jedem Ende des Kanals und die Festsetzung einer Entfernung von jedem Ufer, innerhalb deren kriegerische Operationen nicht sollen stattfinden dürfen.
In Betreff der Entschädigungs⸗Ansprüche an Portugal bemerkt der Präsident, daß die portugiesische Regierung letzthin Anträge gemacht, die annehmbar gewesen, und daß der Abschluß einer Convention bevorstehe, um den Vertrag zwischen beiden Regierungen zum Ab⸗ schlusse zu führen. Die Ansicht des Präsidenten über die Zollfrage lautet: „Alle Erfahrung hat bewiesen, wie weise und politisch es sei, einen großen Theil des Staatseinkommens aus Zöllen auf eingeführten Waaren zu schöpfen. Kann dabei auch gele⸗ gentlich der Vortheil erreicht werden, die Industrie unserer Bür⸗ ger zu ermuntern, so ist es unsere Pflicht, uns dieses Vortheils zu bedienen. Ein Zoll auf einen Artikel, der in unserem Lande nicht produzirt werden kann, wie Thee oder Kaeffee, steigert nur den Preis und wird vornehmlich oder ganz von den Kan⸗ sumenten bezahlt. Allein ein Zoll auf einen Artikel, der hier erzeugt werden kann, spornt nur die Industrie und Geschicklich⸗ keit unseres Landes an, denselben Artikel zu produziren, um mit dem Auslande zu konkurriren, und der Importeur ist dann gezwun⸗ gen, seinen Preis auf den zu reduziren, zu welchem der hei⸗ mische Artikel verkauft werden kann. Ein hoher Tarif kann aber nie ein dauernder sein, er wird Unzufriedenheit erregen und muß verändert werden, er schließt die Konkurrenz aus. Was der Fabri⸗ kant bedarf, ist Gleichförmigkeit und Dauerhaftigkeit, damit er Zu⸗ versicht gewinne, daß er nicht durch plötzlichen Systemwechsel ruinirt werde. Auf daß aber der Tarif gleichförmig und dauerhaft werde, thut es nicht nur Noth, daß das Gesetz hier geändert werde, son dern, daß der Zoll nicht schwanke. Um dies zu bewirken, müssen alle Zölle fest sein, wo die Natur dieses Artikels dies nur zuläßt. Zölle nach dem Werthe schwanken mit dem Werthe und bieten zu Trug und Meineid starke Verlockung. Feste Zölle dagegen bewegen den Importeur, die besten Artikel ein⸗ zuführen, da er darauf keinen höheren Zoll als auf gerin⸗ gere Qualitäten zahlt. Ich empfehle daher eine Modification des jetzigen Tarifs, welcher einige unserer nothwendigsten Fabrikate niedergehalten, damit feste Zölle eingeführt wer⸗ den, die ausreichen, um das erforderliche Einkommen zu ge⸗ währen, wobei wir zu Gunsten unserer Industrie⸗Bestrebungen eine solche Unterscheidung eintreten lassen, daß wir die heimische Industrie ermuntern, ohne daß wir fremde Konkurrenz ausschließen. Die den Bericht des Schatzsekretairs begleiteten Dokumente bringen Enthül⸗ lungen über die gegen das Schatzeinkommen versuchten Unterschleife, die so mannigfaltig und so groß sind, daß sie zu dem Schlusse berechtigen, wie es unmöglich sei, unter irgend welchem Systeme der Zölle nach dem Werthe, wenn sie nach dem fremden Kostenpreise oder der fremden Werthangabe erhoben werden, die ehrliche Handhabung und wirk⸗ sümne Verwaltung der Gesetze zu sichern. Sollte der Kongreß es ür unangemessen halten, irgend welche wichtige Aenderungen in dem System der Zollerhebung zu versuchen, so wird es zum Schutze
2050
des Schatzes unabweislich werden, daß solche Maßregeln getroffen werden, welche nach der Meinung des Kongresses die beregten Uebel mildern und gleich angewandt werden können. Wie gesagt, feste Zölle möchten meiner Ansicht nach, die vollkommenste Abhülfe für das Uebel bieten. Sollten Sie aber nicht diese Ansicht theilen, dann erlaube ich mir als partielles Heilmittel Ihnen zu empfehlen, das Gesetz so zu ändern, daß, statt die fremden Fakturenpreise als Mittel zur Werthbestimmung hier anzunehmen, deren Richtigkeit in vielen Fällen unmöglich zu verifiziren ist, hier heimische Abschätzung die Bedingung werde, oder daß diese Abschätzung so regulirt werde, daß so viel als möglich in den verschiedenen Häfen Gleichförmigkeit darin Platz greife.“
Die Einnahmen des Schatzes innerhalb des mit dem vorigen Juni abgelaufenen fiskalischen Jahres werden zu 47 ½ Millionen Dollars angegeben. Kalifornien soll, nach Filmore's Anempfehlung, eine Zweigmünze erhalten und inzwischen Gold durch den Münz⸗ wardein der Vereinigten Staaten gestempelt werden. Dieses Gold soll bei Zahlungen an die Regierung angenommen werden. Ein wirksames Agrikultur⸗Büreau sol sofort in Kalifornien errichtet werden. Die mexikanischen Landansprüche in Kalifornien sollen rasch adju⸗ dizirt und die Länderei⸗Gesetze auf Utah und Neu⸗Mexiko aus⸗ gedehnt, so wie die Goldländereien in kleinen Quantitäten ver⸗ kauft werden. Ferner wird die Errichtung eines oder mehrerer Regimenter von Gebirgsbewohnern zum Schutze der Gränzen in Neu⸗Mexiko und südlich davon als rathsam empfohlen, da⸗ mit mit Hülfe derselben die Indianer in Mexiko besser in Schran⸗ ken gehalten werden können. Eine Revision des den See⸗ dienst betreffenden Gesetzbuches wird als durch die neuliche Ab⸗ schaffung des Peitschens nothwendig geworden bezeichnet. Das Post⸗ Departement hat im verwichenen Jahre die reine Summe von 340,000 Dollars eingebracht, und der General⸗Postmeister und der Präsident empfehlen gemeinsam eine Herabsetzung des Porto’'s auf 3 Cents für frankirte und auf 5 Cents für unfrankirte Briefe, gleichviel, wie weit sie innerhalb der Union befördert werden, so wie ferner eine Porto⸗Ermäßigung für Drucksachen. Die Botschaft empfiehlt auch Fluß⸗ und Hafen⸗Verbesserungen und Errichtung von Leuchtthürmen. Ueber alle Anforderun⸗ gen und Ansprüche an die Regierung soll ein unbetheiligter Ge⸗ richtshof rasch die Entscheidung fällen. Zum Schlusse kommt der Präsident auf die Friedensmaßregeln der vorigen Session, das Ge⸗ setz wegen der flüchtigen Sklaven eingerechnet. Er äußert, daß durch diese Maßregeln das Land von einer weitverbreiteten und maßlosen Aufregung befreit worden sei.
In Betreff der letzten Baumwollen⸗Aerndte hört man, daß dieselbe auf etwa 2,100,000 Ballen angeschlagen werde.
Königliche Schauspiele. Montag, 23. Dez. Im Schauspielhause. 209te Abonnements⸗
Vorstellung: Clavigo, Trauerspiel in 5 Akten, von Göthe.
hanchanh 24 Hh. Herteh heg hatzh tr he Sga ihan
Mittwoch, 25. Dez. Im Opernhause. 146ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Prophet, Oper in 5 Akten, Musik von Meyerbeer. (Mad. de la Grange: Fides.) Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet, den Parquet⸗Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ den⸗Logen 3 Rthlr.
Im Schauspielhause. 210te Abonnements⸗Vorstellung: Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Akten, von Schiller.
Billets zu diesen beiden Vorstellungen werden erst Montag, den 23sten d. M., ausgegeben. 8
Meldungen um Billets sind nur allein an das Billet⸗Verkaufs⸗ Büreau, nicht aber an die General⸗Intendautur zu richten, und
Theaterzettel angekündigt ist,
Königsstädtisches Theater. Montecchi. Oper in 4 Akten. Musik von Bellini.
Dienstag, 24. Dez. Kein Schauspiel.
Mittwoch, 25. Dez. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗ sche Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Linda di Chamouni. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. (Mad. Castellan: Linda.) Zum Schluß der Oper wird Mad. Castellan eine Arie ihrer eigenen Composition singen. 8
Donnerstag, 26. Dez. Die beiden Faßbinder. Posse mit Gesang in 3 Akten, von L. Feldmann.
Freitag, 27. Dez. Das Käthchen von Heilbronn. Großes Ritterschauspiel in 5 Akten und einem Vorspiel in 1 Akt, genannt: „Das heimliche Gericht“, von H. von Kleist, für die Bühne bear⸗ beitet von F. von Holbein.
ed i
Meteorologische Beobachtungen.
Morgens 6 Uhr.
1850. 2I. Dez.
Luftdruck Luftwärme
Thaupunkt ..
Abends 10 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
Nach einmaliger Beoobachtung.
339,33“Par. 340,92““Par. 34 1,33"“„Par. Auellwärme 7,40 R. — 0,9 ˙ R. + 0,1“ n — 1,3 R. Flusswärme + 0,1° R. — 3,00 u — 2,50 u. — 5,90 . Bodenwärme
Duaunstsättigang 83 pCt. 79 pPOCt. 62 pCt. Ausdünstung
Wetter trübe. halbheiter. trübe. Niederschlag 0.
Wärmewechsel + 0,20
1“ XX w. w. Wolkenzug ... — W. — — 2,20 72 pCt.
Tagesmittel: 340,53“Par. — 0,79 n — 38
“
Berlin, 21. Dez. Die Umsätze in Eisenbahn⸗Actien und Fonds waren in der abgelaufenen Woche nur von geringer Be⸗ deutung, wie dies in der Regel vor Jahresschluß zu sein pflegt. Mit der Verminderung der Geschäfte, so wie durch mehrseitige Ge⸗ winn⸗Realisirungen drückten sich auch die Course der meisten Effekten in den ersten Tagen der Woche, doch hielt die dadurch entstandene Flauheit nicht lange an, sondern es zeigten sich bald wieder Käufer und die Course nahmen einen abermaligen Aufschwung, der sich bis zum Schluß der heutigen Börse vollständig behauptete. Je näher der öö über die Entscheidung der Erträgnisse der ver⸗ schiedenen Eisenbahn⸗Actien rückt, desto größer wird der Einfluß der muthmaßlichen Dividenden auf deren Coursstand. Je nach der Verschiedenheit der Situationen einzelner Verwaltungen und deren pe⸗ cuniairen Verhältnisse, welche ganz besonders, selbst bei günstigeren Er⸗ gebnissen, als in den vorhergegangenen Jahren, in Betracht zu ziehen ein werden, zeigt sich an der Börse die Neigung für dergleichen Gat⸗ tungen, die eine Dividende mit Sicherheit voraussehen lassen und eine Abneigung zum Ankauf solcher, welche nach Ablösung des mit 4 % berechneten Zinsscheines einen Verlust erleiden müssen. Zu den ersteren Actien gehören Berlin⸗Anhalter, Köln⸗Mindener, Ober⸗ schlesische, Berlin⸗Stettiner, Magdeburg⸗Halberstädter und besonders auch Düsseldorf⸗Elberfelder, deren Coursstand sich, in Betracht der glänzenden Jahres⸗Resultate und der danach zu erwarteuden gro⸗
ßen Dividende (man rechnet auf mindestens 5 ½ %), zwar
Börs nicht
80.
Berliner gebessert hat, doch noch lange übrigen rentirenden Actien steht. Zu den anderen Gat⸗ tungen haben wir leider eine große Mehrzahl der im Handel befindlichen Effekten zu rechnen, als: Berlin⸗Potsdamer, Rheinische, Halle⸗Thüringer, Bergisch⸗Märkische, Magdeburg⸗Wit⸗ tenberge, Steele⸗Vohwinkel, Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn, Mecklen⸗ burger. Die Zinsen dieser vorgenannten Actien werden bis zum Schluß des Jahres mit 4 % berechnet und die Coupons verbleiben dem Besitzer. Wenn auch Potsdamer und Rheinische Actien nach den Jahres⸗Resultaten einen besseren Ertrag als im vorigen Jahre liefern müßten, so ist man besonders bei der Vertheilung der Di⸗ vidende ersterer Bahn wegen der Auszahlung besorgt, weil die In⸗ haber der vorjährigen Zinsscheine bis jetzt noch unbefriedigt geblie⸗ ben sind. Wir hoffen dagegen immer auf einen guten und den Einnahmen entsprechenden Ertrag der Rheinischen Eisenbahn. Von den übrigen Actien⸗Gattungen kennt man die Resultate fast ganz genau, und Berlin⸗Hamburger, Niederschlesisch⸗Märkische und Star⸗ gardt⸗Posener nehmen die allgemeine Aufmerksamkeit weniger in Anspruch, so daß nur Angebot oder Bedürfniß auf deren Cours⸗ stand influirt.
Seit unserem letzten Bericht haben die Course der vorstehen⸗ den Eisenbahn⸗Actien folgenden Stand eingenommen:
Berlin⸗Anhalter Actien von 95 a 95 ¼ bez. u. Gld. Berlin⸗Stettiner von 103 ¾ u. 104 ¼ bez.
L. im Verhältniß der
— ————
Berlin⸗Potsdamer von 56 ½ a 53 ¾ u. 56 ¼ a 56 bez. u. Bf. Berlin⸗Hamburger von 87 ¼ a 86 u. 87 bez. Köln⸗Minden von 94 ½ 2 95 ¼ bez. u. Gld. Düsseldorfer⸗Elberf. von 88 ½ a 86 ½ u. 91 bez. u. Gld. Oberschl. Litt. A. von 110 a 109 ¼ u. 111 bez. u. Gld. Oberschl. Litt. B. von 106 ½¼ a 105 ½ u. 106 bez. u. Gld. Rheinische Actien von 58 ½ a 55 a 57 u. 56 ¾l bez. u. Br. Halle⸗Thüringer von 60 ½ a 59 ¾ bez. u. Br. Niederschlesische Actien von 80 ¾ a 81 ½ a 79 ¾ bez. u. Gld. Stargard⸗Posen von 80 a 78 ¾ u. 79 ¼ bez. u. Gld. Bergisch⸗Märkische von 29 ½ a 28 ½¼ bez.
Friedr. Wilh. Nordb. von 33 a 30 ¾1 bez. u. Br. Sämmtliche Prioritäts⸗Obligationen haben sich nach unerheblichen Schwankungen zuletzt wieder fest behauptet und blieben meistens be⸗ gehrt. Eben so hielten sich preußische Fonds gut und besonders sind preuß. Bank⸗Antheile im Laufe dieser Woche gestiegen.
Von Wechseln hat sich der Coursstand der verschiedenen Devisen abermals wesentlich geändert. Amsterdam blieb in beiden Sichten ¼ % niedriger offerirt; Hamburg seit voriger Woche ½ % höher; London 1 Sgr. niedriger gehandelt. Wien in Folge der anhalten⸗ den Steigerung dortiger Valuten nur 2 % gewichen. Petersburg weiter offerirt. Frankfurt a. M. und Paris behaupteten sich auf den vorwöchentlichen Stand.
Auswärtige Börsen. Wien, 20. Dez. Met. 5proz. 95 ¼ Br., 95 ½ Gld., 4proz. 74 ½ —-74, 4 ½proz. 82 ¼ — ½, 2 ½proz. 49 ½ — 49. Anl. 34: 194 ½ — 193 ½, 39: 111 ½ — 4111 ¼. Nordbahn 114 — 113 ½. Gloggn. 124 — 122. Mail. 76 ¼ — 75 ½. Pesth 87 ¼ — 87. B. A. 1120 — 1115. K. Gold 134 ½ — 134 ½¼. Silber 130 ¾ — 130 ½. Wechsel⸗Course. Amsterdam 182 G. Augsburg 131 ¼ Br., 131 G. Frankfurt 131 Br., 130 ⅛ G. Hamburg 194 Br., 193 â¾f G. 8 London 12.44 Br., 12.43 G. Paris 153 ¾ Br., 153 ½ G. Die Börse für Met. bei starker Kauflust gut gestimmt; Bank⸗ Actien gewichen; fremde Wechsel steigend.
Leipzig, 21. Dez. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 Leipz. B. A. 160 ¾ Gld. Leipz.⸗Dresd. E. A. 134 ¾ Br., ½ . Sächsisch⸗Bayerische 85 Br. Sächsisch⸗Schlesische 94 Br. Chemnitz⸗Riesa 21 ¾ Gld. Löͤb.⸗Zittau 22 Gld. Magdelurg⸗ Leipzig 217 Br. Berlin⸗Anhalt. 95 ½¾ Br., 95 ½ Gld. Altona⸗Kiel 89 ¾ Br. Deßauer B. A. A. 143 ½ Br., do. B. 115 ½ Br. Preuß. B. A. 93 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 20. Dez. Die Börse in Oesterr. Fonde war heute wiederum flauer. Es wurden darin verschiedene Ver⸗ käufe zu rückgängigen Coursen bewirkt. Für 3proz. Spanier, Belg., Darmst., Württemb., Frankfrt. und Bad. Oblig. waren bei mehreren Umsätzen bessere Course zu machen. In den uͤbrigen Fonds beinahe kein Geschäft und Veränderung. F. W. Nordbahn blieben flauer. Bexbacher Actien waren gesuchter und höher. 1h1.g-. 5proz. Met. Oblig. 73 Br., 72 ⅞ Gld. Bank⸗Actien 1845 be 1038 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre Kuthess.” Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1850 31 Br., 30 ½ Gld. Sard hrt. Loose 2 40 Rthlr. Preuß. 30 ½ Br., 29 ⅞ ͤGld. Darmst. Pareeose 36 Fr. bei G. Bethmann 33 ½ Br., 33 Gld. 27 ½ Gld. s a 50 Fl. 76 ¾ Br., 76 ½ Gld., do. a 25 Fl. Poln. 300 Fr. ssc. Andoin⸗ 33 % Br., 33 ½ Gld. à 500 Fl. 79 ⅞ Br., 794 „er. 135 ½ Gld., do. 4proz. Obligat.
sen 34 ½ Br., 34 ½ En. 2Gld. Friedr. Wilh. Nordb. ohne Zin⸗ 1up]
99, 98 . Ard. 19, 18 ¾. Zproz. 40 ½¼, 39 ½. Pass. 3 ½, . 59, 58. 4proz. 89 ½, 88 ½. Ls 38 z½. Bras. 89, 87. Mex. 36, 35 ⅛.
Mex. und Peru flauer und ½ ℳ niedriger.
RKäm⸗Minden 95 B 89 dCitehefen⸗Berbac 76 ⅞ Br., 76 ¾ Gld.
8
Hamburg, 20. Dez. 3 8 proz. p. C. 87 ¼ Br., 87 Gld.
St. Präm. Oblig. 90 Br. E. R. 100 Br., 99 Gld., 4 Fproz. 88 ⅔ Br. Stieg 86 Mr., 85 Gld. Dan. 72 ¾ Br. Ard. 12 ⅞ Br., 12 ½ Gld., 3proz. 31 x¼ Br. und Gld. Amer. 6proz. V. St. 104 Br., 103 ¾ Gld. Hamb.⸗Berl. 85 ¼ Br., 84 ½ Gld. Bergedorf 87 ½ Br. Magdeb.⸗Witt. 49 ¼ Br. Altona⸗Kiel 87 ½ Br. Köln⸗ Minden 94 Br., 93 ⅞˖ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 31 Br. Mecklenburg 23 ¼ Br.
Wechsel⸗Course.
Paris 191 ½.
Petersburg 32 ½.
London 12. 15 ⅛.
Amsterdam 36. 5.
Frankfurt 89 ½.
Wien 196.
Breslau 153 ½.
Gold al Marco 419 ¼.
Dukaten 101.
Louisd'or 10. 12.
Preuß. Thaler 514. Fonds und Actien bei gedrückter Stimmung matt.
Paris, 477 50. Dukaten 11. 70 — 11. 60. Wechsel⸗Cours Amsterdam 211 5½( - — Hamburg 186 ½. Berlin 367 ½. London 24. 77 ½. Frankfurt 212 ½. Petersburg 388 ½. Die Börse war ohne Bewegung.
19. Dez. 3 proz. 57. 65. 5proz. 95. 30.
London, 19. Dez. 3proz. Cons. a. Z. 96 ⅜
z½. 3 ½&proz. 89 110, 108. 4 ½ proz. 97, . Peru 82, 81.
Engl. Fonds, bei mäßigem Umsatz, fester. Von fremden waren
Russ. 5proz.
2 Uhr. Engl. Fonds unverändert.
2 ½proz. 37½.
jahr 37 ½ Gld.
Amsterdam, 19. Dez. Die Stimmung für holl. Fond war heute etwas minder fest, ohne daß der Handel darin besonde⸗ res Leben zeigte. Die meisten fremden Fonds waren ebenfalls mehr oder wenig niedriger angeboten; nur Ard., bei belebtem Umsatz, gut preishaltend. Russ. alte 104 ½. Mex. 33 %,
Holl. Int. 56 ¼, . Zproz. neue 66 9%, 1. Span. Ard. 12 19%, 13, gr. Piecen 13 %, †ᷣ, Zproz. 39 ½. Coup. 8 %, ½¼, . Oesterr. Met. 5proz. 71 ½, 71, do. neue 76 ½, ½, 2 ½proz. 37½ Wechsel⸗Course.
Paris 56 G.
Wien 27 ½ G.
Frankfurt 99 ½ G.
London 2 Mt. 11. 67 ½ G., 11L⸗
34 %.
Petersburg 182 Br.
Telegraphische Notizen. „Hamburg, 21. Dez. (2 ½ Uhr.) Berlin⸗Hamburg 85 ⁄. Köln⸗Minden 95. Magdeburg⸗Wittenb. 48 ¾ fest. Getraide ohne Geschäft.
Paris, 20. Dez. 95 70
Amsterdam, 20. Dez.
5proz 70 ½.
85 ½. Neue russ. 93 5.. Roggen geschäftslos. Rüböl pr. Frühjahr 35, Okt. 34 ½.
Stettin, 21. Dez. (2 ½ Uhr.) Roggen 35 ⅜ bez., pr. Früh⸗
8Khr.) 8o. 67 90. 5 proz.
Met.
Int. 56 ½. Span. 33 . Stiegl.
ne 75 ½. Russ. Hope 86 ½.
Rüböl 10 % Gld., pr. Winter 10 ¾ Br. 6 Spiritus 23 ½, pr. Frühjahr 21 ½ Gld. “
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
zwar erst dann, wenn eine Vorstellung durch die Zeitungen oder
1““
Montag, 23. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) I Capuleti
½ ,
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1u “ 8g 2051 — WW111““ 1I1I
Beilagt zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Deutschland.
Preußen. Berlin. Verxordnungen. “ Zesterreich. Wien. Noten zwischen Oesterreich und England über das Attentat gegen Haynau. — Instructionen für die Polizeibehörden.
Wissenschaft und Kunst.
““
Lyrische Poesie. b. Eisenbahn⸗Verkehr.
Italienische Eisenbahnen. 88 Markt⸗Berichte. b
Preußen. Berlin, 21. Dez. Das Ministerial⸗B
ie gesammte innere Verwaltung enthält außer anderen von uns bereits mitgetheilten Verordnungen der respektiven Königlichen Behörden noch: Unter Behörden und Beamte: Cirkular⸗Versügung an sämmtliche Regierungen und Provinzial⸗Steuer⸗Directionen ꝛc., betreffend die den Provinzial⸗Behörden übertragene Entscheidung in Disziplinar⸗Untersuchungssachen wider gewisse Kategorieen der vom Finanz⸗Ministerium ressortirenden Beamten, vom 6. November d. J. Erlaß, betreffend die Uebernahme von Functionen bei der neuen Gemeinde-Verwaltung seitens der Staatsbeamten, vom 7. Novem⸗ ber d. J. Unter Staatshaushalt, Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungs⸗ wesen: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, betreffend
die Verwaltung deren Amtsblätter in Beziehung auf Einnahme und
Ausgabe für solche, vom 23 Oktober d. J. Unter kirchliche Ange⸗ legenheiten: Verfügung, betreffend die strafgerichtliche Verfolgung der von Geistlichen begangenen Amtsvergehen, vom 14. November d. J. Desgl. an sämmtliche Konsistorien, betreffend die Beerdigung der zur Gemeinschaft der getrennten Lutheraner gehörigen Gemeindeglieder auf den Kirchhöfen evangelischer Pfarrgemeinden, vom 30. Oktoberd. J. Unter Verwaltung der Kommunen, Corporationen und Institute: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, mit einer Empfeh⸗ lung der von Roͤnneschen Schrift über die Gemeindeordnung, die Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung, so wie über das Gesetz für die Polizeiverwaltung, vom 20. Oktober d. J. Desgleichen, betreffend die Ausführung der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗ Ordnung rücksichtlich der früheren Kreis⸗ und Provinzialstände und der sonstigen korporativen Vertretungen, vom 28. September d. J. Desgleichen, betreffend die Wahl des Wohnsitzes des Vorstehers einer Sammtgemeinde, vom 9. November d. J. Desgleichen, be⸗ treffend die Verhältnisse der akriven Militairpersonen, in Beziehung auf Wohnsitz, Gemeindemitgliedschaft und Theilnahme an den Ge⸗ einderechten, Gemeinde⸗Abgaben und Lasten, vom 21. November .J. Unter landwirthschaftliche Angelegenheiten: Verfügung, etreffend die Auslegung des §. 65 des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850, vom 10. Oktober d. J. Unter Jagdverwaltung nd Jagdpolizei: Verfügung, betreffend die Gemeindebehörde länd⸗ licher rtschaften, in Ausübung des Jagdpolizei⸗Gesetzes vom 7. März 1850, vom 29. Oktober d. J. Unter Handel, Gewerbe, Bauwesen und öffentliche Arbeiten: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, die Zusammensetzung des Gewerbe⸗ raths, nach den verschiedenen Abtheilungen für den Handwerks⸗, Fabrik⸗ und Handelsstand betreffend, vom 22. Oktober d. 8* Bescheid, den Geschäftsbetrieb der Gewerberäthe und deren einzelne Abtheilungen betreffend, vom 7. November d. J. Cirkular⸗Verfü⸗ gung an sämmtliche Regierungen, betreffend die gewerblichen Befug⸗ nisse der Maurermeister in Beziehung auf Ziegeldeckerei; desgleichen die Verhältnisse der einzelnen Abtheilungen des Gewerberaths zu einander, besonders bei dem Erlasse öffentlicher Bekanntmachungen, vom 4. Oktober d. J. Desgleichen an sämmtliche Regierungen, die Ausschließung der Oeffentlichkeit von den Sitzungen der Gewerbe⸗ räthe betreffend, vom 28. August d. J. Desgleichen an sämmtliche Regierungen, die bessere Einrichtung des Gewerbe⸗Schulwesens und die Aufbringung der dazu erforderlichen Kosten betreffend, vom 20. Oktober d. J. Unter Eisenbahnen: Cirkular⸗Verfügung, das Verfahren bei der Revision vollendeter, von einer Staatsbehörde ausgeführter Eisenbahnen betreffend, vom 6. November d. J. Unter⸗ Verwaltung der Staats⸗Steuern und Abgaben: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, die Heranziehung der Offiziere zur Klassensteuer betreffend, vom 7. August d. J Verfügung, die Stempelpflichtigkeit der Besichti⸗ gungsverhandlungender Bergbehörden betreffend, vom 10. Oktober d. J.
Zesterreich. Wien, 19. Dez. Schluß des im gestrigen Blatis - Preuß. Staats⸗Anzeigers abgebrochenen Notenwechsels wischen der Kaiserl. österreichischen und der Königl. großbritani⸗ G Regierung. v
vIII. 1 (Beilage der vorstehenden Note.) Schreiben des britischen Unter⸗Staatssecretairs im Mini⸗ steriun des Innern an den Unter⸗Staatssecretair im aus⸗
wärtigen Amte.
Wbitehall, 1. Okober 1850.
Ihr Schreiben vom 28sten v. M., welchem die Abschrift einer Depesche des Fürsten Schwarzenberg in Betreff des gegen General Haynau bei dessen Besuche in der Brauerei der Herren Barclay u. Comp. verübten Angriffs beilag, habe ich dem Staats⸗Secretair Sir George Grey vorgelegt. Mein Schreiben vom 24sten v. M. wird den Viscount Palmerston von den Grün⸗ den in Kenntniß gesetzt haben, welche der Einleitung gerichtlichen Schritte wider irgend eine der bei diesem schmachvollen Ueberfalle betheiligten In⸗ dividuen im Wege standen. Se. Herrlichkeit wissen wohl, daß in einem folchen Falle kein Verfahren angeordnet werden kann, welches mit der be⸗ stehenden ordentlichen Gesetzgebung nicht im Einklange stände.
General Haynau's eigene Weigerung, eine Klage anhängig zu machen oder einen der Schuldigen persönlich zu bezeichnen, war die alleinige Ur⸗ sache, daß nicht sofort Einleitungen getroffen wurden, die Thäter vor Gericht zu stellen, und bei dem mißlungenen Versuche, gegen einzelne Personen den vollen Beweis herzustellen, bedauert Sir George Grey, daß es unmöglich gewesen ist, auch nur mit der geringsten Aussicht auf Erfolg ein Strasver⸗ fahren einzuleiten. Ich muß überdies bemerken, daß das Ergebniß der von der Regierung angeordneten Erhebungen die Ansicht nicht rechtfertigt, als wären die bei Ms. Barely u. Comp. angestellten Personen von Anderen zu der Uebelthat verleitet worden, obgleich es kaum zweifelhaft sein kann, daß sie unter dem Einflusse von Gefüͤhlen handelten, welche durch unter ihnen verbreitete Druckschriften aufgereizt worden warrn.
Ich bin u. s. w. 88 (gez.) H. Waddington.
Note des Freiherrn von Koller an Lord Palmerston am 9. Oktober 1850.
Der Unterzeichnete K. K. österreichische Geschäftsträger beehrt sich, den Empfang der Note vom gestrigen Tage zu bestätigen, durch welche es Sr. Excellenz dem Herrn Viscount Palmerston, Ihrer Majestät der Königin des vereinigten Königreichs Großbritanien und Irland erstem Staats⸗Secre⸗ tair für die auswärtigen Angelegenheiten, gefällig war, ihm die Abschrift eines auf die gegen den General Baron Havnan begangene Frevelthat be⸗ züglichen Schreibens mitzutheilen, welches Sir George Grey unterm 1. Oktober, also bevor noch Sr. Excellenz die Note des Unterzeichneten vom ban d. M. zugekommen war, an das auswärtige Amt hatte richten lassen. Da die eben erwähnte Note die Gründe auseinandersetzte, aus welchen der Unterzeichnete sich durch den Inhalt des ersten Schreibens nicht für be⸗ friedigt erklären konnte, daß im Auftrage Sir Georg Grey's, nach einem unerklärbaren Verzuge, am 24. September, drei Wochen nach dem Ereig⸗ nisse, erlassen worden ist, und da das zweite Schreiben nur ein Auszug des ersten ist, auf welches es sich beruft, so beehrt sich der Unterzeichnete, die in Sr. Exeellenz gestrigen Note gestellte gefällige Anfrage über seinen Wunsch eines fernren Einschreitens bei Sir George Grey, bejahend zu brantworten, und in dieser Hinsicht das in seiner Note vom Zten, auf welche er sich hier⸗ mit bezieht, enthaltene Ansuchen zu erneuern. Der Unterzeichnete ergreift diesen Anlaß u. s. w.
(gez.) Koller.
X. Note von Lord Palmerston an Baron Koller.
Foreign Office, 28. Okober 1850.
Nachdem der Unterzeichnete, Ihrer Majestät erster Staatssecretair für die auswärtigen Angelegenheiten, die von dem Kaiserlich österreichischen Ge⸗ schäftsträger Freihern von Koller, unterm 3ten und 9ten d. M. an ihn ge⸗ richteten Zuschriften, den wider General Haynau bei Gelegenheit dessen Be⸗ suches in der Brauerei der Herren Barclap, Perkins u. Comp. verübten Angriff betreffend, Ihrer Majestät Staatssecretair für das Innere mitge⸗ theꝛtt hatte, beehrt er sich nunmehr dem Freiherrn von Koller die beifolgende Abschrift eines hierauf bezüglichen, an das hierortige Departement im Auf⸗ trage von Sir George Grey erlassenen Schreibens zu übermachen.
Der Unterzeichnete hat die Ehre u. s. w. (gez.) Palmerston.
XI. 8 (Beilage der vorstehenden Note.) 8 Schreiben des englischen Unter⸗Staatssecretairs im Mini⸗ sterium des Innern, Herrn Waddington, an den Unter⸗ Staatssecretair im auswärtigen Amte, Herrn Adding⸗ ton Esg. Whitehall, 22. Oktober 1850.
Ich habe dem Staats⸗Secretair Sir George Grey Ihr Schreiben vom 17ten d. M., welchem Abschriften eines ferneren Notenwechsels mit dem österreichischen Geschäftsträger am hiesigen Hofe, über den an General Haynau begangenen Angriff beigefügt waren, vorgelegt, und ich muß Sie ersuchen, dem Viscount Palmerston das Bedauern Sir G. Grey’s darüber auszudrücken, daß ungeachtet der bereits gegebenen vollständigen Auftlärung über die Gründe, welche die Einleitung einer Untersuchung gegen irgend einen der bei General Haynau's Mißhandlung Betheiligten verhindert ha⸗ ben, Baxron Koller Fes gehn der Ansicht sein kann, daß Sir George Grey geneigt war, diese Mißhandlung als eine geringfügige Angelegenheit zu be⸗ handeln, oder daß der Wunsch nicht Lorhanden war, eine der Schwere des Falles angemessene Behandlung eintezten zu lassen. Ich bin von Sir George Grey beauftragt, Sie im Gegemsheile zu versichern, daß er die That, von dem Angenblicke an, wo sie verlcht worden, mit dem angelegentlichen Wunsche betrachtet hat, die Schuldigen auszumitteln und zur Strafe zu bringen.
Koller brachte den Fall in seiner ersten Note an Lord Palmer⸗ ston vom 5. September (welche Ihrem Schreiben an mich vom 17. Sep⸗ tember abschriftlich beilag) zur Kenntniß Sr. Herrlichkeit in Ausdrücken, de⸗ ren Richtigkeit Sir G. Grey vollkommen anerkennt, da darin die an Ge⸗ neral Haynau begangene Gewaltthätigkeit als mit den Gewohnheiten dieses Landes und mit der gegen Fremde in England geübten ausgedehnten und unterschirdlosen Gastfreiheit im Widerspruche stehend, bezeichnet wird. Fürst Schwarzenberg sprach in seiner auf denselben Gegenstand bezüglichen De⸗ pesche vom 12. September (von welcher eine Abschrift Ihrem an mich ge⸗ richteten Schreiben vom 28. September beigeschlossen war), dieselbe Ansicht über den Fall aus, indem er ihn als einen persönlichen Angriff auf Gene⸗ ral Haynau behandelte, und er wies auf die öffentliche Meinung in Eng⸗ land sowohl als anderwärts hin, welche diese Verletzung des Gastrechtes verdammt. 8 b 8
Nach der Meinung des Sir G. Grey ging der Zoweck dieser beiden Eröffnungen dahin, Nachforschungen zur Ermittelung der Urheber und der Hauptthäter des Attentates in der Absicht hervorzurufen, deren Versolgung und Bestrafung zu bewirken. 15
Mit Bezug auf diese Auffassung des Falles sind meine beiden frühe⸗ ren Schreiben, im Auftrage von Sir George Grep, abgefaßt worden; er hoffte, daß die Auseinandersetzung der Umstände, welche der Ergreifung kräftiger Maßnahmen zur gerichtlichen Untersuchung der Schuldigen im Wege standen, den Freiherrn von Koller und die österreichische Regierung zufriedenstellen würde. 9
In Baron Koller's Zuschrift vom 3ten d. M. wird der Fall unter ei⸗ nem anderen Gesichtspunkte dargestellt und der Wunsch geäußert, Ihrer Majestät Regierung möge denselben als einen Fall von „riot“ und gewalt⸗ samer Störung der öffentlichen Ordnung, ohnd besondere Rücksicht auf den gegen General Haynau gerichteten persönlichen Angriff und die ihm zuge⸗ fügte Beschimpfung behandeln. In Erwiederung hierauf muß ich bemerken, daß Sir George Grey der Ansicht ist, daß der Fall, in diesem Lichte be⸗ trachtet, nicht zu jenen gehört, über welche die Regierung dieses Landes ein
erichtliches Verfahren einleiten kann, da ihr angezeigt worden ist, daß der⸗ filbe nicht mit jener Zuversicht eines günstigen Erfolges vor einen Gerichts⸗ hof gebracht werden könnte, welche in den seltenen Fällen eines amtlichen Einschreitens erforderlich ist. Abgesehen von der in meinen früheren Zu⸗ schriften erwähnten Schwierigkeit, die zur rechtlichen Beinzichtigung eines Individuums nöthige Gewißheit herzustellen, erscheint es äußerst zweifelhaft, ob es möglich wäre, Zeugen aufzutreiben, durch deren Aussage sich nach⸗ weisen ließe, daß der Volksauflauf den Charakter eines „riot“ im gesetzli⸗ chen Sinne des Wortes an sich getragen habe, da hierzu erforderlich wäre, klar darzuthun, daß der Tumult und die Ruhestörung so gefährlicher Na⸗ tur war, daß dadurch öffentliche Beunruhigung und Schrecken hervorgerufen wurden. So sehr Sir G. Grey bedauert, daß aus den angeführten Grün⸗ den die Urheber der von General Hapnau erlittenenen Beschimpfung der Strafe entgehen werden, so ist er der Ansicht, daß es für die Krone sehr unzuträglich sein würde, eine Kriminal⸗Untersuchung über einen Fall dieser Ari, ohne eine gegründete Aussicht auf Erfolg, anzuordnen.
Ich bin n. s. w. (gez.) H. Waddington.
1. XII. Depesche des Herrn Fürsten von Schwarzenberg an den Kai⸗ 4 serl. Geschäftsträger in London. Wien, 27. November 1850. Aus dem Notenwechsel, welcher zwischen Ew. Hochwohlgeboren und Lord Palmerston, in Betreff des an General Baron Havnau in London begangenen Attentates stattgefunden hat, geht hervor, daß Ihrer Groß⸗ britanischen Majestät Regierung diese einem im Dienste des Kaisers un⸗ seres allergnädigsten Herrn stehenden Offizier zugefuͤgte Schmach tief beklagt bat; daß es ihr Wunsch gewesen wäre, die ruchlosen Urheber dieses Fre⸗ vels auszumitteln und zur Strafe zu ziehen; endlich, daß der einzige Grund, welcher sie abhielt, sogleich eine Untersuchung gegen dieselben einzuleiten, in der Weigerung des Generals Havnau liege, sie einzeln zu bezeichnen und
gegen sie Klage zu führen.
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Montag d. 23. Dez.
Bei der Schwierigkeit, die Identität der Schuldigen in Abwesenheit der Hauptzeugen festzustellen, hat Ihrer großbritanischen Majestät Staats- Sekretair für die inneren Angelegenheiten die Ansicht gräußert, daß eine Ausübung des der Regierung gesetzlich zustehenden Rechtes amtlicher Ein⸗ schreitung voraussichtlich ohne Erfolg bleiben würde, und daß er sonach nur bedauern könne, daß die Urheber des Angriffes der verdienten Strafe ent⸗ gehen werden.
— Dieses Bedauern muß die Kaiserl. Regierung vollkommen theilen, denn es ist leicht begreislich, daß ein solches Resultat, welcher Art auch dessen Ursachen gewesen sein mögen, weit entfernt ist, ihrer gerechten Erwartung zu entsprechen.
Nach den wiederholten Erklärungen der britischen Regierung erübrigt uns nur, eine Verhandlung als geschlossen zu betrachten, welche von nun an Gefahr liefe, in eine unfruchtbare Polemik auszuarten.
Da jedoch die großbritanische Regierung sich nicht bestimmt gefunden hat, von Amts wegen über ein Attentat einzuschreiten, welches das Leben eines österr. Staatsangehörigen bedroht hat, so können wir nicht umhin, uns das Recht vorzubehalten, eintretendenfalls in Erwägung zu ziehen ob es uns anstehen dürfte oder nicht, hinsichtlich in Oesterreich befindlicher britischer Unterthanen Reziprozität zu üben.
Ew. sind beauftragt, Lord Palmerston die gegenwärtige Depesche vor⸗ zulesen und ihm davon eine Abschrift mitzutheilen. 1
Empfangen u. s. w.“
Ueber die Instructionen für die Polizeibehörden wird im Const⸗
Blatt a. B. berichtet: „Zum Wirkungskreis der administrativen Polizei gehört auch die Ueberwachung der politischen Vereine und Versammlungen, so wie der Presse, worüber sich dieselbe jedoch nach den darüber bestehenden Gesetzen und besonderen Instructionen zu benehmen hat. Die Ueberwachung der periodischen Druckschriften und des Verbotes des Hausirens mit Druckschriften, des Ausrufens, Verthrilens, Feilbietens und Anschlagens derselben auf offener Straße gehört unter ihre besonderen Obliegenheiten. Nicht minder haben sie den Einfluß der in⸗ und ausländischen Blätter, Flug⸗ schriften und größeren Werke auf die öffentliche Stimmung wahr⸗ zunehmen und wichtige Daten zur höheren Kenntniß zu bringen. Die Ueberwachung geheimer Umtriebe und Anschläge gehört gleich⸗ falls in die besondere Verpflichtung der Polizeibehörden. Ihre Be⸗- mühung soll dahin gehen, daß Störungen der öffentlichen Sicher⸗ heit und Ruhe nicht zum Ausbruche gelangen, sondern schon in ihrem Aufkeimen erstickt werden, und wenn sie ausgebrochen und gütliche Mittel nicht hinreichen, denselben ein Ende zu ma⸗ chen, so haben die Polizeibehörden mit aller Entschiedenheit aufzutreten und, wenn die Mitwirkung der Gendarmerie nicht ausreicht, selbst Militair zu reklamiren. Was die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums anbe⸗ langt, so umfaßt sie die Aufsicht über alle Handlungen und Unter⸗ lassungen innerhalb des ganzen Polizeibezirkes, wodurch das Leben, die Gesundheit und die körperliche Sicherheit der Bewohner zu⸗ fällig oder absichtlich gefährdet werden könnte und wozu insbeson⸗ dere die genaue Ueberwachung des Eisenbahnbetriebes nach dem mit Allerhöchster Entschließung vom 30. Januar 1847 erlassenen Eisenbahn⸗Polizeigesetze, so wie den späleren Ver⸗ ordnungen, dann die Aufsicht auf den Betrieb der Dampf⸗ schifffahrt gehören, und nur die in letzterer Beziehung hier⸗ auft bezügliche Gerichtsbarkeit ist an die Gerichte E In Bezug auf die Eigenthumssicherheit haben sie die Aufsicht auf Mü⸗ ßiggänger, Bettler, Vagabunden, die Evidenzhaltung der entlasse⸗ nen Sträflinge, ihrer Verbindungen und Aufenthaltsorte, der Ab⸗ geschobenen und Abgeschafften, der Hehler, dann die zeitliche Vor⸗ nahme von ausgedehnten, über den ganzen Bezirk sich erstreckenden Streifungen im gleichzeitigen Einvernehmen mit den an ränzenden politischen Behörden oder Gemeinden zu führen. In Bezug auf die Handhabung der öffentlichen Ordnung haben sie im Sinne der Theaterordnung auf die Theater Acht zu haben, Winkelbühnen in Privathäusern nicht zu dulden, so wie die Aufführung dramatischer Scenen von den dazu nicht befugten öffentlichen Orten hintanzu⸗ halten. In das Bereich der Polizeibehörden gehört auch die Be⸗ willigung zu öffentlichen deklamatorischen und musikalischen Pro⸗ ductionen jeder Art über das vom Unternehmer vorzulegende Pro⸗ gramm. In Bezug auf die Heiligung der Sonn⸗ und Feiertage wurden sie angewiesen, daß dort, wo die katholische Bevölkerung die Mehrzahl bildet, die Feier der Sonn⸗ und katholischen Festtage durch geräuschvolle Arbeiten und den öffentlichen Handelsbetrieb nicht gestört werden darf. Noch andere Bestimmungen wurden festgesetzt über die verschiedenen Glücksspiele, die Erhaltung der öffentlichen Sittlichkeit und die Handhabung der Gesinde⸗Ordnung in ihrem früheren Umfange. Wir gelangen nun zu der sogenannten friedensrichterlichen Function. Den Polizeibehörden, heißt es ausdrücklich, gebührt zwar kein Richter⸗ amt in Streitigkeiten zwischen Parteien; wenn sich dieselben jedoch zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten an dieselben wenden, so haben sie die friedensrichterliche Function zu üben und dem Vertrauen der Parteien durch einen schiedsrichterlichen Spruch mit der durch die Gerichtsordnung bezeichneten Wirkung entgegenzukommen. Die Erlassung neuer polizeilicher Anordnungen, und wie die Polizei in Uebertretungsfällen zu verfahren habe, wird ein besonderes Gesetz bestimmen. Von besonderer Wichtigkeit erscheint uns der Wirkungs⸗ kreis der gerichtlichen Polizei. Dieselbe hat nämlich nach §. 49 der Strafprozeßordnung vom 17. Juni 1850 allen Verbrechen, Ver⸗ gehen und Uebertretungen, insofern sie nicht blos auf Verlangen eines Betheiligten untersucht werden, nachzuforschen und die keinen Aufschub gestattenden vorbereitenden Anordnungen zu treffen, welche zur Aufklärung der Sache dienen oder die Beseitigung der Spuren der strafbaren Handlung oder die Flucht des Thäters verhüten können. Sowohl die Polizeibehörden als auch ihre untergeordneten Diener können, wenn Gefahr am Verzuge haftet, Haussuchungen und die vorläufige Verwahrung von Angeschuldigten unaufgefordert vornehmen. Sie müssen jedoch ihre diesfälligen Protokolle unver⸗ züglich dem zuständigen Staatsanwalte oder Untersuchungsrichter mittheilen. Inwiefern die Polizeibehörden die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften außerdem zu unterstützen haben, sprechen die bezüglichen Paragraphen der Strafprozeßordnung vom 17. Juni 1850 aus. Wichtig erscheint uns noch ein Paragraph in Bezug auf die der Gemeinde zustehende Lokalpolizei. Die Polizeibehörden haben nämlich auf die Verwaltung der den Gemeinden zustehenden Lokalpolizei ein wachsames Auge zu halten, und wenn in irgend einer Weise die Gemeinde dem Ansinnen derselben keine Folge leistet, so haben sie dringende, keinen Aufschub gestattende Maßre⸗ geln, insofern solche aus Rücksichten des öffentlichen Interesse erfor⸗ derlich sind, sogleich selbst zu treffen und zur Kenntniß der vorge⸗ setzten Behörde zu bringen. Dagegen haben sie die Gemeinden in Handhabung der Lokalpolizei auf das kräftigste zu unterstützen.“