Kaufmann Herr Carl Heinrich Ferdinand Ru⸗ dolph (Firma: Carl Rudolph) in Berlin hat anher an⸗ gezeigt, daß zwei von den Herren G. Schaller & Sohn in Sorau am 1. Juni d. J. an die Ordre des Herrn Friedrich Schmidt über 262 Thlr. und 110 Thlr., zahl⸗ bar drei Monate nach dato bei den Herren H. W. Bassenge & Co. in Dresden, ausgestellte, unterm 12. Juni von Herrn F. Litzmann an ihn und von ihm
setzen und, nach Befinden, mittelst Zwangspasses oder nöthigenfalls mittelst Schubes an ihre Heimatsbehörde zu verweisen oder einzuliefern, die etwa diesen Maßre⸗ geln entgegenstehenden Bedenken aber anher mitzuthei⸗ len und resp. anzuzeigen. Dresden, am 18. November 1850. Königlich Sächsische Kreis⸗Direction.
1 Becher, Julius Ferdinand Dresden.
2 Beyer oder Goldammer, Herrmann desgl. 65 Lange, Johann Gottlob Moritz
3 Beckert, Johann Friedrich desgl. 66 Mann oder Büttner, Karl August
Albert 67 Möbius od. Böhme, Johann Friedrich 4 Bachmann, Oskar Ernst desgl. 68 Menge oder Förster, Friedrich Ernst 5 Bischof, Heinrich August desgl. 69 Müller oder Großmann, Johann 6 (Böhme, Karl Martin Johannes desgl. Theodor 7 Bratsch od. Heinrich, Heinrich Alexander desgl. 70 Martin, Johann Kal .“ 8 Bauer, Karl Friedrich desgl. 71 Mandel oder Schäfer, Heinrich Frie⸗ 9 Bieger od. Striether, Friedrich Joseph desgl. drich Conrad 10 Claus oder Bebert, Karl Gottlob desgl. 72 Nathusius, Oscar Albrecht 11 Dietrich, Christian Fürchtegott Oskar desgl. 73 Nagelt od. Michalt, Johann Traugott 2 Dindorf, Karl August desgl. 74 Natitz oder Richter, Johann Gottlob 13 Dietze, Johann Gustav Bernhard desgl. 75 Nenge oder Helm, Adolph Louis 14 Ehlich, Ernst Eduard desgl. 76 Nitzschke, Karl Heinrich Eduard 15 Enes, Heinrich Ludwig Christian desgl. 77 Otio oder Dietrich, Johann Friedrich 16 Egling oder Cgspar, Karl Heinrich desgl. — Louis 17 Eichhorn, August Wilhelm Alltfranken. 78 Philipp oder Lucas, Karl August 18 Frenzel oder Pfützner, Karl August Blasewiz. 79 petig oder Karig, Karl August 19 Fäustel, Friedrich Dresden. 80 Patzig od. Schönert, Johann Gottlieb 20 Geisner od. Bürger, Moritz Ferdinand desgl. 6 Petzold, Karl Friedrich August 21 Gember oder Krause, Johann Gott⸗ desgl 8 lob Eduard 82 Peschke, Karl 22 Gäbler, Gustav Adolph desg! 83 Rütgner oder Kirsten, Karl Friedrich 23 Gelbhaar od. Jänig, Friedrich Wilhelm desgl. 84 Reiher, Otto Karl Friedrich Julius 24 (Großmann, Gustav August Oswald desgl. 85 Richter, Gustav Robert 25 Huschte oder Zöllner, Karl Traugott desgl. 86 Reichelt oder Haferkorn, Johann 26 Hirsch, Ernst Robert desgl. Karl Traugott 8 27 Hellige oder Hahn, Friedrich Wilhelm, desgl. 87 Ritter oder Döpel, Johann Ferdinand 28 Heil, Johann Karl Moritz desgl. 88 Noß oder Kühn, Otto Gustav 29 Hoffmann od. Wagner, Julius Gustav desgl. 89 Richter oder Sommer, Karl August 30 Hartmann oder Stephan, Theodor desgl. 90 Semmig, Erpst Julius 31 Hofmann oder Köpf, Karl Friedrich desgl. ’ 8 . Albert 91 (Schlimpert, Friedrich August 32 Herzog, Ernst Robert desgl. 92 Seifert, Wilhelm Theodor 3 Hensel, Karl Heinrich Robert desgl. 93 Schulze oder Köhler, Karl August von Hopfgarten, Joseph Alexander desgl. 94 Schmidt, Gustav Herrmann 5 Hantzsch, Karl Julius desgl. 95 Serve oder Nacke, Karl August Hantzsch, Georg Rudolph⸗ desgl. 96 Siegert, Karl August 7 Helm, Ernst Julius Neust. Dresden 97 Seybicke, Ludwig Wilhelm Julius Hirsch, Ernst Wilhelm Hütten. Herfurth, Friedrich Oswald Heinrich Pirna. 98 Schlechte, Karl Wilhelm Hock, Gustav Oskar Kleinölsa. 99 Seifert, Karl Gottlieb Adolph Hartmann, Stanislaus Karl Gustav Pirna. 100 Talkenberg, Karl Gottlob Josing, Johannes Jonathan Dresden. 101 Tannenberg, Herrmann Clemens Jacobi, Christian Liebegott desgl. Julius Kauer, Friedrich Ferdinand Plauen bei 102 Trillzsch oder Wietz, Karl Friedrich Dresden. 103 Tenner, Karl Herrmann 45 Kümmel oder Dietrich, Karl Traugott Dresden. 104 uhlig, Johann Ferdinand Wilhelm 16 Klapproth, Karl Julius desgl. 105 Uhlemann, August Leberecht 17 Krebs oder Richter, Karl Gottlob desgl. 106 Vetter, Eduard Heinrich 48 Kannegießer, Marimilian Ludwig desgl. 107 Walther oder Jenzsch, August 49 Koßmann oder Wegewarth, Rudolphl desgl. 108 Welschke, Böhse oder Pretzsch, Gustav V Erdmann Adolph 50 Koch oder Richter, Friedrich Ernst desgl. 109 Wietz, Fehrmann oder Stein, Jo⸗ 51 Klüx, Ernst Emil desgl. hann Karl Gustav 52 Kretzschmar, Adolph desgl. 110 Wohlers, Adolph Gustav Heinri⸗9 53 Krause, Friedrich Wilhelm desgl. 111 Wehnert oder Grahl, Karl Heinrich 54 Krüger, Wilhelm Friedrich Gustav desgl. 112 Wiehe, Johann Friedrich 55 Kirste, Johann Gottlob Karl Kreinitz. 113 Winter od. Abendroth, Julius Robert 56 Konrad, Ernst Wilhelm Fischergasse bei- 114 Wagner, Franz Moritz 8 8 Meißen. 115 Winkler, Friedrich August 57 Kolbe, Karl Otto Freiheit bei 116 Zimmermann, Johann Claus Meißen. 1171Zschaler, Ernst Gustav 58 Kühne, Clemens August Lommatzsch. Dresden, am 18. November 1850. 59 Liebsch, Heinrich Adolph Sachsdorf.
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Friedrichstadt⸗ Johanniter⸗Orden; dem ersten
Friedrichstadt⸗
Lichtenhayn.
Friedrichstadt⸗
Taubenheim. Oberheselich.
Frauenstein.
Das Abonnement betraͤgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr 4 Rthlr. ⸗ ⸗ Jahr 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 2 ⅛ Sgr. berechnet
“ Amtlicher Theil.
Deutschland.
Oesterreich. Wien. Armeebefehl über die Ausübung der Disziplinar⸗ Befugniß in Kriegszeiten. — Aufforderung zum feldärztlichen Dienst. — Militairdienst⸗Befreiungen in Croatien und Slavonien. — Vorschüsse zur Erleichterung der Grundentlastung in Siebenbürgen. — Auflösung des pesther Industrie⸗-Vereins. — Theater⸗Ordnung. — Vermischtes.
Baden. Rastatt. Abmarsch preußischer Truppen.
Hamburg. Hamburg. Bericht der Rath⸗ und Bürger⸗Kommission.
Ausland.
“ Verona. Bekanntmachung in Betreff der Anleihe⸗Sub⸗
ription.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Der Antrag wegen Ergänzung der Straßen⸗ und Brückenbau⸗Ingenieure. — Kommissions⸗ bericht über den Rüstungskredit. — Paris. Diplomatische Audienzen und Ministerrath. — Gutzot über Frankreichs gegenwärtige Lage. — Die Abstimmung über Creton's Antrag. — Louis Veron gegen Thiers. — Verurtheilung wegen Ankündigung fremder Lotterieen. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Abreise des Grafen West⸗
morland nach Berlin. — Vermischtes. Rußland und Polen. St. Petersburg. Regimentsbenennung. talien. Turin. Die Finanzfrage. — Feuersbrunst in Genua.
Eisenbahn⸗Verkehr. Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. 8s
Börsen⸗ und Handels Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs von Hanno⸗ ver, Hauptmann Grafen von Platen⸗Hallermund, den St. 1 1 Prediger Salzmann bei der wallonisch⸗reformirten Kirche zu Magdeburg und dem Pfarrer Giebelhausen zu Thondorf im Regierungs⸗Bezirk Merseburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Steuer⸗Aufse⸗ her Angermann zu Gebesee und dem Chaussee⸗Aufseher Anton Förster zu Jordansmühle, Kreis Nimptsch, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen;
Den Regierungs⸗ und Forstrath Wartenberg zum Ober⸗
Forstmeister, so wie den Forst⸗Inspektor, Regierungs⸗Assessor Werner Graf von der Schulenburg, ingleichen die Forst⸗
Inspektoren, Regierungs⸗ und Forst⸗Assessoren Peters und Otto
von Hagen und die Forst⸗Inspektoren Grunert und Weyer
u Forstmeistern mit dem Range der Regierungs⸗Räthe zu ernennen.
Finanz⸗Ministerinm
Bekanntmachung. Die von dem Königl. Kredit⸗Institute für Schlesien unterm
9. August 1836 auf das im leobschützer Kreise gelegene Gut Bra⸗ nitz ausgefertigten vierprozentigen Pfandbriefe Littr. B. sind von dem Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints:
ööb4b1000 Rtehtr. Nr. 1001 und 1002. 69 Nr. 3001 und 3002.. PIr Nr. 5501 und 5502 ----ö-] Nr. 10,501 bis inkl. 10,503,
Nr. 10,505 bis inkl 10,509 „ 350 Nr. 0. oA 2
gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden.
In Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni
1835 (G. S. Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Coupons in Breslau
bis zum 2. Januar k. J. bei dem Handlungshause Ruffer u. Comp., von da ab aber in unserem künftigen Ge⸗ schäfts⸗Lokale, Albrechtsstraße Nr. 16,
zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 30. November 1850. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien.
1“ Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath
1 “ Angekommen:
Freiherr von Arnim, v Linschoten.
Deutschland.
Oesterreich. Wien, 1. Do „von Sr. Mafestät em Kaiser an die Truppen erlass⸗ neebefehl handelt von er Ausübung der Disziplinar- gniß in Kriegszeiten
durch die Armeecorps⸗Kommandan Sivisionaire und Brigadiers.
ach demselben haben diese Gener⸗ wobald die Armee auf Kriegsfuß
“
gesetzt wird, in ihrem Dienstbereiche gleich den kommandirenden Ge⸗ neralen die den Regiments Kommandanten ohnehin reglementsmäßig zu⸗ stehende Disziplinar⸗Strafbefugniß in denjenigen Fällen auszuüben, wo die Bestrafung binnen 24 Stunden erfolgen kann. Nach Verlauf dieses Zeitraumes wird der Beschuldigte seiner Jurisdiction über⸗ geben. Wenn ein Disziplinarvergehen von Individuen mehrerer Truppenkörper gemeinschaftlich verübt wird, so steht dem höheren Befehlshaber die Bestrafung ausschließlich zu. Detachirte Divisio⸗ naire und Brigadiers können bei einreißender Desertion oder Plün⸗ derung das Standrecht selstständig publiziren.
Die Wiener Zeitung enthält unter den amtlichen Nachrich⸗ ten ein Tableau der von Sr. Majestät dem Kaiser auf Antrag des Kriegs⸗Ministers mittelst Entschließung vom 30. November den Feldärzten der österreichischen Armee vom 1. Dezember 1850 an im Frieden und im Kriege bewilligten Gebühren. „Nachdem ge⸗ genwärtig“, wird hinzugefügt, „bei den Chargen der Ober⸗Aerzte sowohl, als auch bei jenen der Unter⸗Aerzte, ein Abgang besteht, so werden die Doktoren der Medizin und Chirurgie, dann die Ma⸗ gister und Patrone der Chirurgie, welche sich dem feldärztlichen Dienste auf die Dauer des Bedarfs oder bleibend widmen wollen, aufgefordert, sich in Wien bei der oberstfeldärztlichen Direction oder in den Kronländern bei den dirigirenden Stabsfeld⸗ ürzten deshalb zu melden und über ihre Eignung auszu⸗ weisen. Die Doktoren der Medizin werden, wenn sie auch noch keinen anderen akademischen Grad besitzen, für die Dauer des Bedarfs zwar auch als Oberärzte angenommen, haben aber auf eine weitere Vorrückung nur dann den Anspruch zu machen, wenn sie auch das Doktorat der Chirurgie erlangt haben werden. Das Alter zur Aufnahme wird unter den dermaligen Verhältnissen aus⸗ nahmsweise bis zum 36sten Lebensjahre erstreckt und überdies zur Equipirung und Anschaffung von Instrumenten den eintretenden Doktoren der Medizin und Magistern der Chirurgie eine Gratifi⸗ cation von 150 Fl. und den Patronen der Chirurgie von 100 Fl. bewilligt.“ 1]
Nach der von dem Ministerium des Innern aufgestellten Vor⸗ schrift für die in Croatien und Slavonien jetzt vorzunehmende Re⸗ krutirung sind von der Militairstellung befreit: 1) Die Familien⸗ häupter und einzigen Söͤhne und, beim Mangel solcher, derjenige Bruder oder Schwiegersohn, der zu Hause unumgänglich nöthig er⸗ scheint. 2) Die Seelsorger und Religionslehrer aller im Lande an⸗ erkannter Religionen. 3) Laien, welche die Profeß in einem Klo⸗ ster abgelegt haben. 4) Die, welche nach vollendeten Studien sich für den geistlichen Stand oder als Religionslehrer vorbereiten. 5) Die Landes⸗, Komitats⸗ und Beamten der Städte und Märkte. 6) Ordent⸗ liche und außerordentliche Professoren und stabil angestellte Lehrer, Pri⸗ vat⸗Dozenten, Assistenten und Supplenten an den Universitäten und höheren technischen Lehranstalten. 7) Postmeister und beeidete Expeditoren. 8) Advokaten, Doktoren der Medizin und Chirurgie und diplomirte Ingenieure. 9) Die patentirten Capitaine, Schrei⸗ ber und Steuermänner an den Handelsschiffen. 10) Die von der betreffenden Behörde angestellten Lehrer und Gehülfen. 11) Stu⸗ denten, die mindestens die erste Fortgangsklasse erhalten. 12) Zög⸗ linge der Militair⸗Akademie und aller militairischen Erziehungs⸗ häuser. 13) Die, welche im Corps der Dampfmaschinisten der Kriegsmarine als Maschinisten oder Untermaschinisten, so wie die, welche zur Gendarmerie oder Finanzwache eintreten.
Um das Geschäft der Grundentlastung im Kronlande Sieben⸗ bürgen möglichst zu fördern, hat der Ministerrath den Antrag ge⸗ stellt, daß den gewesenen Grundherren auf Rechnung der ihnen für die aufgehobenen Urbarial⸗Leistungen gebührenden Entschädigung Vorschüsse geleistet werden, und Se. Majestät der Kaiser hat die diesfalls in Antrag gebrachten Grundsätze genehmigt. Als Maßstab bei Ausmittelung des Vorschusses hat der im Jahre 1846—47 entrichtete Steuer⸗Betrag von den unterthänigen Aeckern und Wiesen zu gelten. Jedem ehemaligen Grundherrn wird das Fünffache der im obigen Jahre entrichteten Grundsteuer von denje⸗ nigen unterthänigen Aeckern und Wiesen, deren Besitzer ihm zu Robotleistungen verpflichtet waren, als Vorschuß flüssig gemacht, während bei den sogenannten Taxalisten, d. i. denjenigen gewesenen Unterthanen, welche ihren ehemaligen Grundherren blos einen be⸗ stimmten Geldbetrag statt Natural⸗Robot abstatteten, den Grundherren der Betrag eine mjährigen Taxe als Vorschuß an⸗ zuweisen kommt. Die Erheburqg u⸗ Anweisung der Vor⸗
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ un Auslandes nehmen Bestellung aun dieses Blatt an, fuͤr Berlin di Expedition des Preunß. Staats Anzeigers: Behren⸗Straße RNr. 57.
Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärn⸗ then, Krain, Tyrol und Vorarlberg, Triest, Görz und Gradiska, Istrien, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Buko wina, Ungarn, Croatien und Slavonien, die Serbische Woiwobschaft 8 mit dem temetscher Banat, die Militair⸗Gränzgebiete und Sieben⸗
bürgen lautet: 8
. H. 1. Theatralische Vorstellungen jeder Art dürfen in der Regel nur “ DBer in hierzu besonders konzessionirten Räumlichkeiten
versönlicher Befugniß versehene ffü — Uh.G gniß versehenen Unternehmern zur Aufführung ge „KS. 2. In Absicht auf die Errichtung von Theater ebäuden und au die Erlangung von Befugnissen zu E11 bleiben die 9b stehenden Vorschriften und die einzelnen Anstalten ertheilten Privilegien in Kraft. Ausnahmsweise Bewilligungen zu einzelnen Vorstellungen von Di⸗ 1 8b Senedezereaaubimann, (Komitats⸗Vorstand, Delegat, Prä⸗ ekt ꝛc.) und in Städten, wo Polizei⸗Directi Polizei⸗Direk⸗ “ Polizei⸗Directionen bestehen, der Polizei⸗Direl §. 3. Jede wie immer Namen habende Bühnenproduction bedarf vor ihrer ersten Darstellung der Aufführungsbewilligung von Seiten des Statt⸗ halters, und es ist der Unternehmer oder der der Behörde angezeigte Stellver⸗ treter (Direktor) dafür verantwortlich, daß kein Bühnenwerk ohne diese er⸗ theilte Genehmigung des Statthalters zur Aufführung gebracht und daß sich bei den Darstellungen genau an diese Genehmigung gehalten und von derselben in keinerlei Weise abgewichen werde.
8, 4. Die erlangte Aufführungsbewilligung ist nur für den Unterneh⸗ mer und für die Bühne gültig, die ausdrücklich in derselben genannt sind. Bühnenwerke jedoch, welche mit erlangter Bewilligung bereits auf einer Bühne der Kronlandshauptstadt zur Darstellung gekommen sind, be⸗ dürfen zu einer weiteren Aufführung auf einer anderen Bühne desselben Kronlandes keiner neuerlichen Bewilligung.
§. 5. Die ertheilte Aufführungsbewilligung kann aus Beweggründen der öffentlichen Ordnung jederzeit zurückgenommen werden.
§. 6. er Staats⸗Sicherheits⸗Behörde (Stadthauptmannschaft, Polizei⸗Direction, Bezirkshauptmannschaft zc.) liegt ob, darüber zu wachen, daß die Vorstellungen nur mit erlangter Aufführungsbe⸗ willigung und in Uebereinstimmung mit derselben stattfinden, dann daß die Art der Aufführung (Inscenesetzung, Kostüm ꝛc.) nichts Anstößiges und den öffentlichen Anstand Verletzendes enthalte. Die Si⸗ cherheitsbehörde ist überhaupt berufen, für die Aufrechthaltung der Ruhe Ordnung und des Anstandes während der Darstellung zu wachen und alle Störungen des öffentlichen Vergnügens fern zu halten. Wenn dringende Rücksichten es erfordern, kann sie die Aufführung eines Bühnenwerkes ge⸗ gen nachträglich einzuholende Genehmigung des Statthalters ganz oder “ und selbst 8 Fortsetzung einer bereits begonnenen
c ung einstellen. In außerordentli Fällen ist si jchti 8 “ und schnisßen za “ “
§. 7. Gegen die Entscheidung des Statt — 82 Unternehmer der Rekurs an den Ministe des b vee Beesgaler gen ö“ an den Statthalter zu. G
.8. Jede Uebertretung der Bestimmungen dieses Gej ist als ei Vergehen mit einer Geldbuße von 50 bis 308 8 des 55 schwerenden Umständen überdies mit Arrest bis zu drei Monaten zu bestra- fen, unbeschadet der gerichtlichen Verfolgungen, wozu die aufgeführten Stuücke Irhalts ES. “ könnten. .9. Einzelne anstößige Abweichungen von dem genehmigten Ter eines Bühnenwerkes (Estemporationen) sind nach Maßgabe S 18 Inhalte derselben hervorleuchtenden üblen Absicht an dem Schuldtragenden von der Sicherheitsbehörde mit einer Ordnungsstrafe von 5 bis 50 Fl. zu ahnden, insofern nicht eine strengere Strafe nach dem gegenwärtigen Ge⸗
schüsse geschieht durch Lokal⸗Kommissionen, welche aus dem Unter⸗Bezirks⸗Kommissär und einem Steuer Beamten bestehen und von jeder Gemeinde zwei Vertrauensmännet beiziehen. Die oberste Leitung besorgt eine in Hermannstadt zusammenzusetzende Landes⸗ Kommission unter dem Vorsitze des Kaiserlichen Civil⸗Kommissärs oder seines Stellvertreters, bestehend aus einem politischen, einem Justiz⸗, einem Finanz⸗Beamten, einem Vertreter des Aerars und vier Vertrauensmännern. Wie der Lloyd aus sicherer Quelle ent⸗ nimmt, sind die Lokal⸗Kommissionen bereits in voller Thätigkeit, und es haben auch schon die Anweisungen der ermittelten Vorschüsse be⸗ gonnen. Mit Schluß jeder Woche legen sie ihre Ergebungs⸗Proto⸗ kolle nach einzelnen Ortschaften gesondert vor. Die Landes⸗Kom⸗ mission revidirt sie, ermittelt die Vorschüsse und bewirkt ihre An⸗ weisung bei dem zunächst gelegenen oder vom Bezugsberechtigten angedeuteten Steuer⸗Amte. Das Fünffache der von den Urbarial⸗ Verpflichteten im Jahre 1847 bezahlten Steuern beträgt etwas über 1,300,000 Fl. und die einjährige Steuer der Taxalisten beiläufig 400,000 Fl. Bei der großen Thätigkeit der Landes⸗Kommission wird mit Zusersicht gehofft, daß die Vorschüsse größtentheils noch im laufenden Jahre den Bezugsberechtigten erfolgt werden dürften. Bis jetzt soll schon die Summe von 300,000 Fl. verabfolgt sein.
Die Oesterreichische Correspondenz meldet: „Der pesther Jadustrie⸗Verein, der unter dem Vorwande, fuͤr die londoner Aus⸗ stellung thätig zu sein, unerlaubten Tendenzen sich hingab, ist von dem Militair⸗Gouvernement aufgelöst worden.“
Die von Sr. Majestät dem Kaiser auf den Bericht der Mini⸗ ster unterm 14. November genehmigte neue Theater⸗Ordnung für
setze oder nach den allgemeinen Strafgesetzen dadurch 1
etz r G fg verwirkt
Wien, 25. November 1850. 1 Sa. Hieran schließt sich nach eine Instruction an die Statthalter der⸗ jenigen Kronländer, für welche die Theater⸗Ordnung in Wirksam⸗ keit tritt, die Handhabung derselben betreffend.
Die Post⸗Directionen sind angewiesen worden, vom 1 Janua 1851 an, nach Ablauf eines jeden Quartals die Zahl der von 8* der einzelnen Redaction versendeten Exemplare ihres Journals 88 “ 1“ zu bringen. 8 “
In kurzen Zwischenräumen wurden estern zwei Couriere Frankfurt und Kassel expedirt. o
Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „In letzter Zeit kam es häufig vor, daß Individuen, welche aus dem Handel mit Geld ein Gewerbe zu machen pflegen, in den Bahnhöfen sich einfanden und von den durchmarschirenden Soldaten Silber⸗ und Kupfermün⸗ zen gegen Papiergeld einhandelten. Der Stadthauptmann Noe Edler von Nordberg hat hierüber einige Aufsichts⸗Individuen in e Bahnhöfe und Kasernen beordert, so wie die Kommissariate in behr Bahnhöfen angewiesen, streng darauf zu sehen daß ein glee Unfug nicht wieder vorkomme, und jeden Maͤkler, der mit Seeh einen Geldhandel anknüpfen wollte, sogleich zu verhaften Die 8 sönliche Ueberzeugung, welche sich der Stadthauptmann “ der Börse als in den Bahnhöfen über die Handhabung der Geldwucher ergangenen Verordnungen verschaffte, hat die Auffschig⸗ behörden zum größten Eifer angespornt, und schon seit .“ ist Scheidemünze im Ueberfluß vorhanden; es kommen sogar S 88 wieder auch Sechskreuzerstücke von Silber zum Vorscheine.“ 8
Der Lloyd berichtet: „Der Insurgenten⸗Flüchtling Gortineko welcher sich bis jetzt in der Türkei aufhielt, ist sammt Familie . willig zurückgekehrt, um sich zu purifiziren.“ afeti⸗ 8 Die von dem Ministerium des Kultus und Untekrichts für Wien eingesetzte Kommission für die theoretischen Staatsprüfunge tritt in 9. drei Abtheilungen nunmehr in Wäürksamteit.
Der Lloyd sagt: „Wie man uns Triest melde — die Nachricht von 88 überspannten Silben- Cene “ förmliche Consternation in der dortigen Handelswelt od 6 welche sich jene abnorme Erscheinung in feiner ren vermochte. In Folge dessen wurde dort schon am 8 9 ber eine Bekanntmachung veröffentlicht, wodurch die Aail Kupfer⸗ und Silber⸗Scheidemünze verboten wird und leich die Mittel geboten werden, um den Bedarf an Münzscheine 219 benk. we Erlag entsprechender Summen zu decken. Bei 8 8 Wichtigkeit des triester Platzes wäre es wohl wechmäg 8. 88 nebst den gewöhnlichen Cours⸗ Notirungen vech Anh v zh enne der wichtigsten, bewährten Börsen⸗Nachrichten und ein kurzes Rai⸗
n eine erufen, Novem⸗ giotage mit