1851 / 35 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

standigkeit gehemmt ist; daß die gleichen Wünsche der katholi⸗ schen Kirche bereits in mehreren und zwar namentlich in den beiden größten Staaten Deutschlands von Seiten der Staats⸗Regierungen eine fatgegenopemenze Beachtung gefunden haben, Ew. Königliche Hoheit un deJan zu bitten, Höchstihre Staats⸗Regierung zu be⸗ auftragen, ohne Verzug mit dem erzbischöflichen Ordinariat eine Kommission niderzusetzen, um diejenigen Gesetze oder Verordnungen vorzubereiten, wodurch der katholischen Kirche die gebührende Selbst⸗ ständigkeit und eine für den Staat selbst ersprießliche volle Wirksamkeit eingeräumt wird; vor Allem aber dahin wirken zu lassen, daß dem erzbischöflichen Ordinariat aus dem bereiten Kirchen⸗Vermögen die Mittel ausgehändigt werden, um in kürzester Frist mit den drin⸗ gend nöthigen Einrichtungen zur kirchlichen Erziehung der künftigen katholischen Geistlichkeit vorschreiten zu können. Wir überreichen die Bitte Ew. Königlichen Hoheit in tiefster Ehrfurcht ꝛc. Nach den Kommissions⸗Anträgen der zweiten Kammer soll diese Adresse aber folgende Fassung erhalten: In Erwägung, daß die bisherige Stellung der beiden christlichen Kirchen im Großherzogthum den Bedürfnissen derselben sowohl an sich, als unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen nicht vollständig entspricht; daß eine den For⸗ derungen der Gerechtigkeit und der Würde dieser kirch⸗ lichen Gesellschaften mehr entsprechende größere Selbststän digkeit zu einer seoscelllhn für den Staat selbst höchst wichtigen Wirk⸗ samkeit erforderlich ist, Ew. Königliche Hoheit unterthänigst zu bitten: 1) Höͤchstihre Staatsreglerung zu beauftragen, unter Bera⸗ thung von Vertretern der genannten beiden Kirchen das kirchliche Constitutions⸗Edikt vom 14. Mai 1807 und neuere hierher bezüg⸗ liche Gesetze und Verordnungen in der Richtung einer größeren Selbstständigkeit dieser Kirchen mit Wahrung der für das Staats⸗ wohl nnerläßlichen Hoheitsrechte einer Reviston zu unterwerfen und den diesfälligen Gesetzentwurf dem nächsten Landtage vorzulegen; 2) inzwischen jedoch aus dem dazu verfügbaren katholischen Kirchen⸗ vermögen Mittel zu Anstalten, welche, unter Staatsaufsicht gegrün⸗ det, eine sittlichreligiöse Erziehung der katholischen Geistlichen ver⸗ bürgen, anweisen zu lassen. In diesen Anstalten sollen die Zöglinge nur Kost und Wohnung erhalten und in Bezug auf Studium und Aufführung unter einer gemeinsamen Aufsicht und Leitung stehen den eigentlichen Unterricht aber in den Lyceen beziehungsweise Gym⸗ nasien, welche sie von der Anstalt aus besuchen, empfangen. In seinem Separatvotum verlangt Zell 1) die Beibehaltung der Adresse der ersten Kammer mit deren Erweiterung auf beide christ⸗ liche Konfessionen und 2) den Strich des von der Kommission der zweiten Kammer in Vorschlag gebrachten Zusatzes am Ende von Nr. 2: „In diesen Anstalten u. s. w.“ Bei den Verhandlungen vertheidigte Zell in ausführlichem Vortrage seine Ansicht, worauf Trefurt den Antrag auf den Uebergang zur Tagesordnung stellt und begründet, während Junghanns den Kommissions⸗Antrag, jedoch mit Hinweglassung des letzten Satzes in Nr. 2, vertheidigt, eben so die Abgeordneten Zittel, Welcker und von Dusch, welch letzterer ver⸗ langt, daß die Regierung sich vorerst noch mit den übrigen Staa⸗ ten, die dem Erzbisthum Freiburg zugetheilt sind, benehmen möge. Da durch die langen Reden die Sitzungszeit und die

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—¹ „Friedrich Franz ꝛc. n

In Betracht der für die innere Ruhe und Ordnung Unseres Landes verderblichen Einflüsse, welche öffentliche Versammlungen und Vereine zu politischen Zwecken in den letztverflossenen Jahren ausgeübt haben und auszuüden noch jetzt fortfahren, verordnen Wir wie folgt: 1) Die Ahhaltung von öffentlichen Versammlungen zu politischen Zwecken oyper die Bildung von Vereinen zu politischen wecken darf nur mit Genehmigung Unseres Ministeriums des 1 geschehen. 2) Dasselbe ist ermächtigt, diejenigen jetzt vor⸗ handenen politischen Veretne, von deren Wirksamkeit ein nach⸗ theiliger Einfluß auf die Ruhe und den inneren Frieden des Landes zu besorgen ist, sofort zu verbieten und alle zu deren Auf⸗ lösung erforderlichen Maßregeln zu treffen. 3) Wer an Ver⸗ sammlungen oder Vereinen, welche die unter 1 gedachte Geneh⸗ migung nicht erhalten haben, oder welche auf Grund der Be⸗ stinmung unter 2 ausdrücktich verboten worden sind, Theil nimmt, oder solche Versammlungen oder Vereine zu bilden ver⸗ sucht, verfällt, neben jeder sonst etwa begründeten Ahndung, in eine nachdrückliche, der Beschaffenheit des Falles entsprechende Geld⸗

Geduld erschöpft war, so verlangte die Kammer, obgleich sich noch eilf Redner gemeldet hatten, den Schluß und gab nur jenen Mit⸗ gliedern noch das Wort, welche neue Anträge stellen wollten. Daͤ⸗ von Gebrauch machend, beantragte nun Stößer: den Eingang der Adresse der Kommission der zweiten Kammer, beziehungsweise die Erwägung zu belassen und sodann unter Nr. 1 fortzufahren: Se. Königliche Hoheit unterthänigst zu bitten, Höchstihre Regierung zu beauftragen, mit den Vertretern der genannten beiden Kirchen zu berathen, ob nicht unter vollständiger Wahrung der für das Staats⸗ wohl unerläßlichen Hoheitsrechte rücksichtlich der Erziehung, Anstellung und Disziplinargewalt über die Kirchendiener und rückfichtlich der Verwaltung des Kirchenvermögens andere Be⸗ stimmungen und, so weit dadurch bestehende Gesetze ab⸗ geändert werden, vorbehaltlich ständischer Zustimmung, getroffen wer⸗ den können. Die Nummer 2 sollte wegbleiben. Eben so beantragte Fischler eine Erklärung zu Protokoll, wonach die Zuständigkeit der Stiftungs⸗Vorstände erweitert werden solle. Nachdem Staatsrath Freiherr von Marschall noch erklärt hatte, daß die Regierung kei⸗ ner Konfession die ihr zugestandenen Rechte verweigere, andererseits aber auch jene des Staats aufrechterhalten werde, und nachdem sich auch noch der Berichterstatter ausführlich geäußert, verwirft die Kammer bei der Abstimmung Trefurt's Antrag und nimmt jenen durch Stößer gestellten mit dem durch von Dusch gemach⸗ ten Beisatze an. Eben so wird Fischler's Antrag genehmigt.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 2. Febr. Der Alto⸗ naer Mereur enthält folgende Bekanntmachungen: „Mitbürger!

Von den deutschen Großmächten im Namen des deutschen Bun⸗ des dazu aufgefordert und in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Landes⸗Versammlung vom 11. Januar d. J. hat die Statt⸗ halterschaft den Uebergang der von der Centralgewalt Deutschlands ihr übertragenen Regierungsgewalt zu einer von dem deutschen Bunde einzusetzenden Regierung vermittelt. Was dazu von ihr ge⸗ fordert wurde, ist jetzt geschehen. Die Statthalterschaft hat ihre Sg 6 die Hände der Kommissarien des deutschen Bundes nie⸗

ergelegt.

Die Aufgaben des bisherigen Kampfes follen jetzt auf dem Wege friedlicher Verhandlung elö Fhelgües b 1

1 Der deutsche Bund will das Recht und die Interessen des Landes und das altherkömmlich berechtigte Verhältniß zwischen Holstein und Schleswig schützen und, nach festgestelltem Verhältniß, das Land in die Hände unseres rechtmäßigen Landesherrn zurückge⸗ ben. Eben dieses Ziel haben wir seit dem Beginn des Kampfes zu ee en V’

Bewohner Schleswig⸗Holsteins! Die Statthalterschaft dankt Euch, daß Ihr treu und fest zu ihr gestanden in in bösen Tagen, daß Ihr den Ruhm der Ordnung und Gesetzlichkeit Euch bewahrt habt bis auf diesen Tag. Bewahrt ihn auch ferner⸗ hin; unterstützt die friedliche Lösung; leistet deshalb den eingesetz⸗ ten Regierungsgewalten willigen Gehorsam! 1

Gott, der das Recht schützt, läßt festes Vertrauen nicht zu Schanden werden. Er wird die Sache des theuren Vaterlandes schließlich zum guten Ende führen. Kiel, den 1. Februar 1851. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. F. Re⸗ ventlou. Boysen. Francke. Krohn. Rehhoff. de Fontenay.“

„Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein hat die Departements⸗Chefs Francke, de Fontenay, Rehhoff, Boy⸗ sen und Krohn von der Leitung der Departements, resp. der aus⸗

wärtigen Angelegenheiten und der Finanzen, der Justiz, der geist⸗ lichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten, des Innern und des Kriegs⸗ wesens entbunden.

Vorstehendes Kiel, den 1. Februar 1851. mer Schleswig⸗Holstein. F. Reventlou.

sin, Exp.

wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Die Statthalterschaft der Herzogthü⸗ Boysen. A. Baudis⸗

Das

oder Gefängnißstrafe. Alle Ortsbehörden werden hierdurch ange⸗ wiesen, die vorstehenden Bestimmungen und die zur Ausführung derselben ergehenden Anordnungen Unseres Ministeriums des Innern zur Vollziehung zu bringen und deren Befolgung nachdrücklich zu überwachen. Gegeben durch Unser Ministerium des Inuern. Schwerin, am 27. Januar 1851. Friedrich Franz. Graf von Bülow.“

„Die mit dem Königlich niederländischen Gouvernement heute ausgewechselte Declaration über die Aufbebung jedes Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in den beiderseitigen Häfen wird im Nachstehenden zur Keuntniß und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. Schwerin, am 25. Ja⸗ nuar 1851. Großherzoglich mecklenburgisches Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow.“

„Declaration. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und Seine Majestät der König der Niederlande über⸗ eingekommen sind, vermittelst gegenseitiger Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladung in Höchstih⸗ ren Häfen zur Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs beizutragen, so erklärt das unterzeichnete Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Mini⸗ sterium der auswärtigen Angelegenheiten, zufolge Ermächtigung Sr. Königlichen Hoheit, und in Erwiederung der gleichlautenden Zusicherung, welche deshalb von dem Königlich niederländischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ausgestellt ist: daß in den Häfen des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin die Königlich niederländischen Schiffe, bei ihrem Einlaufen wie bei ihrer Abfahrt, sowohl von als nach mecklenburgischen, als auch von und nach fremden Häfen, hinsichtlich der Tonnen⸗, Feuer⸗, Lootsen⸗ und aller anderen wie immer ge⸗ nannten Hafen⸗ oder Schiffsabgaben, dieselben mögen jetzt oder künftighin für Rechnung der Regierung, irgend einer Gemeinde oder irgend einer Privat⸗Anstalt erhoben werden, ingleichen bei Anwendung der Hafen⸗, Lootsen⸗ und sonstigen Verorduungen, auf ganz gleichem Fuße mit den mecklenburgischen Schiffen behandelt werden sollen; so wie auch, daß die auf niederländischen Schiffen ein⸗ oder ausgeführten Waaren, und ggfeich⸗ viel für wessen Rechnung, keinen anderen oder höheren Abgaben, als die auf mecklenburgischen Schiffen ein⸗ oder ausgeführten Waaren unterwor⸗ fen werden sollen.

Weiter erklärt. in Folge obgedachter Großherzoglicher Ermächtigung, das unterzeichnete Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ministerium ver aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, in Erwiederung der durch das Königl. niederlän⸗ dische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gegebenen Zusicherung, betreffend die Behandlung der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Schiffe in den Häsen der niederländischen Kolonieen, wie auch in dem Verkehr zwischen den Kolonieen und den niederländischen Häfen in Europa, daß die Erzeugnisse der niederländischen Kolonieen in den Häfen des Großherzogthums Mecklenburg⸗ Schwerin keinen anderen oder höheren Abgaben unterworfen werden sollen, als die gleicharti⸗ gen Erzeugnisse von anderer Herstammung, auch daß keinerlei Er⸗ zeugnisse anderer Welttheile (gleichviel, ob aus den niederländischen Kolonieen oder ob anders wo herstammend), wenn sie aus einem niederländischen Hafen in Europa in einen mecklenburgischen Hafen eingeführt werden, höheren oder anderen Abgaben unterworfen werden sollen, als wenn sie geradenweges aus dem Lande ihrer Herstammung eingeführt werden.

Auf die Küstenfahrt und auf die Fischerei findet diese Vereinbarung keine Anwendung, und es steht beiden Theilen frei, dieselbe nach voraufgegangener zwölfmonatlicher Kündigung wieder außer Kraft treten zu lassen. So ge⸗ schehen Schwerin am 25. Januar 1851. (L. S.) Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinsches Ministerium der auswärtigen Angelegenheite. Graf von Bülow.

Oldenburg. Oldenburg, 30. Jan. (Ztg. f. N. D.) Der Rezeptor des Generalsonds und der Ersparungskassen veröffent⸗ licht den Stand derselben, wie er sich am Ende des Jahres 1850 befunden. Zu Ausgange des Jahres betrug das Kapital⸗Vermögen 299,950 Rthlr. 10 Gr. Gold und 7202 Rthlr. 7 Gr. Cour. Dazu wurden im Jahre 1850 eingelegt 100,569 Rthlr. 24 Gr. Gold und 4939 Rthlr. 3 Gr. Cour., dagegen zurückgezahlt 44,438 Rthlr. 25 Gr. Gold und 2404 Rthlr. 67 Gr. Cour. Der Ge⸗ sammtbetrag der Einlagen übersteigt die Summe sämmtlicher Rück⸗ zahlungen um 56,130 Rthlr. 71 Gr. Gold, 2534 Rthlr. 8 Gr. Cour. Mithin beträgt das Kapital⸗Vermögen der Ersparungskasse am 31. Dezember 1850 355,721 Rthlr. 9 Gr. Gold und 9736 Rthlr. 15 Gr. Cour. Die höchsten Einlagen machten die Stadt und das Amt Oldenburg, erstere mit 18,185 Rthlr. 55 Gr. Gold und 1920 Rthlr. 61 Gr. Cour., letzteres mit 14,805 Rthlr. Gold und 651 Rthlr. 45 Gr. Cour. Die niedrigsten Einlagen dagegen wurden gemacht von dem Aemtern Steinfeld und Lünnigen, von er⸗ sterem im Betrage von 179 Rthlr. Gold und 27 Rthlr. 48 Gr. Cour., von letzterem im Betrage von 184 Rthlr. 6 Gr. Gold und 161 Rthlr. 40 Gr. Courant.

Säachsen⸗Weimar. Weimar, 29. Jan. (W. Ztg.) In der heutigen Landtags⸗Sitzung kam Kap. I. des General-Etats, die Civilliste betreffend, zur Berathung. Der Ausschuf beantragt einstimmig, die eingestellte Post von 250,000 Rthlrn. zu genehmigen. Die Abg. Fries (Ausschuß⸗Mitglied), Domrich, Mai und Genossen stellen den Antrag: In Erwägung, daß der Abwurf des sonstigen Kammervermögens schon jetzt nicht in dem richtigen Verhältniß zu der bewilligten Civilliste steht, und daß dieses Mißverhältniß künftig durch das Fortschreiten der Ablösung noch wachsen muß, möge der Landtag das Staats⸗Ministerium ersuchen, bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog sich dahin zu verwenden, daß die Höhe der Civil⸗ liste auf 200,000 Rthlr. herabgesetzt werde. Die Abg. Alberts, Walther, Eichelkraut, Schmidt, Kemmler und Genossen stellen den eventuellen Antrag; der Landtag wolle beschließen, Se. Königl. Hoheit den Großherzog zu bitten, auf einen Theil der bewilligten Civilliste zum Besten des Landes für die nächste Finanzperiode zu vececgiehr Gegen beide Anträge spricht sich der Abgeordnete Henß bn 1 mißbilligend aus, Vertrag sei Vertrag, daran halte er sich. geordnete Fries erkennt an, der Großzerzog habe das volle

gg auf der festgestellten Höhe der Civilliste zu bestehen, ihnen a. 82 den Antragstellern, käme es zu, das Recht und das Interesse des Volkes zu vertreten, den Wunsch des Volkes auszusprechen. Die Erwartungen, die man sich von der Vereinigung des Kammer⸗

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 1. Febr. Regierungsblatt enthält Folgendes:

vermögens mit dem Landschaftsvermögen gemacht Wi ic nöge dsch abe, nicht in Erfüllung gegangen, in finanzieller Gin scht 6 ns bin den

unentgeltlichen Wegfall der Reallasten und durch die Ablösungen ein Schaden, ein Defizit von 85,000 Rthlrn., erwachsen. Die jetzige Höhe der Civilliste stimme nicht mit der Höhe des Kammermögens. Auch der Antrag des Abgeordneten Alberts und Walther sei dan⸗ keswerth, aber nicht so wahr wie der von ihm gestellte, die Civilliste sei zu hoch im Hinblick auf das Kammervermögen, nicht blos auf die jetzigen Finanzverhältnisse. Der Abgeordneter Peucer spricht sich gegen die Anträge aus und schließt mit der Bemerkung, daß eine Bitte des Landtags immer ein höfliches Verlangen sei. Staats⸗ Minister von Watzdorf: Der Abgeordnete Fries hat Ihnen den Standpunkt richtig bezeichn t, auf dem Sie sich bei dieser Frage be⸗ finden. Es handelt sich um die Bitte, daß der Großherzog einen Theil der Civilliste unerhoben lassen möge. Sie wissen, daß das Herz unseres Fürsten dem Volke sehr zugethan ist, daß er wie wenige Menschen zum Wohlwollen und zur Gnade geneigt ist. Es könnte sein, daß der Antrag eine willigere Aufnahme fände, als Mancher glauben mag. Ich persönlich glaube mich rühmen zu dür⸗ fen, daß mein Urtheil auch bei dem Fürsteu was vermö⸗ gen wird, ich aber werde mit aller Entschiedenheit gegen diese Anträge mich aussprechen, wenn sie an den Großher⸗ zog gelangen sollten, und bitte Sie, daß Sie dem ganzen Volke sagen, wenn sie abgelehnt werden, daß die Schuld vorzugsweise mir zukommt. Ich will die Popularität aufs Spiel setzen in dieser Frage, weil ich nicht nur im Interesse des Groß⸗ herzoglichen Hauses, sondern im wahren Interesse des Landes han⸗ deln werde. Wenn man nicht bestehende Ansprüche verletzen will, ist eine weitere Reduction der Civilliste mit unendlichen Schwierig⸗ keiten verbunden, und zu einem solchen Mißverhältniß, das nicht nur dem Fürsten, sondern auch dem Lande wesentliche Nachtheile brin⸗ gen würde, kann ich als Minister des Großherzoglichen Hauses meine Zustimmung nicht geben. Ich habe mich gefragt, was die Folge von einer weiteren Reduction der Civilliste sein würde. Es wäre möglich, daß, wenn der Großherzog das, was er aus Gnade direkt und indirekt thut, wenn er diese Summe dem Lande schenkte, den Steuerpflichtigen daraus ein wesentlicher Vortheil erwüchse, aber ist es auch nur entfernt zu ver⸗ antworten, wenn man der Mehrzahl derjenigen, welche die immerhin hohen Steuern zu tragen im Stande sind, eine Erleichterung geben will auf Kosten der Gewerbetreibenden, der Nothleidenden und der Armen, die dann der bisher genossenen Vor⸗ theile verlustig gehen müßten? Man denkt sich die Civilliste als eine Summe Geldes, die nach Belieben verwendet werden könne, und vergißt, daß Tausende von Menschen darauf angewiesen sind, durch sie sich Existenz und Brod zu sichern. Im Jahre 1847, als der Antrag auf Vereinigung des Kammervermögens mit dem Land⸗ schaftsvermögen gestellt wurde, hat man einen großen politischen Fehler begangen, nämlich den, daß man nicht damals mit der größten Offen⸗ heit den Zustand des Kammervermögens darlegte. Hätte der Landtag sich damals eine richtige Ansicht davon verschafft, so würde Jeder⸗ mann gesehen haben, daß die finanziellen Ansichten vom Kammerver⸗ mögen vollkommen falsch waren. Das Kammervermögen hat niemals einen irgend erheblichen Ueberschuß gehabt. Davon sich zu über⸗ zeugen, haben Sie selbst die Gelegenheit gehabt. Der Landtag hat, wie dem Abgeordneten Henß bekannt ist, nicht entfernt daran ge⸗ dacht, der Einnahme des Großherzogs, die er bis dahin bezog, auch nur einen Pfennig zu entziehen. Es waren andere Vortheile, die man von der Vereinigung der beiden Vermögen hoffte. Von dem Jahre 1821 bis 1847 war allerdings eine Steigerung des Vermö⸗ gens auf natürliche Weise eingetreten; man argumentirte so, es werde sich auch fernerhin der Werth des Grundvermögens immer weiter steigern und diese Steigerung des Grundvermögens sollte dem Staate zu Gute kommen. Außerdem ist die harte Verpflichtung aufgehoben worden, aus dem Landschaftsvermögen zu ersetzen, was im Kammervermögen abfiel. Dem materiellen Recht aber ist stets die größte Rücksicht zu geben. Wenn jetzt ein solcher Antrag an den Fürsten gebracht wird, so kann man in Zulunft mit ähnlichen Zumuthungen weiter gehen bis auf ein Minimum herab und zuletzt kommen wir auf die unselige Theorie, die im Jahre 1848 so vielfach aufgestellt wor⸗ den ist, wonach die Fürsten an dem Mark der Unterthanen saugen sollten. Ich erkläre mich mit der größten Entschiedenheit gegen ein Prinzip, durch das das Privatrecht angetastet wird, das der Fürst hat wie der Bettler. Namentlich in dem Domänenvermögen des Großherzogthums sind eine Masse von Gütern, von denen ich augenblicklich die Beweise beibringen könnte, daß sie reines Privat⸗ vermögen sind. Ich wünsche, daß beide Anträge mit einer großen Majorität abgeworfen werden möchten. Abgeordneter Trunk: der Rechtspunkt stehe so unerschütterlich fest, daß sich daran nichts än⸗ dern lasse, und Post n, die im Rechtswege geltend gemacht werden könnten, dürften gach dem revidirten Staatsgrundgesetz auch ohne Bewilligung des Landtags erhoben werden. Es frage sich, ob man den Weg der Bitte einschlagen solle? Auch durch Bitten könge man seiner Würde vergeben und der Land⸗ tag vertrete die SLürde des Volkes. Der Abgeordnete Trunk weist ferner nach, deß die Behauptung des Abgeordneten Fries, der Betrag der Civilliste stände im Mißverhältniß zum Bestande des Kammervermögens, eine unbegründete sei. Er habe sich aufs sorg⸗ fältigste über” die Verwendung der Civilliste unterrichtet und sich überzeugt, daß es dem Großherzog nicht möglich sein würde, etwas nachzulassen. Hat sich irgend ein Fürst constitutionell gehalten, so ist es unser Großherzog gewesen. Bringen Sie nicht uns und ihn in Verlegenheit durch eine Bitte, die er nicht erfüllen kann.

Bei der Abstimmung wird der Ausschuß⸗Antrag angenommen und bei namentlicher Abstimmung der Friessche Antrag abgelehnt, der Albertssche erhält bei der ersten Abstimmung 17 Stimmen ge⸗ gen 17, bei der zweiten wird er mit 18 Stimmen gegen 17 ange⸗ nommen.

Bewilligt wurden schließlich noch in dieser Sitzung zu Kap. IV. des Etats: 1250 Rthlr. Zinsen von angelegten Sparkassenkapitalien und 725 Rthlr. Zinsen von eingezahlten öffentlichen Depositengel⸗ dern, zu Kap. VI. 4692 Rthlr. Zinsen von den bei der Stamm⸗ vermögenskasse stehenden Dienst⸗ und Pachtkautionen, und zu Kap. VII. 299,435 Rthlr. etatsmäßiger Zinsen bezüglich Til⸗ gungsfonds der gesammten fundirten Staatsschuld.

Weimar, 30. Jan. (W. Z.) In der heutigen Landtagssitzung wurden die Ansätze zu Kap. VIII. des Generaletats (öffentliche Abga⸗ ben vom Staatsgrundbesitz und gesetzliche Beiträge an Gemeinde⸗ kassen) bewilligt. Die im Kap. IX. für das Bauwesen veranschlag⸗ ten 47,064 Rthlr. hatte die Majorität auf 42,000, die Minorität des Ausschusses auf 40,000 Rthlr. herabgesetzt. Trotz der gegen diese Herabsetzung vom Ministerium geltend gemachten Gründe wurde nur die letztere Summe vom Landtage genehmigt. Auch der An⸗ trag des Abg. Enders, daß alle dem Staate eigenthümlich zustehenden Gebäulichkeiten, insoweit sie für Staatszwecke nicht absolut noth⸗ wendig, ungesäumt zum Verkauf gestellt werden möchten, wurde angenommen. Von den zu Kap. X. (Lokalausgaben) für Wege⸗ und Brückenbesserungen zggseoss 5318 Rthlrn. wurden 1318 Rthlr. gekürzt, und die auf Verbesserungen von Aeckern, auf Teiche und Fischereien, auf Feuerlösch⸗Anstalten und auf sonstige Lokalaus⸗ gaben zu verwendende mit 5357 Rthlrn. in Ansatz gebrachte Summe wurde auf den Vorschlag des Ausschusses auf 4357 Rthlr. herabgesetzt.

Die Posten zu Kap. XI. (Lasten, welche dem Staatsvermögen ver⸗

trags⸗ oder stiftungsmäßig aufruhen) werden genehmigt; eben so 2900 Rthlr. für den Bergbaubetrieb. Zu Kap. XIV. wird der Antrag des Ausschusses: daß alle Extrabesoldungssätze aus den ordentlichen Etats ausgeschieden und auf den Besoldungs⸗ oder War⸗ tegeld⸗Etat eingestellt werden mögen, abgelehnt.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 30. Jan. Die gestern ausgegebene Nummer der Gothaischen Zeitung theilt mit, daß vom hiesigen Staats⸗Ministerium die aus den Stände⸗ Kammern der beiden Herzogthümer zur Vorberathung über die Vereinigungsfrage gewählten Kommissarien am 17ten d. M. hier zusammentreten werden. Einen hauptsächlichen Gegenstand dieser Berathung soll der agnatische Protest bilden. Der Herzog wird im Laufe künftiger Woche von Dresden hier zurückerwartet.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 31. Jan. (Fr. Z.) Gesetzgebende Versammlung. Nach Verlesung des Proto⸗ kolls der letzten Sitzung kommt der Antrag von Stephanus, betref⸗ send Abänderungen in dem Gesetze über Civilehe und Standes⸗ Buchführung, zur Behandlung. Diese Abänderungen beschlagen hauptsächlich die Bestimmungen, daß Niemand seine Konfession zu offenbaren schuldig sei, und daß nur die Civilehe rechtliche Geltung habe. In erster Beziehung, durch welche (nach dem Antragsteller) der Kommunismus eingeführt würde, geht der Antrag dahin, daß Jeder verpflichtet sein solle, sein Glaubensbekenntniß auf glaubhafte Weise darzuthun; in zweiter Beziehung soll die obligatorische Ver⸗ pflichtung zu Schließung der Civilehe aufgehoben und da⸗ gegen es Jedem überlassen bleiben, ob er die Ehe bürgerlich oder kirchlich eingehen will. Der weitere Inhalt des Antrags bezieht sich auf die nöthigen Abänderungen der anderen bezüg⸗ lichen Gesetzstellen. In einem längeren Vortrag entwickelt Schöff Dr. Böhmer den Satz: die Revolution habe die bürgerliche Ehe eingeführt, die Restauration sie abgeschafft, und führt dafür die Geschichte Englands, Frankreichs und theilweise Deutschlands an. Er spricht sich für eine Prüfung des vorgelegten Antrags aus. Ein von Dr. Häberlin bei Beginn der Sitzung eingereichter An⸗ trag geht dahin: die Bestimmung der Grundrechte, daß die Reli⸗ gionsverschiedenheit kein Ehehinderniß sei, als eine Lüge aufzuhe⸗ ben, dagegen ein Gesetz zu erlassen, welches die Ehe zwischen Chri⸗ sten und Nichtchristen verbiete. 1. einigen Bemerkungen wird beschlossen, diesen Antrag abgesonderk zu behandeln, und mit dem Antrag von Stephanus fortzufahren. Dr. Souchay schildert, daß die befürchteten Gefahren nur eine Frucht der Einbildung seien. Er findet den Antrag schon um deswillen verwerflich, weil er zur Intoleranz führe, die, wie in Frankreich, in Verbindung mit der Priesterherrschaft und den Vorrechten des Adels, die Revolution veranlaßt; er warnt vor der Inkonsequenz, kaum erlassene Gesetze wieder umzustoßen, und vertheidigt die Grundrechte, als rechtsgül⸗ tig erlassen und rechtsgültig prollamirt; Herausreißen von einzelnen Theilen unterwühle das Ganze. Durch starres Festhalten an Zwangsmaßregeln sei noch nie Religiösität gepflanzt worden. Dr. Schady erkennt die Grundrechte nicht als rechtsgültig an; sie seien für das deutsche Reich erlassen worden, dieses bestehe nicht, mithin haben auch die für dasselbe erlassenen Gesetze keine Gültigkeit. I)r. Jucho schließt sich ganz den von Dr. Souchay vorgetragenen, von dem Vorredner durchaus nicht widerlegten Grundsätzen an und bemerkt nur noch, daß, wenn die von dem Antragsteller begehrte Willürlichkeit ge⸗ währt würde, der Staat keine Kontrole über den Civilstand sei⸗ ner Angehörigen hätte. Dr. Haag unterstützt den fraglichen An⸗ trag und ist ebenfalls gegen die Grundrechte. Schürmann glaubt, die Bürgerschaft fühle kein Bedürfniß und kein Verlangen nach der Civilehe. Es dürften, meint er, wohl bald andere Grundrechte kommen. Auch Dr. Euler und Rothahn unterstützen den Antrag von Stephanus und sprechen sich gegen die Grundrechte aus, welche Dr. Goldschmidt vertheidigte. Er befürchtet aus der Annahme des Antrags eine Verwirrung der Begriffe. Mehrere der erwähnten Redner wollten noch Berichtigungen anbringen; allein der Ruf nach Schluß wird ziemlich allgemein, und nur Stephanus wird noch die Erklärung gestattet, daß sein Antrag nichts beabsichtige, als Jedem seinen freien Willen zu lassen. Die Zulässigkeit des Antrags wird mit 42 Stimmen gegen 30 abgelehnt.

Hamburg. Hamburg, 1. Febr. (B. H.) Der Generalstab des österreichischen Corps mit dem Feldmarschall⸗Lieutenant Legeditsch wird morgen Vormittag hier erwartet.

Ausland.

Oesterreich. Venedig, 26. Jan. (Ll.) Der Graf von Chambord

erfreut sich des täglichen Umganges mit seinem hohen Verwandten, dem Herzoge von Modena. Wie man hört, werden einige Häupter der legitimistischen Partei, die bei den Geschäften der National⸗ Versammlung nicht betheiligt sind, demnächst zum Besuche hier er⸗ warlet. Den Vorgängen in Frankreich wird mit Spannung entge⸗ gengesehen. Man glaubt zwar nicht an eine unmittelbar bevorste⸗ hHende Katastrophe, aber man hat die Ueberzeugung, daß mindestens jetzt der Keim einer Katastrophe gelegt wird, die „freilich erst nach Jahren reifen dürfte, aber das Schicksal des Präsidenten und der von ihm so sehnsüchtig erstrebten Wiedererwählung bestimmen wird. Im verflossenen Jahre war allgemein die Meinung verbrei⸗ tet, daß die ältere Linie des Hauses Bourbon die Schuld⸗ scheine des Präsidenten acquirirt habe, und daß hieraus die demselben erwachsenen Verlegenheiten, welche das Do⸗ tations⸗Begehren veranlaßten, entsprungen seien. Diese Mei⸗ nung war falsch. Jetzt wie damals befinden sich diese Scheine zu⸗ meist in den Händen einer sehr hohen Person am spanischen Hofe, und der Chef der französischen Republik ist weit mehr von der orleanistischen als von Seiten des älteren Zweiges des bourboni⸗ schen Hauses gedrängt worden. Wie man vernimmt, schenken die Mitglieder des verbannten französischen Königshauses jetzt den Rathschlägen des Herrn Berryer und des Grafen von Montalem⸗ bert das größte Vertrauen. Beide haben gerathen, sich auf der Linie des strengen Rechts und der Expektalive zu halten; diese Politik sei einzig und allein den Interessen des Hauses Bourbon und Frankreichs zusagend und wohlmeinenden Rathschlägen ange⸗ messen. In diesem Sinne hat Herr Verryer seine Zuschriften an den Grafen von Chambord redigirt. In diesem Sinne wird dann auch von den Legitimisten in Frankreich gehandelt werden. Na⸗ mentlich wird inniges Zusammenhalten mit der Partei Thiers für das dringendste Bedürfniß des Augenblicks gehalten.

Zara, 28. Jan. (W. Z.). Dem Vernehmen nach soll Ali Pascha das Land verlassen und die Herzegowina mit Bosnien ver⸗ einigt werden. Der Seraskier wird erst im Frühjahre die Opera⸗ tionen gegen das erstere Land unternehmen. Das Postwesen in Bosnien soll geregelt werden. Die türkischen Truppen haben den Insurgenten von Mostar bei Bozzi eine Schlappe beigebracht.

eine Zuschrift des Vice⸗Prästdenten der Republik, welche die Ueber⸗ endung dreier Abschnitte des Gemeinde⸗ und Departemental⸗Ge⸗ etzes anzeigt. Auf Leon Faucher's Antrag wird der Ent⸗ wurf acht Tage nach Neuwahl der Abtheilungen an die⸗ selben vertheilt werden. Die gestrige Debatte wird fortge⸗ setzt. Mortimer Ternaur stellt die erste Arbeiter ⸗Association der Schneider zu Clichy als unmoralisch und anarchisch dar. Na⸗ daud verpflichtet sich, in den Journalen morgen die Falschheit der von Mortimer Ternaux gemachten Angaben zu beweisen. Loyer spricht im Sinne Mortimer Ternaux's, häufig von der Linken unter⸗ brochen, gegen die Association des Prinzips überhaupt. Die Na⸗ tionalwerkstätten seien ein Produkt der Sozialisten gewesen. (Reclamatio⸗ nen der Linken.) Boysset betritt die Tribüne und protestirt in seinem und seiner Kollegen Namen feierlich gegen den entferntesten Zusammenhang mit der Idee der Nationalwerkstätten, deren Errichtung und Auf⸗ hebung eine von den Royalisten gelegte Falle gewesen sei. Er erinnere daran, daß das Volk im Februar Herr von Paris gewesen sei und das Eigenthum heilig geachtet habe. Schließlich wurde der Vorschlag des Herrn Baze angenommen, den Antrag der Kommis⸗

verlangen und sich dabei auf einen Präzedenzfall vor 140 Jahren

sion in dem Sinne zu modifiziren, daß die Aktenstücke der angestell⸗ ten Untersuchung über die Arbeitsfragen, statt dem Ackerbau⸗ und Handels⸗Ministerium überwiesen zu werden, in den Archiven der Nationalversammlung niedergelegt werden sollten; so wie ein hierzu von Passcal Duprat noch vorgeschlagener Zusatz, wonach der Ackerbau⸗ und Handelsminister gehalten sein soll, binnen sechs Wo⸗ chen eine neue Untersuchung zu veranstalten; letzteres Zusatz⸗Amen⸗ dement ging mit 476 gegen 199 Stimmen durch, worauf die Sitzung geschlossen wurde.

Paris, 30. Jan. Der Sohn des Finanz⸗Ministers Germiny ist zum General⸗Einnehmer für das Departement der Nieder⸗Seine ernannt worden.

Der Anklageakt über das lyoner Komplott ist fertig. Es ist noch nicht entschieden, ob die Angeklagten vor ein Civil⸗ oder ein Kriegsgericht kommen.

Das Ordre erklärt heute die Angabe für unrichtig, es sei bei der Interpellation Howyn Tranchere's Herr Thiers durch einen Be⸗ such Molé's Montalembertls, und mehrerer Wähler von Rouen, so wie Odilon Barrot durch einen Besuch Abbatucci's, zum Stillschweigen ge⸗ bracht worden.

Der dramatische Dichter Karl Hugo hatte vor einigen Tagen in Brüssel ein Duell mit einem Spanier wegen einer Dame. Beide Duellanten hatten sich von hier nach Brüssel gegeben. Hugo wurde tödtlich verwundet und ist gestern gestorben.

Der Geschäftsführer der Patrie hatte den Artikel über das letzte Komplott der Barriere Pigace nicht unterzeichnet. Vor das Zuchtpolizeigericht gestellt, wurde er vom Staats⸗Anwalt der Nach⸗ sicht des Gerichtes empfohlen, welches ihn freisprach.

Der Constitutionnel giebt heute der National⸗Versammlung den Rath, erst Frankreich durch Louis Bonaparte aus der Gefahr

zu retten und dann lange Reden zu halten.

Paris, 31. Jan. Ein Dekret des Präsidenten der Republik im heutigen Moniteur setzt die Zahl der Offiziere des General⸗ stabes der pariser Nationalgarde auf Antrag des Ministers des Innern und des Generals Perrot auf 3 Obersten, 5 Oberst⸗Lieute⸗ nants, 35 Eskadrons⸗Chefs und 70 Capitains fest.

Im Konferenzsaale der National⸗Versammlung ging heute das Gerücht, der Präsident denke dennoch an ein Ministerium Odilon Barrot, welcher aus der ganzen National⸗Versammlung seine Kol⸗ legen wählen könnte, dagegen sich zur Einbringung der Präsident⸗ schafts⸗Verlängerung und Dotation verpflichten müßte. Die Ver⸗ längerung soll nur auf kurze Dauer verlangt werden. Eine andere Version erwartet die Dotation schon Montag.

In der Kommission für parlamentarische Initiative, welche mit den Anträgen auf Reform des neuen Wahlgesetzes beschäftigt ist, hat Laboulie verlangt, es solle der Minister des Innern in die Kommissionssitzung geladen und eine kategorische Antwort auf fol⸗ gende zwei Fragen von ihm verlangt werden: „Welches ist die An⸗ sicht der Regierung über die Präsidentenwahl? Glaubt die Regierung, es könne der Präsident nur von denjenigen Wählern, welche das Recht zur Wahl der Repräsentanten in die Nationalversammlung zusteht, gewählt worden?“ Die Antworten sollen im Sitzungsprotokoll verzeichnet werden. Minister Vaisse will Montags in der Kom⸗ missionssitzung erscheinen.

Adelsward hat einen Antrag folgenden Inhalts zur Bestim⸗ mung des Requisitionsrechtes der gesetzgebenden Versammlung in außerordentlichen und dringenden Fällen eingereicht: „Die Exekutiv⸗ gewalt ist mit der Sorge für die Sicherheit der National⸗Versamm⸗ lung beauftragt. Dennoch hat der Präsident derselben das Recht, entweder selbst oder durch einen der Vice⸗Präsidenten oder Quästo⸗ ren bei außerordentlichen Umständen, über welche er allein zu ent⸗ scheiden hat, direkt die von ihm zur Vertheidigung oder Sicherheit der National⸗Versammlung für nöthig erachteten Streitkräfte zu requi⸗ riren. Die Offiziere aller Grade, so wie alle Beamte jeder Gat⸗ tung, haben, sobald sie aufgefordert sind, der Requisition zu ent⸗ sprechen. Der Antrag ist, wenn er Gesetzeskraft erhalten hat, in allen Kasernen von Paris anzuschlagen.“ Dieser Antrag würde die Verantwortlichkeit eventuell bis auf den jüngsten Lieutenant ausdehnen.

Die mit der Verhaftungsfrage Mauguin's wegen Schulden be⸗ auftragte Kommission hat Odilon Barrot zum Präsidenten, Cordier zum Secretair ernannt. Mauguin hat Paris nicht verlassen, son⸗ dern ist in der Kommissionssitzung heute erschienen, wonach die gestern allgemein verbreitete irrthümliche Nachricht zu berichtigen ist.

Der Staatsrath hat in den Sitzungen der letztverflossenen Tage beschlossen, daß das von Papst Pius ausgeschriebene Jubi⸗ läum nach gewohnter Weise im Bereiche der Republik verkündigt werden solle. Angenommen wurde in zweiter Lesung der vierte Abschnitt des inneren Verwaltungsgesetzes über die Präfekturräthe. Der Gesetzentwurf über den Eid wurde an das Gesetzgebungs⸗ Comité verwiesen. Die Berathung des Gesetzes über Eigenthum in Grundstücken in Algier wurde begonnen. Ein Gesetzentwurf über Modification des Zolltarifs für Cigarren und Cigaretten, welche Gesundheit oder Gewohnheit halber eingeführt werden, ist dem Staatsrathe von der Regierung zugekommen.

Großbritauien und Irland. London, 31. Jan. Die Königin und Prinz Albrecht kommen nächsten Montag nach London. Die Königin präsidirt an diesem Cage im Buckingham⸗Palast einer Geheimeraths⸗Versammlung, worin über die Thronrede definitiv entschieden wird. Am Dienstag nach Eröffnung des Parlaments kehrt Ihre Majestät wieder nach Windsor zurück und wird erst am 11. Februar mit der ganzen Königlichen Familie ihre Residenz nach der Hauptstadt verlegen.

Dem vorgestrigen Kabinetsrathe, der ungewöhnlich lange dauerte, wohnten alle Minister bei, mit Ausnahme des Lord Grey, der angeblich mit seinen Kollegen über die Maßregeln gegen die päpstli⸗ chen Anordnungen sich nicht verständigen kann und daher abtreten würde. Mehrere einflußreiche Mitglieder des Unterhauses wollen Anklage

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sessa vom 31. Jan. Den Vorsitz führt Dupin. Der Präsident verlie

des Kardinals Wiseman wegen Verbreitung einer päpstlichen Bulle

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stützen. b Der Kanzler der Schatzkammer hat vorgestern eine Deputation wegen Abschaffung des jährlich 700,000 Pfd. St. Papierstempels empfangen. Seine Antwort beschränkte sich darauf, daß er im Namen der Regierung keine Antwort geben könne, weil er von allen Seiten um Steuerverminderung bestürmt werde.

Für die londoner Industrie⸗Ausstellung sollen folgende Ein⸗ trittspreise festgestellt worden. Erster Tag: 1 Pfd. 1 Sh., die sechs folgenden Tage 5 Sh., von da an 1 Sh. Reservirte Tage finden nicht statt.

Dänemark. Kopenhagen, 31. Jan. (B. H.) Der König hat unterm 24. Januar Proclamationen an das Heer und an die Marine erlassen, in welchen er nach der Beendigung des dreijährigen Kampfes ihnen seinen Willkommgruß und Dank für die bewiesene Tapferkeit, Ausdauer und Mannszucht ausspricht. Das zweite Verstärkungs⸗Jägercorps und die Batterieen Lumholz und Wegener sollen auf Alsen stationiren.

Der in Sonderburg konstituirte Bürgermeister Leisner kommt zufolge des Danske Slesviger nach Schleswig als Bürger⸗ meister und Polizeimeister. gent Jensen hat in Flensburg beim Einzuge der Batterie Tillisch, des 1sten leichten und des 9ten Infanterie⸗Bataillons die Empfangsrede gehalten. Nach⸗ dem der Kultusminister sich dem Antrage des in Veranlassung des Spandetschen Vorschlages niedergesetzten Ausschusses angeschlossen, ist das Gesetz über Glaubensfreiheit mit 61 gegen 19 Stimmen zur dritten Verlesung übergegangen.

Italien. Turin, 26. Jan. (Ll.) Die Deputirten⸗Kammer hat gestern einen Gesetzvorschlag angenommen, solchen Offizieren italienischer Abkunft, welche Venedig vertheidigten, eine Pauschal⸗ summe von jährlichen 130,000 Lire zum Unterhalt auszusetzen. Das Ministerium hatte zu diesem Zwecke in dem Budget des Kriegs⸗ Departements nur 100,000 Lire angesetzt. Die eputirten⸗Kam⸗ mer hat in einer Anwandlung begreiflicher Großmuth diesen Be⸗ trag um 30,000 Lire erhöht; zugleich beschäftigt sich eine Kommission mit der freilich sehr nach Eigenlob riechenden Aufgabe, die Namen sämmtlicher Deputirten, welche für das Siccardische Gesetz stimmten, durch ein öffentliches Denkmal zu verewigen. Heute ertheilte die Deputirten⸗Kammer mit 95 gegen 43 Stimmen dem Ministerium die Befugniß, die direkten und indirekten Steuern fort zu erheben und die laufenden Auslagen davon zu bestreiten. Der Termin dieser Bewilligung soll mit Ende April d. J. zu Ende gehen.

Der Senat hat das Gebäude⸗Steuergesetz bis einschließlich zum achten Artikel angenommen.

Bereits werden Büreaus für die Theater⸗Censur organisirt. Man geht damit um, einen Censur⸗Rath nach gewissen Normen zu bilden. Die Leitung dieses Amtes soll dem bekannten Schriftsteller Felicee Romani übertragen werden, und zwar zum Ersatz für den Verlust der Redaction der Gazzetta Piemontese, welche ihm jährlich 20,000 Lire eingetragen hatte. .

Die von dem turiner Blatte La Campana mitgetheilte Nach⸗ richt, daß die französische Flottille in der Nähe von Genua ein Mazzinianisches Schiff aufgebracht habe, wird als eine Fabel be⸗ eichnet. In den piemontesischen Provinzen Alessandria und Tortona wurden dieser Tage viele Raubmörder eingefangen. Dies thäte besonders auf der Insel Sardinien Noth, wo man kaum seines Lebens sicher ist.

Turin, 28. Jan. (W. Z.) Die Kammer prüft das Budget des Justiz⸗Ministeriums. Minister Sieccardi wird von zwei Depu⸗ tirten über die Reduction der Kircheneinkünfte und das bevorste⸗ hende Ehegesetz interpellirt. Seine Antwort lautete ausweichend.

Die Armonia versichert, es sei mit Belgien ein Handelstrak⸗ tat abgeschlossen worden.

Florenz, 24. Jan. (Ll.) Man meldet aus Livorno, daß der Gemeinderath durch Acclamation beschlossen hat, eine Deputa⸗ tion zu ernennen, welche den Großherzog feierlichst einladen soll, diesen Seehafen mit seinem Besuche zu beehren.

Florenz, 26. Jan. (Ll.) Gestern empfing der Großherzog den Baron Raffo, Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Bey von Tunis, welcher ein eigenhändiges Schreiben des Letzteren überreichte. Raffo war von seinem Secretair, dem Grafen von Mortara, und dem tunesischen Konsul zu Livorno, Paul Tausch,

begleitet.

Modena, 24. Jan. (Ll.) Der Herzog hat gestern seine Hauptstadt verlassen, um sich nach Venedig zu begeben, wo er höchst wahrscheinlich Sr. Königlichen Hoheit, dem Herrn Grafen von Chambord, einen Besuch abstatten wird.

Rom, 24. Jan. (Ll.) Der Papst hat den Kardinal Conso⸗ ini zum Staatsraths⸗Vicepräsidenten ernannt.

Königliche Schauspielec.

Dienstag, 4. Febr. Im Opernhause. 16te Abonnements⸗

Vorstellung: Der Wasserträger, Singspiel in 3 Akten, Musik von Cherubini. Hierauf Divertissemeut. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20. Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Mittwoch, 5. Febr. Im Schauspielhause. 25ste Abonnements⸗ Vorstellung: Wegen eingetretener Hindernisse statt der Vorstellung „Coriolan“: Rosenmüller und Finke, oder: Abgemacht! Original⸗ Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer.

Kanigsstabtisches Thenter.

Dienstag, 4. Febr. (Erste Gastrolle des Herrn und Madame Ormonde vom Königl. Drurylane⸗Theater in London.) In engli⸗ scher Sprache. Scenen aus Shakespeare. 1) Richard der Dritte. 2) Macbeth. 3) Hamlet. Zwischen den Scenen: Familienzwist und Frieden. Lustspiel in 1 Akt von Putlitz und: Der Kurmärker und die Pikarde. Genrebild von L. Schneider.

Mittwoch, 5. Febr. Hanswurst und seine Familie. Schau⸗ spiel in 5 Akten, nach der pariser Original⸗Bearbeitung des Paillasse et sa Famille, von S. E.

Wegen Mitwirkung der Mad. Castellan bei dem Allerhöchst befohlenen Hof⸗Konzert findet die italienische Opern⸗Vorstellung

Donnerstag statt. Lh gas 6. Febr. Gastrolle der Madame Castellau, (ralie,

nische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. uf

Bellini. (Mad. Castellan: Norma.) ““ 1