1851 / 29 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1.

O4d.-Deichb.-Obl. 4 ½

Derl. Stadt-Obl. 5 103

Russ. Hamb. Cert. do. Hope 1. Aul.

Konsuln bewogen worden sein, vor der Hand von seinen kriegerischen Ideen abzustehen.

Jamaika wird von der Cholera dezimirt. Von 40,000 Ein⸗ wohnern sind 4000 gestorben. In Port Royal starben sogar von 900 Einwohnern 430.

Zwei Mitglieder des englischen Kabinets, der Geheimeratho⸗ Präsident Marquis von Lansdowne und der Kriegssecretair Fox Maule, leiden gegenwärtig am Podagra.

Dänemark. Kopenhagen, 24. Jan. (A. M.) Nach der Berl. Ztg. hat der Kriegs⸗Minister unterm üsten vorläufig den Befeyl ertheilt, folgende Dislocationen von⸗ einigen Truppen⸗ Abtheilungen der Armee vorzunehmen, als: Die Garde⸗Husaren⸗ Division, die Fußgarde, das 1ste und 2:e leichte Infanterie⸗Bataillon nach Kopenhagen, das 2te Jäger⸗Corps nach Helsingör, das 3te Jäger⸗Corps und die Batterie Lundby nach Nyborg, das 6te Dra⸗ Foner⸗Regiment nach Odense, das 3te nach Aarhuus, das Hte Linien⸗ Infanterie⸗Bataillon nach Wiburg, das 11te Linien⸗Infanterie⸗ Bataillon nach Aalborg, das 12te leichte Infanterie⸗Bataillon, das 13te Linien⸗Infanterie⸗Bataillon, die Batterie Marcussen und die Batterie Tillisch nach Fridericia. 8

In der Berlingschen Zeitung vom 18ten findet sich noch folgende Notiz: „General⸗Lieutenant Bardenfleth soll das Kommando der holsteinischen Armee übernehmen, wenn diese auf ein Drittel reduzirt sein werde; man vermuthet auch, daß er die dänischen Ge⸗ fangenen werde entgegennehmen sollen.“

Türkei. Konstantinopel, 4. Jan. (Ostd. P.) Die Kommission, welche die Gränzbestimmung zwischen der Türkei und Persien zu besorgen hatte, und welcher nebst den Bevollmächtigten er beiden genannten Mächte auch von russischer und englischer Seite Kommissäre beigegeben waren, wird sich auflösen, indem die beiden Parteien beschlossen haben, die gegenseitigen Ansprüche ohne Schiedsrichter auszugleichen und in Ordnung zu bringen. Ein Zufall hatte nämlich die persische Regierung von einer Ueberein⸗ kunft in Kenntniß gesetzt, welche unter den schiedsrichterlichen Mäch⸗ ten zu deren ausschließlichem Nutz und Frommen von den betref⸗

vilegien, nicht beipflichten könnten.

fenden Kommissarien vorbereitet wurde, und die von Derwisch Pascha, der seitens der Pforte dorthin entsendet ist, auf die von Persien her ihm gemachten Mittheilungen anher geschehene Meldung hat nun die Regierung der Pforte bestimmt, den versöhn lichen von persischer Seite kundgegebenen Absichten beizupflichten. Es sollte nämlich die Hafenstadt Mohammere am persischen Busen kraft des Gränzvertrags zwischen dem Sultan und dem Schach an England, und andererseits Astrabad am kaspischen Strande an Rußland an⸗ heimgegeben werden.

Wie bereits gemeldet, weigern sich die Bewohner von Samos, den Herrn Konemeno als Kaimakan der Insel anzuerkennen. Der Impartial enthält ein Schreiben der Vorsteher jener Stadt an den Militair⸗Kommandanten Mustafa Pascha, worin sie im Namen ihrer Kommittenten erklären, daß sie wohl bereit seien, den Befeh⸗ len des Sultans, als dessen getreueste und unterthänigste Diener sie sich erkennen, Gehorsam zu leisten, aber der Ernennung des Herrn Konemeno, als einer Verletzung der ihnen vom Sultan Mahmud zugestandenen und von Abdul Medschid bestätigten Pri⸗ e Da sie deshalb Herrn Konemeno, dessen persönlichen Verdiensten sie übrigens alle Gerechtigkeit wi⸗ derfahren lassen, nicht eher anerkennen dürfen, bis die ge⸗ rechten Wünsche des Volkez der Pforte und den Schutz⸗ mächten dargestellt sein würden, so tragen sie darauf an, zu diesem Behufe eine Deputation nach Konstantinopel abschicken zu dürfen. Herr Konemeno sendete dieses Schrtiben den Konsular⸗Agenten der drei Großmächte zu, um sie von der gegenwärtigen Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen und die von Mustafa Pascha getroffenen Maß⸗ nahmen zur Wahrung des, wie er sich ausdrückt, von einer Mino⸗ rität bedrohten Ansehens der Regierung zu rechtfertigen.

Aus Aleppo wird gemeldet, daß der dortige General⸗Gouver⸗ neur mit aller Strenge die Wiedererstattung der den Christen von den Muhamedanern abgenommenen Gegenstände betreibt. Nach den neuesten Nachrichten wurden wieder 700 Individuen, als an dem begangenen Unfug betheiligt, verhaftet. Der Werth der geraubten Effekten wird auf 15,400,000 Piaster geschätzt, wovon bisher für etwa eine Million zurückerstattet worden ist.

Smyrna, 10. Jan. (W. Z.)

Hebung ihrer Beschwerden nicht anerkennen.

Die Repraͤsentanten der In⸗ sel Samos wollen den neuernannten Kaimakan Komnenos bis zur 8

Königliche Schauspiele. Dienstag, 28 Jan. Im Opernhause. 13te Bellini. (Herr von der Osten: Elwino.)

llini. err b Hierauf: auf Reisen, Episode mit Tanz, von Hoguet.

FKhnigostädtisches Theater. Dienstag,

palliasse et sa Famille, von S. E.

dem französischen Figurin.

Mittwoch, 29. Jan.

sche Opern⸗Vorstellung.) La Sonnambula.

Oper in 2 Akten. Musik von Bellini.

Abonnements⸗

Vorstellung: Die Nachtwandlerin, Oper in 3 Akten, Musik von

Die Tänzerin

Mittwoch, 29. Jan. Im Schauspielhause. 20ste Abonnem

2. .8 sp G 12 8 ents⸗ Vorstellung: Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lufispie in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.

Dienste 28. Jan. Hanswurst und seine Familie. Schau⸗ spiel in 5 Akten, nach der pariser Original⸗Bearbeitung des Die neuen Kostüme nagh

Gastrolle der Mad. Castellan. (Itanws. (Die Nachtwandlerin.) (Mad. Castellan: Amina)

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

1851. 26. Jan.

Morgens

6 Uhr.

Nach Beobachtung.

einmaliger

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt .

2,2“9 R. 1,19 1 3,0 CC Dunstsättigung . 81 pCt. 73 pcot. 84 peCt. Wetter trübe. I trübe. trübe. L“ NW. NW. NW. Wolkenzug. ... RXW.

338,96“ Par. 2,1“9 R..

Tagesmittel:

339,05“var. 338,90“ Var. 338,82 Var. Auellwärme 7O R. Flusswürme 0,0"R. R Bodenwärme * Ausdünstung Niederschlag 0. Wärmewechsel 1,00

3,30⁰ 79 Fge.

nemxnee

Berliner Börse

vom 27. Januar.

————

Wechsel- Course.

Geld. 141¼ 140¾¼ 150 ½ 150

795

78 ½ 102 ½1 99 ¼

Brief. 141½ 141 151 ½ 2 Mt. 150 3 Mt. 6 19 ½ 2 Mt. 80 2 Mt. 78 ½ 2 Mi. 2 Mi. 2 me. 99 2 Mt. 56 20 3 Wwochen 104 ½⅔

Kurz 2 Mt.

Kurz

msterdam -

do. 250 Fl. 300 Mk 300 Mk.

1 Lst.

300 Fr. 150 Fl. 150 Pl. 1 100 Tblr. 100 Thlr.

—. 100 Fl. 100 Shbl.

Ilambureg c

do. N1111“ 11““

4250 FI. V

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Pufs...

Frankfurt a. M. südd. W.

Patersburg

Inländische Fonds, Efandbriese, Hommunal- Papiere und Geld-Course.

. Geld. Gem.

89 ¼

92

Zzüf. Brief. Geld. Gem. Preuls. Freiw. Anl 5 106 ½ 1096 ¼ St.-Schuld-Sch. 3 84 ½ 84

8

Pfdbr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr.

Grh Pos.

nseAng S 16. 68

9. DS. I

+

Kur- u. Nm. do.

125 Schlesische do.

41 27 do. ELt. B. gar. do. 10: Pr. Bk. Anth.-Sch.

Seeh. Präm.-Sch.

E. u. Nm. Schuldv. 3 81 ½ 0

fl

80

02 8S

3 12 75 7*½

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do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½1 90 ½

Grofsh. Posen do. 4 101 ¾

Friedrichsd'or.. And. GColdm. à 5th.

Disconto. ü 122

——

Ausländische Fonds-

Polu. uene Pfdbr. 2 94 do. Part. 500 PFl. 81¼ do. Stiegl. 2. 4. A.* 91 do. do. 300 Fl. 141 ¾

do. do. 5. A.* v. Hamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst.* do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleihe 4 Lübeck. Staats-A. b do Poln. Schatz0. IIoll. 2 ½ % Iat. do. do Cert. L. A. 93 Kurh. Pr. C. 40 th. do. do. I. n. 200Pl. V 173 N. Bad. do. 35 Fl.⸗ Poln a. Pfdbr. a. C. 4 94 ¾½

109 95 ½

30 18

Bonn- Cöln 81 Düsseld.-Elberfeld..

Niederschl. Märkisch. Oberschl. Lit. A. Cosel-Oderberg....

Berg.-Märbkzbk. Stargard-Posen....

Eisenbahn-Actienmn.

Stamm-Actien. Kapilal.

Der Reinertrag wird nach 6 Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCi. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages- Courns.

Börsen-Zins- Rechnung.

Rein-Ertrag. 1849.

Hapital.

Prioritäls- Actien.

Zinsfuss.

Saͤmmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Tages- Cours

Anh. Litt. A. B. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger Halle-Thüringer . Cöln - Minden.. Rheinische

Berl. do.

6,000,000 8,000,000 4,824,000

I 4,000,000

96 B. 95 ¾ G. 89 B.

107 ¼ bz.

bz.

130 B.

—eö=—2öS

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1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000

4,500,000 1,051,200

1,400,000 1,300,000 36 B. 10,000,000 81½ bz. u. G. 1,500,000 1s 2,253, 100 109 ¾ 6. 110 2,400,000 27 105 ¾ br. 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 Brieg -Neisse . 1,100,000 Magdeb.-Wittenb. ... 1,500,000

6⁴ bz. 63 a 64 ¼ bz. u. G.

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95 G. B. Steele -Vohwinkel ..

.,—+S. -—

do. Zweigbahn

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do. Eit S

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Breslau-Freiburg... Krakau-Oherschl.... 73 ½ 34½ 80 ½

8

51½

Quiltungs - Hogen.

Aachen-Mastricht .. Aachen-Düsseldorf..

2,750,000

Ausländ. Actien.

36 a 37 bz. 95 B.

Friedr. Wilh.-Nordb.

8,000,000 4 do. Prior.. 5

Kassen-Vereins-Bank-Actien 109 ¾ 8.

95 ¼ B. 100 G. 92 bz. 102 ½ bz. 101 G. 105 B.

1,411,800

Berl. Anhalt. 5,000,000

do. Hamburg.. do. do. II. Ser. 1,000,000 do. Potsd-Magd. . 2,367,200 do. do. .. 3.,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner. 800,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle-Thüringer. 4,000,000 Seoln Ninden 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. 3,500,000

I11I. Serie. 2,300,000 zweigbahn 252,000

Magdeb. Wittenb. 2,000,000 Obéerschlesische .. 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-Oderberg..... 250,000 Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg ... 400,000 Berg.- Märk. 1, 100,000

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99 bz. 101 ½ b2² 103 ½˖ bz.

A-

79 ¾ 2 80 b⸗ 91 bz.

93 ½ G.

03½ bz.

103 c.

& ᷑SmE. SU;SCUo-HnCESSSe EEEEEEEEE 25—

Büörsen- Zinsen

Ausl. Stamm-Act.

Reinertr. 1848

Kiel Altona ,'p. Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

2,050,000 650,000 1,300,000

1

Preussische Bank-Antheile 95 ¾ b⸗

0 2&

3

Trotz der niedrigeren

Rente behaupteten sich an unserer Börse die Course fest,

doch war der Umsatz nicht sehr lebhaft.

Auswärtige Börsen.

Wien, 25. Jan. Met. 5proz. 95 ¾⅞ Br., 95 Gld. 4proz. 74 ½ Br., 74 ¼ Gld. 4 ⅛ꝑproz. 83 ¾ Br., 83 % Gld. 2 ½proz. 50 ¾ Br., 50 Gld. Anl. 34: 203 Br., 202 Gld. 39: 115 Br., 115 ½ Gld. Nordb. 119 ½ Br., 119¾ Gld. Gloggn. 128 Br., 127 Gld. Mail. 75 ½ Br., 75 Gld. Pesth 89 Br., 88 ¾ Gld. B. A. 1140 Br., 1138 Gld.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 179 ½ Br.

Augsburg 130 ½1 Br.

Frankfurt 129 ¾⅔ Br.

Hamburg 192 Br., 191 ˖ Gld.

London 12.40 Br., 12.39 Gld.

Paris 152 ½ Br., 152 ¾ Gld

K. Gold 133, 132 ¾. Fond 130, 129 ½. Fonds und Actien Geld. höher.

Frankfurt a. M., 25. Jan. Von Fonds und Actien wa⸗ ren an heutiger Börse nur allein die 5⸗ und proz. Metallig. und Bexbacher Eisenbahn gesuchter, und man bot dafür bessere Preise als gestern. Desterr. Actien, Zproz. Spanier und Friedrich -Wil⸗ helms⸗Nordhahn blieben etwas slauer. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Bewegung. Das Geschäft war jedoch Jhn g be schränkt. 5proz. lombardisch⸗venetianische am Anfang 73, 72 und blieben auf einige Verkäufe 72 Geld und 72 Brie

Oesterr. Bank⸗Artien 1074 Br., 1070 Gld. öprö Metalli Obligationen pr. Compt. 73 ½ Br., 73 Gld. Badische Partial⸗ Soose a 35 Fl. vom Jahre 1850 32 Br., 32 ½ Gld. Kurhessische Preuß. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 31 ¼ Br., 31 Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 Br., 33 1 Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 74 Br., 73 ½ Gld., do 2 25 Fl. 28 Br., 27 Gld. Span. 3proz. inländische 33 %8 Br., 33 % Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 81 ¼ Br., 81¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne

Zinsen 37 ¾ Br., 37 ½ Gld. Köln⸗ Minden ohne C. 97 Br., 97 ½ Gld. Bexbach 80 ½ Br., 80 ½⅞ Gld.

Fremde Valuten mehr Brief als

6 2 Uhr.

3 ½proz. pr. C. 88 Br., 88 ¾⅜ Gid. St. Präm. Oblig. 91 Br., 90 ½ Gld. E. R. 104 Gld. 4 5proz. 91 ½⅞ Br., 91 ½ Gld. Stieuzl. 86 ½ Br., Dän. 73 Br. Ard. 11 i Br., 11 ½ Gld. Zproz. 31 Br., 31 Gld. Amer. 6proz. Verein. St. 104 ½ Br., 104 ½ Gld. Hamb.⸗Berlin 88 Br., 87 ¾ Gld. Bergedorf 88 Gld. Magd.⸗Witt. 52 Br., 51 ½ Gld. Altona⸗ Kiel 93 Br. Köln⸗Minden 97 Br., 96 ¾ Gld. Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn 363⁄ Br., 365 Gld. Mecklenb. 28 Br., 28 Gld.

Bei stillem Geschäft blieben Fonds fest. Eisenbahn⸗Actien da⸗ gegen etwas matter.

Hamburgz, 25. Jan.

London, 24. Jan. Zproz. Cons. p. C. 96 ½, ¼, a. Z. 96 ½, X. 3 ½8proz. 98 ½, . Int. 58, 57 ½⅛, 4proz. 91 ½, 90 ⅞. Ard. 17 ¾, , 3proz. 38 ¼. Pass. 3 ½, k. Russ. 5proz. 113, 111, 4 ½proz. 96, . Bras. 91, 89. Mex. 33, ½. Peru 78 ½⅝S, 77 ½.

Engl. Fonds blieben fast ganz unverändert. Fremde ohne we sentliche Veränderung; nur Bras. höher. Span. u. Mex. sehr fest. Engl. Fonds sehr fest. Fremde ohne Bewegung.

Amsterdam, 24. Jan. Die Stimmung für Holl. Fonds war heute bei ziemlich belebtem Geschäft im Allgemeinen etwas an⸗ genehmer. Von fremden Effekten war in Span. Zproz. sehr beleb⸗ ter Umsatz, und sind darin mehrere Posten zu höheren Preisen ver⸗ handelt worden. Russ. und Oesterr. unverändert. Mex. etwas fester. Russ. alte 105 ½, 8, Aproz. 86 ½, ½. Stiegl. 86 7. Oest. Met. 5proz. 70 ½, ½, neue 76 ⅛, , 2 ½proz. 37 7.

Holl. Int. 57 ¼, ¼, 3 proz. neue 67, ½%. Actien der Handels⸗ maatschappy 109. Rhein. Eisenb.⸗Actien 93 ½. Span. Ard. 12 ½⅛, A. gr. Piecen 12 ½, 7, Zproz 39 %½. Coupons 7 1, 8. Mex. 34 ¼.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 27. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47— 51 Rthlr. Noggen loco 34 36 ½ Rthlr. pr. Januar 34 Rthlr. Br., 33 ¾ E 8 pr. Frühjahr 1851 34 a Rthlr. bez., 35 Br., 34 G.

Rthlr. bez., 89

Roggen Mai/ Juni 343,— 35 ¼ 35 ½ G.

Juni /Juli 36 Rthlr. Br., Gerste, große loco 24 26 Rthlr. 6 kleine 22 24 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 22 24 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 22 Rthlr. Br., 21 ½ 50pfd. 23 Rthlr. Br., 22 ½ G. Frbsen, Koch⸗ 39 44 Rthlr., venböl loco 10 Rthlr. Br., 10½ G., pr. diesen Monat! 102 Jan./Febr. 8 8

April/ Mai 4 a 10 ½⅞ G. Mai / Juni Juni /Juli Juni/ Juli im Verbande Sept./Okt. 10½, a 11 Rthlr. bez., 11 Leinöl loco 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½1 a 12 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ Rthlr. verk. mit Faß pr. Jan. /Febr. 15 Rthlr. Br., 1 Febr. /März 15 ¾ a 15 ⁄¾ Rthlr. verk., 1. März /April 16 April⸗Mai 16 ½ Rthlr. Mai /Juni Juni /Juli 17 ¼ Rthlr. Wetter: trockener Frost und hell. Geschäftsverkehr: nicht bedeutend. Weizen: still. Roggen: fest und höher Hesghlt.. gut preishaltend. Rüböl: in besserer Haltung und mit einiger Spiritus: unverändert.

—mnmng—

Br., 17 G. Br., 17 ½1 bez.,

Berlin, Druck und Verlag

10 ¼ Rthlr. Br., 10 ⁄2 bez.

pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¼ G.

Rthlr. Br., 15 bez., Br., 16 bez., u. G.

G. Futter⸗ 34—36 Rthlr. 1 dünnes 10 ½⅞ Br., 10 ¾ G Rthlr. Br., 10 ½˖ G.

Febr./März 10 Rthlr. Br., 10 ⁄% ,a 10 ½¾ G. 8 März /April- 10 a 10 Rthlr. bez., 10½ Br., 10 ⁄1

2

U.;. G., p 10 ⁄1 bez. Br., 10 G.

G., 14

4 Br., 12 G. 15 G.

17 ½

1

Hamburg.

Das Abonnement beträg:t 5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie hne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird er Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil. 1

. eutschland.

Wien Truppenmusterung; Der neue Justizminister

Schmerling. Weitere Verhandlungen des Zollkongres⸗ ses. Verordnung über das Schneeschaufeln auf den Reichsstraßen. Vermischtes. Prag. Die Rekrutirung in Böhmen. Triest. An⸗ zeige der Blokade von Samos.

Bayern. München. Auflösung des Landwehr⸗Freicorps.

Sachsen. Dresden. Eisenbahn⸗Unfall.

Hannover. Aurich. P rovinzial⸗Landtag.

Württemberg. Stuttgart. Ankunft

Oesterreich. und Herr von

fürstlicher Personen. Be⸗

anntmachung über die Verabreichung von Reise⸗Unterstützungen an Ge⸗ werbetreibende zum Besuch der londoner Gewerbe⸗Ausstellung.

Uni⸗ formirung der Civil⸗Staatsdiener.

Nassau. Wiesbaden. Kammer⸗Verhandlungen. Die Zoll⸗Konferenz.

Hamburg. Bekanntmachung über den bevorstehenden Ei

marsch der Oesterreicher. 1.

Anstand.

Gesetzgebende Versammlung. Tagesordnung über eine Reclamation in Bezug auf die Botschaft des Präsidenten. Pe⸗ titionsbericht. Anklündigung einer Interpellation an die neuen Mi⸗ nister und Vertagung einer anderen in Betreff des Delrets hinsichtlich der pariser Armee. Paris. Das neue Ministerium und die Oppo⸗ sition gegen dasselbe. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Loudon. Hofnachrichten. Ministerium. Lord Burghersh †.

Rußland und Polen. Warschau. monitsch †.

Niederlande. Amsterdam. General⸗Gouverneur von Indien.

Belgien. Brüssel. Königliches Schreiben an den Kriegsminister und Kammerverhandlungen über die Armee. Vermischtes.

Italien. Genua. Dampffregatte für den Transport zur londoner In⸗ dustrie⸗Ausstellung. Neapel. Ausdehnung der Beurlaubungen.

Spanien. Madrid. Versprechen des neuen Minister⸗Präsidenten hin⸗ sichtlich der Staatsschuld. Verhandlungen in der Deputirtenkammer. Vermischtes.

Türkei. Von der bosnischen Gränze. Zurückwerfung der Insur⸗ genten.

Fraukreich.

Das

General⸗Lieutenant Graf Si⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Auf Ihren Bericht vom 27. Dezember 1850 genehmige Ich die Errichtung eines Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Ratibor, welches daselbst seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus drei Mitgliedern des Handwerkerstandes und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse der Arbeitneh⸗ mer aber aus zwei Mitgliedern des Handwerkerstandes und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes bestehen soll.

Charlottenburg, den 2. Januar 1851. 3

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simons An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justiz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Gesandten, Geheimen Legations⸗Rath von Le Cog, nunmehr definitiv zum Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten; und

Den bisherigen Oberlehrer bei dem Gymnasium zu Koblenz, Alexander Nicolaus Georg Dominieus, zum Direktor die⸗ ser Anstalt zu ernennen.

Bekanntmachung, betreffend die erfolgte Bestätigung der zu Breslau unter dem Namen „Rüben⸗Zucker⸗Fabrik“ zu Groß⸗ Mochbern“ zusammengetretenen Actien⸗ Gesellschaft.

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Bestäti⸗ gungs⸗Urkunde vom 23. Dezember v. J. die unter dem Namen „Rüben⸗Zucker⸗Fabrik zu Groß⸗Mochbern“ in Breslau zusammen⸗ getretene Actien⸗Gesellschaft landesherrlich zu genehmigen geruht. Dies wird auf Grund des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch mit dem Bemerken bekannt ge⸗ macht, daß das von den Unternehmern in der notariellen Verhand⸗ lung vom 17. September 1850 vollzogene Gesellschafts⸗Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau zur öffentlichen Kenntniß gelangt.

Berlin, den 24. Januar 1851. Der Minister für Handel, 8 Gewerbe und öffentliche Arbeiten ggez. von der Heydt.

P Justiz⸗Minister. Simons.

Se. Exrellenz der General⸗Lieutenant, außer⸗

Angekommen: 98 am Kaiserlich

ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister russischen Hofe, von Rochow, von St. Petersburg. Abgereist; Se. Excellenz der General⸗Lieutenant von Ra⸗

dowitz, nach Erfurt.

1

.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Zeteng —2 dieses Blatt an, für Berlin die

111““

Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. cö.

85 1 .

Se, Majestät der Kaiser

Oesterreich. Wien, 26. Jan. General⸗Adjutanten, Gra⸗

besichtigte vorgestern in Begleitung des fen von Grünne, des Generals der Kavallerie, Grafen von Wall⸗ moden, und mehrerer anderer Generale das aus Pardubitz hier eingetroffene Bataillon von Erzherzog Stephan Infanterie am Resphahahgt Mlchce und ließ dasselbe mit klingendem Spiele defi⸗ iren.

Der Lloyd sagt: „Der neue Justiz⸗Minister, Herr Ritter von Krauß, tritt mit einem beneidenswerthen Ruf, den er sich in einer langen Dienstzeit erworben, in sein hohes Amt. Als Privat⸗ mann, als Staatsdiener und als Richter versagt keine Stimme ihm das höchste Lob. Wegen seiner klaren, logischen Auffassung, seiner großen Gesetzeskenntniß und seines unparteiischen, bündigen Resume’'s ist er stets als das Ideal eines Gerichts⸗Präsidenten bewundert worden. Wir legen auch nicht zu viel Gewicht auf die Thatsache, daß der Justiz⸗Minister der ältere Bruder des Finanz⸗Ministers ist. Wir können nicht glauben, daß irgend eine verwandschaftliche Zu⸗ neigung hier einen üblen Einfluß ausüben könnte; im Gegentheil wollen wir hoffen, daß der weise Rath des älteren Bruders, in dessen Motive doch gewiß kein Mißtrauen gesetzt werden kann, eine wohlthätige Einwirkung auf die zukünftige Verwaltung unserer Staats⸗Finanzen nehmen wird. Trotz der so trefflichen Besetzung des erledigten Minister⸗Postens können wir doch unser Bedauern

bereits sanctionirt; ihm blieb aber

nothwendiger Institutionen vorbehalten. stand es,

entsprechen. In ununterbrochener Reihe

garn und die übrigen

sations⸗Entwürfe, auf das im Entwurfe beendete neue Strafgesetz

Gründung des Notariats Advokaten⸗Kammern, endlich auf die Inslebensetzung der Schwurgerichte hin. bisher noch nicht bekannt, worin eigentlich die prinzipiellen Diffe renzen bestehen, um ten Präsidenten des Cassationshofes, Ritters Karl nicht im Stande, uns darüber einige Andeutungen zu geben.“

Die Arbeiten der gestrigen Versammlung

schnitte „fette Oele“.

nehmigt, mit Ausnahme des Schlachtviehes, wo das festgesetzte Alter bei Kühen und Kälbern von

über den Rücktritt des Herrn von Schmerling nicht zurückhalten. Es thut uns leid, daß das Ministerium Schwarzenberg, welches eine so große Aufgabe hatte und theilweise bereits gelöst hat, eines seiner hervorragendsten Mitglieder verlieren mußte. Es hat uns jedoch gefreut, zu vernehmen, daß der Rücktritt des abgetretenen Ministers nur seinem eigenen freien Entschlusse zuzuschreiben ist, daß dem Verbleiben auf seinem Posten sonst kein Hinderniß im Wege stand, und daß durchaus keine Prinzipienfrage, über welche eine Meinungsverschiedenheit im Ministerium obwaltete, zu seiner Demission Veranlassung gab. Herr von Schmerling, welcher mit einer kurzen Unterbrechung seit fast drei Jahren eine so prominente Stellung in der politischen Welt eingenommen, hat das Glück, mit einem ehrenvollen, unbefleckten Rufe in das Privatleben zurückzu⸗ treten. Die konservative Partei, um die er sich durch sein tapferes Benehmen im September des Jahres 1848 ein historisch geworde⸗ nes Verdienst erworben, und der er in der ärgsten Zeit einer stür⸗ mischen Epoche eine mächtige Stütze gewesen ist, wird seinen Na⸗ men stets in dankbarer Erinnerung aufbewahren.“ Im Wande⸗ rer liest man: „Bereits als der Austritt des Herrn von Schmer⸗ ling aus dem Ministerium mit Bestimmtheit versichert wurde, haben wir unsere Meinung dahin ausgesprochen, daß es sich nur um einen Personenwechsel handle. Die Reformen in der Justizpflege beruhen auf dem zwölften Abschnitt der Reichsverfassung. Die Einführung der Jury namentlich auf dem §. 103 derselben. Diese Verfügun⸗ en konnte Herr von Schmerling eben so wenig aus eigener Kraft aufrecht erhalten, als sie sein Nachfolger aus eigenem Antriebe oder seiner Privatmeinung halber würde abändern oder ihre Durchführung sistiren können. Herr von Krauß gehört unter jene Justizmänner, welche unsere Provinzial⸗Gerichts⸗Verhältnisse auch aus eigener Anschauung kennen, und er hatte schon vor sei— nem Eintritte ins Kabinet längst Gelegenheit, von dem Standpunkte einer dritten Instanz aus, sich den zur obersten Leitung der Justiz⸗ geschäfte nöthigen Ueberblick zu verschaffen. Insofern haben wir von ihm alle Vortheile zu erwarten, welche langjährige gereifte Er⸗ fahrung bietet. Ueber seinen Charakter war früher schon nur eine Stimme, und wir können uns dem anschließen, was ein ande⸗ res unabhängiges Blatt der Residenz bereits über seine bekannte Humanität und Rechtlichkeit sagte. In constitutionellen Staaten nimmt der Justiz⸗Minister im Kabinet in der Regel keine so hervorragende Stellung ein, daß er auf die Politik des Ministeriums influenzirte, vielmehr nimmt man an, daß derselbe den einflußreicheren Pourtefeuilleträgern dessel⸗ ben sich anschließe. Dies macht die Frage nach den politischen An⸗ schauungen des Herrn von Krauß theilweise zu einer müßigen. Die Unabhängigkeit des Richterstandes wird er gedenfalls zu wahren wissen, da dieser Grundsatz schon vor dem März hochgehalten wurde. In Sesterreich kann man übrigens kein wahrer Freund seines Lan⸗ des sein, ohne zugleich zu wünschen, daß dasselbe in maßvoller Weise dem Abschluß der seit Jahr und Tag eingeleiteten Reformen entgegengeführt werden möge. Die Stellung des neuen Justiz⸗ Ministers zum Finanz⸗Minister endlich ist so zarter Natur, daß wir sie gern unerörtert lassen, da die Ehrenhaftigkeit beider Männer dies von vornherein uns erlaubt. Auch möchten wir glauben, daß höheren Ortes dieser Umstand in seiner ganzen Bedeutsamkeit schon in Erwaͤgung gezogen wurde, ehe die wiener Presse Gelegenheit hatte, ihre Hellsich⸗ tigkeit und Ueberraschung über diese „Anomalie“ an den Tag zu legen.“ Das Const. Bl. a. B. bemerkt: „So ist denn der bisherige Minister der Justiz, Ritter von Schmerling, wirklich aus dem österreichischen Kabinet geschieden. Er ist, wenn wir vom Departe⸗ ment des Krieges, bei dem andere Verhältnisse als bei den übrigen Ministerien maßgebend sind, absehen, der erste Minister, welcher seit dem November 1848 um prinzipieller Fragen willen sein Porte⸗ feuille niederlegte. Schon darum mußte sein Austritt aus dem Kabinet bedeutungsvoll erscheinen, auch wenn sich an den Namen des abtretenden Ministers nicht, wie es hier der Fall ist, die Er⸗ innerung an so viele segensvolle Schöpfungen knüpfen würde. Herr von Schmerling trat am 28. Juli 1849 in das Kabinet. Er fand den Grund auf dem ihm zugewiesenen Gebiete wohl schon zum großen Theile für den neuaufzuführenden Bau durch seinen Vor⸗ gänger im Amte, den gegenwärtigen Herrn Minister des Innern, vorbereitet; die Trennung der Justiz von der Administration war bereits zum rechtsgültigen Grundsatz erhoben,

und die Grundzüge der Justiz⸗

Jahre fixirt worden ist. wollten einige von den Abgeordneten, ter und Neumanin, die Einfuhrsgebühr von Centner auf 45 Kr. herabgesetzt wissen, und zwar, merkten, aus dem höchst berücksichtigungswerthen Grunde, die gedachten Nahrungsmittel im Winter vorzüglich von de ärmeren Klasse genossen würden. Auf die

Organisation in den westlichen Kronländern der Monarchie waren immer noch das schwere Werk der Ausführung und zͤdie Gründung noch vieler anderer dringend Herr von Schmerling ver⸗ dieser ihm vorbehaltenen Aufgabe im vollsten Maße zu sahen wir Gesetz um Gesetz aus dem Büreau des Justiz⸗Ministeriums hervorgehen und eine zeitgemäße gerechte Justiz⸗Verwaltung auf den Truͤmmern des ge⸗ stürzten verrotteten Systems erstehen. Um nur Einiges zu erwähnen, was unter dem Regime des eben abgetretenen Ministers ins Werk gesetzt wurde, weisen wir auf die in allen sogenannten deutschen Erbländern der Monar⸗ chie vollständig vechsefthee Gerichts⸗Reorganisation, auf die für Un⸗

stlichen Länder vollendeten Justiz⸗Organi⸗

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auf die neue Strafprozeßordnung, die neue Wechselordnung, die und die Errichtung der Notariats⸗ und auf die Einführung der Staatsprüfungen und Es ist

deren willen Herr von Schmerling seinen Posten verließ, und auch der Name seines Nachfolgers, des bisherigen zwei⸗ von Krauß, ist

des Zollkongresses um⸗ fassen sämmtliche Artikel vom „Safran“ angefangen bis zu dem Ab⸗ Alle Sätze des Tarifentwurfes wurden ge⸗ einiger Bestimmungen in der Zollbehandlung auf Antrag des Fürsten Jablonowsky einem auf zwei Bei der Rubrik „Häringe und Stockfische“ namentlich Mikulicz, Rich⸗ 1 Fl. 30 Kr. per wie sie be⸗ daß

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Einwendung der

Ministerialkommissäre, daß das Salzmonopol dadurch einen

len gelassen. Ganahl aus drigung der heimatlichen trieben wird und die vorarlberger Landwirthe dadurch einer gefähr lichen Konkurrenz mit der Schweiz besonders satzes in die Lombardei entgegengingen. wurde von der Versammlung nicht berücksichtigt. Feststellung der Fleischzölle f entschieden gelassen. keiten beantragte

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Aufmerksamkeit widmen zu können. Der liche Bauten,

Kaiserlichen Genehmigung unterzogen wird, lautet: „Ew. Maje stät! Von wesentlicher Bedeutung 7

ist die Schneeabräumung von den Staatsstraßen. des Straßenverkehrs wendet, daß daher auch

sicher gestellt werde. der Arbeiter abhängig gemacht, sondern diesfalls eine Verpflichtung ausgesprochen wird. Nach der besonderen Beschaffenheit dieser Leistung hätte die Verpflichtung hierzu dem Staate gegenüber im Prinzipe auf der Gesammtheit der Bevölkerung zu beruhen; die praktische Ausübung macht jedoch nothwendig, daß wegen Erfüllung dieser Obliegenheit die öffentliche Verwaltung mit den Gemeinden ver⸗ kehre und daß zur Natural⸗Verrichtung nur die vermöge ihrer ört lichen Lage geeigneten Gemeinden in Anspruch genommen werden. Jedenfalls erheischt die Gerechtigkeit, daß diejenigen Gemeinden, welche diese Arbeit im Interesse der Staate eine entsprechende Vergütung erhalten. nicht übersehen werden, ten oder Gebiete von nahe sich erfreuen.

des durch Straßenzüge hervorgeru

Die Vorschrift, durch

darauf

werden. werden soll, muß ferner

zwischen den einschlägigen Behörden und den und rasch vor sich gehen kann. felung auf den Staatsstraßen ist übrigens nicht neu: sie besteht be reits seit lange in mehreren Ländern des Reiches, es ist jedoch die⸗ ser Gegenstand in den einzelnen Kronländern in Bezug auf Lei stung und Vergütung sehr verschiedenartig eingerichtet; dermal aber, wo nach der Reichsverfassung §. 24 kein Unterschied in der Ver

theilung der öffentlichen Lasten bestehen darf, wird es unerläß⸗- lich, auch in dieser Beziehung ohne Aufschub, mithin dar. läufig in Gemäßheit der Reichsverfassung §. 12% im, ds nungswege eine allgemeine Anordnung zu tre⸗ 9 v

heit ist im Grundsatze aufzufassen, festzuhalten x8- Fe. ee

lichkeit zur faktischen enngleich .

Geltung zu bringen, w 1 bare Anwendung in eirzelmen eonländern wegberaiscesc g8

ä und namentlich wegen der uo⸗ nicht übe c ge. haltnise. En wickelung des traßenwesens vor der Hand noch nicht

beträchtlichen Abbruch erleiden möchte, wurde der Antrag indeß fal⸗ Vorarlberg sprach gegen die Ernie⸗ Einfuhrzölle auf Käse, vorzüglich im Interesse seiner Gegend, wo die Käse⸗Erzeugung in großer Menge be⸗

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in Bezug des Ab⸗ Der Vorschlag Ganahl's Die definitive ür Dalmatien wurde einstweilen un⸗ Während der Debatte über die öligen Flüssig⸗ Riedl aus Prag die Sistirung der Verhandlung, um in der nächsten Versammlung dieser Rubrik eine ausführliche

Vortrag des Ministers für Handel, Gewerbe und öffent⸗ ¹, Freiherrn von Bruck, womit die bereits erwähnte Vorschrift über die Schneeschauflung auf den Reichsstraßen der

ür den geordneten Straßendienst Die Wichtigkeit erheischt, daß alle Störungen desselben abge⸗ die schnelle und gehörige Reinigung der öffentlichen Straßen von Schneeanhäufungen unter allen Umständen Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn die hierzu nothwendige Arbeitsleistung nicht unbedingt von dem Willen

Gesammtheit leisten, vom Hierbei kann jedoch daß diejenigen Gemeinden, deren Ortschaf⸗ Staatsstraßen durchzogen werden, oder die an denselben gelegen sind, mehrfacher und wichtiger Vortheile Sie sind theilweise der Anlage und Erhaltung eigener Verbindungswege enthoben; sie genießen vorzugsweise die Früchte

des lebhafteren Verkehrs. Diese Vortheile können bei dem Ausmaße der Vergütung für die Schnee⸗ Abräumung auf den Staatsstraßen nicht außer Anschlag gelassen welche diese Angelegenheit geregelt berechnet sein, daß der Aufwand so viel möglich fixirt und das Geschäft im Wege beiderseitigen Ueber⸗ einkommens geordnet, das Verfahren aber und der Geschäftsgang Gemeinden einfach Die Verpflichtung zur Schneeschau⸗

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