den, so wurde dieselbe nach . “ und die Fortsetzung derselben auf heute früh 10 Uhr anberaumt.
In — 6 Sitzung der ersten Kammer, neh die Herren Staats⸗Minister Dr. Zschinsky, von Friesen Ruth Behr, so wie die Königlichen Kommissare Herr Ceg. 885 Dr. Weinlig und Herr Geh. Rath von Weissenbach, heiw 8 theilte der Herr Präsident der Kammer mit, daß 2 97 tretenen Unwohlseins des Herrn Referenten für den zweiten üei der außerordentlichen Deputation die Tagesordnung PFse nat der Genehmigung der Kammer eine Aenderung habe “ sen, dergestalt, daß er die Berathung des Berichts “ ae, Anin Dekret, die londoner Industrie⸗Ausstellung betreffend, un 8” 16 . über das Einnahmebudget vorschlage. Die ö gene peu ter der Zustimmung der Staatsregierung diesen 6b r Beterpelda⸗ erbat sich Herr Amtshauptmann von Egidy zu h“ tion an den Vorstand des Ministeriums des 1“ hester Koch 8 Leipzig v ’ Koch
agte derselbe, vergeblich alle Versuche ht, 8 1 8. 8 Erfüllung “ Fhanc⸗ und dazu zu bewegen, Füah 68 89 Kammer einzunehmen, so habe sie den Beschluß gefaßt, ie? gg 88 heit dem Gesammt⸗Ministerium zu übergeben, dami gegen E ir 8 meister Koch nun auf dem Disziplinarwege Perfspre Ee 68 nage; Seit jenem Beschlusse seien bereits 14 Wochen verstrichen, 8 ne de eine Mittheilung über die Angelegenheit, welche das Publi um nicht minder wie die Kammer angelegentlich beschäftige, an die Kammer gelangt wäre. Er richte deshalb an die Staats⸗Regierung 5 gebenste Anfrage, 1) ob die Disziplinar⸗Untersuchnng gegen den 5 germeister Koch eingeleitet worden sei? 2) zu welchem Resultate d ese geführt? oder 3) ob die Regierung gemeint sei, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen? und 4) aus welchen Gründen dies ge⸗ schehen solle? 8 .“ Der anwesende Vorstand des Ministeriums des Innern, Herr Staatsminister von Friesen, erklärte sich bereit, diese Interpellation sogleich zu beantworten und bemerkte, daß gegen Bürgermeister Koch nach Vorschrift des Staatsdienergesetzes das Besserungsver⸗ fahren eingeleitet worden wäre. Gegen die gesetzlichen Vorhalte habe Bürgermeister Koch aber jedesmal Rekurs eingewendet, welche jedoch sämmtlich, so wie die neuerdings erhobene Nichtigkeitsklage, verworfen worden seien. Wenn nun derselbe einen neuen Rekurs ergriffen habe, so werde voraussichtlich auch dieser vielleicht mit dem Vorbehalte verworfen werden, daß jede weitere Rekursergrei⸗ fung nicht an der Zeit sei. Aus allem diesen folge, daß über die fragliche Angelegenheit noch keine Mittheilung an die Kammer hätte kommen können. 1 b het Herr Amtshauptmann von Egidy faßte nun zwar bei der er⸗ haltenen Auskunft Beruhigung, konnte aber dessenungeachtet nicht umhin, der Staatsregierung nochmals an das Herz zu legen, die Erledigung einer so wichtigen Prinzipfrage mit möglichster Be⸗ schleunigung herbeizuführen, abgesehen davon, daß es der Kammer nicht gleichgültig sein könnte, mit Jemanden im kollegialischen Nexus zu bleiben, der seiner Pflicht gegen das Vaterland uneinge⸗ eworden sei. b hen Auch hi. Amtshauptmann von Welck nimmt ebenfalls zu einer Anfrage, beziehentlich einem Antrage Veranlassung. Am 8 ten d. M. gegen 8 Uhr Abends sei der bekannte, bei dem Mai⸗Auf⸗ stande stark kompromittirte und zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe
diesem Vortrage, daß er bei seinem Antrage nur efch g⸗ j habt, auf die Nothwendigkeit strenger Untersuchung bei den “ menden Entweichungsfällen Fae bllich der dabei hülfreiche H in hinzuweisen. 8 lintentes ersaie W zu der veränderten Tagesordnung über⸗ gegangen war, erledigte sie zwei Berichte ihrer Finanzdeputation, nämlich den über das Königl. Dekret, die londoner Indu str 9 Ausstellung betreffend, und den über daszBudget der Sta Sts einkünfte auf die Finanzperiode von 1849 bis 1851. Bei beiden Gegenständen ist die Kammer ohne erhebliche Debatte den Be⸗ schlüssen der zweiten Kammer beigetreten. Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen und die nächste auf den Donnerstag “ Die heutige Sitzung der zweiten Kammer begann um Uhr in Anwesenheit des Herrn Staats⸗Ministers von G — des Königlichen Kommissars, Herrn Geh. Regierungs Raths 1. J. Schaarschmidt. Nachdem durch den Abg. von de r Beeck 5 dische Schrift über die Erwerbung der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenba T vorgetragen und von der Kammer genehmigt war, ging die zur Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetz⸗Entwurf: „Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen betreffend, über dessen allgemeiner Theil bereits gestern vorgetragen worden war. 8 Einige Anfragen abgerechnet, die durch die Antwort des Re⸗ ferenten theils erledigt worden, theils bei den einzelnen Pragra⸗ phen wieder in Anregung kommen werden, sprachen über den C ;e⸗ genstand im Allgemeinen nur die Abgeordneten Oehme, Wiee⸗Vrg⸗ sident von Criegern, Riedel, Unger und von der Planitz. 83 Er⸗ stere mahnte hauptsächlich zur Mäßigung bei diesem, b sowoh für die Berechtigten, als für die Verpflichteten gleich wichtigen K egen⸗ stande, um wo möglich das Gesetz, dem er von Seiten der — Kammer eine starke Opposition in Aussicht stellte, zu bringen, dessen Scheitern er sehr bedauern würde. Vice Präst dent von Criegern erklärt, daß nur die Rücksicht auf das allgemeine Landes⸗Interesse ihn vermocht habe, dem Gesetzentwurfe seine Zu⸗ stimmung zu geben, denn derselbe enthalte allerdings a stimmungen, die mit den Forderungen der strengen C erechtig fi kaum in Einklang zu bringen sein dürften. Der Abgeordn. Niere begrüßt den Gesetzentwurf mit Freuden und ist mit demselben fast ganz einverstanden, doch kann er nicht bicigen d daß in §. 6b. die lausitzer Staatsangehörigen fast wie Aus Fte behandelt würden und behält sich ein Zurückkommen auf diesen 85 genstand bei dem betreffenden Paragraphen vor. Auch bemerkte 8— selbe noch, daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf dethec. g. 1* sogenannten Errungenschaften gehöre, sondern von öbeöe selbst (durch einen Antrag auf dem Landtage von 1848) gerufen worden sei. Der Abg. Unger spricht in ähnlichem 6 wie oben der Abg. Oehme, stattet der Deputation für 8 gü 5 liche Behandlung des Gegenstandes seinen Dank ab, 79 e 8 sich, wie der Abg. Riedel, vor, auf §. 6 wieder ha Der Abg. von der Planitz erklärt, daß er dem Gesetz 8 2 G beistimmen werde, obwohl er in der Hauptsache ber elben nch sei, welche oben der Vice⸗Präsident von Criegern ausgesprochen Hhe. längere Debatte veranlaßte der von dem Abg. Föspe. dorf früher eingebrachte und bis zur heutigen Sihebgt le ert⸗ Antrag: „Alle nach dem 2. März 1849 erhobenen ffrsh 8” 8. stungen und Gefälle sind von den Berechtigten an die Kontribuenten
rurtheilte Lehrer Thürmer als Frau verkleidet am Arme seiner in Meißen entwichen, ohne daß er bis jetzt wieder zu erlangen gewesen. Einem freilich nicht verbürgten Gerüchte zufolge, wäre der Stockmeister zu jener Zeit abwesend und in einem berauschten Zustande gewesen, was auf die Vermuthung bringen müsse, daß derselbe wohl absichtlich von dem Gefängnisse entfernt worden sein möchte. Obschon er nun, wie bereits bemerkt, diesen letzteren Umstand nicht zu verbürgen vermöge, so stehe doch so viel fest, daß bei den zahlreich vorgekommenen Entweichungen von Maigefangenen nicht allein eine schlechte Aufsicht die Schuld trage, sondern es müsse dabei unstreitig auch von außen hülfreiche Hand geleistet worden sein. Er könne deshalb nicht umhin, den Wunsch auszusprechen, daß die desfalls angestellten Erörterungen auch auf diejenigen Individuen erstreckt werden möchten, welche bei dergleichen Entweichungsfällen muthmaßliche Hülfe geleistet haben. Es kämen, fügte der Sprecher hinzu, 10 Entweichungsfälle auf Höͤchstgravirte, die Zahl der „entlaufenen Vertrauensmänner“ aber belaufe sich auf 50. Sein eventueller Antrag ehe nun dahin: es möge das hohe Justiz⸗Ministerium kräftige Ma regeln zu schärferer Beaufsichtigung der Maigefangenen ergreifen, über die stattgefun⸗ denen Fluchtversuche Erörterungen anstellen und, falls diese etwa schon zu Resultaten geführt haben sollten, die nothwendige Bestra⸗ intreten lassen. W fung Ses dnesüeazinister Dr. Zschins ky befindet sich in der Lage, sogleich antworten zu können. Es sei allerdings gegründet, daß Thürmer aus dem Gefängnisse entsprungen ist. Das Stadt⸗ gericht habe unterm 8ten d. M. an das Justiz⸗Ministerium über den Vorgang Bericht erstattet, aus welchem lich ergebe, daß der Stockmeister in der neunten Stunde erst die Flucht Thürmer's be merkt, sogleich aber auch die nshegeg Nachsuchungen angestellt und den bei der Frohnveste befindlichen silitairposten, so wie das Stadt⸗ gericht, unverzüglich davon in Kenntniß gesetzt hat. Das letztere habe nun noch in dieser Nacht Alles expedirt, was zur 1ö“ erlangung des Flüchtlings nöthig erschien. Aus dem eeh ferner hervor, daß die Thür des Gefängnisses eine Spur 19 Verletzung nicht an sich trage, daß Thürmer sich auf er⸗ boden begeben, durch das Dachfenster über das Dach 8 gekrochen und sich hinter einem kleinen, an dem Hause Fffigcichen For⸗ sprunge an einer Leine auf die Straße herabgelassen ha Fe. diese Herablassung gerade an dem Orte erfolgt ist, wo 5 8 tairposten aufgestellt war, so habe der Flüchtling wahrf einlich den Zeitpunkt abgewartet, wo die Wache auf der entgegengeset⸗ ten Seite des Vorsprungs sich befunden haben möge. Anlangend alsdann die übrigen Entweichungen von Mai⸗Inkulpaten, so legte der Staats⸗Minister ausführlich dar, daß seitens u en. steriums Alles geschehen sei, um die sichere Aufbewahrung der Ge⸗ fangenen zu ermöglichen, und daß auch, wenn nach stattgefundenen Entweichungen Erörterungen anzustellen gewesen wären, bereits theils Bestrafungen, theils Dienstentlassungen angeordnet worden seien. Auf zwei Umstände konnte der Herr Staats⸗Minister nicht umhin, in dieser Hinsicht aufmerksam zu machen, darauf nämlich, daß in den letzten Jahren eine weit größere Anzahl von Personen hätte zur Haft gebracht werden müssen, als früher, und daß gerade dieser Art von Gefangenen eine Partei zur Seite stände,
linisterium seine Pflicht erfüllt hätte. gänzend nicht wissen könne, welches Erörterungen etwa gehabt sichtigt werden, daß der Zeit erkrankt sei. Herr Amtshauptmann v.
esultat die hhaben dürften;
Welck bemerkte na
die Alles zu ihrer Befreiung aufbiete. Dies sei aber in anderen Staaten auch der Fall. Schließlich bemerkte der Herr Staats Minister, daß das Justiz⸗ auch rücksichtlich der sogenannten „Vertrauensmänner Später fügte derselbe diesem noch er⸗ hinzu, daß der von hier aus nach Meißen abgesendete Kommissar noch nicht neeer surücgehehrt wäre, und er deshalb auch
von demselben angestellten alsdann müsse berück⸗ Stadtrichter Körnich schon seit längerer
4 1 64 12 7 wieder zurückzuerstatten und, wo sie noch im Reste sind, zu säschshr. Dieser Antrag wurde heute von den Abgeordn. Rittner, von gern, Haberkorn, Lehmann u. A., so wie auch vom Herrn Staatsminister Dr. Zschinsky bekämpft, weil derselbe in dieser allgemeinen Fassung nur die Regierung in Verlegenheit bringen werde und doch in seinem Endresultate erfolglos bleiben müsse, indem diese Frage nicht durch die Gesetzgebung, sondern Rechtswege vor dem Forum des Prozeßrichters entschieden werden könne. Dagegen werde der materielle Inhalt desselben bei den ein⸗ zelnen Paragraphen der Gesetzvorlage ins Auge zu falltit setn. Der Abgeordn. Naundorf glaubt in Bezug auf die erfo Publication der Grundrechte in Sachsen seinen Antrag fösechhen zu müssen und kündigt für den Fall der 1“ c schwerdeschrift an. Bei der Abstimmung wurde sein Antrag
edoch, nachdem er besonders von den Herren Staats⸗Ministern Dr.
1 „ Viceprä CTriegern Zschinsky und von Friesen, Vicepräsident von Criegern, Zimmermann, Unger und Rittner als überflüssig oder als zu weit greifend Maäjorität abgelehnt wurde, worauf auch die Punkte g, h und i 8 §. 4 einstimmige Annahme fanden. Wegen vorgerückter Zeit wurde hiermit die Sitzung geschlossen und die Fortsetzung der Berathung auf übermorgen anberaumt.
bezeichnet worden, von der Kammer mit großer
Dresden, 8. Dez. (Dresdener Journal.) Die
(bereits erwähnte) Rede des Herrn Staatsministers von Friesen, in welcher derselbe gestern in der ersten Kammer die Regierungs⸗ Vorlage über die Revision der Verfassungs⸗Urkunde vertheidigte, lautet:
„Meine Herren! Es hat gestern eine ziemlich lange Reihe von Red⸗
nern sich in der Hauptsache übereinstimmend für die Ansichten der 17 tät Ihrer geehrten Deputation und gegen die Regierungs⸗ Vorlage erklärt. Die Redner, die gestern gesprochen haben, waren nur in einer ErLane verschiedener Ansicht, indem einige von ihnen mehr oder weniger jede Ab⸗
änderung der Verfassung unbedingt zurückwiesen, während ein größerer Theil derselben zwar anerkannte, daß einige Abänderungen der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde nothwendig seien, aber glaubte, daß der jetzige Zeitpunkt dazu nicht der geeignete sei.“ 1b 8 h „Ehe ich weiter gehe, meine Herren, gestatten S barkeit und Freude darüber auszusprechen, daß die Verhapefung gestern . geführt worden ist, und gewiß auch heute so geführt 82—es RBenr. der ersten sächsischen Kammer bei einem so chen gi, vegenln eh mn. dig ist. Es ist ein wohlthuendes Gefühl, bei ehh 69 af heit, wo die Ansichten sich keniee scn hgehan der ec zenssen 8- solche Weise diskutiren zu hören, wie e 19- ühl Ieß be f einen Seite anerkenne, um so mehr fühle ich mnfc I Seite verpflichtet, Ihnen eben so offen und rück⸗
jejeni Gründe vorzulegen, welche die Staats⸗Regierung zu dee eIaa. hehsar haben, die den Gegenstand unserer Helcge 2 handlung bildet. Mir scheint der hochgeehrte G “ Schluß der gestrigen Redner bildete, ganz 1chg zwei äthe een einander gestellt zu haben, deren gleichmäßige Befgsichtig hs n nn einzigen Faden zu dem Auswege aus dem Laborinthe geben 1r 1 Iar. wir uns befinden. Er hat, in völliger Uebereinstimmung mit; b der Staatsregierung und gewiß auch mit der Kammer, auf die een hingewiesen, welche unnöthige Abänderungen der Verfastungs; e- nothwendigerweise mit sich bringen müssen. Es ist dies 88 ü 80 geschehen, als ich es im Augenblicke wiederholen könnte. Wir a n. davon überzengt, daß man an dem Bestehen der Verfassungs⸗Urkun unnöthig ruͤtteln darf, daß sie ihren wahren hohen Werth nur 1Ie. irn lich bewähren kann, wenn sie durch ein längeres ungeändertes be das Fleisch und Bint des Volkes übergeht. Der geehrte Redner hat nnch mit eben so großem Rechte einen zweiten Satz daneben gestellt, 8 den Satz, daß wie das Leben der Völker in einer Ren s1 . . wickelung begriffen ist, wie die thatsächlichen Verhältnisse in, de — sich zändern, eben so auch die Verfassungen der Staaten nich d 82. Zeiten unabänderlich sein können, sondern die Aufgabe erfüllen mü fhühs veränderten Verhaltnissen durch Veränderung ihrer Satzungen va g. ün. Sie werden, meine Herren, die sichere Einheit dieser zwei “ L“ henden Sätze in dem kurzen Satze sinden: „Man eg 1 derungen vermeiden, so lange sie unnöthig sind, „sie aber auch 1 — vornehmen, wenn sie wirklich nothwendig werden. Halten wir 8 s fest, so verschwindet jede Oifferenz im Prinzipe, denn über de 1. in der Hauptsache sind wir Alle einig. Es wird dadurch die als Prinzipfrage zu ernsten Differenzen Veranlassung geben ö zu 8 Frage thatsächlicher Erörterung, zu einer Frage nach der G“ kreter Verhältnisse, zu einer Frage danach, ob unter den jetzt 0 vwa b Umständen Veränderungen der Verfassung nöthig seien? die man vielleicht besse so ausdrücken kann: „Haben sich ses den 3 1 1831 die Verhältnisse in Sachsen so verändert, daß einige öö 1 der Verfassungs⸗Urkunde, die damals vblllg passend “ “ C8 6 nhe g Fhreehn v“ und . Ver⸗ Herren Seiten mit gleich 3 T a 889 1 areg,8 Hentenansetzung persönlicher Fstersssan und 5 Ansichten, mit gleicher Achtung vor der Meinung der Hegner, rt beantwortet wird, dann kann eine solche Erörterung nie zu ö führen, sie kann im Gegentheil nur dahin führen, sich über das wahre 68 dürfniß gegenseitig klarer zu werden und ohne Nebenrücksichten das 1 e⸗ schließen, was man seiner Ueberzeugung nach für das Rechte hält. g diesem Standpunkte aus, meine Herren, gehe ich nun sofort zu den 88 88 genden Fragen über. Sie werden sich in der Hauptsache auf eine 6 Frage reduziren, wie schon wiederholt von mehreren “ ange 88 worden ist, nämlich auf die Frage: 1) sind überhaupt Veränderungen 4 Verfassungs⸗Urkunde nothwendig, und 2) ist der jetzige Zeitpunkt dazu ge⸗
Sie mir, meine Dank⸗
36 Stimmen von der Kammer abgelehnt. Zur speziellen Berathung übergegangen, wurde 8 “ G (ohne Entschädigung laufzuhebende Rechte) 1 §. 8 1 setzentwurfs ohne Debatte unverändert und einf L 8 ö Für §. 2. der Vorlage hat die Deputation vorbe ha 18 Sec. schlußfassung über §. 4. folgende veränderte Fassung vorgesc §. 2. Die aus der Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit und Sb 18 herrlichen Polizei fließenden Befugnisse, Exemtionen und 1g 8 — mit Ausnahme der §. 4 ausdrücklich mit aißfge chten (og b kommen von dem Zeitpunkte an, wo die Patrimonial⸗Gerichtse dar 4 und die grundherrliche Polizei aufhören wird, ohne EntsCed gech⸗ in Wegfall, und zwar ohne Unterschied, ob die TE11“ 1 persönlich sind oder auf Grundstücken haften. Es bewendet cher. so viel insonderheit die Verbindlichkeit zur Nöhettrggeh der 8 8 suchungskosten anlangt, zur Zeit noch bei der Bestimmung §. 2 des Gesetzes vom 23. November 1848. I1““ Bei diesem Paragraphen bemerkte Herr S5“ 8 Friesen auf eine Anfrage des Abgeordneten Riedel, LE1 genwärtige Gesetz⸗Entwurf unmöglich alle speziellen Fälle, vieeegsgr nur die Hauptgrundsätze in sich habe aufnehmen Pna seer auch nicht unbedenklich sei, auf alle in der. ebbee speziellen Fragen Antwort zu ertheilen. In der von 6 ” geschlagenen Fassung wurde sodann auch §. 2 kmnsaen nh,s - V— Die Berathung des Paragraphen 3 des En 5 läufig ausgesetzt, da die Deputation vorschlägt, Ffülselhen 68 19 Eingang des die abzulösenden Rechte und fet üahe hkei 2 1 delnden Abschnitts II. der Vorlage (§. 11 88 Hexähen. r schlägt die Deputation vor, den in diesem Paragrap 96 8 h geführten Inhalt auszuheben und als §. 3 finzuscha en; auch hie tritt die Kammer der Deputation einstimmig ver. 1“ Bei §. 4 werden die Abtheilungen a und b dahin a ge6n bert, daß nach der von der Deputation FFegesegsasenen Fasung cals un⸗ entgeltlich in Wegfall gelangende Rechte und Verbindlichkeiten anzu⸗ shethh dem Besitzer eines Grundstücks etwa noch obliegende Verbindlichkeit zur Abentrichtung von Losgeld. “ 5 b) Alle Leistungen und Abgaben der Unangesessenen an die Gutsherren als solche, mithin auch die in 8. 297 des Ablofütgsge⸗ setzes vom 17. März 1832 erwähnten, so wie diejenigen Geldga zen, welche an die Stelle früherer Natural⸗Leistungen und Dienste der Unangesessenen getreten sind. Hierbei stellt die Deputation den Antrag, in der ständischen Schrift die Staatsregierung zn 1 dieselbe wolle im Verwaltungswege und, so weit es gfo 8¹ 1* sollte, durch besonderes Gesetz, wegen Regulirung Uie Siah ver. hältnisses zwischen Gemeinden und Unangesessenen, entsprechende Vor
seyricgeen eese Punkten trat die Kammer der Deputation sofort
einstimmig bet; eben so bei den Punkten c, d und e dieses Para⸗
eignet, diese Veränderungen vorzunehmen?“ 8 mich gerst zu der Frage, ob überhaupt Verfassungsverän⸗ derungen nothwendig sind? — Ich brauche es hier nicht zu wiederholen, was ich schon mehrfach in den letzten Tagen hier ausgesprochen habe, daß die Staats⸗Regierung keinesweges der Meinung ist, daß alle Abänderungen der Verfassungs-Urkunde, die sie vorgeschlagen hat, solche sind, die an sich eine Abänderung der Verfassungs⸗Urkunde motiviren.“ 1 „Man hat nämlich in einigen Punkten die Verfassungs⸗Urkunde zu ändern für nothwendig gehalten und, da hierdurch vg haupt eine Revision veranlaßt wurde, noch einige andere . derungen vorgeschlagen, die zweckmäßig schienen, aber “ dingt nothwendig waren. Hebe ich nun die wesenilichsten Pun , bei welchen die Staatsregierung eine Abänderung für nöthig hält, und die allein in der Sache entscheidend sind, bestimmter hervor, so sind es vier, von denen ein Punkt von der geehrten Deputation selbst als dringend an⸗ erkannt wird, während die drei anderen Punkte zwar von der Majorität der Deputation abgelehnt, aber schon von einzelnen Rednern in der gestrigen Sitzung als einer Abänderung bedürftig hervorgrhoben worden sind.” „Der erste Punkt betrifft die Wirksamkeit der Kammern in Ge- sachen. Auf diesen gehe ich hier nicht näher ein, derselbe liegt jetzt 9 1 speziell zur Berathung vor, und es gehört auch die Vertheidigung ch. Punktes nicht in mein spezielles Departement. Ich glaube auch aus 11. anderen Gesichtspunkte Fe Ns Uctcta zu sein, weil die Deputation hieri Staatsregierung übereinstimmt.“ 1 8 1 ““ Sens Punkte sind: 1) die abgesonderte Vertretung f Rittergüter in bdeiden Kammern, 2) das Königliche Erneunungsrecht zu ersten Kammer, und 3) die von der Regierung vorgeschlagene “ bei den Wahlen der Städter und Landleute zur zweiten Kammer. Ih sind die eigentlichen Kardinalpunkte, um die sich das Ganze dreht. v darauf nicht eingegangen, so erledigt sich alles Uebrige von Je G „Was nun zuerst die Frage wegen der abgesonderten Vertretu dS Rittergüter anlangt, so erlauben Sie mir, auf einen Standpunkt eer gehen, der auch von der Deputation in ihrem Berichte angedeutet 1oeec. ist. Unsere Verfassung vom 4. September 1831. bestimmt eine stänaig Vertretung und gründet sich auf das Prinzip ständischer “ 8 es ist sehr richtig schon von der Deputation bemerkt worden, daß 8 fi in dem Sinne zu verstehen ist, daß die einzelnen Stände, ein je 1 sich, Männer ihres Mittels in die Kammern wählen. In den b mern selbst verschwindet auch nach der jetzigen Verfassung jeder Stär Liis terschied vollkommen, in den Kammern selbst ist jeder vtgsononnc cheh treter des ganzen Volkes. Ich stimme der Deputation darin S02 ölems bei, daß in dieser Mischung des ständischen und repräsentativen 8 mn. wie sie schon unsere Verfassungs⸗Urkunde giebt, ein richtiger Pesiteaeg 1 geschlagen worden ist, der sich als ein Beweis wirklicher bbeakh stellt. Der Werth einer ständischen Vertretung liegt nach meiner S- Fbr daß bei dieser Vertretungsform die Gesammtheit des Volkes, afondem Staat bildet, nicht als eine ungeordnete und blos gezählte Menge, verschit⸗ als ein lebendiger und organisch gegliederter Körper nach allen “ denen Richtungen, die wirklich im Volke vorhanden sind, in den Seatag vertreten wird. Wie bei jedem Organismus ist auch im Staats ⸗ nich mus die Wichtigkeit der einzelnen Glieder für das Ganze dagec in gleichem Verhältnisse stehend mit der Größe des Gliedes, mit s e1 der Personen, die einem bestimmten Stande angehören. Es wird also,
S. . änder rhielten. Bei dem ohen, die nur redactionelle Abänderungen erh⸗ 1 eee beantragte der Abgeordnete Riedel einen Zusatz, der
ein reines Kopfzahlwahlgesetz niemals wirklich alle die Interessen in
Kammer zur Vertretung bringen können, die im Volke wirklich vorhanden sind, und es wird es noch weniger in dem richtigen Verhältniß thun, in welchem sie vertreten werden können, wenn die Wahl nach den vorhandenen einzelnen Ständen erfolgt. Hieraus folgt von selbst, daß eine ständische Vertretung den großen Vorzug vor einer anderen, nur nach der Zahl der Köpfe gebildeten Vertretung hat, daß sie nicht blos eine Idee, eine leere Abstraction, sondern die wirkliche, thatsächliche Wahrheit vertritt, daß sie im Ständesaale im Kleinen wirklich das zur Anschauung bringt, was thatsäch⸗ lich im Volke lebt. Aus diesem Satze, dessen Wahrheit gewiß von der hohen Kammer nicht verkannt werden wird, geht nun aber eine Folgerung wesentlich und nothwendig hervor, die Folgerung nämlich, auf die schon der Herr Staats⸗Minister von Nostiz⸗Jänkendorff hingedeutet hat, daß, wenn wirklich solche Aenderungen im Volkslebens eintreten, daß Eimichtungen die ursprünglich ein wahres Bild des Volksleben wiedergaben, dies nicht mehr thun, daß dann diese Einrichtungen ihren Hauptwerth verlieren, daß sie dann nicht mehr eine Wahrheit, sondern eine bloße Abstraction, eine Idee vertreten daß also dann nichts Anderes übrig bleibt, als jene Einrichtungen zu ändern, damit sie wieder wirklich der Wahrheit entsprechen. Es wird keinem Zweifel unterliegen, daß es niemals eine absolut beste Form der Vertretung geben kann sondern für jedes Volk und jedes Zeitalter die Vertretung die beste ist, die den bestehenden Verhältnissen am vollständigsten entspricht. Es würde ein thörichtes Unternehmen sein, das ohne weiteres überzutragen auf ein Volk oder auf ein Zeitalter, was bei einem anderen Volke und zu einer anderen Zeit sich als richtig und trefflich bewährt hat. So wird es Niemanden einfallen, die englische Pairie auf Norwegen oder auf irgend ein anderes Land, dessen Verhältnisse von England wesentlich verschieden sind, überzu⸗ tragen; es würde das eben so unrichtig und thöricht sein, als wenn man in England das Oberhaupt abschaffen wollte, weil es vielleicht einer gemach⸗ ten Theorie und den Verhältnissen anderer Staaten nicht eutspricht.“ 1 „Was aber, meine Herren, von gleichzeitig neben einander lebenden Völkern bei verschiedenen Sitten und Gebräuchen, bei verschiedenen Einrich⸗ tungen des Volkslebens gilt, das gilt in derselben Weise auch von den ver⸗ schiedenen Entwickelungsperioden, den verschiedenen Bildungsstufen eines und desselben Volkes. Auch hier muß die Form der Vertretung sich mit der Zeit ändern, wie die Verhältnisse des Volkes selbst sich geändert haben. Ich darf Sie nur an etwas erinnern, wodurch die ständische Vertretung in allen germauischen Staaten seit langer Zeit schon einen eigenthümlichen Charakter erlangt, eine wesentliche Kraft erreicht hat. Ursprünglich fand sich das städtische Clement in diesen Vertretungen nicht berücksichtigt, und mit Recht, denn es war noch nicht mächtig geworden im wirklichen Leben; es war der Landesherr, der sich mit seinen Vasallen über die Interessen, die Verhältnisse und Einrichtungen des Lan⸗ des berieth. Sobald aber Künste und Wissenschaften mehr und mehr auf⸗ blühten, sobald das bewegliche Vermögen im Gegensatze zu Grund und Boden eine höhere Bedeutung erlangte, sich in den Städten konzentrirte und einen großen Einfluß auf die Gestaltung aller Verhältnisse erhielt, da erkannte man glücklicherweise sehr bald an, daß dieses neue Element auch eine Vertretung in den ständischen Versammlungen erheische. Sehr bald
finden wir dann in den germanischen Staaten die Vertretung der Städte in die 1
ständischen Verfassungen
ndischen aufgenommen. Obgleich dieses Ele⸗ ment erst später im Leben
des Volkes hervortrat, waren die Machtge⸗ ber der damaligen Zeit, nicht einer Theorie wegen, aber mit richtigem praktischen Blicke weise genug, ihm auch bald einen legalen Einfluß auf die Berathung öffentlicher Verhältnisse zu geben, und es ist nicht zu viel be⸗ hauptet, wenn man sagt, daß diese richtige und rechtzeitige Erkenntniß der Wichtigkeit der Städte von sehr vortheilhaftem Emflusse auf die Entwicke⸗ lung aller germanischen Staaten gewesen ist. Man darf nur andere Staa⸗ ten, wo dies nicht in dieser Weise geschehen, z. B. Polen und Ungarn, da⸗ gegenhalten und die Entwickelung dieser Staaten mit der der germanischen Staaten vergleichen, um sich zu überzeugen, welche Gefahren daraus ent⸗ stehen, wenn Elemente, die im Volksleben wirklich vorhanden und mächtig ind, bei der Vertretung nicht berücksichtigt werden. Aus denselben Grün⸗ en müssen aber auch umgekehrt solche Elemente, die ihre Geltung im Laufe er Zeit verlieren, aus der ständischen Vertretung nach und nach verschwin⸗ en, um derselben den Charakter der Wahrheit, des treuen Wiedergebens Hatsächlich bestehender Verhältnisse zu erhalten. Ich glaube nun, meine Herren, wir sind in diesem Augenblicke nahe daran, daß die Rittergüter als solche ihre selbstständige eigenthuümliche Bedeutung im Leben unseres Vol⸗ kes, ihre wirkliche, thatsächliche Wichtigkeit entweder schon verloren haben oder doch sehr bald verlieren werden. Die Rittergüter bildeten früher in Sachsen einen der hauptsächlichsten und wichtigsten Stände, sie waren als solche in der damaligen Ständeversammlung nicht vertreten, sondern deren Besitzer der größten Zahl nach berechtigt, versönlich zu erscheinen. Schon in der Verfassungs⸗Urkunde von 1831 wurde den veränderten Verhältnissen insofern Rechnung getragen, als man einen ganz neuen Stand, der früher nicht besonders berücksichtigt war, den Bauernstand, mit in die Vertretung aufnahm und die Zahl der Rittergutsbesitzer wesentlich beschränkte, auf eine bestimmte Zahl zurückführte. Seit dem Jahre 183!1, es ist dies ein Punkt, worauf gestern schon von einem verehrten Redner hingewiesen wurde, haben sich nun aber die Verhältnisse wiederum wesentlich geändert, die Rittergüter haben ihren früheren Charakter, den eines bevorzugten Grundbesitzes ande⸗ rem ländlichen Grundbesitze gegenüber fast gänzlich verloren, und das We⸗ nige, was eben noch übrig ist, das wird in dem unaufhaltsamen Laufe der Zeit ihnen auch noch verloren gehen. Es fragt sich nun, meine Herren, sollen die Rittergüter auch jetzt noch, nachdem ihre Wichtigkeit in dem Le⸗ ben des Volkes thatsächlich verschwunden ist; sollen sie nun auch für die Zukunft des bloßen Begriffes wegen, denn bald werden sie nur noch ein historischer Begriff sein, immer noch, und zwar als Rittergüter, eine be⸗ sondere Vertretung in der Ständeversammlung haben?“ (Schluß folgt.)
Das Journal de Francfort meldet, General⸗Lieutenant von Peucker, Mitglied der
gelegenheiten, ernannt sind.
Nachmittag ist die deutsche Kriegs⸗Fregatte unserer Rhede vor Anker gegangen. die vom Fort Wilhelm beantwortet wurden. die Fregatte des Nebels wegen mehrere Tage bei Helgolan
bleiben müssen.
„Esernförde“
Musland.
Oesterreich. Verona, 6. Dez. Das F. di Verona theilt einen Protest der Pfarrer, Vikare und Rektoren der Stadt Verona gegen die vom Risor gimento fälschlich aufgestellte Be⸗ hauptung mit, daß sie zur Errichtung des Siccardischen Monuments beigetragen hätten. Einen ähnlichen Protest hat früher schon das
veroneser Dom⸗Kapitel ergehen lassen.
G. di Venezia zufolge, haben mehrere vene⸗ sar einige Raten der lombardisch⸗venetianischen An⸗
Venedig. Der tianische Provinzen schon die erste und sogar zweiten auf sie fallenden Quote des lehens eingezahlt. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 9. Dez. Den Vorsitz führt Bedeau. Ch. Dupin überreicht den Kommissions⸗Bericht über die Handels⸗Gesetzgebung zwischen Frankreich und Algier. Tagesordnung: Antrag Daboux über Zu⸗ sammensetzung der Präfektur⸗Räthe. Derselbe will Streitsachen öffentlich und kontradiktorisch ausgetragen wissen, wenn sie vor dem Prä⸗ fekturrath gehören. Er beantragt Aenderungen bei dem Untersuchungs⸗ verfahren der Sachverständigen. Er will Niemand im Präfekturrath sitzen lassen, der sich über juridischen Kenntnisse nicht ausweisen kann. Die Kommission ist gegen den Antrag. Baroche schlägt vor, da der Staatsrath eben mit dem organischen Gesetze über die Departe⸗ meutal⸗Organisation beschäftigt sei, den Antrag in Betracht zu neh⸗ men und an den Staatsrath zu verweisen. Dieser Vorschlag wird von der Versammlung angenommen. Ohne Debatte mit 628 ge⸗ gen 7 Stimmen wird ein Supplementarkredit für die Friedensrichter zu Collah und St. Clond bewilligt. Mit 435 gegen 123 Stim⸗ men und ohne Debatte bewilligt die Versammlung einen Kredit von 60,040 Fr. zur Ausführung des Stempelgesetzes. Bac ver⸗ langt Druck und Vertheilung der Broschüre, wegen wel⸗ cher die gerichtliche Verfolgung des Repräsentanten Miot nachgesucht wird, genehmigt. Mehrere Anträge ohne Interesse wer⸗ den noch angenommen. Coëtlosques, Berichterstatter der Petitions⸗ Kommission, soll berichten über die Petition der Mönche vom gro⸗ ßen St. Bernhard und Simplon um Frankreichs Schutz zur Wie⸗ dereinsetzung in ihr Eigenthum. Er beruft sich auf die neulich ein⸗ geleiteten Konferenzen in Wallis und ersucht um Vertagung seines Berichts. Die Vertagung wird genehmigt. Ein Kredit von 552,019 Fr. 83 C. wird zur Deckung des letzten Vierteljahres der Zinsen der griechischen Schuld nachträglich bewilligt. Ueber die Petition wegen Verbesserung des Kommisbrodes wird nach längerer Debatte deren Verweisung an den Kriegs⸗Minister beschlossen und die Sitzung dann aufgehoben.
Hessen. Hersfeld, 8. Dez. (N. H. Z.) Dem hiesigen Bürgermeister ist vom Verwaltungs⸗Amt unterm 5ten d. M. auf⸗ gegeben worden, für folgende Personen im Gasthaus zum Engel Quartier in Bereitschaft zu halten: 1) Staatsrath Scheffer, 2) Regierungs⸗Rath Wegener, 3) Secretair Jost, 4) Referendar Mathei, 5) Marsch⸗Kommissar Schnabel, 6) 4 Gensbarmen, 7) 1 Bedienten und 8) 6 Pferde. Der Bürgermeister hat für deren Unterkommen bestens Sorge getragen; bis jetzt ist jedoch noch Nie⸗ mand hier gesehen worden. Gleichzeitig mit obiger Verfügung hat das Verwaltungs⸗Amt dem Bürgermeister das Regulativ zur Ver⸗ pflegung der Bundestruppen, welche hier eintreffen würden, mit⸗ getheilt, um die Quartiergeber hiernach zu bescheiden. Nach die⸗ en Vorgängen und nachdem bekannt gemacht worden war, daß außer dem bereits abmarschirten Jäger⸗Corps auch das 18te preu⸗ ßische Infanterie⸗Regiment von hier abgehen werde, glaubte wohl Mancher sicherlich an ein Einrücken der bayerischen Truppen, in⸗
dessen, da gestern Nachmittag das 13te Regiment vom Aten preu⸗ ßischen Armee⸗Corps, von Vacha kommend, hier wieder eingerückt ist, scheint sich jene Ansicht nicht zu bestätigen. Vorgestern sind circa 2500 Mann Oesterreicher und Bayern mit dem Marsch⸗ Kommissar Schimmelpfeng durch Niederaula nach Ziegenhain marschirt.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 10. Dez. Laut Verfügung der Statthalterschaft ist dem kommandirenden General die Befugniß ertheilt worden, während der Dauer des Krieges so⸗ wohl bei den höheren als niederen Offizierchargen, abgesehen von der Anciennetät, Vorschläge zu Ernennungen und Avancements zu machen, die er unter seiner Verantwortlichkeit im Interesse des Dienstes als nothwendig erachten möchte. Die betreffenden Behör⸗ den haben keine Cassations⸗Entlassungs⸗ und Urlaubs⸗Scheine von Militair⸗Personen zu respektiren und für gültig zu erachten, wenn sie nicht mit der Unterschrift des Compagnie⸗Chefs und einem Dienst⸗ Siegel versehen sind.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 9. Dez. (Frankf. Jour.) Bei der heute erfolgten Wahl der Bürgermeister hiesiger freien Stadt für das Jahr 1851 wurde Herr Schöff von Günderrode zum älteren und Herr Senator Siebert zum jüngeren Bürgermeister ge⸗ wählt.
Paris, 9. Dez. Se. Majestät der mehreren russischen adeligen Familien niß ertheilt, den Winter in Paris zuzubringen.
Nach dem Constitutionnel ist der Staatsschatz ganz voll und nicht das Bedürfniß, sondern bloße Vorsicht die Ursache des mittelst Dekrets des Präsidenten angeordneten Renten⸗Verkaufes. Das Journal des Döé6bats findet diese Maßregel ebenfalls ganz billig und meint, die Spekulanten müßten wegen der häufigen Sup⸗ plementar⸗Kreditsbewilligungen schon darauf gefaßt gewesen sein, der Cours und die Seltenheit der Renten seien aber eine genügende Rechtfertigung für die Wahl des Zeitpunktes. Beide Blätter behaupten, es werde dadurch die Staatsschuld nicht vermehrt. Das Sidele dagegen bemerkt von diesem Rentenverkaufe, der dem Staatsschatze ungefähr 30 Millionen Franken einbringen werde, die Regierung sei durch nichts genöthigt, wenn anders den früheren Betheuerungen Fould's Glauben zu schenken sei, sieben Tage vor
der Kaiser von Rußland hat die bisher verweigerte Erlaub⸗
daß der preußisch Centralkommission, und der österreichische Feldmarschall⸗Lieutenant Graf von Leiningen, Befehlshaber der Besatzung von Frankfurt, in Folge der Ueberein⸗ kunft zu Olmütz, von Preußen und Oesterreich zu deren Kommissa⸗ ren, zur Ordnung der kurhessischen und schleswig⸗holsteinischen An⸗
Jahresschluß ein Anlehen in die Geschäftswelt zu werfen. Die Ausführung würde, außer der Gesellschaft, welche 1 bis 2 Millio⸗ nen dabei profitire, gewiß Niemand billigen.
Duvergier de Hauranne erschien heute zum ersten Male in der Nationalversammlung. Er sitzt im Centrum.
Die heute erschienene Nummer des Proserit berichtet, es habe das europäische demokratische Centralcomité bereits Zustim⸗ mungs⸗Adressen von den italienischen, polnischen, centraldeutschen, jungösterreichischen und holländischen demokratischen Comité's erhal- ten und theilt die des holländischen Comité's mit.
Oberst d'Alphonse vom 62sten Linien⸗Regiment, das statt nach Lille nach Paris in Garnison kam, ist zum Brigade⸗General beför⸗ dert worden.
Die Almanachs, welche in Frankreich jeden Jahresanfang in Millionen abgesetzt werden, dienen den Sozialisten als mächtiger Hebel ihrer Propaganda. Capefigue stellt daher in der Assemblée nationale die Nothwendigkeit dar, gegen die Almanachs einzu⸗ schreiten, wenn die Gesellschaft nicht zu Grunde gehen solle.
In der Rue Neuve St. Nicolas, in der Nähe des Chateau d'Eau, wird binnen kurzem ein Konzertsaal eröffnet, der 3000 Zu⸗ hörer fassen kann. Er ist dazu bestimmt, die Arbeiter⸗Bevölkerung mit den Meisterwerken französischer, deutscher und italienischer Musik bekannt zu machen. Die Eintrittspreise sinr deswegen außerordent⸗ lich mäßig gestellt. Die Gesellschaft „Die musikalische Union“, deren Präsident der Komponist der „Wüste“ und des „Columbus“, Félice David, ist, wird diesen Saal Ende Dezember eröffnen.
Der Constitutionnel bringt heute die von Granier de Cas⸗ sagnac versprochene Kritik der Guizotschen Werke „Monk“ und „Washington“. Er benutzt diesen Anlaß zur Erörterung der Frage: Ob Monarchie, ob Republik? „Was hat“, fragt er „heutzutage in Frankreich mehr Aussicht: Die Begründung der Republik oder die Wiederherstellung der Monarchie?“ Den Fall der französischen Monarchieen leitet er nicht von Prinzipien, sondern von Persönlich⸗ keiten her. — „Dagegen“, fährt er fort, „waren die Narrheiten, die Verbrechen, die zahl⸗ und namenlosen Abscheulichkeiten, wegen deren die Regierung der ersten Republik verflucht wurde, keine grund⸗ losen, vorübergehenden, unglücklichen Zufälle, sondern die natürli⸗ chen, regelmäßigen logischen, gesetzlichen Resultate der Republik selbst. Als dies Regiment des Blutes, des Schmutzes und der Schande nament⸗ lich von dem Fußtritte des edlen Siegers von Arcole und den Pyramiden zertreten wurde, brauchte man die öffentliche Meinung
nicht erst aufzuregen und fortzureißen. Ein solcher achtzehnter
cl
Bremen. Bremerhaven, 9. Dez. (Wes. Ztg.) Heute auf Sie salutirte mit 21 Schüssen, Wie man hört, hat nd liegen
Brumaire war in der Absicht von sechs Millionen Wäaͤhlern auch der zehnte Dezember, welcher eine Regierung der Unordnung, der Schande und der Räuberei vertreiben sollte. Bis jetzt haben wir in Frankreich nur zwei Sorten Republikaner,
Republikaner, Demagogen, Rationalisten,
Atheisten waren, und die der Republik von 1848, und Kommunisten sind. Die Republik der Einen ist so unmöglich und kann so wenig geduldet werden, als die Republik der Anderen.“
Von 1851 an übernimmt Blouet an der Stelle von Ingre : 2 v 8 die Direction der Nationalschule der schönen Künste. Pg
28 Großbritanien und Nächsten Donnerstag beginnen
8 London, 9. -- 2 ie diesjährigen Privattheater⸗Vor⸗ stellungen in Schloß Windsor. Der “ hat, auf Befehl der Königtn, ein ausgewähltes Publikum von etwa hundert Gästen dazu eingeladen.
Lord Palmerston gab am Sonnabend in Carton wieder ein großes Diener, zu welchem von den ten Baron Brunnow, der russische, und Baron Vandeweyer, der belgische Gesandte, geladen waren. Zum Thee fanden sich die meisten Mitglieder des diplomatischen Torps ein, unter ihnen die Herren von Radowitz, Bunsen, Koller, Fürst Castelcicala und Andere. Viscount Ponsonby hat den Gesandtschaftsposten in Wien de⸗ finitiv aufgegeben und sich mit seiner Gemahlin für den Winter in London niedergelassen. Bis zur Ankunft seines Nachfolgers in Wien wird Herr Magenis dort als Geschäftsträger fungiren.
Kardinal Wiseman predigte gestern Abend zum ersten Male in der Kathedrale zu St. Georg. Die Kirche war gedrängt voll, und es hatte sich auch eine Menge nichtkatholischer Zuhörer eingefun⸗ den. Die Predigt war mehr politischen als religiösen Dingen ge⸗ weiht. Der Redner erklärte gleich bei der Einleitung, es wäre eine Feigheit, wollte er bei seiner ersten Predigt von der kirch⸗ lichen Bewegung schweigen, welche nun seit vier Wochen so sehr in den Vordergrund getreten sei. Er suchte hierauf zu beweisen, wie diese Bewegung jedes rechtlichen Grundes entbehre, und daß weder er, noch der Papst, sich bewußt wären, den Rechten der Königin 8 der Verfassung Englands im Geringsten nahe getreten zu sein.
Der Bischof von London hat die Dechanten von London und Middleser aufgefordert, ihm alle Kirchen und Kapellen zu bezeich⸗ nen, in welchen sich angeblich katholische Gebräuche, die gegen die Regeln der anglikanischen Kirche verstießen, eingeschlichen hätten.
MNußland und Polen. St. Petersburg, 5. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat auf Ansuchen des Reichs⸗Kanzlers, Grafen Nesselrode, dem Gehülfen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Senator Geheimerath Seniawin befohlen, auch während der Anwesenheit des Grafen Nesselrode bei Sr. Majestät in St. Petersburg das Ministerium unter des Kanzlers Oberbefehl und Leitung zu verwalten, nach den für den Fall, wo Letzterer sich 1 Majestät im Auslande auf Reisen befindet, festgestellten 8 egeln.
Die nunmehr vollendete stehende Brücke über die Newa wurde, nach einer kirchlichen Weihe vorgestern gegen 2 Uhr Mit⸗ tags dem Verkehre übergeben. Se. Majestät der Kaiser hat befoh⸗ len, daß dieselbe „Blagoweschtschenskische Brücke“ genannt werde.
Aus Kronstadt vom 29. November wird gemeldet: „Nach St. Petersburg zu scheint Alles fest zu sein. Ochsen und Einspänner passiren von und nach Oranienbaum. Nach der See zu ist der Golf von Kronslot an, so weit man sehen kann, offen, da ein großer Theil des Eises sich längs dem südlichen Ufer unserer Insel aufge⸗ häuft hat.“
1 Gardens fremden Diploma⸗
möchten.
Schweden und Norwegen. Christiania, 29. Nov. (Christianiaposten.) Auf die von den Arbeitervereinen an Se. Maje⸗ stät den König eingereichte Petition hat Se. Majestät unterm 12ten d. M. Allergnädigst Folgendes zu resolviren geruht: „Se. Majestät haben mit Bekümmerniß den irreleitenden Einfluß wahrgenommen welcher in der letzteren Zeit auf die arbeitende Klaͤsse ausgeübt wurde, und nähren die Hoffnung, daß sich sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Standes rechtschaffene Männer die Hand reichen werden, um Ansichten zu verdrängen, die, auf unzureichende Einsicht in die allgemeinen Angelegenheiten gegründet, nur zu leicht von dem Wege der Ordnung, Gesetzlichkeit und Eintracht ablenken kön⸗ nen, auf welchem allein das Glück des Ganzen wie des Einzelnen zu finden ist. Se. Majestät, welche mit gleicher Wärme das Wohl aller Klassen der Gesellschaft umfassen, werden, im Hinblick auf die Bedürfnisse des Ganzen, alle diejenige Rücksicht auf die in der betreffenden Petition enthaltenen Angelegenheiten nehmen, welche sich mit dem allgemeinen Wohl vereinigen läßt und besonders solche Bestimmungen treffen, welche Sr. Majestät zweckdienlich erscheinen
Stockholm, 29. Nov. (Fädrelandet.) Die Schiffahrt zwi⸗
schen dem Mälarsee und dem Salzsee (dem Hafen und der Rhede von Stockholm) durch die südliche Ausmündung des erstern (zwischender Stadt und Södermalm) geschah in der ältesten Zeit ohne Schleusen, blos durch Warpen *) und unter Entrichtung gewisser Abgaben an den
Magistrat in Stockholm. schleuse angelegt, welche in der Mitte des von tert von 32 Fuß und einer Tiefe von 10 Fuß, betrug. Die
Im Jahre 1634 wurde hier eine Holz vorigen Jahrhunderts
Polhem dergestalt erwei⸗ 100 Ellen, bei einer Breite Baufällig⸗
Mechaniker Länge
berühmten daß ihre
dem wurde,
keit dieser Anlage rief den Wunsch nach einer neuen Schleuse, nä⸗
-
her nach der Stadt zu, hervor. Im Jahre 1841 wurde hierüber
ein Beschluß gefaßt und ein Preis von 200 Dukaten für den besten Plan ausgesetzt, welcher Preis im Jahre 1843 auf 500 Dukaten erhöht wurde. Hierauf reichte der Oberst⸗Lieutenant Nils Eriesson
bei dem mechanischen Corps der Flotte einen Vorschlag ein, dessen die neue Schleuse 150 Fuß lang zwischen den 32 Fuß breit und, bei 12 Fuß tief sein sollte.
zufolge Juß 3- Thoren, dem niedrigsten Stande des Salzsees, Den 12. September 1846 wurde mit ihm
in Betreff der Arbeit, deren Leitung dem Major Freiherrn de Geer
anvertraut wurde, ein Kontrakt abgeschlossen.
Im Oktober dessel⸗
ben Jahres begann die Ausführung des Unternehmens unter wenig
versprechenden Aussichten und schlimmen gläubigen, denn der Strom war stark und
b
das Werk, dessen Kosten, 422,000 Rthlr. nachdem erst 4 Jahre verflossen und an den Kosten erspart worden sind. Gestern, den 28. November
Prophezeiungen der Un⸗ der Grund sehr uneben, Füllung nöthig wurden. Allein bei einem Zeitraum von 5 Jahren, auf Bco. veranschlagt worden war, steht jetzt fertig da, 96,000 Rthlr. Beo. wurde der Schleu⸗ enbau im Beisein der Königlichen Familie, eingeweiht. Als die
o daß an einer Stelle 20 Fuß
Thore auf ein gegebenes Signal geöffnet wurde und das Wasser
von beiden Seiten in die Schleuse stürzte, willkürlich sein Haupt, donnerndes Hurrah aus. demselben Tage zum Commandeur
entblößte der König un und die versammelte Menge brach in ein Oberst⸗Lieutenant Ericsson wurde an und Major de Geer zum Ritter
des Wasa⸗Ordens ernannt.
In Gothenburg betrug am Ende des Novembers die Anzahl 8 *) Das Fortziehen der Schiffe durch Seile.