1851 / 18 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berliner Börse Vom 17. Januar.

Eisenbahn-Actien.

Mechsel- Course.

—mQᷓᷓe’n’naq——

Amsterdam⸗-

Hambugg London

Wien in 20 Xr.. Augsburg-.

Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Brief. Geld.

Kur 141 ½

2 Mt.

Kurz

140 ¾ 150 ¾ 150 ½

do. 300 Mk.

Der Reinertrag wird nach 862g Bekanntm. ubril 3

Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v.

Stamm-Actien. Kapital. ages-Cours.

Rein-Ertrag. 1849.

ausgefüllt.

in der dazu bestimmten R

Börsen-Zins-

Prioritäts-Actien. Kapital.

Zinsfuss.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

r “¹

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuls. .. 100 Thlr. 2 Mt. ..100 FI 2 Mt. 100 sRbl. 3 Wochen

do. 300 Mk.

6 18 ½ 79 79 ½ 101⅔ 99 ½ 99 ⁄½ 56 20 104 ½

Preufs. Freiw. Anl 5

St.-Schuld-Sch.

Berl. Stadt-Obl. 5

Grossh. Posen do. 4

do. Stregl. 2. 4. A. do. v. Rthsch. Lst.

do Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. L B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

ds, Efandbriese, Kommunal-Papiere und

Inländische Fon geld-Course.

2r. Briet. Gela. Geen. 90 ½ 89 ½ 992¾ 95 ½ 95½ 95 ½ 95¾ 13 % 7 5

Geld. Gem.

106 99 84

121⅔ 80 81 ½ 89 ½ 100¼

Zf. Brief.

106¾ 99 x⅔ 85 ½

Grh Pos. Pfdbr. 3 Ostpr. Pfandbr. 3 ¾ Pomm. Pfandbr. 3 Kur- u. Nm. do. 3 Schlesische do. 3 ½⅔ do. Lt. B. gar. do. 3 ½⅔ 102 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. à ½ Friedrichsd'or. Aund. Goldm. à 5th. Disconto.

z0. St Anl. v. 50/4 ½ 3 ½ 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ gech. Prüm.-Sch. 121¾ K. u.- Nm. Schuldv. 3 ½ 80

40. 3 ½ 82 ½

do. ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½⅔ 90

95

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. do. de. 300 PFl. Hamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. Lübock. Staats-A. Ioll. 2 ½ % Jat.

Kurh. Pr. O. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.

Russ. HHamb. Cert. do. IHlope 1. Anl.

108 ¾ 95 78 93 17 ¾

do. do. 5. A.

do. Engl. Anleihe

Berl. Anh. Litt. A. B.

Magd.-Halberstadt 88

Halle-Thüringer Cöln - Minden.

Rheinische... Bonn. Cöl P

n . Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

Oberschl. Lit. A..

Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.- Stargard-Posen Brieg-Neisse Nee

Aachen-Mastricht ..

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2 ,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000

89 ¼ G. ½ B. 106 ¾ bz. u. G 130 bz.

642 97 ½ 65 ¼

93 ½

do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

—0— 8—

0 *-

do. Leipziger...

. be ½525F

1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

22— 2

do. Zweigbahn

do. Lit. B.

81 à ¾ 8 8 72 6. 72 ½ ½ 73 ½ bz 35 G.

80 ¼ bz. u. 6.

g8

Ie;xööö

S1“

b. Wittenb. ... 52 6G

Quittungs- Bogen · 2,750,000

Aachen-Düsseldorf..

Ausländ. Actien.

36 ¾¼ ½ X t

8,000,000 94 B

Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior..

Kassen-Vereins-Bank-Actien 108 ¾ 6.

95 ¼ B. 101 G. 99 ½ bz. 101 ½⅞ a ½ b 101 bz 104 ½ 6

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000

252,000 2,000,000

370,300

360,000

250,000

325,000

375,000

Berl.-Anhalt.... Hamburg do. II. Ser. Petsd.-Magd... do. 680. Imt Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer...

Cöln-Minden

do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm Prier.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do.

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische..

Krakau-Oberschl...

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser.

eEN

98 ½ bz. 103 B.

n

80 bz. u

9AnnEögEönnnnnn

₰—

400,000 I 1,100,000

„nnn

Breslau-Freiburg.. Berg.-Märk. ..

Rörsen- Zinsen. Reinertr. 1848

Ausl. Stamm-Act- V

1

. 2,050,000 650,000 4,300,000

2₰

Kiel-Altona Sp Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

8

2 3

9

preussische Bank-Antheile 96 4 ba.

Bei sehr belebtem Geschäft erfuhren die meisten Course einen neuen Au

schlesische, die über Notiz bezahlt wurden.

fschwung, und die günstige Stimmung behauptete sich bis End

e der Börse; besonders gefragt waren Krakau-Ober

Auswärtige Börsen. ,

16. Jan. Poln. Papierg. 93¾ Gld. Oest. Bankn. 79 Br., 79½ Gld. Wain. Pfbb. alte 948 Gld., do. neue 94 % Br., 94 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 145 Gld., do. 500 Fl. 81 Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 Gld. Russ. p. Sch. Ob. 79 ¼ Gld. Krakau⸗Oberschles. Obl. in pr. Cour. 72 Br., 72½ Gld. Ober⸗ chles. A. 110 ½ Gld., do. B. 106 ½ Br. Freiburg 73 Br. und Gld. Niederschles. 81 Br. Neisse⸗Brieg 38 Br., 37 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 36 ½ Gld.

Breslau,

ien, 15. Jan. Met. 5proz. 95 Br., 94 ¾ Gld. 4proz. 74 ¾ gr., 77 üh. 82 Br., 82 Gld. 2 ⁄proz. 50 ½ Br., 50 Gld. Anl. 34: 202 Br., 200 Gld.; 39: 114 Br., 114 Gld. Nordb. 117 ½ Br., 117 ¾ Gld. Gloggn. 127 ½ Br., 126 ½ Gld. Mail. 75 ¾ Br., 75 ¾ Gld. Pesth. 87 Br., 87 Gld. B. A. 1140

Br., 1137 Gld. 1 K. Gold 132 Br. und Gld. Silber 128 ¾ Br. und Gld. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 177 ½¼ Gld. Augsburg 128 ¾ Br., 128 ¼ Gld. Frankfurt 128 ¼ Br., 128 Gld. Hamburg 190 Br. b London 12.33 Br. und Gld. Paris 150 ¾ Br.

onds angenehm und fest. Fremde Valuten weichend.

Leipzig, 16. Jan. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ½ Gld. Seho,B. 5 160 Gn. Leipz.⸗Dresd. E. A. 137 ¾ Br. Sächsisch⸗Bayer. 84 ¾ Br. Schles. 94 ½ Br. Chemnitz⸗Riesa 21 ½ Gld. Magdeburg⸗Leipzig 209 ½ Br. Berl.⸗ Anhalt. 96 Gld.

ltona⸗Kiel 92 ½ Gld. Dessauer B. A. A. 137 ¾ Gld., do B. 18 ¼ Gld. Preuß. B. A. 95 ¾ Br., 95 Gld. 8

15. Jan. Das Geschäft an heutiger Bärse war von einigem Belang. Oesterr. Actien, 5⸗ und 4 ⁄proz. Metall., Württemb. Oblig., Taunus⸗ und Köln ⸗Mindener Actien waren in Nachfrage und deren Course gingen höher. Alle übrigen Fonds und Actien blieben auf ihrem gestrigen Stande, zum Theil

etwas besser. . 8 Oesterr. Bank⸗Actien 1052 Br., 1049 Gld. 5 proz. Metallig. 72 ⅔˖ Gld. Badische Partial⸗

Obligationen pr. Compt. 72 ¾ Br., V Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 31 Br., 31 Gld. Kurhes⸗ sische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 31 Br., 30 Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 33 ½ Br., 33 Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 73 ½ Br., 73 Gld., do. a 25 Fl. 28 ½ Gld. Span. 3proz. inländische 33 726 Br., 33 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. ohne Zinsen 36 Br., 35 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ¼ Gld. Bexbach 80 ¾ Br., 80 Gld.

Frankfurt a. M.,

pr. C. 89 Br., 88 ¾ Gld. 91 Br., 90 ½ Gld. E. R. 104 Gld. Stiegl.

91 Br., 90 ¼ Gld. Dän. 73 Br., 72 ½ Gld. Ard. 11 ¼ Br., 11 Gld. Zproz. 31 ¾ Br., 31 ¾ Gld. Amer. 6proz. Verein. St. 105 Br., 104 Gld. Hamb.⸗Berl. 88 ¾ Br., 88 ½ Gld. Magvd.⸗Witt. 52 Br. u. Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ½ Gld. Köln⸗Minden 97 ½ Br., 97 Gld. Friedrich Wilhelms⸗

Nordbahn 35 ½˖ Br.

Hamburg, 15. Jan. 3 ½proz. St. Präm. Oblig.

86 ½ Gld. 4 ½proz. Russ.

Wechsel⸗Course. 210 ¼.

Amsterdam 186 ½.

Hambur Berlin 368 ½.

London 24.80.

Frankf. 212.

Petersburg 387. XX

3proz. Cons. p. C. u. a. 3. 92 Ard. 17 ½, , Zproz. 38, ½. Pass. 3 §, EEö1’5 . 4proz. 91, 90 3½. Russ. 4 ½ proz. 96 ¼, 95 ½. 5proz. 112, 110. Bras. 90, 88. Mex. 35 ¼, 34 ¼.. Peru 80, 79.

Engl. Fonds bei mäßigem Geschäft still. Fremde nur we⸗

nig verändert. 8 2 Uhr. Cons. blieben fest. 96 ¾, ½ „Ct., 97 ¾ a. Z.

London, 14. Jan.

97, 96 ¾, ½, 3 ½proz. 90, .

Amsterdam, 14. Jan. Der Holl. Fonds⸗Markt war heut bei einigen Geschäften in Int. etwas fester. Von, fremden Ef⸗ fekten waren Span. unverändert. Russ. 5proz. zu höheren Preisen zu haben. Oest. und Mex. preishaltend. Bras. 89 ½. Mex. 33 ⁄%, 4. Gold al marco 11, 104. Dukaten 5. 70. 5. 60. London 11.80. 72 ½. Hamb. 35 ½, 1½.

Holl. Int. 57 ½, , . Zproz. Span. Ard. 12 ½, gr. Piecen 12 %6, . Coupons 7 ½. alte 105 ½, ½. Stiegl. 86 ¾. Oest. Met. 8

neue 66 ⁄. Russ. 5proz. 70 ½¼, neue do. 75 ½

1 Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 17. Januar

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 8 Weizen nach Qualität 48 52 ½ Rthlr. Roggen loco 34 ½ 37 Rthlr. 8 pr. Jan. 34 Rthlr. verk. pr. Frühjahr 1851 35 a 34 Rthlr. verk., 35 Br., Mai / Juni 35, 35 ½ a 35 Rthlr. verk., 35 ½ Br. Juni/Juli 36 i Rthlr. Br., 86 9G. Gerste, große loco 25—26 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 23 24 Rthlr. 48pfd. g. Feüßjahn 23 Rthlr. bez. Erbsen, 888 40 44 Rebir. Futter⸗ 35 38 Rthlr. Rüböl loco 10 1 a * Rthlr. Br., 10 a G. pr. diesen Monat 10 Rthlr. Br., 104 e Jan. /Febr. 10 Rthlr. Br., 10⅛ a X G. Febr./ März 10 ½ Rthlr. Br., 10¼ G. März /April 11 Rthlr. Br., 10½ G. 1116B 5 Rthlr. Br., 10 ½ bez. u. G. Leinöl loco 11 ¾ Rthlr. pr. Frühjahr 11 ½ Rthlr. Br., 115 G. Mohnöl 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 13 a 124 Spiritus loco ohne Faß

Rthlr.

Ie VG8r. verk. mit Faß pr. Jan. 16 Rthlr. verk., 16 Jan./Febr. 16 Rthlr. verk., Br. u. G. Febr./März 16 ½ Rthlr. Br., 16 4⁄12 G. März /April 16 ½ Rthlr. Br., 16 bez. u. April /Mai 17 Rthlr. Br., 16 a 17 G.

5proz. 95. Nordbahn Z. sehr be⸗

Paris, 14. Jan. Zproz. 57. 5. 470. Dukaten 11.70 11. 60. Die Geschäfte p. C. waren zahlreich, doch schränkt.

uo“

Mai /Juni 17 Rthlr. Br., 17 ½ G. üt

Juni / Juli 18 Rthlr. Br., 17 ¾ ’üö. Wetter: schwach thauend.

Geschäftsverkehr: unbedeutend.

1-S 8

Hs. NHv tH Hh. 1.““

Weizen: ohne Aenderung. Roggen: flau. Hafer: pr. Frühjahr besser bezahlt, loco ohne Geschäft. Rüböl: gedrückt und langsam weichend. Spiritus: mehr und billiger angeboten.

. Marktpreise vom Getraide. 8 Berlin, den 16. Januar. Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., auch 1 Kthlr. 15 Sgr. Große Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf.- auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Kleine Gerste 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf. . Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr. Große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, den 15. Januar. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 20 Sgr., auch 9 Rthlr. Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr. Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf., metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 Pf. Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am Jan. 1851 16 ¼ Rthlr. 16 ½ 5) 16 ½ u. 16 ¼ Rth 16 ¼ Rthlr. 16. » 2 16 ½¼ 7 Berlin, den 16. Januar 1851. 8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Stettin, 16. Jan. Roggen 34 ½, pr. Frühj. 35 ½ bez. u.

Gld. b

10. 114. 5 18 . 2) 14.

15. 22

frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach Tralles.

Riüböl 10 ⅛, pr. Frühj. 10 Gld. Spiritus 23, pr. Frühj. 22 Gld.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 16. Jan. Nordb. Met. 63 ⅛. 5proz. 72 ½. B. A. 1060. Loose 155 9½, 32 ½. Bad. 31 ½. Kurhess. 30 ½. Wien 93.

Hamburg, 16. Jan. 2 ½ Uhr. Berlin⸗Hamb. 88 ½¾. Köln⸗ Minden 97. Magdeb.⸗Wittenb. 51 . Roggen stiller; 122 23 pfd. 56 zu haben.

Amsterdam, 15. Jan. (2 ½ Uhr.) Int. 57 ℳ. Met. 2 ½pyroz. 37 ¼. 5proz. 70 b, neue 75 %. Russ. 4proz. Hope 87, neue russ. Anl. 94 . Rüböl pr. Frühj. 34 ¼. Roggen unverändert.

73 74e

4 ½ proz.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 18 bis 20 der Verhandlungen der Zweiten Kammer nund Bogen 23 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausge⸗ geben worden. 114““

Hofbuchdruckerei.

in Beilage

Span.

lage zum Preußisch

en Staats-Anzeiger.

Sonnabend d. 18. Jan.

WE1““

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Verordnung des Fürsten der Walachei in Betreff der Zigeuner. Verurtheilung von Buchhändlern. Bericht über Bem's Tod. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock. Neuer Zoll⸗Tarif für Mecklen⸗ burg. Ludwigslust. Biographische Notiz über Herzog Gustav.

Ausland. Auszüge aus den Protokollen der permanenten

Kopenhagen. Preßgesetz. Vissenschaft und Kunst.

Frankreich. Paris. Kommission. Dänemark.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Deutschland.

Oesterreich. Wien, 14. Jan. Eine Verordnung des Fürsten der Wallachei stellt die Bedingungen fest, unter denen künftighin Zigeuner⸗Leibeigene verkauft werden dürfen: 1) Familien von Zigeunern dürfen niemals getrennt werden. 2) Alle Verkäufe 8e als drei Familien auf einmal werden für ungültig erklärt. Die heutige Wiener Zeitung enthält folgende amtliche Be⸗ kanntmachung; „Die freie Presse Deutschlands scheint in jüngster Zeit ihre Thätigkeit vorzüglich dahin gerichtet zu haben, um mittelst Verbreitung von kommunistischen Druckschriften alle Schichten der Bevölkerung, besonders aber der arbeitenden Klasse, durch die nie⸗ drigste Aufstachelung der menschlichen Leidenschaften zum Hasse ge⸗ gen das Königthum, gegen das die Stiütze desselben bildende stehende Heer, so wie auch gegen den Besitz und den Kle⸗ rus, die letzten Schranken gegen allgemeinen sozialistischen Umsturz zu durchbrechen. Die unversöhnliche Partei der revolutio⸗ nairen Propaganda bedient sich dazu der Kalender, Volksschriften und allerlei Machwerke dieser Richtung, überschüttet damit die Buch⸗ handlungen selbst in den K. K. Staaten und bahnt sich dadurch Kanäle zu einem ausgebreiteten Absatze ihrer verderblichen Pro⸗ dukte. Ungeachtet der mehrfältig dagegen erlassenen dringenden Warnungen an alle hiesigen Buchhandlungen ist ein solches Werk unter dem Titel „der Lumpensammler“, welches mit Recht eine Ausgeburt der deutschen Schandpresse in rothrepublikanischer Fär⸗ bung genannt werden kann, bei Hügel, Lechner, Leo und Sallmayer betreten worden, und unaufsichtige Nachforschungen haben Beweise geliefert, daß eben dieses Machwerk in mehreren Winkelversamm⸗ lungen der Vorstädte Wiens mit Acclamation vorgelesen worden it; daß es demnach aus den bezeichneten Kanälen eine nicht ge⸗ ringe Verbreitung in der Haupt⸗ und Residenzstadt gefunden haben müsse. Die deshalb zur Verantwortung gezogenen Buchhändler Hadel, Lechner, Leo und Sallmayer sind daher durch strafgericht⸗ liches Erkenntniß vom 11ten, kundgemacht am 12ten d. M. im Grunde der gegen die Verbreitung aufwiegelnder Druckschriften be⸗ stehenden Ausnahmegesetze, und zwar erstere Beide zu einer Arrest⸗ strafe in der Dauer von 3 Wochen, die letzteren dagegen in der Dauer von 10 Tagen verurtheilt worden. Diese bedauerliche Nicht⸗ achtung der für den Belagerungszustand bestehenden Normen und die dadurch nothwendig hervorgerufene Bestrafung der genannten Buchhändler wird hiermit zur allgemeinen Wissenschaft und zur nochmaligen eingreifenden Warnung der mit Druckschriften beschäf⸗ tigten Gewerbsmänner bekannt gemacht. Von der K. K. Militair⸗ Central⸗Untersuchungs⸗Kommission.“ Das Pesti Naplo erhält nun durch seinen gewöhnlichen Korrespondenten aus Aleppo detaillirten Bericht über den Tod Bem's. „Derselbe starb“, heißt es darin, „in der Nacht vom 9. zum 10. Dezember in Folge eines Fiebers, das an und für sich nicht heftig war, das aber seine durch Wunden und Kriegsstrapa⸗ zen geschwächte Natur nicht zu überwinden im Stande war. Das Fieber hatte er sich durch die feuchte Lage seiner Wohnung zuge⸗ zogen. Memoiren hat er nicht hinterlassen, seine Briefschaften wurden auf seinen letzten Wunsch verbrannt. Er hatte den Flücht⸗ lingen oft versprochen, ihnen seine Lebensgeschichte zu erzählen, hat es aber leider nicht gethan. Das Leichenbegängniß Bem's fand nach muhamedanischer Sitte statt. Am 10ten um 10 Uhr Mor⸗ gens wudde die Leiche entkleidet und gewaschen, währenddessen die Mollahs leise beteten. Hierauf hüllte man sie in ein Leintuch, das am Kopf, in der Mitte und an den Füßen zusammengebunden wurde, Dann legte man die Leiche in einen mit einem Deckel ver⸗ sehenem Sarg, an dessen unterem Ende eine kurze Stange befestigt wurde, woran man Bem's Feß hängte. Ueber den Deckel wurde ein lunter Shawl gebreitet und unter dem Sarge zwei Stangen angebracht. Eine militairische Begräbnißfeier war bisher in der Türtei unbekannt; dennoch waren Kerim⸗Pascha (der Kommandant), der englische und der französische Konsul, viele Offiziere und un⸗ zäblige Soldaten zugegen. Das Leichengefolge ging ohne alle Ordnung. Vor dem Sarge ritten 20 30 Mollahs, welche das eintönige, schreckenerregende „Ill ala ill ala“ sangen. Die ungari⸗ schen Flüchtlinge trugen ihn bis vor das Thor hinaus, aber drau⸗ ßen drängten sich die Soldaten hinzu, und jeder trug ihn eine Strecke weit; auch der greise Kerim⸗Pascha war einer der Träger. Nicht weit vom Leichenfelde wurde der Sarg auf das Grab eines Heiligen gestellt und da gebetet. Als man bei Bem's Grab ange⸗ kommen war, wurde die Leiche aus dem Sarg genommen und in das 5 bis 6 Fuß tiefe Grab versenkt; der Kopf wurde nach Mekka gewandt. Die Stricke, mit welchen das Leintuch zusammengebun⸗ den war, wurden zerschnitten und dann das Grab mit breiten Stei⸗ nen bedeckt.“ Der Korrespondent des Pesti Naplo, der in Aleppo mit Bem häufig Umgang hatte, charakterisirt den Verstor⸗ benen mit folgenden Worten: „Seit seinem Uebertritt zum Islam war all süin Streben dahin gerichtet, durch seine Wissenschaften und seine Erfahrungen seinem Vaterlande nützlich zu sein und dem den er sehr schätzte, zu dienen. Ueber sein politisches Glau⸗ beng weiß ich wenig zu sagen; so viel ist gewiß, daß er 8 zu gesn war, als Demokrat; den Sozialismus haßte er, ohne 1— 4 mochenfe Er war durch und durch Soldat, ein napoleonisches Be, hat ETE1 sein. Das einmal ausgesteckte Ireichen gestrebt roßen wie im Kleinen mit großer Ausdauer zu er unbekümmert, ob das erreichte Ziel für die dar⸗

S

auf verwandten Mittel Ersatz biete. Seine Conversation war leb⸗ haft und geistreich, namentlich in franzoͤsischer Sprache, deren er vollkommen mächtig war. Seine inneren Leiden trug er mit Re⸗ signation und war vollkommen darauf gefaßt, sein geräuschvolles Leben hier zu beschließen. Bem war, wie seine Umgebung sagte,

56 Jahre alt, obschon er viel älter aussah.“

Die Oesterreichische Correspondenz berichtet: „Um das Verhältniß der bei den neuen politischen Behörden in Verwendung stehenden Kräfte zu dem Maße der vorkommenden Arbeiten genau kennen zu lernen, hat das Ministerium des Innern von den unter⸗ stehenden politischen Behörden eine übersichtliche Zusammenstellung der im Jahre 1850 verhandelten Geschäftsstücke nach den Abthei⸗ lungen der verschiedenen Ministerien geordnet, abgefordert. Neben dieser übersichtlichen Zusammenstellung haben die Vorstände der Be⸗ hörden zugleich eine genaue Darstellung über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Beamten, über die geeignete Art, wie ihre be⸗ sonderen Verdienste zur Geltung zu bringen sind, zu liefern und auf Grundlage der von ihnen in ihrer Amtswirksamkeit gemachten Beobachtungen und Erfahrungen die betreffenden Anträge und Gut⸗ achten zu erstatten.“

Sachsen. Dresden, 14. Jan. (D. A. Z.) Zweite Kammer. In der heutigen Sitzung begann die Kammer die Berathung des De⸗ putations⸗Berichts über den Gesetz⸗Entwurf, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pension der Militair⸗Personen betreffend. Referent war anstatt des erkrankten Abgeordneten Schäf⸗ fer der Vice⸗Präsident von Criegern. Der Bericht der Deputation spricht sich über diese Vorlage im Allgemeinen ziemlich nach gleichen Grundsätzen aus, wie dies neulich hinsichtlich der Pensionen für Civilstaatsdiener der Fall war. In der allgemeinen Debatte kamen fast nur wieder dieselben Ansichten wie bei der ebenerwähnten frü⸗ heren Debatte vor, ohne daß neue Momente geltend gemacht worden wären. Die Abgeordneten Riedel und Reichenbach waren die entschiedensten Gegner des Gesetzes, weil sie ein besseres haben wollten, die Abgeordneten Oehme und Heyn stellten sich hier wieder auf denselben Standpunkt, den sie dem Civil⸗ Staatsdiener⸗Gesetze gegenüber eingenommen hatten, die Abgeordneten Thiersch, Sachße, von Beschwitz, von Zezschwitz u. m. A. sprachen sich ganz im Sinne der Vorlage aus. Die spezielle Berathung er⸗ streckte sich auf die §§. 1—9. Bei §. 2, bei dem ersten Punkt, nach welchem Zeitraume der Durchschnittsbetrag des Dienstgehalts gefun⸗ den werden soll, entschied sich die Kammer gegen den von der Re⸗ gierung aufgestellten dreijährigen und für den fünfjährigen. Beim zweiten Punkte, welcher die Pensionssätze selbst normirt, hatte die Deputation in ihrer Mehrheit den von der Regierung aufgestellten höchsten Satz von 80 Prozent, der mit dem erfüllten Aösten Dienst⸗ jahre eintreten sollte, beibehalten, die Minorität derselben aber wollte erst mit dem 50sten Dienstjahre ein Maximum von 65 Prozent des Dienstgehalts eintreten lassen. Bei der Abstimmung ergab sich Stim⸗ mengleichheit und der Punkt blieb unerledigt. b

3 Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock, 11. Jan. Die Rost. Ztg. giebt in Nachstehendem den Entwurf zu einem neuen Zoll⸗Tarif für Mecklenburg, ausgearbeitet und mitgetheilt von dem Gesammt⸗Vorstand des mecklenburgischen Handels⸗Vereins in über⸗ sichtlicher Anordnung:

I. Die Waaren⸗Durchfuhr (und Waaren⸗Ausfuhr) sind gänz⸗ lich zollfrei. 1

II. hehge fec frlcha 68 F hegh einer Besteue⸗ rung, und zwar zahlen in der Regel alle ren 12 1 ps z zah g e Waaren 12 Sch. von

Ausgenommen davon sind jedoch und 1) zollfrei bei der Ein⸗ fuhr: Getraide, Kartoffeln, Hanf⸗, Lein⸗ und die übrigen Oelsaa⸗ ten, die Häute und der Thran der eigenen Fischerei; 2) unter 12 Sch. von 100 Pfd. besteuert; Kalksteine (6 Sch. pr. Last), Steinkoh⸗ len, Koaks, Cinders, Gypssteine, Kreide, Bretter, Balken, Latten (12 Sch. pr. Last), Muscheln (4 Sch. pr. Tonne), Dachsteine (12 Sch. pr. 1000 Stück), Mauersteine und Klinker (6 Sch. pr. 1000 Stück), Mühl⸗ und Schleifsteine, Sandsteine (24 Sch. pr. Last), Dachschiefer (24 Sch. pr. 1000 Stück), ferner Kalk (1 ½ Sch. pr. Tonne), Grütze (4 Sch. pr. Tonne), Roheisen, Farbehölzer, Pack⸗ und Makulatur⸗ papier, Böttcherwaaren (4 Sch. pr. 100 Pfd.), Heringe, Pech, Theer (12 Sch. pr. Tonne), russische Matten (4 Sch. von 100 Stück), Möbelholz (6 Sch. pr. 100 Pfd.), Salz (1 Rthlr. von 500 Pfd.); 3) über 12 Sch. von 100 Pfd. tarifirt und zwar a) zu 18 Sch. von 100 Pfd. verzinnte Bleche, Eisengrapen, Nägel und Maschinen aller Art; b) zu 24 Sch. von 100 Pfd. Talglichte, Pulver, Reis, Seife, und Rohzucker; c) zu 36 Sch. von 100. Pfd. Syrup; d) zu 1 Rthlr. Cour. von 100 Pfd. Instrumente aller Art, geräucherter Lachs, Wachs⸗ und Stearinlichte, Leder, Papier, Tapeten, Südfrüchte, Rohtaback; e) zu 1 Rthlr. 24 Sch. die Tonne Bier, der Ctr. kurze Waaren, soweit sie nicht Betriebs⸗Geräthschaften für Ackerbau und Gewerbe sind, ferner der Ctr. baumwollener, leinener, wollener und gemischter Fabrikate und Raffinade; f) zu 2 Rthlr. pr. 100 Pfd. Kaffee, außereuropäische Gewürze, belegtes Spiegelglas, Mobilien und fertige Pelzwaaren, ordinaire Holzuhren; g) zu 4 Rthlr. pr. 100 Pfv. fertige Pelzwaaren, fabrizirter Taback und Rappée, Thee; b) zu 8 Rthlr. pr. 100 Pfd. Cigarren; i) zu 10 Rthlr. pr. 100 Pfd. seidene und halbseidene Waaren, feine Stutzuhren; k) zu 11 Rthlr. pr. Orhoft: Wein in Fässern, Weinessig und alle Spirituosen un⸗ ter 60 pCt. Trs.; 0) zu 16 Rthlr. 24 Sch. pr. Orhoft: alle Spi⸗ rituosen über 60 pCt. Trs; endlich m) zu 25 Rthlr. pr. 100 Pfd. Taschenuhren und Bijouterieen aller Art.

Ludwigvslust. Ueber den am 10ten d. M. auf seiner Villa im beinahe vollendeten 70sten Lebensjahre verstorbenen Herzog Gustav werden im H. C. folgende biographische Notizen mit⸗ getheilt: Am 31. Januar 1781 aus der Ehe des hochseligen Groß⸗ herzogs Friedrich Franz I. mit der Prinzessin Louise von Sachsen⸗ Gotha⸗Roda geboren, erhielt er seine Erziehung am väterlichen Hofe und trat dann in preußische Militairdienste. Nach der Schlacht bei Jena, der er als Rittmeister bei den Kürassieren beiwohnte, zog er sich, den Künsten lebend, ins Privatleben zurück. Im Jahre 1813, als der Ruf seines Vaters zu den Waffen erscholl, verweilte er in Italien; schnell kehrte er in die Heimath zurück und trat unter die freiwilligen reitenden Jäger. Bei Sehestedt, am 57sten Geburtstage seines Vaters, machte er an der Spitze der zweiten Schwadron jenen kühnen Angriff auf zwei von zwei Batterieen unterstützte dänische Bataillone, wobei er das Pferd unter dem Leibe und zwei Finger der linken Hand verlor und auf einige Stunden in dänische Gefangenschaft gerieth, aus der er gegen einen Offizier von gleichem Grade ausgewechselt wurde. Nach beendig⸗ Nahchgdra . G er theils zu Eichhof und später zu Lud⸗ , n einer S üste die re Vi hace baben . er Sandwüste die reizende Villa Gustavo

Jagd, Reisen und schöne Künste bildeten

fortan seine Haupt⸗Beschäftigung; ein Wohlthäter der 2

er meistens unter der Bedingung, daß sein

werde. Durch den Tod des Verstorbenen, der auch Dom⸗Kapitular

von Magdeburg war und viele Handwerker und Tagelöhner zu

beschäftigen pflegte, erleidet Ludwigslust einen schwer zu ersetzenden

Verlust. Sauft ruhe sein Ascheee?. 8 111““

manenten Kommission findet sich Folgendes über deren 14te Sitzung, die Absetzung Neumayer's betreffend: „Einer Aufforderung des Präsidenten zufolge, giebt General Changarnier Aufschluß über die Umstände, welche den gegenwärtig die Kommission beschäftigenden Akt begleiteten. Er habe zuerst an Neumayer's Absetzung nicht glauben wollen, da dieser politisch und militairisch tadellose Offizier in ausgezeichnetem Grade die für einen Befehlshaber höchst schätzbaren Eigenschaften leichten und bestimmten Verständnisses er⸗ haltener Befehle, rasche und kräftige Ausführung besitze. Drei Tage wurden unausgesetzt auf Schritte verwendet, die Regierung aufzuklären, welchen groben Fehler sie begehen würde und mehr als einmal schmeichelte sich General Changarnier, dem neuen Kriegs⸗ Minister, den anderen Ministern und selbst dem Präsidenten der Republik begreiflich gemacht zu haben, daß diese Handlung eben so den Interessen der Regierung, wie den Grund⸗ sätzen der Gerechtigkeit zuwider sei. Uebrigens habe diese Absetzung in der ihr vom Moniteur gegebenen Form einen bei weitem weniger bedauerlichen Charakter angenommen. Man habe im Publikum geglaubt, diese Maßregel könne des Generals Changarnier Einfluß bei den von ihm befehligten Truppen schwä⸗ chen. Der General glaubt die Kommission darüber vollkommen be⸗ ruhigen zu können. Vergebens suche man ihn (Changarnier) als verleitet vom Parteigeiste oder feindselig gegen die Regierung hin⸗ zustellen. Er sei der Mann keiner Partei, einzig der Mann des Vaterlandes und des Gesetzes, vor Allem aber Mann der Pflicht, und diese Pflicht, immer gleich in seinen Augen in der Ungnade und an der Spitze einer Armee, würde ihn nöthigenfalls, als General oder Soldat, sein Leben wagen lassen, um die Person und die gesetzliche Autorität des Präsidenten der Re⸗ publik zu vertheidigen.“ In der funfzehnten Sitzung erklärte Ba⸗ roche, darüber befragt, unter Anderem: „Die Kommission überschreite die Gränzen ihrer Befugniß, wenn sie die Beweggründe eines Aktes der ausschließlichen Kompetenz der Exekutivgewalt ihrer Beurtheilung unterziehen wolle. Die Sache habe übrigens keine politische Be⸗ ziehung, sie sei isolirt und werde es bleiben, sie werde keine Folgen haben. In derselben Sitzung antwortet der Minister auf die Frage: „ob wegen der aufrührerischen Rufe bei der Revue von Satory eine gerichtliche Maßnahme eingetreten,“ wörtlich: „Sie wissen recht gut, daß sie es nicht ist.“ In der zwanzigsten Sitzung erklärte Präsident Dupin über das Komplott der Dezembristen: In der That habe sich der Minister zu ihm begeben. Er machte dem Mi⸗ nister des Innern bemerkbar, daß die Nachrichten über die frag⸗ lichen Thatsachen von verschiedenen Seiten gekommen seien; daß es als er, der Präsident, zu General Changarnier davon gesprochen, sich herausgestellt habe, der General seinerseits habe vollkommen gleichlautenden Bericht erhalten; daß ferner im Schooße der Kom⸗ mission ein ehrenwerther General, zu dem weder Dupin, noch Changarnier davon gesprochen, die Sache in derselben Weise und mit denselben Einzelnheiten erzählt habe; daß diese gleich⸗ zeitigen Erkundigungen jeder Mittheilung von Protokollen oder Berichten des Polizei⸗Kommissärs an die Kommission vorangegangen; daß bei dieser Lage der Dinge nachgeforscht und untersucht werden müsse; daß die, welche davon keine Kenntniß zu haben angäben sich keinesweges auf ein einfaches Leugnen zu beschränken hätten. Der Präsident erklärte ferner, daß er für seine Person das Proto- koll oder den Bericht des Polizei⸗Kommissärs der Gerichtsbehörde nicht mitzutheilen brauche. Dies sei nicht seine Schuldigkeit, und sein Gefühl, was ihn persönlich bei dieser Angelegenheit betreffe bewege ihn nicht dazu. Die Kommission habe ebenfalls nichts Aehn⸗ liches zu thun. Sie sei mit rein politischer Ueberwachung beschäftigt, und habe die Justiz, deren Gang und Ordnung durch die Gesetze vorgezeichnet sei, nicht zum Einschreite auf zufordern. In dem Protokoll der 9ten Sitzung heißt es in Bezug auf die imperialistischen Demonstrationen: „Der Kriegs⸗Minister behauptet, er kenne kein Mittel, isolirte Ausrufungen zu verhin⸗ dern, und fragt den General Changarnier, was er antworten würde, wenn man von ihm eine Unterdrückung dieser Ansrufungen oder eine Untersuchung forderte. General Changarnier anwortet daß, wenn der Kriegs⸗Minister an ihn diese Frage in seiner Stel⸗ lung als Minister zum Ober General richte, er vollkom⸗ men wisse, was er zu antworten habe. Er fügt hinzu, man könne diese Ausrufungen verhindern, sobald man nur wolle und daß, gegen seine Bemerkungen und trotz seines Rathes diese Zurufe nicht nur ermuthigt, sondern hervorgerufen worden seien Wenn er keine Repressivmaßregeln ergriffen habe, so sei der Grund der, daß bei einer Revue, welcher der Präsident der Republik und ver Kriegs Minister beiwohnen, ihre Verantwortlichkeitden Ober⸗Gene⸗ ral decke und der Verantwortlichkeit enthebe. General Changarnier be⸗ merkt schließlich, daß er sich in der Art nur auf die Aufforderung des Ministers erkläre, daß er aber daran erinnern müsse, wie er in der Kom⸗ mission als Mitglied und nicht als Ober⸗General der pariser Armee sitze. In der 11ten Sitzung theilt ein Mitglied mit, daß täglich dreitausend Exemplare des ultrabonapartistischen Pays in den Ka⸗ sernen von Paris unentgeltlich vertheilt würden. In der 14ten Sitzung macht ein Mitglied den Antrag, im Interesse der Sicher⸗ heit der National⸗Versammlung dem General Changarnier das Kommando der nöthigenfalls zu deren Schutze bestimmten Truppen⸗ macht zu übertragen. In dem Resumé des Präsidenten Dupin über die Thätigkeit der permanenten Kommis⸗ sion heißt es unter Anderem: „Die Aufmerksamkeit der Kommission wurde zuerst durch die Thaten der Gesellschaft des zehnten Dezember in Anspruch genommen. Sie konnte den angeb⸗ lichen Charakter dieser Gesellschaft, welche ihre Statuten als ge⸗ genseitige Unterstützungskasse, als reine Wohlthätigkeits⸗Gesellschaft hinstellte, nicht in Einklang bringen mit den lärmenden Manifesta⸗ tionen derselben, den von ihr erregten Ruhestörungen, der thätlichen Mißhandlungen, welche Klagen begründet und ge-⸗ richtliche Untersuchung nöthig gemacht haben, deren Resultat man erwartet. Von Anfang an wurde der Minister des Innern auf die Abschweifungen vom Charakter dieser Gesellschaft aufmerk⸗ sam gemacht, und bald erklärte ihm die Kommission, sie stelle die Auflösung dieser Gesellschaft unter Verantwortlichkeit der Regierung.