vüisat Ach
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[63] Ediktal⸗Citation.
in Schlesien, 32 Jahre alt, evangelisch, ist durch Be⸗ schluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Kammer⸗ hierselbst vom 7. Juni 1850 wegen versuchten
digt wird;
gelegenheiten wollte Leon Faucher an Lahitte übertragen. Um 5 Uhr war Faucher noch nicht aus dem Elysee zurück.
Das bonapartistische Pays will wissen, die Coalition wolle, um Changarnier zu rächen, die Aufloͤsung der pariser Armee durch Verweigerung der außerordentlichen Kosten für deren Generalstab und Chef herbeiführen. Das Blatt meint, die Coalition könne sich irren, denn Baraguay sei nicht der Mann, in seiner Stellung nur den Gehalt zu sehen.
Nach der Stimmzählung am Sonnabend soll Jules Favre zu Thiers, welcher das Resultat noch nicht kannte, gesagt haben: „Wir haben 417 Stimmen.“ Der Constitutionnel fügt bei: „J. Favre hatte vollkommen Recht. Ehre und Vortheil, der ganze Sieg gehoͤrte seiner Partei.“ 8 hgee 1e enthalten heute die Erklärung, der Partei⸗ Verein der Rue des Pyramides habe sich nicht aufgelöͤst und halte seine Sitzungen wie gewöhnlich. Der bonapartistische Repräsentant Mathieu de la Redorte wird als Ersatzmann für Thiers genannt, woraus man folgert, daß der orleanistische Partei⸗Verein ein bona⸗ partistischer geworden. 8 — 8
Zu Grknoble konstituirt sich eine Filial⸗Gesellschaft des zehn⸗ ten Dezember, welche von der pariser Gesellschaft abhängig und mit den Zweig⸗Gesellschaften in den anderen Städten Frankreichs ver⸗ bunden ist.
Der Staats⸗Rath hat in erster Lesung den vierten Abschnitt des Verwaltungs⸗Gesetzentwurfes über die Präfekturräthe, definitiv den Gesetz⸗Entwurf über zollfreie Einfuhr von Leinsamen, in erster Lesung den Gesetz⸗Entwurf über den Eid angenommen. Die Re⸗ gierung hat an denselben einen Gesetz⸗Entwurf über Regelung der Civil⸗Pensionen überwiesen. 8
Paris, 24. Jan., Abends 8 Uhr. (T. D. d. C. B.) Eine Botschaft des Präsidenten ist erschienen. In derselben spricht der Präsident von seiner Achtung vor der Legislativen, von der Auf⸗ rechthaltung der eigenen Prärogative und von dem Wunsche, die Eintracht zu erhalten. Ein Ministerium aus einer zufälligen Ma⸗ jorität sei unmöglich, ein Ministerium aus der Minorität gescheitert, ein außerparlamentarisches Uebergangs⸗Ministerium nothwendig.
Das Ministerium ist folgendermaßen zusammengesetzt: Aeuße⸗ res: Brenier. Inneres: Waiß. Finanzen: Germiny. Justiz: Royer. Arbeiten: Magne. Marine: Vaillant. Handel: Schnei⸗ der. Unterricht: Giraud. Krieg: Randon. Die „Burggrafen“
Italien. Turin, 17. Jan. (Llo putirkenkammer den ersten Artikel über die Besteuerung der Besitz⸗ thümer zur todten Hand votirt. Der Risorgimento hebt bei⸗ diesem Anlasse lobend hervor, daß die Kammer diesmal nicht nach ihren Parteischattirungen, sondern jede Fraction derselben nach ihrer persönlichen Ueberzeugung abgestimmt habe, so daß von allen Bän⸗ ken theilweise übereinstimmende Vota fielen. Dieses Blatt lobt das Ergebniß der Abstimmung im Ganzen und findet es natürlich, daß die in Frage stehenden Besitzthümer von der Last der neu eingeführ⸗ ten Grund⸗ und Häuserbesteuerung nicht ausgenommen worden sind. Nur die Findelhäuser sind von der Steuer verschont geblieben.
Florenz, 16. Jan. (Llopd.) Herr Cosimo Vanni, Mit⸗ glied der ehemaligen Deputirtenkammer, ist gestorben; sein Verlust wird von seinen Meinungsgenossen stark betrauert.
8 Rom, 15. Jan. (Lloyd.) Das Gerücht, als sei die Ver⸗ zögerung des Erscheinens eines Verfassungs⸗Statutes für den Kir⸗ chenstaat durch die Remonstrationen einiger nordischen Regierungen veranlaßt, wurde als falsch widerlegt. Der Papst ist vielmehr fest entschlossen, ein solches Statut im Frühjahre zu erlassen.
Neuerlich ist wieder ein Gnadenakt von der päpstlichen Re⸗ gierung geübt worden. Mehrere von der Purifications⸗Kommis⸗ ion ausgeschlossene Offiziere sind mit Beibehaltung ihres Ranges in die Reihen der päpstlichen Armee aufgenommen worden. 1
Der Risorgimento läßt sich berichten, daß die letzten Fi⸗ nanz⸗Maßregeln guten Erfolg hatten und das römische Papiergeld täglich an Kredit gewinnt. 8
Mit Beihülfe der Franzosen soll die päpstliche Armee organi⸗ sirt 1 dieser Arbeit das Conscriptions⸗System zum Grunde gelegt werden.
Am Feste der heiligen drei Könige wurde im Collegio urbano della Propaganda die herkömmliche linguistische Akademie abgehal⸗ ten. Man hörte kurdische, tamulische, hindostanische, lappländische, celtische, cirkassische, albanesische, koptische, chinesische Vorträge. Meh⸗ rere Söhne Afrika's ließen sich in den Idiomen von Angola, Congo, Abyssinien ꝛc. vernehmen. G
Neapel, 11. Jan. (Ll.) Seitdem das Kriegsgericht, wie bekannt, mehrere wegen Desertions⸗Begünstigung Angeklagte frei⸗ gesprochen, wendet sich demselben beinahe im Gegensatze zur Civil⸗ Gerechtigkeit die Volkssympathie zu. 8
sollen sich gegen das neue Ministerium ausgesprochen haben.
Nach mehreren, nicht innerhalb Neapels erscheinenden Blät⸗
yd.) Heute hat die De⸗
tern, hätte sich in der letzten Zeit eine kleine Spannung zwischen neapolitanischen und schweizerischen Offizieren bemerkbar gemacht. So sei es z. B. aufgefallen, daß bei dem Leichenbegängnisse eines Schweizers blos zwei neapolitanische Offiziere sich einfanden.
8 35.“ Athen, 13. Dez. (W. Z.) Die Adresse epu irten⸗Kammer beschränkt sich auf eine Loyalitäts⸗Aeuße⸗ v“ wohlwollenden Tone der Thronrede
Des ermordeten Justiz⸗Minister Familie erhäͤ⸗ ine Staats⸗ Peusion. ster Familie erhält eine Staats⸗
Königliche Schauspiele. Montag, 27. Jan. Im Opernhause. 19te Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Coriolan, Trauerspiel in 5 Akten nach Shakespeare, von Schlegel und Tieck. 8 Schauspielhaus⸗Preise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr. Ein Fremdenlogen⸗ Billet 2 Rthlr. Dienstag, 28 Jan. Im Opernhause. 13te Abonnements⸗ Vorstellung: Die Nachtwandlerin, Oper in 3 Akten, Musik von Bellini. (Herr von der Osten: Elwino.) Hierauf: Die Tänzerin auf Reisen, Episode mit Tanz, von Hoguet.
Königsstädtisches Theater.
Montag, 27. Jan. Gastrolle der Madame Castellan. (Italie⸗ nische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: Don Pasquale (Don Pasquale). Komische Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. (Mad. Castellan: Norina.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Dienstag, 28. Jan. Hanswurst und seine Familie. Schau⸗ spiel in 5 Akten, nach der pariser Original⸗Bearbeitung des Paillasse et sa Famille, von S. E. Die neuen Kostüme nach dem französischen Figurin.
Mittwoch, 29. Jan. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗ sche Opern⸗Vorstellung.) La Sonnambula. (Die Nachtwandlerin.) Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Mad. Castellan: Amina.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon
des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
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Berlin, 25. Jan. Das Geschäft in Eisenbahn⸗Stamm⸗
Actien war in der abgelaufenen Woche ziemlich träge, und deren
Course haben sich meistens etwas niedriger gestellt, wenngleich einige Gattungen, als namentlich Krakau⸗ Oberschlesische und Fr. Wilh. Nordbahn, durch belangreiche Ankäufe heute noch einen wesentlich höheren Stand als am Schluß der vorigen Woche behaupteten. Eine ungünstige Tendenz trat erst in den letzten Tagen durch die Ministerkrisis in Paris ein; der unsichere Ausgang daselbst hemmte den seitherigen Aufschwung im Geschäft um so fuͤühlbarer, als die Liquidation bevorsteht und die Besitzer veranlaßt wurden, mit grö⸗ ßerer Eile zu verkaufen, als die Contremine sich zur Deckung ihrer Verschlüsse herbeiläßt. Auf unsere Prioritäts⸗Obligationen und Fonds, so wie auf ausländische Effekten, übte die allgemeine Flau⸗ heit keinen Einfluß aus, im Gegentheil sind deren Course gestiegen und behaupteten sich fest. 3
Die Course der Stamm⸗Actien weisen seit unserem letzten Bericht folgende Veränderungen nach:
2 299 TgIhörse.
Berlin⸗Anhalter von 96 ¾ a 96 bez. Berlin⸗Hamburger von 89 ¼ a 88 ⅞ bez. Potsdam⸗Magdeburger von 62 ¾ a 61 ¾ bez. Berlin⸗Stettiner von 107 ¼ a 107 ¼ bez. Köln⸗Minden von 97 ¼ a l⅔ bez. Krakau⸗Oberschl. von 73 ½, 74 ¼ a 73 bez. Düsseldorf⸗Elberfelder von 93 a 95 bez. Magdeburg⸗Wittenberger von 51 ¾ a ¼ bez. Niederschlesisch⸗Märkische von 81 ½ a 81 bez. Stargard⸗Posen von 80 ¼ a 80 bez. Oberschlesische Litt. A. von 110 ¾1 a 109 ¾ bez.
Rheinische Actien von 65 ¾ a 63 ¾ bez. Halle⸗Thüringer von 65 a 64 ¾ bez. FSriedr. Wilh. Nordb. von 36 ½ a 6 be.. Am begehrtesten von Stamm⸗Actien waren Düsseldorf⸗Elber⸗ felder Actien, die jedoch nur in kleinen Posten zum Verkauf kamen. Ansehnlich war der Umsatz in Krakau⸗Oberschlesischen und Friedr.
Wilh.⸗Nordbahn. nig Geschäft. Bemerkenswerth ist die Erscheinung, daß die Ober⸗ schlesische Eisenbahn auch in den ersten drei Wochen dieses Jahres eine Mehreinnahme von 5500 Rthlrn. nachweist. Köln⸗Mindener behaupteten sich sehr fest.
Von preuß. Fonds sind 5proz. Anleihe von 106 ¼ a 106ã ¾ bez., 4 proz. Anl. von 99 ¼ a 100 %, Staatsschuldscheine von 84 ⅞ a 84 ¼ gewichen. Preuß. Seehandlungs „Prämienscheine von 122 a 129 und 127 % bez. Bank⸗Antheile von 96 ½ a 95 ½ bez. Berl. Kas⸗ senverein⸗Bank⸗Actien von 108 ¾ a 109 ½ bez. 8
Fremde Fonds weisen keine wesentliche Veränderung nach. Für Wechsel in den meisten Devisen zu höheren Coursen guter Begehr, nur Petersb. ³ % niedriger, dagegen Amsterd. und Hamburg %o, London ½ %, Paris ½ % höher. Franff. a. M. a 56 Rthlr. 22 Sgr. zu lassen.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 25. Jan. Poln. Papierg. 94 Gld. Oest. Bankn. 79 ½1, Br., 79 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 ½ Gld., do. neue 94 ½ Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¾ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 Gld. Russ. p. Sch. Ob. 79 Gld. Oberschles. A. 109 ¾ Br. u. Gld., do. B. 105 Gld. Freiburg 74 Gld. Niederschles. 81 ¾ Br. Neisse⸗ Brieg 37 ¾ Br., 5 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 36 9 Gld. Krakau⸗ Oberschles. Obl. in pr. Cour. 7 3³½ Gld.
Wien, 24. Jan. Met. 5proz. 95 Br., 94 ⅜ꝙ Gld. 4proz. 74 ½ — 73 ½. 4 zproz. 82 ½ — 4. Anl. 34: 203 — 202 ¾, 39: 115 ½- „ Nordb. 118 — 117 ½. Gloggn. 127 — 126 ½. Mail. 75 ½ — 75. Pesth 89 — 88½. B. A. 1138 — 1136.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 179 ½ Br., 179 Gld. Augsburg 130 ¾½ Br. Frankfurt 130 ½ Br. Hamburg 192 ½ Br., 192 Gld. London 12.39 Br. und Gld. Paris 152 ½ Br., 152 Gld. K. Gold 133 ½ — 133 ¼. EeTTTI1“ Fonds beliebt und fest, besonders Lombard. Anlehen, die bis 5 1 G wurden; nach fremden Devisen keine Frage und wenig msatz.
Leipzig, 25. Jan. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ¾ Gld. Leipz. B. A. 160 ¼ Gld. Leipz.⸗Dresd. E. A. 136 ¾ Br. Sächsisch⸗Bayer. 84 ½ Br. Schles. 93 ¾ Br. Chemnitz⸗Riesa 22 ⅓ 2 Magdeburg⸗Lripzig 209 Br. Berl.⸗Anhalt. 96 ½ Br., 96 Gld. Krakauer 73 ½ Br. Friedr. Wilh.⸗Nordbahn 37 Gld. Al⸗ tona⸗Kiel 94 Br. Deßauer B. A. A. 138 Br. u. Gld., do. B. 118 ¾ Br. u. Gld. Preuß. B. A. 96 Gld.
Fraukfurt a. M., 24. Jan. Die Börse in mehreren onds war heute willig und die Umsätze von ziemlicher Bedeutung. Oesterr. Actien, 5⸗ und 4 ½proz. Met., Badische Loose, Toskan., ombard., 4 ½proz. Belg. Obl. und 3proz. Span., so wie Friedrich
E b waren begehrt und wurden dafür bessere Course bezahlt. Veränderung bemerklich, zum Theil etwas fester.
In allen übrigen Fonds und Actien machte sich gar keine
Partial-Loose a 36 Fr. Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 74 Br., 73 ¾% Gld., do. a 25 Fl. 28 ⅛ Br., 27 ¼ Gld. 33 ⅔⅞ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zinsen 37 ⅛ Br., 37 ½ Gld. Minden ohne C. 97 ¾ Br., 97 ½ Gld.
St. Präm. Oblig. 91 Br. 91 Gld. u. Gld. Zproz. 31 ½ Br. u. Gld. Amer. 6proz. Verein. St. 10492. Br., 104 ¼ Gld. 88 Gld. Minden 97 Br., 96 ¾ Gld. Br. Mecklenb. 28 ½ Br., 28 ½ Gld.
lich geschäftslos.
bahn 467.50.
Oesterr. Bank⸗Actien 1076 Br., 1072 Gld. 5proz. Metallig. Obligationen pr. Compt. 73 Br., 72 ½ Gld. Badische Partial⸗ Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 32 ½ Br., 32 ½ Gld. Kurhessische Preuß.. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 31v Br., 31 Gld. Sardinische bei Gebrüder Bethmann 34 Br., 33 ½
b Span. Zproz. inländische 33 % Br., Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 81 ½ Br., 81 ½ Gld. Köln⸗ Bexbach 80 ¼ Br., 80 ½ Gld.
3 ½proz. pr. C. 88 ⅞ Br., 88 ¾ Gld. E. R. 104 Gld. 4z5 proz. 91 ½ Br., Dän. 73 Br. Ard. 11 ¾ Br.
Hamburg, 24. Jan. Stiegl. 86 ½ Br., 86 Gld.
Hamb.⸗Berlin 88 ¼ Br., 88 Gld. Berged. Magd.⸗Witt. 52 Br. Altona⸗Kiel 93 Br. Köln⸗ Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn 37 ½
Wechsel⸗Course. Paris 190 ½. Petersburg 33. London 13. 2 ½ Amsterdam 36. Frankfurt 89. Wien 195 ½. Breslau 153. Louisd'or 10. 11 ½. Gold al Marco 421 ½. Dukaten 100. uu.“ Preuß. Thaler 51 ½. Russ. und Dän. Fonds gut zu la Eisenbahn⸗Actien gänz⸗
Paris, 23. Jan. 3proz. 57. 10. Nord⸗ Wechsel⸗Course.
Amsterdam 210 ½.
Hamburg 187.
Berlin 368 ½.
Met. 25proz. 37 ½, 5proz. 70 ½, neue do. 76 17. 86 %. Neue Russ. Anl. 94 ⅛.
London 24. 77 ¼.
Frankfurt 212 ¼. St. Petersvurg 388 ½.
Gold 2 — 1. 50. vee Durch Verkäufe flaue Preise.
Amsterdam, 23. Jan. In Integr. wurden heute mehrere Partieen zu besseren Preisen verhandelt; alle übrigen Holl. Fonds bei geringem Geschäft fast unverändert. In Span. zeigte der Han⸗ del etwas Leben, doch waren die Preise nicht merkbar verändert. Oestr. preishaltend. Russ. und Mex. angenehmer. Met. 5proz. 70 ½⅛, , neue 76 ½, g ½. 2 ⅛proz. 37 ⅛. Bras. 89 ½. Mex. 34 ½. Holl. Int. 57, , 3 proz. neue 66 ⅜. Span. Ard. 12 %, gr. Piecen 12 ⁄. Coupons 7 8. Russ. alte 105 ¼, 4 proz. 864. Stiegl. 86 ½⅔
Wechsel⸗Course.
Paris 56 ⅜ Gld. Wien 27 ½ Gld. Frankfurt 100 Gld. London 2 Mt. 11.70 Gld.
11 Hamburg 35 77. Petersburg 183 Gld.
X“ Telegrapbische Motizen. Hamburg, 25. Jan. Getraide unverändert flau.
Paris, 24. Jan. (5 Uhr.) 3proz. 57.10. 5proz. 95.30. Amsterdam, 24. Jan. (4 ½ Uhr.) Int. 57 ¼. Span. 33 †.
Hope 86 . Stiegl.
Roggen unverändert fest.
Stettin, 25. Jan. Roggen 33 ½, pr. Frühjahr 34 ½ Br.,
Rüböl 10 22, pr. Frühjahr 10 ¼ bez.
Spiritus 23 ½¼, pr. Frühjahr 22 ½ Br. W
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hosbuchdruckerei.
34 Gld.
Bekanntmachungen.
Der Rektor Ernst Gustav Mätze aus Bernstadt
ufruhrs in den Anklagestand versetzt, indem er beschul⸗ im Gerichtsgebäude, durch Versendung verschiedener Schriftstücke, nament⸗ beraumt, wozu der lich des durch den Druck veröffentlichten sogenannten
Steuerverweigerungs⸗Beschlusses vom 15. Rovember 1848, der Proclamation vom 18. November 1848
und des Berichts der Kommission der Preußischen
National⸗Versammlung über die Steuerverweigerung, vorgetragen in der Sitzung vom 15ten ejusd. m.,
durch besondere schriftliche Aufforderungen dahin gewirkt zu haben, den oben erwähnten Beschluß vom 15. No⸗ vember 1848 zur Ausführung zu bringen. Zu seiner Vernehmung und Verhandlung der Sache haben wir einen Termin auf den 1. September d. J., Vorm. 8 Uhr,
vorgeladen wird, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung daa Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder olche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem üi Geisan g 8
Termine anzuzeigen, daß solche noch zu so wie
Berlin, den 4. Januar 1851. Königl. Stadtgericht.
Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, an- 165] Angeklagte mit der Aufforderung
hier, ist in der öffentlichen Sitzung vom
tumazial⸗Erkenntniß ““
beigeschafft werden können. Sollte der Angeklagte in dem anberaumten Termine ausbleiben, so wird mit der Ent⸗ scheidung in contumaciam gegen ihn verfahren werden.
Abtheilung für Untersuchungen. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Oeffentliche Bekanntmachung. Der Doktor der Philosophie Theodor Ludwig Maximilian Eduard Meypen, 38 Jahr alt, von
wegen wiederholter öffentlicher Verleumdung durch Kon⸗
x ee. 2 22 A
zu viermonatlicher Gefängnißstrafe und zu den Un⸗
tersuchungskosten verurtheilt, auch auf Vernichtung
der Nummern 227 und 259 der Demokratischen Zei⸗ tung vom Jahre 1849, so wie der zur Anklage ge⸗ stellten Stellen aus den betreffenden Platten und
Formen, erkannt worden.
Da sein jetziger Aufenthalt unbekannt ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß dem Angeschuldigten gegen dies Erkenntniß eine vierwöchentliche Restitutionsfrist zusteht, nach Ablauf derselben jedoch, so weit dies möglich, mit der Strafvollstreckung verfahren werden wird.
Berlin, den 10. Januar 1851. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen. 1. Deputation für Schwurgerichtssachen.
demselben her⸗
7. August 1850
In Berlin⸗Hamburgern und Oberschlesischen we⸗
Hamburg⸗Berlin 87 ½. Köln⸗Minden 96 ¾. Magdeb.⸗Wittenb. 51 ¼. Nordb. 36 ¼..
ist erloschen.
Fausirh g 214,18 8 8
Das Abonnement beträgt
5 Rthlr. für ½ 8 10 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird 8 der Bogen mit 2½ Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil. Deutschlaun “
Oesterreich. Wien. Nachfolger Schmerling's im Justiz⸗Ministerium und Lesort's im Ober⸗Kriegs⸗Kommissariat. — Militair⸗Beurlaubungen. — Weitere Berathung des Zolltarifs. — Entwurf der Organisation des tyrol⸗vorarlbergischen Landesvertheidigungswesens. — Vermischtes. Prag. Transportirung der Maigefangenen nach Pardubitz. — Cholera.
Bayern. München. Ernennungen. — Augsburg⸗Ulmer Eisenbahn.
Sachsen. Dresden. Konferenz. — Kammer⸗Verhandlungen. — Be⸗ triebs⸗Ergebnisse der sächsischen Eisenbahnen. . 8
Württemberg. Stuttgart. Vermischtes. — Der Enz⸗Viadukt für die würktembergisch⸗badische Verbindungsbahn.
Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhaudlungen.
Hessen. Kassel. Vermischtes.
Hessen und bei Rhein. Darm stadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Sitzung.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Vermischtes.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Botschaft des Präsidenten. — Paris. Die neuen Minister. — Minoritäts⸗Versamm⸗ lung. — Thiers und die Orleanisten. — Ueber das Mißtrauensvotum. — Die Stimmen für die Politik des Elysee. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Ordensverleihung. — Lord Clarendon. — Vermischtes.
Dänemark. Kopenhagen. Dislocation der Truppen. — General Bardenfleth.
Türkei. Konstantinopel. Die Gränzbestimmungen zwischen der Tür⸗ kei und Persien. — Vermischtes. — Smyrna. Opposition auf Samos.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Oeffentliche Bekanntmachung.
Zur weiteren Ausdehnung und möglichsten Gemeinnützigma⸗
chung des Telegraphen⸗Institutes haben die Regierungen von Preu⸗
en und Belgien unterm 16. Mai 1850 einen Vertrag abgeschlos⸗ ber welcher die genaue Verbindung der preußischen und belgischen Telegraphen⸗Linien unter einander bezweckt und die Grundsätze fest⸗ stellt, nach denen die internationale, d. h. diejenige telegraphische Korrespondenz, zu behandeln ist, bei welcher die Ursprungs⸗Station und die Endstation verschiedenen Staatsgebieten angehören.
Durch die Abschließung des deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗ Vereins⸗Vertrages vom 25. Juli 1850 hat der Vertrag mit Bel⸗ gien in allen seinen wesentlichen Theilen noch eine größere Be⸗ deutung gewonnen, und werden die Bestimmungen des letzteren für das ganze Vereins⸗Gebiet, also für Preußen, Oesterreich, Sachsen und Bagyern, durch Vermittelung der preußischen Telegra⸗ phen Anwendung finden.
Nachdem nunmehr die belgischen Telegraphen⸗Linien von Brüs⸗ sel, Antwerpen und Ostende nach Verviers vollendet und preußi⸗ scherseits die vertragsmäßig übernommenen Telegraphen⸗Einrich⸗ tungen von Aachen bei Verviers schon vor längerer Zeit getroffen worden sind, wird mit dem 1
1. Februar d. J. die ununterbrochene Telegraphen⸗Verbindung zwischen den preußi⸗ schen, denen der Vereinsgebiete und den belgischen Linien für das Publikum eröffnet.
In Belgien treten in Brüssel, Mecheln,
zunächst die Telegraphen⸗Stationen Antwerpen, Gent, Brügge, Ostende, Lüttich und Verviers mit dem gedachten Termine in Wirk⸗ samkeit. Die Eröffnung der übrigen belgischen Stationen wird später bekannt gemacht werden.
Der von der belgischen Regierung provisorisch festgesetzte Ge⸗ bühren⸗Tarif ist mit dem Telegraphen⸗Vereins⸗Tarife (und mithin auch mit dem preußischen) hinsichtlich der Erhebungssätze vollkommen
übereinstimmend.
Bei sämmtlichen preußischen und den übrigen Vereins⸗Tele⸗ graphen⸗Stationen können Depeschen nach den belgischen Stationen aufgegeben werden, für welche die Beförderungs⸗Gebühr bis zum Bestimmungsorte (der belgischen Adreß⸗Station) gleich baar er⸗
legt wird.
Dasselbe findet bei den auf den belgischen Telegraphen⸗Statio⸗
nen aufzugebenden Depeschen nach Preußen und dem übrigen Ver⸗ eeinsgebiete statt.
Die Beförderungs⸗Gebühr setzt sich zusammen aus dem Be⸗
trage des Vereins⸗Tarifes von der Abgangs⸗Station bis Verviers
und aus dem Betrage des belgischen Tarifs von Verviers bis zur belgischen Adreß⸗ Station.
Die Staats⸗ und Privat⸗Depeschen, welche über Verviers nach
Belgien telegraphirt werden, können nach der Wahl des Absenders
deutsch oder französisch abgefaßt sein. Dasselbe gilt von den aus
Belgien kommenden Depeschen.
Die Bestimmungen und der Tarif über den telegraphischen Verkehr in den preußischen Staaten vom 26. September 1850 gel⸗ ten in allen übrigen Punkten auch für die nach Belgien abzusen⸗ denden und von dort eingehenden Depeschen.
Berlin, den 25. Januar 1851.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
n von der Heydt. 8
8 Das dem Otto Alfred Schomburgk zu Berlin unter dem 20. November 1848 ertheilte Einführungs⸗Patent
auf eine Dampfmaschine in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung
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Alle Post⸗Anstalten des 88 8* Auslandes nehmen Se rn auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staars Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
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Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. 1 Zur Feier des Jahrestages Friedrich des Zweiten wird die Königliche Akademie der Wissenschaften am Donnerstage den 30sten d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Kar⸗ ten, frei steht. Berlin, den 27. Januar 1851. 1 Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschaften. Ehrenberg.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
Oesterreich. Wien, 25. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat nachstehende Handschreiben erlassen: 1) An den Justizminister Ritter Anton von Schmerling. „Lieber Ritter von Schmerling! Ueber Ihre Mir von Meinem Ministerpräsidenten Fürsten Schwar⸗ zenberg vorgelegte Bitte,
Sie von dem Amte eines Justizministers zu entheben, finde Ich diesem Ansuchen, unter Anerkennung Ihrer auf diesem wichtigen Posten entwickelten ersprießlichen Thätigkeit, in Gnaden zu willfahren, und ernenne sofort den zweiten Präsi⸗ denten des obersten Gerichts⸗ und Cassationshofes, Karl Ritter von Krauß, zu Meinem Justizminister. Wien, 23. Januar. 2) An den zweiten Präsidenten des obersten Gerichts⸗ und Cassationshofes Karl Ritier von Krauß. „Lieber Ritter von Krauß! Ich finde Mich bewogen, Sie an die Stelle des Justizministers Ritters von Schmerling, dessen Dienstes⸗Resignation Ich in Gnaden angenom⸗ men habe, zu Meinem Justizminister zu ernennen. Sie haben die⸗ sen Dienstesposten ungesäumt anzutreten. Wien, 23. Janunar.“
Gestern sind bereits mit Urlaub entlassene Mannschaften des böhmischen Armee⸗Corps vereinzelt hier eingetroffen. Im Ganzen sollen 30,000 Mann aus den bereits längere Zeit dienenden Sol⸗ daten beurlaubt werden.
In der vorgestrigen Berathung des Zolltarifes verlas zunächst der Ministerialrath Hock die Abtheilung 6: Zucker: a) raffinirt, d. i. sowohl in Hüten als gestoßen (Raffinat⸗, Melis⸗, Lumpen⸗, Basternzucker), auch Zuckerkandis, ern Centner netto, Zallbetrag 14 Fl. b) Zuckermehl, wie auch flüssiger Zucker ein Centner netto, Ein⸗ fuhrzoll 11 Fl. c) Zuckermehl für Raffineure gegen Erfüllung der bestehenden Bedingungen ein Centner netto, Einfuhrzoll 7 Fl. d) Zuckersyrup, d. i. Abfallssyrup der Raffinerieen und nicht kry⸗ stallisirbarer Kapillarsyrup, ein Centner netto, Einfuhrzoll 5 Fl. Die
Ausfuhr ist frei, die Durchfuhr mit 10 Kr. für den Centner Sporco belegt. Die beantragten Zollsätze sind mit geringen Aenderungen die gegenwärtig bestehenden, welche auch mit denen des Zollvereins stimmen. Die Kommission hat, obwohl gewichtige Rücksichten für eine Verände⸗ rung der Zollsätze sprächen, dieselben deshalb beibehalten, weil das neueste Gesetz über die Zuckerbesteuerung gewissermaßen ein Kompromiß zwischen der Agrikultur und dem Handel ohnehin erst im Jahre 1849 erlassen worden. Der Ministerialrath ertheilt auf Anregung des Herrn Mikolitsch die Aufklärung, daß das Prinzip sein mußte, den Durch⸗ fuhrszoll im Allgemeinen so niedrig als möglich zu stellen; nur dürften die durchgehenden Waaren nicht geringer belegt werden, als die von Oesterreich ausgeführten, sonst wäre das offenbar ein Differenzialzoll zu Gunsten der fremden Waaren gewesen. Mi⸗ kolitsch sindet, daß von den durchgeführten Waaren ein gewisser Theil im Lande heimlich zurückbleibe, was durch die angesetzten ge ringen Durchfuhrzölle begünstigt werde. Ministerialrath Hock macht aufmerksam, daß der Durchfuhrzoll nicht hoch sein dürfe, denn es gebe in Oesterreich Länder und Straßen, wie z. B. Tyrol, welche ohne die Durchfuhr gar nicht bestehen könnten; der Schmuggel würde aber nicht durch einen höheren Durchfuhrzoll, sondern nur durch eine strenge Kontrolle und hohe, nach dem Einfuhrzolle sich richtende Strafen verhindert. Uebergehend auf die Einfuhrzölle, erklärt sich Abgeordneter Hlubek gegen die Privilegien der Kolonial⸗ Zuckerraffineure und macht auf die Nothwendigkeit aufmerksam, jenen Vorzug allmöglich gänzlich schwinden zu lassen und hierdurch die Rübenzucker⸗Fabrication noch mehr, als es die Regierung be⸗ reits thue, zu fördern. Fürst Salm erwähnt ebenfalls, daß es sehr wichtig sei, die Runkelrüben⸗Fabrication zu begünstigen, und bittet, daß der Zoll auf den Rohzucker für die Raffineure entweder erhöht oder die Besteuerung auf die Rüben herabgesetzt werde. Ab⸗ geordneter von Havas bittet um einen besonderen Schutz der Runkelrübenzucker⸗Fabrication für Ungarn, indem sich dieselbe erst in der ersten Jugend befinde, und erklkärt sich ebenfalls gegen jede Begünstigung der Kolonialzucker⸗ Raffineure. Der Sectionschef Ritter von Baumgartner bemerkt, daß bei Zucker ein Unterschied zu machen sei zwischen der Consumtions ⸗ Steuer, welcher der in⸗ ländische Zucker unterliege, mit 1 Fl. 40 Kr. pro Centner, sage 1 Kr. pro Pfd., und dem Zoll, welchem der ausländische Zucker unter⸗ worfen. Die Art und Weise übrigens der Steuereinhebung für den in⸗ ländischen Zucker sei in Oesterreich liberaler als in anderen Staa⸗ ten, denn der Zucker werde entweder besteuert nach dem Gewichte der verwendeten Rüben oder nach der Leistungsfähigkeit der Maschi⸗ nen ohne alle weitere Belästigung, während Preußen diese letzte Art der Erhebung nicht kenne, in Frankreich der Zuckersaft, in Bel⸗ gien sogar der fertige Zucker den Gegenstand der Besteuerung bilde, also die Kontrolle sich über alle Stadien der Fabrication erstrecke. Auch gewähre die Besteuerungsart in Oesterreich dem geschickten Fabrikanten, der mehr Zucker aus einen Rüben gewinne, eine Prä⸗ mie, während der Fabrikant diesen Gewinn seiner Geschicklichkeit in Belgien ganz, in Frankreich zum Theil mit dem Staate theilen müsse. Die Runkelrübenzucker⸗Fabrication nehme anch täglich sicht⸗ lich zu. Es sei für den Raffineur eine Kleinigkeit, die Steuer zu Er müsse bemerken, daß auch die jetzigen Cours⸗Verhält⸗
der desselben bedürfe.
Lage des Letzteren gegenüber dem Rübenzucker⸗Erzeuger wesentlich verschlechterten. In den Kolonial⸗Zucker⸗Raffinerieen Oesterreichs steckten Millionen an Kapitalien, und diese müßten geschont werden. Abgeordneter Richter beantragt, das Zuckermehl, welches nicht für Raffineure bestimmt, auch mit vierzehn Gulden wie die Raffinate zu belegen. Abgeordneter Hagenauer aus Triest bemerkt, daß er, obwohl Kaufmann, wünsche, daß Oesterreich seinen Zuckerbedarf bald aus sich selbst decken möge, und daß dann auch Triest sein Lokal⸗Interesse sehr gern dem allgemeinen Interesse opfern werde, und schlägt vor, den Zollsatz Litt. b. gänzlich aufhören zu lassen und das Zuckermehl nicht blos für Raffineure, sondern allgemein gegen den Zoll von 7 ½ Fl. einzulassen. Ministerial⸗Rath Ritter von Kleyle bemerkt, es sei nicht an der Zeit, den Raffineuren zu Gunsten der Rübenzucker⸗Erzeuger einen Vortheil zu entziehen, oder Letzteren einen größeren als den vom Entwurf beabsichtigten Schutz zuzuwenden; es handle sich bei dieser Steuer auch um einen Beitrag zu den allgemeinen Lasten des Staates, Abgeordneter Winter aus Wien unter⸗ stützt den Antrag des Abgeordneten Fürst Salm, spricht für Zollerhöhung und wundert sich, daß man den Schutz der Runkel⸗ rübenzucker⸗Fabriken in dem Zustande der Valuta⸗Verhältnisse fin⸗ den wolle, da doch Jedem daran liegen müsse, daß diese Valuta⸗ Verhältnisse bald geändert würden. Oberamts⸗Kontrolleur Pfeifer erinnert, daß, wenn der Zoll für Zuckermehl allgemein mit 7 Fl. festgesetzt würde, ein unberechenbarer Schaden entstände. Auf den Wunsch Szabel's, Belege über Umfang der Kolonial- und Rübenzucker⸗Erzeugung zu erhalten, erklärt der Ministerialrath Ho gh. daß im Durchschnitte der Jahre 1845 bis 47 an raffinirtem Zucker 3548 Ctr., an Zuckermehl zum allgemeinen Gebrauch 9128 Ctr., an Zuckersyrup 1631 Ctr., Zuckermehl sür Raffinerieen 585,230 Ctr. eingeführt worden stien. Die Ausbeute der Runkelrübenzucker⸗Fa⸗ briken sei geschätzt worden mit: Raffinat 75,000 Ctr., Zuckersyrup 27,000 Ctr., Zuckermehl 18,000 Ctr., und jetzt berechne man den Gesammtertrag auf etwa 240,000 Ctr. Hlu⸗ beck bemerkt, daß nach seinen Privat⸗Notizen gegenwärtig der erzeugte Runkelrübenzucker in Oesterreich 250,000 Ctr. und im Zollvereine 600,000 Ctr. betrage. Ruprecht aus Oeden⸗ burg findet die beantragten Zölle vollkommen annehmbar. Wohl⸗ fahrt aus Schlesien und Goriup aus Essegg sprechen ebenfalls gegen jede Aenderung des Entwurfs. Abgeordneter aus Kaschau, Graf von Andrassy, ist nicht der Ansicht, daß die Runkelrüben⸗ Fabrication in Ungarn keines Schutzes bedürfe, und glaubt, daß durch eine Aenderung der Zollsätze die Fabriken beeinträchtigt wür⸗ den. Dr. Neumann vertheidigt ebenfalls die Sätze des Entwurfs, besonders gegen das Amendement des Abgeordneten von Triest. Abgeordneter Hagenauer entgegnet auf den Vorwurf, daß durch sein Amendement der Kolonial⸗Zuckerraffinerie Schaden geschehen würde, daß er, um allen gerecht zu werden, dies wohl nicht unter⸗ lassen konnte; er habe nämlich die Absicht gehabt, die kleineren Ge⸗ werbe, als die Zuckerbäcker, Chokoladen⸗ und Liqueur⸗Fabrikanten von den größeren, namentlich den Raffineuren, frei zu machen. Er fügte nun bei, daß dabei ausdrücklich nur Zuckermehl von brauner Farbe unraffi⸗ nirt zum Satze von 7 Fl. zugelassen und für Zuckermehl von wei⸗ ßer Farbe der Zoll von 11 Fl. beibehalten würde. Fürst Salm erklärt sich entschieden gegen dieses Amendement. Abg. Werner beantragt, das Zuckermehl für Raffineure zu Gunsten des Runkel⸗ rübenzuckers mit einem höheren als dem beantragten Zolle von 7 Fl. zu belegen. Fürst Jablonowski verwahrt sich aber gegen das Ansinnen eines Zollschutzes auf Kosten anderer Industriezweige. Der Präses theilt der Versammlung mit, daß der Abg. Szabel folgenden Antrag eingereicht habe: „Es möge eine Kommission niedergesetzt werden, welche, nach Einsichtnahme des gesammten Verkehrs und der Verhältnisse der Zucker⸗Production in Oesterreich, in kürzester Frist der Versammlung Bericht zu erstatten habe.“ Dr. Neumann tritt diesem Antrag auf das entschiedenste entge⸗ gen, weil dies nur zur Zersplitterung der Kräfte der Versamm⸗ lung führen würde. Es wird abgestimmt, und beinahe die ganze Versammlung spricht sich gegen den Antrag Szabel'’s aus. Der Abgeordnete Riedl beleuchtet neuerdings die verschiede⸗ nen Momente der Zucker⸗ und vorzüglich der Runkelrüben⸗Zucker⸗ fabrication und unterstützt auf das wärmste den Tarifs⸗Entwurf. Nachdem Abgeordneter Valero mit zahlreicher Unterstützung auf Schluß der Debatte angetragen, bringt der Minister die vorliegen⸗ den Anträge zur Abstimmung. Es kommen nun die von der Kom⸗ mission beantragten Tarifsätze zur Abstimmung, welche auch ein⸗ stimmig angenommen werden. In Bezug der Tertirung des Tarif⸗ satzes X „gestoßener Zucker“ erklärt Ministerialrath Hock: daß der Ausdruck „gestoßen“ als Gattungsbezeichnung für allen verkleinerten Zucker in allen Zolltarifen vorkommen, der beantragte Ausdruck „wie immer verkleinert“ nicht die für den amtlichen Gebrauch, z. B. bei Waarenerklärungen, passende Form habe. Auf eine Ge genbemerkung des Fürsten Salm wird sich endlich über den Ausdruck: „gestoßen, d. i. wie immer verkleinert’ geeinigt, und mit dieser Abänderung werden die Sätze des Entwurfs fast einstimmig angenommen. Abgeordneter Norsi aus Venedig brachte aber jetzt auch den Tara⸗ Abzug für Zucker in Kisten zur Sprache und wünschte unter Angabe der betreffenden Gründe 10 bis 20 Prozent für Zucker in schweren Originalkisten, wie sie bei den Verzollungen in Venedig vorkommen. Die Austragung dieser Spezialfrage wird auf Antrag des Vorsitzenden der Kommission im Einvernehmen mit dem Antragsteller anheim gegeben. Der Minister übergiebt den Vorsitz an den Sectionschef Ritter von Baumgartner und verläßt den Saal. Ministerialrath Dr. Hock bringt Feerzuf die nächste Abtheilung: Obst, zum Vortrage. Die 6 sind: Obst: à) frisches 1 Ctr. sporco, Einfuhrzoll: 1 Kran nitee⸗ vI1“ 5-es vocknetes, gedörrtes, zerschnitte fuhr: frei. b) zubereitetes, d. i. getrocknetes, gervann ohne Zucker nes oder auf andere Weise verkleinertes Obst⸗ bar vatas Ein⸗ Pees Obstwuße vi gesaltzen, Slvengz merkung. Obst, auf fuhrzoll: 45. Kr. Aussuhrzol gis zuhereitete Speise oder
tragen. nüste welche hauptsächlich den Kolonial⸗Zucker⸗Raffineur träfen, die
andere Weise zubereitet,