sollte stattfinden koͤnnen. Eine bleibende Ausnahme
von der allge⸗
meinen Geltung der zu erlassenden Vorschrift wird nach der Natur der Sache dort einzutreten haben, wo gewöhnlich Schneefälle nicht vorkommen oder doch eine Hinwegschaffung durch Menschenhände
nicht erfordern, oder wo Gemeinden, die hierzu verpflichtet werden könnten, nicht vorhanden sind. Auf den hier dargestellten Ansichten, denen der Minister⸗Rath beigestimmt hat, beruht die angeschlossene Verordnung, die ich Ew. “ mit dem ehrerbietigsten Antrage vorzulegen mir erlaube, Ew. Majestät geruhen, dieselbe allergnä⸗ digst zu genehmigen und mit der allerhöchsten Unterschrift zu ver⸗ sehen. Wien, 26. Dezember 1850.“
Der Kommandant der ersten Armee, General der Kavallerie, Graf von Wratislaw, trifft am 28sten d. M. von Prag hier ein und wird auch sein Hauptquartier wieder nach Wien verlegen. Der Feldmarschall⸗Lieutenant und Armeecorps⸗Kommandant, Fürst Feshes von Liechtenstein, ist vorgestern von Prag hier einge⸗ roffen.
Das Ministerium des Innern hat angeordnet, daß, nachdem die neuen politischen Behörden in Croatien und Slavonien mit dem 1. Januar bereits ihre Wirksamkeit begonnen haben, die politische Einführungs⸗Kommission für Croatien und Slavonien aufzulösen sei. Die Durchführung der durch diese Kommisston eingeleiteten Geschäͤfte ist von dem Ministertum dem Ministerial⸗Rath Joseph von Fluf, als Ministerial⸗Kommissär unter der Oberleitung des Banus, anvertraut worden.
Prag, 26. Jan. Die Prager Zeitung meldet: „Be⸗ kanntlich ist im verflossenen Jahre 1850 eine Rekrutirung ausge⸗ schrieben worden, bei welcher das Kronland Böhmen für die Linien⸗ truppen 9635 Mann und zur Ergaͤnzung der ersten Landwehr⸗Ba⸗ taillone 554 Mann als Kontingent abzustellen hatte. Dieses bedeutende Kontingent wurde bereits bis zum 8. Januar 1851 bis auf den unbedeutenden Rest von 372 Mann für die Linie und von 34 Mann für die Landwehr abgestellt. Wenn in Erwägung gezo⸗ gen wird, daß bei den erst tm Jahre 1849 stattgefundenen zwei⸗ maligen Rekrutirungen im Kronlande Böhmen die militairpflichtige Bevölkerung bedeutend in Anspruch genommen worden ist, wenn ferner die großen Schwierigkeiten beachtet werden, welche der Been⸗ digung des letzten Rekruttrungsgeschäfts in der bestimmten sehr kurzen Frist bei den diesfalls noͤthigen, umfangreichen, mühsamen
und zeitraubenden Vorarbeiten mit Rücksicht auf die erst kürzlich erfolgte Konstituirung der Gemeinden entgegenstanden, so muß man das erwähnte Resultat der letzten Rekrutirung als ein höchst günsti⸗ ges bezeichnen, und dasselbe erscheint um so erfreulicher, als es eine neue Bürgschaft nicht nur für den Eifer und die Thätigkeit der mit der Stellung betheiligt gewesenen Behörden und Organe, son⸗ dern auch der Landesbewohner gewährt.“ 8
Triest, 23. Jan. Die österreichische Central⸗Seebehörde hat nachstehende Bekanntmachung erlassen; „Der Statthalter der Insel Samos hat zur Kenntniß des dortigen Kaiserlich österreichischen Konsular⸗Agenten gebracht, daß die Rebellen sich fortwährend wei⸗ gern, die Autorität der ottomanischen Pforte anzuerkennen, und daß daher Mustapha Pascha, Kommandant der Großherrlichen Truppen auf Samos, die Stadt und den Hafen von Wati und auch andere Orte der Insel für alle unter samiotischer Flagge segelnden Schiffe vom 4ten angefangen in Blokadezustand gesetzt hat; fremde Schiffe sind bis jetzt in den Blokus nicht mit inbegriffen; sollte die Aus⸗ dehnung dieser Maßregel auf dieselben späterhin ebenfalls nöthig befunden werden, so wird die Kaiserliche Konsular⸗Agentie bei Zei⸗ ten davon unterrichtet werden, was hiermit zur Kenntniß des Han⸗ bgftgsde und der Seefahrer gebracht wird. Triest, 22. Januar
Beayern. München, 25. Jan. Das Regierungsblatt vom Heutigen enthält eine allerhöchste Entschließung, die Auflösung der noch bestehenden Landwehr⸗Freicorps, mit Ausnahme der Gebirgs⸗ schützen⸗Compagnieen in Oberbayern und des Freicorps zu Berchtes⸗ gaden, betreffend.
Sachsen. Dresden, 25. Jan. (D. J.) Ueber den vorgestern auf der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn vorgekommenen Unglücks⸗ fall dürften nachstehende, uns aus bester Quelle zugegangene De⸗ tails nicht ohne Interesse sein. e
Das Unglück hat sich zwischen der Nesselbrücke und Langebrück, auf einem 7 Ellen hohen Damme zugetragen und bekanntlich den Morgens 6 Uhr in Dresden abgegangenen Zug betroffen. Dieser Zug bestand aus 2 Lokomotiven und 16 Wagen und war in fol⸗ gender Weise gebildet: Reservemaschine „Silesia“ nebst Tender (Zugführer Halmel, Feuermann Engst), Zugmaschine „Austria“ nebst Tender (Zugführer Romberg, Feuermann Patzig); 3 Lowrys mit Kohlen, 8 beladene Güterwagen, ein Gepäckwagen, 3 Personenwa⸗ gen und ein Postwagen. Das secgheksana bestand aus dem Ober⸗ Schaffner Krieger, dem Packmeister Bach, den Schaffnern Hamann, Hintsch und Tränkner und dem Zugschmierer Noack⸗
Die „Silesia“ sollte nur bis Radeberg mitgehen und die „Au⸗ stria“ den Zug bis 8 führen, der ohne Anstoß bis an die obenbezeichnete Stelle der ahn gelangte. Dort war plötzlich die hintere Achse des an der „Silesia“ befindlichen Tenders gebrochen und zwar so, daß das eine Rad sofort abfiel. Sei es nun daß dieses unter die Räder der nachfolgenden „Austria“ gekommen oder daß die zerbrochene Achse selbst sich wischen diese geschoben hatte die „Austria“ wurde aus dem Geleie ehoben und auf die rechte Seite den Damm herabgeschleudert. er Führer der Silestan hatte, sobald er bemerkt, daß ein Unfall passirt, zwar zum Bremsen gepfiffen, auch die Maschine reversirt, bebog ein Halten des Zugs nicht bewirken können, vielmehr war dessen Maschine, nachdem sie ne seiner Angabe mit sammt dem Tender herumgedreht und quer über die Bahn zu stehen gekommen, an der Kette, welche den Tender der „Silesia“ mit der „Austria“ verband, den Damm mit hinabgezogen worden. Während die „Austria“ ganz unten am Fuße des Dammes lag, be⸗ fand sich die „Silesia“, auf der Seite liegend und mit ihren Rädern noch einen Theil des Bahnkörpers berührend, auf dem Abhange des Veerges Austria⸗ 1 it der „Austria“ waren zugleich zwei hinter derse ind⸗ liche Lowrys und drei Güterwagen den 8 vmabgäschen.efend⸗ dritte Lowry, eben so ein Güterwagen sind auf der Bahn zertrüm⸗ mert und ein Güterwagen beschädigt gefunden worden. Die herab⸗ geschleuderten Wagen lagen am Abhange des Dammes, die Lowrys zu unterst, theilweise gänzlich zertrümmert, ein Bild entsetzlicher Zerstörung darbietend. Die übrigen Wagen waren bis auf die letzten zwei Personenwagen und den Postwagen sämmtlich aus dem Geleise gerissen worden, doch auf der Bahn stehen geblieben.
Von den drei dabei ums Leben Gekommenen ist der Lokomotiv⸗ führer der „Austria“, Romberg, gänzlich zerquetscht worden; der Zug⸗ schmierer Noack, welcher die Tenderwache gehabt, ist auf der ersten Kohlenlowry nächst des Tenders postirt gewesen und unter die herabstürzenden Packwagen geworfen worden, wo man ihn nach langer Arbeit ebenfalls schrecklich zerdrüͤckt aufgefunden hat. Der Feuer⸗
1—
mann Patzig ist schwer beschädigt worden.²) Wo der Oberschaff⸗ ner 1rc8g 8 99 dem hüa gefaue befand, ist nicht zu ermitteln gewesen, eben so wenig ob er herabgeschleudert oder freiwillig herabgesprungen ist. Er ist eine Strecke von dem Punkte, wo die Maschine und Wagen über einander liegen, todt aufgefunden wor⸗ den; nach dem ärztlichen Zeugniß hat er das Genick gebrochen. Krieger hinterläßt Frau und 2 Kinder, Romberg Frau und 4 Kinder, Noack eine hochschwangere Frau. Die Beerdigung der Verunglück⸗ ten fand Sonntag Nachmittag 3 Uhr statt. 1 Der Führer der „Silesta“, Halmel, wurde zum Glück von sei⸗ ner Maschine im Herabstürzen 10 bis 12 Schritt weit weggeschleu⸗ dert und ist ohne Beschädigung davon gekommen. Sein Feuermann, Engst, der sich auf dem Tender befand, sprang, als dieser den Damm hinabgezogen wurde, auf die Maschine, ist mit dieser herabgestürzt, beim Umsturz derselben aber glücklicherweise so zu liegen gekommen, daß nichts auf ihn fallen konnte und er ebenfalls völlig unver⸗ ehrt blieb. seh Eine Verschuldung ist bei diesem Unglücksfalle Niemand zur Last zu legen. Die saͤmmtlichen Tenderaxen, und namentlich auch die zerbrochene, sind erst vor nicht langer Zeit ausgeglüht worden. Auch ist stets das sorgsamste Augenmerk auf diese Achsen gerichtet gewesen, und auf Entdeckung eines Merkmals, aus welchem sich nur entfernt ein Bruch hätte befürchten lassen können, ist bereits vor längerer Zeit eine Prämie gesetzt worden, jedoch ein solches nicht wahrzunehmen gewesen. Die Bahn wird bereits seit dem 24. Ja⸗ nuar Morgens wieder ohne Unterbrechung befahren.
Hannover. Aurich, 22. Jan. (Ostfr. Ztg.) Der Provinzial⸗Landtag hat in fortgesetzter erster Berathung über die neue Verfassungs⸗Urkunde die nachstehenden Paragraphen in fol⸗ gender Fassung angenommen:
II. Recht und Wirkungskreis der Provinzial⸗ Landschaft.
§. 14. Im Allgemeinen hat die Provinzial⸗Landschaft bei den
Verhandlungen, welche zwischen Uns oder Unseren Behörden einer⸗ seits und dem Fürstenthume Ostfriesland andererseits verfassungs⸗ mäßig stattfinden, dieses zu vertreten und dessen Rechte wahrzuneh⸗ men, so wie den Wohlstand der Provinz, dessen Sicherung und dessen Förderung sich angelegen sein zu lassen. S. 15. Unsere ostfriesische Provinzial⸗Landschaft hat das Recht, in Beziehung auf alle, Unser Fürstenthum Ostfriesland angehende Angelegenheiten, insbesondere auf etwa vorkommende Mängel und Mißbräuche in der Verwaltung oder der Rechtspflege, ihre Wün⸗ sche, Vorstellungen und Beschwerden Uns oder Unseren Behörden vorzutragen.
§. 16. Unsere gesammte ostfriesische Landschaft übt das Recht der Präsentation zu einer Rathostelle in Unserem Ober⸗Appellations⸗ gerichte, daneben zu einer Rathsstelle in Ansehung des Kriminal⸗ senats dieses Gerichtes nach Maßgabe der desfallsigen näheren Be⸗ stimmungen; — ferner zu zwei Rathsstellen in Unserer Justizkanzlei zu Aurich oder den demnächst zu errichtenden Obergerichten oder dem Obergerichte der Provinz. b
§. 17. Unsere ostfriesische Provinzial⸗Landschaft übt die ihr zustehenden Rechte entweder auf besonders berufenen Landtagen, oder auf den jährlich stattfindenden Landrechnungs⸗Versammlungen aus. Wenn aber die Landschaft nicht versammelt ist, werden ihre Rechte in der unten bestimmten Art durch den Ausschuß allein (oder unter Zuziehung der Ordinairdeputirten wahrgenommen.
§. 18. Die Zustimmung der Provinzial⸗Landschaft ist erfor⸗ derlich: 1) bei Erlassung, Wiederaufhebung, Abänderung und au⸗ thentischer Interpretation aller Provinzialgesetze; 2) bei Lokalstatu⸗ ten, insoweit dieselben Gesetzeskraft erhalten sollen; im Begleit⸗ schreiben: daß Stände unter diesen Statuten nicht die städtischen Verfassungsstatuten, sondern solche örtliche Statuten begriffen ha⸗ ben, wodurch privat⸗ oder strafliche Bestimmungen getroffen werden
sollen; 3) bei Auflegung der provinziellen Lasten und Abgaben; 4) bei Auflösung, Neubildung oder Vereinigung von Gemeinden gegen deren Widerspruch und über die Bedingungen der Vereinigung; 5) bei Einführung neuer Wege⸗, Kanal⸗ und Brückengelder, so wie bei Tarifirung derselben und bei Aenderung bestehender Tarife; 6) bei allen öffentlichen Anlagen und Arbeiten oder sonstigen Ausgaben, welche den Eingesessenen der Provinz auferlegt wer⸗ den sollen, es sei denn, daß dieselben lediglich eine Gemeinde oder einen Amtsverband angehen und von diesen geneh⸗ migt oder in Gemäßheit einer auf ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift beruhenden Entscheidung gefordert sind. — Müssen daher einem Amtsverbande oder einer Gemeinde umfassendere Leistungen auf⸗ erlegt werden, als die Amtsversammlung oder die Gemeinde selbst beschlossen hat, und besteht eine bestimmte gesetzliche Vorschrift nicht, so ist die Zustimmung der Landschaft erforderlich. Diese ist unter gleichen Voraussetzungen auch dann nöthig, wenn die betreffenden Leistungen anderen Interessentenschaften oder Verbänden, als der Gemeinde oder dem Amtsverbande obliegen. Die gehörige Ausführung solcher von ihr genehmigten Anlagen und Arbeiten kann die Landschaft überwachen; 7) bei der Anlage von Landstraßen, ferner bei Bestimmung darüber, welche Wege in der Provinz als Land⸗ straßen betrachtet werden sollen, so wie bei einer Entscheidung der Frage, ob Chausseen und Landstraßen, für welche ein Bedürfniß der Erhaltung als solcher nicht mehr vorliegt, in die Klasse der Landstraßen und Gemeindewege zurück zu versetzen sind; — auch ist die allgemeine Richtung der Straßenzüge, welche in der Provinz als Landstraßen gebaut werden sollen, mit der Landschaft festzu⸗ stellen; 8) bei Feststellung der allgemeinen Richtung der in der Provinz und auf Kosten derselben auszuführenden Kanäle und Wasserzüge, deren Wirkungen sich auf mehr als einen obrigkeitli⸗ chen Bezirk erstrecken, wenn nicht schon nach Nr. 6 die Anlage sellst von der Zustimmung der Landschaft abhängig ist; 9) bei Anlage von Kolonieen zur Urbarmachung wüster Grundstücke und bei sonstigen Anbauungen von größerer Ausdehnung und Bedeu⸗ tung, wenn diese gegen den Willen der betheiligten Gemeinde er⸗
folgen soll. §. 19. Das Gutachten der su 1eegen. 1) bei allgemeinen Anordnungen und Ver⸗ 1agnsgon⸗, welche zur Ausführung der Gesehe von der Vorfe⸗ 88* erlassen werden und solche besondere Ausführungs⸗ orschriften erhalten, welche irgendwie in die Rechte der Unter⸗ sonst nach Eigenschaft oder Bedeutung
Provinzial⸗Landschaft ist
thanen eingreifen oder
eine vorgängige Berathun Lands h— g mit der Provinzial⸗Landschaft als rath⸗ Fe lassen. Können solche Anordnungen und Verfügunh⸗ gind dieselbenicht bis zum nächsten Landtage verschoben werden, so nicht Gefahr beinchdem zuvor das Gutachten des Ausschusses — falls rur nachirgolic Verzuge — eingezogen worden, zu erlassen und 9 Beschlußnah zur Kenntniß der Landschaft zu bringen; 2) vor . JasmFereeh über Bewilligung, Abstellung und Aenderung vesheng der eawig der Provinz; 3) bei Aenderungen in der Ein⸗ nach Brendigu 2 hinsichtlich der Aemter⸗ und Gerichtsverfassun gung der jetzt bevorstehenden Organisatiohn.
8 i · ee —“ ) Wie wir so eben vernehmen, ist er heute auch noch gestorben; er
dem verlangt werden über alle Gegenstande, rücksichtlich deren die kennen zu lernen für angemessen erachtet.
bei Bildung der Listen, aus denen die Mitglieder der gewerblichen und landwirthschaftlichen Deputationen der Landdrosteien zu ent⸗ nehmen sind, in einer regelnden Weise; 2) die Verwaltung derjenigen provinziellen In⸗ stitute und Fonds, welche von der Landschaft selbst begründet sind und zu welchen die Mittel von der Provinz selbst aufgebracht wer⸗ den (z. B. Brandkassen, Kreditanstalten). Von dieser Verwaltung ist der Regierung vollständige Kenntniß zu geben.
§. 22. Der Provinzial⸗Landschaft soll Kenntniß gegeben werden: 1) auf ihr Verlangen von der Verwaltung der innerhalb der Provinz belegenen Institute, welche unter der unmittelbaren Verwaltung Königlicher Behörden stehen, es mögen die Mittel aus provinziellen Fonds oder der Staatskasse fließen; 2) auf ihr Ver⸗ langen von der Vermögens⸗Verwaltung der Gemeinden ihres Be⸗ zirks; 3) von der Verwaltung des abgelaufenen Jahres und von den Ergebnissen derselben durch eine von dem Landdrosten ihr all⸗ jährlich bei der ersten ordentlichen Zusammenkunft vorzulegende vollständige Uebersicht; 4) von den allgemeinen Anordnungen und Verfügungen, welche zur Ausführung der Gesetze von der Land⸗ drostei erlassen werden.
Württemberg. Stuttgart, 26. Jan. (Schw. Merk.) Die verwittwete Frau Herzogin von Nassau ist mit ihrer Prinzessin Tochter Helene gestern Abend zum Besuche der Königlichen Familie hier angekommen.
Das Gewerbeblatt aus Württemberg vom 25. Januar 1851 Nr. 4 enthält folgende Bekanntmachung der Centralstelle für Gewerbe und Handel, betreffend die Verabreichung von Reise⸗Un⸗ terstützungen an Gewerbetreibende zum Besuch der nächsten londoner Gewerbe⸗Ausstellung. In Folge höchster Ermächtigung werden an ungefähr 30 Männer aus dem Gewerbestande des Landes Reise⸗Unter⸗ stützungen zum Besuch der im nächsten Sommer stattfindenden Gewerbe⸗ Ausstellung in London verabreicht werden. Dieselben werden in einer Baarsumme von je 75 Fl. bestehen, wobei noch, so weit es thun⸗ lich ist, für Quartier in London während 8 Tagen gesorgt werden wird. Indem man voraussetzt, daß solche Gewerbsmänner, welche die Reisekosten ohne Beeinträchtigung ihres Geschäftes ganz aus eigenen Mitteln bestreiten können, um die Staatsunterstützung nicht ansuchen werden, kann dagegen dieselbe auch nur an solche Männer verabreicht werden, welche vermöge ihrer gewerblichen Qualification,
also insbesondere ihrer Thätigkeit, Geschicklichkeit und des Besitzes eines mit Erfolg betriebenen Geschäftes die erforderliche Bürg⸗ schaft darbieten, daß ihre durch die Reise gewonnenen Beobachtungen über die neuesten Leistungen der auswärtigen Konkurrenz nach ihrer Rückkunft sofort auch unverweilte An⸗ wendung in ihren Werkstätten, und somit in der Landes⸗Industrie finden. — Von den Unterstützten wird nach ihrer Zurückkunft eine kurze schriftliche Darstellung der in ihrem Fache gesammelten Beob⸗ achtungen erwartet. Der Aufenthalt in London darf nicht unter 6 Tagen betragen, und unterliegt der Kontrole des anwesenden Regierungs⸗Kommissärs, welchem deshalb bei Ankunft und Abgang, so wie während des Besuchs der Ausstellung, die noch näher zu bestimmenden Mittheilungen zu machen sind. — Auch muß die Ab⸗ reise von Stuttgart, beziehungsweise die Ankunft in London, genau dem Termine entsprechen, welchen die Centralstelle vorschreiben wird, damit die Fürsorge für Unterkunft und Führung in London nicht zu sehr erschwert wird. Alle diejenigen, welche den oben gestellten Bedingungen, deren Nichterfüllung die Verbind⸗ lichkeit zur Rückzahlung des erhaltenen Reisegeldes zur Folge hätte, entsprechen zu können glauben, mögen sich binnen drei Wochen, von heute an gerechnet, bei der unterzeichneten Stelle schriftlich melden und dabei durch Beschreibung ihrer Geschäftsverhältnisse ihr Gesuch näher begründen, auch durch Beifügung von Zeugnissen der Ge⸗ werbevereine oder andecer kompetenten Beurtheiler solches so viel als thunlich belegen. Die Königl. Centralstelle wird dann unter den Bewerbern die Auswahl in solcher Weise zu treffen suchen, daß so viel als möglich jedes Gewerbe, für welches in London Beobach⸗ tungen anzustellen sind, vertreten ist.
Die neue Uniformirung der Civil⸗Staatsdiener ist nun, vorerst bei den Beamten des Departements des Innern, eingeführt. Die Staats⸗Uniform ist in ihrer bisherigen Form beibehalten. Dagegen besteht die gewöhnliche Uniform: in einem blauen Wuffenrocke mit schwarzem stehenden Sammtkragen und zwei Reihen gelber Knöpfe, auf denen eine Krone angebracht ist. Kragen und der ganze Saum des Rocks sind mit rothem Paspoil versehen, und auf den beiden Enden des Kragens sind je drei goldene Rosetten aufgestickt. Die Kopfbedeckung besteht in einem dreieckigen Hut in österreichischer Form und die Waffe in einer Art einschneidigem Degen, welcher an einem in einer doppelten goldenen Schnur bestehenden Gürtel um den Leib getragen wird.
Nassau. Wiesbaden, 24. Jan. In der heutigen Sitzung der Kammer interpellirte Abg. Born das Ministerium wegen Errichtung einer Bergschule. Minister⸗Präsident von Wintzingerode eröffnet, daß Se. Hoheit der Herzog dem Gesetze über vie neue Feldfrevel⸗Ordnung die Sanction ertheilt habe. Raht interpellirt wegen seines und Wimpf's Antrag hinsichtlich der angeblich verfassungswidrigen Erhebung des 2, Steuer für den Wittwen⸗ und Waisenfonds den betreffenden Ausschuß; Born und Rau das Ministerium wegen Vollzug des Zehentgesetzes. Abg. Jung II. berichtet über das Ministerial⸗ Budget des Innern Kap. II. („Kreisämter.“) Die 1100 Fl. für die Polizeistellen zu Wiesbaden, Bieberich und Ems werden zwar mit 18 Stimmen nicht bewilligt, eine Mißbilligung des Ministeriums wegen derer Verausgabung pro 1850, wie Raht beantragt hatte, aber gegen 7 Stimmen abgelehnt. Das Budget der Kreisämter wird mit 58,052 Fl. 21 Kr. verwilligt. Abgeordneter Dr. Heydenreich be⸗ richtet über das Ministerial⸗Budget Kap. I. („Ministerial⸗Kolle⸗ gium”“), wozu 72,050 Fl., und ferner über Kap. III. („Landjäger⸗ Corps“), wozu 47,535 Fl. 30 Kr. verwilligt werden. Raht fragt nach der ihm zu Ohren gekommenen unzulässigen Ausdehnung der Transport⸗Personen neben den Gendarmen; Regierungs⸗Kom⸗ missär Schepp: Bei der unzureichenden Zahl der Gendarmen sei eine Hinzuziehung anderweitigen Transport⸗Personals nicht zu um⸗ gehen; Minister⸗Präsident von Wintzingerode giebt zu, daß den Kreis⸗ Beamten außer der Instruction für die Gendarmen, die modifizirt worden sei, noch nach Bedürfniß deren Verwendung überlassen bliebe. Endlich wird berichtet über „Landes⸗Bibliothek und Museum“; wozu 4148 Fl. 48 Kr. verwilligt werden. Die Kammer nimmt den Antrag des Ausschusses an, der Regierung die Sorge zu em⸗ pfehlen, daß die Versendung der Bücher portofrei und ohne Ver⸗ packungskosten an auswärtige Staatsdiener vor sich zu gehen habe und nicht, wie bisher Einzelne ausgeschlossen und die Wiesbadener bevorzugt werden dürften. Abgeordneter Heil berichtet über Kap. V
hamte zwei Rippen gebrochen, die shm in die Lunge eae.
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(Forstverwaltung) wozu 26,972 Fl. über Kap. IX. (Bergver
waltung) wozu 18,450 Fl. verwilligt werden. Abgeordneter Dr. Haupt stattet Bericht ab über Kap. IV. (Medizinalpflege), 61,761 Fl. 40 Kr. werden verwilligt, nach Antrag des Ausschusses die das
§. 20. Das Gutachten der Proviuzial⸗Landschaft kann außer⸗ Regierung die Bedürfnisse, Ansichten und Wünsche der Provinz
der Assistenten und Accessisten, in Schutz genommen;
§. 21. Der Provinzial⸗Landschaft liegt ob: 1) Mitwirkung 1b 1 5 lage über Medizinalreform vom Minister⸗Präfidenten von Wintzin⸗
durch die Landdrostei⸗Ordnung näher zu auf den b 1 beschluß vindizirt, und der Antrag Hehners angenommen, eine
ob die Regierung ohne Weiteres den sogenannten Gronauer Fonds an das Irrenhaus ꝛc. hätte vertheilen können.
Königlich preußischen Regierung an den Senat gerichteten Mitthei⸗
Medium nicht erreichende Besoldung der Beamten, insbesondere eine Vor⸗ erode nochmals verheißen; die Verwilligung der Stände auch in ezug auf den Stiftungsfonds des Irrenhauses durch Kammer⸗
Kommission zu wählen, welche die Frage zu beantworten habe,
Die Kammer ver⸗ villigt auch den Beitrag das Stiftungsfonds von circa 36,000 Fl.; er Ministerpräsident von Wintzingerode nimmt diese Verwilligung icht an. Im Kap. XII. (milde Fonds) werden 20,903 Fl. ver⸗ villigt. Endlich berichtet Abgeordn. Wenkenbach I. über Kap. VI. Unterhaltung der Landesgebäude), 16,092 Fl. 29 Kr. werden nach⸗ räglich pro 1850 und 37,083 Fl. pro 1851 verwilligt, so wie chließlich von Eck's Antrag zur Beschleunigung des Civilprozeß⸗ esetzes angenommen.
Wiesbaden, 25. Jan. (O. P. A. Z.) Die Zollkonferenz⸗ Bevollmächtigten von Baden und Kurhessen, die Herren Ministerial⸗ rath Hack und Geh. Ober⸗Finanzrath Dupsing, sind heute hier an⸗ gekommen.
Hamburg. Hamburg, 25. Jan. Die Börsen⸗Halle nthält folgende Bekanntmachung. Die Ausführung des zwischen reußen und Dänemark am 2. Juli v. J. abgeschlossenen und dem⸗ ächst von sämmtlichen deutschen Regierungen ratifizirten Friedens at, zufolge einer von Seiten der Kaiserlich österreichischen und
lung, militairische Maßregeln hervorgerufen, welche aus strategi⸗ schen Gründen es bei der geographischen Lage der Stadt Hamburg nd deren Gebietes unvermeidlich gemacht haben, daß einzelne Ab⸗ theilungen der zur Ausführung des Friedens in dem Herzogthum Holstein im Anmarsch begriffenen Truppen vorübergehend hier⸗ selbst aufgenommen werden müssen. So sehr der Senat es be⸗ dauert, daß die Stadt und deren Gebiet mit dieser Last nicht hat verschont werden können, so giebt Er Sich doch der zuversicht⸗ lichen Hoffnung hin, daß Hamburgs Bevölkerung den befreundeten Truppen eine entgegenkommende Aufnahme nicht versagen wird. Er Seinerseits wird darauf Bedacht nehmen, Seinen Mitbürgern diese Last thunlichst zu erleichtern; Er hat demnach vorläufig eine freiwillige Verpflegung der Truppen, so weit solche irgend aus⸗ führbar, angeordnet, und wird Er das Weitere dieserhalb förder⸗ samst im verfassungsmäßigen Wege erledigen.
Uebergangs⸗Ministerium mit noch Leon Faucher
dung
Abwesenden bildet, mit Schneider und Vaillant, deren offizieller An⸗
Gegeben in Unserer Rathsversammlung. Hamburg, den 25.
Januar 1851.
Hamburg, 25. Jan. (B. H.) Vielleicht am nächsten Montag, wahrscheinlich aber erst Dienstag, werden zwischen 3—4000 Mann österreichischer Truppen hier einrucken. Dieselben bestehen aus tproler Scharfschützen und Deutsch⸗Böhmen (Infanterie).
Ausland.
Frreankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 25. Januar. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Die neuen Minister sind anwesend. Demousseaux de Givré bemerkt zum Protokolle, daß nach Art. 67 der Verfassung jeder amtliche Akt des Präsidenten bei Strafe der Ungültigkeit von einem Minister gegengezeichnet sein müsse, welches bei der gestrigen Botschaft des Präsidenten der Republik nicht der Fall sei, wie es doch bei einem politischen Aktenstücke sein sollte. Der Präsident Dupin habe daher durch Verlesung eines solchen Schreibens die Achtung vor der Versammlung verletzt. Wenn die Botschaft vom 31. Oktober nicht gegengezeichnet gewesen, so seien doch am nächsten Tage die neuen Minister auf die Tribüne getreten. Die Botschaft vom 12. November sei vom Minister des Innern gegengezeichnet gewesen. Der Redner verlangt, die Botschaft solle als nichtig und nicht vom Präsidenten der Republik ausgehend betrachtet werden. Vice⸗Präsident Benoist d'Azy spricht dagegen, weil die Unter⸗ schrift von einer wohlbekannten Hand herrührt. Die Versammlung nimmt das Protokoll an. Das weitere Fortsprechen des Redners wird durch den Uebergang zur Tagesordnung verhindert. Es folgt ein Bericht der Petitions⸗Kommission. Eine Petition verlangt Re⸗ vision des Prozesses Lesurques, der als angeblicher Mörder unschul⸗ dig hingerichtet worden sei. Howyn Tranchere will über die Bildung des neuen Ministeriums interpelliren. Die Minister Ro⸗ yer und Magne erklären sich bereit. Die Interpellation wird auf Montag festgesetzt. Die Interpellation Adelsward's über die Auslegung des die pariser Armee betreffenden Dekrets durch die Regierung wird durch sechsmonatliche Vertagung beseitigt und der Bericht der Petitions⸗Kommission fortgesetzt.
Paris, 24. Jan. Der Instructions⸗Richter Bruault ist mitUnter⸗ suchung der geheimen Gesellschaft „Union der Gemeinen“ beauftragt. Die Verhafteten befinden sich im Zellengefängnisse Mazas. Das halboffi⸗ zielle Bulletin de Paris erklärt übrigens, daß die Mehrzahl der kürzlich wegen der an dieser Barriere Pigale entdeckten gehei⸗ men Verbindung verhafteten Personen wieder entlassen worden eien. Das Vote Universel fordert heute Gerechtigkeit vom Ju⸗ stiz⸗Minister für seinen wegen des lyoner Komplottes verhafteten Hauptredacteur Lesseps, gegen den man nach zweimonatlichem Ge⸗ fängniß nicht einmal einen Verdacht, geschweige denn einen Beweis aufzubringen im Stande gewesen sei.
Minister Baroche hat mit seiner Familie eine Privatwohnung am Vendomeplatz bezogen.
Der Seine⸗Präfekt erinnert mittelst Anschlags die Wähler, daß die Reclamationsfrist gegen die am 15. Jannar publizirten Wählerlisten mit dem 25. Januar um Mitternacht abläuft.
In mehreren Landgemeinden Frankreichs haben bei den Mu⸗ nizipalitätswahlen nach dem neuen Wahlgesetze die Demokraten die überwiegende Majorität erhalten.
Der Polizei⸗Präfekt Carlier hat bei dem gestrigen Konzerte im
Saale der Brliderlichkeit die Declamation des Monologs aus „Jeanne d'Arc“ verboten. . Der Schatzmeister der Gesellschaft des zehnten Dezember, Vil⸗ lemain, ist zum Ersatze des gegenwärtigen General⸗Direktors der Verwaltung des Krie s⸗Departements, Dubois, bestimmt. Ville⸗ main war vor fünf Monaten noch Unter⸗Intendant. Die gouver⸗ nementale Patrie äußert Bedenken über diese Ernennung.
Paris, 25. Jan. Der heutige Moniteur Dekrete, mittelst welcher die neuen Minister ernannt und ihre Vor⸗ gänger entlassen werden. Fast sämmtliche Parteien der alten Ma⸗ jorität haben, wie berichtet wird, die gestrige Botschaft und das
enthält die
Mißfallen aufgenommen. Das Ordre erklärt auf das Bestimmteste, weder Odilon Barrot, hätten einen ernsten Antrag zur Bil⸗ eines Kabinets vom Präsidenten der Republik erhalten. Blatt und die Union beginnen in gereizte⸗ ster Weise ihre Opposttion gegen das neue Ministerium, das, wie sie sagen, blos den Uebergang zu einem imperialistischen Ministe⸗ rium bilde. Die Assemblee nationale bemerkt, „mit Bezug auf die gestrige Stelle der Botschaft von der Unabhängigkeit beider Staatsgewalten, daß blos die National⸗Versammlung unabhängig sei. In demselben Journal liest man: „Wie, Eure Journale kündigen mit großem Aufheben an, es bilde sich eine neue dem Präsidenten ganz ergebene Majorität! Diese Majorität sollte 286 Mitglieder zählen, und als Ihr die Zählung dieser angeblichen Ma⸗ jorität vornahmt, konntet Ihr kaum hundert Mitglieder finden. Und in dieser für elysäisch erklärten Centurie konntet Ihr nicht neun Mi⸗ nister von so viel Bedeutung finden, daß sie für ernsthaft gelten und sich zur Annahme Eurer Politik herbeilassen konnten? Was ist denn dies für eine Politik, oder welches ist der Werth der Männer dieser Partei, daß Ihr nicht neun Minister aufbringen konntet? Und dazu ist Eure Eil so groß, daß Ihr ein Ministerium mit zwei
nahme Ihr noch nicht einmal gewiß seid? Wir sagen es mit vol⸗ ler Ueberzeugung, die Bildung dieses Ministeriums wird unter die Fehler gerechnet werden, welche Euch von der Präsident⸗ schaftsverlängerung, von dem Protektorate auf Lebenszeit entfernen.“ Die Opinion publique sagt: „In der Botschaft des Präsi⸗ denten der Republik ist eine gewichtige Thatsache angeführt: daß es ihm unmöglich gewesen, ein Ministerium aus dem Schooße der National⸗Versammlung zu bilden. Warum war dies unmöglich? Woher sind die Hindernisse gekommen? Man muß daruber unbe⸗ dingt klar sein. Heute selbst erklärte Faucher, der nicht verdächtig ist, auf das bestimmteste im Konferenzsaale, es sei vollkommen unrichtig, daß er mit der Bildung eines Kabinets ge⸗ scheitert sei. Das Land muß wissen, ob Odilon Barrot mit Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt und, wenn er damit beauftragt war, welche Bedingungen ihm gemacht worden, welche er selbst gestellt, so wie Bauchard und seine Freunde, damit ent⸗ schieden werden kann, ob die Unfähigkeit, ein neues Ministerium aus dieser Schattirung der Nationalversammlung zu bilden, daher kömmt, daß man übertriebene Garantieen gefordert, oder daß man die nö⸗ thigen verweigert hat?“ Die neuen Minister sollen in ihren früheren Stellen nicht ersetzt werden, woraus man auf ihre baldige Ablösung durch Männer von entschiedenerer Farbe schließen will. Der Minister des Innern, Waisse, ist der Sohn eines angesehenen Marseiller Kaufmanns, war ein Freund des in Afrika gefallenen Generals Damremont und Generalsecretair des Gouverneurs von Algier. General Randon gilt für einen tüchtigen Offizier, der seine Grade in Algier erworben hat. Bre⸗ nier war lange Zeit in London, Warschau und Livorno diplo⸗ matisch verwendet. Schneider ist ein Eisenwerksbesitzer des Departements Creuzot. Das Vote universel bemerkt: „War Magne nicht bisher Generalsecretair Fould's? Ist Schneider nicht der Associé Fould's bei den großen Eta⸗ blissements im Departement Creuzot? Ist Germiny nicht einer der General⸗Einnehmer Fould's und sein Mit⸗Interessent bei verschie⸗ denen Finanz⸗Speculationen? Und wir hatten geglaubt, Herr Fould sollte sich wirklich aus dem Ministerium zurückziehen.“ Das Jour⸗ nal des Débats hofft auf ein baldiges parlamentarisches Mi⸗ nisterium.
Lord Normanby betreibt den Abschluß des vielbesprochenen
men. belief sie sich im abgelaufenen Jahre nur auf 7000. Die Lokal⸗
Die Auswanderung über Antwerpen hat bedeutend abgenom⸗ Während sie im Jahre 1847 an 15,000 Passagiere betrug,
Behörden von Antwerpen sinnen auf Maßregeln, um die deutschen
Auswanderer wieder ihrem Hafen zuzulenken.
Der Independance zufolge ist General Chazal in Disponi⸗
bilität gesetzt worden.
Genua, 15. Jan. (Lloyd.) Der Marine⸗
Italien. für die londoner Industrie⸗Ausstellung
Minister hat dem Comité
die schöne Dampffregatte „Governolo“ zur Verfügung gestellt, um die für die gedachte Ausstellung bestimmten Gegenstände an den
Ort ihrer Bestimmung zu befördern.
Neapel, 16. Jan. (Lloyd.) Der König hat die Beur⸗ laubungen auf solche Krieger, die eine 7— Sjährige Dienstzeit aus⸗ weisen können, ausgedehnt.
Spanien. Madrid, 18. Jan. (F. B.) Lord Howden, der englische Gesandte, hatte vor längerer Zeit eine ziemlich ener⸗ gische Note wegen sofortiger Regelung der spanischen Staatsschuld, und zwar auf Grundlage der Propositionen der englischen Staats⸗ gläubiger, überreicht. Des neuen Kabinets⸗Praͤsidenten Bravo Murillo erster Akt ist nun das Versprechen einer baldigen Rege⸗ lung der Staatsschuld, welches er sogar seinem Programm ein⸗ verleibt.
Mehrere Deputirte interpellirten am Schlusse der vorgestrigen Sitzung den Präsidenten der Deputirtenkammer, Mayans, warum er während der Ministerkrisis die Sitzungen ausgesetzt habe. Dar⸗ auf gab dieser sofort seine Entlassung. Am Beginne der gestrigen Sitzung beantragte nun der Ex⸗Minister des Innern, San Luis, ein Dankes⸗ und Vertrauensvotum für Mayans. Die Versamm⸗ lung nahm dasselbe an und Mayans zog seine Entlassung zurück. Bei Beginn der heutigen Sitzung dankte Präsident Mayans der Deputirtenkammer für das gestrige Vertrauensvotum. Fernando Collantes forderte Bravo Murillo auf, der Kammer kategorische Erklärungen zu geben, ob er Anklagepunkte gegen das frühere Ka⸗ binet zu formuliren gedenke. Bravo Murillo verweigerte die Ant⸗ wort. Der Vorfall hatte keine Folgen. Die Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs über den Rechnungshof wurde fortgesetzt.
Zu der am Montag stattfindenden Vice⸗Präsidentenwahl stellt die Majorität den früheren Marine⸗Minister Molins als Kandi⸗ daten auf.
Die üwen zal⸗ Pavia und Serrano sollen wichtige Kommando's erhalten.
Türkei. Von der bosnischen Gränze, 22. Jan. (Ll.) Die Insurgenten Kavas Pascha und Ali Bey wollten mit „einer Truppe von 1200 Mann die zum Distrikt von Konuzas gehörigen Ortschaften in Brand stecken. Der Großherrliche Truppen⸗Komman⸗ dant hat sie jedoch mit sieben Compagnieen Infanterie und einer Eskadron Kavallerie bis nach Mostar zurückgeworfen, worauf er die wichtige Ortschaft Jezera besetzte. Lepata befindet sich in den Händen der Truppen, wodurch die Communication mit der Haupt⸗ stabt Sarajevo vom Süden herauf gewonnen ist. Die Lenker der Insurrection haben sich in Mostar gesammelt und zeigen sich bereit, sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben. 8
Eisenbahn.
Steinkohlen⸗Vertrages zwischen England und Frankreich mit größ⸗ tem Eifer.
Rthlr. Sgr. Pf.
Frequenz und Einnahme pro 1850. 1 Rthlr. Sgr. Pf. Bis ult. Novemb. 690,280 Per⸗ 8
Die gesammte pariser Garnison ist in ihren Kasernen kon⸗ signirt.
Großbritanien und Irland. London, 25. Jan. Der russische Gesandte, Baron von Brunow, nebst Gemahlin war vorgestern Gast der Königin in Windsor. Der Hof will schon am 3. Februar von Windsor nach dem Buckingham ⸗Palast übersiedeln. Es heißt, daß die Königin vor der Ostern⸗Saison einen Cercle und zwei Levers halten werde.
Die Gerüchte, daß wegen der katholischen Frage eine Spal⸗ tung im Kabinet herrsche, Gerüchte, welche größtentheils von der Morning Chronicle und vom Advertiser ausgingen und auf eine Meinungsverschiedenbeit Grey's und Russell's anspielten, werden vom Globe einfach als ungegründet bezeichnet.
Lord Burghersh, Sohn des Grafen Westmoreland, ist an den Folgen eines Sturzes vom Pferde in seinem 27sten Lebensjahre gestorben.
Rußland und Polen. Warschau, 24. Jan. Am 13ten starb hier nach kurzem Krankenlager, in Folge eines unglück⸗ lichen Falles aus dem Wagen, der Kommandant der hiesigen Ci⸗ tadelle, General⸗Lieutenant Johann Graf Simonitsch. Er war im österreichischen Dalmatien am 30. September 1792 geboren, hatte den versischen, türkischen und ungarischen Feldzug mitgemacht und war eine Zeitlang russischer Gesandter am persischen Hofe in Teheran.
Niederlande. Amsterdam, 21. Jan. Zu dem wichtigen Posten eines General⸗Gouverneurs des niederländischen Indiens ist Herr Duymaer van Twist ernannt und heute vom Könige empfan⸗ gen worden.
Belgien. Brüssel, 26. Jan. In dem Schreiben, worin der König Herrn Rogier interimistisch das Kriegs⸗Portefeuille über⸗ trägt, heißt es: „Die Umstände, worin wir uns befinden, bezeichnen nur eine einzige Lösung der ministeriellen Schwierigkeit, die nämlich, daß Sie interimistisch das Kriegs⸗Portefeuille übernehmen. Sie wissen, wie groß Mein Vertrauen auf Sie ist, und Ich bin über⸗ zeugt, daß die Gesinnung des Landes in Bezug auf Sie die näm⸗ liche ist. Ohne nationale Sicherheit giebt es keine politische Exi⸗ stenz; alle kostharsten Interessen ohne irgend eine Ausnahme knüpfen sich an diese Sicherheit. Es müssen daher dem Lande und der Armee die stärksten Bürgschaften dafür gegeben werden, daß wir die Elemente der Sicherheit als unseren werthvollsten Schatz vertheidigen werden. Ich lege dieses Depot in Ihre muthigen und ergebenen Hände; das Werk, Ich weiß es, ist mühevoll und fhwegig⸗ aber Sie wer⸗ den das größte Nationalinteresse vertheidigen.“ Das Ministerium hat in der Repräsentanten⸗Kammer sich dahin ausgesprochen, daß eine Kommission alle auf die Armeefrage bezüglichen Punkte in Er⸗ wägung ziehen solle, deren Anträge dann später der Genehmigung der Kammern unterliegen würden. Die Majorität der Kammer ist nach einer lebhaften Debatte den Ansichten des Kabinets beige⸗ treten, wonach mithin eine Kommission alle die Armee⸗Reduction betreffenden Fragen einer Prüfung zu unterziehen hat. „Wir wün⸗ schen“, sagte der Minister, „Ersparnisse zu bewerkstelligen. In kei⸗ nem Falle aber wollen wir unter 25 Millionen herabgehen, noch die
organische Kraft des Heeres schwächen.“
sonen, Einnahme 373,747 19 8 Im Monat Dezember 75,281 Personen, Einnahme Summa 765,561 Personen Bis ult. Novemb. 1,324,675Ctr. Güter, Einnahme.. Im Monat Dezember 146,827 Ctr. Güter, Einnahme
Summa 1,471,402 Ctr.
425,453 7 —
37,694 12 8
323,946 23 — In Summa 749,400 — —
vorbehaltlich späterer Festsetzung.
Frequenz und Einnahme der holsteinischen bahnen vom Monat Dezember 1850.
ANIgGo GHhi .
I. Personenverkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 29,92 Personen 32,851 Mk., 2) von und nach den Haltestellen 262 Mk. 12 Sch., zusammen 33,113 Mk. 12 Sch. II. Güterverkehr 1) Passagiergepäck 184,875 Pfd. 452 Mk. 5 Sch., 2) Eil⸗ und Frachtgüter 11,888,180 Pfd. 20,817 Mk. 6 Sch., 3) Hunde⸗Trans port 25 Mk. 12 Sch., 4) Vieh⸗Transport: 2 Pferde, 104 Ochsen, 34 Starken, 52 Kälber, 2157 Schweine, 34 Ferkel, 28 Schaafe, 2 Lämmer, 1 Hund ohne Führer 2277 Mk. 4 Sch., 5) auf de geneigten Ebene in Altona 332 Mk. 14 Sch., zusammen 23,906 Mk. 9 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft militairischen Zwecken: 10,237 Mk. 11 Sch. Zusammen für Altona⸗ Kiel 67,258 Mk.
Glückst ad t⸗Elmshorn.
I. Personenverkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 3537 Personen 2119 Mk. 13 Sch., 2) von und nach den Haltestellen 1570 Personen 494 Mk. 6 Sch., zusammen 26514 Mk. 3 Sch. II. Güterverkehr. 1) Passagiergepäck 27,539 Pfd. 41 Mk., 2) Eil und Frachtgüter 1,270,591 Pfd. 1518 Mk. 3 Sch. 3) Vieh⸗ Transport: 1 Pferd, 11 Ochsen, 4 Schweine, 8 Schaafe 20 Mk. 12 Sch., zusammen 1579 Mk. 15 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 160 Mk. 9 Sch. Zusammen für Glückstadt⸗Elmshorn 4354 Mk. 11 Sch.
Rendsburg⸗Neumünste r.
I. Personenverkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 12,70⸗ Personen 12,242 Mk., 2) von der Haltestelle Bockelholm 109 Mk. 4 Sch., zusammen 12,351 Mk. 4 Sch. II. Güterverkehr. 1) Passagiergepäck 72,234 Pfd. 78 Mk., 2) Eil⸗ und Fracht⸗ güter 6,651,125 Pfd. 7136 Mk. 13 Sch., 3) Hunde⸗Transport 4 Mk., 4) Vieh⸗Transport: 4 Pferde, 34 Ochsen, 5 Starken, 283 Schweine, 26 Ferkel, 1 Hund ohne Führer 247 Mk. 11 Sch., zusammen 7466 Mk. 8 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 8961 Mk. 14 Sch. Zu-⸗ sammen für Rendsburg⸗Neumünster 28,779 Mk. 7 Sch.
Altona, im Januar 1851.
Eisen⸗
Rönigliche Schauspiele.
b Jan. Im Schau pielhause. 20ste Abonnements⸗ Vors Nüttwn h, Zstnden der Isna von Navarra, Lustspiel
in 8 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.