1850 / 348 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gewissen Anzahl seiner Bischöfe englische Namen beizulegen; und trotz unserss vorgeblichen Vertrauens auf die Wahrheit unserer eigenen Meinungen und trot unseres Rühmens von der Kraft der Vernunft, sind wir auf einmal alle furcht⸗ bar beunruhigt und bilden uns ein, wir werden eines Morgens aufwachen und unrettbar Katholiken sein. So erscheint die ganze Sache, in diesem Lichte betrachtet, völlig lächerlich, aber ein ganz Anderes ist es, wenn wir über das Gefühl nachdenken, das in der That all; diese Verwirrung her⸗ vorgebracht hat. Wenn wir uns erinnern, daß Haß und Bigotterie dem Allen zu Grunde liegt; wenn wir uns erinnern, daß jeder protestantische Priester durch religiöse Antipathie zur Thätigkeit gespornt worden ist, und daß andererseits jeder katholische Priester in England und Irland sich zum Kampf herausgefordert fühlt: ist es da nicht klar, Mylord, daß Ihr höchst unweiser und unstaatsmännischer Brief als eine Trompete gedient hat, um die schlimmsten, gehässigsten und gefährlichsten Leidenschaften welche die menschliche Vernunft umnachten und das menschliche Herz verhär⸗ ten, in Wirksamkeit zu rufen? Und nun, Mylord, stell' ich Ihnen 19 Frage, die Sie als Staatsmann schon lange selbst an sich gerichtet ha ben sollten. Wie soll das katholische Irland regieri werden? Werden nicht die irländischen Katholiken sich auf Ihr eigenes Beispiel im Nachbarlande berufen und mindestens in dem traurigen Rechte der religiösen Verfolgung auf Gleichheit bestehen? Da wird man mir aber wohl den Papst entgegenhal⸗ ten und mich höhnisch fragen: ob das irländische Volk Unterthanentreue hege gegen Königin Vickoria? Lassen Sie mich diese Frage durch eine andere beantworten. Wenn die Katholiken in der That eine getrennte Untertha⸗ nenpflicht haben, und ihrer Religion gemäß, die eine Hälfte ihres Gehorsams dem Papste zollen, wenn dies bei ihnen ein Glaubensartikel ist, wie, frag ich, wird dann ihre Unterthanentreue affizirt oder vermindert durch die no⸗ minelle Vertheilung Englands in katholische Bisthümer? Wenn wir eine Parlamentsakte wider die Katholiken schleudern, wird das ihren Glauben im geringsten berühren? Wir können die Leute nicht loyal machen durch Parlaments⸗Gesetze; wir können durch Ausschließung gewisser Namen nicht die Doltrinen der katholischen Religion ausschließen. Aber die religiöse Zwietracht aufrecht halten, das können wir; wir können das Reich zu einem getheiten Reiche machen, die Protestanten gegen die Katholiken schaaren, England gegen Irland hetzen, und Sie, Mylord, wird die Nachwelt als den Mann bezeichnen, der, eben als durch die vereinten und rastlosen Bemühungen unserer größten Staatsmänner das Gesetz gerecht geworden war und Friede und Wohlwollen bei uns einziehen wollten, seine hohe Stellung benutzte, um den Geist des Streits und des Hasses unter uns aufzuregen, den Dämon der Verfolgung zur Thätigkeit zu stacheln und ein großes Reich zu zerreißen, welches, ohne Ihre verderbliche Dazwischenkunft, bald fest greinigt, friedlich und blühend geworden wäre. Das ist, Mylord, eine trübselige Auszeichnung für einen Mann, der sich sein Leben lang den Freund der Religions⸗ wie der bürgerlichen Freiheit genannt hat. Ihr ge⸗ sunder Menschenverstand muß schon lange erschrocken sein über den Geist des elenden Fanatismus, den Sie aufgerufen haben, und welchen wieder zu beschwören Sie leider nicht die Macht haben werden.“

Die Strom⸗ und Deichbauten an der Weichsel und Nogat.

Berlin, 10. Dez. Den vor einigen Wochen in diesem Blatte mitgetheilten Nachrichten über den Angriff und Fortgang der Bau⸗ ten an der Ostbahn und an den Brücken über die Weichsel und die Nogat lassen wir eine kurze Uebersicht über den Zweck, Umfang und gegenwärtigen Stand der mit jenen Bauten in unmittelbarem Zu⸗ sammenhange stehenden Regulirungen der Weichsel, der Nogat und der Deiche an diesen Strömen nachfolgen.

Umfassende Untersuchungen hatten bereits im Jahre 1844 zu der Ueberzeugung geführt, daß die kürzeste banwürdige Eisenbahn⸗ linie zur Verbindung der Städte Elbing und Königsberg mit Danzig und Bromberg zugleich auch die zweckmäßigste in Betreff der Uebergänge über die Weichsel und die Nogat sei. Diese Linie kreuzt die Weichsel bei Dirschau, die Nogat bei Marienburg und durchschneidet zwischen Dirschau und Elbing auf nahe 6 Meilen Länge die dortigen Niederungen.

Die ungewöhnlichen Schwierigkeiten, welche sich dem Bau fester Brücken über jene Ströme entgegenstellen, so wie die Noth⸗ wendigkeit, zur Sicherstellung sowohl dieser großartigen und kostspieligen Bauwerke, als auch der Bahnanlage in der Niederung die bei Anfertigung der Entwürfe zu Grunde gelegte, als nothwendig erachtete Veränderung der bis⸗ herigen Fluthverhältnisse herbeizuführen, hatten zunächst den Plan zur durchgreifenden Regulirung der ganzen Nogat und der Weichsel von der Abzweigung der Nogat bis zur Mündung in die Ostsee hervorgerufen.

Das dringende Bedürfniß, eine für die Schifffahrt auch für die niedrigsten Wasserstände brauchbare Wasserstraße in der unteren Weichsel herzustellen und der von diesen Strom⸗ und Deich⸗Regu⸗ lirungen für die Landeskultur der fruchtbaren Weichsel⸗ und No⸗ gat⸗Niederungen mit Bestimmtheit zu erwartende unberechenbare Vortheil bestärkten in dem Entschluß, diese umfassenden Entwürfe zur Ausführung zu bringen.

In der Hauptsache bestehen diese Regulirungen darin, daß die jetzige Einmündung der Nogat an der sogenannten Montauer Spitze, welche 2 ½ Meile oberhalb Dirschau liegt, mittelst Coupirun⸗ gen und Deichschüttungen wasserfrei geschlossen, dagegen eine halbe Meile unterhalb jener Spitze ein neuer, etwa 500 Ruthen langer schiffbarer Kanal zwischen der Weichsel und der Nogat angelegt wird, welcher in Verbindung mit seitlichen Deichanlagen das Ver⸗ hältniß der durch die Nogat abzuführenden Wassermasse zu der ge⸗ sammten Wassermasse der Weichsel für alle Wasserstände zu einem annähernd konstanten macht und den Eisgang von der Nogat in Zukunft vollständig abhält.

Ferner liegt es im Plan, die Deiche an der Nogat derartig zu verstärken, daß die in letzterer Zeit leider so häufigen und für die Niederungen so unheilvollen Durchbrüche demnächst nicht mehr stattfinden können.

Endlich soll die Weichsel durch Regulirungen mancherlei Art, namentlich durch theilweise Verlegung und Verstärkung ihrer Deiche, geeigneter gemacht werden, ihr Bett selbst regelmäßiger auszutiefen, 8.89 Fahrwasser zu gewinnen und die Eisgänge gefahrloser ab⸗ zuführen.

Bei einem mittleren Wasserstande von nahe 5 Fuß über Nr. 0 am Pegel der Montauer Spitze führt die ungetheilte Weichsel ge⸗

1“

gen 29,000 Kubikfuß Wasser in jeder Sekunde ab. Von dieser Wassermasse nahmen bisher 18,000 Kubikfuß, also nahe ½⁄, durch die Nogat und nur 11,000 Kubikfuß durch die getheilte Weichsel ihren Lauf. Bei einem freien Hochwasserstande von 21 Fuß 7 Zoll über Nr. 0 jenes Pegels wurde dagegen die gesammte Wassermasse zu 255,000 Kubikfuß pro Sekunde ermittelt, und zwar 88,000 Ku⸗ bikfuß, also der Gesammtmasse, in der Nogat und 167,000 Ku⸗ bikfuß in der getheilten Weichsel. Die neue Einmündung der No⸗ gat soll nun bewirken, daß dieser Arm der Weichsel bei allen Wasserständen nur etwa ein Drittheil der Wassermasse der unge⸗ theilten Weichsel aufnimmt. Zu diesem Behuf erhält der vorer⸗ wähnte Kanal eine Breite von 400 Fuß und wasserfreie, 795 Ru⸗ then von einander entfernt liegende Leitdeiche, wodurch sowohl für gewöhnliche, als für hohe Wasserstände das Abflußprofil normirt wird.

Die Sohle des Kanals liegt 3 Fuß unter und seine Ufer 5 Fuß über Nr. 0 am mehrerwähnten Pegel.

Nach dem Verschluß der jetzigen Nogat⸗Mündung wird die Weichsel vor derselben bei gewöhnlichen Wasserständen voraussicht⸗ lich stark aufgestaut werden und gleichzeitig der Wasserspiegel in der Nogat in Folge der Verminderung der ihr zugeführten Wasser⸗ masse sinken.

Diese starke Niveau⸗Differenz, welche nur allmälig mit zuneh⸗ mender Vertiefung des Weichselbettes in angemessene Gränzen zu⸗ rückkehren wird, muß in dem Kanal eine heftige Strömung erzeu⸗ gen, deren zerstörende Kraft durch Sinkstücke an der Ausmündung des Kanals, so wie durch Faschinen⸗Durchlagen und Steinpackun⸗ gen im Kanal selbst und durch Deckwerke längs seiner Ufer thun⸗ lichst unschädlich gemacht werden soll.

Der Eisgang wird durch ein System starker, je 40 Fuß von einander entfernter Eiswehr von der Nogat abgehalten werden.

Für die Regulirung der Deiche ist als Prinzip festgehalten, die Krone derselben nicht unter 2 Fuß über den höchsten Wasser⸗ stand zu legen, die Deichkrone nicht weniger als 15 Fuß breit zu machen und die Böschungen auf der Wasser⸗ seite mindestens dreifüßig, auf der Binnenscite zweifüßig zu dossiren. Letztere wird an quelligen und sonst gefährlichen Stellen durch ein 16 Fuß breites, etwa 8 Fuß unter der Krone liegendes Banquet verstärkt; zum Schutz der Wasserseite wird der Fuß dieser Böschungen mit Rauchwehren aus Weidenfaschinen bedackt. Die Breite zwischen den Deichen der getheilten Weichsel soll, weun es die Lokalität irgend gestattet, nicht unter 300 Ruthen be⸗ tragen. Das Material zu den Dammschüttungen wird, wo es ir⸗ gend angeht, vom Terrain auf der Wasserseite der Deiche aus den sogenannten Außendeichen entnommen, da hier die Wegnahme des Bodens den Deichen am wenigsten gefährlich ist, auch eine allmälige Verlandung der Ausschachtungsgruben durch Ablagerung der bei hohen Wasserständen vom Strome mitgeführten Sinkstoffe zu er⸗ warten steht. h“

Unterm 5. Juli 1843 wurde eine besondere Königliche Kommis⸗ sion mit der Leitung der vorbeschriebenen großartigen Regulirungs⸗ arbeiten, deren Kosten auf 3,159,716 Thaler veranschlagt sind, be⸗ auftragt. Die Einleitung der Bauten erfolgte jedoch erst im Jahre 1846 und begann mit dem Erwerb des erforderlichen Grund und Bodens und vielfachen Verhandlungen mit den verschiedenen Deich⸗ Sozietaäten. Auch mit der Ausführung der Entwürfe konnte noch in demselben Jahre begonnen werden; im folgenden Jahre wurden die Arbeiten auf das kräftigste in Angriff genommen und seitdem ohne Unterbrechung betrieben. Es ist dadurch einer bedeutenden Menge von Arbeitern anhaltend eine lohnende Beschäftigung gewährt, was we⸗ sentlich dazu beigetragen hat, die Ungunst der Zeitverhältnisse in den dortigen Gegenden erheblich zu mildern. Im Laufe dieses Jahres betrug die Zahl der Arbeiter vor der Aerndte 5300, wäh⸗ rend der Aerndte 3400.

Verausgabt sind bis zum 1. Oktober d. J. 1,589,000 Rthlr., also nahe die Hälfte der Anschlagssumme.

Die zu normalisirenden Deiche sind 38,040 Ruthen oder 19 Meilen lang; davon sind 29,845 Ruthen, oder nahe 15 Meilen be⸗ reits fertig, 3 Meilen im Bau begriffen.

An Herstellung des Kanals wird fleißig gearbeitet; es sind zu diesem Behuf 171,952 Schachtruthen Erde ausgehoben und zur Seite geschafft; auch ist man beschäftigt, die Befestigung der User des Kanals durch Deckwerke von Faschinen und Steinpackungen nebst der Abpflasterung der Packwerksdurchlagen in der Sohle auszuführen. Zur Gewältigung des Grundwassers während dieser Arbeiten sind zwei Dampfmaschinen, jede von 30 Pferdekraft, in der Dirschauer⸗ Maschinenbauanstalt gebaut, aufgestellt.

In Vorbereitung der dreifachen Coupirung zum Verschluß der jetzigen Nogatmündung werden die größern Tiefen des Stroms an den betreffenden Stellen durch Sinkstücke ausgeglichen; es sind deren bereits 320 Stück versenkt. 1

Die Baugrube zur Anlage eines massiven Siels, welches nach dem wasserfreien Verschluß der bisherigen Nogatmündung zur Ableitung des Binnenwassers aus der marienwerderschen Nie⸗ derung nothwendig wird, ist ausgegraben, auch eine Dampfma⸗ schine zum Betriebe des Pumpwerkes während der Ausführung des Grundbaues aufgestellt. Die zu diesem Bauwerk erforderliche Eine Million Klinker ist bereits zur Stelle und aus der zum Bau der Nogat⸗ und Weichselbrücken bei Kniebau eingerichteten Königlichen Ziegelei geliefert.

Im Ganzen sind bisher 1,280,000 Schachtruthen Erde zu den Deichbauten herbeigeschafft und verwendet, 4140 Kubikruthen Pack⸗ werk, 38,000 Quadratruthen Rauchwehr gefertigt und 7340 Schacht⸗ ruthen Feldsteine zu den Bauten an der Montauer Spitze ver⸗ brancht.

Was die bisherigen Geldverwendungen im Vergleich zu den Leistungen nach den Kostenanschlägen betrifft, so ergiebt sich ein für den Baufonds erfreuliches Resultat. Der ganze große Bau kann im Jahre 1852 beendigt sein.

“] mwi nd Kunst.

Choiseul als Theilnehmer an dem Nachdrucke

Potsdam (Paris) 1760. ““

Der berühmte Verfasser der Critiques et portraits litté- raires und der Histoire de Port-Rohyal giebt in dem Constitu⸗ tionnel vom 2. Dezember d. J. einen höchst erfreulichen Bericht über die neue Prachtausgabe der Werke Friedrich's des Großen. Bei dieser Ge⸗ legenheit bekommen wir auch eine überraschende Nachricht über den bekann⸗ ten pariser Nachdruck der Werke des Philosophen von Sans⸗Souci. Friedrich der Große hatte nämlich im Jahre 1750 seine Werke in wenigen Exemplaren für seine Freunde drucken lassen, die verliehenen Exemplare aber wieder eingezogen, wenn die Empfänger seinen Hof verließen; Voltaire war sogar in Frankfurt am Main (1753) wegen dieses Werkes angehalten wor⸗ den. Dennoch erschien der oben genannte pariser Nachdruck gerade in der für Preußen unglücklichsten Kriegsperiode, dem großen Könige doppelt un⸗ angenehm, weil in den durch Verrath in die Welt geschleuderten Gedichten mancher satprische Ausfall, z. B. gegen den König von England, seinen damaligen einzigen Verbündeten, auch sonst noch andere, nicht für die Oef⸗ fentlichkeit bestimmte Aeußerungen, die ihm neue Feinde zuziehen konnten, sich befanden. Darum war Friedrich über den an ihm verübten Verrath sehr empört; daß der moralische Verräther aber einen politischen Mit⸗ schuldigen gehabt, erfahren wir eist jetzt von Paris her. M. Sainte⸗Beuve sagt näͤmlich in der Einleitung zu seinem gelehrten Artikel Folgendes:

„En France, en 1759, on cut 'idée d'imprimer les Oeuvres du P bI11888 phe de Sans- Souei. Or, M. de Choiseul, ministre, éeri- vait, à cette date, à M. de Malesherbes, directeur de la librairie, au de ce projet et de la demande qu'avaient faite les libraires

sujet meme 5 8 le Receuil qu'on s'Ctait procuré des Oeuvres de

de Paris d'imprimer Frédéric: ““ 1 ,* Marly, le 10 décembre. II est important, Monsicun, ministère du roi ne soit point compromis mi soupçanné d'avoir toléré l'édition des Oeuvres du roi de Prusse. Ainsi, en cas que M. Darget (leetenr et secré- raire du roi de Prusse) vienne m'en parler, je l'assurerai fort que je n'ai nulle cennaissance de cette impression, et que je vais prendre ses ordres du roi pour empéecher qu'elle ne s'exécute en France. En voie M. Darget, j'espte que l'édition sera faite et

5, que le

attendant 8 que tont sera diIt ...

„L'édition, à la fois protégée et clandestine, est curieux de voir comment M. de Choiseul s'y prit pour la falsisier,

que je

1604

se fit donc; mais il

allant jusqu'à dresser de sa main le détail des corrections et modisica-

tions à y introdutre:

,Qm ne peut le tolérer (cc Recueil), éerivait-il encore à M. de Malesherbes, qu'en prenant les plus grandes précautions pour qu'il pa raisse imprimé en pays étranger, et il ne fant pas perdre de vue cette considération, en exigeant des corrections.““

„„ Par cette considération, je n'en ai proposé que de deux sortes les unes qui peuvent être faites sans qu'on s'en aperçoive en lisant l texte. Comme ces changements n'ont pour objet que des impiétés du premier ordre ou des traits sur des puissances, on n'a pas à craindee que le roi de Prusse se plaigne qu'on a altéré son texte, et le public .. Mais, en faisant des retranchements, s'ai

ne pourra pas le deviner . serait une insfidé

Cvité soigneusement de rien substituer au texte. Ce lité condamnable.““

„„Les autres corrections sont des suppressions de noms propres, qu'on suppléera par des points ou des étoiles. Ce n'est point làa non plus ce qu'on appelle une infidélité. C'est peut-êètre même un égavrd pour le roi de Prusse.““ 8

„On voit que le ministre qui chassa les Jésuites de Franvse savait pratiquer au l'escobarderie, et disant que ce n'était pas une insidélité.“-

Wir haben diesen Abschnitt aus dem Constitutionnel im Original gegeben, um den Freunden der Friedrichs⸗Litteratur diese durch M. Sainte⸗ Beuve neu entdeckte Quelle unmittelbar nahe zu bringen.

J. D. E. Preuß.

besoin altérer sous main un texte en

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 11. Dez. Seit einigen Tagen bemerkte man an hiesiger Börse eine flaue Stimmung, und wurden von Fonds namentlich die österreichischen zu billigeren Preisen abgegeben; den Impuls dazu gaben theils flauere telegraphische Course von Wien, wie auch das dort neu erschienene Boörsengesetz, theils durch die Gewißheit, daß mehrere deutsche Staaten neue ansehnliche Anleihen negoziren. Die spanische Zproz. inländische Schuld ging gleichfalls um ½ Prozent zurück, in Folge niedrigerer madrider Course und we⸗ gen eines bedeutenden Defizits im Staatsschatze. Süddeutsche, wie auswärtige Obligationen nahmen eine feste Haltung an, und einige Sorten waren sogar höher zu placiren.

Von Eisenbahn⸗Actien blieben heute Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn und Köln⸗Minden auf bessere berliner Notirungen gesucht und stei⸗ gend. Für Bebrach fanden sich auch viele Käufer und man be⸗ zahlte höhere Course, indem der letzte Monatsbericht in Hinsicht der Frequenz und Einnahme sehr günstige Resultate lieferte.

Von fremden Wechseln waren die auf Amsterdam, Hamburg und Paris gesucht. Wien fiel um 2 Ct., und blieb 92 à 92 ¼. Der Geldzinscours behauptete sich fest auf 3 ½ Ct.

Heute zeigte sich die Börse wieder williger, besonders für österreich. Papiere; mehrere Kaufaufträge, so wie bessere Berichte der berliner und wiener Börse, waren die nächste Veranlassung dazu.

Abends in der Effecten⸗Societät wurden die merklich höheren Course von Wien vom 10. pr. Telegraph bekannt, und man be⸗ zahlte für 4 ½ Ct. Metall. 64 ½¼, 5 pCt. dito 74 ½, Wiener Actien 1075, 3 p Ct. Spanische 33 2.

iu

Bekanntmachungen. 8867)1 Evdiktal⸗Citatio . rr. Gegen den Obergerichts⸗Assessor August Neinstein von hier ist nachdem derselbe durch Beschluß des Veneten weh. und Schwurgerichts vom 30. . c. und des hiesigen Königlichen Appellationsge⸗ e vom 26. April c. in den Anklagestand versez Zu seen Wile Anklage wegen Hochverraths erhoben. „ehas Fehmung haben wir einen Termin auf q9 uyr, 2 „»„ anberaumt, zu welchem derselbe mit der Aufforderung 6 »„ vorgeladen wird, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden 10 Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Ba⸗ B warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der ’1 Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird Naumburg ag. d. S., den 27. Mai 1850. 3 Königliches Kreis⸗ und Schwurgericht

Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Fenc

Von den in früheren Terminen zur Amortisation aus⸗ geloosten Obligationen unserer Gesellschaft sind bis jetzt die nachstehend verzeichneten Nummern nicht zur Ein⸗ lösung präsentirt worden: A. 4 % Obligationen à 250 Thlr. 1“ 8 V 1 Stück vom Jahre 1847: Nr. 8118. 8

2

22

B. 3 ¼ % Obligationen à 200 Thlr. 5 Stück vom Jahre 1850: Nr. 833. 976. 1656. 1783,

Die unbekannten Inhaber dieser Dokumente werden

Bekanntmachungen hierdurch

Köln, den 15. Dezember 1850.

Di e

1848: Nr. 4205. 9761. 1“ 1

1849; Nr. 4235. 6304. 6440. 6702. 9598. 9858.

1850: Nr. 5005. 6063. 6727. 6838. 7511.7589. 7591. 8034. 8618, 9430.

1153 b]

sigen Kasse und außerdem 1838.

mit Bezugnahme auf unsere desfalls erlassenen früheren wiederholt aufgefordert, dieselben zur Einlösung bei uns zu präsentiren, da von den resp. Amortisations⸗Terminen an gerechnet keine Zinsen mehr davon gezahlt und die etwa nach diesen Terminen verfallenen und eingelösten Coupons an dem Kapitalbetrage der Obligationen gekürzt werden.

Oiresiyn. Hirte, Spez.⸗Direltor.

Gesellschaft für Türkischroth⸗Garnfärberei und Druckerei in Hagen.

Die am 1. Januar 1851 fällig werdenden Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft werden in der Zeit vom 1. bis 31. Januar 1851 bei unserer hie⸗

bei den Herren P. J. Pilartz Co. in Berlin, bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Köln

und bei dem Herrn Joh. Wichelhaus P. Sohn

in Elberfeld gegen Rückgabe der betreffenden Zins⸗Coupons ausbe⸗ zahlt, welches wir den Interessenten hierdurch bekannt machen. Hagen, den 12. Dezember 1850. 1 Die Dreetion.

[700] Bekanntmachung. Das handeltreibende Publikum wird hierdurch, benach⸗ richtigt, daß die Meßhandelswoche der Lichtmesse 1851 mit dem 2. Februar ihren Anfang nimmt, und daher das Auspacken der kurzen Waaren am 27. Janual, aller übrigen Waaren aber am Losten desselben Mo⸗ nats, von Mittags 12 Uhr an, gestattet ist. Braunschweig, den 10. Dezember 1850. Herzogliches Haupt⸗Zoll⸗Amt. Wolff. ]” 8

2 KAthlr. für ¾ Jahr.

4 Athlr. 4 Jahr.

8 KRthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne pPreis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

89

*

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reuß

1““

Berlin, Mittwoch den 18. Dezember

—— —————————

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1

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Die verehrlichen Abonnenten des Preußischen Staats⸗Anzeigers werden ergebenst benachrichtigt, daß mit dem Beginn des neuen Jahres anstatt des bisherigen vierteljährlichen ein halbjährliches Abonnement stattfinden wird. Wir ersuchen daher dieselben, ihre respektiven Bestellungen fuͤr

das mit dem 1. Januar 1851 beginnende Semester gefaͤlligst rechtzeitig so bewirken erleide und die Staͤrke der Auflage gleich zu Anfang desselben danach bestimmt werden könne.

b FIn hatl Amtlicher Theil. 1 14“ Preußen. Berlin. Cirkularschreiben an die deutschen Regierungen. Schreiben des Großherzogl. badischen Kriegsministeriums an das Königl. preuß. Kriegsministerium. ererne Wien. ö“ Sorge für Erhaltung histori⸗ er Denkmäler. Motivirung des Patents über die Einführung des Taback⸗Monopols. Vermischtes. 1 Bayern. Würzburg. Einstellung der Befestigungs⸗Arbeiten. Baden. Karlsru he. Kammer⸗Verhandlungen. vue“ Kiel. Verhandlungen der Landes⸗Versamm⸗ Frankfurt.

Oesterreich. verneurs. Fpankreich. Gesetzgebende Versammlung. Vorlagen von Seiten

des Kriegsministers. Umgearbeiteter Antrag gegen den Wucher. Privilegien⸗ und Hypotheken⸗Gesetz. Paris. Diplomatischer Empfang und Soiree beim Präsidenten. Ministerrath. Die Frage über Re⸗ publik und Monarchie. Ueber den Montalembertschen Bericht sür die Sonntagsfeier. Die Wahlgesetz⸗Modifications⸗Frage. Medizinische Preis⸗Beantragung. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Die vortugiesische Anleihe. Vermischtes. Italien. Turin. Gesetzentwurf zur Abschaffung der Banalitäten. Verhandlungen in den Kammern. Vermischtes. Genua⸗ Insul⸗ tirung eines nsapolitanischen Ofstziers. Vermischtes. Florenz. Wiedererscheinen eines Journals. Livorno. Freie Vieh⸗ und Ge⸗ traide⸗Ausfuhr von Tunis nach Toskana. Haus⸗Untersuchungen. Rom. Päpstliche Unterstützungen für Beamtenfamilien.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Frankfurt a. M. Abreise des Generals von Peucker. Ausland.

Udine. Bekanntmachung des Civil⸗ und Militair⸗Gou⸗

Erklärung Lord Minto's.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Aktuarius der Militair⸗Verpflegungs-Kommission zu Frankfurt am Main, Wiegand, den Rothen Adler⸗Orden 4ter Klasse zu verleihen; und

Dem Secretair bei dem Schul⸗Kollegium der Provinz Bran⸗ denburg, Gustav Damm, den Charakter eines Rechnungsraths beizulegen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Augustin zu Sol⸗ din, ist auf seinen Wunsch in der Eigenschaft als Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Friedeberg, unter Beibehaltung des Notariats, mit Anweisung seines Wohnorts in Arnswalde, ver⸗ setzt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das dem Kaufmann Ludwig Kohlstadt zu Köln unter dem 29. März 1850 ertheilte Patent auf einen Schützen für Bandmühlenstühle, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung,

ist erloschen.

arnudar vnnndd rena üi.w genxnen.

Nichtamtlicher Theil 8 Dentschlandd.

Preußen. Berlin, 17. Dez. Das Cirkular, welches von der preußischen Regierung an die deutschen Regierungen als Ein⸗ ladung zur Beschickung der freien Konferenzen in Dresden erlassen worden ist, lautet wie folgt:

Schon seit Jahrzehnten hat sich durch ganz Deutschland das Bedürfniß und der Wunsch nach durchgreifenden Reformen der Ver⸗ fassung des deutschen Bundes unzweideutig kundgegeben. Es war allseitig in weiten Kreisen erkannt, und es wurde von wahren, wohlmeinenden Freunden des Vaterlandes am peinlichsten empfun⸗ den, daß namentlich die durch die Bundesverfassung von 1815 ge⸗ schaffene oberste Verwaltungs⸗Behörde des deutschen Bundes nur in sehr geringem Maße den Ansprüchen entsprach, welche an ihre Wirk⸗ samkeit nach innen und außen gerichtet werden durften, daß sie die deutschen Staaten nicht innig genug verband, Edles und Gemein⸗ nütziges im ganzen Umfange Deutschlands nicht kräftig förderte und die Gesammtheit gegen das Ausland nicht so lebendig und ent⸗ scheidend vertrat, als die Masse der in Deutschland vereinigten gei⸗ stigen und materiellen Kräfte und die Erinnerungen an die Vorzeit mit vollem Rechte erheischten.

84 211

97

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EraEnzv

Mängel schmerzlich und die auf eine Revision der Bundes⸗ Verfassung gerichteten Wünsche lebhaft getheilt. Allein verschiedene Versuche, die Mängel des Bestehenden zu heben, hatten bei der Größe und Vielseitigkeit der Aufgabe, neue und ausreichende Institu⸗ tionen zu schaffen, immer nur einen wenig befriedigenden Erfolg. Der Grund hiervon lag theils darin, daß die Bundes⸗Verfassung von 1815 nur eine sehr ungenügende Handhabe zu organischen Aenderungen darbot, theils und hauptsächlich aber darin, daß die Folgen der Unzulänglichkeit dieser Verfassung sich noch nicht durch 1“ in ihrer ganzen Schwere praktisch fühlbar gemacht hatten.

Durch die Ereignisse des Jahres 1848 hat sich Letzteres auf das Allerentschiedenste geändert. Es ist nicht nothwendig, hier nach⸗ zuweisen, wie wenig sich die Bundes⸗Verfassung damals geeignet zeigte, dem herannahenden Sturme zu widerstehen und den bedro⸗ heten Einzelstaaten Schutz zu gewähren; sie trat thatsächlich außer Kraft; die Grundlage des Bundes war erschüttert, und der zu jener Zeit begonnene Zustand der Zerriffenheit in dem gesammten Vaterlande dauert noch gegenwärtig fort. Die seitdem eingeschla⸗ Zefun e zur Heilung dieser Zerrissenheit haben nicht zum Ziele geführt.

Unter allen Erschütterungen und unter den mannigfachen Ge⸗ stalten, welche die deutschen Angelegenheiten in den letzten Jahren angenommen haben, hat die Königliche Regierung an der Ueber⸗ zeugung festgehalten, daß die Revision der Verfassung und die Neu⸗ gestaltung des deutschen Bundes auz gemeinsamer Einigung und freier Uebereinstimmung aller deutschen Regierungen hervor⸗

gehen müsse. Kaiserlich öster⸗

Von gleicher Ueberzeugung geleitet, hat die reichische Regierung sich mit uns vereinigt, sämmtliche Genossen des Bundes einzuladen, zu einer freien Berathung über diese hochwich⸗ tige Angelegenheit zusammenzutreten. 1

Als ein geeignetes Mittel, um die nothwendige Einigung der

deutschen Regierungen herbeizuführen, erscheinen gemeinsame Mini⸗ sterial⸗Konferenzen, wie sich solche schon in früheren ähnlichen Fällen bewährt haben. „Wir richten daher, im Einverständniß mit dem Kaiserlich österreichischen Kabinet, an sämmtliche deutsche Regierungen das Ersuchen, ihre Bevollmächtigten bis spätestens zum 23. Dezember d. J. mit ausreichenden Instructionen nach Dresden entsenden zu wollen, damit daselbst die Versammlung baldigst eröffnet und unter Aufrechthaltung des Grundsatzes, daß der deutsche Bund ein un⸗ auflöslicher sei, die Revision und Verbesserung seiner Grundgesetze einer freien und gründlichen Berathung und allseitigen Erwägung unterzogen werde. 8

Wir hegen die feste Zuversicht, daß aus dieser Berathung eine Vereinbarung hervorgehen werde, auf welcher den Interessen der Gesammtheit eine kräftige und umfassende Vertretung, der inneren Wohlfahrt des gemeinsamen Vaterlandes eine gedeihliche und heil⸗ same Entwickelung, dem neu gekräftigten Deutschland eine seiner Bedeutung im europäischen Staaten⸗System entsprechende Stellung gesichert und somit den gerechten Wünschen der Nation eine volle Befriedigung gewährt werden könne, ohne daß die freie und eigen⸗ thümliche Bewegung der einzelnen Bundesglieder nach eigenem Be⸗ dürfniß gehindert werde.

Die Ergebnisse der Berathung werden alsdann durch die Zu⸗ stimmung aller Bundesglieder, denen in ihrer Gesammtheit die Aus⸗ bildung und Entwickelung der Bundesverfassung zusteht, ihre feier⸗ liche Sanction erhalten und von der neu zu kreirenden obersten Bundes⸗Behörde als Bundesgrundgesetze veröffentlicht werden.

Indem Se. Majestät der König, mein Allergnädigster Herr, mich beauftragt haben, die Einladung zu den oben bezeichneten Kon⸗ ferenzen in Allerhöchstihrem Namen an die zc. Regierung gelan⸗ gen zu lassen, wollen Allerhöchstdieselben zugleich gern die zuver⸗ sichtliche Hoffnung aussprechen, daß die verbündeten deutschen Re⸗ gierungen hierin den aufrichtigen Wunsch erkennen werden, die erschütterten Verhältnisse des deutschen Vaterlandes auf dem alt gewohnten Wege gegenseitigen Vertrauens und friedlichen Einver⸗ tändnisses neu begründet und für alle Zukunft gesetzlich befestigt zu sehen, und daß sämmtliche Genossen des Bundes in gleicher bundesfreundlicher Gesinnung hierzu bereitwillig die Hand bieten werden.

Berlin, den 12. Dezember 1850.

(gez.) von M

Cirkulare an die Regierungen in Deutschland,

i Kriegsministerium ist badischen Kriegsministeriums

Berlin, 17. Dez. Dem Königlichen folgendes Schreiben des Großherzogli zugegangen:

„Nachdem der Rückmarsch der Großherzoglichen Truppen aus den Königlich preußischen Standquartieren nahe zu vollendet ist und die letzten Abtheilungen derselben im Begriff sind, die Gränzen des Königreichs zu überschreiten, fühlt sich das unterzeichnete Kriegsmi⸗

Die einzelnen Regierungen des deutschen Bundes haben diese

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In Beruͤcksichtigung der stenographischen Berichte über die Verhandlungen bei de bisher, vollstaͤndig beigegeben werden, betraͤgt der halbjährliche Prännmerations⸗Preis 5 Nthlr.

nisterium verpflichtet, iglichen Kriegsministerium den Aus ruck

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Kammern, welche dem Sta

des verbindlichsten Dankes darzubringen für die mannigfachen Beweise bundesfreundlicher Gesinnungen, welche Hochdasselbe bei der ganzen Maß⸗ nahme der Truppenverlegung nach Preußen gegen die Großherzoglich ba⸗ dischen Truppen bethätigte. Wir werden stets mit der lebhaftesten Erkennt⸗ lichkeit des freundlichen Entgegenkommens und der werkthätigen Unter⸗ stützung eingedenk bleiben, welche sowohl die Großherzoglichen Truppen, als das unterzeichnete Ministerium selbst bei diesem Anlaß von Hochdemsel⸗ ben und allen Behörden der Monarchie erfahren. Das unterzeichnete Ministerium hat nicht verfehlt, hiervon jeweils Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog unterthänigste Anzeige zu erstatten, und entledigt sich dasselbe mit besonderem Vergnügen des Allerhöchsten Auftrages, dem Königlich preußischen Kriegsministerium die lebhafte Erkenntlichkeit Sr. Königlichen Hoheit hierüber auszusprechen. Schließlich erlaubt sich das unterzeichnete Ministerium, auch mit dem aufrichtigsten Dankgefühl der freundlichen Aufnahme zu erwähnen, welche den badischen Truppen überall von den Bewohnern des Königlich preußischen Staats gewor⸗ den ist, eine Aufnahme, die von den betreffenden Truppentheilen auf das dankbarste anerkannt wurde, und die ganz geeignet war, die bundesbrüderlichen Gesinnungen bei denselben zu heben und zu be⸗ festigen. Wenn auch in Folge der kurzen Dauer der Dislozirung in Preußen die Zwecke derselben nicht 8 vollständig erreicht werden konnten, als unter anderen Umständen gehofft werden konnte, so war doch auch dieses kurze Verweilen der betreffenden Truppentheile unter der ausgezeichneten Führung Königlich preußischer Befehls⸗ haber und in Berührung mit einer musterhaften Armee von den wohlthätigsten Folgen für den Geist und die Haltung der Truppen, und das Großherzogliche Armeecorps wird demnach der geneigten Mitwirkung Eines Königlichen Kriegs⸗Ministeriums hierzu bleibende Vortheile zu verdanken haben. Karlsruhe, den 23. November 1850. Großherzoglich badisches Kriegs⸗Ministerium. (gez.) A. von Rog⸗ genbach. An das Königlich preußische Kriegs⸗Ministerium in Berlin.“

DOesterreich. Wien, 15. Dez. Se. Majestät der Kaiser noch im Laufe dieses Monats eine mehrtã gige Reise in nördlicher Richtung an. Feldmarschall Graf von Ra⸗ detzky hat gestern bei Sr. Majestät dem Kaiser Abschieds⸗Audienz gehabt. „Er erhielt“, sagt das genannte Blatt, „bei dieser Gele- genheit, so wie seit seiner Ankunft stets, von der ganzen Kaiserlichen Familie Beweise der höchsten Aufmerksamkeit. Die erfreuliche Bot⸗ schaft von der friedlichen Wendung der Dinge hatte Se. Majestät dem Marschall persönlich mitgetheilt. Bei seiner Abreise hat sich der Marschall jede Feierlichkeit verbeten. Die hier befindliche hohe Ge⸗ neralität machte ihm gestern die Abschieds⸗Visiten. Die Reise⸗Effek⸗ ten und Pferde des Feldmarschalls sind vorgestern nach Mailand expedirt worden.“

Der Handels⸗Minister hat vorläufig angeordnet, daß die Bau⸗ Behörden bei vorkommenden Amtshandlungen auf Erhaltung der historischen Denkmäler vorzüglich Bedacht nehmen und, im Falle ein solches Denkmal dem Zwecke der Amtshandlung als Hinderniß entgegentreten sollte, sogleich dem Ministerium die Anzeige erstat⸗ ten sollen. „Die Obsorge für die Erhaltung historischer Bau⸗Denk⸗ mäler,“ so schließt der Erlaß, „ist eine Pflicht der Staats⸗Verwal⸗ tung. Oesterreich, ein Verein so vieler Völkerstämme, deren jeder eine eigene Geschichte und Erinnerung hat, besitzt eine große Anzahl solcher Denkmäler von besonderem Werthe und Interesse, welche kaum bekannt sind und für deren Sicherung und Erhaltung keine Fürsorge ge⸗ troffen ist. Mehr als der Zahn der Zeit dürften die Bewegungen der neuen Zeit dazu beigetragen haben, den Verfall vieler dersel⸗ ben herbeizuführen, so wie nicht minder das nach materiellen In⸗ teressen gerichtete Streben des jetzigen Jahrhunderts der Erhaltung solcher Gegenstände gefaͤhrlich zu werden droht, wenn nicht der Kunstsinn und die Werthschätzung für solche kräftig angeregt und dem Gebote deren moöglichster Schonung und Erhaltung von der Staatsverwaltung durch Maßregeln Rechnung getragen wird, durch welche dem weiteren Verfalle derselben Schranken gesetzt werden.“

In dem Vortrag des Ministerraths, wodurch die Einführung des Tabackmonopols in den Kronländern Ungarn, Croatien, Sla⸗ vonien, Siebenbürgen und der Woiwodschaft Serbien mit dem te⸗ mescher Banate motivirt wird, heißt es:

„Ew. Majestät! Ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der im § 7 der Reichsverfassung ausgesprochenen Bestimmung, daß das ganze Reich Ein Zoll⸗ und Handelsgebiet zu bilden habe, geschah durch die in Folge des Allerhöchsten Patentes vom 7. Juni 1850 mit dem 1sten Oktober d. eingestellte Einhebung der Zoll⸗ und Dreißigstgebühren an der die Kron⸗ länder Ungarn, Croatien, Slavonien und Siebenbürgen von den übrigen Theilen des Reiches scheidenden Zwischenzoll⸗Linie. Die gänzliche Hinweg⸗ räumung dieser den freien Verkehr im Innern der Monarchie hemmenden Schranken ist unthunlich, so 8 in Bezug auf die Staatsmonopole und die Verbrauchsabgaben in den durch jene Linie getrennten Theilen des Reiches eine verschiedene Gesetzgebung besteht, weil dadurch der Staatsschatz in seinen bedeutendsten Zuflüssen gefährdet und eine Ungerechtigkeit gegen die Bewoh⸗ ner jener Kronländee, in welchen die Gegenstände des Verbrauches mit einer höheren Abgabe . sind, herbeigeführt würde. Ein Theil dieses Hindernisses wurde seitdem behoben, indem Ew. Majestät mit dem aller⸗ höchsten Patente vom 29. September 1850 die Einhebung der Verzehrungs⸗ steuer von den gebrannten geistigen Flüssigkeiten und vom Biere anzubefeh len sich haben, allein das wichtigste Hinderniß de”⸗ Zulassung des völlig freien Verkehrs in der oben angedeuteten Richtunk 68

Dem Lloyd zufolge tritt