6. Dezember. ““ Das Abonnement betraͤgt
2 Rthlr. für ¼ Jahr.
4 Rthlr. ⸗ 34½ Jahr.
8 Rthlr. 8 1 in allen Theilen der Monarchie
111““ ““
“] —x——Võ—Ug
Eisenbahn- Actien. Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗
mechsel-Course.
Prioritäts-Actien. Kapital. I
250 P! Stamm-Actien. V Kapital. .„ „ . . u. „ — Tages -Cbours,
Amsterdam..
2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.
250 Fl. 300 Mk. do. 300 Mk. London ö“ 1E“ Paris.. . 300 Fr. Wien in 20 Xr... 150 Fl. 2 Mt. ESre eZ6161616611616 2 Me. u1000 Tbw.] 2 Mt. 100 rbw.)] 5 1,8
2 Mt. 100 Fl. 2 Mt. 100 SRbl.
do. “ Hamburg
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8 86.
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Breslanu . Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersbursm:itgs.t.dd.dd ..
3 Wochen
8 —— 3 2S Inländische Fonds, Pfandbriessée, Kommunal- Papiere und
geld-Course.
Der Reinertrag, wird nach Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat garn.
Börsen-Zins- Rechnung.
Zinssuss.
Tages-Cours. Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch
jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Rein-Ertrag 1849.
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. ..
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.
Halle-Thüringer.... GI Ehemisehhe Bonn 900 Düsseld.-Elberfeld.. Steele -Vohwinkel ..
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 3,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000
Zf.
Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½⅔ Ostpr. Pfandbr. 82b— Pomm. Pfandbr. 3 ½ — Schlesische do. 3 ⅓ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. — Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. —
21. Brief.]/ Geld. Gem.
103 ½ 102 ½ 98 ¾ 972
Preufs. Freiw. Anl] 5 87 ¼ do St Anl. v. 50/4 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 0d.-Deichb.-Obl. 42⁄% — Seeh. Präm.-Sch. — 118 ½⅔ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 100 ¾⅔ do. do. 8 3 Westpr. Pfandbr. d 4 88 ¾ Grossh. Posen do. 4
8.
do.
117 ¾ 99 ⅔
99
Disconto.
Brief.
10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do. 1 S Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Markhk . Stargard-Posen Brieg-Neise Magdeb.-Wittenb. ...
Geld. Gem. 87½ 93
932
91 9¾
8 Auständische Fonds.
Quittungs-Bogen.
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. de. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. IIoll. 2 x½ % Jut.
Kurh. Pr. C. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert. do. Hope 1. Anl. 4. do. Stregl. 2. 4. A.
do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do Poln. Schatz O. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.
106 ¾ 93 ⅔ 77 89 17 1
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Aachen-Düsseldorf..
Auslënd. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000
do. PrI
Kassen-Vereins-Bank-Actien 106 ½ a 107 bz.
91 G. 98 ½¼ B. 97 G6. 90 B. 98 bz. 103 ½ 6.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4, 175,000 3,500,000 2,300,000 252,000
Berl.-Anhalt. .. do. Hamburg do. do. II Sen. do. Potsd.-Magd... do. do. 8. do. 80. Litt. D. Co St
Magdeb.-Leipziger ..
Halle-Thüringer..
Oöln Minden. .. .. do. do.
Rhein. v. Staat gar. do. 1 Prioritaät. do. Stamm-Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb....
Oberschlesische
Krakau-Oberschl. ..
Cosel-Oderberg
Steele-Vohwinkel do. do. II, Ser.
Breslau-Freiburg ...
Berg.- Z“
a 93 bz. 11“ a 88 bz. bʒ n b8 bz. u 0
9¹⅔ 86 ⅔ 102 54 ½ à ½¼
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a 94 ½ bz. 1
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59 93½
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95 G. 98 B. 100 bz.
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22e 107 ¾ a 108 bz. u 102 ½1 G.
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91 bz. 100 G 99 G.
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61 a 63 bz. 30 G 78 a 9 b2z
2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000
1,100,000
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1848
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zinsen Reinertr.
2,050,000 650,000 V 4,300,000
Kiel-Altona Cöthen-Bernb. T! Mecklenburger Thlr.
Sp. alr 44 G.
29 bz. u. G.
8
—, 2 2 8 N₰
34 a 2 bz.
Preussische Bank-Antheile 91 ¼ a 92 bz. u. G.
Das Geschäft war heute sehr lebhaft, und die Course sämmtlicher Actien und Fonds erfuhren eine ziemlich erhebliche Steigerung.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 5. Dez. Holländ. u. Kaiserl. Duka Frd'or. 113 5⁄à2 Br. Louisd'or 110 ½ Br. Gld. Oesterr. Banknot. 79 ½ — ½ bez. Sproz. 102 ½ Br. handlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 116 Gld. 4proz. 99 Br., do. 3 ⁄proz. 87 bez.
Pos
bez. u. Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 93 ¼ Gld., do. neue 4proz. 93 Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obliga⸗
Gld., dito a 500 Fl. 79 Gld. tionen a 4 pCt. 76 Gld. Actien: Oberschles. Litt. A. 1075, 107 u. Br., do. Litt. B. 102 ½ bez., Ende 103 Gld. Freiburger 70 Br. Niederschles.⸗Märk. 77 Br., Gld., do. Ser. III. 98 Gld. Neisse⸗Brieg 30 ¾ und 31 Gld. 58 ¾ bez. und Br.
und Br. 1
Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 141 ½ Gld. Hamburg a vista 151 Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 19 i Br. Berlin a vista 100 ½2 Br.
do. do. 2 M. 99½ Gld. Paris 79 ½ Br. 1
Leipzig, 5. Dez. Br. Leipz. B. A. 160 Br. Leipz.⸗Dres Sächsisch⸗Bayer. 85 Br. Sächsisch⸗Schles. 93 Br Leipzig 212 Br. Berlin⸗Anhalt. 91 ¼ Br., 91 Gld. 85 Gld. Deßauer B. A. A. 140 Gld., do. Preuß. B. A. 90 ¼ Br., 90 Gld.
Hamburg, 4. Dez. St. Präm. Oblig. 89 ¾1 Br. 4 proz. Russ. 89 ¾ Br., 89 ½
E. R. 100 Gld. Gld. Dän. 73 Gld
Bekanntmachungen.
[622] Nothwendiger Verkauf. Das hierselbst in der Richtstraße Nr. 98 und Nr. 99 gelegene, Vol. I. No. 392. Fol. 405. und VelI. 1. No. 391. Fol. 404. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bäckermeister Wilhelm Heinrich Weber gehörige Wohn⸗ haus nebst den dazu gehörigen Wiesen, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe auf 18,175 Thlr. abgeschätzt worden, soll am 28. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem öbbb Ullricy an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, subhastirt werden. Frankfurt a. d. O., den 28. September 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [623] Subhastations⸗Patent.
„Das in der Gubener Vorstadt, Steindamm Nr. 24 hierselbst, belegene, Vol. II. No. 171. Fol. 173. ve⸗ zeichnete, der Wittwe Reimer, geb. Bredow, gehörige Haus nebst Garten, geschätzt auf 9389 Thlr., soll
818 Juni 1851
vor dem Kreisgerichts⸗Rath Händler an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden. Taxe und Hvpothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Die Kaufbedin⸗ Zungen werden im Termine bekannt gemacht werden
Frankfurt a. d. O., den 30. Oktober 1850. 8 1a19] Kreisgericht. I. Abtheilung.
MNothwendig 1“
„ Das im Soldiner Hneis ergene, quhe um Amte Catzi „ jetzt dem Gutsbesitzer Hartfeil chör⸗ n Amte lige Erbpachts⸗Vorwerk Clausdorff soll gen 118 ehema⸗
Poln. Papiergeld Freiwillige Staats⸗Anleihe Staats⸗Schuldscheine 80 ¼, ½ u. ⅔ bez. . Pfandbrief Schlesische Pfandbriefe 3 ½ proz. 91 ⅛ u. bez., do. neue 4proz. 100 Br., do. Litt. B. 4proz. 97 ¼
Breslau⸗Schweidnitz⸗ do. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Minden) 91 Gld. Krakau⸗Oberschlesische 58 ½, 59 ½, Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn
Leipzig⸗Dresdener Part. Obligat. 108 Leipz.⸗Dresd. E. A. 134 Gld.
PE68qVTbCI Stiegl. 835 Gld.
Br., 11 ¼ Gld. 104 104 ½ Gld. Magdeburg⸗Witt. 50 Br. Minden 90 ½ Br., 89 ½ Gld. Mecklenburg 26 Br., 25 Gld.
5881 Hamb.
Br. 93 ½
ten 96 ½ See⸗
Paris, 3. Dez.
2124
.,20.
461
Wechsel Amsterdam 212 ½. Hamburg 187 ½. Berlin 367 ½. London 24.90. Frankf. 211 ½. Petersb. 390.
107 % bez. u.
Prior. 99
33512 bez. Dukat.
LIII London, 3. Dez. 3proz. 8bant 687. 56 Zproz. 39 ½⅛, 107⁄ B. 85
Fremde fest, doch wenig Umsatz.
. Magdeb.⸗ Altona⸗Kiel B. 115 Gld.
Holl. Int. 54, , , 3proz.
(CIl
Zproz. 31½ Br., 31 Gld.
Altona⸗Kiel 87 Br., 86 ½ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 33 Br.
Eisenbahn⸗Actien in flauer Stimmung. gut; das Geschäft war unbelangreich.
2, 3proz. 58. 40.
Course.
Gold al Marco 1. 0 — 50.
11.75 — 11. 70.
Börse war ruhiger und die Preise behaupteten sich gegen Abrechnung der Eisenbahn⸗Actien ging ruhig vorüber.
4. Pass. 3 ½⅛, „. Russ. 4 ½proz. 96 %, Merx. 32 ¼, 31 ½. Engl. Fonds fester und höher ebenfalls fester und Int. 1 % gestiegen. G 8 2 Uhr. Engl. Fonds blieben fest und die Preise unverändert.
Amsterdam, 3. Dez. Die Stimmung in Holl. Fonds war bei sehr belebtem Umsatz in Int. etwas günstiger. sten fremden Fonds waren zu höheren Preisen gesucht; in Oest. und Span. war der Umsatz sehr ausgebreitet.
gr. Piecen 12 %, , 3 proz. do. 38, 4.
Telegraphische Notizen. Wien, 4. Dez. Met. 5proz. 94, 42 proz.
B. A. 1437. Wechsel⸗Course. Augsburg 127. Hamburg 188. London 12. 27 Paris 149. K. Gold 132 ½. Silber 126 ½. Für Fonds günstige Stimmung. Devisen angetragen. fur „M., 4. Dez. 2 ½ Uhr. Nordb. 38 ⅛. 4 ½proz. TF . “ Loose 149. Span. 33 ½. Bad. Kurhess. 30½. Wien 94 2. Hamburg, 5. Dez. 2 ½˖ Uhr. Minden 90 ½¼. Magdeburg⸗Wittenb. 48 ½. Paris, 4. Dez. 5 Uhr. Amsterdam, 4. Dez. 4 ½ Met. 2 ½ proz. 37 ½. 5proz. 69 %, Hope 85 ⅛½, neue Russ. Anl. 93. Stettin, 5. Dez. Uhr. jahr 38 Gld. Rübbl 10½ Gld., pr. Frühjahr 11 Br. Spiritus 21 ½, pr. Frühjahr 20 Br.
Amer. 6proz. V. St. 85 ½ Br., 84 ½ Gld. Köln⸗
82 ½. Anl. 39:
„ Berl. 11S.
Fonds behaupteten sich
5proz. 94. Nordhahn
30 ½.
Berlin⸗Hamb. 84 ½. Köln
Getraide still.
3proz. 58. 75. 5 proz. 95.10. UIh I1u neue 5 proz. 75. Russ. 4proz. Consols p. C. und a. Z. 97, 3 4proz. 87, 86. Ard. 18, ¼, . 95 ½, 5proz. 109, Peru 79 ½, 78 ½. — Fremde Fonds
0)1
212
Roggen 35 Br., pr. Früh⸗
im Preise. —
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei gers sind Bogen 7 der Verhandlungen der Ersten Kammer, Bogen 12 der Verhandlungen der Zweiten Kammer und Bogen 2, Anlagen zu den Verhand⸗ lungen der Zweiten Kammer enthaltend, ausgegeben worden.
Berlin, Druck und T
Auch die mei⸗
—
Span. Ardoins 12 %, †¼. Coupons 8. Russen alte
—jFnüögö
Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
„
zerlag der
am 25. Februar 1851, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hier subhastirt werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können in unse⸗ rer Registratur eingesehen werden. Der Reinertrag des Grundstücks beträgt 1257 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf., der Gesammtwerth à 4 Prozent 30,777 Thlr. 5 Pf. und zu 5 Prozent 24,675 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., darauf haflet ein Kanon von 50 Thlr. Gold, welcher ein Kapital von 1416 Thlr. 20 Sgr. repräsentirt, so daß der Werth des Grundstücks à 4 Prozent 32,193 Thir. 20 Sgr. 5 Pf. und zu 5 Prozent 26,091 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf.
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Interessen⸗ ten, Regierungs⸗Conducteur Heinrich Wilhelm Recht und Amtmann Friedrich Wilhelm Wolf, werden zum Termine hiermit vorgeladen.
Soldin, den 29. Juni 1850.
Königl. Kreisgericht. Abtheilung
[598] Oeffentliche Vorladung. Am 26. November 1849 ist hierselbst die unverehe⸗ lichte Marie Friedericke Thomas, so viel bekannt, ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben. Sie war die Tochter des am 29. Januar 1769 hier verstorbenen Hof⸗ und Amts⸗Chirurgus Christian Friedrich Thomas und dessen Ehefrau Dorothea Sophie geb. Bühring, welche am 22. Februar 1821 mit Tode abgegangen ist. Auf Antrag des Nachlaß⸗Kurators, so wie des Kreis⸗ boten Friedrich Adolph Reinecke zu Sangershausen, welcher Letztere mit der Erblasserin im fünften Grade verwandt zu sein angiebt, werden die unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, vor oder spätestens in dem auf den 6. September 1851, Vorm. 11 ½ Uhr,
ermäßigt, wenn ein Quantum von mindestens 75 Ctr. auf einen Frachtbrief aufgegeben wird. Bei kleineren Quantitäten bleibt der jetzt bestehende Frachtsatz in wendung.
Stettin,
vor dem Deputirten, Herrn Stadtgerichts⸗Rath Her⸗ manni, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine ihr Erbrecht anzumelden, und zwar unter der Verwar⸗ nung, daß der Nachlaß dem ꝛc. Reinecke — sofern der⸗ selbe die behauptete Verwandtschaft nachweist — event. dem sich sonst legitimirenden Erben oder aber der öffent⸗ lichen Behörde zur freien Disposition wird verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Diepositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berech⸗ tigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen ver⸗ bunden sein soll. Berlin, den 3. Oktober 1850. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.
den 2. Dezember 1850. OHi
Witte. Kutscher. Fretzdorf.
[680]
Zufolge Beschlusses des rückständigen Zinsen nunmehr auch die Betriebsjahr 1. Mai 1848 bis 1. Mai 1849 durch Einlösung des Zins⸗Coupons VII. à 12 Mk. Beo. bezahlt werden. 86
Die Inhaber dieser Coupons werden demnach ersu 9 dieselben unter Beifügung einer Nota, enthaltend 18 fortlaufende Nummer-Verzeichniß der Coupons und di
Aufgabe, an welche Conto der Betrag in Banco ab
zuschreiben ist, .“ am nächsten 6., 7. und 8. Januar, Fermns zwischen 9 und 12 Uhr, im Comtoir Nr. 4 unter Börsen⸗Arkaden, einzureichen, worauf die Zahlung a folgenden Tage geleistet wird. . Nach dem 8. Januar werden die Coupons .
Linsen, Wicken, Rübsamen, Büreau der Gesellschaft, Repsoldstraße Nr. 61 b., “
Leinsamen in Säcken und enommen. benge auf EEEb Hamburg, im Dezember 1850. Hafer ausl 4 Thlr. EEqEEöEn
bahn⸗Gesellschaft. Ausschusses sollen von den jenigen für das
538 * — * — , „ 8
Berlin-Stettiner Eisenbahn. [679] Bekanntmachung. Im Einverständnisse mit dem Direktorium der Star⸗ gard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft wird vom 10ten d. M. ab bis auf Weiteres im direkten Verkehr von Posen bis Berlin und zurück, bei einer Lieferzeit von 6 Tagen, der Frachtsatz . 8 8
a) pro Wispel Weizen und Kartoffeln auf5 Thlr. 15 Sgr. b) Roggen, Bohnen, Erbsen,
2) 2
An⸗
Negel Unkenntniß
ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
11111“”“s
Amtlicher Theil. Deutschlaud
Preußen. Berlin. Ernennungen und Abschie Bewillik ns Armer. — Allerhöchste Verordnung. — Kö 18 iä; Ankunft des Generals von Schreckenstein.
Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Die Aufhebung des Eides der Armee auf die — Vermischtes.
Württemberg.
Hessen. H. anau.
Schleswig⸗Holstein. Kiel.
lung. Meckienburg⸗Schwerin. Gustav. Nassau. Wiesbaden. Bericht ü⸗ au. W „ Bericht über den Einnahme⸗K E Sachsen⸗Koburg⸗Go 8 ssetS. G 9⸗Gotha. Koburg. Verhandlungen der Stände⸗
der
Die freien Konferenzen. — Verfassung. — Fürst Ghika.
Stuttgart. Einstellung der Rüstungen. Verhandlungen der Landes⸗ Versamm⸗
Ludwigslust. Erkrankung des Herzogs
Ausland ꝙ¶̊ „0 5 s 1 n I ö ng. Verwerfung des Ge⸗ - ber die Vizinalwege. — Vermischtes. — Paris 8 1 im Elpsee. — Die Vhadgeles esstonge Fag . 8 Börsenschwindel. — Wechsel im spanischen Finanzministerium. — ermischtes. II und Irland. London. Hofnachrichten. — Pacht⸗ Ueie teste 8 6 katholische Erzbischof für New⸗NYork le nd Polen. . P Eriwa Regiment. St. Petersburg. Das Eriwansche Kara⸗ Italien. Turin. Senats Verl Italien Verhandlungen. — Türkei. Aleppo. Weitere Berichte übes die ständischen gegen die christliche Bevölkerung. Brasilien. Rio Janeiro. Agrargesetz und Ansiedelung.
Börsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Indem Ich dem Staats⸗Ministeri 3 5 Inder dem rium Meinen heutigen Er an den Staats⸗Minister von Ladenberg hierbei 1 Atschriserlaß “ “ 11 dem Staats⸗Minister Freiherrn vo n Manteuffel, hierdurch das Prästdium des S ⸗Ministeriums Fntaristihth Abezirapan Präs es Staats⸗-Ministeriums
Potsdam, den 4. Dezember 1850.
Friedrich Wilhelm.
von Rabe. An das Staats⸗Ministerium.
Vermischtes. Exzesse der türkischen Auf⸗
von Stockhausen.
So schmerzlich es Mir auch ist, Sie aus Meinem Staats⸗ Ministerium scheiden zu sehen, so will Ich Ihnen doch die von Ihnen wiederholentlich nachgesuchte Entlassung aus Ihrem Amte nicht versagen und werde Ihnen dieselbe, sobald Meine Entschließung wegen Ernennung Ihres Nachfolgers gefaßt sein wird, unverzüg⸗ lich ertheilen. Bis dahin erwarte Ich, daß Sie die nicht politischen Geschäfte Ihres Ministeriums fortführen werden. Von dem Ihnen interimistisch übertragenen⸗Präsidium des Staats⸗Ministeriums will Ich Sie schon jetzt entbinden und habe dies dem Staats⸗ Ministe⸗ rium bekannt gemacht. “
Potsdam, den 4. Dezember 1850.
Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. on Ladenberg.
An den Staats⸗Minister v
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Den bisherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser von Köll bisherigen Regierungs⸗Assessor Movius, den bisherigen Land⸗ raths-Amts⸗Verweser von Reitzenstein und den bisherigen
er, den
Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57
s. Dezember
11““
Sonntag den
1824 (Gesetz⸗Sammlung 1824 S. 227) lungen benutzt wird, außer der Einziehung des der Postkasse ent⸗ zogenen Porto, gegen den Absender nach Maßgabe des §. 3 der V Berordnung vom 12. Juni 1804 und beziehungsweise des §. 4 des Regulativs vom 15. Dezember 1821 (Gesetz S 821 d 3 1821 (Gesetz Samml. 1821 S. 2 2) eingeschritten werden muß. ’ den 5. Dezember 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Dem Walzmeister Wilh L önigshü Dem 2 Cilhelm Leder zu Königshütte in Ober⸗ schlesien ist unter s 4. Dezember 1850 ein Patent 16 auf ein für neu und eigenthümlich 8 f . neu 8 h erkanntes Verfahren fohlensaures Zinkoxyd darzustellen, so weit vasserben für nuf fi 8 . und eigenthümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an g d fü 1 e, Tage an gerechnet, und für de fang des preußischen Staats ertheilt G“ 8
— ——
Finanz⸗Ministerium. B ekanntmachun g.
Die von dem Königlichen Kredit⸗Institute für Schlesien un⸗ term 31. Januar 1839 und resp. 26. November 1840 auf die Herrschaft Roschowitz und Jahorowitz koseler Kreises ausgefertigt Aprozentigen Pfandbriefe Litt. B. sind von dem b kündigt worden, und es sollen die Apoints .u.““
Nr. 159, 160, 161, 163, 166, 167, 168, 169
962 uvnd 363. “
Nr. 1332 bis inkl. 1334, 1336 bis inkl. 1340) 1342 bis inkl. 1346, 1350, 1362, 1353, 1727 y 1116166A6“ 3645 bis inkl. 3648, 3679, 3685, 3687, 4285 bis inkl. 4288, 5532 bis inkl. 6539, 6541, 6542, 6544, 654b. 6547, 6549, 6551 bis infl. 6576, 6578, 6579. 6580, 6582 bis inkl. 6585, 6589 bis inikl. 6596, 6599, 6602 bis inkl. 6605, 6607 bis inkl. 66010, 6614, 6616 bis inkl. 6620, 6622 V 6623, 6920 bis inkl. 6639, 7510, 7512 bis
Fgsesns 8. 8 100 Nr. 22,341, 22,342, 22,346, 22,497 5
gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht
werden. 1“1“ der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni 18 “ Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Inhaber er “ 2 hierdurch aufgefordert, dieselben mit dem Zins⸗Anspruche vom 1. Januar k. J. ab ohne C G J. ab, also ohne Coupons, bis zum 1. Januar k. J. bei dem Handlungshause Ruffer u. Co. von da ab aber in dem künftigen Geschäfts⸗Lokale des unter. zeichneten Instituts, Albrechtsstraße Nr. 16, zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleiche f jef präsent deren St e dergleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen. u“ Berlin, den 4. Dezember 1850. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien.
nicht statthaften Mitthei⸗
Um⸗
à 1000
Rthlr.
.„.„„
500
3652, 3655 bis intl. „3689, bis inkl. 3695, 4290, 4291, 4292 und
Nr. 8—
ö 8.
bgereist: Se. Excellenz der Bodelschwingh, nach Velmede.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 7. Nov. Nach dem heutigen Militair⸗
Staatsminister a. D.
von
egierungs⸗Assessor von Herzberg zu Landräthen zu ernennen.
v“ 1 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.
K. en bla tt ist von Froreich, Oberst und 2ter Kommandant von Neisse, dem General⸗Kommando des VI. Armee⸗Corps zur Verwend
als stellvertretender Landwehr⸗Brigade⸗Commandeur zur Disposition gestellt; von Berge und Herrendo Oberst⸗Lieutenant 8
7 X . 1 8 8 1* 8 “ Peanch die Esssas Vorschriften sind die Versendungen mit tungen tent Jo vand gegen ermäßigtes Porto, außer bei Zei⸗ hZ en, nur für gedruckte Cirkularien und Empfeh⸗ Bei der “ gedruckte Preis⸗Courante nachgelassen. sehr häusig die öö“ hat sich ergeben, daß namentlich unter Kreuzb 68 JM 11“ “ vorschriftswidrig versandt werden: zugleich mit den “ Zeitungen verpakt; Korrekturbogen, kulatur verpackt; bri gF. geschriebene Bestellzettel in Ma⸗ . Ereesseriß is i Mittheilungen auf dem leeren Raum Ftreisbände⸗ onslisten, so wie auf der inneren Seite der gedruckte Briefe; Iö Zeitungen; ö in denen die Geldbeträge mit Da bei den
Dinte eingerückt
zur h seacsass ogenen Contraventionen in der — er bestehenden Vorschriften vorgeschützt wird 8 8* b — — g 3 69 S korrespondirende Publikum darauf 1“ “ V Frea der dieserhalb angeordneten Kontrole Gegenstände als anc verfuzband versandt, sich vorfinden, welche auf diese Weise ve H dürfen, oder wenn den Gegenständen, welche 8; briane zu L“ andere Gegenstände, . B. he Mittheilungen, Bestellzettel u. s beigefü E 2 M llungen, zettel u. s. w. beigefügt 8 feci endlich diese Versendungsweise von dem Absender hen, nach §§. 14. 15. des Taxregulativs vom 18. Dezember
Commandeur des Zten Artillirie⸗Regiments, mit Wahrnehmung de Stelle als 2ter Kommandant von Neisse beauftragt; von 8 do rff, Major und 2ter Kammandant von Glogau, zum Komman⸗ danten von Glatz ernannt; von Thümen, General⸗Major’ 1 d Commandeur der 9ten Division, von dem Verhältniß als scher erster Kommandant von Glogau entbunden; Leo “ Major, beauftragt mit Führung der Geschäfte des Allgemei⸗ nen Kriegs⸗Departements, zum Kommandanten von Glogau ernannt; von Wangen heim, General⸗Major und Inspecteur der lsten Ingenieur⸗Inspection, mit Führung der Geschäfte des Allgemeinen Kriegs⸗Departem.; von Prittwitz, Oberst, aggr. dem Ingenieur⸗ Corps, mit Wahrnehmung der Geschäfte der lsten Ingenieur⸗Inspec⸗ tion beauftragt; von Selasinski, General⸗Lieutenant und Direkt r der Ober⸗Militair⸗Examinations⸗Kommission, beauftragt, die Stelle des General⸗Inspecteurs des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesens bis auf Weiteres mit wahrzunehmen. Ferner ist Mae.- lotki von Trzebiatowsli, Oberst und Kommandant von Glatz des 26. Infanterie⸗Regiments mit den vorschrifts⸗ ööö für Verabschiedete und Pension in den Ruhe⸗
Dasselbe Blatt enthält die Allerhö . — treffend die Militair⸗Rechtspflege in 8 1 8 In Verfolg Meiner Ordre vom 6ten d. M., durch welche Ich die Mobilmachung der Armee angeordnet habe, bestimme Ich nach Ihrem An⸗ trage, in Ausführung des §. 25. Theil II. des Militair⸗Strafgesetzbuches,
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was folgt:
Nach vollendeter Krfegsfatemsbe 4 ten di bilen 2
Nach deter. reten die mobilen Armee⸗Corp ⸗ ter 8* bEEö1 ertheilten gesetzlichen Vorschriften 8
Den betreffenden Truppentheilen ist dies bei Tr ischlag oder Trom⸗ petenschall bekannt zu machen. “
8 Eüters E“ wird bei den mobilen Armee⸗Corps „den Commandeuren der Divisionen und 9 3 Rest nnaben, gabenan s dem Commandeur der Reserve⸗ Nur über diejeni iesen 2 C gehö Militai g dtecgen zu diesen Armee⸗Corps gehörenden Militair⸗Per⸗ che weder unter einem Divisions⸗Commandeur, noch unter dem ommandeur der Reserve⸗Artillerie stehen, gebührt die höhere Gerichtsbar⸗ IG kommandirenden General. Jedoch kann derselbe in Straffällen 9 he danach vor das Corps⸗Gericht gehören, die Untersuchung und die urtheilung einem Divisions⸗Gericht im Bereiche des Armee⸗Corps, oder dem nächsten Garnison⸗Gericht übertragen. an Fremde Kundschafter sind, wie der §. 113, Titel 20, Theil II v. Landrechts es vorschreibt, kriegsrechtlich zu behandeln. Die Un ersu hat der mit der höheren Gerichtsbarkeit versehene Befehlshabe Das Kriegs vnm, 2 E“ des Kundschafters zuerst gemeldet wird Krieg cht wi Fä — vie ü 1 S g rd in diesen Fällen eben so, wie uͤber einen Soldaten,
„
1“ §. 1. kommandirende General eines mobilen Armee⸗Corps den Ein-⸗ 1 es im g. 18, No. 4, Theil II. des Militair⸗Strafgesetzbuchs bestimm⸗ 1” außerordentlichen Gerichtsstandes für nöthig, so hat er dies zu ver⸗ ordnen und in Meinem Namen öffentlich bekannt zu machen. WL 1. der Divisions⸗Commandeure und des Comman⸗ er Reserve⸗Artillerie zur Bestätigung kriegsrechtlicher Erkenntniss⸗ verbleibt es bei den Vorschrifte 5 Celt 1I. des Wrin GC. rble b t n des §. 160 Theil II. des M r⸗Stro “ 8 heil II. des Militair⸗Straf⸗ 1 95 Begutachtung der zur Bestätigung dieser Commandeure gelangen⸗ s E“ Erkenntnisse (§. 164 am angeführten Orte) bedarf es 1 i. 188 5 v ohne Schwierigkeit durch einen Audi⸗ Bereiche des betreffenden Armee⸗Corps erfol’ so ist dieselbe “ ff ps erfolgen, so ist dieselbe zu 8, 6 gziegsrechtlichen Erkenntnis, welche auf Anordunng des komman⸗ 8 en E oder sonst im Bereiche eines mobilen Armee⸗Corps er⸗ 8 den im §. 5 genannten Befehlshabern zu bestätigen b 11 Rücksicht auf die Art und die Höhe der Strafe der kom⸗ Beneral zu bestätigen. Es muß jedoch der Bestätigung des Erkenn T ein schriftliches Gutachten des Corps⸗Auditeurs oder eines 8 Auditeurs zum Grunde liegen. 88 8. ver. das Erkenntniß in dem Gutachten für gesetzwidrig erklärt, so LTö“ General dasselbe aufzuheben und von neuem bns2ene⸗ eö zu lassen. Träaͤgt er Bedenken, dies zu thun so ist iiß nebst dem Gutachten und den Alten von ihm dem Gene⸗ Auditoriat zur Einholung Meiner Entschridung einzusenden 87
Wenn die dem kommandirenden General ei obilen N C
mit dem Bestätigungsrecht JI 58 b oder standrechtliches Erkenntniß für ungesetzlich hallen, so st asselbe dem genannten General einzusenden und dann i “ angegebenen Weise zu verfahren. “ * stellvertretenden kommandirenden Generale in die Militair⸗Gerichtsbarkeit über die im Corps⸗Bezirke befindlichen Mili tairpersonen aus, welche nicht unter der Gerichtsbarkeit der Befehlsl 1 mobiler Armee⸗Corps oder der Kommandanten stehen. Ihr E“ recht regelt sich nach den Vorschriften der §§. 156, 157 Th il II f egzh- litair⸗Strafgesetzbuchs. v11“
do 5 1 den Provinzen üben
8 Wird eine Provinz vom Feiase bedroht, EE4 8” Corps⸗Bezirk, und jeder Festungs⸗Kommandant E“ vinz die ihm anvertraute Festung mit ihrem Rayon⸗ Zezirke in Belagerungszustand zu erklären. Sobald dies geschehen ist treten die Vorschriften der Verordnung über den Belagerungszustand 88 10. Mai 1849 in Kraft. 8 bs
so hat der stellvertretende
“ §. 10. Todesstrafe lautende kriegsrechtliche Er isse estatigung des kommandirenden Generals er 6 8 g. h Generals erhalten habe G“ 9), sind Begnadigungsgesuche nur dann zu Meiner Eng ringen, wenn der kommandirende General nach seiner gewissenhaften 5 Neegnng dh⸗ sofortige Strafvollstreckung weder im allgemeinen Staats eresse, noch zur Aufrechthaltu er Diszi 1 öthig g l frechthaltung der Disziplin für durchaus nöthig Ich überlasse Ihnen, wegen Publication dies⸗ 8 . gen Publication dieser Meiner Ordr Weitere zu veranlassen. Potsdam, den 16. November 1850.
(gez.) Friedrich Wilhelrn
(gegengez.) vo S — 2 An den Kriegs⸗Minister. ..“
Dem Königlichen General⸗Ko übers 1 ⸗Kommando übersende erge ich ergeb - Anlage zur weiteren Bekanntmachung eine die Militair Kriegszeiten betreffende Allerhöchste Verordnung vom begleite dieselbe mit folgenden Bemerkungen: 8 De sr III;I4 8 8 9 8 1) 1 höhere Militair- Gerichtsbarkeit und das Bestätigungsrecht ist . Verordnung bei den mobilen Armee⸗Corps “ 88 Vetergl⸗ den Divisions⸗Commandeuren und dem Comma enr 1 übertragen. 8s Dabei soll es auch dann verblieb en, wenn mehrere Armee⸗Corp 6 8 8 „ 1 hrere rmee⸗Corps zu einer Armee vereinigt und gemeinschaftlich unter einen Sbeanhe in Rücksicht auf dessen ausgedehn⸗
Rechtspflege in tbten d. M. un
gestellt werden, weil es en Wirkungskreis nicht für zweckmäßi rkung ßig erachtet worde 1 noch mit diesen Angelegenheiten zu besasfen. 8b schließt jedoch selbstverständlich die Ausübung der Diszipli⸗ Sr seitens des Ober⸗Befehlshabers einer Armee “ 1 P so ni als verpflichtet, in seinem Dienst⸗ frhaltung der Disziplin nach sei Ermesß ee derlichen Anordnungen zu treffe id strafer .“ esn fär mzaneränun z ffen und strafend einzuschreiten, wenn er 2) . 5 F . 4 2) 1 de. kriegsrechtlichen Erkenntnissen, welche in Friedenszeiten der 8 igung Sr. Majestät des Königs oder des Kriegs⸗Ministers 88 S ist 1. Abschrift ohne Entscheidungsgründe, unter Beifugun — und einer Abschrift der Besätigungs⸗Oedre b eh eeö so bald als möglich einzusenden.. 8 Auch bseibt dem Ober⸗Befehlshaber einer aus mehreren Armer⸗
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