1851 / 1 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zeitung, welche innerhalb des Staatsgebiets gedruckt oder verbreitet wird, muß außer dem Namen des Verlegers oder Druckers (Gesetz vom 30. Ja⸗ nuar 1817 §. 16) der Name des Redacteurs beigesetzt sein.

Art,. 2. Dem Verleger oder, wenn dieser im Auslande wohnt, oder kein besonderer Verleger vorhanden ist, dem Drucker einer im Inland er⸗ scheinenden Zeitschrift oder Zeitung liegt ob, der Bezirkspolizeibehörde des Druckorts den Redacteur der Zeitschrift oder Zeitung anzuzeigen, und diese Anzeige bei jeder in der Person des Redacteurs vorgehenden Vrränderung spätestens mit dem Eintritte der letzteren zu erneuern. Der Redacteur muß Staatsbürger sein, das 25ste Lebensjahr zurückgelegt und seinen ständigen Wohnsitz im Lande haben. Von der Redaction einer Zeitschrift oder Zei⸗ tung ist ausgeschlossen, wer zu einer entehrenden Strafe oder zum bleibenden oder zeitlichen Verluste der bürgerliche Ehren rechte „oder überhaupt wegen Diebstahls, Unterschlagung, Beirugs oder Fälschung verurtheilt worden ist. Ferner ist für die Dauer von zwei Jahren von der Redaction einer Zeitschrift oder Zeitung ausgeschlossen: wer, nachdem er wegen durch die Presse verübter Vergehen innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als drei Jahren mehr als einmal gericht⸗ lich verurtheilt worden ist und abermals eines solchen Vergehens sich schul⸗ dig macht, bevor von Verkündigung des letzten Urtheils an sechs Monate verflossen sind. Bei der Anwendung dieser Bestimmung werden indeß Ver⸗ urtheilungen wegen durch die Presse verühter Privat⸗Injurien nicht ein⸗ gerechnet.

Art. 3. Auf Blätter oder Zeitschriften rein wissenschaftlichen, artistischen oder technischen Inhalts, auf amtlich herausgegebene, so wie auf solche Blätter, welche sich auf Intelligenz⸗Nachrichten beschränken, finden die Be⸗ stimmungen des vorhergehenden Artikels nur in so weit Anwendung, als auch bei Zeitschriften oder Zeitungen rein wissenschaftlichen, artistischen oder technischen Inhalts der Redakteur der Bezirks⸗Polizei⸗Behörde zu benennen ist, auf welchen sich aber die Vorschriften des Absatzes 2, 3 und 4 des Art. 2 nicht beziehen.

Art. 4. Der Redacteur haftet für den Inhalt einer Zeitschrift oder Zeitung unter allen Umständen gleich dem Verfasser, wenn er nicht beweist, daß die Aufnahme des strafbaren Inhalts der Zeitschrift oder Zeitung ohne sein Wissen und ohne sein Verschulden erfolgte. Der Redacteur haftet auch dann, wenn er durch Abwesenheit oder andere Gründe an der Besorgung der Redaction gehindert ist, so lange nicht der Polizei⸗Behörde ein Stell⸗ Vertreter desselben nach den Bestimmungen des Artikels 2 und 3 benannt worden ist. Während der Erstehung einer Freiheitsstrafe kann der Redat⸗ teur die Redaction nicht fortführen, und es muß für diese Zeit ein Stell⸗ vertreter der Polizei⸗Behörde benannt werden.

Art. 5. Zu Benennung des Redacteurs für die dermalen bestehenden Zeitschriften und Zeitungen wird eine vom Zeitpunkte der Verkündigung der gegenwärtigen Verordnung an laufende Zeitfrist von 14 Tagen anberaumt, nach deren Verfluß die gesetzlichen Folgen der Uebertretung der vorstehenden Bestimmungen eintreten.

Art. 6. Die Herausgabe einer Zeitschrift oder Zeitung, für welche nicht nach den Bestimmungen der Art. 2, 3 und 4, Abs. 3 der Redacteur benannt ist, wird von der Polizei⸗Behörde eingestellt, bis jenen Vorschriften Genüge geleistet ist, und es sind die dessenungeachtet gedruckten Exemplare wegzunehmen.

Art. 7. Von jedem Hefte einer Zeitschrift ist beim Beginne der Aus⸗ theilung ein Exemplar und von jeder Zeitung das zuerst abgezogene Blatt unverzüglich durch den Verleger oder, wenn kein solcher benannt ist, durch den Drucker der Bezirkspolizei⸗Behörde und außerhalb des Sitzes der Be⸗ zirksbehörde dem Ortsvorsteher zu übergeben. Auf Verlangen hat die Po⸗ lizeibehörde eine Bescheinigung unter Angabe des Tages und der Stunde der Uebergabe auszustellen. Das übergebene Exemplar muß mit der eigen⸗ händigen Unterschrift des Redacteurs oder eines von ihm zu diesem Zweck aufgestellten und der Polizeibehörde benannten Bevollmächtigten versehen sein. Der unterzeichnete Redacteur oder dessen Bevollmächtigter haftet dafür, daß die ausgegebene Zeitschrift oder Zeitung mit dem der Polizeibehörde übergebenen Exemplar übereinstimmt. Die Vorschrift der Uebergabe eines Exemplars an die Polizeibehörde findet keine Anwendung auf Zeitschriften ind Zeitungen rein wissenschaftlichen, artistischen und technischen Inhalts und auf amtlich herausgegebene Blätter.

Art. 8. Das Anbieten, Vertheilen, Ausstreuen oder Anschlagen von

Straßen oder an öffentlichen Orten ist ohne Erlaubniß

örde und, anßerhalb des Sitzes derselben, des Orts⸗

Vorstehers verboten. Von diesem Verbote ist ausgenommen das Anschla⸗

gen von Bekanntmachungen zu amtlichen, privatrechtlichen, gewerblichen oder

geselligen Zwecken, wie Ankündigung von öffentlichen Belustigungen, Ver⸗

äufen, Vermiethungen und dergleichen, vorbehältlich des Rechts der Polizei⸗

Behörde, das Anschlagen solcher Bekanntmachungen an ungeeigneten Orten zu untersagen.

Art. 9. Die Uebertretung der Vorschriften der Artikel 1—3, 4, Ab⸗ schnitt 3, 5, 7 und 8 ist an den Verlegern oder Druckern und an den Herausgebern, beziehungsweise an Verbreitern (Artikel 8) mit Geldbuße von 10—75 Fl., welche bei wiederholten Rückfällen bis auf 120 Fl. stei⸗

gen kann, und wenn es sich von absichtlicher Täuschung der Polizei⸗Be⸗ hörde handelt, überdies mit einer Gefängnißstrafe bis zu 14 Tagen zu ahn⸗ den. Zur Erkennung dieser Strafen sind die Kreisregierungen zuständig.

Unsere Ministerien der Justiz und des Innern sind mit der Vollziehung jeser Verordnung beauftragt.

Gegeben Stuttgart, den 25. Dezember 1850.

Wilhelm. Miller. Wächter⸗Spittler. Linden. Plessen.“

Der Staats⸗Anz. enthält Folgendes: „Wie wir hören, chließt sich unsere Staatsregierung vollkommen an die von München aus in Dresden vertretene Forderung einer deutschen Volksvertretung an. Die Nachricht, als ob Bayern und Württemberg ein gemeinschaft⸗ iches Programm für die freien Konferenzen hätten, ist unrichtig; ede der beiden Regierungen wird selbstständig verfahren, wenn es gleich richtig ist, daß die Vorschläge beider Staaten in vielen we⸗ sentlichen Punkten mit einander harmoniren.“

Demselben Blatte zufolge beschäftigt das Medizinal⸗Kolle⸗ gium sich gegenwärtig mit den Vorlagen einer Reorganisation, welche sich aber zunächst auf das Kollegium selbst beschränkt; die Erledigung dieser Angelegenheit hängt mit dem Vorschlag der Auf⸗ forderung der Kreisregierungen aufs engste zusammen, und dürfte also vor dieser auch nicht erfolgen. Das Medizinal⸗Kollegium, welches seit dem Jahre 1816 eine blos berathende Behörde ist,

würde dann, wie früher, eine administrirende werden, was eine Vermehrung des Personals (an Juristen und nicht praktizirenden Aerzten) zur Folge haben müßte. Die weiteren Aenderungen im Medizinalwesen, wie sie von Vertrauensmännern berathen und vor⸗ geschlagen wurden, hängen zum Theil von dieser Reorganisation ab, so daß sie auch nur in zweiter Linie den Berathungen des hie⸗ sigen Medizinal⸗Kollegiums vorgelegt werden können.

Stuttgart, 27. Dez. (Schwäb. Merk.) Dem Verneh⸗ men nach sind zu der neuesten Uniforms⸗Veränderung bei unserem Militair noch folgende Ergänzungen angeordnet; Der leichte Tschako der Linie ist für sämmtliche Offiziere außerhalb derselben als Ordo⸗ nanz eingeführt. Nachdem die Generale durch die neuliche Abän⸗ derung statt des seitherigen Federhuts den Tschako mit Goldborte und Roßbusch erhielten, ist nun dieselbe Ordonanz, aber mit silber⸗ ner Verzierung, auch für die dienstthuenden Adjutanten des Königs vorgeschrieben, und man hört, daß Se. Majestät selbst sich fort⸗ an des Tschako's als Kopfbedeckung bedienen werde. Säbel und Säbelkuppeln behalten die Königlichen Adjutanten nach früherer Vorschrift. Auch die Platz⸗Adjutanten und die Hffiziere des Ehren⸗Invaliden⸗Corps tragen in Zukunft den Tschako ohne Roßbusch. Wie den Infanterie⸗Offizieren eine schwarze, so ist den Offtzieren der Reiterei und Artillerie eine weiße lederne Säbel⸗Kuppel zum Tragen für gewöhnlich gestattet. Man erfährt ferner, daß die neu vorgeschlagene Uniformirung für die sämmtlichen Angehörigen des Departements des Innern durch höchste Entschließung vom 24sten d. M. genehmigt worden sei; hier⸗

Knapp.

nach würde der bisherige Frack, der preußische Hut und Degen weg⸗ fallen, durch einen zweireihigen Rock nach österreichischem Schnitt, einen österreichischen kleinen dreieckigen Hut und eine Art von Hirsch⸗ fänger ersetzt werden, welch letzterer uͤber den Rock mittelst zweier goldgewirkten Schnüre getragen wird. Auch die weißen Hosen der Ober⸗ und Regierungs⸗Beamten sollen mit blauen vertauscht werden.

Baden. Heidelberg, 24. Dez. (Schw. M.) Beit⸗ 82 Wegzuge der preußischen Truppen aus unserem Lande blieben mfg. rere Kranke in dem hiesigen Militairlazarethe zurrück. Sncg sch dieselben an dem hohen Feste, bei welchem Alles sich freut, g 5 freuen, so wurde ihnen aus dem Ertrage einer in 8r den zusammengebrachten Sammlung ein 1“ 88 derselbe mit verschiedenartigen Gaben geschmückt. Mit gerührtem Danke erkannten die Beschenkten diese Liebesgabe an.

Hessen. Kassel, 28. Oez. (D. A. Z.) Purch Erlaß vom gestrigen Tage hat der Bundeskommissar den, bleibenden Ständeausschuß suspendirt. Als Grund dieser alle Gränzen über⸗ schreitenden Maßregel wird angegeben, daß die kurfürstlichen Ver⸗ ordnungen vom 4., 7. und 28. September vollständig durchgeführt werden müßten, der permanente landständische Ausschuß aber diesern Durchführung Hindernisse bereitet und von seinem Anklagerechte in einer Art Gebrauch gemacht habe, wodurch die bedauerlichsten Zu⸗ stände hätten herbeigeführt werden müssen. Deshalb hat es der Graf Leiningen in Ausführung der Befehle des Bundestages für seine Pflicht gehalten, dem bleibenden Ständeausschusse jedes Zu⸗ sammentreten und jede Aeußerung einer Thätigkeit einstweilen zu untersagen. Ungehorsam gegen diesen Befehl soll nach Kriegsrecht gestraft werden. Dieser Erlaß ist heute den hier befindlichen Mit⸗ gliedern des bleibenden Ausschusses, Schwarzenberg, Henkel und

Gräfe, zur Kenntnißnahme vorgelegt worden. Dieselben haben einfach die Kenntnißnahme bescheinigt.

Hessen und bei Nhein. Mainz, 28. Dez. In Folge der eingetretenen milderen Witterung hat das Treibeis des Mains in dem Maße abgenommen, daß es möglich wurde, unsere seit Mittwoch Abend theilweise abgeführte Rheinbrücke wieder aufführen zu können, so daß dem Verkehre unserer Stadt mit dem rechten Stromufer gegenwärtig kein Hinderniß im Wege steht; selbst die Dampfboote der Kölner Gesellschaft konnten heute Mittag an der Landungsbrücke von Kastel ungehindert beilegen. 8

Luxemburg. Luxemburg, 25. Dez. (D. R.) Der Regierungs⸗ präsident Willmar ist heute nach dem Haag abgereist, um mit dem Kö⸗ nig⸗Großherzog und dem Prinzen⸗Statthalter zu konferiren und sich dann zu den freien Konferenzen in Dresden zu begeben. Die Protokolle der olmützer Konferenzen waren schon früher unserer Re⸗ gierung von Frankfurt aus mitgetheilt worden.

1 Ausland. 9

Oesterreich. Pesth, 25. Dez. (Pr. Ztg.) Eine Deputation von Tabackhändlern oder vielmehr von Fabrikanten ist nach Wien abge⸗ gangen, um eine Verlängerung der Einlieferungsfrist für ausländische Tabacke und Cigarren zu erbitten. Es unterliegt auch gar keinem Zweifel, daß diese gerechte Bitte werde gewährt werden, da man die Nothwendigkeit einer Hinausschiebung der förmlichen Einfüh⸗ rung des Taback⸗Monopols über den bestimmten Termin, 1. März, vorhergesehen zu haben scheint und deshalb die durchgängige unbe⸗ dingte Aufhebung der Zwischen⸗Zolllinie auf vier Monate später, nämlich den 1. Juli, festsetzte.

Seit dem 23sten haben wir eine ziemlich kalte, trockene Witte⸗ rung. Der Barometerstand ist so hoch, wie er es seit Monaten nicht gewesen. Die Dampfschifffahrt ist auf der ganzen Donau eingestellt.

Aus den nördlichen Gebirgs⸗Komitaten hören wir, daß vielen Dorfbewohnern ihre Waffen zurückgegeben worden sind, damit sie sich gegen die immer mehr überhandnehmenden Wölfe vertheidigen könnten. Dagegen wurden dieser Tage in der Wasserstadt in Ofen mehrere Stücke verheimlichte Waffen gefunden und konfiszirt, wäh⸗ rend der Eigenthümer sich vor dem Gerichte stellen mußte und nun seiner Bestrafung entgegensieht.

Dieser Tage kamen wieder drei Cholerafälle bei uns vor, nach⸗ dem diese fast endemisch gewordene Krankheit seit längerer Zeit er⸗ loschen schien. Der eine dieser drei Fälle hatte tödtlichen Ausgang, die beiden anderen waren gut geartet und die Kranken genasen nach kurzer Behandlung.

Die Personenfrequenz auf der Eisenbahn ist seit dem Beginne dieser Woche eine bedeutend stärkere als in der verflossenen, und dies blos in Folge des Einstellens der Donaudampfschifffahrt. Es scheint also die vielfach aufgestellte Behauptung, die Dampfschiff⸗ fahrt werde weniger von der Eisenbahn, als letztere von ersterer beeinträchtigt werden, ein durch die Erfahrung bestätigter Satz zu sein, dessen Wahrheit übrigens erst dann klar hervortreten wird, wenn in der schönen Jahreszeit bei andauernder Konlurrenz ein auf eine Reihe von Daten gestützter Schluß gezogen werden wird.

Venedig, 24. Dez. (Const. Bl. a. B.) Feldmarschall Graf Radetzky hat auf seiner Rückreise nach Italien, die er von Laibach über Görz und Udine machte, unsere Stadt nicht berührt, sondern sich darauf beschränkt, von Mestre aus die neuen Arheiten in der Festung Malghera in Augenschein zu nehmen. Man hatte so viel von dem Guten und Neuen, dessen Bringer Radetzky sein sollte, gesprochen, daß man nun des Marschalls Nichterscheinen als böses Omen ansehen wollte; aus welchem Grunde gestern eine De⸗ putation an denselben nach Verona abging, deren Hauptzweck, so viel wie möglich, Erlangung einer Gewißheit in der Frei⸗ hafensfrage war. Die Herren Deputirten sind nun, wie man allgemein hört, von ihrer Mission im höchsten Grade befriedigt zurückgekehrt; drei von ihnen, nämlich die Herren Conte Priuli, Treves und Oexle, werden sich noch vor dem neuen Jahr in dieser Angelegenheit nach Wien begeben, und es scheint, daß Venedig jetzt begründete Hoffnungen hegen darf, das einzige Mittel zu seiner Aufhülfe, seinen Porto Franco, wiederzuerlangen, während es sich wahrscheinlich nur noch um einige näher festzusteltende Bedingungen handelte.

Die hiesige Wintersaison ist, vom schönsten noch immer un⸗ gewöhnlich milden Wetter begünstigt, bereits in vollem Zuge, und wenn auch zu einem Karneval nach altem Brauch wenig Aus⸗ sicht vorhanden, so bringen doch zahlreiche Fremde einiges Leben in die Stadt und Verdienst unter die Bevölkerung. Die Nordländer, Russen und Preußen, sind dieses Jahr namentlich stark vertreten. Auch der Herzog von Bordeaux hat sein Palais wieder bezogen und hält eine große Zahl französischer Legitimisten um sich ver⸗ sammelt. Von anderen hier verweilenden Notabilitäten sind die Herzogin von Berry, der Infant Johann Karl von Spanien, Sohn des Don Carlos, der Wladika von Montenegro und der Fürst von Hohenlohe⸗Langenburg zu erwähnen.

Verona, 23. Dez. (Lloy d).

8 Der Empfang, welcher dem Feldmarschall Radetzky bei seinem Eintreffen au

italienischem Bo⸗

den bereitet wurde, war eben so feierlich als glänzend. Am 17ten früh ging der ganze Stab des zweiten Armee⸗Corps, mit dem Gra⸗ fen von Gyulai an der Spitze, nach Mestre, wo überdies alle Civil⸗ und Militair⸗Autortiäten Venedigs dem Marschall vorgestellt wur⸗ den. Nach Verona fuhr er mit einem Separat⸗Zuge und traf um halb acht Uhr Morgens unter dem Donner der Kanonen ein. Auf dem Campo Marzo, wo die Truppen in Parade standen, angelangt, wurde er mit jubelndem Hurrah empfangen. Ungeachtet seiner Mü⸗ digkeit und der schlechten Witterung veranstaltete er sofort eine Re⸗ vue. Das Volk umdrängte ihn massenweisef und geleitete ihn nach seiner Residenz, offenbar befriedigt darüber, daß der berühmte Feld⸗ herr die Regierung jener Provinz wieder übernommen.

Mailand, 23. Dez. (N. B.) Für das Geschäft der Thea⸗ teraufsicht besteht hier eine aus 5 Gelehrten, worunter 2 Geistliche, zusammengesetzte Kommission.

Die Tresorscheine steigen zusehends im Preise. Wie man ver⸗ nimmt, sollen die K. K. Beamten in der Lombardie und den ve⸗ netianischen Provinzen demnächst wieder vollständig in klingender Münze bezahlt werden.

Fraunkreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 28. Dezember. Den Vorsitz führt Dupin. ten finden sich zahlreich ein und unterhalten sich in großer Aufregung vom Allaisschen Prozesse, von Yon und den Artiteln der bonapar⸗ tistischen Journale. Man weist eine Nummer des Pays herum. Für Yon's Beibehaltung sind, nach allgemeiner Ansicht, Präsident Dupin, Vicepräsidenten Bedeau und Benoist d'Azy, die Quästoren Vaze, Le Flô, Pauat, die Secretaire Chapot und Arnaud (de l'A⸗

riège). Gegen die Beibehaltung sind die Vizeprüsidenten Daru und

Leon Faucher, die Secretaire Peupin, Heeckeren und Bérard. Ta⸗ gesordnung: Zweite Berathung des Kommerzialgesetzes für Algier.

Levavasseur bestreitet die Zollfreiheit für gelbes Wachs und Pflaumen. Lamoriciere bekämpft diesen Antrag, welcher die Rechte

der Eingebornen, die nun Franzosen wären, verletze. Er fragt den Handelsminister, ob er auch für die Einfuhr vom Senegal Zollfrei⸗ heit beanspruchen wolle. Handelsminister Dumas spricht sich wegen des geringen Zolles von 3 Franken auf 100 Kilogramme Wachs für die Ansichten der Kommission aus. Zollfreiheit für Senegalprodukte, welche außer den französischen Nie derlassungen allein von Sklaven erzeugt würden. Dufaure erklärt, die Marine⸗Untersuchungs⸗Kommission bereite Gesetze für die Be⸗ ziehungen zu den früheren Kolonicen vor, welche ganz gegen den Geist des früheren Kolonialsystems seien. Die vorgeschla⸗ gene Zollfreiheit mit ihren Konsequenzen habe seine volle Zu⸗ stimmung, denn für den Verlust des Zolls auf den Schmug⸗ gel mit etwa 4 Millionen im Belaufe gebe sie Zoll auf die gesammte Einfuhr nach Algier mit 27,500,000 Franken. Daru bemerkt dazu, daß die Einfuhr aus Algier nach Frankreich 1848 nur 55,739 Fr. an Zoll eingetragen habe. Dagegen würde die Einfuhr aus dem Auslande nach Algier für dasselbe Jahr nach dem neuen Tarife beiläufig 9 Millionen abgeworfen haben. d'Havrin⸗ court bekämpft die Zollfreiheit algierischer Produkte in Frankreich deswegen, weil die anderen Kolonieen sofort dasselbe verlangen wür den. Er will die Erzeugung von Leinen und Oelfrüchten in Algier ganz verboten haben. Ch. Dupin, Berichterstatter, bekämpft den Antrag und stellt die Einfuhr aus dem Auslande nach Frankreich in Oelstoffen mit 70 Millonen der aus Algier mit 3 ½ Million deshalb zur Seite. Larochejacquelin interpellirt den Justiz⸗ minister wegen Mauguin's Verhaftung. Er erklärt, er sei nicht auf die Debatte der Rechtsfrage vorbereitet, sondern verlange ein⸗ fach Freilassung dieses Repräsentanten. Wenn die Verfassung des Schuldenarrestes keine Erwähnung gethan, so sei dies darum ge⸗ schehen, weil die körperliche Haft zur Zeit der Annahme der Consti tution nicht bestanden habe. Das Schuldengefängniß Clichy wurde nach der Februar⸗Revolution aufgehoben. Er füge nur hinzu, in England und Nord⸗Amerika säße Mauguin nicht eine Nacht im Ge⸗ fängniß. Justizminister Rouher erklärt, da die Verfassung die Trennung der Gewalten sanctionire, könne er ein richterliches Urtheil ohne Pflichtverletzung nicht diskutiren. (Lärm links.) Das Murren gehe nicht gegen ihn, sondern gegen die Verfassung. Seiner Ansicht nach müsse sich der Gläubiger gegen einen widerspenstigen Schuldner nicht an die legislative, sondern an die richterliche Ge walt wenden. (Lärm.) Vatismenil verlangt das Wort. (Sen⸗ sation.) Rouher erklärt Angesichts der großen Aufregung der Versammlung, er wolle aus der Frage keine politische machen. (Lärm.) Präsident Dupin ersucht wegen der großen Wichtigkeit der constitutionellen Frage um Ruhe. Rouher verwahrt sich noch⸗ mals gegen jede Diskussion eines Urtheils. Aber er verwahrt sich eben so gegen sofortige Freilassung Mauguin's und will einen regel rechten Antrag in allgemeinem Sinne. Larochejacquelein's An trag wird in Form einer motivirten Tagesordnung angenommen, nachdem früher dessen Vertagung auf Montag verworfen worden.

Die motivirte Tagesordnung lautet: „Die gesetzgebende Ver⸗ sammlung befiehlt, daß Herr Manguin, Volksrepräsentant, dessen Un verletzlichkeit nur durch einen Beschluß der Versammlung angegriffen werden kann, sofort in Freiheit gesetzt werde.“ Sie Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 28. Dez. Der Repräsentant Mauguin ist wegen Schul⸗ den in das Schulden⸗Gefängniß nach Clichy abgeführt worden, nachdem der Präsident des Handelstribunals entschieden, daß die Verfassung von 1848 die Bestimmung der Charte von 1830 nicht enthalte, nach welcher ein Repräsentant wegen Schulden sechs Wochen vor, eben so viel nach und auch während der Sitzung nicht verhaftet werden kann. . Man glaubt, der Quästor Baze werde Montags die Ansicht des Büreau's der gesetzgebenden Versammlung in der Frage über Yon und über den Allaisschen Prozeß von der Tribüne bekannt machen. Das Büreau ist bis jetzt entschieden für YPon's Beibehal⸗ tung. Die Legitimisten wollen angeblich mit dem Büreau stimmen. Yon empfängt seinen Gehalt auch auf Grund des Budgets der gesetzgebenden Versammlung. Das Pouvoir bringt die Nachricht, der Polizei⸗Präfekt Carlier habe sämmtlichen unter dem Polizei⸗ Kommissär Yon stehenden Agenten und Stadt⸗Sergeanten bekannt gemacht, daß sie nicht mehr unter demselben ständen. Eine offizielle, nicht unterzeichnete Mittheilung der Patrie lautet: „Yon hat gestern in der Sitzung des Zuchtpolizeigerichtes der Seine die Erklärung von Allais wiederholt und als glaubwürdig bezeichnet, daß derselbe in einer besonderen Audienz vom Präsidenten der Republick empfan gen worden sei. Diese Angabe ist durchaus falsch. Sie ist eine neue und abscheuliche Verleumdung. Der Präsident der Republik hat Allais nie gesehen.“ Das Pays meint, Yon sei schimpflich aus dem Prozesse hervorgegangen; selbst Herr Dupin werde dies nicht leugnen können. Wenn man mit Yon noch eine leichte Färbung von Mitleiden habe, so geschehe dies nur darum, weil er, das Werkzeug ei⸗ ner höheren Intelligenz, ein Opfer geworden, wo er naiv von der Rolle eines Triumphators geträumt habe. Was endlich die, wegen dieser Angelegenheit angekündigten Interpellationen betreffe, so sei es neugierig, die Vertheibiger dieses Mannes zu sehen, der, um sich eine momentane Bedeutung zu geben, um einer

Die Repräsentan-

Lamoriciere bekämpft die

Kotterie zu gefallen, sich freiwillig zum Mitschuldigen an einem lügenhaften und verleumderischen Bexichte gemacht habe. „Wir

hätten,“ führt das Pays fort, „aus dem Munde von Yon’'s Be⸗

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gegentreten wollten, während sein Wer

schützern selbst gern gehört, welche Beweise sie dem Brandmale, womit

ihn Staatsanwalt und öffentliche Meimung gezeichnet haben, ent⸗ ze

ug Allais verurtheilt wurde.“ Daß bei der nächsten Büreauwahl Dupin nicht mehr zum Prästdenten gewählt werden könne, hält dieses bonapartistische Blatt für feststehend. Die legitimistische Opinion publique dagegen

glaubt, eine große Anzahl Repräsentanten sei entschlossen, die belei⸗

digte Würde der Versammlung zu wahren.

Der Parteiverein der Rue de dUniversité unter Molé's Lei⸗ tung hat beschlossen, das Gesetz über die Sonntags⸗Heiligung nicht an den Staatsrath zu verweisen, wohl aber dessen Debatte nicht zu sehr zu beeilen, damit der üble Eindruck, den Montalembert'’s Be⸗ richt auf viele Mitglieder der Majorität gemacht habe, sich ab⸗ schwäche. Der legitimistische Parteiverein der Rue de Rivoli ist derselben Ansicht. Die parlamentarische Reunion der Rue de l'Uni⸗ versité hat sich in ihrer letzten Sitzung auch mit dem Antrage auf außerordentliche Berufung der General⸗Conseils beschäftigt. An der Diskussion nahmen Theil die Herren Molé, Mortemart, Deujoy, Fresnau, Desmousseaux de Givré, Moulin, Bussières und Vitet. Die Versammlung sprach sich einstimmig für das Prinzip des An⸗ trages aus, behielt sich aber ihre Meinung über die Detail⸗Bestim⸗ mungen vor. Die Versammlung war zahlreich und zählte bereits neue Anhänger.

Ein Dekret des Präsidenten der Republik verlängert die obrig⸗ keitliche Bewilligung der Sparkasse von Bordeaux bis zum 31. De⸗ zember 1853.

Großbritanien und Irland. London, 28. Dez. Der Präsident der Vereinigten Staaten wird nicht, wie er früher beab⸗ sichtigte, zur londoner Industrie⸗Ausstellung kommen.

Eins der berühmtesten Mitglieder der londoner medizinischen Akademie, Herr Labarraque, auch außerhalb Englands durch seine bedeutenden medizinischen Werke bekannt, ist in einem Alter von 75 Jahren gestorben.

Der spanische und der sardinische Gesandte sind gestern zu ei⸗ nem Besuche bei Lord Palmerston nach Broadland abgereist.

Vom 1. Januar 1851 tritt die neue Postreduction für Briefe zwischen England und Schweden ins Leben. Briefe über Hamburg adressirt von oder nach Schweden und Norwegen zahlen 1 Sh. 3 Pce. für die halbe Unze und nach diesem Maßstabe aufwärts. Briefe, welche mit Schiffen direkt nach oder von Schweden und Norwegen oder über Dänemark gehen, zahlen blos 6 Pee. für die halbe Unze und in dieser Progression aufwärts. Blos in letzteren

Fällen muß beiderseits frankirt werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat folgendes Handschreiben an den Ad⸗ miral, Ober⸗Befehlshaber der Flotte und Häfen des Schwarzen Meeres und General⸗Adjutanten Lasarew J. gerichtet: „Seitdem Wir Ihrer erprobten Erfahrung die Verwaltung der Marine im Süden des Reiches anvertraut, haben Wir mit beständiger Auf⸗ merksamkeit die schnelle Entwickelung derselben und die Ausführung aller Unserer Weisungen verfolgt, welche bezweckten, die Flotte des Schwarzen Meeres und die mit ihr in Verbindung stehenden Ver⸗ waltungszweige zu demjenigen glänzenden Zustande zu erheben, in welchem sie sich jetzt befinden. Diese Unseren Absichten vollkommen entsprechende Einrichtung der Flotte und Häfen des Schwarzen Mee⸗ res schreiben Wir Ihren unermüdlichen Bemühungen, Ihrem unab⸗ lässigen Eifer und Ihrer musterhaften Thätigkeit zu, wodurch sich stets Ihre lobenswerthen und nützlichen dem Throne und Vater⸗ lande geleisteten Dienste ausgezeichnet, und ernennen Sie zum Zei⸗ chen Unserer besonderen Erkenntlichkeit allergnädigst zum Ritter des Ordens des heiligen Apostels Andreas des Erstberufenen, dessen Insignien Wir Ihnen hierbei mit dem Befehle übersenden, sie an⸗ zulegen und dem Statute gemäß zu tragen. Uebrigens verbleiben Wir Ihnen wohlgewogen. St. Petersburg, 17. Dezbr. 1850. Nikolaus.“

St. Petersburg, 24. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat, mittelst Tagesbefehls im Marine⸗Ressort vom 18. Dezember, nachstehende Ernennungen verfügt; der Admiral Ricord zumn Prä⸗ sidenten des wissenschaftlichen Marine⸗Komité's, mit Beibehaltung seiner Function als Mitglied des Admiralitäts⸗ Conseils; der Prästdent des wissenschaftlichen Marine⸗Komité's, Vice⸗Admiral von Lütke, zum Ober⸗Kommandanten des Hafens und zum Militair⸗ Gouverneur der Stadt Reval, mit Beibehaltung der Würde eines General⸗Adjutanten; der Flotten⸗Kapitain ersten Ranges, Tschigir, Stabs⸗Offizier beim Stabe des Hafen⸗Kommandanten in Sebasto⸗ pol, zum Stabs⸗Offiziere des Stabes der Flotte und Hafen des Schwarzen Meeres.

Belgien. Brüssel, 29. Dez. Senat und Repräsentanten⸗ Kammer haben den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf in Betreff der Goldmünzen, dem die Besorgniß zum Grunde liegt, daß Frankreich in kurzem sein Geldsystem ändern werde, nach leb⸗ hafter Diskussion unverändert angenommen. Die vier Artikel desselben, der heute bereits im Moniteur, nach erfolgter König⸗ licher Sanction vom 28sten d., als Gesetz publizirt wird, lauten: „Artikel 1. Der Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 1847, wel⸗ cher die Verfertigung von Goldstücken von 10 und 25 Fr. verfügt, ist aufgehoben. Artikel 2. Die Regierung ist ermächtigt, den ge⸗ setzlichen Cours dieser bis zum Betrage von 14,046,025 Fr. ange⸗ fertigten Goldstücke aufhören zu lassen. Bevor sie von dieser Voll⸗ macht Gebrauch macht, wird sie eine Frist festsetzen, um sie (die Goldmünzen) in den Staatskassen zum Nominalwerthe auszuwechseln. Artikel 3. Die ausländischen Goldmünzen hören auf, in Belgien gesetzlichen Cours zu haben. Artikel 4. Das gegenwärtige Gesetz wird mit dem Tage seiner Bekanntmachung obligalorisch sein.“

Italien. Turin, 23. Dez. (W. Z.) Der französische Be⸗ vollmächtigte, Herr His de Butenval, hat vorgestern sein Beglaubi⸗ gungs⸗Schreiben dem König eingehändigt.

Florenz, 18. Dez. Der Corriere mercantile bringt Näheres über die Umtriebe, welche die Schließung der Universität zu Siena veranlaßten. Die Studirenden waren nämlich angehalten worden, geistliche Vorträge in der Kirche zu hören, deren Inhalt den Exaltirten unter ihnen reactionair erschien. Statt ihrem sub— jektiven Mißvergnügen das durch die Heiligkeit des Ortes gebotene Stillschweigen aufzuerlegen, machten sie in der Kirche selbst einen lärmenden Exzeß, wodurch die Schließung der Universität veranlaßt wurde und die Studirenden, welche sich so auffallend kompromittirt hatten, eines Studienjahres verlustig werden.

Florenz, 23. Dez. (W. Z.) Von Seiten des Ministeriums des Innern wurde das piemontesische Journal Risorgimento in Toscana verboten.

Ferrara, 22. Dez. (W. Z.) Die Konferenzen bezüglich der freien Po⸗Schifffahrt sind beendet und alle Kommissäre abge⸗

reist. Es wurde eine Central⸗Kanzlei errichtet und ein Reglement nebst Instructionen für die Einhebungsämter entworfen.

Rom, 19. Dez. Der Observatore Romano erklärt sich ermächtigt, die von Galignani’s Messenger gebrachte Nach⸗ richt, es habe der päpstliche Nuntius in Paris den Auftrag, keinem einen Paß nach dem Kirchenstaate zu visiren, für falsch zu erklären.

Rom, 21. Dez. (W. 3.) Der brasilianische Gesandte Mouttinho ist aus Florenz, Fürst Barberini aus Olmütz und Fürst Chigi aus Wien angelangt.

Der Polyglott Ampere wurde zum Mitgliede der arkadischen Akademie ernannt.

Türkei. Konstantinopel, 14. Dez. (Ostd. P.) Die Landmacht der Türkei theilt sich in 6 Armeecorps, die Armee von Stambul und Rumelien in Europa und in die jenseitigen Armeen von Skutari, Anatolien, Arabistan und Irak von Hedschas. Eine jede hat 8 Infanterie⸗, 4 Kavallerie⸗ und 1 Artillerie⸗Regiment. Hierzu kommen noch 2 Ingenieur⸗ und 1 Reserve-Artillerie⸗Regi⸗ ment. Die administrativen so wie gerichtlichen Angelegenheiten zu versehen, ist jedem Armee⸗Kommandanten ein Conseil (Medschlis) bei⸗ gegeben, welches, von einem Feril (General⸗Lieutenant) präsidirt, noch einen General⸗Major (Liva), 2 Obersten der Truppe, 1 Obersten des Generalstabes, den obersten Rechnungsbeamten, einen Stabsarzt höheren Ranges und einen Geistlichen (Iman) für die Rechtspflege begreift, und welchem die entsprechenden Kanzleien und Rechnungs⸗ beamten zur Seite stehen. Außerdem sind 3 ähnlich zusammenge⸗ setzte Conseils bei den Ober⸗Kommanden der sämmtlichen Streit⸗ macht (Seraskierat), der Marine und der Artillerie. Das Fuhr⸗ wesen ist mit der Artillerie vereinigt, Pontoniere sind keine und von sogenannten Extra⸗Corps überhaupt nur der Generalstab vorhan⸗ den. Den Normalstand der Regimenter, zu 3000 Mann gerechnet, kann man füglich die Summe der regulairen Streitmacht der Tür⸗ kei auf 250,000, die Marine außer Acht lassend, schätzen. Der Soldat ist gut gekleidet und wird wohl gehalten, meist mittleren Schlages, ist er kräftig und hat wenig Bedürfnisse. Die Infan⸗ terie besonders ist im Gebrauch ihrer Waffen und in den taktischen Evolutionen wohl geübt. Wenn man nun auch die irregulairen Reitermassen in Anschlag bringt, welche die Türkei in Bewegung setzen kann, und die mit 100,000 nicht überschätzt sein dürften, so erhält man ein Ganzes, welches einer jeden Macht Bedenken erre⸗ gen muß.

Die Angelegenheit der 30 zur Anstellung bestimmten Ober⸗Of⸗ fiziere der Emigration ist endlich dahin entschieden worden, daß ei⸗ nem jeden eine Entschädigungs⸗Summe von 4000 Piastern (400 Fl. C. M.) als definitive Abfindung verabreicht worden ist. Die unglücklichen, in Schumla übrig gebliebenen Reste (etwa 600 an der Zahl) harren noch ihrer Erlösung.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 31. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47—51 Rthlr. Roggen loco 35 37 Rthlr. pr. Dez. 35 Rthlr. nominell. pr. Frühjahr 1851 37 ¾ Rthlr. Br., 37 bez. u. G. Mai/Juni 37 ½ Rthlr. Br., 37 ½ G. Gerste, große loco 25 —26 Rthlr. kleine 23 —25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 23 25 Rthlr. schwimmend 23—24 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 23 Rthlr. Br., 22 ½ G. 50pfd. 23 ½ Rthlr. Br., 23 G. Erbsen, Koch⸗ 40 46 Rthlr., Futter⸗ 35—39 Rthlr. Rüböl locvo 8 »„ pr. diesen Monat . 10 ¾ Rthlr. bez. u. Br. pr. Dez./Jan. 10 ¾⅞ Rthlr. Br., 10 ½ G. Jan./Febr. 10 ⁄12 aℳ ½ Rthlr. bez., 10 ½ Br., 10 % G. Febr./ März 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ G. Maür 9 1 Leinöl loco 11 ⅜˖ Rthlr. Br. pr. Frühjahr 11 ¼ a 11 Rthlr. Mohnöl 13 ½ Rthlr. 8 Palmöl 11 ½ a 11¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne 18 162. Rthlr. verk. mit Faß pr. Dez. 3 8 döc 5. ¼ 16 ¾ a ½ Rthlr. Br., 16 G. Jan. /Febr. 16 a ½ Rthlr. verk., 16 Br., 12 G. Febr. /März 17 ¼ Rthlr. Br., 16 ½ G. 1 März / April 17 ½ Rthlr. Br., 17 ¾ G. pr. Frühjahr 17 ½ Rthlr. Br., 17 ¾ G. Wetter: stark thauend. Geschäftsverkehrt: / 1 oggen: Hafer: Sa Rüböl: Spiritus:

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 30. Dezember.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Hafer 1 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf., auch 28 Sgr. 2 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthkr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. (schlechte Sorte).

Sonnabend, den 28. Dezember.

Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 7 Rthlr. 20 Sgr. Der

Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Stettin, 30. Dez. (Ostsee⸗Ztg.) [Wochenbericht.] Das Wetter behält noch immer den unbeständigen Charakter zwischen einigen Graden Kälte und Wärme fast täglich wechselnd; in letzter Nacht hat es wieder etwas gefroren.

Der Festtage wegen war das Geschäft im Laufe der vorigen Woche sehr unbedeutend und läßt sich auch nicht einmal von beson⸗ deren Preisveränderungen etwas berichten, da sich fast alle Artikel auf ihrem früheren Standpunkt behaupteten. Nur Rüböl machte hiervon eine Ausnahme; in Folge des Frostwetters zu Kafan der

Woche mehr begehrt und etwas höher bezahlt, ließ die Kauflust bei der gelinderen Witterung wieder nach und am Sonnabend wurde

die Stimmung plötzlich wieder so flau, daß ein der 15 um ven pr. Ctr. :8. c ein Rückgang der Preise nser Weizengeschäft ruht in sanftem Schlummer, a wohl auch nicht früher erwachen wird, als bis ein ernfliche —— etwas mehr Leben in den Getraidehandel Englands bringt. Einst⸗ weilen fehlt es aber sowohl in England als auch hier, so ganz an Vertrauen zum Geschäft, daß es kaum noch möglich ist, Gebote auf angestellte Partieen zu erhalten. Den früheren Erfahrungen in ähnlichen Verhältnissen aber ganz entgegen, bleiben die Anstellungen aus dem Inlande auf Lieferung ungewöhnlich klein, und man moͤchte in Zweifel gerathen, wenn man in diesem Augenblicke mittheilen sollte, ob die Zurückhaltung der Inhaber oder der Käufer größer sei. Gehandelt sind anfangs voriger Woche: 100 Wspl. gelb schles. 89 pfd. im Frühjahr abzuladen, zu 48 Rthlr., 2 Mt. pari frei ab Breslau, und 60 Wspl. desgl. 89 pfd., hier zu liefern im Frühjahr, zu 52 Rthlr frei hier; ferner wurden gestern begeben 40 Wspl. gelb schles. 88pfd. loco, zu 48 Rthlr. pr. 89 pfd. Eine Ladung von 60 Wspl. gelb. schles. 84pfd. auf hier schwimmend, ist zu 50 Rthlr. offerirt, 49 Rthlr. geboten. Auf Frühjahrslieferung ist nichts angetragen. Roggen ziemlich unverändert, loco 35 a 36 Rthlr., Dezbr. Januar 82pfd. 35 ½ Rthlr. bez. u. Br., pro Frühjahr 82 pfd. 37 ½ Rthlr. bez., Br. u. Gld., 86pfd. 38 bez. u. Br., Mai Juni 82 pfd. 37 ½ Rthlr.

Gerste nicht angetragen, für schles. 75 pfd. pro Frühjahr bleibt 26 ½ Rthlr. Hakfer in loco begehrt, 50 54 pfd. 24 a 25 Rthlr. bez., pro Frübhhahr wird pomm. 52 pfd. auf 25 Rthlr. gehalten, 24 ½ Rthlr. geboten.

Kleine Kocherbsen pro Früjahr sind zu 40 Rthlr. offerirt. Futtererbsen 37 a 38 Rthlr.

Von Rüböl erwartet man große Ankündigungen am 2. Ja⸗ nuar; die Stimmung bleibt daher auch heute trotz des kälteren Wetters flau, pro Dezbr. und Januar —Februar 10⅛ Rthlr. Br., Februar —März zu 10 ½ Rthlr. begeben, März —April 10 ½ Rthlr., April Mai 10 ⁄% Rthlr. Br. .

Leinöl in loco 11 Rthlr. Br., 10½8 Rthlr. Gld.. 95

Rapps und Rübsen ohne Handel. .“

Rappkuchen 30 a 32 Sgr. Leinkuchen 45 Sgr.

8 T in loco 23 % Gld., pr. Frühjahr 21 % Br., 21 ½¼ %ℳ eld.

Zink ohne Handel, pr. Frühj. auf 4 Rthlr. 25—24 Sgr. ge⸗ halten, 4 ½ Rthlr. vielleicht zu machen.

Pernauer Leinsamen 9 ½ Rthlr. Br.

Nach der Börse. Roggen 82 pfd. pr. Jan. Febr. 35 ¾ Rthlr. Br., 35 ¼ Rthlr. bez., pr. Frühj. 37 Rthlr. bez., Br. u. Gld. 86pfd. 38 Rthlr. Br.

Hafer loco frei ins Magazin geliefert mit 25 Rthlr. bez., loco 24 ½ Rthlr. Br., pr. Frühj. 24 ¾. Rthlr. Br.

Rüböl loco 10 Rthlr. bez., pr. Jan. —Febr. 10½¼ Rthlr. Br., 10 Rthlr. Gld., pr. Febr. März 10 ½ Rthlr. bez., pr. März April und April Mai 10 ¼ Rthlr. bez., 10 ⁄2 Rthlr. bleibt Geld.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle ohne Faß 23 a 23 ½ % bez., aus zweiter Hand in loco ohne Faß 22 ½ ¾ bez., mit Faß 23 % bez., pr. Frühj. 21 ¼ % bez. u. Br.

KdOœ„ͤͤfln, 28. Dez. (2 ¾ Scheffel.) Weizen 5 Rthlr. 5 Sgr. Waare, pr. März 5 Rthlr. 10 Sgr. Waare, do. 89 pfd. 5 Rthlr. 19 Sgr. Waare, 5 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Geld, pr. Mai 5 Rthlr. 15 Sgr. Waare, do. 89 pfd. 5 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, 5 Rthlr. 20 Sgr. Geld.

Roggen direkt 4 Rthlr. 15 Sgr. Waare, pr. März 4 Rthlr. 20 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 19 Sgr. Geld, pr. Mai 4 Rthlr. 25 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 24 Sgr. Geld.

Gerste, hiesige 3 Rthlr. 15 Sgr. Waare, do. oberländ. 4 Rthlr. Waare.

Hafer direkt 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Waare.

Reps 9 Rthlr. 7 Sgr. 6 Waare.

Rüböl pr. 256 Pfd. mit Faß compt. 29 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, in Partieen 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Waare, pr. Mai 30 Rthlr. Waare, pr. Oktober 30 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Waare, 30 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Gld., geläutert 31 Rthlr. Waare.

Spiritus, effekt. mit Faß, 80 % pr. 130 Qrt. 21 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, gerein. 90 % 27 Rthlr. 15 Sgr. Waare.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 1. Jan. Im Opernhause. 1ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Prophet, Oper in 5 Akten, Musik von Meyerbeer. (Mad. de la Grange: Fides, als Gast.) Anfang 6 Uhr.

Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet, den Parquet⸗Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ den⸗Logen 3 Rthlr.

Donnerstag, 2. Jan. Im Schauspielhause. 2te Abonnements⸗ Vorstellung: Das Herz vergessen! Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf: Tempora mutantur, oder: Die gestrengen Herren, Lustspiel in 3 Akten, von C. Blum.

Freitag, 3. Jan. Im Opernhause. Mit aufgehobeuem Abon⸗ nement: Der Prophet, Oper in 5 Akten, Musik von Meyerb (Mad. de la Grange: Fides, als Gast.) Anfang 6 Uhr.

Preise der Plätze wie oben.

E

Theater. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Otello il Moro di Venezia.

FRKshnigostädtisches Mittwoch, 1. Jan. 1851.

(Othello, der Mohr von Venedig.) Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. (Mad. Castellan: Desdemona.)

TDonnerstag, 2. Jan. Der Markt der Ideen. Spl⸗ vester-Zeitungsscherz in 1 Akt (nach von Leuwen), Couplets und Episoden, von D. Kalisch. Die Karrikaturen und Me⸗ tamorphosen nach Zeichnungen der Herren Steinitz und Heyl. Die Manövers und Divertissements von Herrn Medon. Die am Schlusse erscheinende Sonne vom Königlichen Feuerwerker Herrn Dobermont. Die scenischen Ausschmückungen und die Tableaux im Zuge vom Decorationsmaler Herrn Köhn. (Kostüme neu.) Vorher: Das Geheimniß des Forsthauses. Original⸗Charakterbild mit Gesang in 2 Akten, von Friedrich Kaiser.

Freitag, 3. Jan. Der Markt der Ideen. Vorher: Das Ge⸗