1851 / 34 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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weisungen um 229,325 Fl., der Anweisungen auf die ungarischen Landes⸗ einkünfte um 561,593, der Reichsschatzscheine umb, 69,900 Fl., des Banknoten⸗Umlaufes um 817,187; dagegen eine Verminderung des Portefeuilles um 4,874,957 Fl., der Vorschüsse auf Staatspapiere um 3,512,000 Fl., der Forderungen an den Staatum 1,328,255Fl. Bei diesem Bankausweis stellt sich der bemerkenswerthe Fall dar, daß, obgleich das Wechsel⸗Portefeuille und die Vorschüsse auf Staatspapiere um mehr als 6 Millionen abgenommen haben, doch die Noten⸗Cireula⸗ tion der Bank wiederum bedeutend zugenommen hat. Das Geld, welches für die eingelösten Wechsel und für die zurückbezahlten Vorschüsse in die Bankkasse einfloß, wurde, wie gewöhnlich, großen⸗ theils gegen Einwechselung von Staatsnoten verausgabt. Eine Reform der Bank ist uns für die nächste Zeit in Aussicht gestellt, weshalb wir auch nicht naͤher in eine Erörterung des Bank⸗Aus⸗ weises eingehen wollen. Nur das scheint uns gewiß, daß, wenn auch unter solchen Verhältnissen, wie im Monat Januar, die Noten⸗Cireulation zunimmt, an die Abnahme derselben niemals zu denken sein wird.“ . Bezüglich der Durchführung der Taback⸗Monopols⸗Ordnung

im Kronlande Ungarn hat das Finanz⸗Ministerium für das Jahr 1851 einige Modificationen eintreten lassen. Demnach ist derje nige, welcher Taback bauen will oder bereits eine Tabackpflanzung unter⸗ nommen hat, nicht mehr bemüßigt, die Bewilligung der betreffenden Finanzbehörde einzuholen, sondern er hat blos die vorschriftsmäßige Anzeige zu erstatten. Diese Anzeigen müssen bis Ende Mai 1851 erfol⸗ gen und können schriftlich oder mündlich gemacht werden. Der Tabacksbau zum eigenen Gebrauche darf, wie es in der Taback⸗Monopols⸗Ord⸗ nung vorgezeichnet ist, nur auf eingezäunten Grundflächen, welche 70 Quadratklafter nicht übersteigen, stattfinden. Die Ablieferung der über das Maß des eigenen Gebrauches erzeugten Tabackqualität an die ärarischen Depots bleibt in Kraft.

Bayern. München, 28. Jan. (A. P. Z.), Dem Straf⸗

gerichts⸗Verfahren im Militairwesen steht eine vollständige Reorga⸗ nisation bevor. Unter den verschiedenen zur Vorlage an die Kam⸗ mern bereiteten Gesetz⸗Entwürfen befindet sich einer über die Ein⸗ führung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Strasverfahren gegen Militairpersonen. Die Novelle vom 10. November 1848, einige Abänderungen des zweiten Theils des Strafgesetzbuchs be⸗ treffend, bildet die Grundlage. Das Auditoriat versieht die Staats⸗ anwaltschaft, Präsident eines Schwurgerichts ist immer ein Ober⸗ Auditor, die Geschworenen bestehen nur aus Militairpersonen; Vergehen werden ohne Geschworene abgeurtheilt. Der König ging nicht darauf ein, die Uebernahme der Militairstrafgerichtsbarkeit durch die jetzt bestehenden Civilstrafgerichte zu gestatten, wie dies in einem bereits vollendeten, dem letzten Landtage jedoch nicht mehr vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe projektirt war.

München, 29. Jan. (A. Abd. Ztg.) Durch ein Mini⸗ sterialreskript wird die Prügelstrafe für Vagabonden und Bettler neu eingeführt; bei dem hiesigen Landgerichte hat man schon seit längerer Zeit zu diesem Mittel zurückgegriffen.

Das Königliche Staats⸗Ministerium der Finanzen hat der Eisenbahnbau⸗Kommission sieben Millionen Gulden zu Cröffnung und Betrieb der Vorarbeiten zum Bau der Eisenbahn von Augs⸗ burg nach Ulm anweisen lassen. Sowohl für den technischen als Administrativzweig ist das nöthige Personal bereits ernannt, jedoch noch nicht abgeordnet worden.

München, 30. Jan. Das heutige Regierungsblatt bringt eine Bekanntmachung der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kom⸗ mission vom 28sten d. M., der zufolge Se. Majestät der König zur Fortsetzung der vorschriftsmäßigen Heimzahlung der älteren Staats⸗ schuld die wiederholte Vornahme eine Verloosung der zu 3 ½ pCt. verzinslichen und beziehungsweise auf 4 pCt. arrosirten Mobilisi⸗ rungs⸗Obligationen mit Coupons anzuordnen geruht -⸗haben. Die Verloosung wird am 8. Februar l. J. stattfinden, und die verloosten Obligationen im Betrage von einer Million Gulden werden sofort zurückbezahlt. Das gestern erschienene Regierungsblatt brachte das Resultat der am 25sten d. stattgehabten ersten Verloosung der 4proz. Grundrenten⸗Ablösungs⸗Schuldbriefe. Unter den bereits hier eingetroffenen Kammer⸗Mitgliedern befindet sich Graf Hegnenberg⸗ Dux. Die feierliche Eröffnung der Kammer dürfte, wenn keine besonderen Hindernisse eintreten, am Freitag oder Samstag der nächsten Woche stattsfinden, sie wird, wie zur Zeit bestimmt ist, durch Se. Majestät den König vorgenommen werden.

Sachsen.

Dresden, 31. Jan. Zweite Kammer. (D. J.) Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des Be⸗ richts über die Petition des Abgeordneten des 16ten bäuerlichen

Wahlbezirks (Heyn), wegen Vorlegung eines anderweiten Parochial⸗

gesetzes zum nächsten Landtage. Die Petition des Abgeordneten Heyn enthält den Antrag: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, auf dem nächsten Landtage ein anderweites Parochialgesetz, nach den von dem Petenten angedeuteten Grundzügen, der Kammer vorzulegen.“ Als die Debatte über diesen Gegenstand beginnen sollte, er⸗ greift der Abgeordnete Heyn das Wort und erklärt, daß er in Folge einer von dem Königlichen Herrn Kommissar ihm gewordenen Erklärung, nach welcher die Regierung beabsichtige, der nächsten Stände⸗Versammlung ein neues Parochialgesetz vorzulegen, bereit sei, seine Petition ganz zurückzuziehen. Nachdem Geheimer Kirchen⸗ Rath Dr. Hübel dies mit der Bemerkung, daß der betreffende Gesetz⸗Entwurf bereits fertig vorliege, destätigt hat, wurde die Petition des Abgeordneten Heyn durch dessen heute ab egebene Er⸗ klärung für erledigt erachtet und der Gegenstand verlassen. Hierauf wird der Vericht der zweiten Deputation über das allerhöchste de kret vom 22. Juli 1850, den Rechenschafts⸗Bericht auf vdwann Periode 1843 1845 betreffend, berathen. In diesem Köͤnglich 2 Dekrete sind die Gründe enthalten, aus welchen der Rechensch dc2 Bericht auf die Finanz⸗Periode 1843 1845 der jetigen 811 Versammlung vorgelegt wird, so wie zugleich Erwähnung chie 89 daß für die Jahre 1846—1848 ebenfalls die betreffende Remah, schaft bis auf einige noch rückständige Rechnungs⸗Unterlagen bbe⸗ reitet sei, auch wird die Unterlassung der Vorlage an nn 388 wärtigen Landtage motivirt. Die Deputation (Referent Pegegen⸗ neter Meisel) sagt hierüber im Allgemeinen Folgendes: Ist es nun auch nicht unwahrscheinlich, daß in der Zwisch: zeit seit Zusammentritt der Kammern und jetzt die gedachten Unt⸗ 5 lagen eingegangen und zusammengestellt sein werden, um den Rechen. schaftsbericht über die letztverflossene Finanzperiode an die Famern bringen zu können, so muß sich dennoch, wenn dem so sein sollte, die Deputation einverstanden erklären, daß es jetzt nicht geschehe theils weil dieselbe noch hinreichend mit Bearbeitung der ihr zugewiesenen Gegenstände beschäftigt ist und kaum hoffen darf, daß es ihr mög⸗ lich werden möchte, mit genauer Prüfung der gedachten Rechenschaft bis zu dem nicht mehr sehr fernen Schluß des Landtags durchkom⸗ men zu können, theils aber auch, weil sie dem in dem Königlichen Dekrete hervorgehobenen Mißverhältnisse, welches sich aus der Vor⸗ lage zweier Rechenschaftsberichte ergeben würde, hinreichendes Gewicht beilegt, um von letzterer gänzlich abzusehen. Hingegen pflichtet sie

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bezüglich der Rechenschaft auf die Periode 1843 1845 zu bewirken, 82 dies dna ernc 82 2 letzten Landtage nicht geschehen ist. Wie früher, so sieht sich die Deputation wieder diesesmal veranlaßt, mit dankbarer Anerkenntniß die Vollständigkeit der Vorlagen und offensten Erläuterungen über spezielle Verhältnisse zu erwähnen, welche von dem Ministerium mit größter Bereitwilligkeit gewährt worden sind. Uebergehend zu dem Rechenschaftsberichte selbst, so hat die Finanz⸗Deputation allenthalben die einzelnen Abschnitte der sorgfältigsten Prüfung unterworfen, jedoch nur bei einem derselben eine Einwendung zu machen gehabt. Es ist dies bei den Ausgaben für das Militair⸗Hepartement, im Betreff dessen 1846 der Antrag an die Staatsregierung gebracht worden war: „am Schlusse jeder Finanzperiode dem jedesmaligen Rechenschafts⸗Berichte eine Uebersicht, ob und inwiefern sich das gesammte Militairstaatsvermögen erhöht oder vermindert habe, beifügen zu lassen.“ Die dem Rechenschaftsberichte beigegebene Uebersicht, die nur den annähernden Bestand dieses Ver⸗ mögens nachweist, glaubt nämlich die Deputation jenen Antrag nicht als vollstäudig erledigt betrachten, jedoch gegenwärtig von Vorlegung einer speziellen Nachweisung absehen und der Kammer empfehlen zu können. Sie räth daher der Kammer an: „ihre Uebereinstimmung mit dieser Ansicht zu erklären,“ hält sich aber zugleich für verpflich⸗ tet, derselben ferner anzurathen, „die Erwartung auszusprechen, daß das vermißte detaillirte Verzeichniß in Zukunft bei keinem der Rechen⸗ schaftsberichte fehlen werde,“ was um so wichtiger sein dürfte, als vorzüglich in der gegenwärtigen Finanzperiode die Ausgaben bei der Militairverwaltung in so bedeutender Weise zugenommen haben, daß sie den wesentlichsten Einfluß auf das Militairstaatsvermögen noth⸗ wendig ausüben müssen. .

In Bezug auf die für die Finanzperiode 1843 —1845 im Bud⸗ get bewilligte Summe ist deren Betrag durch nachträglich dem Bud⸗ get zugewiesene Posten und früher ertheilte Bewilligungen um 483,154 Rthlr. überschritten worden. Die Deputation findet sich veranlaßt, der Kammer anzurathen, die erfolgte Vorausgabung die⸗ ser Summe als gerechtfertigtigt zu genehmigen.

Die Deputation glaubt schließlich durch die in ihrem Berichte gemachten Bemerkungen und gegebenen Erläuterungen nachgewiesen zu haben, daß sie bemüht gewesen ist, durch möglichst sorgfältige und genaue Prüfung der abgelegten Rechenschaft dem ihr ertheil⸗ ter Auftrage genügend zu entsprechen, und da sie die Ueberzeugung von der Richtigkeit derselben gewonnen hat, darf sie keinen Anstand nehmen, der Kammer zu empfehlen, die Erklärung zu geben: daß sie bei jener Rechenschaft Beruhigung fasse.“ 1 1b

Sämmtliche Anträge der Deputation wurden ohne Debatte ge⸗ nehmigt, wie denn auch schließlich die Justification des Rechen⸗ schaftsberichts selbst mit Einstimmigfkeit erfolgte.

Leipzig, 2. Febr. Die Leipziger Zeitung enthält in ihrem heutigen Blatte das Dekret, betreffend die Auflösung der sächsisch⸗ schlesischen Eisenbahngesellschaft und die Uebernahme der sächsisch⸗schlesischen Eisenbahn für Rechnung des Staates, so wie den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Uebereignungs⸗Vertrag.

Hannover. Hannover, 31. Jan. (H. Ztg.) Der Ueber⸗ gang der letzten Abtheilungen des K. K. österreichischen Corps über die Elbe ist zwar durch das wegen des Eisganges nothwendig ge⸗ wordene Abbrechen der Brücke etwas verzögert worden, dauert aber dessenungeachtet ununterbrochen fort und wird in den nächsten Ta⸗ gen vollständig beschafft sein. Das Uebersetzen findet wie früher mit Fähren und Böten bei Artlenburg und Hohnstorf statt.

Die Königliche Polizei⸗Direction macht bekannt, daß im Jahre 1848 258 Personen, im Jahre 1849 256 Personen und im Jahre 1850 409 Personen wegen Verbrechen an die Polizei⸗Direction ab⸗ geliefert, beziehungsweise an die zuständigen Kriminal⸗Behörden be⸗ huf Einleituug der Spezial⸗Untersuchungen überwiesen wurden. Außerdem wurden bei der Polizei⸗Direction wegen Vergehen gegen 6985 Personen Polizeistrafen erkannt, und zwar im Jahre 1848 gegen 2114 Personen, im Jahre 1849 gegen 2167 Personen, im Jahre 1850 gegen 2704 Personen.

Baden. Karlsruhe, 30. Jan. Das heute erschienene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 5 enthält Folgendes: Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nach Anhörung Unseres Staats⸗Ministeriums haben Wir Uns bewogen gefunden, den Kriegszustand und das Standrecht, wie solche unter dem 27. Oktober 1849 und unter dem 16. Oktober v. J. verkündet worden sind, bis auf Weiteres zu verlängern. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministe⸗ rium, den 29. Januar 1851. Leopold. A. von Roggenbach. Stabel. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit des Groß⸗ herzogs: Schunggart. 1 1

Karlsruhe, 29. Jan. (Sch. M.) Zweite Kammer. Der durch Speyerer erstattete Kommissions⸗-Bericht über den Gesetz⸗ Entwurfs, den Wiederaufbau des karlsruher Theaters betreffend, wird nach vorheriger Verlesung des Kommissions⸗Antrags zur Be⸗ rathung ausgesetzt. Letzterer empfiehlt der Kammer die unveränderte Annahme des Entwurfes, wonach zu diesem Wiederaufbau eine aus dem Staatsdomanial⸗Grundstocke zu schöpfende Summe von höchstens 228,000 Fl. bestimmt und zugleich ausgesprochen wird, daß hiervon 40,000 Fl., welche die Stadt Karlsruhe beiträgt, und weitere 46,450 Fl., welche aus der Brand⸗Entschädi⸗ gungs⸗Kasse zu bezahlen sind, abgehen, also nur noch 141,550 Fl. verbleiben. Das neue Theatergebäude soll, gleich dem ab⸗ gebrannten, ein Bestandtheil der durch das Gesetz vom 2. No⸗ vember 1831 für die Civilliste bezeichneten Hofausstattung sein. Nach längeren Verhandlungen, wobei manche Abgeordnete dem durch Kieser gestellten Gegenantrag auf Verwerfung des Gesetzes beistimmten, wird endlich jener der Kommission mit allen Stimmen gegen sechs angenommen. Hierauf führt die Tagesordnung zur Be⸗ rathung des durch Hägelin erstatteten zweiten Kommissions⸗Berichts über Reklamirung provisorischer Gesetze und in das Gebiet der Ge⸗ setzgebung einschlägigen Regierungsverordnungen. Da die erste Kammer der diesfalls beschlossenen Adresse nicht beigetreten, so bean⸗ tragte die Kommission: durch eine Erklärung zu Protokoll die Rechte der zweiten Kammer in einer bei jedem einzelnen Gesetze und bei jeder einzelnen Verordnung vorgeschlagenen Fassung zu wahren, welche Anträge sofort auch nach kurzen Erörterungen ange⸗ nommen worden sind. Unter den reklamirten Gesetzen befin⸗ det sich auch jenes vom 6. November 1846 wegen Eingehung einer Ehe von Staats wegen bei einem vorhandenen anerkannten Hindernisse. Hier erklärte die Kammer ven Wunsch zu Protokoll die Regierung nh dulsches noch auf vicsem 8 möge das reklamirte Gesetz oder ein ähnliches noch Rngmensans vdüfc oder doch wenigstens der künftigen Stände⸗ als ein bis zum S n6 essteesens aber das seither bestandene der verkünden. Von ahn g8 nächsten Landtags fortwirkendes wie⸗ nnn Jeh e Onen,re S; Verordnungen erwähnen wir üͤber Kompetenzstreitigkeiten vore die Ernennung eines Gerichtes zu Protokoll dahin ausgespr behs1sen eee prochen, die Regierung moöge dem naͤchsten

8 Ansicht gauz bei, daß es hoch an der Zeit sei, eine Erledigung

hung das Recht der

der Kompetenz⸗Konflikte, sowohl hinsichtlich der dafür zu bestellen⸗ den Behörde, als auch hinsichtlich des dabei einzuhaltenden Ver⸗ fahrens, regelt.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 30. Jan. (B. H.) Alles macht sich hier auf den Abmarsch bereit, da die österreichischen Truppen in den nächsten Tagen hier erwartet werden. Das Kriegs⸗ Departement und General⸗Kommandvo werden morgen und über⸗ morgen nach Kiel, der Stab der Artillerie⸗Brigade und des Ingenieur⸗Corps nach dem östlichen Holstein verlegt werden. Das Kriegsmaterial der schleswig⸗holsteinischen Armee wird danach vor⸗ läufig den Oesterreichern zur Ueberwachung übergeben werden. Auch steht eine weitere Beurlaubung in unserer Armee wohl in Aussicht, indem die große Menge eingeborener Offiziere, welche seit dem Mäts 85 avancirt, entlassen werden möchten; die Zahl derselben ist ca. 300.

Mecklenburg⸗Schwerin. Boitzenburg, 28. Jan. (B. H. W.) Das seit gestern eingetretene stärkere Frostwetter hat aber⸗ mals eine Unterbrechung in der Elbüberschreitung der österreichischen Truppen hervorgerufen, indem man sich gestern genöthigt sah, die bei Artlenburg geschlagene Brücke des stärkeren Eisganges wegen abzubrechen. Es scheint fast, als habe man diesen Fall vorherge⸗ sehen oder doch befürchtet, und deshalb in den letzten Tagen Alles befördert, was nur zur Hand war; denn bei uns häuften sich am Sonnabend und besonders am Sonntag die Truppen dermaßen, daß die Behörden kaum wußten, nicht sowohl mit der Mannschaft als vielmehr mit den Pferden zu bléeiben. Wir sahen hier seit Freitag theils durch⸗ theils einziehen: eine reitende Granatenbatterie, eine 12pfündige Fußbatterie, zwei Abtheilungen Kavallerie, eine 6pfün⸗ dige Kavalleriebatterie und mehrere kleine Abtheilungen Fußvolk. Die Kavallerie, Chevauxlegers vom Regiment „Windischgrätz“, war hier am Sonntag und Montag einquartiert.

Nassau. Wiesbaden, 29. Jan. sauische Staats⸗Ministerium hat an den Berichterstatter des ständi⸗ schen Ausschusses zur Vereinbarung der Civilliste, Ober⸗Appellations⸗ gerichts⸗Prokurator Dr. Großmann dahier, ad St. M. 262 neuer⸗ dings ein Schreiben erlassen. Dasselbe lautet: „Mit Beziehung auf unser Schreiben vom 4. Dezember v. J. sind wir in dem Falle, dem Herrn Abgeordneten Dr. Großmann zufolge eingeholter höch⸗ ster Entschließung mitzutheilen, daß nach dem bisherigen Verlaufe der ganzen Domanialfrage und nach deren Lage von Seiten der Regierung auf ihre seitherigen Aeußerungen und Anträge Bezug ge⸗ nommen, und nur der Wunsch gehegt wird, deren Richtigkeit und allen Rücksichten Rechnung tragende Billigkeit möge von der Ständever⸗ sammlung auf den Grund der zwischenzeitlich und nunmehr erfolg ten näheren Darstellung und Nachweisung der Revenüen des Do⸗ manialvermögens anerkannt werden. Die gegenwärtige Rückäuße⸗ rung wird alle Gesichtspunkte umfassen, welche das Schreiben des Herrn Abgeordneten Prokurator Dr. Großmann vom 30. Oktober v. J. hervorhebt. Se. Hoheit der Herzog setzen vorans, daß die während noch einiger Zeit in der Verwaltung zu machenden Erfah⸗ rungen wesentlich zu einer allgemein befriedigenden Lösung der in der Domanial⸗Angelegenheit noch schwebenden Differenzen beitragen werden. Wiesbaden, 22. Januar 1851. (gez.) von Wintzin gerode.“

Wiesbaden, 30. Jan. (Fr. J.) Minister⸗Präsident vorn Wintzingerode übergiebt in der heutigen Landtagssitzung einen Ge⸗ setzentwurf behufs einiger Abänderungen in den Bestimmungen der Medizinal⸗Organisation. Bestätigung des bisherigen Prinzips, Verbesserung der Pensi onsverhältnisse des Medizinalpersonals und dessen Relikten, so wie der Besoldungsverhältnisse, zumal an uner⸗ giebigen Stellen, Abänderung einzelner Gebührenansätze, insbeson⸗ dere der Nachtgebühren ꝛc., charakterisiren den Entwurf. Raht in⸗ terpellirt wegen der äußeren politischen Verhältnisse des Herzog⸗ thums, der Einquartierung ꝛc. Ministerpräsident von Wintzingerode erwiedert, die Regierung habe in letzterer Beziehung für möglichste Erleichterung gewirkt und werde darin fortfahren, im Uebrigen werde er demnächst antworten. Der folgende Theil der heutigen Kammerverhandlungen hatte den Landstraßen⸗ und Wasserbau zum Gegenstande. Dann berichtete Keim über das Budget der Lehranstalten. Müller II. interpellirt mit einer angeblichen Lan desbeschwerde gegen den Zwang, das Allgemeine Nassauische Schulblatt halten zu müssen; Lang wegen des Verhältnisses desselben zur Regierung und dem dermaligen Schul⸗Colleg. Des Ausschusses und Raht's Antrag, die Regierung dringend zu er suchen, die Wiederanstellung des Prorektors Dr. Rossel zu ver⸗ fügen, wird mit 19 Stimmen angenommen. Zur Unterstützung är merer Gemeinden für ihre Schulen werden 4200 Fl., für Real⸗ schulen 8560 Fl., für Gewerbeschulen, die sich verhältnißmäßig von 14 auf 21 vermehrt haben, 4000 Fl. verwilligt. Snell's An⸗ trag, die Steuer⸗Verwilligung der dermaligen Kammer auf das erste Simpel zu beschränken, wird gegen 13 Stimmen abgelehnt.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 27. Jan. (W. Z.) In der heutigen Landtagssitzung wurde bei der fortgesetzten Berathung des Ge⸗ setzes über die allgemeine Einkommensteuer §. 78 (die Schätzung des Ein⸗ kommens aus Pachtungen betreffend) in der Fassung des Ausschusses an⸗ genommen, eben so §. 79, wonach die Kost eines männlichen Dienst

boten mit 25 bis 50, die eines weiblichen Dienstboten mit 20 bis 40 Rthlr. einzuschätzen ist. Die §88§. 83 90 (von der Beaufsichti⸗ gung und Berichtigung der Arbeiten der Steuervertheiler, so wie von der Publication der erfolgten Einschätzungen und den dagegen zu⸗ lässigen Reclamationen) wurden unverändert und §. 83 mit dem Zusatz des Ausschusses angenommen, eben so §. 90 und 91 (von den Steuerrollen für den II. Theil der Ortseinkommensteuer) und §. 92 bis 98 (von den Ab⸗ und Zugängen bei den Steuerrollen für den II. Theil der Ortseinkommensteuer, Steuerhaftpflicht der Brod⸗ und Lohnherren für ihre Diener und Gehülfen). Nur §. 95 erhielt fol

gende veränderte Fassung: Verlassen zum II. Theil der Ortseinkom⸗ mensteuer Beitragspflichtige im Laufe des Jahres nach bereits be⸗

wirkter Umlegung der Steuer den Ort, so haben sie vorher in die⸗ sem ihre volle halbe Jahreseinkommensteuer zu entrichten, und wenn sie sich an einen anderen inländischen Ort wenden, durch Vorlegung der Steuerquittung wegen der bewirkten Zahlung bei dem dortigen Steuereinnehmer sich auszuweisen. Eine neue Einschätzung an die⸗ sem Orte hat alsdann für den Lauf dieses Jahres hinsichtlich ihrer zu unterbleiben. Auch die §§. 98 und 99 des Entwurfs (von Er

lassen und Kaduzitäten bei der Einkommensteuer) wurden unverändert angenommen. Hierauf kam der von dem Ausschuß zu §. 15 der revidirten Steuerverfassung, die milden Stiftungen betreffende An⸗ trag zur Berathung. Dieser Antrag geht dahin: frei von der Ein⸗ kommensteuer sollen auch sein alle Anstalten, welche kraft ihrer rechtlichen Natur und nicht kraft besonderer Verlei⸗ milden Stiftung haben. Man er⸗ klärt sich von mehreren Seiten gegen den zu unbestimmten Begriff der milden Stiftung in diesem Antrag, der schließlich nach einer von dem Abgeordneten Henß gegebenen genaueren Fassung in fol⸗ gender Weise angenommen wird: frei von dieser Steuer sind milde

Landtage einen Gesetz⸗Entwurf vorlegen, welcher die Erledigung

Stiftungen. Als solche sind anzusehen alle Anstalten, welche aus⸗

Das Herzoglich nas⸗

schließlich und direkt die Unterstützung von Armen, Kranken, Witt⸗ wen, Waisen, von Schul⸗ und Kirchenzwecken, die Beförderung der Sittlichkeit, die Vorbeugung von Verbrechen ꝛc. zum Zwecke haben. Zu §. 6 dieses Gesetzes nahm hierauf der Landtag folgenden Zusatz an: weitere Steuerfreiheiten können nur im Wege der Gesetzgebung bewilligt werden. In Folge eines eingegange⸗ nen Ministerialreskripts, betreffend die Steuerfreiheit des der Universität Jena angehörigen Personals, wird die Abstimmung über vie revidirte Steuerverfassung und das Gesetz über die allgemeine Einkommensteuer noch ausgesetzt und zu dem Bericht des cnz. Ausschusses, betreffend die Prüfung des Etats auf die Finanzperiode 1851 bis einschließlich 1853, übergegangen. Das erste Kapital (von der Civilliste) wird für diese Sitzung bei Seite gelassen. Der mit 5800 Rthlr. in Ansatz gebrachte jährliche Aufwand für den Landtag wird genehmigt. Im dritten Kapital sind angesetzt 1620 Rthlr. für allgemeine Matrikularbeiträge, 7415 Rthlr. für die Bundesfestungen, 3835 Rthlr. für Kosten der Theilnahme des Großherzogthums an gemeinsamen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Nach längerer Diskussion einigte sich der Landtag dahin, sowohl von den Anträ⸗ gen der Majorität wie der Miuorität des Ausschußes abzugehen und einen Antrag des Abgeordneten Trunk anzunehmen, wonach ohne Spezialisirung dieser einzelnen Posten die Summe von 12,860 Rthlr. zur Bestreitung der durch die Verbindung des Groß⸗ herzogthums mit den übrigen deutschen Staaten nothwendig wer⸗ denden Kosten bewilligt werden.

Sachfen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 29. Jan. Hier ist vor einigen Tagen durch das Regierungsblatt das neue Strafge⸗ setzbuch publizirt worden, welches nach den Grundsätzen ausgear⸗ beitet ist, die auf den früheren thüringischen Minister⸗Konferenzen im Jahr 1849 aufgestellt worden waren. Durch dieses Strafge⸗ setzbuch wird die Todesstrafe abgeschafft und an die Stelle derselben lebenswierige Detention im Zuchthaus gesetzt. Die für politische Vergehen bestimmten Strafen sind durchweg milde und nur Ver— brechen gegen die Person des Regenten oder dessen Familie ziehen längere Gefängniß⸗ oder Zuchthaushaft nach sich. Die Einführung von Schwurgerichten ist in jenem Strafgesetzbuch nicht ausgesprochen.

Lauenburg. Ratzeburg, 29. Jan. (B. H.) Heute Vor⸗ mittag um 10 Uhr ist der Erzherzog Leopold in einem offenen Wa⸗ gen, in Begleitung eines Adjutanten und Kammerherrn, hier ein⸗ getroffen und hat sein Absteigequartier im Hotel des Rathskellers genommen, woselbst auch der General Martini seit acht Tagen sei⸗ nen Aufenthaltsort hat. Das ganze Herzogthum Lauenburg ist jetzt von seiner südlichen bis zur nördlichen Gränze bis nach Lüͤbeck hin mit österreichischen Truppen besetzt, deren Hauptstärke sich längs der holsteinischen Gränze hinzieht.

Lübeck. Lübeck, 30. Jan. (H. N.) Seit dem Durch⸗ marsch des 1sten Bataillons „Kaiserjäger“, welches noch immer in un⸗ seren an der holsteinischen Gränze gelegenen Dorfschaften einquar⸗ tirt ist, sind wir von weiteren Durchzügen und der bereits seit mehreren Tagen erwarteten österreichischen Einquartierung in der Stadt selbst freigeblieben. Dagegen häufen sich die Truppenmassen im Lauenburgischen und unseren daran gränzenden Gebietstheilen immer mehr; zunächst der Stadt liegt das aus Italienern bestehende Regiment „Erzherzog Albrecht“, dessen Offiziere man hier häufig auf Urlaub sieht.

Bremen. Bremen, 29. Jan. (W. Ztg.) An die Bürger⸗ schaft ist heute von Seiten des Senats ein Antrag auf Revision des Wahlgesetzes ergangen. Der Antrag lautet folgendermaßen: „Der Senat findet in den gegenwärtigen Zeitumständen eine drin⸗ gende Aufforderung, eine Revision des Gesetzes, die Wahl in die Bürgerschaft und den Austritt aus derselben betreffend, zu bean⸗ tragen, und zweifelt um so weniger, daß die Bürgerschaft dazu die Hand bieten werde, als das Gesetz selbst ausdrücklich vorschreibt, daß dasselbe vor Ablauf von 3 Jahren einer Revision unterzogen werden soll. Er empfiehlt daher der Bürgerschaft die sofortige Niedersetzung einer Deputation und forderte sie auf, dazu ihre Mitglieder zu erwählen.“ Es entspann sich über diese Mitthei⸗ lung, namentlich über die Vorfrage, ob die Bürgerschaft sich schon heute auf diese eben erst den Vertretern bekannt gewordene Mit⸗ theilung des Senats erklären solle oder nicht, eine längere leb⸗ hafte Debatte, an welcher sich die Herren Wischmann, W. Brandi, Seemann, E. Meier, T. Bastian, C. Focke, Dr. Smidt, Past. Nie⸗ ter, Richter Schumacher, Dr. Sonnenberg, Richter Donandt u. A. betheiligten Von der einen Seite wurde angeführt, daß zur Ent⸗ scheidung über diesen wichtigen Antrag des Senats, der eine Ver⸗ kinderung der Verfassung involvire, die Vertreter sich doch einige Zeit gönnen müßten, daß überdies die Sache insofern keine Eile zu haben scheine, als nach dem Gesetz noch ein volles Jahr Frist zur Revision gelassen sei, daß die jetzigen Zeitumstände die Vor⸗ nahme einer Revision eben nicht zu empfehlen schienen; anderer⸗ seits hob man hervor, daß die Revision durch das Gesetz gebo⸗ ten, auch jetzt, nach dem, was der Senat erkläre, im Interesse des Staats und zeitgemäß zu sein scheine, daß von einer Aen⸗ derung der Verfassung oder von einer Entscheidung über die Sache, die Art und Weise der Revision jetzt nicht die Rede sei, daß aber die Niedersetzung einer Deputation, wenn vor der näch⸗ sten Wahl eine neue Veränderung getroffen werden sollte, dränge u. s. w. Schließlich wurde die Debatte und Beschlußnahme über den Antrag des Senais für die nächste Sitzung angesetzt. Zu Anfang der Sitzung wurde eine Mittheilung des Senats verlesen, in welcher er in Erwiederung auf den Beschluß der Bürgerschaft vom 15. Januar d. J. wegen der Wahl zum Ober⸗Appellations⸗ gericht der freien Städte mittheilte, daß sie ein Eingehen auf jene Erklärung nicht erwarten fönne, da dieselbe Fragen (das Vertragsverhältniß Bremens zu den anderen Städten, die

Heilung der gegen die Wahl erhobenen Bedenken) welche außerhalb der Kompetenz der Bürgerschaft Da die Bürgerschaft seinen Antrag, die Diffe⸗ renz auf dem von der Verfassung gebotenen Wege zur Entschei⸗ dung zu bringen, zurückgewiesen, so bliebe ihm, kraft der ihm ver⸗ fassungsmäßig obliegenden Sorge für getreue Ausführung abge⸗ schlossener Verträge, und da die Staatsehre und höhere politische Rücksicht unabweislich gebieten, daß Bremen seinen Verpflichtungen gegen die anderen Städte ohne Aufschub nachkomme, nichts Anderes übrig, als zur Neuwahl füͤr die erledigte Rathsstelle, wenn auch ohne Theilnahme der Bürgerschaft, zu schreiten, sofern sich nicht die ürgerschaft in heutiger oder doch nächstfolgender Sitzung bereit erkläre, mitzuwirken. Die Berathung hierüber wurde ausgesetzt.

Hamburg. Hamburg, 1. Febr. Die Börsenhalle ent⸗ ilt: Die Bundeskommissäre sind heute Mittag nach Kiel gegan⸗ gen, um die neue Regierung für Holstein einzusetzen. Der dänische Kommissär Graf Heinrich Reventlow⸗Criminil folgt morgen. Als Departementschefs werpes sachghnen. Baron Heintze, Inneres; Sin⸗

dikus Prehn, Finanzen; Malmros, Justiz; Heinzelmann, Fltusr.

““ Frankreich. Gesetzgebende WE1“

Sitzung vom 30. Jan. Den Vorsitz führt Daru. Die Sitze sind beinah leer. Ein Antrag General Fabvier's auf Errichtung eines per⸗ manenten Kriegsrathes wird verworfen. In dritter Berathung wird der Postvertrag zwischen Frankreich und Sardinien angenom⸗ men. Die Kommission für Untersuchung der agrikolen und in⸗ dustriellen Arbeiterfrage will sämmtliche Dokumente an den Han⸗ delsminister gewiesen wissen. Nadaud bekämpft diesen Antrag. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 29. Jan. Der Constitutionnel enthält heute Auszüge aus einem langen Artikel Lamartine's, der Ende dieses Monats im Con⸗ seiller du Peuple erscheinen soll und von dem elysäischen Jour⸗ nale als wichtig bezeichnet wird. Das Thema bilden die jüngsten Ereignisse. Es heißt darin: „Drei Regierungen also, ich wieder⸗ hole es, sind von drei Coalitionen unterwuühlt, erschüttert, gestürzt worden. Und nun kömmt eine vierte gegen eine andere Regierung, gegen eine Regierung, die weit schwächer und jünger ist, gegen die Republik. Und Ihr wollt nicht, wenn man dieselben Schauspieler auf der Bühne, dieselben Umtriebe im Spiele, dieselben kleinlichen Leidenschaften in Zorn, dieselben Reden auf gemeinschaftliche Ko⸗ sten und dieselben Hände, in Erwartung des Zerfleischens, sich Beifall klatschen sieht, Ihr wollt nicht, daß wir bewegt, gewarnt, beunruhigt, zitternd für Republik und Volk sein sollten, die ein viertes Mal zu einem Abgrunde und zu einem tausendmal grundloseren Abgrunde, als jene von 1829, 1840 und 1848, ge⸗ führt werden? Ihr wollt nicht, daß wir den tausendfach zu faden⸗ scheinigen Vorhang von einer Verschwörung gegen den öffentlichen Frieden wegreißen? Geht, geht! Ihr könnt uns, Dank der uner⸗ klärlichen Leichtgläubigkeit oder der unfreiwilligen Mitschuld gewisser Männer, besiegen, Ihr könnt uns besiegen, aber wenigstens soll Euch die Genugthuung nicht werden, uns betrogen zu haben. Wir durchschauen so scharf Euer Spiel, als man in den finsteren Umtrieben der Parteien sehen und die Wahrheit auf so vielköpfigen Gesichtern lesen kann. Zeigen wir dem Volke, was wir unter dieser Verschwörung ohne Verschwörer verstehen.“ Nachdem er zur Absetzung des Generals Neumayer gekommen ist, sagt Lamartine: „Es war ein Unglück, aber wir wollen es nicht vergrößern. Wir wissen wohl, daß General Neumayer nicht darum abgesetzt worden war, weil er den Ruf: Es lebe der Kaiser! ver⸗ boten, sondern weil er den Zuruf: Es lebe der Präsident! Es lebe Napoleon! zurückgehalten. Diese nicht aufrührerischen Zurufe, diese Beweise von Liebe und Ergebenheit glaubte der Präsi⸗ dent vielleicht in diesem Augenblicke nöthig zu haben, um anderswo zum Ausbruch gekommene Böswilligkeiten, Rivali⸗ täten und Gehässigkeiten einzuschüchtern.“ Ueber die per⸗ manente Kommission bemerkt Lamartine: „Und wie überwachte sie das Reich? Ach, schlagt nur die Sitzungs⸗Protokolle auf, sie sind ein Meisterwerk von Scharfsinn und Sorgfalt. Von jeder Seite weht ein Polizeigeruch aus den Händen dieser und jener subalternen Kundschafter uns an. Fraubasereien von Berichten, halbe Mittheilungen, Nachtpatrouillen, Gespenster eines Herbst⸗ abends am Kamin. Der Eine hat sagen hören, der Andere glaubt gesehen zu haben, wieder Einer staunt, daß er nichts bemerkte. Dieser bildet sich ein, geargwohnt zu haben, noch Einer fühlt sich zu einer Interpellation des Verschwörers⸗Kriegsministers ge⸗ rrungen, um zu erfahren, ob er denn auch wirklich ein Verschwörer sei. Ein Anderer nimmt ihm das Verspre⸗ chen ab, den vom Marsche ermüdeten Soldaten nur eine trockene Ration zu reichen. Noch einer will geduldig die nächste Revue abwarten, um sich zu überzeugen, ob an diesem Tage wirk⸗ lich die Republik eingesteckt werden soll, ohne Zweifel unter dem Vorbehalt, die Verschwörung nach ihrer Ausführung zu denunziren. Lauter Wunder von Spürkraft und Takt, von Logik und Scharf⸗ sinn, und den Beschluß macht der bekannte Meuchelmord.“ Ueber Thiers heißt es bei Besprechung der Mißtrauensvotums⸗ Debatte: „Ein vollendeter Redner, das verzogene Schooßkind der Coalitio⸗ nen, legt mit den leichtesten und hübschesten Varianten seine zehn⸗ jährige Rede von vier Coalitionen neu⸗ wieder auf. Statt König heißt es Präsident, er reißt die mißtrauischen Republikaner an sich, er schläfert sie ein, liebkost sie, verführt sie, interessirt sie, bannt sie, drängt sie fort, führt sie am Leitband beim Schalle derselben Flote, die von den Volksrednern zu den Zeiten der Grachen in Gebrauch war. Das Kaiserthum ist fertig! ruft er aus, und haben die bezauberten Republikaner erst einen Fuß in der Coalition, zieht der geschickte Redner das Netz zu. Ich sage Euch aber: Die List ist gelungen, Bürger! Aber welche List! Die Republik ist durch die vereinten Bemühungen der Minister des Hauses Orleans und der hnrsit ge Republikaner verloren, wenn Ihr sie nicht von ihren geschickten Feinden und trau⸗ rigen Freunden rettet, indem Ihr Eure Meinung und das Vater⸗ land in die Wagschale wirft. Der Konflikt führt nothwendig zu zwei Extremen: Eine Diktatur des Präsidenten oder ein Konvent von Royalisten.“

Paris, 30. Jan. Der Präsident hat aus den Händen des sardinischen Geschäftsträgers Robert de Pralormo das Antwork⸗ schreiben des Königs von Sardinien auf die Kreditive des neuen französischen Gesandten zu Turin, His de Butenval, erhalten.

In der Patrie liest man: „An der Börse ging das Gerücht, die Dotationsforderung für den Präsidenten der Republik würde nächsten Freitag gestellt werden.“ Ueber denselben Gegenstand be⸗ merkt der Moniteur du Soir: „Man sprach an der Börse viel von der bevorstehenden Einbringung des Gesetzentwurfs über die Dotation des Präsidenten für 1851. Es soll beschlossen sein, daß der Präsident durch diesen Gesetzentwurf die Versammlung heraus⸗ fordern solle, dem Lande offen ihre Gesinnungen in Bezug auf ihn darzulegen. Man bemerkte noch, daß für den Fall eines abschlägigen Votums der Kammer Louis Napoleon bereits einen Theil seiner Pferde und Equipagen habe verkaufen lassen und einer gewissen Anzahl Personen seines Hauses den Dienst gekündigt habe.“ In der Rue Rivoli wurde ge⸗ stern in Berryer's Gegenwart beschlossen, und zwar einstimmig, die Dotation zu verweigern. Das Elysee soll sich daher auch keine Aussicht auf ihre Bewilligung machen. Man will, heißt es, die Dotation nicht einmal sehr hartnäckig vertheidigen, sondern blos die Weigerung konstatiren und sie zum Ausgangspunkte umfassender Entwürfe machen. Eine Subscription soll eröffnet und ne⸗ ben jeder Beisteuer in Form einer Petition an die Natio⸗ nal⸗Versammlung die Präsidentschafts⸗Verlängerung verlangt werden. Ein Vall zu diesem Zwecke ist bereits im Werke. Das gegenwärtige Ministerium soll angeblich nur durch ein solches ersetzt werden, welches die Verpflichtung übernimmt, des Präsiden⸗ ten⸗Wiedererwählung im Jahre 1852 zu unterstützen. Das Dota⸗ tions⸗Projekt soll der jetzige Finanz⸗Minister Germiny einbringen, und die verlangte Summe auf nur 1,500,000 Fr. beschränkt sein. Mit mehreren Mitgliedern der Rechten sind darüber bereits Unter⸗ handlungen eingeleitet.

nach Brüssel begeben.

Großbritanien und Irland. London, 30. Jan. Lord John Russell gab gestern ein großes Diner. Es waren der russische Gesandte mit seiner Gemahlin, der holländische, spanische und sar⸗ dinische Gesandte zugegen.

Daily News brachte seit einigen Wochen eine Reihe von Zuschriften katholischer Laien und Geistlichen über eine katholische Geistlichen⸗Versammlung zu Selby in Yorkshire, die angeblich ge⸗ gen die Tendenzen und den persönlichen Charakter des Kardinals Wiseman Opposition machte. Da die meisten jener Zuschriften anonym waren, wurden sie von der katholischen Presse Irlands für fingirt erklärt. Heute nun enthält Daily News auch einen Brief vom Präsidenten der erwähnten Versammlung in Selby, der alle früheren Enthüllungen über die Mißstimmung des unteren Klerus, seine Opposittion gegen Wiseman u. s. w. in den bestimmtesten Ausdrücken Lügen straft. Diese Zuschrift ist nicht anonym, sondern mit der vollen Namensunterschrift und Adresse, Robert Hogarth 1“

s. erste große antipäpstliche Versammlung in Irland hat Dienstags unter den Auspizien der dubliner protestantischen Asso⸗ ciation in der Rotunde stattgefunden und war sehr zahlreich be⸗ sucht. Unter den Hauptrednern waren Parlamentsmitglieder, dann der Graf von Flancarty und der orangistische Lord Roden, der den Vicekönig oder Lord⸗Lieutenant von Irland, Clarendon, den Vice⸗ papst zu nennen pflegt. Auf den Fahnen, welche die Halle schmück⸗ ten, las man die Sinnsprüche: Eine offene Bibel! Die Refor⸗ mation! Gott erhalte die Königin! Keine Uebergabe! Kein Frie⸗ den mit Rom! Unsere protestantische Königin! Biblische Erzie⸗ hung! Kein Puseyismus! Kein Papstthum! Denkt an 1688! Kein Vergleich! Kirche und Staat! Die meisten Redner spra⸗ chen sich mit entschiedenem Mißtrauen über die Whigregierung aus, und die Sage, daß Lord John Russell sich nicht aus eigenem Antriebe an die Spitze der Agitation gestellt habe, sondern daß sein Brief an den Bischof von Durham ihm Wort für Wort von der Königin in die Feder diktirt worden sei, wurde von neuem aufge⸗ tischt. Während Einer die protestantischen Freiheiten Irlands in Gefahr erklärte, sprach ein Anderer die aus, daß es kinderleicht wäre, alle Katholiken Irlands zum? rotestantismus zu bekehren; in wenigen Jahren könnte das große Werk durch gehö⸗ rige Bibelvertheilung geschehen sein. 8

John O'Connell wollte eine Versammlung katholischer Par⸗ lamentsglieder veranstalten, die jedoch nicht zu Stande gekommen ist. Nicht einer von den sechs oder sieben Herren, die zugesagt hatten, hat sich an dem festgesetzten Tage in Dublin eingefunden. O'Connell war allein auf dem Platz.

Die Art und Weise, wie die Gegenstände der großen Industrie⸗ Ausstellung geordnet werden sollen, ist jetzt von der Kommission definitiv entschieden. Von den vier Haupt⸗Abtheilungen, in welche der Raum eingetheilt wird, erhalten Rohmaterialien und die Pro dukte daraus die südliche, Maschinen die nördliche; Fabrikate und schöne Künste die Central⸗Abtheilung. Längs des Mittelganges und westlich vom Transept wird die vorderste Reihe der ersten 7 Zwi⸗ schenräume an beiden Seiten, 168 Fuß lang, von den Erzeugnissen der Kolonieen eingenommen werden. An diese Kolonieen anstoßend und von der nördlichen Seite der Passage her werden die Artikel aufgestellt, welche zu der Abtheilung für Papier, Druck⸗ sachen und Buchbinderarbeiten gehören. An diese angränzend werden die Möbel und Tischlerarbeiten, Tapeten und Pa⸗ viermaché folgen. Dieser zunächst Fabrikate von Mineralsubstan⸗ zen, welche zu Bauten oder Verzierungen gebraucht werden, wie z. B. Marmor, Schiefer, Porphyr, Cement, künstlich bereitete Steine u. s. w. Fabrikate von Leder, Häuten, Pelzwerk und Haaren wer⸗ den die nächste Position einnehmen und, an diese sich anschließend, die Baumwoll⸗Fabrikate folgen. Der Raum nächst diesen ist für die gedruckten, gefärbten, gewirkten Fabrikate und die Filzwaaren bestimmt. Geht man am westlichen Ende hinüber und längs der sfüdlichen Seite des Centralganges zurück, so erreicht man die Stelle, welche den vermischten Produkten zugetheilt ist, und weiter⸗ gehend gelangt man an den für die wollenen und kameelgarnenen Fabrikate angewiesenen Platz. Dem für die Baumwoll⸗Fabrikate bestimmten Raume gerade gegenüber werden die Flachs⸗, Hanf⸗ und Leinen⸗Fabrikate sich befinden. Nach diesen folgen die Messer⸗ schmiede⸗Waaren, schneidende Werkzeuge und chirurgische Instrumente, so wie die Schlosser⸗ und Ofenarbeiten; an ihrer Seite werden die Glas⸗, Porzellan⸗, Töpfer⸗ und Wachswaaren aufgestellt, welche an die Kolonie⸗Produkte angränzen. Bergbauprodukte, Steinhauer⸗ arbeiten, Erze, Mineralien, werden längs des südlichen Theiles der Passage ihren Platz finden, und der Raum zwischen ihnen und den Fabrikaten ist zu einer großen Aufstellung landwirthschaftlicher Ge⸗ räthschaften bestimmt. Gold⸗ und Silberarbeiten und der größere Theil der Seidenzeuge, Sammtstoffe, Spitzen⸗Artikel und andere Lurus⸗Artikel und Modewaaren werden so viel als möglich in den Gallerieen untergebracht. Obgleich das Gebäude aus Eisen und Glas, somit aus den feuerfestesten Materialien gebaut ist, verlangen die hiesigen Assekuranz⸗Gesellschaften sehr hohe Versicherungs ⸗Prämien. Die zum Theil aus Kaliko bestehende Drappirung, die Nähe des Dampf⸗ maschinen⸗Apparats und die Gasbeleuchtung wurden als gefährliche Momente angenommen und eine Prämie von 21 Sch. vCt. für neun Monate verlangt. Da Frankreich allein für 800,000 Pfv. St. Waaren versichern will, so glaubt man, daß die londoner As⸗ seknranz⸗Gesellschaften ein sehr einträgliches Geschäft machen wer⸗ deu. Das alleinstehende Gebäude ist von Wasserleitungsröhren durchzogen, und für den Fall, daß Feuer in dessen Innerem aus⸗ brechen sollte, kann man bei der Transparenz des ganzen Baues den Ort der Gefahr leicht entdecken und bei der großen Anzahl von Zugängen leicht Hülfe schaffen.

Von einem amerikanischen Blatte, dem Germantown Te⸗ legraph, wird eine Erfindung angekündigt, welche eine totale Re⸗ volution im Maschinenwesen hervorbringen würde, wenn sie sich be⸗ wahrheiten sollte. Die Erfindung besteht in einer Bewegungskraft, von der gesagt wird, daß sie die Dampfkraft vielfach übertreffe. So⸗ bald der Erfinder in allen europäischen Staaten Patente erhalten haben wird, will er seine Modelle in Washington ausstellen. So einfach und dabei so ökonomisch soll das Bewegungsprinzip sein, daß zwei Tonnen Kohlen hinreichen würden, ein Linienschiff erster Größe um die Erde zu führen. 3 1—

Mannschaften vom Sappeur⸗Corps sind zur Uebernahme der Ausstellungsgegenstände bereits aus Woolwich hier eingetroffen. 8

General⸗Major Fearon, Ritter des Bathordens, der seit 1792 alle britischen Kriege in Ostindien, Amerika und Europa mitfocht hat seinem Leben durch Selbstmord ein Ende gemacht.

Von der Nord⸗West⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft hat egqan e⸗ Recht erkauft, in einigen ihrer Waggons Annoncen anheften zu bdn fen. Er bezahlt dafür 1200 Pfd. Sterling jährlich. Zten künftigen Mo

Italien. Bologna, 22. Jan. ( 219 88 natswird nach dem Wortlaute der bereits abgesch Se bh. Gaz⸗

S k Po ihren Anfang nehmen. Die freie Schifffahrt auf dem P unmehr auch einige Details über die zetta di Bologna 55 n nnce g cra getroffene Ver⸗

Der wegen Schulden verklagte Repräsentant Mauguin hat sich

dheschen dae huch dae Ankegung don Eisenbahnen, weücher sic die