ihm folgt der Monat
September mit 52,178 und dann der Monat Juni mit 49,883 Personen. Im Jahre 1848 brachte die größte Anzahl der Monat August mit 58,784 Personen, ihm folgt der Monat Juni mit 50,096 Personen, dann der Monat Juli mit 44,880 Personen. Die geringste Anzahl war in allen drei Jahren im Januar, und zwar in 1850 mit 18,969, in 1849 mit 24,514 und in 1848 mit 18,062 Personen. Das größte in einem Monat beförderte Quantum Güter betrug in 1850: 138,420 Ctr. 79 Pfd. im Monat Oktober, ihm folgt der Monat September mit 133,588 Ctr. 42 Pfd., dann der Monat April mit 126,298 Ctr. 43 Pfd. Im Jahre 1849 brachte der Monat September das
“ stärkste, und zwar 130,841 Ctr. 32 Pfd.; zunächst steht der Monat (Lloyd.) In verflossener Dezember mit 130,622 Ctr. 87 Pfd., dann der Oktober mit
den befördert 135,276 Personen und 337,259 Ctr. 91 Pfund Güter, eingenommen wurden 115,532 Rthlr. 1 Ngr.; in gleichem Quar⸗ tal 1849 wurden beföoördert 139,885 Personen und 308,022 Ctr. 2 Pfund Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 110,527 Rthlr. 8 Ngr. 6 Pf.; im dritten Quartal 1848 wurden befördert 147,062 Personen und 225,975 Ctr. 52 Pfund Güter, die Gesammt⸗Ein⸗ nahme betrug 99,037 Rthlr. 28 Ngr. 4 Pf.; sonach in 1850 ge⸗ gen 1849 weniger befördert 4609 Personen, dagegen mehr 29,237 Ctr. 89 Pfund Güter und 5004 Rthlr. 22 Ngr. 4 Pf. Einnahme; gegen 1848 wurden in 1850 weniger befördert 11,786 Personen, 1 Ctr. 39 Pfund Güter, mehr eingenommen wurden 16,494 Rthlr. 2 Ngr. 6 Pf. Im vierten Quartal 1850 wurden
Griechenland. Athen, 18. Jan. (Lloyd.) Der Ob⸗ servateur d'Athenes bringt den Plan eines Postvertrages zwischen Griechenland und Oesterreich. Die Lloyd⸗Dampfer wer⸗ den die Verbindung zwischen beiden Staaten erhalten; häufigere Communication soll eintreten. 3 Das Projekt einer Eisenbahn zwischen Athen und dem Pyräeus ist neuerdings aufgenommen und geprüft worden. b Dem Vernehmen nach, hätte die österreichische Regierung in Betreff des Verhaltens und der Aufnahme italienischer lüchtlinge in Griechenland Bedenken ausgesprochen, weshalb einige Versamm⸗ lungen derselben untersagt wurden. GEE
Türkei.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.
Das Ab onnement beträg 5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Smyrna, 17. Jan.
Woche eröffnete Halil Pascha das neue Handelsgericht mit einer
feierlichen Rede.
Sächsisch⸗Schlesische Eisenbahn. Sächstsch⸗Schlesische im ununterbroche⸗ drei Betriebsjahre, 1848, lieferte kein was aber auch für dieses Jahr nicht anders Einnahmen des Jahres 1849 waren aber schon, sowohl für den Personen⸗ als auch Gütertransport befriedi⸗ gender; eben so übersteigen die Einnahmen des Jahres 1850 die von 1849. Im ganzen Jahre 1850 wurden befördert 446,779 Personen 8 Pfd. Güter; im Jahre 1849 wurden beför⸗ dert 465,330 Personen und 1,202,332 Ctr. 23 Pfd. Güter; im befördert 432,500 Personen und 890,673 Es wurden sonach im Jahre 1850 gegen rdert 18,551 Personen, dagegen mehr 160,095 Ctr. 61 Pfd. Güter; gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 171,754 Ctr. 50 Pfd. Güter betrug im Jahre 1850 für Personen 215,647 Rthlr. 26 Ngr. und für Güter 192,057 Rthlr. 1 Ngr. 8 Pf., zusammen 408,304 Rthlr. in 27 Ngr. 8 Pf. Im Jahre 1849 betrug die Einnahme für Perso⸗ nen 205,641 Rthlr. 24 Ngr. 3 Pf. und für Güter 166,376 Rthlr. 4 Pf., zusammen 372,018 Rthlr. 21 Ngr. 7 Pf. Jahre 1848 kamen ein für Personen 189,539 Rthlr. 9 Ngr. 7 Pf. und für Güter 127,451 Rthlr. 5 Ngr. 9 Pf., zusammen 316,990 Rthlr. 15 Ngr. 6 Pf.; sonach in 1850 gegen 1849 mehr für Per⸗ sonen 10,006 Rthlr. 1 Ngr. 7 Pf. und für Güter 26,280 Rthlr. 4 Ngr. 4 Pf., zusammen 36,286 Rthlr. 6 Ngr. 1 Pf. Einnahme des Jahres 1849 kommen jedoch noch 3767 Rthlr. 18 Ngr. 5 Pf. hinzu, welche für Extrazüge und für Postfracht einge nommen wurden und in den monatlichen Ausweisen nicht enthalten sind; es ergiebt sich demnach pro 1849 eine Betriebs⸗Einnahme von was gegen 1850 weniger beträgt 32,518 Rthlr. 17 Ngr. 6 Pf.; gegen 1848 wurden in 1850 mehr eingenommen für Personen 26,108 Rthlr. 16 Ngr. 3 Pf. und für Ngr. 9 Pf., zusammen 91,314 Rthlr. 12 Die größte Anzahl der in einem Monat beförderten Personen betrug in 1850 47,218 im Monat August, ihm folgt der 3 Im Jahre 1849 be⸗ trug die stärkste Anzahl 57,485 Personen im Monat Mai,
Bereits seit drei vollen Jahren ist die C enbahn in ihrer ganzen Länge von 14 Meilen nen Betriebe; das erste dieser befriedigendes Resultat, zu erwarten war. Die
und 1,362,427 Ctr. 84
Jahr 1848 wurden nur Ctr. 34 Pfd. Güter.
„
1849 weniger befö
14,279 Personen und
26 Ngr.
375,786 Rthlr. 10 Ngr. 2 Pf.,
0½q
20
Güter 65,205 Rthlr.
Monat Mai mit 46,671 Personen.
. Die Einnahme
121,526 Ctr. 38 Pfd.
mit 90,958 Ctr. 95,792 Ctr. 79 Pfd. im 3 Pfd., ebenfalls im Ja Ctr. 84 Pfd. im Juni; die
87 Pfd.
Ei⸗ der Juni mit 38,817 Rthlr. 21,360 Rthlr. 8 Ngr. im Ja
Ngr. 2 Pf., dann der Monat Die geringste brachte der Jan 1848 brachte der Monat Augu 20 Ngr. 1 Pf., ihm folgt
11 Ngr. 6 Pf.; die geringste ter drei Jahre, so ergiebt sich
1849 Ctr.
Quartal 238,050
gleichem sonen und
Im Quartal 1848 wurden beför
Ctr. 36 Pfd. Güter, die Gesa nen, dagegen mehr 80,150 Ctr. Zu der
344,745 Ctr. 21 Pfd. Güter,
trug 99,890 Rthlr. 11 Ngr.
Im Jahre 1848 betrug das größte Quantum nur 99,601 Ctr. 66 Pfd. im Monat November, dem zunächst steht der September mit 98,868 Ctr. 59 Pfd. und dann der Oktober
1850 40,645 Rthlr. 24 Ngr. 9 Pf. im Monat September, ihm zunächst steht der Oktober mit 38,848 Rthlr. 21 Ngr. 8 Pf., dann
Einnahme der Monat September mit 46,542 Rthlr. 6 Ngr. — mehr als im September 1850 5896 Rthlr. 11 Ngr. 1 Pf. September zunächst steht der
Rthlr. 11 Ngr. 8 Pf. und dann der Oktober mit 30,821 Rthlr. 22 Ngr. 8 Pf. Vergleicht man die verschiedenen Quartale genann⸗
wurden befördert 79,081 Personen und 318,200 Ctr. 89 Pfd. Gü⸗ ter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 77,607 Rthlr. 29 Ngr. 8 Pf.;
Einnahme betrug 67,016 Rthlr. 12 Ngr. 6 Pf.; in demselben
1 Ngr. 2 Pf.; sonach in 1850 gegen 1849 weniger 1901 Perso⸗
wurden 10,591 Rthlr. 17 Ngr. 2 Pf.; gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 14,586 Personen und 131,980 Ctr. 53 Pfd. Güter, mehr eingenommen wurden 19,507 Rthlr. 28 Ngr. 6 Pf. Im zweiten Quartal 1850 wurden befördert 126,229 Personen und
27 Ngr. 9 Pf.; in gleichem Quartal 1849 wurden befördert 144,731 Personen und 285,158 Ctr. 38 Pfd., die Einnahme be⸗
wurden befördert 119,504 Personen und 197,894 Ctr. 18 Pfd. Güter, eingenommen wurden 76,580 Rthlr. 21 Ngr. 4 Pf.; sonach in 1850 gegen 1849 weniger 18,502 Personen, dagegen mehr 59,586 Ctr. 83 Pfd. Güter und 9337 Rthlr. 16 Ngr. 4 Pf. Einnahme; gegen 1848in 1850 mehr 6725 Personen, 146,851 Ctr. 3 Pfd. Güter und 32,647 Rthlr. 6 Ngr. 5 Pf. Einnahme. Im dritten Quartal 1850 wur⸗
Das geringste betrug in 1850: Januar, in 1849: 71,996 Ctr. nuar, und in 1848 nur 53,102 stärkste Gesammt⸗Einnahme betrug in
14 Ngr. 8 Pf. Die geringste betrug nuar. In 1849 brachte die stärkste
Dem Monat Mai mit 36,182 Rthlr. 20 Oktober mit 35,691 Rthlr. 28 Ngr. uar mit 20,355 Rthlr. 13 Ngr. In st die stärkste und zwar 35,864 Rthlr. der Monat September mit 35,27.
war im Januar mit 17,019 Rthlr. Folgendes: im ersten Quartal 1850.
befördert Güter,
wurden 9 Pfd.
80,982 die
Per⸗ Gesammt⸗
dert 64,495 Personen und 186,220 mmt⸗Einnahme betrug 58,100 Rthlr.
—. 80 Pfd. Güter, mehr eingenommen
die Einnahme betrug 109,227 Rthlr.
5 Pf.; in demselben Quartal 1848
befördert 106,193 Personen und 362,221 Ctr. 83 Pf ü
eingenommen wurden 105,936 Rthlr. 29 “ Quartal 1849 wurden befördert 99,732 Personen und 371,101 Ctr. 74 Pfund Güter, die Einnahme betrug 94,584 Rthlr. 19 Ngr.; in demselben Quartal 1848 wurden befördert 101,439 Personen und 280,583 Ctr. 28 Pfund Güter, eingenommen wurden 83,271 Rthlr. 24 Ngr. 6 Pf.; sonach in 1850 gegen 1849 weniger 8879 Ctr. 91 Pfd. Güter, mehr 6461 Personen und 11,352 Rthlr. 10 Ngr. 1 Pf. Einnahme; gegen 1848 in 1850 mehr 4754 Personen, 81,638 Ctr. 55 Pfund Güter und 22,665 Rthlr. 4 Ngr. 5 Pf. Einnahme.
Zu den Betriebs⸗Einnahmen pro 1849 kommen noch 1397 Rthlr. 16 Ngr. als Nebeneinnahmen, so daß sich eine Gesammt⸗Einnahme von 377,183 Rthlr. 25 Ngr. 2 Pf. ergab. Die Ausgaben betru⸗ gen 221,663 Rthlr. 21 Ngr. 2 Pf. Verblieb Ueberschuß 155,520 Rthlr. 5 Ngr. Rechnet man zu der Betriebs⸗Einnahme von 1850 eine Summe von 1500 Rthlrn. als Neben⸗Einnahme, so würde sich eine Gesammt⸗Einnahme von circa 409,800 Rthlr. ergeben; stellen sich die Ausgaben denen von 1849 gleich, so verbliebe ein Ueber⸗ schuß von circa 188,140 Rthlr.
Koöln⸗Mindener Eisenbahn. 1. Im Monat Dezember 1850 wurden eingenommen: Rthlr. Sgr. Pf. aus dem Personen⸗Transport 61,337 11. 4. Güter⸗Transport ZTöö16 Summa Im Monat Dezember 1849 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Transport 43,978 15. 4. Güter⸗Transport 604 bä21 Summa Mithin im Monat Dezember 1850 ein Plus von Im ganzen Jahre 1850 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Transport 836,125 17. 3. *) Güter⸗Transport 1,030,462 8. 1.
Summa 1,866,587. 25.
Rthlr. Sgr. Pf.
2) 22
147,610. —. 10.
2 2)
119,588. 8
32020. 2
22.
*
2) 22
Im ganzen Jahre 1849 dagegen: aus dem Personen⸗Transport 746,349 23. 3. ** Güter⸗Transport 835,436 10. 9. Summa 1,581,786. 4. Mithin pro 1850 ein Plus von 284,801. 21.
1*) Inkl. 66,800 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf. für Militair⸗Transporte **) 9vI 8 8 8
2) 2
Bekanntm achungen
141] Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.
Bei den Kassen der vier Pommerschen Landschafts⸗ Departements Anklam, Stargard, Stolpe und Treptow an der Rega wird in dem Johannis⸗Zinszahlungs⸗ Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851, die vierte Serie der Zins⸗Coupons für die nächstfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch wiederum ein Talon als Legitimation zur Erhebung der folgenden Coupons⸗Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf Güter des be⸗ treffenden Departements eingetragen sind und nur gegen Einreichung der quittirten Talons der dritten Serie ausgereicht werden, sofern nicht der Inhaber des Pfand⸗ briefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons⸗ Serie an den Inhaber des Talons der dritten Serie vorher Protest eingelegt haben möchte.
Zur Bequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfand⸗ briefe ist jedoch die Einrichtung getroffen, daß:
JI. auch schon in dem Zeitraume vom 15. April bis 15. Mai 1851 die Ausreichung der neuen Coupons⸗ Serie von der General⸗Landschafts⸗Kasse in Stettin in den Stunden von 8— 12 Uhr Vormittags, ohne Unter⸗ schied, zu welchem Departement das in dem Talon ge⸗ nannte Gut gehört, geschehen wird, wenn derselben von dem Inhaber die Talons unmittelbar oder durch einen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden, und nicht etwa von dem Psandbriefs⸗Inhaber vorher gegen des Fasteichuhg der neuen Coupons⸗Serie an den 8 Talons der ablaufenden Serie protestirt wor⸗
„Diejenigen Pfandbriefs⸗Inhaber, we
laßt und berechtigt Heia Spee ea.
Coupons⸗Serie an den Präsentanten des Talons der
abgelaufenen Serie zu widersprechen, werden daher
hierdurch aufgefordert, solchen Widerspruch der Pom⸗ merschen General⸗Landschafts⸗Direction in Stettin
vor dem 15. April 1851 anzuzeigen und si 8
selben als Besitzer des banencch pfandbedefes ö
zuweisen, weil sonst bei Nichtbeachtung dieser Auf⸗
forderung die Ausreichung der neuen Serie an den
Präsentanten des Talons erfolgen wird und muß.“
Die General⸗Landschafts⸗Kasse in Stettin wird, un⸗ ter Zurückhaltung der Talons, die Serie IV. der Cou⸗ vons nebst neuen Talons den Präsentanten ausreichen oder respektive auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Zur Vermeidun von Irrthümern ist es nothwendig, daß bei schrifllichen Einsendungen von Talons die Absender ihren Antra so wie das im Rücken der Talons abgedruckte Oune⸗ tungs⸗Formular, mit Benennung des Wohnortes und Charakters recht deutlich unterzeichnen; daß ferner:
II. auch den Inhabern von Talons, welche zu Pfand⸗ briefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis⸗Zinszahlungs⸗ Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851, die Couponsblätter der neuen Serie IV. sämmtlich bei einer einzigen der oben genannten vier Departements⸗Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt wer⸗ den soll, jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derje⸗ nigen Departements⸗Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons⸗Serie ihrer sämmtlichen Pfandbriefe in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 1851, unter Beifügung einer voll⸗
ständigen, deutlich geschriebenen und akkuraten Nach⸗
weisung der Talons, postfrei anzeigen und sich dabei ausdrücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der nenen Coupons⸗ Serie vorlegen zu wollen.
Machen die Pfandbriefs⸗Inhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit sub J. und II. gestatteten Erleichterun⸗ gen in der geordneten Weise keinen Gebrauch, so kön⸗ nen sie dann gegen Auslieferung der quittirten Talons die neue Coupons⸗Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1851 bei der Kasse desjenigen Departements abheben, welchem das in dem Talon ge nannte Gut angehört. Hinsichtlich der Pfandbriefs⸗ Inhaber, welche die sub II. erwähnte Verpflichtung übernommen haben, ohne sie jedoch zu erfüllen, kann die Abhebung der neuen Coupons⸗Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Talon benannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem
dem Johannis⸗Termine 1851t erfolgen. Stettin, den 1. November 1850.
Königl. General⸗Landschafts⸗Direction
von Pommerschen Pfandbriefen, welche
13. Mai c. zu übergeben. Berlin, den 15. Januar 1851.
Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg. Die in Schröttersdorff sub No. 5, 6 und 8 bele⸗
genen, den Schiffer August und Louise, geb. Gutschke,
Knebelschen Eheleuten gehörigen Grundstücke, abgeschätzt
auf 8384 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗
thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗ sehenden Tare, sollen am 17. April 1851, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Bromberg, den 6. August 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
¶[511]
Sprzeda Konieczna. Sad powiatowy w Bydgoszczy.
der späteren Zinszahlungs⸗Termine und nicht schon in
Königl. Preuß. Pomm. General⸗Landschafts⸗Direction. (gez.) Graf v. Eickstedt⸗Peterswaldt.
Bela nnt m a ch un g. Mit Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung Einer
vom 1. November 1850 ersuche ich diejenigen Inhaber
neuen Couponsbogen der vierten Serie zu denselben besorgt zu haben wünschen, die betreffenden Talons auf der Rückseite mit der Quittung auszufüllen und, mit einem doppelten nach den Kapitals⸗Beträgen geordneten Verzeichniß versehen, mir in der Zeit vom 1. April bis
M. Borchardt jun., “
den sich daher fortan nur auf den Verkauf der noch vorhandenen Waarenbestande beschränken. Diese Ab⸗
wickelung mit Einziehung der ausstehenden Forderungen und Berichtigung der etwanigen Passiva beginnt an dem heutigen Tage.
Wir fordern demnach alle diejenigen, welche noch For⸗ derungen an gedachte Handlung zu haben vermeinen, auf, solche binnen spätestens drei Monaten bei uns gel⸗ tend zu machen. Eben so fordern wir aber auch die Schuldner derselben auf, insofern bei ihnen nicht eine längere Zahlungsfrist vorliegt, den Betrag ihrer Schuld binnen der obigen Frist bei Vermeidung der Klage an uns zu berichtigen.
Breslau, den 27. Januar 1851.
Die Exekutoren und Kuratoren des Kommerzien⸗Rath Fränckelschen Nachlasses. &. JF. Lop. L. Milch. Fos. Prinz.
von Pommern
durch mich die
22. +—
[67]
Die nach §. 28 des Statuts vom 20. Mai 1845
angeordnete General⸗Versammlung der Wriezen⸗-Freien⸗ walder Chaussee⸗Gesellschaft ist auf
Grunta w Szretersdorsie pod No. 5, 6 i 8 polo- Dienstag den 25. Februar d. J., Vorm. 10 Uhr,
zone, malzonkom Augustinowi i Ludwice 2 domu
Gutszke szyprom Knebelom nalezace
na 8384 tal. 9 sgrgr. 4 fen. wedle taxy mogacej by6
przejrzanéj wraz z wykazem hypoteczunym i warun-
kami w Registraturze, maja bye
go Kwietnia 1851r, przed poludniem o godzinie 11tey, w miejscu zwyktem posiedzen sadowem sprzedane.
dnia 17g0
Bydgoszcz dnia 6. Sierpnia 1850 . Kröl. Sad powiatowy.
1[614] Gerichtlicher Verkauf.
Das dem Kaufmann A. J Breslauer gehörige, in der Stadt Cottbus belegene Wohnhaus Nr. 80, welches nach der nebst Hypothekenschein in der I. Büreau⸗Ab⸗ theilung einzusehenden Tare auf 5275 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. abgeschätt ist, soll am 1. Mai 1851, Vorm. um 11 Uhr, in unserem Parteienzimmer öffentlich verkauft werden.
Koltbus, den 21. Oktober 1850.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. (gez.) Körbin.
[646] ECtal Clsattion Der Doktor der Philosophie Carl Nauwerck, 40 ZJahr alt, aus Neu⸗Strelitz gebürtig, evangelisch, ist S. den Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen “ 2. August 1850 wegen Hochver⸗ ie8. agestand versetzt, indem er beschul⸗ sch en an dem in Frankfurt a. M. am 6. und fiuregün 849 abgehaltenen sogenannten Kongreß 525 8 her März-⸗Vereine Deutschlands, resp. an den 78 zdernselben erlassenen Proclamationen, als auch van n sogenannten deutschen konstituirenden Natio⸗ 11g Bersammlung zu Stutigart im Juni 1849 und Proclamationen indene ge img Zeschlüssen, ehe nen Zweck hatten, die deutschen 1 dn aierpolce gegen ihre Fürsten zu verleiten und resp. di benc henden deutschen staatlichen Verfassun
die preußische Staatsv gen, namentlich 1. erfassung, auf gewaltsame Weise
betheiligt zu haben.
Wyqdzial 1.
auf dem Rathhause zu Wriezen anberaumt, wozu wir die Herren Actionaire ergebenst einladen.
Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den kassenmä⸗ ßigen Belägen versehene, in calculo geprüfte Rechnung für das Verwaltungsjahr 1850, vom 10. Februar d. J. ab, zur Einsicht eines jeden der Herren Actionaire beim Rendanten der Gesellschaft bereit liegen wird.
Wriezen, den 1. Februar 1851.
Das Comité der Wriezen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft.
[626] Bekanntmachung
a 0szacowane
8
Zu seiner Vernehmung und Verhandlung der Sache
haben wir einen Termin auf
den 2. Juni 1851, Vormittags 8 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, hierselbst an⸗ beraumt, wozu der Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben her⸗ beigeschaft werden können.
Eolite der Angeklagte in dem anberaumten Termine ausbleiben, so wird mit der Entscheidung in contuma- ciam gegen ihn verfahren werden.
Berlin, den 20. Oktober 1850.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
[66] ITnmlmasung Der Königl. Kommerzien⸗Rath Jonas Fränckel hat in seinem am 28. Januar 1846 publizirten Testamente wörtlich bestimmt: „Mein Handlungsgeschäft soll nach und nach auf die vortheilhafteste Weise aufgelöst, die Waarenbestände verkauft und die ausstehenden Schulden einkassirt wer⸗ den. Es liegt in meinem Wunsche, daß die Auflö⸗ sung meines Geschäfts wo möglich binnen fünf Jah⸗ ren bewirkt werde, ohne jedoch dem Ermessen der Herren Testaments⸗Exekutoren in dieser Hinsicht Schran⸗ ken zu setzen.“
Dieser testamentarischen Bestimmung zufolge haben wir beschlossen, die von uns bisher adminitrstte Handlung: „E. Fränckel & Söhne“ nunmehr aufzulösen. Die Geschäfte der Handlung wer⸗
Das Kammergut Hohnstein soll nebst Zubehör, jedoch mit Ausschluß des größten Theils des sogenann⸗ ten Schrägerschen Gutes, auf acht Jahre von Johan⸗ nis 1851 bis dahin 1859 an den Meistbietenden ver⸗ pachtet werden, und ist
SEE1ö, März 1851 zum Bietungs⸗Termin anberaumt worden.
Es haben daher diejenigen, welche dieses Kammergut zu pachten gesonnen sind, vor dem Bietungs⸗Termine sich schriftlich bei dem Finanz⸗Ministerium anzumel⸗ den, über ihr zeitheriges Verhalten, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermögens⸗Verhältnisse durch ge⸗ nügende Zeugnisse sich auszuweisen, im Bietungs⸗Ter⸗ mine, wenn ihnen der Zutritt dazu gestattet worden ist, Vormittags um 10 Uhr in der Domainen⸗Expedition sich anzugeben und sodann der weiteren Verhandlung vor dem Finanz⸗Ministerium, welche um 11 Uhr ihren Anfang nehmen wird, sich zu gewärtigen.
Der neu angefertigte Nutzungs⸗Anschlag, der Pacht⸗ kontrakts⸗Entwurf und das Flurbuch über das Kammer⸗ gut Hohnstein nebst Croquis können von den Pacht⸗ Kompetenten, nach erlangter Genehmigung des Finanz⸗ Ministeriums, von heute an in der Domainen⸗Expedi⸗ tion eingesehen werden.
Vor dem definitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Lizitanten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung ausdrücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolge beider keinerlei Verbindlichkeit für den Fiskus eintritt, auch werden nach dem Schlusse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen.
Dresden, den 1. November 1850. v11““ Finanz⸗Ministerium.
Behr.
Berlin, Sonntag
Amtlicher Theil.
8
Deutschland.
Preußen. Berlin. Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. — Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordres. — Feuersbrunst. L.
Hesterreich. Wien. Geburtsfest der Erzherzogin Sophie. — Ordens⸗ verleihung. — Der Ministerpräsident. — Serbische Angelegenheiten. — Vermischtes. 1“
Bayern. München. Strafgerichtsverfahren im Militairwesen.
Sachsen. Dresden. Ankunft und Abreise hoher Herrschasten. — Die Konferenzen. Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Die Prälaten⸗Kurie.
Württemberg. Stuttgart. Ordens⸗Verleihung.
Baden. Karlsruhe. Vermischtes.
Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Flensburg. Bekanntmachungen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Ankunft österreichischer Trup⸗ pen. Bekanntmachung.
Hamburg. Hamburg. Vermischtes.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung eines An⸗ trags auf gleichmäßigere Vertheilung der Steuern. Paris. Die Ootationsfrage. — Kommissionsgutachten über Mauguin. — Antrag gegen die außerordentlichen Missionen. Der Gesandtschaftsposten zu London. Freilassung Verhafteter. — Vermischtes.
Großbritanien und Irlaud. London. Geheimerathsversammlung und Ministerrath. — Ernennungen. Statut üͤber die Abfassung der Parlamentsakten. 8
Italien. Turin. Hofdiner. — Depeschen nach Venedig. — Antrag auf Sonntagheiligung. — Annahme der Verträge mit Frankreich. — Die Debatte über den literarischen Eigenthumsvertrag mit Frank⸗ reich. — Bewilligung für Offiziere. Florenz. Abschlägliche Antwort auf ein Journal⸗Projekt.
Spanien. Madrid. Ernennungs⸗Dekrete. — Debatte über den Rech⸗ nungshof. — Der Preßgesetzentwurf. — Versammlung der Majorität.
Börsen⸗ und Haudels⸗Nachrichten.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Secretair der niederländischen Gesellschaft zur Beförde⸗ rung der Tonkunst, Professor Dr. Vermeulen zu Rotterdam, den Rothen Adler⸗Orden üter Klasse zu verleihen. 86 Den Seehandlungs⸗Direktor Bloch zum Präsidenten der See⸗ handlung mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ernennen.
Ihre Königliche Hoheit die
Prinzessin sind nach Weimar abgereist. “
von Preußen
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Der bieherige Privatdocent Dr. Merkel hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Königl. Universität zu Königsberg ernannt worden.
Es beruht auf einer hundertjährigen, ununterbrochenen Ueber⸗ lieferung, daß die Königliche Akademie der Wissenschaften den Ge⸗ burtstag des Königs Friedrich's des Zweiten alljährlich begeht. In dankbarer Erinnerung hielt sie daher auch am 30sten v. M. eine öffentliche Sitzung. Der vorsitzende Secretair, Herr Trendelenburg, eröffnete dieselbe mit einem Vortrag zum Gedächtniß Friedrich's des Großen und suchte in dem Ziel, zu welchem Friedrich Preußen hinführte, in den Wirkungen, die er auf Deutschland äußerte, und in dem umfassenden Wesen seiner Persönlichkeit den bleibenden Gedanken zur Anschauung zu bringen, welchen die Geschichte vor Augen hatte, da sie ihm den Namen des Großen gab und erhielt. Den Statuten gemäß, reihte der Secretair an diesen Vortrag eine Nachricht über die Ereignisse, welche die Akademie im abge⸗ laufenen Jahre betroffen haben. Hierauf las Herr von Buch über eine merkwürdige Umgebung der Nordsee.
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Uichtamtlicher Theil. BHeutschland.
Preußen. Berlin, 1. Febr. Nach dem heutigen Mili⸗ tair⸗Wochenblatt ist von Holzenbecher, Hauptmann vom lsten Infanterie⸗Regiment, als Major, mit der Regiments Uniform und Pension, der Abschied bewilligt und Steinweg, Oberst⸗Lieu⸗ tenant, von der Führung des 2ten Aufgebots vom 3ten Bataillon 20sten Landwehr⸗Regiments entbunden worden, und demselben ge⸗ stattet, die Uniform des bten Infanterie⸗Regiments, mit den vor⸗ schriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, zu tragen. Da sselbe Blatt enthält die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betreffend die Er⸗ nennung des Großherzogs von Oldenburg, Königliche Hoheit, zum Chef des 13ten Infanterie⸗Regiments, und die Verfügung, betreffend die Veränderung in den Ober⸗Kommandos der Truppen.
Sie lautet:
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 25. Januar c. Se. Königl. Hoheit den Prinzen von Preußen von der bisherigen Befehlführung über das Garde⸗, zweite dritte und vierte Armee⸗Corps, in Folge der in der Stärke und Formation der Truppen eingetretenen wesentlichen Veränderungen, wieder zu entbinden und gleichzeitig zu bestimmen geruht, —
den 2. Februar
daß das Garde⸗ und dritte Armee⸗Corps nunmehr dem Ober-⸗ Kommando in den Marken — wenngleich dasselbe als solches nicht mobil gemacht wird — allein untergeordnet bleiben sollen, wogegen Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen das Rili⸗ tair⸗Gouvernement in der Rheinprovinz und in Westfalen wieder übernehmen werden. Diese Allerhöchsten Bestimmungen werden hierdurch meinen Kenntniß der Armee gebracht. 8 Berlin, 26. Januar 1851. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangenheim. von Herwarth.
Berlin, 1. Febr. Seit heute Mittag 12 ½ Uhr steht das schöne große Krollsche Etablissement auf dem Exerzierplatze in Flam men. Das Feuer soll, wie man bis jetzt hört, durch das Springen einer Gasröhre veranlaßt worden seyn und hat, bei der Menge daselbst angehäufter leicht brennbarer Stoffe, nament⸗ lich auch noch von der letzten Weihnachtsausstellung her, mit solcher Gewalt und Schnelligkeit um sich gegriffen, daß von den Gebäuden schwerlich etwas zu retten sein wird. Als ein besonde⸗ rer Glücksumstand muß es erwähnt werden, daß das Feuer nicht eine halbe Stunde später zum Ausbruch kam, denn schon waren viele Hunderte von Schulkindern, für welche heute um 2 Uhr eine Vorstellung mit dem jetzt dort aufgestellten beweglichem Ge⸗ mälde des Ohio und Mississippi stattfinden sollte, auf dem Wege dahin begriffen; ein guter Theil derselben war bereits dort ange langt, als die Flamme sichtbar wurde. So viel wir bis jetzt hören, ist indessen Niemand zu Schaden gekommen, was vielleicht in entsetzlichem Maße der Fall gewesen sein würde, wenn diese weiten Räume mit Menschen angefüllt gewesen wären, als der Brand seinen Anfang nahm. Gegenwärtig (2 ½ Uhr) ist der große Exerzierplatz mit Menschenmassen angefüllt, welche das allerdings majestätische Schauspiel des furchtbaren Brandes herbei⸗ gezogen hat.
Oesterreich. Wien, 30. Jan. Das Neuigkeits⸗Bü⸗ reau meldet: „Der Geburtstag Ihrer Kaiserl. Hoheit der Frau Erzherzogin Sophie wurde Montag im häuslichen Kreise still ge⸗ feiert. Se. Majestät der Kaiser brachte Ihrer Hoheit am frühen Morgen seine Wünsche dar, worauf die Allerhöchsten Herrschaften sich zu einer Messe in der Schloßkapelle begaben.“
Se. Majestät der Kaiser hat dem Feldmarschall⸗Lieutenant Fürsten von Schwarzenberg in Anerkennug seiner vorzüglichen Dienst⸗ leistung als Statthalter der Lombardei den Orden der eisernen Krone erster Klasse verliehen.
Der Lloyd berichtet: „Se. Durchlaucht der Minister⸗ Präsi⸗ dent wird sich nächste Woche wieder nach Dresden begeben.“
Aus Belgrad schreibt man dem Lloyd, daß die serbische Re⸗ gierung, den Forderungen der Pforte entsprechend, dem Omer Pa⸗ scha einen sehr namhaften Kredit auf baares Geld bewilligt hat. Die Willfährigkeit, womit die serbische Regierung den Forderungen der Pforte entgegenkam, soll letztere veranlaßt haben, manche Hemm⸗ nisse bei der Landesverwaltung, soweit sie dabei durch den belgra⸗ der Pascha eingriff, und im Handelsverkehre zu beseitigen. Die Pforte soll namentlich eine engere Verbindung Serbiens mit dem adriatischen Meere auf eigene Kosten anzubahnen bemüht sein. Die diesfällige Kommerzialstraße würde über Topla bis nach der Küste von Cattaro geführt werden. 3
Das Taback⸗Monopol wird, dem Lloyd zufolge, in Ungarn am 1. März unaufschieblich in Wirksamkeit treten. 1
Dem Lloyd zufolge soll Herrn von Schmerling der Gesandt⸗ schaftsposten in Brüssel angeboten worden sein. 1
Die Pensionen der Mitglieder des Maria⸗Therosien⸗Ordens und ihrer Angehörigen sollen, laut Kaiserlicher Genehmigung, von der Einkommensteuer befreit werden.
Vorgestern ist der General der Kavallerie, Graf Wratislaw, von Prag hier angekommen und Graf Chateaurenard, Secretair der französischen Gesandtschaft, nach Paris abgereist.
Sachsen. Dresden, 29. Jan. (D. J.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer brachte die Registrande zwei Königliche Dekrete, zwei Nachträge zum außerordentliche Staatsbudget betreffend, die der Finanz⸗Deputation überwiesen wurden. Zur Tagesordnung übergegangen, wurde die Berathung des Deputations⸗Berichts über den Gesetz⸗Entwurs, einige Abänderungen und Zusätze zum Volks⸗ Schulgesetz betreffend, fortgesetzt und heut zu Ende gebracht.
Bevor wir zu den heutigen Verhandlungen über diesen Gegen⸗ stand übergehen, geben wir in Nachstehendem einige Hauptpunkte der Rede, in welcher vorgestern bei der allgemeinen Diskussion Staats⸗Minister von Beust die Regierungs⸗Vorlage vertheidigtr. Unter Hinweisung auf den im Deputations⸗Bericht schon hervorge⸗ hobenen doppelten Zweck der Regierungs⸗Vorlage, materielle Ver⸗ besserung der gering dotirten Stellen der Volksschullehrer und eine strengere Disziplin, gab der Staats⸗Minister zuvörderst eine Er⸗ klärung über das Geschichtliche, über das Entstehen des Gesetz⸗ Entwurfs. Die beiden Haupt⸗Gegenstände der Vorlage, äußerte der⸗ selbe, seien mit einander eng verbunden. Zur höheren Dotirung gering besoldeter Stellen habe das Ministerium in der Budgetvor⸗ lage ein geeignetes Postulat aufgenommen, es sei ihm jedoch zu sei⸗ nem großen Bedauern bekannt geworden, daß gerade die Finanz⸗ Deputation Anstand nehme, der Kammer diese Erhöhung zur Be⸗ willigung zu empfehlen, und daß auch in der Kammer Abgeneigtheit vorhanden sei, auf dieses Postulat einzugehen. Das Ministerium habe dabei wahrzunehmen geglaubt, daß eines der wesentlichsten Mo⸗ tive dieser Abgeneigtheit darin zu suchen sei, daß das bisherige Ver⸗ halten der Lehrer, ihre Wirksamkeit und Haltung, nicht geeignet sei, große Sympathien für diesen Stand zu erregen. Gleichzeitig habe sich das Ministerium in der Lage befunden, in mehreren Fällen, wo Lehrer sich nicht würdig gezeigt, Entscheidungen zu geben, sich hier⸗ bei aber durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juni 1835
ziemlich beengt gesehen und deutlich erkannt, daß hierin Aenderungen
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beantragt und der Regierung stärkere Mittel in die Hand gegeben werden müßten, um die Disziplin aufrecht zu erhalten. Dies seien die Umstünde, deren Zusammenwirken zu der nachträglichen Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs geführt hätten, welcher Abhülfe dieser Uebelstände und zugleich den Kammern die Garantie gewähre, daß, wenn sie die höhere Dotirung bewillige, diese Wohlthat nicht an Unwürdige verschwendet, und wenigstens dafür Gewähr vorhanden sein würde, daß der Lehrer von der erhaltenen pecuniairen Verbesse⸗ rung nicht einen Mißbrauch zum Nachtheil des Staates und des allgemeinen Wohles machen werde. Sei aber, fährt der Staats⸗ Minister fort, die Nothwendigkeit verschärfter Disziplinar⸗ Bestim mungen vorhanden, was weder im Deputations Berichte noch in der Kammer in Abrede gestellt worden, so folge daraus als fer— nere Nothwendigkeit, die materielle Lage der Lehrer zu verbessern. Bringe man auch nicht die sonst in jedem Dienstverhältnisse ange⸗ messen erscheinende Rücksicht in Anschlag, daß mit gesteigerten An⸗ forderungen an die Leistungen auch der Lohn sich steigere, so seien für das Ministerium doch hier noch ungleich wichtigere Punkte maßgebend gewesen. Einmal nämlich sei schon bisher im Allgemei⸗ nen nicht uͤber zu großen Andrang zum Schulfache zu klagen, und wenn man die Disziplinar⸗Bestimmungen verschärfe, ohne die materielle Stellung der Lehrer zu verbessern, so werde jedenfalls der Mangel an tüchtigen Kandidaten nicht beseitigt werden. Ungleich wichtiger sei aber ein anderer Punkt. Daß auch in Sachsen von Seiten der Lehrer theilweise eine sehr nachtheilige Wirksamkeit ausgegangen sei, könne wohl kaum bezweifelt werden zʒallein zu sagen, daß der Lehrerstand der Urheber einer Zeitrichtung sei, das glaube er seinerseits als eine zu weit gehende Voraussetzung ansehen zu müssen. Der Lehrer sei ein Werkzeug, welches je nach Umständen sehr wohlthätig und sehr gefährlich sein könne. Es liege in den Verhältnissen, daß die Wirksamkeit eines Lehrers eben so folgen⸗ reich im Guten wie im Bösen sein könne. Aufgabe des Staates müsse es sein, sich dieses Lehrerstandes zu bemächtigen und dafür 1 zu sorgen, daß er den Interessen des Gemeinwohls sich zuwende, daß aber auch für seine materielle Lage gesorgt werde, insoweit, daß er dem Staate aus Gewohnheit und Neigung anhänge. Zu⸗ gleich müsse der Staat durch strenge Vorschriften dafür sorgen, daß dieser Stand nicht die Gränzen seiner ihm eigentlich angewiese⸗ nen Wirksamkeit überschreite und diese letztere nicht schlechter Elementen dienstbar mache. Von diesem Standpunkte se der Gesetz⸗Entwurf abgefaßt, und von demselben Standpunkte aus müsse ihn die Regierung den Kammern dringend em⸗ pfehlen. Nachdem der Staatsminister sodann noch einige während
der Diskussion gegen den Gesetzentwurf erhobene speziellere Ein⸗ wendungen widerlegt hatte,
hebt derselbe nochmals hervor, daß es sich hinsichtlich des Kostenpunktes hier um eine Ausgabe handle, die ihren Zweck und Vortheil erst dann erreiche, wenn sie eben nicht aufgeschoben werde. Hierbei könne er eines nicht ganz unerwähnt lassen. Wenn das Ministerium des Kultus diese bedeutende Er⸗- höhung in Anspruch nehme, so habe ein anderes ihm ebenfalls anvertrautes Departement in der That sehr bedeutende Reductionen vorgenommen. Zu diesen Reductionen habe er, was er nicht leugnen wolle, in mancher Beziehung nur ungern sich entschlossen, denn sie hät⸗ ten manche Unzuträglichkeit und manche Unbequemlichkeit zur Folge. Auch glaube er, daß, wenn höhere Sätze im Budget des Ministe⸗ riums des Auswärtigen angesetzt worden wären, es ihm gelungen sein dürfte, dieselben vor den Kammern zu rechtfertigen, denn die Voraussetzungen, auf denen ein oder zwei Jahre früher eine gänz⸗ liche Einziehung der Gesandtschaften beruhte, hätten nun aufgehört, es hätte auf andere Staaten von gleicher Bedeutung wie Sachsen ha wiesen werden können, wo noch jetzt ein Budget bestehe, wie es Sachsen in der letzten Finanzperiode gehabt. Er habe aber davon abgesehen, doch wolle er nicht leugnen, wie er dabei die Hoffnnng gehabt, daß die Kammer sich bei der Vorlage des Budgets des Kultus⸗Mini steriums jener Ersparnisse erinnern und zugleich den Umstand nicht ganz unberücksichtigt lassen werde, daß das Ministerium des Aeußern, während es die ihm zu Gebote stehenden Mittel verringerte, sich in der Lage befunden habe, seine Thätigkeit doppelt und dreifach eintreten zu lassen. Wenn diese Thäͤtigkeit eine nicht ganz vergeb liche gewesen, wenn es gelungen, mit verhältnißmäßig geringen Mitteln der Aufgabe des einen Ministeriums zu genügen, so werde auch der Wunsch erlaubt sein, daß ihm (dem Minister) die Beru⸗ higung zu Theil werden möchte, zugleich die Aufgabe, die wichtigste Aufgabe des ihm ebenfalls anvertrauten Kultus⸗Ministeriums, durch die Kammer erleichtert zu sehen, die Aufgabe nämlich: die erste und kräftigste Stütze des Staates, die Erziehung des Volkes, seine sittliche und religiöse Bildung, zu sichern. Er habe die feste Hoffnung, daß die Kammer diese Umstände berücksichtigen, und die volle Zuversicht, daß diese Hoffnung nicht unerfüllt bleiben werde, und möchte der Kammer nicht ganz vorenthalten, daß, wenn diese Hoffnung getäuscht sein sollte, hierin für die Staats⸗Regierung eine Erfahrung liegen würde, welche allerdings geeignet wäre, da, wo es auf Abminderung bereits bestehender Budgetsätze ankommt, sehr ängstlich und vorsichtig zu Werke zu gehen.
Bevor in der heutigen Sitzung die Berathung über den zwei⸗ ten Theil des Gesetz⸗-Entwurfs, welcher die Disziplinar⸗Bestim⸗ mungen enthält, mit §. 3 beginnt, wurde noch die Abstimmung über den (gestern mitgetheilten) Antrag des Abgeordneten Haber⸗ korn vollzogen, und es wurde derselbe gegen 42 Stimmen abgelehnt. §. 3 des Gesetz⸗Entwurfs wird von der Deputation unverändert zur Annahme empfohlen und, nach einigen erläuternden Bemerkun- gen des Abgeordneten Kölz, von der Kammer ohne stimmig genehmigt. Bei §. 4, welcher von Entlassungg afall handelt, beantragt ein Mitglied der Shese die Entlasung Satzes sub 3, welcher die Bestimmung “ ben Berrntate erfolgen kann, „wenn der Lehrer die Religionsu⸗ 9
. bae, seines Amtes verp ichtet ist, auf grob 1 nisse, zu welchem er vermöge seines Umtes pfl
V Eeiss. aerhaet zuvörderst der Abg. Vice⸗Präsident von b