1851 / 21 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

welcher auch noch die Tuch⸗ und Deckenfabriken zu Burg und Kalbe im preußischen Sachsen beigezählt werden können.

a) Wollgarne, rohe Wollgarne werden die Spinnerei⸗ besitzer Firma Cockerill in Guben, Weiß in Langensalza, 48. zum Kommerzienrath ernannt (Kammgarn, auch Tapisserie⸗ garn), Fr. Höning in Aachen, Ulenberg und. Schnitzler in Opladen (Strickgarne), Hager und Schüßler zu Lennep, Clarenbach und Sohn in Hückeswagen, Reg. Bezirk Düsseldorf, Müller und Kircher zu Fulda, die Kammgarnspinnerei in Pfaffen⸗ dorf bei Leipzig, C. F. Solbrig in Chemnitz (Kamm⸗ und Streich⸗ garne), Trinius in Leipzig, Petzold und Ehredt in Reichenbach, K. Sachsen (einfache und melirte Garne), J. G. Schmidt in Penig

und J. H. Wolff in Burgstedt (Streichgarne) ausstellen.

Gefärbte Wolle in 1400 Proben wird Schwarzer zu Frank⸗ furt a. M., gefärbte Wollgarne, Stickgarne, Zephyr⸗ und Tapisseriegarne, auch Kammgarne Bergmann zu Berlin, F. W. Grüner in Glauchau und Hagenbruch zu Weimar ausstellen.

b) Tuche und verwandte glatte Streichwollenwag⸗ ren, Kasimir, Buckskin, Doeskin, Cassinet, in verschie⸗ denen Farben, haben angemeldet Busse und Sohn in Berlin und Luckenwalde (Inhaber H. C. Carl, 1844 zum Geh. Kommerzien⸗ Rath ernannt, Behrend in Berlin; Mende und Sohn und G. A. Haberland in Finsterwalde, Ludwig Liersch Söhne und Ge⸗ brüder Lutze zu Kottbus, Hoffmann zu Sorau, Samuel Schlieff und August Feller in Guben; Scheder in Schweidnitz, Geißler I. und II., Gevers und Schmidt in Görlitz, Förster in Grüne⸗

berg (1844 zum Kommerzienrath ernannt); Ruffer und Sohn in Liegnitz; Haseloff in Burg; Feaux und Riedel, A. Kaiser, J. H. Kesselkaul, Gebrüder Knops, Gebrüder Thywissen, Peter Visseur, Wagner zu Aachen (1844 durch den Rothen Adler⸗ Orden ausgezeichnet), Siegfied Ed. Waldthausen, Wilhelm Brüggemanns Erben, Friedrich Erkens, L. Haas und Söhne, Pauli und Buchholz, Kleinschmidt und von Halfern und Gebrüder Zambona zu Burtscheid; Faulhaber und Böhme zu Forst bei Burtscheid; Mich. Wilh. Müller, J. Merkelbach und Sohn, Math. Nickel M. Sohn, J. A. Sauerbier, Fr. Wittichen, Fr. J. Scheibler, L. Christoffel, J. H. Elbers, (1844 zum Kommerzien⸗Rath ernannt), J. W. Jansen, 1844 durch die goldene Medaille prämiirt, A. Jansen und L. Scheib⸗ ler Sohn von Montjoie; A. Anthoni, Rothcher und En⸗ gel, C. Delius, J. Menzerath, C. L. Böhme, H. J. Mertens, P. Mertens und E. W. Offermann von Imgenbroich; Peill und Co., Leop. Schöller und Söhne und J. P. Schöller von Düren; . P. Fremerey, Franz Hendrichs, Homberg und Scheibler, Hüffer und Morkramer und Sternickel und Gülcher zu Eupen; Schürzmann und Schröder, Bauendahl, Wülfing und Sohn, Stursberg, Oel⸗ bermanns Söhne und Gebrüder Hilger in Lennep; Johanny⸗Ab⸗ hoe (1844 die goldene Preis⸗Medaille), Bockhacker und Schnabel zu Hückeswagen; Obertüschen, Teschenmacher, Husemann und Fe⸗ hulgen zu Werden; Julius Scheidt, Gebrüder Scheidt und Co., Bolten und Sohn zu Kettwig, Lührmann zu Essen (Drap americain); Christian Moll zu Hagen, D. A. Hueck zu Herdecke im Regierungs⸗Bezirke Arnsberg; Lang und Sohn zu Zwei⸗ brücken; Weimar zu Jena, Fleck zu Schmölln, Gebr. Braun Hersfeld, P. L. Arzt zu Michelstadt; endlich aus dem Königreich Sachsen: F. G. Herrmann und Sohn, C. Eckert, Koblick, Gebrüder Großmann, Ferd. Meißner und Traugott Meiß⸗ ner in Bischofswerda, Königreichs Sachsen; Meerbitz in Bautzen, C. W. Noßke, Wilh. Hustig, Ferd. Bleyl in Kamenz; H. G. A. Böttiger, Th. Burkhardt, Fr. Collell, Ferd. Fischer, Heinrich Hüffer, O. Helling und Co., Gebrüder Kirsten, C. W. Kirsten, Gebrüder Kürzel, C. A. Kaufmann und Sohn, Müller und Co., Gebrüder Oehler, J. H. Spengler sen., Karl Spengler jun., F. E. Webendörfer und Lukas Müller zu Krimmitschau; F. W. Barthel in Döbeln; Ernst Preßprich und Sohn, Ernst Meißner, Mo⸗ ritz Meißner, F. A. Meißner, F. J. Meißner, Ernst Wunderlich, F. W. Krause, W. Jähnig, J. C. Uhle, J. G. Junghanns, C. F. Caspary, Buchwald, Gebrüder Zschille und Feodor Zschille in Großen⸗ hain; Ferd. Wolf, J. G. Wolf sen., C. A. Wolf, C. F. Singer, C. G. Unger, in Kirchberg; Wilh. Bernhard, J. Wilh. Herr⸗ mann, C. C. Bernhard, Benj. Böttger und Dan. Matthestus in Leisnig; Ferd. Petzold in Lengefeld; F.W. Schrör in Oschatz; Chr. Fr. Reichel und F. W. Petzoldt in Roßwein; Ch. Fr. Roth. und T. B. Schröder Söhne in Werdau; Karl Matthes jun. in b Zlcazan; zusammen aus Preußen 78, aus Bayern 1, aus Sach⸗ en 58, aus Thüringen und Hessen 4, Total 140 Tuch⸗Aussteller.

c) Wollene und halbwollene Kleiderstoffe, Kamm⸗ garnwaaren und Tücher, Thibets, Orleans, Cachmirienne und andere feine Kammgarnwaaren wollen ausstellen: Friedheim zu

Berlin, Schweitzer und Heller zu Greiz, Bronsel in Greiz,

Kuüpfer und Steinhäuser in Greiz, Heinrich Diethel in Greiz, Friedr. Traugott Rauch in Greiz (auch Cachemir Satin und Echar⸗ pes), Morand und Comp. in Gera, Bauer und Fürbringer in Gera, Ernst Friedr. Weißpflog in Gera, Bruhm und Nägeler in Gera, Winkler und Sohn zu Rochlitz, (1844 goldene Me⸗ daille), Ploß und Sohn zu Reichenbach, Glafey und Neu⸗ barth, Theodor Liskowsky und Comp. und Jos. Seyffert und Comp. zu Reichenbach; desgleichen Damenkleider⸗ stoffe aus Wolle und Halbwolle, auch Tücher Gebrüder Riedel, Picht und Berger, J. F. Gräfe und Sohn, G. Schmidt und Comp., Schneider und Driver, Kunz und Hesse, Dietrich und Straff, Heinr. Ludw. Richter, sämmtlich in Meerane; Wollmousseline und andere bedruckte Wollwaaren Diet⸗ rich und Sohn in Pösenek und Ernst Weber in Gera, Letzterer auch Tischdecken.

d) Shawls und Tücher verschiedener Größe, wollene und halbwollene Stoffe, theils mit, theils ohne Seide haben angemeldet: Sußmann und Wiesenthal in Berlin (1844 durch die oldene Medaille prämtirt), Opdenhoff, Friedländer und Cohn in Zerlin, Weigert in Schmiedeberg, Schmatz in Burg (Regierungs⸗Bezirk Magdeburg), v. d. Beeck zu Düsseldorf, Gebrüder Schniewind in Elberfeld, Lüdorf und Comp. daselbst, Schlieper und Comp. daselbst, Ruhrmanns und Meckel daselbst, Haarhaus J. C. Söhne in Düsselvorf, Diekmann W. E. in Elberfeld, Klein⸗Schlatter in Barmen, Meyer und Engelmann in Krefeld und Moritz Plücker zu Gladbach im Regierungs⸗ Bezirk Düsseldorfz Ziegler und Hausmann, Seydel und Mehl⸗ horn, Köhler und Schädlich, Günther und Simon, Facilides und Comp., Fein und Poczla, H. Metz und Comp., Grau und Paschke, Emil Litzkendorf, Hecker und Tasch, C. F. Günther, Götze sen. und Söhne, Schmieder und Knorr, Perl und Munde, Reinstein und Linzke, Flatter und Engel, Schiffner und Zimmermann, Eduard Trinks, Spott und Weber, Stauß und Leuschner, Verdens und Teu⸗ ter, Otto Cubasch, Bäßzler und Hörner und die Weberschule, sämmt⸗ lich in Glauchau, Königreich Sachsen; gedruckte Shawls und Tücher: Bernhard Kuhn in Glauchau.

e) Mäntelstoffe, Tartans, Wolldamaste, Mode⸗ stoffe, Mäntelstoffe von Wolle haben angemeldet Bassewitz in Berlin, Müller zu Mühlhausen im Regierungs⸗ Bezirk Erfurt, F. G. Lehmann zu Böhrigen, Königreich Sachsen; Tartans,

Wolldamaste, Modestoffe, Lutius in Erfurt, Haarhaus in

Elberfeld. 8

fha2z llsammete, plüsche, Teppiche, Decken, Dob⸗ peltuch, Filztuch Gebrüder Beeckh zu Berlin und Luckau; (Tep⸗ piche), Marx und Weiger zu Berlin (1844 goldene Preismedaille), Lehmann, Helbing, Kaufmann in Berlin, Dinglinger in Berlin (Teppiche), Friedländer in Berlin (Doppeltuch), Karschelitz in Ber⸗ lin (gedruckte Tischdecken), Osten in Stralsund, Kapelle in Kalbe, Haan in Koblenz (Decken), Schmidt, Morgenroth und Fudickar in Elberfeld (Wollsammet), Hof in Dülken (Wollsammet), Strafanstalt u Herford (Decken), Hörkens und Comp. in Lübbecke (Biber, Fries, Wolldecken), Vokonius in Frankfurt a. M. (Teppiche), Kolter im Regierungs⸗Bezirk Köln (Filztuch), Beck und Heinig und Heinrich

uchau. Flengt⸗ und Moltons haben angemeldet: Fr. Wa⸗ genknecht zu Peterswaldau im schlesischen Gebirge, Joh. Fr. Merten zu Urdenbach bei Düsseldorf, Domansch und Münzers Söhne zu Ronneburg, Godchaux auf der Schleifmühle im Luxemburgischen (auch Hosenzeuge) und F. G. Lehmann zu Böh⸗ rigen im Königreich Sachsen.

) Posamente, wollene Bänder und Schnüre: Klohse in Berlin, Schaerff in Brieg, Siebel und Brink in Elberfeld, Car⸗ thaus und Comp. in Barmen, Schmidt und Comp. daselbst, Kaspar Händerkott Söhne daselbst, Joh. Christ. Kocher daselbst, J. V. Heidweiller und Söhne zu Krefeld im Regierungs⸗Bezirk Düssel⸗ vorf; außerdem die oben bei den Posamenten aus Baumwolle II. e angeführten Sachsen;

Wollene Strumpfwaaren, auch Mützen: Isfrael in Erfurt, Wilh. Siepe in Fredeburg Regierungs⸗ Bezirk Arnsberg, Röckel zu Regensburg, Gustav Ledlag zu Königsbrück im Königreich Sachsen (Buckskins vom Strumpfstuhle und Wollstrumpfwaaren). ¹) Wollstickereien, Tappisserie wollen ausstellen: Som⸗ merfeld, Parey, König, Schleuß, Baumann und Alberti zu Berlin, Nathanson zu Magdeburg, Agnes von Großmann zu Weißenfels im Regierungs⸗Bezirk Merseburg, Frau Dr. Praetsch zu Hof im Königreich Bayern (Madonna von Krepp), Kern zu Mainz (gestickter Teppich) und Steuereinnehmer Weygold zu Erkelenz im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Aachen (die Aehrenleserin).

IV. Seiden⸗ und Halbseiden⸗Waaren.

Als die Hauptsitze der Vereinsländischen Seiden⸗ Manufaktur können Krefeld, Elberfeld und Berlin bezeichnet werden, von welchen Hauptplätzen sich dieser wichtige und blühende Manu⸗ fakturzweig nach den kleineren Orten in deren Umgegend verbreitet hat; auch Bayern, Württemberg, Sachsen, Thüringen, Anhalt und Hessen haben einige Seiden⸗Manufakturen, von denen sich indessen, so viel bis jetzt ersichtlich, nur Leipzig, Annaberg und Frankenberg in Sachsen, Zweibrücken und Lindau in Bayern, Offenbach, Herrnhang und Zerbst mit einigen Sendungen zur londoner In⸗ dustrie⸗Ausstellung betheiligen werden. Desto leblhafter ist die Theilnahme von jenen drei Hauptplätzen, so daß der Zollverein alle Stadien der Verarbeitung dieses edlen Stoffes von dem er⸗ sten Erzeugniß des in Deutschland gezüchteten Seidenwurmes bis zu den kostbarsten Velours zeigen wird.

2) Glatte Seidenwaaren, Taffete, Satins, Roben, Kravatten, Fichü's, Jacquardgewebe verschiedener Art, Kleider und Westenzeuge wollen ausstellen: Gabain (Inhaber K. Gropius, 1844 durch den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse ausgezeichnet), Schultze, Dehme und Max Meyer in Berlin, Stief und Harras zu Potsdam, Andreä zu Mülheim a. Rh., Joh. Si⸗ mons Erben (1844 goldene Preismedaille), M. Leser und Comp., J. H. Funke Eidam Böddinghaus und Comp. (1844 goldene Preis⸗ medaille), W. und C. Diekmann und J. G. Heimendahl Söhne zu Elberfeld; Gebrüder Köttchen und Conze, Colsmann Gebrü⸗ der zu Langenberg; Newiandt und Pfleiderer zu Mettmann; C. und F. Cramer zu Barmen; Metzges und Staegmann in Krefeld, G. und H. Schroers daselbst, Krahnen und Spieker, Küp⸗ pers und Kindermann, J. W. von Lumm und Lütten, Siegfried und Wiefel, Schopen und ter Meer, Jakobs und Bering, Duyn Hipp und Comp., Peter Stork, Krauhaus und Kauertz, ter Meer und Comp. Wilhelm Flunkert, Rappard und Goesmann, F. J. Casaretto, v. d. Kerkhoff und Kreitz, C. und J. Floh, H. Bovenschen und Comp., Gerh. Loers und Comp., Rappard und Comp., Gebrüder Hermes und Wolfferts, Hauser und Kremer, Arnold Loers, H. J. Neuhaus, von Beckerath und Comp., Weberling und Paulsen, von Elten und Roetten, Karl Heymann und Comp., W. Tarck und Pelizäus und Joh. Kaibel (1844 goldene Medaille) zu Krefeld; Fr. A. Dier⸗ gardt zu Viersen; Wilh. Peltzer sen. zu Rheidt; Rösting und Comp. in Annaberg; Strobach und Mojean in Leipzig.

b) Halbseidenwaaren, Kleider⸗ und Westenstoffe, Tücher und Kravatten, auch Möbel⸗ und Wagenstoffe haben angemeldet: Cohn und Sußmann und Wiesenthal in Berlin; Berthold und Comp. in Elberfeld, Schlieper, Bockmühl, Grave, J. G. Heimendahls Söhne zu Elberfeld; Gebrüder Colsmann zu Langenberg; Gebrüder Schuchard zu Barmen, Schulte in Bar⸗ men; J. W. Schmaldt und Söhne zu Krefeld; J. H. Funke Eidam Boeddinghaus und Comp. zu Elberfeld (auch Foulards Diamant⸗ Soie, Indiennes mit Seidenstreifen); Gebrüder Pferdmenges zu Gladbach; und Neitger und Brabant zu Viersen im Regierungs⸗ Bezirk Düsseldorfß; Behr und Schubert zu Frankenberg im Königreich Sachsen.

c) Seidenshawls und Tücher Meyer und Engelmann zu Krefeld, Ruhrmann und Meckel in Elberfeld, Köttgen und Conze in Langenberg, P. Storck in Krefeld, Chr. Engelmann und Sohn in Krefeld, von Beckerath und Comp., Pastor und Hagemann zu Krefeld; gefärbte und bedruckte Tücher Neuhaus zu Krefeld.

d) Sammete und Plüsche wollen einsenden Max Meyer in Berlin, Andreä und Wedemeyer zu Mühlheim am Rhein, Feldhoff und Comp. zu Langenberg (Hut⸗ und Kappenplüsch), Lauwenstein und Comp. in Krefeld (Plüsche), Schroers, Schulz und von der Westen zu Krefeld, Rappard und Goesmann daselbst, Schopen und ter Meer das., H., vom Bruck Söhne das., N. Forder das., Cornelius und J. Floh das., Höninghaus und de Greif zu Krefeld, Scheibler und Comp. (1844 goldene Medaille) zu Kre⸗ feld; F. W. Greef zu Viersen, Fr. A. Diergardt zu Viersen, Ge⸗ brüder Menghius und Lingenbrinck und Vennemann zu Viersen; W. Pelzer sen. (Velours, Satins, Kravatten) zu Rheidt im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Düsseldorf; Heinrich Simon iu Zweibrücken, Ferd. in Zweibrücken und Bachoven und Vollschwitz zu Zerbst (halbseidene Hutvelpel). 6

e) Gefärbte Seide, Bänder, Kordeln, Litzen, Gim⸗ pen und Karkassen. Seiden⸗ und Sammet⸗Bänder und Litzen von Seide wollen Andreä zu Mülheim, Siebel u Barmen (Bänder und Gimpen), W. Hoddich (gefärbte Seide),

eldhof und Comp. zu Langenberg, Schröder und Comp. zu

Barmen, Carthaus, Schmidt und Comp. zu Barmen, J. C. Kocher das., P. Wolff und Sohn zu Wupperfeld, G. u. E. Pe⸗ ters in Krefeld, C. V. Hönninghaus und Sohn in Krefeld, Schmitz und Vogelsang und Scheibler und Comp. zu Krefeld, Diergardt, Menghius, Lingenbrink und Vennemann zu Viersen, Clarenbach

zu Ronsdorf, J.

G. Wortmann zu Lindau am Bodensee, Kar⸗ kassen von Seide und Messingdraht Bornefeld zu Gladbach im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf ausstellen.

†) Strumpfwaaren und netzförmige Gewebe, auch Häkelwaaren. Seidene Strümpfe und Handschuh ha⸗ ben Conrad Rühl zu Hanau, Phil. Klein zu Offenbach (Geldbörsen und Trikotwebereien), Rüst zu Offenbach (Geldbörsen) Weintraud zu Offenbach (desgl.), Mörschel, Winzenried und Comp. zu Herrnhang im Großherzogthum Hessen (Häkelfabrikate); Seidenfranzen Biegmann und Comp. zu Offenbach; Perlen⸗ stickereien der Perlen⸗Fabrikant Wagner zu Mainz angemeldet.

V. Pelzwaaren, Hüte, Filze und Haarstoffe.

a) Pelzwaaren: König in Berlin, Pelzcamail; Schütze zu Frohse im Bernburgischen, Hamsterpelz. 3

b) An Hüten und Mützen sind, abgesehen von den später zu erwähnenden Strohhüten, Filz⸗ und Seidenhüte von Sel⸗ dis, Freystadt und Vassel in Berlin, Rups zu Krefeld im Reg. Be. Düsseldorf, Rösler in Hanau, H. Schuchard in Darmstadt und Mar⸗ tini und Sohn in Offenbach angemeldet.

Hammerfilze: J. D. Weickert in Leipzig.

c) Haarstoffe wollen Meyerheim in Berlin, H. Fudikar zu Elberfeld im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf einsenden (Haardamaste).

VI. Papier, Papierwaaren, Buch⸗ und Kartendruck,

Papiermachéwaaren.

a) Ein Industriezweig, der nur mit einer gewissen Fothastis keit in London auftreten kann, ist die deutsche Papier abrika⸗ tion. Noch vor zwanzig Jahren vermochten unsere Papiere gegen die englischen gar nicht aufzutauchen.

Mit vollem Rechte kann man jedoch sagen, daß seit dieser Zeit die deutschen Papierfabrikanten außerordentliche Anstrengungen und wirkliche bedeutende Fortschritte gemacht haben, um jenen Abstand auszugleichen.

Vielleicht am weitesten unter den vereinsländischen Papierfa⸗ briken sind die württembergischen vorgeschritten, wie sich namentlich auf der allgemeinen deutschen Gewerbe⸗Ausstellung 1844 zeigte; ob sie Proben ihres Gewerbfleißes nach London einsenden werden, ver⸗ mögen wir nicht zu sagen, da wir die württembergischen Anmel⸗ dungsverzeichnisse noch nicht einzusehen vermocht haben.

Papiere und Pappen wollen Gebrüder Ebert zu Berlin und Neustadt Eberswalde, (1844 durch die goldene Medaille prä⸗ miirt), Westendarp in Berlin, Wuttich zu Pulverkrug bei Frankfurt g. d. O., Schreiber in Merseburg (Glacé⸗, Satin⸗ und Kattun⸗ papier), Koch zu Nippsmühl im Regierungs⸗Bezirk Köln, Schüll und Hölsch zu Düren, Piette zu Dillingen im Regierungs⸗Bezirk Trier (1844 goldene Preismedaille), Vorster zu Broich im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Düsseldorf (Stickmusterpapier), Friedrich Karcher zu Karlsruhe (Pausepapier), Pfeiffer zu Kassel und F. A. Fischer in Bautzen ausstellen.

b) Papiertapeten haben angekündigt Flammersheim zu Köln, Liek zu Aachen (Gold⸗ und Silbertapeten), Lipp zu Düsseldorf, Engelhard und Karth zu Mannheim, C. H. Arunold zu Kassel und Lamort zu Luxemburg, welche beide letztere schon 1844 bei der allgemeinen deutschen Ausstellung Vorzügliches in diesem Fache lei⸗ steten und damals durch den rothen Adler⸗Orden ausgezeichnet wurden.

c) Farbige und bunte Papiere wollen Franz Dessauer in Aschaffenburg; Gebrüder Wüst zu Darmstadt; Fechner zu Gutzen im Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O. Gold und Silberpapier; Leo Hänle in München;

d) Spielkarten C. L. Wüst zu Fraukfurt a. M., May Frommann zu Darmstadt und Schnapper zu Offenbach ausstellen.

Buchdruck als Gewerbe. Deutschland ist das Vaterland der Buchdruckerkunst, auch jetzt

möchte es in der Menge der typographischen Erzeugnisse, wenigstens

relativ, kaum hinter irgend einem Lande der Welt zurückstehen. Daß es auch in der Qualität Vorzügliches leiste, wollen zeigen: Rudolph Decker (1844 durch den Rothen Adler⸗Orden ausgezeich⸗ net), Bayerhaus, Hänel in Berlin (1844 mit der goldenen Me⸗ daille geehrt), und Möser und Kühn in Berlin, Körner in Erfurt (Notendruck), Bädecker in Düsseldorf, Vieweg (1844 durch den Rothen Adler⸗Orden geschmückt) und Westermann in Braunschweig, Fischer in Kassel, von Zabern in Mainz, J. B. Hirschfeld in Leipzig, Gustav Schelter in Leipzig (stenographische Druckproben) und Meinhold und Söhne in Dresden. 8

f. Stickmuster. 8 Todt, Grünthal, Seyffert, Maye, Glüer und Trübe, sämmtlich

in Berlin.

g. Papiermaché⸗Waaren. C. G. Feistel und Sohn zu Aue im Königreich Sachsen, Kon⸗ rad Sachsenwäger und der Handels⸗ und Gewerbestand zu Sonnen⸗ berg im Meiningenschen, C. Gropius, im Diorama zu Berlin (des⸗ sen geschmackvolle Arbeiten ihm 1844 die goldene Medaille erwar⸗

ben), Sondermann, Koppe, Müller und Boͤttger in Berlin.

Gehen wir nun die vorstehend gesonderten Waarenklassen noch⸗ mals im Ganzen durch, so erhellet, daß die vorzugsweise in einem blühenden Zustande befindlichen Gewerbzweige auch die lebhafteste Theilnahme und Neigung zu dem bevorstehenden gewerblichen Wett⸗

kampfe gezeigt haben, während bei den leidenden, oder doch nicht ebenso glücklich in ihrem Absatz gestellten Gewerbzweigen aller An⸗ regungen ungeachtet nur eine geringe Betheiligung zu erreichen ge- wesen ist. Während in der Wollindustrie 289 und in den Seiden⸗Manufakturen 104 Aussteller aufgetreten sind, wer⸗ den die Baumwollgewerbe nur von 99 und die Leinen⸗Indu⸗ strie, wiewohl sie der Zahl nach immer noch die meisten Hände beschäftigt, nur von 85 Ausstellern vertreten sein. Die alte Erfahrung, daß Kraft und Gedeihen der Arbeit auch den Muth und die Unterneh⸗ mungslust nähren, daß, wo erst ein gesichertes Dasein, eine feste Grundlage des Erwerbes errungen ist, da auch der Mensch auf neue Gebiete und weitere Aussichten das geistige Auge richtet und auch mit Anstrengung und Opfern darauf eingeht diese Erfah⸗ rung bestätigt sich auch hier im gewerblichen Gebiete!—

Im Ganzen sind aus diesen Manufakturzweigen 635 Auossteller, also über ein Drittheil des Ganzen aufgetreten.

Berlin, 18. Januar 1851. 8

Amtlicher Theil.

Preußen.

Baden.

Großbritauien und Irlaud.

Das Abonnement beträgt. 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. EI“

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Deutschland Berlin. Verordnungen des General⸗Post⸗Amis. Desterreich. Wien. Anordnungen in der Armee. Kommission über die Qualification der Offiziere zur Beförderung. Erzherzog Albrecht nach Teplitz. Freiherr von Neumann †. Vortrag des Justiz⸗Mi⸗ nisters über die neue lombardisch⸗venelianische Gerichts⸗Organisation. Slavische Zeitungen in Wien. Feuerlösch⸗Apparat für die Marine. Vermischtes. Bayern. München. Hannover. Hannover. Erzherzog Leopold. Göttingen bis zur hessischen Gränze. Celle. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen. Hessen. Kassel. Bürgermeister Henkel verhaftet. Fulda. Rückkehr der Garnisontruppen. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Eröffnung des Landtags. Schleswig⸗Holstein. Aus Schleswig. Bekanntmachung. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Bestellung eines Marsch⸗ Kommissariats für die durch Mecklenburg gehenden Executionstruppen. Rostock. Bauermeister †. Boitzenburg. Truppenmärsche. Oldenburg. Oldenburg. Landtag. 3 Bremen. Bremen. Versammlung der Bürgerschaf Ausland. Mißtrauens⸗Antrag. Narvaez. Urtheils⸗

r; 1 Ministerrath. Somerset †. 3

Italien. Turin. Antrag auf Aufhebung des Paulus⸗Ordens. Ge⸗ rüchte über Ministerial⸗Veränderungen. Annahme des Marine⸗Bud⸗ gets. Florenz. Journal⸗Suspendirungen. Postvertrag mit Frank⸗ reich. Nom. Unterhandlung über Eisenbahn⸗Verbindungen.

Spanien. Madrid. Näheres über die Auflösung des Narvaezschen

Kabinets. Türkei. Konstantinopel. Die ungarischen und polnischen Emigranten.

Eisenbahn⸗Verkebr. 8 Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei der Regierungs⸗Haupt⸗Kasse zu Frankfurt ange⸗ stellten Ober⸗Buchhalter Granier den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.

Höhere Bildungs⸗ und Erziehungs⸗Anstalten. Die Eisenbahn von Truppenmärsche.

Neue Gerichtsorganisation.

Frankreich. Paris. sprüche. Vermischtes.

London. Lord

Bärllu den 20 Van 1 Ihre Hoheiten die Fürsten von Hohe nzollern⸗H. echingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen sind abgereist.

Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Witzleben, von Magdeburg.

Der Ober⸗Hof⸗Jägermeister Potsdam.

von Pachelbl⸗Gehag von

————

Uichtamtlicher Theil DSDeutschland.

Preußen. Berlin, 20. Jan. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Departements enthält die Verordnung, betreffend die näheren Bestimmungen über das Verfahren, welches hinsichtlich der Bestellung von Geldbriefen und Briefen mit ange⸗ gebenem Werthe durch die Stadtbriefträger oder Faktageboten zu beobachten ist. Desgleichen, betreffend die Portofreiheit auf Sendungen von Depositalgeldern zwischen den betreffenden Kreis⸗ gerichts⸗Kommissionen und den ihnen vorgesetzten Kreisgerichten. Desgleichen, betreffend die Hinweisung auf die Bestimmungen wegen Beschränkungen der mit den Posten zu versendenden Mili⸗ tair⸗Effekten. Desgleichen, betreffend die Absicht auf weitere Ermäßigung des Porto⸗Tarifs und Begünstigung bei Benutzung der Frankirungs⸗Marken seitens des Publikums. Desgleichen, be treffend die Besetzung der Briefträger⸗ und Wagenmeister⸗Stellen.

Oesterreich. Wien, 18. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat genehmigt, daß für die ganze Kavallerie neue Karabiner in der vom Kriegsministerium vorgeschlagenen Weise angefertigt werden. Desgleichen werden die sämmtlichen Ulanen Regimenter, so wie alle Unteroffiziere der Kavallerie, mit einer Pistole pro Mann ausgerü⸗ stet, die mit Perkussionsschlössern versehen sind. Nach einem von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigten Antrage der Adjustirungs⸗ Kommission werden die Schurzfelle für Zimmerleute in der gesamm⸗ ten Armee abgeschafft. 1

Am Ende Februar beginnen unter dem Vorsitze des Kriegs Ministers Baron Csorich die Berathungen der Kommission über Offiziers Individual⸗Beschreibungen für das Jahr 1850. Diese Kommission hat nach dem Kaiserlichen Armeebefehl vom 4. Januar 1850 den Zweck, daß das Kaiserliche Armee⸗Ober⸗Kommando über die Qualification der Stabs⸗ Offiziere, der Rang⸗Aeltesten und vann zur vorzugsweisen Beförderung geeignet beschriebenen Haupt⸗ leute sämmtlicher Truppen des Heeres, namentlich über den Grad ihrer Befähigung zur Vorrückung in höhere Chargen, in möglichst genaue Kenntniß gelange. Auf Grundlage der ein⸗ gehenden Individual⸗Schilderungen der Stabs⸗Offiziere, Haupt⸗ leute und Rittmeister wird die Kommission dieselben beurtheilen und über jede einzelne Qualification entscheiden, ob das Indivi⸗

duum sich zur vorzugsweisen, oder nur zur Beförderung in der 1

das lombardisch⸗venetianische

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Rangs⸗Tour, oder aber zu keiner Vorrückung höhere Chargen eignet und in diesem Falle, ob die Belassung auf dem dermaligen Posten dem Dienste entspricht, oder endlich bei physischen und mo ralischen Gebrechen, ob seine Entlassung vom Dienste nothwendig sei. Das Protokoll, von dem Präses und sämmtlichen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet, wird Sr. Majestät dem Kaiser vor⸗ gelegt und dient als Grundlage für die Anträge zur Besetzung der im Laufe des Jahres in Erledigung kommenden Stellen.

Vorgestern ist Sr. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht in das Armee⸗Hauptquartier nach Teplitz abgegangen.

Der Lloyd meldet: „So eben erfahren wir, daß auf tele⸗ graphischem Wege die Nachricht von dem Verscheiden des Kaiserlich Königlichen Gesandten am belgischen Hofe, Freiherrn von Neumann, hier eingegangen ist.“

Der Vortrag des Ministers der Justiz, von Schmerling, über den Vorschlag der neuen Gerichts⸗Organisation im lombardisch⸗ve⸗ netianischen Königreiche lautet:

„Allergnädigster Herr! In dem allerunterthänigsten Vortrage vom 8. Juni 1849, womit mein Vorgänger im Justiz⸗Ministerium die Grund⸗ züge der in Gemäßheit der Reichsverfassung in den einzelnen Kronländern durchzuführenden neuen Gerichts⸗ Organisation zur Allerhöchsten Genehmi⸗ gung vorlegte, wurde zugleich erwähnt, daß hinsichtlich jener Kronländer, in denen wegen der erfolgten Aufhebung der Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit die baldige Ausführung der neuen Justiz⸗Einrichtung sich als besonders dringlich darstellte, bereits vor längerer Zeit eigene Kommissionen mit den dazu nöthigen Vorerhebungen beauftragt, dann daß auch hinsichtlich des lombardisch⸗venetiani⸗ schen Königreiches an den zu Ende 1848 dahin abgeorßneten Justiz⸗Kommissär die geeigneten Weisungen behufs der Vorbereitung einer mit den Bedürf⸗ nissen des Landes übereinstimmenden Justiz⸗Einrichtung erlassen worden waren,

Die oberwähnten, durch die Allerhöchste Entschließung vom 14. Juni 1849 genehmigten Grundzüge sind seither in den meisten Kronländern, in denen früher die Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit bestanden hatte, wirklich durchge⸗ führt worden, und bereits seit 1. Juli d. J. haben in denselben die neuen Gerichts⸗ behörden auf Grund der von Ew. Majestät für die einzelnen Kronländer ge⸗ nehmigten Gerichtsorganisationen ihre Wirksamkeit begonnen.

Im lombardisch⸗venetianischen Königreiche konnten, so lange die kriege⸗ rischen Ereignisse und die aufgeregten öffentlichen Zustände dauerten, und die Kraft und die Thätigkeit der Regierung fast ausschließlich durch die Sorge für die Vertheidigung des Landes gegen äußere und innere Feinde, und für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe in Anspruch genommen waren, keine neuen Organisationen ausgeführt, selbst die hierzu füh⸗ renden Erhebungen und vorbereitenden Arbeiten nur langsam beendet werden.

Es hat jedoch bereits im Novemher v. J. der abgeordnete Kommissär den Entwurf einer neuen Justiz⸗Einrichtung für das lombardisch⸗venetia⸗ nische Königreich vorgelegt, welcher auf Grund vielfältiger Erhebungen und der Ergebnisse mündlicher und schriftlicher Berathungen mit rechtserfahrenen und vertrauenswürdigen Männern aus dem Richter- und Advokatenstande verfaßt war, und wobei im Wesentlichen die durch die Allerhöchste Entschlie⸗ ßung vom 14. Juni 1849 genehmigten Grundzüge festgehalten wurden.

Dieser Entwurf wurde in einer unter meinem Vorsitze gehaltenen Berathung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, und obwohl, wie eben erwähnt wurde, be⸗ reits bei Ausarbeitung desselben die Ansichten und Erfahrungen rechtskun⸗ diger Männer des Landes benutzt worden waren, glaubte ich doch eine neuerliche Begutachtung durch hierher berufene Vertrauensmänner aus dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche um so mehr veranlassen zu sollen, als eine ähnliche Einvernehmung hinsichtlich der für die politischen Einrichtun⸗ gen vorbereiteten Gesetzentwurfe im Zuge war, und unter den zu letzterem Zwecke hierher Berufenen sich Männer von praktischer und theoretischer Ve cesblrdnhs befanden, die auch von mir zu Rathe gezogen werden onnten.

Die Einvernommenen haben in den mit ihnen stattgehabten Berathun⸗ gen über die Hauptgrundsätze und die einzelnen Bestimmungen des ihnen mitgetheilten Entwurfes sehr schätzenswerthe Bemerkungen gemacht, über manche wichtige Frage ihre Ansichten und Anträge in schriftlichen Ausfüh⸗ rungen niedergelegt.

Mit Benutzung aller dieser Vorarbeiten und Hülfsmittel wurden die in der angeschlossenen Beilage enthaltenen Grundzüge für die neue Justiz⸗ einrichtung der lombardisch⸗venetianischen Provinzen aufgestellt.

Bevor ich zur näheren Motivirung derselben übergehe, sei es mir er⸗ laubt, einige Andeutungen über die bisherigen Justizeinrichtungen des lom⸗ bardisch⸗venetianischen Königreiches voranzuschicken.

1) Die Gerichtsverfassung der Provinzen, welche gegenwärtig Königreich bilden und eine Bevölke⸗ 4,900,000 Einwohner auf 790 österreichischen Quadrat⸗Meilen umfassen (wovon 2,725,000 Einwohner mit 375,32 Quadrat⸗Meilen auf den lombardischen, und 2,170,000 Einwohner mit 414 ½ Quadratmeilen auf den venetianischen Antheil kommen), ist in den letzten 60 Jahren zweimal wesentlich umgestaltet worden, und diese Umgestaltungen erfolgten nicht im Wege allmäliger Reformen, sondern plötz⸗ lich, und gleichsam mit einem Male in Folge von Ereignissen, welche die Regierung und den ganzen politischen Zustand des Landes änderten. In den lombardischen Provinzen wurde schon zu Ende der neunziger Jahre, nachdem dieselben von dem französischen Revolutionsheere erobert, und daraus, und in einigen anderen ober⸗italienischen Landestheilen die sogenannte cis⸗ alpinische, nachmals italienische Republik entstanden war, die alten Verwal⸗ tungeformen abgeschafft und neue nach dem Muster jener der französischen Mutter⸗Republik an deren Stelle gesetzt.

Im Gerichtsverfahren wurde Oeffentlichkeit und Mündlichkeit in Straf⸗ sachen und Trennung der richterlichen von den administrativen Functionen eingeführt. Was das Verfahren in Civilsachen und das materielle Recht betrifft, so wurden durch lange Zeit größtentheils noch die alten Gesetze beibehalten, im Jahre 1804 sogar eine Civilgerichts⸗Ordnung publizirt, welche der öster⸗ reichischen nachgebildet, zum Theile ein wörtlicher Abdruck der letzteren war. Die weitere Ausbildung jenes Systems und die Umgestaltung auch des materiellen Rechtes durch die Einführung neuer Gesetzbücher erfolgte haupt⸗ sächlich in den Jahren 1804 1807, nachdem die italienische Republik sich in ein Königreich verwandelt hatte, welches Anfangs dasselbe Gebiet wie die Republik umfaßte, später aber durch das venetianische Gebiet am linken Etschufer und andere Landestheile so weit vergrößert wurde, daß es im Jahre 1810, nachdem Istrien zu den illyrischen Provinzen geschlagen worden war, aus 24 Departements bestand, von denen nur 14 nebst dem Veltlin und den Grafschaften Cleve und Dormio (Provinz Sondrio) das heutige lom⸗ bardisch⸗venetianische Königreich bilden.

Die Justiz⸗Verfassung des Königsreiches Italien beruhte nach ihrer vollständigen Ausbildung auf Oeffentlichkeit und Mündlichkest des Verfah⸗ rens, sowohl in Straf⸗ wie in Civilsachen, Anklageprozesse in ersteren zwei Instanzen mit Ausschluß der sogenannten Eventualmarime in letzteren, einem Cassationshofe und strenger Trennung der richterlichen von den ad⸗ ministrativen Functionen.

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lle Post⸗Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Ze.een. a dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: B n

Diese Gerichts⸗Verfassung dauerte in den venetianischen Provinzen bi zum 1. Juli 1815, in den lombardischen bis zum Januar 1816, wo die selbe durch die österreichische Gesetzgebung und die österreichischen Justiz Einrichtungen verdrängt wurde. 8

Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens sammt Anklageprozeß und den damit zusammenhängenden Institutionen hörten auf, die österrei chische Gerichtsordnung, welche in den venetianischen Provinzen schon im Jahre 1803 eingeführt worden war und daselbst bis zur Abtretung dieser Provinzen an Frankreich bestanden hatte, wurde nun für das ganze lombar- disch⸗venelianische Königreich vorgeschrieben, an die Stelle des Code Na- poleon und des französischen Strafgesetzbuches traten das österreichische bür gerliche Gesetzbuch vom Jahre 1811 und das österreichische Strafgesetzbuch vom Jahre 1803; in Civilsachen wurde das Spstem der drei Instanzen nach den Grundsätzen der österreichischen Gerichtsordnung hergestellt, den Gerichtsbehör den auch der administrative Theil der Justizgeschäfte übertragen. Doch blieb zwischen der Justizverfassung des jombardisch⸗venetianischen König reiches und jener anderer Provinzen noch immer der wesentliche Unterschied, daß in ersteren keine Patrimonialgerichtsbarkeit bestand, den Gerichtsbehör⸗ den auch in erster Instanz nirgends politische Geschäfte übertragen und mit Ausnahme des Gerichtsstandes des Fiskus keine privilegirten Gerichtsständ eingeführt wurden.

Auch wurde das französische Notariats⸗ und Hypothekensystem beib halten, letzteres jedoch durch Abschaffung der allgemeinen und stillschweigen den Pfandrechte wesentlich verbessert.

An die Stelle der Friedensgerichte wurden auf dem Lande Pretur soresi, jedoch mit ausgedehnteren Attributionen als erstere, namentlich m der vollen ordentlichen Civilgerichtsbarkeit in den ihnen zugewiesenen Spren⸗ geln errichtet. 8

Denselben wurden auch die Vorerhebungen in Kriminalsachen und die Gerichtsbarkeit in schweren Polizetübertretungen übertragen, während diese in den anderen Provinzen auch in erster Instanz von den politischen Obrig⸗ keiten verwaltet wurde.

Die Zahl dieser Preture foresi war bei ihrer Errichtung im Jahr 1818 in den lombardischen Provinzen 68, in den venetianischen 81, spä⸗ ter wurden erstere auf 64, letztere auf 69 reduzirt. 1

Dieselben wurden nach ihrer Wichtigkeit in Bezug auf Personalstand und Besoldung in 4 Klassen getheilt. Der Umfang und die Volkszahl der einzelnen Präturen ist sehr ungleich, unter den größeren giebt es mehrere mit einer Seelenzahl von 40 bis über 50 Tausend Einwohner, während die Volkszahl der kleinsten in den gebirgigen Theilen des Landes bis unter 6000, bei einer sogar unter 4000 sinkt.

In den Provinzial⸗Hauptstädten wurden gleichzeitig für Bagatellsachen und solche Angelegenheiten, welche ein summarisches Verfahren erheischen,

preture urbane errichtet, neben welchen sogenannte Giudicature politiche für die Gerichtsbarkeit in schweren Polizei⸗Uebertretungen bestanden. Erst mit erstem Juni 1832 wurde diese in den Provinzial⸗Hauptstädten an die preture urbane übertragen und die Giudicature politiche hörten auf. In Mailand und Venedig wurden als Gerichtsstellen erster Instanz ein Tivil⸗Tribunal, ein Kriminal⸗Tribunal und ein Handels⸗ und Wechselge⸗ richt errichtet; das Handels⸗ und Wechselgericht in Venedig ist zugleich Seegericht für das ganze lombardisch⸗venetianische Königreich.

In den Hauptorten der 15 anderen (8 lombardischen und 7 venetia⸗ nischen) Provinzen wurden Pribunale provinciali errichtet, deren Gerichts⸗ barfeit in Kriminalsachen sich über die ganze Provinz erstreckt, und wobei Anfangs die Giudicature di pace, später die an deren Stelle getretenen Preture foresi als Hülfs⸗Behörden für Thatbestands⸗ und andere Erhe⸗ bungen fungirten; als Civilgerichten steht den Provinzial⸗Tribunalen die or⸗ dentliche Gerichtsbarkeit nur in der Provinzial⸗Hauptstadt und dem dazu gehörigen Bezirke zu, welcher Gerichtssprengel mit jenem der Preture urbana zusammenfällt.

Im Umfange der ganzen Provinz üben die Tribunali die Civil⸗Ge⸗ richtsbarkeit nur hinsichtlich solcher Angelegenheiten aus, welche, wie Strei⸗ tigkeiten über Trennung oder Nullität einer Ehe, durch das bürgerliche Ge⸗ setzbuch den Landrechten zugewiesen sind.

Es bestehen somit gegenwärtig in den für die Verwaltung der Civil⸗ und Strafjustiz 11 Tribunal⸗, 1 Instanz⸗ und 9 Stadt⸗ und 64 Landpräturen, für welche die Besoldungen mit Einschluß der systemmäßigen Auskultanten, Adjuten und den Gebühren des Kerkerpersonals 757,186 Fl. betragen.

In den venetianischen Provinzen betragen die Gehalte für die daselbst bestehenden 10 Tribunale erster Instanz, 8 Stadt⸗ und 69 Landpräturen Rechnet man hierzu die Besoldungen des lombardischen Ap⸗ pellationsgerichtes mit und des venetianischen mit

so ergiebt sich ie Summe ooc.. c 1 und wenn man weitere als den im jährlichen Durchschnitt für Diurnisten verausgab⸗ ten Betrag rechnet,

von 177237,Fl. als der Gesammtbetrag der Gehalte der dermaligen Justizbehörden 1ster und Lter Instanz im lombardisch⸗venetianischen Königreiche.

2) Aus der vorstehenden Darstellung wird es einleuchtend, daß im lom⸗ bardisch⸗venetianischen Königreiche für die im Sinne der Reichsverfassung und der durch die Allerhöchste Entschließung vom 14. Juni 1849 genehmig⸗ ten Grundzüge auszuführenden Justizeinrichtungen ein viel günstigerer Bo⸗ den als in den übrigen Kronländern sich darbot.

Man hatte hier mit keinen jener Schwierigkeiten zu kämpfen, welche anderswo aus den durch die Patrimonalgerichtsbarkeit begründeten Zustän⸗ den entsprungen waren; man brauchte nicht erst die Sprengel der einzelnen Gerichte zu bilden, wie in einem großen Theile der übrigen Kronländer, da im lombardisch⸗venetianischen Königreiche sämmtliche Justizbehörden schon dermals die Justizpflege in geschlossenen Gerichtssprengeln verwalten und Gerichtssprengel⸗Eintheilung nur wenig zu wünschen übrig läßt.

Das Sostem der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege ist ferner in den Provinzen, welche das lombardisch⸗venetianische Königreich bilden, nicht neu, es hat daselbst schon einmal bestanden; man kennt es aus Erfahrung, und es leben noch viele derjenigen, die unter jenem Spsteme als Rechisanwälte oder in Ausübung richterlicher Functionen thätig waren.

Wenn nun diese günstigen Bedingungen. einerseits die Durchführung des neuen Werkes ungemein erleichtern mußten, schienen sie ö zu der Erwartung zu berechtigen, daß die hier ins Leben zu rufenden neuen Ansitnt⸗ Hen 8 Aronländer nicht zurückbleiben, Institutionen nicht nur hinter jenen anderer 4 Encsc er ns mscßere Dollen⸗ sondern vielmehr in ihrer ersten Anlage in dem Maße eine groß, ee

b hhalten sollten, als die bisherigen Justiz dung als in anderen Kronländern erhall 1, 10 Ktönigreiches sich bedeutenderer Einrichtungen des lombardisch vfnedenuia ersreuen hatten.

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lombardischen Provinzen

779,176 110,416 »

1,754,378 Fl. 18,000 »