1850 / 339 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem päpstlichen Nuntius in Wien, Erzbischof Viale⸗Prela, en Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; so wie dem Kaiserl. öster⸗ reichischen Obersten vom Generalstabe, Ramming von Ried⸗ kirchen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen; Den früheren zweiten Staats⸗Anwalt des Kammergerichts, bisherigen interimistischen Ober⸗Staats⸗Anwalt Friedberg, zum Ober⸗Staats⸗Anwalte bei dem Appellationsgerichte in Greifswald und für das Departement desselben zu ernennen. ““

Finanz⸗Ministerium. ekanntmachung. 1 8 Die am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen 1“ 8 scheine können gegen Ablieferung der Coupons 8. 88 schon vom 16ten d. M. ab bei der Seee getng⸗ as hierselbst, Taubenstraße Nr. 30 parterre links, in (mit Ausschluß der drei letzten Tage jedes Monats) von 9 bis 1 Vormi s erhoben werden. 1 unr d Eeg vaüstn nach den Appoints geordnet sein, und ist ihnen ein die Stückzahl und den Betrag enthaltendes aufsummir⸗ tes Verzeichniß beizufügen. 2 28 Berlin, den 4. Dezember 1850. 11 . b Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit⸗Institute für Schlesien unterm 22. April 1839 auf die im freistädter und sprot⸗ tauer Kreise gelegenen fürstlich karolath⸗beuthener Majoratsgüter ausgefertigten 4prozentigen Pfandbriefe Litt. B. sind theilweise ge⸗ tilgt, und es sollen davon folgende Appoints: Nr. 180 bis inkl. Nr. 182, Nr. 185 bis inkl. Nr. 188, Nr. 190 und Nr. 220 bis inkl.

Nr. 225

2220.

Nr. 1977, 1457 bis inkl. Nr. 1452. . ... a Nr. 3747 bis inkl. Nr. 3749, Nr. 3 Nr. 3766, Nr. 3847 bis inkl. Nr. 3853, Nr. 3855 bis inkl. Nr. 3858.. EC“ gegen andere dergleichen Pfand es werden. 8 8 In Gemäßheit der §§. 50 bis 52 und 62 der Verordnung vom 8. Juni 1835 werden daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Coupons vom 2. Januar k. J. ab, bei dem unterzeichneten Kre⸗ dit⸗Institute in unserem künftigen Geschäfts⸗Lokale in Breslau (Al⸗ brechtstraße Nr. 16) zu präsentiren und in deren Stelle andere der⸗ gleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen. Beerlin, den 28. November 1850. 1 Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien.

a 1000 Rthlr.

500

20 0 5) 8 1100 eingetauscht

..„

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung über die unterm 25. November 1850 erfolgte Bestäti⸗

ung der Statuten vder Prenzlau⸗Boitzenburger Chaussee⸗Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben die unterm 1. März 1849 voll⸗ zogenen Statuten der für den Bau einer Chaussee von Prenzlau nach Boitzenburg unter dem Namen: „Prenzlau⸗Boitzenburger Chaussee⸗Gesellschaft“ gebildeten Actien⸗Gesellschaft mittelst Aller⸗ höchsten Erlasses vom 25. November d. J. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über Actien⸗Gesellschaf⸗ ten vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Statuten durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam zur öffentlichen Kenntniß gelangen werden.

Berlin, den 5. Dezember 1850. G“ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 (gez.) von der Heydt.

Deutschland.

Preußen. Berlin, 8. Dez. Das Amtsblatt des Königlichen ost⸗Deparkements enthält die Verordnung, betreffend den Debit der stenographischen Berichte über die Verhandlungen der preußischen Kammern; desgleichen, betreffend die Aufhebung der Porto⸗Vergün⸗ stigung, welche der berliner Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft und der preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt auf gedruckte Sachen unter Kreuzband bisher gewährt worden ist; desgleichen, betreffent die Einrichtung einer Post⸗Expedition zu Limbach im Königreiche Sach sen; desgleichen, betreffend die Hinweisung auf die früher ge⸗ gebenen Bestimmungen über die Versendung von Zeitungen ꝛc. nach anderen Orten, als für welche sie ursprünglich bestellt worden sind; desgleichen, betreffend die Beschränkung der Ausübung des Postdienstes an Sonn⸗ und Festtagen; desgleichen, betreffend die Benutzung ledig zurückkehrender Nebenwagen zur Mitnahme von Fourage und sonstigen Bedürfnissen für die Posthalter; desgleichen, betreffend die Bestellung solcher Briefe, auf welchen dem Namen des eigentlichen Empfängers noch der eines zweiten Adressaten hin⸗ zugefügt ist; desgleichen, betreffend die Behandlung der Fahrpost⸗ Kartenschlusse aus und nach dem Hof⸗Post⸗Amte in Berlin.

Kammin, 4. Dez. (Stett. Ztg.) Am vergangenen ersten Advents⸗Sonntage hatten wir hier ein schönes Fest. Unser schon um das Jahr 1175 gegründete ehrwürdige Dom war, da seit 165 Jah⸗ ren nichts zu seiner Erhaltung hatte gethan werden können, zum Gottesdienst unbrauchbar geworden, so daß er vor 2 Jahren ver⸗ lassen werden mußte. Durch die Munificenz Sr. Majestät des Kö⸗ nigs war es möglich geworden, daß wir am ersten Advents⸗Sonntage d. J. die schöne Feier der Einweihung unseres Domes begehen konnten. Nachdem in der St. Marienkirche, in welcher während der Zeit des Baues der Gottesdienst stattgefunden hatte, mit Ge⸗ sang und Gebet ein Abschiedsgottesdienst gehalten worden war, be⸗ zab sich der feierliche Zug unter Gesang und Glockengeläute zur Domtirche, voran die Domschule und die Seminaristen mit ihren

Lehrern, darauf mit den heiligen Gefäßen die anwesenden Geistli⸗ chen, an ihrer Spitze der Bischof und General⸗Superintendent von Pdnet.g Dr. Ritschl, die Beamten des Königlichen Kreisgerichts, ver der Magistrat, die Stadtverordneten und zales die v. ne 5 v dem Baue gearbeitet hatten. In der Dom⸗ kirche hie er Bischof die Weihrede und das Weihgebet. Als nach der Einweihung selbst unter den Klängen der erneuerten Or⸗ gel und unter Posaunenschall der Choral: „Eine feste Burg ist unser Gott“ gesungen worden war, hielt der Superintendent und Pastor Kundler die Festpredigt über das Evangelium des ersten

1976 Advent⸗Sonntages. Der Genuß des heiligen Abendmahles beschloß die würdige Feier.

Oesterreich. Wien, 6. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat nachstehendes Handschreiben an den Geheimen Rath Freiherrn Karl von Kubeck erlassen: „Lieber Freiherr von Kübeck! Nachdem es Mein Wille ist, daß das in der Reichsverfassung seinen Grund⸗ zügen nach vorgezeichnete Institut des Reichsraths nunmehr ins Leben trete, ernenne Ich Sie hiermit zum Präsidenten Meines Reichs⸗ rathes, in der Ueberzeugung, daß Ich diesen hochwichtigen Posten keinen erfahreneren und treueren Händen anvertrauen könne. Ich ertheile gleichzeitig Meinem Minister⸗Präsidenten, Fürsten Schwar⸗ zenberg, den Auftrag, nach mit Ihnen gepflogenem Einvernehmen eine von Ihnen zu leitende Kommission zusammenzusetzen, deren Auf⸗ gabe es sein wird, das Statut über Einrichtung und Wirkungskreis des Reichsrathes zu entwerfen. Das Ergebniß der Arbeiten dieser Kommission haben Sie Meinem Minister⸗Präsidenten, mit den sich Ihnen darüber darbietenden Bemerkungen begleitet, zu übermilteln. Wien, 5. Dezember 1850. Franz Joseph. F. Sch warzenberg.” Die Oesterr. Correspondenz bemerkt: „Wie wir so eben aus verläßlicher Quelle erfahren, steht die verfassungsmäßige Bildung des Reichsrathes in naher Aussicht. Mittelst allerhöchsten Hand⸗ schreibens ist der Geheime Rath Freiherr von Kübeck von dem Mitglied der interimistischen Bundes⸗Central⸗Kom⸗ mission zum Präsidenten dieser Behörde ernannt worden. Nach dem Wortlaute der Verfassung wird ihre Wirksamkeit darin bestehen, der Krone und der vollziehenden Gewalt zur Seite stehen ünd in allen Fällen, wo sie darum angegangen werden wird, Gut⸗ achten abzugeben. Bei den diesfälligen Ernennungen ist auf die verschiedenen Bestandtheile der Monarchie mögliche Rücksicht zu neh⸗ men, und soll sowohl der Wirkungskreis, als die Bildung dieser wichtigen, neuen Behörde durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.“

Mittelst Kaiserlichen Diploms sind die Wittwe Maria Angelika des auf dem Schlachtfelde gebliebenen Oberst Lieutenants Ritter von Leuzendorf und ihre drei aus dieser Ehe entsprungenen Kinder, Johanna, Arthur und Robert, in den Freiherrnstand des österrei⸗ chischen Kaiserstaates mit dem Prädikate „Campo di Santa Lucia erhoben worden. M“

Se. Majestät der Kaiser gab vorgestern wieder öffentliche Au⸗ dienz, bei der sich mehr als 150 Bittsteller und mehrere Deputatio⸗ nen einfanden. Einige Gesuche wurden sogleich erledigt.

Laut dem gestern veröffentlichten Bankausweise vom 3. Dezem⸗ ber beträgt der Silbervorrath 31,719,975 Fl., seit dem 29. Dktober vermehrt um 156,878 Fl., die vorhandenen Zproz. Kassen 2 Anmei⸗ sungen betragen 20,667,405 Fl., vermehrt um 673,335 Fl.; die An⸗ weisungen auf die ungarischen Landes⸗Einkünfte 914,550 J. (ver⸗ mehrt um 293,072 Fl.); die Reichsschatzscheine 18,091,200 Fl. (ver⸗ mehrt um 1,936,100 Fl.; eskomtirte Effekten 37,418,663 Fl. (ver⸗ mehrt um 851,964 Fl.); Vorschüsse 20,537,900 Fl. (vermindert um 1,058,100 Fl.); Forderungen an den Staat 152,889,146 Fl. (weniger um 1,142,295 Fl.); Banknoten⸗Umlauf 253,995,487 Fl. (vermehrt um 1,500,993 Fl.) 8 Das Ministerium des Innern hat einvernehmlich mit dem Fi⸗ nanz⸗Ministerium im Nachhange zu der bezüglichen Verordnung festgesetzt, daß in die Steuer⸗Umlage zur Bestreitung der Gendar⸗ merie⸗Bequartirungskosten auch die Einkommensteuer einzubezie⸗ hen ist. 8 8 Der preußische Gesandte Graf Schaffgotsche ist am 2ten d. nach Florenz zurückgereist und der Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst von Schwarzenberg nach Olmütz und der Feldmarschall⸗Lieutenant Prinz von Hohenlohe nach Brandeis in Böhmen abgereist.

Bayern. München, 4. Dez. (Nürnb. Korresp.) Am frühesten Morgen ist heute die freisinger Kürassier⸗Division und diesen Vormittag das burghauser 2te Jäger⸗Bataillon von hier auf der Eisenbahn nach Franken abgegangen. Eben so ist die Brücken⸗Equipage der technischen Compagnie, die wegen Mangels an Pferden in den jüngsten Tagen nicht abgefuhrt werden konnte, mit der Mannschaft heute Morgen von hier auf der Straße nach Ingolstadt zusabgegangen. Mit diesen Truppen schließt sich der Aus⸗ marsch von hier. Die Abreise ves Höchstkommandirenden, des Kö⸗ niglichen Feldmarschalls Prinzen Karl, zu der Alles in Fereitschaft gesetzt ist, wird noch immer verzögert und man vermuthet, daß die⸗ selbe gar nicht stattfinden werde. Die anbefohlene Nachrekrutirung der Altersklasse 1828 dürfte, wie man hört, alsbald zurückgenommen werden.

München, 4. Dez. (A. Z.) Das Staatsministerium der Justiz hat unter dem 2ten d. M. folgende Königliche Verordnung veröffentlicht: „Nachdem ein Theil Unserer Armee die Landesgränze überschritten und ein anderer Theil an dieselbe vorgeruckt ist, diese Verhälnisse aber bezüglich der Gerichtsbarkeit üͤber Militairpersonen in bürgerlichen Rechtssachen besondere Vorsicht erforderlich machen, so finden Wir Uns im Hinblick auf Abs. 2 §. 11 des Gesetzes vom 15 August 1828 „die Militairgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betreffend“ allergnädigst bewogen, zu verordnen: daß die Bestimmungen der §§. 9 unr 10 des erwähnten Gesetzes zur Zeit und bis die Armee wieder in ihre Garnisonen zurückgekehrt sein wird worüber einst weitere Bekanntmachung erfolgen wird

in Anwendung zu treten haben. Max. von Pelkhoven.“

Sachsen Dresden, 6. Dez. (D. J.) Auf der Ta⸗ gesordnung der ersten Kammer befand sich die fortgesetzte Bera⸗ thung der Berichte der zur Begutachtung des revidirten Verfassungs⸗ Entwurss niedergesetzten außerordentlichen Deputation. Nach Vor⸗ trag der Registrande erstattete zuvörderst Freiherr von Welck

die Anträge 2 und 3 neu zu formuliren, dahin entledigt habe, daß sie diese beiden Anträge nunmehr in folgender Fassung zur An⸗ nahme empfehle: „Die Kammer wolle im Einverständnisse mit der zweiten Kammer den Gesetz⸗Entwurf sub D. *) in der vorgelegten Fassung zwar ablehnen, die Staats⸗Regierung aber ersuchen, noch den gegenwärtig versammelten Kammern einen Gesetz⸗Entwurf 8 1 zulegen, welcher die Aufhebung der Grundrechte unter speziellen Bezeichnung derjenigen Bestimmungen derselben, welche nach den im Berichte der außerordentlichen Deputation der ersten Kammer pag. 284 sub IV. **) niedergelegten und von der Kammer ge⸗ billigten Ansichten durch besondere Gesetze auszuführen sind, zur Ausführung zu bringen ausspricht.“ 1 8 Bürgermeister Gottschald erklärt, daß er, so lange er nicht

die Grundsätze kenne, welche an die Stelle dessen treten, was auf⸗

gehoben werden soll, gegen diesen Antrag stimmen werde, da

es gegen seine Ueberzeugung sei, etwas, was man habe, aufzu⸗

geben, bevor man das kenne, was man dafür erhalten solle. b Herr Staatsminister von Friesen bemerkt, daß zwischen dem

in der vorletzten Sitzung von ihm vorgeschlagenen Antrage und dem

jetzt von der Deputation eingebrachten der Unterschied liege, daß in dem letzteren in den Worten „nach den Ansichlen Lö1 theil über das Materielle liege, während der seinige allgemeiner 8 faßt und nur formeller Natur sei. E1“ as Materielle durch einen allgemeinen Antrag scheine 8 seiner Ansicht ohne eine Diskussion der einzelnen C“ nicht gut thunlich zu sein; diese spezielle bTT auch, wenn sie sich jetzt auf alle die verschiedenen Sun se 1 n solle, doch nicht ausschließen, daß das, was die Regierut G dieses Antrags an die Kammern bringe, rathen werden müßte. Es würde daher eine gegenwärtige spezielle Berathung, die nothwendig auch durch die zweite Kammer gehen müsse, zur Folge haben, daß die Frage wegen der Grundrech te auf gegen⸗ wärtigem Landtage nicht mehr zur Erledigung kommen und eman beim nächsten Landtage noch da stehen werde, wo man heute stehe. Die Kammer möge daher die von ihm bezeichneten Worte in obigem Antrage ablehnen und den dadurch formeller sich gestaltenden An⸗ trag annehmen. Hierdurch werde der Regierung Gelegenheit ge⸗ geben, das, was nach ihrer Ansicht von den Grundrechten stehen bleiben solle, aufzustellen und somit eine weit einfachere Berathung herbeizuführen, die es möglich mache, den Gegenstand noch auf ge⸗ genwärtigem Landtage zu erledigen. Sollte übrigens der von der Deputation vorgeschlagene Antrag unverändert an die Regierung gelangen, so sei wohl selbst verständlich, daß die Regierung eben so wenig gebunden sei, in ihrer Vorlage Alles nach dem ehsch ge Deputation zu gestalten, wie dies andererseits auch die Kammer hin⸗ sichtlich der Annahme dieser Vorlage bleibe. Der Refecrent und Kammerherr von Friesen vertheidigen die Fassung des Deputationsantrags, während v C veorf, Dr. Harlhe ß, Dr. LTuch aus pratetschen Grünten ünt wei sich die Kammer durch den Antrag der Deputation präjudizire, sich der Ansicht des Herrn Staatsministers von Friesen anschließen. Herr von Watzdorf beantragt statt der im Antrage ver Deputa⸗ tion enthaltenen Worte „unter spezieller ausspricht“ zu söhtg. 1— 6g2 ehr

„mit Beruͤcksichtigung der in dem Deputationsgutachten niederg

ten allgemeinen Grundsätze ausspricht.“ Dieser Antrag fand

iche Unterstützung. Wdence genhcr Müller legt den Standpunkt dar, 8 welchem die im zweiten Berichte die Minorität der Deputation bi⸗ denden beiden Mitglieder (er und Hennig) bei der E t rielce nung der Anträge hinsichtlich der Abschnitte 1. 8 129 8 b rungsvorlage ausgegangen seien. Es sei dies die Ansicht, raß die Freiheit eines Volkes demselben nicht als ein vollendetes Ganzes geboten werden könne, sondern erkämpft, errungen und nach und nach ausgebildet werden musse. Das habe man 1848 vergessen, hün deshalb zu viel gethan. Gegenwärtig handle es sich darum, 88 festen Boden zu suchen und zu gewinnen, von dem gus diese Ent⸗ wickelung auszugehen habe, wenn sie dauernd und segensreich sein solle. .“ Herr Staatsminister Dr. Zschinsky ist ebenfalls der Ansicht, daß eine allgemeine Debatte über die Prinzipien nicht darüber ent⸗ scheiden könne, was von den Grundrechten aufgehoben oder stehen bleiben solle, und will der Staatsregierung hierüber freie Hand ge⸗ lassen wissen. Derselbe erklärt sich daher auch gegen den von Watz⸗ dorfschen Antrag, der ebenfalls fuüͤr die Regierung eine Beschrän⸗ kung enthalte. 1—

Herr von Schönberg⸗Bibran und Herr von Welck geben das Dasein dieser Beschränkung in jenem Antrage zu und stimmen gerade deshalb für denselben, um der Regierung den Wunsch aus⸗ zudrücken, daß Grundsätze, wie sie in dem Gesetzentwurse „Nachtraͤge zu den Ablösungsgesetzen“ aufgestellt worden, nicht ferner festge⸗ halten werden möchten. von Watzdorf dagegen erklärt, daß er 18 seinem Antrage nicht beabsichtigt habe, der Regierung irgend eine Beschränkung aufzuerlegen.

88 wurde 8. zur Abstimmung über die im ersten Berichte der Deputation enthaltenen drei Anträge geschritten. Der erste dieser, von der Deputation einstimmig zur Annahme empfohlenen Anträge lautet: „Die Kammer wolle, im Einverständnisse mit der zweiten Kammer, durch Zuruückweisung des Entwurfs der revidirten Verfassungs⸗Urkunde sub A. und des Gesetz⸗Entwurfs suh B. sich für das, für jetzt noch unveränderte Fortbestehen der Verfassungs⸗ Urkunde vom 4. September 1831 in ihrem 1I. bis mit VI. Abschnitte erklären“, und wurde bei der Abstimmung gegen 5 Stimmen von

r Kammer angenommen. 8 8 An die Stale der unter 2 und 3 vorgeschlagenen Anträge trat nun der heute eingebrachte, neu formulirte Antrag der D eputation, welcher, da sich die Mitglieder der Deputation später mit 6 von Watzdorfschen Fassung einverstanden erklärten, in dieser zur

Bericht über zwei nachträglich eingegangene die revidirte Verfassungsur⸗ kunde betreffende Pekitionen. Die erste, von dem Religions⸗Vorstande der hiesigen israelitischen Gemeinde ausgegangen, legt gegen die „Be⸗ athung“ des §. 62 der revidirten Verfassungs⸗Urkunde und §. 76 des Wahlgesetz⸗Entwurfs „feierliche Verwahrung“ ein, indem die durch die als Landesgesetz publizirten Grundrechte eingeführten desfall sigen Bestimmungen unverändert aufrecht zu erhalten seien und des⸗ halb nicht nochmals berathen werden köunten. Die Kammer be⸗ schloß einstimmung, diese Eingabe als formell unzulässig zu erklä⸗ ren, sie aber noch an die zweite Kammer abzugeben. 3 Die zweite Petition ist von 33 Innungs⸗Vorständen zu Dres⸗ den eingereicht und spricht sich gegen die in dem gedachten §. 62 der revidirten Verfassungs⸗Urkunde übergegangenen grundrechtlichen Bestimmungen aus, nach welchen der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse unabhängig sein soll. Die Petenten fürchten von der völligen Gleichstellung der Juden die Vernichtung der bürgerlichen Gewerbe und wünschen diese Gleich⸗ stellung beziehentlich des vollen Genusses aller staatsbürgerlichen Rechte bis zur Festsellung der neuen Gewerbe⸗Ordnung berschohen zu sehen. Der Referent glaubt, daß diese Petition durch das Gut⸗ achten der Majorität bereits erledigt sei, und schlägt vor, sie an die zweite Kammer abzugeben. Die Kammer trat dem einstimmig bei.

Hierauf zeigte der Referent (von Welck) der Kammer an, daß die Deputation sich des Auftrags, bezüglich der Abschnitte I. bis VI.

Abstimmung gebracht und ebenfalls gegen 5 Stimmen bei der Kam⸗ mer Annahme fand. 1 1 Die Kammer ging nun zur Berathung des Berichts ihrer außer⸗ ordentlichen Deputation über. 1 1 b Dieser zweite Bericht behandelt die Abschnitte VII. und I des revidirten Verfassungsentwurfs, welche die Bestimmungen übet die Zusammensetzung und die Wirksamkeit der Kammern umfassen. In diesem zweiten Berichte hat sich die Deputation in eine 1gg tät und eine Minorität gespalten; die erstere trägt auf vollständige Ablehnung auch dieser beiden Hauptabschnitte an, 8öö letztere auf die Berathung derselben eingehen will. Zum 1-gna Verständniß mögen hier die Hauptgrundzüge dieses Berichts Plat finden. Die Majorität (v. Friesen, Welck und v. Schönberg Bibran) motivirt ihren Antrag auf Ablehnung hauptsächlich e daß nach ihrer Ansicht alle und jede Veränderung in den 1ee gesetzen des Staates so lange zu vermeiden sei, als „nicht eine

s

*) Aufhebung der Grundrechte.

89) 1v” vaß 9 Bestimmungen der §8. 33, 35, 37, 38, 49 und die 68

§§. 62 und 64 des Entwurfs A., insoweit sie mit dem Rechtsgefühl und F

giösen Sinn nicht in Widerspruch stehen, eben so wie 1—ea-. 3 §§. 29, 36, 39, 40, 41, 43, 52, 60, 61 und 68 des Entwurfs der sp

ziellen Gesetzgebung zu überweisen sein möchten. 1

dem Bezirksvorstand erklärt, 2500 Mann Bayern die Stadtkasse gänzlich geleert sei.

bedingte, allgemein anerkannte und unabweisbare Nothwendigkeit

jene Veränderung gebieterisch erfordert, als nicht ein augenschein⸗ licher, von Allen zugestandener Vortheil die Frucht derselben ist.“ Das Land, sagt sie in ihrem Berichte, habe jetzt andere Bedürfnisse, als Verfassungsveränderungen; es sei noch wenig Hoffnung vorhan⸗ den, daß eine solche, jetzt vorzunehmende Aenderung in der That einen lange dauernden verfassungsmäßigen Rechtszustand begründe, Sie folgert dies theils aus dem Umstande, daß wir in den letzten zwei Jahren schon zwei Verfassungsänderungen erlebten, theils aus dem noch vorhandenen Mangel an Grundlagen für einen gesicher⸗ ten Rechtszustand des deutschen Bundes. Nächstdem nimmt sie an mehreren der wichtigsten Aenderungs⸗Vorschlägen des Entwurfs Anstoß. Im Gegensatze hierzu beruft sich die Minorität (die Bür⸗ germeister Müller und Hennig) für ihr Votum zunächst auf äußere Gründe, welche fuür die Vornahme einer Verfassungs⸗Aenderung sprechen: auf das schon vor dem Jahre 1848 laut gewordene und auch in der ersten Kammer im Jahre 1848 allseitig erkannte Be⸗ dürfniß einer solchen, auf die gleichen, wiederholt von der Staats⸗ Regierung ergangenen Erklärungen und auf das allgemeine Urtheil des verständigen Theiles des sächsischen Volkes. Im Wesen des Entwurfs erblickt sie aber noch fernere innere, absolute Gruͤnde, in deren Entwickelung sie eben sowohl mit den von der Staats⸗Regie⸗ rung gegebenen Motiven übereinstimmt, als auch andererseits den Bedenken der Majorität zu den einzelnen Punkten entgegentritt. In Bezug auf die Zusammensetzung der ersten Kammer sind die wesentlichsten von der Regierung ausgegangenen Aenderungs⸗ Vorschläge folgende: a) Wegfall der Vertreter der beiden Stifter deren völlige Aufhebung bevorsteht; b) statt der 12 auf Lebenszeit gewählten Vertreter der Rittergutsbesitzer werden künftig 15 Ver⸗ treter des größeren ländlichen Grundbesitzes (bei einem Census von 3000 Sieuereinheiten für die Wählbarkeit) gewählt, und c) statt der 10 jetzt vom Könige ernannten Rittergutsbesitzer sollen künftig überhaupt 12 vom Könige ernannte Mitglieder in der Kammer sitzen. Die Beschränkung jener 15 Abgrordneten auf die Qualität der Rittergutsbesitzer hat man aufgegeben, weil diese letzteren in Zukunft keine Privilegien vor anderen größeren Grundbesitzern ha⸗ ben, und eben so die gleiche Beschränkung der Wahl des Königs hinsichtlich der 12 Abgeordneten, um, wie die Motive sagen, dadurch die Möglichkeit zu geben, Personen in die Kammer zu bringen, „die wegen ihrer Intelligenz und speziellen Vertrautheit mit den einzelnen Zweigen der Geschäfte von großem Werthe für dieselbe werden können, ohne gerade selbst größere Grundbesitzer zu sein.“

Die Majorität der Deputation erblickt in den Maßregeln unter b. und c. eine Lähmung der Kraft der trsten Kammer und eine Be⸗ iihr nothwendigen Charakters; sie findet den Kreis

r Wählbarkeit zu weit gezogen und das Verhältniß des Grund⸗ besitzes bedenklich alterirt. Die Minorttüt dagegen sieht in der Er⸗ weiterung jenes Kreises eine kompaktere Stellung, das Einschieben ei⸗ nes vermittelnden Gliedes, wie dies ja guch durch den bekannten An⸗ trag der Rittergutsbesitzer auf Gleichstellung mit den übrigen Grund⸗ besitzern schon im Jahre 1848 auerkannt sei. Eben so erklärt sie sich auch für eine nothwendige Reorganisation der zweiten Kammer. Mit Aufhebung des Unterschiedes nach Vertretung von Ständen beruft der Regierungs⸗Entwurf hier im Allgemeinen 30 Abgeordnete 96 und 86 des platten Landes, deren Wählbarkeit Sbn

der Hauptsache an einen Census von 10, die Stimmberechtigung an einen solchen von 2 ½ Rthlr. knüpft, und somit das Erforderniß der Ansässigkeit zur Stimmberechtigung in Wegfall bringt.

Die Berathung uüber diesen Theil des Berichts ist in der heu⸗ tigen Sitzung nicht bis zur Abstimmung gediehen. Es sprachen in der heutigen Sitzung die Herren v. Zehmen⸗Stauchitz, Graf v. Ein⸗ siedel⸗Reibersdorf, v. Watzdorf, v. Polenz, v. Erdmannsdorf, v. Heynitz und v. Nostiz und Jänkendorf, und zwar sämmtlich für den Antrag der Majorität der Deputation. Herr Staatsminister v. Frie⸗ en kundigte für die morgende Sitzung einen ausführlichen Vortrag über die Regierungsvorlage an. 8

Das Kriegs⸗Ministerium hat folgenden Tagesbefehl erlassen: „Es ist dem Kriegsministerium nicht unbekannt geblieben, wie ein Theil der öffentlichen Blätter es sich angelegen sein läßt, die bös⸗ villigsten Verdächtigungen gegen die sächsische Armee zu verbreiten ind Zweifel an deren Patriotismus, deren Treue und Hingebung, deren Bereitwilligkeit, den Befehlen Gehorsam zu leisten, laut wer⸗ den zu lassen. Die Ehre der Armee ist zu fest begrundet, sie steht zu hoch, als daß sie gegen so niedrige Angriffe einer Vertheidigung

Fulda, 3. Dez. (D. A. Z.) Der Generalstab ist heute nach Hunfeld vorgegangen, mit ihm der Civil⸗Kommissär mit seiner ganzen Umgebung; die bayerischen Truppen sind in die Wohnungen konsignirt, müssen sich auf zwei Tage verproviantiren und jeder Stunde des Allarms gewärtig sein. Die Quartiermacher des öster⸗ reichischen Corps an der Rhön sind ebenfalls hier eingetroffen, 4000 Mann sollen noch heute Nacht in der Stadt eintreffen; außerdem sind für 11,000 (so hoch wird angegeben) 80 Klafter Holz requi⸗ rirt, weil diese Truppen im Haungrund bivouakiren sollen.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 5. Dez. (H. C.) In der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung verlas Dr. Fock als Berichterstatter den Ausschußbericht über die Verlängerung der Gül⸗ tigkeit des Gesetzes vom 5. Oktober 1850, wegen einstweiliger Außer⸗ kraftsetzung mehrerer Artikel des Staatsgrundgesetzes. Derselbe be⸗ antragte 1) die Landes⸗Versammlung wolle, wie von dem Departe⸗ ment des Innern unter I. beantragt ist, nachträglich das Gesetz vom 9. November d. J. genehmigen, ohne daß indessen daraus ein Prä⸗ judiz für die Zukunft irgendwie erwachse; II. die Versammlung ge⸗ nehmige auch den unter 2) enthaltenen Antrag der Regierungsvor⸗ lage, daß die Gültigkeit des Gesetzes vom 5. Oktober d. JI. mit der unten folgenden Abänderung auch ferner, falls nicht früher ein Frieden mit Dänemark abgeschlossen werden sollte, bis zum 10. März 1851 ausgedehnt werde. Im §. 2 des Gesetzes vom 5. Oktober werde der erste Absatz dahin abgeändert: In diesem Falle hat die Polizei⸗Behörde den Verhafteten innerhalb 14 Tagen entweder frei⸗ zulassen oder der richterlichen Behörde zu übergeben.

Major Dalitz rechtfertigte seinen Beitritt zum Ausschußbe⸗ richte, indem die Versammlung das formelle Recht sich erhalten müsse. Die 14tägige Frist genüge namentlich hinsichtlich derjenigen, welche zwischen den Vorpostenkelten wohnten. Der Präsident meinte, daß durch einen Beschluß der Versammlung kein Präjudiz entstehe und die Worte lieber wegzulassen wären. Abgeordneter Wiggers suchte nachzuweisen, daß das Gesetz vom 5. Oktober weiter greife, als wenn die Regierung das Staatsgrundgesetz in jenen Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Abgeordneter Malm- roos meinte, die Regierung sei befugt gewesen zur Außerkraftsetzung

der 1815 festgestellten Organisation Deutschlands an. Bei dieser Gelegenheit müßten die europäischen Mächte befragt werden. In die inneren Aenderungen habe sich Niemand einzumischen. Er glaube aber dennoch, es sei der geforderte Kredit nothwendig, um für all möglichen Fälle vorbereitet zu sein und im Interesse Europa's di Interessen der Gesellschaft zu wahren. Die Regierung musse, indem sie ihre Absicht, den Frieden zu erhalten, ausspreche, in der Lage sein, dies mit Ansehen und Billigkeit thun zu können. Emanuel Arago verlangt Vertagung der Debatte wegen des Beginns der preußisch⸗österreichischen Verhandlungen. Die Versammlung verwirft die Vertagung. Mathieu (de la Drôme) ehrt das kurhessisch Volk wegen seines gesetzlichen Widerstandes. Die Rüstungen seien nur gegen Frankreich gerichtet. (Beifall links.) General Fabvie wird fuͤr den Kredit, aber gegen jede vorläufige Beschränkung de Freiheit Frankreichs stimmen. E. Arago begreift ganz gut, daß die Regierung die Gelegenheit zur Armeevermehrung benutze, abe durchaus nicht, daß die Versammlung ein solches Vertrauensvotum geben wolle. Berichterstatter Remusat glaubt noch nicht ganz ar einen vollkommenen Umschwung der Dinge in Deutschland. Gestern sei der Krieg, heute der Frieden wahrscheinlicher gewesen. (Beifa rechts.) Noch seien viele Verwicklungen übrig. Die Versammlung müsse daher, wie die Kommission, ihre volle Uebereinstimmung mit der Erklärung des Ministers Lahitte aussprechen. Wenn auch der Friede wahrscheinlicher sei, handle es sich in Deutschland dennoch um gewichtige Fragen. Daher sei es gut, wenn Frankreich für jed Moͤglichkeit bereit stehe. Die Neutralität sei nur für den Kriegsfall und hindere die diplomatische Thätigkeit nicht. Die dresdener Konferen⸗ zen könnten Anlaß zu gewaltsamen Versuchen werden. Man müsse zu der Forderung bereit sein, daß die Gewalt nicht an die Stelle der Verhand⸗ lung trete. Man wisse selbst nicht, ob die österreichischen und preußischen Heeresmassen entlassen würden. Deswegen müsse man auf seiner Hut sein. Man möge nicht vergessen, daß zu Frankreichs gewichtigem Einflusse auf die deutsche Frage dasselbe stark und ruhig sein müsse. (Beifall rechts). General Leydet nennt die Maßregel vom mili⸗ tairischen Standpunkte entweder ein Zuwenig oder ein Zuviel. Die

Versammlung erklärt die Gesammt⸗Debatte für geschlossen. Präsi⸗

gewisser Bestimmungen, sie habe es nur unter Beschränkungen ge⸗ than. auf constitutionellem Wege mit dem

Wege nationalen Inhalt verwechselt werden dürfe, so daß in

aber für das ganze Herzogthum die gedachten Kraft gesetzt würden, dem der Berichterstatter schusses keine geringere dürfte. Dr. Lafaurie festgehalten wissen: um diese Kleinigkeiten marken, zustand setzen. Der

D .

tragt hatte.

Dann nahmen noch die Abgeor

eintrat. Zwei Interpellationen vom Abgeordneten Lafaurie wurden erhoben. litischen Gefangenen. Zeitpächter bei der Vermögens⸗Anleihe.

er heute noch keinen Bericht abstatten könne.

Rendsburg, 6. Dez. (H. C.) Am gestrigen Vormittag ent⸗ spann sich zwischen Breckendorf und Lottorf aus einem anfänglich unbedeutenden Vorposten⸗Angriff ein späteres mehr als sechs Stun⸗ den anhaltendes Tirailleurfäuer, wobei beiderseils nach und nach Verstärkungen herangezogen wurden. Auf dänischer Seite ward ein Hauptmann vom Pferde geschossen (andere Berichte sprechen von zwei getödteten Offizieren); wie viel sie sonst verloren haben, war nicht zu ermitteln, da sie bei ihrem Rückzuge, wie gewöhnlich, so auch diesmal, ihre Todten und Verwundeten mitnahmen. Nur ein ver⸗ wundeter Feind wurde gefangen, dem, nachdem er hier eingebracht

3 Bis jetzt haben

bedurfte. Das Kriegsministerium hat es daher unterlassen, solche

worden, das eine Bein amputirt werden mußte. nichts in Erfahrung bringen

Verdächtigungen einer schriftlichen Widerlegung zu wurdigen, und glaubt der Armee dadurch einen neuen Beweis seines festen Ver⸗ trauens auf ihre Gesinnungen gegeben zu haben. Dresden, den 5. Dezember 1850. Kriegsministerium. Rabenhorst.“ Die heutige Nummer des Neuen Dresdner Journals ist mit Beschlag belegt und zugleich das Verbot des ferneren Er⸗ scheinens dieser Zeitschrift ausgesprochen worden. ZWW1“

Hannover. Aurich, 5. Dez. Das A mtsblattenthält eine Publication, wodurch der allgemeine Landtag auf den 18ten d. Mts. einberufen wird. Als Zweck dieses allge⸗ meinen Landtages wird in der Publication angegeben: „auf Grund der mitzutheilenden Grundzüge über die der Provinzial⸗Landschaft für das Furstenthum Ostfriesland mit Einschluß des Harrlingerlandes zu verleihende Verfassung sich zu erklären.“ Württemberg. Stuttgart, Me rk.) Nachdem (wie bereits erwähnt) die der Beurlaubten wieder aufgehoben worden, Ausgehobenen aus den Jahren 1845 und wettere Beurlaubungen der von dem Jahre hen bevor.

Hessen.

(Schwäb.

5. Dez. neuesten Berufungen werden nun auch die 1846 beurlaubt, und

1847 Ausgehobenen ste⸗

VeI Han au, 5. Dez. (Kass. Ztg.) Auf berichtliche orlage des Kurfürstlichen Kommissärs, Staatsrath Scheffer zu Fulda, wegen persönlicher Haftung der Gerichtsbeamten in Betreff ihre Renitenz dem Staatseinkommen verursachten Scha⸗ dens, ist vom Kurfürstlichen Justizministerium nachfolgende Verfü⸗ gung des Bundes⸗Civilkommissärs, Grafen von Rechberg, vom 16. November, an sämmtliche Gerichtsbehörden des Kurfürstenthums, so wie an die Beamten der Staatsbehörden bei den Gerichten, erlas sen worden: „Im Namen des hohen Deutschen Bundes! Da ich Verzögerungen und Ungehorsam in Erledigung meiner Anordnun- gen an die Direktoren der O bergerichte dahier und zu Hanau für sich und im Namen der von ihnen präsidirten Gerichte, wegen An⸗ wendung und Einziehung des gesetzlichen Stempels habe waͤhrneh⸗ men müssen, so verfüge ich hiermit, daß neben den von mir bereits eingeleiteten militairischen Zwangsmaßregeln noch die persönliche Haftung der Mitglieder sämmtlicher Gerichte des Kurfürstenthums für die der Kurfürstlichen Staatskasse aus ihrem Widerstand ent⸗ stehenden Verluste von nun an eintreten soll. Fulda, 16. November 1850. Der Civilkommissär des Bundes. (Gez.) Rechberg.“

Hanau, 4. Dez. (Frankf. J.) Der hiesige Stadtrath hat erk. daß er für die hier noch liegenden keine Lieferungen mehr machen könne, indem

wir von einem Verluste der Unsrigen können. Der obengenannte Gefangene war mit einer eigenen ganz neuen Fußbekleidung ausgestattet, die bei der gesammten dänischen Armee eingeführt sein soll. Dieselbe bestand aus platten, unten mit Leder versohlten Holzschuhen mit gewöhnlichen Lederschäften. Der Boden dieser Holzschuhe ist mit Stroh ausgelegt; sie wärmen, hin⸗ dern jedoch beim Gehen.

Muslan

Frankreich. Gesetzgebende Versam mlung. Sitzung vom 5. Dezember. Den Vorsitz führt Dupin. Um 2 ½¼ Uhr wird die Sitzung eröffnet. Tagesordnung: Kreditforderung von 8,460,000 Franken auf das Budget von 1850 und 1851. Lahitte, Minister des Auswärtigen, betritt die Tribüne. (Allgemeine Neugierde.) Er glaubt am Beginne der Diskussion der Versammlung die letzten Depeschen der Regierung aus Deutschland mittheilen zu müssen. Am 28sten v. M. seien die Minister Schwarzenberg und Manteuf⸗ fel in Olmütz zusammengekommen. Zwischen ihnen sei die Verab⸗ redung getroffen worden, daß die preußischen und die Bundestrup⸗ pen in Kurhessen gemeinschaftlich agiren würden. Was das Her⸗ zogthum Holstein anbelange, so sei man übereingekommen, daß ein preußischer und ein Bundestags⸗Kommissär abgesendet würden, welche eine gemeinschaftliche Aufforderung an die Statthalterschaft erlassen sollten. Bliebe diese ohne Erfolg, so würde ein preußisches Truppen⸗Corps gemeinschaftlich mit den Bundestruppen die etwa nothwendigen Zwangsmaßregeln ergreifen. Am L9sten sei man wegen Eröffnung freier Konferenzen zur Neugestaltung Deutschlands übereingekommen, welche in Dresden stattfinden würden. Am 1. Dezember habe der König von Preußen die olmützer Convention genehmigt und Europa könne sich daher wegen Beseitigung der Furcht eines Zu⸗ sammenstoßes beider deutschen Großmächte Glück wünschen. Die Entscheidung des Königs von Preußen über die allgemeine Frage bleibe noch vorbehalten. Der Minister geht nun zum vorliegenden Gesetzentwurfe selbst über. In einer solchen Frage könne zwischen beiden Gewalten nur vollkommene Uebereinstimmung herrschen. Die Botschaft des Präsidenten habe als Absicht der Regierung strenge Neutralität ausgesprochen, so lange das europäische Gleich⸗ gewicht und Frankreichs Interessen nicht gefährdet seien. Die Kom⸗ mission habe einstimmig sich dafür erklärt. Es sei dies nicht Gleichgültigkeit. Jedes Volk habe das Recht, seine inne ren Angelegenheiten nach seinem Belieben zu ordnen. (Links: Und Rom!) Die deutschen Regierungen erkennten im All⸗ gemeinen sämmtlich die Nothwendigkeit von Veränderungen

Dr. Fock suchte nachzuweisen, daß der sormelle Standpunkt nicht jener Rücksicht die Staats⸗ regierung nicht befugt gewesen sei, jenes Gesetz zu verlängern. Abgeordneter Bünger wollte, daß nur für gewisse Distrikte, nicht Bestimmungen außer widersprach. Malmros äußerte, daß die Regierung nach der Ansicht des Aus⸗ Beschränkung der Freibeit eintreten lassen wollte den streng rechtlichen Stundpunkt wer dem Ministerium vertraue, der werde nicht sonst aber dasselbe in den Anklage⸗ z Departementschef des Innern sprach sich gegen die Beschränkung aus, die Abgeordneter Bünger bean⸗ tr die Regierung nahm das Recht in Anspruch, die Be⸗ stimmungen zu treffen, indem das Gesetz Beschränkungen enthalte, dneten Bremer, Fock, Wiggers und Heiberg an der Debatte Theil, womit der Schluß der Vorberathung Orth und Dr. Die des Letzteren bezog sich auf die po⸗ Die des Ersteren betraf die Ansetzung der Abgeordneter Jebens er⸗ klärte, die vorunterstützte Petition baldmöglichst motiviren zu wollen. Der politische Ausschuß ließ die Versammlung benachrichtigen, daß

dent Dupin verliest den von der Kommission beantragten Beschluß: „Die National⸗Versammlung, überzeugt, daß in den gegenwärtig Deutschland entzweienden Fragen die Politik der Neutralität, so wie sie in der Botschaft des Präsidenten vom 12. November ausgespro⸗ chen und festgestellt ist, die einzige, Frankreich zukommende set, geht zur Berathung der Artikel über.“ Dupont (de Bussac) verliest einen Antrag, welcher die Nichtintervention als Frank⸗ reichs Prinzip zur Sicherung der Unabhängigkeit der kleinen deutschen Staaten ausspricht. Was man seit Richelieu gethan habe, um die Könige zu schutzen, das möge man heute zum Schutze der Völker thun. (Beifall links.) F. Bouvet beantragt, weil die gegenwärtigen deutschen Fragen nicht billig durch die Waffen gelöst werden könnten, weil der Krieg stets eine Quelle des Elends und der Sklaverei sei, weil die Versammlung endlich die Aufrechthal⸗ tung des Friedens wünsche, gehe sie zur Berathung der Artikel über. Der Schluß der Debatte über den Kommissions⸗Antrag und die Priorität desselben wird genehmigt und dann mit 483 gegen 211 Stimmen der Kommissions⸗Antrag angenommen. Sodann er⸗ folgt auch die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs, welcher dem Kriegs⸗ Minister einen außerordentlichen Kredit von 8,460,000 Fr., und zwar 1,620,000 Fr. auf das Budget von 1850, 6,840,000 Fr. auf das von 1851 bewilligt, mit 466 gegen 213 Stimmen. Es ge⸗ schieht dies ohne alle Debatte. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 4. Dez. Vor Gericht trat gestern Charles Bonaparte als

Kläger gegen den Legitimisten d'Arlincourt auf, der ihn inseiner Broschüre: „Das rothe Italien“ der Mitschuld an dem Tode Rosst's bezüchtigt hatte. Zwei berühmte Advokaten plaidirten, Chaix d'Estange fur den Kläger, Berryer fur den Angeklagten. Der Sitzungssaal der sech⸗ sten Kammer des Zuchtpolizeigerichtes war daher zeitig schon von dem elegantesten pariser Publikum, namentlich Damen, gefullt. Charles Bonaparte gewann den Prozeß; d'Arlincourt wurde wegen Verleumdung, die ihren Grund nicht in Unkenntniß, sondern in Lös⸗ willigkeit gehabt habe, zu einer Geldbuße von 300 Franken, Tra⸗ gung der Kosten und Veröffentlichung des Urtheiles durch vier Jour⸗ nale verurtheilt.

Pierre Bonaparte hatte bei seiner Ankunft in Paris von seiner Cousine, Madame Clary, ein sehr schönes, mit großem Luxus meublir⸗ tes Hotel gemiethet. Darin quartirte er nicht nur sich selbst, son⸗ dern auch eine Löwin, eine Meute Hunde und eine Schaar Katzen ein. Der Salon war in einen Waffensaal, ein Kabinet in eine Schießstätte umgestaltet. Eines Morgens gefiel sich Herr Pier Bonaparte nicht mehr in seiner Wohnung, schloß das Hotel zu un gab der Eigenthümerin die Schlussel. Diese forderte Schadenersa für ihre von Taback eingeräucherte und von der Menagerie verwü stete Wohnung. Pierre bot ihr 60 Fr. Damit nicht zufrieden verklagte sie ihn und das Gericht verurtheilte ihn zum Ersatze des durch einen Sachverständigen abgeschätzten Schadens. 8

Das Evenement erklärt heute, daß Victor Hugo schon seit längerer Zeit an einer Halsentzuͤndung leide, dennoch aber nur durch das bestimmte Verbot seiner beiden Aerzte abgehalten worden sei, in der Frage über den Rüstungskredit das Wort zu ergreifen.

Die Gazette de France veröffentlicht nach einem Departe⸗ ments⸗Journale ein Schreiben de Montbel's aus Frohsdorf an den legitimistischen Baron d'Albignac, worin Montbel erklärt, die Her⸗ ren Descars, Levis, Berryer, de St. Priest und Pastoret seien nur Korrespondenten, nicht aber Minister des Grafen von Chambord. Der Graf von Chambord bettele nicht um eine Krone, werde ste aber würdig tragen, wenn man ihn rufe. Die Gazette sieht darin eine Desavouirung des kurz nach dem wiesbadener Kongresse erschienenen Cirkulars Barthlémy's.

Paris, 5. Dez. General Pacheco y Obes hat dem Präst denten der Republik sein Beglaubigungs⸗Schreiben als au Zerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Republik Uru⸗ guagy in besonderer Sendung bei der franzoͤsischen Republik über⸗ geben.

Ueber den Rüstungs⸗Kredit, der heute zur Debatte kam, be⸗ merkt das Journal des Débats: „Wenn das Aufgebot von 40,000 Mann, wofür das Ministerium einen Kredit verlangt hat, bereits begonnen und in das Gebiet der vollbrachten Thatsachen getreten ist, so begreifen wir, daß die Regierung ihren Entwurf nicht zurücknimmt. Wir sehen aber nicht ab, wie andere Redner, als Savoye und Arago, das Bedürfniß fühlen könnten, sich in rein verlorener Beredsamkeit zu ergehen über Ereignisse, die glücklicher⸗ weise sich voraussichtlich nicht realisiren werden. Die deutschen Regie rungen haben uns mit Beendigung ihres Zwiespalts durch eine friedliche Uebereinkunft einen doppelten Vortheil verschafft, den, in Europa den Frie⸗ den herzustellen, und den anderen, uns die Reden, mit denen wir für heute bedroht waren, zu ersparen. Glaubte die Versammlung, es sei unumgänglich nothwendig, eine Sitzung über die deutsche Frage zu halten, so würde sie wenigstens wohl gethan haben, genauere und bestimmtere Aufklärungen abzuwarten, um zu wissen, was ver⸗ handelt, worüber gesprochen werden soll.“ Der Constitutionnel

sagt über denselben Gegenstand: „Die deutschen Regierungen wer⸗