1850 / 349 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

EETöö’ Gypiunen, Weben und Bekleiden.

Für hochfeine Schaafwolle ist der Zollverein gegenwärtig das wichtigste Productionsland der Erde; insbesondere sind es Sachsen, Schlesien und die übrigen östlichen Provinzen Preußens welche durch die Fortschritte der Schaafzucht seit der Mitte des vo⸗ rigen Jahrhunderts in dieser Beziehung immer wichtiger geworden sind. Wollvließe haben angemeldet:

Aus Schlesien: Freiherr von Lüttwitz auf Simmenau, Baron von Ziegler auf Danbrau, Lübbert in Zweibrodt und Wei⸗ gel, zu Hennersdorf in dem Regierungsbezirk Breslau, Freiherr von Rothschild auf Oderberg.

Aus dem Großherzogthum Posen: von Lipski auf Lu⸗ dom, Schwarz auf Jordanowo, von Küpfer auf Czaicze und Nord⸗ mann auf Lichnowo. b

Aus Preußen und Pommern: von Brünneck auf Belschwitz, von Saucken auf Julienfelde und das Königliche Remontedepot zu Neuhof bei Treptow an der Rega;

Aus Brandenburg von Eckardstein zu Reichenow bei Wrietzen, Thaer in Möglin, Ockel in Frankenfelde, von Brünneck auf Trebnitz und Graf Schwerin in Wolfshagen;

Aus Sachsen der Amtsrath Hey zu Haynburg bei Zeitz.

Rohe Seide wollen ausstellen Bolzani in Berlin und der Seminarlehrer und Seidenhaspelbesitzer Kiszewski zu Paradies im Großherzogthum Posen.

Schweineborsten vorzüglicher Beschaffenheit will der Acker⸗ baulehrer Huck zu Alach im Kreise Erfurt ausstellen.

Unsere Gerberei, welche in neuerer Zeit einestheils durch die immer zunehmende Verarbeitung amerikanischer Wildhäute, anderen⸗ theils durch die immer schwieriger werdende und nur noch auf dem Wege des Handels und weiter Versendungen mögliche Beschaffung der Gerbstoffe eine veränderte Gestalt gewonnen, wollen vertreten:

Aus dem westlichen Deutschland haben Servais zu Wiltz im Luxemburgischen, Hellmann zu Neckarsteinach (welcher dadurch

zugleich ein neues von ihm erfundenes Gerbverfahren darlegen will), Buschmann und Weber zu St. Vith in der Eiffel, Cahen und Leudersdorf zu Mühlheim im Regierungsbezirk Köln, Berres zu Trier und Fr. Möller auf dem Kupferhammer bei Bielefeld; auch Nic. Lenning zu Bingen und Mayer zu Mainz; 8 Aus den östlichen Provinzen Preußens sind aufgetreten Lietz⸗ mann zu Rummelsburg bei Berlin, Kramer und Baldamus zu Magdeburg, Grützmacher zu Stettin, Jacoby zu Weißenfels, Meh⸗ lers und Demme zu Mühlhausen im Eichsfelde; aus dem Reußi⸗ schen Scheibe I. und II. und Franz Encke zu Gera.

Lackirte Leder, Felle, Schirme ꝛc. wollen ausstellen Ignatz Mayer zu Pilgersheim im Königreich Bayern, Mino⸗ prio und Hochwiesener zu Bingen, E. Ihm zu Offenbach, Rupp und Bechstein zu Frankfurt a. M., Cornelius Heill und Dörr und

Reinhard zu Worms in Rheinhessen, auch Gammersbach zu Mek⸗ kenheim im Regierungsbezirk Köln.

Schaaffelle und Saffiane wollen die Gebrüder Wäldin zu Lahr im Badischen; Per gamente und Trommelfelle Sonder⸗

mann zu Erfurt; Instrumentenleder Geyer zu Altenburg und Sattel⸗, Geschirr⸗, Juchten⸗ und Streichenleder Ober⸗ zu Trier, Merklinghaus und Wex zu Barmen im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Düsseldorf und Christian Harkort zu Harkorten i der Grafschaft Mark einsenden. c) Zu häuslichen Zwecken und zur Fabrication von Werkzeugen oder Farben.

Darmsaiten will Reichel zu Tilsit in Litthauen; Knochenöl Römer zu Brühl im Regierungsbezirk Köln; thierischen Leim Loosen zu Köln, Feigenspan zu Mühlhausen in Thüringen und Lorenz im Regierungs⸗Bezirk Stralsund; gekörnte und feing emahlene Thierkohle der Kommerzienrath Wächter in Tilsit; Karmin, Safflor und andere thierische Farbestoffe Krimmelbein und Jäger zu Elberfeld, Grüne in Berlin, Du Rois in Liegnitz und W. Satt⸗ ler in Schweinfurt ausstellen.

Wir schließen für heute mit dem Wunsch und der Hoffnung daß die unternehmenden Männer, welche auf diese Weise unsere Volkswirthschaft und Industrie auf jener großen, zum ersten Male geöffneten Weltbühne zu vertreten sich angeschickt haben, dort ihre Bestrebungen auf eine würdige Weise anerkannt finden mögen und werden in den folgenden Blättern die zu den anderen Abschnitten eingegangenen Anmeldungen übersichtlich

““ EE““ ür die Einsendung Öund Empfangnahme von Gegen⸗ ständen für die Industrie⸗Ausstellung zu London.

Die Kommissarien Ihrer Majestät der Königin von Großbri⸗ tanien haben bereits angekündigt, daß sie zum Empfang aller Arti⸗ kel, welche ihnen am oder nach dem 1. Januar 1851 zugesendet werden möchten, vorbereitet sein und daß sie bis zum 1. März ein⸗ schließlich Güter zu empfangen fortfahren werden, nach welchem Tage keine Güter ferner angenommen werden. 1

Die Kommissarien veröffentlichen nun folgende Regeln zur Kenntnißnahme der auswärtigen Kommissionen und Kolonial⸗Comi⸗ té’s in Beziehung auf die Annahme der Gegenstände im Ausstel⸗ lungs⸗Gebäude:

.“ Alle Gegenstände und Packungen müssen im Gebäude frei von

8 Fracht, Fuhrlohn, Trägerlohn und allen Lasten und Gebüh⸗

ren irgend einer Art abgeliefert werden.

Alle Artikel und Packungen müssen abgeliefert werden an den

Eingängen auf der Südseite des Gebäudes, welche allein zur

Empfangnahme der ausländischen und Kolonial⸗Erzeugnisse

bestimmt sind.

Jeder besonders eingesendete Gegenstand und jedes Paket

muß leserlich mit dem Namen des fremden Landes oder der

Kolonie, deren Erzeugniß oder Fabrikat sie sind, und, soweit

mit dem Namen des oder der Aussteller bezeichnet

ein.

Folgendes ist die Form der Adresse, welche das Exekutiv⸗

Comité, wenn es thunlich ist, anzuwenden empfiehlt:

To sthe Executive Committee for the Exhibition of 1851. 832† BuiLDING: HYDEPARK LONDON. 1“ rom (Name des Landes und des Ausstellers).

I Es wird verlangt, daß jede ausländische Kommission und Ko⸗

lonial⸗Comité veranlassen möge, daß zwei Ausfertigungen einer Liste oder Declaration, welche von je dem Artikel eine solche Beschreibung, wie der Aussteller sie in den Katalog ausgenommen haben will, in englischer Sprache giebt, auf⸗ 3 und 18 das Exekutiv⸗Comité befördert werden. For⸗ alnage, nc welchen diese Auseinandersetzung für den Ka⸗ 884 guszuführen empfohlen wird, werden hiermit über⸗

endet.

6 3 8 Cehense Kommission werden bei der Ausladung der rung derselbemn nMakete im Gebäude und bei der Beförde⸗ 8, ewi

isse ziehung müssen di 8 rzeugnisse jedes Landes nach einem Miaaais ö

a) Die Verwendungen.

““

den, um die Zollbeamten zur Untersuchung derselben und die Kommissionsbeamten zur Feststellung ihrer Beschafsenheit, Größe u. s. w. in den Stand zu setzen.

Wenn die Gegenstände eines jeden Landes solchergestalt auf dem für sie bestimmten Platze niedergelegt sind, müssen die Kommissionäre und Agenten, welche von ausländischen Kom⸗ missionen oder Kolonial⸗Comités oder von Ausstellern ange⸗ nommen sind, dieselben auspacken, zusammenstellen und alle Artikel arrangiren. Bei ausländischen und Kolonial⸗Erzeug⸗ nissen empfiehlt das Exekutiv⸗Comité, da dieselben nothwendig eine geraume Zeit vor ihrem definitiven Arrangement für die Ausstellung ausgepackt werden müssen, daß die Empfangnehmer oder Agenten ermächtigt werden, für geeignete interimistische Bedeckungen zu sorgen, um diese Artikel vor Staub u. s. w. zu schützen und bei Maschinen und polirten Waaren die nö⸗ thigen Vorkehrungen zu treffen, um diese Artikel frei von Rost ꝛc. zu halten.

Alle Verpackungskisten u. s. w. müssen durch die Agenten, die

Aussteller u. s. w., so bald dieselben die Aufforderung dazu von dem Exekutiv⸗Comité erhalten, entfernt werden. Ver⸗

packungskisten, welche binnen 6 Tagen nach dem Ergehen die⸗ ser Aufforderung nicht entfernt sind, werden von dem Exeku⸗ tiv⸗Comité verkauft und der Erlös zu dem Ausstellungs⸗ fonds eingezogen werden. b

Um Verlust, Irrelaufen oder Verlegung zu verhindern, wird empfohlen, daß Gegenstände oder Pakete mit Gegenständen, welche weniger Raum als zwei Kubikfuß einnehmen, nicht ab⸗

gesondert eingesendet, sondern daß Packungen unter solcher Ausdehnung, welche so viel wie möoͤglich dieselben Klassen von

Urtikeln enthalten, in Verbindung mit einander eingesendet

werden. 10) Jeder Aussteller oder sein Agent oder Diener wird mit einer Karte versehen werden, um ihn behufs Auspackung und

Arrangement der Artikel zu der Zeit, wo das Exekutiv⸗

Comité dies für geeignet hält, zum Eintritt in das Gebäude zu legitimiren; beim Eintritt wird er zur Vorzeigung dieser Karte aufgefordert werden. Auf Befehl der Kommissarien Ihrer Majestät. London, am 6. Dezember 1850.

M. Digby⸗Wyatt, Seeretair des Exekutiv⸗Comi

Indem wir die vorstehenden Regeln, dem Wunsch des Exekutiv⸗ Comité's entsprechend, zur Kenntniß der preußischen und vereins⸗ ländischen Aussteller bringen, bemerken wir, daß das Comité da⸗ bei wiederholt auf die bereits früher ergangenen allgemeinen Vor⸗ schriften, wonach keinerlei Gegenstände anders, als mit der amtlich ausgefertigten Genehmigung der Ausstellungskommission des Lan⸗ des, von welchem sie kommen, zugelassen werden, und wonach der zollfreie Eingang durch das amtliche Certifikat über die Bestimmung der Sendung für die Ausstellung bedingt ist, verwiesen hat. Zu⸗ gleich fügen wir noch folgende, den mitgetheilten Formularen bei⸗ gedruckte Vorschriften hinzu:

11) Um Irrthümer in der Zusammenstellung des Katalogs und Druckfehler zu vermeiden, muß die Handschrift besonders deutlich gehalten und besondere Sorgfalt auf alle Namen und technischen Ausdrücke verwendet werden.

Es ist unerläßlich, daß jeder Aussteller folgende Nachrichten in die mit den Ausstellungs⸗Gegenständen abzuliefernden Ein⸗

sendungs⸗Declarationen, wozu die Formulare schon früher

mitgetheilt sind, eintrage:

a) Des Ausstellers Vor⸗ und Zuname.

b) Sein Wohnort und Adresse, welcher letztere die nächste Poststation anzugeben hat.

c) Eigenschaft, in welcher der Aussteller auftritt, ob als Pro⸗ duzent, Importeur, Verfertiger, Zeichner, Erfinder oder Eigenthümer.

d) Name und Beschreibung jedes ausgestellten wichtigen Ar⸗ tikels oder jeder Waarenklasse.

Es wird außerdem zu dem Werth und öffentlichen Nutzen des

Katalogs wesentlich beitragen, wenn in der Beschreibung der

Artikel die nachstehenden Einzelheiten so viel wie möglich mit⸗

getheilt würden; doch wollen die Aussteller davon ausgehen,

daß es rein in ihrem Willen steht, ob sie solche Nachrichten geben wollen oder nicht:

I. Bei Rohstoffen und Veredlungsmitteln mö⸗ gen die Beschreibungen angeben:

Den kaufmännischen Namen in deutscher und, wenn er be⸗

kannt ist, in englischer und französischer Sprache.

Den wissenschaftlichen Namen.

Den Ort, wo der Rohstoff gewonnen wird. Bei Mine⸗

ralien ist der Name der Bergwerke und die Zeit, während

welcher sie betrieben sind, die chemische Beschaffenheit und

Beschreibung anzugeben.

Den Ort, wo der Rohstoff ausgeführt und eingeführt ist.

Die vorzüglichsten Verwendungen, Verwendungsarten und

Hinweisungen auf neue Benutzungsarten.

Der Verbrauch oder die in einer g ewissen Periode erzeugte

Menge.

Die höheren Vorzüge der einzelnen Stücke.

Bei Veredlungsmitteln, wie Farben, oder bei zubereiteten Materialien, wie gemischten Metallen, ist anzugeben, ob der Gegenstand patentirt ist oder nicht; Name und Adresse des Patentträgers. Auch möge das Neue und Bedeutende des zubereiteten Erzeugnisses und die vorzügliche Geschick⸗ lichkeit und Originalitaͤt, welche in dem Zubereitungs⸗Ver⸗ fahren dargelegt sind, kurz ausgedrückt werden.

t) Wo der Preis ein Element der Beachtung für die Jury sein wird, möge der Preis, zu welchem der Einführer oder Produzent den Artikel im Großhandel liefern kann, oder der Kostenpreis angegeben werden, lediglich zur Kennt⸗ niß der Jury.

Aundere besondere Bemerkungen, welche der Aussteller zur Kenntniß der Jury zu bringen wünscht. Der Name und die Natur der verwendeten Rohstoffe, Ort oder Orte, oher die Rohstoffe bezogen werden, Entstehung der Ge⸗ verbsstätte in ihrer gegenwärtigen Gestalt.

II. Bei Maschinen: Das Neue in der Erfindung, wenn solches vorhanden. Das Vorzügliche in der Ausführung. Die größere Wirksamkeit oder Ersparniß. Die Wichtigkeit des Artikels in sozialer oder anderer Be⸗ ziehung. 8 Der Ort der Hervorbringung.

Ob der Artikel patentirt ist oder nicht. Name und Adresse

des Patentträgers. Hinsichtlich der Preise und besonderen Bemerkungen wie oben.

IIl. Bei Gewerbs⸗Erzeugnissen.

a) Die Verwendungen.

b) Das Neue.

c) Das Vorzügliche in der Ausführung.

d) Verbesserte Formen oder Arrangements.

8 Größere Wirksamkeit oder Ersparniß.

0) Neue Verwendung bekannter Stoffe. Verwendung Stoffe. 8 ““ Neue Verbindungen von Stoffen. Wichtigkeit des Artikels in sozialer oder anderer Hinsicht. Ort oder Orte, wo derselbe verfertigt wird, Zeit, wann die Gewerbsstätte entrichtet ist, Zahl der beschäftigten Hände. Ob das Gewerbs⸗Erzeugniß patentirt, ob das Muster re⸗ gistrirt ist. Name und Adresse des Patentträgers oder des Muster⸗Eigenthümers.

Hinsichts der Preise und besonderen Bemerkungen

wie oben.

Bei Kunstwerken, Modellen und Bildhauer⸗ Arbeiten.

a) Name des Künstlers oder Entwerfers, wenn derselbe

nicht zugleich der Aussteller ist. Die Bestimmung.

Das Neue im Entwurf oder der Behandlung. Das Vorzügliche in der Ausführung. Neue Verwendung bekaunter Stoffe.

Verwendung neuer Stoffe. Neue Verbindungen von Stoffen. Verbesserungen in dem Verfahren bei der Arbeit. 8

) Ort, wo der Gegenstand gearbeitet ist.

Wenn der Gegenstand in größerer Zahl für den Verkauf verfertigt wird, möge der Preis, zu welchem er von dem Produzenten verkauft wird, angegeben werden, lediglich zur Kenntniß der Jury.

k) Andere besondere Bemerkungen, welche der Aussteller zur

Kenntniß der Jury zu bringen wünscht.

14) Die Aussteller werden ersucht, ihre Beschreibungen möglichst

kurz zu machen und sich so viel wie thunlich auf das That⸗ sächliche zu beschränken.

15) Jeder Artikel muß in der Declaration unter einer besonderen

Nummer aufgeführt werden. Wenn mehr als ein Blatt ge⸗ braucht wird, muß jedes Blatt forllaufend numerirt werden.

16) Das londoner Exekutiv⸗Comité verlangt, sobald als möglich

und spätestens bis zum 31. Januar 1851 zwei gleichlautende Ausfertigungen der Beschreibungen jedes Ausstellers in engli⸗ scher Sprache. Diejenigen Aussteller, welche diese Beschrei⸗ bungen selbst englisch aufzusetzen in der Lage sind, ersuchen wir, drei der für die entsprechende Hauptabtheilung Roh⸗ stoffe, Maschinen, Fabrikate und Kunstwerke englisch ange⸗ fertigte Formulare von uns Wilhelmstraße Nr. 79 beim Ge⸗ heimen Registrator Freese und Klosterstraße Nr. 36 im Ge⸗ werbe⸗Institute Auswärtige durch ein an uns zu richtendes Schreiben unentgeltlich zu entnehmen und dann von diesen englischen Declarationen das eine dem Kollo beizupacken, die beideen andern aber mit der Einsendungs⸗Adresse desselben an die Empfangsstelle abzuliefern. Diejenigen Aussteller, welche hierzu nicht im Stande sind, wollen die oben erforderten Angaben in die deutsche Einsendungs⸗Declaration deutlich und genau eintragen, wo dann bei der Empfangstelle für Ausfüllung der Deelarationen in englischer Sprache gesorgt werden wird. Die großbritanischen Ausstellungskommissarien haben genehmigt, daß auf Wunsch und Kosten der Aussteller, nach vorherge⸗ gangener Prüfung des Exekutiv⸗Comité's Illuüstrationen der ausgestellten Gegenstände in den großen Katalog aufgenom⸗ men werden können. Aussteller, welche sich dieser Vergünstigung bedienen wollen, müssen ihre Wünsche bei der Einsendung der Declarationen kundgeben. Auch können darauf bezügliche Mittheilungen unmittelbar an das Exekutiv⸗Comité zu Lon⸗ don in dem Ausstellungsgebäude auf dem Hyde⸗Park gesendet werden, wo dann an der Außenseite zu bemerken ist „Zür den Katalog“ („Catologue“¹).

Aussteller, welche wünschen, daß ihre Namen und die Be⸗ schreibungen ihrer Ausstellungsgegenstände in den französischen und deulschen Ausgaben des Katalogs, welche angeordnet werden dürften, erscheinen, werden ersucht, zu gleicher Zeit mit den deutschen und englischen Ausfertigungen ihrer Decla⸗ rationen auch eine französische Uebersetzung derselben, welche in allen Beziehungen dem Vorbeschriebenen entspricht, der Einsendungsadresse beizufügen.

Sollten Aussteller auf die Rücksendung von eingesendeten Artikeln zu Gunsten eines der Ausstellungskommission zu über⸗ lassenden gewerblichen, gemeinnützigen oder wohlthätigen Zweckes, in welcher Beziehung auf die projeltirte Industrie⸗Ausstellung

zu New⸗York hingewiesen wird, zu verzichten geneigt sein, so

wird ersuͤcht, dies ebenfalls in der Einsendungs⸗Declaration zu vermerken.

Im Uebrigen nehmen wir auf unsere nachstehend wieder abge⸗ druckte Bekanntmachung vom 7ten dieses Monats Bezug und em⸗ pfehlen die sorgsame Vollendung und Einsendung der angemeldeten Stücke dem Gemeinsinne der Herren Aussteller.

Berlin, am 16. Dezember 1850.

Viebahn. Delbrück. Druckenmüller.

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 14. Dez. Anfangs der Woche zeigte sich am Fondsmarkt wieder eine sehr flaue Stimmung, und viele Fonds, namentlich die österreichischen, wurden zu sinkenden Preisen abgegeben; die Veranlassung dazu gaben theils die durch den Tele⸗ graphen niedriger jerhaltenen Course von Wien, ferner das dort neu erschienene Börsengesetz, und theils auch die Gewißheit, daß mehrere deutsche Staaten neue ansehnliche Anleihen negoziren wer⸗

Die Zproz. inländische spanische Schuld ging gleichfalls um

% zurück in Folge schlechterer Course, ferner wegen Abdankung des Finanzministers und wegen eines bedeutenden Defizits im Staatsschatze.

Am 11ten war die Börse wieder williger, und man bezahlte für österreichische Effekten höhere Preise. In den Nachmittagsstun⸗ den zeigte sich noch mehr Kauflust, indem von Wien und Berlin mehrere telegraphische Berichte einliefen, welche steigende Notirun⸗ gen und den Befehl zur Entwaffnung beider Armeen überbrachten; 5⸗ und 4 ½uproz. Metalliques blieben deshalb über 1 ½ 9%, Actien um 30 Fl. und wiener Loose um 2 % besser als am Schlusse der Börse. Süddeutsche, wie preußische Fonds, haben deshalb auch eine sehr feste Haltung angenommen, und waren theils höher zu placiren. Die industriellen Papiere sind gleichfalls begehrt gewesen; jedoch richteten sich F. W. Nordbahn und Köln⸗Minden nur größtentheils nach den Bewegungen der berliner Börse; für Bexbach fanden sich auch bereitwillige Käufer, indem der letzte Monatsbericht in Hinsicht der Frequenz und Einnahme sehr erfreuliche Resultate lieferte.

Die fremden Wechsel größtentheils gesucht. Der Geldzins⸗ Cours steht 3

bbee 9 4 3 ½1 0 ““

2 Rthlr. für ¼ Jahr.

in allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen nummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

1

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ un Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

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vollstaͤndig bei

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egeben werden, b

Amtlicher Theil. Deutschland

Fortdauer der B

ch Holland

Die dresdener Ko

Vermischtes.

Einstellung der Befestigungs⸗Arbeiten.

Kammer⸗Verhandlungen.

Abmarsch preußischer Ankunft des Grafen von Leinin Kurfürst⸗-Husaren.

Hessen und bei Rhein. erste Kammer gewählt.

Sachsen⸗Meiningen.

Anhalt⸗Bernburg.

Frankfurt.

onification für die Ausfuhr vo

Preußen. r das Jahr 1851

Steinkohlen und Coaks na Oesterreich.

der Künste. Würzburg.

Die Akademie

Rotenburg. gen. Militairisches. Hanau. Die

Darmstadt. Heinrich von Gagern in die

Meiningen. Rechnungs⸗Ausschuß. Bernburg. W Frankfurt a. M. Vermischtes.

Oesterreich. Mailand. Verbrennung von Tresorscheinen. Auflö⸗ sung eines Feldspitals.

Frankreich. Antrag auf 8 sterrath über das Wahlge⸗ Dotationsfrage. Ueber vorschlag für die Sonntagsfeier.

zur Submission bei

Kommissions⸗Bericht gegen einen Avancements⸗Systems. Mini Legitimisten über die Bericht und den Gesetz Rundschreiben Montalembert's. dem Staats⸗Rentenverk Großbritaunien und Bestätigungen. Schreiben des Herzogs von Nottingha eine katholische Universität in Irland. Birkenhead. Aufforderung des Vieh⸗Ausstellung. Vermischtes. Aus dem Haag.

Aenderung des setz. Berathung der Montalembert's Subscription auf. Vermischtes.

Ernennung und Konsul⸗ Parlamentswahl fuͤr Limerick.

Kabinetsrath. m aus Rom.

Sammlung für Protestantenversammlung in Industrie⸗Ausstellungs⸗Comité's.

Niederlande. Ernennung. Kammer⸗Verhand⸗ Italien. Turin. Verhandlungen in der Abgeordneten⸗Kammer. Preß⸗

prozeß. Herstellung der Ruhe in Cagliari. Livorno. esterreichische Truppenstellungen in Umbrien. Prozeß aus der Revolutionszeit. Abreise englischer Familien. pel. Urtheilssprüche gegen die Setta dell' Unita italiana.

Untersuchung. Rom.

Sarajewo. Die letzten Ereignisse in Bosnien.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8

Nach dem Abgange des bisherigen Konsuls Stephan Binney in Halifar den Kaufmann Thomas Ritchie Grassie zum Kon⸗ aselbst zu ernennen.

Justiz⸗Ministerinm. 8 sner zu Kreuznach ist vom 1. Januar k. 8 ab in den Friedensgerichts⸗Bezirk Saarlouis, im Landgerichte Bezirke Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Saar⸗ louis, versetzt worden.

Der Notar Heu

Ministerium der geistlichen ꝛc. Augelegenheiten. b

Der bisherige Privat⸗Docent Dr. C. O. M üller in Halle; zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fak niglichen Universität zu Greifswald ernannt worden,

Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung. Nach §. 61 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1840 Ge⸗ setz⸗Sammlung Seite 435) wird die Versammlung der Meist⸗ 1 Antheils ⸗Eigner der Versammlung den Stammbüchern der preußischen Bank die größte Anzahl von Auch die Wählbarkeit der Mitglieder der Provinzial⸗

betheiligten 1 der Bernfung

Bank⸗Antheilen G d Central⸗Ausschusses Aasschüse und 8ööö“ der Provinzial⸗Bankcomtoire, ist von der Eintragung in die Stammbücher ber Bank abhängig, (§S. 66, 105, 109 daselbst). Auf diese Bestimmungen wurden hier⸗ durch diejenigen aufmerksam gemacht, welche Bankantheile erworben, die Eintragung in die Stammbücher der Bank aber noch nicht be⸗ wirkt haben. *

Berlin, den 16. Dezember 1850.

Der Chef der preußischen Bank. (gez.) Hanse mann.

der Bank,

kommen: Se. Excellenz der Herzogl lötz, von Deßau.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 18. Dez. Se. Majestät der Kaiser von

Rußland haben dem Commandeur der 1sten Garde⸗Infanterie⸗Bri⸗ gade, General⸗Major von Hirschfeld, den St. Stanislaus⸗Or⸗ den 1ster Klasse, so wie dem Major von Schlegel des Kaiser Franz Grenadier⸗Regiments, den St. Annen⸗Orden 2ter Klasse in Brillanten zu verleihen geruht.

Berlin, 16. Dez. Durch die Bewilligung einer Bonification

von zwei Pfennigen für den Centner Steinkohlen und drei Pfenni⸗ gen für der Centner Coaks bei der Ausfuhr nach Holland aus den

Bergamtskassen zu Bochum und Essen hat sich der dorthin gehende Absatz aus den westfälischen Bergwerts⸗Revieren in den letzen Jah⸗ ren ansehnlich vermehrt, und da eine fernere Gewährung dieser Bonification eine weitere Steigerung jener Steinkohlen⸗ und Coaks⸗

Ausfuhr erwarten läßt, so ist dieselbe auf den Antrag des Mini⸗

sters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auch für das Jahr 1851 Allerhöchst bewilligt worden.

Oesterreich. Wien, 16. Dez. Der heutige Lloyd meldet: „Wir vernehmen, daß erst der 23. Dezember zur Eröffnung der dresdener Konferenzen angesetzt worden ist. Von österreichischer Seite ist nicht, wie es hieß, der Unterstaats⸗Secretair Baron Wer⸗ ner, sondern Graf Buol, der Gesandte am St. Petersburger Hofe, mit der Leitung der diplomatischen Verhandlungen betraut worden. Die Instructionen an den Letzteren sollen so spät abgegangen sein, daß derselbe in größter Eil von St. Petersburg abzureisen haben wird, um am angesetzten Tage in Dresden anzulangen. Der Mi⸗ nister⸗Präsident Fürst Schwarzenberg, wie der preußische Minister Herr von Manteuffel, werden gleichfalls im Laufe der nächsten Woche nach Dresden abreisen, jedoch nur wenige Tage in jener Hauptstadt verweilen.“

Am 8. Oktober l. J. genehmigte Se. Majestät der Kaiser die vom Unterrichts⸗Ministerium vorgeschlagene Reorganisation der Kai⸗ serlichen Akademie der bildenden Künste in Wien. „Obwohl“, so berichtet nun die Wiener Zeitung, „die Zeit zu sehr vorgeschritten war, um noch in diesem Schuljahre eine definitive Reorganisation der Kaiserlichen Akademie vorzunehmen, und die sehr beschränkten Räumlichkeiten ein Fertiges hinzustellen ohnehin nicht erlaubten, so wurden doch von Seiten des Unterrichs⸗Ministeriums alle Anstalten getroffen, um die beschlossenen Reformen, wenn auch nur theilweise, ins Leben zu rufen, insoweit die zur schleunigsten Eröffnung der Lehr⸗ säle drängende Zeit es nur immer erlaubte. Da aber einerseits mit Aufhebung der alten Einrichtung der Akademie, und insbesondere des so⸗ genannten akat emischen Rathes, diese Anstalt einen leitenden Mittelpunkt entbehrte, andererseits aber auch ein Vertrauen einflößendes Organ nöthig wurde, die Reformen in der beschlossenen Weise durchzu⸗ führen, so wurde eine provisorische Akademieleitung für das Schul⸗ jahr 1850 51 unter dem Vorsitze des bisherigen provisorischen Praͤsidenten der Akademie, Professor Rösner, zusammengesetzt, welche aus den Professoren Kuppelwieser, Führich, van der Nüll, v. Si⸗ cardsburg und dem Docenten der Kunstgeschichte an der wiener Hochschule, R. Eitelberger v. Edelberg besteht und in ununterbro⸗ hener Verbindung mit dem Ministerinm das begonnene Werk der

Resoem in das Leben zu setzen bemüht ist. Gegenstände ihrer Thä⸗

ind sowohl die der Akademie annexirte Elementar⸗, Zeich⸗ und Modellirschule als die Vorbereitungsschule der Aka⸗ demie. ie der Vorbereitungsschule unmittelbar sich anschließenden Atelters (oder Meisterschulen) konnten vor der Hand nicht in das Leben gerufen werden, da fast alle Vorbedingungen fehlen, welche zu tinem wirklich lebendigen Atelierwesen unumgänglich erfordert werden.“ 8 8 Die Wähler für den Gemeinde⸗Rath des zweiten Wahlkörpers im dritten Bezirk versammelten sich vorgestern zu einer Besprechung, welche die Ergänzungswahl für die beanstandete Wahl des gewese⸗ nen Bürgermeisters, Ritter von Czapka, zum Gegenstande hatte. „Sämmtliche Wähler“, heißt es im Lloyd, „erklärten sich mit dem Beanstanden ihrer Wahl nicht einverstanden und wollen gegen die einseitige Auslegung des Gemeinde⸗Gesetzes von Seiten des Ge⸗ meinde⸗Rathes Vorstellungen anbringen, ja selbst Sr. Majestät dem Kaiser eine Petition um Aufrechthaltung ihrer Wahl überreichen.“ Der ehemalige Honved Markus Slahitzky ist auf der Reise von Konstantinopel in die Heimat hier durchpassirt und unterzieht sich freiwillig der Purification. b 1 Nach den eingegangenen Berichten geht, wie der heutige Lloyd bemerkt, die Losung in allen Kronländern ohne Aufenthalt vor sich, und ist beinahe in lallen Bezirken das repartirte Kontingent bereits aufgebracht worden. Die rekrutirten Mannschaften werden vom Assentplatze bis zur Einberufung mit Urlaubs⸗Pässen entlassen. Der preußischez Minister⸗Resident am griechischen Hofe, von Wildenbruch, ist vorgestern auf d Durchreise nach Athen hier ein⸗

7 v getroffen. 1 E11

Die verehrlichen Abonnenten des Preußischen Staats⸗Anzeigers werden ergebenst benachrichtigt, daß mit dem Beginn des neuen Jahres es bisherigen vierteljährlichen ein halbjährliches Abonnement stattfinden wird. das mit dem 1. Januar 1851 beginnende Semester gefaͤlli erleide und die Staͤrke der Auflage gleich zu Anfang desselben danach bestimmt werden koͤnne. In Beruͤcksichtigung der stenographischen Berichte über die

Wir ersuchen daher dieselben, ihre respektiven Bestellungen fuͤr gst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmaͤßige Zusendung keine Unterbrechung

Verhandlungen beider Kammern, welche dem Staats⸗Anzeiger, wie der halbjährliche Pränumerations⸗Preis 5 Rthlr.

8

1

Die Herzogin von Angouleme wird vor ihrer Abreise nach Ve⸗ nedig noch einige Tage hier verweilen. Sie erhielt vorgestern meh⸗ rere Besuche von Familiengliedern des Kaiserlichen Hofes.

Die Zufuhr von Frachten jeder Art zum Nordbahnhofe war vorgestern sehr bedeutend und dauerte bis spät in die Nacht. Die Frachtwagen mußten sich, um die Passage nicht zu hemmen, in lan⸗ ger Reihe in der Praterstraße und Franzens⸗Allee aufstellen und längere Zeit warten, bis die Zufahrt in den Bahnhof möglich wurde.

Bayern. Würzburg, 11. Dez. (Bayer. Bl.) Ein hier eingetroffenes Reskript befiehlt die sofortige Einstellung der verschie⸗ denen hier vorgenommenen Fortifications⸗Arbeiten.

Sachsen. Dresden, 16. Dez. (Dr. Journ.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer, welche um 10 Uhr in An⸗ wesenheit des Herrn Geheimen Finanz⸗Raths von Freiesleben be⸗ gann, wurde über die von K. H. Kob und Genossen zu Leipzig, ingleichen von H. Güldner und Genossen zu Freiberg und Dresden eingereichten Petitionen um ständische Verwendung dafür, daß der mittelst allerhöchsten Dekrets vom 20. Dezember v. J. den damals versammelten Kammern vorgelegte Entwurf zu einem neuen Berg⸗Gesetze der gegenwärtigen Ständeversammlung zur Berathung vorgelegt werde, Beschluß gefaßt. Die diesseitige Deputation hatte den eben so erschöpfenden, wie sachgemäßen Bericht der dritten De⸗ putation der zweiten Kammer, so wie die Beschlüsse in dieser An⸗ gelegenheit der letzteren zu den ihrigen gemacht und den Beitritt zu denselben anempfohlen. Dieselben gingen bekanntlich dahin, die Staatsregierung zu ersuchen, den erwähnten Gesetz⸗Entwurf den jetzt versammelten Ständen zur Enbloc⸗Annahme vorzulegen, wobei

die Kammern sich jedoch den Vorbehalt stellen sollten, daß das zu erlassende Berggesetz den Kammern, dafern diese nach Ablauf der nächsten zwei Finanzperioden darauf antragen, zur Revision vorge⸗ legt werden solle, und daß die Staatsregierung darüber den Stän⸗ den Zusage ertheile. *

In der kurzen darüber geführten Debatte sprachen sich für die Enbloc⸗Annahme aus: Herr von Besch witz, besonders deswegen, weil über den Entwurf von kompetenter Seite günstige Urtheile gefällt worden seien, Herr Secretair von Polenz, Herr Vice⸗ präsident Gottschald, welcher dabei den Wunsch ausspricht, daß die Regierung in Betreff anderer gleich umfänglicher Gesetze einen ähnlichen Weg wie bei dem Entwurfe des Berggesetzes einschlagen und dieselben wo thunlich vorher der Oeffentlichkeit übergeben möge, damit von kompetenter Seite Urtheile gehört und berück⸗ sichtigt werden könnten. Es würde dadurch die Gesetzgebungs⸗ arbeit sehr abgekürzt werden. Herr von Erdmannsdorf da⸗ gegen hat im Hinblicke auf die Interessen der Landwirthschaft und des Grundbesitzes einige Bedenken, welche geltend zu machen er jedoch jetzt mit dem Vorbehalte absieht, daß er dieselben seiner Zeit, wenn der Entwurf an die Kammer gelangt sein werde, der begutachten⸗ den Deputation vorlegen werde. Herr Bürgermeister Löhr befür⸗ wortet den Gesetz⸗Entwurf nicht minder im Interesse des Bergbaues, wie in dem des Grundbesitzes; denn wenn er auch einem Theile der Bedenken des Herrn von Erdmannsdorf nicht unbedingt widersprechen wolle, so erachte er dennoch dafür, daß man das Gute nicht zurück⸗ weisen solle, wenn man das Bessere nicht erhalten könne. Nachdem schließlich noch der Königl. Kommissar, Herr Geh. Finanzrath von Freiesleben, bemerkt hatte, daß der Entwurf nicht ohne einige Modificationen, bei welchen die geäußerten Bedenken theilweise schon Berücksichtigung gefunden hätten, vorgelegt werden würde, so wurde mit Stimmeneinhelligkeit dem oben erwähnten Beschlusse der zwei⸗ ten Kammer beigetreten. 6”“

Hierbei wurde die Sitzung gegen 12 Uhr geschlossen; die nächste Sitzung ist unbestimmt.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer, welcher die Herren Staatsminister Dr. Zschinsky und von Friesen, so wie die Königl. Kommissare Herren Geh. Rath von Weissenbach und Geh. Regierungsrath Dr. Scharschmidt, beiwohnten, brachte die Regi⸗ strande zuvörderst den Bericht der ersten Deputation über den neuen Preßgesetz⸗Entwurf. Die Tagesordnung wurde durch einen Direk⸗ torial⸗Vortrag über mehrere nicht erschienene Kammermitglieder eröff⸗ net. Referent war Herr Secretair Kasten. Der Vortrag hatte die betreffenden Kammermitglieder in drei Kategorieen getheilt. In die erste Kategorie gehörten diejenigen, bei denen das Einberufungs⸗ Verfahren durch die dreimalige Ladung zu Ende geführt worden ist. Es waren dies die Herren Gerichtsdirektor Advokat Wehner in Leisnig, Fabrikant Albrecht in Meerane, Kaufmann Bodemer in Zschopau, die Gutsbesitzer Haden in Lotzdorf und Kirmse in Kertzsch. In Betreff dieser Kategorie ging der Antrag des Direktoriums da⸗ hin: a) die gedachten Herren ihrer Wählbarkeit für verlustig und ihre Stellen für erledigt zu erklären; b) diese Erledigungen der ho⸗ hen Staatsregierung anzuzeigen und es dieser anheimzugeben, ob sie für den gegenwärtigen Landtag zur Besetzung der erledigten Stellen noch Neuwahlen zu veranstalten für geeignet halte. Die Kammer trat diesem Antrage ohne Debatte gegen 6 Stimmen bei. Die zweite Kategorie umfaßte solche Mitglieder, bei denen das Einbe⸗ tufungsversahren noch nicht beendigt ist

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